zahn info - Wiener Gebietskrankenkasse

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zahn info - Wiener Gebietskrankenkasse
10. Jahrgang, Nr. 1 / März 2015
www.wgkk.at
zahn
info
INFOR MATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE
Neues zur kieferorthopädischen
Behandlung als Kassenleistung
zahn info
INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Inhalt Vorwort
Neues zur kieferorthopädischen
Behandlung als Kassenleistung
Seite 3
Aphthen, Anguli infectiosi, rezidivierende
Herpes labialis – gibt es Hilfe?
Seite 4
EDV-Info-Ecke Seite 7
Juristische Infobox Seite 9
Die Frage des Quartals Seite 14
Fit in der Zahnarztpraxis
Seite 15
Geschichten aus der Zahnpraxis Seite 19
Impressum und Offenlegung gemäß §§ 24, 25 Mediengesetz
Medieninhaberin und Herausgeberin:
Wiener Gebietskrankenkasse, gesetzliche Krankenversicherung,
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien, UID Nummer: ATU 16250401
Kontaktadresse:
Peggy Schmid, Controlling, Organisation und Betriebswirtschaft,
Telefon +43 1 601 22-2233, E-Mail: [email protected]
Vertretungsbefugte Organe der Wiener Gebietskrankenkasse:
Obfrau Mag.a Ingrid Reischl,
1. Stv. der Obfrau KommRat Prof. Dr. Paulus Stuller
2. Stv. der Obfrau Bundessekretär Manfred Anderle,
Generaldirektor HR Ing. Mag. Erich Sulzbacher,
Generaldirektor-Stellvertreter Mag. Johann Mersits
Aufsichtsbehörde: Die österreichische Sozialversicherung unterliegt
der Aufsicht des Bundes. Oberste Aufsichtsbehörde ist das
Bundesministerium für Gesundheit
Erscheinungsweise: unregelmäßig ca. 4x jährlich
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Fach- und Informationsblatt für die Vertragspartner/innen der Wiener
Gebietskrankenkasse und Entscheidungsträger/innen im Wiener
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Druck: Wiener Gebietskrankenkasse,
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien, Satz- und Druckfehler vorbehalten
Bildquelle: Bilderbox, WGKK: Dominique Michl, Thomas Steffl,
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
WGKK gestattet
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Sehr geehrte Frau Doktorin!
Sehr geehrter Herr Doktor!
Durch die konsequente Anwendung des PARIndex soll eine im Sinne der/des Patientinnen/
Patienten erwünschte Qualitätssicherung der
„Gratiszahnspangen“ gewährleistet werden.
Das KFO-Team der WGKK hat dazu eine Fortbildung für die Anwendung des PAR-Index mit erfolgreich bestandener Prüfung - absolviert.
Erkrankungen der Mundschleimhaut/-höhle
und der Lippen sind häufig und für Patientinnen und Patienten oft sehr belastend. Frau
Dr.in Pinc Alice beschreibt in der vorliegenden
Ausgabe die Ursachen von Aphthen, Herpes
labialis und Anguli infectiosi und gibt Tipps für
die Behandlung.
Mit der Märzausgabe 2015 startet eine neue
Sparte. In der „EDV-Info-Ecke“ informieren wir
Sie über Neuigkeiten in der EDV-Landschaft
und zeigen auf welche Services die WGKK
auch online anbietet.
Als Dienstgeberin/-geber sind Zahnärztinnen/
Zahnärzte verpflichtet ihre Angestellten ordnungsgemäß anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Wie und wann
man meldet wird unter anderem in der Sparte
„Juristische Infobox“ aufgezeigt.
Der Kopf schmerzt, die Nase rinnt, oftmals ist
eine Histaminunverträglichkeit der Grund dafür. Welche Nahrungsmittel soll man meiden
und welche medikamentöse Therapie ist notwendig? In der Rubrik „Fit in der Zahnarztpraxis“ finden Sie die Antworten.
Wie und wann ein sogenannter „Hausbesuch“
vergütet wird, ist in der Sparte „Frage des
Quartals“ nachzulesen.
In der vorliegenden Ausgabe publizieren wir in
der Rubrik „Geschichten aus der Zahnpraxis“
die heitere Episode über einen Patienten, der
offensichtlich nicht nur den Mund betäubt haben wollte.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Zahn-Info.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team ein frohes
Osterfest.
Peggy Schmid
Neues zur kieferorthopädischen
Behandlung als Kassenleistung
Unter der exzellenten Aufsicht des Erfinders des PAR-Index, Prof. Stephen Richmond höchstpersönlich, fand am 30. und
31. Jänner 2015 eine Schulung in Pulheim
bei Köln (DE) statt, organisiert über das Institut für Qualitative Kieferorthopädie (Univ.
Prof. em. Dr. Rainer-Reginald Miethke,
Dr. Karl B. Reck).
Das von Herrn Prim. DDr. Michael Angerer geleitete Team der Wiener Gebietskrankenkasse
hat die Fortbildung mit erfolgreich bestandener Prüfung absolviert und ist somit offiziell die erste Gruppe kieferorthopädisch tätiger
Zahnärztinnen/-ärzte in der Sozialversicherung, die im Sinne einer zuverlässigen Anwendung des PAR-Index kalibriert sind.
Als geschulte/r Anwender/in des PAR-Index
ist man qualifiziert, Anfangs- und Abschlussmodelle mehrfach und reproduzierbar auszuwerten, wobei die ermittelten Werte für mehrere Anwender/innen identisch ausfallen oder in
einem sehr geringen Intervall schwanken, was
das Endergebnis kaum beeinflusst.
Der PAR-Index ist ein international anerkanntes
Auswertungssystem, das in der Kieferorthopädie zur objektiven, qualitativen Beurteilung
einer durchgeführten Behandlung angewendet
wird. Generell sollten ausnahmslos alle behandelten Fälle sukzessiv bewertet werden, wo-
Die konsequente Anwendung des
PAR-Index soll eine
Qualitätssicherung gewährleisten
Dr.in Roxana Rominu
Kieferorthopädin an der
Abteilung für Kieferorthopädie im
Zahngesundheitszentrum Mariahilf
bei auch Behandlungsabbrüche in Betracht zu
ziehen sind. Die Abbruchrate sollte im Schnitt
10 % nicht überschreiten und der Grund für
die vorzeitige Beendigung der Behandlung ist
irrelevant.
