ASU-Protokoll Nr. 03/2013-IX vom 07.03.2013

Transcrição

ASU-Protokoll Nr. 03/2013-IX vom 07.03.2013
Stadt Quickborn
Der Bürgermeister
Fachbereich Stadtentwicklung
PROTOKOLL
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Nr. 03 / 2013-IX
Ort: Feuerwache, Schulungsraum,
Marktstraße 9, 25451 Quickborn
verschickt am 11.04.2013
Sitzung am 07.03.2013
Beginn: 18.30 Uhr
anwesend
von TOP bis TOP
TEILNEHMERINNEN / TEILNEHMER
1.
2.
Für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Ratsherr Kruse
Jörn
Vorsitzender - CDU
Ratsherr Salewsky
Dirk
stellv. Vorsitzender – Bündnis
90/Die Grünen
Herr
Fehrmann
Holger
– CDU
Ratsherr Kluge
Wolfgang
– CDU
Herr
Meyn
Hauke
– CDU
Ratsfrau Rodde
Marion
– Bündnis 90/Die Grünen
Ratsherr Teepe
Gerhard
– SPD
Herr
Tröger
Wolfgang
– SPD
Mitglieder mit Grundmandat nach § 46 Abs. 2 GO
Herr
Stahl
Horst
– FDP
Ersatzmitglieder
Frau
Kruse
Sonja
– Bündnis 90/Die Grünen
Für die Stadtverwaltung
TAe
Walter
ARín
Lohse
VA
Voß
3.
Für die Ratsversammlung
Ratsherr Meyn, Henning (CDU)
4.
Ferner
Einwohnerinnen und Einwohner
Ende: 20.35 Uhr
Fachbereich Stadtentwicklung
Fachbereich Öffentliche Sicherheit
FB Stadtentwicklung; Protokoll
-2-
1
1
8
8
1
1
1
1
1
8
8
8
8
8
1
8
1
8
1
1
1
8
4 u. 7.1
8
-2-
Ausschussvorsitzender Kruse eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit
des Ausschusses fest. Einwände gegen Form und Frist der Einladung werden nicht erhoben.
Nachdem der Ausschussvorsitzende die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner gefragt
hat, ob zu einzelnen Beratungsgegenständen Betroffene oder Sachverständige angehört zu
werden wünschen, bittet Herr Peter Gudelius (Vorsitzender des Vereins Bürger für Quickborn)
darum, sich bei Tagesordnungspunkt 4 (BfQ-Verkehrskonzept) einbringen zu können. Der Ausschuss beschließt daraufhin einstimmig die Anhörung von Herrn Gudelius als Sachverständiger
/ Betroffener.
Beratung zur Tagesordnung:
Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. Die in der Sitzungseinladung und in der Bekanntmachung zur Ausschusssitzung dargestellte Tagesordnung
wird bestätigt. Somit und aufgrund der nachfolgend unter TOP 2 und TOP 3 gefassten Beschlüsse gilt folgende
TAG E S O R D N U N G
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Anträge des Bürgermeisters auf nichtöffentliche Beratung
3.
Weitere Anträge auf nichtöffentliche Beratung (z.B. Anfragen und Anregungen)
4.
BfQ-Verkehrskonzept -erneute Beratung-
5.
Lärmaktionsplan 2. Stufe für die Lärmquellen B 4 und L 76
hier: Vorstellung der Belastungskarten und Klärung zum weiteren
Vorgehen
6.
Bekanntgabe eines am 31.01.2013 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
Beschlusses -Beschluss über Planungsprioritäten-
7.
Unterrichtungen
unter anderem: Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Bahnhofes
Tanneneck / Bahnstraße
hier: Bekanntgabe des Prüfergebnisses
8.
Anfragen und Anregungen
DS-Nr.
IX/624
in nichtöffentlicher Sitzung:
9.
Unterrichtungen
10. Anfragen und Anregungen
Hinweis:
Die Behandlung der Tagesordnungspunkte 9 und 10 ist dargestellt in der Niederschrift 03a /
2013-IX des nichtöffentlichen Sitzungsteils.
-3-
-3-
1.
Einwohnerfragestunde
Ausschussvorsitzender Kruse fragt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, ob sie
Fragen an den Ausschuss oder an die Verwaltung richten möchten, die zwar die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt berühren, jedoch nicht die Beratungsgegenstände gemäß beschlossener Tagesordnung betreffen. Darauf werden folgende
Fragen gestellt:
1.1 Johanniter-Schule Quickborn
Herr Lars Ise (Mitglied der Elternvertretung der Johanniterschule Quickborn) führt aus,
dass die Eltern der Schüler der Johanniterschule wegen des eingetretenen Verzuges
bei der Realisierung des Schulbauprojektes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 97 Teil 1 (in Aufstellung) verunsichert und in großer Sorge seien. Der Elternbeirat
habe sich daher bereits an den Johanniter-Bundesvorstand gewandt, jedoch keine belastbaren Auskünfte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Schulneubaus erhalten.
