Richtlinien für die Distribution von Propylenoxid

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Richtlinien für die Distribution von Propylenoxid
Richtlinien für die Distribution von
Propylenoxid / Überarbeitung 1
Mai 2001
Anmerkung
Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen, Spezifikationen,
Verfahren, Methoden und Empfehlungen wurden nach bestem Wissen und
Gewissen zusammengestellt und werden als genau und zuverlässig erachtet,
wobei jedoch von der Möglichkeit auszugehen ist, dass sie nicht vollständig
und/oder nicht für alle existierenden oder eintretenden Bedingungen oder
Situationen geeignet sind. Dabei wird keine Erklärung, Garantie bzw.
Zusicherung hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder
Vollständigkeit der besagten Informationen, Spezifikationen, Verfahren,
Methoden und Empfehlungen oder dafür gegeben, dass deren An- bzw.
Verwendung, Gefahren, Unfälle, Verluste, Personen- und Sachschäden
jeglicher Art bzw. Patentverletzungen gegenüber Dritten ausgeschlossen sind
oder die gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Vom Leser ist zu
berücksichtigen, dass er sich selbst über die Eignung der besagten
Informationen, Spezifikationen, Verfahren, Methoden und Empfehlungen für
den beabsichtigten Zweck vor deren Verwendung überzeugt.
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1 Einleitung
Der CEFIC (European Chemical Industry Council - Europäischer Rat der
Chemischen Industrie) fordert in seinem RESPONSIBLE CARE PROGRAM
(Programm zum Verantwortlichen Handeln), dass sich die
Chemieunternehmen ihrer Verpflichtung um eine ständige Verbesserung
ihrer Leistungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und
des Umweltschutzes, bewußt sind.
Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Kernaussagen des RESPONSIBLE
CARE Programms des CEFIC.
Die vorliegenden Richtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe unter der
Leitung der Propylenoxid-Sektorgruppe des CEFIC zur Umsetzung eines
Verantwortlichen Handels bei der Distribution von Propylenoxid erarbeitet.
Diese Richtlinien befinden sich im Einklang mit den Empfehlungen des
CEFIC für ein sicheres Management im Vertrieb und enthalten entsprechend
hohe Sicherheitsnormen für den Vertrieb von Propylenoxid. Die wesentlichen
Punkte dieses sicheren Managements sind in Anlage 2 dargestellt.
Obwohl es sich bei Propylenoxid aufgrund seiner hohen Entzündlichkeit,
seiner Reaktionsfreudigkeit und seiner toxischen Eigenschaften um einen
gefährlichen Stoff handelt, ist ein sicherer Vertrieb und Transport möglich,
wenn entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits Bestimmungen für den
Vertrieb von Propylenoxid. Darüber hinaus unterliegt der internationale
Transport von Propylenoxid auf Straßen, Schienen und Wasserwegen
internationalen Vereinbarungen, die besondere Anforderungen enthalten,
die von allen betroffenen Parteien zu berücksichtigen sind. Nationale
Bestimmungen können von internationalen Regelungen abweichen.
Die vorliegenden Richtlinien beziehen sich auf den Vertrieb von Propylenoxid
in Straßentankzügen, Eisenbahnkesselwagen, Überseetankschiffen,
Binnenschiffen und Tankcontainern. Sie umfassen alle Aspekte des
Transports vom Verladeort bis zum Bestimmungsort. Der Verweis auf
existierende gesetzliche Regelungen erfolgt nur dann, wenn es zum Zweck
der Klarstellung als erforderlich erachtet wird.
Da ein Versand in Fässern von den Mitgliedsfirmen der Propylenoxid Sektorgruppe nicht durchgeführt wird, enthalten die Richtlinien keine
speziellen Hinweise an das Sicherheitsmanagement für den Fasstransport.
Jedoch können einzelne Firmen auf Anfrage eine Beratung anbieten.
Die Propylenoxid-Sektorgruppe des CEFIC empfiehlt, dass die vorliegenden
Richtlinien von allen am Vertrieb Beteiligten übernommen werden.
Dazu gehören auch Swap-, Toll- und Handelsvereinbarungen sowie
Vereinbarungen zur Selbstabholung durch den Kunden.
Die Mitglieder der Sektorgruppe werden die vorliegenden Richtlinien in
regelmäßigen Abständen überarbeiten.
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2 Produktinformation
2.1 Allgemeine Angaben
EINECS Nummer:
Index Nummer:
CAS Nummer:
Synonyme:
Form:
200-879-2
603-055-00-4
75-56-9
1,2-Epoxypropan
Epoxypropan
Methyl-ethylenoxid
Methyloxiran
1,2-Propylenoxid
Flüssigkeit
gefahreneigenschaften
Hochentzündlich
Kann Krebs erzeugen
Kann vererbbare Schäden verursachen
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berühren mit
der Haut
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
Stark wassergefährdend - Wassergefährdungsklasse (WGK) 3.
warneigenschaften
Der Geruch des Materials ist ungeeignet als Warnkriterium für eine
übermäßige Produktexposition.
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Produktinformation
2.2 Physikalische Eigenschaften
Chemische Formel
Molare Masse
Schmelzpunkt (bei 101.3 kPa)
Siedepunkt (bei 101.3 kPa)
Flammpunkt (in geschlossenem Tiegel)
Kritische Temperatur
Kritischer Druck
Kritische Dichte
Kritische Kompressibilität
Selbstentzündungstemperatur in Luft (bei 101,3 kPa)
Explosionsgrenzen in Luft (STP): - untere
- obere
Verbrennungswärme (bei 25°C und 101,3 kPa)
Polymerisationswärme
Schmelzwärme
Lösungswärme in Wasser (bei 25°C)
Bildungswärme des idealen Gases (bei 25°C)
Bildungswärme von flüssigem Propylenoxid (bei 25°C)
Standardenthalpie (bei 298, 15 K)
Standardentropie (bei 298, 15 K, 1 atm.)
Freie Bildungsenergie (bei 25°C und 101,3 kPa)
Kubischer Ausdehnungskoeffizient bei 20°C
Löslichkeit von Propylenoxid in Wasser bei 20°C
Löslichkeit von Wasser in Propylenoxid bei 20°C
Dichte bei 20°C
Relative Dampfdichte (Luft =1)
Dampfdruck bei 20°C
Sättigungskonzentration bei 20°C
Minimale Zündenergie
Flammpunkt von 1% wässriger Lösung
5
58,08 g/mol
-111,9°C
34,2°C
-37°C
209,1°C
4920 kPa
312 kg/m3
0,2284
430°C
1,7 Vol%
37,0 Vol%
-33035 kJ/kg
-1500 kJ/kg
112,6 kJ/kg
-45 kJ/kg
-1600 kJ/kg
-2080 kJ/kg
248 kJ/kg
4,94 kJ/kg-1 K-1
459 kJ/kg
0,00151 1/K
40,5 wt%
12,8 wt%
0,83 g/cm3
2,0
57,7 kPa
1360 g/m3
0,13 mJ
23°C
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Produktinformation
2.3 Zündgefahren
Propylenoxid ist eine sehr flüchtige, farblose Flüssigkeit mit einem süßen,
ätherartigen Geruch. Es ist hochentzündlich mit einem Flammpunkt von
-37°C und einem großen Explosionsbereich von 1,7 bis 37 Vol % in Luft.
Der Dampf ist schwerer als Luft und breitet sich am Boden aus. Dadurch
besteht auch bei größerem Abstand die Gefahr der Entzündung und des
Flammrückschlags. Die Zündenergie von Propylenoxid beträgt 0,13 mJ.
2.4 Gefährliche Reaktionen
Basen, Säuren und Metallhalogenide können eine heftige Polymerisation
auslösen. Man nimmt an, dass Propylenoxid mit Luftsauerstoff Peroxide
bilden und anschließend polymerisieren kann. Beim Füllen, Leeren oder
Bearbeiten ist der Einsatz von Druckluft verboten. Propylenoxid reagiert
heftig mit Oxidationsmitteln, organischen und anorganischen Säuren,
organischen und anorganischen Basen, Anhydriden, Eisen-, Aluminium- und
Zinnchloriden, Chlor, Aminen, Ammoniak und Alkalimetallen unter Brandbzw. Explosionsgefahr. Absorptionsmittel auf Basis von Ton oder Lehm
dürfen nicht verwendet werden.
2.5 Toxikologische
und Gesundheitsgefahren
2.5.1
Einatmen
Propylenoxid ist gesundheitsschädlich beim Einatmen und reizt die
Atmungsorgane.
Untersuchungen mit Tieren zeigen, dass ein Einatmen von Propylenoxid
bei 150 ppm noch keine nachweisbare Wirkungen hat. Wiederholter Kontakt
der Tiere mit Propylenoxid führt zu einer Depression des zentralen
Nervensystems und Reizungen an Augen und dem Atmungssystem.
Eine mäßige Schädigung des Nasalepithels wurde bei Ratten nach
wiederholten Propylenoxid-Expositionen in Konzentrationen von 200 bis
400 ppm nachgewiesen.
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2
2.5
Produktinformation
Toxikologische und Gesundheitsgefahren
Einatmen
Bei Menschen kann der Kontakt mit Propylenoxid bei einigen Hundert ppm
die folgenden Symptome auslösen: Kopfweh, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit,
Übelkeit, Lungenbeschwerden und Husten. Höhere Konzentrationen (über
1.000 ppm) können zu Reizungen und Ödemen des Atmungssystems und
Bewusstlosigkeit führen. In Luft liegt die Geruchsschwelle zwischen 100 und
350 ppm. Dieser Wert liegt weit über der zulässigen
Arbeitsplatzkonzentration (TRK-Wert: 2,5 ppm = 6 mg/m) und daher darf der
Geruch nicht als Indikator für Propylenoxid in der Raumluft dienen.
2.5.2 Orale Toxizität
Propylenoxid ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Tierversuche lieferten orale LD50-Werte zwischen 520 und 1.140 mg/kg.
2.5.3 Hautkontakt
Propylenoxid ist als gesundheitsschädlich und reizend für die Haut eingestuft.
Der dermale LD50-Wert liegt im Bereich von 1.240 - 7.200 mg/kg für
Kaninchen und Meerschweinchen. Es führt zu mäßigen Reizungen der
Kaninchenhaut.
Hautreizungen können - bei zufälligem Kontakt mit flüssigem Propylenoxid
am Arbeitsplatz - gering gehalten werden, wenn der Stoff frei abdampfen
kann. Jedoch kann ein Kontakt von mehreren Minuten mäßige bis schwere
Reizungen hervorrufen. Wässrige Lösungen (10% Vol./Vol. oder mehr) reizen
stärker als der unverdünnte Stoff. Zu beachten ist, dass solche Bedingungen
durch die Lösung von Propylenoxid in Körperschweiß verursacht werden
können.
Längerer oder wiederholter Hautkontakt führt zur Entwicklung chemischer
Verbrennungen, Blasenbildung und Anschwellung. Einige Untersuchungen
zeigen, dass auch allergische Dermatitis hervorgerufen werden kann.
2.5.4 Augenkontakt
Propylenoxid reizt die Augen.
Eine hohe Dampfkonzentration kann zu Augenreizungen führen, während
der flüssige Stoff Hornhautverbrennungen mit möglichen dauerhaften
Sehkraftbeeinträchtigungen verursacht.
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Produktinformation
2.5
Toxikologische und Gesundheitsgefahren
2.5.5
Kanzerogenität
Propylenoxid kann Krebs erzeugen. Propylenoxid ist in Kategorie 2 eingestuft,
d.h. es handelt sich um eine Substanz, die beim Menschen als
krebserregend zu betrachten ist.
Festgestellt wurde eine Zunahme von Nasentumoren bei Ratten und
Mäusen, die lebenslang einer Atemluft von 400 ppm Propylenoxid
ausgesetzt waren. Bei 200 ppm wurde dieser Effekt nicht beobachtet.
Eine kürzere Exposition (30 Tage) von 900 ppm verursachte zwar deutliche
Nasenreizungen, aber eine Zunahme von Tumoren wurde innerhalb des
anschließenden Beobachtungszeitraums von 155 Wochen nicht festgestellt.
Entsprechende Untersuchungen deuten auf eine schwache krebserregende
Reaktion bei Nagetieren hin, die auf die Hautkontaktstelle
(d.h. das Nasengewebe) beschränkt ist. Ein schlüssiger Nachweis der
Kanzerogenität beim Menschen liegt nicht vor.