Wie zu erwarten ist, unterliegen die Ergebnisse der PAR-Index-Auswertung einer jährlichen Schwankung, was auf die Diversität der
zu behandelnden Fälle und auf die Fluktuation
der Anzahl der Behandlungsabbrüche zurückzuführen ist. Jedenfalls ist ein Mittelwert von
mindestens 70 % empfehlenswert.
Durch die konsequente Anwendung des PARIndex soll eine im Sinne der/des Patientin/Patienten erwünschte Qualitätssicherung gewährleistet werden.
Im Rahmen der neuen Gesetzgebung soll der
PAR-Index eine ausschlaggebende Rolle in
der Reihung der Bewerber/innen für die künftigen Kassenverträge in der Kieferorthopädie
spielen. Hiermit ist eine solide, objektive und
äquidistante Grundlage für die Vergabe von
Kassenplanstellen erschaffen.
Die Indikation und die Selektion der Fälle, in
welchen eine kieferorthopädische Behandlung
aus medizinischen Gründen empfehlenswert
ist, basieren auf der Einstufung nach dem
IOTN – Index (Index of Orthodontic Treatment
Need).
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Aphthen, Anguli infectiosi, rezidivierende
Herpes labialis – gibt es Hilfe?
Erkrankungen der Mundschleimhaut/höhle und der Lippen sind häufig und für
unsere Patientinnen/Patienten quälend.
Drei dieser häufigsten und sicherlich belastenden Erkrankungen werden im Folgenden beleuchtet.
Aphthen
Aphthen sind nicht durch Herpes Viren bedingt. Sie sind meist isoliert stehend, kreisrund
oder oval, von einem lebhaften roten Randsaum umgebene schmerzhafte Schleimhautdefekte. Meist einzeln bzw. wie bei Morbus
Behcet auch multipel vorkommend. Die Ursache bei solitären Aphthen sind akute Infekte,
Arzneimittel und gastrointestinale Störungen.
Sie können auch posttraumatisch oder durch
thermische oder chemische Noxen entstehen.
Da die Heilung spontan eintritt sind hier nur
lokal schmerzstillende Gelee bspw. Xylocain
orales Gel zu verwenden.
Bei chronisch rezidivierenden Aphthen weiß
man, dass ca. 10 % der Bevölkerung im Laufe des Lebens betroffen sind, öfter Frauen im
jungen Erwachsenenalter. Gelegentlich gibt es
familiäre Häufungen.
Die Therapie der Wahl bei dieser Art von Aphthen sind glukokortikoidhaltige Haftsalben
und lidocainhaltige Lösungen oder Gelee. Und
Mundspülungen mit Tetrazyklinlösung (1 % in
Aqua dest. oder Glycerin).
Die Ätiopathogenese ist unklar manchmal jedoch mit chron. Gastritis, Hyperazidität, Magenulzera oder Crohn bzw. Colitis ulcerosa
vergesellschaftet. Häufungen wurden auch bei
Giardia lamblia und HIV Infektionen beobachtet.
Differenzialdiagnostisch kommen Morbus
Behcet, Gingivostomatitis herpetica, intraoraler Herpes simplex, Hand-Fuß Mundkrankheit und andere virale Erkrankungen in Frage.
Weiters gibt es aphtoide Reaktionen als unerwünschte Arzneimittelnebenwirkung.
Im Wesentlichen liegt eine zellvermittelte Immunantwort vor, bei der der Tumornekrose-
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Dr.in Alice Pinc
Fachärztin für Dermatologie im
Gesundheitszentrum Wien Mitte
faktor alpha eine wichtige Rolle spielt. Dieser
wird durch T Lymphozyten, Makrophagen und
Mastzellen produziert und induziert seine Wirkung auf Endothelzelladhäsion und die Neutrophilenchemotaxis eine Entzündung. IL 2
und 10 sind ebenfalls beteiligt.
Anguli infectiosi
Cheilitis angularis, Perleche oder Faulecken
ist - wenn nicht einseitig bspw. nach zahnärztlichen Eingriffen entstanden - immer eine
kumulativ toxische Schädigung des Epithels
im Mundwinkel bei Speichelansammlung.
Öfter treten diese schmerzhaften Rhagaden
und teils erosiven krustösen Herde bei Down
Syndrom oder Kindern mit Atopie und chron.
Schlecken auf bzw. auch bei tieferen Falten (altersbedingter Turgorverlust bzw. schlechtsit-
Chronisch-rezidivierende Aphthen, Minortyp
Zungenaphthe bei Morbus Behcet
Chronisch-rezidivierende Aphthen
Chronisch-rezidivierende Aphthen
Perleche Mazeration und Bildung erythematöser, teils weißlich belegter Papeln im Bereich
der Mundwinkel (Cheilitis angularis)
Einzelne Vesikel mit erythematösem Randsaum
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zender Zahnersatz bzw. Kieferveränderungen
mit anschließender abnormer Faltenbildung).
Auch vermehrter Speichelfluss bei fehlendem
Mundschluss wie nach Insult fördern das Entstehen dieser Anguli infectiosi.
Sekundäre Besiedelungen mit Candida alb.
sind häufig, auch Mischinfektionen mit Bakterien kommen vor. Differentialdiagnostisch immer eine sekundäre Syphilis im Kopf haben.
Die Therapie ist mit weicher Zinkpaste abends
oder auch nystatinhaltigen Pasten oft ausreichend. Bei zusätzlicher Besiedelung kommen
auch antiseptische Cremen (kein Fett!!!) und
Glukokortikoideinsatz ebenfalls kurzzeitig in
Frage.
HSV in einer Ruhephase in peripheren Nervenganglien. In dieser Phase werden nur limitierte
virale Gene exprimiert. Die exakten Mechanismen in der Latenzphase sind unklar, jedoch
scheinen CD 8 positive Lymphozyten für das
immunologische Gleichgewicht verantwortlich
zu sein. Durch Triggerfaktoren (Fieber, Sonne,
Menstruation, Trauma) initiiert kann das Virus
replizieren und entlang der sensiblen Nervenäste wieder in die Haut wandern.
