IHK WirtschaftsForum 06|13 - IHK Frankfurt am Main

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IHK WirtschaftsForum 06|13 - IHK Frankfurt am Main
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
136. Jahrgang
06.13
IHK WirtschaftsForum
Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain
www.frankfurt-main.ihk.de
Finanzplatz Frankfurt
A 4836
08-29
Europäisches Kompetenzzentrum – Finanzmarktregulierung –
Eiopa – Prinzip Aktie – House of Finance
Standortpolitik
Umwelt
Steuern
FrankfurtRheinMain:
So international wie
nie zuvor
31
Emissionen: Neues
Industrieanlagenrecht in Kraft
40
IHK-Bezirk Frankfurt:
Kommunen erhöhen
Steuern
46
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entega.de
Editorial
Asset nicht aufs Spiel setzen
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
D
„Die Skyline ist
ein unverwechselbares
Markenzeichen.“
ie Skyline des Bankenviertels ist ein unverwechselbares Markenzeichen der Region FrankfurtRheinMain. Die meisten Frankfurter
empfinden trotz aller berechtigten Kritik an mancher jüngeren
Entwicklung Stolz, wenn von ihrer Stadt als Mainhattan die Rede ist –
zu Recht, wie ich finde. Denn wir wissen sehr genau, dass nicht zuletzt
die besondere Konzentration der Finanzbranche den Wohlstand unserer
Region zu einem guten Teil geschaffen hat.
Dieses Asset dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Ohne Zweifel gab es
hausgemachte Fehlentwicklungen, die abgestellt werden müssen. Dennoch dürfen Politik und Aufsicht das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Denn ein funktionierender Finanzplatz ist kein Selbstzweck, sondern
erfüllt eine wichtige Funktion bei der Finanzierung der Realwirtschaft.
Dieses gedeihliche Miteinander war bislang eine große Stärke des Finanzplatzes Frankfurt – und so muss es auch bleiben. Deswegen beobachte ich mit großer Sorge, wie manch einseitiger Schritt der Politik –
etwa die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Teilen
der EU – den Finanzplatz in seiner Funktionsfähigkeit massiv gefährdet.
Am Ende zählen Augenmaß und eine berechenbare Politik. Wir sollten
insofern nicht nur in Regulierungsfragen zu einer neuen Sachlichkeit im
Umgang mit der Finanzwirtschaft zurückkehren. Zugleich ist auch die
Finanzbranche aufgefordert, ein klares Bekenntnis zu ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und dem Standort zu geben. Wenn uns
das gelingt, bin ich guten Mutes, dass Frankfurt seine Position als führender Finanzplatz in Kontinentaleuropa weiter ausbauen kann.
Prof. Dr. Mathias Müller
Präsident, IHK Frankfurt
IHK WirtschaftsForum 06.13
3
08-29
INHALT 06.13
Editorial 3
03 A
sset nicht aufs Spiel setzen Prof. Mathias Müller,
Präsident, IHK Frankfurt
06 Kurzmeldungen 3
special Finanzplatz Frankfurt 3
08
10
12
14
16
18
20
24
26
28
4
Frankfurt Europäisches Kompetenzzentrum
Eiopa Starkes Signal für Frankfurt
Eiopa Unabhängige Stimme
Realwirtschaftlich orientierte Banken
stärken den Finanzplatz Frankfurt
Finanzplatz Frankfurt Gut aufgestellt
Mittelstand Hart umkämpfter Markt
Globale Universalbanken Managed in Germany
Auslandsbanken Vom Wettbewerb profitieren
House of Finance Auf gutem Weg zur Spitze
Unternehmensfinanzierung Das Prinzip Aktie
IHK WirtschaftsForum 06.13
34
50
53
40
Standortpolitik 3
30 EU-Berufskraftfahrer Schulungen rechtzeitig buchen
31 Wirtschaft International So international wie nie zuvor
Unternehmensförderung und Starthilfe 3
32 Leasing Flexible Finanzierungslösung
34 Existenzgründung Durchstarten mit der KfW
International 3
42 E-Commerce Der persönliche Kontakt zählt
44 Hessischer Außenwirtschaftstag Alte und neue
Wachstumsmärkte
recht und steuern 3
Aus- und weiterbildung 3
46 IHK-Bezirk Frankfurt Kommunen erhöhen Steuern
50 Kommunale Finanzen Schuldenberg steigt weiter an
52 Gesetzentwurf Unseriöse Geschäftspraktiken
36 IHK-Bildungszentrum
38 20. Berufsbildungsmesse Berufe zum Anfassen
IHK-Ehrenamt 3
innovation und umwelt 3
40 Emissionen Neues Industrieanlagenrecht
53 Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft
Alleinstellungsmerkmale sichern
54 Einzelhandelsausschuss Dynamik der Branche nutzen
67 vorschau | impressum | Beim Namen genannt 3
Beilagenhinweis: In dieser Ausgabe sind Beilagen der Dell Halle GmbH / Saale und
der Ford Werke GmbH / Köln beigelegt. Wir bitten um freundliche Beachtung!
IHK WirtschaftsForum 06.13
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Kurzmeldungen
Ausbildung
Jugendarbeitslosigkeit in der EU
Ausbildungspakt“, durch den viele
Tausend neue Ausbildungsplätze
geschaffen wurden. „Wir teilen unser Wissen gern mit anderen Ländern“, erklärte Wansleben auf dem
Treffen „Youth employment and rethinking education“. Eine Kooperation
mit den Kammern in Spanien, Italien
und Griechenland bestehe bereits. ❙
Foto: E. Blatt
Foto:Gettyimages / John Carey
Für praxisnähere Berufsausbildung
warb DIHK-Hauptgeschäftsführer
Martin Wansleben kürzlich im Europäischen Parlament. Dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland
so niedrig sei, läge an der dualen Berufsausbildung, so Wansleben. Er berichtete über den von der IHK-Organisation initiierten „Nationalen
IHK intern
Hessischer Verdienstorden für
Prof. Wilhelm Bender
Anfang Mai hat Jörg-Uwe Hahn
(1. v. r.), stellvertretender hessischer
Ministerpräsident, den früheren Fraport-Vorstandsvorsitzenden, Prof. Wilhelm Bender (2. v. l.),
mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet. „Mit seinem
vorbildlichen Einsatz hat Wilhelm
Bender die wirtschaftliche Situation, die Kultur und das öffentliche Leben in Frankfurt jahrzehntelang geprägt. Er ist ein brillanter
Kommunikator und Mediator, der
zu den herausragenden Persönlichkeiten in Frankfurt, Hessen und
Deutschland zählt“, sagte Hahn in
der Laudatio. Bender war in verschiedenen führenden Funktionen
tätig, bevor er 1993 Vorstandsvorsitzender der damaligen Flughafen AG und der heutigen Fraport
wurde. In den 17 Jahren an der
Spitze des Unternehmens forcierte
Bender die Internationalisierung
des Konzerns sowie den Ausbau
6
des Flughafens. Unter seiner Regie
hat sich der Flughafen Frankfurt
als Weltflughafen und Drehkreuz
im internationalen Luftverkehr im
Herzen Europas etabliert. „Unter
seiner erfolgreichen Leitung und
seinem ehrgeizigen Investitionsprogramm verhalf er der Region
zu einem Aufschwung des Wirtschaftsstandorts Frankfurt und damit auch zu neuen Arbeitsplätzen“,
so Hahn. Darüber hinaus engagiere
sich der 69-Jährige in wirtschaftlichen, sportlichen sowie kulturellen
Bereichen. So ist er unter anderem Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Eintracht Frankfurt Fußball AG,
seit Juli 1993 beratendes Mitglied
der IHK-Vollversammlung, Vorsitzender des Kuratoriums der Gesellschaft der Freunde und Förderer
des jüdischen Museums und Mitbegründer der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain, deren Vorsitz er 2005 übernahm.
❙
Standortpolitik
Bewerbung als Hauptstadt des
fairen Handels
„Frankfurt bewirbt sich als Hauptstadt des fairen Handels“, so Oberbürgermeister Peter Feldmann. Um
ein Gütesiegel der besonderen Art
gehe es bei diesem Wettbewerb, der
Städte und Gemeinden in Deutschland auszeichnet, die sich für fairen
Handel starkmachen. Der Titel gehe
an Kommunen, die global verantwortungsvolles Handeln als kommunales Thema begreifen, ihre Bürger
für den fairen Handel begeistern und
das Thema mit Engagement und Ideenreichtum voranbringen. Seit 2003
richtet die Servicestelle „Kommunen
in der Einen Welt“ alle zwei Jahre
den Wettbewerb aus. Hauptstadt
des fairen Handels ist zurzeit Bremen. Bereits im Januar 2011 wurde
Frankfurt als Fairtrade-Stadt ausgezeichnet. In diesem Jahr möchte die
Mainmetropole den nächsten Schritt
machen und sich bis Mitte Juli um
den Hauptstadt-Titel bewerben. Damit Frankfurt sich in dem Wettbewerb von anderen Städten absetzt,
konzentrieren sich die Organisatoren
der Kampagne vor allem auf zwei typische Aspekte: Frankfurts Prägung
durch ein vielschichtiges internationales und multikulturelles Miteinander und Frankfurt als Bankenmetropole. Weitere Infos online unter
www.fairtradetown-frankfurt.de. ❙
IHK WirtschaftsForum 06.13
Foto: Stefan Krutsch
IHK intern
Goethe-Universität: Weltoffen,
forschungsstark und bürgernah
Während der jüngsten Sitzung der
IHK-Vollversammlung stellte Prof.
Werner Müller-Esterl, Präsident der
Goethe-Universität, die Highlights
des Jubiläumsjahrs der Frankfurter
Alma Mater in 2014 vor. Unter dem
Motto „100 Jahre Goethe-Universität.
Weltoffen, forschungsstark, bürgernah“ sind neben dem Neujahrsempfang der Universität im Januar unter
anderem ein Zubin-Mehta-Konzert
in der Alten Oper (18. Februar), ein
Festakt zum 100-jährigen Bestehen
in der Paulskirche mit Bundespräsident Joachim Gauck (18. Oktober)
sowie die Ausstellung „100 Jahre –
100 Objekte“ (Oktober) geplant. Müller-Esterl erinnerte in seinem Vortrag
daran, dass die Goethe-Universität
mit ihrer Umwandlung in eine Stiftungsuniversität in 2008 an ihre Tradition wiederangeknüpft habe, denn
sie sei 1914 von Frankfurter Bürgern
gegründet und privat finanziert worden. Als Stiftungs- und Bürgeruniversität sichere sich die Universität eine
Autonomie, die ihre Positionierung
als eine der führenden Forschungsund Lehruniversitäten sichere. Derzeit zählt die Goethe-Universität
rund 43 000 Studenten, 600 Professoren und 2 200 wissenschaftliche Mitarbeiter. Foto: Prof. Mathias
Müller (l.), Präsident, IHK Frankfurt,
und Prof. Werner Müller-Esterl (r.),
Präsident, Goethe-Universität.
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IHK WirtschaftsForum 06.13
Foto: Gettyimages / Hiroshi Watanabe
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foto: Petra Menke
Frankfurt steht als Synonym für den Finanzstandort Deutschland.
Frankfurt
Europäisches Kompetenzzentrum
Der Finanzplatz Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren eine hervorragende Position für die Zukunft erarbeitet.
Neben dem Ausbau der eigenen Stärken tragen auch Kooperationen dazu bei, diese Position langfristig zu sichern.
D
er Finanzplatz Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren eine
Reputation erarbeitet, die weit über Euroland und den Kontinent
hinaus ausstrahlt. Im Verlauf der beiden vergangenen Dekaden
konnte Frankfurt im Vergleich zu den anderen nationalen Finanzplätzen stetig gewinnen. Die Mainmetropole steht daher heute in der WahrFinanzplatzdatenbank
Mit der Finanzplatzdatenbank unterstützt Frankfurt Main Finance
Unternehmen aus der Region FrankfurtRheinMain darin, Geschäfte im
Ausland anzubahnen. Die Datenbank veranschaulicht das Leistungsangebot des Finanzplatzes Frankfurt in den Dimensionen Teilnehmer,
Produkte sowie Grad der Internationalisierung. Sie zeigt damit internationalen Geschäftspartnern Möglichkeiten für Kooperationen mit heimischen Anbietern auf. Kostenfreie Eintragung online unter www.frankfurt-main-finance.com/fcm.
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nehmung nationaler wie auch internationaler Finanzmarktakteure als
Synonym für den Finanzstandort Deutschland. Von den 206 Auslandsbanken hierzulande haben sich allein 156 in der Metropolregion angesiedelt, dazu die Deutsche Börse. Darüber hinaus hat hier mit Clearstream nicht nur eine der größten, sondern auch technisch führenden
Abwicklungs- und Verwahrgesellschaften für den internationalen Wertpapierhandel ihren Sitz. Die mehr als 200 Banken in der Stadt beschäftigen stabil über 74 000 Mitarbeiter. Nach jüngsten Prognosen dürfte
dies auch so bleiben.
Nicht zuletzt wegen dieser Stabilität steht Frankfurt auch als Synonym für Besonnenheit. Denn im Gegensatz zu anderen Finanzzentren
hat die Frankfurter Finanzwirtschaft stets ihre enge Bindung zur Realwirtschaft beibehalten. Auch deshalb hat es in der Mainmetropole selbst
auf dem Höhepunkt der Finanzkrise nie Exzesse oder Entlassungswellen wie an anderen internationalen Finanzplätzen gegeben. Die Akteure
am Finanzplatz Frankfurt waren immer von der Überzeugung geleitet,
IHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
dass die wichtigste Aufgabe eines Finanzplatzes darin besteht, langfristigen Kapitalbedarf mit langfristigem Investitionsbedarf zusammenzuführen, um so das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Wenn sich
die maßgeblichen Akteure weiter auf diese Funktion besinnen, tragen
sie dazu bei, nach vielen Jahren der Krisenbewältigung den Blick wieder stärker auf die Wachstumschancen der Weltwirtschaft zu lenken.
Zwei wesentliche Faktoren haben zu der Stärke Frankfurts als internationales Finanzzentrum beigetragen: Zum Ersten hat die Ansiedlung der Europäischen Zentralbank (EZB) wesentliche Impulse gesetzt,
von denen die Stadt als Ganzes profitiert. Frankfurt war schon immer
eine sehr offene Stadt und hat sich dank der EZB vielleicht sogar zur
europäischsten aller Städte entwickelt. Zum Zweiten steht die Politik
unmissverständlich zum Finanzplatz. Die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer mag bei dem einen oder anderen Zweifel wecken. Doch als Finanzplatzinitiative sieht Frankfurt Main Finance ein
klares Bekenntnis vonseiten der Politik für den Standort, alleine deshalb,
weil die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als ordentliche Mitglieder
tragende Säulen der Initiative sind. Frankfurt, Hessen und Deutschland
wollen einen starken, stabilen, weltoffenen und zur Wohlfahrt des Landes beitragenden Finanzplatz. Dieser gesellschaftliche Konsens steht
außer Frage. Die Frage der genauen Ausgestaltung wird jedoch legitimerweise durchaus kontrovers diskutiert: Was ist stark? Was ist stabil? Und was trägt zur Wohlfahrt bei? Diese Fragen sind in erster Linie von der Politik zu beantworten, die sich dabei auch die Expertise
vom Finanzplatz holt.
Ausruhen darf sich Frankfurt auf dem Erreichten freilich nicht. Der
Wettbewerb unter den Finanzzentren ist intensiv. Und er tut Europa gut,
denn er sorgt für innovative, transparente und fair gepreiste Produkte
für die Realwirtschaft. Den Wettbewerb hintanstellen jedoch sollten die
Akteure, wenn es darum geht, sich mit engen Kooperationen für möglichst einheitliche Rechtsräume einzusetzen und gemeinsam neue wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern. So ist Frankfurt Main Finance Gründungsmitglied des European Financial Centres Roundtable
der europäischen Finanzplätze Frankfurt, München, Edinburgh, London,
Luxemburg, Madrid, Paris und Stockholm. In diesem Kreis arbeiten die
europäischen Finanzplätze unter anderem bei Fragen der Regulierung
zusammen, ohne dass gleich die vollständige Übereinstimmung in inhaltlichen Positionen angestrebt würde.
Unabhängig davon wird es auch weiterhin für jeden einzelnen Finanzplatz darum gehen, seine eigenen Kernkompetenzen optimal zu
entwickeln. Fragt man auf Delegationsreisen oder bei internationalen
Konferenzen nach dem Bild des Finanzplatzes Frankfurt, so gleichen sich
die Antworten von Riad bis São Paulo: Die Finanzmetropole am Main
steht für Stabilität und Wertarbeit, für Technologieführerschaft im Zahlungsverkehr, für zuverlässigen voll integrierten Börsenhandel, für den
Mittelpunkt des europäischen Anleihegeschäfts und nicht zuletzt für
eine solide Geldpolitik. Die Konzentration der europäischen Institutionen zur Gestaltung der neuen Finanzarchitektur am Standort Frankfurt wird darüber hinaus das Image Frankfurts als Center of Excellence
für Regulierung weiter stärken. Denn Frankfurt hat mittlerweile eine
einzigartige Expertise auf den Feldern Risikomanagement und Regulierung aufgebaut – mit dem Sitz der EZB, der Versicherungsaufsicht Eiopa, dem European Systemic Risk Board und demnächst auch der euroIHK WirtschaftsForum 06.13
päischen Bankenaufsicht liegt in Frankfurt das unbestrittene Zentrum
der europäischen Infrastruktur in der Finanzmarktaufsicht.
Zugleich steht der Finanzplatz Frankfurt für exzellente, praxisnahe
Forschung und Lehre im Bereich der Wirtschafts- und Finanzwissenschaft. Dies belegen die hier angesiedelten Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie deren enge Vernetzung mit Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern. Allein im House of Finance
an der Goethe-Universität Frankfurt forschen und lehren etwa 150 Wissenschaftler. Mit der Frankfurt School of Finance & Management hat
ein weiteres Top-Institut seinen Sitz in der Finanzmetropole. Hinzu
kommen private Hochschulen von internationalem Rang mit einer dezidierten Spezialisierung auf das Finanzwesen, zum Beispiel die WHU –
Otto Beisheim School of Management oder, in der weiteren Region, die
European Business School. Ein weiterer gewichtiger Schritt beim Ausbau des europäischen Kompetenzzentrums war die Gründung des Frankfurter Instituts für Risikomanagement und Regulierung (Firm). Mit diesen und weiteren Institutionen gehört der Finanzplatz Frankfurt zu den
führenden europäischen Kompetenzzentren der Finanzwissenschaft.
Diese Kernkompetenz verhilft Frankfurt zu einer hervorragenden
Startposition in einem Wettbewerb neuer Qualität: Es sind insbesondere die Finanzplätze der aufstrebenden Nationen, die Emerging Financial
Centers, die im Sog der Dynamik ihrer Volkswirtschaften zu immer stärkeren Wettbewerbern werden. Für den Finanzplatz Frankfurt bedeutet
das eine komplexe Herausforderung: Es geht nämlich nicht ausschließlich darum, die Geschäftschancen zu erschließen und die eigene Wettbewerbsposition zu festigen, sondern ebenso darum, die Beziehungen
als wertvolle Dialogpartner zu pflegen und auszubauen. In diesem Zusammenhang herrscht mittlerweile eine große Übereinstimmung darüber, dass Finanzplätze mit einem komplementären Leistungsangebot
von Widersachern zu Partnern werden können.
Hier nicht nachzulassen, ist einer der entscheidenden Faktoren für
die Zukunft des Finanzplatzes. Denn die Vorrangstellung aller etablierten Finanzzentren in der Welt ist ständig herausgefordert – auch die
von Frankfurt. Nichts illustriert das besser als der Global Financial Centres Index (GFCI): Während 2007 noch 24 von 50 aufgeführten Finanzplätzen in Europa lagen, waren es 2012 nur noch 34 von 77. Von dieser
Dynamik kann Frankfurt profitieren. Die Voraussetzungen hierfür sind
gut, denn Frankfurt hat sich als verlässlicher und kenntnisreicher Partner für den Aufbau der Finanzzentren in den Emerging Markets profiliert. Viele ausländische Dialogpartner haben vor diesem Hintergrund
bereits eine klare Vorstellung davon, was der Finanzplatz Frankfurt ihnen zu bieten hat. Auch dabei zeigen Stadt und Land großes Engagement. Die bereits bestehenden, guten Kontakte zu Peking, Istanbul und
Moskau sind hier nur der Anfang.
❙
Autor
Dr. Lutz Raettig
Sprecher des Präsidiums, Frankfurt
Main Finance,
Frankfurt, [email protected]
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foto: Gettyimages / klenger
Eines der wichtigsten Ziele von
Solvency II ist es unter anderem,
den Schutz der Versicherten zu
stärken und einheitliche Wettbewerbsstandards im Versicherungssektor des europäischen Binnenmarktes zu etablieren.
Eiopa
Starkes Signal für Frankfurt
Frankfurt ist nicht nur Bankenmetropole, sondern auch bedeutender Standort für Versicherungen. Nicht zuletzt
die Ansiedlung der europäischen Versicherungsaufsicht hat den Finanzplatz aufgewertet.
E
s war ein wahres Meisterstück von Bundes- und Landespolitik, Stadt
und regionaler Wirtschaftsförderung, die Ansiedlung der European Insurance and Occupational Pensions Authority (Eiopa) in Frankfurt durchzusetzen. Zugleich war es auch ein starkes Signal für den internationalen Finanzplatz Frankfurt, neben der Europäischen Zentralbank und dem Rat für
systemische Risiken eine weitere wichtige Institution der europäischen Finanzaufsichtsarchitektur in die Mainmetropole zu holen. Der Erfolg gibt all
Solvency II
Der Kern von Solvency II ist die künftige Verpflichtung von Versicherungsunternehmen, ihre Geschäftsrisiken exakt zu bewerten und adäquat mit Risikokapital zu hinterlegen. Gleichzeitig wird ein neuer
Rahmen für die interne Risikoorganisation geschaffen, um Geschäftsverantwortung und Risikokontrolle strenger voneinander zu trennen.
Zur Verbesserung der Markttransparenz schreibt Solvency II zudem neue
Offenlegungsvorschriften vor. Auch die Beaufsichtigung des Versicherungssektors wird neu geordnet und soll kooperativ durch nationale und
europäische Behörden wie Eiopa erfolgen.
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jenen Recht, die sich damals besonders engagiert hatten: Die Institution Eiopa und ihre 100 Mitarbeiter sind in Frankfurt und der RheinMain-Region
angekommen, die Anbindung an den Finanzplatz wird immer enger.
Wenn nun auch noch die europäische Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Arbeit aufnimmt, hat sich Frankfurt
endgültig als europäische Supervisory-Hauptstadt etabliert. Insofern
ist die bevorstehende Überprüfung der Standortentscheidung von Eiopa im Jahr 2014 eher als eine zusätzliche Chance zu werten, einmal
mehr in Europa auf die großen Potenziale des Finanzplatzes Frankfurt
aufmerksam zu machen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wird
die räumliche Nähe zu Eiopa dazu beitragen, die großen Herausforderungen, vor denen die Assekuranz aktuell steht, besser zu bewältigen. Dazu gehört zuvorderst der gesamte Themenkomplex Solvency II.
Die deutschen Versicherer haben die Einführung von Solvency II immer befürwortet. Allerdings stellen sie mit Blick auf die radikal veränderten Rahmenbedingungen die Frage, ob wirklich inmitten der schwersten Finanzkrise der jüngeren Geschichte ein Aufsichtsrecht eingeführt
werden kann, das ursprünglich einmal unter völlig anderen Prämissen
angedacht worden ist. Die historisch niedrigen Zinsen von heute schlaIHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
gen sich beispielsweise in den noch in den Vorkrisenjahren festgelegten
Modellannahmen nicht nieder. Dadurch sind die Mindestkapitalanforderungen, die sich aus Solvency II ergeben, gegenwärtig nur schwer zu
realisieren. Nicht zuletzt wegen derartiger Inkonsistenzen verzögert sich
die Einführung von Solvency II immer weiter. Schon ist von 2016 oder
gar noch später die Rede.
Damit Solvency II ein Erfolg werden kann, sind noch wichtige Änderungen, Anpassungen und Klarstellungen nötig. Neben der Frage des
Umgangs mit der niedrigen Zinssituation muss etwa sichergestellt werden, dass die Versicherer auch künftig lebenslange Garantien für die
Altersvorsorge anbieten können. Die Langfristigkeit der Kapitalanlage
darf nicht gefährdet werden. Auch dürfen kleine und mittlere Versicherungsunternehmen aufsichtsrechtlich nicht überfordert werden, wenn
sie weiter am Markt bestehen sollen. Unternehmensspezifische Übergangsregeln in das neue System sind unbedingt nötig.
Doch selbst wenn Solvency II in diesem Sinne überarbeitet und ergänzt wird, ändert das nichts daran, dass auch dieses Regelwerk noch
keine zufriedenstellende Antwort auf die Grundsatzfrage gibt, wie das
Verhältnis von Wettbewerb und Sicherheit in der Versicherungsbranche zukünftig austariert werden soll. Hinreichende Wettbewerbsintensität auf der einen Seite, Konkurssicherheit der Versicherungsunternehmen und risikolose Vorsorge der Versicherungsnehmer auf der anderen
Seite: Beides zugleich geht nicht. Und Solvency II hält hier mit der Fokussierung auf die Eigenkapitalunterlegung keine restlos überzeugende
Lösung parat.
Ob nun am Ende dieser gordische Knoten durchschlagen werden kann
oder nicht: So oder so muss die Regulierung immer zum Geschäftsmodell der regulierten Branche passen. Denn die Versicherungswirtschaft
hat nun einmal ein ganz besonderes Geschäftsmodell. Dieses unterscheidet sich durch seine Langfristigkeit, das eingeschränkte Liquiditätsrisiko und die geringe Verflechtung der Assekuranz untereinander signifikant vom Unternehmenskonzept anderer Branchen. Insofern müssen
diese Besonderheiten der Versicherungswirtschaft auch und gerade bei
allen Regulierungsbestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene berücksichtigt werden.
Dies gilt im Übrigen auch für die fortdauernde Diskussion um die
Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer. Einmal abgesehen davon,
dass die nunmehr geplante Einführung einer solchen Steuer nur in Teilen der EU dem Finanzplatz Frankfurt massiv schadet, muss den politisch Verantwortlichen auch klar sein, dass eine solche Steuer die Rendite der privaten und betrieblichen Altersvorsorge deutlich mindern wird.
Die Kosten der Kapitalanlage werden für die Versicherungsunternehmen
aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung steigen, entsprechend verringern sich die möglichen Erträge. Am Ende ist der Versicherungsnehmer der Dumme. Ob sich dieser Mechanismus durch Ausnahmetatbestände wirksam außer Kraft setzen lässt, wie die Politik angekündigt hat,
muss angesichts der hochkomplexen Materie stark bezweifelt werden.
Der Versicherungsstandort FrankfurtRheinMain steht und fällt mit
den Geschäftsaussichten seiner Unternehmen. Und hier gibt es trotz
der aktuell zu beobachtenden Marktkonzentration durchaus einigen
Grund zu Optimismus. Denn der Bedarf an der Absicherung der Lebensrisiken Alter, Gesundheit, Pflege und Vermögensverlust in der Bevölkerung wächst weiter. Hinzu kommen besondere Standortvorteile der Region – etwa der internationale Flughafen, die digitale Infrastruktur, die
Qualität von Forschung und Lehre, aber auch die Nähe zu Eiopa –, die
FrankfurtRheinMain bei vielen ausländischen Versicherungskonzernen
in den Fokus des Interesses rücken dürften. Wenn es also gelingt, auch
in regulatorischer Hinsicht die Rahmenbedingungen für die Versicherungsunternehmen hinreichend attraktiv zu halten, wird der Finanzplatz Frankfurt auch in Zukunft einen starken Versicherungssektor mit
❙
vielen Tausend Arbeitsplätzen beheimaten. Autor
Prof. Wolfram
Wrabetz
Beauftragter der
hessischen Landesregierung für den
Versicherungsbereich, Frankfurt
wolfram.wrabetz@
helvetia.de
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IHK WirtschaftsForum 06.13
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Eiopa
Unabhängige Stimme
Ein Gespräch mit Gabriel Bernardino, Vorsitzender der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) mit Sitz in Frankfurt.
Hat sich Eiopa als neue Behörde in Frankfurt und in Europa bereits
in der Finanzmarktstruktur etabliert?
BERNARDINO: Eiopa entstand 2011 als Teil des neuen europäischen
Systems der Finanzaufsicht. In den vergangenen zwei Jahren hat sich
Eiopa etabliert, und ich denke, dass wir inzwischen von den verschiedenen Marktteilnehmern als bedeutende, unabhängige Stimme in der
Aufsichtsstruktur der Finanzmärkte, sowohl in Europa als auch auf globaler Ebene, wahrgenommen werden. Eiopa ist auch Teil des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und arbeitet eng mit der Europäischen Zentralbank, insbesondere im Bereich der Finanzstabilität,
zusammen. Dabei hilft es natürlich, dass sowohl EZB als auch Eiopa ihren Sitz in Frankfurt haben.
Solvency II ist eine der Top-Prioritäten von Eiopa. Was muss geschehen, um die Solvency-II-Regulierung voranzubringen?
BERNARDINO: Nach der Zustimmung der politischen Institutionen der
Europäischen Union hat Eiopa eine Auswirkungsstudie zu den langfristigen Garantien begonnen. Wir unterstützen diesen Ansatz. Denn es ist
von wesentlicher Bedeutung für den Schutz der Versicherungsnehmer
und die finanzielle Stabilität, dass Solvency II die langfristige Finanzposition und die Risikoexposition von Unternehmen im langfristigen Versicherungsgeschäft zutreffend abbildet. Wir brauchen einen robusten
Rahmen, der alle Vertragsoptionen korrekt bepreist und die wirtschaftliche Realität der Anlagen und Verbindlichkeiten von Versicherungsgesellschaften erfasst. Wir müssen sehen, dass Garantien einen Preis haben; es gibt eben nun einmal nichts umsonst. Ich bin aber zuversichtlich,
dass die unabhängige Beurteilung der Eiopa als Aufsichtsbehörde eine
verlässliche Grundlage für eine aufgeklärte politische Entscheidung zu
langfristigen Garantien in Solvency II ermöglichen wird.
