der digitale Tachograph - into

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der digitale Tachograph - into
Der digitale Tachograph
Der digitale Tachograph im Radioformat besteht aus einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber,
Verbindungskabeln und einer Fahrzeugeinheit.
Alle Geräte verfügen über:
zwei Chipkartenleser (für Zweifahrerbesetzung),
einem integrierten Drucker zum Erstellen von Protokollen,
einem Display,
einer Echtzeituhr
sowie den Bedienelementen.
Es handelt sich um ein digitales Kontrollgerät, mit dem die Fahreraktivitäten doppelt gespeichert
werden, in einem so genannten „Massenspeicher“ der sich im digitalen Tachograph befindet und
auf der Fahrerkarte.
Im Massenspeicher werden fahrzeugbezogene Vorgänge von bis zu 365 Tagen
gespeichert:
•
alle Daten, die auf die Fahrerkarte geschrieben werden
•
Fahrzeugdaten (Fahrgestellnummer, Kennzeichen)
•
Jeweiliger mitternächtlicher Kilometerstand
•
Systeminfos (Sensoren, Installation, Kalibrierung, Überprüfung)
•
Gefahrene Geschwindigkeit (der letzten 24 Stunden)
•
Wegstrecke
•
Einsatzspezifische Parameter (z. B. Drehzahl)
Zum Bedienen des digitalen Tachographen gibt es insgesamt vier verschiedene Karten:
Fahrerkarte
Die Fahrerkarte enthält unter. anderem Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die
Speicherung der Tätigkeitsdaten (Lenken, Bereitschaft, Arbeit, Unterbrechung und Ruhe). Die
Daten werden mindestens 28 Tage gespeichert, danach werden die jeweils ältesten Daten
überschrieben.
Um eine Fahrerkarte zu erhalten muss der Fahrer seinen Hauptwohnsitz oder eine legales
Beschäftigungsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ebenso ist es notwendig,
dass er die erforderliche Fahrerlaubnis hat (mindestens eine der Klassen B, DE, C, CE, C1, C1E,
D, DE, D1 oder D1E) und im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist. Für jeden Fahrer wird nur
eine gültige Fahrerkarte ausgestellt. Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Ohne gültige Fahrerkarte darf ein Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen nicht
fahren! Dies gilt auch für Aushilfsfahrer. Ausnahme: wenn der Fahrer noch nicht im Besitz
der Fahrerkarte ist, weil die zuständige Behörde noch keine Fahrerkarte ausstellen konnte.
Wichtige Punkte, die noch zu beachten sind:
Wenn ein Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte ist, muss er diese immer mitführen auch,
wenn er ausschließlich ein Fahrzeug mit analogem Tachograph fährt.
Bei Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust darf die Fahrt längstens 15 Kalendertage fortgesetzt werden, bzw. auch länger, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeuges zum
Standort erforderlich ist. Es muss eine neue Fahrerkarte innerhalb von 7
Kalendertagen beantragt werden.
Rechtlich ist nicht eindeutig geklärt , was passiert, wenn die Fahrerkarte vor Beginn der
Fahrt defekt ist. Nach momentaner Rechtsauffassung dürfte dieser Fahrer dann
eigentlich nicht fahren, bis er eine neue Karte erhält (dies dauert ca. 3 - 4 Werktage).
Die täglichen Ausdrucke aus dem digitalen Tachographen sind hierfür als Ersatz nicht
ausreichend.
Bei Diebstahl der Karte muss dies bei der zuständigen Polizeibehörde angezeigt
werden.
Da der Unternehmer verpflichtet ist, seine Fahrer auf die Einhaltung der Lenk- und
Ruhezeiten zu überprüfen, ist es erforderlich, dass die Fahrerkarte innerhalb der 28
Tage vom Unternehmer ausgelesen wird, da ggf. bei einem längeren Zeitraum ein
Datenverlust droht.
Rechtlich nicht geregelt ist, ob der Unternehmer oder der Fahrer die Kosten für die
Fahrerkarte tragen muss. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrer
bei Bedarf eine Karte hat. Sie ist jedoch ein persönliches Dokument des Fahrers. Sie
darf auch nicht bei einem Führerscheinentzug mit eingezogen werden und verliert
dadurch nicht ihre Gültigkeit.
Auch bei einem Arbeitsstellenwechsel verliert die Fahrerkarte nicht ihre Gültigkeit und der Fahrer
kann die Karte einfach mitnehmen.
Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das
Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die im Massenspeicher des Kontrollgerätes
gespeichert sind. Sie ist ebenso wie die Fahrerkarte 5 Jahre gültig. Auf der Unternehmenskarte
werden jedoch keine Fahraktivitäten gespeichert, d. h. die Unternehmenskarte darf nicht für
Fahraktivitäten benutzt werden. Mit der Unternehmenskarte können auch keine Daten von
anderen Unternehmen ausgelesen werden (z.B. bei Mietfahrzeugen ist es nicht möglich, die
Daten des vorherigen Mieters anzusehen, ebenso kann der Vermieter die Daten nicht auslesen).