Quelle Bilder:
Braun Falco‘s Dermatologie, Venerologie
und Allergologie 6. Auflage und Peter Höger
3. Auflage Kinderdermatologie
Herpes labialis
Infolge der großen Seroprävalenz von HSV 1
- Infektionen ist der rezidivierende Herpes labialis (20-40 % der Bevölkerung betroffen) auch
in der Allgemeinbevölkerung gut bekannt. Der
Lippenherpes sollte bereits so früh wie möglich (1-2h nach Auftreten der Prodromi) alle 2h
mit Aciclovir Creme für fünf Tage behandelt
werden. Dies führt zu einer beschleunigten
Abheilung (kann jedoch auch ursächlich für ein
allergisches Kontaktekzem sein).Trotz viel versprechender initialer Daten haben sich auch
eine 2%ige Foscarnetcreme und Resiquimod
0,01 % Gel nicht durchgesetzt.
Herpes simplex labialis
Unterstützend kann hier auch eine Softlaser
Therapie zur Anwendung kommen. Orales
Aciclovir, Valaciclovir oder Famciclovir werden
laut neuerer Daten kürzer und höher dosiert
(Tageseinnahme und 2-3 tägige Zyklen).
Bei häufigen Rezidiven > 6-9/Jahr kann eine
sogenannte Supressionstherapie mit Aciclovir
2x 400mg/Tag über 6 Monate oder alternativ
mit Valacilovir 500mg 1xtgl oder Famciclovir
zu einer deutlichen Senkung der Rezidivraten
wie Metanalysen bestätigen (Lebrun-Vignes et
al.2007) (Therapie 6-12 Monate)
Bei UV Licht provozierten Herpes Labialis immer auch an Lippensticks mit 50SPF denken!
Nach der Primärinfektion befindet sich das
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Herpes recidivans in loco der keratinisierten
Schleimhaut
EDV-Info-Ecke
ELDA: Sicherheit wird erhöht!
Datenschutz und Datensicherheit sind in der
Sozialversicherung und insbesondere auch
in der WGKK ein wichtiges Anliegen.
Derzeit wird ELDA (über ELDA-Online oder die
ELDA-Software) von rund 110.000 Kundinnen/
Kunden aus ganz Österreich genutzt. Hauptsächlich sind es Dienstgeber oder deren Steuerberater. Dazu kommen Ärztinnen/Ärzte und
andere Vertragspartner/innen, die ELDA für die
Datenübermittlung an die Sozialversicherung
verwenden. Innerhalb eines Jahres tauschen
sie über ELDA nicht weniger als 400 Millionen
Datensätze aus.
Leider befinden sich im ELDA-Kundinnen/
Kundenkreis auch „schwarze Schafe“ welche
mit Datenübermittlungen über ELDA an Sozialversicherung Missbrauch betreiben. Eine
gute Zusammenarbeit des ELDA-CC mit allen
Sozialversicherungsträgern sowie der Finanzpolizei dämmt diese Aktivitäten bedeutend ein.
Um das ELDA-System noch sicherer zu machen, wird es permanent technisch verbessert.
Schon seit 28. April 2014 erhalten neue ELDAKundinnen/Kunden eine Seriennummer (und
damit einen ELDA Zugang) nur mehr dann
übermittelt, wenn sie sich ordnungsgemäß
nach Datenschutzklasse 2 ausweisen können.
Dies kann über die Bürgerkartenfunktion oder
vorzugsweise mit Handysignatur erfolgen.
Damit ist sichergestellt, dass tatsächlich eine
„reale“ Person hinter den Zugangsdaten zu
ELDA-Online oder ELDA-Software steht.
Für alle Bestandskundinnen/-kunden (die vor
dem 28. April 2014 einen ELDA Zugang bekommen haben) ist es ebenfalls notwendig,
das System sicherer zu machen. Daher wird
der ELDA-Lizenzschlüssel durch die Umstellung auf ein Kundinnen/Kundenpasswort abgelöst.
Für die Vergabe des Kundinnen/Kundenpasswortes ist ebenfalls - wie oben schon erwähnt
Martin Schaden
Abteilungsleiter-Stellvertreter
in der Abteilung Organisation und
Informatik der WGKK
- die Bürgerkartenfunktion oder eine Handysignatur erforderlich, um sich digital auszuweisen und damit Missbrauch zu verhindern.
Durch diese Maßnahme werden nicht nur das
Datenschutzgesetz, sondern auch das E-Governmentgesetz, das Signaturgesetz und die
aktuellen SV-Sicherheitsrichtlinien eingehalten.
Diese Maßnahme dient zu Ihrer Sicherheit und zur Absicherung dieses
wesentlichen Systems für eine moderne
und schlanke Verwaltung. Vielen Dank im
Vorhinein für Ihre Mühe.
Bitte beachten Sie:
Bis spätestens 1.4.2015 müssen alle registrierten ELDA-Kundinnen/Kunden das Kundinnen/Kundenpasswort in der ELDA-Software oder in der ELDA-Online setzen – da
ansonsten eine Datenanlieferung (z.B. Abrechnungsdaten) ab 1.4.2015 NICHT MEHR
erfolgen kann.
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Datenschutz und Datensicherheit sind in der Sozialversicherung
ein wichtiges Anliegen
Sowohl die Vergabe der Handysignatur als
auch das Setzen des Kundinnen/Kundenpasswortes sind rasch erledigt und dienen
zu Ihrer Sicherheit!
Die Signatur wird nur EINMAL für die Umstellung auf das Kundinnen/Kundenpasswort
benötigt! Für den regulären Sendebetrieb ist
nach wie vor keine Signatur erforderlich!
Die Anleitung dazu finden Sie unter
folgendem Link:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/eldaportal/ eldaportal/content/
contentWindow?contentid=10007.730975&
action=2&viewmode=content
oder unter www.elda.at /Online-Service /
Kundenpasswort.
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Handy-Signatur
Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die Sie per Mobiltelefon leisten können. Das Handy wird somit zum Ausweis im
Internet.
Hier können Sie Ihre Handy-Signatur aktivieren:
•Bürgerkarte:
http://www.buergerkarte.at/
•Finanzonline:
https://finanzonline.bmf.gv.at
•Registrierungsstelle:
www.handy-signatur.at
Juristische Infobox
Die/Der Zahnärztin/-arzt als
Dienstgeber/in
Beschäftigt man als Zahnärztin/-arzt Dienstnehmer/innen (Ordinationshilfen, Zahnarztassistentinnen/-assistenten,
Raumpfleger/
innen ...), sind unterschiedliche Meldungen an
die zuständige Gebietskrankenkasse zu übermitteln, und für die Dienstnehmer/innen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dabei
gilt es bestimmte Regeln zu beachten und
Fristen einzuhalten, auf die hier aufmerksam
gemacht werden soll.