2.5.6 Mutagenität
Propylenoxid wirkt direkt alkylierend und reagiert mit Proteinen und DNA,
was bei in vitro-Untersuchungen zu Genmutationen und
Chromosomenschäden geführt hat. Eine zunehmende Häufigkeit von
Mikrokernen wurde in Mäusen, nach intraperitonaler Verabreichung von
Propylenoxid, nicht aber nach oraler Verabreichung, festgestellt. Keine
Veränderung des Schwesterchromatid-Austausches war bei Affen feststellbar,
die zwei Jahre lang dem Einatmen von 300 ppm Propylenoxid ausgesetzt waren.
Untersuchungen haben auch gezeigt, dass Propylenoxid DNA-Addukte bei
Ratten bilden kann, die wiederholt einer hohen Konzentration
(500 ppm über vier Wochen) in der Atemluft ausgesetzt sind.
Die biologische Relevanz dieser Ergebnisse ist jedoch unklar, da
Propylenoxid in einer Versuchsreihe mit weitgehend tödlicher Dosis keine
mutagene Wirkung bei Nagetieren hatte, was darauf hindeutet, dass diese
Addukte keine erblichen Mutationen im Sperma entwickeln sollten.
Dennoch führen die Untersuchungen dazu, Propylenoxid als
erbgutverändernd anzusehen und in Kategorie 2 einzuordnen (d.h. als eine
Substanz, die beim Menschen vererbliche Mutationen verursachen kann).
2.5.7 Wirkung auf das Fortpflanzungssystem
Keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit, Wurfgröße, Wachstum des Neugeborenen
oder Überlebensrate wurde in männlichen und weiblichen Ratten gefunden,
die, über zwei Generationen, 300 ppm Propylenoxid inhalierten.
Expositionen während der Schwangerschaft führten nur dann zu Fötaltoxizität
und Wachstumsstörungen, wenn sie auch mutterseitig toxisch waren.
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2
Produktinformation
2.6 Freisetzung und Abbau
Propylenoxid ist kein natürlich vorkommender Stoff.
Es wird vermutet, dass Propylenoxid in der Atmosphäre hauptsächlich
aufgrund von gasförmigen Emissionen aus Industrieanlagen und der
Weiterverarbeitung vorkommt.
In der Atmosphäre wird Propylenoxid durch Einwirkung von auf
photochemische Weise hergestellten Hydroxylradikalen indirekt abgebaut. In
der Atmosphäre wird mit einer Halbwertszeit von Propylenoxid zwischen 13 und
35 Tagen gerechnet. Propylenoxid trägt vermutlich nicht zum Ozonabbau bei.
In Wasser wird Propylenoxid schnell zu Propylenglykol mit einer geschätzten
Halbwertszeit zwischen 4 und 12 Tagen hydrolisiert. Unter aeroben statischen
Laborbedingungen ist die biologische Abbaubarkeit mittelmäßig bis hoch.
Nach MITI ist Propylenoxid biologisch leicht abbaubar. In Salzwasser
beschleunigt das Chlorid-Ion den chemischen Abbau mit einer Halbwertszeit
zwischen 2 und 4 Tagen. Außerdem wird Propylenoxid durch Verdampfung
aus Wasser ausgeschieden. Bei Flüssen beträgt daher die Halbwertszeit 3
Tage, bei Seen bis zu 18 Tagen. Die Giftigkeit gegenüber Fischen und
Daphnien ist gering.
Propylenoxid verdampft rasch auf trockenen Oberflächen und ist mittelmäßig
flüchtig auf nassen Oberflächen.
Propylenoxid ist sehr mobil im Erdboden. In feuchter Erde ist die Hydrolyse
der wichtigste Abbauprozeß.
In biologischen Systemen und in der Umwelt wird keine Akkumulation
erwartet.
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Produktinformation
2.7 Internationale
Transportvorschriften
Straße, Schiene und Binnenschiffe
ADR/RID gültig vom 1. Juli 2001. Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2002.
Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID
Straßentransport beladen (ADR): 3 FI Verpackungsgruppe I
Schienentransport beladen (RID): 3 FI Verpackungsgruppe I
UN Nummer:
1280
Gefahrnummer:
33
Tremcard-Nummer CEFIC:
T-158
ERIC-Nummer:
3-21
Binnenschiff, beladen (ADNR):
Schiffstyp:
Beschriftung und Bezettelung
auf einem PO-Bahnkesselwagen
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3-2a
C
Gefahrzettel: 3
Gefahrzettel: 3
Leer: 3-71
Gefahrzettel: 3
Blaue Kegel / Lichter: 1
2
2.7
Produktinformation
Internationale Transportvorschriften
See (Container)
Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID / PROPYLENE OXIDE
IMO/IMDG Klasse: 3
Verpackungsgruppe I Gefahrzettel: 3
UN Nummer:
1280
EMS: 3-06
Tanktyp:
UN-T11, (IMO-I) Testdruck:
IMDG gültig vom 1. Januar 2001. Übergangszeitraum
bis 31. Dezember 2001.
(bar): 6,0
Marine Pollutant:
nein
See (Massengutschiff )
Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID / PROPYLENE OXIDE
IMO/IMDG Klasse: 3
Verpackungsgruppe I Gefahrzettel: 3
UN Nummer:
1280
EMS: 3-06
Tanktyp:
2G
Marine Pollutant:
Ja,
Kategorie C
Luft:
Vorschriftsmäßige Versandbezeichnung: PROPYLENOXID / PROPYLENE OXIDE
ICAO/IATA Klasse:
3
Gefahrzettel: FL
UN Nummer:
1280
Verpackungsgruppe I
Verpackungsvorschrift
Passagierflugzeuge: 306
Verpackungsvorschrift
Frachtflugzeuge: 304
Anmerkung:
Versand von Proben per Post ist verboten
Siehe Abkürzungsverzeichnis in der Anlage 11
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Produktinformation
2.8 EU-Kennzeichnung / Besondere Gefahren /
Sicherheitsratschläge
Klassifizierung
Klassifizierung nach der Anlage 1 der Verordnung 67/548/EWG einschließlich
ihrer Anpassungen an den technische Fortschritt
F+
T
T
Xn
Xi
Hochentzündlich
Kanzerogen Kat. 2
Mutagen Kat. 2
Gesundheitsschädlich
beim Einatmen,Verschlucken
und Berühren mit der Haut
Reizt die Augen,
Atmungsorgane und die Haut
R12
R45
R46
R20/21/22
R36/37/38
Kennzeichnung
F+, T
R-Sätze
R45
R46
R12
R20/21/22
R36/37/38
S-Sätze
S53
S45
Kann Krebs erzeugen
Kann vererbbare Schäden verursachen
Hochentzündlich
Gesundheitsschädlich beim Einatmen,
Verschlucken und bei Berührung
mit der Haut
Reizt die Augen,
Atmungsorgane und die Haut
Exposition vermeiden, vor Gebrauch
besondere Anweisungen einholen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort
den Arzt hinzuziehen
(wenn möglich, Etikett vorzeigen)
Zu beachten sind die Merkblätter der BG Chemie M 053 “Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen
für den Umgang mit Gefahrstoffen”, M 050 ”Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen“
und die Unfallverhütungsvorschrift UVV 113 “Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”
sowie die Sicherheitsdatenblätter der Propylenoxidherstellerfirmen.
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3 Transport und Lagerung
3.1 Beladearbeiten
3.1.1
Jede Beförderung eines gefährlichen Stoffes mit einem Straßenfahrzeug,
Eisenbahnkesselwagen oder See- und Binnenschiff stellt ein mögliches Risiko
dar. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Beladeeinrichtungen und
Transportmittel korrekt geplant, gebaut, ordnungsgemäß betrieben und
gewartet werden.
3.1.2
Auslegung und Bau von Transportbehältern sind in den Anlagen 6 bis 8
dieser Richtlinien beschrieben. Behälter, die den Anforderungen von ADR,
ADNR, RID und IMO entsprechen, müssen gemäß diesen Bestimmungen
regelmäßig kontrolliert und geprüft werden. Normalerweise werden die
Inspektion und Prüfung von den zuständigen Behörden durchgeführt.
3.1.3
Schriftliche Betriebsanweisungen sollten an jeder Abfüllstelle von
Propylenoxid in Straßenwagen, Tankcontainer, Schienentankwagen und Seeoder Binnenschiffen vorhanden sein, und das beteiligte Personal sollte
entsprechend ausgebildet sein. Die Anweisungen sollten die besonderen
Gefahren von Propylenoxid berücksichtigen und die richtige Bedienung der
Abfüllanlagen im Normalbetrieb und in Notfallsituationen sicherstellen.
3.1.4
Bei Beladearbeiten müssen die notwendige Schutzkleidung und
Notfallausrüstung zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiter müssen bzgl. des
Umgangs mit der Schutzkleidung und der Notfallausrüstung ausgebildet
sein.
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3
3.1
Transport und Lagerung
Beladearbeiten
Mitarbeiter in Schutzkleidung,
der das Füllrohr mit dem
Eisenbahnkesselwagen verbindet
3.1.5
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Mitarbeiter in Schutzkleidung,
der die Verbindung eines
Füllrohrs vorbereitet
In diesem Kapitel der Richtlinien sollen keine detaillierten Bedienhinweise
zum Abfüllen von Propylenoxid beschrieben werden, da diese von den
örtlichen Gegebenheiten abhängen. Allerdings sollte eine Inspektion der
Transportmittel anhand einer Betriebsanweisung vom Personal an der
Verladestation vor, während und nach dem Beladen durchgeführt werden.
Diese Kontrolle bedeutet aber keinen Ersatz bzw. keine Einschränkung der
Hauptverantwortlichkeit des Besitzers des Straßentankfahrzeugs,
Tankcontainers, Eisenbahnkesselwagens, See- oder Binnenschiffs, eine
richtige Prüfung, Wartung und Betriebsbereitschaft der Ausrüstung zu
gewährleisten. Die Inspektion soll vielmehr dafür sorgen, dass der Transport
von Propylenoxid so sicher wie möglich durchgeführt wird. Bei Straßen- und
Bahntransporten wird empfohlen, dass die in der Anlage 3 dargestellte
Checkliste von der Lieferfirma benutzt wird, um den Zustand der
Propylenoxidtransportmittel zu kontrollieren. Bei Binnen- und
Seeschiffsbeladungen sind die spezifischen Checklisten von ADNR bzw.
IMO zu verwenden.
3
Transport und Lagerung
3.1.6
Die Checkliste geht davon aus, dass Propylenoxid im internationalen
Transport zu befördern ist. Im Falle eines Inlandtransports von Propylenoxid,
ist die Checkliste entsprechend den jeweiligen nationalen Besonderheiten zu
ändern.
3.2 Strassentransport von Propylenoxid
3.2.1
Der Spediteur ist für den sicheren Straßentransport von Propylenoxid vom
Be- zum Entladeort verantwortlich. Die Spediteure müssen alle geltenden
nationalen und internationalen Transportbestimmungen für Propylenoxid
einhalten. Es wird empfohlen, dass die Spediteure über ein Qualitätssystem
(wie ISO 9000) verfügen und sich an SQAS
(Sicherheits- und Qualitätsbeurteilungssystem) beteiligen.
3.2.2 Transportwege
Der Transport von Propylenoxid sollte nur auf festgelegten Straßen erfolgen.
Der Transportweg ist sorgfältig auszuwählen und sollte dem Spediteur und
dem Versender bekannt sein. So weit wie möglich sollte die Strecke nach
folgenden Kriterien ausgewählt werden:
a. auf Autobahnen,
b. außerhalb von Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte.
3.2.3 Verspätungen oder Unfälle
Jede Verspätung während des Transports, unabhängig davon, ob diese durch
extreme Witterungsbedingungen, eine Panne oder andere Ursachen
hervorgerufen wurde, ist dem Versender unverzüglich zu melden.
Transportunfälle sind ebenfalls dem Versender schnellstmöglich mitzuteilen.
3.2.4 Verfahren bei Notfällen
Empfohlene Anweisungen sind in den Transport-Unfallmerkblättern
enthalten.
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3
3.2
Transport und Lagerung
Strassentransport von Propylenoxid
3.2.5 Auswahl von Fähren
Der Versender stellt sicher, dass das vom Spediteur benutzte
Fährunternehmen ihm bekanntgegeben wird. Er überzeugt sich davon, dass
das Unternehmen geeignet ist.
3.2.6 Selbstabholung durch den Kunden
Die Selbstabholung durch den Kunden sollte vermieden werden,
ausgenommen hiervon sind Mithersteller von Propylenoxid.
Auch im Falle von Selbstabholung ist die Anlage 3 zu verwenden.
3.2.7 Transport mit mehreren Verkehrsträgern
(multimodaler Transport)
Tankcontainer werden oft in einem multimodalen System befördert.
Üblicherweise ist der Spediteur für die Transportkette verantwortlich.
