ASU-Protokoll Nr. 03/2013-IX vom 07.03.2013
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ASU-Protokoll Nr. 03/2013-IX vom 07.03.2013
Stadt Quickborn Der Bürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung PROTOKOLL Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt Nr. 03 / 2013-IX Ort: Feuerwache, Schulungsraum, Marktstraße 9, 25451 Quickborn verschickt am 11.04.2013 Sitzung am 07.03.2013 Beginn: 18.30 Uhr anwesend von TOP bis TOP TEILNEHMERINNEN / TEILNEHMER 1. 2. Für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt Ratsherr Kruse Jörn Vorsitzender - CDU Ratsherr Salewsky Dirk stellv. Vorsitzender – Bündnis 90/Die Grünen Herr Fehrmann Holger – CDU Ratsherr Kluge Wolfgang – CDU Herr Meyn Hauke – CDU Ratsfrau Rodde Marion – Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Teepe Gerhard – SPD Herr Tröger Wolfgang – SPD Mitglieder mit Grundmandat nach § 46 Abs. 2 GO Herr Stahl Horst – FDP Ersatzmitglieder Frau Kruse Sonja – Bündnis 90/Die Grünen Für die Stadtverwaltung TAe Walter ARín Lohse VA Voß 3. Für die Ratsversammlung Ratsherr Meyn, Henning (CDU) 4. Ferner Einwohnerinnen und Einwohner Ende: 20.35 Uhr Fachbereich Stadtentwicklung Fachbereich Öffentliche Sicherheit FB Stadtentwicklung; Protokoll -2- 1 1 8 8 1 1 1 1 1 8 8 8 8 8 1 8 1 8 1 1 1 8 4 u. 7.1 8 -2- Ausschussvorsitzender Kruse eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwände gegen Form und Frist der Einladung werden nicht erhoben. Nachdem der Ausschussvorsitzende die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner gefragt hat, ob zu einzelnen Beratungsgegenständen Betroffene oder Sachverständige angehört zu werden wünschen, bittet Herr Peter Gudelius (Vorsitzender des Vereins Bürger für Quickborn) darum, sich bei Tagesordnungspunkt 4 (BfQ-Verkehrskonzept) einbringen zu können. Der Ausschuss beschließt daraufhin einstimmig die Anhörung von Herrn Gudelius als Sachverständiger / Betroffener. Beratung zur Tagesordnung: Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. Die in der Sitzungseinladung und in der Bekanntmachung zur Ausschusssitzung dargestellte Tagesordnung wird bestätigt. Somit und aufgrund der nachfolgend unter TOP 2 und TOP 3 gefassten Beschlüsse gilt folgende TAG E S O R D N U N G 1. Einwohnerfragestunde 2. Anträge des Bürgermeisters auf nichtöffentliche Beratung 3. Weitere Anträge auf nichtöffentliche Beratung (z.B. Anfragen und Anregungen) 4. BfQ-Verkehrskonzept -erneute Beratung- 5. Lärmaktionsplan 2. Stufe für die Lärmquellen B 4 und L 76 hier: Vorstellung der Belastungskarten und Klärung zum weiteren Vorgehen 6. Bekanntgabe eines am 31.01.2013 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses -Beschluss über Planungsprioritäten- 7. Unterrichtungen unter anderem: Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Bahnhofes Tanneneck / Bahnstraße hier: Bekanntgabe des Prüfergebnisses 8. Anfragen und Anregungen DS-Nr. IX/624 in nichtöffentlicher Sitzung: 9. Unterrichtungen 10. Anfragen und Anregungen Hinweis: Die Behandlung der Tagesordnungspunkte 9 und 10 ist dargestellt in der Niederschrift 03a / 2013-IX des nichtöffentlichen Sitzungsteils. -3- -3- 1. Einwohnerfragestunde Ausschussvorsitzender Kruse fragt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, ob sie Fragen an den Ausschuss oder an die Verwaltung richten möchten, die zwar die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt berühren, jedoch nicht die Beratungsgegenstände gemäß beschlossener Tagesordnung betreffen. Darauf werden folgende Fragen gestellt: 1.1 Johanniter-Schule Quickborn Herr Lars Ise (Mitglied der Elternvertretung der Johanniterschule Quickborn) führt aus, dass die Eltern der Schüler der Johanniterschule wegen des eingetretenen Verzuges bei der Realisierung des Schulbauprojektes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 Teil 1 (in Aufstellung) verunsichert und in großer Sorge seien. Der Elternbeirat habe sich daher bereits an den Johanniter-Bundesvorstand gewandt, jedoch keine belastbaren Auskünfte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Schulneubaus erhalten. Daher bitte man nun die Stadt um folgende Auskünfte: 1. Wie ist der jetzige Stand des Bauverfahrens? 2. An wem liegt es, dass das Bauvorhaben nicht begonnen wird? 3. Wann ist Ihrer Einschätzung nach frühestens mit einem Baubeginn zu rechnen? 