Niederschrift öffentlich 1 MB
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Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Anwesend: Vorsitzender Oberbürgermeister Steppberger, Andreas Stadtratsfraktion CSU Stadträtin Albrecht, Carmen Stadtrat Buckl, Herbert Stadtrat Eisenkeil, Sigurd Dr. Stadtrat Engelhard, Rudolf Stadträtin Gabler-Hofrichter, Elisabeth Bürgermeisterin Grund, Claudia Dr. Stadträtin Schorer-Dremel, Tanja Stadtrat Tratz, Hans bis Prot.-Nr. 185 anwesend Stadtratsfraktion SPD Stadtrat Neumeyer, Arnulf Stadtrat Nieberle, Gerhard Stadtrat Pfaller, Fred Bürgermeister Pfuhler, Max Stadtrat Schieren, Stefan Dr. bei Prot.-Nr. 179 nicht anwesend Stadtratsfraktion Freie Wähler Stadträtin Edl, Martina Stadträtin Gottstein, Eva Stadtrat Köppel, Günther Stadtrat Lina, Adalbert Stadtrat Nikol, Richard bis Prot.-Nr. 180 anwesend Stadtratsfraktion GRÜNE Stadtrat Bittlmayer, Klaus Stadtrat Haugg, Oliver Stadtrat Wollny, Wolfgang Stadtratsfraktion ÖDP Stadtrat Reinbold, Willi Referenten Verwaltungsdirektor Bittl, Hans Werkleiter Brandl, Wolfgang Stadtkämmerer Rehm, Herbert stellv. Stadtbaumeister Schütte, Jens Abwesend: Stadtratsfraktion CSU Stadtrat Bacherle, Horst Stadtratsfraktion ÖDP Stadtrat Bleitzhofer, Stephan bei Prot.-Nr. 179 nicht anwesend Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Beginn: Ende: Seite 2 18:55 Uhr 22:30 Uhr 1. Stadt Eichstätt - Feuerlöschwesen; Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt 2. Bauleitplanung - Änderung Nr. 11 des FNP als sachlicher Teil-FNP zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; Feststellungsbeschluss mit beschlussmäßiger Prüfung des Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung 3. Stadtplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Berufsschule Eichstätt - Jugendherberge"; Billigung des Vorentwurfes mit Anpassung des Flächennutzungsplanes zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB 4. Stadtplanung - Bebauungsplan Nr. 17 "Kreiskrankenhaus"; Beschlussmäßige Prüfung der während der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der TÖB abgegebenen Stellungnahmen mit erneuter Entwurfsfeststellung 5. Stadtplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Landershofen Schafbuckel"; Beschlussmäßige Prüfung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der TöB abgegebenen Stellungnahmen einschl. Satzungsbeschluss 6. Stadtplanung - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof; Aktualisierung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur städtebaulichen Neuordnung des Bebauungsplans im regulären Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes 7. Stadtplanung - Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 42 "Spitalstadt" nach §§ 14 ff, § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr 8. Bauleitplanung Nachbarstädte - Stadt Ingolstadt; Stellungnahme der Stadt Eichstätt nach § 4 Abs.1 BauGB sowie interkommunale Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 930 Ä II "Zuchering Weiherfeld" 9. Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung von Bauland in Wasserzell 10. Antrag der CSU-Fraktion zur Prüfung der Überschwemmungsgebietsflächen mit einer anschließenden Ausweisung von Bauland im Stadtteil Wasserzell Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 3 11. Wirtschaftsplan des Altenheims der Eyb'schen Heilig-Geist-SpitalStiftung Eichstätt für das Haushaltsjahr 2014 12. Haushaltsplan 2014 der Eyb'schen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Eichstätt 13. Information, Verschiedenes; Absage des Termin für die vorgezogene Bürgerbeteiligung zur 12. Änderung des FNP und Änderung des Bebauungsplans Nr. 10, BA II "Am Seidlkreuz Sportflächen" 14. Information, Verschiedenes; Eichstätter Wochenmarkt; Aufbauzeiten 15. Information, Verschiedenes; Eichstätter Kulturtage vom 03. bis 21. Juli 2014, 125-Jahr-Feier der Feuerwehr Buchenhüll vom 18.07. bis 20. Juli 2014, Fischerfest vom 18.07. bis 20. Juli 2014; Dank 16. Information, Verschiedenes; Westenstraße; Straßensanierung im Bereich von