11-2016 - 25.05.2016
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11-2016 - 25.05.2016
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde St. Wolfgang Herausgegeben von der Gemeinde Sankt Wolfgang, 84427 Sankt Wolfgang Telefon (08085) 188-0, Fax 188-28, E-Mail [email protected] Unsere Internetadresse: http://www.st-wolfgang-ob.de Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Pressegesetzes: 1. Bürgermeister Ullrich Gaigl Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 18.30 Uhr. Druck: Loewer, 84427 Sankt Wolfgang Nr. 11 Mittwoch, den 24.05.2016 45. Jahrgang Bekanntmachungen Am Freitag, den 27. Mai 2016 ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Bürgermeister bietet jeweils donnerstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr eine Bürgermeister-Sprechstunde an. Hierzu ist keine Terminvereinbarung nötig. Die Sprechstunde findet im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 14 statt. Bitte melden Sie sich vorher im Vorzimmer des Bürgermeisters an. __________ Bekanntmachung Die öffentliche Gemeinderatsitzung findet am Dienstag, den 07.06.2016, um 19:30 Uhr im Rathaus Sitzungssaal statt. TA G E SO RD NU N G 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2016 2. Breitbandausbau - Planungsergebnisse restliches Gemeindegebiet 3. ARGE A 94 - Vorstellung Bau A 94 4. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Im Anschluss nichtöffentliche Sitzung. __________ Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit Außenbereichssatzung „Kleinschwindau“ Der Bau- und Grundstücksausschuss der Gemeinde Sankt Wolfgang hat am 18.04.2016 die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil „Kleinschwindau“ beschlossen. Von der Planung betroffen sind die Fl.Nr. 896, 890, 887, 893, 893/1 und 893/2 Gemarkung Sankt Wolfgang. Der vorgelegte Entwurf der Verwaltung vom 10.05.2016 wird öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung findet in der Zeit vom 01.06.2016 bis einschließlich 04.07.2016 zu den folgenden Zeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.30 Uhr Sankt Wolfgang, 31.05.2016 im Rathaus der Gemeinde Sankt Wolfgang, Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang, Zimmer 15 (Sitzungssaal) statt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Umweltbezogene Information zu Außenbereichssatzung liegen bisher nicht vor. Ullrich Gaigl 1. Bürgermeister __________ Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Satzung (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB) unberück- sichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Gemeinde Sankt Wolfgang Sankt Wolfgang 24.05.2016 Gaigl 1.Bürgermeister -2- Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentnerinnen und Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Steuervordrucke „Anlage R“ (Renten und andere Leistungen) und „Anlage Vorsorgeaufwand“ beifügen. Aufgrund der Feiertage wird die Rest- und Biomüllabfuhr wie folgt geändert: FRONLEICHNAM Die übliche Leerung vom: Donnerstag 26.05.2016 Freitag 27.05.2016 erfolgt erst am: Freitag 27.05.2016 Samstag 28.05.2016 Hierbei hilft eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung. Die Bescheinigung über die Rentenhöhe enthält die Angaben, welche Beträge in den Steuerformularen eingetragen werden müssen. __________ Unter Angabe der Versicherungsnummer kann sie in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und beim Servicetelefon unter 0800 1000 480 88 kostenfrei angefordert werden. Wer diese Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie jährlich automatisch zugeschickt. Weitere Informationen bietet auch die Broschüre Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht. Sie kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. VdK-Beratung in Sankt Wolfgang Auch im Jahr 2016 steht Ihnen der Kreisgeschäftsführer, Herr Bajcar, jeweils am ersten Donnerstag im Monat von 14.00 bis 18.30 Uhr Beratung und diverse Antragsaufnahme für VdK-Mitglieder in der Gemeindeverwaltung Sankt Wolfgang, Hauptstraße 9, Zimmer-Nr. 03, Erdgeschoss, zur Verfügung. Die nächsten Sprechtage sind am: Donnerstag, 02. Juni Donnerstag, 07. Juli __________ Anmeldung bzw. Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich bei der Kreisgeschäftsstelle Erding, Tel. 08122/892552oder [email protected]. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert: Schüler und Studenten __________ Infos für den Ferienjob 2016 Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern informiert: Schüler und Studenten bessern in den Ferien und den vorlesungsfreien Zeiten gerne ihr Budget auf, sammeln dabei Erfahrungen und knüpfen Kontakte für das Berufsleben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, was bei Ferienjobs zu beachten ist. Steuern durch Rentenerhöhung? Ein paar Prozent machen den Unterschied: Ab Sommer erhalten Rentnerinnen und Rentner spürbar höhere Bezüge: In Westdeutschland steigt die Rente zum 1. Juli um 4,25 %, im Osten um 5,95 %. Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt folgende Beschäftigungen zu: Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren bis zu zwei Stunden täglich, Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren bis zu acht Stunden täglich bzw. bis zu 40 Stunden wöchentlich, Jugendliche über 16 Jahren in der Landwirtschaft während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und bis zu 85 Stunden in der Doppelwoche. Was jedoch nur wenige Rentnerinnen und Rentner wissen: Auch die Rente zählt zum steuerpflichtigen Einkommen, darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin. Seit 2005 richtet sich die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der gegebenenfalls zu versteuernde Anteil der Rente. Bei Rentenbeginn ab 2040 ist die gesamte Rente steuerpflichtiges Einkommen. Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Für alle Jugendlichen sind gefährliche Arbeiten, Akkord-, Wochenend- oder Nachtarbeiten verboten. Ab 18 Jahren gelten die genannten Einschränkungen nicht mehr. In einer Übergangsphase bis einschließlich 2039 gilt ein individueller „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Der „Rentenfreibetrag“ ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen. Wie bei jedem Arbeitnehmer fallen auch für Ferienjobs Steuern vom Arbeitslohn an. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Steuern jedoch pauschalieren und die Steuerbelastung so vom Ferienjobber fernhalten. Sollten doch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, können diese über die Einkommensteuererklärung komplett zurückgeholt werden, wenn das Jahreseinkommen unter 8.652 € liegt. Ein Ferienjob ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Wird pro Jahr nicht mehr als an 70 Arbeitsta- Ob man als Rentner regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann nur das Finanzamt entscheiden. -3- gen oder drei Monaten am Stück gearbeitet, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an – egal, wie viel in dieser Zeit verdient wird. Eine bestehende Familienversicherung oder die Krankenversicherung als Student wird durch diese befristete Beschäftigung nicht berührt. Mehrere befristete Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet. 3. Auf das Kindergeld hat der Hinzuverdienst aus dem Ferienjob keine Auswirkung, soweit sich das Kind in einer Erstausbildung bzw. in einem Erststudium befindet. Beim BAföG bleibt ein Hinzuverdienst von bis zu 4.880 € anrechnungsfrei, soweit