SecLend Markt (CCP)

Transcrição

SecLend Markt (CCP)
Ihr Leitfaden zur
Handels- und Clearingteilnahme
Eurex Repo - SecLend Markt
(für bestehende Eurex Repo Teilnehmer mit einer Clearing Lizenz und
Antragsteller für eine Lizenz als Spezieller SecLend Teilnehmer)
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24. Oktober 2016
1. WILLKOMMEN ............................................................................................................. 3
2. DIE TEILNAHME AM SECLEND MARKT DER EUREX REPO GMBH ........................ 4
2.1 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN ....................................................................... 4
2.2 ANBINDUNG AN DAS EUREX REPO HANDELSSYSTEM ..................................... 5
2.3 REGISTRIERUNG EINER BENANNTEN PERSON ................................................ 6
2.4 REGISTRIERUNG VON HÄNDLERN UND INFO USERN ...................................... 6
2.5 GEBÜHRENMODELL HANDEL .............................................................................. 7
3. DIE TEILNAHME AM CLEARING................................................................................. 8
3.1 KAPITALANFORDERUNGEN ................................................................................. 8
3.2 BEITRAG ZUM CLEARING-FONDS........................................................................ 9
3.3 AUFNAHME- UND JAHRESGEBÜHR CLEARING................................................ 10
3.4 QUALIFIED CLEARING STAFF ............................................................................ 10
3.5 TRANSAKTIONSGEBÜHREN CLEARING ............................................................ 11
3.5.1 BUCHUNGSENTGELTE ................................................................................ 11
3.5.2 VERWALTUNGSENTGELTE ........................................................................ 11
3.5.3 SERVICEENTGELTE..................................................................................... 12
3.6 TECHNISCHE ANBINDUNG AN DIE EUREX CLEARING SYSTEME .................. 13
4. CLEARING & SETTLEMENT ..................................................................................... 14
4.1 WERTPAPIERABWICKLUNGSKONTEN .............................................................. 14
4.2 CASH KONTEN ..................................................................................................... 15
4.3 DREIPARTEIEN-VERTRAG (TRIPARTY COLLATERAL AGREEMENT – TPCA). 16
4.4 GEBÜHRENKONTO .............................................................................................. 18
4.5 NETTING UND SHAPING ..................................................................................... 19
5. REGISTRIERUNG VON CLEARING KONTAKTEN ................................................... 19
6. REPORTING ............................................................................................................... 20
7. SIMULATION .............................................................................................................. 21
8. CHECKLISTE ............................................................................................................. 22
9. WEITERE INFORMATIONEN UND RICHTLINIEN ..................................................... 25
10. ANSPRECHPARTNER ............................................................................................. 26
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1. Willkommen
Vielen Dank für Ihr Interesse an Eurex Repo!
Wir freuen uns, Ihnen einen Leitfaden zur Seite stellen zu können, der Sie durch die
verschiedenen Stationen bis zur Eurex Repo - SecLend Markt Handelsteilnahme
begleiten wird. Es handelt sich bei dem SecLend Markt um eine Ergänzung zu den bereits
bestehenden Märkten der Eurex Repo GmbH.
Die rechtlichen Grundlagen für die Eurex Repo Teilnahme finden Sie in den „Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Handel an der Eurex Repo GmbH“ und den „Eurex
Repo GmbH Produktspezifikationen für den SecLend Markt“ und für die Clearing
Mitgliedschaft in den „Clearing – Bedingungen der Eurex Clearing AG“.
Das Unternehmen Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) ist eine 100%ige Tochter der Eurex
Frankfurt AG, welche wiederum eine 100%ige Tochter der Deutsche Börse AG ist. Eurex
Repo betreibt einen privatrechtlich organisierten Marktplatz und keine öffentlich-rechtliche
Börse.
Die Eurex Clearing AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Eurex Frankfurt AG, tritt in
den Eurex Repo Märkten als zentrale Gegenpartei auf, d.h. bei Abschluss eines
Geschäftes wird es mittels Novation an die Eurex Clearing AG übertragen. Aus diesem
Grund ist für eine Teilnahme an der Eurex Repo für SecLend Markt auch eine
Mitgliedschaft als General Clearing Mitglied (GCM) oder als Direkt Clearing Mitglied
(DCM) oder eine Spezielle Darlehensgeber Lizenz notwendig.
Herzlichst,
Ihr Eurex Repo Account Management
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2. Die Teilnahme am SecLend Markt der Eurex Repo GmbH
2.1 Teilnahmevoraussetzungen
Eine Teilnahmeberechtigung kann für den Repo Markt, GC Pooling Markt und/oder
SecLend erfolgen. Die funktionale Freischaltung (Registrierung) für den SecLend Markt
erfolgt nur nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.
Neben den Mindestanforderungen für alle Teilnehmer gemäß Nr. 2.1 der
Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an der Eurex Repo GmbH
muss eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt sein:
1.
„Full Clearing Member der Eurex Clearing AG“:
Muss ausgewählt werden, wenn Sie auch als Clearing Member für Repo und GC
Pooling Geschäfte auftreten. Dies ist entweder als General Clearing Mitglied
Securities Lending oder als Direkt Clearing Mitglied Securities Lending möglich.
2.
Spezieller SecLend Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber-Lizenz:
Ist nur für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten möglich. Sie kann nicht mit
anderen Clearing-Lizenzen (beispielsweise Eurex Repo [Repo und GC Pooling
Markt], Eurex Derivate oder FWB) kombiniert werden. In Verbindung mit einer
Speziellen Repo Lizenz (GC Pooling Select Invest) ist eine Beantragung einer
„Speziellen Darlehensgeber Lizenz“ jedoch möglich.