Daher bitte man nun die Stadt um folgende Auskünfte:
1. Wie ist der jetzige Stand des Bauverfahrens?
2. An wem liegt es, dass das Bauvorhaben nicht begonnen wird?
3. Wann ist Ihrer Einschätzung nach frühestens mit einem Baubeginn zu rechnen?
4. Kann das Grundstück (auch teilweise) für etwas anderes als eine Schule genutzt
werden?
Frau Walter erläutert daraufhin, dass zunächst zwischen der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und der Planung und Realisierung des Schulbaukörpers
unterschieden werden müsse. Die Stadt Quickborn betreibe ein Bauleitplanverfahren
mit dem Ziel, den Bau einer Schule auf dem Grundstück der Schokoladenfabrik zu ermöglichen. Nach aktuellem Rechtsstand sei die Fläche ein Gewerbegrundstück, so
dass die Art der baulichen Nutzung entsprechenden Beschränkungen unterliege. Parallel dazu habe die Johanniter-Unfallhilfe (Schulträger) ein Architektenbüro mit der Planung des Schulgebäudes beauftragt. Der Entwurf sei der Verwaltung übergeben worden und stelle eine wesentliche Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes
dar.
Frau Walter stellt vor diesem Hintergrund den Bebauungsplanentwurf vor, der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.06.2012 zugrunde lag. Sie erläutert ausführlich das städtebauliche Konzept, das das Plangebiet insbesondere in Flächen für schulische Nutzungen, in Flächen für Wohnnutzungen und in Flächen für verkehrliche Nutzungen / Erschließungsanlagen gliedert. Der Entwurf fuße auf einer Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren und der Beschlusslage der Stadt Quickborn zu den
städtebaulichen Zielen. So wie das Schulbaukonzept durch das städtebauliche Konzept
geleitet werde, berücksichtige auch der B-Planentwurf das Nutzungskonzept der
Schulbaufläche. Eine enge Abstimmung sei unerlässlich.
-4-
-4-
Leider sei der Fortgang des Bauleitplanverfahrens nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ins Stocken geraten, weil der Schulträger es unterlassen habe, wichtige Erklärungen abzugeben bzw. Vereinbarungen über die Durchführung des Planverfahrens sowie die Erstattung von Kosten abzuschließen. Der eingetretene Verzug sei
darauf zurückzuführen und nicht von der Stadt Quickborn zu vertreten.
Mit dem Schulbau dürfe erst begonnen werden, wenn das Bebauungsplanverfahren
zum Abschluss geführt und auf dieser Grundlage eine Baugenehmigung erteilt worden
ist. Wann diese Voraussetzung erfüllt sein wird, sei zur Zeit nicht absehbar, da noch
ungewiss sei, wie und wann sich die Johanniter erklären werden. Ein Baubeginn innerhalb des laufenden Jahres sei inzwischen nicht mehr realistisch.
Ob ein alternatives Nutzungskonzept für das in Rede stehende Grundstück zum Tragen kommen könne, sei noch völlig offen. Das abgestimmte Konzept sehe den Bau einer Privatschule sowie Wohnbebauung vor. Beide Nutzungen beanspruchen dabei in
etwa gleiche Flächenanteile. Sollte der Schulträger entscheiden, sein Vorhaben wesentlich geringer zu dimensionieren, würde daraus nicht automatisch eine Vergrößerung der Wohnbaufläche resultieren. Maßgeblich sei die dann neu zu definierende
städtebauliche Zielsetzung der Stadt Quickborn, die auf eine sinnvolle Flächennutzung
auszurichten sei und z.B. Konflikte aufgrund benachbarter W ohn- und Gewerbenutzungen zu verhindern habe.
Frau Walter erklärt, dass die Stadt die eingetretene Situation sehr bedauere, zumal die
eingetretene Planungspause dazu führe, dass die Entwicklung des Plangebietes auch
zulasten Dritter blockiert werde.
Herr Kruse erinnert daran, dass Verwaltung und Selbstverwaltung zügig auf die damaligen Planungswünsche der Johanniter eingegangen seien und vor diesem Hintergrund
während eines laufenden Bauleitplanverfahrens die Planungsziele korrigiert hätten, um
die Rahmenbedingungen für das Schul- und Wohnbauprojekt zu schaffen. Der Ausschuss sei daher außerordentlich unzufrieden mit der eingetretenen Entwicklung bzw.
mit dem Verhalten des privaten Schulträgers, das zu einem Planungsstillstand geführt
habe.
Herr Tröger regt an, dass die Verwaltung den Investor, der eine Grundstückshälfte für
Wohnungsbau zu nutzen beabsichtigt, darüber aufklären sollte, dass er nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfe, bei einem verminderten Flächenbedarf für den Schulbau
weitere Grundstücksteile mit Wohngebäuden bebauen zu können. Eine derartige Erklärung solle der Abwehr etwaiger Schadensersatzforderungen dienen.