4. Kann das Grundstück (auch teilweise) für etwas anderes als eine Schule genutzt werden? Frau Walter erläutert daraufhin, dass zunächst zwischen der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und der Planung und Realisierung des Schulbaukörpers unterschieden werden müsse. Die Stadt Quickborn betreibe ein Bauleitplanverfahren mit dem Ziel, den Bau einer Schule auf dem Grundstück der Schokoladenfabrik zu ermöglichen. Nach aktuellem Rechtsstand sei die Fläche ein Gewerbegrundstück, so dass die Art der baulichen Nutzung entsprechenden Beschränkungen unterliege. Parallel dazu habe die Johanniter-Unfallhilfe (Schulträger) ein Architektenbüro mit der Planung des Schulgebäudes beauftragt. Der Entwurf sei der Verwaltung übergeben worden und stelle eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes dar. Frau Walter stellt vor diesem Hintergrund den Bebauungsplanentwurf vor, der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.06.2012 zugrunde lag. Sie erläutert ausführlich das städtebauliche Konzept, das das Plangebiet insbesondere in Flächen für schulische Nutzungen, in Flächen für Wohnnutzungen und in Flächen für verkehrliche Nutzungen / Erschließungsanlagen gliedert. Der Entwurf fuße auf einer Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren und der Beschlusslage der Stadt Quickborn zu den städtebaulichen Zielen. So wie das Schulbaukonzept durch das städtebauliche Konzept geleitet werde, berücksichtige auch der B-Planentwurf das Nutzungskonzept der Schulbaufläche. Eine enge Abstimmung sei unerlässlich. -4- -4- Leider sei der Fortgang des Bauleitplanverfahrens nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ins Stocken geraten, weil der Schulträger es unterlassen habe, wichtige Erklärungen abzugeben bzw. Vereinbarungen über die Durchführung des Planverfahrens sowie die Erstattung von Kosten abzuschließen. Der eingetretene Verzug sei darauf zurückzuführen und nicht von der Stadt Quickborn zu vertreten. Mit dem Schulbau dürfe erst begonnen werden, wenn das Bebauungsplanverfahren zum Abschluss geführt und auf dieser Grundlage eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Wann diese Voraussetzung erfüllt sein wird, sei zur Zeit nicht absehbar, da noch ungewiss sei, wie und wann sich die Johanniter erklären werden. Ein Baubeginn innerhalb des laufenden Jahres sei inzwischen nicht mehr realistisch. Ob ein alternatives Nutzungskonzept für das in Rede stehende Grundstück zum Tragen kommen könne, sei noch völlig offen. Das abgestimmte Konzept sehe den Bau einer Privatschule sowie Wohnbebauung vor. Beide Nutzungen beanspruchen dabei in etwa gleiche Flächenanteile. Sollte der Schulträger entscheiden, sein Vorhaben wesentlich geringer zu dimensionieren, würde daraus nicht automatisch eine Vergrößerung der Wohnbaufläche resultieren. Maßgeblich sei die dann neu zu definierende städtebauliche Zielsetzung der Stadt Quickborn, die auf eine sinnvolle Flächennutzung auszurichten sei und z.B. Konflikte aufgrund benachbarter W ohn- und Gewerbenutzungen zu verhindern habe. Frau Walter erklärt, dass die Stadt die eingetretene Situation sehr bedauere, zumal die eingetretene Planungspause dazu führe, dass die Entwicklung des Plangebietes auch zulasten Dritter blockiert werde. Herr Kruse erinnert daran, dass Verwaltung und Selbstverwaltung zügig auf die damaligen Planungswünsche der Johanniter eingegangen seien und vor diesem Hintergrund während eines laufenden Bauleitplanverfahrens die Planungsziele korrigiert hätten, um die Rahmenbedingungen für das Schul- und Wohnbauprojekt zu schaffen. Der Ausschuss sei daher außerordentlich unzufrieden mit der eingetretenen Entwicklung bzw. mit dem Verhalten des privaten Schulträgers, das zu einem Planungsstillstand geführt habe. Herr Tröger regt an, dass die Verwaltung den Investor, der eine Grundstückshälfte für Wohnungsbau zu nutzen beabsichtigt, darüber aufklären sollte, dass er nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfe, bei einem verminderten Flächenbedarf für den Schulbau weitere Grundstücksteile mit Wohngebäuden bebauen zu können. Eine derartige Erklärung solle der Abwehr etwaiger Schadensersatzforderungen dienen. Frau Walter teilt hierzu mit, dass eine entsprechende klarstellende Mitteilung bereits an die Johanniter Unfallhilfe e.V. und an den weiteren Grundstückserwerber gerichtet worden sei. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 1.1 -5- -5- 1.2 Parkraumangebot im Umfeld des Kirchengemeinde, Lornsenstraße 21-23 Grundstückes der Martin-Luther- Frau Westphal (Hans-Rantzau-Straße) erklärt, dass es während der Gottesdienste und aus Anlass anderer Veranstaltungen in der Martin-Luther-Kirche häufig zu Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen komme, da Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen des knappen Parkraumangebotes ihre Fahrzeuge auf den Gehwegen parken. In dieser Angelegenheit habe sie bereits vor längerer Zeit mit dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit korrespondiert. Eine Verbesserung der Situation sei infolgedessen jedoch nicht eingetreten. Frau Westphal bittet den Ausschuss um Abhilfe. Es wird zugesichert, dass der Fachbereich Öffentliche Sicherheit die Angelegenheit noch einmal prüfen und Frau Westphal sodann informieren wird. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 1.2 1.3 Planung einer Ortsteilverbindungsstraße Quickborn-Heide – Quickborn-Ort Frau Niemann bezieht sich auf die aktuelle öffentliche Diskussion über den Bau einer Straßenverbindung vom Halenberg zur Malchower Brücke und zitiert Erklärungen der Verwaltung aus dem Jahr 2003, die anlässlich des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatz des Bahnüberganges Feldbehnstraße abgegeben worden seien. Demnach habe die Stadt seinerzeit ausgeschlossen, dass eine Verlängerung der Brückentrasse über die Max-Planck-Straße zur Anbindung der BAB dienen werde. Vor diesem Hintergrund möchte Frau Niemann wissen, ob sich die Stadt durch damalige Zusicherungen nicht mehr gebunden fühle. Ausschussvorsitzender Kruse stellt fest, dass zur Zeit Planungsideen in der politischen Diskussion stünden, Entscheidungen, die die damalige Beschlusslage revidieren, jedoch bislang nicht getroffen worden seien. Frau Walter erläutert daraufhin den maßgeblichen Beschluss der Ratsversammlung aus dem Jahr 2000. Im Rahmen des Trassenbeschlusses anlässlich der Entwicklung der Verkehrslösung Innenstadt sei hervorgehoben worden, dass die neue Brückenspange als Ersatz für den Bahnübergang Feldbehnstraße dienen und somit eine der notwendigen ortsnahen Verkehrsbeziehungen herstellen werde. Die Ratsversammlung habe in diesem Zusammenhang erklärt, dass es nicht beabsichtigt sei, eine mögliche künftige Ortsumgehung über diese Trassenführung zu entwickeln. Auf diesen Beschluss basiere die zitierte Stellungnahme der Verwaltung. Abweichende Beschlüsse seien bisher nicht gefasst worden. Die zuständigen politischen Gremien seien mithin gehalten, sich im Zuge der Überlegungen zur Realisierung einer Ortsteilverbindung mit der dargestellten Beschlusslage auseinanderzusetzen. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 1.3 -6- -6- 2. Antrag des Bürgermeisters auf Behandlung des Tagesordnungspunktes Unterrichtungen in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit Frau Walter führt aus, dass die Verwaltung den Ausschuss über solche Sachverhalte zu informieren habe, die nach Maßgabe von § 35 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigten. Der Bürgermeister beantrage daher, dass ein Teil der vorzutragenden Unterrichtungen in nichtöffentlicher Sitzung erstattet wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgenden Beschluss Die Öffentlichkeit wird von der Teilnahme an dem vorzusehenden Tagesordnungspunkt „Unterrichtungen in nichtöffentlicher Sitzung“ ausgeschlossen. einstimmig beschlossen ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 2 3. Weitere Anträge auf nichtöffentliche Beratung Ausschussvorsitzender Kruse teilt mit, dass im Rahmen der Sitzung Fragen an die Verwaltung gerichtet werden sollen, deren Gegenstand den Ausschluss der Öffentlichkeit nach Maßgabe von § 35 GO gebiete. Er beantrage daher, dass diese Anfragen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgenden Beschluss Die Öffentlichkeit wird von der Teilnahme an dem vorzusehenden Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen in nichtöffentlicher Sitzung“ ausgeschlossen. einstimmig beschlossen ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 3 -7- -7- 4. BfQ-Verkehrskonzept -erneute Beratung- IX/624 BFQ VERKEHRSKONZEPT Ausschussvorsitzender Kruse stellt zunächst fest, dass Entscheidungen über die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen bzw. das Aufstellen von Verkehrszeichen den Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zuzurechnen und somit der Zuständigkeit der Selbstverwaltungsgremien grundsätzlich entzogen seien. Die Verwaltung müsse Entscheidungen auf der Grundlage von Bundesrecht