Zur Erfüllung der Pflichten als Dienstgeber/in
benötigt man zunächst eine Beitragskontonummer, die mit dem Formular „Anforderung
einer Beitragskontonummer“ bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angefordert werden
kann.
Werden weniger als 15 Dienstnehmer/innen
beschäftigt, kann man sich entscheiden, ob
man die Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren, oder nach dem Vorschreibeverfahren
abrechnen möchte.
Im Lohnsummenverfahren verrechnet der/die
Dienstgeber/in die Beiträge für seine/ihre Mitarbeiter/innen mit der monatlich zu übermittelnden Beitragsnachweisung. Im Vorschreibeverfahren werden die Beiträge auf Basis
der von den Dienstgeberinnen/Dienstgebern
bekanntgegebenen Beitragsgrundlagen durch
die Gebietskrankenkasse monatlich vorgeschrieben.
WIE meldet man?
Die Übermittlung von Meldungen ist gesetzlich
geregelt.
Alle Meldungen sind über die elektronische
Datenfernübertragung (DFÜ) zu übermitteln.
Um mittels DFÜ die Meldungen erstatten zu
können, muss der/die Dienstgeber/in sich einmalig einem Authentifizierungsverfahren mittels Handysignatur oder Bürgerkartenfunktion
unterziehen. Nähere Informationen hierzu findet man unter der Homepage www.elda.at.
In Ausnahmefällen, wenn z.B. der/die Dienstgeber/in über keinen PC verfügt, können die
erforderlichen Meldungen mit den dafür vorge-
Mag. Thomas Redl
Abteilungsleiter-Stellvertreter in
der Beitragsabteilung der WGKK
sehenen Papierformularen per Fax, postalisch
oder persönlich in jeder Bezirksstelle und in
den Kundencentern der Wiener Gebietskrankenkasse übermittelt werden.
Welche Meldungen sind zu übermitteln?
1. Anmeldung
Die Anmeldung einer/eines neuen Mitarbeiterin/Mitarbeiters muss bereits vor Arbeitsantritt erfolgen und kann dabei entweder in
zwei Schritten (Mindestangaben-Anmeldung
vor Arbeitsantritt + vollständige Anmeldung
innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Beschäftigung) erfolgen, oder aber gleich durch
eine vollständige Anmeldung vor Arbeitsantritt
durchgeführt werden.
Mit den Angaben auf der Anmeldung werden
neben anderen Angaben auch Beginn und
Umfang der Pflichtversicherung, sowie die
Höhe der Beitragsgrundlage bekanntgegeben.
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sung. Sie ist monatlich zu übermitteln und
enthält pro Beitragsgruppe Angaben zu den
Beitragsgrundlagen und Beiträgen.
Die Anmeldung einer/eines neuen
Mitarbeiterin/Mitarbeiters muss vor
Arbeitsantritt erfolgen
Da erst mit Vorliegen der vollständigen Anmeldung die Speicherung der Pflichtversicherung der/des Dienstnehmerin/Dienstnehmers möglich ist, empfiehlt es sich die
Anmeldung vor Arbeitsantritt gleich mit der
vollständigen Anmeldung direkt an den Krankenversicherungsträger durchzuführen.
2. Abmeldung
Bei der Abmeldung einer/eines Dienstnehmerin/Dienstnehmers müssen neben dem
Abmeldegrund und der Angabe, ob eine Auflösungsabgabe zu leisten ist, auch das arbeitsrechtliche Ende des Beschäftigungsverhältnisses, das Ende des Entgeltanspruches
und das Ende der BV-Beitragspflicht bekanntgegeben werden. Besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung und bzw. oder Urlaubsersatzleistung/Urlaubsabfindung ist der betroffene Zeitraum ebenfalls anzugeben.
3. Änderungsmeldung/Lohn- und
Gehaltsänderungsmeldung
Ändern sich Angaben zur/zum Versicherten
(Namen, Adresse, Beitragsgruppe, ...) ist dies
der Gebietskrankenkasse durch eine Änderungsmeldung mittzuteilen. Im Vorschreibeverfahren sind mit der Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung Änderungen der Beitragsgrundlage bekanntzugeben, um die korrekte
Abrechnung der Beiträge zu gewährleisten.
4. Beitragsnachweisung
Im Lohnsummenverfahren erfolgt die Abrechnung aller Beiträge mit der Beitragsnachwei-
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5. Sonderzahlungsmeldung/ Meldung des
BV-Beitrages/ Meldung zum verminderten
AV-Beitrag/ Meldung des Service-Entgelts
Damit die Beiträge für Sonderzahlungen und
die Beiträge für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge, die Summe der jährlich zu leistenden
Service-Entgelte und der Abzug von Dienstnehmer/innenbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung abgerechnet werden können, müssen für das Vorschreibeverfahren gesondert
Meldungen erstattet werden. Lohnsummenbetriebe rechnen diese Beiträge und Abzüge
über die Beitragsnachweisung ab.
6. Lohnzettel für die Finanz und die
Sozialversicherung
Wird ein Beschäftigungsverhältnis während
des laufenden Kalenderjahres beendet, ist ein
Lohnzettel auszustellen. Dieser ist bis zum Ende des Folgemonates zu erstatten, der auf das
Ende des Beschäftigungsverhältnisses (=arbeitsrechtliches Ende) folgt.
Bei aufrechter Beschäftigung ist bis Ende Februar des Folgejahres ein Lohnzettel für das
vorangegangene Kalenderjahr mittels DFÜ
zu übermitteln. Ist eine Übertragung per DFÜ
nicht möglich, kann der Lohnzettel in Papierform bis zum 31. Jänner des Folgejahres an
das zuständige Betriebsstättenfinanzamt
übersandt werden.
7. Arbeits- und Entgeltsbestätigung/
Arbeits- und Entgeltsbestätigung für
Wochengeld
Diese Meldungen sind seitens der Dienstgeber/innen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit
bzw. Schwangerschaft der Dienstnehmer/innen zu übermitteln um die Höhe des Krankengeldanspruchs bzw. Wochengeldanspruchs
berechnen zu können.
Wird im Anschluss an den Wochengeldbezug
Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen, bzw. Karenz angetreten, ist eine Abmeldung mit dem entsprechenden Abmeldegrund
zu übermitteln.
WANN melde ich? Welche Fristen sind einzuhalten?