der Fischergasse/Westenstraße 2 bis zur Einmündung Pfahlstraße/Westenstraße 9 _________________________ Protokoll-Nr. 176 (Vorlage 2014/212) Betreff: Stadt Eichstätt - Feuerlöschwesen; Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt Vorgang: Text der Sitzungsvorlage: 1. Ausgangslage a) Im Zuge der bereits seit 2006 laufenden Handlungs- und Planungsüberlegungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FFW Eichstätt beschließt der Stadtrat am 10.02.2011 insbesondere die offenen Fragen des Standortes im Rahmen eines sog. Feuerwehrbedarfsplanes zu lösen und beauftragt das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung (IBG) GbR, Heilsbronn, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 4 b) Am 17.03.2011 informiert die IBG GbR, Heilsbronn, im Rahmen eines Vororttermins die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eichstätt über die anstehenden Planungsschritte zur Erstellung o. g. Feuerwehrbedarfsplanes inklusive einer Standortanalyse für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Großen Kreisstadt Eichstätt. c) Auf Grund der Dringlichkeit wird in Abstimmung mit der FFW Eichstätt dem Standortgutachten für das anvisierte neue Feuerwehrgerätehaus der Stadtfeuerwehr der Vorzug vor dem Feuerwehrbedarfsplan der Gesamtstadt Eichstätt eingeräumt. d) Anfang 2014 legte die IBG den umfassenden Entwurf des Projektberichtes zum Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Eichstätt vor und kündigte parallel die Vorlage des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt an. e) Nach mehrfacher inhaltlicher Abstimmung (zuletzt am 08.07.2014), insbesondere der Fahrzeug-, Ausstattungs- und Feuerwehrgerätehauskonzepte, mit den jeweiligen Stadt- und Ortsfeuerwehren kann nun der Abschlussbericht des Feuerwehrbedarfsplans zur Kenntnis gebracht werden. 2. Sachstand Die IBG-Untersuchungen umfassen wie bereits erwähnt die sog. Standortanalyse für das neu geplante Feuerwehrgerätehaus der Stadtfeuerwehr, den umfassenden Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan sowie den eigentlichen in einer überschaubaren Fassung gehaltenen Feuerwehrbedarfsplan. a) Standortanalyse Feuerwehrgerätehaus Stadt Eichstätt Die umfassende Standortanalyse für das anvisierte Feuerwehrgerätehaus der FFW-Eichstätt wurde bereits ausführlich zuletzt am 21.11.2013, siehe Sitzungsvorlagen Nr. 2013/342/1, im Stadtrat behandelt. Auf eine weitere Erläuterung wird daher verzichtet und auf die ausstehenden Planungsschritte für den beschlossenen Städtebaulichen Wettbewerb „Bauquartier Südlicher Residenzplatz“ verwiesen. Angemerkt sei, dass die Verwaltung aktuell die Aufgaben und Fragen des Planungswettbewerbs „Südlicher Residenzplatz“ mit der Kirche abstimmt, die Wettbewerbsart und den Umfang erarbeitet, die Wettbewerbsbetreuung, förderung und -kosten klärt und aktuell die Ausarbeitung der groben Wettbewerbsaufgaben startet. Die Verwaltung wird dem Stadtrat in Kürze mit gesonderter Drucksache die ersten Ergebnisse zur weiteren Entscheidung vorlegen. b) Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Eichstätt Der umfassende Projektbericht wurde erstmals als Zwischenbericht dem Stadtrat am 24.11.2011, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2011/310, vorgestellt und zuletzt am 21.11.2013 ausführlich als Vorabzug/Entwurf im Rahmen der Standortauswahl für das anvisierte Feuerwehrgerätehaus, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/342/1, im Stadtrat behandelt. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 5 Auf eine weitere Erläuterung wird daher verzichtet und inhaltlich auf die zusammengefassten Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt verwiesen. Angemerkt sei, dass der 108-Seiten umfassende Projektbericht den Fraktionen gesondert zugestellt und lediglich nach Bedarf vervielfältigt wird. c) Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt Der Feuerwehrbedarfsplan stellt eine überschaubare Kurzfassung o. g. Projektberichtes mit einer zeitlichen Begrenzung von 4 Jahren, siehe Anlage 1.1 bis 1.35, dar. Der Feuerwehrbedarfsplan baut auf den gesetzlichen Grundlagen auf und ergänzt diese mit dem hauseigenen IBG-Richtwertverfahren. Des Weiteren legt das Gutachten die Grunddaten der Stadt, das Gefahrenpotential der bebauten Bereiche und die Maßnahmen zur Sicherstellung der Zweiten Rettungswege durch die Feuerwehr dar. Der Feuerwehrbedarfsplan weist anschaulich die Einhaltung der Hilfsfristen sowie die Ersteinsatzbereiche der Eichstätter Feuerwehren nach. Die Studie dokumentiert in nachhaltiger Weise die Fahrzeug-, Gerätehaus und Personalausstattungskonzepte für die kommenden 4 Jahre und bietet einen Entwicklungs- und Investitionsausblick an. Zu guter Letzt wird eine Fortschreibung des Planwerks spätestens im Frühjahr 2018 für den Zeitraum 2019 - 2023 empfohlen. 3. Weiteres Vorgehen a) Das Gesamtergebnis der IBG-Analysen zum Feuerlöschwesen der Stadt Eichstätt wird aus Gründen der Planungs- und Handlungsfreiheit ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben. b) Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt soll als Orientierungs- und Strategiepapier für die Verwaltung und die Feuerwehren der Stadt Eichstätt dienen und eine flexible wie nachhaltige Finanzplanung ermöglichen. c) Vor Ablauf des Planungshorizontes 2018 soll o. g. Feuerwehrbedarfsplan fortgeschrieben und dem Stadtrat zeitnah zur Kenntnisgebracht werden. Beratung: Bei diesem Tagesordnungspunkt sind die Kommandanten bzw. stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Eichstätt, Buchenhüll, Landershofen, Wasserzell und Wintershof anwesend. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 6 Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Keller vom Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung, Heilsbronn, erläutert den Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt bzw. den Projektbericht dazu. Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Oberbürgermeister Steppberger erklärt, dass der Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt in der heutigen und nächsten Stadtratssitzung nur zur Kenntnis gegeben wird. Die von den Stadträten aufgeworfenen Fragen an die Kommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sowie an Herrn Dipl.-Ing. (FH) Keller, den Oberbürgermeister und die Herren Referenten werden im Rahmen einer lebhaften Diskussion entsprechend beantwortet. Von den Damen und Herren des Stadtrates wird darüber diskutiert, ob eine Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt erfolgen soll. Stadträtin Gabler-Hofrichter stellt den Antrag, dass in der nächsten Stadtratssitzung der Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt beschlossen wird. Beschluss: Der Stadtrat lehnt den Antrag von Stadträtin Gabler-Hofrichter, zum Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt einen Beschluss zu fassen, ab. Anwesend: 23 Stadträte Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 gegen 8 Stimmen der Bürgermeisterin Dr. Grund und der Stadträte Albrecht, Buckl, Dr. Eisenkeil, Engelhard, Gabler-Hofrichter, Schorer-Dremel und Tratz. ___________________________ Protokoll-Nr. 177 (Vorlage 2014/220) Betreff: Bauleitplanung - Änderung Nr. 11 des FNP als sachlicher Teil-FNP zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; Feststellungsbeschluss mit beschlussmäßiger Prüfung des Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung Niederschrift: 1. Ausgangslage a) Die Energiewende sowie die Vorgaben des Bayerischen Energiekonzepts „Energie innovativ“ und die damit verbundene Intensivierung der Förderung Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 7 regenerativer Energien durch den Freistaat Bayern veranlassten die Verwaltung, die Thematik „Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft“ planungsrechtlich zu behandeln. b) Im Oktober 2011 legte die Verwaltung dem Stadtrat ein Handlungskonzept zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Eichstätt vor. c) Am 27.10.2011 fasste der Stadtrat auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 2011/286 den Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Eichstätt. d) Am 