11-2016 - 25.05.2016

Transcrição

11-2016 - 25.05.2016
Amts- und Mitteilungsblatt
der Gemeinde St. Wolfgang
Herausgegeben von der Gemeinde Sankt Wolfgang, 84427 Sankt Wolfgang
Telefon (08085) 188-0, Fax 188-28, E-Mail [email protected]
Unsere Internetadresse: http://www.st-wolfgang-ob.de
Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Pressegesetzes:
1. Bürgermeister Ullrich Gaigl
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr.
Druck: Loewer, 84427 Sankt Wolfgang
Nr. 11
Mittwoch, den 24.05.2016
45. Jahrgang
Bekanntmachungen
Am Freitag, den 27. Mai 2016 ist die
Gemeindeverwaltung geschlossen.
Der Bürgermeister bietet jeweils
donnerstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
eine Bürgermeister-Sprechstunde an.
Hierzu ist keine Terminvereinbarung nötig. Die Sprechstunde findet im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 14 statt.
Bitte melden Sie sich vorher im Vorzimmer des
Bürgermeisters an.
__________
Bekanntmachung
Die öffentliche Gemeinderatsitzung findet am Dienstag,
den 07.06.2016, um 19:30 Uhr im Rathaus Sitzungssaal
statt.
TA G E SO RD NU N G
1.
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom
04.05.2016
2.
Breitbandausbau - Planungsergebnisse restliches
Gemeindegebiet
3.
ARGE A 94 - Vorstellung Bau A 94
4.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Im Anschluss nichtöffentliche Sitzung.
__________
Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Außenbereichssatzung „Kleinschwindau“
Der Bau- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Sankt
Wolfgang hat am 18.04.2016 die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil „Kleinschwindau“ beschlossen. Von der Planung betroffen sind die Fl.Nr. 896,
890, 887, 893, 893/1 und 893/2 Gemarkung Sankt
Wolfgang.
Der vorgelegte Entwurf der Verwaltung vom 10.05.2016
wird öffentlich ausgelegt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 BauGB i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung
findet in der Zeit
vom 01.06.2016 bis einschließlich 04.07.2016
zu den folgenden Zeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von
14.00 bis 18.30 Uhr
Sankt Wolfgang, 31.05.2016
im Rathaus der Gemeinde Sankt Wolfgang, Hauptstraße 9,
84427 Sankt Wolfgang, Zimmer 15 (Sitzungssaal) statt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann
Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht
werden.
Umweltbezogene Information zu Außenbereichssatzung
liegen bisher nicht vor.
Ullrich Gaigl
1. Bürgermeister
__________
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Satzung (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB) unberück-
sichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtsmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung
ist.
Gemeinde Sankt Wolfgang
Sankt Wolfgang 24.05.2016
Gaigl
1.Bürgermeister
-2-
Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten
Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen.
Aufgrund der Feiertage wird die Rest- und
Biomüllabfuhr wie folgt geändert:
FRONLEICHNAM
Die übliche Leerung vom:
Donnerstag 26.05.2016
Freitag 27.05.2016
erfolgt erst am:
Freitag 27.05.2016
Samstag 28.05.2016
Hierbei hilft eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung. Die Bescheinigung über die Rentenhöhe enthält
die Angaben, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen.
__________
Unter Angabe der Versicherungsnummer kann sie in allen
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und beim Servicetelefon unter 0800 1000 480 88
kostenfrei angefordert werden.
Wer diese Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie
jährlich automatisch zugeschickt.
Weitere Informationen bietet auch die Broschüre Versicherte und Rentner:
Informationen zum Steuerrecht. Sie kann im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de kostenlos bestellt oder
heruntergeladen werden.
VdK-Beratung in Sankt Wolfgang
Auch im Jahr 2016 steht Ihnen der Kreisgeschäftsführer,
Herr Bajcar, jeweils am ersten Donnerstag im Monat von
14.00 bis 18.30 Uhr Beratung und diverse Antragsaufnahme
für VdK-Mitglieder in der Gemeindeverwaltung Sankt
Wolfgang, Hauptstraße 9, Zimmer-Nr. 03, Erdgeschoss, zur
Verfügung.
Die nächsten Sprechtage sind am:
Donnerstag, 02. Juni
Donnerstag, 07. Juli
__________
Anmeldung bzw. Terminvereinbarung ist unbedingt
erforderlich bei der Kreisgeschäftsstelle Erding,
Tel. 08122/892552oder [email protected].