Meldungsart
Meldefrist
Anmeldung
Die vollständige Anmeldung vor Arbeitsantritt mit allen Daten in
einem Schritt, oder:
In zwei Schritten die Mindestangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt und innerhalb von sieben Tagen die vollständige
Anmeldung
Abmeldung
Binnen 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung
Änderungsmeldung
7 Tage nach Eintritt der Änderung
Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung
7 Tage nach Ende des Monats in dem die Entgeltänderung fällt
Meldung des BV-Betrages/ 7 Tage nach Ende des Monats in dem die Beiträge fällig wurden
Meldung zum verminderten
AV-Beitrag
Sonderzahlungsmeldung
7 Tage nach Ende des Monats in dem die Sonderzahlung fällig
war, oder bereits vor Fälligkeitsdatum ausgezahlt wurde
Meldung des ServiceEntgelts
Bis zum 7. Dezember für die am 15. November fälligen ServiceEntgelte
Beitragsnachweisung
Nach Ablauf des betroffenen Beitragszeitraumes bis zum
15. des Folgemonats
Lohnzettel
Unterjähriger Lohnzettel:
Bis zum Ende des Folgemonats nach Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses
Jährlicher Lohnzettel:
a) per DFÜ: bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres
b) Papierlohnzettel: bis Ende Jänner des folgenden
Kalenderjahres
Allgemein gilt: Fällt das Ende der Meldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist
die Meldung am nächstfolgenden Werktag rechtzeitig eingelangt.
Fälligkeit der Beiträge
Vorschreibebetriebe: mit Ablauf des zweiten Werktages nach
Aufgabe der Beitragsvorschreibung zur Post
Lohnsummenbetriebe:
Allgemeine Beiträge:Letzter Tag des Kalendermonats in den das
Ende des Beitragszeitraumes fällt.
Sonderzahlungen: Letzter Tag des Kalendermonats in dem die
Sonderzahlung fällig wurde (bzw. vor Fälligkeit ausgezahlt wurde)
Zahlungsfrist
binnen 15 Tagen nach Fälligkeit der Beiträge
Werden die vorgegeben Fristen für die Übermittlung von Meldungen nicht eingehalten
kommt es zu Ordnungsbeiträgen bzw. Beitragszuschlägen.
Eine verspätete Einzahlung der fälligen Beiträge führt zur Einhebung von Verzugszinsen und
in weiterer Folge zur Einleitung von weiteren
Eintreibungsmaßnahmen.
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Welche sind die häufigsten Beitragsgruppen?
Beschäftigtengruppe
Sekretär/in, (Zahnärztliche)Ordinationshilfe,
Zahnärztliche Ordinationshilfe-Anlernling
(Kein Lehrverhältnis)
Beitragsgruppe
Vollversichert (KV,UV, PV, AV)
39,70
N24
Teilversichert (nur UV) (=geringfügig beschäftigt)
1,30
Vollversichert (KV,UV, PV, AV)
39,70
Teilversichert (nur UV)
(=geringfügig beschäftigt)
1,30
Vollversichert (KV,UV, PV, AV)
39,70
Teilversichert (nur UV)
(=geringfügig beschäftigt)
1,30
N14
D1 oder A1
Zahntechniker/in
Beitragssatz
in % (inklusive
Nebenbeiträge)
D1
A1
Reinigungskraft
Versicherungsumfang
N24 oder N14
Zahntechnikerlehrling
1. und 2. Lehrjahr
A7y
Versicherungsschutz KV,PV, UV;
Beitragsleistung nur für PV
22,80
3. Lehrjahr
A4y
Versicherungsschutz KV,PV, UV;
Beitragsleistung nur für PV und
KV
30,45
4. Lehrjahr
A3y
Versicherungsschutz KV,PV, UV,
und AV; Beitragsleistung nur für
PV und KV und AV
36,45
Die Beiträge werden berechnet auf Basis der
Beitragsgrundlage x Beitragssatz.
Für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge ist
ein Beitrag in Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage zu leisten.
Geringfügigkeitsgrenze 2015
monatlich
€ 405,98
täglich
€ 31,17
Die angegebenen Beträge werden jährlich angepasst.
Was bewirkt und wie hoch ist die
Geringfügigkeitsgrenze?
Unterschreitet das Entgelt wegen eines untermonatigen Beginns, Endes oder einer Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses
die Geringfügigkeitsgrenze, besteht dennoch
eine Vollversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung).
Beschäftigt ein/e Dienstgeber/in mehrere geringfügig Beschäftigte und überschreitet die
Bezieht der/die Dienstnehmer/in ein Entgelt
bis zur Geringfügigkeitsgrenze (=geringfügig
Beschäftigte), besteht nur eine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung.
Die Beitragspflicht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge besteht auch bei den geringfügig
Beschäftigten.
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Jede Meldungsart ist mit einer Meldefrist verbunden
Summe ihrer allgemeinen Beitragsgrundlagen
das 1 ½-fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2015: € 608,97), ist zusätzlich
zum UV-Beitrag eine Dienstgeber/innen-Abgabe (DG-Abgabe) zu leisten. Die DG-Abgabe
beträgt 16,4 % und ist von der Summe der
monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen
inklusive Sonderzahlungen der geringfügig
Beschäftigten zu entrichten.
Was bewirkt und wie hoch ist die
Höchstbeitragsgrundlage?
Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis
zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet. BVBeiträge kennen keine Höchstbeitragsgrundlage.
Höchstbeitragsgrundlage 2015:
Allgemeine Beitragsgrundlage:
täglich
€ 155.–
monatlich
€ 4.650.–
Sonderzahlung:
jährlich
€ 9.300.–
Die angegebenen Beträge werden jährlich angepasst.
Monatliche Beitragsgrundlage
Abzuziehender Prozentsatz
(brutto, in EUR für 2015)
bis 1.280.- 3%
von 1.280,01 bis 1.396.–
- 2%
von 1.396,01 bis 1.571.–
- 1%
Die angegebenen Beträge werden jährlich angepasst.
Verminderung der Beiträge bei älteren
Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern
Werden ältere Dienstnehmer/innen beschäftigt, kann es – abhängig von der Vollendung
des jeweiligen Lebensjahres – zu einer Reduzierung bzw. Wegfall der Beiträge für die
Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung kommen.
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen finden Sie auf der
Homepage der WGKK (www.wgkk.at), auf der
auch der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegebene „Arbeitsbehelf für Dienstgeber“ und
das aktuelle „Beitragsgruppenschema“ zum
Download bereitstehen.