Frau Walter teilt hierzu mit, dass eine entsprechende klarstellende Mitteilung bereits an
die Johanniter Unfallhilfe e.V. und an den weiteren Grundstückserwerber gerichtet worden sei.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 1.1
-5-
-5-
1.2 Parkraumangebot
im
Umfeld
des
Kirchengemeinde, Lornsenstraße 21-23
Grundstückes
der
Martin-Luther-
Frau Westphal (Hans-Rantzau-Straße) erklärt, dass es während der Gottesdienste und
aus Anlass anderer Veranstaltungen in der Martin-Luther-Kirche häufig zu Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen komme, da Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen
des knappen Parkraumangebotes ihre Fahrzeuge auf den Gehwegen parken. In dieser
Angelegenheit habe sie bereits vor längerer Zeit mit dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit korrespondiert. Eine Verbesserung der Situation sei infolgedessen jedoch
nicht eingetreten.
Frau Westphal bittet den Ausschuss um Abhilfe.
Es wird zugesichert, dass der Fachbereich Öffentliche Sicherheit die Angelegenheit
noch einmal prüfen und Frau Westphal sodann informieren wird.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 1.2
1.3 Planung einer Ortsteilverbindungsstraße Quickborn-Heide – Quickborn-Ort
Frau Niemann bezieht sich auf die aktuelle öffentliche Diskussion über den Bau einer
Straßenverbindung vom Halenberg zur Malchower Brücke und zitiert Erklärungen der
Verwaltung aus dem Jahr 2003, die anlässlich des Planfeststellungsverfahrens für den
Ersatz des Bahnüberganges Feldbehnstraße abgegeben worden seien. Demnach habe
die Stadt seinerzeit ausgeschlossen, dass eine Verlängerung der Brückentrasse über
die Max-Planck-Straße zur Anbindung der BAB dienen werde. Vor diesem Hintergrund
möchte Frau Niemann wissen, ob sich die Stadt durch damalige Zusicherungen nicht
mehr gebunden fühle.
Ausschussvorsitzender Kruse stellt fest, dass zur Zeit Planungsideen in der politischen
Diskussion stünden, Entscheidungen, die die damalige Beschlusslage revidieren, jedoch bislang nicht getroffen worden seien.
Frau Walter erläutert daraufhin den maßgeblichen Beschluss der Ratsversammlung
aus dem Jahr 2000. Im Rahmen des Trassenbeschlusses anlässlich der Entwicklung
der Verkehrslösung Innenstadt sei hervorgehoben worden, dass die neue Brückenspange als Ersatz für den Bahnübergang Feldbehnstraße dienen und somit eine der
notwendigen ortsnahen Verkehrsbeziehungen herstellen werde. Die Ratsversammlung
habe in diesem Zusammenhang erklärt, dass es nicht beabsichtigt sei, eine mögliche
künftige Ortsumgehung über diese Trassenführung zu entwickeln. Auf diesen Beschluss basiere die zitierte Stellungnahme der Verwaltung. Abweichende Beschlüsse
seien bisher nicht gefasst worden. Die zuständigen politischen Gremien seien mithin
gehalten, sich im Zuge der Überlegungen zur Realisierung einer Ortsteilverbindung mit
der dargestellten Beschlusslage auseinanderzusetzen.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 1.3
-6-
-6-
2.
Antrag des Bürgermeisters auf Behandlung des Tagesordnungspunktes Unterrichtungen in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Frau Walter führt aus, dass die Verwaltung den Ausschuss über solche Sachverhalte zu informieren habe, die nach Maßgabe von § 35 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(GO) den Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigten. Der Bürgermeister beantrage daher,
dass ein Teil der vorzutragenden Unterrichtungen in nichtöffentlicher Sitzung erstattet wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgenden
Beschluss
Die Öffentlichkeit wird von der Teilnahme an dem vorzusehenden Tagesordnungspunkt „Unterrichtungen in
nichtöffentlicher Sitzung“ ausgeschlossen.
einstimmig beschlossen
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 2
3.
Weitere Anträge auf nichtöffentliche Beratung
Ausschussvorsitzender Kruse teilt mit, dass im Rahmen der Sitzung Fragen an die Verwaltung gerichtet werden sollen, deren Gegenstand den Ausschluss der Öffentlichkeit nach
Maßgabe von § 35 GO gebiete. Er beantrage daher, dass diese Anfragen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt fasst folgenden
Beschluss
Die Öffentlichkeit wird von der Teilnahme an dem vorzusehenden Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen in nichtöffentlicher Sitzung“ ausgeschlossen.
einstimmig beschlossen
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 3
-7-
-7-
4.
BfQ-Verkehrskonzept -erneute Beratung-
IX/624
BFQ VERKEHRSKONZEPT
Ausschussvorsitzender Kruse stellt zunächst fest, dass Entscheidungen über die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen bzw. das Aufstellen von Verkehrszeichen den Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zuzurechnen und somit der Zuständigkeit der Selbstverwaltungsgremien grundsätzlich entzogen seien. Die Verwaltung müsse Entscheidungen auf
der Grundlage von Bundesrecht und gegebenenfalls nach Maßgabe von Erlassen des zuständigen Landesministeriums treffen. Für Beschlüsse der städtischen Gremien bleibe vor
diesem Hintergrund kaum Raum. Er habe die Angelegenheit insbesondere deshalb gleichwohl auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt, um ein Forum für einen Gedankenaustausch zu bieten.
