Funk-BBT News - bbt-gmbh

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Funk-BBT News - bbt-gmbh
Funk-BBT News
A u s g ab e
Immobilienwirtschaft
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� Versicherungswirtschaft
in dieser ausgabe u. a.:
� Cyberrisiken
�
Asbest - Gefahr für die Gesundheit
� Der
Immobilienmakler
als Navigator und Steuermann
�
ebay-Effekt bei Bieterverfahren
� Branchen-News
� Editorial � Versicherungswirtschaf t � Immobilienwirtschaf t � Branchen-News
Liebe Leserinnen
InhalT:
� Cyberrisiken
Seite 2
�Asbest - Gefahr für die Gesundheit
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und liebe Leser...
im Namen meiner Geschäftsführungskolleginnen und -kollegen und der Mitarbei-
� Der Immobilienmakler als Navigator und Steuermann
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terinnen und Mitarbeiter von Funk und BBT begrüße ich Sie im Jahr 2013 und zur
ersten Ausgabe der Funk-BBT News in diesem Jahr.
� Aktueller Kalkulationszins ist wichtig
zur Berechnung des Anlagevermögens
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Damit bin ich gleich bei der ersten wichtigen Information: Die Geschäftsführung
der Funk-BBT GmbH umfasst seit Beginn des Jahres vier Menschen – Silvana
�ebay-Effekt bei Bieterverfahren
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�Silvana Sand neues Mitglied der Geschäftsführung von Funk-BBT
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Sand, langjährige, kompetente Kollegin bei Funk macht aus dem Trio ein Quartett.
Wir freuen uns über die qualifizierte Verstärkung!
Natürlich gibt es auch noch andere Informationen in diesem Heft. So berichten
Frau Falkenberg und Frau Evers über Möglichkeiten des Versicherungsschutzes
[email protected]
für Daten und Netzwerke und Frau Sand über Asbestrisiken und deren Versicherungsmöglichkeiten.
Auch die Immobilienwirtschaft kann mit interessanten Themen aufwarten – diesmal liegt der Fokus auf dem
Makler- und Transaktionsbereich. Herr Lange und sein Team informieren über die „Navigation im stürmischen
Immobilienmarkt“, Herr Kube über die Methodik der Bewertung des Anlagevermögens und Herr Groß über die
Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens bei Immobilientransaktionen.
Da das Jahr noch jung ist, fällt die aktuelle Ausgabe der Funk-BBT News ein paar Seiten dünner aus, als Sie es
Funk-BBT News
A u s g ab e
vielleicht gewohnt sind, aber nicht weniger gehaltvoll. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und bin mit
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besten Grüßen aus Berlin
Ihr
Impressum
Herausgeber:
v. i. S. d. P.: Titelbild:
Funk-BBT GmbH
Christine Seiler
fertig gestelltes Bauvorhaben der BBT
Versicherungsmakler für die Wohnungswirtschaft
Hartmut Heidenreich
John-Schehr-Straße 26 - 30, Berlin
Budapester Str. 31
Budapester Str. 31
Fotograf:
10787 Berlin
10787 Berlin
Heiner Wessel
fon +49 30 250092-0
Copyright 2013
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� Versicherungswirtschaft � Immobilienwirtschaft � Branchen-News
Cyberrisiken
Jessica Evers | [email protected]
Der Verlust von Daten kann teuer werden.
Cyberrisiken oder einfacher gesagt, das Risiko von Unternehmen
im Zusammenhang mit Datenverlusten, ist in Deutschland ein bislang noch sehr unterschätztes Risiko.
betroffenen Personen, Kreditkartenunternehmen usw. oder auch
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Wiederherstellung der Reputation.
Gleichwohl wird jedoch die Gesetzgebung zum Datenschutz laufend verschärft. Somit ist das Thema aktueller denn je.
QQ Vermögensschaden-Haftpflicht aufgrund
Datenrechtsverletzung
Für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten aufgrund
einer vom Wohnungsunternehmen oder seinen Mitarbeitern zu
verantwortenden Datenrechtsverletzung (z. B. Verstoß gegen
gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von personenbezogenen
Daten oder Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten) besteht die
Möglichkeit der Absicherung etwaig daraus resultierender Vermögensschäden.
Die Zunahme von Onlinegeschäftsmodellen sowie die elektronische Verwaltung von personenbezogenen Daten sollten Unternehmen für das Risiko von Datenverlust und Datenrechtsverletzungen sensibilisieren.
