SecLend Markt (CCP)
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SecLend Markt (CCP)
Ihr Leitfaden zur Handels- und Clearingteilnahme Eurex Repo - SecLend Markt (für bestehende Eurex Repo Teilnehmer mit einer Clearing Lizenz und Antragsteller für eine Lizenz als Spezieller SecLend Teilnehmer) 1 24. Oktober 2016 1. WILLKOMMEN ............................................................................................................. 3 2. DIE TEILNAHME AM SECLEND MARKT DER EUREX REPO GMBH ........................ 4 2.1 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ....................................................................... 4 2.2 ANBINDUNG AN DAS EUREX REPO HANDELSSYSTEM ..................................... 5 2.3 REGISTRIERUNG EINER BENANNTEN PERSON ................................................ 6 2.4 REGISTRIERUNG VON HÄNDLERN UND INFO USERN ...................................... 6 2.5 GEBÜHRENMODELL HANDEL .............................................................................. 7 3. DIE TEILNAHME AM CLEARING................................................................................. 8 3.1 KAPITALANFORDERUNGEN ................................................................................. 8 3.2 BEITRAG ZUM CLEARING-FONDS........................................................................ 9 3.3 AUFNAHME- UND JAHRESGEBÜHR CLEARING................................................ 10 3.4 QUALIFIED CLEARING STAFF ............................................................................ 10 3.5 TRANSAKTIONSGEBÜHREN CLEARING ............................................................ 11 3.5.1 BUCHUNGSENTGELTE ................................................................................ 11 3.5.2 VERWALTUNGSENTGELTE ........................................................................ 11 3.5.3 SERVICEENTGELTE..................................................................................... 12 3.6 TECHNISCHE ANBINDUNG AN DIE EUREX CLEARING SYSTEME .................. 13 4. CLEARING & SETTLEMENT ..................................................................................... 14 4.1 WERTPAPIERABWICKLUNGSKONTEN .............................................................. 14 4.2 CASH KONTEN ..................................................................................................... 15 4.3 DREIPARTEIEN-VERTRAG (TRIPARTY COLLATERAL AGREEMENT – TPCA). 16 4.4 GEBÜHRENKONTO .............................................................................................. 18 4.5 NETTING UND SHAPING ..................................................................................... 19 5. REGISTRIERUNG VON CLEARING KONTAKTEN ................................................... 19 6. REPORTING ............................................................................................................... 20 7. SIMULATION .............................................................................................................. 21 8. CHECKLISTE ............................................................................................................. 22 9. WEITERE INFORMATIONEN UND RICHTLINIEN ..................................................... 25 10. ANSPRECHPARTNER ............................................................................................. 26 2 24. Oktober 2016 1. Willkommen Vielen Dank für Ihr Interesse an Eurex Repo! Wir freuen uns, Ihnen einen Leitfaden zur Seite stellen zu können, der Sie durch die verschiedenen Stationen bis zur Eurex Repo - SecLend Markt Handelsteilnahme begleiten wird. Es handelt sich bei dem SecLend Markt um eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Märkten der Eurex Repo GmbH. Die rechtlichen Grundlagen für die Eurex Repo Teilnahme finden Sie in den „Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Handel an der Eurex Repo GmbH“ und den „Eurex Repo GmbH Produktspezifikationen für den SecLend Markt“ und für die Clearing Mitgliedschaft in den „Clearing – Bedingungen der Eurex Clearing AG“. Das Unternehmen Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) ist eine 100%ige Tochter der Eurex Frankfurt AG, welche wiederum eine 100%ige Tochter der Deutsche Börse AG ist. Eurex Repo betreibt einen privatrechtlich organisierten Marktplatz und keine öffentlich-rechtliche Börse. Die Eurex Clearing AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Eurex Frankfurt AG, tritt in den Eurex Repo Märkten als zentrale Gegenpartei auf, d.h. bei Abschluss eines Geschäftes wird es mittels Novation an die Eurex Clearing AG übertragen. Aus diesem Grund ist für eine Teilnahme an der Eurex Repo für SecLend Markt auch eine Mitgliedschaft als General Clearing Mitglied (GCM) oder als Direkt Clearing Mitglied (DCM) oder eine Spezielle Darlehensgeber Lizenz notwendig. Herzlichst, Ihr Eurex Repo Account Management 3 24. Oktober 2016 2. Die Teilnahme am SecLend Markt der Eurex