der digitale Tachograph - into
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Der digitale Tachograph Der digitale Tachograph im Radioformat besteht aus einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber, Verbindungskabeln und einer Fahrzeugeinheit. Alle Geräte verfügen über: zwei Chipkartenleser (für Zweifahrerbesetzung), einem integrierten Drucker zum Erstellen von Protokollen, einem Display, einer Echtzeituhr sowie den Bedienelementen. Es handelt sich um ein digitales Kontrollgerät, mit dem die Fahreraktivitäten doppelt gespeichert werden, in einem so genannten „Massenspeicher“ der sich im digitalen Tachograph befindet und auf der Fahrerkarte. Im Massenspeicher werden fahrzeugbezogene Vorgänge von bis zu 365 Tagen gespeichert: • alle Daten, die auf die Fahrerkarte geschrieben werden • Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer, Kennzeichen) • Jeweiliger mitternächtlicher Kilometerstand • Systeminfos (Sensoren, Installation, Kalibrierung, Überprüfung) • Gefahrene Geschwindigkeit (der letzten 24 Stunden) • Wegstrecke • Einsatzspezifische Parameter (z. B. Drehzahl) Zum Bedienen des digitalen Tachographen gibt es insgesamt vier verschiedene Karten: Fahrerkarte Die Fahrerkarte enthält unter. anderem Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung der Tätigkeitsdaten (Lenken, Bereitschaft, Arbeit, Unterbrechung und Ruhe). Die Daten werden mindestens 28 Tage gespeichert, danach werden die jeweils ältesten Daten überschrieben. Um eine Fahrerkarte zu erhalten muss der Fahrer seinen Hauptwohnsitz oder eine legales Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ebenso ist es notwendig, dass er die erforderliche Fahrerlaubnis hat (mindestens eine der Klassen B, DE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E) und im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist. Für jeden Fahrer wird nur eine gültige Fahrerkarte ausgestellt. Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Ohne gültige Fahrerkarte darf ein Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen nicht fahren! Dies gilt auch für Aushilfsfahrer. Ausnahme: wenn der Fahrer noch nicht im Besitz der Fahrerkarte ist, weil die zuständige Behörde noch keine Fahrerkarte ausstellen konnte. Wichtige Punkte, die noch zu beachten sind: Wenn ein Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte ist, muss er diese immer mitführen auch, wenn er ausschließlich ein Fahrzeug mit analogem Tachograph fährt. Bei Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust darf die Fahrt längstens 15 Kalendertage fortgesetzt werden, bzw. auch länger, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zum Standort erforderlich ist. Es muss eine neue Fahrerkarte innerhalb von 7 Kalendertagen beantragt werden. Rechtlich ist nicht eindeutig geklärt , was passiert, wenn die Fahrerkarte vor Beginn der Fahrt defekt ist. Nach momentaner Rechtsauffassung dürfte dieser Fahrer dann eigentlich nicht fahren, bis er eine neue Karte erhält (dies dauert ca. 3 - 4 Werktage). Die täglichen Ausdrucke aus dem digitalen Tachographen sind hierfür als Ersatz nicht ausreichend. Bei Diebstahl der Karte muss dies bei der zuständigen Polizeibehörde angezeigt werden. Da der Unternehmer verpflichtet ist, seine Fahrer auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu überprüfen, ist es erforderlich, dass die Fahrerkarte innerhalb der 28 Tage vom Unternehmer ausgelesen wird, da ggf. bei einem längeren Zeitraum ein Datenverlust droht. Rechtlich nicht geregelt ist, ob der Unternehmer oder der Fahrer die Kosten für die Fahrerkarte tragen muss. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrer bei Bedarf eine Karte hat. Sie ist jedoch ein persönliches Dokument des Fahrers. Sie darf auch nicht bei einem Führerscheinentzug mit eingezogen werden und verliert dadurch nicht ihre Gültigkeit. Auch bei einem Arbeitsstellenwechsel verliert die Fahrerkarte nicht ihre Gültigkeit und der Fahrer kann die Karte einfach mitnehmen. Unternehmenskarte Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die im Massenspeicher des Kontrollgerätes gespeichert sind. Sie ist ebenso wie die Fahrerkarte 5 Jahre gültig. Auf der Unternehmenskarte werden jedoch keine Fahraktivitäten gespeichert, d. h. die Unternehmenskarte darf nicht für Fahraktivitäten benutzt werden. Mit der Unternehmenskarte können auch keine Daten von anderen Unternehmen ausgelesen werden (z.B. bei Mietfahrzeugen ist es