Grundsätzlich sind zudem folgende Punkte vor Beginn des Zulassungsprozesses
abzuklären:
· Möchte man als Lender, Borrower oder beides auftreten?
· Welche Darlehenswertpapiere sollen gehandelt werden?
· Sollen Nominalsicherheiten in Form von Geld (für Full Clearing Member
verpflichtend / für Spezielle SecLend Teilnehmer unzulässig) oder in Form von
Wertpapieren (für Full Clearing Member optional, für Spezielle SecLend
Teilnehmer verpflichtend) genutzt werden?
· Im Fall von Nominalsicherheiten in Form von Wertpapieren: Welches Collateral
Schedule bzw. welcher Standard Basket soll gehandelt werden? Ihr Sales
Manager kann Sie darüber informieren welche Collateral Schedules / Standard
Baskets von den anderen Teilnehmern im Markt genutzt werden. Eine Liste mit
den in den Standard Baskets enthaltenen Wertpapieren ist unter folgendem Link
zu finden: http://www.eurexrepo.com/repo-en/products/seclendinstruments
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2.2 Anbindung an das Eurex Repo Handelssystem
Für Teilnehmer, welche bereits eine Eurex Repo Anbindung für den Repo und/oder GC
Pooling Markt eingerichtet haben, bedarf es keiner weiteren Schritte, da die vorhandene
Anbindung und Teilnehmerkennung (Member ID) auch für den SecLend Markt genutzt
werden kann.
Spezielle SecLend Teilnehmer müssen jedoch eine technische Anbindung an das Eurex
Repo Handelssystem F7 herstellen. Hierfür stehen zwei Varianten zur Verfügung:
1. Anbindung via Internet
2. Anbindung via Standleitung
Generell ist das Eurex Repo Handelssystem F7, unabhängig von der Anbindungsvariante,
eine Browser basierte GUI Lösung, welche keinen Wartungsaufwand seitens des Eurex
Repo Kunden erfordert.
Die Datenübermittlung erfolgt mittels gesicherter Nutzung von x509 Zertifikaten.
Das Eurex Repo F7 Handels-GUI basiert auf HTML5. Derzeit wird der Microsoft Internet
Explorer vom Netzwerk der Gruppe Deutsche Börse als Browser für die
Produktionsumgebung des F7 Handels-GUIs nicht unterstützt. Browser, welche als
HTML5 kompatibel unterstützt werden, sind Mozilla Firefox, Google Chrome oder Opera.
Detaillierte Informationen zur Anbindung finden Sie im folgenden Connectivity Guide unter
http://www.eurexrepo.com/repo-en/new-trading-system-f7/connectivity -> Eurex Repo F7
Connectivity Guide.
Die Kosten für ein Zertifikat über einen Internetzugang belaufen sich derzeit auf EUR
300,- pro Monat.
Kosten für Standleitungen finden Sie auf unserer Website unter
http://www.eurexrepo.com/repo-en/new-trading-system-f7/connectivity/ - F7 Connectivity
Price List.
Ausnahme: Sofern ein Spezieller SecLend Teilnehmer seine Geschäfte von einem Agent
Lender abschließen lässt, ist dieser von der Anbindung an das Eurex Repo
Handelssystem befreit.
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2.3 Registrierung einer benannten Person
Gemäß Eurex Repo Geschäftsbedingungen muss jeder Teilnehmer eine sogenannte
"benannte Person" registrieren.
Es handelt sich hierbei um eine Person, die nach Gesetz, Satzung oder
Gesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte des Antragstellers betraut und zu
seiner Vertretung ermächtigt ist, zuverlässig ist und die für den Handel an der Eurex Repo
notwendige berufliche Eignung hat.
Im Fall einer Aktiengesellschaft wäre dies ein Vorstand und im Fall einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung ein Geschäftsführer.
Zur Registrierung ist ein „Antrag auf Registrierung als Benannte Person an der Eurex
Repo GmbH“ und ein „Stammdatenblatt benannte Person“ notwendig.
2.4 Registrierung von Händlern und Info Usern
Jeder SecLend Teilnehmer ist verpflichtet mindestens einen Händler zu registrieren.
Generell muss für jede Person die Zugang zum System haben soll, ein persönlicher
Zugangscode (Benutzerkennung) beantragt werden.
Die Teilnehmer können Benutzerkennungen mit eingeschränkter Funktionalität (nur
Leserechte, Info User) oder vollständiger (Handels-) Funktionalität sowohl für die
Simulations- als auch für die Produktionsumgebung beantragen.
Benutzerkennungen, die nur Leserechte erlauben, können Sie jederzeit mit Hilfe des
Formulars „Info User der Eurex Repo GmbH“ beantragen. Die Anzahl der
Benutzerkennungen, die Sie beantragen können, ist unbegrenzt und kostenlos. Nachdem
Sie diese beantragt haben, versendet Eurex Repo die Informationen über die
Benutzerkennungen per E-Mail an die betreffenden Personen.
Für eine Benutzerkennung mit Handelsfunktionalität reichen Sie bitte den „Antrag auf
Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH“ und das „Stammdatenblatt Händler“
ein.
Die Händlerschulung erfolgt durch Ihren Relationship Manager bei Ihnen vor Ort.
Ausnahme: Sofern ein Teilnehmer seine Geschäfte von einem Agent Lender abschließen
lässt, ist dieser von der Registrierung eines SecLend Markt Händlers befreit.