Frau Lohse leitet ihren Sachvortrag mit einem Rückblick auf vorausgegangene Ausschussberatungen (Sitzung vom 12.06.2012 → siehe ASU-Protokoll Nr. 06/2012-IX, TOP 5, Sitzung vom 15.11.2012 → siehe ASU-Protokoll Nr. 08/2012-IX, TOP 5) ein und erläutert sodann ausführlich die einzelnen BfQ-Anregungen und die dazugehörigen Bewertungen /
Stellungnahmen der Unteren Straßenverkehrsbehörde (dargestellt in der zugrundeliegenden Sitzungsvorlage DS-Nr. IX/624).
Einwohnerfragen:
Herr Warnholz bezieht sich auf die Situation am Übergang der Feldbehnstraße in den Ohlmöhlenweg (siehe Ausführungen in der Sitzungsvorlage zu Eckpunkt 10) und regt den
Rück- oder Umbau der zum Zwecke der Geschwindigkeitsdämpfung installierten Fahrbahneinengung an. Er begründet seinen Vorschlag mit ungünstigen Wirkungen zulasten von
Fußgängern (insbesondere Benutzer/innen von Rollatoren und Kinderwagen), mit widrigen
Auswirkungen auf die Verkehrslärmbelastung und mit dem geringen Nutzen im Sinne einer
Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus passierender Kraftfahrzeuge. Außerdem sei ihm
bekannt, dass sich ein Radfahrer bei einem Unfall an den Einbauten schwere Verletzungen
zugezogen habe. Er halte eine Verlängerung der Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h für angeraten.
Frau Lohse erklärt, dass die Sicherheit der baulichen Maßnahmen zur Durchsetzung einer
angemessenen Geschwindigkeit vorrangig von der Stelle zu gewährleisten sei, die die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast wahrnehme. Sie werde daher den zuständigen
Fachbereich Tiefbauten und Kommunalbetriebe in die Überprüfung einbeziehen.
Herr Warnholz moniert sodann die Bedingungen, unter denen Radfahrer die BAB im Zuge
des Harksheider Weges überqueren müssten. Nach seiner Ansicht könnte bereits eine
deutliche Verbesserung erzielt werden, indem die nutzbare Breite des Radweges durch
Entfernung des einengenden Bewuchses vergrößert wird.
Sachverständigen- / Betroffenenanhörung:
Herr Gudelius (BfQ) verteilt an die Ausschussmitglieder eine Übersicht, in der die BestandsTempo-30-Zonen dargestellt sind. Er geht auf die Ausführungen zu den Eckpunkten 1 und
2 (Angleichung der Verkehrsregelungen, nahezu flächendeckende Einrichtung von Tempo30-Zonen) ein, weist darauf hin, dass bereits große Teile des Stadtgebietes in Tempo-30-
-8-
-8-
Zonen einbezogen seien und wirbt mit dem Argument der Einheitlichkeit für Lückenschlüsse. Auf die Feststellung der Verwaltung, dass zwingende Gründe entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen rechtfertigen müssten, erwidert er, dass nicht ohne weiteres nachvollzogen werden könne, warum diese Bedingung bei den Bestandszonen als erfüllt angesehen und dort somit ein größeres Schutzbedürfnis attestiert worden sei. Seiner Ansicht
nach bewirke der Grundsatz „gleiche Verkehrsregelungen in vergleichbaren Straßensituationen“ ein besseres Bewusstsein für die geltenden Anordnungen mit der Folge, dass sich
Verkehrsteilnehmer stärker an diese Maßgaben halten. Dieser Effekt sollte hinter sonstigen
zwingenden Gründen nicht zurückstehen.
Frau Lohse weist abermals darauf hin, dass das Straßenverkehrsrecht nur sehr begrenzt
Raum für Ermessensentscheidungen lasse. Insofern stelle sich die Entscheidung über verkehrsregelnde Anordnungen als gebundenes Verwaltungshandeln dar. Sofern Interesse an
der Motivlage bei Einrichtung der Bestandszonen geltend gemacht werde, sei sie gern zu
direkten Erörterungen mit Herrn Gudelius über Einzelfälle bereit. In diesem Zusammenhang
sei zu berücksichtigen, dass sich Verkehrsrecht in den Jahren seit Einführung der ersten
Tempo-30-Zonen fortentwickelt habe. Außerdem sei die Zuständigkeit erst vor etwa 10 Jahren auf die Stadt Quickborn übergegangen.