Zur Sicherstellung der Qualität und der Sicherheit über die gesamte
Transportkette sollte beim eingesetztem Spediteur ein Managementsystem
vorhanden sein. Dieses System sollte vorzugsweise mit Hilfe des SQAS
(Sicherheits- und Qualitätsbeurteilungssystem) kontrolliert werden.
3.2.8 Unteraufträge
Vertragliche Vereinbarungen zwischen Versender und Spediteur sollten
ausdrücklich enthalten, dass für den Transport ohne die vorherige
Zustimmung des Versenders keine Unteraufträge erteilt werden dürfen.
Der Subunternehmer muss die gleichen Bedingungen erfüllen, wie der
Hauptspediteur.
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3
Transport und Lagerung
3.3 Schienentransport von Propylenoxid
3.3.1
Die zuständigen Eisenbahnbehörden oder –gesellschaften sind für den
sicheren Transport von Propylenoxid auf der Schiene vom Verladeort bis zum
endgültigen Entladeort verantwortlich. Die Auswahl des Transportweges, die
Lage der Zwischenhalte und die Einstellung des Verkehrs aufgrund von
extremen Witterungsbedingungen werden von den Eisenbahngesellschaften
bzw. den Behörden entschieden.
Da die SQAS für die Bahn nun zur Verfügung stehen, sollten sie fortan
benutzt werden.
3.3.2
Im Fall eines multimodalen Transports müssen die Umschlagsanlagen
annehmbaren Sicherheitsnormen besonders in Bezug auf
Brandbekämpfungsmöglichkeiten und Sicherheitsysteme entsprechen.
3.3.3
Im Fall einer Entgleisung, einer Leckage oder anderer Probleme beim
Transport von gefüllten Schienenfahrzeugen, ist der Versender von den
Eisenbahnbehörden bzw. -gesellschaften umgehend zu verständigen.
3.3.4
Der Versender stellt sicher, dass er Kenntnis davon hat, welches EisenbahnFährunternehmen von den nationalen Eisenbahnen eingesetzt wird.
Gleissperren an einer Verladestation
zur Verhinderung des Einfahrens
anderer Bahnkesselwagen
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3
Transport und Lagerung
3.4 Seetransport von Propylenoxid
3.4.1
Der Seetransport von Propyplenoxid kann stattfinden mittels:
a. Roll on- /Roll off- Fähren
b. Verladung von Tankcontainern
c. Tankschiffen
3.4.2
Am Transport vom Lieferanten bis zum Kunden kann eine Reihe von
verschiedenen Parteien beteiligt sein. Dazu gehören u.a. die Reederei,
Hafenbehörden, Terminal-Eigentümer und Spediteure.
3.4.3
Vor jedem Versand sollte der Versender sicherstellen, dass alle beteiligten
Partner angemessene Sicherheitsstandards benutzen.
Von besonderem Interesse sind:
a. Die Reederei
b. Die Be- und Entladeeinrichtungen in Containerterminals
c. Notfallsysteme für die Gefahrgutbereiche in Containerterminals
d. Notfallsysteme an Bord
Das Sicherheitssystem sollte vorzugsweise gemäß CDI-Marine oder einem
gleichwertigem Verfahren überprüft werden.
3.4.4
Der Versender sollte für alle Beteiligten spezifische Anweisungen für die
Kontrolle von Abläufen und für Notfallmaßnahmen erstellen.
3.4.5
Der See- und Binnenschiffstransport in Tankschiffen erfordert geeigneten
Schiffsraum, der zur Beförderung von Propylenoxid zugelassen ist.
Für Einzelheiten siehe Anlage 4.
18
3
Transport und Lagerung
3.5 Entladearbeiten
3.5.1
Jede Entladeoperation eines Straßenwagens, Tankcontainers,
Eisenbahnkesselwagens, Schiffs oder Binnenschiffs von Propylenoxid stellt
ein mögliches Risiko dar. Deshalb ist es besonders wichtig, dass
Entladeeinrichtungen korrekt geplant, gebaut, ordnungsmäßig betrieben
und gewartet werden.
Anschlusskuppelsysteme sollten weitestgehend genormt sein.
3.5.2
Die Bauweise und die örtlichen Gegebenheiten der Entladeeinrichtungen
sollten den mit Propylenoxid verbundenen möglichen Gefahren Rechnung
tragen. Die Ausrüstung ist regelmäßig zu kontrollieren, die Prüfungen sind
zu protokollieren, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
3.5.3
Schriftliche Betriebsanweisungen sollten vorliegen, die die Entladung von
Propylenoxid aus Straßentankwagen, Tankcontainern, Eisenbahnkesselwagen
und Schiffen umfassen. Außerdem ist das beteiligte Personal entsprechend
zu schulen. Die Anweisungen sollten die besonderen Gefahren von
Propylenoxid berücksichtigen und die richtige Bedienung der Entladestelle im
Normalbetrieb und in Notfallsituationen sicherstellen.
3.5.4
Bei Entladeoperationen müssen die notwendige Schutzkleidung und
Notfallausrüstung zur Verfügung stehen. Das Personal ist im richtigen
Einsatz der Bekleidung und Ausrüstung zu schulen.
3.5.5
Wartung der Transportausrüstung: Der Kunde ist aufgefordert, sämtliche
Schwierigkeiten, die beim Bedienen von Ventilen oder anderer Armaturen
auftreten, unverzüglich dem Versender mitzuteilen. Die Kennzeichnung
mittels Anhänger an der zurückgeschickten Transportausrüstung, mit der
Information über das entsprechende Problem, kann hierbei nützlich sein.
3.5.6
Die Bedingungen für das Entladen von Propylenoxid im Werk des Kunden
unterliegen der Verantwortung des Kunden. Für den Lieferanten ist es im
Sinne eines verantwortlichen Handelns (responsible care) bewährte Praxis,
beim Kunden die Fähigkeit des sicheren Entladens und Lagern des Produktes
zu beurteilen. Erfolgt eine Sicherheitsbetriebsbesichtigung, kann das in der
Anlage 5 enthaltene Schema als Checkliste verwendet werden. Normalerweise
beurteilt der Kunde selbst, ob seine Räumlichkeiten, insbesondere seine
Übernahme- und Lagereinrichtungen, den Anforderungen des in der Anlage 5
enthaltenen Schemas entsprechen.
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4 Auslegung und Bau von
Transport- und Lagerausrüstungen
4.1 Aktueller Industriestandard
Zum Schienen- und Straßenverkehr benutzten die Hersteller von
Propylenoxid verschiedene Arten von Transportmitteln:
- Transportmittel für den Bulktransport von Flüssigkeiten (BL).
- Transportmittel für den Bulktransport von verflüssigten oder verdichteten
Gasen (LG).
Die beiden Ausrüstungsarten entsprechen den Bestimmungen für die
verschiedenen Verkehrsträger. Die wesentlichen Elemente der beiden
Ausrüstungsarten werden individuell beschrieben.
4.2 Auslegung und Bau von
Eisenbahnkesselwagen
(Schienentankwagen)
Eisenbahnkesselwagen für den Transport von Propylenoxid müssen den
folgenden Konstruktions- und Bauvorschriften entsprechen:
a. Nationale Bestimmungen bzw. Bestimmungen der lokalen Eisenbahnverwaltung bei Einsatz im Inlandtransport,
b. Internationale Bestimmungen, wie z.B. Internationale Bestimmungen für
den Bahntransport von gefährlichen Gütern (RID), bei Einsatz im
internationalen Transport.
Darüber hinaus wird empfohlen, dass Eisenbahnkesselwagen in
Übereinstimmung mit den in der Anlage 6 enthaltenen Empfehlungen
konstruiert und gebaut werden.
20
4
Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen
Radvorleger an einem Eisenbahnkesselwagen
versehen mit Federbein, das beim Wegrollen des
Eisenbahnkesselwagen die Ventile automatisch
schließen läßt
Schienenhaken mit Fernauslösung:
das Bodenauslaufventil schließt bei
Aktivierung
21
4
Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen
4.3 Auslegung und Bau von Tankzügen
(Strassentankfahrzeugen)
Tankzüge, die für den Transport von Propylenoxid eingesetzt werden,
müssen den folgenden Konstruktions- und Bauvorschriften entsprechen:
a. Nationale Bestimmungen bei Einsatz für den Inlandtransport,
b. Internationale Bestimmungen, wie z.B. Europäische Übereinkommen für
den Internationalen Straßentransport von gefährlichen Gütern (ADR),
bei Einsatz im internationalen Transport.
Zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen wird empfohlen,
die Tankzüge in Übereinstimmung mit den in der Anlage 7 enthaltenen
Empfehlungen zu konstruieren und zu bauen.
4.4 Auslegung und Bau
von Tankcontainern
Tankcontainer können zum Straßen-, Schienen, und Schiffstransport von
Propylenoxid eingesetzt werden. Sie müssen den Konstruktions- und
Bauanforderungen der entsprechenden nationalen und internationalen
Bestimmungen in Abhängigkeit von der speziell gewählten Transportart
entsprechen.
Zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen wird empfohlen, dass
Tankcontainer in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in der Anlage 7
konstruiert und gebaut werden.
22
4
Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen
4.5 Auslegung und Bau
von See- und Binnenschiffen
Schiffe, die für den Seetransport von Propylenoxid eingesetzt werden,
müssen den Konstruktions- und Bauanforderungen der entsprechenden
internationalen Bestimmungen, wie z.B. den internationalen Vorschriften für
die Konstruktion und Ausrüstung von Schiffen zum Großtransport von
gefährlichen Chemikalien der Internationalen Schifffahrtsorganisation
(IMO), entsprechen.
Binnenschiffe, die für den Transport von Propylenoxid auf
Binnenschifffahrtsstraßen eingesetzt werden, müssen den Konstruktionsund Bauanforderungen der nationalen bzw. internationalen Bestimmungen
für die Konstruktion und den Bau von Binnenschiffen, wie z.B. den
Bestimmungen für den Transport von Gefahrgütern mit Binnenschiffen auf
dem Rhein (ADNR), entsprechen.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Anforderungen wird empfohlen, dass
die See- und Binnenschiffe in Übereinstimmung mit den in Anlage 8
enthaltenden Empfehlungen konstruiert und gebaut werden.
4.6 Auslegung und Bau
von Lagerbehältern
Die Lagerung und der Umschlag von Propylenoxid unterliegen in vielen
Ländern einer gesetzlichen Kontrolle. Die Konstruktion und der Bau von
Lagerbehältern für Propylenoxid müssen aus diesem Grund mit den
entsprechenden nationalen gesetzlichen Regelungen übereinstimmen.
Die in der Anlage 9 enthaltenen allgemeinen Richtlinien veranschaulichen
die besten in der Propylenoxidbranche allgemein angewendeten Verfahren
und sollten befolgt werden, insofern sie nicht im Widerspruch zu speziellen
gesetzlichen Auflagen stehen.
23
4
Auslegung und Bau von Transport- und Lagerausrüstungen
4.7 Auslegung und Bau
von Be- und Entladeeinrichtungen
So wie die Transport- und Lagerausrüstung ihre ganz spezifischen
Auslegungs- und Bau-Vorschriften haben, ist es unerläßlich, die richtige
Auslegung und den richtigen Bau von Be- und Entladeeinrichtungen
sicherzustellen.
Be- und Entladeeinrichtungen sind so zu konstruieren und zu errichten, dass
sie den gültigen technischen Normen bei ausreichender Berücksichtigung
der mit dem Umschlag von Propylenoxid verbundenen Gefahren und den zu
erreichenden Umschlagzeiten entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit ist
der Ergonomie für das Anschließen von Umschlagvorrichtungen sowie dem
Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Bedienpersonals zu widmen.
24
5 Massnahmen für den Notfall
5.1 Gefahrenabwehrplan
5.1.1
Alle Propylenoxidproduzenten, die am Transport von Propylenoxid in Europa
beteiligt sind, müssen über einen festgelegten Gefahrenabwehrplan
verfügen. Er soll die Benachrichtigung bei Transportunfällen sicherstellen
und fachliche Auskünfte ermöglichen entweder per Telefon oder, falls
erforderlich, vor Ort an die Notdienste. Dadurch soll die Gefahr, die aus dem
Unfall auf der Straße, der Schiene oder dem Schiff resultiert, minimiert
werden. Bei der Erarbeitung eines Gefahrenabwehrplans im Unternehmen
kann auf das CEFIC-Dokument "Maßnahmen bei Transportunfällen Richtlinien für die chemische Industrie" zurückgegriffen werden.