01.03.2012 informierte die Verwaltung den Stadtrat auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 2012/056 über das weitere Vorgehen bzw. die anstehenden planungsrechtlichen Schritte. e) Am 01.06.2012 erfolgt die Beauftragung des Planungsbüros TB Markert, Nürnberg, zur Erarbeitung eines Gutachtens zur Ermittlung konfliktarmer Eignungsflächen für die Windkraftnutzung. f) Am 19.09.2012 fand im Landratsamt Eichstätt die Vorstellung des Zonierungskonzeptes für Eignungsflächen innerhalb der Schutzzone des Naturparkes Altmühltal statt. g) Im November 2012 erfolgte die Vorlage des Gutachtens der Stadtplaner und Landschaftsarchitekten TB Markert, Nürnberg, zur Sicherung und Aktualisierung der laufenden Flächennutzungsplanung für die Windkraftnutzung. h) Am 22.11.2012 erfolgte die Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplanes als sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2012/302. i) Am 16.05.2013 erfolgte der Beschluss zur Billigung der Vorentwurfes zur Änderung des FNP und Aufstellung eines „Sachlichen Teilflächennutzungsplanes“ (STFNP) mit Begründung und Umweltbericht, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/121. j) Im Juni und Juli 2013 erfolgten die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB). k) Am 21.11.2013 erfolgte der Beschluss der Entwurfsbilligung zur Änderung des FNP und Aufstellung eines „STFNP“ mit Begründung und Umweltbericht, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/367/1. l) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 27.01.2014 bis einschließlich 28.02.2014 statt. Parallel hierzu wurden die TöB beteiligt. m) Am 30.04.2014 stimmte der Stadtrat aktualisierten der Abwägung gemäß der Sitzungsvorlage Nr. 2014/093/1 zu und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Auslegung von Plan und Begründung sowie mit der Einholung der Stellungsnahmen der TöB. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 8 n) Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 26.05.2014 bis einschließlich 26.06.2014 statt. Parallel hierzu wurden auch die TöB beteiligt o) Die einzelnen Stellungnahmen zu o. g. Beteiligungsverfahren liegen nunmehr einschl. Abwägungsvorschlag zur weiteren Beratung vor. 2. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Der Stadtrat hat am 30.04.2014 den im Rahmen der Abwägung geänderten Entwurf des STFNP „Wind“ und dessen erneute öffentliche Auslegung, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2014/093/1, beschlossen. a) Öffentliche Auslegung Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Windenergienutzung, fand vom 26.05. bis 26.06.2014 statt. Dabei gingen 4 Anregungen und Hinweise ein. Diese sind mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage 1 dargestellt und sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB beschlussmäßig (Abwägung) zu prüfen. b) Beteiligung der Behörden und TöB Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23.04.2013 der geänderte Planvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 30.06.2014 übermittelt. Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Region 10 bayernets GmbH Bayerische Verwaltung der stattlichen Schlösser, Seen und Gärten Bund Naturschutz, Kreisgruppe Eichstätt Bundesnetzagentur Referat 226/Richtfunk Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung DBD Deutsche Breitbanddienste BD Services Immobilien GmbH Deutsche Post AG Deutsche Telekom Technik GmbH Deutsche Telekom AG, T-com DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Eisenbahn-Bundesamt E-Plus Mobilfunk Ericson Services GmbH Gemeinde Adelschlag Gemeinde Pollenfeld Gemeinde Schernfeld Gemeinde Walting Gewerbeaufsichtsamt München-Land Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 9 Handwerkskammer für München und Oberbayern IHK für München und Oberbayern Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Augsburg–Büro Ingolstadt Kreisheimatpfleger Landkreis Eichstätt Herr Dominik Harrer Kreisjugendring Eichstätt Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. Markt Dollnstein