Repo GmbH 2.1 Teilnahmevoraussetzungen Eine Teilnahmeberechtigung kann für den Repo Markt, GC Pooling Markt und/oder SecLend erfolgen. Die funktionale Freischaltung (Registrierung) für den SecLend Markt erfolgt nur nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Neben den Mindestanforderungen für alle Teilnehmer gemäß Nr. 2.1 der Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an der Eurex Repo GmbH muss eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. „Full Clearing Member der Eurex Clearing AG“: Muss ausgewählt werden, wenn Sie auch als Clearing Member für Repo und GC Pooling Geschäfte auftreten. Dies ist entweder als General Clearing Mitglied Securities Lending oder als Direkt Clearing Mitglied Securities Lending möglich. 2. Spezieller SecLend Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber-Lizenz: Ist nur für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten möglich. Sie kann nicht mit anderen Clearing-Lizenzen (beispielsweise Eurex Repo [Repo und GC Pooling Markt], Eurex Derivate oder FWB) kombiniert werden. In Verbindung mit einer Speziellen Repo Lizenz (GC Pooling Select Invest) ist eine Beantragung einer „Speziellen Darlehensgeber Lizenz“ jedoch möglich. Grundsätzlich sind zudem folgende Punkte vor Beginn des Zulassungsprozesses abzuklären: · Möchte man als Lender, Borrower oder beides auftreten? · Welche Darlehenswertpapiere sollen gehandelt werden? · Sollen Nominalsicherheiten in Form von Geld (für Full Clearing Member verpflichtend / für Spezielle SecLend Teilnehmer unzulässig) oder in Form von Wertpapieren (für Full Clearing Member optional, für Spezielle SecLend Teilnehmer verpflichtend) genutzt werden? · Im Fall von Nominalsicherheiten in Form von Wertpapieren: Welches Collateral Schedule bzw. welcher Standard Basket soll gehandelt werden? Ihr Sales Manager kann Sie darüber informieren welche Collateral Schedules / Standard Baskets von den anderen Teilnehmern im Markt genutzt werden. Eine Liste mit den in den Standard Baskets enthaltenen Wertpapieren ist unter folgendem Link zu finden: http://www.eurexrepo.com/repo-en/products/seclendinstruments 4 24. Oktober 2016 2.2 Anbindung an das Eurex Repo Handelssystem Für Teilnehmer, welche bereits eine Eurex Repo Anbindung für den Repo und/oder GC Pooling Markt eingerichtet haben, bedarf es keiner weiteren Schritte, da die vorhandene Anbindung und Teilnehmerkennung (Member ID) auch für den SecLend Markt genutzt werden kann. Spezielle SecLend Teilnehmer müssen jedoch eine technische Anbindung an das Eurex Repo Handelssystem F7 herstellen. Hierfür stehen zwei Varianten zur Verfügung: 1. Anbindung via Internet 2. Anbindung via Standleitung Generell ist das Eurex Repo Handelssystem F7, unabhängig von der Anbindungsvariante, eine Browser basierte GUI Lösung, welche keinen Wartungsaufwand seitens des Eurex Repo Kunden erfordert. Die Datenübermittlung erfolgt mittels gesicherter Nutzung von x509 Zertifikaten. Das Eurex Repo F7 Handels-GUI basiert auf HTML5. Derzeit wird der Microsoft Internet Explorer vom Netzwerk der Gruppe Deutsche Börse als Browser für die Produktionsumgebung des F7 Handels-GUIs nicht unterstützt. Browser, welche als HTML5 kompatibel unterstützt werden, sind Mozilla Firefox, Google Chrome oder Opera. Detaillierte Informationen zur Anbindung finden Sie im folgenden Connectivity Guide unter http://www.eurexrepo.com/repo-en/new-trading-system-f7/connectivity -> Eurex Repo F7 Connectivity Guide. Die Kosten für ein Zertifikat über einen Internetzugang belaufen sich derzeit auf EUR 300,- pro Monat. Kosten für Standleitungen finden Sie auf unserer Website unter http://www.eurexrepo.com/repo-en/new-trading-system-f7/connectivity/ - F7 Connectivity Price List. Ausnahme: Sofern ein Spezieller SecLend Teilnehmer seine Geschäfte von einem Agent Lender abschließen lässt, ist dieser von der Anbindung an das Eurex Repo Handelssystem befreit. 5 24. Oktober 2016 2.3 Registrierung einer benannten Person Gemäß Eurex Repo Geschäftsbedingungen muss jeder Teilnehmer eine sogenannte "benannte Person" registrieren. Es handelt sich hierbei um eine Person, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte des Antragstellers betraut und zu seiner Vertretung ermächtigt ist, zuverlässig ist und die für den Handel an der Eurex Repo notwendige berufliche Eignung hat. Im Fall einer Aktiengesellschaft wäre dies ein Vorstand und im Fall einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Geschäftsführer. Zur Registrierung ist ein „Antrag auf Registrierung als Benannte Person an der Eurex Repo GmbH“ und ein „Stammdatenblatt benannte Person“ notwendig. 