Was sind die nächsten Schritte?
BERNARDINO: Wir werden bis zum Herbst Leitlinien veröffentlichen. Sie
sollen sicherstellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden bestimmte
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foto: Eiopa
Herr Bernardino, wie erleben Sie persönlich Frankfurt?
BERNARDINO: Mir persönlich gefällt Frankfurt sehr gut. Es ist eine international aufgestellte Stadt, und ihr Standort im Herzen von Europa eignet sich hervorragend für unsere Tätigkeit als Aufsichtsbehörde
im Finanzwesen. Ich fühle mich in Frankfurt zu Hause, auch wenn ich
mir gelegentlich etwas mehr Sonne wünschen würde. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender von Eiopa möchte ich mich bei der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen für ihre Aufnahme und ihre Unterstützung
bedanken. Eiopa gefällt Frankfurt – eine Stadt, die zunehmend internationale Bedeutung als Schwerpunkt für Regulierung und Aufsicht im
globalen Finanzsystem erhält. Wir freuen uns auf die fruchtbare Fortsetzung unserer Kooperation.
Gabriel Bernardino, Vorsitzender, Eiopa: „Mir persönlich gefällt Frankfurt
sehr gut. Ich fühle mich hier zu Hause, auch wenn ich mir gelegentlich
etwas mehr Sonne wünschen würde.“
wichtige Aspekte des neuen prospektiven und risikoorientierten Ansatzes ab 1. Januar 2014 umsetzen können. Diese Leitlinien werden
grundlegende Bereiche einer wirkungsvollen Vorbereitung auf Solvency II umfassen, etwa das Governance-System, einschließlich eines Risikomanagements, eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung der eigenen
Risiken des Unternehmens sowie die Unterbreitung von Informationen
gegenüber der nationalen Aufsichtsbehörde und eine erste Anwendung
interner Modelle. Dabei obliegt es aber den nationalen Aufsichtsbehörden, festzulegen, wie die Eiopa-Richtlinien auf geeignete Art und Weise in die jeweiligen Aufsichtsrahmen integriert werden. In der Vorbereitungsphase sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel zur
Anwendung kommen, was sich im Übrigen auch in den Leitlinien niederschlagen wird. Uns geht es aber nicht darum, Solvency II zu antizipieren, sondern die Aufsichtsbehörden und Unternehmen konsequent
auf das neue System vorzubereiten.
Bedeutet das, dass Solvency II als Optimierung bei laufendem Betrieb verstanden werden kann?
IHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
BERNARDINO: Solvency II verfolgt das Ziel, den Versicherungsnehmer
stärker zu schützen. Dabei nutzen wir die neuesten internationalen Erkenntnisse auf den Gebieten der risikobasierten Aufsicht, versicherungsmathematischer Wissenschaft und Risikomanagement. In der Zwischenzeit hat die Finanzkrise natürlich eine Reihe von Auswirkungen
auf die Diskussionen zu Solvency II gehabt. Einige davon wurden bereits zu Anfang des Projekts berücksichtigt und führten auch zu Verbesserungen des Systems. Gleichwohl müssen wir auch nachjustieren:
So hat sich beispielsweise die sehr hohe Marktvolatilität als Herausforderung in einem marktnahen System, insbesondere in Bezug auf langfristige Garantien, erwiesen. Ohne diese Herausforderungen herunterspielen zu wollen, glaube ich, dass es Zeit ist, den nächsten Schritt zu
machen. Die Reform ist wichtig und erforderlich. Um die Dynamik aufrechtzuerhalten, müssen wir jetzt weiterkommen.
Effekt auf die Anlageerträge und erhöhen das Wiederanlagerisiko. Dieses Problem verstärkt sich noch, wenn den Versicherungsnehmern Garantiezinsen versprochen worden sind.
Was unternimmt Eiopa, um das Niedrigzinsproblem besser einschätzen zu können?
BERNARDINO: Um das langfristig niedrige Zinsniveau anzugehen,
hat Eiopa vor Kurzem den Aufsichtsbehörden empfohlen, die Aufsicht über Versicherungsgesellschaften, die höheren Risiken aufgrund niedriger Zinssätze ausgesetzt sind, zu intensivieren und den
potenziellen Umfang und den Maßstab dieser Risiken aktiv zu bewerten. Auch wir bei Eiopa werden demnächst das Ausmaß und die
Größenordnung der Risiken, die sich aus einem solchen Umfeld ergeben, quantifizieren.
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Wie schätzen Sie die Situation, insbesondere der deutschen Versicherungsgesellschaften, angesichts der niedrigen Zinsen und der
Herausforderungen von Solvency II ein?
BERNARDINO: Anhaltend niedrige Zinsen wirken sich unterschiedlich
auf die Versicherungsgesellschaften in den einzelnen Ländern aus. Auf
der Passivseite führen sie zu einer Erhöhung der Verpflichtungen der
Gesellschaften und demzufolge zu einer Beeinträchtigung ihrer finanziellen Position. Auf der Aktivseite haben die Zinsen einen negativen
Interview
Dr. Matthias
Schoder
Geschäftsführer,
Finanzplatz, Unternehmensförderung,
Starthilfe, IHK Frankfurt, m.schoder@
frankfurt-main.ihk.
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IHK WirtschaftsForum 06.13
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foto: Petra Menke
Eine große Chance für den Finanzplatz Frankfurt ist die künftige einheitliche
Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank.
Realwirtschaftlich orientierte
Banken stärken den Finanzplatz
Frankfurt
Die Finanzkrise hinterlässt ihre Spuren: Die neuen, schärferen Regulierungsvorschriften und das anhaltend schwierige Marktumfeld haben Banken dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand zu stellen und neu auszurichten. Dieser Entwicklung können sich auch die Akteure am Finanzplatz Frankfurt nicht entziehen. Allerdings
spricht einiges dafür, dass der Beschäftigungsabbau an Deutschlands führendem Finanzzentrum moderater ausfällt
als andernorts. Ein Grund hierfür ist, dass am Finanzplatz Frankfurt realwirtschaftlich orientierte beziehungsweise
im Rahmen von Verbünden arbeitende Banken einen großen Stellenwert haben.
D
ie Finanzkrise hat eine Regulierungswelle in bisher ungekanntem
Umfang angestoßen. Die Liste der Veränderungen ist lang. Die
neuen regulatorischen Anforderungen umfassen viele Aspekte, die
sich für Finanzinstitute in höheren Kosten niederschlagen: Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Eigenkapital steigen.
Parallel wird eine höhere Qualität der Wertpapiere zur Liquiditätssteuerung eingefordert. Dies alles kostet Geld und die Überwälzbarkeit dieser Kosten dürfte kaum möglich sein. Die Rentabilität der Institute wird
entsprechend geschwächt.
14
Neben den genannten Regulierungsmaßnahmen belasten bereits
heute Bankenabgabe und die ständig steigenden Bankstrukturkosten
die Branche. Sie erhöhen den Kostendruck und verkleinern den Spielraum zur Thesaurierung des dringend benötigten Eigenkapitals. Sie stehen damit dem Ziel entgegen, dass Banken sich aus eigener Kraft heraus
stärken. Zusätzlich belastend wirkt die Diskussion um die Einführung
eines Trennbankensystems oder auch die geplante Finanztransaktionssteuer. Im Zuge dieser vielschichtigen Veränderungen sind alle Finanzinstitute gehalten, ihre Geschäftsmodelle zu prüfen und anzupassen.
IHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
Es ist mittlerweile unbestritten, dass insbesondere an der Realwirtschaft ausgerichtete Geschäftsmodelle nachhaltig erfolgreich und krisenresistent sind. Indikatoren eines solchen Geschäftsmodells sind hohe
Anteile des Kunden- und auch des Verbundgeschäfts am Bilanz- und Ertragsprofil einer Bank. Im Zuge ihrer Umstrukturierungsmaßnahmen und
Geschäftsmodellanpassungen setzen zahlreiche Institute deshalb verstärkt
auf das Geschäft mit großen und mittelständischen Firmenkunden sowie
auf das Privatkundengeschäft, insbesondere im Inland und in ausgewählten Kernregionen. Diese Ausrichtung ist naheliegend und nachvollziehbar, birgt aber auch Risiken. Denn selbst in Deutschland – dem Land des
Mittelstands – dürfte das Geschäftspotenzial in diesem Segment kaum
ausreichen, um alle Kreditinstitute geschäftlich zu alimentieren, die sich
jetzt neu auf das regionale Mittelstandsgeschäft konzentrieren.
Abgesehen von der Ausrichtung der Geschäftsmodelle bedeutet realwirtschaftliche Orientierung auch, dass sich die Wachstumsraten des
Finanzsektors an denen der Realwirtschaft zu orientieren haben. Bestehen hier dauerhafte Divergenzen, liegt eine Entkoppelung und Verselbstständigung des Finanzsektors vor. Es besteht gesellschaftlicher
Konsens, dass ein solcher Rückfall in Zeiten vor Ausbruch der Finanzmarktkrise nicht wünschenswert ist.
Diesem Ansinnen läuft die aktuelle Diskussion um die Einführung
eines Trennbankensystems zuwider: Das Universalbankensystem ist mit
der deutschen Wirtschaft historisch gewachsen. Hausbankprinzip und
Universalbank gehen Hand in Hand. Sie sind die Voraussetzung für ein
breites, differenziertes und kundenorientiertes Angebot von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen. Eingriffe in diese Geschäftsmodelle würden die Funktionsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft und
damit auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigen. Der aktuelle Gesetzesentwurf berücksichtigt
darüber hinaus nicht ausreichend die besonderen Strukturen von Verbundsystemen. Bewährte stabile und arbeitsteilige Verbundstrukturen
werden infrage gestellt. Diese Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs ist
mit der Forderung nach einem stärker realwirtschaftlich orientierten
Finanzsektor wohl kaum in Einklang zu bringen. Betroffen hiervon sind
die genossenschaftlichen Verbünde genauso wie die Verbundzusammenarbeit im Sparkassen- und Landesbankensektor.
Realwirtschaftlich ausgerichtete und in Verbünden organisierte Institute mit Bezug auf das Corporate- und das Private Banking sind für
den Finanzplatz Frankfurt von besonderer Bedeutung. Schließlich gilt
Frankfurt traditionell als das deutsche Zentrum für das Kreditgeschäft.
In dieser Fokussierung ist unter anderem auch begründet, dass der Beschäftigungsabbau im Bankensektor in Frankfurt moderater verläuft als
beispielsweise im Investmentbanking-Zentrum London. Für die Mainmetropole erwartet die Helaba, dass die Zahl der Bankbeschäftigten
bis 2014 nur rund drei Prozent unter dem Höchststand von 2008 liegen dürfte. In London dagegen ist vor allem aufgrund der Rückführung
des Investmentbankings die Zahl der im Finanzgewerbe Beschäftigten
zwischen 2007 und 2012 bereits um rund ein Drittel zurückgegangen.
Frankfurt profitiert aktuell auch davon, dass die anhaltende KonsoliIHK WirtschaftsForum 06.13
dierung im Bankensektor mit der verstärkten Konzentration von Geschäftsaktivitäten auf den Standort Frankfurt einhergeht. Parallel steigt
aufgrund der sich verschärfenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften, zum Beispiel im
Risikomanagement.
Eine große Chance für den Finanzplatz Frankfurt ist die Schaffung
einer einheitlichen Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen
Zentralbank (EZB). Frankfurt avanciert damit zum Zentrum der europäischen Geld- und Bankenpolitik und könnte so im internationalen Standortwettbewerb weiter Boden gutmachen. Nach ersten Schätzungen
dürften mittelfristig bis zu 2 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.
Die stark international getriebene Regulierungswelle setzt nicht nur
die Leitplanken für die Neuausrichtung von Geschäftsmodellen. Sie ist
auch maßgeblich für die künftige Positionierung und den Erfolg von Finanzplätzen. Nicht zu unterschätzen ist deshalb die nachteilige Wirkung
der Ausgestaltung einzelner Regulierungsmaßnahmen. So dürfte etwa
die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer in ausgewählten EU-Staaten – ohne Großbritannien – Wettbewerbsnachteile für den
Börsenplatz Frankfurt bringen. Betroffene Geschäfte würden in London
und nicht wie bisher in Frankfurt ausgeführt. Eine derartige Entwicklung scheint sich seit der Einführung der Börsenumsatzsteuer in Frankreich im August des letzten Jahres am Börsenplatz Paris abzuzeichnen. Im Falle der Finanztransaktionssteuer würde die Regulierung der
Finanzmärkte auf dem Rücken des hiesigen Finanzplatzes ausgetragen
und damit in letzter Konsequenz auch auf dem Rücken der hier ansässigen Institute und deren Beschäftigten. Das Beispiel Finanztransaktionssteuer zeigt: Es muss Sorge dafür getragen werden, dass im Zuge
neuer Regulierungsmaßnahmen keine einzelstaatlichen Aktionen vorangetrieben werden, die letztendlich wettbewerbsverzerrend wirken.
Wie entscheidend die umsichtige und maßvolle Einführung von neuen regulatorischen Anforderungen für das Gesamtziel Finanzmarktstabilität ist, zeigt auch der Blick auf die einzelnen Kreditinstitute. Denn
so wichtig die Stabilisierung des Gesamtsystems ist, so problematisch
ist aber auch, dass häufig nur regulatorische Einzelmaßnahmen im Vordergrund der Betrachtung stehen, nicht aber die Gesamtwirkung aller
Maßnahmen. Eine ganzheitliche Sicht aller regulatorischen Maßnahmen
und ihrer Auswirkungen ist dringend geboten; denn nur so ist gewährleistet, dass Kreditinstitute, die über zukunftsfähige Geschäftsmodelle verfügen, auch künftig erfolgreich im Sinne ihrer Kunden am Markt
❙
aktiv sein können.
Autor
Hans-Dieter
Brenner
Vorsitzender des
Vorstands, Helaba,
Frankfurt, hansdieter.brenner@
helaba.de
15
foto: Gettyimages / OJO Images
Der Finanzplatz Frankfurt profitiert von einer starken
realwirtschaftlichen Verankerung der Banken.
Finanzplatz Frankfurt
Gut aufgestellt
Die Finanzkrise hat einmal mehr vor Augen geführt, dass die Branche einer verstärkten Regulierung bedarf.
Ziel muss es sein, das gesamte Finanzsystem für die Zukunft stabiler und krisenresistenter zu machen.
D
er Finanzplatz Frankfurt hat sich in der Finanzkrise gut geschlagen. Die Auswirkungen der Krise auf die Zahl der bei Banken sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich in Frankfurt in
Grenzen gehalten. Als sich Mitte 2007 die Probleme in den USA auch in
Deutschland bemerkbar machten, lag die Anzahl der in der Bankbranche direkt Beschäftigten bei 73 400. Nach Lehman Brothers im Herbst
2008 sank die Beschäftigtenzahl zunächst auf 72 500. Mitte 2012 lag
die Mitarbeiterzahl aber mit 74 400 sogar wieder höher als 2007. Die
Entwicklung der Anzahl der Banken mit Sitz in Frankfurt ist ähnlich verlaufen: Nach einem Tief in 2010 mit 215 Banken gab es einen Zuwachs
auf 221 Banken Ende 2012, darunter 156 Auslandsbanken sowie zusätzlich 38 Repräsentanzen.
Ganz anders und deutlich schlechter sieht hingegen die Entwicklung am Finanzplatz London, dem großen europäischen Konkurrenten
von Frankfurt, aus. Dort sank die Mitarbeiterzahl bei Wholesale-Banken seit 2007 bis Ende 2012 um fast ein Drittel auf noch etwa 250 000.
Diese unterschiedliche Entwicklung liegt daran, dass vor allem Aktivi-
16
täten im Investmentbanking seit Beginn der Finanzkrise rückläufig sind.
Geringere Umsätze im Handel mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten führten ebenso zum Personalabbau wie ein rückläufiges M&AGeschäft. Dies stellt insofern auch eine Korrektur des zuvor übermäßigen Wachstums des Investmentbankings dar.
Am Finanzplatz Frankfurt waren Banken nie derart breit im Investmentbanking aufgestellt wie in London. Das vorherrschende Geschäftsmodell ist die Universalbank, die eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungen und Geschäfte aus einer Hand anbietet. Diese Diversifikation
der Geschäftsfelder trägt zur Stabilität der Ertragslage bei. Geringe Erträge oder Verluste in manchen Geschäftsfeldern können durch Gewinne in anderen ausgeglichen werden. Das mildert den wirtschaftlichen Druck, unmittelbar Personal freizusetzen. Übrigens sieht die bei
Banken künftig gesetzlich vorgesehene Abtrennung bestimmter Handelsaktivitäten und deren Risiken nicht die Abschaffung des Universalbankprinzips vor, da über eine Holdingstruktur weiterhin alle Bankaktivitäten in einer rechtlichen Einheit verbunden sein können.
IHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
Von Vorteil ist auch die starke realwirtschaftliche Verankerung der
Banken in Frankfurt. Sie finanzieren durch Kredite an Unternehmen sowohl deren Investitionen als auch deren Handelsgeschäfte im In- und
Ausland. Zudem bieten sie weitere Leistungen für exportorientierte Unternehmen an, wie zum Beispiel Wechselkursabsicherungen oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Von der raschen wirtschaftlichen Erholung der deutschen Volkswirtschaft nach dem Einbruch in 2009 und der generell starken Stellung
der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb haben die
Banken in Frankfurt entsprechend profitiert. Diese, der Realwirtschaft
dienende Funktion des Finanzdienstleistungsgewerbes lässt sich auch
an ihrem Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung der Wirtschaft
ablesen: So betrug der Anteil des Finanzsektors – also der Banken und
Versicherungen – im Jahr 2011 in Deutschland 5,2 Prozent an der gesamten Wirtschaftsleistung. Im Vereinigten Königreich war dieser Anteil mit 9,4 Prozent wesentlich höher. Dies deutet darauf hin, dass dort
deutlich mehr Geschäfte seitens des Finanzsektors getätigt wurden.
Ein Stabilitätsfaktor in Zeiten der Krise waren auch die am Finanzplatz Frankfurt betriebenen leistungsfähigen Finanzmarktinfrastrukturen,
die jederzeit stabil funktionierten. Die Frankfurter Wertpapierbörse ist
die umsatzstärkste deutsche Börse und genau wie die in Frankfurt ansässige Terminbörse Eurex von internationaler Bedeutung. Frankfurt ist
auch Sitz des einzigen deutschen zentralen Verwahrers für Wertpapiere
Clearstream sowie von Eurex Clearing, die als zentrale Gegenpartei bei
der Verrechnung von Handelsgeschäften agiert.
Im Hinblick auf aktuell diskutierte Regulierungsvorhaben sind die
Frankfurter Infrastrukturen bereits gut aufgestellt. So gibt es beispielsweise schon die im Zusammenhang mit dem sogenannten Hochfrequenzhandel geforderten Gebühren für eine übermäßige Nutzung der
Systeme und auch eine automatische Volatilitätsunterbrechung des
Handels, sobald sehr starke Schwankungen bei Wertpapierkursen auftreten. Frankfurt ist auch einer von drei europäischen Betriebsstandorten für das wichtigste europäische Zahlungssystem Target2, über das
arbeitstäglich durchschnittlich Zahlungen im Wert von rund 2 500 Milliarden Euro abgewickelt werden. Frankfurter Banken sind die größten
deutschen Teilnehmer am von den europäischen Zentralbanken betriebenen Target2. Auch in der Krise konnten sie sich auf den stabilen und
leistungsfähigen Betrieb von Target2 verlassen.
Die Krise hat gezeigt, dass es einer verstärkten Regulierung der Finanzbranche bedarf, um das gesamte Finanzsystem künftig stabiler
und krisenresistenter zu machen. Frankfurt war schon vor der Krise ein
wichtiger Regulierungsstandort und profitiert nun auch von den stärkeren Regulierungsaktivitäten sowie der Neujustierung der Aufsicht.
Mehrere nationale und europäische Behörden, die in die Regulierung
oder Beaufsichtigung von Marktteilnehmern und Geschäften eingebunden sind, haben schon länger ihren Sitz in Frankfurt; so die Europäische Zentralbank (EZB), die Deutsche Bundesbank und Teile der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, also Teile der Bafin. Eine
weitere europäische Behörde, die European Insurance and OccupatioIHK WirtschaftsForum 06.13
nal Pensions Authority (Eiopa) wurde mit Sitz in Frankfurt neu gegründet. Eiopa ist für die Regulierung von Versicherungen und Betriebsrenten zuständig. Sie ist Teil des neu etablierten europäischen Systems der
Finanzaufsicht, zu dem auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken, kurz ESRB, gehört.
Dieser 2011 gegründete, ebenfalls in Frankfurt ansässige ESRB übernimmt hierbei die Aufgabe der makroprudenziellen (systembezogenen)
Überwachung in der EU. Werden ernsthafte Risiken oder Ungleichgewichte im europäischen Finanzsystem identifiziert, kann der ESRB Warnungen und Empfehlungen gegenüber der EU, Mitgliedsstaaten oder Aufsichtsbehörden aussprechen. Wenn voraussichtlich ab 2014 die EZB als
neue Aufgabe die Beaufsichtigung der größten und wichtigsten europäischen Banken übernimmt, wird Frankfurt endgültig zum wichtigsten
Aufsichtsplatz in Europa aufsteigen.
Die Anwesenheit der Behörden bringt dem Finanzplatz Frankfurt
Vorteile in mehrerer Hinsicht. Die öffentlichen Stellen bieten qualifizierte Arbeitsplätze in Frankfurt an. Zugleich etablieren sich Experten
für das Umsetzen bankenaufsichtlicher oder anderer Regelungen. Daran sind neben Bankbeschäftigten häufig auch Unternehmensberater,
externe Juristen oder Wirtschaftsprüfer beteiligt. Die räumliche Nähe
zwischen Behörden und Marktteilnehmern erleichtert den persönlichen
Meinungs- und Gedankenaustausch, der eine sachgerechte Regulierung
und deren Implementierung fördert. Auch deshalb suchen Marktteilnehmer bewusst die räumliche Nähe zu den Regulatoren. Dies dürfte
dazu beigetragen haben, dass in Krisenzeiten Banken eher an anderen
Standorten als in Frankfurt Personal abbauten.
Seit einigen Jahren befassen sich auch verstärkt wissenschaftliche
Einrichtungen in Frankfurt mit der Erforschung der Ursachen und der
Vermeidung von Krisen sowie mit weiteren Finanzmarktfragen. Beispielhaft sei hier nur das im House of Finance an der Frankfurter Universität angesiedelte Center for Financial Studies genannt. Im Zusammenspiel aller Beteiligten, also der Behörden, der Wissenschaftler und
Banken, konnte sich Frankfurt den Ruf als Stabilitätszentrum erwerben, als Ort, wo Stabilität produziert wird und wo stabile Rahmenbedingungen herrschen. Diese Reputation ist eine zusätzliche Stärke des
Finanzplatzes Frankfurt neben der zentralen Lage in Europa, einer hervorragenden Verkehrsinfrastruktur, kurzen Wegen und vergleichsweise preiswertem Büroraum. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die
Aussichten für einen weiterhin starken Finanzplatz Frankfurt hervorragend sind.
❙
Autor
Dr. Andreas
Dombret
Vorstand, Deutsche
Bundesbank, Frankfurt, presse@
bundesbank.de
17
Finanzplatz Frankfurt
Mittelstand
Hart umkämpfter Markt
Der deutsche Mittelstand ist bei Banken so beliebt wie wohl nie zuvor: Es vergeht beinahe kein Monat, in dem sich
nicht ein Finanzinstitut öffentlich auf dieses Kundensegment besinnt und es als strategisch apostrophiert.
18
foto: Gettyimages / Andy Cook
D
er Mittelstand wurde über Jahrzehnte als klassisches Betätigungsfeld von Genossenschaftsbanken und Sparkassen gesehen. Nun
steht der Mittelstand verstärkt im Fokus des Wettbewerbs.
Regulierung, abhanden gekommene Geschäftsmodelle,
die Rückbesinnung auf Heimatmärkte – ausgelöst
durch die Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise – und die Stärke der deutschen Volkswirtschaft machen dies möglich. Kurzum,
die Rückbesinnung auf die Realwirtschaft lässt dem Mittelstand seitens
der Banken die Aufmerksamkeit zuteilwerden, die ihm aufgrund seiner herausragenden Stellung für
die Volkswirtschaft auch zusteht.
Die neu entdeckte Liebe zum
Mittelstand überrascht zumindest
mit Blick auf manche Groß- und
Auslandsbank, haben sie sich doch
nach dem Ausbruch der Finanzmarktkrise gezielt und sichtbar
aus dem Markt zurückgezogen, wie
Bundesbankstatistiken belegen. Die
Suche nach tragfähigen Geschäftsmodellen reanimiert die Bereitschaft,
das Geschäft mit deutschen Unternehmen
wieder auszuweiten. Ob die entsprechenden
Marktinitiativen bei einer Kundengruppe, für
die unter anderem Nachhaltigkeit, Vertrauen und
Begegnung vor Ort sehr wichtig sind, erfolgreich sein
werden, muss sich zeigen. Der Gewinner auf dem hart umkämpften Markt steht bereits heute fest – der Mittelstand. Er hatte selbst in der Hochphase der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise
keine Kreditklemme zu beklagen. Hierzu trugen gemäß Bankenstatistik
der Deutschen Bundesbank insbesondere Volksbanken, Raiffeisenbanken
und Sparkassen bei, da diese bei einem insgesamt zurückgehenden Volumen an Firmenkundenkrediten seit Ende 2008 ihr Kreditengagement
zum Teil deutlich ausgebaut haben. Und der zunehmende Wettbewerb
wird auch künftig für einen guten Zugang zu Finanzierungsmitteln sorgen, auch wenn die verschiedenen Regulierungen im Bankensektor zu
einer Verteuerung dieser Mittel führen könnten.
Die aktuelle Finanzierungssituation des deutschen Mittelstands
ist gut: So schätzen gemäß einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft gut 80 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe
ihre Lage als befriedigend, gut oder sehr gut ein. Zu analogen Ergebnissen kommt eine gemeinsame Studie der Intes Akademie für Familienunternehmen und der DZ Bank. Dies trifft auch auf die Liquiditätsaus-
Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen
wird auch künftig der klassische Bankkredit im
Fokus der Unternehmensfinanzierung stehen.
stattung zu und wird durch eine stabilere Eigenkapitalquote, die sich
von rund 20 Prozent in Richtung 30 Prozent bewegt, unterstützt. Mit
Blick in die Zukunft bleibt eines wohl unverändert: Die Innenfinanzierung und der klassische Bankkredit werden weiterhin im Mittelpunkt
der Unternehmensfinanzierung stehen.
Gleichwohl müssen sich Unternehmen und Banken mit einer Vielzahl an Trends und Entwicklungslinien befassen. So stellen beispielsweise die zunehmende Internationalisierung, die Energiewende, die
Unternehmensnachfolge, die zunehmende Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft und nicht zuletzt die stärkere Inanspruchnahme der Kapitalmärkte Herausforderungen dar, die es zu meistern gilt.
Im Folgenden werden zwei Trends – nämlich Internationalisierung und
Kapitalmarktorientierung – näher betrachtet.
Bei einer Exportquote der deutschen Wirtschaft von 41,5 Prozent
ist es naheliegend, dass sich die Mehrzahl der mittelständischen Unternehmen nicht mehr ausschließlich auf das inländische Geschäft konzenIHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
triert. Und dies ist nicht nur eine Angelegenheit, die große Mittelständler oder bestimmte Branchen betrifft. So kommt die Studie „Mittelstand
im Mittelpunkt“ der DZ Bank zu dem Ergebnis, dass auch immer mehr
kleinere Unternehmen den Einstieg in das internationale Geschäft gewagt haben. Für Banken bedeutet dies, dass das Auslandsgeschäft integraler Bestandteil einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Betreuung mittelständischer Unternehmen sein muss. Dies umfasst nicht nur
das reine Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsangebot, wie Handels- und Exportfinanzierung, Auslandszahlungsverkehr oder die Absicherung von Währungsrisiken. Vielmehr erwarten die Kunden, mittels
eigener Auslandsstützpunkte oder Korrespondenzpartnern in den relevanten Auslandsmärkten, vollumfänglich begleitet zu werden.
Insbesondere für große mittelständische Unternehmen wird die
Erschließung der Kapitalmärkte als alternative Finanzierungsquelle
und für das Risikomanagement an Bedeutung gewinnen. Das Interesse der Unternehmen an einer Diversifizierung ihrer Kapitalgeber beziehungsweise an alternativen Finanzierungsquellen wurde nicht zuletzt durch die Entwicklungen der vergangenen Krisenjahre geweckt.
Gesucht werden alternative Finanzierungsinstrumente, Kapitalgeber für die Aufnahme von Eigenkapital über die Börse oder neue Investoren in Anleiheemissionen. In diesem Kontext muss der Schuldschein als kapitalmarktnahes Finanzierungsinstrument angesprochen
werden, der gerade für den Mittelstand und Investoren eine interessante Alternative darstellt.
Der Schuldschein ist ein geeignetes Instrument, um die Investorenbasis zu verbreitern, sich unabhängiger von der Bankenfinanzierung zu
machen und sich Kapitalmarktusancen anzunähern. In der Regel bewegen sich die Emissionsvolumina zwischen 50 und 300 Millionen Euro.