5.2 Massnahmen bei unbeabsichtigter
Freisetzung von Propylenoxid
5.2.1
●
5.2.2
●
Alle möglichen Zündquellen abschalten und undichte Stellen
verschließen, soweit gefahrlos möglich
● Keine offene Flamme
● Auf der dem Wind zugewandten Seite aufhalten
● Gebiet absperren und Zutritt verwehren
● Produkt nicht in die Augen gelangen lassen
● Hautkontakt vermeiden
● Einatmen von Dämpfen vermeiden
Ausgetretene Flüssigkeit mittels großer Wassermengen verdünnen
Zur Verringerung der Dampfausbreitung einen Wassersprühstrahl
verwenden
● Keine Mittel zum Aufsaugen auf Tonbasis verwenden
● Größere Produktmengen eindämmen und aufnehmen
● Eintritt in Abwasserkanäle und/oder Gewässer vermeiden
● Behörden über erfolgten Eintritt des Produkts in ein Gewässer oder einen
Abwasserkanal informieren
●
25
5
5.2.3
Massnahmen für den Notfall
Durch schnellstmögliches Abdecken der ausgetretenen Flüssigkeit mittels
alkoholbeständigen Schaums kann die Verdunstung und somit die Bildung
einer entzündlichen Gaswolke verhindert werden. Die ausgetretene
Flüssigkeit ist danach aufzunehmen und in verschließbare Tanks oder Fässer
zu füllen. Sämtliche propylenoxidhaltigen Reste sind mit geeigneten
Materialien wie z. B. Sand aufzunehmen und in geschlossenen Fässern zu
geeigneten Aufbereitungsanlagen zu transportieren. Als
Entsorgungsverfahren wird die Verbrennung empfohlen.
5.3 Brandbekämpfung
5.3.1
Den Brand nicht löschen, bevor die Leckage abgedichtet ist. Damit soll eine
Rückzündung (erneutes Entzünden) vermieden werden.
5.3.2
Zur Vermeidung eines Überdruckes oder Berstens sind die der Wärme / dem
Brand ausgesetzten Behälter mit Wasser zu kühlen.
5.3.3
Kleine Brände lassen sich mit Löschpulver oder Kohlendioxid (CO2) löschen.
5.3.4
Bei größeren Bränden sind Wassersprühstrahl, Sprühnebel oder
Alkoholschaum zu verwenden.
5.3.5
Großbrände:
● unbemannte Schlauchhalter oder fernbediente Düsen verwenden
● Ausbrennenlassen des Brandes in Erwägung ziehen
● ausgelaufene Flüssigkeit eindämmen
● Eintritt in Abwässerkanäle und/oder Gewässer verhindern
26
6 Persönlicher Schutz, Erste Hilfe
und Medizinische Versorgung
6.1 Persönlicher Schutz
6.1.1
Zur Vermeidung von Produkteinschluss und daraus resultierenden
Reizungen oder sogar Verbrennungen keine Uhren oder Schmuck tragen.
6.1.2
Augenschutz: Chemie-Schutzbrille tragen.
6.1.3
Bei Routinearbeiten sollte die übliche Arbeitsschutzkleidung getragen
werden.
6.1.4
Bekleidung bei Produktaustritt und Brand:
● Komplette Schutzkleidung, propylenoxidresistente Handschuhe unter
Stulpenhandschuhen aus Nitrilgummi, Sicherheitsgummistiefel sowie
zugelassenes Druckluft-Atemgerät tragen.
● Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, vorzugweise unter dem Sprühstrahl einer Notbrause oder eines Feuerwehrschlauchs; vor erneuter
Verwendung Kleidung waschen.
● Verunreinigte Schuhe und andere Gegenstände aus Leder entsorgen.
6.2 Erste Hilfe und Medizinische
Versorgung
Bei Bewusstlosigkeit des Patienten oder Auftreten von Krämpfen niemals
Flüssigkeiten einflößen oder Erbrechen auslösen.
Einatmen
Betroffene Person unverzüglich an die frische Luft bringen. Bei Aussetzen
der Atmung künstlich beatmen. Bei Atembeschwerden ist durch
qualifiziertes Personal Sauerstoff zu geben. Für sofortige medizinische
Behandlung Arzt rufen oder Betroffenen in eine medizinische Einrichtung
transportieren.
27
6
6.2
Persönlicher Schutz, Erste Hilfe und Medizinische Versorgung
Erste Hilfe und Medizinische Versorgung
Hautkontakt
Nach Hautkontakt ist die Haut sofort über einen Zeitraum von mindestens
15 Minuten mit reichlich Wasser zu spülen. Währenddessen verunreinigte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Sofort in ärztliche Behandlung begeben.
Verunreinigte Kleidung vor erneuter Verwendung waschen. Verunreinigte
Schuhe entsorgen. Bei bleibender Reizung Arzt konsultieren.
Augenkontakt
Eine sofortige und für mindestens 15 Minuten andauernde kontinuierliche
Spülung der Augen ist unbedingt erforderlich. Sofort ärztliche Hilfe rufen.
Verschlucken
Falls Produkt verschluckt wurde, Mund ausspülen und sofort Krankenhaus
aufsuchen. Auslösen von Erbrechen ist nur von einem Arzt zu indizieren.
Hinweise für den Arzt
Verursacht Störungen des Zentralnervensystems. Verbrennungen durch
Produkteinwirkung sind nach Entgiftungsmaßnahmen zu behandeln wie
Verbrennungen durch Wärmeeinwirkung.
Symptombezogene Behandlung. Kein besonderes Gegenmittel.
Unterstützende Behandlung.
Eine Entscheidung für die weitere Behandlung ist je nach Reaktion des
Patienten durch den Arzt zu treffen.
28
Anlage 1
Cefic und Verantwortliches Handeln
(responsible care)
1.
Verantwortliches Handeln - eine Verpflichtung
gegenüber der Öffentlichkeit
“Chemieunternehmen sollen nachweisen, dass sie sich der ständigen
Verbesserung ihrer Aktivitäten hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, der
Sicherheit und des Umweltschutzes verpflichtet fühlen.”
2.
Unfallverhütung
Innerhalb des Resonsible-Care-Programms ist Vorbeugung eine Grundvoraussetzung für die Notfallhilfe bei Unfällen. Mit seinem ICE-Programm
(International Chemical Environment) für Verantwortliches Handeln schafft
der europäische Chemieverband CEFIC ein wertvolles Werkzeug zur
Reduzierung der Anzahl von Zwischenfällen während der Distribution von
Chemikalien vom Zeitpunkt des Verlassens des Herstellerwerks bis zu deren
Ankunft auf dem Gelände des Kunden.
3.
29
Ziel ist es, die Möglichkeit, dass sich Zwischenfälle ereignen, auf ein
Minimum zu reduzieren. Da die meisten Vertriebsaktivitäten über
Subauftragnehmer abgewickelt werden und die Einhaltung von
Bestimmungen zwar erforderlich, für die Unfallverhütung jedoch nicht
ausreichend ist, sind einheitliche Sicherheits- und Qualitätskriterien
erforderlich, auf deren Grundlage die Vertriebsfirmen regelmäßig beurteilt
werden. Anders als die Norm ISO 9002, die sich mit Qualität auf einem vom
jeweiligen Vertriebsunternehmen festgelegten Niveau beschäftigt, liefern die
Sicherheits- und Qualitätsbewertungssysteme (SQAS) objektive
Leistungsindikatoren, die eine Kontrolle der kontinuierlich ablaufenden
Verbesserungen ermöglichen.
Anlage 1
Cefic und Verantwortliches Handeln (responsible care)
4.
Auf der Grundlage von detaillierten Fragebögen können die mit dem Vertrieb
beauftragten Subauftragnehmer durch eine qualifizierte dritte Partei beurteilt
werden. Die Fragen betreffen das Management, die Ausrüstungen sowie den
Betrieb und unterteilen sich nach gesetzlichen Anforderungen, zusätzlichen
Anforderungen der chemischen Industrie sowie erwünschten Positionen. Die
Darstellung der Ergebnisse kann auf verschiedene Arten erfolgen. Es obliegt
jedoch den einzelnen Chemieunternehmen, die Ergebnisse nach den eigenen
Normen zu bewerten.
Zu den Aufgaben des Vertriebsvertragspartner gehören:
● Schiffstransport: Hochsee- und Binnenschiffe (Fähren)
● Straßentransport: Straßentransportunternehmen
● Einlagerung: Tankterminals, Läger
● Fährunternehmen
5.
Hilfeleistung bei Notfällen
Obwohl die chemische Industrie bei der Vermeidung von Zwischenfällen beim
Transport von Chemikalien bereits ein hohes Niveau erreicht hat, hat sie sich
der ständigen Weiterverbesserung verpflichtet. Das vom CEFIC koordinierte
ICE-Notfallhilfeleistungssystem wird über Landesgrenzen hinweg
Unterstützung bei Transportunfällen mit Chemikalien leisten.
Dieses Programm hat zum Ziel, auf den besten derzeit vorhandenen
Präventivmaßnahmen aufzubauen, bestehende Notfallhilfeleistungssysteme
zu erhalten sowie die besten Notfallhilfeleistungssysteme auf die Länder
auszudehnen, in denen bisher keine vorhanden sind.
Die chemische Industrie stellt ihr Fachwisssen den normalerweise für Notfälle
zuständigen Behörden auf drei verschiedenen Ebenen zur Verfügung:
Stufe 1: Fernauskünfte und allgemeine Beratung per Telefon oder Fax.
Stufe 2: Entsendung von Fachpersonal zur Beratung am Unfallort.
Stufe 3: Tatkräftige Hilfe mit Ausrüstungen und Personal am Unfallort.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind in den “CEFIC-Distribution
Emergency Response Guidelines for Use by the Chemical Industry”
(CEFIC-Richtlinien für Notfallmaßnahmen bei der Distribution zur
Verwendung durch die chemische Industrie), Ausgabe 1993, enthalten.
30
Anlage 2
Empfehlungen des Cefic für ein
sicheres Vertriebsmanagement
Diese 1993 herausgegebenen Empfehlungen folgen den Prinzipien des
Verantwortlichen Handelns und umfassen folgende Themen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstrategien
Audits
Risikoverringerung
Spezifikation von Verpackungen, Behältern und anderen Ausrüstungen
Auswertung von Zwischenfällen
Vorschriften und Bestimmungen
Kontrollvorgänge
Schulung
Auswahl und Auditierung von Subauftragnehmern
Daten und Informationen
Notfallmaßnahmen
Information der Öffentlichkeit
Obwohl die vorliegenden Richtlinien für den Vertrieb von Propylenoxid
produktspezifisch sind, ist es wichtig, dass auch Strategien, Systeme und
Verfahren gemäß den CEFIC-Empfehlungen für ein sicheres
Vertriebsmanagement vorliegen und genau eingehalten werden.
31
Anlage 3
Inspektion von Transportmitteln
1.
Routineinspektion von Tankzügen
und Tankcontainern an der Verladestation
Ist eine der nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllt, sind die
Verladearbeiten zu unterbrechen. Die Verladearbeiten dürfen erst dann
fortgesetzt werden, wenn der entsprechende Mangel behoben wurde.
a. Vor dem Verladen
1. Gibt es am Fahrzeug offensichtliche Sicherheitsmängel
(z. B. bei Beleuchtung oder Reifen) ?
2. Ist ein gültiges ADR-Zertifikat für Propylenoxid vorhanden ?
3. Ist der Fahrer im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung für
den Transport von Gefahrgütern der Klasse 3 ?
4. Bei Tankcontainern: Sind die Angaben auf der Tankcontainertafel
vorschriftenkonform ?
5. Wurden sämtliche Kennzeichnungsschilder für Gefahrgüter
(siehe Kapitel 2.7) angebracht ? Wurde, je nach nationalen Bestimmungen,
die Kennzeichnungsnummer
33
1280
bzw. die nationale Kennzeichnungstafel angebracht ? Ist das Unfall-Merkblatt
(Tremcard) in den erforderlichen Sprachen an Bord ?
6. Bei kombiniertem ADR/IMO-Transport: Wurden alle IMO-Kennzeichnungstafeln 'Gefahrgut' angebracht ? Ist die gemäß diesen Vorschriften
erforderliche UN-Nummer angebracht ?
7. Verfügt der Fahrer über sämtliche erforderlichen Schutzkleidungsteile und
Sicherheitsausrüstungen ?
8. Liegt das Reinigungszertifikat für Tank und Schläuche vor ? Sind die
vorherigen Ladungen bekannt ? Oder handelt es sich um auschließlich für
den Transport dieses Stoffes vorgesehene Einrichtungen ?
