Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge
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Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge
Bürgeramt Abt. Bürgerservice Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplakette) Ab 01.03.2007 tritt die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. Inhalt der Verordnung Mit der Kennzeichnungsverordnung soll die bundeseinheitliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge (Pkw, Wohnmobile, KOM und Lkw) mit geringem Beitrag zu den Partikelemissionen geregelt werden. Diese Fahrzeuge können zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ganz oder teilweise von Verkehrsverboten (gem. § 40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz) ausgenommen werden. Die begünstigten Fahrzeuge werden durch Plaketten gekennzeichnet. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in den gesperrten Straßen nicht fahren. Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen und deren Kennzeichnung Die Kennzeichnung betrifft Kraftfahrzeuge der Klassen M (Pkw) und N (Lkw). Diese Kraftfahrzeuge werden entsprechend ihrem Schadstoffausstoß in vier Schadstoffgruppen (1 bis 4) eingeteilt; die Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden durch farbige, mit Ziffern der Schadstoffgruppe versehene Plaketten gekennzeichnet. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Kennzeichnung (Plakette) und dürfen die ausgeschilderten Bereiche nicht befahren. Ausgabe der Plaketten Die Ausgabe der Plaketten erfolgt durch - die zugelassenen Werkstätten zur Abgasuntersuchung. - die zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigten Vereine ( z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP usw.) und - die Zulassungsbehörden, unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit. Die Feinstaubplakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Benötigte Unterlagen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. Sie erreichen uns: Tel. 0361 655-5444 Fax 0361 655-7777 Hausanschrift: Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt Stadtbahn 1, 3, 4, 5, 6 Postanschrift Stadtverwaltung, Amt 32 99111 Erfurt Online: E-Mail: [email protected] Internet: www.erfurt.de Unter www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html haben Sie die Möglichkeit selbst zu ermitteln, welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt werden darf. Kosten Die Kosten betragen in der Zulassungsbehörde Erfurt max. 5,40 EUR. Die Plaketten berechtigen bundesweit die gesperrten Zonen zu befahren. Die Ausgabe der Plaketten erfolgt in der Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung Erfurt ab 01.03.2007. Allgemeine Informationen zur Feinstaubplakette Der Erwerb einer Feinstaubplakette ist nur zum Fahren innerhalb von Umweltzonen notwendig. Generell von Fahrverboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen und Fahrzeuge zur Beförderung von Personen mit bestimmten Behinderungen nach Behindertenausweisverordnung. Aufgrund einer Änderung der Kfz-Kennzeichnungsverordnung gelten seit dem 08.12.2007 folgende in der oben abgebildeten Übersicht der Emissionsschlüsselnummern enthaltene Neuerungen: - Lkw und Diesel-Pkw nach EURO 1, die mit Russpartikelfiltern nachgerüstet wurden, können nun ebenfalls Plaketten erhalten. - Ältere Benzin-Pkw mit G-Kat nach US-Norm werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und können die grüne Plakette erhalten. - Oldtimer mit "H" - oder rotem "07" - Kennzeichen werden von der Kennzeichnungspflicht befreit. In der ersten Stufe werden die geplanten Umweltzonen ab der Schadstoffgruppe 2 befahrbar sein. Einige Städte planen bereits Folgestufen an dem Jahr 2009 bzw. 2010, in denen dann die Schadstoffgruppe 3 oder 4 erforderlich wird.