Verminderung des Dienstnehmerbeitrags bei Niedriglohnbezieher/innen
Für Bezieher/innen niedriger Einkommen ist
abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage ein verringerter Dienstnehmer/
innenanteil des Arbeitslosen-Versicherungsbeitrages (AV-Beitrages) zu leisten. Mitunter
entfällt dieser zur Gänze.
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INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Die Frage des Quartals
„Visiten sind vom Vertragszahnarzt durchzuführen, wenn dem Patienten wegen seines körperlichen oder geistigen Zustandes das Aufsuchen
des Vertragszahnarztes in der Ordination nicht
zugemutet werden kann.
Die Position 4 ist grundsätzlich pro Tag und Patient nur einmal verrechenbar; bei mehrmaliger
Verrechnung einer Visite pro Quartal soll das
Datum angegeben werden; bei einer weiteren
Visite pro Patient und Tag ist auch die Uhrzeit
anzugeben.“
Doris Bauer
Leiterin der Gruppe
Abrechnungsstelle für
Zahnbehandlerinnen/-behandler
Wie und wann wird ein
sogenannter „Hausbesuch“
vergütet?
In der Honorarordnung für die Vertragszahnärztinnen/-ärzte ist, wenn eine/ein Wiener
Vertragszahnärztin/-arzt einer/einem Patientin/Patienten einen Hausbesuch abstattet, die
Position 4 „Visite“ pro Patientinnen-/Patientenkontakt verrechenbar.
Das Verrechnungsausmaß ist im Sozialversicherungskommentar zur bundeseinheitlichen
zahnärztlichen Honorarordnung vom 5. Juni
2002 detailliert beschrieben und lautet wie
folgt:
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Der Patientinnen-/Patientenkontakt ist durch
das Nacherfassen der Konsultation im e-cardSystem mittels o-card unbedingt erforderlich,
da eine Honorierung der erbrachten Leistungen sonst nicht möglich ist.
Die e-card der/des Patientin/Patienten darf
keinesfalls „ausgeborgt“ und mit in die Ordination genommen werden, diese muss bei der/
dem Patientin/Patienten verbleiben.
Fit in der Zahnarztpraxis
Histaminunverträglichkeit
Der Kopf schmerzt, die Nase rinnt . . .
Immer mehr Menschen berichten über Unwohlsein nach dem Essen. Kopfschmerzen,
rote Flecken nach Alkoholkonsum bis hin zu
Magen-Darmbeschwerden führen zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität.
Aus Angst, aber auch durch Falschinformation werden oft unnötig viele Lebensmittel und
Speisen weggelassen.
Waren bisher Laktose, Fruktose oder Sorbit
die vermeintlichen Auslöser, so ist es nun die
Histaminunverträglichkeit, die zunehmend an
Bedeutung gewinnt.
Tatsächlich betroffen sind schätzungsweise
1-3 % der Bevölkerung und davon ca. 80 %
Frauen mittleren Alters, was möglicherweise
auf die Hormonumstellung zurückzuführen ist.
Histaminbildung und Abbau
Histamin zählt zur Gruppe der biogenen
Amine. Es wird entweder vom Körper selbst
gebildet (endogene Synthese aus der Aminosäure Histidin) oder über Nahrungsmittel/
Getränke zugeführt (z.B. gereifte Käse- und
Wurstsorten, Alkohol, v.a. Rotweine, Tomaten,
Sauerkraut etc.).
Normalerweise wird Histamin aus der Nahrung
durch die im Darm ansässige Diaminoxidase
(DAO) abgebaut. Endogen produziertes Histamin wird über ein körpereigenes Enzym,
die Histamin-N-Methyltransferase (HNMT),
eliminiert.
Bei der Histaminunverträglichkeit besteht ein
Ungleichgewicht zwischen anfallendem Histamin und der Kapazität, dieses abzubauen. Der
zugrundeliegende Pathomechanismus hierfür,
ist bis heute noch nicht ganz geklärt.
Obwohl die Histaminunverträglichkeit klinisch
einer echten Allergie ähnelt, ist sie von dieser
klar abzugrenzen. Sie wird in die Gruppe der
Pseudoallergien eingeordnet, bei welchen keine immunologische Reaktion stattfindet. Im
Gegensatz zur echten Allergie treten die Sym-
Tanja Ostermann
Diätologin im
Hanusch-Krankenhaus
ptome dosisabhängig auf, d.h. kleine Mengen
eines histaminhältigen Nahrungsmittels werden oft problemlos vertragen.
Mögliche Symptome bei
Histaminunverträglichkeit:
- Kopfschmerzen bis hin zur Migräne
- Rinnende Nase
- Magen-/Darmbeschwerden (Durchfälle)
- Atemwegsbeschwerden bis hin zu
Asthma bronchiale
- Herzrasen
- Chronisch erniedrigter Blutdruck
- Rötung der Haut, Nesselausschlag
- Juckreiz sowie Quaddelbildung
Diagnose der Histaminunverträglichkeit
Bevor die Diagnose einer Histaminunverträglichkeit gestellt wird, sind differenzialdiagnostisch alle Erkrankungen und Störungen auszuschließen, welche die vorliegende Symptomatik erklären könnten.
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zahn info
INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Symptome und Differenzialdiagnosen bei Patientinnen/Patienten mit vermuteter
Histaminunverträglichkeit
Symptome:
Flush
Juckreiz
Übelkeit/Erbrechen/Durchfälle
Rhinitis
Dyspnoe, Stimmstörung
Blutdruckabfall, Schwindel,
Tachykardie
Differezialdiagnose(n):
 Neuroendokrine Tumoren
 Urtikaria, Pruritus sine materia, Prurigo
 Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen,
Kohlenhydratverwertungsstörungen
(Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption), Zöliakie
 Allergische und nicht allergische Rhinitis
 Allergisches und nicht allergisches Asthma
 Nahrungsmittelinduzierte Anaphylaxie
S1-Leitlinie der DGAKI, GPA und ÄDA, Juni 2011
Die häufig in der Praxis verwendete Bestimmung der DAO im Serum und des Histaminspiegels im Plasma gibt aus heutiger Sicht
keine sichere Auskunft über das Vorliegen einer Histaminunverträglichkeit (keine eindeutige Korrelation mit der Abbaukapazität der
DAO im menschlichen Darm).
