OB 6522-01 Stuttgart, 17.02.04 Stellungnah

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OB 6522-01 Stuttgart, 17.02.04 Stellungnah
Stellungnahme zum Antrag
Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6522-01
7/2004
Stuttgart, 17.02.04
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte – Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
19.01.04
Betreff
Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe - Ein Beitrag, der sozialen Entmischung
unserer Wohngebiete entgegenzuwirken
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Aufstellung der zahlungspflichtigen Haushalte in den einzelnen Stadtteilen
Schreiben vom 24.09.2003
1. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat 2003 eine Umfrage bei den beteiligten Städten und Gemeinden durchgeführt. Demnach wird sich das Aufkommen im
Land von rd. 14,7 Mio. Euro im Jahr 2000 um über 50 % auf rd. 6,2 Mio. Euro im Jahr
2004 reduzieren. Der Anteil des Verwaltungsaufwands betrug im Jahr 2000 noch durchschnittlich 19,1 %, inzwischen hat er sich auf 32,6 % erhöht.
Neben der Landeshauptstadt Stuttgart hat sich bei der Umfrage auch die Stadt Freiburg
für die Aufhebung der Fehlbelegungsabgabe ausgesprochen.
Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres im Zusammenhang mit der Prüfung anderer Deregulierungsvorhaben auch die Aufhebung des
Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
(LAfWoG) einzubeziehen.
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2. Die zahlungspflichtigen Haushalte in den einzelnen Stadtteilen sind aus der Anlage 2
ersichtlich.
3. Einnahmen und Ausgaben der Stadt
Jahr
2001
2002
2003
2004
Einnahmen
2,4 Mio.
2,4 Mio.
2,3 Mio.
1,9 Mio.
Kosten
0,6 Mio.
0,5 Mio.
0,5 Mio.
0,5 Mio.
Überschuss
1,8 Mio.
1,9 Mio.
1,8 Mio.
1,4 Mio.
4. Die Stadt hat mit Schreiben vom 24. September 2003 (Anlage 3) dem Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die Fehlbelegungsabgabe in Stuttgart baldmöglichst aufgehoben
werden sollte. Im Hinblick auf Ziffer 1 sind weitere Aktivitäten der Stadt derzeit nicht erforderlich.
5. Der Verband Baden-Württembergischer Wohnungsunternehmen e. V. hat sich wiederholt
gegen die Fehlbelegungsabgabe ausgesprochen und befürwortet die Abschaffung.
Dieses eindeutige Votum ist dem Wirtschaftsministerium bekannt.
Dr. Wolfgang Schuster
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Anlage 2 zu Stellungnahme 7/2004
Aufstellung der zahlungspflichtigen Haushalte in den einzelnen Stadtteilen
Stadtteil
Bad Cannstatt
davon Hallschlag
Bergheim
Birkach
Botnang
Burgholzhof
Büsnau
Degerloch
Dürrlewang
Fasanenhof
Feuerbach
Freiberg
Giebel
Hausen
Hedelfingen
Heumaden
Hofen
Kaltental
Luginsland
Mitte
Möhringen
Mühlhausen
Münster
Neugereut
Nord
Obertürkheim
Ost
Plieningen
Riedenberg
Rohr
Rohracker
Rot
Sillenbuch
Sommerrain
Stammheim
Steinhaldenfeld
Süd
Uhlbach
Untertürkheim
Vaihingen
Wangen
Weilimdorf
West
Wolfbusch
Zazenhausen
Zuffenhausen
Summe
Anzahl der zahlungspflichtigen
Haushalte
298
149
1
39
96
12
52
19
22
23
73
232
16
43
1
84
7
8
25
83
45
1
11
425
43
13
55
17
65
2
23
80
1
8
54
7
22
3
20
175
5
215
34
1
6
141
2.606
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Verteiler
2.
über Referat WFB
Herrn OBM zur Zeichnung
3.
10-2.1 zur Weiterbehandlung
4.
10-1.4 zA
Nebenstelle: 65 80
Anlagen:
1 Original
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Stuttgart, den 11.02.2004
Maurer
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