9. Ist das Leergewicht bekannt ?
10. Waren bei der Ankunft sämtliche Ventile geschlossen ?
11. Lassen sich alle Ventile ordnungsgemäß betätigen ?
12. Beträgt die Sauerstoffkonzentration weniger als 2 % ?
b. Während des Verladens
1. Wurde der höchstzulässige Füllgrad eingehalten ? Siehe Kapitel 2.7.
c. Nach dem Verladen
1. Wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht eingehalten ?
2. Wurden sämtliche Ventile geschlossen und mit Blindverschlüssen versehen ?
Sind alle Schrauben angebracht ?
3. Sind alle Dichtungen, Verschlüsse und Plomben angebracht ?
32
Anlage 3
Inspektion von Transportmitteln
2.
Routineinspektion von Eisenbahnkesselwagen
(Rail Tank Car = RTC) an der Verladestation
Ist eine der nachfolgenden Bedingungen nicht erfüllt, sind die
Verladearbeiten zu unterbrechen. Die Verladearbeiten dürfen erst dann
fortgesetzt werden, wenn der entsprechende Mangel behoben wurde.
a. Vor dem Verladen
1. Ist der RTC für den Transport von Propylenoxid geeignet (z. B. hinsichtlich
des höchstzulässigen Betriebsdrucks) ?
Ist das Inspektionsdatum noch nicht überschritten ?
2. Wurden sämtliche Kennzeichnungsschilder für Gefahrgüter angebracht ?
Wurde die Kennzeichnungsnummer
33
1280
angebracht ?
3. Bei kombiniertem RID/IMO-Transport von RTCs: Wurden alle IMOKennzeichnungstafeln angebracht ?
4. Ist das Leergewicht bekannt ?
5. Waren bei Ankunft sämtliche Ventile an beiden Seiten des RTC geschlossen
und mit Blindverschlüssen versehen ?
6. Bei Ventilen mit hydraulischer oder mechanischer Betätigung: Ist die
Abdrückschraube unbenutzt und befindet sich an einer sicheren Stelle am
Fahrgestell des RTC ?
(Diese Abdrückschraube darf nur im Notfall zum Öffnen der
Bodenauslaufventile verwendet werden. Es ist streng verboten, den
Ladevorgang zu beginnen, während das Bodenauslaufventil durch die
Abdrückschraube blockiert ist.)
7. Lassen sich sämtliche Ventile betätigen ?
8. Beträgt die Sauerstoffkonzentration weniger als 2 % ?
b. Während des Verladens
1. Wurde der höchstzulässige Füllgrad eingehalten ? Siehe Kapitel 2.7.
c. Nach dem Verladen
1. Wurde das höchstzulässige Gesamtgewicht entsprechend der
Streckenklasse (A, B, C oder D) eingehalten ?
2. Wurden sämtliche Ventile geschlossen und mit Blindverschlüssen
versehen ? Sind alle Schrauben an den beiden Seiten des RTC angebracht ?
3. Sind alle Dichtungen, Verschlüsse und Plomben angebracht ?
33
Anlage 3
Inspektion von Transportmitteln
3.
Entladen
Zur Erstellung einer Checkliste für Kontrollen von Transportausrüstungen
vor dem Entladen sowie während des Entladens sollten die gleichen
Richtlinien wie in Anlage 3, Punkte 1 und 2 (relevante Punkte) Anwendung
finden.
Die Entladebedingungen am Standort des Kunden liegen in der
Verantwortung des Kunden.
1. Sind schriftliche Betriebsanweisungen vor Ort vorhanden ?
2. Wurde das mit diesen Aufgaben betraute Personal entsprechend geschult ?
3. Wurde das Produkt eindeutig als Propylenoxid identifiziert ?
4. Beim Vorhandensein mehrerer Entladeanschlüsse: Wurden die richtigen
Anschlüsse ermittelt ?
5. Kann/können der/die zu befüllende(n) Tank(s) die gesamte Menge
aufnehmen ?
6. Hält der Fahrer sich aus Sicherheitsgründen in Sichtweite zu seinem
Fahrzeug auf ?
7. Wurde die Produktmenge im Tankzug, im RTC bzw. im Schiff beim
Notfallplan berücksichtigt ?
8. Enthalten die Betriebsanweisungen Maßnahmen für das Auftreten von
Problemen (z. B. Unterbrechen des Entladevorgangs und Schließen der
Auslaufventile) ?
9. Wird vom Entladepersonal eine Entladecheckliste benutzt ?
34
Anlage 4
Leitfaden für das Chartern
von Seeschiffen und den Umgang
mit Propylenoxid (PO)
Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes
Jedes Seeschiff ist vor jedem Beladevorgang von einer verantwortlichen
und kompetenten Person einer Schiffsinspektion zur Bestätigung des
ordnungsgemäßen Zustandes der Frachteinrichtungen des Schiffes zu
unterziehen.
Schiffe, die vom Unternehmen zum ersten Mal eingesetzt werden, sind von
einem entweder bei CDI akreditierten oder vom Unternehmen beauftragten
Schiffsinspektor zu inspizieren, um eine Übereinstimmung mit diesen
Richtlinien sowie allen anzuwendenden Bestimmungen vor der
Charterannahme zu überprüfen.
1.
Zertifizierung
Die Beladung mit bzw. die Beförderung von Propylenoxid darf nur in solchen
Schiffen erfolgen, die sämtliche derzeit geltenden Anforderungen und
Bestimmungen aller geltenden IMO-Vorschriften und Abkommen
(z. B. Bulk Gas Codes, Bulk Chemical Codes, SOLAS und MARPOL 73/78)
sowie Normen (z. B. U.S. Coast Guard Standard for the Carriage of Oxides)
entsprechen.
Der Transport von Propylenoxid muss durch das Internationale Zertifikat des
Schiffes über die Eignung zum Massengutransport gefährlicher Chemikalien
erlaubt sein. Dieses Zertifikat muss für die voraussichtliche Dauer der
Überfahrt gültig sein, die Transportbedingungen für Propylenoxid ausweisen
und entsprechend bestätigt sein. Alternativ dazu kann die Erlaubnis zum
Transport durch einen “Letter of Compliance”, ausgestellt von der
US-Küstenwache oder einer anderen zuständigen Behörde eines
Flaggenstaates, erteilt werden.
35
Anlage 4
Leitfaden für das Chartern von Seeschiffen und den Umgang
mit Propylenoxid (PO)
Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes
2.
Vorladungen
Informationen über die vorherigen drei Ladungen sind vor Ankunft des
Schiffes am Beladekai zur Verfügung zu stellen. Propylenoxid darf nicht in
Schiffen mit Fracht befördert werden, bei denen eine der drei vorhergenden
Ladungen Stoffe enthalten hat, die bekanntermaßen Reaktionen von
Propylenoxid katalysieren. Dieses Verbot gilt nicht, wenn die Möglichkeit einer
geeignete Reinigung und Inspektion besteht und Anweisungen für deren
Durchführung vorhanden sind.
In Tabelle 1 sind die in der “US Coast Guard Chemical Compatibility Chart”
genannten Ladungen von Stoffen, die die Polymerisation von Propylenoxid
katalysieren, aufgeführt.
SÄUREN
ALKALIEN
AMINE
OXIDATIONSMITTEL
Salzsäure
Phosphorsäure
Salpetersäure
Schwefelsäure
Essigsäure
u. a. Säuren
Ätznatron
Natriumhydroxid
Kaliumhydroxid
u. a. Metallhydroxide
und ihre Lösungen
Ammoniak
Methylamine
Ethylamine
Propylamine
Ethylenamine
u. a. Amine und
ihre Lösungen
Tabelle 1: Produkte, die die Polymerisation von Propylenoxid katalysieren
3.
Inspektion, Kommissionierung und Verladung
Für die Inspektion und Kommissionierung der Ladung sowie für die
Verladung sind vom Verlader geeignete Verfahrensweisen zu erarbeiten und
anzuwenden.
36
Anlage 4
Leitfaden für das Chartern von Seeschiffen und den Umgang
mit Propylenoxid (PO)
Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes
4.
Transport
Propylenoxid muß während des Transports unter Stickstoff als Schutzgas im
Rahmen des Auslegungsdrucks des Tanks und des Sicherheitsventils des
Systems gehalten werden.
Im Entladehafen muss eine Kopie des Frachtbuches verfügbar sein, in dem
Temperatur und Druck des/der Ladetanks sowie eventuelle
Unregelmäßigkeiten aufgezeichnet sind.
Der Sauerstoffgehalt des als Schutzgas für das Propylenoxid verwendeten
Stickstoffs darf maximal 2.000 ppm betragen.
5.
Allgemeine informationen
Es ist bekannt, dass Vorladungen, bestehend aus Butadien, Isopren oder
Styrol, die den Polymerisationsinhibitor Tertiär-butyl-catechol (TBC)
enthalten, zu Verunreingungen von Propylenoxid-Ladungen geführt haben.
Zur Beseitigung der Rückstände von Polymerisationshemmern aus
Schiffstanks und Ladesystemen hat sich ein sorgfältiges Waschen zuerst mit
Methanol und anschließend mit Wasser als wirkungsvoll erwiesen.
Transportbehälter mit ausgedehnten Einbauten oder größeren
Rostansammlungen sind sehr schwierig zu reinigen.
Eine alleinige Wasserwäsche führt nicht zu einer wirksamen Beseitigung
der TBC-Rückstände.
Beiladungen (Ausgleichsladungen)
Hierbei handelt es sich um Ladungen, die gleichzeitig mit Propylenoxid
transportiert werden. Stoffe, die mit Propylenoxid reagieren oder die
Eigenreaktion von Propylenoxid katalysieren, sind als Beiladungen nicht
erwünscht. Beiladungen von verträglichen Stoffen sind zulässig (siehe “US
Coast Guard Chemical Compatibility Chart”).
Benachbarte Tankbehälter, die über eine gemeinsame Zwischenwand
verfügen, dürfen nicht auf Temperaturen über 30°C erhitzt werden.
(Hinweis: Der Dampfdruck von Propylenoxid beträgt 1013 kPa bei 34,2°C.)
37
Anlage 4
Leitfaden für das Chartern von Seeschiffen und den Umgang
mit Propylenoxid (PO)
Schiffe gemäss Bulk Chemical Codes
Eigenschaften
Informationen zu physikalischen Eigenschaften von Propylenoxid sowie
weitere wichtige Hinweise zu Sicherheit und Gesundheit sind in den
Sicherheitsdatenblättern enthalten.
Propylenoxiddämpfe sind sehr gut wasserlöslich. Diese Eigenschaft ist
nützlich bei der Beherrschung von PO-Dampfleckagen sowie für
Propylenoxidreinigungssysteme. Das Einspritzen von Wasser in einen PODampf enthaltenden Tank über eine Sprühanlage oder über Reinigungsgeräte
kann jedoch dazu führen, dass sich der Tank zusammenzieht. Der Eigner
oder Schiffsführer ist darauf hinzuweisen, dass das Reinigen und Waschen
des Tanks mit Vorsicht durchzuführen ist, um so das Entstehen von
Unterdruck zu vermeiden. Das Spülen von Tanks mit Inertgas ist eine
akzeptable Reinigungsmethode
Chemical Distribution Institute (CDI)
Hierbei handelt es sich um eine Institution, die objektive Informationen über
die Qualität des Seetransportes liefert.
Das CDI ist ein unabhängiges System zur Auswahl und Auditierung von
Subauftragnehmern im Seetransportgeschäft. Das System beschäftigt sich
hauptsächlich mit Sicherheitsfragen, Umweltschutz, Einhaltung von
Bestimmungen, Instandhaltung und Schulung.
Eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der o. g. Punkten sowie
notwendige Verbesserungen sind Bestandteile des Systems.
Das CDI akkreditiert Inspektoren und ermöglicht die Verteilung von
Bewertungsergebnissen. Chemieunternehmen oder Versender können eine
Bewertung einleiten und/oder die Bewertungsergebnisse beim Eigner des
Schiffes abfragen.
38
Anlage 5
Schema für die
Sicherheitsüberprüfung von
Entlade- und Lagereinrichtungen
für Propylenoxid beim Kunden
1.
Zweck
Die Checkliste dient der Selbstkontrolle durch den Kunden. Sie lässt sich
auch als Richtlinie für eine Sicherheitsüberprüfung durch die Lieferfirma
verwenden.
2.
Geltungsbereich
2.1. Dieses Schema ist bei allen Kunden für die Übernahme von
Propylenoxid per Straße oder Schiene anzuwenden.
2.2. Hauptziel ist es, eine sichere Überführung von Propylenoxid aus dem
Lieferfahrzeug in den Vorratsbehälter zu gewährleisten. Da jedoch auch das
Lagersystem und die -vorgänge die Sicherheit des Entladevorgangs
beeinflussen können, sind diese ebenfalls in die Überprüfung mit
einzubeziehen.