Insbesondere bei Hackerangriffen oder dem Abhandenkommen
von Datenträgern (z. B. durch Verlust eines Laptops), die personenbezogene Daten enthalten, können neben den Kosten für
die Wiederbeschaffung der Daten hohe Folgekosten entstehen.
Diese sind in der Regel weder über eine Betriebs-Haftpflicht-,
eine Vertrauensschaden- noch eine Sach-Versicherung abgedeckt.
Für die Wohnungswirtschaft kommen insbesondere folgende
Risiken in Betracht:
QQ Verlust von Mieterdaten
QQ Datenrechtsverletzungen bei der Verwaltung der personenbezogenen Daten der Mieter
QQ Hackerangriff von außen auf die Datenbanken (Mieterdatenbanken, aber auch die des Unternehmens)
Versicherungsschutz für Daten und Netzwerke
Neben der Hiscox, die den weitestgehenden Versicherungs­
umfang abbildet, bieten auch die Chubb und die Chartis entsprechende Konzepte an, die insbesondere Folgekosten aus einem
Cyberrisiko abdecken. Die folgenden Kostenbausteine können
durch unterschiedliche Module abgesichert werden.
QQ Informationssicherungskosten
Hierunter fallen z. B. Kosten für forensische Untersuchungen
durch ein Expertenteam, Kosten für Benachrichtigungen von
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QQ Kosten bei Erpressung
Dieser Baustein umfasst neben der Beauftragung einer Sicherheitsfirma, die das Unternehmen in einem solchen Fall unterstützt, auch die Erstattung von Lösegeldzahlungen im Fall einer
Erpressung durch Hacker, zur Schadenminderung.
QQ Kosten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter
aufgrund von Online-Inhalten
Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Veränderung der
Inhalte von z. B. E-Mails, des Intranet- oder Extranet-Auftritts des
Wohnungsunternehmens oder der mitversicherten Personen
durch einen Hackerangriff.
QQ Kosten für Reparatur, Ersatz und Wiederherstellung
Dieser Baustein beinhaltet Kosten für die erforderliche Reparatur,
den Ersatz sowie die Herstellung von Programmen, Daten infolge
eines Hackerangriffs oder Diebstahls.
QQ Absicherung des Ertragsausfallschadens
Neben den zu erwartenden Kosten infolge von Datenverlusten ist
auch der unter Umständen daraus resultierende Ertragsausfallschaden (z. B. für den Fall einer Unterbrechung oder Blockierung
des Vertriebsweges über das Internet/Website usw. infolge eines Hackerangriffs) nicht zu vernachlässigen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen an. Gern geben wir weitere
Erläuterungen.
Andrea Falkenberg | [email protected]
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� Versicherungswirtschaft � Immobilienwirtschaft � Branchen-News
Bindungseigenschaften Asbestfasern sehr leicht an die Umgebung ab. Es genügen bereits geringe äußere Einwirkungen oder
übliche Alterungsprozesse, um eine Freisetzung von Asbestfasern zu bewirken. Es besteht daher bereits ein erhöhter Handlungsbedarf seitens Vermieter, Hausverwalter etc., wenn kleinste
Schäden am verbauten Asbest erkennbar sind bzw. gemeldet
werden.
Asbest Gefahr für die Gesundheit
Ist das Asbestrisiko noch versicherbar?
Die „Wunderfaser“
Hinter dem Sammelbegriff Asbest verbergen sich verschiedene,
natürlich vorkommende, faserförmige Silikatminerale. In der Vergangenheit fand die Bezeichnung „Wunderfaser“ häufig Verwendung, da sich Asbest durch besondere Eigenschaften (hohe Stabilität, hitze- und säurebeständig, hohe Dämmwirkung, einfachere
Verarbeitung) auszeichnet. Wegen seiner enormen Vielseitigkeit
wurde dieser Werkstoff daher insbesondere in den sechziger bis
achtziger Jahren in unterschiedlichsten Industriebranchen eingesetzt, unter anderem der Bauindustrie.
Die Kehrtwende
Gefährlich ist der Baustoff durch seine Eigenschaft, Fasern freizusetzen, die über die Atemwege in die Lunge geraten können. Das
Eindringen der Asbestfasern in die Lungen kann ernsthafte Erkrankungen, wie z. B. Verhärtung und Vernarbung des Lungengewebes (Asbestose), Lungen- oder Rippenfellkrebs, verursachen.