Der Goldstandard zur Diagnose der Histaminunverträglichkeit wäre ein doppel-blindplacebo-kontrollierter Provokationstest unter
ärztlicher Aufsicht, der jedoch in der Praxis
kaum Anwendung findet. Die Diagnose der
Histaminunverträglichkeit sollte daher anhand der Klinik bzw. Reproduzierbarkeit der
Symptome erfolgen. Ein über mehrere Tage
geführtes Ernährungs- und Symptometagebuch zur Ermittlung von „verdächtigen“ Lebensmitteln kann hierbei sehr hilfreich sein.
Besteht nun der begründete Verdacht einer
Histaminunverträglichkeit, hat sich in der Praxis eine 3-stufige Ernährungsumstellung bewährt.
1. Stufe: Karenzphase (Dauer: 10-14
Tage)
In dieser Phase werden Nahrungsmittel mit
einem hohen Gehalt an Histamin und anderen biogenen Aminen sowie Histaminliberatoren (= pharmakologisch aktive Substanzen
in Medikamenten oder Nahrungsmitteln, die
eine endogene Histaminausschüttung bewir-
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ken) gemieden (siehe Tabelle). Ziel dieser Phase ist das Abklingen der Symptomatik.
Patientinnen/Patienten, bei denen gastrointestinale Symptome im Vordergrund stehen
wird zusätzlich empfohlen, die Richtlinien einer leichten Vollkost zu berücksichtigen (keine
blähenden Nahrungsmittel/Speisen wie Kohl,
Kraut, Zwiebeln, Hülsenfrüchte, grobe Vollkornprodukte,...).
Histaminliberatoren
Codein, Röntgenkontrastmittel, Erdbeeren,
Zitrusfrüchte, Tomaten, Milch, Meeresfrüchte, Ananas, Kiwi, Zusatzstoffe in
Nahrungsmitteln (Glutamat, Benzoate,
Sulfite, Nitrit) (Jarisch 2004)
 Der Reaktionsmechanismus der Histaminfreisetzung ist noch nicht genau bekannt.
2. und 3. Stufe: Testphase & Langzeiternährung (Dauer: 6-8 Wochen)
Im Anschluss an die Karenzphase folgt die
Testphase. Dabei werden in kleinen Mengen
„verdächtige“ Nahrungsmittel wieder in den
Speiseplan aufgenommen und auf Verträglichkeit getestet. Je geringer die Menge des
eingeführten Lebensmittel, desto höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass der beschwerdefreie
Zustand erhalten bleibt. Zu Beginn sollte pro
Tag nur ein Lebensmittel getestet werden. Bei
Symptomfreiheit kann entweder die Menge
gesteigert oder auch ein weiteres histaminhältiges Nahrungsmittel am selben Tag, bzw.
letztendlich auch zu einer Mahlzeit ausprobiert
werden.
Welches histaminreiche Nahrungsmittel als erstes getestet wird, hängt von den Wünschen
der Patientinnen/Patienten ab (z.B. 1 Stück
Tomate oder 1 Rippe Schokolade oder 2 Blatt
Rohschinken bzw. Hartkäse, ...).
Die Testphase geht fließend in die Langzeiternährung über.
Individuelle diätologische Betreuung, Hilfestellung sowie Begleitung der Patientinnen/
Patienten beim Austesten der persönlichen
Toleranzschwelle ist in jedem Fall dem ausschließlichen Einsatz von Listen vorzuziehen.
Der Histamingehalt in Lebensmitteln kann
trotz gleicher Sortenwahl oft starken Schwankungen unterliegen, was auf Reifegrad, Lagerbedingungen oder Verarbeitungsprozesse
Karenzphase
Lebensmittelgruppe Histaminreiche Lebensmittel
Verträgliche Alternativen
Milch und Milchpro- Gereifte Käsesorten wie Hart- und
dukte
Schnittkäsesorten, Schimmelkäse,
Rohmilchkäse
Frischkäse, Topfen,
Mozzarella, kleine Mengen
Butterkäse, Holländer,
Geheimratskäse
Fisch, Fischwaren,
Meeresfrüchte
Thunfisch, Makrelen, Sardinen, Heringe, Frischer oder tiefgekühlter
marinierte Fische (z.B. Rollmops),
Fisch
gesalzene/geräucherte Fische (Bückling,
Schillerlocken)
Fleisch und Wurstwaren
Gereifte Wurstsorten wie Salami,
Kantwurst, Mettwurst, Rohschinken,
Tiroler Speck, Osso collo
Gemüse
Tomaten, Tomatenprodukte, Spinat, Au- Zucchini, Karotten, Kürbis,
Sellerie, Kohlrabi, Kohl,
berginen, Avocado, Brennessel,
Sauerkraut, Oliven, Essiggurkerln, Mixed Pastinaken, Rote Rüben
Pickles
Obst
Orangen, Grapefruit, Banane, Ananas,
Papaya, Himbeeren, Birnen, Weizenkeime, Cashewnüsse, Walnüsse
Apfel, Marille, Pfirsich,
Kirsche, Melone, Kaki,
Heidelbeeren, Mandeln
Alkohol
Wein, v.a. Rotweine, Sekt, Spirituosen,
hefetrübe Biersorten
Kein Alkohol in der Karenzphase! In der Testphase:
Histaminarmer Sekt,
histaminarmer Wein, klare
Schnäpse
Sonstiges
Weinessig (Rotweinessig, Balsamicoessig) Hefeextrakt in vegetarischen
Aufstrichen, Hefeflocken oder in
Suppenwürzen, Asiatische Fermentationsprodukte wie Sojasauce, Miso,
Tempeh, Sufu, Natto, Fischsaucen,
Schokolade
Tafelessig, Apfelessig,
histaminarmer Essig, Hefe
in Brot und Backwaren, Brot
mit Backferment
Frisches Fleisch, Schinken,
Krakauer, Frankfurter,
Extrawurst
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zahn info
INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Einige Medikamente stehen im Verdacht, die
Wirksamkeit der Diaminoxidase zu blockieren
(siehe Tabelle) und sollten daher bei der Anamnese beachtet werden.