Neben den verschiedenen Finanzierungsarten entfalten die Kapitalmärkte eine zusätzliche Relevanz im Risikomanagement der Unternehmen, wenn es darum geht, eingegangene Risiken mittels Zins- und Währungsmanagement auszusteuern.
Diese zunehmende Kapitalmarktorientierung macht exemplarisch
deutlich, wie wichtig ein international bedeutender Finanzplatz mit
einem gut vernetzten Finanzsektor für die deutsche Volkswirtschaft
ist. Und Frankfurt ist dieser bedeutende Finanzplatz: Unangefochtener,
nationaler Champion mit weltweit führender Rolle. 260 Kreditinstitute
mit knapp 75 000 Mitarbeitern, hierunter die vier größten deutschen
Banken und rund 200 Auslandsbanken aus 40 Ländern, unterstreichen
dies. Frankfurt beheimatet daneben mit der Deutschen Börse einen der
weltweit führenden Marktplatzbetreiber sowie bedeutende Institutionen, wie die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank oder
die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die
betriebliche Altersvorsorge.
Die wesentliche Stärke des Finanzplatzes Frankfurt ist seine breite
Aufstellung, die von Universalbanken kontinentaleuropäischer Tradition geprägt ist. Diese in der Vergangenheit oftmals als konservativ und
langweilig bezeichnete Ausprägung zeigte in der Finanzkrise ihre ganze Stärke: Sie verlieh Stabilität und hat sich als äußerst stressresistent
erwiesen. Dies kommt der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft zugute, weil eine Vielzahl von Finanzdienstleistern für Expertise, Innovation und Wettbewerb stehen. Das dreigliedrige deutsche Bankensystem mit Genossenschaftsbanken, öffentlich-rechtlichen Banken
IHK WirtschaftsForum 06.13
und Privatbanken hat sich in der Krise bewährt und ist ein Garant für
Stabilität und Wettbewerb.
Die Leistungsstärke des deutschen Bankensystems ist im Ausland
allerdings nicht überall bekannt. Dies gilt es immer wieder zu betonen:
Nicht als Selbstzweck, sondern um darauf hinzuweisen, dass nationale
Besonderheiten bei den aktuellen Regulierungsüberlegungen zwingend
berücksichtigt werden müssen, um funktionierende Strukturen nicht zu
beschädigen. Die Notwendigkeit von regulatorischen Maßnahmen soll
hier nicht in Abrede gestellt werden. Aber eine Regulierung, die eine
Schwächung stabiler Strukturen bedeutet, geht fehl – auch aus Sicht der
Unternehmen. Es gilt, sich gemeinsam für eine gute und differenzierte
Regulierung im Interesse der Industrie- und Exportnation Deutschland
einzusetzen, damit Banken auch zukünftig in der Lage sind, ihre Finanzierungsfunktion erfüllen zu können.
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Autor
Wolfgang
Köhler
Mitglied des Vorstands, DZ Bank,
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foto: Gettyimages / derrre K
Die Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen hat
auch das Risikoprofil deutscher Unternehmen verändert.
Globale Universalbanken
Managed in Germany
Deutsche Unternehmen sind exportstark. Einhergehend mit der zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten ändert sich zugleich deren Risikoprofil. Dies stellt auch die Banken vor neue Herausforderungen.
N
iemand wird ernsthaft bestreiten, dass die Bewältigung der Finanzmarktkrise von herausragender Wichtigkeit für die künftige
gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands ist. Seit Ausbruch der Krise in 2008 wurde von der Politik ein vielfältiges Bündel
von Regulierungsvorhaben auf den Weg gebracht, teilweise in konzertierten, supranationalen Beschlüssen, teilweise im Alleingang auf nationaler Ebene. Unerwartet schnell wurden gut durchdachte und zielführende Maßnahmen beschlossen, die einerseits das Auftreten künftiger
Schocks auf Ebene einzelner Institute vermeiden helfen (Prävention), andererseits das Banken- und Finanzsystem als Ganzes vor Ansteckungsgefahren schützen sollen (Quarantäne).
Es ist im Sinne aller Marktteilnehmer, dass der Steuerzahler nicht
noch einmal zur Rettung von Banken herangezogen wird. Im Zweifel sollen Banken Pleite gehen können, ohne dass das gesamte System unter unkalkulierbaren Stress gesetzt wird. Insofern umfassen die
Quarantäne-Maßnahmen unter anderem ein einheitliches Restruktu-
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rierungs- und Abwicklungsregime sowie die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht.
Die Prävention auf Ebene einzelner Institute wiederum zielt im Wesentlichen auf eine drastisch höhere Kernkapitalausstattung als Risikopuffer für unerwartete Verluste, auf eine deutlich verbesserte Liquiditätsausstattung zwecks Überbrückung von Stresssituationen in den
Geldmärkten sowie auf eine solidere, fristenkongruente Refinanzierung der Aktivseite.
Die beschlossenen Maßnahmen scheinen insgesamt gut geeignet,
dem Finanzsystem eine neue, nachhaltige Stabilität zu verschaffen. Sie
verdienen die Unterstützung aller Marktteilnehmer, zumal die Umsetzung von Basel III helfen wird, verloren gegangenes Vertrauen in den
Finanzsektor wiederherzustellen. Allerdings, die sich aus den Regulierungsmaßnahmen ergebenden Herausforderungen für die Anpassung
der Geschäftsmodelle jeder einzelnen Bank könnten kaum größer sein.
Und dies wird potenziert durch zusätzlichen massiven Gegenwind aufIHK WirtschaftsForum 06.13
Am 1. Juli 2013 ab 10:30 Uhr
im Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengarten
Soziale Marktwirtschaft
für Europa
Wolfgang Clement
Prof. Dr. Otmar Issing
Martin Kannegiesser
Klaus Regling
Prof. Dr. Gesine Schwan Prof. Dr. Hans Tietmeyer
Symposium zu Ehren des ehemaligen Kuratoriumsvorsitzenden der INSM Prof. Dr. Hans Tietmeyer
Referenten u.a.: Wolfgang Clement (Kuratoriumsvorsitzender der INSM), Prof. Dr. Otmar Issing (ehemaliger Chefvolkswirt EZB),
Martin Kannegiesser (Ehrenpräsident Gesamtmetall), Klaus Regling (Direktor des ESM) und Gesine Schwan. Am 1. Juli ab 10:30 Uhr
im Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengarten. Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung! [email protected]
Mit Sicherheit gerecht: Soziale Marktwirtschaft
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IHK WirtschaftsForum 06.13
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Finanzplatz Frankfurt
grund national-politisch motivierter Regulierungsvorhaben, wie Größenbeschränkungen (Stichwort Leverage Ratio), Trennbankensystem,
Gehaltsdeckelungen. Es ist mehr als zweifelhaft, ob diese On-Top-Beschränkungen einen Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsektors leisten.
In jedem Fall wird es aber massive Eingriffe in die Wettbewerbsbedingungen für global agierende Finanzinstitute aus Deutschland und
Europa geben. Als Konsequenz ist ein weiterer Konsolidierungsschub im
Bankensektor zu erwarten. Bereits in den vergangenen 15 Jahren hat
sich die Anzahl der Kreditinstitute signifikant reduziert – in Deutschland um 45 Prozent, in der EU um 34 Prozent, in den USA um 33 Prozent. Mit Umsetzung aller Regulierungsmaßnahmen wird sich dieser
Trend fortsetzen.
Die Befürchtungen vieler Beobachter, dass die Anpassungen der
Geschäftsmodelle zu einem Rückzug der Banken auf nationales Terrain
führen werden, sind nicht von der Hand zu weisen. Allein die Notwendigkeit, die Handelsaktivitäten im Investmentbanking künftig mit einem
Vielfachen an hartem Kernkapital zu unterlegen, löst eine Neudefinition aus in der Frage, was künftig noch Kerngeschäft ist und was nicht.
Zusätzlich belastend wird hierbei auch die von den US-amerikanischen
Regulierern ins Feld geführte Anforderung wirken, dass Geschäftsaktivitäten ausländischer Bankinstitute eine von der Kapitalausstattung des
Gesamtkonzerns unabhängige, sozusagen „eingezäunt“ separate und damit additive Kernkapitalausstattung vorweisen müssen. Hier werden die
Wettbewerbsbedingungen für global agierende Finanzinstitute, das sogenannte Level-Playing-Field, zulasten der europäischen Institute ausgehebelt, die ohnehin aufgrund der sich abzeichnenden zersplitterten
Regulierung einen deutlichen Mehraufwand zu leisten haben werden.
Als Zwischenfazit sei daher die Prognose erlaubt, dass es in wenigen Jahren nur noch wenige global agierende Universalbanken geben
wird, davon vielleicht noch ein bis zwei Institute aus Europa. Was zu
der Frage überleitet, ob deutsche Unternehmen globale Universalbanken - und damit auch das Investmentbanking – überhaupt brauchen?
Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen hat sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich verbessert und erreicht internationales
Spitzenniveau. Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass diese Entwicklung
nicht trotz der Globalisierung eingetreten ist, sondern wegen der Globalisierung. Deutsche Unternehmen haben sich im besonderen Maße
die Vorteile der sich neu öffnenden Märkte für die eigene Wertschöpfungskette zunutze gemacht. Aus „Made in Germany“ wurde „Managed in Germany“.
Zwangsläufig hat die Internationalisierung aber auch das Risikoprofil deutscher Unternehmen verändert. Die Komplexität steigt, die Abhängigkeiten werden vielfältiger. Neue Länderrisiken, neue Lieferanten,
neue Abnehmer, neue Währungen, neue Finanzierungsanforderungen
in neuen Märkten, neue Kulturen im Unternehmen, neue Netzwerke: Es
liegt auf der Hand, dass für die Steuerung und das Management dieser Risiko- und Erfolgsfaktoren ein großer Bedarf an Unterstützung
und Lösungsangeboten besteht. Hierbei können globale Universalbanken von besonderem Nutzen sein, was an einigen Beispielen verdeutlicht werden soll.
Zugang zum Netzwerk: Die Vernetzung innerhalb einer globalen
Universalbank stellt sicher, dass der Unternehmenskunde im Wege der
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koordinierenden Funktion seines Bankbetreuers quasi aus einer Hand
die erforderlichen Bankkonten für Tochtergesellschaften im Ausland
einrichten kann. Zugleich erhält der Kunde Zugang zum lokalen Netzwerk der Bank, wenn es vor Ort beispielsweise um die Suche nach guten Rechtsanwälten oder Beratern geht.
Zahlungsströme: Globale Universalbanken investieren nachhaltig
in ihre Zahlungsabwicklungssysteme. Für den Kunden bedeutet dies Sicherheit, Schnelligkeit und Transparenz bei der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs. Dies umfasst natürlich auch die zeitnahe
und kostengünstige Durchführung aller relevanten Währungszahlungen.
Finanzierungen: Lokale Finanzierungen in lokaler Währung für Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen gehören für globale Universalbanken zum Standardangebot. Auch hier erweist sich die koordinierende Rolle des Bankbetreuers im Heimatmarkt als sehr vorteilhaft.
Dies umso mehr, wenn sich die Anforderungen der internationalisierenden Kunden weiterentwickeln. So werden die Finanzierungserfordernisse mehrerer Tochtergesellschaften einer bestimmten Länderregion, zum Beispiel Südostasien, immer häufiger gemeinsam gesteuert,
was durch das Aufsetzen eines Umbrella-Kreditrahmens sinnvoll unterstützt werden kann.
Investmentbanking: Der Nutzen des Investmentbankings für deutsche Unternehmen wird in weiten Teilen der Wirtschaft immer noch
unterschätzt. Dies erstaunt umso mehr, als viele Lösungsangebote des
Investmentbankings seit Jahren eine etablierte Anforderung der Firmenkunden darstellen. Das Investmentbanking ist fester Bestandteil eines
gesamtwirtschaftlich nützlichen Bankgeschäfts, da es sich am Bedarf
der Kunden ausrichtet. Zum einen ermöglicht es den Unternehmen,
sich gegen elementare Risiken abzusichern und diese auf die Bank zu
übertragen. Hierunter fallen Risiken aus Zins-und Wechselkursschwankungen sowie Rohstoff- und Energiepreisentwicklungen, aber auch Zahlungs- und Länderrisiken. Zum anderen gewinnen InvestmentbankingProdukte gerade für größere mittelständische Unternehmen stark an
Bedeutung. Dies beginnt bei syndizierten Krediten und geht über Privatplatzierungen und Unternehmensanleihen bis hin zur Beschaffung
von Risikokapital über die Börse. Hierbei verschafft die Investmentbank
dem Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt, übernimmt Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion und sichert das Platzierungsrisiko ab.
Globale Universalbanken bieten somit Lösungsangebote aus einer
Hand, sowohl durch einzelne optimal aufeinander abgestimmte Finanzierungsbausteine als auch durch die Übernahme vielfältiger Risiken
entlang der Wertschöpfungskette. Sie erfüllen somit eine elementare
Funktion zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
❙
Autor
Tilman
Wittershagen
Mitglied der
Geschäftsleitung,
Deutsche Bank,
Filiale Deutschlandgeschäft, Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.13
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23
foto: Gettyimages / Paul Bradbury
Attraktiver Standort: In Frankfurt gibt es mehr Banken
ausländischer Herkunft als Inlandsbanken.
Auslandsbanken
Vom Wettbewerb profitieren
Das Zusammentreffen von deutschen Banken und Auslandsbanken stimuliert den Wettbewerb. Denn Letztere
ergänzen mit ihrer meist stärkeren Kapitalmarktorientierung das Leistungsangebot der heimischen Institute.
F
rankfurt ist der Platz in Deutschland, an dem es mehr Banken ausländischer Herkunft als Inlandsbanken gibt: Von den 221 Banken
am Standort sind 156 Töchter oder Niederlassungen von Auslandsbanken; 38 ausländische Institute sind zumindest mit einer Repräsentanz vertreten. Beachtlich ist dabei das hohe Maß an Kontinuität, mit
dem die Institute ihre Präsenz in Frankfurt verfolgen. Auch im Zuge der
Krise waren mit Ausnahme von fusions- oder übernahmebedingten Abgängen keine nennenswerten Verluste zu verzeichnen. Auch steigt das
Geschäftsvolumen der in Frankfurt vertretenen Auslandsbanken trotz
der schwierigen Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten – von
409 Milliarden Euro in 2011 auf 486 Milliarden Euro in 2012. Damit erreichen sie – gemessen an der Bilanzsumme – einen Marktanteil von gut
zwölf Prozent; vor 30 Jahren waren es noch vier Prozent.
Der Standort Frankfurt ist bei Auslandsbanken deshalb so attraktiv,
weil sie von dort den Zugang zur stärksten und krisenfestesten Volks-
24
wirtschaft der Europäischen Union für die Entwicklung ihrer Geschäfte
nutzen können. Immerhin wird in Deutschland für 2013 ein – wenn auch
geringes – Wirtschaftswachstum prognostiziert, wohingegen in der EU
ein Rückgang von 0,2 Prozent erwartet wird. Gerade für Banken, deren
Heimatmärkte weniger stark von der Industrie geprägt sind, gewinnt der
deutsche Markt an Attraktivität durch die enge Verbindung der Finanzindustrie mit der sogenannten Realwirtschaft. Hinzu kommt ein eher
politisches, schwer messbares Argument: Frankfurt ist mit dem Sitz der
EZB und anderer Institutionen eine Art Kompetenzzentrum für die Regulierung der Finanzindustrie. Dieser Aspekt gewinnt mit der Bankenunion und der Beförderung der EZB zur Aufsichtsbehörde für die großen
europäischen Banken noch an Gewicht.
Viel wichtiger als die Frage nach den Standortvorteilen ist aber die
Frage nach den Vorteilen, die Kunden von der starken Präsenz der Auslandsbanken haben. Zunächst: Bankbeziehungen auf mehrere Adressen
IHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
zu verteilen, das entspricht schlicht dem unternehmerischen Grundsatz
einer vernünftigen Diversifikation. Genauer betrachtet sind es aber vor
allem die großen Herausforderungen der Internationalisierung, die Auslandsbanken auch für die deutsche mittelständische Wirtschaft zunehmend interessant machen. Denn trotz der jüngsten Entwicklungen wie
der europäischen Staatsschuldenkrise und nachlassender Dynamik in
China: Am großen Trend, dass eine Teilhabe an prosperierenden Märkten nur über die Internationalisierung des Geschäfts erreichbar ist, ändert sich wenig.
Ebenso wenig mangelt es an Instrumenten für die Erschließung von
chancenreichen Märkten für den Außenhandel. Ein differenzierter Blick
auf die Außenhandelsstatistik zeigt jedoch: Das Potenzial für die entscheidenden Wachstumschancen deutscher Unternehmen liegt nicht
dort, wo dank der einheitlichen Währung die Abwicklung am einfachsten ist. Diese Verschiebung in der Bedeutung der Exportmärkte führt
notwendigerweise zu der Frage nach den wichtigen und notwendigen
Bankdienstleistungen.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist bei internationaler Vernetzung
außerhalb des Euroraums das Management von Währungsrisiken. Die
Absicherungsinstrumente dafür liefern vor allem internationale Banken, die auf allen Märkten zu Hause sind. Auch bei der Beurteilung von
Risiken hilft die internationale Perspektive. So kann etwa bei einer Lieferantenfinanzierung ein internationales Haus durch die Kenntnis der
lokalen Marktverhältnisse, lokaler Produktionsstrukturen sowie einzelner Zulieferer einen Mehrwert bieten. Kapitalstärke und Internationalität einer Bank kommen den Unternehmen zugute, wenn es darum geht,
Transaktionsrisiken mitzutragen. Dies gilt für große Übernahmen oder
Infrastrukturprojekte ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen.
Generell nehmen mit zunehmender Komplexität des Geschäfts die
Risiken zu. Ein wirksames Risikomanagement zu etablieren, gehört deshalb auch für mittlere Unternehmen zu den größten Herausforderungen.
Es geht darum, eine Kultur des Risikobewusstseins auf allen Entscheidungsebenen zu etablieren. Vor allem wenn es um ganzheitliches Risikomanagement geht, haben die während der Finanzkrise gemachten
Erfahrungen dafür gesorgt, dass Banken hier mittlerweile Beratungsexpertise bieten können.
Um langfristige Stabilität und Wachstum zu sichern, stellen Unternehmen ihre Finanzierung zunehmend breiter auf und öffnen sich
auch stärker den Kapitalmärkten. Dies bedeutet nicht zwangsläufig den
Abschied vom klassischen Bankkredit. Der spielt mit seiner Flexibilität
und den Möglichkeiten einer optimalen Abstimmung auf die Kundenbedürfnisse nach wie vor eine entscheidende Rolle im Finanzierungsmix.
Auf diesem Feld dominieren weiterhin die deutschen Banken, Sparkassen und Volksbanken. Unter den 25 Häusern mit den größten Engagements im Kreditgeschäft mit Firmenkunden sind jedoch immerhin
13 Auslandsbanken zu finden.
Nicht zuletzt wegen der steigenden Eigenkapitalanforderungen an
die Banken wird die Finanzierung der Unternehmen über den KapitalIHK WirtschaftsForum 06.13
markt künftig zunehmen. Dabei kommt es noch stärker auf die intelligente und durchdachte Zusammenstellung aller zur Verfügung stehenden Instrumente an. In den nächsten drei bis vier Jahren stehen im
Emea-Raum hohe Volumina an Refinanzierungen an. Was den deutschen
Unternehmen dabei hilft, ist ihr starkes Kreditprofil. International stark
vernetzte Banken sind in der Lage, die Refinanzierung zu diversifizieren –
nach Märkten, Währungen und Investorengruppen.
Dasselbe gilt für die Platzierung von Eigenkapital: Die Platzierungskraft einer international vernetzten Bank kann eine Kapitalerhöhung
deutlich erleichtern. Das gilt auch für eigenkapitalbezogene Instrumente wie Hybrid- und Wandelanleihen. Viele Unternehmen steuern
ihre Verbindlichkeitsprofile auch dadurch, dass sie bereits begebene Anleihen zur Verlängerung des Laufzeitenprofils zurückkaufen oder umtauschen. Unternehmen brauchen weltweit vernetzte und in komplexen
Finanzierungen erfahrene Banken, um diese Instrumente gewinnbringend für sich einzusetzen.
Je unsicherer die Kapitalbeschaffung über die Fremd- und Eigenkapitalmärkte, umso mehr gewinnt die Eigenfinanzierungskraft durch
ein überlegtes Management der Betriebsmittel an Bedeutung. Das vorübergehende Austrocknen der kurzfristigen Kapitalmärkte oder die
substanzielle Verteuerung von Kreditlinien haben die Absicherung und
Optimierung der unternehmensinternen Liquidität über regionale CashManagement-Konzepte, sogenannte Inhouse Banks, und die zentrale
Steuerung des Zahlungsverkehrs in den Blick gerückt. Generelles Ziel
solcher Instrumente ist es, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie einer stringenten Kostenkontrolle zu unterwerfen. Dies kann
dadurch erreicht werden, dass in Wachstumsregionen – wie beispielsweise Asien – bestehende lokale Bankverbindungen bei einer global tätigen Bank zusammengeführt und die internen Cash-Management- und
Treasury-Funktionen vereinheitlicht werden.
Künftig wird es verstärkt auf das Zusammenspiel der einzelnen Wertschöpfungsstufen und -orte ankommen: Waren- und Zahlungsströme
werden von den jeweiligen Interessenlagen und Entscheidungsfaktoren
der Beteiligten gesteuert und bestimmen wiederum die bestmöglichen
Umschlagplätze, Liquiditätsanforderungen und Kapitalsammelstellen.
Ein derart verstandenes Netz reflektiert sich am besten in der Aufstellung einer internationalen Bank. Die zunehmende Integration der internationalen Finanzsysteme ermöglicht eine effizientere Verteilung von
Kapital und sorgt so für mehr Wachstum.
❙
AutorIN
Dr. Ingrid
Hengster
Country Executive,
Royal Bank of Scotland in Deutschland, Österreich
und der Schweiz,
Frankfurt, ingrid.
[email protected]
25
foto: Petra Menke
House of Finance.
House of Finance
Auf gutem Weg zur Spitze
Die vergangenen 15 Jahre waren von massiven Veränderungen im Wissenschaftsbetrieb geprägt. Sie haben zugleich
die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen und Politik nachhaltig verändert.
D
ie Europäische Zentralbank wurde 1998 gegründet und hat in den
Folgejahren weitere europäische Finanzinstitutionen nach Frankfurt gezogen, wie beispielsweise die europäische Versicherungsaufsicht. Ein Jahr später stieß das Land Hessen die Neubauplanung für
die Goethe-Universität an. Parallel zu der baulichen Neuausrichtung hat
der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in den vergangenen 15 Jahren – auch mit nachdrücklicher Begleitung aus Wirtschaft und Politik –
drei wesentliche Innovationen vollzogen:
Nur qualitativ hochwertige Forschung ist mit Blick auf Einzelinteressen neutral und verspricht nachhaltige Ergebnisse. Daher erfolgt
seither eine verschärfte und konsequent an der internationalen Spitze
orientierte Betonung der Forschungsqualität – mit nachweisbarem Er-
26
folg. Gemessen an weltweit weitgehend anerkannten internationalen
Rankings liegen die Frankfurter Wirtschaftswissenschaften in Deutschland (über alle Teildisziplinen hinweg) inzwischen etwa auf Platz drei,
in Europa etwa auf Platz 25.
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat die Einführung der
Bachelor- und Master-Studiengänge zu einer tief greifenden Reorganisation seiner Ausbildungsprogramme verwendet. Auch hier eine jüngere Kennziffer als Beleg für den Erfolg: Die New York Times und die
International Herald Tribune haben im November 2012 die Ergebnisse
einer weltweiten Umfrage unter 2 500 Vorstandsvorsitzenden und 2 200
Spitzenverantwortlichen für Personal veröffentlicht, wonach im Ranking der Qualität der Bachelorprogramme für WirtschaftswissenschafIHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
ten die Universität Frankfurt als beste Universität in Kontinentaleuropa
weltweit auf Platz zehn steht – unmittelbar hinter klanghaften Namen
wie Harvard, Yale, Oxford und Cambridge.
Die Doktoranden des House of Finance, in dem neben 25 wirtschaftswissenschaftlichen Professuren auch sechs juristische Professuren eng
kooperieren, sind sehr wichtige Treibräder des wissenschaftlichen Fortschritts und der weltweiten Anerkennung. Es wurden im Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften kumulative Dissertationen eingeführt, bei
denen die Doktoranden nachdrücklich angehalten werden, bereits kurz
nach Beginn ihrer Forschung in anerkannten wissenschaftlichen Medien erste Zwischenergebnisse zu publizieren und sich auf diesem Weg
internationalen doppeltblinden Peer-Reviews zu stellen. In einer steigenden Anzahl von internationalen Spitzenkonferenzen stellen inzwischen die zur Veröffentlichung angenommenen Beiträge aus der deutschen oder deutschsprachigen Community nach den Amerikanern die
zweitgrößte Gruppe dar – und Frankfurt ist in den Communities ein
herausragender Vertreter. Diese Neuorientierung schlägt sich auch in
den Bewerberzahlen nieder: Für die beiden Bachelor-Ausbildungsprogramme des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bewerben sich
derzeit pro Semester für 550 Studienplätze bis zu 7 000 Interessenten – mit einem steigenden Anteil von ausländischen Bewerbern –
und der Quotient steigt weiter an.
Über die Neubauten hinaus engagiert sich Hessen seit Anfang dieses Jahres erneut substanziell für die finanzwirtschaftliche Forschung,
Weiterbildung und den Wissenstransfer in Frankfurt. Über seine Exzellenzinitiative Loewe (Landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlichökonomischer Exzellenz) fördert das Land – nach einer wettbewerblichen Auswahl – für zunächst drei Jahre ein neues Zentrum im House
of Finance zur Erforschung einer nachhaltigen europäischen Finanzarchitektur: Sustainable Architecture for Finance in Europe (Safe) wird
zehn zusätzliche Professuren schaffen plus 40 weitere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter. Der Schwerpunkt Finanzen und Geldtheorie
wird damit um weitere 20 Prozent auf mehr als 220 Forscher anwachsen. Damit wird das Gewicht der Universität als wissenschaftlicher Partner am Finanzplatz Frankfurt und als Player im internationalen Netzwerk von Finanzen und Geldtheorie zusätzlich gestärkt.
Doch trotz dieser Erfolgsmeldungen ist der eingeschlagene Änderungsweg erst zur Hälfte zurückgelegt. Hier sollen nur zwei Gründe angeführt werden: Je stärker man in der Forschungsqualität nach oben
kommt, umso aufwendiger wird jeder weitere Fortschritt – die Luft wird
dünner. Darüber hinaus fühlt sich in den Teildisziplinen der Wirtschaftswissenschaften ein unterschiedlich hoher Prozentsatz der Forscher bereits voll und ganz dieser neuen Welt verpflichtet – und damit vollzieht
sich die Durchsetzung in einigen Bereichen langsamer als in anderen.
Es gilt also, diesen Weg konsequent fortzusetzen.
Ohne die intellektuelle und finanzielle Unterstützung der Wirtschaft und der öffentlichen Institutionen wären die genannten Fortschritte nicht möglich gewesen. Der Betrieb des House of Finance
IHK WirtschaftsForum 06.13
wird zu gut 30 Prozent aus Drittmitteln aus der Wirtschaft finanziert.
Zeugnis der quantitativ wie auch qualitativ intensivierten Zusammenarbeit mit der Wirtschaft geben zehn Stiftungsprofessuren allein im
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften sowie eine große Anzahl von
Lehrbeauftragten wie auch Gastrednern aus der Wirtschaft in vielen
Lehrveranstaltungen. Hinzu kommt eine maßgebliche Anzahl von gemeinsam betriebenen Forschungsprojekten, in denen beispielsweise
auch international sehr erfolgreich publizierende Promovenden aus
Unternehmen mitarbeiten. Äußere Zeichen dieser Zusammenarbeit
sind die Besetzung des Kuratoriums des House of Finance durch Spitzenpersönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik sowie die House-ofFinance-Stiftung, die 2011 mit Startzusagen von rund 16 Millionen
Euro gegründet wurde.
Mit dieser Erfolgsgeschichte ist jedoch auch eine Herausforderung
verbunden, die sich zukünftig weiter verschärfen wird: Kritiker in Wissenschaft und Öffentlichkeit bemängeln, dass sich die Wirtschaft durch
selektive Finanzierung von wissenschaftlichen Einrichtungen ihr genehme
Forschungsergebnisse kaufen könne. Diesem Vorbehalt ist die GoetheUniversität dadurch begegnet, dass sie – durch Senatsbeschluss und im
Einklang mit den Sponsoren – einen Stiftungskodex verabschiedet hat,
der die Unabhängigkeit der Wissenschaft bei Annahme von Drittmitteln
vorschreibt und Vertragsbestandteil jeder neuen Zuwendung ist.
In diesem Netzwerk – bestehend aus Politik, Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Universität – lassen sich gemeinsame Strukturmerkmale erkennen: Jede Gruppe muss natürlich primär ihre eigenen
Ziele und Notwendigkeiten verfolgen. Die Unternehmen streben zum
Beispiel nach hervorragenden Innovationen, die Universität nach hervorragenden Publikationen. Gleichzeitig besteht der immer intensiver
verfolgte Wunsch, auch über die Gruppengrenzen hinweg konstruktiv
zusammenzuarbeiten. Grundlegende Neuerungen innerhalb der einzelnen Gruppen schieben im Lauf der Zeit eine Reihe von Folgeinnovationen
an, die den Veränderungs- und damit auch den gemeinsamen Verbesserungsprozess verstetigen und vertiefen. Eine dauerhafte Kooperation
aller vier Gruppen schafft somit die Grundlage für Synergien, von denen alle Seiten profitieren. Das heißt beispielsweise aus Sicht der Wissenschaft: Die in Frankfurt ausgebildeten Studenten werden von Jahr
zu Jahr besser. Und es liegt auf der Hand, dass die Wirtschaft wie auch
die öffentlichen Institutionen in Frankfurt und Umgebung davon unmittelbar profitieren.