nicht möglich, die Daten des vorherigen Mieters anzusehen, ebenso kann der Vermieter die Daten nicht auslesen). Die Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes müssen vom Unternehmer spätestens alle drei Monate in die betriebliche Datenverarbeitung kopiert werden. Das alleinige Ablegen der Papiersausdrucke reicht nicht aus! Diese Daten und Papierausdrucke müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Die Unternehmenskarte darf grundsätzlich nur vom Unternehmer (oder besonders beauftragten Personen) benutzt werden, vom Fahrer dagegen nicht (Datenschutz). Problematisch wird dies, wenn ein Mietfahrzeug an einem anderem Standort zurückgegeben wird, da der Massenspeicher dann nicht ausgelesen werden kann. Eine Regelung hierzu wird zurzeit noch erarbeitet. Werkstattkarte Werkstätten und Hersteller von digitalen Tachographen benötigen die Werkstattkarte zum Einbau und Kalibrieren der Tachographen. Die Werkstattkarte ist nur ein Jahr gültig und wird nur an geschultes Werkstattpersonal ausgegeben. Eine Schulung des Werkstattpersonals muss alle drei Jahre erfolgen. Wenn der Inhaber einer Werkstattkarte aus dem Unternehmen ausscheidet, muss die Werkstattkarte zurückgegeben werden. Kontrollkarte Die Kontrollkarte wird nur an Kontrollbehörden ausgegeben. Sie ermöglicht das Auslesen und Drucken der Daten aus dem Massenspeicher des digitalen Tachographen und der Fahrerkarte zu Kontrollzwecken. Ausgabestelle der Karten: Die Fahrerkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten können beim TÜV oder DEKRA beantragt werden. Weitere Punkte, die beim Umgang mit dem digitalen Tachographen noch beachtet werden sollten: • Die Geschwindigkeit wird im Massenspeicher des Tachographen gespeichert. Dabei wird zu jeder Sekunde der letzten 24 Stunden, in denen sich das Fahrzeug bewegt hat, die Momentangeschwindigkeit des Fahrzeuges mit den dazugehörigen Datums- und Uhrzeitangaben festgehalten. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist es deshalb ratsam, den Massenspeicher rechtzeitig auszulesen, um die Rekonstruktion des Unfalles zu erleichtern. Darüber hinaus wird eine Überschreitung der von Seiten des Fahrzeugherstellers oder einer autorisierten Werkstatt über die Geschwindigkeitsfunktion eingestellten „Höchstgeschwindigkeit“ (nach StVO 90 km/h) festgehalten, wenn diese eingestellte „Höchstgeschwindigkeit“ vom Fahrer länger als eine Minute überschritten worden ist. Diese Informationen werden dann im Massenspeicher und auf der Fahrerkarte gespeichert und zwar jeweils die letzten fünf Überschreitungen! • Mit der Kontrollkarte kann die kontrollierende Behörde sämtliche vorhandenen Daten auf der Fahrerkarte und aus dem Massenspeicher auslesen. Kontrolliert werden soll jedoch nur die laufende Woche sowie die voran gegangenen 15 Kalendertage. Nur im begründeten Verdachtsfall soll der Zeitraum ausgeweitet werden. Dies liegt im Ermessen der kontrollierenden Person! • Für Fahrten in eine Werkstatt muss keine Fahrerkarte benutzt werden. Ebenso ausgenommen sind Überführungsfahrten. Auch Fahrten auf dem Betriebsgelände sind ohne Fahrerkarte möglich. Jedoch sollten in solchen Fällen zeitnah Papierausdrucke angefertigt werden. • Der Unternehmer hat für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgeräts sowie der Fahrerkarte durch den Fahrer zu sorgen. • Bei einer Betriebsstörung oder mangelhafter Funktionstüchtigkeit des Kontrollgerätes muss der Unternehmer die Reparatur von einem zugelassenem Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt durchführen lassen. • Beim Einsatz von Mietfahrzeugen hat der Unternehmer, der ein Fahrzeug anmietet, zu Beginn und Ende des Mietzeitraums durch Verwendung der Unternehmenskarte sicherzustellen, dass die Daten des Fahrzeugspeichers über die mit dem Fahrzeug durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist dies nicht möglich, ist durch den Fahrer zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck wie bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte zu fertigen und dem Unternehmer zur Aufbewahrung zu übergeben. Key • ermöglicht Zutritt zu den sonst unzugänglichen Daten ( z.B. eine Fahrt ohne Fahrerkarte, Abschaltung des Tachographen von der Batterie, usw.) • um den verwenden zu können, muss in den Tachographen eine Karte mit Autorisierungsrechten eingesetzt werden • Der Unternehmer benötigt EDV-Hard- und Software zum Speichern, Archivieren und Auswerten der Daten.