Zu Eckpunkt 3 (Einrichtung einer Bushaltestelle auf der Nordseite des Harksheider Weges
in Höhe des Dreibeekenmoorweges) erklärt Herr Gudelius, er habe den Eindruck gewonnen, dass sich die Stadt in der Vergangenheit zu wenig für diese Maßnahme engagiert habe. Er wünsche sich daher, dass der Ausschuss der Verwaltung eine Frist für die Umsetzung setzt.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass es sich bei der erforderlichen baulichen Herrichtung
der Haltestelle durchaus nicht lediglich um eine geringfügige Maßnahme handeln werde.
Nötig sei insbesondere die Herstellung einer verkehrssicheren Aufstellfläche für wartende
bzw. ein- und aussteigende Fahrgäste (Plateauhaltestelle). Dafür müsse u.a. die Böschung
gesichert und der Seitenstreifen befestigt werden (einschließlich Unterbau). Nähere Angaben würden zeitnah für eine politische Beratung vorgelegt werden. Bei der Terminierung der
Umsetzung müsse überdies die Arbeits- bzw. Prioritätenplanung des zuständigen Fachbereiches Tiefbauten und Kommunalbetriebe berücksichtigt werden.
Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zu Eckpunkt 5 (Radfahrer auf die Fahrbahn) kommentiert Herr Gudelius mit der Bemerkung, dass er den erfolgten Abbau von
Verkehrszeichen, mit denen die Radwegbenutzungspflicht angeordnet wurde, nicht als Erledigung des BfQ-Vorschlages auffasse. Seiner Ansicht nach müsse an der Vermittlung der
geltenden Rechtslage gearbeitet werden, damit sich tatsächlich ein Sicherheitsgewinn für
Radfahrer einstellt.
Herr Gudelius regt unter Bezugnahme auf Eckpunkt 6 (Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn des Harksheider Weges) eine veränderte Gliederung des Straßenraumes an: Die
Breite des Geh- und Radweges auf der Südseite sollte vermindert und die so gewonnene
Fläche der Fahrbahn zugeschlagen werden, so dass sie eine ausreichende Breite für die
Schaffung eines Fahrradschutzstreifens aufweist.
Zu Eckpunkt 10 (Fahrbahnverengung am Übergang Feldbehnstraße – Ohlmöhlenweg):
Herr Gudelius bittet insbesondere für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung und Passanten mit Kinderwagen Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.
-9-
-9-
Herr Gudelius hat vor der Sitzung an die Ausschussmitglieder Textideen verteilt, die ihm
geeignet erscheinen, im Sinne der Eckpunkte 13 und 14 (Infoflyer, Verkehrserziehung) genutzt zu werden. Seiner Ansicht nach sollten etwaige Zweifel am Erfolg von Aktionen zur
Verkehrsaufklärung nicht daran hindern, überhaupt zum Verständnis der Verkehrsregeln
beizutragen.
Frau Lohse erwidert, dass durchaus nicht nichts getan werde und geht noch einmal auf die
dargestellte Stellungnahme zu den letzten beiden Eckpunkten ein. Nach ihrer Erfahrung sei
das Einüben des künftigen Schulweges unter Anleitung der Eltern und die Erläuterung von
Verkehrsabläufen und Verkehrsregeln vor Ort die am stärksten nutzbringende Form der
Verkehrsaufklärung. An die Verteilung von Flyern sollten dagegen nicht zu hohe Erwartungen geknüpft werden.
Herr Gudelius bietet die Erarbeitung eines Flyers durch BfQ und inhaltliche Abstimmung mit
der Verwaltung an. Er bittet die Stadt um einen Beitrag zu den Herstellungskosten.
Ausschussberatung:
Herr Stahl erinnert daran, dass die den Linienbusverkehr betreffenden Maßnahmen von
den städtischen Mandatsträgern in der Vergangenheit zwar im Grundsatz befürwortet worden seien, die damit verbundenen erheblichen Kosten aber dazu zwangen, sie zurückzustellen.
Frau Walter erläutert daraufhin, dass sich nach einer durchgeführten Probefahrt auf dem
angestrebten Linienweg unlängst gezeigt habe, dass die Verkehrsbetriebe ihre Maßgaben
für eine bauliche Ertüchtigung der Strecke gegenüber ihren früheren Forderungen wesentlich reduziert haben. Somit seien die Realisierungschancen deutlich gestiegen. Erheblicher
baulicher Aufwand sei aber nach wie vor zu leisten. Die Verwaltung sei aktuell mit einer
Kostenkalkulation befasst und werde zeitnah Daten für eine politische Beratung vorlegen.
Frau Kruse weist auf aktuelle Aktivitäten der Europäische Bürgerinitiative "30 kmh – macht
die Straßen lebenswert!" hin (siehe: http://de.30kmh.eu/).
Herr Tröger lobt das Engagement der BfQ-Akteure. Aus der Liste der Anregungen und
Problemschilderungen erscheine ihm die Verbesserung der Situation der Radfahrer am
südlichen Ende des Harksheider Weges (Eckpunkt 6) sowie auf der BAB-Brücke im Verlauf
des Harksheider Weges (Eckpunkt 12) besonders dringend. Herr Tröger weist auf eine erfolgte Brückenverbreiterung in der Gemeinde Hasloh hin und empfiehlt zu prüfen, ob diese
Ausführung beispielhaft für eine Maßnahme an der Brücke im Zuge des Harksheider Weges sein könnte.