2.4 Registrierung von Händlern und Info Usern Jeder SecLend Teilnehmer ist verpflichtet mindestens einen Händler zu registrieren. Generell muss für jede Person die Zugang zum System haben soll, ein persönlicher Zugangscode (Benutzerkennung) beantragt werden. Die Teilnehmer können Benutzerkennungen mit eingeschränkter Funktionalität (nur Leserechte, Info User) oder vollständiger (Handels-) Funktionalität sowohl für die Simulations- als auch für die Produktionsumgebung beantragen. Benutzerkennungen, die nur Leserechte erlauben, können Sie jederzeit mit Hilfe des Formulars „Info User der Eurex Repo GmbH“ beantragen. Die Anzahl der Benutzerkennungen, die Sie beantragen können, ist unbegrenzt und kostenlos. Nachdem Sie diese beantragt haben, versendet Eurex Repo die Informationen über die Benutzerkennungen per E-Mail an die betreffenden Personen. Für eine Benutzerkennung mit Handelsfunktionalität reichen Sie bitte den „Antrag auf Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH“ und das „Stammdatenblatt Händler“ ein. Die Händlerschulung erfolgt durch Ihren Relationship Manager bei Ihnen vor Ort. Ausnahme: Sofern ein Teilnehmer seine Geschäfte von einem Agent Lender abschließen lässt, ist dieser von der Registrierung eines SecLend Markt Händlers befreit. 6 24. Oktober 2016 2.5 Gebührenmodell Handel Folgend finden Sie das Gebührenmodell für Geschäfte im SecLend Markt: Transaktionsbezogenes Entgelt (in bp, abhängig vom Marktwert des Darlehens, berechnet auf act/360 Basis) Min. Gebühr pro Geschäft 1,00 10,00 Gebühr für Geschäftsmodifikationen 10,00 Jahresgebühr 10.000,- Alle oben genannten Gebühren sind in der Währung Euro Anmerkung für alle Gebührenmodelle: Die Jahresgebühr kann bei unterjähriger Zulassung nicht anteilsmäßig angepasst werden und muss daher immer in voller Höhe – entsprechend dem Gebührenmodell - geleistet werden. *Sofern bereits eine Jahresgebühr für den Repo - /GC Pooling Markt in Rechnung gestellt wurde, entfällt die SecLend Jahresgebühr. Ausnahmen bei Speziellem SecLend Teilnehmer: · Die Jahresgebühr entfällt grundsätzlich. · Sofern ein Spezieller SecLend Teilnehmer seine Geschäfte von einem Agent Lender abschließen lässt, entfallen sämtliche Eurex Repo Gebühren für den Speziellen SecLend Teilnehmer. 7 24. Oktober 2016 3. Die Teilnahme am Clearing Für das Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen sind folgende ClearingLizenzen der Eurex Clearing AG zulässig: => General Clearing Mitglied Securities Lending oder => Direkt Clearing Mitglied Securities Lending oder => Spezielle Darlehensgeber Lizenz (nur "Pledge von Nominalsicherheiten") Die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen (Margins), der Beitrag zum Clearingfonds oder ein jährlicher Nachweis der Eigenmittel entfällt für einen Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber Lizenz. Eine Kombination mit anderen Clearing Lizenzen (z.B. für Eurex Derivate) – mit Ausnahme der Speziellen Repo Lizenz - ist nicht möglich. 3.1 Kapitalanforderungen Grundsätzlich gelten folgende Mindestanforderungen: Lizenz Eigenmittelnachweis Beitrag zum Clearing-Fonds GCM - Repo 200 Mio. EUR 5 Mio. EUR DCM - Repo 50 Mio. EUR 1 Mio. EUR GCM - SecLend 200 Mio. EUR 5 Mio. EUR DCM - SecLend 50 Mio. EUR 1 Mio. EUR Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz sind vom Nachweis der Eigenmittel befreit. Beispiel: Die Mindestanforderung für einen SecLend General Clearer beträgt EUR 200 Mio. Eigenmittel. 8 24. Oktober 2016 Wenn das Unternehmen bereits eine Derivate General Clearing Lizenz und die Mindestanforderung in Höhe von EUR 30 Mio. Eigenmittel nachgewiesen hat, muss das Unternehmen für eine SecLend General Clearing Lizenz zusätzlich EUR 200 Mio. Eigenmittel, also insgesamt EUR 230 Mio. nachweisen. Es erfolgt also eine Addition. Unabhängig von den vorgenannten Mindestanforderungen an die Eigenmittel eines Teilnehmers, beträgt die tatsächlich nachzuweisende und zu haltende Höhe der Eigenmittel zwanzig Prozent des 30-tägigen Durchschnitts der „Additional-Margin Anforderung und - soweit auch eine Derivate Clearing Lizenz besteht – Futures Spread Margin Requirement“ oder zwanzig Prozent des 250-tägigen Durchschnitts der „Additional-Margin Anforderung und - soweit auch eine Derivate Clearing Lizenz besteht – Futures Spread Margin Requirement“ des jeweiligen Clearing-Teilnehmers. Basierend auf der genannten Berechnungsmethode wird jeweils der ermittelte höhere Betrag herangezogen. Übersteigt dieser von der Eurex Clearing AG errechnete Betrag der nachzuweisenden Eigenmittel die tatsächlichen Eigenmittel in der Bilanz des Teilnehmers, ist der Differenzbetrag (als sog. „Company Capital“) in Form von Collateral (Geld oder Wertpapiere) auf ein spezielles Wertpapierdepot zugunsten der Eurex Clearing AG zu hinterlegen. 3.2 Beitrag zum Clearing-Fonds Der Minimum Beitrag zum Clearing-Fonds ist nur zu erbringen, wenn der Antragsteller nicht bereits einen entsprechenden Beitrag zum Clearing-Fonds geleistet hat. Die Höhe zusätzlicher Beiträge zum Clearing-Fonds ist je nach Volumen der getätigten Transaktionen des Clearing-Mitglieds unterschiedlich. Die Gesamt-Margin-Anforderung, welche für die Risikopositionen berechnet wird, findet auch für die SecLend Transaktionen Anwendung. Im Rahmen der Dynamisierung wird vierteljährlich überprüft, ob es eine Differenz zwischen dem Minimum Beitrag zum Clearing-Fonds (für GCM EUR 5 Mio. und für DCM EUR 1 Mio.) und 7% der durchschnittlichen „Initial Margin Anforderung“ der letzten 30 oder 250 Tage gibt. Ist dies der Fall, ist die Differenz zum Clearing-Fonds zusätzlich zu leisten. Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz müssen keinen Beitrag zum Clearing Fonds leisten. 9 24. Oktober 2016 3.3 Aufnahme- und Jahresgebühr Clearing Neue Clearing-Mitglieder für den SecLend Markt zahlen als General-Clearing-Member (GCM) oder Direkt-Clearing-Member (DCM) keine einmalige Aufnahme- und Jahresgebühr. Wenn Sie bereits über eine andere Clearinglizenz (z.B. Derivate) verfügen, ist die Clearing Lizenz Securities Lending ebenfalls kostenlos. Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz sind ebenfalls von einer einmaligen Aufnahme- und Jahresgebühr befreit. 3.4 Qualified Clearing Staff Für die Erteilung einer Securities Lending Clearing Lizenz muss jeder Clearing Teilnehmer mindestens einen qualifizierten Backoffice Mitarbeiter (Qualified Clearing Staff [QCS]) registrieren. Voraussetzung für die Registrierung des Qualified Clearing Staff ist, dass der Mitarbeiter · den QCS-Basismodul-Test oder · die Prüfung zum „Certified Clearing Speacialist“ abgelegt hat oder · am „Core Clearing Knowledge“ Seminar der Deutsche Börse Capital Markets Academy teilgenommen hat · Ferner ist es auch möglich, dass der Compliance-Verantwortliche des Unternehmens bestätigt, dass der Mitarbeiter das entsprechende Fachwissen hat. Eine Prüfungsanmeldung kann über die Member Section (member.eurexclearing.com) -> Zulassungen & User IDs -> Meine Persönlichen Zulassungen -> Anmelden -> QCS-Lizenz durchgeführt werden. Alternativ können online Prüfungen direkt bei der Capital Markets Academy (+49-(0) 69-2 11-1 37 67, [email protected]) gebucht werden. Nach bestandener Prüfung kann sich der QCS in der Member Section unter „Zulassungen & User IDs“ -> „Meine Persönlichen Zulassungen“ -> „Anmelden“ -> „QCS Lizenz“ registrieren. Alternativ kann dies vom Zentralen Koordinator für den QCS unter „Zulassungen & User IDs“ -> „Zulassung von Personen“ -> „Anmelden“ durchgeführt werden. 10 24. Oktober 2016 In jedem Fall muss der Zentrale Koordinator jedoch die Registrierung bestätigen. Für bestehende Teilnehmer, welche bereits einen QCS für andere Lizenzen registriert haben, entfällt diese Anforderung. 3.5 Transaktionsgebühren Clearing 3.5.1 Buchungsentgelte Für die Ausführung von Novation, Eröffnung und Schließung von WertpapierdarlehensTransaktionen werden Entgelte gemäß der nachstehenden Tabelle berechnet: Clearing-Entgelte für Wertpapierdarlehens-Eröffnungstransaktionen Fixes Entgelt pro novierter Transaktion Transaktionen Transaktionswährung EUR Transaktionswährung USD 3.5.2 Darlehensgeber Darlehensnehmer N.A. EUR 10,00 N.A. USD 15,00 Verwaltungsentgelte Für die Verwaltung offener Wertpapierdarlehens-Transaktionen berechnet die Eurex Clearing Entgelte für jeden Tag, an dem die Wertpapierdarlehens-Transaktion offen ist. Ein wertbasiertes Entgelt wird gemäß der nachfolgenden Tabelle berechnet: Verwaltungsentgelte für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen Transaktionen Wertbasiertes Entgelt pro offener Transaktion Darlehensgeber Darlehensnehmer Aktien- und ETF-Wertpapierdarlehen 0,005 % p.a. 0,020 % p.a. Festverzinsliche Wertpapierdarlehen 0,003 % p.a. 0,012 % p.a. Finanzierungsdarlehen 0,004 % p.a. 0,016 % p.a. 11 24. Oktober 2016 3.5.3 Serviceentgelte Die Eurex Clearing AG stellt Darlehensnehmern die ihr vom Dritt-Sicherheitenverwalter Euroclear Bank NV/SA in Rechnung gestellten Kosten (Collateral Management Servicing Fee) für jeden Tag in Rechnung, an dem die jeweilige Wertpapierdarlehens-Transaktion offen ist. Die Collateral Management Servicing Fee basiert auf den von einem Darlehensnehmer zugunsten der Eurex Clearing AG täglich zur Verfügung gestellten Nominalsicherheits-Vermögenswerten. Das Entgelt wird gemäß der nachfolgenden Tabelle berechnet: Serviceentgelte für Collateral Management Service Transaktionen Wertpapierdarlehen mit Nominalsicherheiten in Form von Wertpapieren, bereitgestellt über Dritt-Sicherheitenverwalter Euroclear Bank NV/SA Wertbasiertes Entgelt pro offener Transaktion Darlehensgeber Darlehensnehmer N.A. 0,0015 % p.a. Gemäß Ziffer 15.1 der Streitschlichtungsregelungen werden im Zusammenhang mit einem Streitschlichtungsverfahren nach den Streitschlichtungsregelungen von Darlehensgeber Clearing-Mitgliedern oder Darlehensnehmer Clearing Mitgliedern Serviceentgelte erhoben. Die Entgelte werden gemäß der nachfolgenden Tabelle erhoben: Serviceentgelte für Streitschlichtungsverfahren Service Festpreis pro Verfahren Streitschlichtungsverfahren EUR 5.000 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG auf der Website: www.eurexclearing.com > Regelwerke > Preisverzeichnis 12 24. Oktober 2016 3.6 Technische Anbindung an die Eurex Clearing Systeme Die technischen