IHK WirtschaftsForum 06|13 - IHK Frankfurt am Main
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Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main 136. Jahrgang 06.13 IHK WirtschaftsForum Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain www.frankfurt-main.ihk.de Finanzplatz Frankfurt A 4836 08-29 Europäisches Kompetenzzentrum – Finanzmarktregulierung – Eiopa – Prinzip Aktie – House of Finance Standortpolitik Umwelt Steuern FrankfurtRheinMain: So international wie nie zuvor 31 Emissionen: Neues Industrieanlagenrecht in Kraft 40 IHK-Bezirk Frankfurt: Kommunen erhöhen Steuern 46 JETZT AUCH DIGITAL ! Machen Sie Ihr Unternehmen zum doppelten Öko! * * Ökologisch und ökonomisch: mit Klimaneutralem Wirtschaften. Warum es sich lohnt, mit ENTEGA zum Öko zu werden? Weil ENTEGA Ihr Unternehmen ökologisch und ökonomisch nach vorn bringt. Denn wir kümmern uns für Sie um alle Aspekte der Klimaneutralität. Wir bieten Ökostrom und klimaneutrales Erdgas an. Wir beraten Sie bei allen Effizienzmaßnahmen, die Energie und damit CO2 einsparen. 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Dieses Asset dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Ohne Zweifel gab es hausgemachte Fehlentwicklungen, die abgestellt werden müssen. Dennoch dürfen Politik und Aufsicht das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Denn ein funktionierender Finanzplatz ist kein Selbstzweck, sondern erfüllt eine wichtige Funktion bei der Finanzierung der Realwirtschaft. Dieses gedeihliche Miteinander war bislang eine große Stärke des Finanzplatzes Frankfurt – und so muss es auch bleiben. Deswegen beobachte ich mit großer Sorge, wie manch einseitiger Schritt der Politik – etwa die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Teilen der EU – den Finanzplatz in seiner Funktionsfähigkeit massiv gefährdet. Am Ende zählen Augenmaß und eine berechenbare Politik. Wir sollten insofern nicht nur in Regulierungsfragen zu einer neuen Sachlichkeit im Umgang mit der Finanzwirtschaft zurückkehren. Zugleich ist auch die Finanzbranche aufgefordert, ein klares Bekenntnis zu ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und dem Standort zu geben. Wenn uns das gelingt, bin ich guten Mutes, dass Frankfurt seine Position als führender Finanzplatz in Kontinentaleuropa weiter ausbauen kann. Prof. Dr. Mathias Müller Präsident, IHK Frankfurt IHK WirtschaftsForum 06.13 3 08-29 INHALT 06.13 Editorial 3 03 A sset nicht aufs Spiel setzen Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt 06 Kurzmeldungen 3 special Finanzplatz Frankfurt 3 08 10 12 14 16 18 20 24 26 28 4 Frankfurt Europäisches Kompetenzzentrum Eiopa Starkes Signal für Frankfurt Eiopa Unabhängige Stimme Realwirtschaftlich orientierte Banken stärken den Finanzplatz Frankfurt Finanzplatz Frankfurt Gut aufgestellt Mittelstand Hart umkämpfter Markt Globale Universalbanken Managed in Germany Auslandsbanken Vom Wettbewerb profitieren House of Finance Auf gutem Weg zur Spitze Unternehmensfinanzierung Das Prinzip Aktie IHK WirtschaftsForum 06.13 34 50 53 40 Standortpolitik 3 30 EU-Berufskraftfahrer Schulungen rechtzeitig buchen 31 Wirtschaft International So international wie nie zuvor Unternehmensförderung und Starthilfe 3 32 Leasing Flexible Finanzierungslösung 34 Existenzgründung Durchstarten mit der KfW International 3 42 E-Commerce Der persönliche Kontakt zählt 44 Hessischer Außenwirtschaftstag Alte und neue Wachstumsmärkte recht und steuern 3 Aus- und weiterbildung 3 46 IHK-Bezirk Frankfurt Kommunen erhöhen Steuern 50 Kommunale Finanzen Schuldenberg steigt weiter an 52 Gesetzentwurf Unseriöse Geschäftspraktiken 36 IHK-Bildungszentrum 38 20. Berufsbildungsmesse Berufe zum Anfassen IHK-Ehrenamt 3 innovation und umwelt 3 40 Emissionen Neues Industrieanlagenrecht 53 Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft Alleinstellungsmerkmale sichern 54 Einzelhandelsausschuss Dynamik der Branche nutzen 67 vorschau | impressum | Beim Namen genannt 3 Beilagenhinweis: In dieser Ausgabe sind Beilagen der Dell Halle GmbH / Saale und der Ford Werke GmbH / Köln beigelegt. Wir bitten um freundliche Beachtung! IHK WirtschaftsForum 06.13 5 Kurzmeldungen Ausbildung Jugendarbeitslosigkeit in der EU Ausbildungspakt“, durch den viele Tausend neue Ausbildungsplätze geschaffen wurden. „Wir teilen unser Wissen gern mit anderen Ländern“, erklärte Wansleben auf dem Treffen „Youth employment and rethinking education“. Eine Kooperation mit den Kammern in Spanien, Italien und Griechenland bestehe bereits. ❙ Foto: E. Blatt Foto:Gettyimages / John Carey Für praxisnähere Berufsausbildung warb DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben kürzlich im Europäischen Parlament. Dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland so niedrig sei, läge an der dualen Berufsausbildung, so Wansleben. Er berichtete über den von der IHK-Organisation initiierten „Nationalen IHK intern Hessischer Verdienstorden für Prof. Wilhelm Bender Anfang Mai hat Jörg-Uwe Hahn (1. v. r.), stellvertretender hessischer Ministerpräsident, den früheren Fraport-Vorstandsvorsitzenden, Prof. Wilhelm Bender (2. v. l.), mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet. „Mit seinem vorbildlichen Einsatz hat Wilhelm Bender die wirtschaftliche Situation, die Kultur und das öffentliche Leben in Frankfurt jahrzehntelang geprägt. Er ist ein brillanter Kommunikator und Mediator, der zu den herausragenden Persönlichkeiten in Frankfurt, Hessen und Deutschland zählt“, sagte Hahn in der Laudatio. Bender war in verschiedenen führenden Funktionen tätig, bevor er 1993 Vorstandsvorsitzender der damaligen Flughafen AG und der heutigen Fraport wurde. In den 17 Jahren an der Spitze des Unternehmens forcierte Bender die Internationalisierung des Konzerns sowie den Ausbau 6 des Flughafens. Unter seiner Regie hat sich der Flughafen Frankfurt als Weltflughafen und Drehkreuz im internationalen Luftverkehr im Herzen Europas etabliert. „Unter seiner erfolgreichen Leitung und seinem ehrgeizigen Investitionsprogramm verhalf er der Region zu einem Aufschwung des Wirtschaftsstandorts Frankfurt und damit auch zu neuen Arbeitsplätzen“, so Hahn. Darüber hinaus engagiere sich der 69-Jährige in wirtschaftlichen, sportlichen sowie kulturellen Bereichen. So ist er unter anderem Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eintracht Frankfurt Fußball AG, seit Juli 1993 beratendes Mitglied der IHK-Vollversammlung, Vorsitzender des Kuratoriums der Gesellschaft der Freunde und Förderer des jüdischen Museums und Mitbegründer der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain, deren Vorsitz er 2005 übernahm. ❙ Standortpolitik Bewerbung als Hauptstadt des fairen Handels „Frankfurt bewirbt sich als Hauptstadt des fairen Handels“, so Oberbürgermeister Peter Feldmann. Um ein Gütesiegel der besonderen Art gehe es bei diesem Wettbewerb, der Städte und Gemeinden in Deutschland auszeichnet, die sich für fairen Handel starkmachen. Der Titel gehe an Kommunen, die global verantwortungsvolles Handeln als kommunales Thema begreifen, ihre Bürger für den fairen Handel begeistern und das Thema mit Engagement und Ideenreichtum voranbringen. Seit 2003 richtet die Servicestelle „Kommunen in der Einen Welt“ alle zwei Jahre den Wettbewerb aus. Hauptstadt des fairen Handels ist zurzeit Bremen. Bereits im Januar 2011 wurde Frankfurt als Fairtrade-Stadt ausgezeichnet. In diesem Jahr möchte die Mainmetropole den nächsten Schritt machen und sich bis Mitte Juli um den Hauptstadt-Titel bewerben. Damit Frankfurt sich in dem Wettbewerb von anderen Städten absetzt, konzentrieren sich die Organisatoren der Kampagne vor allem auf zwei typische Aspekte: Frankfurts Prägung durch ein vielschichtiges internationales und multikulturelles Miteinander und Frankfurt als Bankenmetropole. Weitere Infos online unter www.fairtradetown-frankfurt.de. ❙ IHK WirtschaftsForum 06.13 Foto: Stefan Krutsch IHK intern Goethe-Universität: Weltoffen, forschungsstark und bürgernah Während der jüngsten Sitzung der IHK-Vollversammlung stellte Prof. Werner Müller-Esterl, Präsident der Goethe-Universität, die Highlights des Jubiläumsjahrs der Frankfurter Alma Mater in 2014 vor. Unter dem Motto „100 Jahre Goethe-Universität. Weltoffen, forschungsstark, bürgernah“ sind neben dem Neujahrsempfang der Universität im Januar unter anderem ein Zubin-Mehta-Konzert in der Alten Oper (18. Februar), ein Festakt zum 100-jährigen Bestehen in der Paulskirche mit Bundespräsident Joachim Gauck (18. Oktober) sowie die Ausstellung „100 Jahre – 100 Objekte“ (Oktober) geplant. Müller-Esterl erinnerte in seinem Vortrag daran, dass die Goethe-Universität mit ihrer Umwandlung in eine Stiftungsuniversität in 2008 an ihre Tradition wiederangeknüpft habe, denn sie sei 1914 von Frankfurter Bürgern gegründet und privat finanziert worden. Als Stiftungs- und Bürgeruniversität sichere sich die Universität eine Autonomie, die ihre Positionierung als eine der führenden Forschungsund Lehruniversitäten sichere. Derzeit zählt die Goethe-Universität rund 43 000 Studenten, 600 Professoren und 2 200 wissenschaftliche Mitarbeiter. Foto: Prof. Mathias Müller (l.), Präsident, IHK Frankfurt, und Prof. Werner Müller-Esterl (r.), Präsident, Goethe-Universität. ❙ WWW.FRANKFURT-MAIN.IHK.DE/WIFO-APP IHK WIRTSCHAFTSFORUM GOES APP NEU HEUTE SCHON GEAPPT? Lesen Sie das IHK WirtschaftsForum ab sofort auch digital: Laden Sie sich die App über den App-Store oder Google Play kostenfrei auf Ihr Tablet. IHK WirtschaftsForum 06.13 Foto: Gettyimages / Hiroshi Watanabe JETZT AUCH DIGITAL 7 foto: Petra Menke Frankfurt steht als Synonym für den Finanzstandort Deutschland. Frankfurt Europäisches Kompetenzzentrum Der Finanzplatz Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren eine hervorragende Position für die Zukunft erarbeitet. Neben dem Ausbau der eigenen Stärken tragen auch Kooperationen dazu bei, diese Position langfristig zu sichern. D er Finanzplatz Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren eine Reputation erarbeitet, die weit über Euroland und den Kontinent hinaus ausstrahlt. Im Verlauf der beiden vergangenen Dekaden konnte Frankfurt im Vergleich zu den anderen nationalen Finanzplätzen stetig gewinnen. Die Mainmetropole steht daher heute in der WahrFinanzplatzdatenbank Mit der Finanzplatzdatenbank unterstützt Frankfurt Main Finance Unternehmen aus der Region FrankfurtRheinMain darin, Geschäfte im Ausland anzubahnen. Die Datenbank veranschaulicht das Leistungsangebot des Finanzplatzes Frankfurt in den Dimensionen Teilnehmer, Produkte sowie Grad der Internationalisierung. Sie zeigt damit internationalen Geschäftspartnern Möglichkeiten für Kooperationen mit heimischen Anbietern auf. Kostenfreie Eintragung online unter www.frankfurt-main-finance.com/fcm. 8 nehmung nationaler wie auch internationaler Finanzmarktakteure als Synonym für den Finanzstandort Deutschland. Von den 206 Auslandsbanken hierzulande haben sich allein 156 in der Metropolregion angesiedelt, dazu die Deutsche Börse. Darüber hinaus hat hier mit Clearstream nicht nur eine der größten, sondern auch technisch führenden Abwicklungs- und Verwahrgesellschaften für den internationalen Wertpapierhandel ihren Sitz. Die mehr als 200 Banken in der Stadt beschäftigen stabil über 74 000 Mitarbeiter. Nach jüngsten Prognosen dürfte dies auch so bleiben. Nicht zuletzt wegen dieser Stabilität steht Frankfurt auch als Synonym für Besonnenheit. Denn im Gegensatz zu anderen Finanzzentren hat die Frankfurter Finanzwirtschaft stets ihre enge Bindung zur Realwirtschaft beibehalten. Auch deshalb hat es in der Mainmetropole selbst auf dem Höhepunkt der Finanzkrise nie Exzesse oder Entlassungswellen wie an anderen internationalen Finanzplätzen gegeben. Die Akteure am Finanzplatz Frankfurt waren immer von der Überzeugung geleitet, IHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt dass die wichtigste Aufgabe eines Finanzplatzes darin besteht, langfristigen Kapitalbedarf mit langfristigem Investitionsbedarf zusammenzuführen, um so das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Wenn sich die maßgeblichen Akteure weiter auf diese Funktion besinnen, tragen sie dazu bei, nach vielen Jahren der Krisenbewältigung den Blick wieder stärker auf die Wachstumschancen der Weltwirtschaft zu lenken. Zwei wesentliche Faktoren haben zu der Stärke Frankfurts als internationales Finanzzentrum beigetragen: Zum Ersten hat die Ansiedlung der Europäischen Zentralbank (EZB) wesentliche Impulse gesetzt, von denen die Stadt als Ganzes profitiert. Frankfurt war schon immer eine sehr offene Stadt und hat sich dank der EZB vielleicht sogar zur europäischsten aller Städte entwickelt. Zum Zweiten steht die Politik unmissverständlich zum Finanzplatz. Die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer mag bei dem einen oder anderen Zweifel wecken. Doch als Finanzplatzinitiative sieht Frankfurt Main Finance ein klares Bekenntnis vonseiten der Politik für den Standort, alleine deshalb, weil die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als ordentliche Mitglieder tragende Säulen der Initiative sind. Frankfurt, Hessen und Deutschland wollen einen starken, stabilen, weltoffenen und zur Wohlfahrt des Landes beitragenden Finanzplatz. Dieser gesellschaftliche Konsens steht außer Frage. Die Frage der genauen Ausgestaltung wird jedoch legitimerweise durchaus kontrovers diskutiert: Was ist stark? Was ist stabil? Und was trägt zur Wohlfahrt bei? Diese Fragen sind in erster Linie von der Politik zu beantworten, die sich dabei auch die Expertise vom Finanzplatz holt. Ausruhen darf sich Frankfurt auf dem Erreichten freilich nicht. Der Wettbewerb unter den Finanzzentren ist intensiv. Und er tut Europa gut, denn er sorgt für innovative, transparente und fair gepreiste Produkte für die Realwirtschaft. Den Wettbewerb hintanstellen jedoch sollten die Akteure, wenn es darum geht, sich mit engen Kooperationen für möglichst einheitliche Rechtsräume einzusetzen und gemeinsam neue wirtschaftliche Herausforderungen zu meistern. So ist Frankfurt Main Finance Gründungsmitglied des European Financial Centres Roundtable der europäischen Finanzplätze Frankfurt, München, Edinburgh, London, Luxemburg, Madrid, Paris und Stockholm. In diesem Kreis arbeiten die europäischen Finanzplätze unter anderem bei Fragen der Regulierung zusammen, ohne dass gleich die vollständige Übereinstimmung in inhaltlichen Positionen angestrebt würde. Unabhängig davon wird es auch weiterhin für jeden einzelnen Finanzplatz darum gehen, seine eigenen Kernkompetenzen optimal zu entwickeln. Fragt man auf Delegationsreisen oder bei internationalen Konferenzen nach dem Bild des Finanzplatzes Frankfurt, so gleichen sich die Antworten von Riad bis São Paulo: Die Finanzmetropole am Main steht für Stabilität und Wertarbeit, für Technologieführerschaft im Zahlungsverkehr, für zuverlässigen voll integrierten Börsenhandel, für den Mittelpunkt des europäischen Anleihegeschäfts und nicht zuletzt für eine solide Geldpolitik. Die Konzentration der europäischen Institutionen zur Gestaltung der neuen Finanzarchitektur am Standort Frankfurt wird darüber hinaus das Image Frankfurts als Center of Excellence für Regulierung weiter stärken. Denn Frankfurt hat mittlerweile eine einzigartige Expertise auf den Feldern Risikomanagement und Regulierung aufgebaut – mit dem Sitz der EZB, der Versicherungsaufsicht Eiopa, dem European Systemic Risk Board und demnächst auch der euroIHK WirtschaftsForum 06.13 päischen Bankenaufsicht liegt in Frankfurt das unbestrittene Zentrum der europäischen Infrastruktur in der Finanzmarktaufsicht. Zugleich steht der Finanzplatz Frankfurt für exzellente, praxisnahe Forschung und Lehre im Bereich der Wirtschafts- und Finanzwissenschaft. Dies belegen die hier angesiedelten Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie deren enge Vernetzung mit Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern. Allein im House of Finance an der Goethe-Universität Frankfurt forschen und lehren etwa 150 Wissenschaftler. Mit der Frankfurt School of Finance & Management hat ein weiteres Top-Institut seinen Sitz in der Finanzmetropole. Hinzu kommen private Hochschulen von internationalem Rang mit einer dezidierten Spezialisierung auf das Finanzwesen, zum Beispiel die WHU – Otto Beisheim School of Management oder, in der weiteren Region, die European Business School. Ein weiterer gewichtiger Schritt beim Ausbau des europäischen Kompetenzzentrums war die Gründung des Frankfurter Instituts für Risikomanagement und Regulierung (Firm). Mit diesen und weiteren Institutionen gehört der Finanzplatz Frankfurt zu den führenden europäischen Kompetenzzentren der Finanzwissenschaft. Diese Kernkompetenz verhilft Frankfurt zu einer hervorragenden Startposition in einem Wettbewerb neuer Qualität: Es sind insbesondere die Finanzplätze der aufstrebenden Nationen, die Emerging Financial Centers, die im Sog der Dynamik ihrer Volkswirtschaften zu immer stärkeren Wettbewerbern werden. Für den Finanzplatz Frankfurt bedeutet das eine komplexe Herausforderung: Es geht nämlich nicht ausschließlich darum, die Geschäftschancen zu erschließen und die eigene Wettbewerbsposition zu festigen, sondern ebenso darum, die Beziehungen als wertvolle Dialogpartner zu pflegen und auszubauen. In diesem Zusammenhang herrscht mittlerweile eine große Übereinstimmung darüber, dass Finanzplätze mit einem komplementären Leistungsangebot von Widersachern zu Partnern werden können. Hier nicht nachzulassen, ist einer der entscheidenden Faktoren für die Zukunft des Finanzplatzes. Denn die Vorrangstellung aller etablierten Finanzzentren in der Welt ist ständig herausgefordert – auch die von Frankfurt. Nichts illustriert das besser als der Global Financial Centres Index (GFCI): Während 2007 noch 24 von 50 aufgeführten Finanzplätzen in Europa lagen, waren es 2012 nur noch 34 von 77. Von dieser Dynamik kann Frankfurt profitieren. Die Voraussetzungen hierfür sind gut, denn Frankfurt hat sich als verlässlicher und kenntnisreicher Partner für den Aufbau der Finanzzentren in den Emerging Markets profiliert. Viele ausländische Dialogpartner haben vor diesem Hintergrund bereits eine klare Vorstellung davon, was der Finanzplatz Frankfurt ihnen zu bieten hat. Auch dabei zeigen Stadt und Land großes Engagement. Die bereits bestehenden, guten Kontakte zu Peking, Istanbul und Moskau sind hier nur der Anfang. ❙ Autor Dr. Lutz Raettig Sprecher des Präsidiums, Frankfurt Main Finance, Frankfurt, [email protected] 9 foto: Gettyimages / klenger Eines der wichtigsten Ziele von Solvency II ist es unter anderem, den Schutz der Versicherten zu stärken und einheitliche Wettbewerbsstandards im Versicherungssektor des europäischen Binnenmarktes zu etablieren. Eiopa Starkes Signal für Frankfurt Frankfurt ist nicht nur Bankenmetropole, sondern auch bedeutender Standort für Versicherungen. Nicht zuletzt die Ansiedlung der europäischen Versicherungsaufsicht hat den Finanzplatz aufgewertet. E s war ein wahres Meisterstück von Bundes- und Landespolitik, Stadt und regionaler Wirtschaftsförderung, die Ansiedlung der European Insurance and Occupational Pensions Authority (Eiopa) in Frankfurt durchzusetzen. Zugleich war es auch ein starkes Signal für den internationalen Finanzplatz Frankfurt, neben der Europäischen Zentralbank und dem Rat für systemische Risiken eine weitere wichtige Institution der europäischen Finanzaufsichtsarchitektur in die Mainmetropole zu holen. Der Erfolg gibt all Solvency II Der Kern von Solvency II ist die künftige Verpflichtung von Versicherungsunternehmen, ihre Geschäftsrisiken exakt zu bewerten und adäquat mit Risikokapital zu hinterlegen. Gleichzeitig wird ein neuer Rahmen für die interne Risikoorganisation geschaffen, um Geschäftsverantwortung und Risikokontrolle strenger voneinander zu trennen. Zur Verbesserung der Markttransparenz schreibt Solvency II zudem neue Offenlegungsvorschriften vor. Auch die Beaufsichtigung des Versicherungssektors wird neu geordnet und soll kooperativ durch nationale und europäische Behörden wie Eiopa erfolgen. 10 jenen Recht, die sich damals besonders engagiert hatten: Die Institution Eiopa und ihre 100 Mitarbeiter sind in Frankfurt und der RheinMain-Region angekommen, die Anbindung an den Finanzplatz wird immer enger. Wenn nun auch noch die europäische Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Arbeit aufnimmt, hat sich Frankfurt endgültig als europäische Supervisory-Hauptstadt etabliert. Insofern ist die bevorstehende Überprüfung der Standortentscheidung von Eiopa im Jahr 2014 eher als eine zusätzliche Chance zu werten, einmal mehr in Europa auf die großen Potenziale des Finanzplatzes Frankfurt aufmerksam zu machen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft wird die räumliche Nähe zu Eiopa dazu beitragen, die großen Herausforderungen, vor denen die Assekuranz aktuell steht, besser zu bewältigen. Dazu gehört zuvorderst der gesamte Themenkomplex Solvency II. Die deutschen Versicherer haben die Einführung von Solvency II immer befürwortet. Allerdings stellen sie mit Blick auf die radikal veränderten Rahmenbedingungen die Frage, ob wirklich inmitten der schwersten Finanzkrise der jüngeren Geschichte ein Aufsichtsrecht eingeführt werden kann, das ursprünglich einmal unter völlig anderen Prämissen angedacht worden ist. Die historisch niedrigen Zinsen von heute schlaIHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt gen sich beispielsweise in den noch in den Vorkrisenjahren festgelegten Modellannahmen nicht nieder. Dadurch sind die Mindestkapitalanforderungen, die sich aus Solvency II ergeben, gegenwärtig nur schwer zu realisieren. Nicht zuletzt wegen derartiger Inkonsistenzen verzögert sich die Einführung von Solvency II immer weiter. Schon ist von 2016 oder gar noch später die Rede. Damit Solvency II ein Erfolg werden kann, sind noch wichtige Änderungen, Anpassungen und Klarstellungen nötig. Neben der Frage des Umgangs mit der niedrigen Zinssituation muss etwa sichergestellt werden, dass die Versicherer auch künftig lebenslange Garantien für die Altersvorsorge anbieten können. Die Langfristigkeit der Kapitalanlage darf nicht gefährdet werden. Auch dürfen kleine und mittlere Versicherungsunternehmen aufsichtsrechtlich nicht überfordert werden, wenn sie weiter am Markt bestehen sollen. Unternehmensspezifische Übergangsregeln in das neue System sind unbedingt nötig. Doch selbst wenn Solvency II in diesem Sinne überarbeitet und ergänzt wird, ändert das nichts daran, dass auch dieses Regelwerk noch keine zufriedenstellende Antwort auf die Grundsatzfrage gibt, wie das Verhältnis von Wettbewerb und Sicherheit in der Versicherungsbranche zukünftig austariert werden soll. Hinreichende Wettbewerbsintensität auf der einen Seite, Konkurssicherheit der Versicherungsunternehmen und risikolose Vorsorge der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite: Beides zugleich geht nicht. Und Solvency II hält hier mit der Fokussierung auf die Eigenkapitalunterlegung keine restlos überzeugende Lösung parat. Ob nun am Ende dieser gordische Knoten durchschlagen werden kann oder nicht: So oder so muss die Regulierung immer zum Geschäftsmodell der regulierten Branche passen. Denn die Versicherungswirtschaft hat nun einmal ein ganz besonderes Geschäftsmodell. Dieses unterscheidet sich durch seine Langfristigkeit, das eingeschränkte Liquiditätsrisiko und die geringe Verflechtung der Assekuranz untereinander signifikant vom Unternehmenskonzept anderer Branchen. Insofern müssen diese Besonderheiten der Versicherungswirtschaft auch und gerade bei allen Regulierungsbestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene berücksichtigt werden. Dies gilt im Übrigen auch für die fortdauernde Diskussion um die Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer. Einmal abgesehen davon, dass die nunmehr geplante Einführung einer solchen Steuer nur in Teilen der EU dem Finanzplatz Frankfurt massiv schadet, muss den politisch Verantwortlichen auch klar sein, dass eine solche Steuer die Rendite der privaten und betrieblichen Altersvorsorge deutlich mindern wird. Die Kosten der Kapitalanlage werden für die Versicherungsunternehmen aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung steigen, entsprechend verringern sich die möglichen Erträge. Am Ende ist der Versicherungsnehmer der Dumme. Ob sich dieser Mechanismus durch Ausnahmetatbestände wirksam außer Kraft setzen lässt, wie die Politik angekündigt hat, muss angesichts der hochkomplexen Materie stark bezweifelt werden. Der Versicherungsstandort FrankfurtRheinMain steht und fällt mit den Geschäftsaussichten seiner Unternehmen. Und hier gibt es trotz der aktuell zu beobachtenden Marktkonzentration durchaus einigen Grund zu Optimismus. Denn der Bedarf an der Absicherung der Lebensrisiken Alter, Gesundheit, Pflege und Vermögensverlust in der Bevölkerung wächst weiter. Hinzu kommen besondere Standortvorteile der Region – etwa der internationale Flughafen, die digitale Infrastruktur, die Qualität von Forschung und Lehre, aber auch die Nähe zu Eiopa –, die FrankfurtRheinMain bei vielen ausländischen Versicherungskonzernen in den Fokus des Interesses rücken dürften. Wenn es also gelingt, auch in regulatorischer Hinsicht die Rahmenbedingungen für die Versicherungsunternehmen hinreichend attraktiv zu halten, wird der Finanzplatz Frankfurt auch in Zukunft einen starken Versicherungssektor mit ❙ vielen Tausend Arbeitsplätzen beheimaten. Autor Prof. Wolfram Wrabetz Beauftragter der hessischen Landesregierung für den Versicherungsbereich, Frankfurt wolfram.wrabetz@ helvetia.de HEUTE SCHON GEAPPT? Laden Sie sich das IHK WirtschaftsForum als kostenlose App auf Ihr Tablet. WWW.FrAnKFurT-mAIn.IHK.de/WIFo-App IHK WirtschaftsForum 06.13 11 Eiopa Unabhängige Stimme Ein Gespräch mit Gabriel Bernardino, Vorsitzender der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) mit Sitz in Frankfurt. Hat sich Eiopa als neue Behörde in Frankfurt und in Europa bereits in der Finanzmarktstruktur etabliert? BERNARDINO: Eiopa entstand 2011 als Teil des neuen europäischen Systems der Finanzaufsicht. In den vergangenen zwei Jahren hat sich Eiopa etabliert, und ich denke, dass wir inzwischen von den verschiedenen Marktteilnehmern als bedeutende, unabhängige Stimme in der Aufsichtsstruktur der Finanzmärkte, sowohl in Europa als auch auf globaler Ebene, wahrgenommen werden. Eiopa ist auch Teil des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und arbeitet eng mit der Europäischen Zentralbank, insbesondere im Bereich der Finanzstabilität, zusammen. Dabei hilft es natürlich, dass sowohl EZB als auch Eiopa ihren Sitz in Frankfurt haben. Solvency II ist eine der Top-Prioritäten von Eiopa. Was muss geschehen, um die Solvency-II-Regulierung voranzubringen? BERNARDINO: Nach der Zustimmung der politischen Institutionen der Europäischen Union hat Eiopa eine Auswirkungsstudie zu den langfristigen Garantien begonnen. Wir unterstützen diesen Ansatz. Denn es ist von wesentlicher Bedeutung für den Schutz der Versicherungsnehmer und die finanzielle Stabilität, dass Solvency II die langfristige Finanzposition und die Risikoexposition von Unternehmen im langfristigen Versicherungsgeschäft zutreffend abbildet. Wir brauchen einen robusten Rahmen, der alle Vertragsoptionen korrekt bepreist und die wirtschaftliche Realität der Anlagen und Verbindlichkeiten von Versicherungsgesellschaften erfasst. Wir müssen sehen, dass Garantien einen Preis haben; es gibt eben nun einmal nichts umsonst. Ich bin aber zuversichtlich, dass die unabhängige Beurteilung der Eiopa als Aufsichtsbehörde eine verlässliche Grundlage für eine aufgeklärte politische Entscheidung zu langfristigen Garantien in Solvency II ermöglichen wird. Was sind die nächsten Schritte? BERNARDINO: Wir werden bis zum Herbst Leitlinien veröffentlichen. Sie sollen sicherstellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden bestimmte 12 foto: Eiopa Herr Bernardino, wie erleben Sie persönlich Frankfurt? BERNARDINO: Mir persönlich gefällt Frankfurt sehr gut. Es ist eine international aufgestellte Stadt, und ihr Standort im Herzen von Europa eignet sich hervorragend für unsere Tätigkeit als Aufsichtsbehörde im Finanzwesen. Ich fühle mich in Frankfurt zu Hause, auch wenn ich mir gelegentlich etwas mehr Sonne wünschen würde. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender von Eiopa möchte ich mich bei der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen für ihre Aufnahme und ihre Unterstützung bedanken. Eiopa gefällt Frankfurt – eine Stadt, die zunehmend internationale Bedeutung als Schwerpunkt für Regulierung und Aufsicht im globalen Finanzsystem erhält. Wir freuen uns auf die fruchtbare Fortsetzung unserer Kooperation. Gabriel Bernardino, Vorsitzender, Eiopa: „Mir persönlich gefällt Frankfurt sehr gut. Ich fühle mich hier zu Hause, auch wenn ich mir gelegentlich etwas mehr Sonne wünschen würde.“ wichtige Aspekte des neuen prospektiven und risikoorientierten Ansatzes ab 1. Januar 2014 umsetzen können. Diese Leitlinien werden grundlegende Bereiche einer wirkungsvollen Vorbereitung auf Solvency II umfassen, etwa das Governance-System, einschließlich eines Risikomanagements, eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung der eigenen Risiken des Unternehmens sowie die Unterbreitung von Informationen gegenüber der nationalen Aufsichtsbehörde und eine erste Anwendung interner Modelle. Dabei obliegt es aber den nationalen Aufsichtsbehörden, festzulegen, wie die Eiopa-Richtlinien auf geeignete Art und Weise in die jeweiligen Aufsichtsrahmen integriert werden. In der Vorbereitungsphase sollte dabei auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Anwendung kommen, was sich im Übrigen auch in den Leitlinien niederschlagen wird. Uns geht es aber nicht darum, Solvency II zu antizipieren, sondern die Aufsichtsbehörden und Unternehmen konsequent auf das neue System vorzubereiten. Bedeutet das, dass Solvency II als Optimierung bei laufendem Betrieb verstanden werden kann? IHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt BERNARDINO: Solvency II verfolgt das Ziel, den Versicherungsnehmer stärker zu schützen. Dabei nutzen wir die neuesten internationalen Erkenntnisse auf den Gebieten der risikobasierten Aufsicht, versicherungsmathematischer Wissenschaft und Risikomanagement. In der Zwischenzeit hat die Finanzkrise natürlich eine Reihe von Auswirkungen auf die Diskussionen zu Solvency II gehabt. Einige davon wurden bereits zu Anfang des Projekts berücksichtigt und führten auch zu Verbesserungen des Systems. Gleichwohl müssen wir auch nachjustieren: So hat sich beispielsweise die sehr hohe Marktvolatilität als Herausforderung in einem marktnahen System, insbesondere in Bezug auf langfristige Garantien, erwiesen. Ohne diese Herausforderungen herunterspielen zu wollen, glaube ich, dass es Zeit ist, den nächsten Schritt zu machen. Die Reform ist wichtig und erforderlich. Um die Dynamik aufrechtzuerhalten, müssen wir jetzt weiterkommen. Effekt auf die Anlageerträge und erhöhen das Wiederanlagerisiko. Dieses Problem verstärkt sich noch, wenn den Versicherungsnehmern Garantiezinsen versprochen worden sind. Was unternimmt Eiopa, um das Niedrigzinsproblem besser einschätzen zu können? BERNARDINO: Um das langfristig niedrige Zinsniveau anzugehen, hat Eiopa vor Kurzem den Aufsichtsbehörden empfohlen, die Aufsicht über Versicherungsgesellschaften, die höheren Risiken aufgrund niedriger Zinssätze ausgesetzt sind, zu intensivieren und den potenziellen Umfang und den Maßstab dieser Risiken aktiv zu bewerten. Auch wir bei Eiopa werden demnächst das Ausmaß und die Größenordnung der Risiken, die sich aus einem solchen Umfeld ergeben, quantifizieren. ❙ Wie schätzen Sie die Situation, insbesondere der deutschen Versicherungsgesellschaften, angesichts der niedrigen Zinsen und der Herausforderungen von Solvency II ein? BERNARDINO: Anhaltend niedrige Zinsen wirken sich unterschiedlich auf die Versicherungsgesellschaften in den einzelnen Ländern aus. Auf der Passivseite führen sie zu einer Erhöhung der Verpflichtungen der Gesellschaften und demzufolge zu einer Beeinträchtigung ihrer finanziellen Position. Auf der Aktivseite haben die Zinsen einen negativen Interview Dr. Matthias Schoder Geschäftsführer, Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, IHK Frankfurt, m.schoder@ frankfurt-main.ihk. de Kunden mobil erreichen mit den Apps von Gelbe Seiten Von knapp 90 Prozent der Deutschen als seriöse Informationsquelle geschätzt und 1,5 Millionen Mal pro Tag genutzt: Die Angebote von Gelbe Seiten bieten Unternehmen optimale Möglichkeiten, ihre Kunden zu erreichen. Mit den Apps von Gelbe Seiten können Sie Ihre Firma auch in der digitalen Welt positionieren und mit neuen, online affinen Zielgruppen in Kontakt treten. Sie möchten Ihr Unternehmen zeitgemäß und umfassend präsentieren, ohne eine eigene Website oder App? Sie wollen online und mobil präsent sein, ohne eigenen Aufwand betreiben zu müssen? All das funktioniert mit den Angeboten von Gelbe Seiten, denn Gelbe Seiten kennt, was andere nicht mal finden. 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Die neue Kategoriensuche ist über die Menüleiste abrufbar und führt ohne weiteres Eintippen von Suchbegriffen zur gewünschten Auswahl. Unternehmen sind unter bestimmten Oberbegriffen wie „Gesundheit“, „Familie & Kinder“ oder „Essen & Trinken“ zusammengefasst. IHK WirtschaftsForum 06.13 Anzeige Der Trifels Verlag – Ihr Gelbe Seiten Verlag • Beim Trifels Verlag – Ihrem Gelbe Seiten Verlag – erhalten Sie weitere Informationen zu den Angeboten von Gelbe Seiten unter www.trifels.de. • Nutzen Sie die Stärken von Gelbe Seiten für Ihr Geschäft und lassen Sie sich über die vielfältigen Werbemöglichkeiten beraten. Frau Claudia Neumann freut sich auf Ihren Anruf unter 0 69-2 99 99-9 35. 13 foto: Petra Menke Eine große Chance für den Finanzplatz Frankfurt ist die künftige einheitliche Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank. Realwirtschaftlich orientierte Banken stärken den Finanzplatz Frankfurt Die Finanzkrise hinterlässt ihre Spuren: Die neuen, schärferen Regulierungsvorschriften und das anhaltend schwierige Marktumfeld haben Banken dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand zu stellen und neu auszurichten. Dieser Entwicklung können sich auch die Akteure am Finanzplatz Frankfurt nicht entziehen. Allerdings spricht einiges dafür, dass der Beschäftigungsabbau an Deutschlands führendem Finanzzentrum moderater ausfällt als andernorts. Ein Grund hierfür ist, dass am Finanzplatz Frankfurt realwirtschaftlich orientierte beziehungsweise im Rahmen von Verbünden arbeitende Banken einen großen Stellenwert haben. D ie Finanzkrise hat eine Regulierungswelle in bisher ungekanntem Umfang angestoßen. Die Liste der Veränderungen ist lang. Die neuen regulatorischen Anforderungen umfassen viele Aspekte, die sich für Finanzinstitute in höheren Kosten niederschlagen: Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Eigenkapital steigen. Parallel wird eine höhere Qualität der Wertpapiere zur Liquiditätssteuerung eingefordert. Dies alles kostet Geld und die Überwälzbarkeit dieser Kosten dürfte kaum möglich sein. Die Rentabilität der Institute wird entsprechend geschwächt. 14 Neben den genannten Regulierungsmaßnahmen belasten bereits heute Bankenabgabe und die ständig steigenden Bankstrukturkosten die Branche. Sie erhöhen den Kostendruck und verkleinern den Spielraum zur Thesaurierung des dringend benötigten Eigenkapitals. Sie stehen damit dem Ziel entgegen, dass Banken sich aus eigener Kraft heraus stärken. Zusätzlich belastend wirkt die Diskussion um die Einführung eines Trennbankensystems oder auch die geplante Finanztransaktionssteuer. Im Zuge dieser vielschichtigen Veränderungen sind alle Finanzinstitute gehalten, ihre Geschäftsmodelle zu prüfen und anzupassen. IHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt Es ist mittlerweile unbestritten, dass insbesondere an der Realwirtschaft ausgerichtete Geschäftsmodelle nachhaltig erfolgreich und krisenresistent sind. Indikatoren eines solchen Geschäftsmodells sind hohe Anteile des Kunden- und auch des Verbundgeschäfts am Bilanz- und Ertragsprofil einer Bank. Im Zuge ihrer Umstrukturierungsmaßnahmen und Geschäftsmodellanpassungen setzen zahlreiche Institute deshalb verstärkt auf das Geschäft mit großen und mittelständischen Firmenkunden sowie auf das Privatkundengeschäft, insbesondere im Inland und in ausgewählten Kernregionen. Diese Ausrichtung ist naheliegend und nachvollziehbar, birgt aber auch Risiken. Denn selbst in Deutschland – dem Land des Mittelstands – dürfte das Geschäftspotenzial in diesem Segment kaum ausreichen, um alle Kreditinstitute geschäftlich zu alimentieren, die sich jetzt neu auf das regionale Mittelstandsgeschäft konzentrieren. Abgesehen von der Ausrichtung der Geschäftsmodelle bedeutet realwirtschaftliche Orientierung auch, dass sich die Wachstumsraten des Finanzsektors an denen der Realwirtschaft zu orientieren haben. Bestehen hier dauerhafte Divergenzen, liegt eine Entkoppelung und Verselbstständigung des Finanzsektors vor. Es besteht gesellschaftlicher Konsens, dass ein solcher Rückfall in Zeiten vor Ausbruch der Finanzmarktkrise nicht wünschenswert ist. Diesem Ansinnen läuft die aktuelle Diskussion um die Einführung eines Trennbankensystems zuwider: Das Universalbankensystem ist mit der deutschen Wirtschaft historisch gewachsen. Hausbankprinzip und Universalbank gehen Hand in Hand. Sie sind die Voraussetzung für ein breites, differenziertes und kundenorientiertes Angebot von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen. Eingriffe in diese Geschäftsmodelle würden die Funktionsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft und damit auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigen. Der aktuelle Gesetzesentwurf berücksichtigt darüber hinaus nicht ausreichend die besonderen Strukturen von Verbundsystemen. Bewährte stabile und arbeitsteilige Verbundstrukturen werden infrage gestellt. Diese Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs ist mit der Forderung nach einem stärker realwirtschaftlich orientierten Finanzsektor wohl kaum in Einklang zu bringen. Betroffen hiervon sind die genossenschaftlichen Verbünde genauso wie die Verbundzusammenarbeit im Sparkassen- und Landesbankensektor. Realwirtschaftlich ausgerichtete und in Verbünden organisierte Institute mit Bezug auf das Corporate- und das Private Banking sind für den Finanzplatz Frankfurt von besonderer Bedeutung. Schließlich gilt Frankfurt traditionell als das deutsche Zentrum für das Kreditgeschäft. In dieser Fokussierung ist unter anderem auch begründet, dass der Beschäftigungsabbau im Bankensektor in Frankfurt moderater verläuft als beispielsweise im Investmentbanking-Zentrum London. Für die Mainmetropole erwartet die Helaba, dass die Zahl der Bankbeschäftigten bis 2014 nur rund drei Prozent unter dem Höchststand von 2008 liegen dürfte. In London dagegen ist vor allem aufgrund der Rückführung des Investmentbankings die Zahl der im Finanzgewerbe Beschäftigten zwischen 2007 und 2012 bereits um rund ein Drittel zurückgegangen. Frankfurt profitiert aktuell auch davon, dass die anhaltende KonsoliIHK WirtschaftsForum 06.13 dierung im Bankensektor mit der verstärkten Konzentration von Geschäftsaktivitäten auf den Standort Frankfurt einhergeht. Parallel steigt aufgrund der sich verschärfenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften, zum Beispiel im Risikomanagement. Eine große Chance für den Finanzplatz Frankfurt ist die Schaffung einer einheitlichen Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB). Frankfurt avanciert damit zum Zentrum der europäischen Geld- und Bankenpolitik und könnte so im internationalen Standortwettbewerb weiter Boden gutmachen. Nach ersten Schätzungen dürften mittelfristig bis zu 2 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Die stark international getriebene Regulierungswelle setzt nicht nur die Leitplanken für die Neuausrichtung von Geschäftsmodellen. Sie ist auch maßgeblich für die künftige Positionierung und den Erfolg von Finanzplätzen. Nicht zu unterschätzen ist deshalb die nachteilige Wirkung der Ausgestaltung einzelner Regulierungsmaßnahmen. So dürfte etwa die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer in ausgewählten EU-Staaten – ohne Großbritannien – Wettbewerbsnachteile für den Börsenplatz Frankfurt bringen. Betroffene Geschäfte würden in London und nicht wie bisher in Frankfurt ausgeführt. Eine derartige Entwicklung scheint sich seit der Einführung der Börsenumsatzsteuer in Frankreich im August des letzten Jahres am Börsenplatz Paris abzuzeichnen. Im Falle der Finanztransaktionssteuer würde die Regulierung der Finanzmärkte auf dem Rücken des hiesigen Finanzplatzes ausgetragen und damit in letzter Konsequenz auch auf dem Rücken der hier ansässigen Institute und deren Beschäftigten. Das Beispiel Finanztransaktionssteuer zeigt: Es muss Sorge dafür getragen werden, dass im Zuge neuer Regulierungsmaßnahmen keine einzelstaatlichen Aktionen vorangetrieben werden, die letztendlich wettbewerbsverzerrend wirken. Wie entscheidend die umsichtige und maßvolle Einführung von neuen regulatorischen Anforderungen für das Gesamtziel Finanzmarktstabilität ist, zeigt auch der Blick auf die einzelnen Kreditinstitute. Denn so wichtig die Stabilisierung des Gesamtsystems ist, so problematisch ist aber auch, dass häufig nur regulatorische Einzelmaßnahmen im Vordergrund der Betrachtung stehen, nicht aber die Gesamtwirkung aller Maßnahmen. Eine ganzheitliche Sicht aller regulatorischen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen ist dringend geboten; denn nur so ist gewährleistet, dass Kreditinstitute, die über zukunftsfähige Geschäftsmodelle verfügen, auch künftig erfolgreich im Sinne ihrer Kunden am Markt ❙ aktiv sein können. Autor Hans-Dieter Brenner Vorsitzender des Vorstands, Helaba, Frankfurt, hansdieter.brenner@ helaba.de 15 foto: Gettyimages / OJO Images Der Finanzplatz Frankfurt profitiert von einer starken realwirtschaftlichen Verankerung der Banken. Finanzplatz Frankfurt Gut aufgestellt Die Finanzkrise hat einmal mehr vor Augen geführt, dass die Branche einer verstärkten Regulierung bedarf. Ziel muss es sein, das gesamte Finanzsystem für die Zukunft stabiler und krisenresistenter zu machen. D er Finanzplatz Frankfurt hat sich in der Finanzkrise gut geschlagen. Die Auswirkungen der Krise auf die Zahl der bei Banken sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich in Frankfurt in Grenzen gehalten. Als sich Mitte 2007 die Probleme in den USA auch in Deutschland bemerkbar machten, lag die Anzahl der in der Bankbranche direkt Beschäftigten bei 73 400. Nach Lehman Brothers im Herbst 2008 sank die Beschäftigtenzahl zunächst auf 72 500. Mitte 2012 lag die Mitarbeiterzahl aber mit 74 400 sogar wieder höher als 2007. Die Entwicklung der Anzahl der Banken mit Sitz in Frankfurt ist ähnlich verlaufen: Nach einem Tief in 2010 mit 215 Banken gab es einen Zuwachs auf 221 Banken Ende 2012, darunter 156 Auslandsbanken sowie zusätzlich 38 Repräsentanzen. Ganz anders und deutlich schlechter sieht hingegen die Entwicklung am Finanzplatz London, dem großen europäischen Konkurrenten von Frankfurt, aus. Dort sank die Mitarbeiterzahl bei Wholesale-Banken seit 2007 bis Ende 2012 um fast ein Drittel auf noch etwa 250 000. Diese unterschiedliche Entwicklung liegt daran, dass vor allem Aktivi- 16 täten im Investmentbanking seit Beginn der Finanzkrise rückläufig sind. Geringere Umsätze im Handel mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten führten ebenso zum Personalabbau wie ein rückläufiges M&AGeschäft. Dies stellt insofern auch eine Korrektur des zuvor übermäßigen Wachstums des Investmentbankings dar. Am Finanzplatz Frankfurt waren Banken nie derart breit im Investmentbanking aufgestellt wie in London. Das vorherrschende Geschäftsmodell ist die Universalbank, die eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungen und Geschäfte aus einer Hand anbietet. Diese Diversifikation der Geschäftsfelder trägt zur Stabilität der Ertragslage bei. Geringe Erträge oder Verluste in manchen Geschäftsfeldern können durch Gewinne in anderen ausgeglichen werden. Das mildert den wirtschaftlichen Druck, unmittelbar Personal freizusetzen. Übrigens sieht die bei Banken künftig gesetzlich vorgesehene Abtrennung bestimmter Handelsaktivitäten und deren Risiken nicht die Abschaffung des Universalbankprinzips vor, da über eine Holdingstruktur weiterhin alle Bankaktivitäten in einer rechtlichen Einheit verbunden sein können. IHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt Von Vorteil ist auch die starke realwirtschaftliche Verankerung der Banken in Frankfurt. Sie finanzieren durch Kredite an Unternehmen sowohl deren Investitionen als auch deren Handelsgeschäfte im In- und Ausland. Zudem bieten sie weitere Leistungen für exportorientierte Unternehmen an, wie zum Beispiel Wechselkursabsicherungen oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Von der raschen wirtschaftlichen Erholung der deutschen Volkswirtschaft nach dem Einbruch in 2009 und der generell starken Stellung der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb haben die Banken in Frankfurt entsprechend profitiert. Diese, der Realwirtschaft dienende Funktion des Finanzdienstleistungsgewerbes lässt sich auch an ihrem Anteil an der gesamten Bruttowertschöpfung der Wirtschaft ablesen: So betrug der Anteil des Finanzsektors – also der Banken und Versicherungen – im Jahr 2011 in Deutschland 5,2 Prozent an der gesamten Wirtschaftsleistung. Im Vereinigten Königreich war dieser Anteil mit 9,4 Prozent wesentlich höher. Dies deutet darauf hin, dass dort deutlich mehr Geschäfte seitens des Finanzsektors getätigt wurden. Ein Stabilitätsfaktor in Zeiten der Krise waren auch die am Finanzplatz Frankfurt betriebenen leistungsfähigen Finanzmarktinfrastrukturen, die jederzeit stabil funktionierten. Die Frankfurter Wertpapierbörse ist die umsatzstärkste deutsche Börse und genau wie die in Frankfurt ansässige Terminbörse Eurex von internationaler Bedeutung. Frankfurt ist auch Sitz des einzigen deutschen zentralen Verwahrers für Wertpapiere Clearstream sowie von Eurex Clearing, die als zentrale Gegenpartei bei der Verrechnung von Handelsgeschäften agiert. Im Hinblick auf aktuell diskutierte Regulierungsvorhaben sind die Frankfurter Infrastrukturen bereits gut aufgestellt. So gibt es beispielsweise schon die im Zusammenhang mit dem sogenannten Hochfrequenzhandel geforderten Gebühren für eine übermäßige Nutzung der Systeme und auch eine automatische Volatilitätsunterbrechung des Handels, sobald sehr starke Schwankungen bei Wertpapierkursen auftreten. Frankfurt ist auch einer von drei europäischen Betriebsstandorten für das wichtigste europäische Zahlungssystem Target2, über das arbeitstäglich durchschnittlich Zahlungen im Wert von rund 2 500 Milliarden Euro abgewickelt werden. Frankfurter Banken sind die größten deutschen Teilnehmer am von den europäischen Zentralbanken betriebenen Target2. Auch in der Krise konnten sie sich auf den stabilen und leistungsfähigen Betrieb von Target2 verlassen. Die Krise hat gezeigt, dass es einer verstärkten Regulierung der Finanzbranche bedarf, um das gesamte Finanzsystem künftig stabiler und krisenresistenter zu machen. Frankfurt war schon vor der Krise ein wichtiger Regulierungsstandort und profitiert nun auch von den stärkeren Regulierungsaktivitäten sowie der Neujustierung der Aufsicht. Mehrere nationale und europäische Behörden, die in die Regulierung oder Beaufsichtigung von Marktteilnehmern und Geschäften eingebunden sind, haben schon länger ihren Sitz in Frankfurt; so die Europäische Zentralbank (EZB), die Deutsche Bundesbank und Teile der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, also Teile der Bafin. Eine weitere europäische Behörde, die European Insurance and OccupatioIHK WirtschaftsForum 06.13 nal Pensions Authority (Eiopa) wurde mit Sitz in Frankfurt neu gegründet. Eiopa ist für die Regulierung von Versicherungen und Betriebsrenten zuständig. Sie ist Teil des neu etablierten europäischen Systems der Finanzaufsicht, zu dem auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken, kurz ESRB, gehört. Dieser 2011 gegründete, ebenfalls in Frankfurt ansässige ESRB übernimmt hierbei die Aufgabe der makroprudenziellen (systembezogenen) Überwachung in der EU. Werden ernsthafte Risiken oder Ungleichgewichte im europäischen Finanzsystem identifiziert, kann der ESRB Warnungen und Empfehlungen gegenüber der EU, Mitgliedsstaaten oder Aufsichtsbehörden aussprechen. Wenn voraussichtlich ab 2014 die EZB als neue Aufgabe die Beaufsichtigung der größten und wichtigsten europäischen Banken übernimmt, wird Frankfurt endgültig zum wichtigsten Aufsichtsplatz in Europa aufsteigen. Die Anwesenheit der Behörden bringt dem Finanzplatz Frankfurt Vorteile in mehrerer Hinsicht. Die öffentlichen Stellen bieten qualifizierte Arbeitsplätze in Frankfurt an. Zugleich etablieren sich Experten für das Umsetzen bankenaufsichtlicher oder anderer Regelungen. Daran sind neben Bankbeschäftigten häufig auch Unternehmensberater, externe Juristen oder Wirtschaftsprüfer beteiligt. Die räumliche Nähe zwischen Behörden und Marktteilnehmern erleichtert den persönlichen Meinungs- und Gedankenaustausch, der eine sachgerechte Regulierung und deren Implementierung fördert. Auch deshalb suchen Marktteilnehmer bewusst die räumliche Nähe zu den Regulatoren. Dies dürfte dazu beigetragen haben, dass in Krisenzeiten Banken eher an anderen Standorten als in Frankfurt Personal abbauten. Seit einigen Jahren befassen sich auch verstärkt wissenschaftliche Einrichtungen in Frankfurt mit der Erforschung der Ursachen und der Vermeidung von Krisen sowie mit weiteren Finanzmarktfragen. Beispielhaft sei hier nur das im House of Finance an der Frankfurter Universität angesiedelte Center for Financial Studies genannt. Im Zusammenspiel aller Beteiligten, also der Behörden, der Wissenschaftler und Banken, konnte sich Frankfurt den Ruf als Stabilitätszentrum erwerben, als Ort, wo Stabilität produziert wird und wo stabile Rahmenbedingungen herrschen. Diese Reputation ist eine zusätzliche Stärke des Finanzplatzes Frankfurt neben der zentralen Lage in Europa, einer hervorragenden Verkehrsinfrastruktur, kurzen Wegen und vergleichsweise preiswertem Büroraum. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die Aussichten für einen weiterhin starken Finanzplatz Frankfurt hervorragend sind. ❙ Autor Dr. Andreas Dombret Vorstand, Deutsche Bundesbank, Frankfurt, presse@ bundesbank.de 17 Finanzplatz Frankfurt Mittelstand Hart umkämpfter Markt Der deutsche Mittelstand ist bei Banken so beliebt wie wohl nie zuvor: Es vergeht beinahe kein Monat, in dem sich nicht ein Finanzinstitut öffentlich auf dieses Kundensegment besinnt und es als strategisch apostrophiert. 18 foto: Gettyimages / Andy Cook D er Mittelstand wurde über Jahrzehnte als klassisches Betätigungsfeld von Genossenschaftsbanken und Sparkassen gesehen. Nun steht der Mittelstand verstärkt im Fokus des Wettbewerbs. Regulierung, abhanden gekommene Geschäftsmodelle, die Rückbesinnung auf Heimatmärkte – ausgelöst durch die Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise – und die Stärke der deutschen Volkswirtschaft machen dies möglich. Kurzum, die Rückbesinnung auf die Realwirtschaft lässt dem Mittelstand seitens der Banken die Aufmerksamkeit zuteilwerden, die ihm aufgrund seiner herausragenden Stellung für die Volkswirtschaft auch zusteht. Die neu entdeckte Liebe zum Mittelstand überrascht zumindest mit Blick auf manche Groß- und Auslandsbank, haben sie sich doch nach dem Ausbruch der Finanzmarktkrise gezielt und sichtbar aus dem Markt zurückgezogen, wie Bundesbankstatistiken belegen. Die Suche nach tragfähigen Geschäftsmodellen reanimiert die Bereitschaft, das Geschäft mit deutschen Unternehmen wieder auszuweiten. Ob die entsprechenden Marktinitiativen bei einer Kundengruppe, für die unter anderem Nachhaltigkeit, Vertrauen und Begegnung vor Ort sehr wichtig sind, erfolgreich sein werden, muss sich zeigen. Der Gewinner auf dem hart umkämpften Markt steht bereits heute fest – der Mittelstand. Er hatte selbst in der Hochphase der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise keine Kreditklemme zu beklagen. Hierzu trugen gemäß Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank insbesondere Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen bei, da diese bei einem insgesamt zurückgehenden Volumen an Firmenkundenkrediten seit Ende 2008 ihr Kreditengagement zum Teil deutlich ausgebaut haben. Und der zunehmende Wettbewerb wird auch künftig für einen guten Zugang zu Finanzierungsmitteln sorgen, auch wenn die verschiedenen Regulierungen im Bankensektor zu einer Verteuerung dieser Mittel führen könnten. Die aktuelle Finanzierungssituation des deutschen Mittelstands ist gut: So schätzen gemäß einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft gut 80 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe ihre Lage als befriedigend, gut oder sehr gut ein. Zu analogen Ergebnissen kommt eine gemeinsame Studie der Intes Akademie für Familienunternehmen und der DZ Bank. Dies trifft auch auf die Liquiditätsaus- Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen wird auch künftig der klassische Bankkredit im Fokus der Unternehmensfinanzierung stehen. stattung zu und wird durch eine stabilere Eigenkapitalquote, die sich von rund 20 Prozent in Richtung 30 Prozent bewegt, unterstützt. Mit Blick in die Zukunft bleibt eines wohl unverändert: Die Innenfinanzierung und der klassische Bankkredit werden weiterhin im Mittelpunkt der Unternehmensfinanzierung stehen. Gleichwohl müssen sich Unternehmen und Banken mit einer Vielzahl an Trends und Entwicklungslinien befassen. So stellen beispielsweise die zunehmende Internationalisierung, die Energiewende, die Unternehmensnachfolge, die zunehmende Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft und nicht zuletzt die stärkere Inanspruchnahme der Kapitalmärkte Herausforderungen dar, die es zu meistern gilt. Im Folgenden werden zwei Trends – nämlich Internationalisierung und Kapitalmarktorientierung – näher betrachtet. Bei einer Exportquote der deutschen Wirtschaft von 41,5 Prozent ist es naheliegend, dass sich die Mehrzahl der mittelständischen Unternehmen nicht mehr ausschließlich auf das inländische Geschäft konzenIHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt triert. Und dies ist nicht nur eine Angelegenheit, die große Mittelständler oder bestimmte Branchen betrifft. So kommt die Studie „Mittelstand im Mittelpunkt“ der DZ Bank zu dem Ergebnis, dass auch immer mehr kleinere Unternehmen den Einstieg in das internationale Geschäft gewagt haben. Für Banken bedeutet dies, dass das Auslandsgeschäft integraler Bestandteil einer ganzheitlichen und bedarfsorientierten Betreuung mittelständischer Unternehmen sein muss. Dies umfasst nicht nur das reine Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsangebot, wie Handels- und Exportfinanzierung, Auslandszahlungsverkehr oder die Absicherung von Währungsrisiken. Vielmehr erwarten die Kunden, mittels eigener Auslandsstützpunkte oder Korrespondenzpartnern in den relevanten Auslandsmärkten, vollumfänglich begleitet zu werden. Insbesondere für große mittelständische Unternehmen wird die Erschließung der Kapitalmärkte als alternative Finanzierungsquelle und für das Risikomanagement an Bedeutung gewinnen. Das Interesse der Unternehmen an einer Diversifizierung ihrer Kapitalgeber beziehungsweise an alternativen Finanzierungsquellen wurde nicht zuletzt durch die Entwicklungen der vergangenen Krisenjahre geweckt. Gesucht werden alternative Finanzierungsinstrumente, Kapitalgeber für die Aufnahme von Eigenkapital über die Börse oder neue Investoren in Anleiheemissionen. In diesem Kontext muss der Schuldschein als kapitalmarktnahes Finanzierungsinstrument angesprochen werden, der gerade für den Mittelstand und Investoren eine interessante Alternative darstellt. Der Schuldschein ist ein geeignetes Instrument, um die Investorenbasis zu verbreitern, sich unabhängiger von der Bankenfinanzierung zu machen und sich Kapitalmarktusancen anzunähern. In der Regel bewegen sich die Emissionsvolumina zwischen 50 und 300 Millionen Euro. Neben den verschiedenen Finanzierungsarten entfalten die Kapitalmärkte eine zusätzliche Relevanz im Risikomanagement der Unternehmen, wenn es darum geht, eingegangene Risiken mittels Zins- und Währungsmanagement auszusteuern. Diese zunehmende Kapitalmarktorientierung macht exemplarisch deutlich, wie wichtig ein international bedeutender Finanzplatz mit einem gut vernetzten Finanzsektor für die deutsche Volkswirtschaft ist. Und Frankfurt ist dieser bedeutende Finanzplatz: Unangefochtener, nationaler Champion mit weltweit führender Rolle. 