❙
Autor
Prof. Wolfgang
König
Geschäftsführender
Direktor, House of
Finance, GoetheUniversität, Frankfurt, wkoenig@hof.
uni-frankfurt.de
27
foto: Gettyimages / Rayman
Unternehmensfinanzierung
Das Prinzip Aktie
Deutsche Unternehmen sind vergleichsweise zurückhaltend, wenn es darum geht, sich über Aktienemissionen
zu finanzieren. Die Gründe für diese Abstinenz sind vielfältig, oft aber auch unbegründet.
G
äbe es die Aktie nicht, müsste man sie erfinden.“ Diese Aussage
ist bei den vielen Vorteilen, die die Aktie für Unternehmensfinanzierung und Vermögensbildung bietet, ohne Zweifel richtig.
Tatsächlich wurde die Aktie jedoch nicht erfunden, sondern das Prinzip
Aktie wurde entdeckt. Dieses Prinzip ist wie alle genialen Entdeckungen
einfach, und gerade deshalb ist es so wirkungsvoll.
Im Kern besagt das Prinzip Aktie, dass viele Anleger kleinere oder
größere Beträge beisteuern, um gemeinsam eine große Investition zu
finanzieren. Erst dies ermöglichte Innovationen und Investitionen, die
ganze Zeitalter prägten, beispielsweise die Eisenbahn, ohne die die industrielle Revolution nie stattgefunden hätte. Heute sind angesichts
des Kapitalbedarfs der arbeitsteiligen Wirtschaft Großunternehmen
in der Automobil- oder Chemieindustrie kaum ohne eine Finanzierung
via Aktie denkbar. Kurzum: Unser aller Wohlstand beruht auf der Aktie.
28
Um die gemeinsame Kapitalaufbringung herum ergeben sich positive
Effekte. Sie werden vordergründig als selbstverständlich wahrgenommen, weil die Anleger seit Langem daran gewöhnt sind. Ein einzelner
Anleger kann seine Ersparnisse dank kleiner Stückelung in viele verschiedene Aktien investieren. Das ermöglicht die notwendige Risikostreuung.
Gleichzeitig kann das Risiko des Scheiterns eines einzelnen Unternehmens auf viele Anleger verteilt werden und wird dadurch erst tragbar.
Die Aktie ist nach einem langen juristischen Optimierungsprozess
ein sehr standardisiertes Instrument. Wer eine beliebige deutsche Aktie
kauft, kann seine Anlegerrechte dem Aktiengesetz und dem CorporateGovernance-Kodex entnehmen. Bei Unternehmen anderer Rechtsformen
muss der jeweilige Gesellschaftsvertrag individuell geprüft werden. Aktien können darüber hinaus dank ihrer Fungibilität einfach und kostengünstig von einem Eigentümer zum nächsten weitergegeben werden.
IHK WirtschaftsForum 06.13
Finanzplatz Frankfurt
Wenn ein Aktionär sich von seinem Investment trennen möchte, bedeutet das keinen Kapitalabfluss aus dem Unternehmen. Besonders einfach ist der Eigentümerwechsel, wenn die Aktie börsennotiert ist. Die
technisch, organisatorisch und rechtlich hoch entwickelten Börsen gewährleisten den Anlegern eine extrem hohe Liquidität, Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit beim Kauf und Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren.
Eigentum und Management können bei der Aktiengesellschaft getrennt sein, müssen es aber nicht. Das ermöglicht, die jeweils fähigsten
Vorstände und Aufsichtsräte zu engagieren, unabhängig davon, ob diese
bereits Miteigentümer des Unternehmens sind oder nicht. Kleine Stückelung und leichte Übertragbarkeit ermöglichen auf einfachste Weise
die Beteiligung der Mitarbeiter. Dies trägt auch zur Finanzierung bei,
vor allem entfaltet es aber eine Identifikations- und Motivationswirkung. Beteiligte Arbeitnehmer agieren anders – beteiligt eben. Und zu
guter Letzt: Aktien erzielen als unternehmerische Beteiligung eine Eigenkapitalrendite, die langfristig und im Durchschnitt der Unternehmen über der Rendite für Fremdkapital, zum Beispiel festverzinsliche
Papiere, liegt. Dies ist zugleich ein Vorteil für die langfristige Anlage,
etwa im Rahmen der privaten Altersvorsorge.
Bei all diesen Vorteilen müsste die Aktie sich höchster Beliebtheit
bei Anlegern, Unternehmen, Politik und Gesellschaft erfreuen. Dem ist
jedoch nicht so. Deutschland ist kein Land der Aktionäre und nur begrenzt ein Land der Aktiengesellschaften. Rund 4,2 Millionen Anleger
halten direkt Aktien; das entspricht 6,5 Prozent der Bevölkerung über
14 Jahren. 5,1 Prozent des Geldvermögens der Deutschen ist in Aktien angelegt. Im Durchschnitt kommen sie auf ein Depotvolumen von
29 120 Euro. Allerdings ist das Aktienvermögen sehr ungleich verteilt.
Die Hälfte aller Aktiendepots enthält nach aktuellen Angaben der Bundesbank weniger als 8 600 Euro.
Auch auf der Finanzierungsseite wird die Aktie in Deutschland nicht
so intensiv genutzt. Börsengänge finden seit der Subprime-Krise und dem
Konkurs von Lehman Brothers kaum noch statt. Kapitalerhöhungen bereits börsennotierter Aktiengesellschaften sind zwar erfolgreich, doch für
eine kapitalintensive und auf Innovationen angewiesene Wirtschaft wie
die deutsche ist dies auf Dauer nicht ausreichend. Unternehmen finanzieren sich in anderen Ländern viel stärker über Aktienemissionen, während in Deutschland andere Quellen, unter anderem der klassische Bankkredit, stark genutzt werden: Die Börsenkapitalisierung – der Gesamtwert
aller börsennotierten Aktien – liegt in Deutschland bei rund 40 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts, in Japan bei über 75 Prozent, in den USA bei über
100 Prozent und in Großbritannien sogar über 150 Prozent.
In Politik und Gesellschaft ist die Aktie und mit ihr die Institution
der Börse ebenfalls nicht ausreichend anerkannt. Die Ursachen für die
aktuelle Euro-Krise und die vorangegangene Subprime-Krise werden
von vielen Politikern, aber auch einem Teil der Medien, oftmals pauschalisiert „der Börse“, „den Märkten“ oder „den Spekulanten“ zugeschrieben. Aktie und Börse haben in weiten Kreisen eine schlechte Reputation, und ihr tatsächlicher oder bei intensiverer Nutzung möglicher
Nutzen wird verkannt.
IHK WirtschaftsForum 06.13
Die Gründe für diese schlechte Reputation sind vielfältig. Ein Schlüsselfaktor liegt in der Abstraktheit und Komplexität der Themen rund um
Finanzmärkte und der Schwierigkeit, sie allgemeinverständlich zu erklären. Menschen tendieren dazu, alles abzulehnen, was sie nicht verstehen und ihnen bedrohlich erscheint. Nur wirkliches Verständnis schafft
die notwendige gesellschaftliche und politische Akzeptanz von Kapitalmärkten. Dieses Verständnis zu schaffen, ist eine Daueraufgabe – auch,
aber nicht nur für das Deutsche Aktieninstitut. Es liegt im Interesse aller am Finanzmarkt beteiligten Akteure, ihr Handeln besser zu erklären.
Daneben ist einzugestehen, dass es im Finanzbereich Entwicklungen
gibt, deren negative Aspekte nicht verschwinden, auch wenn man sie
deutlicher erklärt und besser versteht. Einige Beispiele: Aktienkurse
sind eben volatil und schwanken in Abhängigkeit von vielen Faktoren.
Manche Manager oder Mitarbeiter erliegen trotz aller gesetzlichen Vorschriften der Versuchung, Insiderwissen auszunutzen. Betrüger nutzen
immer wieder die Gutgläubigkeit privater Anleger aus und vertreiben
Schneeballsysteme, an denen niemand verdient außer ihnen selbst. All
dies trägt nicht zur Reputation von Finanzmarkt, Aktie und Börse bei,
selbst wenn zum Beispiel bei Schneeballsystemen weder Aktie noch
Börse genutzt werden, sondern obskure Steuersparmodelle oder Ähnliches. Dieses Beispiel zeigt, wie Fehlverhalten und Fehlverständnis sich
unheilvoll ergänzen und vermischen können.
Angesichts des komplexen Ursachenbündels ist ein ganzes Bündel
von Maßnahmen erforderlich, um eine bessere Akzeptanz der Aktie zu
erreichen. Die Liste beginnt bei der Beseitigung der doppelten Besteuerung der Aktienanlage auf Unternehmens- und Anlegerebene und reicht
über eine behutsame Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis hin zur intensiveren Nutzung der Aktie als Instrument der
ergänzenden privaten Altersvorsorge.
Das sind aber alles eher technische Maßnahmen, die auf einer grundsätzlich positiven Einstellung fußen müssen: Der Kapitalmarkt ist, obwohl
oft suggeriert, nicht die Ursache aller Probleme. Oft werden Probleme
anderer Genese an den Kapitalmärkten, etwa an Börsenkursen, erstmals
für eine größere Öffentlichkeit sichtbar. Aber: Das Fieberthermometer
trägt keine Schuld an der Grippe. Die Grundüberzeugung, die Voraussetzung für eine tragfähige und nachhaltige Aktienkultur ist, lautet:
Die Unternehmen am Finanzplatz stellen Lösungen für wirtschaftliche
und gesellschaftliche Probleme bereit. Dafür brauchen sie ordnungspolitische Hilfestellung durch die Politik in Form angemessener Rahmenbedingungen. Nur dann können Aktie, Börse und der Finanzplatz ihre
Stärken voll zur Geltung bringen.
❙
autoren
Dr. Christine
Bortenlänger
Geschäftsführendes
Vorstandsmitglied,
Deutsches Aktieninstitut, Frankfurt
[email protected]
Dr. Franz-Josef
Leven
Direktor, Deutsches
Aktieninstitut, Frankfurt, [email protected]
29
Standortpolitik
EU-Berufskraftfahrer
Schulungen rechtzeitig buchen
Fahrer, die gewerblich tätig sind
und Fahrzeuge mit mehr als acht
Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im
Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Diese wird durch den Eintrag
der Schlüsselzahl 95 im Führerschein bestätigt.
Alle Fahrer, die vor dem
10. September 2008 die Fahrerlaubnis für eine D-Klasse beziehungsweise vor dem 10. September 2009 für eine C-Klasse
erworben haben, müssen gemäß
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ihre erste Weiterbildung
absolvieren. Diese umfasst mindestens 35 Unterrichtseinheiten
und muss – je nach Gültigkeit der
Fahrerlaubnis – für den Personenverkehr in den Zeiträumen vom
10. September 2013 bis 10. September 2015 beziehungsweise im
Güterverkehr im Zeitraum vom
10. September 2014 bis 10. September 2016 nachgewiesen werden. Da das Schulungsangebot an
Weiterbildungen nicht unbegrenzt
ist, rät die IHK Frankfurt ihren
Mitgliedsunternehmen, frühzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Veranstalter zu beginnen.
Dabei sollten die Unternehmen
auf eine Anerkennung der Schulungsveranstalter achten. Denn
nur anerkannte Institutionen sind
berechtigt, eine Weiterbildungsveranstaltung oder den Lehrgang
als Zulassungsvoraussetzung zur
beschleunigten Grundqualifikationsprüfung durchzuführen. Die
Anerkennung muss sich auf das
30
Foto: picture-alliance / dpa
Berufskraftfahrer müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, die im Führerschein durch eine Schlüsselzahl
dokumentiert wird. Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig darum kümmern, Schulungstermine für ihre Fahrer zu buchen.
Arbeitgeber sollten darauf achten, dass sie ihre Fahrer ausschließlich bei anerkannten Anbietern weiterbilden lassen.
Unternehmen und die Schulungsräume beziehen. Anerkannte Ausbildungsstätten sind Fahrschulen
mit einer aktiven Fahrschulerlaubnis für CE oder DE, Ausbildungsstätten mit einer Anerkennung der
zuständigen Länderbehörde oder
Ausbildungsbetriebe nach Berufsbildungsgesetz, sofern sie eine
Ausbildung zum Berufskraftfahrer
oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
durchführen. Die Ausbildungsbetriebe nach Berufsbildungsgesetz
benötigen als Nachweis eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
In der Praxis kommt es allerdings vor, dass die Lehrgänge
auch von Veranstaltern angeboten
werden, die hierzu nicht berechtigt sind. Der zuständige Facharbeitskreis der Bundesländer hat
sich mit dieser Thematik beschäftigt und entschieden, dass Weiterbildungsnachweise, die von einer
dazu nicht berechtigten Ausbildungsstätte ausgestellt wurden,
nicht mehr anerkannt werden.
Das gilt auch für den Fall, dass
der Lehrgang in einem nicht genehmigten Schulungsraum durchgeführt wurde.
Gleiches gilt für die Grundprüfung vor der Industrie- und
Handelskammer: Die IHKs sind
angehalten, vor Zulassung des
Teilnehmers zur Prüfung zu überprüfen, ob der Lehrgang durch einen anerkannten Veranstalter in
einem genehmigten Schulungsraum durchgeführt wurde. Sollte
dies nicht der Fall sein, kann der
Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen werden.
Unternehmen sollten darauf
achten, dass ihre Fahrer rechtzeitig geschult werden. Die Nachfrage nach geeigneten Schulungen
wird in den nächsten Wochen
stark zunehmen. Damit die einzuhaltenden Fristen nicht versäumt
werden und es nicht zu einer Ordnungswidrigkeit kommt, die sich
auch gegen den Unternehmer
richten kann, sollten die Unternehmen schon jetzt Schulungstermine für ihre Fahrer buchen. ❙
autor
Harald Kreis
Referent, Standortpolitik, IHK Frankfurt, [email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.13
Standortpolitik
Wirtschaft International
So international wie nie zuvor
Die Attraktivität der Region Frankfurt hat in den Augen ausländischer
Unternehmen in den vergangenen
Jahren weiter zugenommen. Inzwischen haben von den mehr als
100 000 Mitgliedsunternehmen
im Bezirk der IHK Frankfurt rund
16 000 ausländische Wurzeln. Das
ist eine Zunahme um mehr als
3 000 Unternehmen seit der letzten Erhebung im Jahr 2010. Damit
fällt rund jedes sechste Unternehmen im Hochtaunuskreis, MainTaunus-Kreis und der Stadt Frankfurt in diese Kategorie.
Nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt sind die Unternehmen
aus Polen am häufigsten im IHKBezirk Frankfurt vertreten. Insgesamt haben 5 544 Unternehmen
einen polnischen Hintergrund.
Auf den Plätzen zwei und drei der
häufigsten Vertreter finden sich
die Türkei und Italien wieder, die
mit 2 434 und 1 547 Unternehmen
in der Region vertreten sind.
Bei der Unterscheidung nach
Unternehmen, die in das Handelsregister eingetragen sind (29 Prozent der ausländischen Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt) und
Kleingewerbetreibenden (71 Prozent), ergibt sich für die ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen ein anderes Bild: Unter
den knapp 4 600 internationa-
Foto: Gettyimages / Danil Melekhin
Die Studie Wirtschaft International untersucht in regelmäßigen Abständen die Anzahl der ausländischen
Unternehmen und die Zahl der im IHK-Bezirk Frankfurt lebenden Ausländer. Die Neuauflage 2013 liegt vor.
FrankfurtRheinMain hat an Attraktivität für ausländische Unternehmensansiedlungen weiter zugenommen.
Inzwischen gibt es allein in Frankfurt rund 12 000 Unternehmen mit ausländischen Wurzeln.
len in das Handelsregister eingetragenen Unternehmen sind die
Türkei mit 537 Unternehmen, die
USA (520) sowie Großbritannien
und Nordirland (427) die stärksten
Nationen. Bei den etwa 11 400
Kleingewerbetreibenden liegen
aber wiederum die polnischen
(5 326), türkischen (1 897) und
italienischen (1 192) Unternehmen auf den vordersten Plätzen.
Neben den in der Region ansässigen ausländischen Unternehmen nahm auch die Zahl der hier
Weitere Infos
Die Studie Wirtschaft International ist eine gemeinsame Initiative der IHK Frankfurt mit der
FrankfurtRheinMain International
Marketing of the Region, des Statistischen Amtes der Stadt Frankfurt und der Wirtschaftsförderung
Frankfurt. Kontakt: IHK Frankfurt,
IHK WirtschaftsForum 06.13
Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, René Rimpler, E-Mail
[email protected].
Die Studie kann online unter www.
frankfurt-main.ihk.de (Suchbegriff
„Wirtschaft International“) abgerufen oder als Printversion bei der
IHK Frankfurt bestellt werden.
lebenden Ausländer deutlich zu.
Seit 2008 sind mehr als 10 000
Personen neu in die Region gezogen, sodass in der Zwischenzeit knapp 234 000 ausländische
Staatsangehörige hier leben. Besonders stark ist die Zahl der Zuwanderer aus Polen und Spanien
gestiegen. Aber auch die Zahl der
Zuwanderer aus den europäischen
Nicht-EU-Staaten hat – mit Ausnahme der Türkei – merklich zugenommen. Gleiches gilt für den
asiatischen Raum, von wo es insbesondere Inder, Koreaner und
Chinesen in den IHK-Bezirk Frankfurt gezogen hat. Vergleichsweise
gering fiel dagegen die Zuwanderung vom amerikanischen Kontinent aus.
Rund drei Viertel der Unternehmen mit ausländischen Wurzeln haben ihren Sitz in der Stadt
Frankfurt (12 038). Das verblei-
bende Viertel verteilt sich zu annähernd gleichen Teilen auf die
Landkreise Hochtaunus und MainTaunus. Hier haben 1 919 beziehungsweise 2 025 Unternehmen
ihren Sitz. Eine ähnliche Verteilung zeigt sich bei den ausländischen Bevölkerungsgruppen. Insgesamt leben auch hier fast drei
Viertel der ausländischen Staatsangehörigen in der Stadt Frankfurt (173 642 Personen). 28 896
Ausländer leben im Hochtaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis sind
es 31 364 Personen.
❙
Autor
René Rimpler
Referent, Wirtschaftspolitik
und Metropolenentwicklung, IHK
Frankfurt, r.rimpler
@frankfurt-main.
ihk.de
31
Unternehmensförderung und Starthilfe
Leasing
Flexible Finanzierungslösung
Mittelständler haben hohe Anforderungen an ihre Finanzdienstleister. Bei Investitionen wird daher ein spezielles
Objekt-Know-how erwartet. In diesem Punkt richtungsweisend sind Leasing-Gesellschaften.
Es gibt kaum ein Objekt, das nicht
mit Leasing angeschafft werden
kann: vom schlichten Computer
oder Auto über die Spritzgießoder Werkzeugmaschine mit Sonderausstattung bis zur individuell
konfigurierten Produktionsanlage samt Fabrikhalle. Auch Immobilien oder Großobjekte wie Bahnen, Schiffe oder Flugzeuge lassen
sich mit Leasing anschaffen. Zudem ermöglicht Leasing Komplettlösungen: vom Einkauf bis zur
Weitervermarktung, von der Beratung und Machbarkeitsstudien bis
hin zum Management von komplexen Projekten. Weiterhin lassen
sich begleitende Dienstleistungen
wie Wartung und Versicherung im
Rahmen eines Leasing-Vertrags
berücksichtigen.
Bei der Auswahl einer LeasingGesellschaft sollten Unternehmer
darauf achten, dass umfassende
Objektexpertise – auch AssetKnow-how genannt – vorhanden
ist. Seriöse Asset-Finance-Anbieter
können ihren Kunden versprechen,
dass sie nur Geschäfte machen, die
sie auch tatsächlich verstehen. Im
Vordergrund steht für sie die Aufgabe, die Branchen und Märkte ihrer Kunden zu kennen sowie realistisch den aktuellen Wert und
künftigen Wertverlauf des Investitionsobjekts beurteilen zu können. Das erfordert insbesondere die
genaue Beobachtung von Märkten
besonders werthaltiger Maschinen
wie Bodenverdichter und Straßenfräsmaschinen, Mähdrescher und
Harvester für die Forstarbeit, aber
auch Druckmaschinen und Produktionsanlagen, Flugzeuge und Lokomotiven oder ganze Produktionsanlagen.
32
Mittelständische Kunden können weiterhin von einer besonders
nutzerorientierten Vertragsgestaltung profitieren: Kurze Laufzeiten mit entsprechenden Rückgabeoptionen wie beispielsweise
ein vereinfachter Austausch von
Geräten ist vor allem dann gefragt, wenn es um Investitionsgüter mit kurzen Innovationszyklen geht, zum Beispiel im Bereich
der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dies gilt vor allem
dann, wenn eine neue, leistungsfähigere Geräte- oder Maschinengeneration dem Nutzer-Unternehmen
deutliche Kosten- oder Qualitätsvorteile in einem hart umkämpften Markt verspricht.
Ein wichtiger Flexibilitätsaspekt ist auch die grundsätzlich
nutzungsabhängige Kalkulation
der Leasing-Raten. Das Spektrum
reicht dabei von Kilometerverträgen im Auto-Leasing, die eine bestimmte Fahrleistung zugrunde legen, bis zum Pay-as-you-earn, also
der Möglichkeit, die Kosten einer
Investition sukzessive aus den da-
mit erwirtschafteten Erträgen zu
begleichen. Zum Beispiel können
saisonale Umsatzschwankungen,
wie sie für Bauunternehmen oder
Landwirte typisch sind, bei der Festlegung der Leasing-Raten berücksichtigt werden.
Ein weiterer Vorteil ist der Zeitfaktor. Je erfahrener der Asset-Finance-Anbieter und je leistungsfähiger die unterstützenden IT-Systeme sind, desto schneller lässt sich
die Entscheidung über den Vertragsabschluss treffen. Bei Standardverträgen für kleinere Investitionsvolumina oder gängige Objekte ohne
großen Beratungsbedarf kann sich
die Bearbeitungsdauer von der Dateneingabe bis zur Bestätigung mithilfe IT-gestützter Systeme sogar auf
Minuten reduzieren. Davon profitieren auch Händler: Sie können über
das zur Verfügung gestellte OnlineTool ihre Produkte plus Leasing-Lösung anbieten.
Asset-Finance-Anbieter können
aufgrund ihrer Objektexpertise zudem zusätzliche Dienstleistungen
rund um die Investition anbieten
und zu umfassenden Servicepaketen schnüren, die den LeasingNehmer von administrativen Funktionen entlasten. So können sich die
Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich
nachhaltig Wettbewerbsvorteile
verschaffen. Ein Beispiel dafür ist
das Fuhrparkmanagement: Neben
der Finanzierung übernehmen Asset-Finance-Anbieter alle Serviceleistungen von der Versicherung
über Wartung und Kostencontrolling bis zur Verwertung der Fahrzeuge. Durch die Einkaufsvorteile
eines Anbieters, der zum Beispiel
100 000 Fahrzeuge im Bestand hat,
und durch eine IT-unterstützte Flottenoptimierung lassen sich Kosteneinsparungen von bis zu 30 Prozent
realisieren.
Ein weiteres Plus einer assetorientierten Leasing-Gesellschaft
erfährt der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit. Denn je genauer ein
Anbieter am Anfang der Laufzeit abschätzen kann, wie sich die Werte
unterschiedlichster Objekte in Abhängigkeit von Einsatz, gewöhnIHK WirtschaftsForum 06.13
licher Nutzungsdauer und branchentypischen Marktzyklen entwickeln
und welche Objektwerte in drei, fünf
oder zehn Jahren zu erwarten sind,
desto besser kann auch die Wiedervermarktung des Leasing-Objekts eingeschätzt werden.
Besonders einfach ist die Rückgabe der Leasing-Objekte, wenn der
Anbieter über eigene leistungsfähige Vermarktungskanäle, wie
beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler, verfügt. Und auch Partnerschaften mit Händlern und Herstellern aus der Maschinenindustrie
ermöglichen einfache Rückgabemöglichkeiten.
Asset-Finance-Anbieter realisieren nur Geschäfte, die sie auch
verstehen. Durch ihre Orientierung
an Objekten sind Leasing-Gesellschaften mit Asset-Know-how
zudem fest in der Realwirtschaft
verankert. Für mittelständische
Unternehmen bedeutet dies größt-
mögliche Flexibilität bei der Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben. So können Mittelständler
mit einer individuellen Vertragsgestaltung rechnen. Begleitende
Dienstleistungen oder umfassende
Servicepakete runden die Investition ab und entlasten Mittelständler von administrativen Aufgaben.
Zudem können mittelständische
Unternehmen von den Einkaufsvorteilen des Anbieters profitieren.
Zusammen bedeutet das Zeit- und
Geldersparnis. So können sich mittelständische Unternehmen auf ihr
Kerngeschäft konzentrieren. ❙
Autor
Kai Ostermann
Vorstandsvorsitzender, Deutsche
Leasing, Bad Homburg, service@
deutsche-leasing.
com
Übersetzen u. Dolmetschen
in allen Weltsprachen
s
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Sprachentraining
für Fach- u. Führungskräfte
s¬ "USINESS¬U¬PRIVAT¬EINZELN¬U¬IN¬'RUPPEN
s¬ +URSPLANUNG¬NACH¬)HREM¬:EITPLAN
Leasing
Bestellung von
Geldwäschebeauftragten
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat das Regierungspräsidium Darmstadt entschieden,
dass sogenannte Ein-ObjektLeasinggesellschaften in der
Regel keinen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen,
wenn sie von einem Institut
im Sinne des § 1 Abs. 1b des
Kreditwesengesetzes verwaltet
werden. Grundsätzlich sind alle
Finanzunternehmen im Sinne
des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über das Aufspüren von
Gewinnen aus schweren Straf-
IHK WirtschaftsForum 06.13
taten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen und
diesen auch namentlich der zuständigen Aufsichtsbehörde –
in Hessen den Regierungspräsidien – mitzuteilen. Mit
der neuen Verfügung will die
Behörde nun vermeiden, dass
von der Ausnahme erfasste
Unternehmen im Einzelfall um
Freistellung von dieser Pflicht
bitten müssen. Weitere Infos
online unter www.rp-darmstadt.hessen.de. ❙
KERN AG, Sprachendienste, Kurfürstenstraße 1,
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33
fotos: Gettyimages / Max Oppenheim
Die richtigen Finanzierungsangebote verhelfen Gründern dabei,
der Geschäftsidee den richtigen Schub zu geben.
Existenzgründung
Durchstarten mit der KfW
Damit der Start in die Selbstständigkeit gelingt, unterstützt die KfW Mittelstandsbank Gründer und junge Unternehmen
nicht nur durch verschiedene Finanzierungsangebote, sondern auch durch Beratungen im Vorfeld der Gründung.
Das Gründungsgeschehen in
Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Zu Beginn des neuen Jahrtausends, während der Rezessionsjahre nach dem New Economy
Boom, gab es einen Anstieg der
Gründerzahlen. Doch zwischen
2003 und 2008 halbierten sich
die Gründerzahlen nahezu. Nach
einer kurzen Erholung in den Jah-
ren 2009 und 2010 setzt sich dieser rückläufige Trend nun fort. Im
Jahr 2012 haben in Deutschland
rund 775 000 Personen eine selbstständige Tätigkeit begonnen. Dies
ist der niedrigste Stand seit dem
Jahr 2000.
Von der konjunkturellen Entwicklung und der Situation auf
dem Arbeitsmarkt gehen we-
sentliche Effekte auf die Gründungsaktivität aus. Bei geringer
Arbeitslosigkeit und guten Karrieremöglichkeiten in abhängiger
Beschäftigung wird eine Selbstständigkeit als Erwerbsalternative weniger häufig in Betracht
gezogen. Die seit dem Jahr 2005
tendenziell zurückgehenden Arbeitslosenzahlen reduzierten ent-
Weitere Infos
❙❙ Gründer können sich online
unter https://gruenden.kfw.de
informieren, welche Finanzierungsund Beratungsangebote für sie
geeignet sind. Zudem können dort
Checklisten für die Orientierungs-,
die Planungs- und die Umsetzungsphase abgerufen werden.
❙❙ Unter der kostenfreien Telefon-
nummer 0 800 / 5 39 90 01 erfolgt
eine telefonische Erstberatung zu
den KfW-Programmen. Weitere
34
Infos über das KfW-Angebot für
Existenzgründer online unter www.
kfw.de/gruenden.
❙❙ Darüber hinaus können Gründer
mittels „Gründercoaching Deutschland“ auch Zuschüsse für eine
qualifizierte Beratung zur Unterstützung in finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen in einer Höhe von
bis zu 90 Prozent des Beratungshonorars beziehungsweise ma-
ximal bis zu 4 500 Euro erhalten.
Interessierte gehen mit dem ausgefüllten Antrag zu einem Regionalpartner vor Ort (IHKs, HWKs,
Wirtschaftsfördergesellschaften).
Weitere Infos online unter www.
kfw.de/gruendercoaching.
❙❙ Kontakt: IHK Frankfurt, Stefan
Müller, Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, Telefon 0 69 / 21 97-12 77, E-Mail
[email protected].
sprechend den Druck, sich für eine
Selbstständigkeit zu entscheiden.
Zudem hat die Ausgestaltung des
Instrumentariums zur Förderung
der Selbstständigkeit durch die
Bundesagentur für Arbeit Einfluss
auf das Gründungsgeschehen.
Die Finanzierungsstruktur von
Gründungen zeigte sich in den vergangenen Jahren relativ stabil. In
2012 benötigten rund zwei Drittel
der Gründer finanzielle Mittel für
den Start in die Selbstständigkeit.