Anforderungen sind analog der Eurex Repo Clearing Anbindung. Wenn diese besteht, bedarf es keiner weiteren Schritte. Ein Antragsteller für eine Spezielle Darlehensgeber Lizenz, muss jedoch eine Anbindung an die Common Report Engine herstellen. Der Common Report Engine User Guide, welcher die Einrichtung der Common Report Engine beschreibt, ist über folgenden Pfad zugänglich: http://www.eurexclearing.com/clearing-en/ -> Technology -> Eurex Clearing’s C7 -> System documentation -> Release 3.0 -> Eurex Reports -> Common Report Engine (CRE), User Guide. Die Common Report Engine User müssen mit folgenden Parametern eingerichtet werden: Member ID Umgebung Markt XXXSL Simulation CCP XXXSL Produktion CCP Das "XXXSL" muss durch Ihre Member ID ersetzt werden 13 24. Oktober 2016 4. Clearing & Settlement Folgende Anforderungen gelten sowohl für die „Full“ Clearing Lizenz Securities Lending als auch für die Spezielle Darlehensgeber Lizenz: 4.1 Wertpapierabwicklungskonten Folgende Wertpapierabwicklungskonten werden (je nach Wahl der Wertpapierdarlehenspapiere – Loan Securities) benötigt: Equities German Loan Equities: Clearstream Banking Frankfurt (CBF) und das dazugehörige [CBF(I)] – „6-series“ Konto und/oder Swiss Loan Equities: SegaInterSettle Zurich (SIX SIS) und/oder ESES Loan Equities aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden: ESES - Euroclear Settlement Konto für Euronext-zone Securities Ein CBF (I)-Konto ist von allen Teilnehmern für German, Swiss und ESES Loan Equities nachzuweisen, unabhängig von der jeweiligen Clearing-Lizenz, die sie haben. Fixed Income Securities Für Fixed Income Loan Securities werden folgende Wertpapierabwicklungskonten benötigt: · Clearstream Banking Luxembourg (CBL) oder · Clearstream Banking Frankfurt Int. [CBF(I)] – „6-series“ oder · 14 Euroclear Bank SA/NV 24. Oktober 2016 4.2 Cash Konten Für die Geldabwicklung der SecLend Geschäfte auf der Wertpapierdarlehens (Loan)- und der Cash-Collateral-Seite werden folgende Cash-Konten benötigt: Währung Kontentyp TARGET 2 Konto EUR USD Über das Konto abwickelbarer Transaktionstyp - Cash Collateral - Maturity Payments - Voluntary Corporate Actions - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions - Buy-Ins euroSIC Konto Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions USD Korrespondenzbankenkonto bei der Bank of America, Citibank, Deutsche Bank Trust Company Americas (DBTCA), HSBC Bank USA, JP Morgan Chase Bank, Bank of New York Mellon - Cash Collateral - Maturity Payments - Voluntary Corporate Actions - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions - Buy-Ins Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions Konto bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) CHF GBP CHF Korrespondenzbankenkonto bei der UBS AG - Maturity Payments - Corporate Actions - Buy-Ins Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank GBP Korrespondenzbankenkonto bei der Barclays Bank, Citibank, Deutsche Bank AG, HSBC Bank plc, JPMorgan Chase Bank, Royal Bank of Scotland oder National Westminster Bank - Maturity Payments - Corporate Actions - Buy-Ins Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank 15 24. Oktober 2016 Währung Kontentyp Über das Konto abwickelbarer Transaktionstyp TARGET 2 Konto - Cash Collateral - Maturity Payments - Voluntary Corporate Actions - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions - Buy-Ins EUR euroSIC Konto Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank USD - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions USD Korrespondenzbankenkonto bei der Bank of America, Citibank, Deutsche Bank Trust Company Americas (DBTCA), HSBC Bank USA, JP Morgan Chase Bank, Bank of New York Mellon - Cash Collateral - Maturity Payments - Voluntary Corporate Actions - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions - Buy-Ins Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank - Lending Fees/Rebates - Corporate Actions Konto bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) CHF CHF Korrespondenzbankenkonto bei der UBS AG - Maturity Payments - Corporate Actions - Buy-Ins Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank GBP GBP Korrespondenzbankenkonto bei der Barclays Bank, Citibank, Deutsche Bank AG, HSBC Bank plc, JPMorgan Chase Bank, Royal Bank of Scotland oder National Westminster Bank - Maturity Payments - Corporate Actions - Buy-Ins Mulitcurrency-Konto bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank Besonderheit Spezielle Darlehensgeber Lizenz: Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber Lizenz dürfen keine Sicherheiten in Form von Geld (Cash-Collateral) erhalten. 