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Wegen der eindeutig durch Forschungsinstitute belegten Gesundheitsgefahren ist der Baustoff Asbest unter anderem in der gesamten EU seit 1993 verboten.
Weiterhin bestehendes Risiko
Trotz des bereits seit vielen Jahren bestehenden Verbotes ist
weiterhin eine Vielzahl von Menschen einem erheblichen Risiko
ausgesetzt. Asbest ist noch heute in vielen Häusern/Wohnungen
zu finden.
In erster Linie stellt die fachgerechte Sanierung und Entsorgung
das größte Problem dar. Je umfassender die erforderlichen Sanierungsarbeiten, desto sinnvoller und wichtiger ist die Beauftragung spezialisierter Sanierungsfirmen, insbesondere bei schwach
gebundenen Asbestprodukten. Schwach gebundene Asbestprodukte (z. B. Schaumstoffe, Leichtbauplatten, Pappen) verfügen
über einen großen Asbestanteil und geben wegen ihrer geringen
Ist das Asbestrisiko noch versicherbar?
In den vergangenen Jahrzehnten kam es aufgrund des in den USA
geltenden Zivilprozessrechts vermehrt zu Sammelklagen - sogenannten Class Actions - gegen Unternehmen, die asbesthaltige
Werkstoffe verwendet haben sollen.
Die Besonderheit des US-Zivilprozessrechts liegt darin, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Klage einer Einzelperson
eine repräsentative Wirkung für alle anderen Personen hat, die
gleichermaßen von dem Problem betroffen sind. Die Klagewelle
richtete sich unter anderen gegen Baumärkte und Gebäudebetreiber/-eigentümer. Die enorme Vielzahl der Klagen, sowohl
bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch bei der Abgeltung berechtigter Schadenersatzansprüche, machte das Risiko
für die Versicherer/Rückversicherer nicht mehr kalkulierbar und
damit nicht mehr versicherbar.
Aber: Gute Nachrichten. Das Asbestrisiko ist wieder versicherbar
- wenn auch nicht mehr im vollen Umfang. Mit einer Vielzahl von
Versicherern kann die Mitversicherung des Asbestrisikos im Rahmen der Funk-Immobilien-Police vereinbart werden.
Versicherungsschutz wird bis zu einem Sublimit in Höhe von
100.000 Euro geboten. Das Sublimit bezieht sich auf die Laufzeit
des Vertrages. Der zur Verfügung stehende Versicherungsschutz
dient in erster Linie nicht der Abgeltung von Schadenersatzansprüchen, sondern ist vielmehr als Kostenabsicherung inklusive
fachjuristischer Unterstützung des Versicherers im Falle der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen zu verstehen.
Silvana Sand
[email protected]
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� Versicherungswirtschaft � Immobilienwirtschaft � Branchen-News
Der Immobilienmakler
als Navigator und Steuermann
Mit der Professionalisierung der Immobilienmärkte steigen auch die Anforderungen an den Makler.
In Zeiten, in denen Immobilien verstärkt als Anlagegut wahrgenommen werden, reicht der simple Nachweis von Vertragsvermittlungen nicht mehr. Vom Makler wird heute erwartet, dass er
im oft stürmischen Immobilienmarkt als Steuermann sicher den
Verkaufserfolg anpeilt und den gesamten Transaktionsprozess
unterstützt. Um zu verdeutlichen, welche Leistungen und welchen Mehrwert ein Makler bietet, gewährt die BBT Transaction &
Valuation (T&V) einen Blick hinter ihre Kulissen.
Die Koordinaten für einen erfolgreichen Immobilienverkauf
Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Aufgabenfelder
unserer Immobilienmakler vor. Grundlegende Voraussetzung für
ihren Erfolg ist fundiertes Wissen in Betriebswirtschaftslehre,
Vertragsrecht und Gebäudetechnik. Die genauen Tätigkeiten eines Maklers unterscheiden sich je nach Absicht des Auftraggebers. Heute geht es hier zunächst um die Leistungen, die der Makler einem potenziellen Immobilienverkäufer bietet.