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau informiert:
Schüler und Studenten
__________
Infos für den Ferienjob 2016
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert:
Schüler und Studenten bessern in den Ferien und den vorlesungsfreien Zeiten gerne ihr Budget auf, sammeln dabei
Erfahrungen und knüpfen Kontakte für das Berufsleben. Die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, was bei Ferienjobs zu beachten ist.
Steuern durch Rentenerhöhung?
Ein paar Prozent machen den Unterschied: Ab Sommer erhalten Rentnerinnen und Rentner spürbar höhere Bezüge:
In Westdeutschland steigt die Rente zum 1. Juli um 4,25 %,
im Osten um 5,95 %.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt folgende Beschäftigungen zu:
 Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren bis zu zwei
Stunden täglich,
 Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren bis zu acht
Stunden täglich bzw. bis zu 40 Stunden wöchentlich,
 Jugendliche über 16 Jahren in der Landwirtschaft
während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und
bis zu 85 Stunden in der Doppelwoche.
Was jedoch nur wenige Rentnerinnen und Rentner wissen:
Auch die Rente zählt zum steuerpflichtigen Einkommen,
darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Seit 2005 richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später die
Rente beginnt, desto höher ist der gegebenenfalls zu versteuernde Anteil der Rente. Bei Rentenbeginn ab 2040 ist
die gesamte Rente steuerpflichtiges Einkommen.
Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Für
alle Jugendlichen sind gefährliche Arbeiten, Akkord-,
Wochenend- oder Nachtarbeiten verboten. Ab 18 Jahren
gelten die genannten Einschränkungen nicht mehr.
In einer Übergangsphase bis einschließlich 2039 gilt ein individueller „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente,
der kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Der „Rentenfreibetrag“ ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in
den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die
Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. Künftige
Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen.
Wie bei jedem Arbeitnehmer fallen auch für Ferienjobs
Steuern vom Arbeitslohn an. In bestimmten Fällen kann der
Arbeitgeber die Steuern jedoch pauschalieren und die Steuerbelastung so vom Ferienjobber fernhalten. Sollten doch
Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, können diese
über die Einkommensteuererklärung komplett zurückgeholt
werden, wenn das Jahreseinkommen unter 8.652 € liegt.
Ein Ferienjob ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Wird pro Jahr nicht mehr als an 70 Arbeitsta-
Ob man als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann nur das Finanzamt entscheiden.
-3-
gen oder drei Monaten am Stück gearbeitet, fallen keine
Sozialversicherungsbeiträge an – egal, wie viel in dieser Zeit
verdient wird. Eine bestehende Familienversicherung oder
die Krankenversicherung als Student wird durch diese befristete Beschäftigung nicht berührt. Mehrere befristete
Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden
zusammengerechnet.
3.
Auf das Kindergeld hat der Hinzuverdienst aus dem Ferienjob keine Auswirkung, soweit sich das Kind in einer Erstausbildung bzw. in einem Erststudium befindet.
Beim BAföG bleibt ein Hinzuverdienst von bis zu 4.880 €
anrechnungsfrei, soweit Rentenversicherungspflicht in der
Beschäftigung besteht und nicht weitere Einkommen zu
berücksichtigen sind. Für Bewilligungszeiträume ab dem
Wintersemester 2016/2017 erhöht sich der Freibetrag auf
5.400 €.
Um die erforderlichen Meldungen bezüglich Sozialversicherung und Steuer einzuleiten, benötigt der Arbeitgeber vom
Ferienjobber die Rentenversicherungsnummer, die Steueridentifikationsnummer sowie eine aktuelle Schul- oder
Studienbescheinigung.
Gerne beantwortet die LKK weitere Fragen oder berät zum
günstigsten Krankenversicherungsverhältnis.
__________
4.
Gründe:
I.
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Landratsamtes
Erding zum Erlass dieser Allgemeinverfügung ergibt sich
aus § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des
Tierseuchenrechts (TierSVollzV) und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2
des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
(BayVwVfG).
II.
Die zuständige Behörde kann, soweit es zum Schutz gegen
die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von
ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten
Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln
sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen (§
15 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung).
Es besteht ein flächendeckender Befall der Bienenvölker in
Bayern mit der Varroamilbe. Auch eine fachgerechte
Behandlung führt zu keiner Milbenfreiheit. Um den klinisch
manifesten Ausbruch der Varroatose verhindern zu können,
müssen sämtliche Bienenvölker vorbeugend mit zugelassenen Mitteln behandelt werden.