Ratsherr Meyn ruft Erfahrungen in Erinnerung, die die Stadt anlässlich der Findung des
heutigen Linienweges (Buslinie 194) machen musste. Vor etwa 10 Jahren wurde die vorübergehend eingeführte, erschließungstechnisch günstigere Lösung (Führung durch die
Hermann-Löns-Straße, den Heideweg und die Kampmoorstraße) nach massivsten Protesten betroffener Anlieger wieder aufgegeben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt er, vor einer
Umgestaltung der Linie die Interessenlage der Betroffenen zu ermitteln und bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen.
Herr Salewsky empfiehlt eine Änderung der Einbauten am Übergang Feldbehnstraße /
Ohlmöhlenweg (Eckpunkt 10), so dass Fußgänger sie (außen) barrierefrei passieren
- 10 -
- 10 -
können. Aufgrund seines Antrages fasst der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
folgenden
Beschluss
Der Ausschuss für Kommunale Dienstleistungen wird
gebeten, über einen Umbau der verkehrsberuhigenden
Elemente am Übergang Feldbehnstraße / Ohlmöhlenweg zu befinden. Ziel der Maßnahme sollte die Hebung
der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer
sein.
einstimmig beschlossen
Zur Bitte des BfQ-Vorsitzenden um einen Zuschuss der Stadt für die Erstellung eines InfoFlyers regt Herr Salewsky an, die Entscheidung zurückzustellen und sie zu gegebener Zeit
in Kenntnis der konkreten Ausgestaltung der Informationsschrift zu treffen.
Diese Vorgehensweise wird allgemein befürwortet.
Herr Kruse dankt Herrn Gudelius und den übrigen Beteiligten für ihr Engagement. Das Au fzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten halte er für sehr hilfreich. Allerdings müsse auch
akzeptiert werden, dass manche Vorschläge schon deshalb nicht umsetzbar seien, weil geltende Rechtsvorschriften entgegenstünden. Deutlich geworden sei aber auch, dass die
Verwaltung grundsätzlich offen sei für realisierbare und nützliche Anregungen.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 4
5.
Lärmaktionsplan 2. Stufe für die Lärmquellen B 4 und L 76
hier: Vorstellung der Belastungskarten und Klärung zum weiteren Vorgehen
Frau Walter erläutert zunächst die Rechtslage, die die Stadt Quickborn zur Durchführung
einer Lärmaktionsplanung verpflichtet. Aufgrund der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) und der darauf fußenden §§ 47 a-f des
Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie der Verordnung über die Lärmkartierung (34.
Bundesimmissionsschutzverordnung) ist durch strategische Lärmkarten eine Ermittlung der
Belastung durch Umgebungslärm vorzunehmen und sind Lärmaktionspläne aufzustellen,
die zu einer Lärmverminderung und Lärmvorbeugung beitragen sollen. Die Pflicht besteht,
sofern maßgebliche Lärmquellen vorhanden sind und sie eine bestimmte Ausprägung haben. Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden.
Die Lärmaktionspläne sind nach einem Stufenkonzept aufzustellen. Den ersten Lärmaktionsplan hat die Ratsversammlung im Jahr 2009 beschlossen. Damals konzentrierte sich die
Kartierung auf einen Korridor mit der Achse BAB A7, da in Stufe 1 Hauptverkehrsstraßen
mit einer Belastung > 6 Mio. Fahrzeuge / Jahr zu betrachten waren. Die Aktionspläne der 2.
Stufe sollen bis zum 18.07.2013 aufgestellt werden. Dabei werden Hauptverkehrsstraßen
- 11 -
- 11 -
mit einer Belastung > 3 Mio. Fahrzeuge / Jahr (in Quickborn: BAB A7, Ortsdurchfahrt B 4,
Ortsdurchfahrt L 76) sowie Haupteisenbahnstrecken mit einer Frequenz > 30.000 Züge /
Jahr (AKN-Trasse) zu berücksichtigen sein. Planungsrechtliche Festlegungen im Aktionsplan sind durch andere Planungsträger zu berücksichtigen.
Frau Walter erinnert sodann an die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der ersten Stufe
und seinen Nutzen bei der Durchsetzung der Forderungen der Stadt Quickborn nach zusätzlichem Lärmschutz im Zuge des geplanten Autobahnausbaus. Sie gibt Erläuterungen
zum Verfahren, das dem Bauleitplanverfahren gleicht und informiert über die Aussagekraft
der in den Lärmkarten dargestellten Lärmpegel, die auf neue EU-harmonisierte Berechnungsverfahrene basieren und einen direkten Vergleich mit den in Deutschland sonst maßgeblichen Grenz- und Richtwerten (z.B. Bauleitplanung: DIN 18005) nur eingeschränkt ermöglichen.