2.3. Das Schema sollte auch angewendet werden:
a. zur Beurteilung und Protokollierung von Änderungen in Strategie,
Einstellung oder bei der Ausrüstung seit der letzten Überprüfung.
b. zur Einholung von kritischen Anmerkungen des Kunden zum
Transportvorgang sowie den verwendeten Transportausrüstungen.
39
Anlage 5
Checkliste für Entladung
und Lagerung von Propylenoxid
1.
Entladebereich
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
40
Problemloser Zugang
Ordnung und Sauberkeit
Trennung von anderen Arbeitsbereichen
Möglichkeit des Verschiebens und Abziehens
von Tankzügen bzw. RTCs im Notfall
Einrichtungen zum Absperren des Bereichs
und zur Einschränkung des Zugangs
Feuerlöschsysteme (Wasser/Schaum)
Elektrische Klassifikation
Sicherheitsmindestabstände gemäß nationalen
Vorschriften zwischen der Entladestation und:
● dem Lagerbereich;
● Zündquellen;
● einer Werksgrenze oder anderen Anlagen.
Benachbarte Entladestationen
Schlauchleitungen / Ladearme
Erdungsanschluss
Schutz von Rohrleitungen vor Beschädigungen
Bewegungen von anderen Fahrzeugen und Gabelstaplern
Kommunikationssysteme
Abschaltsysteme (Anlagen-Aus)
Anlage 5
Checkliste für Entladung und Lagerung von Propylenoxid
2.
Entladevorgang
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Personal und Ausrüstungen
Anwesenheit des kundeneigenen Bedienungspersonals
Qualifikation des Bedienungspersonals
Verfügbarkeit eines Stellvertreters
Verfahrensweise zur Prüfung und Erneuerung von Schlauchleitungen
Prüfung und Wartung des feststehenden Ladearms
Verfügbarkeit von geeigneten Sicherheitsausrüstungen
Entladeleitungen sind korrekt mit “Propylenoxid” zu kennzeichnen.
Praktische Ausführung
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
3.
Schriftliche Betriebsanweisungen
Spülen von Schlauchleitungen und Leckprüfungen
Probenahmen
Umgebungsluftmessungen/ personenbezogene Messung
der PO-Belastung
Entladeverfahren:
● Leerdrücken mit Stickstoff
● Pumpen
Verwendung eines Schienenhakens (für Flüssiggasausrüstungen)
Schutzeinrichtungen für Pumpen
Hilfeleistung bei Notfällen
Stickstoffversorgung
3.1 Versorgungsart mit Stickstoff
3.2 Schutz des Stickstoffnetzes gegen Verunreinigung
41
Anlage 5
Checkliste für Entladung und Lagerung von Propylenoxid
4.
Lagerbehälter
4.1 Aufstellung
● Tanktasse
● Gemeinsame Lagerung mit anderen Stoffen
● Wenn gemeinsame Lagerung, mit welchen Stoffen ? Verträglichkeit mit PO ?
● Abstände zwischen den Lagerbehältern
● Entsorgungseinrichtungen für den Notfall
4.2 Auslegung
● Mit Isolierung
● Ohne Isolierung
● Mit Kühlung
● Verfügbarkeit von Löschwasser / Löschschaum
● Erdung
● Maximaler Auslegungsdruck
● Maximaler Betriebsdruck
● Datum und Art der letzten Prüfung / Inspektion
● Einlaufrohr getaucht
4.3 Sicherheitsventile
● Separat
● Umschaltbar mit gegenseitiger Verriegelung
● Größe
● Ausblasung zu:
● Fackel
● Wäscher
● Sonstige
● Flammenrückschlagsicherungen
● Abblaseleitungen mit Stickstoffspülung
42
Anlage 5
Checkliste für Entladung und Lagerung von Propylenoxid
4.
Lagerbehälter
4.4 MSR-Geräte
Druck der Stickstoffabdeckung
Einstellung der Regelungen von:
● Temperatur
● Druck
● Füllstand
Einstellung der Alarme von:
● Temperatur
● Druck
● Füllstand
Funktionieren die Regelsysteme und Warneinrichtungen
unabhängig voneinander ?
4.5 Lagerüberwachung
Temperatur
Druck
Verfügbarer Leerraum des Tanks
5.
Verbindung vom Lagerbehälter
zur Produktionsanlage
Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung einer Rückströmung aus der
Produktionsanlage und einer daraus folgenden Verunreinigung der Lagerbehälter.
Maßnahmen zur Verhinderung einer Verunreingung über das Abgassystem
6.
Betriebsanweisungen
Für folgende Tätigkeiten müssen schriftliche Betriebsanweisungen vorliegen:
● Entladen von Propylenoxid
● Prüfung, Inspektion und Wartung von Ausrüstungen
● Vorgehen bei Notfälle
7.
43
Anmerkungen
Anlage 5
Hinweise zur Anwendung der
Checkliste für die Entladung
und Lagerung von Propylenoxid
1.
Entladebereich
1.1 Es soll ausreichend Platz für die problemlose Zufahrt von Fahrzeugen
vorhanden sein.
1.2 Nicht an die Entladeeinrichtungen angeschlossene Fahrzeuge müssen
sich im Notfall von der Entladestelle entfernen lassen. Bei bereits an die
Entladeeinrichtungen angeschlossenen Fahrzeugen ist bei
Notfallmaßnahmen der Fahrzeuginhalt zu berücksichtigen.
1.3 Absperrungen und Warnhinweise (z. B. “Kein Zugang”, “Nicht
rauchen”) sind erforderlich. Es sollte berücksichtigt werden, dass keine
Rangierarbeiten in der Nähe des Entladebereichs durchgeführt werden.
1.4 Es soll ein Feuerlöscheinrichtung vorhanden sein. Es sollte sich
vorzugsweise um eine permanente Einrichtung über und um dem
Entladebereich handeln. Zweckmäßig installierte und einsatzbereite
Feuerlöschschläuche sowie Wasserwerfer sind zulässig.
1.5 Die elektrische Installation ist gemäß Zone 1, EX II BT 3 oder
gleichwertig auszuführen.
1.6 Sämtliche Entladestellen müssen deutlich gekennzeichnet sein. Werden
auch verträgliche Stoffe im Propylenoxidbereich verladen, sind Anweisungen
und/oder technische Kontrollmöglichkeiten vorzusehen, durch die ein
Entladen von Propylenoxid in die falschen Behälter vermieden wird.
1.7 Als Material für Schläuche bzw. Ladearme kommt vorzugsweise
Edelstahl zum Einsatz. Sie sollten ausschließlich für Propylenoxid verwendet
werden, über geeignete Dichtungen (PTFE-Spiraldichtungen oder
gleichwertige) verfügen und so aufbewahrt werden, dass Verunreinigungen
ausgeschlossen sind.
1.8
44
Der Erdungsanschluss ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Anlage 5
Hinweise zur Anwendung der Checkliste
für die Entladung und Lagerung von Propylenoxid
2.
Entladevorgang
2.1 Aus Sicherheitsgründen soll sich der Fahrer während des
Entladevorgangs in der Nähe seines Fahrzeugs aufhalten. Er soll sich nicht in
der Fahrerkabine seines Fahrzeugs aufhalten.
2.2 Das kundeneigene Bedienungspersonal muss während des
Entladevorgangs anwesend sein.
2.3 Für den Krankheitsfall bzw. als Urlaubsvertretung sollten mindestens
zwei geschulte Stellvertreter verfügbar sein.
2.4 Der Prüfdruck der Schlauchleitungen soll nicht weniger als das 1,3-fache
des höchstzulässigen Betriebsdrucks betragen. Es wird empfohlen, mindestens
alle 12 Monate eine Prüfung durchzuführen. Schläuche sind mit Stickstoff zu
spülen und vor Beginn des Entladevorgangs auf Dichtheit zu prüfen.
2.5 Vorzusehen sind Atemschutzmasken mit Augenschutz, Schutzkleidung,
Arbeitsschutzschuhe und -handschuhe aus geeignetem Material
(Butylkautschuk bietet den besten Schutz, Neopren oder Naturkautschuk
können ebenfalls für die Schutzkleidung verwendet werden, sie bleiben
jedoch nicht so dampfdicht wie Butylkautschuk, insbesondere nach
wiederholter Verwendung. PVC bietet nur einen sehr begrenzten Schutz).
In unmittelbarer Nähe zum Entladebereich sollten eine Notdusche sowie eine
Augenbrause vorhanden sein.
2.6 Wird mittels einer Pumpe entladen, sollte das Gasrückführsystem
(Gaspendelleitung) ausschließlich für Propylenoxid genutzt werden.
2.7 Ein Schienenhaken kommt nur in Verbindung mit
Flüssiggasausrüstungen zum Einsatz (siehe Kapitel 4.1).
3.
Stickstoff
3.1
Die Reinheit des Stickstoffs ist sicherzustellen.
3.2 Die Stickstoff-Versorgung sollte vorzugsweise über ein separates und
unabhängiges Versorgungssystem erfolgen.
Das für PO verwendete Stickstoffversorgungssystem darf nicht zur Versorgung
von Aminen, Säuren oder andere die Polymerisation von PO katalysierenden
Stoffen mitverwendet werden (vgl. Tabelle 1 in Anlage 4).
3.3 Idealerweise sollten für die Versorgung der Lagerung und der
Produktionsanlage zwei völlig voneinander unabhängige Systeme verwendet
werden. Ist dies nicht möglich oder wird das System gemeinsam benutzt, muß
die Reinheit des Stickstoffversorgungssystems besonders geschützt werden.
45
Anlage 5
Hinweise zur Anwendung der Checkliste
für die Entladung und Lagerung von Propylenoxid
Stickstoff
3.4 Sämtliche Stickstoffleitungen zum Lagerbehälter sowie zur Verarbeitung
sind mit einer Rückströmsicherung auszurüsten (z. B. Installation
“Doppelabsperrung mit Zwischenentspannung”, die durch einen geringen
Differenzdruck über die Ventile geschaltet wird).
4.
Lagerbehälter
Obwohl einige Teile dieses Abschnitts nicht zur Sicherheitsüberprüfung der
Entladestelle gehören, sind die hierin enthaltenen Informationen sowohl aus
sicherheits- als auch aus qualitätstechnischen Aspekten nützlich und geben
auch Einblicke hinsichtlich der Kompetenz des Kunden und seiner Einstellung
zur Sicherheit.
4.1 Bei Lagerbehältern handelt es sich entweder um Druckbehälter oder um
temperaturgeregelte Behälter.
4.2 Eine Isolierung ist normalerweise nicht erforderlich. Ist jedoch eine
Isolierung vorhanden, sind Verfahren zur Erkennung und Kontrolle von
Korrosion unter der Isolierung (z. B. Wanddickenmessungen oder
Sichtprüfung) vorzusehen.
Insbesondere in wärmeren Klimazonen sind Kühlung und/oder Isolierungen
mit geschlossenen Zellstrukturen in Erwägung zu ziehen.
4.3 Sicherheitsventile sind so auszulegen, dass sie die lokalen gesetzlichen
Anforderungen, z. B. einer direkten Feuereinwirkung, erfüllen.
4.4 Füllstandsalarme sind erforderlich. Es müssen Betriebsanweisungen
vorhanden sein, die ein Überfüllen des Behälters verhindern.
4.5 Temperatur und Druck des Lagerbehälters sollen regelmäßig überwacht
werden.
5.
Verbindung vom Lagerbehälter
zu den Produktionsanlagen
Einrichtungen zur Verhinderung von Rückströmung und Verunreinigung sind
unbedingt erforderlich. Es sollten ähnliche Installationen verwendet werden,
wie sie zum Schutz der Stickstoffversorgung zum Einsatz kommen.
46
Anlage 6
Auslegung und Bau von
Eisenbahnkesselwagen
Es wird empfohlen, dass die Fachabteilungen für Eisenbahnkesselwagen der
Unternehmen die folgende Auflistung von wichtigen EisenbahnkesselwagenSpezifikationen bei der Erarbeitung von vertraglichen Unterlagen mit den
verschiedenen Vermietern von Eisenbahnkesselwagen verwenden.
Allgemeine Empfehlungen
1. Behälter bestehen im allgemeinen aus C-Stahl. Um den Anforderungen
der Transportvorschriften zu entsprechen, sind u. U. Schwallbleche oder
Trennwände zu installieren. Deren Anzahl sollte jedoch auf ein Mindestmaß
reduziert sein, da sie die fachgerechte Reinigung erschweren können.
2. Die Ausrüstung mit oberen bzw. unteren Befüll- und Entleerungsstutzen
hängt von den Anforderungen des Kunden ab.