Die Varroamilbe ist ein Parasit. Bei Befall mit diesem Parasiten werden adulte Bienen in ihrer Leistungs- und Lebensfähigkeit beeinträchtigt und können ihre Aufgaben im Stock
nicht wahrnehmen.
Ohne Bekämpfung kann der Milbenbefall zur Schwächung
und schließlich zum Untergang des gesamten Bienenvolkes
führen. Zudem ist eine weitreichende Gefährdung der
Bienenpopulation bzw. Ausbreitung der Varroamilbe zu
erwarten. Eine Ansteckung zwischen den Bienenvölkern
durch den Bienenflug bzw. eine Einschleppung der
Varroamilbe aus anderen Völkern, ist bei der gegebenen
Seuchenlage jederzeit möglich.
III.
Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 7 des Gesetzes über
den Vollzug des Tierseuchenrechts.
Landratsamt Erding informiert:
Tierseuchenrecht; Bienenseuchen-Verordnung;
Bekämpfung der Varroose (Varroatose)
Zum Schutz gegen die Varroose erlässt das Landratsamt
Erding folgende
Allgemeinverfügung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
wendungen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig
dokumentieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die
mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden
kann.
Wer Bienen halten will, hat dies gemäß § 1 a Bienenseuchen-Verordnung spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim Landratsamt Erding, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz, anzuzeigen. Zusätzlich
muss der Imker beim Amt für Landwirtschaft und
Forsten Erding einen schriftlichen, unterschriebenen,
formlosen Antrag mit Namen und Adresse, auf Erteilung einer Registriernummer stellen. Die Zuständigkeit
richtet sich hierbei nach dem Wohnort des Imkers und
nicht nach dem Bestandsort.
Diese Verfügung kann mit Begründung zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Landratsamt Erding, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
(Veterinäramt, Bajuwarenstr. 3, 85435 Erding, Tel.
08122 58-1470) eingesehen werden.
Alle Halter von Bienenständen im Gebiet des Landkreises Erding haben ihre Bienenvölker nach Trachtende und nach der letzten Honigentnahme im Jahr 2016
gegen Varroose zu behandeln.
Für die Behandlung dürfen nur zugelassene Arzneimittel verwendet werden.
Die Behandlung ist gemäß den Angaben des Arzneimittelherstellers durchzuführen und zu dokumentieren. Der
Behandlungserfolg ist anhand regelmäßiger Gemüllprobeuntersuchungen zu kontrollieren. Im Bedarfsfall
ist die Behandlung zu wiederholen.
Für Versuche zur Resistenzzucht können auf Antrag
Ausnahmen von der Behandlungspflicht zugelassen
werden.
Kosten werden nicht erhoben.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Sie tritt am 31.12.2016 außer Kraft.
Hinweise:
1. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen
diese Verfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit im
Sinne des Tiergesundheitsgesetzes dar und können mit
einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
2. Jede Behandlung mit apotheken- oder verschreibungspflichtigen Arzneimittel gegen Varroose ist in das Bestandsbuch einzutragen. Tierhalter, die Arzneimittelan-
Erding, 25.04.2016
gez.
Landrat Martin Bayerstorfer
__________
-4-
Treffpunkt ist um 13 Uhr beim Gartenhaus in der Streuobstwiese;
Die Route: Erlbach, Herrgott in der Feichten, Kopfsöd,
Antonius-Kapelle, St. Joseph-Kapelle mit Lourdes-Grotte
bei Isen, durch Isen auf dem Radweg weiter bis Urtlmühle,
über Steinla, Loipfing, Neuharting, Brand, Kreiling; unterwegs gibt es genügend Verschnaufpausen und dazu interessante geschichtliche Erklärungen!
In Kreiling findet eine längere Pause mit Kaffee und Kuchen
statt; Anschließend gibt es eine Kräuter- und Streuobstwiesenführung; weiter geht’s dann über Preisendorf nach
Alt- und Neumühlhausen bis zur B 12 (Überquerung), durch
den Ebersberger Forst bis zur Erlebnisgaststätte Sauschütt
(Biergartenbetrieb).
Nach der Brotzeit bieten wir eine kostenlose Rückfahrt mit
dem Bus an (incl. Fahrradtransport). Ankunft in St. Wolfgang um spätestens 19 Uhr. Die einfache Fahrstrecke beträgt
knapp 20 km.
Hinweis: Die Fahrräder sollten technisch in Ordnung und
verkehrssicher sein! Ein Begleitfahrzeug steht bereit um bei
evtl. Pannen vor Ort zu sein!
