OB 6522-01 Stuttgart, 17.02.04 Stellungnah
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OB 6522-01 Stuttgart, 17.02.04 Stellungnah
Stellungnahme zum Antrag Landeshauptstadt Stuttgart Der Oberbürgermeister GZ: OB 6522-01 7/2004 Stuttgart, 17.02.04 Stellungnahme zum Antrag Stadträtinnen/Stadträte – Fraktionen SPD-Gemeinderatsfraktion Datum 19.01.04 Betreff Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe - Ein Beitrag, der sozialen Entmischung unserer Wohngebiete entgegenzuwirken Anlagen Text der Anfragen/ der Anträge Aufstellung der zahlungspflichtigen Haushalte in den einzelnen Stadtteilen Schreiben vom 24.09.2003 1. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat 2003 eine Umfrage bei den beteiligten Städten und Gemeinden durchgeführt. Demnach wird sich das Aufkommen im Land von rd. 14,7 Mio. Euro im Jahr 2000 um über 50 % auf rd. 6,2 Mio. Euro im Jahr 2004 reduzieren. Der Anteil des Verwaltungsaufwands betrug im Jahr 2000 noch durchschnittlich 19,1 %, inzwischen hat er sich auf 32,6 % erhöht. Neben der Landeshauptstadt Stuttgart hat sich bei der Umfrage auch die Stadt Freiburg für die Aufhebung der Fehlbelegungsabgabe ausgesprochen. Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres im Zusammenhang mit der Prüfung anderer Deregulierungsvorhaben auch die Aufhebung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (LAfWoG) einzubeziehen. Seite 1 2. Die zahlungspflichtigen Haushalte in den einzelnen Stadtteilen sind aus der Anlage 2 ersichtlich. 3. Einnahmen und Ausgaben der Stadt Jahr 2001 2002 2003 2004 Einnahmen 2,4 Mio. 2,4 Mio. 2,3 Mio. 1,9 Mio. Kosten 0,6 Mio. 0,5 Mio. 0,5 Mio. 0,5 Mio. Überschuss 1,8 Mio. 1,9 Mio. 1,8 Mio. 1,4 Mio. 4. Die Stadt hat mit Schreiben vom 24. September 2003 (Anlage 3) dem Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die Fehlbelegungsabgabe in Stuttgart baldmöglichst aufgehoben werden sollte. Im Hinblick auf Ziffer 1 sind weitere Aktivitäten der Stadt derzeit nicht erforderlich. 5. Der Verband Baden-Württembergischer Wohnungsunternehmen e. V. hat sich wiederholt gegen die Fehlbelegungsabgabe ausgesprochen und befürwortet die Abschaffung. Dieses eindeutige Votum ist dem Wirtschaftsministerium bekannt. Dr. Wolfgang Schuster Seite 2 Anlage 2 zu Stellungnahme 7/2004 Aufstellung der zahlungspflichtigen Haushalte in den einzelnen Stadtteilen Stadtteil Bad Cannstatt davon Hallschlag Bergheim Birkach Botnang Burgholzhof Büsnau Degerloch Dürrlewang Fasanenhof Feuerbach Freiberg Giebel Hausen Hedelfingen Heumaden Hofen Kaltental Luginsland Mitte Möhringen Mühlhausen Münster Neugereut Nord Obertürkheim Ost Plieningen Riedenberg Rohr Rohracker Rot Sillenbuch Sommerrain Stammheim Steinhaldenfeld Süd Uhlbach Untertürkheim Vaihingen Wangen Weilimdorf West Wolfbusch Zazenhausen Zuffenhausen Summe Anzahl der zahlungspflichtigen Haushalte 298 149 1 39 96 12 52 19 22 23 73 232 16 43 1 84 7 8 25 83 45 1 11 425 43 13 55 17 65 2 23 80 1 8 54 7 22 3 20 175 5 215 34 1 6 141 2.606 Seite 3 Verteiler 2. über Referat WFB Herrn OBM zur Zeichnung 3. 10-2.1 zur Weiterbehandlung 4. 10-1.4 zA Nebenstelle: 65 80 Anlagen: 1 Original Amt für Liegenschaften und Wohnen Stuttgart, den 11.02.2004 Maurer Seite 4