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2.5 Gebührenmodell Handel
Folgend finden Sie das Gebührenmodell für Geschäfte im SecLend Markt:
Transaktionsbezogenes Entgelt (in bp, abhängig vom
Marktwert des Darlehens, berechnet auf act/360 Basis)
Min. Gebühr pro Geschäft
1,00
10,00
Gebühr für Geschäftsmodifikationen
10,00
Jahresgebühr
10.000,-
Alle oben genannten Gebühren sind in der Währung Euro
Anmerkung für alle Gebührenmodelle: Die Jahresgebühr kann bei unterjähriger
Zulassung nicht anteilsmäßig angepasst werden und muss daher immer in voller Höhe –
entsprechend dem Gebührenmodell - geleistet werden.
*Sofern bereits eine Jahresgebühr für den Repo - /GC Pooling Markt in Rechnung gestellt
wurde, entfällt die SecLend Jahresgebühr.
Ausnahmen bei Speziellem SecLend Teilnehmer:
· Die Jahresgebühr entfällt grundsätzlich.
· Sofern ein Spezieller SecLend Teilnehmer seine Geschäfte von einem Agent
Lender abschließen lässt, entfallen sämtliche Eurex Repo Gebühren für den
Speziellen SecLend Teilnehmer.
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3. Die Teilnahme am Clearing
Für das Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen sind folgende ClearingLizenzen der Eurex Clearing AG zulässig:
=> General Clearing Mitglied Securities Lending
oder
=> Direkt Clearing Mitglied Securities Lending
oder
=> Spezielle Darlehensgeber Lizenz (nur "Pledge von Nominalsicherheiten")
Die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen (Margins), der Beitrag zum Clearingfonds
oder ein jährlicher Nachweis der Eigenmittel entfällt für einen Teilnehmer mit Spezieller
Darlehensgeber Lizenz. Eine Kombination mit anderen Clearing Lizenzen (z.B. für Eurex
Derivate) – mit Ausnahme der Speziellen Repo Lizenz - ist nicht möglich.
3.1 Kapitalanforderungen
Grundsätzlich gelten folgende Mindestanforderungen:
Lizenz
Eigenmittelnachweis
Beitrag zum Clearing-Fonds
GCM - Repo
200 Mio. EUR
5 Mio. EUR
DCM - Repo
50 Mio. EUR
1 Mio. EUR
GCM - SecLend
200 Mio. EUR
5 Mio. EUR
DCM - SecLend
50 Mio. EUR
1 Mio. EUR
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz sind vom Nachweis der Eigenmittel
befreit.
Beispiel:
Die Mindestanforderung für einen SecLend General Clearer beträgt EUR 200 Mio.
Eigenmittel.
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Wenn das Unternehmen bereits eine Derivate General Clearing Lizenz und die
Mindestanforderung in Höhe von EUR 30 Mio. Eigenmittel nachgewiesen hat, muss das
Unternehmen für eine SecLend General Clearing Lizenz zusätzlich EUR 200 Mio.
Eigenmittel, also insgesamt EUR 230 Mio. nachweisen. Es erfolgt also eine Addition.
Unabhängig von den vorgenannten Mindestanforderungen an die Eigenmittel eines
Teilnehmers, beträgt die tatsächlich nachzuweisende und zu haltende Höhe der
Eigenmittel zwanzig Prozent des 30-tägigen Durchschnitts der „Additional-Margin
Anforderung und - soweit auch eine Derivate Clearing Lizenz besteht – Futures Spread
Margin Requirement“ oder zwanzig Prozent des 250-tägigen Durchschnitts der
„Additional-Margin Anforderung und - soweit auch eine Derivate Clearing Lizenz besteht –
Futures Spread Margin Requirement“ des jeweiligen Clearing-Teilnehmers.
Basierend auf der genannten Berechnungsmethode wird jeweils der ermittelte höhere
Betrag herangezogen.
Übersteigt dieser von der Eurex Clearing AG errechnete Betrag der nachzuweisenden
Eigenmittel die tatsächlichen Eigenmittel in der Bilanz des Teilnehmers, ist der
Differenzbetrag (als sog. „Company Capital“) in Form von Collateral (Geld oder
Wertpapiere) auf ein spezielles Wertpapierdepot zugunsten der Eurex Clearing AG zu
hinterlegen.
3.2 Beitrag zum Clearing-Fonds
Der Minimum Beitrag zum Clearing-Fonds ist nur zu erbringen, wenn der Antragsteller
nicht bereits einen entsprechenden Beitrag zum Clearing-Fonds geleistet hat. Die Höhe
zusätzlicher Beiträge zum Clearing-Fonds ist je nach Volumen der getätigten
Transaktionen des Clearing-Mitglieds unterschiedlich.
Die Gesamt-Margin-Anforderung, welche für die Risikopositionen berechnet wird, findet
auch für die SecLend Transaktionen Anwendung.
Im Rahmen der Dynamisierung wird vierteljährlich überprüft, ob es eine Differenz
zwischen dem Minimum Beitrag zum Clearing-Fonds (für GCM EUR 5 Mio. und für DCM
EUR 1 Mio.) und 7% der durchschnittlichen „Initial Margin Anforderung“ der letzten 30
oder 250 Tage gibt. Ist dies der Fall, ist die Differenz zum Clearing-Fonds zusätzlich zu
leisten.
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz müssen keinen Beitrag zum Clearing
Fonds leisten.
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3.3 Aufnahme- und Jahresgebühr Clearing
Neue Clearing-Mitglieder für den SecLend Markt zahlen als General-Clearing-Member
(GCM) oder Direkt-Clearing-Member (DCM) keine einmalige Aufnahme- und
Jahresgebühr.
Wenn Sie bereits über eine andere Clearinglizenz (z.B. Derivate) verfügen, ist die
Clearing Lizenz Securities Lending ebenfalls kostenlos.
Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz sind ebenfalls von einer einmaligen
Aufnahme- und Jahresgebühr befreit.
3.4 Qualified Clearing Staff
Für die Erteilung einer Securities Lending Clearing Lizenz muss jeder Clearing
Teilnehmer mindestens einen qualifizierten Backoffice Mitarbeiter (Qualified Clearing Staff
[QCS]) registrieren.
Voraussetzung für die Registrierung des Qualified Clearing Staff ist, dass der Mitarbeiter
· den QCS-Basismodul-Test oder
· die Prüfung zum „Certified Clearing Speacialist“ abgelegt hat oder
· am „Core Clearing Knowledge“ Seminar der Deutsche Börse Capital Markets
Academy teilgenommen hat
· Ferner ist es auch möglich, dass der Compliance-Verantwortliche des
Unternehmens bestätigt, dass der Mitarbeiter das entsprechende Fachwissen
hat.
Eine Prüfungsanmeldung kann über die Member Section (member.eurexclearing.com) ->
Zulassungen & User IDs -> Meine Persönlichen Zulassungen -> Anmelden -> QCS-Lizenz
durchgeführt werden.
Alternativ können online Prüfungen direkt bei der Capital Markets Academy (+49-(0) 69-2
11-1 37 67, [email protected]) gebucht werden.
Nach bestandener Prüfung kann sich der QCS in der Member Section unter „Zulassungen
& User IDs“ -> „Meine Persönlichen Zulassungen“ -> „Anmelden“ -> „QCS Lizenz“
registrieren. Alternativ kann dies vom Zentralen Koordinator für den QCS unter
„Zulassungen & User IDs“ -> „Zulassung von Personen“ -> „Anmelden“ durchgeführt
werden.
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In jedem Fall muss der Zentrale Koordinator jedoch die Registrierung bestätigen.
Für bestehende Teilnehmer, welche bereits einen QCS für andere Lizenzen registriert
haben, entfällt diese Anforderung.
3.5 Transaktionsgebühren Clearing
3.5.1 Buchungsentgelte
Für die Ausführung von Novation, Eröffnung und Schließung von WertpapierdarlehensTransaktionen werden Entgelte gemäß der nachstehenden Tabelle berechnet:
Clearing-Entgelte für Wertpapierdarlehens-Eröffnungstransaktionen
Fixes Entgelt pro novierter Transaktion
Transaktionen
Transaktionswährung
EUR
Transaktionswährung
USD
3.5.2
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
N.A.
EUR 10,00
N.A.
USD 15,00
Verwaltungsentgelte
Für die Verwaltung offener Wertpapierdarlehens-Transaktionen berechnet die Eurex
Clearing Entgelte für jeden Tag, an dem die Wertpapierdarlehens-Transaktion offen ist.
Ein wertbasiertes Entgelt wird gemäß der nachfolgenden Tabelle berechnet:
Verwaltungsentgelte für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen
Transaktionen
Wertbasiertes Entgelt pro offener Transaktion
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
Aktien- und ETF-Wertpapierdarlehen
0,005 % p.a.
0,020 % p.a.
Festverzinsliche Wertpapierdarlehen
0,003 % p.a.
0,012 % p.a.
Finanzierungsdarlehen
0,004 % p.a.
0,016 % p.a.
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3.5.3 Serviceentgelte
Die Eurex Clearing AG stellt Darlehensnehmern die ihr vom Dritt-Sicherheitenverwalter
Euroclear Bank NV/SA in Rechnung gestellten Kosten (Collateral Management Servicing
Fee) für jeden Tag in Rechnung, an dem die jeweilige Wertpapierdarlehens-Transaktion
offen ist. Die Collateral Management Servicing Fee basiert auf den von einem
Darlehensnehmer zugunsten der Eurex Clearing AG täglich zur Verfügung gestellten
Nominalsicherheits-Vermögenswerten. Das Entgelt wird gemäß der nachfolgenden
Tabelle berechnet:
Serviceentgelte für Collateral Management Service
Transaktionen
Wertpapierdarlehen mit
Nominalsicherheiten in Form von
Wertpapieren, bereitgestellt über
Dritt-Sicherheitenverwalter Euroclear
Bank NV/SA
Wertbasiertes Entgelt pro offener Transaktion
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
N.A.
0,0015 % p.a.
Gemäß Ziffer 15.1 der Streitschlichtungsregelungen werden im Zusammenhang mit
einem Streitschlichtungsverfahren nach den Streitschlichtungsregelungen von
Darlehensgeber Clearing-Mitgliedern oder Darlehensnehmer Clearing Mitgliedern
Serviceentgelte erhoben. Die Entgelte werden gemäß der nachfolgenden Tabelle
erhoben:
Serviceentgelte für Streitschlichtungsverfahren
Service
Festpreis pro Verfahren
Streitschlichtungsverfahren
EUR 5.000
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG
auf der Website:
www.eurexclearing.com > Regelwerke > Preisverzeichnis
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3.6 Technische Anbindung an die Eurex Clearing Systeme
Die technischen Anforderungen sind analog der Eurex Repo Clearing Anbindung. Wenn
diese besteht, bedarf es keiner weiteren Schritte.
Ein Antragsteller für eine Spezielle Darlehensgeber Lizenz, muss jedoch eine Anbindung
an die Common Report Engine herstellen.
Der Common Report Engine User Guide, welcher die Einrichtung der Common Report
Engine beschreibt, ist über folgenden Pfad zugänglich:
http://www.eurexclearing.com/clearing-en/ -> Technology -> Eurex Clearing’s C7 ->
System documentation -> Release 3.0 -> Eurex Reports -> Common Report Engine
(CRE), User Guide.