Bei Regenwetter fällt die Fahrradtour aus!
Wir freuen uns auf viele Teilnehmer! Es kommt jeder mit,
ob Jung oder Alt, ob mit 3-Gang-Schaltung oder E-Bike!
Vereinsmitteilungen:
Freiwillige Feuerwehr Sankt Wolfgang
Am Freitag, den 03. Juni 2016 findet um 19.20 Uhr eine
Funkübung statt.
Am Montag, den 06. Juni 2016 findet um 19.50 Uhr eine
Übung statt.
__________
Freiwillige Feuerwehr Sankt Wolfgang
- Jugendgruppe Am Freitag, den 27. Mai 2016 findet um 19.30 Uhr eine
Übung statt.
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Freiwillige Feuerwehr Pyramoos
Am Donnerstag, den 06. Juni 2016 findet um 20.00 Uhr
eine Übung in Stangel/Braun statt
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Freiwillige Feuerwehr Jeßling
3. Terminvormerkung: Landesgartenschau
Für Freitag, 29. Juli 2016 ist eine Fahrt zur Landesgartenschau nach Bayreuth geplant. Weitere Informationen folgen.
Am Freitag, den 03. Juni 2016 findet um 19.30 Uhr eine
Funkübung statt.
Der Gartler Tipp:
Sommerbepflanzung für Balkon und Terrasse
Nachdem die letzten Frühlingsblumen in den Blumenkästen
verblühen, wird es Zeit an die Sommerbepflanzung zu denken. Um den blütenbesuchenden Insekten reichlich Nahrung
zur Verfügung zu stellen, sollten Pflanzen mit einfachen, für
die Blütenbesucher gut zugänglichen Blüten ausgewählt
werden. Sehr interessant zu wissen, dass Bienen und Hummeln blaue, gelbe und weiße Blüten bevorzugen, Schmetterlinge vor allem rote, blaue und gelbe und Schwebfliegen
bevorzugt gelbe und weiße Blüten anfliegen!
Am Mittwoch, den 08. Juni 2016 findet um 20.00 Uhr eine
Übung in Aschau statt.
__________
Freiwillige Feuerwehr Gatterberg
Am Mittwoch, den 01. Juni 2016 findet um 20.00 Uhr eine
Übung statt.
Am Freitag, den 03. Juni 2016 findet um 19.30 Uhr eine
Funkübung statt.
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Rudi Brand, 1. Vorstand
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Gartenbauverein Sankt Wolfgang
DIANA Schützengesellschaft St. Wolfgang 1874 e.V.
1. Treffen der Jugendgruppe im Gemüsegarten
Die Jugendgruppe trifft sich am Freitag, 10. Juni 2016
von 15 bis 17 Uhr zum nächsten Einsatz im Gemüsegarten.
Wir hoffen, dass diesmal das Wetter mitspielt und wir mit
Eifer und Freude an die „Arbeit“ gehen können. Der letzte
Termin ist leider wegen Regenwetter ausgefallen. Wir freuen uns auf viele natur- und gartenbegeisterte Kinder. Bitte
nehmt euch was zum Trinken mit! Natürlich gibt es zum
Schluss wieder eine Brotzeit und Apfelsaftschorle.
Hinweis: Da wir diesmal noch einiges zu pflanzen haben,
werden wir unsere so schön bemalten Stelen erst beim
nächsten Einsatz am 15. Juli 2016 aufstellen.
Hervorragende Plätze bei der Oberbayrischen Meisterschaft
in Hochbrück.
2016
Luftpistole
Rang Name/Vorname
Klasse E/M Ergebnis Sonstiges
16 Wittig Nathalie
Ju w
E/M 304 76,82,75,71
17 Laraßer Sofia
Ju w
E/M 296 79,60,80,77
28 Seisenberger Mike Ju m
E/M 325 77,83,83,82
8
Mannschaft
975
22 Baron Robin
JNB m E
338 85,89,82,82
25 Kiefinger Florian
JNA m E/M 341 83,83,90,85
29 Punscher Maikel
JNA m E/M 335 83,84,88,80
32 Daumoser Christoph JNA m E/M 328 83,83,79,83
6
Mannschaft
1004
51 Meisinger Matthias Herren E
364 91,90,90,93
2
Deml Rudolf
Sen B E
360 90,91,89,90
2. Radltour mit Kräuterführung
Am Sonntag, 26. Juni 2016 findet, wie im Jahresprogramm
bereits angekündigt unsere Familien-Fahrradtour mit
Kräuterführung, mit dem Ziel Ebersberger Forst, statt.