Das andere Drittel kam völlig ohne
Mittel oder allein mit Sachmitteln – wie dem eigenen Auto oder
Computer – aus. Besteht Finanzierungsbedarf für eine Existenzgründung, ist dieser oft gering: Bei
rund der Hälfte aller Gründer, die
eine Finanzierung genutzt haben,
bleibt er unter 5 000 Euro.
Die Unterstützung von Existenzgründern und jungen UnterIHK WirtschaftsForum 06.13
Unternehmensförderung und Starthilfe
nehmen ist ein zentrales Förderfeld
der KfW. Seit dem vergangenen
Jahr wird die KfW-Gründungsförderung vollständig aus den ERPMitteln des Bundeswirtschaftsministeriums angeboten. Das
Finanzierungsangebot für Gründer reicht von Krediten über eigenkapitalverstärkende Nachrangdarlehen bis hin zu Beteiligungen
an jungen Technologieunternehmen. Kredite und Nachrangdarlehen werden vom Gründer über ein
Kreditinstitut seiner Wahl – in der
Regel die Hausbank – bei der KfW
beantragt.
Klassisches Fremdkapital (Kredite) für Gründer bietet die KfW
mit dem Programm ERP-Gründerkredit an. Dieser ist umfassend einsetzbar, sodass damit alle
möglichen Kosten und Arten einer
Existenzgründung finanziert werden können, wie Investitionen und
betriebsnotwendige Kosten inklusive Anlaufkosten. Es können zudem Vorhaben gefördert werden,
bei denen die Existenzgründer ihre
Selbstständigkeit zunächst nur als
Nebenerwerb ausüben möchten
oder die in der Vergangenheit einmal gescheitert sind.
Für die Finanzierung von Nachfolgeregelungen im Zuge von Übernahmen und Beteiligungen wird
oftmals der ERP-GründerkreditUniversell genutzt, da auch große
Vorhaben – mit Einzelkrediten von
bis zu zehn Millionen Euro – mitfinanziert werden können. Auch Festigungsmaßnahmen bereits bestehender Unternehmen innerhalb
eines Zeitraums von drei Jahren
IHK WirtschaftsForum 06.13
nach Gründung oder Änderung des
Unternehmens (zum Beispiel Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine OHG) können finanziert werden.
In der typischen Neugründungssituation mit begrenztem
Finanzierungsbedarf, aber vergleichsweise hohen Risiken, bietet
sich die Variante ERP-Gründerkredit-StartGeld an: Dessen wesentliches Merkmal ist die 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die KfW
entlastet dadurch die Hausbank
von einem Großteil der mit der
Kreditvergabe verbundenen Risiken. Diese Haftungsentlastung
wird von der KfW gemeinsam mit
dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) getragen. Im Ergebnis
ist der ERP-Gründerkredit-StartGeld eine Komplettlösung für
Gründer mit einem überschaubaren Fremdfinanzierungsbedarf
bis maximal 100 000 Euro.
Gründern fehlen häufig ausreichende Sicherheiten und Eigenkapital. Gerade bei größeren
Investitionsvolumina kommt eine
Finanzierung in der Regel nur unter Einsatz von hinreichendem Eigenkapital zustande. Um dies zu
ermöglichen, vergibt die KfW im
Programm ERP-Kapital für Gründung Nachrangdarlehen an Existenzgründer, die nicht über einen
ausreichenden Grundstock an Eigenkapital verfügen. Das Nachrangdarlehen wird dem Existenzgründer persönlich gewährt und
ist von ihm eigenkapitalwirksam
in sein Unternehmen einzubringen. Durch den Verzicht auf Be-
sicherung, die lange Laufzeit von
15 Jahren, die lange tilgungsfreie
Zeit von sieben Jahren, die Gewährung in der Privatsphäre des
Gründers und die Nachrangigkeit
im Insolvenzfall haben die Nachrangdarlehen eigenkapitalähnlichen Charakter. Sie verbessern
das Rating und bilden die Basis
für die günstigere Aufnahme von
Fremdkapital.
Besonders schwer haben es
meist junge, innovative Technologieunternehmen, die nicht nur mit
hohen Markt- und Technologierisiken kämpfen, sondern zudem
regelmäßig einen hohen Finanzierungsbedarf haben und daher
verstärkt auf Finanzierungspartner angewiesen sind. Mit dem
Programm ERP-Startfonds geht
die KfW zusammen mit einem
privaten Kapitalgeber im Kofinanzierungsmodell „pari passu“ Wagniskapitalbeteiligungen ein. Kleine Unternehmen, die höchstens
zehn Jahre alt sind, können aus
dem Programm maximal fünf Millionen Euro an Beteiligungskapital erhalten.
Die Motive für Gründungen
sind vielfältig. Gründer nehmen
mit dem Beginn einer Selbstständigkeit in der Regel eine persönliche Chance wahr. Sie möchten
beispielsweise eine Geschäftsidee
umsetzen, sehen eine Alternative zu abhängiger Beschäftigung,
treten eine Unternehmensnachfolge an oder wollen als eigener
Chef sich selbst verwirklichen. Sie
tragen das Risiko, ob sich ihr Geschäftsmodell am Markt durch-
setzen kann. Auch die Finanzierung durch Kapitalgeber ist kein
Selbstläufer. Die oft kleinen Kreditgrößen, das noch nicht erprobte Geschäftskonzept und das
Erfordernis zu speziellen Ratingverfahren stellen Finanzierungshemmnisse dar. Entsprechend
muss eine Gründung wirtschaftlich durchdacht sein und die Finanzierungsplanung hohe Priorität genießen. Immer wieder zeigt
sich: Wer sich vor und nach dem
Gründen beraten lässt, dem bereitet der Start oft weniger Schwierigkeiten.
Existenzgründung bleibt –
trotz oder gerade wegen der zurzeit eher geringen Gründerzahlen –
ein zentrales Themenfeld der Wirtschaftsförderung in Deutschland.
Die KfW bietet ein vielfältiges Finanzierungs- und Beratungsangebot für Gründer und kooperiert
mit den Kammern in mehrfacher
Hinsicht: Diese beurteilen im Rahmen des Programms ERP-Kapital
für Gründung als fachlich kompetente Stelle die Gründungsvorhaben, sind Regionalpartner in
der Beratungsförderung und ein
wichtiger Multiplikator in der Vermittlung von Informationen und
Know-how.
❙
Autorin
Dr. Katrin
Leonhardt
Direktorin, KfW
Mittelstandsbank,
Frankfurt, [email protected]
35
Aus- und Weiterbildung
IHK-Bildungszentrum
Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 + Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected].
IHK-Seminare
Berufsbegleitende Zertifikatslehrgänge
Der Weg in die Selbstständigkeit
ab 10. Juni 2013 / 20 UE / 5-Abende-Seminar
150 Euro
Telefon – 14 03
Projektleiter/-in (IHK)
ab 8. Juli 2013 / 80 UE / Vollzeit
Der Weg in die Selbstständigkeit
ab 8. Juli 2013 / 20 UE / 5-Abende-Seminar 150 Euro
Telefon – 14 03
Hausverwaltung Eigentum – Grundlagen der
Verwaltung von Eigentumswohnungen
14. / 15. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
475 Euro
Telefon – 12 99
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für
Fach- und Führungskräfte
1 950 Euro
ab 21. August 2013 / 256 UE / circa 1 Jahr / mittwochs und
freitags, gelegentlich dienstags
Telefon – 14 15
Immobilien-Wertermittlung, Teil 1
19. / 20. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
475 Euro
Telefon – 12 99
Projektmanagement
22. / 23. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
395 Euro
Telefon – 12 32
Effektive Werbung für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU)
460 Euro
ab 22. August 2013 / 60 UE / circa 3 Monate / donnerstags Telefon – 14 15
Interview- und Fragetechniken bei
Einstellungsgesprächen, Teil I
22. / 23. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
300 Euro
Telefon – 12 95
Grundlagen des Steuerrechts
ab 2. September 2013 / 56 UE / circa 3 Monate/
montags und mittwochs
Changemanagement
23. / 24. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
300 Euro
Telefon – 14 15
Erfolgreicher Verkauf
26. / 27. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
300 Euro
Telefon – 14 15
Buchführung I, Grundlagen
ab 27. August 2013 / 32 UE / circa 4 Wochen/
dienstags und donnerstags
Telefon – 14 05
Bestanden wird im Kopf
11. September 2013 / 8 UE / eintägiges Seminar
195 Euro
Telefon – 12 95
Einführung in das Immobilien-Geschäft
11. / 12. September 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
475 Euro
Telefon – 12 99
Grundlagen der Bautechnik für Nicht-Techniker
16. / 17. September 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar
475 Euro
Telefon – 12 99
Ausbildungsverträge
Letztmalig leichter Zuwachs
Der DIHK rechnet für 2013 mit
einem leichten Plus von einem Prozent bei den Ausbildungsverträgen im Bereich von Industrie, Handel und Dienstleistungen. 2013 wird
damit als letzter Ausreißer in die
Ausbildungsstatistik eingehen. „Vor
allem durch die doppelten Abiturjahrgänge in Nordrhein-Westfalen und Hessen kann noch einmal ein kleiner Zuwachs gelingen",
36
325 Euro
sagte Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Er stellte
am 16. April 2013 in Berlin die Ausbildungsumfrage 2013 vor. Ihr liegen über 15 000 Unternehmensantworten zugrunde. Ab 2014 gebe
es dann nur noch einen Trend: Die
Zahl der Schulabgänger und damit
auch der Ausbildungsverträge werde stetig zurückgehen. „Schon im
nächsten Jahr werden 65 000 junge
Leute weniger die Schulen verlas-
1 100 Euro
Telefon – 12 32
Grundlagen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
875 Euro
ab 21. August 2013 / 130 UE / circa 6 Monate/
montags und mittwochs
Telefon – 12 06
Grundlagen der VWL / BWL
ab 12. September 2013 / 80 UE / circa 4 Monate/
dienstags und donnerstags
495 Euro
Telefon – 14 03
535 Euro
Telefon – 12 95
Berufsbegleitende Lehrgänge mit IHK-Prüfung
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
ab 3. September 2013 / 820 UE / 2 Jahre
4 100 Euro
Telefon – 14 05
Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau
ab 30. Oktober 2013 / circa 500 UE / 18 Monate
2 650 Euro
Telefon – 12 99
Preise zuzüglich Prüfungsgebühr nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Lehrgänge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, werden auch von verschiedenen privaten
Anbietern durchgeführt. Anschriften solcher Anbieter können im Internet über die Seite
www.wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste abgerufen oder bei der IHK Frankfurt telefonisch unter 0 69 / 21 97-12 32 erfragt werden.
Änderungen vorbehalten.
sen", so Dercks. Der Run auf
die Hochschulen tue ein Übriges.
Welche Folgen das haben wird,
zeigt der Blick zurück: Schon seit
2006 gibt es in Deutschland von
Jahr zu Jahr weniger Bewerber. Dadurch blieben immer mehr Lehrstellen unbesetzt. 2012 konnten
allein die Unternehmen im IHK-Bereich für 70 000 Lehrstellen keine
geeigneten Bewerber finden. „Gerade kleine Betriebe sind bei diesem Wettbewerb die Verlierer", so
Dercks. Seit 2006 hat sich der An-
teil der Betriebe, die keine Bewerbung erhalten, fast verfünffacht.
Dercks erläuterte, Unternehmen, die
immer weniger oder gar keine Plätze besetzen können, passten sich
der Situation an: „Sie reduzieren ihr
Angebot oder bilden gar nicht mehr
aus." Trotzdem bieten die Betriebe
insgesamt auch 2013 wieder deutlich mehr Stellen an, als junge Leute auf den Ausbildungsmarkt kommen. Denn die große Mehrheit der
Betriebe (62 Prozent) hält das Ausbildungsplatzangebot konstant.
IHK WirtschaftsForum 06.13
Vertrauen ist die
beste Basis für
Als Unternehmer tragen Sie viel Verantwortung.
Entscheidungen.
Gut, wenn man da einen Partner hat, auf den man
Mein Vertrauen gehört
sich in jeder Situation verlassen kann: Ihren steuer-
meiner Steuerberaterin.
lichen Berater. Er unterstützt Sie bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen und in der Personalwirtschaft.
Mehr Infos bei Ihrem Steuerberater, bei der DATEVNiederlassung Frankfurt oder
unter Tel. 0800 1001116.
www.datev.de/vertrauen
Film ansehen
IHK WirtschaftsForum 06.13
37
foto: Markus Goetzke
Berufe zum Anfassen: Das war schon das Motto
der ersten Berufsbildungsmesse Rhein-Main.
20. Berufsbildungsmesse
Berufe zum Anfassen
Die Berufsbildungsmesse Rhein-Main findet in diesem Jahr zum 20. Mal statt. Ein Gespräch mit Klaus-Jürgen
Schlotte, Inhaber, Sigma Studio Marketingsysteme, Frankfurt, über die Bedeutung der Berufsbildungsmesse in
Zeiten von sozialen Netzwerken.
Herr Schlotte, Sie haben seinerzeit als Veranstaltungspartner gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer, der
Handwerkskammer, der Stadt
und der Arbeitsagentur die Berufsbildungsmesse aus der Taufe gehoben. Aus heutiger Sicht
scheint eine Messe als Forum
für Arbeitgebermarketing logisch – aber war es das vor
20 Jahren auch schon?
SCHLOTTE: Ende der Achtzigerjahre bestand verstärkt der Wunsch,
für die berufliche Zukunft der Jugendlichen aktiv zu werden. Im
Bund Junger Unternehmer, dessen
Vorsitz ich damals hatte, wurde ein
Konzept entwickelt, um Schülern
38
umfangreiche Informationen über
die Möglichkeiten der Berufswahl
und Berufsausbildung zu geben.
Ziel war es, Aussteller zu finden,
die bereit waren, über ihre Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren.
Mein persönliches Netzwerk durch
die Ehrenämter bei verschiedenen
Verbänden war bei der Motivation
weiterer Mitmacher besonders hilfreich. Der Messebeirat, der sich aus
Mitgliedern der IHK, Handwerkskammer, der Stadt Frankfurt, der
Arbeitsagentur und mir zusammensetzte, beschloss dann 1994, diese
erste Berufsbildungsmesse auf dem
Börsenplatz in einer damals einmaligen Open-Air-Version stattfinden
zu lassen.
Gegen welche Widerstände setzten Sie damals Ihre Idee durch?
SCHLOTTE: Gegen allgemeine
Zweifel, dass die Umsetzung einer solchen Veranstaltung erfolgreich sein könnte. Aber der Besuch von 30 000 Schülern, Lehrern
und Eltern sowie die Beteiligung
von bald über 100 Ausstellern hat
auch die Kritiker nach der ersten Veranstaltung vom Sinn und
Zweck der Berufsbildungsmesse
überzeugt.
Inzwischen gibt es auch andernorts ähnliche Veranstaltungen.
Was ist das Besondere an der
Berufsbildungsmesse RheinMain?
SCHLOTTE: Die Berufsbildungsmesse ist ein regionaler Marktplatz der engagierten Unternehmen, Institutionen und Verbände
dieser Stadt. Mit ihren Auszubildenden und den Ausbildern stehen die Firmen für alle interessierten Menschen – vorrangig
natürlich für die Jugendlichen auf
dem Weg in die Berufsfindung –
vor Ort für Fragen zu beruflichen
Perspektiven bereit. Darüber hinaus gibt es Events, Vorträge,
praktische Darstellungen der Berufsbilder. Außerdem bietet die
Messe eine fröhliche Atmosphäre – begleitet durch eine tolle Kooperation mit den Schulen und
Lehrern aus der Umgebung.
IHK WirtschaftsForum 06.13
foto: IHK-Archiv
Aus- und Weiterbildung
Premiere der Berufsbildungsmesse in 1994: Horst Abt, Präsident, Handwerkskammer, Andreas von Schoeler, Oberbürgermeister, Prof. Karl-Hans
Laermann, Bundesbildungsminister, und Dr. Frank Niethammer, Präsident,
IHK Frankfurt, durchschneiden das rote Band (v. l.).
Wie sorgen Sie dafür, dass die
Schüler nicht nur vorbeikommen, um Kugelschreiber und
andere Give-aways abzugreifen?
SCHLOTTE: Wir pflegen schon lange Zeit einen sehr guten Austausch mit engagierten Lehrern in
den Schulen in der Region. Dadurch
haben sich in den vergangenen Jah-
ge zum Anfassen als Kommunikationsbrücke vorhanden sind – da
sind die Kulis ganz schnell vergessen. Im Vorfeld der Messe auf den
Ausstellertreffen wird das auch immer thematisiert und darum gebeten, die Give-aways zu reduzieren
und als Bonbon nach einem guten
Gespräch rauszuholen.
Klaus-Jürgen Schlotte, Inhaber, Sigma Studio
Marketingsysteme, Frankfurt: „Soziale Netzwerke sind wichtig. Erfahrungen sammelt man
aber nur in Echtzeit und im persönlichen Miteinander. Was nutzt der beste Film auf Youtube über das Berufsbild des Gärtners, wenn ich
nicht ausprobiert habe, wie es sich anfühlt, mit
meinen Händen einen Baum zu pflanzen?“
ren die Messegespräche zwischen
Schülern und Ausstellern verbessert. Mit Aufgaben ausgestattet,
können so die Gespräche eingeleitet
werden – da wird der Kuli schnell
für die Notizen notwendig. Natürlich gibt es auch auf der Berufsbildungsmesse die Kulisammler – und
es wird sie auch in der Zukunft weiterhin geben. Vielleicht sollte man
das als ein Signal verstehen, dass
nicht jeder leicht mit fremden Menschen ins Gespräch kommt. An den
Ständen, an denen die Azubis im
Vordergrund stehen und die DinIHK WirtschaftsForum 06.13
Gibt es Unternehmen, die von
Anfang an dabei waren und auch
dieses Jahr wieder ausstellen?
SCHLOTTE: Natürlich gibt es auch
bei Messen einen Bedarfswandel
oder auch -wechsel. Wir haben
rund 65 Prozent der Aussteller, die
mehr als 15 Messen mitgemacht
haben. Es gibt auch Aussteller, die
bei der ersten und zweiten Messe noch nicht dabei waren, seither aber regelmäßig teilnehmen.
Es gibt auch einige Unternehmen, die ausgesetzt haben und
dann wiedergekommen sind. Zum
20. Mal dabei sind die Frankfurter
Allgemeine Zeitung, das Bildungswerk BAU, die Hessische Berufsakademie, Siemens, die Stadtverwaltung Frankfurt und natürlich
die Schirmherren.
20 Jahre Berufsbildungsmesse
bedeuten eine Vielzahl von Kontakten zwischen Ausbildungsunternehmen und Schülern, Eltern und Lehrern. Was war Ihr
schönster Moment dabei?
SCHLOTTE: Zu den schönsten Momenten gehören die Augenblicke,
in denen der ein oder andere Auszubildende berichtet, dass er seinerzeit selbst Besucher der Messe
war und dort seinen Ausbildungsplatz und Wunschberuf gefunden hat. Sicherlich war aber auch
ein schöner Moment, dass Rotary, ebenfalls motiviert durch die
Idee der Berufsbildungsmesse, in
der IHK Frankfurt und hessenweit
einen zusätzlichen Info-Abend
für Gymnasiasten aufgebaut hat.
Während die Berufsbildungsmesse
der Einstieg in die Vielfalt der Berufswelt ist, bietet der rotarische
Berufsinformationstag das Einszu-eins-Gespräch mit Berufspraktikern aller Sparten.
Händen Bäume zu pflanzen, oder
mir keiner eine Rückmeldung gibt,
ob ich für den Beruf die Voraussetzungen mitbringe, um später damit
auch zufrieden zu sein? Dennoch
müssen sich Veranstaltungskonzepte den aktuellen Bedürfnissen
anpassen. Die Messe nutzt ein
klassisches Format, denn auf dem
Markt treffen sich Anbieter und
Nachfrager. Anschauen muss man
sich, wie die beiden zukünftig noch
kontinuierlicher zueinander kommen. Hierfür arbeiten wir gerade
ganz intensiv mit dem Staatlichen
Schulamt, Lehrern sowie den Beiratsmitgliedern an Verfeinerungen,
die dann idealerweise zwei Ziele
vereinen: die Darstellung der Ausbildungsvielfalt in FrankfurtRheinMain und eine optimale Berufsorientierung mit Praxisbezug.
❙
Interview
Dr. Brigitte
Scheuerle
Geschäftsführerin,
Aus- und Weiterbildung, IHK Frankfurt, b.scheuerle
@frankfurt-main.
ihk.de
Junge Leute tummeln sich eher
in sozialen Netzwerken als auf
dem Börsenplatz: Hat die Berufsbildungsmesse eine Zukunft?
SCHLOTTE: Diese Messe ist Treffpunkt und fester Bestandteil im
Frankfurter Veranstaltungskalender, sie bietet jungen Menschen Berufe zum Anfassen. Soziale Netzwerke sind wichtig und
der Zeit entsprechend das, wo sich
junge Menschen treffen und austauschen. Erfahrungen sammelt
man aber nur in Echtzeit und im
persönlichen Miteinander. Was
nutzt der beste Film auf Youtube
über ein Berufsbild des Gärtners,
wenn ich nicht ausprobiert habe,
wie es sich anfühlt, mit meinen
39
foto: Gettyimages / CSA Images
Das Industrieanlagenrecht ist komplexer geworden, und zahlreiche Rechtsfragen sind noch nicht gelöst. Was aber schon
feststeht ist die Tatsache, dass auf die Unternehmen ein erheblicher finanzieller und personeller Mehraufwand zukommt.
Emissionen
Neues Industrieanlagenrecht
Für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen gilt seit dem 2. Mai neues Recht. Auf die Betreiber von
etwa 9 000 Industrieanlagen werden dadurch in Zukunft deutlich mehr Pflichten und Kosten zukommen.
Hintergrund des neuen Industrieanlagenrechts ist die EU-Richtlinie
über Industrieemissionen, die gerade in deutsches Recht umgesetzt
wurde. Die am 2. Mai in Kraft getretenen Änderungen stellen neue
Anforderungen für Genehmigung
und Betrieb von Industrieanlagen
auf, und zwar nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für Bestandsanlagen. Erfasst werden in erster Linie aber nur solche Anlagen, die in
der Richtlinie ausdrücklich genannt
werden (sogenannte IED-Anlagen).
40
Geändert wurden im Zuge der
Umsetzung der Richtlinie viele
Umweltgesetze wie das BundesImmissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz oder das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Daneben
wurden zahlreiche untergesetzliche Verordnungen geändert. Im
Wesentlichen werden drei Bereiche neu geregelt: Erstens wird
der europäische „Stand der Technik“ (Beste verfügbare Techniken,
abgekürzt BVT) gestärkt und damit verbindlicher für die Indus-
trieanlagen, zweitens die Überwachung von Industrieanlagen
sowie drittens bei Betriebseinstellung die Rückführungspflicht
betreffend das Anlagengrundstück
und dementsprechend die Pflicht
zur Erstellung eines Berichts über
den Ausgangszustand des Anlagengrundstücks spätestens bis zur
Inbetriebnahme der Anlage. Daneben werden eine Reihe neuer Informationspflichten eingeführt,
die die Betreiber von Industrieanlagen zu erfüllen haben.
Obwohl jetzt erst in Kraft getreten, haben die behördlichen
Überwachungen der IED-Anlagen
auf der Grundlage von Überwachungsplänen und -programmen
schon begonnen. Pflicht ist nun
eine turnusmäßige Überwachung
der Anlagen in Abständen zwischen einem und drei Jahren, und
zwar in der Regel durch Vor-OrtBesichtigungen. Die Häufigkeit
der Überwachung richtet sich
nach der Risikoeinstufung der jeweiligen Anlage. Die Kriterien für
IHK WirtschaftsForum 06.13
Innovation und Umwelt
Checklisten
Kriterien der Beurteilung einer
Industrieanlage
❙❙ Potenzielle und tatsächliche
Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die menschliche
Gesundheit und auf die Umwelt
❙❙ Standort, wie etwa Naturschutzgebiete in der Umgebung
❙❙ Art der Emissionen
❙❙ Unfallrisiko
❙❙ Bisherige Einhaltung der
Genehmigungsauflagen
❙❙ Teilnahme an Emas
Empfehlungen für die Vorbereitung
der Vor-Ort-Besichtigung
❙❙ Bereithalten der Genehmigungsunterlagen
diese systematische Beurteilung
der Umweltrisiken einer Anlage
sind zum einen anlagenbezogen,
zum anderen werden der Standort der Anlage und die Zuverlässigkeit des Betreibers berücksichtigt. Die Risikoeinstufung der
jeweiligen Industrieanlage durch
die Überwachungsbehörden ist
– in Vorbereitung auf die anstehende Vor-Ort-Besichtigung –
schon erfolgt.
Nach der Überwachung fertigt
die Überwachungsbehörde einen
Bericht an, der binnen zwei Monaten an den Betreiber übersandt
und binnen vier Monaten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wird. Die Veröffentlichungspflicht
wird von den Behörden weit verstanden. Das heißt, der Bericht
wird – mitsamt den festgestellten
Mängeln – ins Internet gestellt.
Die festgestellten Mängel sind zu
beseitigen. Bei schwerwiegenden
Verstößen gegen die Genehmigung
führt die Behörde innerhalb von
sechs Monaten eine zusätzliche
Vor-Ort-Besichtigung durch.
Gerade der Ausgangszustandsbericht wird für die betroffenen
Unternehmen zu einem erhebIHK WirtschaftsForum 06.13
❙❙ Prüfung, ob alle relevanten
Nebenbestimmungen der Genehmigung eingehalten werden
❙❙ Bereitstellung von Personal für
die Vor-Ort-Besichtigung
Tipp für die Praxis
Aufgrund der Übergangsfristen
sollte geprüft werden, ob Investitionen noch in das Jahr 2013
vorgezogen werden können.
Denn vom Grundsatz her ist ein
Ausgangszustandsbericht hinsichtlich der gesamten Industrieanlage erst im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens
nach dem 7. Januar 2014 erforderlich.
lichen finanziellen Mehraufwand
führen und kann Investitionsmaßnahmen zeitlich verzögern. Künftig ist den Genehmigungsunterlagen für die Neuerrichtung oder
Änderung von IED-Anlagen, in denen relevante gefährliche Stoffe
verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, ein Bericht über den
Ausgangszustand des Bodens und
des Grundwassers beizufügen.
Dieser Ausgangszustandsbericht hat allein eine Beweissicherungsfunktion. Sofern durch die
relevanten gefährlichen Stoffe
nämlich erhebliche Boden- und
Grundwasserverschmutzungen
verursacht werden, ist das Unternehmen bei Einstellung des
Betriebs verpflichtet, das Anlagengrundstück in den Ausgangszustand zurückzuführen.
Mit anderen Worten: Es müssen
Maßnahmen ergriffen werden, um
die Verschmutzungen zu beseitigen, nach diesen Vorschriften allerdings nur solche, die nach dem
Jahr 2013 entstanden sind.
In der Verwaltungspraxis sind
noch viele Fragen zum Ausgangszustandsbericht ungeklärt, insbesondere zu dessen notwendigem
Umfang und Inhalt. Bereits vorhandene Informationen über
Grund und Boden sollen in den
Bericht eingestellt werden. Inwieweit das Unternehmen aber
zu neuen Messungen verpflichtet werden kann, ist noch offen.
Ungeklärt ist ferner das Verhältnis dieser Neuregelungen zu den
Altlastenregelungen im Bodenschutzrecht. Denn anders als im
Bodenschutzrecht sind die Unternehmen nun verpflichtet, von sich
aus Boden und Grundwasser zu
untersuchen und die Ergebnisse
den Behörden quasi auf dem Silbertablett zu präsentieren. Ergibt
sich bei der Erstellung des Ausgangszustandsberichts ein Altlastenverdacht, kann dies dann
gegebenenfalls zu sofortigem Sanierungsbedarf auf dem Anlagengrundstück führen.
Der von der Europäischen
Kommission erarbeitete „Stand
der Technik“ wird durch die im
EU-Amtsblatt veröffentlichten
BVT-Schlussfolgerungen in Zukunft mehr Bedeutung erlangen. Diese EU-rechtlichen Vorgaben sollen dafür sorgen, dass
europaweit einheitliche Emissionsgrenzwerte für die Industrieanlagen gelten, die Umweltstandards also angeglichen werden.
Aber: Die BVT-Schlussfolgerungen
sind nach der IndustrieemissionsRichtlinie innerhalb von vier Jahren nach ihrer Veröffentlichung
Arbeit…
alle Bereiche
des Arbeitsrechts
und der
betrieblichen
Altersversorgung
umzusetzen. Diese Pflicht wirft
erhebliche Praktikabilitätsprobleme auf. Neue Emissionsgrenzwerte sind nicht nur in das deutsche, untergesetzliche Regelwerk
aufzunehmen, sondern Bestandsanlagen müssen sich innerhalb
dieser Frist auch an die neuen
Grenzwerte anpassen. Sind hierfür
technische oder bauliche Änderungen notwendig, müssen diese
einschließlich Genehmigungsverfahren innerhalb der Vier-Jahresfrist abgeschlossen sein.
Das Industrieanlagenrecht ist
länger und komplexer geworden
und wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die die Verwaltungspraxis und die Unternehmen künftig noch beschäftigen werden.