Umfangreiche Analysen zur Preisermittlung
Bevor eine Immobilie am Markt angeboten werden kann, muss
der Immobilienmakler eine genaue Analyse des Objektes und eine
Einschätzung des Immobilienstandortes vornehmen. Mit Hilfe
unserer Erfahrung und unserer Marktkenntnis ermitteln wir auf
Professionelles Datenmanagement
Neben dem Vermarktungsprozess übernimmt der Makler auch
das umfangreiche Datenmanagement. Hier zahlen sich die Kenntnisse eines Immobilienspezialisten ebenfalls aus: Der Makler
kennt, beschafft und verwaltet sämtliche vertragsrelevanten Un-
Grundlage des Cash Flows und unter Berücksichtigung der technischen Objekteigenschaften einen marktrealistischen Verkaufspreis für das Objekt. Dies schützt den Verkäufer davor, die Immobilie zu einem unrealistisch hohen Preis am Markt zu platzieren
oder durch einen zu niedrigen Preis potenzielle Gewinnspannen
nicht auszunutzen.
terlagen, damit alle Informationen zur Verfügung stehen und ein
schneller Verkaufsprozess sichergestellt ist.
Vertrauen als Basis für den Verkaufserfolg
Den Grundstein für eine erfolgreiche Transaktion liefert das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber. Während der Objektvermarktung ist der Kunde stets in den
gesamten Vermarktungsprozess eingebunden und wird über
sämtliche Geschäftsabläufe informiert. Dabei arbeitet der Makler
stets erfolgsabhängig – also bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss auf eigenes Risiko.
Transaktionsstrategie festlegen
Abhängig von Preis, Lage und Art der Immobilie wird anschließend eine Transaktionsstrategie erarbeitet. Sie bestimmt, wie
das Objekt angeboten werden soll (Vermittlungswege, Zielgruppen etc.), um die Immobilie optimal am Markt zu platzieren.
Nützliches Investorennetzwerk
Bei der Investorenauswahl stützt sich die BBT T&V auf ein Netzwerk, das in mehr als 20 Jahren Geschäftstätigkeit aufgebaut
wurde. Von Privatinvestoren über Family Offices bis hin zu kommunalen Genossenschaften sind hier nationale und internationale
Investoren jeder Größenordnung zu finden, deren Ankaufsanforderungen uns bekannt sind. Aus diesem Netzwerk wählen wir
passende Interessenten für das Objekt aus und sprechen sie persönlich, diskret und exklusiv an. Die potenziellen Kaufinteressenten können sich darauf verlassen, dass das Angebot ihrem Ankaufsprofil entspricht und die T&V schon eine erste Objektprüfung
vorgenommen hat.
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Koordination der Verkaufsverhandlungen
Im nächsten Schritt wird eine Vorauswahl der geeigneten Angebote getroffen. Der Makler koordiniert im Interesse des Verkäufers die Vertragsverhandlungen und führt Objektbesichtigungen
durch. Aber auch dem Kaufinteressenten steht der Makler beratend zur Seite und unterstützt ihn beispielsweise bei der Auswahl
der passenden Objektfinanzierung sowie bei der Festlegung einer
Objektstrategie zur optimalen Immobilienbewirtschaftung.
Erfolgreiches Geschäft für beide Seiten
So führt der Makler die Interessen zusammen und sucht Lösungen, die beiden Vertragsparteien ein optimales Geschäftsergebnis versprechen. Wenn nach Unterschrift des Kaufvertrages das
Projekt erfolgreich vor Anker geht, soll sich die Navigation eines
kompetenten Steuermannes sowohl für den Käufer als auch für
den Verkäufer gelohnt haben.
Thomas Lange | [email protected]
Christina Olthaus | [email protected]
Christian Eicker | [email protected]
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� Versicherungswirtschaft � Immobilienwirtschaft � Branchen-News
Aktueller Kalkulationszins ist
wichtig zur Berechnung des
Anlagevermögens
Warum Wohnungsunternehmen die aktuellen Werte ihrer Immobilien kennen sollten.
Es gibt viele Gründe, warum Wohnungsunternehmen die aktuellen Werte ihrer Immobilien kennen sollten – unter anderem zur
Beurteilung des Anlagevermögens, etwa im Rahmen einer Neubewertung oder der Wertfortschreibung/-aktualisierung, z. B. für
die Jahresabschlussbilanz.
Um den Wert seines Anlagevermögens berechnen zu können, beauftragte ein kommunales Wohnungsunternehmen die BBT, die
objektkonkreten Kalkulationszinsen für seinen Immobilienbestand zu prüfen.