4.3 Dreiparteien-Vertrag (Triparty Collateral Agreement – TPCA) 16 24. Oktober 2016 Sofern Wertpapierdarlehen gegen Nominalsicherheiten in Form von Wertpapieren (NonCash Principal Collateral) abgeschlossen werden sollen, muss ein Dreiparteien-Vertrag mit einem Dritt- Sicherheitenverwahrer abgeschlossen werden. Mögliche DrittSicherheitenverwahrer sind Clearstream Banking Luxembourg und/oder Euroclear Bank SA/NV, Brüssel. Die Gegenpartei, mit der man im SecLend Markt handeln möchte, muss dabei Konten beim selben Dritt-Sicherheitenverwahrer besitzen wie man selbst und zudem für denselben Collateral Schedule freigeschaltet sein, wie man selbst. Im Zusammenhang mit den Collateral Schedules sind neben individuell vom Teilnehmer definierbaren Schedules folgende Standard Baskets auswählbar: · · · · SecLend ECB SecLend ECBEXT SecLend INTMXQ SecLend Equities Die Zusammensetzung der Standardbaskets ist unter folgendem Link auf der Eurex Repo Webseite zu finden: http://www.eurexrepo.com/repo-en/products/seclendinstruments Zudem müssen für den Triparty Collateral Setup folgende Konten eröffnet werden. Wobei diese davon abhängen ob ein Teilnehmer als Lender oder Borrower tätig werden möchte: 1. Lender (a) Lender Collateral Konto und ein dazugehöriges (b) Eurex Clearing Re-Use Konto pro Collateral Schedule bzw. Standard Basket, die ein Teilnehmer aufsetzen möchte. Als Lender Collateral Konten sind für einen Clearing Teilnehmer ein Konto vom Typ „Transfer-of-Title“ (Eigentumsübertragung an den Teilnehmer) und/oder ein Konto vom Typ „Pledge“ (Pfanddepot im Namen der Eurex Clearing zu Gunsten des Teilnehmers) zulässig. Ein Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber Lizenz darf nur Pledge Konten verwenden. Sofern es sich um ein „Pledge“ Konto bei Clearstream Banking SA als DrittSicherheitenverwahrer handelt, muss zusätzlich das „Clearstream Pledge Agreement“ eingereicht werden. 17 24. Oktober 2016 2. Borrower Ein Source Konto, welches als Collateral Konto für beliebig viele Collateral Schedules bzw. Standard Baskets verwendet werden kann. Grundsätzlich werden alle Teilnehmer, welche ein bestimmtes Collateral Schedule/einen Standard Basket bei einem Dritt-Sicherheitenverwahrer aufgesetzt haben, für den Handel gegen Non-Cash Principal Collateral mit allen anderen Gegenparteien aufgesetzt, welche dasselbe Collateral Schedule / denselben Standard Basket beim jeweiligen DrittSicherheitenverwahrer aufgesetzt haben. Bei der Einrichtung des Non-Cash Principal Collateral Setups wird folgendes Vorgehen empfohlen: 1. Entscheidung welche Rolle (Lender oder Borrower oder beides) eingenommen werden soll. 2. Entscheidung welche Collateral Schedules / Standard Baskets aufgesetzt werden sollen. 3. Reservierung der notwendigen Collateral Konten durch den DrittSicherheitenverwahrer. 4. Eintragung der Konten in das „Reference Data Sheet for Eurex Repo“ bzw. „Reference Data Sheet SecLend Participant“ und (sofern anwendbar) in das Clearstream Pledge Agreement, Unterzeichnung der Dokumente und Versand an Eurex Repo Account Management. 5. Unterzeichnung der notwendigen Verträge und Vollmachten beim DrittSicherheitenverwahrer. Anschließend kann die Aufsetzung der Wertpapiersicherheiten (Non-Cash Principal Collateral) mit allen zulässigen Gegenparteien in den Systemen der Eurex Repo und Eurex Clearing und in den Systemen des Dritt-Sicherheitenverwahrers erfolgen. 4.4 Gebührenkonto Das Gebührenkonto bleibt bei bereits bestehender Clearing Lizenz unverändert. Ein Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber Lizenz kann für die Eurex Clearing Transaktionsentgelte folgende Konten zur Verfügung stellen: EUR: TARGET2 Konto bei einer nationalen Zentralbank in der Eurozone oder ein Korrespondenzbankenkonto bei einer von der Eurex Clearing AG anerkannten Korrespondenzbank. 18 24. Oktober 2016 USD: Konto bei einer von der Eurex Clearing AG anerkannten Korrespondenzbank oder Umrechnung in EUR. 4.5 Netting und Shaping Bitte beachten Sie, dass weder ein Settlement Netting noch ein Shaping der Geschäfte im SecLend Markt stattfindet. 5. Registrierung von Clearing Kontakten Als Zulassungsvoraussetzung für die Clearing Lizenz Securities Lending registrieren Sie bitte Clearing Kontakte im Web Portal der Deutschen Börse (Member Section, member.eurexclearing.com) via Kontakte -> Ihre internen Kontakte -> Clearing Kontakte > Neuer Eintrag. Kontakte für folgende Funktionen müssen dabei eingepflegt werden: · Buy-In · Cash Management · Collateral Management · Corporate Actions · General Management · Income Operations · Risk Management · Settlement Operations · Default Management Process (DMP) Coordinator · Default Management Process (DMP) Coordinator Deputy · Emergency Contact Darüber hinaus muss ein Eurex Repo und Eurex Clearing Compliance Kontakt in der Member Section über "Kontakte" -> "Ihre internen Kontakte" -> "Compliance Kontakte" -> "Neuer Eintrag" gepflegt werden. 