Auf die Unternehmen wird erheblicher finanzieller und personeller Mehraufwand zukommen. Ob demgegenüber die Ziele
des neuen Rechts, also eine Angleichung von Umweltstandards
und Wettbewerbsbedingungen
innerhalb der EU, überhaupt erreicht werden können, bleibt abzuwarten.
autorin
Claudia
Schoppen
Rechtsanwältin,
Partnerin, Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft, Essen
claudia.schoppen@
luther-lawfirm.com
Eckenheimer Landstraße 46
60318 Frankfurt am Main
Telefon 069 9592979-0 Fax -99
E-Mail [email protected]
Parkstraße 1 · 61118 Bad Vilbel
Telefon 06101 129-700 Fax -890
E-Mail [email protected]
41
International
E-Commerce
Der persönliche Kontakt zählt
Online einkaufen wird immer beliebter. Nicht nur bei den Konsumenten, vor allem auch im Geschäftskundenbereich spielen
elektronische und insbesondere Online-Bestellwege eine große
Rolle. So macht der B2B-E-Commerce über 95 Prozent des gesamten E-Commerce-Marktvolumens aus. Druckerpapier, Stifte,
aber auch Marketingmaterialien
sowie Rohre oder Verpackungsmaterialien werden heute auf
elektronischem Wege über das Internet bestellt. Geschäftskunden
sorgen so für insgesamt 870 Milliarden Euro Umsatz im Online-Geschäftsverkehr, wie eine IFH-Studie
nun erstmals beziffert hat. Anteilsmäßig beläuft sich der Umsatz, der
im B2B-Geschäft über Onlineshops
generiert wird, aber gerade einmal
auf ein Prozent. Grundsätzlich hat
der Markt aber enormes Potenzial: Geschäftskunden übertragen
ihr privates Einkaufsverhalten und
damit verbunden die Erwartungen
an den Handel zunehmend auch in
den Geschäftsalltag.
Wie die B2B-Multi-ChannelStudie des ECC Köln in Zusammenarbeit mit Hybris zeigt, wünschen
die Kunden in ihrem Geschäftsumfeld auch Cross-Channel-Services, die sie aus ihrem privaten
foto: Mauritius Images/ Icon Images
Auch im Großhandel hat das Internet eine enorme Bedeutung. Denn nicht nur bei den Konsumenten, sondern auch
im Geschäftskundenbereich hat sich das Informations- und Beschaffungsverhalten zunehmend verändert.
Im Geschäftskundenbereich wird auch im Internetzeitalter etwa drei Viertel des
in Onlineshops generierten Umsatzes durch persönlichen Kontakt vorbereitet.
Gebrauch kennen. Beispielsweise
erhoffen sich etwa zwölf Prozent
der Geschäftskunden vielfältigere
Liefer- und Retouren-Optionen.
Hierzu zählt, das Produkt online
zu bestellen und anschließend
stationär zu bezahlen, abzuholen
oder gegebenenfalls zu retournieren. Auch mit der Angabe eines exakten Lieferdatums und flexiblen
Lieferzeiten können Unternehmen
im B2B-Bereich punkten. Da im Geschäftskundenumfeld häufig auch
beratungsintensivere Produkte ge-
EvEnt SErvicE Hofmann
 Private Ermittlungen
 Personenschutz
 Eventschutz
 Objekt u. Anlagenschutz
0 66 47
Tel. 0 69 / 73
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Mobil 01 73
(mit Amtl. Bewachungserlaubnis)
42
kauft werden, erwarten viele Kunden, bei offenen Fragen einfach und
direkt Kontakt mit dem Anbieter
aufnehmen zu können – auch online. Neben der telefonischen Beratung werden Live- beziehungsweise
Video-Chat-Funktionen verstärkt
nachgefragt.
Die Kombination von Vertriebskanälen im Kaufentscheidungs- beziehungsweise Beschaffungsprozess ist somit kein
alleiniges Phänomen des B2CHandels, sondern auch im Geschäftskundenbereich verstärkt
zu beobachten. Die Mehrheit der
Geschäftskunden kann durchaus
als Multi-Channel-Käufer bezeichnet werden: Vor Bestellungen
in Printmedien informieren sich
73,1 Prozent der Kunden in einem
oder zwei weiteren Kanälen, vor
Käufen im persönlichen Kontakt
sind es sogar 79,6 Prozent und vor
Online-Bestellungen 50,6 Prozent.
Obwohl das Internet (Suchmaschinen, Marken- oder HerstellerWebsites) als Hauptinformationsquelle herangezogen wird, zahlt
sich jedoch vor allem die persönliche Beratung von Kunden vor einer Online-Bestellung aus: Über
60 Prozent der Geschäftskunden
geben an, dass die persönliche
Beratung letztlich ausschlaggebend für die Online-Bestellung
bei diesem Anbieter war. Diese
Bedeutung wird durch die Umsatzzahlen noch einmal verstärkt:
Drei Viertel des in Onlineshops
generierten Umsatzes wird durch
persönlichen Kontakt vorbereitet,
im Bereich der Printmedien sind
es sogar über 90 Prozent.
Nur die Unternehmen, die sich
dieser Wechselwirkungen zwischen
den Vertriebskanälen bewusst sind,
können ihre Strategie gezielt dem
vertriebskanalübergreifenden Verhalten ihrer Kunden anpassen. Die
Online-Beschaffung wird hierbei
in der Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen: Für das Jahr 2017
sind 1 372 Milliarden Euro Umsatz
prognostiziert, 60 bis 90 Milliarden Euro davon werden über Onlineshops generiert. Allerdings unterstreichen die Studienergebnisse
auch die Bedeutung der persönlichen Beratung und der Printmedien, weswegen eine weitere Kanalverknüpfung unerlässlich ist.
❙
Autorin
Dr. Eva Stüber
Senior Projektmanagerin, E-BusinessLotse, Köln, [email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.13
International
Großhandelstag FrankfurtRheinMain
Der Großhandel in Deutschland
ist mit etwa 1,2 Millionen Beschäftigten ein größerer Arbeitgeber als jede Industriebranche.
Der Großhandelsplatz Frankfurt ist aufgrund des Flughafens und der Region RheinMain
mit mehr als fünf Millionen Einwohnern nach Hamburg einer
der größten Standorte. Im IHKBezirk Frankfurt gehören rund
5 400 Mitgliedsunternehmen der
Großhandels-Branche an. Sie beschäftigen knapp 26 000 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter und generieren einen Umsatz
in Höhe von rund 20 Milliarden
Euro. Funktionell erfüllt der Großhandel eine wichtige Scharnier-
foto: Gettyimages / Hazysunimages
Mittwoch, 12. Juni, 9.30 bis 17 Uhr, IHK Frankfurt
funktion zwischen den Herstellern
und den verschiedenen Abnehmerbranchen. Zielgruppe der
Veranstaltung sind Großhandel-
sunternehmen sowie deren unmittelbare Geschäftspartner, wie
Banken, Logistikdienstleister, und
deren Kunden, wie Einzelhänd-
ler und Handwerker. Die Veranstaltung bietet den Unternehmen
ein Forum für den Informationsaustausch und die Vernetzung.
Themenschwerpunkte sind unter anderem Erfolgsperspektiven
für Großhandelsunternehmen und
Fachkräfte. Dabei werden neue
Kommunikations-, Produktionsund Vertriebsstrategien diskutiert.
Ein Panel wird sich zudem damit
befassen, wie sich die Dreistufigkeit weiterentwickeln wird. Infos
und Anmeldung: IHK Frankfurt,
International, Hasan Kara, Telefon 069 / 21 97-14 36, E-Mail
[email protected],
Internet www.frankfurt-main.
ihk.de/veranstaltungen.
❙
?
MLC
MEDIENHAUS LUNCH CLUB
MEMBERS ONLY
Die neue Art, sich mittags was zu gönnen.
Im Studio Medienhaus am Platz der Republik
hat die Genussakademie Frankfurts ersten
Lunch Club gegründet.
Mehr unter:
www.genussakademie.com/mlc
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IHK WirtschaftsForum 06.13
43
International
Hessischer AuSSenwirtschaftstag
Alte und neue Wachstumsmärkte
Am 2. Juli findet in der IHK Frankfurt der Hessische Außenwirtschaftstag statt. Die Teilnehmer können sich
bei Vorträgen und in Workshops darüber informieren, wo es interessante Wachstumsmärkte gibt. Zudem
beraten Auslandshandelskammern individuell zu rund 40 Auslandsmärkten.
Hessische Unternehmen sind im
Bundesvergleich überdurchschnittlich stark international ausgerichtet. Aktuell realisieren die hessischen Unternehmen mehr als
52 Prozent ihres Umsatzes mit ausländischen Kunden, der Bundesdurchschnitt liegt bei knapp 47 Prozent. In der wichtigsten hessischen
Exportbranche, der chemischen
und pharmazeutischen Industrie, die allein für rund 28 Prozent der hessischen Exporte steht,
werden sogar 72 Prozent des Umsatzes im Ausland erwirtschaftet.
In der RheinMain-Region liegt der
Anteil durch alle Branchen bei
59 Prozent.
Das Jahr hat für die hessische
Exportwirtschaft gut begonnen.
Die Ausfuhren legten im Januar um sechs Prozent gegenüber
dem Vorjahr zu, im Februar war
es ein Plus von vier Prozent. 2012
hingegen war für die hessische
wie für die deutsche Exportwirtschaft insgesamt kein einfaches
Jahr. Die Nachfrage aus den europäischen Nachbarmärkten hatte
deutlich nachgelassen. Das spür-
ten die Unternehmen, da nach wie
vor über die Hälfte, genau 56 Prozent, der hessischen Exporte in den
EU-Raum gehen. Besonders deutlich waren die Bremsspuren in den
südeuropäischen Krisenländern.
Die hessischen Exporte nach
Portugal, Spanien, Italien und Griechenland gingen um insgesamt
knapp zehn Prozent zurück. Getoppt wurde das aber noch durch
den Rückgang der Exporte ins Vereinigte Königreich, immerhin nach
Komplettlösungen_45x60_Komplettlösunge
Frankreich wichtigster europäischer Absatzmarkt der deutschen
Komplettlösung: Wirtschaft. Das Minus betrug rund
zwölf Prozent. Die britische Wirtschaft war im vergangenen Jahr
im Rückwärtsgang, das haben die
hessischen Exporteure deutlich gemerkt. Stabil waren dagegen die
unmittelbaren Nachbarländer –
Bürogebäude
nämlich Benelux, Frankreich, Pound Hallen
len, Tschechien, Ungarn, Slowakei,
aus einer Hand.
Österreich und die Schweiz. In diese Richtung haben die Exporte teils
nur leicht abgenommen, teils sowww.renz-container.com
gar deutlich zugelegt.
44
Auch die Wachstumsabschwächung in den Schwellenländern hat
sich teilweise negativ ausgewirkt.
So verzeichneten die hessischen Exporte nach China seit vielen Jahren
erstmals einen Rückgang von fast
vier Prozent. Die Lieferungen nach
Indien sanken sogar um elf Prozent, das Land steckt im Reformstau. Positiv entwickelten sich im
asiatischen Raum die Exporte nach
Japan und Korea. Der Zuwachs von
15 Prozent bei den Exporten nach
Japan ist aber wohl im Wesentlichen eine Normalisierung nach der
Fukushima-Krise im Jahr 2011. Bei
der zehnprozentigen Steigerung der
hessischen Exporte nach Südkorea
hat sich das neue Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea, das seit Mitte 2011 in Kraft ist,
deutlich positiv ausgewirkt.
Eine sichere Bank für hessische
Exporteure ist nach wie vor Russland. Obwohl die russische Wirtschaft selbst an Schwung verloren
hat und 2012 nur um vier Prozent
wuchs, verzeichneten die hes-
sischen Lieferungen im gleichen
Zeitraum ein fulminantes Plus von
20 Prozent. Andere positive Überraschungen waren die Türkei und der
arabische Raum, wo die deutschen
Ausfuhren jeweils zweistellig zulegten. Die Türkei wiederum durchlebt eine anhaltende Wachstumsphase. Und insbesondere die Länder
der arabischen Halbinsel investieren
massiv in den Ausbau von Industrie
und moderner Infrastruktur. Dynamisch entwickelten sich auch die
hessischen Lieferungen nach Australien. Das Land erlebt einen Rohstoffboom, von dem auch hessische
Unternehmen profitieren. Eine unerwartete Stütze der hessischen Exportwirtschaft war im vergangenen
Jahr die Nachfrage aus dem USamerikanischen Markt mit einem
Plus von acht Prozent gegenüber
dem Vorjahr. Die USA sind nach
Frankreich der zweitwichtigste Zielmarkt hessischer Exporte, insofern
wirkte sich diese Zunahme in der
Gesamtexportbilanz deutlich aus
und kompensierte die Verluste in
Südeuropa.
Die hessischen Exporteure
sind somit vergleichsweise gut
durch das vergangene Jahr gekommen, weil sie breit aufgestellt
sind und besonders in Zukunftsmärkten ihre Aktivitäten konsequent ausbauen. Diese zentrale
Botschaft spiegelt sich in den Aktivitäten und Schwerpunkten der
hessischen IHKs und der Landesregierung wider.
Das wichtigste außenwirtschaftliche Event des Jahres, der
Hessische Außenwirtschaftstag
2013, wird sich am Dienstag,
2. Juli, unter dem Motto „Neue
IHK WirtschaftsForum 06.13
und alte Wachstumsmärkte – wo
spielt künftig die Musik" mit diesen aktuellen Veränderungen im
internationalen Geschäftsumfeld
beschäftigen. Mit einem Vortrag
über wichtige makroökonomische
Trends in Europa und der Welt wird
der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung,
Marcel Fratzscher, den Außenwirtschaftstag eröffnen.
Anschließend wird in einer
Diskussionsrunde erörtert, aus
welchen Märkten künftig die wesentlichen Impulse für Wachstum
kommen werden. Im Zentrum steht
wie beim Pilot-Event 2011 der Erfahrungsaustausch. Rund 20 hessische Unternehmen bringen ihre
Expertise in das Programm ein. Die
Workshops beschäftigen sich in
diesem Jahr mit den Regionen Europa, Nord- und Südamerika, Südostasien und Subsahara-Afrika. Die
Türkei, die aktuell besonders gute
Chancen für deutsche Exporteure
bietet, steht mit einem eigenen
Länderworkshop im Fokus.
Am Vorabend des Hessischen
Außenwirtschaftstages wird der
Hessische Exportpreis 2013 verliehen. Er prämiert herausragende internationale Geschäftserfolge hessischer Unternehmer und schafft
Anreize für andere, diesen Beispielen zu folgen. Knapp 60 Unternehmen haben sich in den Kategorien „Innovative Exportstrategien",
„Service und Beratung International" und „Handwerk grenzenlos
erfolgreich" beworben. Träger des
Exportpreises sind die hessischen
IHKs, die hessischen Handwerkskammern und die Landesregierung.
Schirmherr ist Hessens Wirtschaftsminister Florian Rentsch, der den
Exportpreis im Rahmen einer Feierstunde am 1. Juli in der IHK Frankfurt überreichen wird.
Neben dem Hessischen Außenwirtschaftstag bieten die hessischen IHKs in diesem Jahr zahlreiche weitere Veranstaltungen
für exportorientierte Unternehmen an. Die großen Wachstumsmärkte außerhalb Europas und
der USA spielen dabei eine besonders große Rolle, da dort immense Chancen oft einhergehen
mit besonderen Risiken oder Hürden. Aller Bemühungen der WTO
zum Trotz, versuchen vor allem
die großen Märkte wie Russland,
Brasilien oder Indien, wichtige
Industriesektoren vor allzu großer Konkurrenz zu schützen. Der
Beratungsbedarf der Unternehmen steigt hierdurch. Im Verbund
mit den deutschen Auslandshandelskammern bieten die IHKs hier
konkrete Hilfestellungen an. ❙
Autor
Dr. Jürgen
Ratzinger
Geschäftsführer,
International,
IHK Frankfurt,
[email protected]
Frankfurter AuSSen­wirtschaftskalender
Internationaler Stammtisch
Montag, 10. Juni und 2. September,
jeweils 18.30 Uhr, SilversBar im
English Theatre, Kaiserstraße 34,
Frankfurt, Telefon 0 69 / 71 91 65 81,
E-Mail info@newcomers-network.
de, Internet www.newcomers-network.de/stammtisch
Verleihung des Hessischen
Exportpreises 2013 / Hessischer
Außenwirtschaftstag 2013
Montag und Dienstag, 1. und
2. Juli, IHK Frankfurt, Telefon
0 69 / 21 97-12 94, Internet
www.hessischer-exportpreis.de
Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter
www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de.
IHK WirtschaftsForum 06.13
45
Recht und Steuern
IHK-Bezirk Frankfurt
Kommunen erhöhen Steuern
Die Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze sind in vielen Kommunen des IHK-Bezirks gestiegen. Damit verspielen
die Städte und Gemeinden zunehmend einen Wettbewerbsvorteil des Wirtschaftsstandorts.
Eine Gesamtübersicht über
die kommunalen Steuern im
IHK-Bezirk Frankfurt online
unter www.frankfurt-main.
ihk.de (Suchbegriff „Realsteueratlas“).
INDUSTRIEHALLEN | GEWERBEBAU
LAGERHALLEN | BÜROGEBÄUDE
PRODUKTIONSHALLEN
46
Ranking geweRbesteueRhebesätze 2013 des ihk-beziRks FRankFuRt 1
(stadt FRankFuRt, hochtaunuskReis, Main-taunus-kReis)
Hebesätze 2013
Hebesätze 2012, wenn im Jahr 2013 eine Hebesatzänderung erfolgte
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
Bad Homburg
Frankfurt am Main
Oberursel
Schwalbach
Wehrheim
Königstein, Neu-Anspach
Weilrod
Usingen
Hofheim
Hattersheim
Flörsheim, Friedrichsdorf, Kriftel
Sulzbach
Steinbach
Liederbach
Eppstein, Hochheim²,
Kelkheim, Kronberg, Schmitten
Bad Soden, Eschborn
0
1
Da noch nicht alle Kommunen ihren Haushalt 2013 verabschiedet haben, können sich noch Änderungen ergeben.
2
IHK-Bezirk Wiesbaden
Hier liegt Schmitten mit 150 Prozentpunkten von 300 auf 450 Prozent vorne. Mit 100 Punkten folgen
Bad Soden (von 350 auf 450 Prozent) sowie Friedrichsdorf und Kriftel
(jeweils von 300 auf 400 Prozent).
Auch in Frankfurt ist der Grundsteuerhebesatz B angehoben worden und zwar von 460 auf 500 Prozent.
Da der Grundsteuerhebesatz B für
alle Grundstücke mit Ausnahme der
land- und forstwirtschaftlichen gilt,
werden von dessen Anhebung unter anderem auch Unternehmer und
Mieter betroffen.
❙
Autor
Alfred Siegl
Stellvertretender
Geschäftsführer,
Recht und Steuern,
IHK Frankfurt
[email protected]
www.bosbach.de
Link zum Thema
Soden und Eschborn bis 460 Prozent in Frankfurt.
In den zurückliegenden Jahren
ist ein kontinuierlicher Anstieg der
Gewerbesteuerhebesätze zu verzeichnen. Von 2011 bis 2013 stieg
der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Hochtaunuskreis von
322 auf 331 Prozent, im Main-Taunus-Kreis von 306 auf 316 Prozent.
Durch diese Steigerungen werden
insbesondere Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH) und
Aktiengesellschaften (AG) stärker
belastet. Ob die Erhöhungen bei
Personenunternehmen eine zusätzliche Belastung verursachen,
muss – wegen der bestehenden
Verrechnungsmöglichkeit mit der
Einkommensteuer – im Einzelfall
geprüft werden. Zu den Personengesellschaften zählen vor allem
Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG)
und Kommanditgesellschaften (KG).
Durch die ständigen Erhöhungen geht langsam ein Wettbewerbsvorteil des Wirtschaftsstandorts verloren. Die IHK Frankfurt fordert die
Kommunen daher auf, vor Steuererhöhungen alle sich bietenden Einsparmöglichkeiten umzusetzen. Dies
gilt umso mehr, da 14 der 25 Kommunen auch den Grundsteuerhebesatz B zum Teil merklich anheben.
Glashütten, Grävenwiesbach
Im Bezirk der IHK Frankfurt erhöhen viele Kommunen ihre Steuern: Sechs von 25 Gemeinden den
Gewerbesteuerhebesatz, 14 den
Grundsteuerhebesatz B und neun
den Grundsteuerhebesatz A. Senkungen nimmt keine vor. Dieses Ergebnis ergab eine Umfrage der IHK
Frankfurt, zu deren Bezirk die Stadt
Frankfurt sowie die Städte und Gemeinden der Landkreise Hochtaunus und Main-Taunus mit Ausnahme von Hochheim gehören.
Zwei Kommunen erhöhen ihren Gewerbesteuerhebesatz auf
310, vier auf 330 Prozent. Mit 30
Prozentpunkten – von 300 auf 330
– liegt Usingen an der Spitze. Es
folgen mit jeweils 20 Punkten Hattersheim und Weilrod (neu 330) sowie Sulzbach (neu 310). Hofheim
und Liederbach erhöhen um 15
Punkte, von 315 auf 330 beziehungsweise von 295 auf 310 Prozent. Die Spanne der Gewerbesteuerhebesätze reicht im IHK-Bezirk
Frankfurt von 280 Prozent in Bad
SCHWEVERS & RAAB | Stahl - Hochbau GmbH
Wöhrmannstraße 27 | 47546 Kalkar
T +49 2824 97749-0 | F +49 2824 97749-32
Mail [email protected] | www.schwevers-raab.de
IHK WirtschaftsForum 06.13
Recht und Steuern
Rechts- und Steuertipps
✔ Einkommensteuergesetz:
Merkblatt zum Kindergeld 2013
Das Bundeszentralamt für Steuern
hat ein Merkblatt zum Kindergeld
2013 veröffentlicht. Es gibt einen
Überblick über das Kindergeldrecht nach dem Einkommensteuergesetz. Weitere Infos online
unter www.bzst.de (Suchbegriff
„Kindergeld 2013“).
✔ DBA Deutschland-Türkei
in Kraft getreten
Im Bundesgesetzblatt, Teil II, vom
20. März 2013 wurde bekannt gegeben, dass das Abkommen vom
19. September 2011 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und
der Steuer verkürzung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen am 1. August 2012 in Kraft
getreten ist.
✔ Belegschaftsfotos: Nur mit
Einwilligung der Mitarbeiter
Wenn ein Arbeitnehmer die Einwilligung zur Verwendung eines
Fotos durch den Arbeitgeber erteilt
hat, das nur der allgemeinen Unternehmensdarstellung dient und
keine Person besonders herausstellt, kann eine weitere Verwendung auch nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines
Anlagenmonteurs entschieden,
dessen Arbeitgeber ein gemeinsames Belegschaftsfoto nach Beschäftigungsende weiterhin auf der
Internetseite verwandte. Acht Mo-
nate später widerrief der ehemalige
Mitarbeiter das Einverständnis zur
Fotoverwendung und verlangte die
Entfernung seiner Person auf der
Internetseite binnen Wochenfrist.
Der Arbeitgeber kam der Forderung
etwa sechs Wochen nach Erhalt
dieser Aufforderung nach. In seiner
Begründung weist das Gericht darauf hin, dass eine vom Arbeitnehmer erteilte Einwilligung zur Verwendung eines Belegschaftsfotos
auch über das Ende der Beschäftigung hinausreichen könne, wenn es
nur allgemeiner Illustration diene
und den Arbeitnehmer nicht besonders herausstelle. Zwar könne ein
Arbeitnehmer seine Einwilligung
widerrufen, allerdings unterliege
auch diese Rechtsausübung dem
Grundsatz von Treu und Glauben.
Dabei habe der ehemalige Arbeitnehmer auch Rücksicht zu nehmen
auf Arbeitgeberinteressen wegen
damit verbundenem Aufwand und
Kosten. In Anbetracht des mit der
Herstellung eines aktualisierten
Gruppenfotos verbundenen Aufwands sei eine Frist von sechs
Wochen für die Rücksichtnahmepflicht als angemessen anzusehen
(Urteil des Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz vom 30. November 2012; Az.: 6 Sa 271/12).
Unternehmen sollten vor der Anfertigung von Belegschaftsfotos,
die der Unternehmensdarstellung
dienen sollen, die Einwilligung der
Mitarbeiter einholen. Dabei sollte
gleichzeitig geregelt werden, inwieweit die fortgesetzte Verwendung
nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen möglich sein soll und
welche Fristen bei Widerruf der
Verwendung aus organisatorischen
❙
Gründen geboten sind.
Steuerfälligkeiten im Juni
Staatssteuern
Am 10. Juni 2013 werden fällig: Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer sowie die Einkommensteuer einschließlich
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Veranlagten für das zweite Quartal
2013. Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den
Monat Mai 2013 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im
Kalenderjahr 2012 mehr als 7 500
Euro betragen hat; Monatszahler
sind auch solche Unternehmer,
die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2012 oder
2013 aufgenommen haben (Existenzgründer).
Im Mai 2013 einbehaltene Lohnund Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag,
wenn die für das Kalenderjahr
2012 abzuführende Lohnsteuer
mehr als 4 000 Euro betragen hat.
Im Mai 2013 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das
für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt;
Infos online unter www.finanzamt.de).
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IHK WirtschaftsForum 06.13
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IHK WirtschaftsForum 06.13
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IHK WirtschaftsForum 06.13
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49
fotos: Markus Goetzke
Von links: Prof. Manfred Eibelshäuser, Präsident, Hessischer Rechnungshof, Antje Köster, Bürgermeisterin, Hattersheim, Uwe Becker, Stadtkämmerer, Frankfurt, Joachim Papendick, Vorstandsvorsitzender, Bund der Steuerzahler Hessen, Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern, IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen, und Werner Schlierike, Moderator.
Kommunale Finanzen
Schuldenberg steigt weiter an
Um die Sanierung kommunaler Finanzen ging es am 9. April bei einer Diskussionsveranstaltung in der IHK Frankfurt.
Hierbei wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wo bei der Haushaltskonsolidierung angesetzt werden kann.
Die Diskutanten waren sich darin
einig, dass die kommunalen Haushalte insbesondere über die Ausgabenseite saniert werden müssen. Dies betonte auch Joachim
Papendick, Vorstandsvorsitzender,
Bund der Steuerzahler Hessen, in
seinem Eingangsreferat. Er berichtete, dass die Gesamtverschuldung
der hessischen Kommunen Jahr für
Jahr zunehme. Ende 2011 habe sie
mehr als 23 Milliarden Euro betragen – über 3 800 Euro pro Einwohner. Gleichzeitig stiegen die
Einnahmen aller hessischen Kommunen seit Jahren an.
50
Für dieses Jahr wird prognostiziert, dass die kommunalen Steuereinnahmen in Hessen die Spitzenwerte aus dem Rekordjahr 2008
übertreffen. Pro Einwohner lägen
sie über allen anderen Flächenländern: „Man kann also sagen, dass
die hessischen Kommunen in ihrer
Gesamtheit kein Einnahmeproblem,
sondern ein Ausgabenproblem haben“, so Papendick. Steuererhöhungen seien deshalb aus Sicht
des Bundes der Steuerzahler der
falsche Weg zur Haushaltskonsolidierung. Papendick empfiehlt, zunächst alle Möglichkeiten für Ein-
sparungen auszuschöpfen. Diese
reichten von einer konsequenten
Aufgabenkritik (welche Aufgaben
muss eine Kommune zwingend
wahrnehmen, auf welche kann sie
verzichten) über Effizienzsteigerungen, Standardabbau, Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen,
Ermutigung zu ehrenamtlichem Engagement, Schließung von Einrichtungen bis hin zu Privatisierungen
und öffentlich-privaten Partnerschaften. Das eine Patentrezept
zur Sanierung der Kommunalhaushalte gebe es allerdings nicht. Dafür seien die Voraussetzungen zu
unterschiedlich. Bei der Suche nach
Wegen zur kommunalen Haushaltssanierung müsse deshalb immer
sehr genau der jeweilige Einzelfall
angeschaut werden.
Dr. Thomas Schäfer, hessischer
Finanzminister, bemerkte in der Diskussion, er sehe auch auf der Einnahmeseite der Kommunen noch
Potenzial. Dies betreffe insbesondere die Grundsteuer B, die in Hessen
60 Punkte unter dem Bundesdurchschnitt liege. Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern, IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen, schloss weitere
Steuererhöhungen für Unternehmer
IHK WirtschaftsForum 06.13
Recht und Steuern
und Bürger aus. „An der Steuerschraube kann nicht mehr gedreht
werden“, meinte er. Dagegen sollte
verstärkt über den Abbau von kommunalen Standards und eine Erweiterung der kommunalen Zusammenarbeit nachgedacht werden.
Auch sollte das ehrenamtliche Engagement der Bürger mehr gefördert werden. Hier gingen die IHKs
mit gutem Beispiel voran. So habe
die IHK Gießen-Friedberg 80 hauptamtliche, aber 1 800 ehrenamtliche
Mitarbeiter. Außerdem gelte bei Politikern häufig das Motto „viel hilft
viel“. Politiker sollten dagegen nicht
nur den Input, also die Höhe des
eingesetzten Betrags, bewerten,
sondern verstärkt auch das Ergebnis, das mit einer bestimmten Summe erreicht worden sei.
Auf die Frage, wie verhindert
werden könne, dass Projekte der
öffentlichen Hand letztlich teurer
würden als ursprünglich geplant,
antwortete Prof. Manfred Eibelshäuser, Präsident des Hessischen
Rechnungshofes, wichtig seien
eine exakte Planung, eine zügige
Verwirklichung und möglichst wenig Abweichungen vom ursprünglichen Plan. Für Haushaltsschieflagen seien häufig hausgemachte
Probleme verantwortlich. Dies hänge mit „Haben und Wollen“ zusammen. Auf der einen Seite seien
welche, die haben wollen, auf der
anderen Seite welche, die beglücken wollen. Diese Allianz führe
oftmals zu erhöhten Ausgaben. So
könne er beispielsweise nicht nachvollziehen, warum es in einer Kommune in jedem Stadt- oder Ortsteil
ein Bürgerhaus geben müsse. Diese müssten alle unterhalten werden. Außerdem müssten Bund und
Land aufhören, immer höhere Standards zu setzen.