Die Common Report Engine User müssen mit folgenden Parametern eingerichtet werden:
Member ID
Umgebung
Markt
XXXSL
Simulation
CCP
XXXSL
Produktion
CCP
Das "XXXSL" muss durch Ihre Member ID
ersetzt werden
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4. Clearing & Settlement
Folgende Anforderungen gelten sowohl für die „Full“ Clearing Lizenz Securities Lending
als auch für die Spezielle Darlehensgeber Lizenz:
4.1 Wertpapierabwicklungskonten
Folgende Wertpapierabwicklungskonten werden (je nach Wahl der Wertpapierdarlehenspapiere – Loan Securities) benötigt:
Equities
German Loan Equities:
Clearstream Banking Frankfurt (CBF) und das
dazugehörige [CBF(I)] – „6-series“ Konto
und/oder
Swiss Loan Equities:
SegaInterSettle Zurich (SIX SIS)
und/oder
ESES Loan Equities aus
Belgien, Frankreich und
den Niederlanden:
ESES - Euroclear Settlement Konto
für Euronext-zone Securities
Ein CBF (I)-Konto ist von allen Teilnehmern für German, Swiss und ESES Loan Equities
nachzuweisen, unabhängig von der jeweiligen Clearing-Lizenz, die sie haben.
Fixed Income Securities
Für Fixed Income Loan Securities werden folgende Wertpapierabwicklungskonten
benötigt:
·
Clearstream Banking Luxembourg (CBL)
oder
·
Clearstream Banking Frankfurt Int. [CBF(I)] – „6-series“
oder
·
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Euroclear Bank SA/NV
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4.2 Cash Konten
Für die Geldabwicklung der SecLend Geschäfte auf der Wertpapierdarlehens (Loan)- und
der Cash-Collateral-Seite werden folgende Cash-Konten benötigt:
Währung
Kontentyp
TARGET 2 Konto
EUR
USD
Über das Konto abwickelbarer
Transaktionstyp
- Cash Collateral
- Maturity Payments
- Voluntary Corporate Actions
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
- Buy-Ins
euroSIC Konto
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
USD Korrespondenzbankenkonto
bei der Bank of America, Citibank,
Deutsche Bank Trust Company Americas
(DBTCA), HSBC Bank USA, JP Morgan
Chase Bank, Bank of New York Mellon
- Cash Collateral
- Maturity Payments
- Voluntary Corporate Actions
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
- Buy-Ins
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
Konto bei der Schweizerischen
Nationalbank (SNB)
CHF
GBP
CHF Korrespondenzbankenkonto
bei der UBS AG
- Maturity Payments
- Corporate Actions
- Buy-Ins
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
GBP Korrespondenzbankenkonto
bei der Barclays Bank, Citibank, Deutsche
Bank AG, HSBC Bank plc, JPMorgan
Chase Bank, Royal Bank of Scotland oder
National Westminster Bank
- Maturity Payments
- Corporate Actions
- Buy-Ins
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
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Währung
Kontentyp
Über das Konto abwickelbarer
Transaktionstyp
TARGET 2 Konto
- Cash Collateral
- Maturity Payments
- Voluntary Corporate Actions
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
- Buy-Ins
EUR
euroSIC Konto
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
USD
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
USD Korrespondenzbankenkonto
bei der Bank of America, Citibank,
Deutsche Bank Trust Company Americas (DBTCA),
HSBC Bank USA, JP Morgan Chase Bank,
Bank of New York Mellon
- Cash Collateral
- Maturity Payments
- Voluntary Corporate Actions
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
- Buy-Ins
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
- Lending Fees/Rebates
- Corporate Actions
Konto bei der Schweizerischen
Nationalbank (SNB)
CHF
CHF Korrespondenzbankenkonto
bei der UBS AG
- Maturity Payments
- Corporate Actions
- Buy-Ins
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
GBP
GBP Korrespondenzbankenkonto
bei der Barclays Bank, Citibank, Deutsche Bank AG,
HSBC Bank plc, JPMorgan Chase Bank, Royal Bank
of Scotland oder National Westminster Bank
- Maturity Payments
- Corporate Actions
- Buy-Ins
Mulitcurrency-Konto
bei CBF(I), CBL oder Euroclear Bank
Besonderheit Spezielle Darlehensgeber Lizenz:
Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber Lizenz dürfen keine Sicherheiten in Form von
Geld (Cash-Collateral) erhalten.
4.3 Dreiparteien-Vertrag (Triparty Collateral Agreement – TPCA)
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Sofern Wertpapierdarlehen gegen Nominalsicherheiten in Form von Wertpapieren (NonCash Principal Collateral) abgeschlossen werden sollen, muss ein Dreiparteien-Vertrag
mit einem Dritt- Sicherheitenverwahrer abgeschlossen werden. Mögliche DrittSicherheitenverwahrer sind Clearstream Banking Luxembourg und/oder Euroclear Bank
SA/NV, Brüssel.
Die Gegenpartei, mit der man im SecLend Markt handeln möchte, muss dabei Konten
beim selben Dritt-Sicherheitenverwahrer besitzen wie man selbst und zudem für
denselben Collateral Schedule freigeschaltet sein, wie man selbst.
