Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge

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Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge
Bürgeramt
Abt. Bürgerservice
Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge (Feinstaubplakette)
Ab 01.03.2007 tritt die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft.
Inhalt der Verordnung
Mit der Kennzeichnungsverordnung soll die bundeseinheitliche Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge (Pkw,
Wohnmobile, KOM und Lkw) mit geringem Beitrag zu den Partikelemissionen geregelt werden. Diese
Fahrzeuge können zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte ganz oder teilweise von Verkehrsverboten
(gem. § 40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz) ausgenommen werden. Die begünstigten Fahrzeuge
werden durch Plaketten gekennzeichnet. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in den gesperrten Straßen nicht
fahren.
Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen und deren Kennzeichnung
Die Kennzeichnung betrifft Kraftfahrzeuge der Klassen M (Pkw) und N (Lkw). Diese Kraftfahrzeuge werden
entsprechend ihrem Schadstoffausstoß in vier Schadstoffgruppen (1 bis 4) eingeteilt; die
Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden durch farbige, mit Ziffern der Schadstoffgruppe versehene Plaketten
gekennzeichnet. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Kennzeichnung (Plakette) und
dürfen die ausgeschilderten Bereiche nicht befahren.
Ausgabe der Plaketten
Die Ausgabe der Plaketten erfolgt durch
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die zugelassenen Werkstätten zur Abgasuntersuchung.
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die zur Durchführung der Hauptuntersuchung berechtigten Vereine ( z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP usw.)
und
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die Zulassungsbehörden, unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit.
Die Feinstaubplakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein.
Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren
eingetragenen Emissionsschlüsselnummern.
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Internet: www.erfurt.de
Unter www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html haben Sie die Möglichkeit selbst zu ermitteln,
welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt werden darf.
Kosten
Die Kosten betragen in der Zulassungsbehörde Erfurt max. 5,40 EUR.
Die Plaketten berechtigen bundesweit die gesperrten Zonen zu befahren.
Die Ausgabe der Plaketten erfolgt in der Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung Erfurt ab
01.03.2007.
Allgemeine Informationen zur Feinstaubplakette
Der Erwerb einer Feinstaubplakette ist nur zum Fahren innerhalb von Umweltzonen notwendig.
Generell von Fahrverboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge,
landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen
und Fahrzeuge zur Beförderung von Personen mit bestimmten Behinderungen nach
Behindertenausweisverordnung.
Aufgrund einer Änderung der Kfz-Kennzeichnungsverordnung gelten seit dem 08.12.2007
folgende in der oben abgebildeten Übersicht der Emissionsschlüsselnummern enthaltene
Neuerungen:
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Lkw und Diesel-Pkw nach EURO 1, die mit Russpartikelfiltern nachgerüstet wurden, können
nun ebenfalls Plaketten erhalten.
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Ältere Benzin-Pkw mit G-Kat nach US-Norm werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet und
können die grüne Plakette erhalten.
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Oldtimer mit "H" - oder rotem "07" - Kennzeichen werden von der Kennzeichnungspflicht
befreit.
In der ersten Stufe werden die geplanten Umweltzonen ab der Schadstoffgruppe 2 befahrbar sein.
Einige Städte planen bereits Folgestufen an dem Jahr 2009 bzw. 2010, in denen dann die
Schadstoffgruppe 3 oder 4 erforderlich wird.