Schäfer forderte die Kommunen
auf, ihre Ermessensspielräume zu
IHK WirtschaftsForum 06.13
Dr. Thomas Schäfer, hessischer Finanzminister, erläuterte den Zuhörern,
wie der kommunale Schutzschirm des Landes Hessen funktioniert.
nutzen. So seien beispielsweise die
kommunalen Pro-Kopf-Ausgaben im
Sozialbereich in Hessen wesentlich
höher als in Baden-Württemberg.
Hier müssten Anpassungen erfolgen. Zudem erläuterte der Finanzminister den kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen. Ziel sei
die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit in aktuell
besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen und Landkreisen.
Mit Entschuldungs- und Beratungshilfen des Landes sollen in
den Kommunen, die den Schutzschirm in Anspruch nehmen, bis
spätestens 2020 ausgeglichene
Haushalte vorgelegt werden. Die
Entschuldungshilfe betrage 46
Prozent der Kreditmarktschulden
und Kassenkredite der Gebietskörperschaft zum Stichtag 31. Dezember 2009. Das Land Hessen übernehme die Tilgung der abgelösten
kommunalen Darlehen (Gesamtvolumen 2,8 Milliarden Euro) und
leiste zusätzlich Zinsdiensthilfen
bis zu zwei Prozentpunkten (Gesamtvolumen 400 Millionen Euro).
Pro Jahr belaste dies das Land mit
rund 100 Millionen Euro. Um zu
verhindern, dass die entlasteten
Kommunen erneut notleidend werden, müssten sie sich verpflichten,
ihren Haushalt schnellstmöglich
und anschließend dauerhaft jahresbezogen auszugleichen. Die
Entscheidung über einzelne Konsolidierungsmaßnahmen träfen die
Städte und Gemeinden in kommunaler Selbstverantwortung vor Ort.
Die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung würden regelmäßig überprüft.
Antje Köster, Bürgermeisterin
der Schutzschirmgemeinde Hattersheim, hob hervor, wie wichtig es sei,
die Bürger frühzeitig in Vorhaben
und Projekte einzubeziehen. Dies sei
in Hattersheim erfolgt. In Bürgerwerkstätten, Bürgerversammlungen
und öffentlichen Arbeitskreissitzungen seien mögliche Sanierungsmaßnahmen diskutiert worden. Am
Ende hätten eklatante Einschnitte
gestanden: Grund-, Gewerbesteuer und Kita-Gebühren steigen, eine
Zweitwohnsitzsteuer werde eingeführt, die Verwaltung werde verschlankt und biete weniger Dienstleistungen an. Des Weiteren würden
die Angebote im Senioren-, Jugend- und Kulturbereich reduziert,
für die Erhaltung des Hattershei-
mer Schwimmbads sei ein Förderverein gegründet worden. Ziel dieser Maßnahmen sei, zusammen mit
den Entschuldungshilfen des Landes bis 2016 einen ausgeglichenen
Haushalt vorzulegen.
Auch in der reichen Wirtschaftsmetropole Frankfurt müssten, wie
Stadtkämmerer Uwe Becker sagte,
die Ausgaben und Strukturen angepasst werden. Deshalb gebe es
ein Haushaltssicherungskonzept.
Dieses sehe auch eine Erhöhung
der Grundsteuer B vor. Eine Anhebung der Gewerbesteuer sowie die Einführung neuer Steuern
lehne er hingegen ab. Ziel sei, die
hohe Attraktivität der Mainmetropole zu erhalten. Öffentlich-private Partnerschaften seien für ihn
keine Ideologie, sondern eine besondere Form der Finanzierung. Bei
vier Schulprojekten habe Frankfurt
gute Erfahrungen gemacht. Voraussetzung hierfür seien eine ordentliche Planung und Kalkulation
sowie ein „vernünftiger“ Vertrag.
Abschließend gaben die Podiumsteilnehmer dem Frankfurter
Stadtkämmerer noch Anregungen
mit auf den Weg, wie der städtische
Haushalt saniert werden könnte. Sie
schlugen zum Beispiel vor, die städtische IT-Technik zu zentralisieren,
neue Patenschaften, beispielsweise
für Schwimmbäder und Sportplätze, anzuwerben sowie bei den regionalen Marketinggesellschaften
an einem Strang zu ziehen und so
vermehrt internationale Unternehmensansiedlungen zu gewinnen. ❙
autor
Alfred Siegl
Stellvertretender
Geschäftsführer,
Recht und Steuern,
IHK Frankfurt
[email protected]
51
Recht und Steuern
Gesetzentwurf
Unseriöse Geschäftspraktiken
Die Bundesregierung hat im Februar einen Entwurf für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt.
Das Artikelgesetz enthält unter anderem Regelungen zum Abmahnunwesen im Wettbewerbs- und Urheberrecht.
Inkassodienstleistungen
Beim Inkasso-Wesen muss künftig aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen
bestimmten Betrag einfordert
und wie sich die Inkassokosten
berechnen. Die Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der
Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische
Inkassodienstleister aussprechen.
Neue Bußgeldtatbestände und
die Anhebung des Höchstsatzes
von 5 000 auf 50 000 Euro sollen die Sanktionsmöglichkeiten
verstärken.
Telefonwerbung
Gewinnspiele können von Unternehmen künftig nicht mehr
massenhaft per Anruf verabredet werden. In Zukunft ist eine
Gewinnspielabrede nur wirksam,
wenn sie in Textform abgeschlossen wird. Telefonwerbung kann
künftig auch bei automatischen
Anrufmaschinen geahndet werden. Hier bestand bislang eine
Gesetzeslücke. Die maximalen
Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe werden von 50 000 auf
300 000 Euro versechsfacht.
Abmahnunwesen im
Wettbewerbsrecht
Durch die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen sollen finanzielle Anreize für Abmahnungen
deutlich verringert werden. Es
hat sich gezeigt, dass viele Abmahnungen nicht zum Schutz
des Wettbewerbs oder zum
Schutz des eigenen Unternehmens verschickt werden, sondern
weil es sich um eine lukrative
Einnahmequelle handelt. Durch
die Eingabe eines Suchbegriffs im
E-Commerce- und Internetrecht
Infoveranstaltung / Donnerstag, 13. Juni,
15 bis 17.30 Uhr, IHK Frankfurt
Prof. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster,
referiert über aktuelle Entwicklungen des E-Commerceund Internet-Rechts. Er informiert insbesondere über neue
deutsche und europäische gesetzliche Regelungen (zum
Beispiel Button-Lösung und
Widerrufsregelungen) sowie
die Rechtsprechung der Gerichte. Weitere Themen sind
52
unter anderem Urheberrecht,
Datenschutzrecht, Domainrecht, Onlinewerbung, Informationspflichten und Haftungsfragen. Die Teilnahme
kostet 75 Euro. Anmeldung
online unter www.frankfurtmain.ihk.de/veranstaltungen.
Kontakt: IHK Frankfurt, Recht
und Steuern, Sabine Helmke,
Telefon 0 69 / 21 97-13 11,
Fax 0 69 / 21 97-14 87, E-Mail
[email protected].
de. ❙
Internet ist es sehr leicht, auch
kleinste Rechtsverstöße ausfindig
zu machen und den Mitbewerber
mit einer teuren Abmahnung zu
überziehen. Berechtigte Abmahnungen sollen dadurch aber nicht
verhindert werden, da ein Mitbewerber ein Interesse an der raschen Beseitigung einer rechtswidrigen Werbemaßnahme hat.
Der Gegenanspruch bei missbräuchlichen Abmahnungen wird
gestärkt. Der rechtsmissbräuchlich Abgemahnte kann die zu
seiner Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen einfordern.
Fliegender Gerichtsstand
Der fliegende Gerichtsstand für
UWG-Streitigkeiten soll abgeschafft werden. Bei dem fliegenden Gerichtsstand ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Verletzungshandlung begangen wurde. Begehungsort ist
in diesen Fällen nicht der Standort des Servers, sondern der Ort,
an dem die Information dritten
Personen zur Kenntnis gebracht
wird. Bei einem Internet-Abruf
in Deutschland kann sich daher
der Kläger aus mehreren Gerichten bisher das für ihn vermeintlich günstigste aussuchen. Daher
soll der fliegende Gerichtsstand
künftig nur noch in Ausnahmefällen gewählt werden können.
Urheberrecht
Auch das neue Urheberrechts-Gesetz soll vor überzogenen Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht schützen. Deshalb sollen
vor allem die Abmahngebühren
für Rechtsanwälte gesenkt und
damit die Kosten für die erste
Abmahnung an einen privaten
Nutzer gedeckelt werden. Der
Streitwert soll für bestimmte
Verletzungen, die durch Privatleute erfolgen - sofern es sich
um deren erste Verfehlung gegenüber dem Rechteinhaber handelt – auf 1 000 Euro begrenzt
werden. Zudem werden besondere inhaltliche Anforderungen
für urheberrechtliche Abmahnungen festgelegt. Für den Empfänger der Abmahnung soll klar
erkennbar sein, wessen Recht er
durch welche Handlung verletzt
haben soll und welche Zahlungen
im Einzelnen verlangt werden.
Derzeit ist noch fraglich, ob das
Gesetz bis zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden
kann. Es ist zwar keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich, allerdings gibt es einige
umstrittene Regelungen. Dies betrifft auch die Regelungen zum
Urheberrecht. Kritiker vertreten
die Auffassung, dass die Interessen der Verletzten nicht ausreichend berücksichtigt werden,
da eine seriöse Rechtsdurchsetzung in unzulässiger Weise erschwert würde. Aufgrund dieser
Abstimmungsschwierigkeiten ist
der Zeitplan offen.
❙
Autorin
Christine Seitz
Referentin, Recht
und Steuern, IHK
Frankfurt, c.seitz
@frankfurt-main.
ihk.de
IHK WirtschaftsForum 06.13
IHK-Ehrenamt
Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft
Alleinstellungsmerkmale sichern
Herr Prof. Müller, Frankfurt wurden in einer
Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts HWWI aktuell die besten Zukunftsaussichten aller Städte in Deutschland attestiert. Wundert Sie das?
MÜLLER: Nein. Wir haben das besondere Glück,
als Wirtschaftsstandort sehr breit aufgestellt zu
sein. Wir werden zwar häufig in erster Linie als
der Finanzplatz Kontinentaleuropas wahrgenommen, und es besteht auch kein Zweifel daran, dass
der Dienstleistungssektor den Arbeitsmarkt inzwischen dominiert. Gleichwohl haben wir trotz des
Strukturwandels nie die Old Economy aus den Augen verloren. Die Industrie erwirtschaftet 20 Prozent der Wertschöpfung und leistet somit einen
wertvollen Beitrag dazu, dass FrankfurtRheinMain
insgesamt wirtschaftlich sehr solide dasteht.
Welche entscheidenden Standortvorteile bietet FrankfurtRheinMain?
MÜLLER: Mit der Verkehrsinfrastruktur haben
wir einen Standortvorteil erster Güte – selbst
aus der Bundeshauptstadt führt der Weg in die
Welt immer noch über Frankfurt. Nicht zuletzt
haben wir eine exzellente Bildungsinfrastruktur,
wodurch die Unternehmen einen guten Zugang
zur Ressource Wissen haben. Wir haben hier ein
überdurchschnittlich hohes Maß an hoch qualifizierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Zudem verlassen in Frankfurt nur 3,6 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Abschluss.
In jeder anderen Stadt Deutschlands ist diese
Quote weitaus höher.
Also alles im grünen Bereich?
MÜLLER: Es wäre das falsche Signal, sich jetzt
zurückzulehnen. Die Konkurrenz schläft schließlich nicht – vor allem der internationale Standortwettbewerb nimmt stetig zu. Das bedeutet:
Die Alleinstellungsmerkmale, die wir haben, müssen wir uns auch bewahren. Wenn wir die Zukunftsfähigkeit von FrankfurtRheinMain erhalten
und nachhaltig sicherstellen wollen, müssen wir
uns auf unsere Stärken konzentrieren und diese
weiterentwickeln. Der Masterplan Industrie ist in
IHK WirtschaftsForum 06.13
Foto: Petra Menke
Ein Gespräch mit Prof. Mathias Müller, IHK-Präsident und Vorsitzender des Ausschusses Bau- und Immobilienwirtschaft, über den Runden Tisch Wohnen und Überkapazitäten im Frankfurter Büroimmobilienmarkt.
Baustelle des Taunusturms.
diesem Zusammenhang beispielsweise ein erster
Schritt, um dem Wirtschaftszweig innerhalb der
Stadt Investitionssicherheit zu geben. Die nächste
Aufgabe wird sein, diesen Plan auch für die Region zu entwickeln. Das ist zumindest ein Wunsch,
der im November vergangenen Jahres im Rahmen des Frankfurter Immobilien-Kolloquiums formuliert wurde.
Zukunft also eher noch zu- als abnehmen. Wir haben hier jedoch die besten Voraussetzungen, um
die anstehenden Aufgaben kreativ zu lösen. Denn
in FrankfurtRheinMain zählt die Bau- und Immobilienwirtschaft zu den wirtschaftlichen Schwergewichten. Ein immobilienwirtschaftliches Cluster
in dieser Größe und Ausprägung gibt es so kein
zweites Mal in Deutschland. Mit dem Frankfurter
Prof. Mathias Müller, Präsident und Vorsitzender, Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft, IHK Frankfurt: „In FrankfurtRheinMain zählt die Bau- und Immobilienwirtschaft zu den wirtschaftlichen Schwergewichten.“
Eine Forderung des Kolloquiums wurde ja bereits erfolgreich umgesetzt: der Runde Tisch
Wohnen. Jetzt müssen nur noch Lösungen für
den Büroimmobilienmarkt gefunden werden,
zwei Millionen Quadratmeter Leerstand sind
kein Pappenstiel.
MÜLLER: In der Tat müssen wir uns ein paar intelligente Antworten für die Frage einfallen lassen, wie wir mit den Überkapazitäten umgehen.
Denn eines ist sicher: Trotz solider Umsatzvolumina ist es bislang nicht gelungen, den Anteil leer
stehender Flächen deutlich zu verringern. Gleichzeitig kommen jedes Jahr neue Projekte auf den
Markt. Die Handlungsnotwendigkeit, sich mit der
Leerstandsthematik auseinanderzusetzen, wird in
Immobilien-Kolloquium hat die IHK Frankfurt ein
Forum geschaffen, um den interdisziplinären Austausch unter allen Akteuren zu fördern. Denn der
Umgang mit den Überkapazitäten stellt schließlich auch die Stadtentwicklung vor neue Herausforderungen.
❙
Interview
Alexandra May
Inhaberin, Investor & Public
Relations, Wiesbaden
[email protected]
53
IHK-Ehrenamt
Einzelhandelsausschuss
Dynamik der Branche nutzen
M
itarbeiter und Kunden mit Migrationshintergrund spielen für den Einzelhandel eine zunehmend wichtigere
Rolle. Welche Geschäftschancen sich daraus
ergeben, thematisierte jüngst der IHK-Einzelhandelsausschuss. Ohne diese Mitarbeiter und
Käufergruppe wären weder der Vertrieb noch
der Umsatz in dem derzeitigen Umfang denkbar. Dies gilt insbesondere in einer Stadt wie
Frankfurt, wo 42 Prozent der Bürger einen Migrationshintergrund haben.
Aufmerksamkeit für die Mitarbeiter und
Kunden mit anderem kulturellen Hintergrund
ist für den geschäftlichen Erfolg somit von erheblicher Bedeutung. Mitarbeiter mit Migrationshintergrund erleichtern die Ansprache von
Kunden mit gleichem kulturellen Background.
Kommunikative Fallen entstehen auf diese Art
erst gar nicht und der Kunde hat keine Barrieren zu überwinden. Auch zielgruppenspezifische Angebote können zusätzliche Umsätze eröffnen.
Erfolgsfaktoren für Shoppingcenter und
ihre Auswirkungen auf ihr Umfeld waren ein
weiteres Thema im Ausschuss. Hier wurde
deutlich, dass neue Einkaufszentren heute aufgrund planungsrechtlicher Vorgaben meist in
Innenstädten entstehen. Die Integration solcher Handelsgroßprojekte in vorhandene Einkaufsbereiche gelingt nicht immer. Bisweilen
gelingen auch die räumliche Anbindung sowie
die Ergänzung des vorhandenen Sortiments zu
dem jeweiligen innerstädtischen Einkaufsbereich nicht. Eine vorgestellte Untersuchung
von Ecostra kommt zu dem Ergebnis, dass im
Durchschnitt die großen Shoppingcenter besser abschneiden als die kleineren und die älteren besser als die jüngeren Center. Zudem
dokumentiert die Studie, dass die Shoppingcenter auf der grünen Wiese erfolgreicher sind
als die in der Innenstadt.
Den Einzelhandelsausschuss haben wiederholt stadtplanerische und -gestalterische Fragen beschäftigt, die unter anderem mit dem
54
Foto: Gettyimages / Nicolas Russell
Den Einzelhandel in seiner Komplexität und Veränderungsdynamik zu erfassen, darüber zu diskutieren und die
entsprechenden Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, ist eine Aufgabe des IHK-Einzelhandelsausschusses.
Die Mitglieder des Einzelhandelsausschusses beschäftigten sich jüngst mit den Erfolgsfaktoren für Shoppingcenter und deren Auswirkungen auf den Einzelhandel vor Ort.
Bürgermeister und Planungsdezernenten der
Stadt Frankfurt, Olaf Cunitz, diskutiert wurden. Hier ging es um die Weiterentwicklung
der Aufenthaltsqualität in den Einkaufsstraßen und die gute Erreichbarkeit der Innenstädte. Wie wirken sich Bauprojekte auf den
Einzelhandel aus? Wie kann die Verkehrsführung optimiert werden? Wo bedarf es Investitionen in Straßen und Plätze seitens der öffentlichen Hand? Was ist finanzierbar und wie
sollte man die Prioritäten setzen in Zeiten notwendiger Einsparungen zur Entlastung öffentlicher Haushalte? Wo und in welchem Umfang
darf der Einzelhandel durch Werbung auf sich
aufmerksam machen? Wie sollten die Rahmenbedingungen für großflächige Werbung
auf städtischem Grund ausgestaltet werden?
Wie Einkaufsstraßen im Sinne eines Quartiersmanagements zu betreuen sind, erörterten
die Ausschussmitglieder mit Frank Diergardt,
Faja Immobilien und Facility Management.
Er wurde von der Anliegergemeinschaft Neue
Zeil als Quartiersmanager beauftragt. Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit hinsichtlich der
Notwendigkeiten für eine solche Einkaufsstraße und eine vielfältige Kommunikation mit den
Partnern der Stadt sind in diesem Kontext erforderlich, um eine Einkaufsstraße attraktiv zu
erhalten. Zu den Partnern zählen Behörden oder
Vertreter der Politik, die Eigentümer der Immobilien, die Betreiber der Geschäfte oder weitere
Interessenvertreter, wie Verbände oder die IHK.
Auch die Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den
Aufgaben des Quartiersmanagers wie auch die
Organisation von Veranstaltungen oder die Konzeption einer neuen Weihnachtsbeleuchtung.
Sicherheit und Sauberkeit der Straße sind die
Grundvoraussetzung für eine Aufenthaltsqualität, die Kunden beim Einkauf erwarten.
❙
Autor
Dr. Joachim Stoll
Vorsitzender, Einzelhandelsausschuss, IHK Frankfurt, und
persönlich haftender Gesellschafter, Leder-Stoll, Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.13
Amtliches
Neufassung der Wahlordnung der Industrie- und
Handelskammer Frankfurt am Main
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) hat am 25. April
2013 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit
§ 5 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
des Rechts der Industrie- und Handelskammern
vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt
geändert durch Artikel 2 Absatz 61 des Gesetzes
vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), folgende
Wahlordnung beschlossen:
§ 1 Wahlmodus
Die IHK-Zugehörigen wählen nach den folgenden
Bestimmungen in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für die Dauer von
5 Jahren 89 Mitglieder der Vollversammlung.
§ 2 Nachrücken, Nachfolgewahl
(1) Für Mitglieder der Vollversammlung, die vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden, rücken diejenigen
Bewerber nach, die bei der Wahl in der gleichen
Wahlgruppe die nächsthöchste Stimmzahl erreicht
haben (Nachfolgemitglied). Die Namen der ausgeschiedenen und der nachgerückten Mitglieder sind
gemäß § 16 bekannt zu machen.
(2) Ist kein als Nachfolgemitglied qualifizierter Bewerber vorhanden, so wird die Vollversammlung den
freigewordenen Sitz im Wege der mittelbaren Wahl
durch die Vollversammlungsmitglieder besetzen.
Bewerber müssen der Wahlgruppe des ausscheidenden Mitglieds angehören und vom Präsidium und
von mindestens 5 Mitgliedern der Vollversammlung
vorgeschlagen werden. Die mittelbar gewählten
Mitglieder sind gemäß § 16 bekannt zu machen.
(3) Falls der Anteil der in mittelbarer Wahl gewählten Mitglieder der Vollversammlung 20 v. H. der
zulässigen Höchstzahl aller Sitze erreicht, ist die
mittelbare Wahl weiterer Vollversammlungsmitglieder ausgeschlossen. In diesem Falle kann die
Vollversammlung die Durchführung einer unmittelbaren Nachfolgewahl beschließen. Diese erfolgt
für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen
Mitglieds. Sie wird entsprechend den Vorschriften
dieser Wahlordnung durchgeführt. Das gewählte
Nachfolgemitglied muss der Wahlgruppe des ausgeschiedenen Mitglieds angehören.
§ 3 Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen.
(2) Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur
einmal ausüben.
(3) Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
§ 4 Ausübung des Wahlrechts
(1) Das Wahlrecht wird ausgeübt
a) für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder
Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter,
b) für juristische Personen des privaten oder öffent-
IHK WirtschaftsForum 06.13
lichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur
gesetzlichen Vertretung befugt ist.
(2) Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt
werden.
(3) Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz
nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt
werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im
IHK-Bezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen
Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird.
(4) In den Fällen der Absätze 1 lit. b, 2 und 3 kann
das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu
bestimmten Person ausgeübt werden.
(5) Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des § 3
Abs. 3 vorliegt.
(6) Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen
Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht.
§ 5 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens
am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind, das IHKWahlrecht auszuüben berechtigt sind und wenn sie
a) selbst IHK-Zugehörige sind oder
b) allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen
Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind, oder
c) in das Handelsregister als Prokuristen eingetragenen sind, oder
d) besonders bestellte Bevollmächtigte von IHKZugehörigen sind.
(2) Als besonders bestellte Bevollmächtigte von IHKZugehörigen werden solche natürliche Personen anerkannt, deren besondere Bevollmächtigung weitgehende Vertretungsrechte für das Vollmacht gebende
Unternehmen beinhaltet und deshalb einhergeht
a) mit einer hervorgehobenen und unternehmerische Verantwortung beinhaltenden Stellung bei
dem IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevollmächtigung erteilt hat, oder
b) mit einer Position, kraft derer sie die Geschäftstätigkeit des IHK-Zugehörigen, der die besondere
Bevollmächtigung erteilt hat, maßgeblich prägen;
von einer solchen maßgeblich prägenden Position
wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der
besonders bestellte Bevollmächtigte Allein- oder
Mehrheitsgesellschafter des IHK-Zugehörigen ist.
Zur Darlegung der Voraussetzungen für die Anerkennung der besonderen Bevollmächtigung ist
der Betroffene verpflichtet, der IHK eine Erklärung
des Vollmacht gebenden Unternehmens nach dem
Muster der Anlage zu dieser Vorschrift vorzule-
gen; die IHK ist berechtigt, sich die Sachverhalte
zur Ausfüllung der Voraussetzungen gemäß Satz
1 Buchst. a) oder b) ergänzend erläutern oder bestätigen zu lassen.
(3) Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
(4) Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein
Kandidat zur Wahl stellen. Ist bereits ein Vertreter
eines IHK-Zugehörigen Mitglied der Vollversammlung, kann ein weiterer Vertreter dieses IHK-Zugehörigen weder nachrücken noch mittelbar oder unmittelbar gewählt werden.
(5) Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.
§ 6 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Amtszeit der Mitglieder der Vollversammlung beginnt jeweils mit dem 1. April des Wahljahres und endet mit dem 31. März des fünften auf die
Wahl folgenden Jahres. Die Vollversammlungsmitglieder nehmen bis zur konstituierenden Sitzung der
neuen Vollversammlung ihr Amt weiter wahr. Die
neu gewählte Vollversammlung ist innerhalb von
6 Wochen nach dem Beginn der Amtszeit zu ihrer
konstituierenden Sitzung einzuberufen.
(2) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung endet vor Ablauf der in Abs.1 vorgesehenen Amtszeit durch Tod, Amtsniederlegung oder wenn die
Voraussetzungen der Wählbarkeit im Zeitpunkt der
Wahl nicht vorhanden waren oder nachträglich entfallen sind, oder die Wahl aus sonstigen Gründen
für ungültig erklärt wird. Die Mitgliedschaft in der
Vollversammlung bleibt unberührt, wenn die Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 5 Abs.1 lit a) – d) lediglich vorübergehend entfallen, längstens jedoch
für die Dauer von einem Monat.
(3) Das Vollversammlungsmitglied hat, sofern im
Verlauf der Amtsperiode Umstände oder Änderungen eintreten, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit betreffen, diese unverzüglich dem Präsidenten zur Kenntnis zu bringen.
(4) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung wird
nicht berührt durch den Wechsel in eine andere
Wahlgruppe. Die Mitgliedschaft bleibt gleichfalls
unberührt, soweit Mitglieder der Vollversammlung
nach Beginn ihrer Mitgliedschaft durch Unternehmensfusion, -zusammenschluss oder -wechsel ihre
Wählbarkeit von demselben IHK-Zugehörigen ableiten.
(5) Die Gültigkeit von Beschlüssen und Wahlen wird
nicht davon berührt, dass die Voraussetzungen der
Wählbarkeit bei mitwirkenden Mitgliedern der Vollversammlung nicht vorlagen oder zu einem späteren Zeitpunkt entfallen sind.
§ 7 Wahlgruppen
(1) Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 3
Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten
des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen
Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen
55
Amtliches
eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich
insbesondere nach Höhe der Kammerbeiträge, Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der Zahl der ihnen zuzurechnenden IHKZugehörigen.
(2) Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:
01 – Industrie:
IHK-Zugehörige, die ausschließlich oder überwiegend Stoffe oder Waren gewinnen, erzeugen, veredeln, bearbeiten, instand halten oder verwandte Dienstleistungen erbringen. Hierzu zählen auch
Betriebe des Druckgewerbes, der Energie- und
Wasserversorgung, der Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros sowie Betriebe, die sich mit
der Erzeugung und Verarbeitung von land- und
forstwirtschaftlichen Produkten beschäftigen. Zu
dieser Wahlgruppe gehören auch Unternehmen,
deren überwiegende Tätigkeit in der Verwaltung
von Anteilen am Kapital von Unternehmen, die nach
Satz 1 und 2 in die Wahlgruppe 01– Industrie – eingeteilt sind sowie Beteiligungs- und Holding-Gesellschaften von Unternehmen dieser Wahlgruppe.
02 – Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter
und -makler:
IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst hergestellte Waren im Inland, in der Regel nicht an
Konsumenten, absetzen oder hauptsächlich nicht
von ihnen selbst hergestellte Waren exportieren
oder importieren oder Transitgeschäfte tätigen sowie jeweils verwandte Dienstleistungen erbringen.
Zu dieser Wahlgruppe gehören auch IHK-Zugehörige, die sich mit der Vertretung fremder Firmen
oder der Vermittlung von Handelsgeschäften befassen, soweit sie nicht in einer anderen Wahlgruppe erwähnt sind.
03 – Einzelhandel:
IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst hergestellte Waren in der Regel an Konsumenten absetzen oder verwandte Dienstleistungen erbringen.
04 – Kreditinstitute und Wertpapierbörse:
Kreditinstitute im Sinne des KWG sowie Börsengesellschaften und zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassene Unternehmen.
05 – Versicherungen:
Versicherungsunternehmen und bevollmächtigte
Geschäftsstellen.
06 – Finanzdienstleistungen:
Vermögensverwaltungen, Beteiligungsgesellschaften (mit Ausnahme von Beteiligungsgesellschaften
mit Schwerpunkt im produzierenden Gewerbe), Leasingunternehmen, Vermittlung von Versicherungsverträgen, Wertpapieren, Hypotheken, Bausparverträgen und sonstigen Finanzierungen, Vermietung
von beweglichen Sachen.
07 – Verkehr:
IHK-Zugehörige, die sich mit Beförderung, Lagerung, Umschlag und verwandten Dienstleistungen
befassen oder solche Leistungen vermitteln.
56
08 – Tourismus-, Freizeit- und Gesundheitswirtschaft:
IHK-Zugehörige, die sich mit der Verpflegung und
Beherbergung befassen, Reisen veranstalten oder
vermitteln, die in den Bereichen Kultur, Sport, Unterhaltung, Gesundheit und Körperpflege tätig sind
sowie soziale Einrichtungen.
09 – Medien, Information und Kommunikation:
IHK-Zugehörige der Werbe- und Verlagswirtschaft,
PR-Agenturen, Datenverarbeitung, Informationsdienstleister, auch soweit sie Netze zur Nachrichtenübermittlung betreiben, Rundfunk, Filmproduktion und jeweils verwandte Betriebe.
10 – Bau- und Immobilienwirtschaft:
Bauwirtschaft, Wohnungsunternehmen, Grundstücks- und Wohnungsvermittlung und
-verwaltung, Architekturbüros sowie verwandte
Dienstleistungsbetriebe.
11 – Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie sonstige Dienstleistungen:
Wirtschaftliche Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Personal- und Sicherheitsberatung, Markt- und Meinungsforschung
sowie Unternehmen, die nicht den Wahlgruppen 1
bis 10 und 12 angehören.
12 – Bildungswirtschaft:
Private und öffentliche Bildungsträger, selbstständige Lehrer, Schreib- und Übersetzungsbüros sowie
verwandte Dienstleistungen.