Im Zusammenhang mit den Collateral Schedules sind neben individuell vom Teilnehmer
definierbaren Schedules folgende Standard Baskets auswählbar:
·
·
·
·
SecLend ECB
SecLend ECBEXT
SecLend INTMXQ
SecLend Equities
Die Zusammensetzung der Standardbaskets ist unter folgendem Link auf der Eurex Repo
Webseite zu finden: http://www.eurexrepo.com/repo-en/products/seclendinstruments
Zudem müssen für den Triparty Collateral Setup folgende Konten eröffnet werden. Wobei
diese davon abhängen ob ein Teilnehmer als Lender oder Borrower tätig werden möchte:
1. Lender
(a) Lender Collateral Konto und ein dazugehöriges
(b) Eurex Clearing Re-Use Konto
pro Collateral Schedule bzw. Standard Basket, die ein Teilnehmer aufsetzen möchte.
Als Lender Collateral Konten sind für einen Clearing Teilnehmer ein Konto vom Typ
„Transfer-of-Title“ (Eigentumsübertragung an den Teilnehmer) und/oder ein Konto vom
Typ „Pledge“ (Pfanddepot im Namen der Eurex Clearing zu Gunsten des Teilnehmers)
zulässig. Ein Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber Lizenz darf nur Pledge Konten
verwenden.
Sofern es sich um ein „Pledge“ Konto bei Clearstream Banking SA als DrittSicherheitenverwahrer handelt, muss zusätzlich das „Clearstream Pledge Agreement“
eingereicht werden.
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2. Borrower
Ein Source Konto, welches als Collateral Konto für beliebig viele Collateral Schedules
bzw. Standard Baskets verwendet werden kann.
Grundsätzlich werden alle Teilnehmer, welche ein bestimmtes Collateral Schedule/einen
Standard Basket bei einem Dritt-Sicherheitenverwahrer aufgesetzt haben, für den Handel
gegen Non-Cash Principal Collateral mit allen anderen Gegenparteien aufgesetzt, welche
dasselbe Collateral Schedule / denselben Standard Basket beim jeweiligen DrittSicherheitenverwahrer aufgesetzt haben.
Bei der Einrichtung des Non-Cash Principal Collateral Setups wird folgendes Vorgehen
empfohlen:
1. Entscheidung welche Rolle (Lender oder Borrower oder beides) eingenommen
werden soll.
2. Entscheidung welche Collateral Schedules / Standard Baskets aufgesetzt werden
sollen.
3. Reservierung der notwendigen Collateral Konten durch den DrittSicherheitenverwahrer.
4. Eintragung der Konten in das „Reference Data Sheet for Eurex Repo“ bzw.
„Reference Data Sheet SecLend Participant“ und (sofern anwendbar) in das
Clearstream Pledge Agreement, Unterzeichnung der Dokumente und Versand an
Eurex Repo Account Management.
5. Unterzeichnung der notwendigen Verträge und Vollmachten beim DrittSicherheitenverwahrer.
Anschließend kann die Aufsetzung der Wertpapiersicherheiten (Non-Cash Principal
Collateral) mit allen zulässigen Gegenparteien in den Systemen der Eurex Repo und
Eurex Clearing und in den Systemen des Dritt-Sicherheitenverwahrers erfolgen.
4.4 Gebührenkonto
Das Gebührenkonto bleibt bei bereits bestehender Clearing Lizenz unverändert.
Ein Teilnehmer mit Spezieller Darlehensgeber Lizenz kann für die Eurex Clearing
Transaktionsentgelte folgende Konten zur Verfügung stellen:
EUR: TARGET2 Konto bei einer nationalen Zentralbank in der Eurozone oder ein
Korrespondenzbankenkonto bei einer von der Eurex Clearing AG anerkannten
Korrespondenzbank.
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USD: Konto bei einer von der Eurex Clearing AG anerkannten Korrespondenzbank oder
Umrechnung in EUR.
4.5 Netting und Shaping
Bitte beachten Sie, dass weder ein Settlement Netting noch ein Shaping der Geschäfte im
SecLend Markt stattfindet.
5. Registrierung von Clearing Kontakten
Als Zulassungsvoraussetzung für die Clearing Lizenz Securities Lending registrieren Sie
bitte Clearing Kontakte im Web Portal der Deutschen Börse (Member Section,
member.eurexclearing.com) via Kontakte -> Ihre internen Kontakte -> Clearing Kontakte > Neuer Eintrag.
Kontakte für folgende Funktionen müssen dabei eingepflegt werden:
· Buy-In
· Cash Management
· Collateral Management
· Corporate Actions
· General Management
· Income Operations
· Risk Management
· Settlement Operations
· Default Management Process (DMP) Coordinator
· Default Management Process (DMP) Coordinator Deputy
· Emergency Contact
Darüber hinaus muss ein Eurex Repo und Eurex Clearing Compliance Kontakt in der
Member Section über "Kontakte" -> "Ihre internen Kontakte" -> "Compliance Kontakte" ->
"Neuer Eintrag" gepflegt werden.