260 Kreditinstitute mit knapp 75 000 Mitarbeitern, hierunter die vier größten deutschen Banken und rund 200 Auslandsbanken aus 40 Ländern, unterstreichen dies. Frankfurt beheimatet daneben mit der Deutschen Börse einen der weltweit führenden Marktplatzbetreiber sowie bedeutende Institutionen, wie die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank oder die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge. Die wesentliche Stärke des Finanzplatzes Frankfurt ist seine breite Aufstellung, die von Universalbanken kontinentaleuropäischer Tradition geprägt ist. Diese in der Vergangenheit oftmals als konservativ und langweilig bezeichnete Ausprägung zeigte in der Finanzkrise ihre ganze Stärke: Sie verlieh Stabilität und hat sich als äußerst stressresistent erwiesen. Dies kommt der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft zugute, weil eine Vielzahl von Finanzdienstleistern für Expertise, Innovation und Wettbewerb stehen. Das dreigliedrige deutsche Bankensystem mit Genossenschaftsbanken, öffentlich-rechtlichen Banken IHK WirtschaftsForum 06.13 und Privatbanken hat sich in der Krise bewährt und ist ein Garant für Stabilität und Wettbewerb. Die Leistungsstärke des deutschen Bankensystems ist im Ausland allerdings nicht überall bekannt. Dies gilt es immer wieder zu betonen: Nicht als Selbstzweck, sondern um darauf hinzuweisen, dass nationale Besonderheiten bei den aktuellen Regulierungsüberlegungen zwingend berücksichtigt werden müssen, um funktionierende Strukturen nicht zu beschädigen. Die Notwendigkeit von regulatorischen Maßnahmen soll hier nicht in Abrede gestellt werden. Aber eine Regulierung, die eine Schwächung stabiler Strukturen bedeutet, geht fehl – auch aus Sicht der Unternehmen. Es gilt, sich gemeinsam für eine gute und differenzierte Regulierung im Interesse der Industrie- und Exportnation Deutschland einzusetzen, damit Banken auch zukünftig in der Lage sind, ihre Finanzierungsfunktion erfüllen zu können. ❙ Autor Wolfgang Köhler Mitglied des Vorstands, DZ Bank, Frankfurt, wolfgang. [email protected] Betriebswirtschaftlich denken, Bankfachwissen ausbauen starttermine ab september 2013 Die Frankfurt School unterstützt Sie mit wichtigem Know-how für Ihren Berufsalltag – aktuell, berufsbegleitend und praxisnah. Unternehmerisch Denken und Handeln Alles, was Sie in der Unternehmenspraxis wissen müssen: Praxisorientierte Bilanzanalyse Betriebswirtschaftliches Praxiswissen Bankbilanzanalyse Bankbetriebslehre – Praxiswissen Speziell für Mitarbeiter / innen der Bank- und Finanzbranche: Zertifikatsstudiengang Office-Management Banking & Finance In vier Modulen zum Abschluss: Bankfachthemen, Kommunikations& Veranstaltungsmanagement kompakt für Sie gebündelt. 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Seit Ausbruch der Krise in 2008 wurde von der Politik ein vielfältiges Bündel von Regulierungsvorhaben auf den Weg gebracht, teilweise in konzertierten, supranationalen Beschlüssen, teilweise im Alleingang auf nationaler Ebene. Unerwartet schnell wurden gut durchdachte und zielführende Maßnahmen beschlossen, die einerseits das Auftreten künftiger Schocks auf Ebene einzelner Institute vermeiden helfen (Prävention), andererseits das Banken- und Finanzsystem als Ganzes vor Ansteckungsgefahren schützen sollen (Quarantäne). Es ist im Sinne aller Marktteilnehmer, dass der Steuerzahler nicht noch einmal zur Rettung von Banken herangezogen wird. Im Zweifel sollen Banken Pleite gehen können, ohne dass das gesamte System unter unkalkulierbaren Stress gesetzt wird. Insofern umfassen die Quarantäne-Maßnahmen unter anderem ein einheitliches Restruktu- 20 rierungs- und Abwicklungsregime sowie die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht. Die Prävention auf Ebene einzelner Institute wiederum zielt im Wesentlichen auf eine drastisch höhere Kernkapitalausstattung als Risikopuffer für unerwartete Verluste, auf eine deutlich verbesserte Liquiditätsausstattung zwecks Überbrückung von Stresssituationen in den Geldmärkten sowie auf eine solidere, fristenkongruente Refinanzierung der Aktivseite. Die beschlossenen Maßnahmen scheinen insgesamt gut geeignet, dem Finanzsystem eine neue, nachhaltige Stabilität zu verschaffen. Sie verdienen die Unterstützung aller Marktteilnehmer, zumal die Umsetzung von Basel III helfen wird, verloren gegangenes Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen. Allerdings, die sich aus den Regulierungsmaßnahmen ergebenden Herausforderungen für die Anpassung der Geschäftsmodelle jeder einzelnen Bank könnten kaum größer sein. Und dies wird potenziert durch zusätzlichen massiven Gegenwind aufIHK WirtschaftsForum 06.13 Am 1. Juli 2013 ab 10:30 Uhr im Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengarten Soziale Marktwirtschaft für Europa Wolfgang Clement Prof. Dr. Otmar Issing Martin Kannegiesser Klaus Regling Prof. Dr. Gesine Schwan Prof. Dr. Hans Tietmeyer Symposium zu Ehren des ehemaligen Kuratoriumsvorsitzenden der INSM Prof. Dr. Hans Tietmeyer Referenten u.a.: Wolfgang Clement (Kuratoriumsvorsitzender der INSM), Prof. Dr. Otmar Issing (ehemaliger Chefvolkswirt EZB), Martin Kannegiesser (Ehrenpräsident Gesamtmetall), Klaus Regling (Direktor des ESM) und Gesine Schwan. Am 1. Juli ab 10:30 Uhr im Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengarten. Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung! [email protected] Mit Sicherheit gerecht: Soziale Marktwirtschaft insm.de facebook.com/marktwirtschaft IHK WirtschaftsForum 06.13 21 Finanzplatz Frankfurt grund national-politisch motivierter Regulierungsvorhaben, wie Größenbeschränkungen (Stichwort Leverage Ratio), Trennbankensystem, Gehaltsdeckelungen. Es ist mehr als zweifelhaft, ob diese On-Top-Beschränkungen einen Beitrag zur Stabilisierung des Finanzsektors leisten. In jedem Fall wird es aber massive Eingriffe in die Wettbewerbsbedingungen für global agierende Finanzinstitute aus Deutschland und Europa geben. Als Konsequenz ist ein weiterer Konsolidierungsschub im Bankensektor zu erwarten. Bereits in den vergangenen 15 Jahren hat sich die Anzahl der Kreditinstitute signifikant reduziert – in Deutschland um 45 Prozent, in der EU um 34 Prozent, in den USA um 33 Prozent. Mit Umsetzung aller Regulierungsmaßnahmen wird sich dieser Trend fortsetzen. Die Befürchtungen vieler Beobachter, dass die Anpassungen der Geschäftsmodelle zu einem Rückzug der Banken auf nationales Terrain führen werden, sind nicht von der Hand zu weisen. Allein die Notwendigkeit, die Handelsaktivitäten im Investmentbanking künftig mit einem Vielfachen an hartem Kernkapital zu unterlegen, löst eine Neudefinition aus in der Frage, was künftig noch Kerngeschäft ist und was nicht. Zusätzlich belastend wird hierbei auch die von den US-amerikanischen Regulierern ins Feld geführte Anforderung wirken, dass Geschäftsaktivitäten ausländischer Bankinstitute eine von der Kapitalausstattung des Gesamtkonzerns unabhängige, sozusagen „eingezäunt“ separate und damit additive Kernkapitalausstattung vorweisen müssen. Hier werden die Wettbewerbsbedingungen für global agierende Finanzinstitute, das sogenannte Level-Playing-Field, zulasten der europäischen Institute ausgehebelt, die ohnehin aufgrund der sich abzeichnenden zersplitterten Regulierung einen deutlichen Mehraufwand zu leisten haben werden. Als Zwischenfazit sei daher die Prognose erlaubt, dass es in wenigen Jahren nur noch wenige global agierende Universalbanken geben wird, davon vielleicht noch ein bis zwei Institute aus Europa. Was zu der Frage überleitet, ob deutsche Unternehmen globale Universalbanken - und damit auch das Investmentbanking – überhaupt brauchen? Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen hat sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich verbessert und erreicht internationales Spitzenniveau. Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass diese Entwicklung nicht trotz der Globalisierung eingetreten ist, sondern wegen der Globalisierung. Deutsche Unternehmen haben sich im besonderen Maße die Vorteile der sich neu öffnenden Märkte für die eigene Wertschöpfungskette zunutze gemacht. Aus „Made in Germany“ wurde „Managed in Germany“. Zwangsläufig hat die Internationalisierung aber auch das Risikoprofil deutscher Unternehmen verändert. Die Komplexität steigt, die Abhängigkeiten werden vielfältiger. Neue Länderrisiken, neue Lieferanten, neue Abnehmer, neue Währungen, neue Finanzierungsanforderungen in neuen Märkten, neue Kulturen im Unternehmen, neue Netzwerke: Es liegt auf der Hand, dass für die Steuerung und das Management dieser Risiko- und Erfolgsfaktoren ein großer Bedarf an Unterstützung und Lösungsangeboten besteht. Hierbei können globale Universalbanken von besonderem Nutzen sein, was an einigen Beispielen verdeutlicht werden soll. Zugang zum Netzwerk: Die Vernetzung innerhalb einer globalen Universalbank stellt sicher, dass der Unternehmenskunde im Wege der 22 koordinierenden Funktion seines Bankbetreuers quasi aus einer Hand die erforderlichen Bankkonten für Tochtergesellschaften im Ausland einrichten kann. Zugleich erhält der Kunde Zugang zum lokalen Netzwerk der Bank, wenn es vor Ort beispielsweise um die Suche nach guten Rechtsanwälten oder Beratern geht. Zahlungsströme: Globale Universalbanken investieren nachhaltig in ihre Zahlungsabwicklungssysteme. Für den Kunden bedeutet dies Sicherheit, Schnelligkeit und Transparenz bei der Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs. Dies umfasst natürlich auch die zeitnahe und kostengünstige Durchführung aller relevanten Währungszahlungen. Finanzierungen: Lokale Finanzierungen in lokaler Währung für Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen gehören für globale Universalbanken zum Standardangebot. Auch hier erweist sich die koordinierende Rolle des Bankbetreuers im Heimatmarkt als sehr vorteilhaft. Dies umso mehr, wenn sich die Anforderungen der internationalisierenden Kunden weiterentwickeln. So werden die Finanzierungserfordernisse mehrerer Tochtergesellschaften einer bestimmten Länderregion, zum Beispiel Südostasien, immer häufiger gemeinsam gesteuert, was durch das Aufsetzen eines Umbrella-Kreditrahmens sinnvoll unterstützt werden kann. Investmentbanking: Der Nutzen des Investmentbankings für deutsche Unternehmen wird in weiten Teilen der Wirtschaft immer noch unterschätzt. Dies erstaunt umso mehr, als viele Lösungsangebote des Investmentbankings seit Jahren eine etablierte Anforderung der Firmenkunden darstellen. Das Investmentbanking ist fester Bestandteil eines gesamtwirtschaftlich nützlichen Bankgeschäfts, da es sich am Bedarf der Kunden ausrichtet. Zum einen ermöglicht es den Unternehmen, sich gegen elementare Risiken abzusichern und diese auf die Bank zu übertragen. Hierunter fallen Risiken aus Zins-und Wechselkursschwankungen sowie Rohstoff- und Energiepreisentwicklungen, aber auch Zahlungs- und Länderrisiken. Zum anderen gewinnen InvestmentbankingProdukte gerade für größere mittelständische Unternehmen stark an Bedeutung. Dies beginnt bei syndizierten Krediten und geht über Privatplatzierungen und Unternehmensanleihen bis hin zur Beschaffung von Risikokapital über die Börse. Hierbei verschafft die Investmentbank dem Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt, übernimmt Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion und sichert das Platzierungsrisiko ab. Globale Universalbanken bieten somit Lösungsangebote aus einer Hand, sowohl durch einzelne optimal aufeinander abgestimmte Finanzierungsbausteine als auch durch die Übernahme vielfältiger Risiken entlang der Wertschöpfungskette. Sie erfüllen somit eine elementare Funktion zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. ❙ Autor Tilman Wittershagen Mitglied der Geschäftsleitung, Deutsche Bank, Filiale Deutschlandgeschäft, Frankfurt [email protected] IHK WirtschaftsForum 06.13 Karten Electronic Banking UnternehmensFinanzierung nachfolge Vermögen Geschäftskonto Senkt die Reisekosten Ihrer Mitarbeiter, nicht den Komfort: MasterCard Corporate Pensionsmanagement Leasing Sparen Sie mit der MasterCard Corporate am richtigen Ende: IHK WirtschaftsForum 06.13 – Einsparungsmöglichkeiten bei direkten Reisekosten – Kostensenkungspotenzial in der Administration – Verbesserung der Liquidität – Unabhängigkeit und Reiseversicherungen Ihrer Mitarbeiter. Ihr Firmenkundenbetreuer berät Sie gerne. 23 foto: Gettyimages / Paul Bradbury Attraktiver Standort: In Frankfurt gibt es mehr Banken ausländischer Herkunft als Inlandsbanken. Auslandsbanken Vom Wettbewerb profitieren Das Zusammentreffen von deutschen Banken und Auslandsbanken stimuliert den Wettbewerb. Denn Letztere ergänzen mit ihrer meist stärkeren Kapitalmarktorientierung das Leistungsangebot der heimischen Institute. F rankfurt ist der Platz in Deutschland, an dem es mehr Banken ausländischer Herkunft als Inlandsbanken gibt: Von den 221 Banken am Standort sind 156 Töchter oder Niederlassungen von Auslandsbanken; 38 ausländische Institute sind zumindest mit einer Repräsentanz vertreten. Beachtlich ist dabei das hohe Maß an Kontinuität, mit dem die Institute ihre Präsenz in Frankfurt verfolgen. Auch im Zuge der Krise waren mit Ausnahme von fusions- oder übernahmebedingten Abgängen keine nennenswerten Verluste zu verzeichnen. Auch steigt das Geschäftsvolumen der in Frankfurt vertretenen Auslandsbanken trotz der schwierigen Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten – von 409 Milliarden Euro in 2011 auf 486 Milliarden Euro in 2012. Damit erreichen sie – gemessen an der Bilanzsumme – einen Marktanteil von gut zwölf Prozent; vor 30 Jahren waren es noch vier Prozent. Der Standort Frankfurt ist bei Auslandsbanken deshalb so attraktiv, weil sie von dort den Zugang zur stärksten und krisenfestesten Volks- 24 wirtschaft der Europäischen Union für die Entwicklung ihrer Geschäfte nutzen können. Immerhin wird in Deutschland für 2013 ein – wenn auch geringes – Wirtschaftswachstum prognostiziert, wohingegen in der EU ein Rückgang von 0,2 Prozent erwartet wird. Gerade für Banken, deren Heimatmärkte weniger stark von der Industrie geprägt sind, gewinnt der deutsche Markt an Attraktivität durch die enge Verbindung der Finanzindustrie mit der sogenannten Realwirtschaft. Hinzu kommt ein eher politisches, schwer messbares Argument: Frankfurt ist mit dem Sitz der EZB und anderer Institutionen eine Art Kompetenzzentrum für die Regulierung der Finanzindustrie. Dieser Aspekt gewinnt mit der Bankenunion und der Beförderung der EZB zur Aufsichtsbehörde für die großen europäischen Banken noch an Gewicht. Viel wichtiger als die Frage nach den Standortvorteilen ist aber die Frage nach den Vorteilen, die Kunden von der starken Präsenz der Auslandsbanken haben. Zunächst: Bankbeziehungen auf mehrere Adressen IHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt zu verteilen, das entspricht schlicht dem unternehmerischen Grundsatz einer vernünftigen Diversifikation. Genauer betrachtet sind es aber vor allem die großen Herausforderungen der Internationalisierung, die Auslandsbanken auch für die deutsche mittelständische Wirtschaft zunehmend interessant machen. Denn trotz der jüngsten Entwicklungen wie der europäischen Staatsschuldenkrise und nachlassender Dynamik in China: Am großen Trend, dass eine Teilhabe an prosperierenden Märkten nur über die Internationalisierung des Geschäfts erreichbar ist, ändert sich wenig. Ebenso wenig mangelt es an Instrumenten für die Erschließung von chancenreichen Märkten für den Außenhandel. Ein differenzierter Blick auf die Außenhandelsstatistik zeigt jedoch: Das Potenzial für die entscheidenden Wachstumschancen deutscher Unternehmen liegt nicht dort, wo dank der einheitlichen Währung die Abwicklung am einfachsten ist. Diese Verschiebung in der Bedeutung der Exportmärkte führt notwendigerweise zu der Frage nach den wichtigen und notwendigen Bankdienstleistungen. Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist bei internationaler Vernetzung außerhalb des Euroraums das Management von Währungsrisiken. Die Absicherungsinstrumente dafür liefern vor allem internationale Banken, die auf allen Märkten zu Hause sind. Auch bei der Beurteilung von Risiken hilft die internationale Perspektive. So kann etwa bei einer Lieferantenfinanzierung ein internationales Haus durch die Kenntnis der lokalen Marktverhältnisse, lokaler Produktionsstrukturen sowie einzelner Zulieferer einen Mehrwert bieten. Kapitalstärke und Internationalität einer Bank kommen den Unternehmen zugute, wenn es darum geht, Transaktionsrisiken mitzutragen. Dies gilt für große Übernahmen oder Infrastrukturprojekte ebenso wie für kleine und mittlere Unternehmen. Generell nehmen mit zunehmender Komplexität des Geschäfts die Risiken zu. Ein wirksames Risikomanagement zu etablieren, gehört deshalb auch für mittlere Unternehmen zu den größten Herausforderungen. Es geht darum, eine Kultur des Risikobewusstseins auf allen Entscheidungsebenen zu etablieren. Vor allem wenn es um ganzheitliches Risikomanagement geht, haben die während der Finanzkrise gemachten Erfahrungen dafür gesorgt, dass Banken hier mittlerweile Beratungsexpertise bieten können. Um langfristige Stabilität und Wachstum zu sichern, stellen Unternehmen ihre Finanzierung zunehmend breiter auf und öffnen sich auch stärker den Kapitalmärkten. Dies bedeutet nicht zwangsläufig den Abschied vom klassischen Bankkredit. Der spielt mit seiner Flexibilität und den Möglichkeiten einer optimalen Abstimmung auf die Kundenbedürfnisse nach wie vor eine entscheidende Rolle im Finanzierungsmix. Auf diesem Feld dominieren weiterhin die deutschen Banken, Sparkassen und Volksbanken. Unter den 25 Häusern mit den größten Engagements im Kreditgeschäft mit Firmenkunden sind jedoch immerhin 13 Auslandsbanken zu finden. Nicht zuletzt wegen der steigenden Eigenkapitalanforderungen an die Banken wird die Finanzierung der Unternehmen über den KapitalIHK WirtschaftsForum 06.13 markt künftig zunehmen. Dabei kommt es noch stärker auf die intelligente und durchdachte Zusammenstellung aller zur Verfügung stehenden Instrumente an. In den nächsten drei bis vier Jahren stehen im Emea-Raum hohe Volumina an Refinanzierungen an. Was den deutschen Unternehmen dabei hilft, ist ihr starkes Kreditprofil. International stark vernetzte Banken sind in der Lage, die Refinanzierung zu diversifizieren – nach Märkten, Währungen und Investorengruppen. Dasselbe gilt für die Platzierung von Eigenkapital: Die Platzierungskraft einer international vernetzten Bank kann eine Kapitalerhöhung deutlich erleichtern. Das gilt auch für eigenkapitalbezogene Instrumente wie Hybrid- und Wandelanleihen. Viele Unternehmen steuern ihre Verbindlichkeitsprofile auch dadurch, dass sie bereits begebene Anleihen zur Verlängerung des Laufzeitenprofils zurückkaufen oder umtauschen. Unternehmen brauchen weltweit vernetzte und in komplexen Finanzierungen erfahrene Banken, um diese Instrumente gewinnbringend für sich einzusetzen. Je unsicherer die Kapitalbeschaffung über die Fremd- und Eigenkapitalmärkte, umso mehr gewinnt die Eigenfinanzierungskraft durch ein überlegtes Management der Betriebsmittel an Bedeutung. Das vorübergehende Austrocknen der kurzfristigen Kapitalmärkte oder die substanzielle Verteuerung von Kreditlinien haben die Absicherung und Optimierung der unternehmensinternen Liquidität über regionale CashManagement-Konzepte, sogenannte Inhouse Banks, und die zentrale Steuerung des Zahlungsverkehrs in den Blick gerückt. Generelles Ziel solcher Instrumente ist es, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie einer stringenten Kostenkontrolle zu unterwerfen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass in Wachstumsregionen – wie beispielsweise Asien – bestehende lokale Bankverbindungen bei einer global tätigen Bank zusammengeführt und die internen Cash-Management- und Treasury-Funktionen vereinheitlicht werden. Künftig wird es verstärkt auf das Zusammenspiel der einzelnen Wertschöpfungsstufen und -orte ankommen: Waren- und Zahlungsströme werden von den jeweiligen Interessenlagen und Entscheidungsfaktoren der Beteiligten gesteuert und bestimmen wiederum die bestmöglichen Umschlagplätze, Liquiditätsanforderungen und Kapitalsammelstellen. Ein derart verstandenes Netz reflektiert sich am besten in der Aufstellung einer internationalen Bank. Die zunehmende Integration der internationalen Finanzsysteme ermöglicht eine effizientere Verteilung von Kapital und sorgt so für mehr Wachstum. ❙ AutorIN Dr. Ingrid Hengster Country Executive, Royal Bank of Scotland in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Frankfurt, ingrid. [email protected] 25 foto: Petra Menke House of Finance. House of Finance Auf gutem Weg zur Spitze Die vergangenen 15 Jahre waren von massiven Veränderungen im Wissenschaftsbetrieb geprägt. Sie haben zugleich die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen und Politik nachhaltig verändert. D ie Europäische Zentralbank wurde 1998 gegründet und hat in den Folgejahren weitere europäische Finanzinstitutionen nach Frankfurt gezogen, wie beispielsweise die europäische Versicherungsaufsicht. Ein Jahr später stieß das Land Hessen die Neubauplanung für die Goethe-Universität an. Parallel zu der baulichen Neuausrichtung hat der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in den vergangenen 15 Jahren – auch mit nachdrücklicher Begleitung aus Wirtschaft und Politik – drei wesentliche Innovationen vollzogen: Nur qualitativ hochwertige Forschung ist mit Blick auf Einzelinteressen neutral und verspricht nachhaltige Ergebnisse. Daher erfolgt seither eine verschärfte und konsequent an der internationalen Spitze orientierte Betonung der Forschungsqualität – mit nachweisbarem Er- 26 folg. Gemessen an weltweit weitgehend anerkannten internationalen Rankings liegen die Frankfurter Wirtschaftswissenschaften in Deutschland (über alle Teildisziplinen hinweg) inzwischen etwa auf Platz drei, in Europa etwa auf Platz 25. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hat die Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge zu einer tief greifenden Reorganisation seiner Ausbildungsprogramme verwendet. Auch hier eine jüngere Kennziffer als Beleg für den Erfolg: Die New York Times und die International Herald Tribune haben im November 2012 die Ergebnisse einer weltweiten Umfrage unter 2 500 Vorstandsvorsitzenden und 2 200 Spitzenverantwortlichen für Personal veröffentlicht, wonach im Ranking der Qualität der Bachelorprogramme für WirtschaftswissenschafIHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt ten die Universität Frankfurt als beste Universität in Kontinentaleuropa weltweit auf Platz zehn steht – unmittelbar hinter klanghaften Namen wie Harvard, Yale, Oxford und Cambridge. Die Doktoranden des House of Finance, in dem neben 25 wirtschaftswissenschaftlichen Professuren auch sechs juristische Professuren eng kooperieren, sind sehr wichtige Treibräder des wissenschaftlichen Fortschritts und der weltweiten Anerkennung. Es wurden im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften kumulative Dissertationen eingeführt, bei denen die Doktoranden nachdrücklich angehalten werden, bereits kurz nach Beginn ihrer Forschung in anerkannten wissenschaftlichen Medien erste Zwischenergebnisse zu publizieren und sich auf diesem Weg internationalen doppeltblinden Peer-Reviews zu stellen. In einer steigenden Anzahl von internationalen Spitzenkonferenzen stellen inzwischen die zur Veröffentlichung angenommenen Beiträge aus der deutschen oder deutschsprachigen Community nach den Amerikanern die zweitgrößte Gruppe dar – und Frankfurt ist in den Communities ein herausragender Vertreter. Diese Neuorientierung schlägt sich auch in den Bewerberzahlen nieder: Für die beiden Bachelor-Ausbildungsprogramme des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften bewerben sich derzeit pro Semester für 550 Studienplätze bis zu 7 000 Interessenten – mit einem steigenden Anteil von ausländischen Bewerbern – und der Quotient steigt weiter an. Über die Neubauten hinaus engagiert sich Hessen seit Anfang dieses Jahres erneut substanziell für die finanzwirtschaftliche Forschung, Weiterbildung und den Wissenstransfer in Frankfurt. Über seine Exzellenzinitiative Loewe (Landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlichökonomischer Exzellenz) fördert das Land – nach einer wettbewerblichen Auswahl – für zunächst drei Jahre ein neues Zentrum im House of Finance zur Erforschung einer nachhaltigen europäischen Finanzarchitektur: Sustainable Architecture for Finance in Europe (Safe) wird zehn zusätzliche Professuren schaffen plus 40 weitere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter. Der Schwerpunkt Finanzen und Geldtheorie wird damit um weitere 20 Prozent auf mehr als 220 Forscher anwachsen. Damit wird das Gewicht der Universität als wissenschaftlicher Partner am Finanzplatz Frankfurt und als Player im internationalen Netzwerk von Finanzen und Geldtheorie zusätzlich gestärkt. Doch trotz dieser Erfolgsmeldungen ist der eingeschlagene Änderungsweg erst zur Hälfte zurückgelegt. Hier sollen nur zwei Gründe angeführt werden: Je stärker man in der Forschungsqualität nach oben kommt, umso aufwendiger wird jeder weitere Fortschritt – die Luft wird dünner. Darüber hinaus fühlt sich in den Teildisziplinen der Wirtschaftswissenschaften ein unterschiedlich hoher Prozentsatz der Forscher bereits voll und ganz dieser neuen Welt verpflichtet – und damit vollzieht sich die Durchsetzung in einigen Bereichen langsamer als in anderen. Es gilt also, diesen Weg konsequent fortzusetzen. Ohne die intellektuelle und finanzielle Unterstützung der Wirtschaft und der öffentlichen Institutionen wären die genannten Fortschritte nicht möglich gewesen. Der Betrieb des House of Finance IHK WirtschaftsForum 06.13 wird zu gut 30 Prozent aus Drittmitteln aus der Wirtschaft finanziert. Zeugnis der quantitativ wie auch qualitativ intensivierten Zusammenarbeit mit der Wirtschaft geben zehn Stiftungsprofessuren allein im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften sowie eine große Anzahl von Lehrbeauftragten wie auch Gastrednern aus der Wirtschaft in vielen Lehrveranstaltungen. Hinzu kommt eine maßgebliche Anzahl von gemeinsam betriebenen Forschungsprojekten, in denen beispielsweise auch international sehr erfolgreich publizierende Promovenden aus Unternehmen mitarbeiten. Äußere Zeichen dieser Zusammenarbeit sind die Besetzung des Kuratoriums des House of Finance durch Spitzenpersönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik sowie die House-ofFinance-Stiftung, die 2011 mit Startzusagen von rund 16 Millionen Euro gegründet wurde. Mit dieser Erfolgsgeschichte ist jedoch auch eine Herausforderung verbunden, die sich zukünftig weiter verschärfen wird: Kritiker in Wissenschaft und Öffentlichkeit bemängeln, dass sich die Wirtschaft durch selektive Finanzierung von wissenschaftlichen Einrichtungen ihr genehme Forschungsergebnisse kaufen könne. Diesem Vorbehalt ist die GoetheUniversität dadurch begegnet, dass sie – durch Senatsbeschluss und im Einklang mit den Sponsoren – einen Stiftungskodex verabschiedet hat, der die Unabhängigkeit der Wissenschaft bei Annahme von Drittmitteln vorschreibt und Vertragsbestandteil jeder neuen Zuwendung ist. In diesem Netzwerk – bestehend aus Politik, Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Universität – lassen sich gemeinsame Strukturmerkmale erkennen: Jede Gruppe muss natürlich primär ihre eigenen Ziele und Notwendigkeiten verfolgen. Die Unternehmen streben zum Beispiel nach hervorragenden Innovationen, die Universität nach hervorragenden Publikationen. Gleichzeitig besteht der immer intensiver verfolgte Wunsch, auch über die Gruppengrenzen hinweg konstruktiv zusammenzuarbeiten. Grundlegende Neuerungen innerhalb der einzelnen Gruppen schieben im Lauf der Zeit eine Reihe von Folgeinnovationen an, die den Veränderungs- und damit auch den gemeinsamen Verbesserungsprozess verstetigen und vertiefen. Eine dauerhafte Kooperation aller vier Gruppen schafft somit die Grundlage für Synergien, von denen alle Seiten profitieren. Das heißt beispielsweise aus Sicht der Wissenschaft: Die in Frankfurt ausgebildeten Studenten werden von Jahr zu Jahr besser. Und es liegt auf der Hand, dass die Wirtschaft wie auch die öffentlichen Institutionen in Frankfurt und Umgebung davon unmittelbar profitieren. ❙ Autor Prof. Wolfgang König Geschäftsführender Direktor, House of Finance, GoetheUniversität, Frankfurt, wkoenig@hof. uni-frankfurt.de 27 foto: Gettyimages / Rayman Unternehmensfinanzierung Das Prinzip Aktie Deutsche Unternehmen sind vergleichsweise zurückhaltend, wenn es darum geht, sich über Aktienemissionen zu finanzieren. Die Gründe für diese Abstinenz sind vielfältig, oft aber auch unbegründet. G äbe es die Aktie nicht, müsste man sie erfinden.