Der zweite Lärmaktionsplan der Stadt Quickborn soll wiederum mit Unterstützung eines
Fachingenieurbüros erarbeitet werden. Der Bearbeitungsaufwand wird nicht unerheblich
sein. Die Fertigstellung bis zum Stichtag im Juli d.J. wird nicht möglich sein, da das koordinierende Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Lärmkarten noch
nicht vollständig zur Verfügung stellen konnte.
Frau Walter nennt exemplarisch mögliche Maßnahmen, die ein Aktionsplan berücksichtigen
könne (verkehrsregelnde Maßnahmen, bauliche Maßnahmen, Maßnahmen im Rahmen der
Bauleitplanung und zur Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl) und führt außerdem aus,
dass ein weiteres Ziel der Aktionsplanung der Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme
des Lärms sei. Feste Kriterien zur Definition ruhiger Gebiete bestünden nicht. Den Gemeinden obliege es, geeignete Gebiete zu identifizieren und als ruhige Gebiete auszuweisen.
Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten
jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Herr Voß erläutert sodann den Stand der Lärmkartierung für die Stadt Quickborn. Er weist
darauf hin, dass die Verwaltung im Zuge einer Überprüfung der erstellten Lärmkarten festgestellt habe, dass Nachberechnungen erforderlich seien, da Lärmschutzanlagen nicht vollständig korrekt berücksichtigt worden seien und neue Erkenntnisse zu maßgeblichen Eingangsdaten (Verkehrsbelastung Marktstraße / Pinneberger Straße) vorlägen. Insofern seien
die nachfolgend präsentierten Lärmkarten und die Daten zu Lärmbetroffenen als vorläufig
anzusehen.
Herr Voß zeigt und erläutert anschließend mehrere Lärmkarten, die die Lärmquellen Straße
und Eisenbahn berücksichtigen, und die Lärmbelastung am Tage und in der Nacht darstellen. Er geht näher auf die Form der Darstellung der Belastung ein (Erläuterung der Pegelbereiche und der gebräuchlichen Werte L DEN und LNight (Lärmbelastung gemittelt über Tag,
Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht bzw. Lärmbelastung gemittelt über Nacht)) und erläutert Darstellungen, die Aufschluss über die Zahl betroffener Menschen und Wohnungen geben und diese Pegelbereichen zuweisen. Er weist außerdem d arauf hin, dass die überarbeiteten Lärmkarten in Kürze im Umweltportal des Ministeriums für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein bereitgestellt werden. Ein Link wird auf der Homepage der Stadt Quickborn installiert.
- 12 -
- 12 -
Einwohnerfragen, Nachfragen der Ausschussmitglieder und eine Ausschussdebatte bleiben
aus.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 5
6.
Bekanntgabe eines am 31.01.2013 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses
-Beschluss über PlanungsprioritätenDer Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in nichtöffentlicher Sitzung am
31.01.2013 Planungsprioritäten beschlossen. Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner werden über diesen Beschluss informiert. Der Beschluss wurde im Übrigen bereits
im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Er ist in einer Anlage zu dieser Sitzungsniederschrift im Wortlaut wiedergegeben.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 6
7.
Unterrichtungen
7.1
Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Bahnhofes Tanneneck /
Bahnstraße
Frau Lohse informiert unter Bezugnahme auf einen Ausschussbeschluss vom
17.01.2013 über das Ergebnis einer straßenverkehrsbehördlichen Prüfung. Ihre Ausführungen sind in einem Vermerk dargestellt, der diesem Protokoll als Anlage beigeheftet ist.
Einwohnerfragen bleiben aus.
Herr Kruse erklärt, dass die erfolgte Prüfung auf einen Antrag zurückgehe, den er
eingebracht habe, nachdem er von mehreren Einwohnerinnen und Einwohnern auf
die widrige Verkehrssituation hingewiesen worden sei. Das Ergebnis sei zu akzeptieren, zumal eine Querungshilfe im Zusammenhang mit der Baugebietsentwicklung im
Nahbereich entstehen werde.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 7.1
7.2
Managementplan Himmelmoor
Bereits in der Sitzung des ASU vom 17.01.2013 wurde über die Erarbeitung des Managementplanes für das Himmelmoor informiert (siehe Protokoll Nr. 01/2013-IX, TOP
9.5).
- 13 -
- 13 -
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat inzwischen in
Aussicht gestellt, dass möglicherweise Ende April ein erster Entwurf für einen Managementplan vorgelegt wird. Nach Vorabstimmung mit den beteiligten Initiativen und
den im Wesentlichen betroffenen Behörden soll dieser erste Entwurf danach in einer
größeren Veranstaltung allen Betroffenen vorgestellt werden. Einzelne Vertreter des
jeweils zuständigen kommunalen Fachausschusses werden dazu eingeladen.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 7.2
7.3
Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung im Umfeld des Himmelmoores und der Bilsbekniederung
Der Ausschuss wird über folgende Sachverhalt informiert:
Die Stadtwerke Pinneberg haben für das Wasserwerk Renzel eine erhöhte Grundwasserförderung beantragt; geplante maximale Wasserentnahme pro Tag: 13.000
cbm, pro Jahr: 2.600.000 cbm. Betroffen sind 9 Brunnen an 7 Standorten im Umfeld
des Himmelmoores und der Bilsbekniederung. Eine Umverteilung der Fördermengen
unter Einbeziehung des Hauptwasserleiters – bisher wurde vor allem aus tieferen
Schichten der Ellerbeker Rinne gefördert – soll einem zunehmenden Salzgehalt des
geförderten Wassers entgegen wirken.