3. Um ein vollständiges Entleeren zu ermöglichen, sollte der Tankboden ein
zum Bodenauslauf gerichtetes Gefälle haben.
4. Bei Obenbefüllung/-entleerung
● Die Behälter sollten mit einer Wartungsbühne um die oberen Armaturen
mit rutschfestem Gitterrost und Fußleiste sowie mit einem Mannloch
ausgerüstet sein. Die Ausschnitte im Gitterrost müssen ausreichend groß
sein, dass eine Montage am Flansch möglich ist.
● Die Armaturen an der Oberseite sind in Längsrichtung anzuordnen, um
den Einsatz von festinstallierten Ladearmen für Flüssigkeitsphase und
Gasphase zu ermöglichen.
● Eine Leiter zum Besteigen der Bühne sollte vorhanden sein.
● Innenliegende Leitern werden nicht empfohlen, da dadurch der Einsatz
fachgerechten Reinigungsgeräts erschwert wird.
5. Erdungsanschlüsse sollten an beiden Seiten der Bodenausläufe oder an
beiden Seiten des Fahrgestells jeweils in der Mitte vorgesehen werden.
Vorzugsweise kommt ein Edelstahlband zum Einsatz, um einen guten
Kontakt mit der Erdungsklemme zu gewährleisten.
6. Sämtliche Armaturen sind leckdicht auszuführen und mit Blindflanschen
zu versehen, die mittels Kette mit geschweißten Schäkeln dauerhaft an den
Armaturen befestigt sind. Alternativ dazu kann eine Trockentrennkupplung
mit Abdeckhaube eingesetzt werden.
47
Anlage 6
Auslegung und Bau von Eisenbahnkesselwagen
Allgemeine Empfehlungen
7. Eine Isolierung ist nicht erforderlich. Ist sie jedoch installiert, sind
Korrosionsschutz des C-Stahls sowie eine Korrosionskontrolle unter der
Isolierung vorzusehen.
8. Am Eisenbahnkesselwagen sollen vorn rechts eine Leiter sowie Handgriffe
für den Rangierer vorgesehen werden.
9. Als Dichtungsmaterial kommen PTFE, PTFE-Spiraldichtungen oder
anderes PO-verträgliches Material zum Einsatz.
Besondere Hinweise für Eisenbahnkesselwagen
für Flüssiggas (s. Kapitel 4.1)
10. Der Auslegungsdruck beträgt 6,5 bar. Der Druck bei der
Wasserdruckprobe beträgt 10 bar.
11. Armaturen und Flansche sind aus Sphäroguss zu fertigen.
Armaturenabmessungen: Flüssigphase: 3 Zoll / DN 80
Gasphase: 2 Zoll / DN 50.
12. Mannloch: ≥ 500 mm, Material Sphäroguss, mit Schraubenbolzen
und klappbar.
48
Anlage 7
Auslegung und Bau von Tankzügen
und Tankcontainern
Es wird empfohlen, dass die zuständigen Fachabteilungen für Tankzüge und
Tankcontainer der Unternehmen die folgende Auflistung bei der Erarbeitung
von vertraglichen Unterlagen mit den verschiedenen Spediteuren verwenden.
Allgemeine Empfehlungen
1. Als Behälterwerkstoff kommt vorzugsweise Edelstahl zum Einsatz, um
Reinigungsarbeiten so leicht wie möglich zu gestalten.
2. Um den Anforderungen der Transportvorschriften zu entsprechen, sind u. U.
Schwallbleche oder Trennwände zu installieren. Deren Anzahl sollte jedoch auf
ein Mindestmaß reduziert sein, da sie die fachgerechte Reinigung erschweren
können.
3. Unten angeordnete Befüll- und Entleerungsanschlüsse sind vorzuziehen, um
die Arbeiten auf den Tankzügen/Tankcontainern zu vermeiden.
4. Auch an der Oberseite angeordnete Be- und Entladeeinrichtungen sind
zulässig. Auf der Oberseite des Behälters sollte mindestens ein Laufsteg mit
rutschfestem Gitterrost angebracht werden, um den Zugang zu den
obenliegenden Armaturen sowie zum Mannloch zu gewährleisten. Der Laufsteg
auf Tankzügen ist mit einem klappbaren Handlauf auszurüsten und muß über
eine offene Sprossenleiter zugänglich sein.
5. Sämtliche Armaturen sind leckdicht auszuführen.
6. Zum Ausgleich von bei Be- oder Entladevorgängen auftretenden gefährlichen
elektrischen Potenzialunterschieden zwischen Tankbehälter, Fahrgestell,
Rohrleitungen sowie dem Boden sind Erdungsanschlüsse vorzusehen. Diese
Anschlüsse dürfen nicht mit einem Farbanstrich versehen werden.
Besondere Hinweise für Tankzüge und
Tankcontainer für Flüssiggas (s. Kapitel 4.1)
7. Als Dichtungsmaterial kommen PTFE, PTFE-Spiraldichtungen oder
anderes PO-verträgliches Material zum Einsatz.
8. Der Auslegungsdruck beträgt 6,5 bar. Der Druck bei der
Wasserdruckprobe beträgt 10 bar.
9. Armaturenabmessungen: Flüssigphase: 3 Zoll / DN 80
Gasphase: 2 Zoll / DN 50.
10. Für Tankcontainer wird die Baumusternorm gemäß IMO 5 empfohlen.
49
Anlage 8
Auslegung und Bau von See- und
Binnenschiffen
1.
Seeschiffe
Ausführliche Anforderungen für den Seetransport von Propylenoxid in
Tankschiffen sind im “International Code for the Construction and
Equipment of Ships Carrying Dangerous Chemicals in Bulk” im Kapitel 15
“Special Requirements” (Besondere Anforderungen) aufgeführt. Die aus 30
Themen bestehende Liste umfasst u. a. Anforderungen bezüglich
Auslegung, Kontrolle des Reinigungszustandes vor Beginn der Beladung,
Ladungstrennung, Be- und Entladearbeiten, Kühlung sowie
Stickstoffüberlagerung. Die wichtigsten Anforderungen bezüglich Chartern
und Bedienung sind in Anlage 4 beschrieben.
2.
Binnenschiffe
Die Anwendung der produktspezifischen Anforderungen für Seeschiffe wird
auch für den Binnenschifftransport empfohlen. Diesen Anforderungen
entsprechen am besten die Binnenschiffe für den Transport von Flüssiggas
(LPG). Wenn verfügbar, wird die Verwendung dieses Schiffstyps empfohlen.
3.
See- und Binnenschiffe
Besondere Aufmerksamkeit ist zu richten auf:
● Schiff-Küste-Sicherheitssysteme
● Leckdichte Flansche der Domdeckel
● Inline-Probenahmesysteme
50
Anlage 9
Allgemeine Richtlinien
für Auslegung und Bau von
Lagerbehältern für Propylenoxid
1.
Aufstellung von Lagerbehältern
1.1. Bei der Aufstellung von Lagerbehältern sind folgende Kriterien zu
berücksichtigen:
a) normaler Betrieb
b) Notfälle
c) Brandbekämpfung
1.2. Bei der Auslegung von Tanklägern sind die möglichen Folgen eines
unbeabsichtigten Produktaustritts bzw. eines Brandes zu berücksichtigen.
Produkte, die mit Propylenoxid reagieren, wie z. B. Oxidationsmittel, Säuren,
Anhydride, Chlor und Ammoniak, sind von Propylenoxid vollständig getrennt
zu lagern.
1.3. Lagerbehälter sind fernab von möglichen Zündquellen und derart
anzuordnen, dass die Wärmestrahlungsauswirkungen eines sich
möglicherweise in einem angrenzenden Bereich entwickelnden Brandes auf
ein Mindestmaß reduziert werden.
1.4. Lagerbehälter sind mittels Pumpe zu entleeren. Lagerbehälter sollten
nicht zwecks Entleerung mittels Schwerkraft erhöht angeordnet werden, da
hierbei im Brandfall die Unterbrechung des Produktablaufs problematisch ist.
1.5. Sämtliche Behälter sind auf undurchlässigen Fundamenten in einer
Tanktasse aufzustellen, die so ausgelegt ist, dass sie im Fall eines Überlaufs
oder einer Leckage 110 % des Behälterinhalts aufnehmen kann. Wände und
Boden der Tanktasse müssen für Flüssigkeiten undurchlässig sein und sind so
auszulegen, dass sie den vollen hydrostatischen Druck aufnehmen können.
Tanktassen sind so auszulegen, dass eine ausreichende natürliche Belüftung
des Bereichs, ein schneller Zugang zur Brandbekämpfung sowie gute
Fluchtmöglichkeiten in Notfällen gewährleistet sind.
1.6. Es wird empfohlen, innerhalb der Tanktassen Zwischenwände mit
geringerer Höhe vorzusehen, um die Lagerbehälter in Gruppen anzuordnen,
unbeabsichtigt ausgetretene Produktmengen aufzufangen sowie die
Oberfläche von ausgetretenem Produkt möglichst gering zu halten. Werden
Behälter in einer gemeinsamen Tanktasse aufgestellt, müssen die in den
Behältern gelagerten Produkte chemisch verträglich sein.
51
Anlage 9
Allgemeine Richtlinien für Auslegung
und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid
Aufstellung von Lagerbehältern
1.7. Der Boden der Tanktasse sollte mit Gefälle ausgeführt werden, damit
die Ansammlung kleiner ausgetretener Produktmengen unter den Behältern
vermieden wird. Es sind Vorkehrungen zur Beseitigung bzw. für den Ablauf
von Oberflächenwasser aus dem Bereich innerhalb der Tanktasse in die
Kanalisation zu treffen. Vorzugsweise ist das Oberflächenwasser mit einer
geeigneten Pumpe aus der Tanktasse abzupumpen. Sind
Tassenentwässerungen vorgesehen, sind dafür Ventile außerhalb der
Tanktasse zu installieren und Betriebsanweisungen zu erstellen, durch die
sichergestellt ist, dass die Ventile außer beim eigentlichen
Entwässerungsvorgang geschlossen bleiben.
1.8. Innerhalb der Tanktasse bzw. an deren Wänden dürfen keine
brennbaren Materialien, Ausrüstungsgegenstände usw. gelagert werden.
2.
Behälterkonstruktion
2.1. Der Behälter ist für den vorgesehenen Einsatzzweck mit einer
ausreichenden Festigkeit sowie einem ausreichenden Aufnahmevermögen
auszulegen. Der Behälter und seine Auflage sind in Übereinstimmung mit
national anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
2.2. Kupfer und Kupferlegierungen sind für Propylenoxidumschlag
und -lagerung nicht zu verwenden.
2.3. Lagerbehälter sollten den Anforderungen für Versand bzw. Übernahme
entsprechen.
2.4. Systeme zur Ableitung von Abgasen sind entsprechend lokalen und/oder
gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Der Auslass für das Abgas sollte
vorzugsweise in ein geschlossenes System gehen oder im sicheren Abstand
von Zündquellen zur Atmosphäre abgeleitet werden.
2.5. Behälter aus C-Stahl stellen die kostengünstigste Variante zur Lagerung
von Propylenoxid dar. Für größere Lagermengen kommen oft stehende Behälter
zum Einsatz. Liegende Ausführungen sind ebenfalls als Großbehälter geeignet,
werden jedoch im allgemeinen in kleinen Anlagen eingesetzt.
52
Anlage 9
Allgemeine Richtlinien für Auslegung
und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid
Behälterkonstruktion
2.6. Die Befüllung des Behälters erfolgt entweder von unten oder über ein
senkrechtes Tauchrohr mit festgelegtem Abstand zum Behälterboden. Dadurch
wird sichergestellt, dass Propylenoxid nicht im freien Fall durch den Gasraum
fließt, was die Gefahr von elektrostatischen Aufladungen zur Folge hätte.
2.7. Eine Isolierung ist normalerweise nicht erforderlich. Ist dennoch eine
Isolierung vorhanden, sind Verfahren zur Erkennung und Kontrolle von
Korrosion unter der Isolierung (z. B. Wanddickenprüfung oder Sichtprüfung)
vorzusehen.
Empfohlen wird eine Isolierung mit geschlossenen Zellstrukturen, da sie nicht
zu einer Absenkung der Selbstzündungstemperatur von Propylenoxid im Falle
einer Leckage führt.
2.8. In wärmen Klimazonen sollten große Lagerbehälter mit geringem
Durchsatz vor direkter Sonneneinstrahlung durch einen reflektierenden
Anstrich, Anbringung eines Sonnenschutzdaches oder ähnlicher Einrichtungen
geschützt werden. Im Fall extrem hoher Außentemperaturen wird die
Verwendung isolierter Tanks mit eigener Kühlanlage empfohlen.