N-ERGIE AG PLEdoc GmbH P2 Systems GmbH Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, Sachgebiet 25 Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern Sachgebiet 26 Staatliches Bauamt Ingolstadt Bauleitung Eichstätt Stadtheimatpfleger Dr. Claudia Grund Stadtheimatpfleger Dr. Rainer Tredt Stadtwerke Eichstätt Stadt Ingolstadt Stadt Neuburg/Do. Stadt Weißenburg Telefonica Germany GmbH & Co. OHG Tiefbauverwaltung Lkr. Eichstätt Vermessungsamt Ingolstadt Außenstelle Eichstätt Vodafone D2 GmbH Abteilung TFA, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt Zweckverband zur Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe Zweckverband zur Wasserversorgung Sappenfelder Berggruppe Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Landratsamt Eichstätt Organisation und Wirtschaft Landratsamt Eichstätt Gesundheitsabteilung Regionaler Planungsverband Ingolstadt Kompetenzzentrum Baumanagement München Landratsamt Eichstätt Naturschutz Landratsamt Eichstätt Immissionsschutz Regierung von Oberbayern SG 24.2 Höhere Landesplanung Regierung von Oberbayern SG 34.1 Bundesanstalt für Geowissen und Rohstoffe Bayernwerk AG Netz GmbH Die Anregungen und Hinweise mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage 2 dargestellt. Auch diese Stellungnahmen und Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB beschlussmäßig (Abwägung) zu prüfen. 3. Planentwurf Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung sind entsprechend der jeweiligen Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 10 Verfahrensrechtlich wirksame Änderungen im Vergleich zur aktualisierten Entwurfsplanung sind nicht mehr gegeben. Die somit nunmehr ermittelten potentiell konfliktarmen Eignungsflächen sind als Konzentrationszonen im fortgeschriebenen Entwurf der Aufstellung des STFNP mit folgender Flächenbilanz dargestellt: Fläche Anwendung harter Ausschlusskriterien W1 W 3b W 3c W5 W7 W 8a W 8b W 8c W9 Gesamt Anteil Gemeindegebiet (4778 ha) 4,1 ha 25,0 ha 1,5 ha 35,3 ha 10,4 ha 8,5 ha 37,4 ha 30,8 ha 2,5 ha 155,5 ha 3,3 % Anwendung weicher Ausschlusskriterien 1,3 ha 25,0 ha 1,5 ha 20,6 ha 10,4 ha 8,5 ha 37,4 ha 22,7 ha 2,5 ha 129,9 ha 2,7 % Konzentrationszonen geänderte Entwurfsfassung 25,0 ha 1,5 ha 20,6 ha 10,4 ha 37,4 ha 22,7 ha 117,6 ha 2,5 % Für den geänderten Entwurf des STFNP kann somit der Feststellungsbeschluss gefasst, bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden und anschließend öffentlich bekanntgemacht werden. Die Planzeichnung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft ist als Anlage 4, die Begründung mit Umweltbericht als Anlage 5 beigefügt. Die der Begründung zugehörigen Themenkarten, die kursorische artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Fotomontagen sind als Anlage 6.1 bis 6.8 beigefügt. 4. Verfahrensablauf Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB. Für die Neuaufstellung des STFNP wird unter den o. g. Gegebenheiten das reguläre Verfahren nach folgenden Verfahrensschritten angewendet: 1. 2. 3. 4. Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Entwurfsbilligung und anschließende öffentlicher Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und anschließende erneute öffentlicher Auslegung von Plan und Begründung Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 11 5. Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit anschließenden Feststellungsbeschluss 6. Öffentliche Bekanntmachung 5. Weiteres Vorgehen a) Der Stadtrat stimmt der vorliegenden Abwägung gemäß Anlage 1 und 2 zu und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten. b) Die Rechtskraft des Planwerkes wird im Herbst 2014 erwartet. Herr Markert vom Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, erläutert die Planung sowie die Abwägungsvorschläge zu den 4 während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Hinweise. Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung. Anwesend: 23 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 178 (Vorlage 2014/215) Betreff: Stadtplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Berufsschule Eichstätt - Jugendherberge"; Billigung des Vorentwurfes mit Anpassung des Flächennutzungsplanes zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB Niederschrift: 1. Ausgangslage a) Am 26.07.2013 unterbreitet das Landratsamt der Stadtverwaltung die anstehenden Planungen der Staatlichen Berufsschule Eichstätt in Schriftform und erläutert anschließend mündlich die geplante Zusammenführung der Berufsschulwerkstätten von der Gemmingenstraße an den Schulstandort Burgstraße anhand der städtebaulichen Konzeptplanung der Krug-Grossmann-Architekten sowie den gleichlautenden Kreistagsbeschluss vom 23.07.2013 mit der Aufforderung, die Planungen zur Realisierung des dritten Bauabschnittes der Staatlichen Berufsschule Eichstätt anzugehen. b) Mit Schreiben vom 01.08.2013, beantragt Herr Landrat Anton Knapp im Namen und Interesse der Berufsschule Eichstätt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung der Unterrichtsbauten für die Staatliche Berufsschule Eichstätt am Standort Burgstraße. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 12 c) O. g. Planungsabsichten berühren zum einen den sog. unbeplanten Innenbereich und zum anderen den sog. Außenbereich. In der Folge zeigen sich eine Reihe öffentlicher Belange durch das Vorhaben betroffen und lassen damit eine vollständige bauleitplanerische Abhandlung sinnvoll erscheinen. d) Am 26.09.2013 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2012/194, für den Bebauungsplan Nr. 63 „Berufsschule Eichstätt - Jugendherberge" und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Planungsschritten. e) Ende 2013 wurden die Stadtplaner + Landschaftsarchitekten TB Markert, Nürnberg, mit der Erstellung der städtebaulichen Planungsleistungen beauftragt. f) Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Planungs- und Verfahrensabstimmungen mit einer Vielzahl direkt und indirekt an der Planungsaufgabe Beteiligter bzw. Betroffener geführt. g) Die Verwaltung legt nun dem Stadtrat ein abgestimmtes Planungsergebnis zur weiteren Beratung und Entscheidung vor. 2. Planungsbedarf und Planungsziel Im Sinne der Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB entwickelt die Große Kreisstadt Eichstätt im Gewann Schlossberg o. g. Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zugunsten eines SO-Gebietes „Schule/Jugendherberge“. Hierbei stellt die Sicherung und Stärkung des Schulstandortes Eichstätt ein erklärtes Stadtentwicklungsziel, siehe auch ISEK Eichstätt 2020, dar. a) Planungsanlass/-begründung Der Schulträger beabsichtigt, die bis dato getrennten Schulstandorte zusammenzuführen, den Standort Gundekarstraße/Gemmingenstraße aufzugeben, folgerichtig den Standort „Burgstraße“ zu ergänzen, zu modernisieren und zukunftsträchtige Flächenpotentiale zu sichern. Im Rahmen o. g. Entwicklungsparameter erfolgte bereits in einem ersten Bauabschnitt die Erweiterung der Schulanlagen in der Reichenaustraße. Der zweite aktuell laufende Bauabschnitt umfasst die Generalsanierung und Aufstockung der alten Berufsschule an der Burgstraße. Der geplante dritte Bauabschnitt soll nun folgerichtig die Verlagerung der Werkstätten von der Gemmingenstraße 4 an den Schulstandort Burgstraße 22 mit ausreichenden Flächenpotentialen umfassen. Das zur Erweiterung vorgesehene Grundstück mit der Fl.-Nr. 1699/0 weist eine Größe von ca. 11.199 m² auf und befindet sich im Eigentum des Schulträgers. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 13 In Ergänzung zu den schulischen Planungsbelangen sollen auch die Bedürfnisse der benachbarten Jugendherberge gelöst und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. b) Flächenausweisung im FNP Im aktuellen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Eichstätt, rechtsverbindlich seit dem 06.06.2006, sind o. g. Bestands- und Entwicklungsflächen im Bereich der Fl.-Nr. 1679/0, 1679/4 und 1679/5 als Flächen für den Gemeinbedarf Schule bzw. Jugendherberge, siehe Anlage 4, ausgewiesen. Die Flächen der Staatlichen Berufsschule Eichstätt tangieren im Norden direkt ein Mischgebiet und indirekt im Randbereich Wohngebietsflächen. Die Flächen des für die Erweiterung vorgesehenen Grundstückes Fl.