Der Hintergrund
Das Wohnungsunternehmen führt beispielsweise seine Wertfortschreibung des Anlagevermögens mit ave strategy ® durch.
Das ermöglicht die automatische Nutzung sowohl der tatsächlichen Jahresergebnisse als auch der Ergebnisse der aktuellen Unternehmensplanung für die Wertfortschreibung. Die Werte des
Anlagevermögens werden dabei mit dem Discounted Cash FlowVerfahren (DCF) errechnet, für das der Kalkulationszins von
entscheidender Bedeutung ist. Da dieser Zins die jeweiligen Objekt-, Markt- und Standortrisiken berücksichtigt und sich die Risikoprofile im Verlauf der Zeit ändern können, ist der Kalkulationszins regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Diese Überprüfung und Aktualisierung der objektkonkreten Kalkulationszinsen hat die BBT für das Wohnungsunternehmen im vergangenen Jahr durchgeführt.
Das Vorgehen bei der Zinsberechnung
Im ersten Schritt ermittelte die BBT für das Wohnungsunternehmen das Globalrisiko. Dafür hat sie den aktuellen Stand und die
Entwicklung der Verzinsung bundesdeutscher Staatsanleihen mit
einer Laufzeit von zehn Jahren, der im Allgemeinen als risikoloser
Basiszins herangezogen wird, untersucht und auf Basis ihres Makrolagenratings und weiterer Untersuchungen des entsprechenden kommunalen Marktes das Makrolagenrisiko für die Stadt
bestimmt. Dieser Globalzins diente als Basis für die objektkonkrete Kalkulationszinsermittlung, da er für alle Objekte in der Stadt
gleich ist.
konnte. Die Ergebnisse des Risikoberichts der Objekte wurden
schließlich mit Hilfe eines Algorithmus zu dem jeweiligen objektkonkreten Kalkulationszins umgerechnet.
Der gesamte Prozess erfolgte in ständiger Abstimmung mit dem
Wohnungsunternehmen und seinen Wirtschaftsprüfern, um jederzeit sicherzustellen, dass die ermittelten Kalkulationszinsen
nachvollziehbar und belastbar sind. Die ermittelten Kalkulationszinsen konnten anschließend vom Wohnungsunternehmen
nach avestrategy® übertragen und die Werte des Anlagevermögens berechnet werden.
Unser Tipp
Im zweiten Schritt ermittelte die BBT das Objekt- und Mikrolagenrisiko. Dazu führt sie in der Regel ein eigenes Scoring mit
umfangreichen Besichtigungen, der Erhebung notwendiger
Marktdaten und der Analyse von Ist-Zuständen durch. In diesem
Fall konnte die BBT jedoch auf eine hervorragend, mittels avestrategy ® durchgeführte Portfoliobewertung des Wohnungsunternehmens zurückgreifen. Diese lieferte der BBT die erforderliche
Datengrundlage für jedes Objekt, die die BBT ebenfalls mit
avestrategy® -Portfolio durch ein eigenes Risikoscoring bewerten
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Die Eckdaten des Kalkulationszinses
Der Zins setzt sich in der Regel aus folgenden Komponenten
zusammen:
Basiszins,
Makrolagenrisiko,
Marktlagerisiko,
Standortrisiko und
Wir empfehlen unseren Kunden, die Werte des Anlagevermögens
ermitteln zu lassen und aktuell zu halten. Denn derjenige, der
weiß, wieviel die eigenen Immobilien wirklich wert sind, kann
leichter strategische Entscheidungen daraus ableiten und deren
Vorteilhaftigkeit belegen.
Objektrisiko.
Dabei beschreiben der Basiszins und die Makrolage das Globalrisiko, da es sich nur um einen Makrostandort handelt. Die
Marktlage, der Standort und das Objekt beschreiben dagegen
das direkte Mikro- und Objektrisiko.
Stefan Kube
[email protected]
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� Versicherungswirtschaft � Immobilienwirtschaft � Branchen-News
Vertragsverhandlungen zwischen Kaufinteressent und Verkäufer.
Für diesen Zeitraum wird dem Kaufinteressent regelmäßig Exklusivität gewährt.
ebay-Effekt
bei Bieterverfahren
Ist das Bieterverfahren eine zulässige Methode der Marktwertermittlung?