und gegebenenfalls nach Maßgabe von Erlassen des zuständigen Landesministeriums treffen. Für Beschlüsse der städtischen Gremien bleibe vor diesem Hintergrund kaum Raum. Er habe die Angelegenheit insbesondere deshalb gleichwohl auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt, um ein Forum für einen Gedankenaustausch zu bieten. Frau Lohse leitet ihren Sachvortrag mit einem Rückblick auf vorausgegangene Ausschussberatungen (Sitzung vom 12.06.2012 → siehe ASU-Protokoll Nr. 06/2012-IX, TOP 5, Sitzung vom 15.11.2012 → siehe ASU-Protokoll Nr. 08/2012-IX, TOP 5) ein und erläutert sodann ausführlich die einzelnen BfQ-Anregungen und die dazugehörigen Bewertungen / Stellungnahmen der Unteren Straßenverkehrsbehörde (dargestellt in der zugrundeliegenden Sitzungsvorlage DS-Nr. IX/624). Einwohnerfragen: Herr Warnholz bezieht sich auf die Situation am Übergang der Feldbehnstraße in den Ohlmöhlenweg (siehe Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu Eckpunkt 10) und regt den Rück- oder Umbau der zum Zwecke der Geschwindigkeitsdämpfung installierten Fahrbahneinengung an. Er begründet seinen Vorschlag mit ungünstigen Wirkungen zulasten von Fußgängern (insbesondere Benutzer/innen von Rollatoren und Kinderwagen), mit widrigen Auswirkungen auf die Verkehrslärmbelastung und mit dem geringen Nutzen im Sinne einer Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus passierender Kraftfahrzeuge. Außerdem sei ihm bekannt, dass sich ein Radfahrer bei einem Unfall an den Einbauten schwere Verletzungen zugezogen habe. Er halte eine Verlängerung der Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h für angeraten. Frau Lohse erklärt, dass die Sicherheit der baulichen Maßnahmen zur Durchsetzung einer angemessenen Geschwindigkeit vorrangig von der Stelle zu gewährleisten sei, die die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast wahrnehme. Sie werde daher den zuständigen Fachbereich Tiefbauten und Kommunalbetriebe in die Überprüfung einbeziehen. Herr Warnholz moniert sodann die Bedingungen, unter denen Radfahrer die BAB im Zuge des Harksheider Weges überqueren müssten. Nach seiner Ansicht könnte bereits eine deutliche Verbesserung erzielt werden, indem die nutzbare Breite des Radweges durch Entfernung des einengenden Bewuchses vergrößert wird. Sachverständigen- / Betroffenenanhörung: Herr Gudelius (BfQ) verteilt an die Ausschussmitglieder eine Übersicht, in der die BestandsTempo-30-Zonen dargestellt sind. Er geht auf die Ausführungen zu den Eckpunkten 1 und 2 (Angleichung der Verkehrsregelungen, nahezu flächendeckende Einrichtung von Tempo30-Zonen) ein, weist darauf hin, dass bereits große Teile des Stadtgebietes in Tempo-30- -8- -8- Zonen einbezogen seien und wirbt mit dem Argument der Einheitlichkeit für Lückenschlüsse. Auf die Feststellung der Verwaltung, dass zwingende Gründe entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen rechtfertigen müssten, erwidert er, dass nicht ohne weiteres nachvollzogen werden könne, warum diese Bedingung bei den Bestandszonen als erfüllt angesehen und dort somit ein größeres Schutzbedürfnis attestiert worden sei. Seiner Ansicht nach bewirke der Grundsatz „gleiche Verkehrsregelungen in vergleichbaren Straßensituationen“ ein besseres Bewusstsein für die geltenden Anordnungen mit der Folge, dass sich Verkehrsteilnehmer stärker an diese Maßgaben halten. Dieser Effekt sollte hinter sonstigen zwingenden Gründen nicht zurückstehen. Frau Lohse weist abermals darauf hin, dass das Straßenverkehrsrecht nur sehr begrenzt Raum für Ermessensentscheidungen lasse. Insofern stelle sich die Entscheidung über verkehrsregelnde Anordnungen als gebundenes Verwaltungshandeln dar. Sofern Interesse an der Motivlage bei Einrichtung der Bestandszonen geltend gemacht werde, sei sie gern zu direkten Erörterungen mit Herrn Gudelius über Einzelfälle bereit. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen, dass sich Verkehrsrecht in den Jahren seit Einführung der ersten Tempo-30-Zonen fortentwickelt habe. Außerdem sei die Zuständigkeit erst vor etwa 10 Jahren auf die Stadt Quickborn übergegangen. Zu Eckpunkt 3 (Einrichtung einer Bushaltestelle auf der Nordseite des Harksheider Weges in Höhe des Dreibeekenmoorweges) erklärt Herr Gudelius, er habe den Eindruck gewonnen, dass sich die Stadt in der Vergangenheit zu wenig für diese Maßnahme engagiert habe. Er wünsche sich daher, dass der Ausschuss der Verwaltung eine Frist für die Umsetzung setzt. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass es sich bei der erforderlichen baulichen Herrichtung der Haltestelle durchaus nicht lediglich um eine geringfügige Maßnahme handeln werde. Nötig sei insbesondere die Herstellung einer verkehrssicheren Aufstellfläche für wartende bzw. ein- und aussteigende Fahrgäste (Plateauhaltestelle). Dafür müsse u.a. die Böschung gesichert und der Seitenstreifen befestigt werden (einschließlich Unterbau). Nähere Angaben würden zeitnah für eine politische Beratung vorgelegt werden. Bei der Terminierung der Umsetzung müsse überdies die Arbeits- bzw. Prioritätenplanung des zuständigen Fachbereiches Tiefbauten und Kommunalbetriebe berücksichtigt werden. Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zu Eckpunkt 5 (Radfahrer auf die Fahrbahn) kommentiert Herr Gudelius mit der Bemerkung, dass er den erfolgten Abbau von Verkehrszeichen, mit denen die Radwegbenutzungspflicht angeordnet wurde, nicht als Erledigung des BfQ-Vorschlages auffasse. Seiner Ansicht nach müsse an der Vermittlung der geltenden Rechtslage gearbeitet werden, damit sich tatsächlich ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer einstellt. Herr Gudelius regt unter Bezugnahme auf Eckpunkt 6 (Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn des Harksheider Weges) eine veränderte Gliederung des Straßenraumes an: Die Breite des Geh- und Radweges auf der Südseite sollte vermindert und die so gewonnene Fläche der Fahrbahn zugeschlagen werden, so dass sie eine ausreichende Breite für die Schaffung eines Fahrradschutzstreifens aufweist. Zu Eckpunkt 10 (Fahrbahnverengung am Übergang Feldbehnstraße – Ohlmöhlenweg): Herr Gudelius bittet insbesondere für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung und Passanten mit Kinderwagen Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. -9- -9- Herr Gudelius hat vor der Sitzung an die Ausschussmitglieder Textideen verteilt, die ihm geeignet erscheinen, im Sinne der Eckpunkte 13 und 14 (Infoflyer, Verkehrserziehung) genutzt zu werden. Seiner Ansicht nach sollten etwaige Zweifel am Erfolg von Aktionen zur Verkehrsaufklärung nicht daran hindern, überhaupt zum Verständnis der Verkehrsregeln beizutragen. Frau Lohse erwidert, dass durchaus nicht nichts getan werde und geht noch einmal auf die dargestellte Stellungnahme zu den letzten beiden Eckpunkten ein. Nach ihrer Erfahrung sei das Einüben des künftigen Schulweges unter Anleitung der Eltern und die Erläuterung von Verkehrsabläufen und Verkehrsregeln vor Ort die am stärksten nutzbringende Form der Verkehrsaufklärung. An die Verteilung von Flyern sollten dagegen nicht zu hohe Erwartungen geknüpft werden. Herr Gudelius bietet die Erarbeitung eines Flyers durch BfQ und inhaltliche Abstimmung mit der Verwaltung an. Er bittet die Stadt um einen Beitrag zu den Herstellungskosten. Ausschussberatung: Herr Stahl erinnert daran, dass die den Linienbusverkehr betreffenden Maßnahmen von den städtischen Mandatsträgern in der Vergangenheit zwar im Grundsatz befürwortet worden seien, die damit verbundenen erheblichen Kosten aber dazu zwangen, sie zurückzustellen. Frau Walter erläutert daraufhin, dass sich nach einer durchgeführten Probefahrt auf dem angestrebten Linienweg unlängst gezeigt habe, dass die Verkehrsbetriebe ihre Maßgaben für eine bauliche Ertüchtigung der Strecke gegenüber ihren früheren Forderungen wesentlich reduziert haben. Somit seien die Realisierungschancen deutlich gestiegen. Erheblicher baulicher Aufwand sei aber nach wie vor zu leisten. Die Verwaltung sei aktuell mit einer Kostenkalkulation befasst und werde zeitnah Daten für eine politische Beratung vorlegen. Frau Kruse weist auf aktuelle Aktivitäten der Europäische Bürgerinitiative "30 kmh – macht die Straßen lebenswert!" hin (siehe: http://de.30kmh.eu/). Herr Tröger lobt das Engagement der BfQ-Akteure. Aus der Liste der Anregungen und Problemschilderungen erscheine ihm die Verbesserung der Situation der Radfahrer am südlichen Ende des Harksheider Weges (Eckpunkt 6) sowie auf der BAB-Brücke im Verlauf des Harksheider Weges (Eckpunkt 12) besonders dringend. Herr Tröger weist auf eine erfolgte Brückenverbreiterung in der Gemeinde Hasloh hin und empfiehlt zu prüfen, ob diese Ausführung beispielhaft für eine Maßnahme an der Brücke im Zuge des Harksheider Weges sein könnte. Ratsherr Meyn ruft Erfahrungen in Erinnerung, die die Stadt anlässlich der Findung des