“ Diese Aussage ist bei den vielen Vorteilen, die die Aktie für Unternehmensfinanzierung und Vermögensbildung bietet, ohne Zweifel richtig. Tatsächlich wurde die Aktie jedoch nicht erfunden, sondern das Prinzip Aktie wurde entdeckt. Dieses Prinzip ist wie alle genialen Entdeckungen einfach, und gerade deshalb ist es so wirkungsvoll. Im Kern besagt das Prinzip Aktie, dass viele Anleger kleinere oder größere Beträge beisteuern, um gemeinsam eine große Investition zu finanzieren. Erst dies ermöglichte Innovationen und Investitionen, die ganze Zeitalter prägten, beispielsweise die Eisenbahn, ohne die die industrielle Revolution nie stattgefunden hätte. Heute sind angesichts des Kapitalbedarfs der arbeitsteiligen Wirtschaft Großunternehmen in der Automobil- oder Chemieindustrie kaum ohne eine Finanzierung via Aktie denkbar. Kurzum: Unser aller Wohlstand beruht auf der Aktie. 28 Um die gemeinsame Kapitalaufbringung herum ergeben sich positive Effekte. Sie werden vordergründig als selbstverständlich wahrgenommen, weil die Anleger seit Langem daran gewöhnt sind. Ein einzelner Anleger kann seine Ersparnisse dank kleiner Stückelung in viele verschiedene Aktien investieren. Das ermöglicht die notwendige Risikostreuung. Gleichzeitig kann das Risiko des Scheiterns eines einzelnen Unternehmens auf viele Anleger verteilt werden und wird dadurch erst tragbar. Die Aktie ist nach einem langen juristischen Optimierungsprozess ein sehr standardisiertes Instrument. Wer eine beliebige deutsche Aktie kauft, kann seine Anlegerrechte dem Aktiengesetz und dem CorporateGovernance-Kodex entnehmen. Bei Unternehmen anderer Rechtsformen muss der jeweilige Gesellschaftsvertrag individuell geprüft werden. Aktien können darüber hinaus dank ihrer Fungibilität einfach und kostengünstig von einem Eigentümer zum nächsten weitergegeben werden. IHK WirtschaftsForum 06.13 Finanzplatz Frankfurt Wenn ein Aktionär sich von seinem Investment trennen möchte, bedeutet das keinen Kapitalabfluss aus dem Unternehmen. Besonders einfach ist der Eigentümerwechsel, wenn die Aktie börsennotiert ist. Die technisch, organisatorisch und rechtlich hoch entwickelten Börsen gewährleisten den Anlegern eine extrem hohe Liquidität, Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit beim Kauf und Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren. Eigentum und Management können bei der Aktiengesellschaft getrennt sein, müssen es aber nicht. Das ermöglicht, die jeweils fähigsten Vorstände und Aufsichtsräte zu engagieren, unabhängig davon, ob diese bereits Miteigentümer des Unternehmens sind oder nicht. Kleine Stückelung und leichte Übertragbarkeit ermöglichen auf einfachste Weise die Beteiligung der Mitarbeiter. Dies trägt auch zur Finanzierung bei, vor allem entfaltet es aber eine Identifikations- und Motivationswirkung. Beteiligte Arbeitnehmer agieren anders – beteiligt eben. Und zu guter Letzt: Aktien erzielen als unternehmerische Beteiligung eine Eigenkapitalrendite, die langfristig und im Durchschnitt der Unternehmen über der Rendite für Fremdkapital, zum Beispiel festverzinsliche Papiere, liegt. Dies ist zugleich ein Vorteil für die langfristige Anlage, etwa im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Bei all diesen Vorteilen müsste die Aktie sich höchster Beliebtheit bei Anlegern, Unternehmen, Politik und Gesellschaft erfreuen. Dem ist jedoch nicht so. Deutschland ist kein Land der Aktionäre und nur begrenzt ein Land der Aktiengesellschaften. Rund 4,2 Millionen Anleger halten direkt Aktien; das entspricht 6,5 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren. 5,1 Prozent des Geldvermögens der Deutschen ist in Aktien angelegt. Im Durchschnitt kommen sie auf ein Depotvolumen von 29 120 Euro. Allerdings ist das Aktienvermögen sehr ungleich verteilt. Die Hälfte aller Aktiendepots enthält nach aktuellen Angaben der Bundesbank weniger als 8 600 Euro. Auch auf der Finanzierungsseite wird die Aktie in Deutschland nicht so intensiv genutzt. Börsengänge finden seit der Subprime-Krise und dem Konkurs von Lehman Brothers kaum noch statt. Kapitalerhöhungen bereits börsennotierter Aktiengesellschaften sind zwar erfolgreich, doch für eine kapitalintensive und auf Innovationen angewiesene Wirtschaft wie die deutsche ist dies auf Dauer nicht ausreichend. Unternehmen finanzieren sich in anderen Ländern viel stärker über Aktienemissionen, während in Deutschland andere Quellen, unter anderem der klassische Bankkredit, stark genutzt werden: Die Börsenkapitalisierung – der Gesamtwert aller börsennotierten Aktien – liegt in Deutschland bei rund 40 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, in Japan bei über 75 Prozent, in den USA bei über 100 Prozent und in Großbritannien sogar über 150 Prozent. In Politik und Gesellschaft ist die Aktie und mit ihr die Institution der Börse ebenfalls nicht ausreichend anerkannt. Die Ursachen für die aktuelle Euro-Krise und die vorangegangene Subprime-Krise werden von vielen Politikern, aber auch einem Teil der Medien, oftmals pauschalisiert „der Börse“, „den Märkten“ oder „den Spekulanten“ zugeschrieben. Aktie und Börse haben in weiten Kreisen eine schlechte Reputation, und ihr tatsächlicher oder bei intensiverer Nutzung möglicher Nutzen wird verkannt. IHK WirtschaftsForum 06.13 Die Gründe für diese schlechte Reputation sind vielfältig. Ein Schlüsselfaktor liegt in der Abstraktheit und Komplexität der Themen rund um Finanzmärkte und der Schwierigkeit, sie allgemeinverständlich zu erklären. Menschen tendieren dazu, alles abzulehnen, was sie nicht verstehen und ihnen bedrohlich erscheint. Nur wirkliches Verständnis schafft die notwendige gesellschaftliche und politische Akzeptanz von Kapitalmärkten. Dieses Verständnis zu schaffen, ist eine Daueraufgabe – auch, aber nicht nur für das Deutsche Aktieninstitut. Es liegt im Interesse aller am Finanzmarkt beteiligten Akteure, ihr Handeln besser zu erklären. Daneben ist einzugestehen, dass es im Finanzbereich Entwicklungen gibt, deren negative Aspekte nicht verschwinden, auch wenn man sie deutlicher erklärt und besser versteht. Einige Beispiele: Aktienkurse sind eben volatil und schwanken in Abhängigkeit von vielen Faktoren. Manche Manager oder Mitarbeiter erliegen trotz aller gesetzlichen Vorschriften der Versuchung, Insiderwissen auszunutzen. Betrüger nutzen immer wieder die Gutgläubigkeit privater Anleger aus und vertreiben Schneeballsysteme, an denen niemand verdient außer ihnen selbst. All dies trägt nicht zur Reputation von Finanzmarkt, Aktie und Börse bei, selbst wenn zum Beispiel bei Schneeballsystemen weder Aktie noch Börse genutzt werden, sondern obskure Steuersparmodelle oder Ähnliches. Dieses Beispiel zeigt, wie Fehlverhalten und Fehlverständnis sich unheilvoll ergänzen und vermischen können. Angesichts des komplexen Ursachenbündels ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich, um eine bessere Akzeptanz der Aktie zu erreichen. Die Liste beginnt bei der Beseitigung der doppelten Besteuerung der Aktienanlage auf Unternehmens- und Anlegerebene und reicht über eine behutsame Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis hin zur intensiveren Nutzung der Aktie als Instrument der ergänzenden privaten Altersvorsorge. Das sind aber alles eher technische Maßnahmen, die auf einer grundsätzlich positiven Einstellung fußen müssen: Der Kapitalmarkt ist, obwohl oft suggeriert, nicht die Ursache aller Probleme. Oft werden Probleme anderer Genese an den Kapitalmärkten, etwa an Börsenkursen, erstmals für eine größere Öffentlichkeit sichtbar. Aber: Das Fieberthermometer trägt keine Schuld an der Grippe. Die Grundüberzeugung, die Voraussetzung für eine tragfähige und nachhaltige Aktienkultur ist, lautet: Die Unternehmen am Finanzplatz stellen Lösungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme bereit. Dafür brauchen sie ordnungspolitische Hilfestellung durch die Politik in Form angemessener Rahmenbedingungen. Nur dann können Aktie, Börse und der Finanzplatz ihre Stärken voll zur Geltung bringen. ❙ autoren Dr. Christine Bortenlänger Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Deutsches Aktieninstitut, Frankfurt [email protected] Dr. Franz-Josef Leven Direktor, Deutsches Aktieninstitut, Frankfurt, [email protected] 29 Standortpolitik EU-Berufskraftfahrer Schulungen rechtzeitig buchen Fahrer, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen. Diese wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein bestätigt. Alle Fahrer, die vor dem 10. September 2008 die Fahrerlaubnis für eine D-Klasse beziehungsweise vor dem 10. September 2009 für eine C-Klasse erworben haben, müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ihre erste Weiterbildung absolvieren. Diese umfasst mindestens 35 Unterrichtseinheiten und muss – je nach Gültigkeit der Fahrerlaubnis – für den Personenverkehr in den Zeiträumen vom 10. September 2013 bis 10. September 2015 beziehungsweise im Güterverkehr im Zeitraum vom 10. September 2014 bis 10. September 2016 nachgewiesen werden. Da das Schulungsangebot an Weiterbildungen nicht unbegrenzt ist, rät die IHK Frankfurt ihren Mitgliedsunternehmen, frühzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Veranstalter zu beginnen. Dabei sollten die Unternehmen auf eine Anerkennung der Schulungsveranstalter achten. Denn nur anerkannte Institutionen sind berechtigt, eine Weiterbildungsveranstaltung oder den Lehrgang als Zulassungsvoraussetzung zur beschleunigten Grundqualifikationsprüfung durchzuführen. Die Anerkennung muss sich auf das 30 Foto: picture-alliance / dpa Berufskraftfahrer müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, die im Führerschein durch eine Schlüsselzahl dokumentiert wird. Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig darum kümmern, Schulungstermine für ihre Fahrer zu buchen. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass sie ihre Fahrer ausschließlich bei anerkannten Anbietern weiterbilden lassen. Unternehmen und die Schulungsräume beziehen. Anerkannte Ausbildungsstätten sind Fahrschulen mit einer aktiven Fahrschulerlaubnis für CE oder DE, Ausbildungsstätten mit einer Anerkennung der zuständigen Länderbehörde oder Ausbildungsbetriebe nach Berufsbildungsgesetz, sofern sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen. Die Ausbildungsbetriebe nach Berufsbildungsgesetz benötigen als Nachweis eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer. In der Praxis kommt es allerdings vor, dass die Lehrgänge auch von Veranstaltern angeboten werden, die hierzu nicht berechtigt sind. Der zuständige Facharbeitskreis der Bundesländer hat sich mit dieser Thematik beschäftigt und entschieden, dass Weiterbildungsnachweise, die von einer dazu nicht berechtigten Ausbildungsstätte ausgestellt wurden, nicht mehr anerkannt werden. Das gilt auch für den Fall, dass der Lehrgang in einem nicht genehmigten Schulungsraum durchgeführt wurde. Gleiches gilt für die Grundprüfung vor der Industrie- und Handelskammer: Die IHKs sind angehalten, vor Zulassung des Teilnehmers zur Prüfung zu überprüfen, ob der Lehrgang durch einen anerkannten Veranstalter in einem genehmigten Schulungsraum durchgeführt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen werden. Unternehmen sollten darauf achten, dass ihre Fahrer rechtzeitig geschult werden. Die Nachfrage nach geeigneten Schulungen wird in den nächsten Wochen stark zunehmen. Damit die einzuhaltenden Fristen nicht versäumt werden und es nicht zu einer Ordnungswidrigkeit kommt, die sich auch gegen den Unternehmer richten kann, sollten die Unternehmen schon jetzt Schulungstermine für ihre Fahrer buchen. ❙ autor Harald Kreis Referent, Standortpolitik, IHK Frankfurt, [email protected] IHK WirtschaftsForum 06.13 Standortpolitik Wirtschaft International So international wie nie zuvor Die Attraktivität der Region Frankfurt hat in den Augen ausländischer Unternehmen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Inzwischen haben von den mehr als 100 000 Mitgliedsunternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt rund 16 000 ausländische Wurzeln. Das ist eine Zunahme um mehr als 3 000 Unternehmen seit der letzten Erhebung im Jahr 2010. Damit fällt rund jedes sechste Unternehmen im Hochtaunuskreis, MainTaunus-Kreis und der Stadt Frankfurt in diese Kategorie. Nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt sind die Unternehmen aus Polen am häufigsten im IHKBezirk Frankfurt vertreten. Insgesamt haben 5 544 Unternehmen einen polnischen Hintergrund. Auf den Plätzen zwei und drei der häufigsten Vertreter finden sich die Türkei und Italien wieder, die mit 2 434 und 1 547 Unternehmen in der Region vertreten sind. Bei der Unterscheidung nach Unternehmen, die in das Handelsregister eingetragen sind (29 Prozent der ausländischen Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt) und Kleingewerbetreibenden (71 Prozent), ergibt sich für die ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen ein anderes Bild: Unter den knapp 4 600 internationa- Foto: Gettyimages / Danil Melekhin Die Studie Wirtschaft International untersucht in regelmäßigen Abständen die Anzahl der ausländischen Unternehmen und die Zahl der im IHK-Bezirk Frankfurt lebenden Ausländer. Die Neuauflage 2013 liegt vor. FrankfurtRheinMain hat an Attraktivität für ausländische Unternehmensansiedlungen weiter zugenommen. Inzwischen gibt es allein in Frankfurt rund 12 000 Unternehmen mit ausländischen Wurzeln. len in das Handelsregister eingetragenen Unternehmen sind die Türkei mit 537 Unternehmen, die USA (520) sowie Großbritannien und Nordirland (427) die stärksten Nationen. Bei den etwa 11 400 Kleingewerbetreibenden liegen aber wiederum die polnischen (5 326), türkischen (1 897) und italienischen (1 192) Unternehmen auf den vordersten Plätzen. Neben den in der Region ansässigen ausländischen Unternehmen nahm auch die Zahl der hier Weitere Infos Die Studie Wirtschaft International ist eine gemeinsame Initiative der IHK Frankfurt mit der FrankfurtRheinMain International Marketing of the Region, des Statistischen Amtes der Stadt Frankfurt und der Wirtschaftsförderung Frankfurt. Kontakt: IHK Frankfurt, IHK WirtschaftsForum 06.13 Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, René Rimpler, E-Mail [email protected]. Die Studie kann online unter www. frankfurt-main.ihk.de (Suchbegriff „Wirtschaft International“) abgerufen oder als Printversion bei der IHK Frankfurt bestellt werden. lebenden Ausländer deutlich zu. Seit 2008 sind mehr als 10 000 Personen neu in die Region gezogen, sodass in der Zwischenzeit knapp 234 000 ausländische Staatsangehörige hier leben. Besonders stark ist die Zahl der Zuwanderer aus Polen und Spanien gestiegen. Aber auch die Zahl der Zuwanderer aus den europäischen Nicht-EU-Staaten hat – mit Ausnahme der Türkei – merklich zugenommen. Gleiches gilt für den asiatischen Raum, von wo es insbesondere Inder, Koreaner und Chinesen in den IHK-Bezirk Frankfurt gezogen hat. Vergleichsweise gering fiel dagegen die Zuwanderung vom amerikanischen Kontinent aus. Rund drei Viertel der Unternehmen mit ausländischen Wurzeln haben ihren Sitz in der Stadt Frankfurt (12 038). Das verblei- bende Viertel verteilt sich zu annähernd gleichen Teilen auf die Landkreise Hochtaunus und MainTaunus. Hier haben 1 919 beziehungsweise 2 025 Unternehmen ihren Sitz. Eine ähnliche Verteilung zeigt sich bei den ausländischen Bevölkerungsgruppen. Insgesamt leben auch hier fast drei Viertel der ausländischen Staatsangehörigen in der Stadt Frankfurt (173 642 Personen). 28 896 Ausländer leben im Hochtaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis sind es 31 364 Personen. ❙ Autor René Rimpler Referent, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt, r.rimpler @frankfurt-main. ihk.de 31 Unternehmensförderung und Starthilfe Leasing Flexible Finanzierungslösung Mittelständler haben hohe Anforderungen an ihre Finanzdienstleister. Bei Investitionen wird daher ein spezielles Objekt-Know-how erwartet. In diesem Punkt richtungsweisend sind Leasing-Gesellschaften. Es gibt kaum ein Objekt, das nicht mit Leasing angeschafft werden kann: vom schlichten Computer oder Auto über die Spritzgießoder Werkzeugmaschine mit Sonderausstattung bis zur individuell konfigurierten Produktionsanlage samt Fabrikhalle. Auch Immobilien oder Großobjekte wie Bahnen, Schiffe oder Flugzeuge lassen sich mit Leasing anschaffen. Zudem ermöglicht Leasing Komplettlösungen: vom Einkauf bis zur Weitervermarktung, von der Beratung und Machbarkeitsstudien bis hin zum Management von komplexen Projekten. Weiterhin lassen sich begleitende Dienstleistungen wie Wartung und Versicherung im Rahmen eines Leasing-Vertrags berücksichtigen. Bei der Auswahl einer LeasingGesellschaft sollten Unternehmer darauf achten, dass umfassende Objektexpertise – auch AssetKnow-how genannt – vorhanden ist. Seriöse Asset-Finance-Anbieter können ihren Kunden versprechen, dass sie nur Geschäfte machen, die sie auch tatsächlich verstehen. Im Vordergrund steht für sie die Aufgabe, die Branchen und Märkte ihrer Kunden zu kennen sowie realistisch den aktuellen Wert und künftigen Wertverlauf des Investitionsobjekts beurteilen zu können. Das erfordert insbesondere die genaue Beobachtung von Märkten besonders werthaltiger Maschinen wie Bodenverdichter und Straßenfräsmaschinen, Mähdrescher und Harvester für die Forstarbeit, aber auch Druckmaschinen und Produktionsanlagen, Flugzeuge und Lokomotiven oder ganze Produktionsanlagen. 32 Mittelständische Kunden können weiterhin von einer besonders nutzerorientierten Vertragsgestaltung profitieren: Kurze Laufzeiten mit entsprechenden Rückgabeoptionen wie beispielsweise ein vereinfachter Austausch von Geräten ist vor allem dann gefragt, wenn es um Investitionsgüter mit kurzen Innovationszyklen geht, zum Beispiel im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dies gilt vor allem dann, wenn eine neue, leistungsfähigere Geräte- oder Maschinengeneration dem Nutzer-Unternehmen deutliche Kosten- oder Qualitätsvorteile in einem hart umkämpften Markt verspricht. Ein wichtiger Flexibilitätsaspekt ist auch die grundsätzlich nutzungsabhängige Kalkulation der Leasing-Raten. Das Spektrum reicht dabei von Kilometerverträgen im Auto-Leasing, die eine bestimmte Fahrleistung zugrunde legen, bis zum Pay-as-you-earn, also der Möglichkeit, die Kosten einer Investition sukzessive aus den da- mit erwirtschafteten Erträgen zu begleichen. Zum Beispiel können saisonale Umsatzschwankungen, wie sie für Bauunternehmen oder Landwirte typisch sind, bei der Festlegung der Leasing-Raten berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorteil ist der Zeitfaktor. Je erfahrener der Asset-Finance-Anbieter und je leistungsfähiger die unterstützenden IT-Systeme sind, desto schneller lässt sich die Entscheidung über den Vertragsabschluss treffen. Bei Standardverträgen für kleinere Investitionsvolumina oder gängige Objekte ohne großen Beratungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer von der Dateneingabe bis zur Bestätigung mithilfe IT-gestützter Systeme sogar auf Minuten reduzieren. Davon profitieren auch Händler: Sie können über das zur Verfügung gestellte OnlineTool ihre Produkte plus Leasing-Lösung anbieten. Asset-Finance-Anbieter können aufgrund ihrer Objektexpertise zudem zusätzliche Dienstleistungen rund um die Investition anbieten und zu umfassenden Servicepaketen schnüren, die den LeasingNehmer von administrativen Funktionen entlasten. So können sich die Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich nachhaltig Wettbewerbsvorteile verschaffen. Ein Beispiel dafür ist das Fuhrparkmanagement: Neben der Finanzierung übernehmen Asset-Finance-Anbieter alle Serviceleistungen von der Versicherung über Wartung und Kostencontrolling bis zur Verwertung der Fahrzeuge. Durch die Einkaufsvorteile eines Anbieters, der zum Beispiel 100 000 Fahrzeuge im Bestand hat, und durch eine IT-unterstützte Flottenoptimierung lassen sich Kosteneinsparungen von bis zu 30 Prozent realisieren. Ein weiteres Plus einer assetorientierten Leasing-Gesellschaft erfährt der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit. Denn je genauer ein Anbieter am Anfang der Laufzeit abschätzen kann, wie sich die Werte unterschiedlichster Objekte in Abhängigkeit von Einsatz, gewöhnIHK WirtschaftsForum 06.13 licher Nutzungsdauer und branchentypischen Marktzyklen entwickeln und welche Objektwerte in drei, fünf oder zehn Jahren zu erwarten sind, desto besser kann auch die Wiedervermarktung des Leasing-Objekts eingeschätzt werden. Besonders einfach ist die Rückgabe der Leasing-Objekte, wenn der Anbieter über eigene leistungsfähige Vermarktungskanäle, wie beispielsweise ein Gebrauchtwagenhändler, verfügt. Und auch Partnerschaften mit Händlern und Herstellern aus der Maschinenindustrie ermöglichen einfache Rückgabemöglichkeiten. Asset-Finance-Anbieter realisieren nur Geschäfte, die sie auch verstehen. Durch ihre Orientierung an Objekten sind Leasing-Gesellschaften mit Asset-Know-how zudem fest in der Realwirtschaft verankert. Für mittelständische Unternehmen bedeutet dies größt- mögliche Flexibilität bei der Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben. So können Mittelständler mit einer individuellen Vertragsgestaltung rechnen. Begleitende Dienstleistungen oder umfassende Servicepakete runden die Investition ab und entlasten Mittelständler von administrativen Aufgaben. Zudem können mittelständische Unternehmen von den Einkaufsvorteilen des Anbieters profitieren. Zusammen bedeutet das Zeit- und Geldersparnis. So können sich mittelständische Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. ❙ Autor Kai Ostermann Vorstandsvorsitzender, Deutsche Leasing, Bad Homburg, service@ deutsche-leasing. com Übersetzen u. Dolmetschen in allen Weltsprachen s s s %RFAHRENEUNDQUALIlZIERTEÄBERSETZER UND$OLMETSCHERFàRALLE&ACHGEBIETE !NWENDUNGSPEZIELLER 4RANSLATION-EMORY3YSTEME *AHRE%RFAHRUNGAUFEUROPËISCHEN ASIATISCHENUNDAMERIKANISCHEN-ËRKTEN Sprachentraining für Fach- u. Führungskräfte s¬ "USINESS¬U¬PRIVAT¬EINZELN¬U¬IN¬'RUPPEN s¬ +URSPLANUNG¬NACH¬)HREM¬:EITPLAN Leasing Bestellung von Geldwäschebeauftragten Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat das Regierungspräsidium Darmstadt entschieden, dass sogenannte Ein-ObjektLeasinggesellschaften in der Regel keinen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen, wenn sie von einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b des Kreditwesengesetzes verwaltet werden. Grundsätzlich sind alle Finanzunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straf- IHK WirtschaftsForum 06.13 taten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen und diesen auch namentlich der zuständigen Aufsichtsbehörde – in Hessen den Regierungspräsidien – mitzuteilen. Mit der neuen Verfügung will die Behörde nun vermeiden, dass von der Ausnahme erfasste Unternehmen im Einzelfall um Freistellung von dieser Pflicht bitten müssen. Weitere Infos online unter www.rp-darmstadt.hessen.de. ❙ KERN AG, Sprachendienste, Kurfürstenstraße 1, 60486 Frankfurt am Main · Telefax (069) 74 99 98 [email protected] · [email protected] Tel.: (0 69) 75 60 73-0 www.e-kern.com s www.kerntraining.com Inland: Aachen, Augsburg, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Freiburg, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln, Leipzig, Mainz, Mannheim, Mönchengladbach, München, Münster, Nürnberg, Offenbach, Saarbrücken, Stuttgart, Ulm, Wiesbaden, Würzburg, Wuppertal International: Amsterdam, Hong Kong, London, Lyon, New York, Paris, San Francisco 33 fotos: Gettyimages / Max Oppenheim Die richtigen Finanzierungsangebote verhelfen Gründern dabei, der Geschäftsidee den richtigen Schub zu geben. Existenzgründung Durchstarten mit der KfW Damit der Start in die Selbstständigkeit gelingt, unterstützt die KfW Mittelstandsbank Gründer und junge Unternehmen nicht nur durch verschiedene Finanzierungsangebote, sondern auch durch Beratungen im Vorfeld der Gründung. Das Gründungsgeschehen in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Zu Beginn des neuen Jahrtausends, während der Rezessionsjahre nach dem New Economy Boom, gab es einen Anstieg der Gründerzahlen. Doch zwischen 2003 und 2008 halbierten sich die Gründerzahlen nahezu. Nach einer kurzen Erholung in den Jah- ren 2009 und 2010 setzt sich dieser rückläufige Trend nun fort. Im Jahr 2012 haben in Deutschland rund 775 000 Personen eine selbstständige Tätigkeit begonnen. Dies ist der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. Von der konjunkturellen Entwicklung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt gehen we- sentliche Effekte auf die Gründungsaktivität aus. Bei geringer Arbeitslosigkeit und guten Karrieremöglichkeiten in abhängiger Beschäftigung wird eine Selbstständigkeit als Erwerbsalternative weniger häufig in Betracht gezogen. Die seit dem Jahr 2005 tendenziell zurückgehenden Arbeitslosenzahlen reduzierten ent- Weitere Infos ❙❙ Gründer können sich online unter https://gruenden.kfw.de informieren, welche Finanzierungsund Beratungsangebote für sie geeignet sind. Zudem können dort Checklisten für die Orientierungs-, die Planungs- und die Umsetzungsphase abgerufen werden. ❙❙ Unter der kostenfreien Telefon- nummer 0 800 / 5 39 90 01 erfolgt eine telefonische Erstberatung zu den KfW-Programmen. Weitere 34 Infos über das KfW-Angebot für Existenzgründer online unter www. kfw.de/gruenden. ❙❙ Darüber hinaus können Gründer mittels „Gründercoaching Deutschland“ auch Zuschüsse für eine qualifizierte Beratung zur Unterstützung in finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen in einer Höhe von bis zu 90 Prozent des Beratungshonorars beziehungsweise ma- ximal bis zu 4 500 Euro erhalten. Interessierte gehen mit dem ausgefüllten Antrag zu einem Regionalpartner vor Ort (IHKs, HWKs, Wirtschaftsfördergesellschaften). Weitere Infos online unter www. kfw.de/gruendercoaching. ❙❙ Kontakt: IHK Frankfurt, Stefan Müller, Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, Telefon 0 69 / 21 97-12 77, E-Mail [email protected]. sprechend den Druck, sich für eine Selbstständigkeit zu entscheiden. Zudem hat die Ausgestaltung des Instrumentariums zur Förderung der Selbstständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit Einfluss auf das Gründungsgeschehen. Die Finanzierungsstruktur von Gründungen zeigte sich in den vergangenen Jahren relativ stabil. In 2012 benötigten rund zwei Drittel der Gründer finanzielle Mittel für den Start in die Selbstständigkeit. Das andere Drittel kam völlig ohne Mittel oder allein mit Sachmitteln – wie dem eigenen Auto oder Computer – aus. Besteht Finanzierungsbedarf für eine Existenzgründung, ist dieser oft gering: Bei rund der Hälfte aller Gründer, die eine Finanzierung genutzt haben, bleibt er unter 5 000 Euro. Die Unterstützung von Existenzgründern und jungen UnterIHK WirtschaftsForum 06.13 Unternehmensförderung und Starthilfe nehmen ist ein zentrales Förderfeld der KfW. Seit dem vergangenen Jahr wird die KfW-Gründungsförderung vollständig aus den ERPMitteln des Bundeswirtschaftsministeriums angeboten. Das Finanzierungsangebot für Gründer reicht von Krediten