19 24. Oktober 2016 6. Reporting Für SecLend Geschäfte sind folgende CCP Reports verfügbar: Report Nummer CL165 CL185 Report Name Beschreibung Manufactured Payment Beinhaltet eine Aufstellung der getätigten Einkünfte aus Statement Corporate Actions in Verbindung mit Darlehen Loan Entitlement Pre- Dieser Report informiert Teilnehmer über anstehende Advice Corporate Actions Beinhaltet die entsprechenden Mark to Market Berechnungen CL200 Loan MTM pro Darlehen basierend auf der letzten Mark to Market Berechnung Beinhaltet alle Securities Lending Loan Cash Transaktionen CL250 Loan Cash Transactions für den aktuellen Geschäftstag als auch die im Tagesendprozessing verarbeiteten Cash Transaktionen für den nächsten Geschäftstag CL260 Loan Obligations Beinhaltet alle Darlehen deren Front Leg oder Term Leg noch nicht komplett abgewickelt ist Beinhaltet für den aktuellen Handelstag Informationen zu CL270 Loan Settlement erfolgreichen und fehlgeschlagenen Abwicklungsversuchen für das Front- und Term-Leg CL290 Street View Records CL300 Rebate Lending Fee TL100 Loan Confirmations Fasst “Single Allocation View Trades” in einem Street View Record zusammen Beinhaltet die Rebate und Lending Fee Information für den aktuellen Berechnungszeitraum Beinhaltet die Darlehensbestätigungen, die auf neuen Darlehensanforderungen oder (Teil-) Re-Allokationen und Aufhebungen beruhen Beinhaltet alle Darlehen, welche mit Wertpapieren besichert TL750 Exposure Reference sind und eine sog. „Exposure ID“ beim DrittSicherheitenverwalter haben TL760 Loan Maintenance TL770 Loan Returns TL780 20 Beinhaltet Darlehensänderungen, deren Term Leg noch nicht komplett abgewickelt ist Beinhaltet erhaltene Recalls, Returns, VCC requests und zugehörige Buy-in Requests VCA Election and Beinhaltet Status- und Detailinformationen zu Voluntary Outturn Corporate Action Elections und Outturns. 24. Oktober 2016 Weitere Informationen zu den Reports finden Sie unter: www.eurexclearing.com > log-in zur Member Section > Technologie > CCP Releases > CCP 12.0 > Technical Manuals > CCP Release 12.0 Description of Reports - Formatted Layout 7. Simulation Um das Handelssystem und die Handelsapplikationen von Eurex Repo sowie das Clearing System der Eurex Clearing AG kennen zu lernen, bietet Eurex Repo eine Testund Simulationsumgebung an. Sie haben hier die Möglichkeit, Testgeschäfte durchzuführen und sofern Sie bereits eine Anbindung an die Eurex Clearing AG haben, erhalten Sie auch die jeweils von Ihnen angeforderten Reports zu den Testgeschäften. Einen Kalender mit möglichen Terminen für eine Handelssystem Simulation finden Sie im Internet unter: www.eurexrepo.com > Infocenter > Publications > Topic: Repo Market > Simulation Calendar Repo and GC Pooling Market Für weitere Fragen zur Simulation steht Ihnen unser Functional Helpdesk jederzeit gerne zur Verfügung: T +41 (0) 43 430 72 20 F +41-(0) 43 430 72 75 E-Mail: [email protected] 21 24. Oktober 2016 8. Checkliste Bitte beachten Sie, dass die Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Abhängig von Ihrer individuellen Aufstellung bzw. Systemkonfiguration, sind ggf. weitere Formulare und/oder Nachweise zu erbringen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Eurex Repo Account Manager. Clearing Teilnehmer: Nr. Nachweise + Formulare A - Eurex Repo Antrag auf allgemeine Teilnahmeberechtigung zum Handel an der 1 Eurex Repo GmbH 2 Reference Data Sheet for Eurex Repo 3 Antrag auf Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH 4 Stammdatenblatt Händler Antrag auf Registrierung als Benannte Person an der Eurex Repo GmbH 5 (soweit nicht bereits vorhanden) 6 Stammdatenblatt benannte Person (soweit nicht bereits vorhanden) Eurex Repo GmbH Handels-, und Jahresentgelte Rechnungsempfänger und 7 Einzugsermächtigung (soweit nicht bereits vorhanden) B - Eurex Clearing 1 Application for the Granting of a Clearing License of Eurex Clearing AG 2 Clearing-Vereinbarung 3 4 5 6 7 8 22 Verpfändungsvertrag bezogen auf Pfandrechte an Eligiblen MarginVermögenswerten in Form von Wertpapieren (soweit nicht bereits vorhanden) Antrag auf Einrichtung / Löschung / Änderung von Sicherheiten Konten und Clearer-Geldkonten (soweit notwendig) Application for Set up/ Deletion/ Change of Functional Parameters and CCP accounts for Securities Lending Grouping of Securities Lending Cash Transactions Request for Setup of Users in the CCP Securities Clearing GUI (Production) (soweit notwendig) Auftrag zur Einrichtung/Änderung/Löschung von Benutzerkennungen für das Eurex Handelssystem (@X-tract und T7) (soweit nicht bereits vorhanden) 24. Oktober 2016 Erledigt Nr. Nachweise + Formulare B - Eurex Clearing 9a CBF Vollmacht (soweit notwendig) 9b CBL Vollmacht (soweit notwendig) 9c Euroclear Vollmacht (soweit notwendig) 9d SIX SIS Vollmacht (soweit notwendig) 9e ESES Vollmachten (soweit notwendig) 10a Target2 Formular 2002 (soweit nicht bereits vorhanden) Abbuchungsauftrag für ein Konto bei der Schweizerischen Nationalbank 10b (soweit nicht bereits vorhanden und notwendig) Bestätigung bezüglich Aktivierung von Clearer-Geldkonten, für alle Clearing 10c Modelle und/oder CCP Geldkonten (soweit notwendig) Clearstream Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via 11 Clearstream Banking Luxembourg) 12 Side-letter Euroclear Bank (falls Euroclear