heutigen Linienweges (Buslinie 194) machen musste. Vor etwa 10 Jahren wurde die vorübergehend eingeführte, erschließungstechnisch günstigere Lösung (Führung durch die Hermann-Löns-Straße, den Heideweg und die Kampmoorstraße) nach massivsten Protesten betroffener Anlieger wieder aufgegeben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt er, vor einer Umgestaltung der Linie die Interessenlage der Betroffenen zu ermitteln und bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen. Herr Salewsky empfiehlt eine Änderung der Einbauten am Übergang Feldbehnstraße / Ohlmöhlenweg (Eckpunkt 10), so dass Fußgänger sie (außen) barrierefrei passieren - 10 - - 10 - können. Aufgrund seines Antrages fasst der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss Der Ausschuss für Kommunale Dienstleistungen wird gebeten, über einen Umbau der verkehrsberuhigenden Elemente am Übergang Feldbehnstraße / Ohlmöhlenweg zu befinden. Ziel der Maßnahme sollte die Hebung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sein. einstimmig beschlossen Zur Bitte des BfQ-Vorsitzenden um einen Zuschuss der Stadt für die Erstellung eines InfoFlyers regt Herr Salewsky an, die Entscheidung zurückzustellen und sie zu gegebener Zeit in Kenntnis der konkreten Ausgestaltung der Informationsschrift zu treffen. Diese Vorgehensweise wird allgemein befürwortet. Herr Kruse dankt Herrn Gudelius und den übrigen Beteiligten für ihr Engagement. Das Au fzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten halte er für sehr hilfreich. Allerdings müsse auch akzeptiert werden, dass manche Vorschläge schon deshalb nicht umsetzbar seien, weil geltende Rechtsvorschriften entgegenstünden. Deutlich geworden sei aber auch, dass die Verwaltung grundsätzlich offen sei für realisierbare und nützliche Anregungen. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 4 5. Lärmaktionsplan 2. Stufe für die Lärmquellen B 4 und L 76 hier: Vorstellung der Belastungskarten und Klärung zum weiteren Vorgehen Frau Walter erläutert zunächst die Rechtslage, die die Stadt Quickborn zur Durchführung einer Lärmaktionsplanung verpflichtet. Aufgrund der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) und der darauf fußenden §§ 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Verordnung über die Lärmkartierung (34. Bundesimmissionsschutzverordnung) ist durch strategische Lärmkarten eine Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm vorzunehmen und sind Lärmaktionspläne aufzustellen, die zu einer Lärmverminderung und Lärmvorbeugung beitragen sollen. Die Pflicht besteht, sofern maßgebliche Lärmquellen vorhanden sind und sie eine bestimmte Ausprägung haben. Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden. Die Lärmaktionspläne sind nach einem Stufenkonzept aufzustellen. Den ersten Lärmaktionsplan hat die Ratsversammlung im Jahr 2009 beschlossen. Damals konzentrierte sich die Kartierung auf einen Korridor mit der Achse BAB A7, da in Stufe 1 Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung > 6 Mio. Fahrzeuge / Jahr zu betrachten waren. Die Aktionspläne der 2. Stufe sollen bis zum 18.07.2013 aufgestellt werden. Dabei werden Hauptverkehrsstraßen - 11 - - 11 - mit einer Belastung > 3 Mio. Fahrzeuge / Jahr (in Quickborn: BAB A7, Ortsdurchfahrt B 4, Ortsdurchfahrt L 76) sowie Haupteisenbahnstrecken mit einer Frequenz > 30.000 Züge / Jahr (AKN-Trasse) zu berücksichtigen sein. Planungsrechtliche Festlegungen im Aktionsplan sind durch andere Planungsträger zu berücksichtigen. Frau Walter erinnert sodann an die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der ersten Stufe und seinen Nutzen bei der Durchsetzung der Forderungen der Stadt Quickborn nach zusätzlichem Lärmschutz im Zuge des geplanten Autobahnausbaus. Sie gibt Erläuterungen zum Verfahren, das dem Bauleitplanverfahren gleicht und informiert über die Aussagekraft der in den Lärmkarten dargestellten Lärmpegel, die auf neue EU-harmonisierte Berechnungsverfahrene basieren und einen direkten Vergleich mit den in Deutschland sonst maßgeblichen Grenz- und Richtwerten (z.B. Bauleitplanung: DIN 18005) nur eingeschränkt ermöglichen. Der zweite Lärmaktionsplan der Stadt Quickborn soll wiederum mit Unterstützung eines Fachingenieurbüros erarbeitet werden. Der Bearbeitungsaufwand wird nicht unerheblich sein. Die Fertigstellung bis zum Stichtag im Juli d.J. wird nicht möglich sein, da das koordinierende Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Lärmkarten noch nicht vollständig zur Verfügung stellen konnte. Frau Walter nennt exemplarisch mögliche Maßnahmen, die ein Aktionsplan berücksichtigen könne (verkehrsregelnde Maßnahmen, bauliche Maßnahmen, Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung und zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl) und führt außerdem aus, dass ein weiteres Ziel der Aktionsplanung der Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms sei. Feste Kriterien zur Definition ruhiger Gebiete bestünden nicht. Den Gemeinden obliege es, geeignete Gebiete zu identifizieren und als ruhige Gebiete auszuweisen. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Herr Voß erläutert sodann den Stand der Lärmkartierung für die Stadt Quickborn. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung im Zuge einer Überprüfung der erstellten Lärmkarten festgestellt habe, dass Nachberechnungen erforderlich seien, da Lärmschutzanlagen nicht vollständig korrekt berücksichtigt worden seien und neue Erkenntnisse zu maßgeblichen Eingangsdaten (Verkehrsbelastung Marktstraße / Pinneberger Straße) vorlägen. Insofern seien die nachfolgend präsentierten Lärmkarten und die Daten zu Lärmbetroffenen als vorläufig anzusehen. Herr Voß zeigt und erläutert anschließend mehrere Lärmkarten, die die Lärmquellen Straße und Eisenbahn berücksichtigen, und die Lärmbelastung am Tage und in der Nacht darstellen. Er geht näher auf die Form der Darstellung der Belastung ein (Erläuterung der Pegelbereiche und der gebräuchlichen Werte L DEN und LNight (Lärmbelastung gemittelt über Tag, Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht bzw. Lärmbelastung gemittelt über Nacht)) und erläutert Darstellungen, die Aufschluss über die Zahl betroffener Menschen und Wohnungen geben und diese Pegelbereichen zuweisen. Er weist außerdem d arauf hin, dass die überarbeiteten Lärmkarten in Kürze im Umweltportal des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein bereitgestellt werden. Ein Link wird auf der Homepage der Stadt Quickborn installiert. - 12 - - 12 - Einwohnerfragen, Nachfragen der Ausschussmitglieder und eine Ausschussdebatte bleiben aus. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 5 6. Bekanntgabe eines am 31.01.2013 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses -Beschluss über PlanungsprioritätenDer Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in nichtöffentlicher Sitzung am 31.01.2013 Planungsprioritäten beschlossen. Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner werden über diesen Beschluss informiert. Der Beschluss wurde im Übrigen bereits im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Er ist in einer Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift im Wortlaut wiedergegeben. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 6 7. Unterrichtungen 7.1 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Bahnhofes Tanneneck / Bahnstraße Frau Lohse informiert unter Bezugnahme auf einen Ausschussbeschluss vom 17.01.2013 über das Ergebnis einer straßenverkehrsbehördlichen Prüfung. Ihre Ausführungen sind in einem Vermerk dargestellt, der diesem Protokoll als Anlage beigeheftet ist. Einwohnerfragen bleiben aus. Herr Kruse erklärt, dass die erfolgte Prüfung auf einen Antrag zurückgehe, den er eingebracht habe, nachdem er von mehreren Einwohnerinnen und Einwohnern auf die widrige Verkehrssituation hingewiesen worden sei. Das Ergebnis sei zu akzeptieren, zumal eine Querungshilfe im Zusammenhang mit der Baugebietsentwicklung im Nahbereich entstehen werde. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 7.1 7.2 Managementplan Himmelmoor Bereits in der Sitzung des ASU vom 17.01.2013 wurde über die Erarbeitung des Managementplanes für das Himmelmoor informiert (siehe Protokoll Nr. 01/2013-IX, TOP 9.5). - 13 - - 13 - Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat inzwischen in Aussicht gestellt, dass möglicherweise Ende April ein erster Entwurf für einen Managementplan vorgelegt wird. Nach Vorabstimmung mit den beteiligten Initiativen und den im Wesentlichen betroffenen Behörden soll dieser erste Entwurf danach in einer größeren Veranstaltung allen Betroffenen vorgestellt werden. Einzelne Vertreter des jeweils zuständigen kommunalen Fachausschusses werden dazu eingeladen. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 7.2 7.3 Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung im Umfeld des Himmelmoores und der Bilsbekniederung Der Ausschuss wird über folgende Sachverhalt informiert: Die Stadtwerke Pinneberg haben für das Wasserwerk Renzel eine erhöhte Grundwasserförderung beantragt; geplante maximale Wasserentnahme pro Tag: 13.000 cbm, pro Jahr: 2.600.000 cbm. Betroffen sind 9 Brunnen an 7 Standorten im Umfeld des Himmelmoores und der Bilsbekniederung. Eine Umverteilung der Fördermengen unter Einbeziehung des Hauptwasserleiters – bisher wurde vor allem aus tieferen Schichten der Ellerbeker Rinne gefördert – soll einem zunehmenden Salzgehalt des geförderten Wassers entgegen wirken. Die Planunterlagen zur Bestandssituation im Bereich Himmelmoor weisen Flächen mit artesischem Einfluss (gespanntes Grundwasser an der Oberfläche) im nördlichen und nordwestlichen Teil (außerhalb der Torfabbaufläche bis zur Bilsbek) sowie im westlichen Teil (außerhalb der Abbaufläche) auf. Ein bekannter artesischer Einfluss in Teilbereichen der Torfabbaufläche wurde nicht berücksichtigt. Infolge der beantragten erhöhten Grundwasserentnahme wird eine gewisse Abschwächung der Artesik im Westteil des Himmelmoores (sowie im W estteil der Bilsbekniederung) erwartet. Zu möglichen Veränderungen im Bereich des großflächigen Torfabbaugebietes werden keine Aussage getroffen, obwohl artesischer Einfluss in Teilbereichen bekannt ist. Die Planunterlagen zu diesem Antrag haben von Mitte Nov. bis Mitte Dez. 2012 öffentlich ausgelegen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Stadt eine Stellungnahme mit folgenden Anregungen abgegeben: Für das Himmelmoor ist für Teilbereiche westlich und nordwestlich der Abbaufläche eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, da hier hochwertige Moorflächen betroffen sind. Im oben beschriebenen Bereich des FFH-Gebietes sollen zusätzliche Messstellen zum Monitoring des Oberflächenwassers und der oberflächennahen Grundwassers eingerichtet werden; eine Absenkung darf nicht erfolgen. Im Bereich der Torfabbaufläche ist der bestehende artesische Einfluss nachzutragen; eine Prognose infolge erhöhter Grundwasserentnahme ist darzustellen. Eine Absenkung des oberflächennahen Wasserstandes muss vermieden werden, da das Torfwerk verpflichtet ist, nach Beendigung des Torfabbaus wirksame Maßnahmen zur Renaturierung durch Wiedervernässung durchzuführen. Ggfs. ist ein zusätzliches Monitoring erforderlich. - 14 - - 14 - Herr Teepe bittet auszuführen, ob die Erhöhung der Fördermenge vor dem Hintergrund weiterer Entnahmen im gleichen Grundwasserleiter (konkurrierende Trinkwasserförderung Stadtwerke Pinneberg (Renzel) und Wasserwerk Quickborn) bedenklich sein könne. Die Verwaltung teilt dazu mit, dass alle genehmigten Grundwasserentnahmen im Umfeld der Förderbrunnen des Wasserwerkes Renzel in den Antragsunterlagen erfasst und betrachtet worden seien. Entscheidend für die Beurteilung sei die sich daraus ergebende Gesamtbilanz aus Grundwasserangebot und Summe der Entnahmen aus einem Grundwasserleiter. Dadurch lasse sich eine Übernutzung ausschließen. Ratsherr Meyn weist darauf hin, dass das geförderte Wasser mangan- und eisenhaltig sei und daher gefiltert werden müsse. Die eingesetzten Filter seien regelmäßig zu spülen. Er richtet daher an die Verwaltung die Frage, ob dafür die Vorflut ausreiche, wenn die Fördermenge antragsgemäß steigen werde. Die Verwaltung sagt eine Prüfung und Beantwortung im Rahmen der Sitzungsniederschrift zu. Stellungnahme der Verwaltung: Die Mangan- und Eisengehalte im geförderten Rohwasser sind typische Erscheinungen bei der Trinkwasserförderung in Schleswig-Holstein. Das Spülen der Filter im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Rohwassers stellt unproblematische Vorgänge dar, die in der Betriebsgenehmigung des Wasserwerkes geregelt sind. Nach Auskunft der Stadtwerke Pinneberg ist nicht geplant, die tatsächliche Wasser-Fördermenge zu erhöhen, sodass nicht mit einem größeren Anfall von Spülwasser gerechnet werden muss. Folglich ist die vorhandene Vorflut für Spülwasser ausreichend. Für die Rückstände aus der Filterung gibt es Entsorgungswege; es handelt sich aber nicht um Sonderabfälle. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 7.3 8. Anfragen und Anregungen Wortmeldungen bleiben aus. ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 8 Datum: 09.04.2013 Datum: 28.03.2013 Datum: 03.04.2013 gesehen: gez. gez. gez. Kruse – Vorsitzender Voß – Protokollführer – Walter – Fachbereichsleiterin –