Umweltzone: Fahrverbote für Fahrzeuge: Fahrzeugschein alt

Transcrição

Umweltzone: Fahrverbote für Fahrzeuge: Fahrzeugschein alt
Umweltzone: Fahrverbote für Fahrzeuge:
Wer ist vom Fahrverbot betroffen?
Nach den bisherigen Plänen der Bundesländer dürfen ab Inkrafttreten der Umweltzonen nur noch Kraftfahrzeuge der
Schadstoffgruppe 2 bis 4 fahren. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen nicht mehr in ausgewiesenen Umweltzonen fahren.
WICHTIG: Entscheidend für die Einstufung in eine der vier Schadstoffgruppen ist die in den Kfz-Papieren eingetragene EmissionsSchlüsselnummer.
Emissions-Schlüsselnummern:
so finden Sie die Emissions-Schlüsselnummer:
Die Emissionsschlüsselnummern sind in den vor dem 1.Okt. 2005 ausgestellten Zulassungsdokumenten Fahrzeugschein und
Fahrzeugbrief im Feld 1 - Fahrzeug- und Aufbauart - an der 5. und 6. Stelle
Fahrzeugschein alt
In der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld (14.1) - mit dem zusätzlich vorangestellten Code 04 bzw. 06
Fahrzeugschein neu
Zuordnung der Schadstoffgruppen nach Emissionsschlüssel-Nummern
Benzinfahrzeuge
Schadstoffgruppen
PKW
Schadstoffgruppe 4
Grüne Plakette
01, 02, 14, 16,
18 bis 70
- 71 – 75 – 1)
77
Wohnmobile über 2,8
Tonnen sowie
Nutzfahrzeuge (LKWZulassung)
30 bis 55, 60, 61
- 70, 71, 80,
81, 83 84, 90,
91 - 1)
Dieselfahrzeuge
PKW
Gelbe Plakette
Entfällt
1)
2)
Rote Plakette
Entfällt
Entfällt
Keine Plakette
Fahrzeuge, deren
Schlüsselnummern
oben nicht
aufgeführt sind
Fahrzeuge, deren
Schlüsselnummern
oben nicht
aufgeführt sind
Wohnmobile über 2,8
Tonnen sowie
Nutzfahrzeuge (LKWZulassung) mit Partikelfilter
35, 45, 55, 80, 81, 83,
84, 90, 91
PM 1: 44, 54
PM 2: 10 bis 12,
20 bis 22, 30 bis 34,
40 bis 45, 50 bis 55,
60, 61, 70, 71
PM 3: 33 bis 35,
44, 45, 54, 55, 60, 61
PM 4: 33 bis 35,
44, 45, 54, 55, 60, 61
30, 31, 36, 37,
42, 44 bis 52, 72
PM 0: 28,29
PM 1: 14, 16, 18, 21, 22,
25 bis 27 2), 34, 35, 40,
41, 71, 77
34, 44, 54, 70, 71
PM 0: 43, 53
PM 1: 10 bis 12,
20 bis 22, 30 bis 33,
40 bis 43, 50 bis 53,
60, 61
25 bis 29, 35, 41, 71
PM 0: 14, 16, 18, 21, 22,
34, 40, 77
PM 01: 19, 20, 23, 24
20, 21, 22, 33, 43, 53,
60, 61
PM 0: 10 bis 12,
30 bis 32, 40 bis 42,
50 bis 52
PM 01: 40 bis 42,
50 bis 52
Fahrzeuge, deren
Schlüsselnummern
oben nicht aufgeführt
sind
Fahrzeuge, deren
Schlüsselnummern oben
nicht aufgeführt sind
Alle Fahrzeuge, deren
Schlüsselnummern
oben nicht aufgeführt
sind
Fahrzeuge, deren
Schlüsselnummern
oben nicht aufgeführt
sind
Entfällt
Schadstoffgruppe 2
Wohnmobile über 2,8
Tonnen sowie
Nutzfahrzeuge (LKWZulassung)
2)
PM 1: 27 , 49 bis 52
PM 2: 30, 31, 36, 37, 42,
44 bis 48, 67 bis 70
PM 3: 32, 33, 38, 39, 43,
53 bis 66
PM 4: 44 bis 70
PM 5
32, 33, 38, 39,
43, 53 bis 70,
73 bis 75
sowie – unabhängig
von der Schlüsselnummer – alle PKW,
die mit PM 5 gekennzeichnet sind
Schadstoffgruppe 3
Diesel PKW mit Partikelfilter
Im Falle von Gasfahrzeugen nach Rchtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG).
Diesel-PKW mit der Schlüsselnummer „27“ sowie der Klartextangabe „96/69/EG I“ mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 kg ist eine grüne Plakette zuzuteilen.
Die Kennzeichnungsverordnung wurde so geändert, dass auch Fahrzeuge mit
Benzinmotor und geregeltem Katalysator mit den Schlüsselnummern 01, 02
und 77 eine Umweltplakette erhalten. Über das landesweite Ausnahmekonzept
werden darüber hinaus Benzinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator und den
Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11 von den Fahrverboten ausgenommen. "
Denn für steuerrechtliche Zwecke sind für Kraftfahrzeuge des
Emissionsverzeichnisses Abschnitt II mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor)
mit den Schlüsselnummern 03, 04, 09, 10 und 15 zwei
Sonderschlüsselnummern (9991 zu den Emissionsschlüsselnummern 03, 04 u.
09 sowie 9992 zu den Emissionsschlüsselnummern 10 und 15) lediglich für die
Umschlüsselung von im Bestand erfassten Kraftfahrzeugen eingerichtet
worden, sofern die in Rede stehenden Fahrzeuge vor dem 26.07.1995 mit
einem Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (ehemalige Antriebsart
Nr. 51) ausgerüstet wurden. Da diese Sonderschlüsselnummern bei
Erstzulassungen von Kraftfahrzeugen nicht mehr verwendet werden dürfen,
wurden
sie
als
auslaufende
Bezeichnungen
aufgenommen.
Personenkraftwagen mit G-Kat und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11
wird mittels einer Allgemeinverfügung noch bis 31.12.2009 die freie Fahrt in
den Umweltzonen ohne Plakette gestattet.
Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur für die jeweilige Umweltzone und wird
von der dort zuständigen Behörde erteilt.

Documentos relacionados