Diese Frage diskutierte BBT-Berater Mathias Groß auf der BBATagung „Immobilienbewertung 2012: Markt, Portfolio, Unternehmensentwicklung“ mit einigen Branchenexperten. Die kontroversen Meinungen bewogen ihn, den rechtlichen Rahmen und die
gängige Praxis einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Fast wie eine Versteigerung
Das Bieterverfahren ähnelt einer Versteigerung. Jedoch steht am
Ende nicht der unmittelbare Verkauf (Zuschlag erteilt), sondern
erst einmal steht nur der erzielbare Preis fest. Zur Freude der Verkäufer setzt dabei oft der ebay-Effekt ein: Der Wettbewerb der
Bieter lässt das Interesse am Objekt und den Kaufpreis steigen.
Ablauf des Bieterverfahrens
Bei einem Bieterverfahren wird eine Immobilie zunächst intensiv
beworben und die Öffentlichkeit auf das Bieterverfahren aufmerksam gemacht. Es wird ein Besichtigungstermin angesetzt,
an dem Interessenten die Immobilie vor Ort besichtigen können.
Bis zu einem bestimmten Stichtag werden in einer ersten Bieterrunde von allen interessierten Parteien sogenannte indikative
Kaufpreisangebote eingeholt. In manchen Fällen wird nach der
ersten Bieterrunde das aktuelle Höchstgebot allen anderen Interessenten mitgeteilt und eine weitere Möglichkeit zum Mitbieten
in einer zweiten Bieterrunde gegeben. Sobald ein Gebot abgegeben wurde, welches im Interesse des Eigentümers ist, beginnen
die detaillierte Objektprüfung (Due Diligence) und die konkreten
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Bieterverfahren als Marketinginstrument
Daher ist das Bieterverfahren beim Verkauf von Immobilien vorrangig ein Marketinginstrument und eine Methode zur schnellen
Preisfindung. Ein Marktwert ist nicht das Ergebnis, weil § 194
BauGB eindeutig definiert, dass dies der Preis ist, der „… ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu
erzielen wäre.“ Der Verkauf an den Höchstbietenden bildet nicht
den gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Sinne des § 194 BauGB
ab. Diese Anfälligkeit für „Extremausschläge“ bemängelt auch
Professor Wolfgang Kleiber. Er weist darauf hin, dass das Bieterverfahren kein geregeltes und allgemein anerkanntes Verfahren
der Wertermittlung im Sinne der ImmoWertV sei.
Leitfaden für Bieterverfahren
Die zuständige EU-Kommission sieht das anders. Sie vertritt die
Auffassung, dass Immobilienverkäufe der öffentlichen Hand an
den Meistbietenden nach einem bedingungsfreien Bieterverfahren grundsätzlich zu einem Marktwert führen. Der dazu veröffentlichte Leitfaden besagt, dass hierfür der Verkauf in einem
hinreichend publizierten, allgemeinen und bedingungsfreien Bieterverfahren erfolgen muss. Selbst bei strenger Beachtung der
drei genannten Bedingungen bleibt der Widerspruch zur Definition im § 194 BauGB.
Vorteile des Bieterverfahrens
In der Praxis wird das Bieterverfahren von privaten Eigentümern
zur Kaufpreismaximierung genutzt. Die öffentliche Hand kann Immobilien in einem
B ie t e r v e r f a h r e n
schneller, flexibler
und transparenter
verkaufen, da nicht
mehr zwingend für
jedes Objek t ein
Verkehrswertgut-
achten erstellt werden muss. Diese Möglichkeit nutzt beispielsweise der Liegenschaftsfonds Berlin. Das Bieterverfahren bietet
sich an, wenn erhöhter Zeitdruck beim Verkauf der Immobilie besteht (z. B. Erbschaftsangelegenheiten oder bei drohenden
Zwangsversteigerungen). Ein Bieterverfahren hilft auch, neues
Interesse für Objekte zu wecken, die eine geringe Nachfrage erfahren oder bereits am Markt „tot inseriert“ wurden.
Nachteile des Bieterverfahrens
Einige Kaufinteressenten beteiligen sich grundsätzlich nicht an
Bieterverfahren. Sie befürchten hohen Aufwand für die Due Diligence bei geringer Chance, die Immobilie tatsächlich erwerben zu
können.