Rentenversicherungspflicht in der Beschäftigung besteht und nicht weitere Einkommen zu berücksichtigen sind. Für Bewilligungszeiträume ab dem Wintersemester 2016/2017 erhöht sich der Freibetrag auf 5.400 €. Um die erforderlichen Meldungen bezüglich Sozialversicherung und Steuer einzuleiten, benötigt der Arbeitgeber vom Ferienjobber die Rentenversicherungsnummer, die Steueridentifikationsnummer sowie eine aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung. Gerne beantwortet die LKK weitere Fragen oder berät zum günstigsten Krankenversicherungsverhältnis. __________ 4. Gründe: I. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Landratsamtes Erding zum Erlass dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts (TierSVollzV) und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). II. Die zuständige Behörde kann, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen (§ 15 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung). Es besteht ein flächendeckender Befall der Bienenvölker in Bayern mit der Varroamilbe. Auch eine fachgerechte Behandlung führt zu keiner Milbenfreiheit. Um den klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose verhindern zu können, müssen sämtliche Bienenvölker vorbeugend mit zugelassenen Mitteln behandelt werden. Die Varroamilbe ist ein Parasit. Bei Befall mit diesem Parasiten werden adulte Bienen in ihrer Leistungs- und Lebensfähigkeit beeinträchtigt und können ihre Aufgaben im Stock nicht wahrnehmen. Ohne Bekämpfung kann der Milbenbefall zur Schwächung und schließlich zum Untergang des gesamten Bienenvolkes führen. Zudem ist eine weitreichende Gefährdung der Bienenpopulation bzw. Ausbreitung der Varroamilbe zu erwarten. Eine Ansteckung zwischen den Bienenvölkern durch den Bienenflug bzw. eine Einschleppung der Varroamilbe aus anderen Völkern, ist bei der gegebenen Seuchenlage jederzeit möglich. III. Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 7 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts. Landratsamt Erding informiert: Tierseuchenrecht; Bienenseuchen-Verordnung; Bekämpfung der Varroose (Varroatose) Zum Schutz gegen die Varroose erlässt das Landratsamt Erding folgende Allgemeinverfügung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. wendungen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig dokumentieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Wer Bienen halten will, hat dies gemäß § 1 a Bienenseuchen-Verordnung spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim Landratsamt Erding, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz, anzuzeigen. Zusätzlich muss der Imker beim Amt für Landwirtschaft und Forsten Erding einen schriftlichen, unterschriebenen, formlosen Antrag mit Namen und Adresse, auf Erteilung einer Registriernummer stellen. Die Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Wohnort des Imkers und nicht nach dem Bestandsort. Diese Verfügung kann mit Begründung zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Landratsamt Erding, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Veterinäramt, Bajuwarenstr. 3, 85435 Erding, Tel. 08122 58-1470) eingesehen werden. Alle Halter von Bienenständen im Gebiet des Landkreises Erding haben ihre Bienenvölker nach Trachtende und nach der letzten Honigentnahme im Jahr 2016 gegen Varroose zu behandeln. Für die Behandlung dürfen nur zugelassene Arzneimittel verwendet werden. Die Behandlung ist gemäß den Angaben des Arzneimittelherstellers durchzuführen und zu dokumentieren. Der Behandlungserfolg ist anhand regelmäßiger Gemüllprobeuntersuchungen zu kontrollieren. Im Bedarfsfall ist die Behandlung zu wiederholen. Für Versuche zur Resistenzzucht können auf Antrag Ausnahmen von der Behandlungspflicht zugelassen werden. Kosten werden nicht erhoben. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt am 31.12.2016 außer Kraft. Hinweise: 1. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes dar und können mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. 2. Jede Behandlung mit apotheken- oder verschreibungspflichtigen Arzneimittel gegen Varroose ist in das Bestandsbuch einzutragen. Tierhalter, die Arzneimittelan- Erding, 25.04.2016 gez. Landrat Martin Bayerstorfer __________ -4- Treffpunkt ist um 13 Uhr beim Gartenhaus in der Streuobstwiese; Die Route: Erlbach, Herrgott in der Feichten, Kopfsöd, Antonius-Kapelle, St. Joseph-Kapelle mit Lourdes-Grotte bei Isen, durch Isen auf dem Radweg weiter bis Urtlmühle, über Steinla, Loipfing, Neuharting, Brand, Kreiling; unterwegs gibt es genügend Verschnaufpausen und dazu interessante geschichtliche Erklärungen! In Kreiling findet eine längere Pause mit Kaffee und Kuchen statt; Anschließend gibt es eine Kräuter- und Streuobstwiesenführung; weiter geht’s dann über Preisendorf nach Alt- und Neumühlhausen bis zur B 12 (Überquerung), durch den Ebersberger Forst bis zur Erlebnisgaststätte Sauschütt (Biergartenbetrieb). Nach der Brotzeit bieten wir eine kostenlose Rückfahrt mit dem Bus an (incl. Fahrradtransport). Ankunft in St. Wolfgang um spätestens 19 Uhr. Die einfache Fahrstrecke beträgt knapp 20 km. Hinweis: Die Fahrräder sollten technisch in Ordnung und verkehrssicher sein! Ein Begleitfahrzeug steht bereit um bei evtl. Pannen vor Ort zu sein! Bei Regenwetter fällt die Fahrradtour aus! Wir freuen uns auf viele Teilnehmer! Es kommt jeder mit, ob Jung oder Alt, ob mit 3-Gang-Schaltung oder E-Bike! Vereinsmitteilungen: Freiwillige Feuerwehr Sankt Wolfgang Am Freitag, den 03. Juni 2016 findet um 19.20 Uhr eine Funkübung statt. Am Montag, den 06. Juni 2016 findet um 19.50 Uhr eine Übung statt. __________ Freiwillige Feuerwehr Sankt Wolfgang - Jugendgruppe Am Freitag, den 27. Mai 2016 findet um 19.30 Uhr eine Übung statt. __________ Freiwillige Feuerwehr Pyramoos Am Donnerstag, den 06. Juni 2016 findet um 20.00 Uhr eine Übung in Stangel/Braun statt __________ Freiwillige Feuerwehr Jeßling 3. Terminvormerkung: Landesgartenschau Für Freitag, 29. Juli 2016 ist eine Fahrt zur Landesgartenschau nach Bayreuth geplant. Weitere Informationen folgen. Am Freitag, den 03. Juni 2016 findet um 19.30 Uhr eine Funkübung statt. Der Gartler Tipp: Sommerbepflanzung für Balkon und Terrasse Nachdem die letzten Frühlingsblumen in den Blumenkästen verblühen, wird es Zeit an die Sommerbepflanzung zu denken. Um den blütenbesuchenden Insekten reichlich Nahrung zur Verfügung zu stellen, sollten Pflanzen mit einfachen, für die Blütenbesucher gut zugänglichen Blüten ausgewählt werden. Sehr interessant zu wissen, dass Bienen und Hummeln blaue, gelbe und weiße Blüten bevorzugen, Schmetterlinge vor allem rote, blaue und gelbe und Schwebfliegen bevorzugt gelbe und weiße Blüten anfliegen! Am Mittwoch, den 08. Juni 2016 findet um 20.00 Uhr eine Übung in Aschau statt. __________ Freiwillige Feuerwehr Gatterberg Am Mittwoch, den 01. Juni 2016 findet um 20.00 Uhr eine Übung statt. Am Freitag, den 03. Juni 2016 findet um 19.30 Uhr eine Funkübung statt. __________ Rudi Brand, 1. Vorstand __________ Gartenbauverein Sankt Wolfgang DIANA Schützengesellschaft St. Wolfgang 1874 e.V. 1. Treffen der Jugendgruppe im Gemüsegarten Die Jugendgruppe trifft sich am Freitag, 10. Juni 2016 von 15 bis 17 Uhr zum nächsten Einsatz im Gemüsegarten. Wir hoffen, dass diesmal das Wetter mitspielt und wir mit Eifer und Freude an die „Arbeit“ gehen können. Der letzte Termin ist leider wegen Regenwetter ausgefallen. Wir freuen uns auf viele natur- und gartenbegeisterte Kinder. Bitte nehmt euch was zum Trinken mit! Natürlich gibt es zum Schluss wieder eine Brotzeit und Apfelsaftschorle. Hinweis: Da wir diesmal noch einiges zu pflanzen haben, werden wir unsere so schön bemalten Stelen erst beim nächsten Einsatz am 15. Juli 2016 aufstellen. Hervorragende Plätze bei der Oberbayrischen Meisterschaft in Hochbrück. 