Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver

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Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver
Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit
progressiver Invaliditätsstaffel (1000 %)
Ziffer 2.1.2 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) wird wie folgt erweitert:
Die Invaliditätsleistung erfolgt nach dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei
der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, wird, sofern nicht etwas
anderes vereinbart wurde, der Invaliditätsgrad entsprechend diesem Mitwirkungsanteil gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens
25 Prozent beträgt. Darüber hinaus errechnet sich die Invaliditätsleistung wie folgt:
a)
für 1 bis 25 Prozentpunkte des unfallbedingten Invaliditätsgrades berechnet der Versicherer die Invaliditätsleistung aus der
im Versicherungsschein festgelegten Invaliditätssumme,
b)
jeder Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigt, wird vom
Versicherer bei der Berechnung der Invaliditätssumme mit fünf multipliziert und der Invaliditätssumme gemäß a) hinzugerechnet,
c)
jeder Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 Prozent übersteigt, wird vom Versicherer bei der Berechnung der Invaliditätssumme mit siebzehn multipliziert und der Invaliditätssumme gemäß a) und b) hinzugerechnet.
Hilfstabelle zur Leistungsberechnung für die progressive Invaliditätsstaffel (1000 %)
Nach den "Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel (1000 %)" wird die Leistung
für bestimmte Teile der Invaliditätsgrade nach der fünf- oder siebzehnfachen Invaliditätssumme berechnet. In der Auswirkung
entspricht diese Bestimmung einer Erhöhung der gemäß Ziffer 2.1.2.1 AUB in Prozenten der einfachen Invaliditätssumme zu
zahlenden Invaliditätsleistung:
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881
898
915
932
949
966
983
1000
VBS U 2 5999 01.2008

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