Symptome der Histaminunverträglichkeit
treten dosisabhängig auf
zurückzuführen ist. Auch die individuelle
Empfindlichkeit gegenüber Histamin kann variieren, was die Reproduzierbarkeit der Symptome erschwert. Oft wird die Verträglichkeit
zusätzlich von bestimmten Cofaktoren (körperliche Anstrengung, Stress, Hitze, Kälte)
beeinflusst. Letztendlich entscheiden auch
die Mahlzeitenzusammensetzung (Eiweiß und
Fett innerhalb einer Mahlzeit) sowie die Anwesenheit von anderen biogenen Aminen (insbesondere Cadaverin, Putrescin, Spermin, Spermidin) über die Intensität der Symptome.
Die Beratung und Betreuung von Patientinnen/Patienten mit Histaminunverträglichkeit
gestaltet sich daher oft sehr zeitintensiv, nicht
zuletzt auch dadurch, dass die Betroffenen
durch Zeitschriften oder Internet bereits vorinformiert sind. Die Praxis zeigt, dass moderate Mengen an Histamin häufig gut vertragen
werden und dass durch entsprechende Aufklärung strikte Ernährungsregime häufig vermieden werden könnten.
Wirkstoff
Handelsname
Acetylcystein
Aeromuc®,
Pulmovent®
Ambroxol
Ambroben®e,
Ambroxol®, Broxol®,
Mucosolvan®,
Mucospas®
Aminophyllin
Euphyllin®,
Mundiphyllin®,
Myocardon®
Amitriptylin
Saroten®, Tryptizol®,
Limbritol®
Chloroquin
Resochin®
Clavulansäure
Augmentin®
Isoniazid
Myambutol+INH®,
Rifoldin+INH®,
Rimactan+INH®
Metamizol
Buscopan comp.®, Inalgon®, Novalgin®
Metochlopramid
Ceolat comp.®,
Paspertase®,
Paspertin®
Propafenon
Rhythmocor®,
Rytmonorma®
Verapamil
Isoptin®
Jarisch 2004;
Medikamentöse Therapie, Nahrungsergänzung
In der Praxis hat sich der Einsatz von Antihistaminika insbesondere aus der Gruppe der
H1/H2-Rezeptorblocker (z.B. Aerius®, Xyzall®) bewährt. Auch DAO-Enzymersatzpräparate (z.B. Daosin®) werden häufig empfohlen,
obwohl deren Wirksamkeit noch nicht ausreichend belegt ist. Zu Vitamin B6 und Vitamin C
gibt es aktuell keine Empfehlung.
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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass
die Histaminunverträglichkeit sehr viele Gesichter haben kann und deshalb einer sorgfältigen Anamese eine große Bedeutung zukommt. Interdisziplinäre Betreuung der Patientinnen/Patienten soll dazu führen, dass
Betroffene aufgeklärt und unnötige Einschränkungen der Lebensqualität vermieden werden.
Geschichten aus der Zahnpraxis
Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete Schätze zum Vorschein
kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche Tratschgeschichten aus einer Zahnarztpraxis“.
Die Autorin Elfi Wanjek - auch die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten
Erlebnisse mit Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Lesen Sie in der Zahn-Info einige
Auszüge aus diesem Buch. Vielleicht kommt Ihnen die eine oder andere Episode bekannt vor, weil
Sie sie selbst auch schon in Ihrem Berufsalltag erlebt haben. Viel Spaß beim Lesen!
Der nackte Jugoslawe
Es war im Herbst 1972. Aber die Zeitangabe
spielt in diesem Fall, der so außergewöhnlich
ist, überhaupt keine Rolle. Zwei baumlange
Jugoslawen marschierten eben in die Ordination. Einer konnte überhaupt nicht Deutsch.
Sagte nur: „Do Polli“ (Schmerzen). Der zweite
wollte eben ein endloses Palaver beginnen –
er sprach ein wenig Deutsch – was ich bei seinem Freund alles machen müsse. Ich schickte
ihn ins Wartezimmer zurück, denn ich war ja
selbst Zahnbehandler genug, um zu wissen,
was zu tun sei. Außerdem war die Schwellung
nicht zu übersehen. Er sah aus wie der selige
„Calafatti“ aus dem Wiener Prater, den leider
die Kriegsereignisse 1945 dahingerafft hatten.
Bei der Schwellung gab’s also nur eine Leitungsanästhesie in Verbindung mit ChloräthylSpray (örtlich), was den Extraktionsschmerz
zwar nicht hundertprozentig beseitigte, aber
vollauf genügte. Jugoslawen waren, im Gegensatz zu den Türken, selten wehleidig! Oft
bestanden sie sogar darauf, die stärksten
Zähne, etwa die mit drei Wurzeln, ohne Injektion gezogen zu bekommen. Was ich natürlich
nicht tat, außer bei lockeren Exemplaren. Ich
schickte also den Zweiten hinaus und deutete dem verschwollenen Mirko, Slavko, Mihajlo oder wie immer er hieß, er möge sich in
den Stuhl setzen. Ich beachtete nicht, ob er
es auch tat, denn ich ging mir die Hände waschen. Hatte nur den Eindruck, dass er sich
beim Röntgenstuhl zu schaffen machte.
verblüfft über das ungeschützte Klappergestell, sagte: “Nix do Injektio, sondern da Injektion“ (und auf den Mund deutete), wurde ihm
wohl erst das Groteske seiner Lage bewusst,
und am ganzen Leib zitternd, wie mir schien
nur aus Scham, nicht aus Angst, setzte er sich
endlich in den Operationsstuhl. Ich zog ihm
den Zahn, er strahlte begeistert „Nix Polli“ (keine Schmerzen), kramte in seiner schmierigen
Hosentasche, förderte einen ebenso schmierigen Zwanziger heraus und sagte freundlich:
„Du Kaffee“ (er meinte wohl, im Café möge ich
mir einen Kaffee kaufen).
Als ich dem draußen wartenden Freund von
dem lustigen Striptease erzählte, beteuerte
er: „In Jugoslawia Doktor auch geben Injektio hinten“. „Ja, aber doch nicht fürs Zahnziehen?“ „Oh ja“, nickte er eifrig. „Auch für ‚Sub
weg’ (Zahnziehen), aber immer viel, viel Polli!“
(Schmerzen). Was mir logisch erschien, denn
auch bei Jugoslawen reichen die Zahnnerven
nicht bis zum Allerwertesten.
Als ich mich ihm wieder zuwandte, stand er
noch immer beim Röntgen. Hatte Mantel und
Sakko abgelegt und wollte gerade vollends
Hose und Unterhose herunterlassen. Mit der
„hintergründigen“ Handbewegung und dem
lakonischen Befehl: “Do Injektio!“ Als ich, total
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