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6. Reporting
Für SecLend Geschäfte sind folgende CCP Reports verfügbar:
Report
Nummer
CL165
CL185
Report Name
Beschreibung
Manufactured Payment
Beinhaltet eine Aufstellung der getätigten Einkünfte aus
Statement
Corporate Actions in Verbindung mit Darlehen
Loan Entitlement Pre-
Dieser Report informiert Teilnehmer über anstehende
Advice
Corporate Actions
Beinhaltet die entsprechenden Mark to Market Berechnungen
CL200
Loan MTM
pro Darlehen basierend auf der letzten Mark to Market
Berechnung
Beinhaltet alle Securities Lending Loan Cash Transaktionen
CL250
Loan Cash Transactions
für den aktuellen Geschäftstag als auch die im
Tagesendprozessing verarbeiteten Cash Transaktionen für
den nächsten Geschäftstag
CL260
Loan Obligations
Beinhaltet alle Darlehen deren Front Leg oder Term Leg noch
nicht komplett abgewickelt ist
Beinhaltet für den aktuellen Handelstag Informationen zu
CL270
Loan Settlement
erfolgreichen und fehlgeschlagenen Abwicklungsversuchen für
das Front- und Term-Leg
CL290
Street View Records
CL300
Rebate Lending Fee
TL100
Loan Confirmations
Fasst “Single Allocation View Trades” in einem Street View
Record zusammen
Beinhaltet die Rebate und Lending Fee Information für den
aktuellen Berechnungszeitraum
Beinhaltet die Darlehensbestätigungen, die auf neuen
Darlehensanforderungen oder (Teil-) Re-Allokationen und
Aufhebungen beruhen
Beinhaltet alle Darlehen, welche mit Wertpapieren besichert
TL750
Exposure Reference
sind und eine sog. „Exposure ID“ beim DrittSicherheitenverwalter haben
TL760
Loan Maintenance
TL770
Loan Returns
TL780
20
Beinhaltet Darlehensänderungen, deren Term Leg noch nicht
komplett abgewickelt ist
Beinhaltet erhaltene Recalls, Returns, VCC requests und
zugehörige Buy-in Requests
VCA Election and
Beinhaltet Status- und Detailinformationen zu Voluntary
Outturn
Corporate Action Elections und Outturns.
24. Oktober 2016
Weitere Informationen zu den Reports finden Sie unter: www.eurexclearing.com > log-in
zur Member Section > Technologie > CCP Releases > CCP 12.0 > Technical Manuals >
CCP Release 12.0 Description of Reports - Formatted Layout
7. Simulation
Um das Handelssystem und die Handelsapplikationen von Eurex Repo sowie das
Clearing System der Eurex Clearing AG kennen zu lernen, bietet Eurex Repo eine Testund Simulationsumgebung an. Sie haben hier die Möglichkeit, Testgeschäfte
durchzuführen und sofern Sie bereits eine Anbindung an die Eurex Clearing AG haben,
erhalten Sie auch die jeweils von Ihnen angeforderten Reports zu den Testgeschäften.
Einen Kalender mit möglichen Terminen für eine Handelssystem Simulation finden Sie im
Internet unter:
www.eurexrepo.com > Infocenter > Publications > Topic: Repo Market > Simulation
Calendar Repo and GC Pooling Market
Für weitere Fragen zur Simulation steht Ihnen unser Functional Helpdesk jederzeit gerne
zur Verfügung:
T +41 (0) 43 430 72 20
F +41-(0) 43 430 72 75
E-Mail: [email protected]
21
24. Oktober 2016
8. Checkliste
Bitte beachten Sie, dass die Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Abhängig von Ihrer individuellen Aufstellung bzw. Systemkonfiguration, sind ggf. weitere
Formulare und/oder Nachweise zu erbringen. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an
Ihren Eurex Repo Account Manager.
Clearing Teilnehmer:
Nr.
Nachweise + Formulare
A - Eurex Repo
Antrag auf allgemeine Teilnahmeberechtigung zum Handel an der
1
Eurex Repo GmbH
2
Reference Data Sheet for Eurex Repo
3
Antrag auf Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH
4
Stammdatenblatt Händler
Antrag auf Registrierung als Benannte Person an der Eurex Repo GmbH
5
(soweit nicht bereits vorhanden)
6
Stammdatenblatt benannte Person (soweit nicht bereits vorhanden)
Eurex Repo GmbH Handels-, und Jahresentgelte Rechnungsempfänger und
7
Einzugsermächtigung (soweit nicht bereits vorhanden)
B - Eurex Clearing
1
Application for the Granting of a Clearing License of Eurex Clearing AG
2
Clearing-Vereinbarung
3
4
5
6
7
8
22
Verpfändungsvertrag bezogen auf Pfandrechte an Eligiblen MarginVermögenswerten in Form von Wertpapieren (soweit nicht bereits vorhanden)
Antrag auf Einrichtung / Löschung / Änderung von Sicherheiten Konten und
Clearer-Geldkonten (soweit notwendig)
Application for Set up/ Deletion/ Change of Functional Parameters and CCP
accounts for Securities Lending
Grouping of Securities Lending Cash Transactions
Request for Setup of Users in the CCP Securities Clearing GUI (Production)
(soweit notwendig)
Auftrag zur Einrichtung/Änderung/Löschung von Benutzerkennungen für das
Eurex Handelssystem (@X-tract und T7) (soweit nicht bereits vorhanden)
24. Oktober 2016
Erledigt
Nr.
Nachweise + Formulare
B - Eurex Clearing
9a
CBF Vollmacht (soweit notwendig)
9b
CBL Vollmacht (soweit notwendig)
9c
Euroclear Vollmacht (soweit notwendig)
9d
SIX SIS Vollmacht (soweit notwendig)
9e
ESES Vollmachten (soweit notwendig)
10a Target2 Formular 2002 (soweit nicht bereits vorhanden)
Abbuchungsauftrag für ein Konto bei der Schweizerischen Nationalbank
10b
(soweit nicht bereits vorhanden und notwendig)
Bestätigung bezüglich Aktivierung von Clearer-Geldkonten, für alle Clearing
10c
Modelle und/oder CCP Geldkonten (soweit notwendig)
Clearstream Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via
11
Clearstream Banking Luxembourg)
12 Side-letter Euroclear Bank (falls Euroclear als TPCA)
Euroclear Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via
13
Euroclear Bank)
14 Registrierung mindestens eines Qualifizierten Clearing Mitarbeiters (QCS)
C - Sonstige Nachweise
1
3
Handelsregisterauszug nach neuestem Stand
Bestätigung, dass das Unternehmen im Heimatstaat einer Finanzmarktaufsicht
unterstellt ist und gemäß dem Recht seines Sitzstaats ein Kreditinstitut oder
eine Wertpapierfirma entsprechend der Definition in Artikel 1, Abs 1 + 2 und
Artikel 4, Abs 1 der Richtlinie des Rates über Märkte für Finanzinstrumente
2004/39/EG („MiFID“) ist.
