Nachtrag vom 23. März 2015 Vontobel Financial Products GmbH

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Nachtrag vom 23. März 2015 Vontobel Financial Products GmbH
Nachtrag vom 23. März 2015
nach § 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz
zum Basisprospekt vom 4. Dezember 2014
für Faktor-Zertifikate
wie zuletzt nachgetragen durch den Nachtrag vom 19. Februar 2015
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Vontobel Financial Products GmbH
Frankfurt am Main, Deutschland
(der "Emittent")
Vontobel Holding AG
Zürich, Schweiz
(der "Garant")
Bank Vontobel Europe AG
München, Deutschland
(der "Anbieter")
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Widerrufsrecht der Anleger
Nach § 16 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz haben Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung von Wertpapieren, die unter den Prospekten, welche Gegenstand dieses Nachtrags sind, angeboten werden, gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung dieses Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit vor dem
endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist.
Der Widerruf ist an den jeweiligen Veräußerer der Wertpapiere zu richten. Falls die Vontobel
Financial Products GmbH die Gegenpartei des Erwerbsgeschäft war, ist der Widerruf an die Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, zu
richten.
Dieser Nachtrag wird ebenso wie der Basisprospekt und die Nachträge vom 9. Dezember 2014, vom
11. Dezember 2014, vom 14. Januar 2015, vom 20. Januar 2015 und vom 19. Februar 2015 auf der
Internetseite des Emittenten www.vontobel-zertifikate.de veröffentlicht. Darüber hinaus werden die
Nachträge und der Basisprospekt beim Emittenten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
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WESENTLICHE NEUE UMSTÄNDE
Der Emittent gibt folgende eingetretene Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten
Basisprospekt vom 4. Dezember 2014 (der "Prospekt") bekannt:
Im Hinblick auf die Beschreibung der "Faktor-Indizes bezogen auf Edelmetalle und Rohstoffe" in
Abschnitt VIII.5 des Prospekts sind zum 20. März 2015 folgende neue Umstände eingetreten:
Referenzwertliste (Edelmetalle und Rohstoffe)
Das Gold Fixing in London ("London Gold Fixing") wurde in seiner bisherigen Form abgeschafft.
Die London Bullion Market Association hat der ICE Benchmark Administration Limited die Verantwortung für das London Gold Fixing übertragen. Seit dem 20. März 2015 erfolgen die Preisfeststellungen des "LBMA Gold Price" auf der elektronischen Plattform der ICE Benchmark Administration Limited. Entsprechend sind die Defintionen für den Bewertungskurs und die Referenzstelle
anzupassen.
Die vorstehenden neuen Umstände führen zu Änderungen des Prospekt, wie im nachfolgenden Abschnitt dargestellt.
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ÄNDERUNGEN BZW. ERGÄNZUNGEN DES PROSPEKTS
Abschnitt "VIII.5. Faktor-Indizes bezogen auf Edelmetalle und Rohstoffe", Unterabschnitt "5.2 Referenzwertliste (Edelmetalle und Rohstoffe)":
Die Änderungen bzw. Ergänzungen werden durch Fettdruck oder Streichung kenntlich gemacht.
Bezeichnung
Maßeinheit
Währung ISIN
Gold (Troy Ounce)
Feinunze
USD
XC0009655157
Silver (Troy Ounce)
Feinunze
USD
XC0009653103
Palladium (Troy Ounce) Feinunze
USD
Platinum (Troy Ounce)
USD
Feinunze
Referenzstelle
Bewertungskurs
Terminbörse
The London Bullion Market Association
ICE Benchmark Administration Limited
CME Benchmark Europe Ltd /
Thomson Reuters Benchmark Services Ltd
London Gold Fixing PM Preis
LBMA Gold Price PM
COMEX (CME
Group)
XC0009665529
London Metal Exchange (LMEbullion)
LBMA Palladium Price PM
XC0009665545
London Metal Exchange (LMEbullion)
LBMA Platinum Price PM
4
LBMA Silver Price
COMEX (CME
Group)
NYMEX (CME
Group)
NYMEX (CME
Group)
UNTERSCHRIFTEN
Frankfurt am Main, den 23. März 2015
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gez. Anja Weiß
Vontobel Financial Products GmbH
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gez. Markus Schenk
Vontobel Financial Products GmbH
Frankfurt am Main, den 23. März 2015
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gez. Heiko Geiger
Bank Vontobel Europe AG
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gez. Nicole Wittmann
Bank Vontobel Europe AG
Zürich, den 23. März 2015
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gez. Bruno Kohli
Vontobel Holding AG
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gez. Florian Bättig
Vontobel Holding AG
U-1