Die Planunterlagen zur Bestandssituation im Bereich Himmelmoor weisen Flächen mit
artesischem Einfluss (gespanntes Grundwasser an der Oberfläche) im nördlichen und
nordwestlichen Teil (außerhalb der Torfabbaufläche bis zur Bilsbek) sowie im westlichen Teil (außerhalb der Abbaufläche) auf. Ein bekannter artesischer Einfluss in Teilbereichen der Torfabbaufläche wurde nicht berücksichtigt.
Infolge der beantragten erhöhten Grundwasserentnahme wird eine gewisse Abschwächung der Artesik im Westteil des Himmelmoores (sowie im W estteil der Bilsbekniederung) erwartet. Zu möglichen Veränderungen im Bereich des großflächigen
Torfabbaugebietes werden keine Aussage getroffen, obwohl artesischer Einfluss in
Teilbereichen bekannt ist.
Die Planunterlagen zu diesem Antrag haben von Mitte Nov. bis Mitte Dez. 2012 öffentlich ausgelegen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Stadt eine Stellungnahme mit folgenden Anregungen abgegeben:
 Für das Himmelmoor ist für Teilbereiche westlich und nordwestlich der Abbaufläche
eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, da hier hochwertige Moorflächen
betroffen sind.
 Im oben beschriebenen Bereich des FFH-Gebietes sollen zusätzliche Messstellen
zum Monitoring des Oberflächenwassers und der oberflächennahen Grundwassers
eingerichtet werden; eine Absenkung darf nicht erfolgen.
 Im Bereich der Torfabbaufläche ist der bestehende artesische Einfluss nachzutragen; eine Prognose infolge erhöhter Grundwasserentnahme ist darzustellen. Eine
Absenkung des oberflächennahen Wasserstandes muss vermieden werden, da
das Torfwerk verpflichtet ist, nach Beendigung des Torfabbaus wirksame Maßnahmen zur Renaturierung durch Wiedervernässung durchzuführen. Ggfs. ist ein
zusätzliches Monitoring erforderlich.
- 14 -
- 14 -
Herr Teepe bittet auszuführen, ob die Erhöhung der Fördermenge vor dem Hintergrund weiterer Entnahmen im gleichen Grundwasserleiter (konkurrierende Trinkwasserförderung Stadtwerke Pinneberg (Renzel) und Wasserwerk Quickborn) bedenklich
sein könne.
Die Verwaltung teilt dazu mit, dass alle genehmigten Grundwasserentnahmen im Umfeld der Förderbrunnen des Wasserwerkes Renzel in den Antragsunterlagen erfasst
und betrachtet worden seien. Entscheidend für die Beurteilung sei die sich daraus ergebende Gesamtbilanz aus Grundwasserangebot und Summe der Entnahmen aus
einem Grundwasserleiter. Dadurch lasse sich eine Übernutzung ausschließen.
Ratsherr Meyn weist darauf hin, dass das geförderte Wasser mangan- und eisenhaltig sei und daher gefiltert werden müsse. Die eingesetzten Filter seien regelmäßig zu
spülen. Er richtet daher an die Verwaltung die Frage, ob dafür die Vorflut ausreiche,
wenn die Fördermenge antragsgemäß steigen werde.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung und Beantwortung im Rahmen der Sitzungsniederschrift zu.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Mangan- und Eisengehalte im geförderten Rohwasser sind typische Erscheinungen bei der Trinkwasserförderung in Schleswig-Holstein.
Das Spülen der Filter im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Rohwassers stellt unproblematische Vorgänge dar, die in der Betriebsgenehmigung des Wasserwerkes geregelt sind. Nach Auskunft der Stadtwerke Pinneberg ist nicht geplant, die tatsächliche
Wasser-Fördermenge zu erhöhen, sodass nicht mit einem größeren Anfall von Spülwasser gerechnet werden muss. Folglich ist die vorhandene Vorflut für Spülwasser ausreichend. Für die Rückstände aus der Filterung gibt es Entsorgungswege; es handelt sich
aber nicht um Sonderabfälle.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 7.3
8.
Anfragen und Anregungen
Wortmeldungen bleiben aus.
ASU 03/2013-IX 07.03.2013, TOP 8
Datum:
09.04.2013
Datum:
28.03.2013
Datum:
03.04.2013
gesehen:
gez.
gez.
gez.
Kruse – Vorsitzender
Voß – Protokollführer –
Walter – Fachbereichsleiterin –

Documentos relacionados