über eigenkapitalverstärkende Nachrangdarlehen bis hin zu Beteiligungen an jungen Technologieunternehmen. Kredite und Nachrangdarlehen werden vom Gründer über ein Kreditinstitut seiner Wahl – in der Regel die Hausbank – bei der KfW beantragt. Klassisches Fremdkapital (Kredite) für Gründer bietet die KfW mit dem Programm ERP-Gründerkredit an. Dieser ist umfassend einsetzbar, sodass damit alle möglichen Kosten und Arten einer Existenzgründung finanziert werden können, wie Investitionen und betriebsnotwendige Kosten inklusive Anlaufkosten. Es können zudem Vorhaben gefördert werden, bei denen die Existenzgründer ihre Selbstständigkeit zunächst nur als Nebenerwerb ausüben möchten oder die in der Vergangenheit einmal gescheitert sind. Für die Finanzierung von Nachfolgeregelungen im Zuge von Übernahmen und Beteiligungen wird oftmals der ERP-GründerkreditUniversell genutzt, da auch große Vorhaben – mit Einzelkrediten von bis zu zehn Millionen Euro – mitfinanziert werden können. Auch Festigungsmaßnahmen bereits bestehender Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren IHK WirtschaftsForum 06.13 nach Gründung oder Änderung des Unternehmens (zum Beispiel Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine OHG) können finanziert werden. In der typischen Neugründungssituation mit begrenztem Finanzierungsbedarf, aber vergleichsweise hohen Risiken, bietet sich die Variante ERP-Gründerkredit-StartGeld an: Dessen wesentliches Merkmal ist die 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die KfW entlastet dadurch die Hausbank von einem Großteil der mit der Kreditvergabe verbundenen Risiken. Diese Haftungsentlastung wird von der KfW gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) getragen. Im Ergebnis ist der ERP-Gründerkredit-StartGeld eine Komplettlösung für Gründer mit einem überschaubaren Fremdfinanzierungsbedarf bis maximal 100 000 Euro. Gründern fehlen häufig ausreichende Sicherheiten und Eigenkapital. Gerade bei größeren Investitionsvolumina kommt eine Finanzierung in der Regel nur unter Einsatz von hinreichendem Eigenkapital zustande. Um dies zu ermöglichen, vergibt die KfW im Programm ERP-Kapital für Gründung Nachrangdarlehen an Existenzgründer, die nicht über einen ausreichenden Grundstock an Eigenkapital verfügen. Das Nachrangdarlehen wird dem Existenzgründer persönlich gewährt und ist von ihm eigenkapitalwirksam in sein Unternehmen einzubringen. Durch den Verzicht auf Be- sicherung, die lange Laufzeit von 15 Jahren, die lange tilgungsfreie Zeit von sieben Jahren, die Gewährung in der Privatsphäre des Gründers und die Nachrangigkeit im Insolvenzfall haben die Nachrangdarlehen eigenkapitalähnlichen Charakter. Sie verbessern das Rating und bilden die Basis für die günstigere Aufnahme von Fremdkapital. Besonders schwer haben es meist junge, innovative Technologieunternehmen, die nicht nur mit hohen Markt- und Technologierisiken kämpfen, sondern zudem regelmäßig einen hohen Finanzierungsbedarf haben und daher verstärkt auf Finanzierungspartner angewiesen sind. Mit dem Programm ERP-Startfonds geht die KfW zusammen mit einem privaten Kapitalgeber im Kofinanzierungsmodell „pari passu“ Wagniskapitalbeteiligungen ein. Kleine Unternehmen, die höchstens zehn Jahre alt sind, können aus dem Programm maximal fünf Millionen Euro an Beteiligungskapital erhalten. Die Motive für Gründungen sind vielfältig. Gründer nehmen mit dem Beginn einer Selbstständigkeit in der Regel eine persönliche Chance wahr. Sie möchten beispielsweise eine Geschäftsidee umsetzen, sehen eine Alternative zu abhängiger Beschäftigung, treten eine Unternehmensnachfolge an oder wollen als eigener Chef sich selbst verwirklichen. Sie tragen das Risiko, ob sich ihr Geschäftsmodell am Markt durch- setzen kann. Auch die Finanzierung durch Kapitalgeber ist kein Selbstläufer. Die oft kleinen Kreditgrößen, das noch nicht erprobte Geschäftskonzept und das Erfordernis zu speziellen Ratingverfahren stellen Finanzierungshemmnisse dar. Entsprechend muss eine Gründung wirtschaftlich durchdacht sein und die Finanzierungsplanung hohe Priorität genießen. Immer wieder zeigt sich: Wer sich vor und nach dem Gründen beraten lässt, dem bereitet der Start oft weniger Schwierigkeiten. Existenzgründung bleibt – trotz oder gerade wegen der zurzeit eher geringen Gründerzahlen – ein zentrales Themenfeld der Wirtschaftsförderung in Deutschland. Die KfW bietet ein vielfältiges Finanzierungs- und Beratungsangebot für Gründer und kooperiert mit den Kammern in mehrfacher Hinsicht: Diese beurteilen im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Gründung als fachlich kompetente Stelle die Gründungsvorhaben, sind Regionalpartner in der Beratungsförderung und ein wichtiger Multiplikator in der Vermittlung von Informationen und Know-how. ❙ Autorin Dr. Katrin Leonhardt Direktorin, KfW Mittelstandsbank, Frankfurt, [email protected] 35 Aus- und Weiterbildung IHK-Bildungszentrum Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 + Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected]. IHK-Seminare Berufsbegleitende Zertifikatslehrgänge Der Weg in die Selbstständigkeit ab 10. Juni 2013 / 20 UE / 5-Abende-Seminar 150 Euro Telefon – 14 03 Projektleiter/-in (IHK) ab 8. Juli 2013 / 80 UE / Vollzeit Der Weg in die Selbstständigkeit ab 8. Juli 2013 / 20 UE / 5-Abende-Seminar 150 Euro Telefon – 14 03 Hausverwaltung Eigentum – Grundlagen der Verwaltung von Eigentumswohnungen 14. / 15. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 475 Euro Telefon – 12 99 Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Fach- und Führungskräfte 1 950 Euro ab 21. August 2013 / 256 UE / circa 1 Jahr / mittwochs und freitags, gelegentlich dienstags Telefon – 14 15 Immobilien-Wertermittlung, Teil 1 19. / 20. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 475 Euro Telefon – 12 99 Projektmanagement 22. / 23. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 395 Euro Telefon – 12 32 Effektive Werbung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 460 Euro ab 22. August 2013 / 60 UE / circa 3 Monate / donnerstags Telefon – 14 15 Interview- und Fragetechniken bei Einstellungsgesprächen, Teil I 22. / 23. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 300 Euro Telefon – 12 95 Grundlagen des Steuerrechts ab 2. September 2013 / 56 UE / circa 3 Monate/ montags und mittwochs Changemanagement 23. / 24. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 300 Euro Telefon – 14 15 Erfolgreicher Verkauf 26. / 27. August 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 300 Euro Telefon – 14 15 Buchführung I, Grundlagen ab 27. August 2013 / 32 UE / circa 4 Wochen/ dienstags und donnerstags Telefon – 14 05 Bestanden wird im Kopf 11. September 2013 / 8 UE / eintägiges Seminar 195 Euro Telefon – 12 95 Einführung in das Immobilien-Geschäft 11. / 12. September 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 475 Euro Telefon – 12 99 Grundlagen der Bautechnik für Nicht-Techniker 16. / 17. September 2013 / 16 UE / zweitägiges Seminar 475 Euro Telefon – 12 99 Ausbildungsverträge Letztmalig leichter Zuwachs Der DIHK rechnet für 2013 mit einem leichten Plus von einem Prozent bei den Ausbildungsverträgen im Bereich von Industrie, Handel und Dienstleistungen. 2013 wird damit als letzter Ausreißer in die Ausbildungsstatistik eingehen. „Vor allem durch die doppelten Abiturjahrgänge in Nordrhein-Westfalen und Hessen kann noch einmal ein kleiner Zuwachs gelingen", 36 325 Euro sagte Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Er stellte am 16. April 2013 in Berlin die Ausbildungsumfrage 2013 vor. Ihr liegen über 15 000 Unternehmensantworten zugrunde. Ab 2014 gebe es dann nur noch einen Trend: Die Zahl der Schulabgänger und damit auch der Ausbildungsverträge werde stetig zurückgehen. „Schon im nächsten Jahr werden 65 000 junge Leute weniger die Schulen verlas- 1 100 Euro Telefon – 12 32 Grundlagen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung 875 Euro ab 21. August 2013 / 130 UE / circa 6 Monate/ montags und mittwochs Telefon – 12 06 Grundlagen der VWL / BWL ab 12. September 2013 / 80 UE / circa 4 Monate/ dienstags und donnerstags 495 Euro Telefon – 14 03 535 Euro Telefon – 12 95 Berufsbegleitende Lehrgänge mit IHK-Prüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in ab 3. September 2013 / 820 UE / 2 Jahre 4 100 Euro Telefon – 14 05 Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau ab 30. Oktober 2013 / circa 500 UE / 18 Monate 2 650 Euro Telefon – 12 99 Preise zuzüglich Prüfungsgebühr nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Lehrgänge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, werden auch von verschiedenen privaten Anbietern durchgeführt. Anschriften solcher Anbieter können im Internet über die Seite www.wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste abgerufen oder bei der IHK Frankfurt telefonisch unter 0 69 / 21 97-12 32 erfragt werden. Änderungen vorbehalten. sen", so Dercks. Der Run auf die Hochschulen tue ein Übriges. Welche Folgen das haben wird, zeigt der Blick zurück: Schon seit 2006 gibt es in Deutschland von Jahr zu Jahr weniger Bewerber. Dadurch blieben immer mehr Lehrstellen unbesetzt. 2012 konnten allein die Unternehmen im IHK-Bereich für 70 000 Lehrstellen keine geeigneten Bewerber finden. „Gerade kleine Betriebe sind bei diesem Wettbewerb die Verlierer", so Dercks. Seit 2006 hat sich der An- teil der Betriebe, die keine Bewerbung erhalten, fast verfünffacht. Dercks erläuterte, Unternehmen, die immer weniger oder gar keine Plätze besetzen können, passten sich der Situation an: „Sie reduzieren ihr Angebot oder bilden gar nicht mehr aus." Trotzdem bieten die Betriebe insgesamt auch 2013 wieder deutlich mehr Stellen an, als junge Leute auf den Ausbildungsmarkt kommen. Denn die große Mehrheit der Betriebe (62 Prozent) hält das Ausbildungsplatzangebot konstant. IHK WirtschaftsForum 06.13 Vertrauen ist die beste Basis für Als Unternehmer tragen Sie viel Verantwortung. Entscheidungen. Gut, wenn man da einen Partner hat, auf den man Mein Vertrauen gehört sich in jeder Situation verlassen kann: Ihren steuer- meiner Steuerberaterin. lichen Berater. Er unterstützt Sie bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen und in der Personalwirtschaft. Mehr Infos bei Ihrem Steuerberater, bei der DATEVNiederlassung Frankfurt oder unter Tel. 0800 1001116. www.datev.de/vertrauen Film ansehen IHK WirtschaftsForum 06.13 37 foto: Markus Goetzke Berufe zum Anfassen: Das war schon das Motto der ersten Berufsbildungsmesse Rhein-Main. 20. Berufsbildungsmesse Berufe zum Anfassen Die Berufsbildungsmesse Rhein-Main findet in diesem Jahr zum 20. Mal statt. Ein Gespräch mit Klaus-Jürgen Schlotte, Inhaber, Sigma Studio Marketingsysteme, Frankfurt, über die Bedeutung der Berufsbildungsmesse in Zeiten von sozialen Netzwerken. Herr Schlotte, Sie haben seinerzeit als Veranstaltungspartner gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Stadt und der Arbeitsagentur die Berufsbildungsmesse aus der Taufe gehoben. Aus heutiger Sicht scheint eine Messe als Forum für Arbeitgebermarketing logisch – aber war es das vor 20 Jahren auch schon? SCHLOTTE: Ende der Achtzigerjahre bestand verstärkt der Wunsch, für die berufliche Zukunft der Jugendlichen aktiv zu werden. Im Bund Junger Unternehmer, dessen Vorsitz ich damals hatte, wurde ein Konzept entwickelt, um Schülern 38 umfangreiche Informationen über die Möglichkeiten der Berufswahl und Berufsausbildung zu geben. Ziel war es, Aussteller zu finden, die bereit waren, über ihre Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Mein persönliches Netzwerk durch die Ehrenämter bei verschiedenen Verbänden war bei der Motivation weiterer Mitmacher besonders hilfreich. Der Messebeirat, der sich aus Mitgliedern der IHK, Handwerkskammer, der Stadt Frankfurt, der Arbeitsagentur und mir zusammensetzte, beschloss dann 1994, diese erste Berufsbildungsmesse auf dem Börsenplatz in einer damals einmaligen Open-Air-Version stattfinden zu lassen. Gegen welche Widerstände setzten Sie damals Ihre Idee durch? SCHLOTTE: Gegen allgemeine Zweifel, dass die Umsetzung einer solchen Veranstaltung erfolgreich sein könnte. Aber der Besuch von 30 000 Schülern, Lehrern und Eltern sowie die Beteiligung von bald über 100 Ausstellern hat auch die Kritiker nach der ersten Veranstaltung vom Sinn und Zweck der Berufsbildungsmesse überzeugt. Inzwischen gibt es auch andernorts ähnliche Veranstaltungen. Was ist das Besondere an der Berufsbildungsmesse RheinMain? SCHLOTTE: Die Berufsbildungsmesse ist ein regionaler Marktplatz der engagierten Unternehmen, Institutionen und Verbände dieser Stadt. Mit ihren Auszubildenden und den Ausbildern stehen die Firmen für alle interessierten Menschen – vorrangig natürlich für die Jugendlichen auf dem Weg in die Berufsfindung – vor Ort für Fragen zu beruflichen Perspektiven bereit. Darüber hinaus gibt es Events, Vorträge, praktische Darstellungen der Berufsbilder. Außerdem bietet die Messe eine fröhliche Atmosphäre – begleitet durch eine tolle Kooperation mit den Schulen und Lehrern aus der Umgebung. IHK WirtschaftsForum 06.13 foto: IHK-Archiv Aus- und Weiterbildung Premiere der Berufsbildungsmesse in 1994: Horst Abt, Präsident, Handwerkskammer, Andreas von Schoeler, Oberbürgermeister, Prof. Karl-Hans Laermann, Bundesbildungsminister, und Dr. Frank Niethammer, Präsident, IHK Frankfurt, durchschneiden das rote Band (v. l.). Wie sorgen Sie dafür, dass die Schüler nicht nur vorbeikommen, um Kugelschreiber und andere Give-aways abzugreifen? SCHLOTTE: Wir pflegen schon lange Zeit einen sehr guten Austausch mit engagierten Lehrern in den Schulen in der Region. Dadurch haben sich in den vergangenen Jah- ge zum Anfassen als Kommunikationsbrücke vorhanden sind – da sind die Kulis ganz schnell vergessen. Im Vorfeld der Messe auf den Ausstellertreffen wird das auch immer thematisiert und darum gebeten, die Give-aways zu reduzieren und als Bonbon nach einem guten Gespräch rauszuholen. Klaus-Jürgen Schlotte, Inhaber, Sigma Studio Marketingsysteme, Frankfurt: „Soziale Netzwerke sind wichtig. Erfahrungen sammelt man aber nur in Echtzeit und im persönlichen Miteinander. Was nutzt der beste Film auf Youtube über das Berufsbild des Gärtners, wenn ich nicht ausprobiert habe, wie es sich anfühlt, mit meinen Händen einen Baum zu pflanzen?“ ren die Messegespräche zwischen Schülern und Ausstellern verbessert. Mit Aufgaben ausgestattet, können so die Gespräche eingeleitet werden – da wird der Kuli schnell für die Notizen notwendig. Natürlich gibt es auch auf der Berufsbildungsmesse die Kulisammler – und es wird sie auch in der Zukunft weiterhin geben. Vielleicht sollte man das als ein Signal verstehen, dass nicht jeder leicht mit fremden Menschen ins Gespräch kommt. An den Ständen, an denen die Azubis im Vordergrund stehen und die DinIHK WirtschaftsForum 06.13 Gibt es Unternehmen, die von Anfang an dabei waren und auch dieses Jahr wieder ausstellen? SCHLOTTE: Natürlich gibt es auch bei Messen einen Bedarfswandel oder auch -wechsel. Wir haben rund 65 Prozent der Aussteller, die mehr als 15 Messen mitgemacht haben. Es gibt auch Aussteller, die bei der ersten und zweiten Messe noch nicht dabei waren, seither aber regelmäßig teilnehmen. Es gibt auch einige Unternehmen, die ausgesetzt haben und dann wiedergekommen sind. Zum 20. Mal dabei sind die Frankfurter Allgemeine Zeitung, das Bildungswerk BAU, die Hessische Berufsakademie, Siemens, die Stadtverwaltung Frankfurt und natürlich die Schirmherren. 20 Jahre Berufsbildungsmesse bedeuten eine Vielzahl von Kontakten zwischen Ausbildungsunternehmen und Schülern, Eltern und Lehrern. Was war Ihr schönster Moment dabei? SCHLOTTE: Zu den schönsten Momenten gehören die Augenblicke, in denen der ein oder andere Auszubildende berichtet, dass er seinerzeit selbst Besucher der Messe war und dort seinen Ausbildungsplatz und Wunschberuf gefunden hat. Sicherlich war aber auch ein schöner Moment, dass Rotary, ebenfalls motiviert durch die Idee der Berufsbildungsmesse, in der IHK Frankfurt und hessenweit einen zusätzlichen Info-Abend für Gymnasiasten aufgebaut hat. Während die Berufsbildungsmesse der Einstieg in die Vielfalt der Berufswelt ist, bietet der rotarische Berufsinformationstag das Einszu-eins-Gespräch mit Berufspraktikern aller Sparten. Händen Bäume zu pflanzen, oder mir keiner eine Rückmeldung gibt, ob ich für den Beruf die Voraussetzungen mitbringe, um später damit auch zufrieden zu sein? Dennoch müssen sich Veranstaltungskonzepte den aktuellen Bedürfnissen anpassen. Die Messe nutzt ein klassisches Format, denn auf dem Markt treffen sich Anbieter und Nachfrager. Anschauen muss man sich, wie die beiden zukünftig noch kontinuierlicher zueinander kommen. Hierfür arbeiten wir gerade ganz intensiv mit dem Staatlichen Schulamt, Lehrern sowie den Beiratsmitgliedern an Verfeinerungen, die dann idealerweise zwei Ziele vereinen: die Darstellung der Ausbildungsvielfalt in FrankfurtRheinMain und eine optimale Berufsorientierung mit Praxisbezug. ❙ Interview Dr. Brigitte Scheuerle Geschäftsführerin, Aus- und Weiterbildung, IHK Frankfurt, b.scheuerle @frankfurt-main. ihk.de Junge Leute tummeln sich eher in sozialen Netzwerken als auf dem Börsenplatz: Hat die Berufsbildungsmesse eine Zukunft? SCHLOTTE: Diese Messe ist Treffpunkt und fester Bestandteil im Frankfurter Veranstaltungskalender, sie bietet jungen Menschen Berufe zum Anfassen. Soziale Netzwerke sind wichtig und der Zeit entsprechend das, wo sich junge Menschen treffen und austauschen. Erfahrungen sammelt man aber nur in Echtzeit und im persönlichen Miteinander. Was nutzt der beste Film auf Youtube über ein Berufsbild des Gärtners, wenn ich nicht ausprobiert habe, wie es sich anfühlt, mit meinen 39 foto: Gettyimages / CSA Images Das Industrieanlagenrecht ist komplexer geworden, und zahlreiche Rechtsfragen sind noch nicht gelöst. Was aber schon feststeht ist die Tatsache, dass auf die Unternehmen ein erheblicher finanzieller und personeller Mehraufwand zukommt. Emissionen Neues Industrieanlagenrecht Für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen gilt seit dem 2. Mai neues Recht. Auf die Betreiber von etwa 9 000 Industrieanlagen werden dadurch in Zukunft deutlich mehr Pflichten und Kosten zukommen. Hintergrund des neuen Industrieanlagenrechts ist die EU-Richtlinie über Industrieemissionen, die gerade in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die am 2. Mai in Kraft getretenen Änderungen stellen neue Anforderungen für Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen auf, und zwar nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für Bestandsanlagen. Erfasst werden in erster Linie aber nur solche Anlagen, die in der Richtlinie ausdrücklich genannt werden (sogenannte IED-Anlagen). 40 Geändert wurden im Zuge der Umsetzung der Richtlinie viele Umweltgesetze wie das BundesImmissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz oder das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Daneben wurden zahlreiche untergesetzliche Verordnungen geändert. Im Wesentlichen werden drei Bereiche neu geregelt: Erstens wird der europäische „Stand der Technik“ (Beste verfügbare Techniken, abgekürzt BVT) gestärkt und damit verbindlicher für die Indus- trieanlagen, zweitens die Überwachung von Industrieanlagen sowie drittens bei Betriebseinstellung die Rückführungspflicht betreffend das Anlagengrundstück und dementsprechend die Pflicht zur Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand des Anlagengrundstücks spätestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage. Daneben werden eine Reihe neuer Informationspflichten eingeführt, die die Betreiber von Industrieanlagen zu erfüllen haben. Obwohl jetzt erst in Kraft getreten, haben die behördlichen Überwachungen der IED-Anlagen auf der Grundlage von Überwachungsplänen und -programmen schon begonnen. Pflicht ist nun eine turnusmäßige Überwachung der Anlagen in Abständen zwischen einem und drei Jahren, und zwar in der Regel durch Vor-OrtBesichtigungen. Die Häufigkeit der Überwachung richtet sich nach der Risikoeinstufung der jeweiligen Anlage. Die Kriterien für IHK WirtschaftsForum 06.13 Innovation und Umwelt Checklisten Kriterien der Beurteilung einer Industrieanlage ❙❙ Potenzielle und tatsächliche Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt ❙❙ Standort, wie etwa Naturschutzgebiete in der Umgebung ❙❙ Art der Emissionen ❙❙ Unfallrisiko ❙❙ Bisherige Einhaltung der Genehmigungsauflagen ❙❙ Teilnahme an Emas Empfehlungen für die Vorbereitung der Vor-Ort-Besichtigung ❙❙ Bereithalten der Genehmigungsunterlagen diese systematische Beurteilung der Umweltrisiken einer Anlage sind zum einen anlagenbezogen, zum anderen werden der Standort der Anlage und die Zuverlässigkeit des Betreibers berücksichtigt. Die Risikoeinstufung der jeweiligen Industrieanlage durch die Überwachungsbehörden ist – in Vorbereitung auf die anstehende Vor-Ort-Besichtigung – schon erfolgt. Nach der Überwachung fertigt die Überwachungsbehörde einen Bericht an, der binnen zwei Monaten an den Betreiber übersandt und binnen vier Monaten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Veröffentlichungspflicht wird von den Behörden weit verstanden. Das heißt, der Bericht wird – mitsamt den festgestellten Mängeln – ins Internet gestellt. Die festgestellten Mängel sind zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Genehmigung führt die Behörde innerhalb von sechs Monaten eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durch. Gerade der Ausgangszustandsbericht wird für die betroffenen Unternehmen zu einem erhebIHK WirtschaftsForum 06.13 ❙❙ Prüfung, ob alle relevanten Nebenbestimmungen der Genehmigung eingehalten werden ❙❙ Bereitstellung von Personal für die Vor-Ort-Besichtigung Tipp für die Praxis Aufgrund der Übergangsfristen sollte geprüft werden, ob Investitionen noch in das Jahr 2013 vorgezogen werden können. Denn vom Grundsatz her ist ein Ausgangszustandsbericht hinsichtlich der gesamten Industrieanlage erst im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nach dem 7. Januar 2014 erforderlich. lichen finanziellen Mehraufwand führen und kann Investitionsmaßnahmen zeitlich verzögern. Künftig ist den Genehmigungsunterlagen für die Neuerrichtung oder Änderung von IED-Anlagen, in denen relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, ein Bericht über den Ausgangszustand des Bodens und des Grundwassers beizufügen. Dieser Ausgangszustandsbericht hat allein eine Beweissicherungsfunktion. Sofern durch die relevanten gefährlichen Stoffe nämlich erhebliche Boden- und Grundwasserverschmutzungen verursacht werden, ist das Unternehmen bei Einstellung des Betriebs verpflichtet, das Anlagengrundstück in den Ausgangszustand zurückzuführen. Mit anderen Worten: Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Verschmutzungen zu beseitigen, nach diesen Vorschriften allerdings nur solche, die nach dem Jahr 2013 entstanden sind. In der Verwaltungspraxis sind noch viele Fragen zum Ausgangszustandsbericht ungeklärt, insbesondere zu dessen notwendigem Umfang und Inhalt. Bereits vorhandene Informationen über Grund und Boden sollen in den Bericht eingestellt werden. Inwieweit das Unternehmen aber zu neuen Messungen verpflichtet werden kann, ist noch offen. Ungeklärt ist ferner das Verhältnis dieser Neuregelungen zu den Altlastenregelungen im Bodenschutzrecht. Denn anders als im Bodenschutzrecht sind die Unternehmen nun verpflichtet, von sich aus Boden und Grundwasser zu untersuchen und die Ergebnisse den Behörden quasi auf dem Silbertablett zu präsentieren. Ergibt sich bei der Erstellung des Ausgangszustandsberichts ein Altlastenverdacht, kann dies dann gegebenenfalls zu sofortigem Sanierungsbedarf auf dem Anlagengrundstück führen. Der von der Europäischen Kommission erarbeitete „Stand der Technik“ wird durch die im EU-Amtsblatt veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen in Zukunft mehr Bedeutung erlangen. Diese EU-rechtlichen Vorgaben sollen dafür sorgen, dass europaweit einheitliche Emissionsgrenzwerte für die Industrieanlagen gelten, die Umweltstandards also angeglichen werden. Aber: Die BVT-Schlussfolgerungen sind nach der IndustrieemissionsRichtlinie innerhalb von vier Jahren nach ihrer Veröffentlichung Arbeit… alle Bereiche des Arbeitsrechts und der betrieblichen Altersversorgung umzusetzen. Diese Pflicht wirft erhebliche Praktikabilitätsprobleme auf. Neue Emissionsgrenzwerte sind nicht nur in das deutsche, untergesetzliche Regelwerk aufzunehmen, sondern Bestandsanlagen müssen sich innerhalb dieser Frist auch an die neuen Grenzwerte anpassen. Sind hierfür technische oder bauliche Änderungen notwendig, müssen diese einschließlich Genehmigungsverfahren innerhalb der Vier-Jahresfrist abgeschlossen sein. Das Industrieanlagenrecht ist länger und komplexer geworden und wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die die Verwaltungspraxis und die Unternehmen künftig noch beschäftigen werden. Auf die Unternehmen wird erheblicher finanzieller und personeller Mehraufwand zukommen. Ob demgegenüber die Ziele des neuen Rechts, also eine Angleichung von Umweltstandards und Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, überhaupt erreicht werden können, bleibt abzuwarten. autorin Claudia Schoppen Rechtsanwältin, Partnerin, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Essen claudia.schoppen@ luther-lawfirm.com Eckenheimer Landstraße 46 60318 Frankfurt am Main Telefon 069 9592979-0 Fax -99 E-Mail [email protected] Parkstraße 1 · 61118 Bad Vilbel Telefon 06101 129-700 Fax -890 E-Mail [email protected] 41 International E-Commerce Der persönliche Kontakt zählt Online einkaufen wird immer beliebter. Nicht nur bei den Konsumenten, vor allem auch im Geschäftskundenbereich spielen elektronische und insbesondere Online-Bestellwege eine große Rolle. So macht der B2B-E-Commerce über 95 Prozent des gesamten E-Commerce-Marktvolumens aus. Druckerpapier, Stifte, aber auch Marketingmaterialien sowie Rohre oder Verpackungsmaterialien werden heute auf elektronischem Wege über das Internet bestellt. Geschäftskunden sorgen so für insgesamt 870 Milliarden Euro Umsatz im Online-Geschäftsverkehr, wie eine IFH-Studie nun erstmals beziffert hat. Anteilsmäßig beläuft sich der Umsatz, der im B2B-Geschäft über Onlineshops generiert wird, aber gerade einmal auf ein Prozent. Grundsätzlich hat der Markt aber enormes Potenzial: Geschäftskunden übertragen ihr privates Einkaufsverhalten und damit verbunden die Erwartungen an den Handel zunehmend auch in den Geschäftsalltag. Wie die B2B-Multi-ChannelStudie des ECC Köln in Zusammenarbeit mit Hybris zeigt, wünschen die Kunden in ihrem Geschäftsumfeld auch Cross-Channel-Services, die sie aus ihrem privaten foto: Mauritius Images/ Icon Images Auch im Großhandel hat das Internet eine enorme Bedeutung. Denn nicht nur bei den Konsumenten, sondern auch im Geschäftskundenbereich hat sich das Informations- und Beschaffungsverhalten zunehmend verändert. Im Geschäftskundenbereich wird auch im Internetzeitalter etwa drei Viertel des in Onlineshops generierten Umsatzes durch persönlichen Kontakt vorbereitet. Gebrauch kennen. Beispielsweise erhoffen sich etwa zwölf Prozent der Geschäftskunden vielfältigere Liefer- und Retouren-Optionen. Hierzu zählt, das Produkt online zu bestellen und anschließend stationär zu bezahlen, abzuholen oder gegebenenfalls zu retournieren. Auch mit der Angabe eines exakten Lieferdatums und flexiblen Lieferzeiten können Unternehmen im B2B-Bereich punkten. Da im Geschäftskundenumfeld häufig auch beratungsintensivere Produkte ge- EvEnt SErvicE Hofmann Private Ermittlungen Personenschutz Eventschutz Objekt u. Anlagenschutz 0 66 47 Tel. 0 69 / 73 / 669 01 16 Mobil 01 73 (mit Amtl. Bewachungserlaubnis) 42 kauft werden, erwarten viele Kunden, bei offenen Fragen einfach und direkt Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen zu können – auch online. Neben der telefonischen Beratung werden Live- beziehungsweise Video-Chat-Funktionen verstärkt nachgefragt. Die Kombination von Vertriebskanälen im Kaufentscheidungs- beziehungsweise Beschaffungsprozess ist somit kein alleiniges Phänomen des B2CHandels, sondern auch im Geschäftskundenbereich