Hier einige Details:
-5-
15
Luftgewehr Auflage
Hintermaier Josef Sen B E
298
Aktuelle Infos, Spielberichte und Änderungen unter
www.tsv-st-wolfgang.de
98,100,99
Wir gratulieren allen Schützen und wünschen Ihnen auf der
Bayrischen Meisterschaft im Juli viel Erfolg.
Fußball-Jugend: Löwen-Fußballschule in St. Wolfgang!
In den Sommerferien findet erstmal ein Tagescamp der
Löwen-Fußballschule auf dem Sportgelände in St. Wolfgang
statt. Das Angebot richtet sich an die Altersgruppe von 8 bis
14 Jahren und umfasst ein dreitägiges Trainings-Camp mit
qualifizierten Trainern.
Der Fokus liegt dabei auf spaßbetontes Training in kleinen
Gruppen. Im Preis von 129,- Euro inbegriffen ist ein
hochwertiges Löwen-Trainingsset, sowie ein attraktives
Rahmenprogramm, Essen und Getränke.
Das 3-Tage-Camp in den Sommerferien findet von
Sonntag, 14. August, bis Dienstag, 16. August 2016, statt.
Es startet am Sonntag um 12 Uhr und endet um 16 Uhr. An
den restlichen Tagen geht es von 09:30 bis 16 Uhr.
Anmeldung kann direkt unter
http://loewenfussballschule.de/camps/anmeldung-camps
erfolgen.
__________
Einführung in das Luft-Pistolenschießen nach vorheriger
Anmeldung jederzeit möglich. Tel. 08085/262.
Ausrüstung ist vorhanden. Unkostenbeitrag 5,- €.
Dauer ca. 1 Std.; jeweils am Freitag von 20.00 – 21.00 Uhr.
Rudi Deml
__________
Sportecke:
TSV St. Wolfgang
– Abteilung Fußball –
Termine
Freitag 27.05.
19:00 Uhr
FC Inning - TSV AH
Samstag 28.05.
16:00
TSV A-Junioren - DJK Ottenhofen
Sonntag 29.05.
11:00 Uhr
TSV Frauen - SG Kirchasch
13:00 Uhr
FC Forstern II - TSV Herren III
15:00 Uhr
FC Neufahrn - TSV Herren
15:00 Uhr
FC Forstern - TSV Herren II
Dienstag 31.05.
17:00 Uhr
Wörth/Hörlkofen - TSV F-Junioren
Donnerstag 02.06.
18:00 Uhr
TSV Dorfen II - TSV E-Junioren
Freitag 03.06.
18:00 Uhr
TuS Oberding II - TSV F-Junioren
19:00 Uhr
TSV AH – SC Moosen
Samstag 04.06.
10:30 Uhr
SV Eichenried - TSV D-Junioren
12:45 Uhr
TSV D-Junioren II - FC Forstern II
14:00 Uhr
FC Forstern - TSV C-Junioren
Sonntag 05.06.
10:30 Uhr
TSV Frauen - TSV Eching
12:30 Uhr
TSV Herren III - SV Wörth/Erding II
14:15 Uhr
TSV Herren - SV Wörth/Erding
16:00 Uhr
TSV Herren II - FC Hörgersdorf
13:00 Uhr
SpVgg Altenerding II - TSV A-Junioren
Dienstag 07.06.
17:30 Uhr
TuS Oberding - TSV E-Junioren
Freitag 10.06.
17:00 Uhr
TSV F-Junioren - TSV Wartenberg II
17:00 Uhr
TSV E-Junioren - SpVgg Neuching
18:15 Uhr
TSV D-Junioren - JFG Sonnenfeld
Samstag 11.06.
10:30 Uhr
TSV E-Junioren II - FC Grünbach
12:45 Uhr
TSV D-Junioren II - TSV Dorfen III
14:15 Uhr
TSV C-Junioren - Hohenpolding/Steink.
15:30 Uhr
JFG Isental - TSV A-Junioren
17:00 Uhr
TSV Rohrbach - TSV Frauen
Mittwoch 15.06.
18:30 Uhr
FC Hörgersdorf - TSV C-Junioren
Gemeindebücherei Sankt Wolfgang
Öffnungstage Bücherei:
in der Kinderkrippe, Raiffeisenstraße 6
(direkt neben dem Kindergarten).