2.9. An sämtlichen Behältern sollte ein Mannloch D >500 mm vorgegesehen
werden, um die Inspektion sowie die Reinigung des Behälterinnern zu
ermöglichen.
2.10. Die Auslegung neuer Lagerbehälter sollte gemäß dem Konzept einer
Komplettentleerung erfolgen, d. h. mit einem Gefälle zum Bodenauslauf.
“Tote Zonen” (“Säcke”), in denen sich Flüssig- oder Gasphase sammeln
können, sind zu beseitigen.
2.11. Üblicherweise werden Behälter für die Lagerung von hochentzündlichen
Flüssigkeiten zum Schutz vor Überdruck mit einem Sicherheitsventil
ausgestattet. Die Auslegung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu
erfolgen. Bei neuen Behältern ist u. U. eine dem Sicherheitsventil
vorgeordnete Berstscheibe vorzusehen. Dadurch kann das Spülen der
Abblaseleitung entfallen.
2.12. Jeder Behälter ist mit einem zugelassenen Erdungssystem auszuführen.
Der Erdungswiderstand ist mindestens einmal jährlich zu prüfen.
53
Anlage 9
Allgemeine Richtlinien für Auslegung
und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid
3.
Prozessleittechnik bei Lagerbehältern
Füllstands-, Druck- und Temperaturmessung,
Stickstoffüberlagerungssystem
3.1. Lagerbehälter sind mit geeigneten Einrichtungen zur Bestimmung von
Füllstand, Druck und Temperatur im Behälter auszurüsten.
3.2. Akustische Alarme bei Füllstand-Hoch, die bei einer Überfüllung den
Entladevorgang automatisch abbrechen, werden dringend empfohlen.
Alarme bei zu hohen/zu niedrigen Druck sowie zu hoher Temperatur sollen
vorzusehen werden.
3.3. Alle Lagerbehälter sollen mit örtlichen Temperatur- und -Druckanzeigen
sowie mit entsprechender Fernübertragung ausgerüstet sein. Es wird
empfohlen, in der Messwarte Aufzeichnungsgeräte für Füllstands-,
Druck- und Temperaturmesswerte zu installieren.
3.4. Ein getrenntes und vorzugsweise unabhängiges sowie ausschließlich
diesem Produkt zugeordnetes Stickstoffüberlagerungssystem ist zu
installieren. Die Auslegung des Systems muß so gestaltet sein, dass eine
Rückströmung verhindert wird. Kann eine Vakuumbildung nicht sicher
verhindert werden, so ist der Lagerbehälter mit einem Ventil zur
Unterdruckabsicherung auszurüsten.
3.5. Es ist wünschenswert, bei allen Sicherheitsventilen entweder eine
Niederdruckdampfeinspeisung oder eine Stickstoffspüleinrichtung in die
Ausblaseleitung zu installiern. Dieses ermöglicht die Verdünnung eventueller
Propylenoxid-Gase, insbesondere während eines Gewitters. Bei der
Auslegung der Dampfeinspeisung sind Frostbedingungen zu berücksichtigen.
54
Anlage 9
Allgemeine Richtlinien für Auslegung
und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid
4.
Rohrleitungen
4.1. Zur sicheren Ableitung statischer Aufladungen sind sämtliche
Rohrleitungen ausreichend zu erden.
4.2. Die Behälterentleerungsleitung ist mit einem Schnellschlussventil
auszurüsten, das im Notfall den Behälterinhalt absperrt.
4.3. Empfohlen werden Dichtungen aus PTFE mit eingelegter Spiralfeder aus
Edelstahl sowie mit äußerem Führungsring oder in gleichwertiger
Ausführung.
4.4. Nach Möglichkeit sollten durchgehend geschweißte Rohrleitungen
eingesetzt werden. Müssen jedoch Rohrleitungen zu Wartungs- oder
Kontrollzwecken getrennt werden, sind Flanschverbindungen einzusetzen.
Schraubverbindungen sollten nicht eingesetzt werden, mit Ausnahme von
MSR-Leitungen aus Edelstahl.
4.5. Die Trassierung von Rohrleitungen sollte so gestaltet sein, dass
sichergestellt ist, dass keine Flansche über Türen und Fenstern oder in der
Nähe von möglichen Zündquellen angeordnet sind und somit die
Möglichkeit einer versehentlichen Beschädigung der Leitung minimiert ist.
4.6. Empfohlen werden fest installierte, ausschließlich diesem Produkt
zugeordnete Be- und Entladearme. Werden für Be- und Entladearbeiten
Schläuche verwendet, sollten diese aus Edelstahl oder einem gleichwertigen
Material bestehen. Die Schläuche sind in regelmäßigen Abständen zu
kontrollieren und einer Druckprüfung zu unter-ziehen. Die Prüfdaten und
-ergebnisse sollten protokolliert werden.
4.7. Sämtliche Vorratsbehälter und Rohrleitungsanschlüsse sind mit einer
eindeutigen Produktkennzeichnung zu versehen.
4.8. Es wird empfohlen, zur Verringerung von Emissionen ein geschlossenes
Probenahmesystem für Propylenoxid zu installieren.
4.9. Armaturen sollten so nah wie möglich am Tank angeordnet werden.
Unbenutze Auslässe sollten mit Blindflanschen versehen sein.
55
Anlage 9
Allgemeine Richtlinien für Auslegung
und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid
5.
Pumpen
5.1. Die Aufstellung von Pumpen sollte außerhalb von Tanktassen auf einer
undurchlässigen Bodenplatte im Freien und nicht in umbauten oder
geschlossenen Räumen erfolgen.
5.2. Für Propylenoxid werden meistens Kreiselpumpen mit geschlossenen
Laufrädern und Gleitringdichtungen oder Spaltrohrmotorpumpen eingesetzt.
5.3. Pumpen sollten aus Sphäroguss oder Edelstahl gefertigt sein.
5.4. Elektromotoren für Pumpen sind in ex-geschützter Ausführung
vorzusehen.
5.5. Werden Pumpen ferngeschaltet, sind sowohl an der Pumpe als auch in
der Messwarte Ausschalter vorzusehen.
5.6. Die Steuerung von Pumpen sollte prozessabhängig z. B. mittels
Durchflussmessung erfolgen.
5.7. Es ist anzumerken, dass bei Einsatz von Kreiselpumpen das Produkt
nach Pumpenabschaltung mit Gefälle weiter ablaufen kann.
6.
Betrachtungen hinsichtlich elektrischer Anlagen
6.1. Die Auswahl, Montage und Wartung elektrischer Anlagen für den
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereich ist gemäß den nationalen
Bestimmungen durchzuführen.
6.2. Pumpen, Behälter, E-Motoren, Rohrleitungen sowie sämtliche Teile des
Systems sind wirksam zu erden, um elektrostatische Aufladungen zu
vermeiden. Ein Programm zur Überprüfung muss vorhanden sein.
6.3. Arbeitsbereiche wie z. B. Behälteraufstiege, Bühnen sowie
Be-/Entladeeinrichtungen sollten aus Sicherheitsgründen sowie zur
Sicherstellung der Hilfeleistung bei Notfällen ausreichend beleuchtet sein.
56
Anlage 9
Allgemeine Richtlinien für Auslegung
und Bau von Lagerbehältern für Propylenoxid
7.
Betrachtungen hinsichtlich Brandbekämpfung
7.1. Es ist ein Alarmplan zu erstellen und regelmäßig, mindestens jedoch
einmal pro Jahr, ist eine Alarmübung nach diesem Plan durchzuführen.
7.2. Es wird empfohlen, an Behältern und Pumpen eine Sprinkleranlage zu
installieren, die vorzugsweise durch ein automatisches Gasspürsystem
ausgelöst wird.
8.
Gasmelde und -überwachungssysteme
8.1. In Abhängigkeit vom Lagervolumen sollten für den Lagerbereich sowie
den Pumpenbereich Gasspür- und/oder Gasmeldesysteme mit akustischer
und optischer Alarmierung sowie mit Fernübertragung in Betracht gezogen
werden.
9.
Vorsorgliche Massnahmen gegen
Verunreinigung von Lagerbehältern
Es ist ein besonders hoher Sicherheitsstandard erforderlich, um vor
Verunreinigung mit Produkten zu schützen, die mit Propylenoxid reagieren
oder Reaktionen katalysieren können.
9.1. Zur Vermeidung des Rückströmens aus der Produktionsanlage sollten
zwei redundante Schnellschlussventile installiert sein. Die Ausrüstungen
müssen sehr zuverlässig funktionieren.
9.2. Vorsorgliche Maßnahmen gegen Produktverunreinigung über das
Stickstoffüberlagerungssystems sollten ergriffen werden
(siehe Checkliste zur Überprüfung beim Kunden).
9.3. Es sollten auch Maßnahmen ergriffen werden, um Verunreinigungen
durch das Abgas vorzubeugen.
57
Anlage 10
Mitgliedsunternehmen
der Sektorgruppe Propylenoxid /
Propylenglycol
BASF
BP KÖLN
DOW EUROPE
ENICHEM
LYONDELL CHEMICAL
REPSOL YPF QUIMICA
SHELL CHEMICALS EUROPE
58
Deutschland
Deutschland
Schweiz
Italien
Großbritannien
Spanien
Großbritannien
Anlage 11
Abkürzungsverzeichnis
ADR
Accord européen relatif au transport des marchandises
dangereuses par route Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
ADN
Accord européen relatif au transport des marchandises
dangereuses par voie de navigation intérieure Gefahrgutvorschriften für grenzüberschreitende
Binnenschiffstransporte
ADNR
Siehe unter ADN, R = auf dem Rhein
ASME
American Society of Mechanical Engineers
BL
Bulk Liquid Flüssigkeiten im Rahmen von Massenguttransporten
CAS
Chemical Abstract System Service der Fachzeitschrift “Chemical Abstracts” (Referatedienst)
CDI
Chemical Distribution Institute
CEFIC
Conseil Européen de L'Industrie Chimique
DIN
Deutsche Industrie Norm
DOT
Department of Transportation (USA)
EEC
European Economic Community
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EINECS
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances Altstoffregister der Europäischen Gemeinschaften
Ems
Emergency procedures of ships carrying dangerous goods Notfallanweisungen für Schiffe mit Gefahrgütern
IARC
International Agency for Research on Cancer Internationale Krebsforschungsbehörde
IATA
International Air Transport Organization
IBC
Intermediate Bulk Container - Großpackmittel
IBC Code
International code for the construction and equipment
of ships carrying dangerous chemicals in bulk Internationale Richtlinien für den Bau und die Ausrüstung von
Schiffen für den Massenguttransport von gefährlichen Chemikalien
ICAO
International Civil Aviation Organization
ICE
International Chemical Environment (Initiative des CEFIC)
IMDG Code International Maritime Dangerous Goods Code Internationaler Code für die Beförderung von gefährlichen
Gütern mit Seeschiffen
59
Anlage 11
Abkürzungsverzeichnis
IMO
ISO
JSA
LC50
LD50
LG
MAC/MAK
MARPOL
MFAG
N.A.
OSHA
PTFE
RID
RTC
RTECS
SOLAS
SQAS
STEL
Tremcard
TLV
TWA
UN
60
International Maritime Organization
International Standard Organization
Job Safety Analysis
Untersuchung zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Tödliche Konzentration (50 %)
Tödliche Dosis (50 %)
Liquid Gas - Flüssiggas
Maximum acceptable concentration Maximale Arbeitsplatzkonzentration
Marine Pollution Act Internationales Übereinkommen zur Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffe
Medical First Aid Guide for use in accidents involving
dangerous goods at sea Leitfaden zur medizinischen Ersten Hilfe bei Unfällen
auf See, bei denen Gefahrgüter vorhanden sind
Not applicable - Nicht zutreffend
Occupational Safety and Health Administration (USA) Behörde für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Polytetrafluorethylen
Règlement International concernant le transport de
marchandises dangereuses par chemin de fer Gefahrgutvorschriften für grenzüberschreitenden
Schienentransport
Rail Tank Car - Eisenbahnkesselwagen
Registry of Toxic Effects of Chemical Substances
Register über toxische Auswirkungen von chemischen Stoffen
International Convention for the Safety of Life at Sea Internationale Konvention für den Schutz menschlichen
Lebens auf dem Meer
Safety and Quality Assessment System (CEFIC) Sicherheits- und Qualitätsbewertungssystem
Short Term Exposure Limit Grenzwert bei kurzzeitiger Exposition
Unfall-Merkblatt (ADR)
Threshold Limit Value - Maximale Arbeitsplatzkonzentration
Time Weight Average - Zeitgewichtetes Mittel
United Nations - Vereinte Nationen

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