verstärkt zu beobachten. Die Mehrheit der Geschäftskunden kann durchaus als Multi-Channel-Käufer bezeichnet werden: Vor Bestellungen in Printmedien informieren sich 73,1 Prozent der Kunden in einem oder zwei weiteren Kanälen, vor Käufen im persönlichen Kontakt sind es sogar 79,6 Prozent und vor Online-Bestellungen 50,6 Prozent. Obwohl das Internet (Suchmaschinen, Marken- oder HerstellerWebsites) als Hauptinformationsquelle herangezogen wird, zahlt sich jedoch vor allem die persönliche Beratung von Kunden vor einer Online-Bestellung aus: Über 60 Prozent der Geschäftskunden geben an, dass die persönliche Beratung letztlich ausschlaggebend für die Online-Bestellung bei diesem Anbieter war. Diese Bedeutung wird durch die Umsatzzahlen noch einmal verstärkt: Drei Viertel des in Onlineshops generierten Umsatzes wird durch persönlichen Kontakt vorbereitet, im Bereich der Printmedien sind es sogar über 90 Prozent. Nur die Unternehmen, die sich dieser Wechselwirkungen zwischen den Vertriebskanälen bewusst sind, können ihre Strategie gezielt dem vertriebskanalübergreifenden Verhalten ihrer Kunden anpassen. Die Online-Beschaffung wird hierbei in der Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen: Für das Jahr 2017 sind 1 372 Milliarden Euro Umsatz prognostiziert, 60 bis 90 Milliarden Euro davon werden über Onlineshops generiert. Allerdings unterstreichen die Studienergebnisse auch die Bedeutung der persönlichen Beratung und der Printmedien, weswegen eine weitere Kanalverknüpfung unerlässlich ist. ❙ Autorin Dr. Eva Stüber Senior Projektmanagerin, E-BusinessLotse, Köln, [email protected] IHK WirtschaftsForum 06.13 International Großhandelstag FrankfurtRheinMain Der Großhandel in Deutschland ist mit etwa 1,2 Millionen Beschäftigten ein größerer Arbeitgeber als jede Industriebranche. Der Großhandelsplatz Frankfurt ist aufgrund des Flughafens und der Region RheinMain mit mehr als fünf Millionen Einwohnern nach Hamburg einer der größten Standorte. Im IHKBezirk Frankfurt gehören rund 5 400 Mitgliedsunternehmen der Großhandels-Branche an. Sie beschäftigen knapp 26 000 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter und generieren einen Umsatz in Höhe von rund 20 Milliarden Euro. Funktionell erfüllt der Großhandel eine wichtige Scharnier- foto: Gettyimages / Hazysunimages Mittwoch, 12. Juni, 9.30 bis 17 Uhr, IHK Frankfurt funktion zwischen den Herstellern und den verschiedenen Abnehmerbranchen. Zielgruppe der Veranstaltung sind Großhandel- sunternehmen sowie deren unmittelbare Geschäftspartner, wie Banken, Logistikdienstleister, und deren Kunden, wie Einzelhänd- ler und Handwerker. Die Veranstaltung bietet den Unternehmen ein Forum für den Informationsaustausch und die Vernetzung. Themenschwerpunkte sind unter anderem Erfolgsperspektiven für Großhandelsunternehmen und Fachkräfte. Dabei werden neue Kommunikations-, Produktionsund Vertriebsstrategien diskutiert. Ein Panel wird sich zudem damit befassen, wie sich die Dreistufigkeit weiterentwickeln wird. Infos und Anmeldung: IHK Frankfurt, International, Hasan Kara, Telefon 069 / 21 97-14 36, E-Mail [email protected], Internet www.frankfurt-main. ihk.de/veranstaltungen. ❙ ? MLC MEDIENHAUS LUNCH CLUB MEMBERS ONLY Die neue Art, sich mittags was zu gönnen. Im Studio Medienhaus am Platz der Republik hat die Genussakademie Frankfurts ersten Lunch Club gegründet. Mehr unter: www.genussakademie.com/mlc oder 069 97460-666 IHK WirtschaftsForum 06.13 43 International Hessischer AuSSenwirtschaftstag Alte und neue Wachstumsmärkte Am 2. Juli findet in der IHK Frankfurt der Hessische Außenwirtschaftstag statt. Die Teilnehmer können sich bei Vorträgen und in Workshops darüber informieren, wo es interessante Wachstumsmärkte gibt. Zudem beraten Auslandshandelskammern individuell zu rund 40 Auslandsmärkten. Hessische Unternehmen sind im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark international ausgerichtet. Aktuell realisieren die hessischen Unternehmen mehr als 52 Prozent ihres Umsatzes mit ausländischen Kunden, der Bundesdurchschnitt liegt bei knapp 47 Prozent. In der wichtigsten hessischen Exportbranche, der chemischen und pharmazeutischen Industrie, die allein für rund 28 Prozent der hessischen Exporte steht, werden sogar 72 Prozent des Umsatzes im Ausland erwirtschaftet. In der RheinMain-Region liegt der Anteil durch alle Branchen bei 59 Prozent. Das Jahr hat für die hessische Exportwirtschaft gut begonnen. Die Ausfuhren legten im Januar um sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, im Februar war es ein Plus von vier Prozent. 2012 hingegen war für die hessische wie für die deutsche Exportwirtschaft insgesamt kein einfaches Jahr. Die Nachfrage aus den europäischen Nachbarmärkten hatte deutlich nachgelassen. Das spür- ten die Unternehmen, da nach wie vor über die Hälfte, genau 56 Prozent, der hessischen Exporte in den EU-Raum gehen. Besonders deutlich waren die Bremsspuren in den südeuropäischen Krisenländern. Die hessischen Exporte nach Portugal, Spanien, Italien und Griechenland gingen um insgesamt knapp zehn Prozent zurück. Getoppt wurde das aber noch durch den Rückgang der Exporte ins Vereinigte Königreich, immerhin nach Komplettlösungen_45x60_Komplettlösunge Frankreich wichtigster europäischer Absatzmarkt der deutschen Komplettlösung: Wirtschaft. Das Minus betrug rund zwölf Prozent. Die britische Wirtschaft war im vergangenen Jahr im Rückwärtsgang, das haben die hessischen Exporteure deutlich gemerkt. Stabil waren dagegen die unmittelbaren Nachbarländer – Bürogebäude nämlich Benelux, Frankreich, Pound Hallen len, Tschechien, Ungarn, Slowakei, aus einer Hand. Österreich und die Schweiz. In diese Richtung haben die Exporte teils nur leicht abgenommen, teils sowww.renz-container.com gar deutlich zugelegt. 44 Auch die Wachstumsabschwächung in den Schwellenländern hat sich teilweise negativ ausgewirkt. So verzeichneten die hessischen Exporte nach China seit vielen Jahren erstmals einen Rückgang von fast vier Prozent. Die Lieferungen nach Indien sanken sogar um elf Prozent, das Land steckt im Reformstau. Positiv entwickelten sich im asiatischen Raum die Exporte nach Japan und Korea. Der Zuwachs von 15 Prozent bei den Exporten nach Japan ist aber wohl im Wesentlichen eine Normalisierung nach der Fukushima-Krise im Jahr 2011. Bei der zehnprozentigen Steigerung der hessischen Exporte nach Südkorea hat sich das neue Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea, das seit Mitte 2011 in Kraft ist, deutlich positiv ausgewirkt. Eine sichere Bank für hessische Exporteure ist nach wie vor Russland. Obwohl die russische Wirtschaft selbst an Schwung verloren hat und 2012 nur um vier Prozent wuchs, verzeichneten die hes- sischen Lieferungen im gleichen Zeitraum ein fulminantes Plus von 20 Prozent. Andere positive Überraschungen waren die Türkei und der arabische Raum, wo die deutschen Ausfuhren jeweils zweistellig zulegten. Die Türkei wiederum durchlebt eine anhaltende Wachstumsphase. Und insbesondere die Länder der arabischen Halbinsel investieren massiv in den Ausbau von Industrie und moderner Infrastruktur. Dynamisch entwickelten sich auch die hessischen Lieferungen nach Australien. Das Land erlebt einen Rohstoffboom, von dem auch hessische Unternehmen profitieren. Eine unerwartete Stütze der hessischen Exportwirtschaft war im vergangenen Jahr die Nachfrage aus dem USamerikanischen Markt mit einem Plus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die USA sind nach Frankreich der zweitwichtigste Zielmarkt hessischer Exporte, insofern wirkte sich diese Zunahme in der Gesamtexportbilanz deutlich aus und kompensierte die Verluste in Südeuropa. Die hessischen Exporteure sind somit vergleichsweise gut durch das vergangene Jahr gekommen, weil sie breit aufgestellt sind und besonders in Zukunftsmärkten ihre Aktivitäten konsequent ausbauen. Diese zentrale Botschaft spiegelt sich in den Aktivitäten und Schwerpunkten der hessischen IHKs und der Landesregierung wider. Das wichtigste außenwirtschaftliche Event des Jahres, der Hessische Außenwirtschaftstag 2013, wird sich am Dienstag, 2. Juli, unter dem Motto „Neue IHK WirtschaftsForum 06.13 und alte Wachstumsmärkte – wo spielt künftig die Musik" mit diesen aktuellen Veränderungen im internationalen Geschäftsumfeld beschäftigen. Mit einem Vortrag über wichtige makroökonomische Trends in Europa und der Welt wird der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, den Außenwirtschaftstag eröffnen. Anschließend wird in einer Diskussionsrunde erörtert, aus welchen Märkten künftig die wesentlichen Impulse für Wachstum kommen werden. Im Zentrum steht wie beim Pilot-Event 2011 der Erfahrungsaustausch. Rund 20 hessische Unternehmen bringen ihre Expertise in das Programm ein. Die Workshops beschäftigen sich in diesem Jahr mit den Regionen Europa, Nord- und Südamerika, Südostasien und Subsahara-Afrika. Die Türkei, die aktuell besonders gute Chancen für deutsche Exporteure bietet, steht mit einem eigenen Länderworkshop im Fokus. Am Vorabend des Hessischen Außenwirtschaftstages wird der Hessische Exportpreis 2013 verliehen. Er prämiert herausragende internationale Geschäftserfolge hessischer Unternehmer und schafft Anreize für andere, diesen Beispielen zu folgen. Knapp 60 Unternehmen haben sich in den Kategorien „Innovative Exportstrategien", „Service und Beratung International" und „Handwerk grenzenlos erfolgreich" beworben. Träger des Exportpreises sind die hessischen IHKs, die hessischen Handwerkskammern und die Landesregierung. Schirmherr ist Hessens Wirtschaftsminister Florian Rentsch, der den Exportpreis im Rahmen einer Feierstunde am 1. Juli in der IHK Frankfurt überreichen wird. Neben dem Hessischen Außenwirtschaftstag bieten die hessischen IHKs in diesem Jahr zahlreiche weitere Veranstaltungen für exportorientierte Unternehmen an. Die großen Wachstumsmärkte außerhalb Europas und der USA spielen dabei eine besonders große Rolle, da dort immense Chancen oft einhergehen mit besonderen Risiken oder Hürden. Aller Bemühungen der WTO zum Trotz, versuchen vor allem die großen Märkte wie Russland, Brasilien oder Indien, wichtige Industriesektoren vor allzu großer Konkurrenz zu schützen. Der Beratungsbedarf der Unternehmen steigt hierdurch. Im Verbund mit den deutschen Auslandshandelskammern bieten die IHKs hier konkrete Hilfestellungen an. ❙ Autor Dr. Jürgen Ratzinger Geschäftsführer, International, IHK Frankfurt, [email protected] Frankfurter AuSSenwirtschaftskalender Internationaler Stammtisch Montag, 10. Juni und 2. September, jeweils 18.30 Uhr, SilversBar im English Theatre, Kaiserstraße 34, Frankfurt, Telefon 0 69 / 71 91 65 81, E-Mail info@newcomers-network. de, Internet www.newcomers-network.de/stammtisch Verleihung des Hessischen Exportpreises 2013 / Hessischer Außenwirtschaftstag 2013 Montag und Dienstag, 1. und 2. Juli, IHK Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 97-12 94, Internet www.hessischer-exportpreis.de Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. IHK WirtschaftsForum 06.13 45 Recht und Steuern IHK-Bezirk Frankfurt Kommunen erhöhen Steuern Die Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze sind in vielen Kommunen des IHK-Bezirks gestiegen. Damit verspielen die Städte und Gemeinden zunehmend einen Wettbewerbsvorteil des Wirtschaftsstandorts. Eine Gesamtübersicht über die kommunalen Steuern im IHK-Bezirk Frankfurt online unter www.frankfurt-main. ihk.de (Suchbegriff „Realsteueratlas“). INDUSTRIEHALLEN | GEWERBEBAU LAGERHALLEN | BÜROGEBÄUDE PRODUKTIONSHALLEN 46 Ranking geweRbesteueRhebesätze 2013 des ihk-beziRks FRankFuRt 1 (stadt FRankFuRt, hochtaunuskReis, Main-taunus-kReis) Hebesätze 2013 Hebesätze 2012, wenn im Jahr 2013 eine Hebesatzänderung erfolgte 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 Bad Homburg Frankfurt am Main Oberursel Schwalbach Wehrheim Königstein, Neu-Anspach Weilrod Usingen Hofheim Hattersheim Flörsheim, Friedrichsdorf, Kriftel Sulzbach Steinbach Liederbach Eppstein, Hochheim², Kelkheim, Kronberg, Schmitten Bad Soden, Eschborn 0 1 Da noch nicht alle Kommunen ihren Haushalt 2013 verabschiedet haben, können sich noch Änderungen ergeben. 2 IHK-Bezirk Wiesbaden Hier liegt Schmitten mit 150 Prozentpunkten von 300 auf 450 Prozent vorne. Mit 100 Punkten folgen Bad Soden (von 350 auf 450 Prozent) sowie Friedrichsdorf und Kriftel (jeweils von 300 auf 400 Prozent). Auch in Frankfurt ist der Grundsteuerhebesatz B angehoben worden und zwar von 460 auf 500 Prozent. Da der Grundsteuerhebesatz B für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen gilt, werden von dessen Anhebung unter anderem auch Unternehmer und Mieter betroffen. ❙ Autor Alfred Siegl Stellvertretender Geschäftsführer, Recht und Steuern, IHK Frankfurt [email protected] www.bosbach.de Link zum Thema Soden und Eschborn bis 460 Prozent in Frankfurt. In den zurückliegenden Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze zu verzeichnen. Von 2011 bis 2013 stieg der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Hochtaunuskreis von 322 auf 331 Prozent, im Main-Taunus-Kreis von 306 auf 316 Prozent. Durch diese Steigerungen werden insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) stärker belastet. Ob die Erhöhungen bei Personenunternehmen eine zusätzliche Belastung verursachen, muss – wegen der bestehenden Verrechnungsmöglichkeit mit der Einkommensteuer – im Einzelfall geprüft werden. Zu den Personengesellschaften zählen vor allem Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Durch die ständigen Erhöhungen geht langsam ein Wettbewerbsvorteil des Wirtschaftsstandorts verloren. Die IHK Frankfurt fordert die Kommunen daher auf, vor Steuererhöhungen alle sich bietenden Einsparmöglichkeiten umzusetzen. Dies gilt umso mehr, da 14 der 25 Kommunen auch den Grundsteuerhebesatz B zum Teil merklich anheben. Glashütten, Grävenwiesbach Im Bezirk der IHK Frankfurt erhöhen viele Kommunen ihre Steuern: Sechs von 25 Gemeinden den Gewerbesteuerhebesatz, 14 den Grundsteuerhebesatz B und neun den Grundsteuerhebesatz A. Senkungen nimmt keine vor. Dieses Ergebnis ergab eine Umfrage der IHK Frankfurt, zu deren Bezirk die Stadt Frankfurt sowie die Städte und Gemeinden der Landkreise Hochtaunus und Main-Taunus mit Ausnahme von Hochheim gehören. Zwei Kommunen erhöhen ihren Gewerbesteuerhebesatz auf 310, vier auf 330 Prozent. Mit 30 Prozentpunkten – von 300 auf 330 – liegt Usingen an der Spitze. Es folgen mit jeweils 20 Punkten Hattersheim und Weilrod (neu 330) sowie Sulzbach (neu 310). Hofheim und Liederbach erhöhen um 15 Punkte, von 315 auf 330 beziehungsweise von 295 auf 310 Prozent. Die Spanne der Gewerbesteuerhebesätze reicht im IHK-Bezirk Frankfurt von 280 Prozent in Bad SCHWEVERS & RAAB | Stahl - Hochbau GmbH Wöhrmannstraße 27 | 47546 Kalkar T +49 2824 97749-0 | F +49 2824 97749-32 Mail [email protected] | www.schwevers-raab.de IHK WirtschaftsForum 06.13 Recht und Steuern Rechts- und Steuertipps ✔ Einkommensteuergesetz: Merkblatt zum Kindergeld 2013 Das Bundeszentralamt für Steuern hat ein Merkblatt zum Kindergeld 2013 veröffentlicht. Es gibt einen Überblick über das Kindergeldrecht nach dem Einkommensteuergesetz. Weitere Infos online unter www.bzst.de (Suchbegriff „Kindergeld 2013“). ✔ DBA Deutschland-Türkei in Kraft getreten Im Bundesgesetzblatt, Teil II, vom 20. März 2013 wurde bekannt gegeben, dass das Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuer verkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen am 1. August 2012 in Kraft getreten ist. ✔ Belegschaftsfotos: Nur mit Einwilligung der Mitarbeiter Wenn ein Arbeitnehmer die Einwilligung zur Verwendung eines Fotos durch den Arbeitgeber erteilt hat, das nur der allgemeinen Unternehmensdarstellung dient und keine Person besonders herausstellt, kann eine weitere Verwendung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines Anlagenmonteurs entschieden, dessen Arbeitgeber ein gemeinsames Belegschaftsfoto nach Beschäftigungsende weiterhin auf der Internetseite verwandte. Acht Mo- nate später widerrief der ehemalige Mitarbeiter das Einverständnis zur Fotoverwendung und verlangte die Entfernung seiner Person auf der Internetseite binnen Wochenfrist. Der Arbeitgeber kam der Forderung etwa sechs Wochen nach Erhalt dieser Aufforderung nach. In seiner Begründung weist das Gericht darauf hin, dass eine vom Arbeitnehmer erteilte Einwilligung zur Verwendung eines Belegschaftsfotos auch über das Ende der Beschäftigung hinausreichen könne, wenn es nur allgemeiner Illustration diene und den Arbeitnehmer nicht besonders herausstelle. Zwar könne ein Arbeitnehmer seine Einwilligung widerrufen, allerdings unterliege auch diese Rechtsausübung dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dabei habe der ehemalige Arbeitnehmer auch Rücksicht zu nehmen auf Arbeitgeberinteressen wegen damit verbundenem Aufwand und Kosten. In Anbetracht des mit der Herstellung eines aktualisierten Gruppenfotos verbundenen Aufwands sei eine Frist von sechs Wochen für die Rücksichtnahmepflicht als angemessen anzusehen (Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. November 2012; Az.: 6 Sa 271/12). Unternehmen sollten vor der Anfertigung von Belegschaftsfotos, die der Unternehmensdarstellung dienen sollen, die Einwilligung der Mitarbeiter einholen. Dabei sollte gleichzeitig geregelt werden, inwieweit die fortgesetzte Verwendung nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen möglich sein soll und welche Fristen bei Widerruf der Verwendung aus organisatorischen ❙ Gründen geboten sind. Steuerfälligkeiten im Juni Staatssteuern Am 10. Juni 2013 werden fällig: Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer sowie die Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Veranlagten für das zweite Quartal 2013. Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat Mai 2013 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2012 mehr als 7 500 Euro betragen hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2012 oder 2013 aufgenommen haben (Existenzgründer). Im Mai 2013 einbehaltene Lohnund Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2012 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat. Im Mai 2013 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt; Infos online unter www.finanzamt.de). Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT beraten + prüfen: Tragfähige Lösungen für Ihren Erfolg ! Rechnungswesen - Steuern - Finanzierung - Unternehmensplanung und -bewertung - freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfung 60598 Frankfurt a.M. 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Lentzsch Katrin Schick Holzhausenstraße 42 Arbeit… alle Bereiche des Arbeitsrechts und der betrieblichen Altersversorgung 60322 Frankfurt am Main Tel.: 069 – 91 50 62 0 www.kanzleigroll.de Eckenheimer Landstraße 46 60318 Frankfurt am Main Telefon 069 9592979-0 Fax -99 E-Mail [email protected] Parkstraße 1 · 61118 Bad Vilbel Telefon 06101 129-700 Fax -890 E-Mail [email protected] inkasso / wirtschaftsrecht bau- und architektenrecht RECHTSANWALT WERNER LÖFFLER In der Au 25 . 61440 Oberursel Tel. 06054 /9124-0 . www.anwaltskanzlei-loeffler.de Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wirtschaftsrecht I=JÅIY^_[X[=Wc[_heJ_bi[ FWhjd[hiY^W\jledH[Y^jiWdmbj[d AW_i[hijhW['' ,&)''<hWda\khjWcCW_d <ed!*/,/('/)'+*& <Wn !*/,/('/)'+*/ mmm$i]j#b[n$Yec Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht wintzer + frud rechtsanwälte M_hjiY^W\jih[Y^jc_j<eaki H[ijhkajkh_[hkd]IWd_[hkd]Ö?cceX_b_[dÖ;hd[k[hXWh[;d[h]_[d M_hjiY^W\jil[ha[^h:[kjiY^bWdZ#Fehjk]Wb%8hWi_b_[d C_jkc\Wii[dZ[h<WY^a[ddjd_i$ C_jkdj[hd[^c[h_iY^[c:[da[d$ C_jj[d_d<hWda\khj$ :h$HeX[hjIY^_[X[rD[bied=Wc[_he"BB$C$r:h$@[di9^h_ijef^J_bi[ IHK WirtschaftsForum 06.13 Arbeitsrecht Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Scheffelstr. 1 60318 Frankfurt Telefon 069 / 56 99 74 41 www.wfRechtsanwaelte.de 49 fotos: Markus Goetzke Von links: Prof. Manfred Eibelshäuser, Präsident, Hessischer Rechnungshof, Antje Köster, Bürgermeisterin, Hattersheim, Uwe Becker, Stadtkämmerer, Frankfurt, Joachim Papendick, Vorstandsvorsitzender, Bund der Steuerzahler Hessen, Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern, IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen, und Werner Schlierike, Moderator. Kommunale Finanzen Schuldenberg steigt weiter an Um die Sanierung kommunaler Finanzen ging es am 9. April bei einer Diskussionsveranstaltung in der IHK Frankfurt. Hierbei wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wo bei der Haushaltskonsolidierung angesetzt werden kann. Die Diskutanten waren sich darin einig, dass die kommunalen Haushalte insbesondere über die Ausgabenseite saniert werden müssen. Dies betonte auch Joachim Papendick, Vorstandsvorsitzender, Bund der Steuerzahler Hessen, in seinem Eingangsreferat. Er berichtete, dass die Gesamtverschuldung der hessischen Kommunen Jahr für Jahr zunehme. Ende 2011 habe sie mehr als 23 Milliarden Euro betragen – über 3 800 Euro pro Einwohner. Gleichzeitig stiegen die Einnahmen aller hessischen Kommunen seit Jahren an. 50 Für dieses Jahr wird prognostiziert, dass die kommunalen Steuereinnahmen in Hessen die Spitzenwerte aus dem Rekordjahr 2008 übertreffen. Pro Einwohner lägen sie über allen anderen Flächenländern: „Man kann also sagen, dass die hessischen Kommunen in ihrer Gesamtheit kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem haben“, so Papendick. Steuererhöhungen seien deshalb aus Sicht des Bundes der Steuerzahler der falsche Weg zur Haushaltskonsolidierung. Papendick empfiehlt, zunächst alle Möglichkeiten für Ein- sparungen auszuschöpfen. Diese reichten von einer konsequenten Aufgabenkritik (welche Aufgaben muss eine Kommune zwingend wahrnehmen, auf welche kann sie verzichten) über Effizienzsteigerungen, Standardabbau, Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen, Ermutigung zu ehrenamtlichem Engagement, Schließung von Einrichtungen bis hin zu Privatisierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften. Das eine Patentrezept zur Sanierung der Kommunalhaushalte gebe es allerdings nicht. Dafür seien die Voraussetzungen zu unterschiedlich. Bei der Suche nach Wegen zur kommunalen Haushaltssanierung müsse deshalb immer sehr genau der jeweilige Einzelfall angeschaut werden. Dr. Thomas Schäfer, hessischer Finanzminister, bemerkte in der Diskussion, er sehe auch auf der Einnahmeseite der Kommunen noch Potenzial. Dies betreffe insbesondere die Grundsteuer B, die in Hessen 60 Punkte unter dem Bundesdurchschnitt liege. Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern, IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen, schloss weitere Steuererhöhungen für Unternehmer IHK WirtschaftsForum 06.13 Recht und Steuern und Bürger aus. „An der Steuerschraube kann nicht mehr gedreht werden“, meinte er. Dagegen sollte verstärkt über den Abbau von kommunalen Standards und eine Erweiterung der kommunalen Zusammenarbeit nachgedacht werden. Auch sollte das ehrenamtliche Engagement der Bürger mehr gefördert werden. Hier gingen die IHKs mit gutem Beispiel voran. So habe die IHK Gießen-Friedberg 80 hauptamtliche, aber 1 800 ehrenamtliche Mitarbeiter. Außerdem gelte bei Politikern häufig das Motto „viel hilft viel“. Politiker sollten dagegen nicht nur den Input, also die Höhe des eingesetzten Betrags, bewerten, sondern verstärkt auch das Ergebnis, das mit einer bestimmten Summe erreicht worden sei. Auf die Frage, wie verhindert werden könne, dass Projekte der öffentlichen Hand letztlich teurer würden als ursprünglich geplant, antwortete Prof. Manfred Eibelshäuser, Präsident des Hessischen Rechnungshofes, wichtig seien eine exakte Planung, eine zügige Verwirklichung und möglichst wenig Abweichungen vom ursprünglichen Plan. Für Haushaltsschieflagen seien häufig hausgemachte Probleme verantwortlich. Dies hänge mit „Haben und Wollen“ zusammen. Auf der einen Seite seien welche, die haben wollen, auf der anderen Seite welche, die beglücken wollen. Diese Allianz führe oftmals zu erhöhten Ausgaben. So könne er beispielsweise nicht nachvollziehen, warum es in einer Kommune in jedem Stadt- oder Ortsteil ein Bürgerhaus geben müsse. Diese müssten alle unterhalten werden. Außerdem müssten Bund und Land aufhören, immer höhere Standards zu setzen. Schäfer forderte die Kommunen auf, ihre Ermessensspielräume zu IHK WirtschaftsForum 06.13 Dr. Thomas Schäfer, hessischer Finanzminister, erläuterte den Zuhörern, wie der kommunale Schutzschirm des Landes Hessen funktioniert. nutzen. So seien beispielsweise die kommunalen Pro-Kopf-Ausgaben im Sozialbereich in Hessen wesentlich höher als in Baden-Württemberg. Hier müssten Anpassungen erfolgen. Zudem erläuterte der Finanzminister den kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen. Ziel sei die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit in aktuell besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen und Landkreisen. Mit Entschuldungs- und Beratungshilfen des Landes sollen in den Kommunen, die den Schutzschirm in Anspruch nehmen, bis spätestens 2020 ausgeglichene Haushalte vorgelegt werden. Die Entschuldungshilfe betrage 46 Prozent der Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Gebietskörperschaft zum Stichtag 31. Dezember 2009. Das Land Hessen übernehme die Tilgung der abgelösten kommunalen Darlehen (Gesamtvolumen 2,8 Milliarden Euro) und leiste zusätzlich Zinsdiensthilfen bis zu zwei Prozentpunkten (Gesamtvolumen 400 Millionen Euro). Pro Jahr belaste dies das Land mit rund 100 Millionen Euro. Um zu verhindern, dass die entlasteten Kommunen erneut notleidend werden, müssten sie sich verpflichten, ihren Haushalt schnellstmöglich und anschließend dauerhaft jahresbezogen auszugleichen. Die Entscheidung über einzelne Konsolidierungsmaßnahmen träfen die Städte und Gemeinden in kommunaler Selbstverantwortung vor Ort. Die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung würden regelmäßig überprüft. Antje Köster, Bürgermeisterin der Schutzschirmgemeinde Hattersheim, hob hervor, wie wichtig es sei, die Bürger frühzeitig in Vorhaben und Projekte einzubeziehen. Dies sei in Hattersheim erfolgt. In Bürgerwerkstätten, Bürgerversammlungen und öffentlichen Arbeitskreissitzungen seien mögliche Sanierungsmaßnahmen diskutiert worden. Am Ende hätten eklatante Einschnitte gestanden: Grund-, Gewerbesteuer und Kita-Gebühren steigen, eine Zweitwohnsitzsteuer werde eingeführt, die Verwaltung werde verschlankt und biete weniger Dienstleistungen an. Des Weiteren würden die Angebote im Senioren-, Jugend- und Kulturbereich reduziert, für die Erhaltung des Hattershei- mer Schwimmbads sei ein Förderverein gegründet worden. Ziel dieser Maßnahmen sei, zusammen mit den Entschuldungshilfen des Landes bis 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Auch in der reichen Wirtschaftsmetropole Frankfurt müssten, wie Stadtkämmerer Uwe Becker sagte, die Ausgaben und Strukturen angepasst werden. Deshalb gebe es ein Haushaltssicherungskonzept. Dieses sehe auch eine Erhöhung der Grundsteuer B vor. Eine Anhebung der Gewerbesteuer sowie die Einführung neuer Steuern lehne er hingegen ab. Ziel sei, die hohe Attraktivität der Mainmetropole zu erhalten. Öffentlich-private Partnerschaften seien für ihn keine Ideologie, sondern eine besondere Form der Finanzierung. Bei vier Schulprojekten habe Frankfurt gute Erfahrungen gemacht. Voraussetzung hierfür seien eine ordentliche Planung und Kalkulation sowie ein „vernünftiger“ Vertrag. Abschließend gaben die Podiumsteilnehmer dem Frankfurter Stadtkämmerer noch Anregungen mit auf den Weg, wie der städtische Haushalt saniert werden könnte. Sie schlugen zum Beispiel vor, die städtische IT-Technik zu zentralisieren, neue Patenschaften, beispielsweise für Schwimmbäder und Sportplätze, anzuwerben sowie bei den regionalen Marketinggesellschaften an einem Strang zu ziehen und so vermehrt internationale Unternehmensansiedlungen zu gewinnen. ❙ autor Alfred Siegl Stellvertretender Geschäftsführer, Recht und Steuern, IHK Frankfurt [email protected] 51 Recht und Steuern Gesetzentwurf Unseriöse Geschäftspraktiken Die Bundesregierung hat im Februar einen Entwurf für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt. Das Artikelgesetz enthält unter anderem Regelungen zum Abmahnunwesen im Wettbewerbs- und Urheberrecht. Inkassodienstleistungen Beim Inkasso-Wesen muss künftig aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Die Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen. Neue Bußgeldtatbestände und die Anhebung des Höchstsatzes von 5 000 auf 50 000 Euro sollen die Sanktionsmöglichkeiten verstärken. Telefonwerbung Gewinnspiele können von Unternehmen künftig nicht mehr massenhaft per Anruf verabredet werden. In Zukunft ist eine Gewinnspielabrede nur wirksam, wenn sie in Textform abgeschlossen wird. Telefonwerbung kann künftig auch bei automatischen Anrufmaschinen geahndet werden. Hier bestand bislang eine Gesetzeslücke. Die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe werden von 50 000 auf 300 000 Euro versechsfacht. Abmahnunwesen im Wettbewerbsrecht Durch die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen sollen finanzielle Anreize für Abmahnungen deutlich verringert werden. Es hat sich gezeigt, dass viele Abmahnungen nicht zum Schutz des Wettbewerbs oder zum Schutz des eigenen Unternehmens verschickt werden, sondern weil es sich um eine lukrative Einnahmequelle handelt. Durch die Eingabe eines Suchbegriffs im E-Commerce- und Internetrecht Infoveranstaltung / Donnerstag, 13. Juni, 15 bis 17.30 Uhr, IHK Frankfurt Prof. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster, referiert über aktuelle Entwicklungen des E-Commerceund Internet-Rechts. Er informiert insbesondere über neue deutsche und europäische gesetzliche Regelungen (zum Beispiel Button-Lösung und Widerrufsregelungen) sowie die Rechtsprechung der Gerichte. Weitere Themen sind 52 unter anderem Urheberrecht, Datenschutzrecht, Domainrecht, Onlinewerbung, Informationspflichten und Haftungsfragen. Die Teilnahme kostet 75 Euro. Anmeldung online unter www.frankfurtmain.ihk.de/veranstaltungen. Kontakt: IHK Frankfurt, Recht und Steuern, Sabine Helmke, Telefon 0 69 / 21 97-13 11, Fax 0 69 / 21 97-14 87, E-Mail [email protected]. de. ❙ Internet ist es sehr leicht, auch kleinste Rechtsverstöße ausfindig zu machen und den Mitbewerber mit einer teuren Abmahnung zu überziehen. Berechtigte Abmahnungen sollen dadurch aber nicht verhindert werden, da ein Mitbewerber ein Interesse an der raschen Beseitigung einer rechtswidrigen Werbemaßnahme hat. Der Gegenanspruch bei missbräuchlichen Abmahnungen wird gestärkt. Der rechtsmissbräuchlich Abgemahnte kann die zu seiner Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen einfordern. Fliegender Gerichtsstand Der fliegende Gerichtsstand für UWG-Streitigkeiten soll abgeschafft werden. Bei dem fliegenden Gerichtsstand ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Verletzungshandlung begangen wurde. Begehungsort ist in diesen Fällen nicht der Standort des Servers, sondern der Ort, an dem die Information dritten Personen zur Kenntnis gebracht wird. Bei einem Internet-Abruf in Deutschland kann sich daher der Kläger aus mehreren Gerichten bisher das für ihn vermeintlich günstigste aussuchen. Daher soll der fliegende Gerichtsstand künftig nur noch in Ausnahmefällen gewählt werden können. Urheberrecht Auch das neue Urheberrechts-Gesetz soll vor überzogenen Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht schützen. Deshalb sollen vor allem die Abmahngebühren für Rechtsanwälte gesenkt und damit die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer gedeckelt werden. Der Streitwert soll für bestimmte Verletzungen, die durch Privatleute erfolgen - sofern es sich um deren erste Verfehlung gegenüber dem Rechteinhaber handelt – auf 1 000 Euro begrenzt werden. Zudem werden besondere inhaltliche Anforderungen für urheberrechtliche Abmahnungen festgelegt. Für den Empfänger der Abmahnung soll klar erkennbar sein, wessen Recht er durch welche Handlung verletzt haben soll und welche Zahlungen im Einzelnen verlangt werden. Derzeit ist noch fraglich, ob das Gesetz bis zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Es ist zwar keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich, allerdings gibt es einige umstrittene Regelungen. Dies betrifft auch die Regelungen zum Urheberrecht. Kritiker vertreten die Auffassung, dass die Interessen der Verletzten nicht ausreichend berücksichtigt werden, da eine seriöse Rechtsdurchsetzung in unzulässiger Weise erschwert würde. Aufgrund dieser Abstimmungsschwierigkeiten ist der Zeitplan offen. ❙ Autorin Christine Seitz Referentin, Recht und Steuern, IHK Frankfurt, c.seitz @frankfurt-main. ihk.de IHK WirtschaftsForum 06.13 IHK-Ehrenamt Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft Alleinstellungsmerkmale sichern Herr Prof. Müller, Frankfurt wurden in einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts HWWI aktuell die besten Zukunftsaussichten aller Städte in Deutschland attestiert. Wundert Sie das? MÜLLER: Nein. Wir haben das besondere Glück, als Wirtschaftsstandort sehr breit aufgestellt zu sein. Wir werden zwar häufig in erster Linie als der Finanzplatz Kontinentaleuropas wahrgenommen, und es besteht auch kein Zweifel daran, dass der Dienstleistungssektor den Arbeitsmarkt inzwischen dominiert. Gleichwohl haben wir trotz des Strukturwandels nie die Old Economy aus den Augen verloren. Die Industrie erwirtschaftet 20 Prozent der Wertschöpfung und leistet somit einen wertvollen Beitrag dazu, dass FrankfurtRheinMain insgesamt wirtschaftlich sehr solide dasteht. Welche entscheidenden Standortvorteile bietet FrankfurtRheinMain? MÜLLER: Mit der Verkehrsinfrastruktur haben wir einen Standortvorteil erster Güte – selbst aus der Bundeshauptstadt führt der Weg in die Welt immer noch über Frankfurt. Nicht zuletzt haben wir eine exzellente Bildungsinfrastruktur, wodurch die Unternehmen einen guten Zugang zur Ressource Wissen haben. Wir haben hier ein überdurchschnittlich hohes Maß an hoch qualifizierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Zudem verlassen in Frankfurt nur 3,6 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Abschluss. In jeder anderen Stadt Deutschlands ist diese Quote weitaus höher. Also alles im grünen Bereich? MÜLLER: Es wäre das falsche Signal, sich jetzt zurückzulehnen. Die Konkurrenz schläft schließlich nicht – vor allem der internationale Standortwettbewerb nimmt stetig zu. Das bedeutet: Die Alleinstellungsmerkmale, die wir haben, müssen wir uns auch bewahren. Wenn wir die Zukunftsfähigkeit von FrankfurtRheinMain erhalten und nachhaltig sicherstellen wollen, müssen wir uns auf unsere Stärken konzentrieren und diese weiterentwickeln. Der Masterplan Industrie ist in IHK WirtschaftsForum 06.13 Foto: Petra Menke Ein Gespräch mit Prof. Mathias Müller, IHK-Präsident und Vorsitzender des Ausschusses Bau- und Immobilienwirtschaft, über den Runden Tisch Wohnen und Überkapazitäten im Frankfurter Büroimmobilienmarkt. Baustelle des Taunusturms. diesem Zusammenhang beispielsweise ein erster Schritt, um dem Wirtschaftszweig innerhalb der Stadt Investitionssicherheit zu geben. Die nächste Aufgabe wird sein, diesen Plan auch für die Region zu entwickeln. Das ist zumindest ein Wunsch, der im November vergangenen Jahres im Rahmen des Frankfurter Immobilien-Kolloquiums formuliert wurde. Zukunft also eher noch zu- als abnehmen. Wir haben hier jedoch die besten Voraussetzungen, um die anstehenden Aufgaben kreativ zu lösen. Denn in FrankfurtRheinMain zählt die Bau- und Immobilienwirtschaft zu den wirtschaftlichen Schwergewichten. Ein immobilienwirtschaftliches Cluster in dieser Größe und Ausprägung gibt es so kein zweites Mal in Deutschland. Mit dem Frankfurter Prof. Mathias Müller, Präsident und Vorsitzender, Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft, IHK Frankfurt: „In FrankfurtRheinMain zählt die Bau- und Immobilienwirtschaft zu den wirtschaftlichen Schwergewichten.“ Eine Forderung des Kolloquiums wurde ja bereits erfolgreich umgesetzt: der Runde Tisch Wohnen. Jetzt müssen nur noch Lösungen für den Büroimmobilienmarkt gefunden werden, zwei Millionen Quadratmeter Leerstand sind kein Pappenstiel. MÜLLER: In der Tat müssen wir uns ein paar intelligente Antworten für die Frage einfallen lassen, wie wir mit den Überkapazitäten umgehen. Denn eines ist sicher: Trotz solider Umsatzvolumina ist es bislang nicht gelungen, den Anteil leer stehender Flächen deutlich zu verringern. Gleichzeitig kommen jedes Jahr neue Projekte auf den Markt. Die Handlungsnotwendigkeit, sich mit der Leerstandsthematik auseinanderzusetzen, wird in Immobilien-Kolloquium hat die IHK Frankfurt ein Forum geschaffen, um den interdisziplinären Austausch unter allen Akteuren zu fördern. Denn der Umgang mit den Überkapazitäten stellt schließlich auch die Stadtentwicklung vor neue Herausforderungen. ❙ Interview Alexandra May Inhaberin, Investor & Public Relations, Wiesbaden [email protected] 53 IHK-Ehrenamt Einzelhandelsausschuss Dynamik der Branche nutzen M itarbeiter und Kunden mit Migrationshintergrund spielen für den Einzelhandel eine zunehmend wichtigere Rolle. Welche Geschäftschancen sich daraus ergeben, thematisierte jüngst der IHK-Einzelhandelsausschuss. Ohne diese Mitarbeiter und Käufergruppe wären weder der Vertrieb noch der Umsatz in dem derzeitigen Umfang denkbar. Dies gilt insbesondere in einer Stadt wie Frankfurt, wo 42 Prozent der Bürger einen Migrationshintergrund haben. Aufmerksamkeit für die Mitarbeiter und Kunden mit anderem kulturellen Hintergrund ist für den geschäftlichen Erfolg somit von erheblicher Bedeutung. Mitarbeiter mit Migrationshintergrund erleichtern die Ansprache von Kunden mit gleichem kulturellen Background. Kommunikative Fallen entstehen auf diese Art erst gar nicht und der Kunde hat keine Barrieren zu überwinden. Auch zielgruppenspezifische Angebote können zusätzliche Umsätze eröffnen. Erfolgsfaktoren für Shoppingcenter und ihre Auswirkungen auf ihr Umfeld waren ein weiteres Thema im Ausschuss. Hier wurde deutlich, dass neue Einkaufszentren heute aufgrund planungsrechtlicher Vorgaben meist in Innenstädten entstehen. Die Integration solcher Handelsgroßprojekte in vorhandene Einkaufsbereiche gelingt nicht immer. Bisweilen gelingen auch die räumliche Anbindung sowie die Ergänzung des vorhandenen Sortiments zu dem jeweiligen innerstädtischen Einkaufsbereich nicht. Eine vorgestellte Untersuchung von Ecostra kommt zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt die großen Shoppingcenter besser abschneiden als die kleineren und die älteren besser als die jüngeren Center. Zudem dokumentiert die Studie, dass die Shoppingcenter auf der grünen Wiese erfolgreicher sind als die in der Innenstadt. Den Einzelhandelsausschuss haben wiederholt stadtplanerische und -gestalterische Fragen beschäftigt, die unter anderem mit dem 54 Foto: Gettyimages / Nicolas Russell Den Einzelhandel in seiner Komplexität und Veränderungsdynamik zu erfassen, darüber zu diskutieren und die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, ist eine Aufgabe des IHK-Einzelhandelsausschusses. Die Mitglieder des Einzelhandelsausschusses beschäftigten sich jüngst mit den Erfolgsfaktoren für Shoppingcenter und deren Auswirkungen auf den Einzelhandel vor Ort. Bürgermeister und Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt, Olaf Cunitz, diskutiert wurden. Hier ging es um die Weiterentwicklung der Aufenthaltsqualität in den Einkaufsstraßen und die gute Erreichbarkeit der Innenstädte. Wie wirken sich Bauprojekte auf den Einzelhandel aus? Wie kann die Verkehrsführung optimiert werden? Wo bedarf es Investitionen in Straßen und Plätze seitens der öffentlichen Hand? Was ist finanzierbar und wie sollte man die Prioritäten setzen in Zeiten notwendiger Einsparungen zur Entlastung öffentlicher Haushalte? Wo und in welchem Umfang darf der Einzelhandel durch Werbung auf sich aufmerksam machen? Wie sollten die Rahmenbedingungen für großflächige Werbung auf städtischem Grund ausgestaltet werden? Wie Einkaufsstraßen im Sinne eines Quartiersmanagements zu betreuen sind, erörterten die Ausschussmitglieder mit Frank Diergardt, Faja Immobilien und Facility Management. Er wurde von der Anliegergemeinschaft Neue Zeil als Quartiersmanager beauftragt. Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit hinsichtlich der Notwendigkeiten für eine solche Einkaufsstraße und eine vielfältige Kommunikation mit den Partnern der Stadt sind in diesem Kontext erforderlich, um eine Einkaufsstraße attraktiv zu erhalten. Zu den Partnern zählen Behörden oder Vertreter der Politik, die Eigentümer der Immobilien, die Betreiber der Geschäfte oder weitere Interessenvertreter, wie Verbände oder die IHK. Auch die Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den Aufgaben des Quartiersmanagers wie auch die Organisation von Veranstaltungen oder die Konzeption einer neuen Weihnachtsbeleuchtung. Sicherheit und Sauberkeit der Straße sind die Grundvoraussetzung für eine Aufenthaltsqualität, die Kunden beim Einkauf erwarten. ❙ Autor Dr. Joachim Stoll Vorsitzender, Einzelhandelsausschuss, IHK Frankfurt, und persönlich haftender Gesellschafter, Leder-Stoll, Frankfurt [email protected] IHK WirtschaftsForum 06.13 Amtliches Neufassung der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK) hat am 25. April 2013 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 61 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), folgende Wahlordnung beschlossen: § 1 Wahlmodus Die IHK-Zugehörigen wählen nach den folgenden Bestimmungen in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für die Dauer von 5 Jahren 89 Mitglieder der Vollversammlung. § 2 Nachrücken, Nachfolgewahl (1) Für Mitglieder der Vollversammlung, die vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden, rücken diejenigen Bewerber nach, die bei der Wahl in der gleichen Wahlgruppe die nächsthöchste Stimmzahl erreicht haben (Nachfolgemitglied). Die Namen der ausgeschiedenen und der nachgerückten Mitglieder sind gemäß § 16 bekannt zu machen. (2) Ist kein als Nachfolgemitglied qualifizierter Bewerber vorhanden, so wird die Vollversammlung den freigewordenen Sitz im Wege der mittelbaren Wahl durch die Vollversammlungsmitglieder besetzen. Bewerber müssen der Wahlgruppe des ausscheidenden Mitglieds angehören und vom Präsidium und von mindestens 5 Mitgliedern der Vollversammlung vorgeschlagen werden. Die mittelbar gewählten Mitglieder sind gemäß § 16 bekannt zu machen. (3) Falls der Anteil der in mittelbarer Wahl gewählten Mitglieder der Vollversammlung 20 v. H. der zulässigen Höchstzahl aller Sitze erreicht, ist die mittelbare Wahl weiterer Vollversammlungsmitglieder ausgeschlossen. In diesem Falle kann die Vollversammlung die Durchführung einer unmittelbaren Nachfolgewahl beschließen. Diese erfolgt für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds. Sie wird entsprechend den Vorschriften dieser Wahlordnung durchgeführt. Das gewählte Nachfolgemitglied muss der Wahlgruppe des ausgeschiedenen Mitglieds angehören. § 3 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen. (2) Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. (3) Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist. § 4 Ausübung des Wahlrechts (1) Das Wahlrecht wird ausgeübt a) für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter, b) für juristische Personen des privaten oder öffent- IHK WirtschaftsForum 06.13 lichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. (2) Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. (3) Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im IHK-Bezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird. (4) In den Fällen der Absätze 1 lit. b, 2 und 3 kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden. (5) Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen der Tatbestand des § 3 Abs. 3 vorliegt. (6) Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht. § 5 Wählbarkeit (1) Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind, das IHKWahlrecht auszuüben berechtigt sind und wenn sie a) selbst IHK-Zugehörige sind oder b) allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind, oder c) in das Handelsregister als Prokuristen eingetragenen sind, oder d) besonders bestellte Bevollmächtigte von IHKZugehörigen sind. (2) Als besonders bestellte Bevollmächtigte von IHKZugehörigen werden solche natürliche Personen anerkannt, deren besondere Bevollmächtigung weitgehende Vertretungsrechte für das Vollmacht gebende Unternehmen beinhaltet und deshalb einhergeht a) mit einer hervorgehobenen und unternehmerische Verantwortung beinhaltenden Stellung bei dem IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevollmächtigung erteilt hat, oder b) mit einer Position, kraft derer sie die Geschäftstätigkeit des IHK-Zugehörigen, der die besondere Bevollmächtigung erteilt hat, maßgeblich prägen; von einer solchen maßgeblich prägenden Position wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der besonders bestellte Bevollmächtigte Allein- oder Mehrheitsgesellschafter des IHK-Zugehörigen ist. Zur Darlegung der Voraussetzungen für die Anerkennung der besonderen Bevollmächtigung ist der Betroffene verpflichtet, der IHK eine Erklärung des Vollmacht gebenden Unternehmens nach dem Muster der Anlage zu dieser Vorschrift vorzule- gen; die IHK ist berechtigt, sich die Sachverhalte zur Ausfüllung der Voraussetzungen gemäß Satz 1 Buchst. a) oder b) ergänzend erläutern oder bestätigen zu lassen. (3) Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (4) Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist bereits ein Vertreter eines IHK-Zugehörigen Mitglied der Vollversammlung, kann ein weiterer Vertreter dieses IHK-Zugehörigen weder nachrücken noch mittelbar oder unmittelbar gewählt werden. (5) Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen wählbar, kann sie nur einmal kandidieren. § 6 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Amtszeit der Mitglieder der Vollversammlung beginnt jeweils mit dem 1. April des Wahljahres und endet mit dem 31. März des fünften auf die Wahl folgenden Jahres. Die Vollversammlungsmitglieder nehmen bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Vollversammlung ihr Amt weiter wahr. Die neu gewählte Vollversammlung ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Beginn der Amtszeit zu ihrer konstituierenden Sitzung einzuberufen. (2) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung endet vor Ablauf der in Abs.1 vorgesehenen Amtszeit durch Tod, Amtsniederlegung oder wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit im Zeitpunkt der Wahl nicht vorhanden waren oder nachträglich entfallen sind, oder die Wahl aus sonstigen Gründen für ungültig erklärt wird. Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung bleibt unberührt, wenn die Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 5 Abs.1 lit a) – d) lediglich vorübergehend entfallen, längstens jedoch für die Dauer von einem Monat. (3) Das Vollversammlungsmitglied hat, sofern im Verlauf der Amtsperiode Umstände oder Änderungen eintreten, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit betreffen, diese unverzüglich dem Präsidenten zur Kenntnis zu bringen. (4) Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung wird nicht berührt durch den Wechsel in eine andere Wahlgruppe. Die Mitgliedschaft bleibt gleichfalls unberührt, soweit Mitglieder der Vollversammlung nach Beginn ihrer Mitgliedschaft durch Unternehmensfusion, -zusammenschluss oder -wechsel ihre Wählbarkeit von demselben IHK-Zugehörigen ableiten. (5) Die Gültigkeit von Beschlüssen und Wahlen wird nicht davon berührt, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit bei mitwirkenden Mitgliedern der Vollversammlung nicht vorlagen oder zu einem späteren Zeitpunkt entfallen sind. § 7 Wahlgruppen (1) Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen 55 Amtliches eingeteilt. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich insbesondere nach Höhe der Kammerbeiträge, Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der Zahl der ihnen zuzurechnenden IHKZugehörigen. (2) Es werden folgende Wahlgruppen gebildet: 01 – Industrie: IHK-Zugehörige, die ausschließlich oder überwiegend Stoffe oder Waren gewinnen, erzeugen, veredeln, bearbeiten, instand halten oder verwandte Dienstleistungen erbringen. Hierzu zählen auch Betriebe des Druckgewerbes, der Energie- und Wasserversorgung, der Forschung und Entwicklung, Ingenieurbüros sowie Betriebe, die sich mit der Erzeugung und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten beschäftigen. Zu dieser Wahlgruppe gehören auch Unternehmen, deren überwiegende Tätigkeit in der Verwaltung von Anteilen am Kapital von Unternehmen, die nach Satz 1 und 2 in die Wahlgruppe 01– Industrie – eingeteilt sind sowie Beteiligungs- und Holding-Gesellschaften von Unternehmen dieser Wahlgruppe. 02 – Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter und -makler: IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst hergestellte Waren im Inland, in der Regel nicht an Konsumenten, absetzen oder hauptsächlich nicht von ihnen selbst hergestellte Waren exportieren oder importieren oder Transitgeschäfte tätigen sowie jeweils verwandte Dienstleistungen erbringen. Zu dieser Wahlgruppe gehören auch IHK-Zugehörige, die sich mit der Vertretung fremder Firmen oder der Vermittlung von Handelsgeschäften befassen, soweit sie nicht in einer anderen Wahlgruppe erwähnt sind. 03 – Einzelhandel: IHK-Zugehörige, die überwiegend nicht selbst hergestellte Waren in der Regel an Konsumenten absetzen oder verwandte Dienstleistungen erbringen. 04 – Kreditinstitute und Wertpapierbörse: Kreditinstitute im Sinne des KWG sowie Börsengesellschaften und zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassene Unternehmen. 05 – Versicherungen: Versicherungsunternehmen und bevollmächtigte Geschäftsstellen. 06 – Finanzdienstleistungen: Vermögensverwaltungen, Beteiligungsgesellschaften (mit Ausnahme von Beteiligungsgesellschaften mit Schwerpunkt im produzierenden Gewerbe), Leasingunternehmen, Vermittlung von Versicherungsverträgen, Wertpapieren, Hypotheken, Bausparverträgen und sonstigen Finanzierungen, Vermietung von beweglichen Sachen. 07 – Verkehr: IHK-Zugehörige, die sich mit Beförderung, Lagerung, Umschlag und verwandten Dienstleistungen befassen oder solche Leistungen vermitteln. 56 08 – Tourismus-, Freizeit- und Gesundheitswirtschaft: IHK-Zugehörige, die sich mit der Verpflegung und Beherbergung befassen, Reisen veranstalten oder vermitteln, die in den Bereichen Kultur, Sport, Unterhaltung, Gesundheit und Körperpflege tätig sind sowie soziale Einrichtungen. 09 – Medien, Information und Kommunikation: IHK-Zugehörige der Werbe- und Verlagswirtschaft, PR-Agenturen, Datenverarbeitung, Informationsdienstleister, auch soweit sie Netze zur Nachrichtenübermittlung betreiben, Rundfunk, Filmproduktion und jeweils verwandte Betriebe. 10 – Bau- und Immobilienwirtschaft: Bauwirtschaft, Wohnungsunternehmen, Grundstücks- und Wohnungsvermittlung und -verwaltung, Architekturbüros sowie verwandte Dienstleistungsbetriebe. 11 – Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie sonstige Dienstleistungen: Wirtschaftliche Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Personal- und Sicherheitsberatung, Markt- und Meinungsforschung sowie Unternehmen, die nicht den Wahlgruppen 1 bis 10 und 12 angehören. 12 – Bildungswirtschaft: Private und öffentliche Bildungsträger, selbstständige Lehrer, Schreib- und Übersetzungsbüros sowie verwandte Dienstleistungen. (3) Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung: Wahlgruppe:Mitglieder: 01 13 02 6 03 7 04 10 05 2 06 7 07 6 08 9 09 8 10 8 11 11 12 2 § 8 Wahlausschuss, Wahlfrist (1) Die Vollversammlung wählt zur Durchführung jeder unmittelbaren Wahl einen Wahlausschuss, der aus 5 Mitgliedern und 3 Stellvertretern besteht. Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch das älteste Wahlausschussmitglied vertreten. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder durch einen Stellvertreter vertreten sind. Der Wahlausschuss kann durch die Geschäftsführung benannte Personen als Wahlhelfer bestimmen und sich bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit deren Unterstützung bedienen. Er kann einzelne Aufgaben auf die Wahlhelfer übertragen. Mitglieder der Vollversammlung und Bewerber können dem Wahlausschuss nicht angehören. (2) Der Wahlausschuss bestimmt die Frist, in welcher die Stimmzettel bei der IHK eingehen müssen (Wahlfrist). § 9 Wählerlisten (1) Die IHK stellt nach den Vorgaben des Wahlausschusses zur Vorbereitung der Wahl getrennt nach Wahlgruppen Listen der Wahlberechtigten auf (Wählerlisten) und legt sie dem Wahlausschuss zur Bestätigung vor. Die Wählerlisten können auch in Dateiform erstellt werden. Sie enthalten Angaben zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Identnummer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten. (2) Bei der Aufstellung der Wählerlisten ist von den der IHK vorliegenden Unterlagen auszugehen. Danach sind die Wahlberechtigten auf Grundlage der Vorgaben des Wahlausschusses den einzelnen Wahlgruppen zuzuweisen. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören, werden vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe zugeordnet. Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig sind, sind der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten zuzuordnen. (3) Die Wählerlisten können für die Dauer von einer Woche durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe. (4) Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können binnen einer Woche nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist eingereicht werden. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind schriftlich beim Wahlausschuss einzulegen. Der Wahlausschuss entscheidet darüber und stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest. (5) Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist (§ 8 Abs. 2) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 9 Abs. 4 entstanden ist. (6) Die IHK ist berechtigt, Name, Firma und Anschrift von Wahlberechtigten an Bewerber (§ 11) oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der Wahlwerbung zu übermitteln. Die Bewerber oder deren Bevollmächtigte haben sich dazu schriftlich zu verpflichten, die übermittelten Daten ausschließlich für Wahlzwecke zu nutzen und sie spätestens nach der Wahl unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten. § 10 Bekanntmachungen des Wahlausschusses betreffend Wahlfrist, Einsichtnahme in die Wählerlisten, Einspruchsfrist und Wahlvorschläge (1) Der Wahlausschuss macht die Wahlfrist (§ 8 Abs. 2) sowie Zeit und Ort für die Einsichtnahme der Wählerlisten mit dem Hinweis auf die in § 9 Abs. 4 genannten Möglichkeiten der Einreichung von Anträgen und Einsprüchen einschließlich der dafür vorgesehenen Fristen bekannt. IHK WirtschaftsForum 06.13 Amtliches (2) Der Wahlausschuss fordert in der Bekanntmachung die Wahlberechtigten auf, binnen drei Wochen nach Ablauf der in § 9 Abs. 4 genannten Frist für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge bei ihm einzureichen. Er weist darauf hin, wie viele Mitglieder in jeder Wahlgruppe zu wählen sind. § 11 Kandidatenliste (1) Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe schriftliche Wahlvorschläge einreichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste. Die Bewerber werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt, bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest. (2) Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen. (3) Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung. (4) Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge. Er kann Authentizitätsnachweise verlangen. Er fordert den Kandidaten unter Fristsetzung auf, heilbare Mängel zu beseitigen. Besteht ein Wahlvorschlag aus mehreren Kandidaten, so ergeht die Aufforderung an jeden Kandidaten, auf den sich die Mängel beziehen. (5) Ein unheilbarer Mangel liegt insbesondere vor, wenn a) die Einreichungsfrist nicht eingehalten wurde, b) das Formerfordernis nicht eingehalten wurde, c) der Bewerber nicht wählbar ist, d) der Bewerber nicht identifizierbar ist, e) die Zustimmungserklärung des Bewerbers fehlt. (6) Jede Kandidatenliste soll mindestens ein Drittel Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe zu wählen sind. Geht für eine Wahlgruppe kein gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der gültigen Wahlvorschläge nicht aus, um die Bedingung des Satzes 1 für eine Kandidatenliste zu erfüllen, so setzt der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist und wiederholt die Aufforderung nach § 10 Abs. 2. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt. (7) Der Wahlausschuss macht die gültigen Kandi- datenlisten mit folgenden Angaben der Kandidaten bekannt: Familienname, Vorname, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens. Ergänzende Angaben kann der Wahlausschuss beschließen. Im Falle von Abs. 6 werden Nachfrist und Aufforderung zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge vom Wahlausschuss ebenfalls bekannt gemacht. § 12 Durchführung der Wahl (1) Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl). (2) Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche für die Wahlgruppe die Kandidatenliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der in der Wahlgruppe zu wählenden Kandidaten enthalten. Die Kandidaten werden in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt. Bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest. (3) Die IHK übermittelt dem Wahlberechtigten folgende Unterlagen: a) einen Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein), b) einen Stimmzettel, c) einen neutralen Umschlag der Bezeichnung "IHKWahl" (Wahlumschlag), d) einen Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag). NEU! JUNI PROGRAMM ENTDECKEN SIE IHRE STADT! STADTFÜHRUNGEN DER ANDEREN ART DIE SCHÖNSTEN FÜHRUNGEN IM JUNI – VOM 23.6. BIS 30.6.2013 Der Jüdische Friedhof – Eine Reise in die Vergangenheit So 23.6.13 | 14 Uhr | 12 € pro Person Speed City – Auf dem Segway durch Frankfurt Mi 26.6.13 | 18 Uhr | 70 € pro Person Blinde Kuh – Stadtführung mit verbundenen Augen inkl. Mini-Verköstigung & Equipment Mo 24.6.13 | 19 Uhr | 22 € pro Person Benefiz-Aktion: Druckerei Inside – Besuchen Sie eines der modernsten en Druckzentren Europas & erleben Sie hautnah den Druck der FAZ Do 27.6.13 | 17.45 Uhr | 18 € pro Person Foto@Industriekultur – Fototour durch den nächtlichen Westhafen inkl. Anleitung zur Fotografie Mo 24.6.13 | 21 Uhr | 13 € pro Person Römer Outside – Die sprechende Fassade des Frankfurter Rathauses Di 25.6.13 | 18 Uhr | 12 € pro Person Frankfurts spannendste Straßen – Die Kaiserstraße „Flanieren zwischen Prunk & Porno“ inkl. eines Getränks bei Souvenir Frankfurt Di 25.6.13 | 18 Uhr | 12 € pro Person „Des gute Herz un’s beese Maul“ – Frankfurter Sprichwörter & Redewendungen Mi 26.6.13 | 18 Uhr | 10 € pro Person Wie ein Phönix aus der Asche – Leben in Frankfurt zwischen Trümmern & in Atomschutzbunkern Do 27.6.13 | 18.30 Uhr | 12 € pro Person Frankfurt & der Halbmond – Türkischmuslimisches Leben im Bahnhofsviertel mit Moschee-Besuch Do 27.6.13 | 19.45 Uhr | 12 € pro Person Vampire, Werwölfe & Scheintote – Friedhofsgruseln zwischen Legenden & Wirklichkeit Fr 28.6.13 | 18 Uhr | 12 € pro Person Nightwalk „Lightpainting“ – Der professionelle Fotoworkshop Fr 28.6.13 | 19.45 Uhr | 89 € pro Person Benefiz-Aktion: Ein Wochenende Fahrspaß pur – Mit dem neuen Elektroauto Twizy von Renault Sa 29.6.13 | 9 Uhr | 59 € pro Person Feuerwehr Frankfurt für Kinder – Ein Actiontag mit Branderziehung Sa 29.6.13 | 10 Uhr | 10 € pro Person Freies Schauspiel Ensemble Frankfurt – „GILGI – EINE VON UNS“ von Irmgard Keun inkl. 1 Prosecco oder O-Saft Sa 29.6.13 | 20 Uhr | 20 € pro Person Sightjogging – Sportlich unterwegs durch Frankfurt So 30.6.13 | 10.30 Uhr | 10 € pro Person Was bedeutet Bio wirklich? – Hinter den Kulissen des Bio-Bauernhofs Etzel Große Türme für Kinder – inkl. eines Erfrischungsgetränks Stadt der Wolkenkratzer Sa 29.6.13 | 11 Uhr | 12 € pro Person inkl. freien Eintritt für den Domturm Spukfrankfurt – So 30.6.13 | 11 Uhr | 10 € pro Person Unheimliche Geschichten & Mythen Seckbach – Vom Bauerndorf zum Stadtteil inkl. eines Getränks nach Wahl im Mongo’s Restaurant der Superlative Sa 29.6.13 | 15 Uhr | 12 € pro Person inkl. 1 Glas Apfelwein/-saft im MainÄppelhaus Frankfurter Liebespaare – Lohrberg Liebesgeschichten aus vergangenen So 30.6.13 | 14 Uhr | 12 € pro Person Zeiten Jüdische Frauen in Frankfurt – Sa 29.6.13 | 15 Uhr | 10 € pro Person Ein Rundgang über den Jüdischen Palmengarten – Ein Stück Paradies im Friedhof Großstadtdschungel So 30.6.13 | 14 Uhr | 10 € pro Person Sa 29.6.13 | 16.30 Uhr | 14 € pro Person Komplettes Programm, alle Termine und direkte Buchung der Führungen unter IHK WirtschaftsForum 06.13 57 www.frankfurter-stadtevents.de Amtliches (4) Der Wahlberechtigte kennzeichnet die von ihm gewählten Kandidaten dadurch, dass er deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er darf höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in der Wahlgruppe zu wählen sind. (5) Der Wahlberechtigte hat den von ihm gemäß Abs. 4 gekennzeichneten Stimmzettel in dem von ihm verschlossenen Wahlumschlag unter Beifügung des von ihm oder dem oder den Vertretungsberechtigten unterzeichneten Wahlscheins in dem Rücksendeumschlag so rechtzeitig an die IHK zurückzusenden, dass die Unterlagen innerhalb der vom Wahlausschuss für die Ausübung des Wahlrechts festgelegten Frist bei der IHK eingehen. Die rechtzeitig bei der IHK eingegangenen Wahlumschläge werden nach Prüfung der Wahlberechtigung unverzüglich ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe des Wahlberechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Hierüber entscheidet die Vollversammlung. (2) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses und Widersprüche gegen die Entscheidung des Wahlausschusses sind zu begründen. Sie können nur auf einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Gründe können nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragen werden. Im Wahlprüfungsverfahren einschließlich eines gerichtlichen Verfahrens werden nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragene Gründe berücksichtigt. § 13 Gültigkeit der Stimmen (1) Über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Umstände entscheidet der Wahlausschuss. (2) Ungültig sind insbesondere Stimmzettel a) die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen, b) die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen, c) in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe zu wählen sind, d) die nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingehen. Mehrere in einem Wahlumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als nur ein Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; andernfalls sind sie sämtlich ungültig. (3) Rücksendeumschläge, die lediglich den Wahlumschlag, nicht jedoch den Wahlschein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Wahlumschlag versendet wurde oder nicht vollständig ausgefüllt ist. § 16 Bekanntmachung Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen auf der Homepage der IHK. § 14 Wahlergebnis (1) Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das gleiche gilt für die Festlegung der Nachfolgemitglieder (§ 2). (2) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Kandidaten bekannt. (3) Über die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollversammlung. Sollen weitere Informationen veröffentlicht werden, ist darüber rechtzeitig in einer Wahlbekanntmachung zu informieren. § 15 Wahlprüfung (1) Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss eingegangen sein. Der Einspruch ist 58 § 17 Inkrafttreten Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung vom 26. November 1957 in der Fassung vom 10. Juni 2008 außer Kraft. Anlage zu § 5 Abs. 2 Wahlordnung der IHK Frankfurt am Main Muster Besonders bestellter Bevollmächtigter tigung einhergeht mit einer hervorgehobenen und unternehmerischen Verantwortung beinhaltenden Stellung des besonders Bevollmächtigten bei diesem Unternehmen. Diese Stellung muss insbesondere durch weitgehende Vertretungsrechte für das Vollmacht gebende Unternehmen zum Ausdruck kommen und dokumentiert werden. Solche Vertretungsrechte können sowohl aus Gesetz als auch aus einer Vereinbarung heraus resultieren. Das Gesetz sieht bewusst von einer Einordnung des besonders Bevollmächtigten in die vom HGB und dem jeweiligen Gesellschaftsrecht geschaffenen Typen der Unternehmensvertreter ab. Durch die Wählbarkeit des besonders Bevollmächtigten soll vielmehr dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es im Wirtschaftsleben leitende Personen gibt, die weder Prokurist noch Geschäftsführer sind. Die qualitativen Anforderungen an die besondere Bevollmächtigung sind auch zu bejahen, wenn der Bevollmächtigte das Geschäft des kammerzugehörigen Unternehmens mit maßgeblich prägt. Ein denkbares Beispiel ist die Stellung als Allein- oder Mehrheitsgesellschafter im Unternehmen, insbesondere in einem Familienunternehmen, der nicht die Funktion eines Vorstandsmitglieds, Geschäftsführers oder Prokuristen ausübt, gleichwohl aber aufgrund ihm eingeräumter, weitreichender Vertretungsrechte maßgeblichen Einfluss auf das Geschick des Unternehmens nimmt. Firma Name Funktion Anschrift Frankfurt am Main, 25. April 2013 Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Besondere Bevollmächtigung Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle PräsidentHauptgeschäftsführer Hiermit bevollmächtigen wir Herrn/Frau … stellvertretend für unser/das Unternehmen … im Jahr … für die Wahl der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main als Bewerber zu kandidieren, um bei erfolgreicher Kandidatur Mitglied in der Vollversammlung zu werden. Herr/Frau … ist besonders bestellte/r Bevollmächtigte/r (siehe hierzu die Erläuterungen auf der Rückseite) im Sinne von § 5 Absatz 2 Satz 2 IHK-Gesetz sowie § 5 Absatz 2 der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, da er/sie die in der Anlage näher aufgeführten unternehmerischen Aufgaben für unsere Firma wahrnimmt. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit stehen ihm/ihr die in der Anlage ebenfalls im Einzelnen beschriebenen Vertretungsrechte für unser Unternehmen zu. Die Änderungen wurden vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung am 17. Mai 2013 (AZ III 5-2 – 041-d-060004#002) genehmigt. Die vorstehenden Änderungen werden hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Frankfurt am Main, 27. Mai 2013 Datum Unterschrift Besonders bestellte Bevollmächtigte nach § 5 Abs. 2 des IHK-Gesetzes Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Wichtig ist, dass die von einem kammerzugehörigen Unternehmen erteilte besondere Bevollmäch- Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle PräsidentHauptgeschäftsführer IHK WirtschaftsForum 06.13 foto: FotolEdhar – Fotolia Verlagsthema Führungskräfte & Personalmanagement Verlagsthema Führungskräfte & Personalmanagement Impressum Konzept Verlagsgesellschaft mbH Heike Allendörfer, Geschäftsführerin Ludwigstraße 33–37 60327 Frankfurt am Main Tel.: 0 69 / 97460-640 Die Textbeiträge in diesem Verlagsthema wurden von den werbenden Unternehmen verfasst. IHK WirtschaftsForum 06.13 59 ANZEIGE Mitarbeiter stimmen für „great“ Hofmann Personal zählt zum sechsten Mal in Folge zu Deutschlands hundert besten Arbeitgebern. Durchschnittlich 15.000 Mitarbeiter beschäftigt der Personaldienstleister Hofmann Personal in Deutschland. Sie alle konnten im letzten Jahr in zwei Mitarbeiterbefragungen ihren Arbeitgeber und ihren Arbeitsplatz bewerten. Durchgeführt wurden die Umfragen von dem unabhängigen Institut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) und dem Great Place to Work Institute in Kooperation mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abschließende Beurteilung ”Wenn ich vor der Wahl stehen würde, würde ich mich wieder für Hofmann Personal als Arbeitgeber entscheiden.“ ”Ich kann mich auf meinen Arbeitgeber Hofmann Personal verlassen.” ”Ich freue mich, dass meine Meinung für meinen Arbeitgeber Hofmann Personal wichtig ist.” ”Meine derzeitige Tätigkeit entspricht meinen Fähigkeiten und Stärken.” „Meine derzeitige Tätigkeit entspricht meinen Fähigkeiten und Stärken“; für 84 Prozent der befragten Mitarbeiter trifft diese Seit 2008 erhielten wir jedes Jahr die Auszeichnung Deutschlands Beste Arbeitgeber. Darauf sind wir stolz und freuen uns. Das ist der Motor, der uns bei Hofmann Personal antreibt, mit Engagement und Herzblut jeden Tag alles zu geben. Wir unterstützen Sie an über 80 Standorten und mit rund 15.000 Mitarbeitern in ganz Deutschland. Egal ob Sie einen Job suchen oder für Ihr Unternehmen die richtigen Mitarbeiter finden wollen. www.hofmann.info 84 % 91 % 95 % 84 % ”Ich fühle mich in meinen Kundeneinsätzen gut integriert und respektiert.“ 90 % ”Meine körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet.” 94 % ”Ich gehe gerne zur Arbeit.” 94 % ”Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit meinem Arbeitgeber Hofmann Personal.” 88 % „Die Befragungen unserer Mitarbeiter im internen Bereich und der Mitarbeiter im Kundeneinsatz helfen uns, anschließend gezielt Maßnahmen abzuleiten“, sagt die Geschäftsführerin Ingrid Hofmann und ergänzt: „Unsere Mitarbeiter leisten einen bedeutenden Beitrag für Unternehmen, die auf Flexibilität angewiesen sind. Es wäre schön, wenn diese Dienstleistung auch in der öffentlichen Meinung die Anerkennung bekäme, die sie verdient.“ „Ich gehe gerne zur Arbeit“, sagt eine große Mehrheit (94 Prozent) der befragten Hofmann-Zeitarbeitsmitarbeiter, und mehr als drei Viertel (88 Prozent) bestätigen, dass sie mit ihrer derzeitigen Arbeit bei Hofmann zufrieden sind. Die Hofmann-Kundenunternehmen schneiden ebenfalls gut ab: Rund 90 Prozent der Hofmann-Mitarbeiter fühlen sich bei ihren Einsätzen gut integriert, respektiert, und die Unternehmen würdigen ihre Leistung. Auch „die körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet“, sagen 94 Prozent der befragten Zeitarbeitsmitarbeiter. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Ergebnissen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die bescheinigt hat, dass die Unfallzahl bei Hofmann Personal weit unter dem Branchendurchschnitt liegt. Quelle: GfK-Umfrage 2012 Ingrid Hofmann gratuliert Kevin Väth zu seiner bestandenen Personenzertifizierung, die gemeinsam mit dem TÜV Rheinland umgesetzt wird. Aussage zu. „Ich empfinde diese Zahl zwar als positiv, sehe aber trotzdem Handlungsbedarf bei der Weiterqualifizierung“, sagt Ingrid Hofmann. Seit Anfang 2012 bietet Hofmann Personal seinen Mitarbeitern gemeinsam mit dem TÜV Rheinland eine Personenzertifizierung einschließlich Schulungen an. So können die Mitarbeiter ihre während der Arbeitseinsätze erworbenen Kenntnisse nachweisen und durch ein unabhängiges Institut zertifizieren lassen. Ausgezeichnet! durch zufriedene MitArbeiter. ZENTRALER KoNTAKT: I. K. Hofmann GmbH Lina-Ammon-Str. 19, 90471 Nürnberg Telefon: +49 911 989930 Infoline: +49 180 3237236* E-Mail: [email protected] Internet: www.hofmann.info *9 ct/Min. aus dem T-Com Festnetz. Aus anderen Netzen gelten ggf. andere Gebühren Anzeige Berufswahlpass: Das Engagement der Bewerber/-innen erkennen Interview zum Berufswahlpass mit Herrn Klotz, Ausbildungsleiter der Hotels Victoria und Hamburger Hof in Frankfurt am Main XXX • Herr Klotz, worauf kommt es bei der Berufswahl an? Berufswahl bedeutet zunächst einmal sich selbst zu evaluieren, d. h. sich selbst einzuXXXX schätzen. Dazu gehört es Antworten auf folgende Fragen zu finden: Welche Interessen habe ich? Welche persönlichen Stärken und Schwächen zeichnen mich aus? Unterbleibt diese Selbsteinschätzung oder wird sie unzureichend vorgenommen, so ist ggf. Frustration vorprogrammiert. • Welche Praktikums- und Ausbildungschancen Chancen haben Jugendliche bei Ihnen im Unternehmen? schlaggebend sind neben den Stärken und Interessen natürlich Praktika, die während der Schulzeit oder freiwillig in den Ferien absolviert wurden. Außerdem schätzen wir es, wenn Neugierde erkennbar ist oder Zusammenhänge hinterfragt werden. Wir hoffen auf genauso viele kluge Fragen wie Antworten. Neben Praktikumstellen bieten wir natürlich auch Ausbildungsplätze an. Im Praktikum können die jungen Menschen erste berufliche Erfahrungen sammeln und in der Ausbildung den gewählten Beruf genau kennenlernen und erlernen. In der Regel sind unsere Auszubildenden sehr jung, so dass wir als Ausbildungsbetrieb eine besondere Verantwortung tragen. Deshalb investieren wir viel Zeit in den Reifeprozess der Jugendlichen, sowohl in fachlicher als auch in zwischenmenschlicher Hinsicht. Natürlich profitieren wir davon, denn unser vorrangiges Ziel ist die Übernahme der Auszubildenden in eine Festanstellung. Und das gelingt uns sehr oft. • Welche Vorteile bietet Ihnen der Berufswahlpass im Vorstellungsgespräch? • Was ist Ihnen besonders wichtig, wenn sich Jugendliche bei Ihnen um einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz bewerben? • Welche Tipps können Sie den Jugendlichen für die Berufsorientierung geben? Bei einem Vorstellungsgespräch räumen wir den Hobbys, den Freizeitbeschäftigungen und den Neigungen der Bewerberinnen und Bewerber viel Raum ein. Da die Bewerberinnen und Bewerber noch keine konkrete Berufserfahrung mitbringen, möchten wir feststellen, ob sie überhaupt eine Leidenschaft oder ein Interesse für den gewählten Beruf haben. Aus- Wir sehen wie engagiert sich die Bewerberin bzw. der Bewerber um einen Ausbildungsplatz beworben hat, aber auch wie akkurat wichtige Unterlagen geführt sind. Außerdem können wir sehen, wie sich die Bewerberinnen und der Bewerber selbst einschätzen und warum sie sich für den gewählten Beruf und unsere Hotels entschieden haben. Mit Hilfe des Berufswahlpasses können wir einschätzen, wie die Berufswahlentscheidung zustande gekommen und wie tragbar diese ist. Erster Tipp: Neugierig sein! Viele verschiedene Praktika und Schnuppertage absolvieren, um einen Einblick in verschiedene Berufe zu erhalten. Nützlich sind auch Gespräche über Berufe mit der Familie oder mit Freunden. Ebenso wichtig ist es, sich selber richtig einschätzen zu können, sich einen Beruf zu wählen der zu einem passt. Als introvertierter Typ gehe ich nicht in ein Hotel, wo ich viel mit Menschen in Kontakt stehe. ORIENTIERUNG FÜR JUGENDLICHE UND BETRIEBE: DER BERUFSWAHLPASS Als Lern- und Arbeitshilfe zur Berufsorientierung bündelt der Berufswahlpass alle Informationen für den Übergang von der Schule in den Beruf. Davon profitieren die ausbildenden Unternehmen, denn sie: erhalten frühzeitig Kontakt zu Auszubildenden, wecken Interesse für ihren Betrieb, fördern spezifische Kompetenzen und reduzieren Ausbildungsabbrüche. Im Interesse der ausbildenden Betriebe sind Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse dank des Berufswahlpasses besser auf das Arbeitsleben vorbereitet, realistischer in der Einschätzung ihres Leistungsvermögens und in der Wahl des „richtigen“ Ausbildungsberufs deutlich besser orientiert. Informationen zum Berufswahlpass erhalten Sie bei: Daniela Evermann, Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V., Telefon: 0641 – 98238-27; E-Mail: evermann.daniela @bwhw.de; www.kompo7.de Gefördert aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, des Hessischen Kultusministeriums, der Bundesagentur für Arbeit und der Europäischen Union – Europäischer Sozialfonds. OloV_Anz184x140_s2.indd 1 06.03.12 09:52 Anzeige Gewinner und Finalisten „Hessen-Champions 2012“ Ministerpräsident Volker Bouffier, Wirtschaftsminister Florian Rentsch und Professor Dieter Weidemann, Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), zeichneten im letzten Jahr im Wiesbadener Kurhaus die „Hessen-Champions 2012“ aus. Gesucht wurden in Kooperation mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MGB H Firmen, die in ihrer Branche weltweit führend sind sowie Unternehmen, die – unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße – überdurchschnittlich viele neue Arbeitsplätze in Hessen geschaffen haben. Auch Firmen mit innovativen Produkten und Ideen waren aufgerufen, sich zu bewerben. Vor 1.400 geladenen Gästen erhielt die Schunk Group aus Heuchelheim die Auszeichnung in der Kategorie „Weltmarktführer“. Der internationale Technologiekonzern mit mehr als 60 operativen Gesellschaftern, rund 8.300 Beschäftigten in 27 Ländern und knapp 1 Mrd. Euro Umsatz produziert u.a. Kohlebürsten, die für perfekte Stromübertragung in Elektromotoren sorgen. Allein 500 Mio. Stück liefert das Unternehmen jährlich für die Automobilindustrie. Gewinner in der Kategorie „Jobmotor“ wurde die Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG aus Stadtallendorf. Die größte konzernunabhängige Gießerei Europas produziert Fertigteilkomponenten und Systembauteile für die Automobil-, Nutzfahrzeug- und Hydraulikindustrie. Das Unternehmen steigerte 2011 im zweiten Jahr in Folge die Beschäftigung um zwölf Prozent auf 3.712 Mitarbeiter. In der Kategorie „Innovation“ hat die ISRA VISION AG aus Darmstadt gewonnen. Der „Griff in die Kiste“, nämlich das angepasste Herausholen eines erkannten Gegenstandes, galt für Roboter bislang als unlösbare Aufgabe – und ist der Wettbewerbsbeitrag von ISRA VISION. Das Unternehmen ist Technologieführer von sehenden Systemen für Roboter. Als Spin-Off der TU Darmstadt gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen über 500 Menschen an 25 Standorten. 70 Unternehmen haben sich im Jahr 2012 am Wettbewerb beteiligt. Acht Bewerber erreichten das Finale. Alle Finalisten wurden im Rahmen der Preisverleihung urkundlich ausgezeichnet. Werden Sie Hessen-Champion 2013 und bewerben Sie sich online unter www.hessen-champions.de. Finalisten „Hessen-Champions 2012“, Kategorie „Weltmarktführer“: PVA TePla AG, Wettenberg Schunk Group, Heuchelheim Finalisten „Hessen-Champions 2012“, Kategorie „Jobmotor“: Continental Teves AG & Co. oHG, Frankfurt am Main Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG, Stadtallendorf Knaus Tabbert GmbH, SinntalMottgers Finalisten „Hessen-Champions 2012“, Kategorie „Innovation“: HÜBNER GmbH, Kassel ISRA VISION AG, Darmstadt Krautzberger GmbH, Eltville am Rhein SIND SIE EIN CHAMPION? Erzählen Sie die Erfolgsgeschichte Ihres Unternehmens Bewerben können sich alle Firmen mit Sitz in Hessen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind eingeladen, sich am Wettbewerb in der Kategorie Innovation zu beteiligen. Bewerben Sie sich ab dem jetzt unter: www.hessen-champions.de Unternehmen für herausragende Leistungen auszuzeichnen, ist das Ziel des Wettbewerbs „Hessen-Champions“. Gesucht werden Firmen, die in ihrer Branche weltweit führend sind, überdurchschnittlich viele neue Arbeitsplätze in Hessen geschaffen oder neue Produkte bzw. Verfahren entwickelt haben. Als wichtigster und größter Unternehmenswettbewerb stellt der Innovations- und Wachstumspreis des Landes Hessen die wirtschaftliche Bedeutung von zukunftsfähigen Unternehmen heraus und gibt Impulse für ein aktives Ideenmanagement. Der Wettbewerb „HessenChampions“ vergibt Preise in den Kategorien: Innovation Weltmarktführer Jobmotor brandmission.com Für 2013 bewerben! JOURNAL FRANKFURT THE BODY BOOK Fit & Aktiv I I The Body Book – Gesundheit Fitness Schönheit in Frankfurt & Rhein-Main präsentiert über 500 Tipps & Adressen für alle, die sich & Ihrer Gesundheit etwas Gutes tun wollen! 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(* Verbreitete Auflage; Quelle: IVW Quartal I/2012) q Bitte veröffentlichen Sie in mindestens sechs Ausgaben unsere Fließtextanzeige in der Rubrik (Web-Site-Adresse: 16,-/Zeile) 66 IHK WirtschaftsForum 06.13 Beim Namen genannt | Vorschau | Impressum Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main 136. Jahrgang 07.|08.13 IHK WirtschaftsForum Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 Vorschau Juli | August Special Forschung und Entwicklung Innovationsmanagement – Kompetenznetzwerke – Wissens- und Technologietransfer – Cluster Integrierte Bioindustrie – Förderprogramme – Rechtsrahmen für FuE-Kooperationen Standortpolitik Branchenporträt „Einzelhandel im Main-Taunus-Kreis“ – Konjunkturumfrage der IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen – EU-Aktionsplan „Unternehmertum 2020“ Finanzplatz, Unternehmensförderung Landtagswahl: Diskussionsrunde zu den Folgen der Finanzkrise für die Landespolitik – Integrierter Einkauf: Beschaffungsprozesse optimieren Forschung und Entwicklung InnovatIonsmanagement – Cluster IntegrIerte BIoIndustrIe – WIssens- und teChnologIetransfer Innovation und Umwelt Onlinemarketing: Kunden gewinnen und binden – Elektromobilität: Gute Rahmenbedingungen JetZt auCh dIgItal ! Änderungen vorbehalten. special – standortpolitik – starthilfe und unternehmensförderung – aus- und weiterbildung – innovation und umwelt – international – recht und steuern – ihk-ehrenamt – unternehmensreport – ihk intern Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 2. Juli 2013. Stefan Ader Impressum Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main IHK WirtschaftsForum Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain Herausgeber Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Telefon 0 69 / 21 97- 0 Fax 0 69 / 21 97-14 24 Internet www.frankfurt-main.ihk.de Verantwortlich für den Inhalt Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer, Unternehmenskommunikation, IHK Frankfurt Chefredakteurin Petra Menke Telefon 0 69 / 21 97 - 12 03 E-Mail wirtschaftsforum@ frankfurt-main.ihk.de Abonnements, Adressänderungen Angelika Borz Telefon 0 69 / 21 97 - 12 04 E-Mail [email protected] Nachdruck, auch auszugsweise, und elektronische Vervielfältigung von Artikeln und Fotos nur nach Rücksprache und mit Quellenangabe. Nachdruck von Namensbeiträgen nur mit der Genehmigung des Verfassers. Belegexemplar erbeten. Die mit Namen des Verfassers gekennzeichneten Artikel geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main wieder. Titelbild: Christine Sieber IHK WirtschaftsForum 06.13 Verlag Konzept Verlagsgesellschaft Ludwigstraße 33–37 60327 Frankfurt am Main Geschäftsführung Heike Allendörfer, Stefan Wolff Anzeigenleitung Alexandra Lueg Telefon 0 69 / 9 74 6 0 - 6 33 Fax 0 69 / 9 74 60 - 86 33 E-Mail [email protected] Internet www.konzept-verlagsgesellschaft.de/ mediadaten.html Grafik Konzept Verlagsgesellschaft Anzeigenpreisliste Nr. 114 vom 1. Dezember 2012 Internet www.konzept-verlagsgesellschaft.de/ mediadaten.html Druck Societätsdruck, Frankfurt Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags pflicht als Mitglied der IHK. Das IHK WirtschaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main kostenlos. Nichtmitglieder können das Unternehmermagazin für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das Jahresabo kostet für Nichtmitglieder 30 Euro, das Einzelexemplar 2 ,50 Euro. Das IHK WirtschaftsForum erscheint am Anfang jeden Monats, Doppelausgaben im Juli/August und Dezember/Januar. Am 2. April feierte Stefan Ader seinen 50. Geburtstag. Der gebürtige Hattinger war zunächst in Düsseldorf und Aachen für Accor tätig, bevor er im März 2005 als Direktor das Mercure Hotel Eschborn Helfmann Park übernahm, anschließend das Mercure Hotel Eschborn Ost. Später war er als Directeur Délégué verantwortlich für die drei Mercure Hotels in Eschborn sowie das in Wetzlar. 2009 wechselte er in das größte Accor-Hotel in Deutschland, das Dienstjubiläen im Juni 40 Jahre Wilhelm Repp, Hetra Heinrich Hettler Spedition-Spezialtransporte, Frankfurt 25 Jahre Wolfgang Kohl, Deutscher Fachverlag, Frankfurt Frank Römer, EppsteinFoils, Eppstein Hiltrud Scharmann, Poly-clip System, Hattersheim Karlheinz Hilbert, Württembergische Versicherung, Frankfurt Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe. Inzwischen ist Ader als Regionaldirektor verantwortlich für die MGallery und Mercure Hotels im RheinMain-Gebiet. Seit April 2011 ist er Relais Einkauf der Marke Mercure; als Verantwortlicher der Arbeitsgruppe Food & Beverage ist er seither für die Ausrichtung der Mercure Hotels in Deutschland verantwortlich. Ehrenamtlich engagiert sich Stefan Ader seit 2007 im IHK-Ausschuss für Tourismus. ❙ Anzeigenschluss der nächsten Ausgabe Juli/August 2013 ist der 6. Juni 2013 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! 069 / 974 60-633 oder E-Mail: [email protected] 67 ATION EDUC IN MADE ANY GERM