Nicht selten werden in einem offenen „Windhundrennen“ bis zum Notartermin höhere Gebot e neuer K au f in teressenten zugelassen. Aus Sicht des
Verkäufers besteht
die Gefahr von „Scherzangeboten“ und Preisabsprachen zwischen den Bietern untereinander.
Die Vorbereitung und Durchführung eines Bieterverfahrens erfordert umfassendes Know-how und bedeutet hohe Kosten für den
Verkäufer. Zur Erinnerung: Das Ende des Bieterverfahrens ist offen. Nicht selten wird kein Käufer gefunden.
Wir haben in der Vergangenheit als Transaktionsberater einige
Verfahren begleitet, kennen die Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens und haben das Know-how für den erfolgreichen Verkauf
von Immobilien.
Mathias Groß
[email protected]
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� Versicherungswirtschaft � Immobilienwirtschaft � Branchen-News
Silvana Sand
Neues Mitglied der Geschäftsführung von Funk-BBT.
Als zukunftsorientertes Unternehmen legt Funk großen Wert auf
die Entwicklung seiner Mitarbeiter. Die Möglichkeit für Nachwuchstalente, früh Verantwortung übernehmen zu können, ist
ebenso Teil dieser Strategie wie das Bestreben von Funk, den
Anteil von Frauen in Führungspositionen zu fördern.
Ganz im Sinne dieser Personalpolitik ist Silvana Sand (32) seit
dem 1. Januar 2013 Mitglied der Geschäftsführung der Funk-BBT
und Prokuristin der L. Funk & Söhne GmbH. Damit zieht Silvana
Sand als zweite Frau in die Geschäftsführung der Funk-BBT GmbH
ein. Sie ist bereits seit 2001 für Funk tätig, zuletzt als Account
Manager in der Kundenberatung. Silvana Sand begann ihre Laufbahn bei Funk im Rahmen eines dualen BA-Studiums zur
Dipl.-Betriebswirtin in Berlin. Während der dreimonatigen Praxisphasen des BA-Studiums hatte sie die Gelegenheit, alle Abteilungen von Funk in Berlin kennenzulernen, u. a. auch die Kundenberatung. An der Seite von Christine Seiler konnte sie ihre ersten
Erfahrungen in der Beratung der Immobilienwirtschaft sammeln.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ihr Interesse für diese Branche geweckt. Nach ihrem Abschluss 2005 durchlief Frau Sand verschiedene Stationen - von Positionen als Volontärin über JuniorAccount Manager und Account Manager bis hin zur Prokuristin für
Funk-BBT. Schlussendlich entschied Silvana Sand sich für eine
Tätigkeit in der Kundenberatung.
„Die Bandbreite der unterschiedlichen Bedürfnisse von Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen und Investoren macht noch heute meine Arbeit Tag für Tag
spannend“, so Silvana Sand. Claudius Jochheim, Geschäftsführender Gesellschafter von Funk, über Frau Sands Berufung in die
Geschäftsführung von Funk-BBT: „Wir freuen uns, mit Silvana
Sand eine qualifizierte Expertin für die Geschäftsführung der
Funk-BBT gewonnen zu haben, die über mehrjährige BranchenErfahrung verfügt“.
An ihrem Arbeitgeber Funk schätzt Silvana Sand besonders, dass
es sich um ein Familienunternehmen mit flexiblen Strukturen und
einer jungen Führungsebene handelt. Als begeisterte HobbyKöchin mit einer Leidenschaft für die Fotografie widmet Frau
Sand sich in ihrer Freizeit derzeit einem ganz besonderen Projekt:
Sie arbeitet an einem eigenen Kochbuch und verbindet dabei ihre
beiden Hobbys.
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Kontakte
Alles auf einen Blick. FUNK-BBT GMBH.
Ihr Versicherungsmakler für die Wohnungs­
wirtschaft.
Funk-BBT GmbH
Budapester Str. 31 · 10787 Berlin
fon +49 30 250092-0 · fax +49 30 250092-755
E-Mail: [email protected]
www.funk-gruppe.com
Geschäftsführung
Claudius Jochheim
Silvana Sand
Christine Seiler
Hartmut Heidenreich
Kundenberatung
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Stefan Cichon
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Olaf Mauga
Madlen Rotsch
Silvana Sand
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Rechtsschutz-/
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Schaden-ManagementService
Erik König
Arne Schröter
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