als TPCA) Euroclear Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via 13 Euroclear Bank) 14 Registrierung mindestens eines Qualifizierten Clearing Mitarbeiters (QCS) C - Sonstige Nachweise 1 3 Handelsregisterauszug nach neuestem Stand Bestätigung, dass das Unternehmen im Heimatstaat einer Finanzmarktaufsicht unterstellt ist und gemäß dem Recht seines Sitzstaats ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma entsprechend der Definition in Artikel 1, Abs 1 + 2 und Artikel 4, Abs 1 der Richtlinie des Rates über Märkte für Finanzinstrumente 2004/39/EG („MiFID“) ist. Unterschriftenverzeichnis 4 Certification of Sanctions Compliance (soweit nicht bereits vorhanden) 2 23 24. Oktober 2016 Erledigt Spezieller SecLend Teilnehmer: Nr. Nachweise + Formulare A - Eurex Repo 1 2 3 Antrag auf spezielle Teilnahmeberechtigung als Spezieller SecLend Teilnehmer an der Eurex Repo GmbH Reference Data Sheet Special SecLend Participant Antrag auf Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH (falls kein Handel über Agent Lender) 4 Stammdatenblatt Händler (falls kein Handel über Agent Lender) 5 Antrag auf Registrierung als Benannte Person an der Eurex Repo GmbH 6 Stammdatenblatt benannte Person 7 8 Eurex Repo GmbH Handels-, und Jahresentgelte Rechnungsempfänger und Einzugsermächtigung (falls kein Handel über Agent Lender) POWER OF ATTORNEY (falls Beauftragung eines Agent Lenders für Eurex Repo) B - Eurex Clearing 1 2 3 4 5 Application for the Granting of a Securities Lending Specific Lender License Clearing-Vereinbarung für Wertpapierdarlehens-Transaktionen von Inhabern einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz POWER OF ATTORNEY (falls Beauftragung eines Agent Lenders für Eurex Clearing) Application for Set up/ Deletion/ Change of Functional Parameters and CCP accounts for Securities Lending Grouping of Securities Lending Cash Transactions 7a Angaben des Abwicklungsinstitutes /der Korrespondenzbank Nutzung von Konten (falls Nutzung von Drittkonten) CBF Vollmacht (soweit notwendig) 7b CBL Vollmacht (soweit notwendig) 7c Euroclear Vollmacht (soweit notwendig) 7d SIX SIS Vollmacht (soweit notwendig) 7e ESES Vollmachten (soweit notwendig) 6 24 24. Oktober 2016 Erledigt Nr. Nachweise + Formulare B - Eurex Clearing 8a Target2 Formular 2002 (soweit nicht bereits vorhanden) Abbuchungsauftrag für ein Konto bei der Schweizerischen Nationalbank 8b (soweit nicht bereits vorhanden und notwendig) Bestätigung bezüglich Aktivierung von Clearer-Geldkonten, für alle Clearing 8c Modelle und/oder CCP Geldkonten (soweit notwendig) Clearstream Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via 9 Clearstream Banking Luxembourg) 10 Side-letter Euroclear Bank (falls Euroclear als TPCA) Euroclear Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via 11 Euroclear Bank) CCP - Angabe der Rechnungsanschrift (optional, falls Beauftragung eines 12 Agent Lenders) C - Sonstige Nachweise 1 3 Handelsregisterauszug nach neuestem Stand Bestätigung, dass das Unternehmen (1) ein zugelassenes Kreditinstitut, (2) ein zugelassenes Finanzinstitut, (3) ein zugelassenes Versicherungsunternehmen, (4) ein zugelassenes Rückversicherungsunternehmen, (5) eine zugelassene Investmentgesellschaft, (6) ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine ähnliche Struktur, (7) ein Fonds in Gesellschaftsform, (8) ein Fonds ohne Rechtspersönlichkeit oder (9) ein Teilfonds ist und gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzaufsicht der Europäischen Union beaufsichtigt ist oder einer entsprechenden Aufsicht in der Rechtsordnung seines Sitzes unterliegt. Unterschriftenverzeichnis 4 Certification of Sanctions Compliance 2 9. Weitere Informationen und Richtlinien · Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Handel an der Eurex Repo GmbH www.eurexrepo.com > Rules and Regulations · Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG www.eurexclearing.com > Regelwerke · Clearstream Functional Service Description Bitte kontaktieren Sie Ihren Clearstream Sales Manager 25 24. Oktober 2016 Erledigt 10. Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner für die Eurex Repo Märkte freuen sich über Ihren Anruf. Eurex Repo Account Management Simon Gzyl T + 49-(0) 69-211-13294 [email protected] Katja Massinger T + 49-(0) 69-211-12602 [email protected] Eurex Clearing CCP T +49 (0)69-211-11940 F +49 (0)69-211-11401 [email protected] Eurex Clearing Risk Operations T +49 (0)69-211-12452 F +49 (0)69-211-18440 [email protected] Eurex Repo Funktionales Helpdesk T +41(0)43 430 72 20 F +41(0)43 430 72 75 [email protected] Customer Technical Support T +49 69 211 10877 [email protected] Clearstream Banking Global Securities Financing Relationship Management Mara Monaco T +352-243-36361 mara.monaco @clearstream.com Nicola Sensevieri T +44-20-7862-7182 [email protected] Claire Collard T +352-243-32246 [email protected] www.eurexrepo.com 26 24. Oktober 2016 www.eurexclearing.com www.clearstream.com