Unterschriftenverzeichnis
4
Certification of Sanctions Compliance (soweit nicht bereits vorhanden)
2
23
24. Oktober 2016
Erledigt
Spezieller SecLend Teilnehmer:
Nr.
Nachweise + Formulare
A - Eurex Repo
1
2
3
Antrag auf spezielle Teilnahmeberechtigung als Spezieller SecLend
Teilnehmer an der Eurex Repo GmbH
Reference Data Sheet Special SecLend Participant
Antrag auf Registrierung als Händler an der Eurex Repo GmbH
(falls kein Handel über Agent Lender)
4
Stammdatenblatt Händler (falls kein Handel über Agent Lender)
5
Antrag auf Registrierung als Benannte Person an der Eurex Repo GmbH
6
Stammdatenblatt benannte Person
7
8
Eurex Repo GmbH Handels-, und Jahresentgelte Rechnungsempfänger und
Einzugsermächtigung (falls kein Handel über Agent Lender)
POWER OF ATTORNEY
(falls Beauftragung eines Agent Lenders für Eurex Repo)
B - Eurex Clearing
1
2
3
4
5
Application for the Granting of a Securities Lending Specific Lender License
Clearing-Vereinbarung für Wertpapierdarlehens-Transaktionen von Inhabern
einer Speziellen Darlehensgeber Lizenz
POWER OF ATTORNEY
(falls Beauftragung eines Agent Lenders für Eurex Clearing)
Application for Set up/ Deletion/ Change of Functional Parameters and CCP
accounts for Securities Lending
Grouping of Securities Lending Cash Transactions
7a
Angaben des Abwicklungsinstitutes /der Korrespondenzbank Nutzung von
Konten (falls Nutzung von Drittkonten)
CBF Vollmacht (soweit notwendig)
7b
CBL Vollmacht (soweit notwendig)
7c
Euroclear Vollmacht (soweit notwendig)
7d
SIX SIS Vollmacht (soweit notwendig)
7e
ESES Vollmachten (soweit notwendig)
6
24
24. Oktober 2016
Erledigt
Nr.
Nachweise + Formulare
B - Eurex Clearing
8a
Target2 Formular 2002 (soweit nicht bereits vorhanden)
Abbuchungsauftrag für ein Konto bei der Schweizerischen Nationalbank
8b
(soweit nicht bereits vorhanden und notwendig)
Bestätigung bezüglich Aktivierung von Clearer-Geldkonten, für alle Clearing
8c
Modelle und/oder CCP Geldkonten (soweit notwendig)
Clearstream Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via
9
Clearstream Banking Luxembourg)
10 Side-letter Euroclear Bank (falls Euroclear als TPCA)
Euroclear Pledge Agreement (falls Non-Cash Collateral Pledge Konten via
11
Euroclear Bank)
CCP - Angabe der Rechnungsanschrift (optional, falls Beauftragung eines
12
Agent Lenders)
C - Sonstige Nachweise
1
3
Handelsregisterauszug nach neuestem Stand
Bestätigung, dass das Unternehmen (1) ein zugelassenes Kreditinstitut, (2) ein
zugelassenes Finanzinstitut, (3) ein zugelassenes Versicherungsunternehmen,
(4) ein zugelassenes Rückversicherungsunternehmen, (5) eine zugelassene
Investmentgesellschaft, (6) ein Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine
ähnliche Struktur, (7) ein Fonds in Gesellschaftsform, (8) ein Fonds ohne
Rechtspersönlichkeit oder (9) ein Teilfonds ist und gemäß den
gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzaufsicht der
Europäischen Union beaufsichtigt ist oder einer entsprechenden Aufsicht in der
Rechtsordnung seines Sitzes unterliegt.
Unterschriftenverzeichnis
4
Certification of Sanctions Compliance
2
9. Weitere Informationen und Richtlinien
·
Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Handel an der Eurex Repo GmbH
www.eurexrepo.com > Rules and Regulations
·
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG
www.eurexclearing.com > Regelwerke
·
Clearstream Functional Service Description
Bitte kontaktieren Sie Ihren Clearstream Sales Manager
25
24. Oktober 2016
Erledigt
10. Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für die Eurex Repo Märkte freuen sich über Ihren Anruf.
Eurex Repo Account Management
Simon Gzyl
T + 49-(0) 69-211-13294
[email protected]
Katja Massinger
T + 49-(0) 69-211-12602
[email protected]
Eurex Clearing CCP
T +49 (0)69-211-11940
F +49 (0)69-211-11401
[email protected]
Eurex Clearing Risk Operations
T +49 (0)69-211-12452
F +49 (0)69-211-18440
[email protected]
Eurex Repo Funktionales Helpdesk
T +41(0)43 430 72 20
F +41(0)43 430 72 75
[email protected]
Customer Technical Support
T +49 69 211 10877
[email protected]
Clearstream Banking
Global Securities Financing
Relationship Management
Mara Monaco T +352-243-36361
mara.monaco @clearstream.com
Nicola Sensevieri T +44-20-7862-7182
[email protected]
Claire Collard T +352-243-32246
[email protected]
www.eurexrepo.com
26
24. Oktober 2016
www.eurexclearing.com
www.clearstream.com

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