Donnerstag, 26.05.
geschlossen
Sonntag, 29.05.
geschlossen
Donnerstag, 02.06.
geöffnet
Sonntag, 05.06.
geöffnet
Donnerstag, 09.06.
geöffnet
Öffnungszeiten:
Donnerstag 16.00 – 19.00 Uhr
Sonntag
10.30 – 11.45 Uhr
Tel. Nr.: 08085/187 89 92
__________
Notfalldienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel.: 116 117
Bei schweren, lebensbedrohlichen Notfällen informieren
Sie bitte direkt die bayerische Rettungsleitstelle unter der
Rufnummer 112.
Bereitschaftsdienst der Apotheken
St. Zeno Apotheke, Isen
08083/218
am Donnerstag, 26. Mai und Samstag, 04. Juni
Alle Mannschaften freuen sich über regen Besuch der Fans
und Zuschauer.
-6-
St. Ulrich Apotheke, Gars
08073/1277
am Freitag, 27. Mai und Sonntag, 05. Juni
St. Jakobs-Apotheke, Wasserburg
08071/91750
am Samstag, 28. Mai und Montag, 06. Juni
Unsere Gewerbeseite für
die Gemeinde Sankt Wolfgang
Stellenangebote
Grafschaft Apotheke, Haag
08072/98700
am Sonntag, 29. Mai und Dienstag, 07. Juni
Reinigungskraft (w/m) ab sofort gesucht
Auf Minijob-Basis
AZ: Samstag 7.00 – 12.15. Uhr
St. Peter Apotheke, Soyen
08071/8885
am Montag, 30. Mai und Mittwoch, 08. Juni
Isen Apotheke, Isen
08083/9265
am Dienstag, 31. Mai und Donnerstag, 09. Juni
Bäckerei Franz Gruber
Hofmarkstraße 17
84427 St. Wolfgang
Tel. 08085/203
www.baeckerei-gruber.de
Löwen Apotheke, Haag
08072/91930
am Mittwoch, 01. Juni und Freitag, 70. Juni
Marien-Apotheke, Wasserburg
08071/1504
am Donnerstag, 02. Juni und Samstag, 11. Juni
__________
St. Wolfgang Apotheke, St. Wolfgang
08085/780
am Freitag, 03. Juni und Sonntag, 12. Juni
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
weitere Apotheken
Vitalis Apotheke, Dorfen
08081/258814
am Donnerstag, den 26. Mai und Samstag, 04. Juni
Rathaus-Apotheke, Dorfen
am Samstag, 28. Mai
08081/2041
St.-Bernhard Apotheke, Taufkirchen
am Sonntag, 29. Mai
08084/7649
Park Apotheke, Dorfen
am Sonntag, den 05. Juni
__________
08081/95380
Mitarbeiter/-innen für den Bereich Küche
Ihre Aufgaben:
- Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten
- Speisenausgabe
- Geschirrreinigung (Spülküche)
- Reinigung der Arbeitsgeräte und –flächen
In Vollzeit (Tag- und Wochenenddienst)
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie
bitte an folgende Adresse:
Betreuungszentrum St. Wolfgang GmbH
Herrn Arno Seidel
Wernhardsberg 7
84427 St. Wolfgang
Tel. 08085 / 9330
Die Praxis Dr. Fütterer ist von Montag, 23.05.2016
bis einschließlich Freitag, 27.05.2016
wegen Urlaub geschlossen.
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Abgabe- und Erscheinungstermine der nächsten Amtsund Mitteilungsblätter:
Nr.
12/16
Abgabetermin:
Anzeigenannahmeschluss ist
Freitag, 03. Juni 2016,
12.00 Uhr
Der Klapperstorch hat wieder zugebissen…
Das Kinderhaus St. Wolfgang sucht ab sofort
eine/n Erzieher/in
für mindestens 25 Std./Woche
zunächst befristet bis 31.08.2017.
Erscheinungstermin:
Donnerstag,
09. Juni 2016
Sie sind einfühlsam, engagiert und flexibel?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Beiträge und Anzeigen fürs Amtsblatt senden Sie bitte an:
[email protected] oder
[email protected]
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Bewerbungen richten Sie bitte an das
Kinderhaus St. Wolfgang
Raiffeisenstraße 6,
84427 St. Wolfgang,
Tel. 08085/1432
__________
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Anzeigen:
Reservierungen Dorffest 2016
Das Dorffest 2016 rückt mit großen Schritten näher.
Reservierungen oder Bestellung von Marken für das Bierzelt
können jederzeit unter
[email protected]
oder Tel. Nr. 0176/84153687
gemacht werden.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
TSV St. Wolfgang
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