2016 Luftpistole Rang Name/Vorname Klasse E/M Ergebnis Sonstiges 16 Wittig Nathalie Ju w E/M 304 76,82,75,71 17 Laraßer Sofia Ju w E/M 296 79,60,80,77 28 Seisenberger Mike Ju m E/M 325 77,83,83,82 8 Mannschaft 975 22 Baron Robin JNB m E 338 85,89,82,82 25 Kiefinger Florian JNA m E/M 341 83,83,90,85 29 Punscher Maikel JNA m E/M 335 83,84,88,80 32 Daumoser Christoph JNA m E/M 328 83,83,79,83 6 Mannschaft 1004 51 Meisinger Matthias Herren E 364 91,90,90,93 2 Deml Rudolf Sen B E 360 90,91,89,90 2. Radltour mit Kräuterführung Am Sonntag, 26. Juni 2016 findet, wie im Jahresprogramm bereits angekündigt unsere Familien-Fahrradtour mit Kräuterführung, mit dem Ziel Ebersberger Forst, statt. Hier einige Details: -5- 15 Luftgewehr Auflage Hintermaier Josef Sen B E 298 Aktuelle Infos, Spielberichte und Änderungen unter www.tsv-st-wolfgang.de 98,100,99 Wir gratulieren allen Schützen und wünschen Ihnen auf der Bayrischen Meisterschaft im Juli viel Erfolg. Fußball-Jugend: Löwen-Fußballschule in St. Wolfgang! In den Sommerferien findet erstmal ein Tagescamp der Löwen-Fußballschule auf dem Sportgelände in St. Wolfgang statt. Das Angebot richtet sich an die Altersgruppe von 8 bis 14 Jahren und umfasst ein dreitägiges Trainings-Camp mit qualifizierten Trainern. Der Fokus liegt dabei auf spaßbetontes Training in kleinen Gruppen. Im Preis von 129,- Euro inbegriffen ist ein hochwertiges Löwen-Trainingsset, sowie ein attraktives Rahmenprogramm, Essen und Getränke. Das 3-Tage-Camp in den Sommerferien findet von Sonntag, 14. August, bis Dienstag, 16. August 2016, statt. Es startet am Sonntag um 12 Uhr und endet um 16 Uhr. An den restlichen Tagen geht es von 09:30 bis 16 Uhr. Anmeldung kann direkt unter http://loewenfussballschule.de/camps/anmeldung-camps erfolgen. __________ Einführung in das Luft-Pistolenschießen nach vorheriger Anmeldung jederzeit möglich. Tel. 08085/262. Ausrüstung ist vorhanden. Unkostenbeitrag 5,- €. Dauer ca. 1 Std.; jeweils am Freitag von 20.00 – 21.00 Uhr. Rudi Deml __________ Sportecke: TSV St. Wolfgang – Abteilung Fußball – Termine Freitag 27.05. 19:00 Uhr FC Inning - TSV AH Samstag 28.05. 16:00 TSV A-Junioren - DJK Ottenhofen Sonntag 29.05. 11:00 Uhr TSV Frauen - SG Kirchasch 13:00 Uhr FC Forstern II - TSV Herren III 15:00 Uhr FC Neufahrn - TSV Herren 15:00 Uhr FC Forstern - TSV Herren II Dienstag 31.05. 17:00 Uhr Wörth/Hörlkofen - TSV F-Junioren Donnerstag 02.06. 18:00 Uhr TSV Dorfen II - TSV E-Junioren Freitag 03.06. 18:00 Uhr TuS Oberding II - TSV F-Junioren 19:00 Uhr TSV AH – SC Moosen Samstag 04.06. 10:30 Uhr SV Eichenried - TSV D-Junioren 12:45 Uhr TSV D-Junioren II - FC Forstern II 14:00 Uhr FC Forstern - TSV C-Junioren Sonntag 05.06. 10:30 Uhr TSV Frauen - TSV Eching 12:30 Uhr TSV Herren III - SV Wörth/Erding II 14:15 Uhr TSV Herren - SV Wörth/Erding 16:00 Uhr TSV Herren II - FC Hörgersdorf 13:00 Uhr SpVgg Altenerding II - TSV A-Junioren Dienstag 07.06. 17:30 Uhr TuS Oberding - TSV E-Junioren Freitag 10.06. 17:00 Uhr TSV F-Junioren - TSV Wartenberg II 17:00 Uhr TSV E-Junioren - SpVgg Neuching 18:15 Uhr TSV D-Junioren - JFG Sonnenfeld Samstag 11.06. 10:30 Uhr TSV E-Junioren II - FC Grünbach 12:45 Uhr TSV D-Junioren II - TSV Dorfen III 14:15 Uhr TSV C-Junioren - Hohenpolding/Steink. 15:30 Uhr JFG Isental - TSV A-Junioren 17:00 Uhr TSV Rohrbach - TSV Frauen Mittwoch 15.06. 