(3) Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der
Vollversammlung:
Wahlgruppe:Mitglieder:
01
13
02
6
03
7
04
10
05
2
06
7
07
6
08
9
09
8
10
8
11
11
12
2
§ 8 Wahlausschuss, Wahlfrist
(1) Die Vollversammlung wählt zur Durchführung
jeder unmittelbaren Wahl einen Wahlausschuss, der
aus 5 Mitgliedern und 3 Stellvertretern besteht. Der
Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er wird durch den Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung durch das älteste Wahlausschussmitglied vertreten. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder
anwesend oder durch einen Stellvertreter vertreten sind. Der Wahlausschuss kann durch die Geschäftsführung benannte Personen als Wahlhelfer
bestimmen und sich bei der Wahrnehmung seiner
Tätigkeit deren Unterstützung bedienen. Er kann
einzelne Aufgaben auf die Wahlhelfer übertragen.
Mitglieder der Vollversammlung und Bewerber können dem Wahlausschuss nicht angehören.
(2) Der Wahlausschuss bestimmt die Frist, in welcher die Stimmzettel bei der IHK eingehen müssen (Wahlfrist).
§ 9 Wählerlisten
(1) Die IHK stellt nach den Vorgaben des Wahlausschusses zur Vorbereitung der Wahl getrennt
nach Wahlgruppen Listen der Wahlberechtigten auf
(Wählerlisten) und legt sie dem Wahlausschuss zur
Bestätigung vor. Die Wählerlisten können auch in
Dateiform erstellt werden. Sie enthalten Angaben
zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Identnummer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten.
(2) Bei der Aufstellung der Wählerlisten ist von
den der IHK vorliegenden Unterlagen auszugehen.
Danach sind die Wahlberechtigten auf Grundlage der Vorgaben des Wahlausschusses den einzelnen Wahlgruppen zuzuweisen. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören, werden
vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe zugeordnet.
Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich
haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten oder als Besitzgesellschaft für einen anderen
Wahlberechtigten tätig sind, sind der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten zuzuordnen.
(3) Die Wählerlisten können für die Dauer von
einer Woche durch die Wahlberechtigten oder ihre
Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe.
(4) Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe
oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können binnen einer Woche nach
Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist eingereicht
werden. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind
schriftlich beim Wahlausschuss einzulegen. Der
Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach
Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
(5) Wählen kann nur, wer in den festgestellten
Wählerlisten eingetragen ist oder bis eine Woche
vor Ablauf der Wahlfrist (§ 8 Abs. 2) nachweist,
dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des
§ 9 Abs. 4 entstanden ist.
(6) Die IHK ist berechtigt, Name, Firma und Anschrift von Wahlberechtigten an Bewerber (§ 11)
oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der Wahlwerbung zu übermitteln. Die Bewerber oder deren Bevollmächtigte haben sich dazu schriftlich zu
verpflichten, die übermittelten Daten ausschließlich für Wahlzwecke zu nutzen und sie spätestens
nach der Wahl unverzüglich zu löschen bzw. zu
vernichten.
§ 10 Bekanntmachungen des Wahlausschusses
betreffend Wahlfrist, Einsichtnahme in die Wählerlisten, Einspruchsfrist und Wahlvorschläge
(1) Der Wahlausschuss macht die Wahlfrist (§ 8
Abs. 2) sowie Zeit und Ort für die Einsichtnahme
der Wählerlisten mit dem Hinweis auf die in § 9
Abs. 4 genannten Möglichkeiten der Einreichung
von Anträgen und Einsprüchen einschließlich der
dafür vorgesehenen Fristen bekannt.
IHK WirtschaftsForum 06.13
Amtliches
(2) Der Wahlausschuss fordert in der Bekanntmachung die Wahlberechtigten auf, binnen drei Wochen nach Ablauf der in § 9 Abs. 4 genannten Frist
für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge bei ihm einzureichen. Er weist darauf hin, wie viele Mitglieder in jeder Wahlgruppe zu wählen sind.
§ 11 Kandidatenliste
(1) Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe schriftliche Wahlvorschläge einreichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die
Übermittlung eines eingescannten Dokuments per
E-Mail. Bewerber können nur für die Wahlgruppe
benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt
sind. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für
eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste. Die
Bewerber werden in der Kandidatenliste in der
alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt, bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge
durch Losentscheid fest.
(2) Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen,
Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und
dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine
Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur
Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine
Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach
dieser Wahlordnung ausschließen.
(3) Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen
Unterstützung.
(4) Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge.
Er kann Authentizitätsnachweise verlangen. Er fordert den Kandidaten unter Fristsetzung auf, heilbare Mängel zu beseitigen. Besteht ein Wahlvorschlag
aus mehreren Kandidaten, so ergeht die Aufforderung an jeden Kandidaten, auf den sich die Mängel beziehen.
(5) Ein unheilbarer Mangel liegt insbesondere vor, wenn
a) die Einreichungsfrist nicht eingehalten wurde,
b) das Formerfordernis nicht eingehalten wurde,
c) der Bewerber nicht wählbar ist,
d) der Bewerber nicht identifizierbar ist,
e) die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt.
(6) Jede Kandidatenliste soll mindestens ein Drittel Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe zu wählen sind. Geht für eine Wahlgruppe kein
gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der
gültigen Wahlvorschläge nicht aus, um die Bedingung des Satzes 1 für eine Kandidatenliste zu erfüllen, so setzt der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist und wiederholt die Aufforderung nach
§ 10 Abs. 2. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge
beschränkte Wahl statt.
(7) Der Wahlausschuss macht die gültigen Kandi-
datenlisten mit folgenden Angaben der Kandidaten bekannt: Familienname, Vorname, Beruf oder
Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens. Ergänzende Angaben kann der Wahlausschuss beschließen. Im Falle von Abs. 6 werden
Nachfrist und Aufforderung zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge vom Wahlausschuss ebenfalls
bekannt gemacht.
§ 12 Durchführung der Wahl
(1) Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl).
(2) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche
für die Wahlgruppe die Kandidatenliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der in der Wahlgruppe zu wählenden Kandidaten enthalten. Die Kandidaten werden in der alphabetischen Reihenfolge
ihrer ersten Familiennamen aufgeführt. Bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss
die Reihenfolge durch Losentscheid fest.
(3) Die IHK übermittelt dem Wahlberechtigten folgende Unterlagen:
a) einen Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein),
b) einen Stimmzettel,
c) einen neutralen Umschlag der Bezeichnung "IHKWahl" (Wahlumschlag),
d) einen Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag).
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Amtliches
(4) Der Wahlberechtigte kennzeichnet die von
ihm gewählten Kandidaten dadurch, dass er deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er darf
höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in
der Wahlgruppe zu wählen sind.
(5) Der Wahlberechtigte hat den von ihm gemäß
Abs. 4 gekennzeichneten Stimmzettel in dem von
ihm verschlossenen Wahlumschlag unter Beifügung
des von ihm oder dem oder den Vertretungsberechtigten unterzeichneten Wahlscheins in dem Rücksendeumschlag so rechtzeitig an die IHK zurückzusenden, dass die Unterlagen innerhalb der vom
Wahlausschuss für die Ausübung des Wahlrechts
festgelegten Frist bei der IHK eingehen. Die rechtzeitig bei der IHK eingegangenen Wahlumschläge werden nach Prüfung der Wahlberechtigung
unverzüglich ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.
auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe des Wahlberechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen
die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet
der Wahlausschuss. Gegen diese Entscheidung kann
innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Hierüber entscheidet die Vollversammlung.
(2) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses und Widersprüche gegen die Entscheidung des Wahlausschusses sind zu begründen. Sie
können nur auf einen Verstoß gegen wesentliche
Wahlvorschriften gestützt werden, durch die das
Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Gründe
können nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist
vorgetragen werden. Im Wahlprüfungsverfahren
einschließlich eines gerichtlichen Verfahrens werden nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragene Gründe berücksichtigt.
§ 13 Gültigkeit der Stimmen
(1) Über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen
und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Umstände entscheidet der Wahlausschuss.
(2) Ungültig sind insbesondere Stimmzettel
a) die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen,
b) die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen,
c) in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als
in der Wahlgruppe zu wählen sind,
d) die nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag
eingehen.
Mehrere in einem Wahlumschlag enthaltene
Stimmzettel gelten als nur ein Stimmzettel, wenn
ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer
von ihnen gekennzeichnet ist; andernfalls sind sie
sämtlich ungültig.
(3) Rücksendeumschläge, die lediglich den Wahlumschlag, nicht jedoch den Wahlschein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls
der Wahlschein im Wahlumschlag versendet wurde oder nicht vollständig ausgefüllt ist.
§ 16 Bekanntmachung
Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen auf der Homepage der IHK.
§ 14 Wahlergebnis
(1) Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen
erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses
zieht; das gleiche gilt für die Festlegung der Nachfolgemitglieder (§ 2).
(2) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt
der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt
über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten
Kandidaten bekannt.
(3) Über die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollversammlung. Sollen weitere Informationen veröffentlicht werden, ist darüber rechtzeitig in einer
Wahlbekanntmachung zu informieren.
§ 15 Wahlprüfung
(1) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim
Wahlausschuss eingegangen sein. Der Einspruch ist
58
§ 17 Inkrafttreten
Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung vom 26. November
1957 in der Fassung vom 10. Juni 2008 außer Kraft.
Anlage zu § 5 Abs. 2 Wahlordnung der
IHK Frankfurt am Main
Muster
Besonders bestellter Bevollmächtigter
tigung einhergeht mit einer hervorgehobenen und
unternehmerischen Verantwortung beinhaltenden
Stellung des besonders Bevollmächtigten bei diesem Unternehmen. Diese Stellung muss insbesondere durch weitgehende Vertretungsrechte für das
Vollmacht gebende Unternehmen zum Ausdruck
kommen und dokumentiert werden. Solche Vertretungsrechte können sowohl aus Gesetz als auch aus
einer Vereinbarung heraus resultieren.
Das Gesetz sieht bewusst von einer Einordnung
des besonders Bevollmächtigten in die vom HGB
und dem jeweiligen Gesellschaftsrecht geschaffenen Typen der Unternehmensvertreter ab. Durch
die Wählbarkeit des besonders Bevollmächtigten
soll vielmehr dem Umstand Rechnung getragen
werden, dass es im Wirtschaftsleben leitende Personen gibt, die weder Prokurist noch Geschäftsführer sind.
Die qualitativen Anforderungen an die besondere Bevollmächtigung sind auch zu bejahen, wenn
der Bevollmächtigte das Geschäft des kammerzugehörigen Unternehmens mit maßgeblich prägt. Ein
denkbares Beispiel ist die Stellung als Allein- oder
Mehrheitsgesellschafter im Unternehmen, insbesondere in einem Familienunternehmen, der nicht
die Funktion eines Vorstandsmitglieds, Geschäftsführers oder Prokuristen ausübt, gleichwohl aber
aufgrund ihm eingeräumter, weitreichender Vertretungsrechte maßgeblichen Einfluss auf das Geschick des Unternehmens nimmt.
Firma
Name
Funktion
Anschrift
Frankfurt am Main, 25. April 2013
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Besondere Bevollmächtigung
Prof. Dr. Mathias Müller
Matthias Gräßle
PräsidentHauptgeschäftsführer
Hiermit bevollmächtigen wir Herrn/Frau … stellvertretend für unser/das Unternehmen … im Jahr … für
die Wahl der Vollversammlung der Industrie- und
Handelskammer Frankfurt am Main als Bewerber zu
kandidieren, um bei erfolgreicher Kandidatur Mitglied in der Vollversammlung zu werden.
Herr/Frau … ist besonders bestellte/r Bevollmächtigte/r
(siehe hierzu die Erläuterungen auf der Rückseite)
im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 IHK-Gesetz sowie
§ 5 Absatz 2 der Wahlordnung der Industrie- und
Handelskammer Frankfurt am Main, da er/sie die in
der Anlage näher aufgeführten unternehmerischen
Aufgaben für unsere Firma wahrnimmt. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit stehen ihm/ihr die in der
Anlage ebenfalls im Einzelnen beschriebenen Vertretungsrechte für unser Unternehmen zu.
Die Änderungen wurden vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung am 17. Mai 2013 (AZ III 5-2 – 041-d-060004#002) genehmigt.
Die vorstehenden Änderungen werden hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
Frankfurt am Main, 27. Mai 2013
Datum
Unterschrift
Besonders bestellte Bevollmächtigte
nach § 5 Abs. 2 des IHK-Gesetzes
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Wichtig ist, dass die von einem kammerzugehörigen Unternehmen erteilte besondere Bevollmäch-
Prof. Dr. Mathias Müller
Matthias Gräßle
PräsidentHauptgeschäftsführer
IHK WirtschaftsForum 06.13
foto: FotolEdhar – Fotolia
Verlagsthema Führungskräfte & Personalmanagement
Verlagsthema
Führungskräfte &
Personalmanagement
Impressum
Konzept Verlagsgesellschaft mbH
Heike Allendörfer, Geschäftsführerin
Ludwigstraße 33–37
60327 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 / 97460-640
Die Textbeiträge in diesem Verlagsthema wurden
von den werbenden Unternehmen verfasst.
IHK WirtschaftsForum 06.13
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Mitarbeiter stimmen für „great“
Hofmann Personal zählt zum
sechsten Mal in Folge zu
Deutschlands hundert besten
Arbeitgebern.
Durchschnittlich 15.000 Mitarbeiter beschäftigt der Personaldienstleister Hofmann
Personal in Deutschland. Sie alle konnten im
letzten Jahr in zwei Mitarbeiterbefragungen
ihren Arbeitgeber und ihren Arbeitsplatz
bewerten. Durchgeführt wurden die Umfragen von dem unabhängigen Institut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) und dem
Great Place to Work Institute in Kooperation
mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit
(INQA) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Abschließende Beurteilung
”Wenn ich vor der Wahl stehen würde, würde ich mich wieder
für Hofmann Personal als Arbeitgeber entscheiden.“
”Ich kann mich auf meinen Arbeitgeber Hofmann Personal
verlassen.”
”Ich freue mich, dass meine Meinung für meinen Arbeitgeber
Hofmann Personal wichtig ist.”
”Meine derzeitige Tätigkeit entspricht meinen Fähigkeiten und
Stärken.”
„Meine derzeitige Tätigkeit entspricht meinen Fähigkeiten und Stärken“; für 84 Prozent der befragten Mitarbeiter trifft diese
Seit 2008 erhielten wir jedes Jahr die
Auszeichnung Deutschlands Beste
Arbeitgeber. Darauf sind wir stolz und
freuen uns. Das ist der Motor, der
uns bei Hofmann Personal antreibt,
mit Engagement und Herzblut jeden
Tag alles zu geben. Wir unterstützen
Sie an über 80 Standorten und mit
rund 15.000 Mitarbeitern in ganz
Deutschland. Egal ob Sie einen Job
suchen oder für Ihr Unternehmen die
richtigen Mitarbeiter finden wollen.
www.hofmann.info
84 %
91 %
95 %
84 %
”Ich fühle mich in meinen Kundeneinsätzen gut integriert und
respektiert.“
90 %
”Meine körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet.”
94 %
”Ich gehe gerne zur Arbeit.”
94 %
”Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit meinem Arbeitgeber
Hofmann Personal.”
88 %
„Die Befragungen unserer Mitarbeiter
im internen Bereich und der Mitarbeiter im
Kundeneinsatz helfen uns, anschließend
gezielt Maßnahmen abzuleiten“, sagt die
Geschäftsführerin Ingrid Hofmann und ergänzt: „Unsere Mitarbeiter leisten einen
bedeutenden Beitrag für Unternehmen,
die auf Flexibilität angewiesen sind. Es wäre
schön, wenn diese Dienstleistung auch in
der öffentlichen Meinung die Anerkennung
bekäme, die sie verdient.“
„Ich gehe gerne zur Arbeit“, sagt eine große
Mehrheit (94 Prozent) der befragten Hofmann-Zeitarbeitsmitarbeiter, und mehr als
drei Viertel (88 Prozent) bestätigen, dass sie
mit ihrer derzeitigen Arbeit bei Hofmann zufrieden sind.
Die Hofmann-Kundenunternehmen schneiden ebenfalls gut ab: Rund 90 Prozent der
Hofmann-Mitarbeiter fühlen sich bei ihren
Einsätzen gut integriert, respektiert, und die
Unternehmen würdigen ihre Leistung. Auch
„die körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz
ist gewährleistet“, sagen 94 Prozent der befragten Zeitarbeitsmitarbeiter. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Ergebnissen der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG),
die bescheinigt hat, dass die Unfallzahl bei
Hofmann Personal weit unter dem Branchendurchschnitt liegt.
Quelle: GfK-Umfrage 2012
Ingrid Hofmann gratuliert Kevin Väth zu seiner
bestandenen Personenzertifizierung, die gemeinsam mit dem TÜV Rheinland umgesetzt wird.
Aussage zu. „Ich empfinde diese Zahl zwar
als positiv, sehe aber trotzdem Handlungsbedarf bei der Weiterqualifizierung“, sagt
Ingrid Hofmann. Seit Anfang 2012 bietet
Hofmann Personal seinen Mitarbeitern
gemeinsam mit dem TÜV Rheinland eine
Personenzertifizierung einschließlich Schulungen an. So können die Mitarbeiter ihre
während der Arbeitseinsätze erworbenen
Kenntnisse nachweisen und durch ein unabhängiges Institut zertifizieren lassen.
Ausgezeichnet!
durch zufriedene
MitArbeiter.
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Interview zum Berufswahlpass mit Herrn Klotz, Ausbildungsleiter der Hotels Victoria und Hamburger Hof in Frankfurt am Main
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• Herr Klotz, worauf kommt es bei der Berufswahl an?
Berufswahl bedeutet zunächst einmal sich selbst zu evaluieren, d. h. sich selbst einzuXXXX
schätzen. Dazu gehört es Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche Interessen habe
ich? Welche persönlichen Stärken und Schwächen zeichnen mich aus? Unterbleibt diese
Selbsteinschätzung oder wird sie unzureichend vorgenommen, so ist ggf. Frustration vorprogrammiert.
• Welche Praktikums- und Ausbildungschancen Chancen haben Jugendliche bei
Ihnen im Unternehmen?
schlaggebend sind neben den Stärken und Interessen natürlich Praktika, die während der
Schulzeit oder freiwillig in den Ferien absolviert wurden. Außerdem schätzen wir es, wenn
Neugierde erkennbar ist oder Zusammenhänge hinterfragt werden. Wir hoffen auf genauso
viele kluge Fragen wie Antworten.
Neben Praktikumstellen bieten wir natürlich auch Ausbildungsplätze an. Im Praktikum können die jungen Menschen erste berufliche Erfahrungen sammeln und in der Ausbildung
den gewählten Beruf genau kennenlernen und erlernen. In der Regel sind unsere Auszubildenden sehr jung, so dass wir als Ausbildungsbetrieb eine besondere Verantwortung
tragen. Deshalb investieren wir viel Zeit in den Reifeprozess der Jugendlichen, sowohl in
fachlicher als auch in zwischenmenschlicher Hinsicht. Natürlich profitieren wir davon, denn
unser vorrangiges Ziel ist die Übernahme der Auszubildenden in eine Festanstellung. Und
das gelingt uns sehr oft.
• Welche Vorteile bietet Ihnen der Berufswahlpass im Vorstellungsgespräch?
• Was ist Ihnen besonders wichtig, wenn sich Jugendliche bei Ihnen um einen
Praktikums- oder Ausbildungsplatz bewerben?
• Welche Tipps können Sie den Jugendlichen für die Berufsorientierung geben?
Bei einem Vorstellungsgespräch räumen wir den Hobbys, den Freizeitbeschäftigungen und
den Neigungen der Bewerberinnen und Bewerber viel Raum ein. Da die Bewerberinnen
und Bewerber noch keine konkrete Berufserfahrung mitbringen, möchten wir feststellen,
ob sie überhaupt eine Leidenschaft oder ein Interesse für den gewählten Beruf haben. Aus-
Wir sehen wie engagiert sich die Bewerberin bzw. der Bewerber um einen Ausbildungsplatz
beworben hat, aber auch wie akkurat wichtige Unterlagen geführt sind. Außerdem können
wir sehen, wie sich die Bewerberinnen und der Bewerber selbst einschätzen und warum sie
sich für den gewählten Beruf und unsere Hotels entschieden haben. Mit Hilfe des Berufswahlpasses können wir einschätzen, wie die Berufswahlentscheidung zustande gekommen
und wie tragbar diese ist.
Erster Tipp: Neugierig sein! Viele verschiedene Praktika und Schnuppertage absolvieren, um einen Einblick in verschiedene Berufe zu erhalten. Nützlich sind auch Gespräche über Berufe mit der Familie oder mit Freunden. Ebenso wichtig ist es, sich selber richtig einschätzen zu können, sich einen Beruf zu wählen der zu einem passt.
Als introvertierter Typ gehe ich nicht in ein Hotel, wo ich viel mit Menschen in Kontakt stehe.
ORIENTIERUNG FÜR JUGENDLICHE UND BETRIEBE: DER BERUFSWAHLPASS
Als Lern- und Arbeitshilfe zur Berufsorientierung bündelt der Berufswahlpass
alle Informationen für den Übergang von der Schule in den Beruf. Davon
profitieren die ausbildenden Unternehmen, denn sie:
erhalten frühzeitig Kontakt zu Auszubildenden,
wecken Interesse für ihren Betrieb,
fördern spezifische Kompetenzen
und reduzieren Ausbildungsabbrüche.
Im Interesse der ausbildenden Betriebe sind Schülerinnen und Schüler
ab der siebten Klasse dank des Berufswahlpasses
besser auf das Arbeitsleben vorbereitet,
realistischer in der Einschätzung ihres Leistungsvermögens
und in der Wahl des „richtigen“ Ausbildungsberufs deutlich
besser orientiert.
Informationen zum Berufswahlpass erhalten Sie bei:
Daniela Evermann,
Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V.,
Telefon: 0641 – 98238-27;
E-Mail: evermann.daniela @bwhw.de; www.kompo7.de
Gefördert aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, des Hessischen
Kultusministeriums, der Bundesagentur für Arbeit und der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds.
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Gewinner und Finalisten „Hessen-Champions 2012“
Ministerpräsident Volker Bouffier,
Wirtschaftsminister Florian Rentsch
und Professor Dieter Weidemann,
Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU),
zeichneten im letzten Jahr im Wiesbadener Kurhaus die „Hessen-Champions 2012“ aus.
Gesucht wurden in Kooperation mit
der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MGB H Firmen, die in ihrer
Branche weltweit führend sind sowie
Unternehmen, die – unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße
– überdurchschnittlich viele neue Arbeitsplätze in Hessen geschaffen haben. Auch Firmen mit innovativen Produkten und Ideen waren aufgerufen,
sich zu bewerben.
Vor 1.400 geladenen Gästen erhielt
die Schunk Group aus Heuchelheim
die Auszeichnung in der Kategorie
„Weltmarktführer“. Der internationale Technologiekonzern mit mehr als
60 operativen Gesellschaftern, rund
8.300 Beschäftigten in 27 Ländern
und knapp 1 Mrd. Euro Umsatz produziert u.a. Kohlebürsten, die für perfekte Stromübertragung in Elektromotoren sorgen. Allein 500 Mio. Stück
liefert das Unternehmen jährlich für
die Automobilindustrie.
Gewinner in der Kategorie „Jobmotor“ wurde die Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG aus Stadtallendorf. Die größte konzernunabhängige
Gießerei Europas produziert Fertigteilkomponenten und Systembauteile
für die Automobil-, Nutzfahrzeug- und
Hydraulikindustrie. Das Unternehmen
steigerte 2011 im zweiten Jahr in Folge die Beschäftigung um zwölf Prozent auf 3.712 Mitarbeiter.
In der Kategorie „Innovation“ hat
die ISRA VISION AG aus Darmstadt
gewonnen. Der „Griff in die Kiste“,
nämlich das angepasste Herausholen eines erkannten Gegenstandes,
galt für Roboter bislang als unlösbare Aufgabe – und ist der Wettbewerbsbeitrag von ISRA VISION. Das
Unternehmen ist Technologieführer
von sehenden Systemen für Roboter.
Als Spin-Off der TU Darmstadt gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen über 500 Menschen
an 25 Standorten.
70 Unternehmen haben sich im Jahr
2012 am Wettbewerb beteiligt. Acht
Bewerber erreichten das Finale. Alle Finalisten wurden im Rahmen der Preisverleihung urkundlich ausgezeichnet.
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Finalisten „Hessen-Champions
2012“, Kategorie „Weltmarktführer“:
 PVA TePla AG, Wettenberg
 Schunk Group, Heuchelheim
Finalisten „Hessen-Champions
2012“, Kategorie „Jobmotor“:
 Continental Teves AG & Co.
oHG, Frankfurt am Main
 Fritz Winter Eisengießerei
GmbH & Co. KG, Stadtallendorf
 Knaus Tabbert GmbH, SinntalMottgers
Finalisten „Hessen-Champions
2012“, Kategorie „Innovation“:
 HÜBNER GmbH, Kassel
 ISRA VISION AG, Darmstadt
 Krautzberger GmbH, Eltville
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Bewerben können sich alle Firmen mit
Sitz in Hessen. Insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen sind eingeladen,
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Unternehmen für herausragende Leistungen auszuzeichnen, ist das
Ziel des Wettbewerbs „Hessen-Champions“. Gesucht werden Firmen,
die in ihrer Branche weltweit führend sind, überdurchschnittlich
viele neue Arbeitsplätze in Hessen geschaffen oder neue Produkte
bzw. Verfahren entwickelt haben.
Als wichtigster und größter Unternehmenswettbewerb stellt der Innovations- und Wachstumspreis des Landes Hessen die wirtschaftliche
Bedeutung von zukunftsfähigen Unternehmen heraus und gibt
Impulse für ein aktives Ideenmanagement. Der Wettbewerb „HessenChampions“ vergibt Preise in den Kategorien:
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IHK WirtschaftsForum 06.13
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136. Jahrgang
07.|08.13
IHK WirtschaftsForum
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Cluster Integrierte Bioindustrie – Förderprogramme – Rechtsrahmen für FuE-Kooperationen
Standortpolitik
Branchenporträt „Einzelhandel im Main-Taunus-Kreis“ – Konjunkturumfrage der
IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen – EU-Aktionsplan „Unternehmertum 2020“
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Landtagswahl: Diskussionsrunde zu den Folgen der Finanzkrise für die Landespolitik –
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Änderungen vorbehalten.
special – standortpolitik – starthilfe und unternehmensförderung –
aus- und weiterbildung – innovation und umwelt – international –
recht und steuern – ihk-ehrenamt – unternehmensreport – ihk intern
Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 2. Juli 2013.
Stefan Ader
Impressum
Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
IHK WirtschaftsForum
Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain
Herausgeber
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Telefon 0 69 / 21 97- 0
Fax 0 69 / 21 97-14 24
Internet www.frankfurt-main.ihk.de
Verantwortlich für den Inhalt
Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer,
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Angelika Borz
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elektronische Vervielfältigung von Artikeln und Fotos nur nach Rücksprache
und mit Quellenangabe. Nachdruck von
Namensbeiträgen nur mit der Genehmigung des Verfassers. Belegexemplar erbeten.
Die mit Namen des Verfassers gekennzeichneten Artikel geben die Meinung
des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main wieder.
Titelbild: Christine Sieber
IHK WirtschaftsForum 06.13
Verlag
Konzept Verlagsgesellschaft
Ludwigstraße 33–37
60327 Frankfurt am Main
Geschäftsführung
Heike Allendörfer, Stefan Wolff
Anzeigenleitung
Alexandra Lueg
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Fax 0 69 / 9 74 60 - 86 33
E-Mail [email protected]
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Nr. 114 vom 1. Dezember 2012
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Druck
Societätsdruck, Frankfurt
Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im
Rahmen der grundsätzlichen Beitrags­
pflicht als Mitglied der IHK. Das IHK Wirt­schaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen
der IHK Frankfurt am Main kostenlos. Nicht­mitglieder können das Unternehmermagazin
für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das
Jahresabo kostet für Nicht­mitglieder 30 Euro, das Einzelexemplar 2­ ,50 Euro. Das IHK
WirtschaftsForum erscheint am Anfang jeden Monats, Doppel­ausgaben im Juli/August
und Dezember/Januar.
Am 2. April feierte Stefan
Ader seinen 50. Geburtstag. Der gebürtige Hattinger war zunächst in
Düsseldorf und Aachen
für Accor tätig, bevor
er im März 2005 als Direktor das Mercure Hotel Eschborn Helfmann Park übernahm, anschließend das Mercure
Hotel Eschborn Ost. Später war er
als Directeur Délégué verantwortlich für die drei Mercure Hotels
in Eschborn sowie das in Wetzlar.
2009 wechselte er in das größte
Accor-Hotel in Deutschland, das
Dienstjubiläen im Juni
40 Jahre
Wilhelm Repp, Hetra Heinrich Hettler Spedition-Spezialtransporte, Frankfurt
25 Jahre
Wolfgang Kohl, Deutscher
Fachverlag, Frankfurt
Frank Römer, EppsteinFoils,
Eppstein
Hiltrud Scharmann, Poly-clip
System, Hattersheim
Karlheinz Hilbert, Württembergische Versicherung, Frankfurt
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe.
Inzwischen ist Ader als
Regionaldirektor verantwortlich für die MGallery und Mercure Hotels
im RheinMain-Gebiet.
Seit April 2011 ist er Relais Einkauf der Marke Mercure; als
Verantwortlicher der Arbeitsgruppe
Food & Beverage ist er seither für
die Ausrichtung der Mercure Hotels in Deutschland verantwortlich.
Ehrenamtlich engagiert sich Stefan
Ader seit 2007 im IHK-Ausschuss
für Tourismus.
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der nächsten Ausgabe
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