Die Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes müssen vom Unternehmer spätestens
alle drei Monate in die betriebliche Datenverarbeitung kopiert werden. Das alleinige Ablegen der
Papiersausdrucke reicht nicht aus! Diese Daten und Papierausdrucke müssen zwei Jahre lang
aufbewahrt werden.
Die Unternehmenskarte darf grundsätzlich nur vom Unternehmer (oder besonders beauftragten
Personen) benutzt werden, vom Fahrer dagegen nicht (Datenschutz). Problematisch wird dies,
wenn ein Mietfahrzeug an einem anderem Standort zurückgegeben wird, da der Massenspeicher
dann nicht ausgelesen werden kann. Eine Regelung hierzu wird zurzeit noch erarbeitet.
Werkstattkarte
Werkstätten und Hersteller von digitalen Tachographen benötigen die Werkstattkarte zum Einbau
und Kalibrieren der Tachographen. Die Werkstattkarte ist nur ein Jahr gültig und wird nur an
geschultes Werkstattpersonal ausgegeben. Eine Schulung des Werkstattpersonals muss alle drei
Jahre erfolgen. Wenn der Inhaber einer Werkstattkarte aus dem Unternehmen ausscheidet, muss
die Werkstattkarte zurückgegeben werden.
Kontrollkarte
Die Kontrollkarte wird nur an Kontrollbehörden ausgegeben. Sie ermöglicht das Auslesen und
Drucken der Daten aus dem Massenspeicher des digitalen Tachographen und der Fahrerkarte zu
Kontrollzwecken.
Ausgabestelle der Karten:
Die Fahrerkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten können beim TÜV oder DEKRA
beantragt werden.
Weitere Punkte, die beim Umgang mit dem digitalen Tachographen noch beachtet werden
sollten:
•
Die Geschwindigkeit wird im Massenspeicher des Tachographen gespeichert. Dabei wird
zu jeder Sekunde der letzten 24 Stunden, in denen sich das Fahrzeug bewegt hat, die
Momentangeschwindigkeit des Fahrzeuges mit den dazugehörigen Datums- und Uhrzeitangaben festgehalten. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist es deshalb ratsam, den
Massenspeicher rechtzeitig auszulesen, um die Rekonstruktion des Unfalles zu
erleichtern.
Darüber hinaus wird eine Überschreitung der von Seiten des Fahrzeugherstellers oder einer
autorisierten Werkstatt über die Geschwindigkeitsfunktion eingestellten „Höchstgeschwindigkeit“
(nach StVO 90 km/h) festgehalten, wenn diese eingestellte „Höchstgeschwindigkeit“ vom Fahrer
länger als eine Minute überschritten worden ist.
Diese Informationen werden dann im Massenspeicher und auf der Fahrerkarte gespeichert
und zwar jeweils die letzten fünf Überschreitungen!
• Mit
der Kontrollkarte kann die kontrollierende Behörde sämtliche vorhandenen Daten auf
der Fahrerkarte und aus dem Massenspeicher auslesen. Kontrolliert werden soll jedoch nur
die laufende Woche sowie die voran gegangenen 15 Kalendertage. Nur im begründeten
Verdachtsfall soll der Zeitraum ausgeweitet werden. Dies liegt im Ermessen der
kontrollierenden Person!
• Für
Fahrten in eine Werkstatt muss keine Fahrerkarte benutzt werden. Ebenso ausgenommen sind Überführungsfahrten. Auch Fahrten auf dem Betriebsgelände sind ohne
Fahrerkarte möglich. Jedoch sollten in solchen Fällen zeitnah Papierausdrucke angefertigt
werden.
• Der
Unternehmer hat für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße
Benutzung des Kontrollgeräts sowie der Fahrerkarte durch den Fahrer zu sorgen.
• Bei
einer Betriebsstörung oder mangelhafter Funktionstüchtigkeit des Kontrollgerätes muss
der Unternehmer die Reparatur von einem zugelassenem Installateur oder einer
zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.
• Beim
Einsatz von Mietfahrzeugen hat der Unternehmer, der ein Fahrzeug anmietet, zu
Beginn und Ende des Mietzeitraums durch Verwendung der Unternehmenskarte sicherzustellen, dass die Daten des Fahrzeugspeichers über die mit dem Fahrzeug durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist dies nicht möglich, ist
durch den Fahrer zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck wie bei
Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte zu fertigen und dem Unternehmer zur
Aufbewahrung zu übergeben.
Key
• ermöglicht Zutritt zu den sonst unzugänglichen Daten ( z.B. eine Fahrt ohne Fahrerkarte,
Abschaltung des Tachographen von der Batterie, usw.)
• um den verwenden zu können, muss in den Tachographen eine Karte mit
Autorisierungsrechten eingesetzt werden
• Der
Unternehmer benötigt EDV-Hard- und Software zum Speichern, Archivieren und
Auswerten der Daten.

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