18:30 Uhr FC Hörgersdorf - TSV C-Junioren Gemeindebücherei Sankt Wolfgang Öffnungstage Bücherei: in der Kinderkrippe, Raiffeisenstraße 6 (direkt neben dem Kindergarten). Donnerstag, 26.05. geschlossen Sonntag, 29.05. geschlossen Donnerstag, 02.06. geöffnet Sonntag, 05.06. geöffnet Donnerstag, 09.06. geöffnet Öffnungszeiten: Donnerstag 16.00 – 19.00 Uhr Sonntag 10.30 – 11.45 Uhr Tel. Nr.: 08085/187 89 92 __________ Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel.: 116 117 Bei schweren, lebensbedrohlichen Notfällen informieren Sie bitte direkt die bayerische Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 112. Bereitschaftsdienst der Apotheken St. Zeno Apotheke, Isen 08083/218 am Donnerstag, 26. Mai und Samstag, 04. Juni Alle Mannschaften freuen sich über regen Besuch der Fans und Zuschauer. -6- St. Ulrich Apotheke, Gars 08073/1277 am Freitag, 27. Mai und Sonntag, 05. Juni St. Jakobs-Apotheke, Wasserburg 08071/91750 am Samstag, 28. Mai und Montag, 06. Juni Unsere Gewerbeseite für die Gemeinde Sankt Wolfgang Stellenangebote Grafschaft Apotheke, Haag 08072/98700 am Sonntag, 29. Mai und Dienstag, 07. Juni Reinigungskraft (w/m) ab sofort gesucht Auf Minijob-Basis AZ: Samstag 7.00 – 12.15. Uhr St. Peter Apotheke, Soyen 08071/8885 am Montag, 30. Mai und Mittwoch, 08. Juni Isen Apotheke, Isen 08083/9265 am Dienstag, 31. Mai und Donnerstag, 09. Juni Bäckerei Franz Gruber Hofmarkstraße 17 84427 St. Wolfgang Tel. 08085/203 www.baeckerei-gruber.de Löwen Apotheke, Haag 08072/91930 am Mittwoch, 01. Juni und Freitag, 70. Juni Marien-Apotheke, Wasserburg 08071/1504 am Donnerstag, 02. Juni und Samstag, 11. Juni __________ St. Wolfgang Apotheke, St. Wolfgang 08085/780 am Freitag, 03. Juni und Sonntag, 12. Juni Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt weitere Apotheken Vitalis Apotheke, Dorfen 08081/258814 am Donnerstag, den 26. Mai und Samstag, 04. Juni Rathaus-Apotheke, Dorfen am Samstag, 28. Mai 08081/2041 St.-Bernhard Apotheke, Taufkirchen am Sonntag, 29. Mai 08084/7649 Park Apotheke, Dorfen am Sonntag, den 05. Juni __________ 08081/95380 Mitarbeiter/-innen für den Bereich Küche Ihre Aufgaben: - Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten - Speisenausgabe - Geschirrreinigung (Spülküche) - Reinigung der Arbeitsgeräte und –flächen In Vollzeit (Tag- und Wochenenddienst) Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte an folgende Adresse: Betreuungszentrum St. Wolfgang GmbH Herrn Arno Seidel Wernhardsberg 7 84427 St. Wolfgang Tel. 08085 / 9330 Die Praxis Dr. Fütterer ist von Montag, 23.05.2016 bis einschließlich Freitag, 27.05.2016 wegen Urlaub geschlossen. __________ __________ Abgabe- und Erscheinungstermine der nächsten Amtsund Mitteilungsblätter: Nr. 12/16 Abgabetermin: Anzeigenannahmeschluss ist Freitag, 03. Juni 2016, 12.00 Uhr Der Klapperstorch hat wieder zugebissen… Das Kinderhaus St. Wolfgang sucht ab sofort eine/n Erzieher/in für mindestens 25 Std./Woche zunächst befristet bis 31.08.2017. Erscheinungstermin: Donnerstag, 09. Juni 2016 Sie sind einfühlsam, engagiert und flexibel? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Beiträge und Anzeigen fürs Amtsblatt senden Sie bitte an: [email protected] oder [email protected] __________ Bewerbungen richten Sie bitte an das Kinderhaus St. Wolfgang Raiffeisenstraße 6, 84427 St. Wolfgang, Tel. 08085/1432 __________ -7- Anzeigen: Reservierungen Dorffest 2016 Das Dorffest 2016 rückt mit großen Schritten näher. Reservierungen oder Bestellung von Marken für das Bierzelt können jederzeit unter [email protected] oder Tel. Nr. 0176/84153687 gemacht werden. Wir freuen uns auf Euren Besuch! TSV St. Wolfgang __________ -8-