-Nr. 1699/0 sind als Grünflächen “Sport“ eingetragen und befinden sich im sog. Außenbereich. Ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit erforderlich. Berufsschule/Jugendherberge In planungs- und baurechtlicher Hinsicht zeigen sich die im FNP ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen „Berufsschule /Jugend- herberge“ bei sensibler Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild als ausbau- und erweiterungsfähig für einen zentralen Berufsschulstandort Eichstätt. Umgriff FNP-Änderung Lage ca. 3,81 ha Nordosthang c) Plangebiet und Planungsname Der Umgriff des künftigen Sondergebietes „Schule/Jugendherberge“ kann der Anlage 1, Seite 7, entnommen werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rd. 3,17 ha. Der Umgriff der FNP-Änderung umfasst zusätzlich redaktionelle Anpassungen im Bereich der nördlich angrenzenden MI-Fläche und umfasst eine Fläche von rd. 3,81 ha. O. g. Bebauungsplan wird gemäß Aufstellungsbeschluss unter der Nr. 63 mit dem Arbeitstitel „Berufsschule Eichstätt - Jugendherberge“ geführt. d) Grundzüge der Bebauungsplanung Der Bebauungsplan soll im östlichen Bereich aus dem Flächennutzungsplan ohne wesentlichen inhaltlichen Widerspruch und im westlichen Bereich parallel mit der Änderung des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan mit den notwendigen Festsetzungen, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der baulicher Anlagen, öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen, etc., erstellt werden. Vorgesehen ist, das Gebiet als SO-Gebiet „Schule/Jugendherberge“ in offener Bauweise auszuweisen. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 14 3. Städtebauliches Plankonzept Auf Basis o. g. Ausgangsdaten erstellten die beauftragten Planer mehrere Entwurfsvarianten einschl. einer fundierten städtebaulichen, technischen und wirtschaftlichen Abwägung und Empfehlung. Der Planungsprozess stellt sich in groben Zügen wie folgt dar: a) Änderung des Flächennutzungsplanes Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Stärkung des Schulstandortes im Rahmen der Zusammenführung der beiden Berufsschulen und die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung durch eine weitere Zufahrtsmöglichkeit. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung beinhaltet die Flst.-Nr. 1679, 1679/4, 1679/5, 1679/8, 1699, 1700 (Teilfläche), 1701, 1701/1, 1701/2, 1701/5 und 1701/6 der Gemarkung Eichstätt mit ca. 3,81 ha Gesamtfläche. Berufsschule/Jugendherberge Wesentliche Änderung ist die Darstellung der geänderten Flächen für das SO-Gebiet Berufsschule bzw. Jugendherberge, der neuen Verkehrsflächen, der zusätzlichen Wohnbauund Grünflächen Änderungsumfang ca. 3,81 ha Der ausführliche FNP-Änderungsumfang mit Planteil, Begründung und Umweltbericht ist aus der Anlage 1 ersichtlich. b) Bebauungsplanvarianten Als Ausgangsbasis für nachfolgende Variantenuntersuchung diente die seitens des Landratsamtes Eichstätt beauftragte Planungsstudie der KrugGrossman-Architekten, München. Berufsschule Studie bauliche Erweiterungsmöglichkeiten Konzepterläuterung - Neubau der Werkstätten in Fortsetzung der Clusterstruktur - Werkstätten 2-geschossig mit Anlieferung hangseitig bzw. talseitig - Verbindung mit Bestand über gemeinsames Vordach - Sporthalle als Abschluss vom „Campus“ - Erweiterungsmöglichkeit mit Werkstätten bzw. Klassen- oder Verwaltungstrakt Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 15 Die seitens der Stadt Eichstätt beauftragten Stadtplaner + Landschaftsarchitekten TB Markert, Nürnberg, erstellten in Anlehnung an o. g. Planungsstudie nachfolgende bauleitplanerische Entwürfe unter Berücksichtigung des vorgegebenen Flächenlayouts. Berufsschule Bebauungsplanungsvariante A Die Planungsvariante A setzt die Planungsstudie der Krug-GrossmanArchitekten ohne wesentliche Änderungen um; ergänzt wird die ursprüngliche Planung durch eine zweite Zufahrtsmöglichkeit von der Elias-HollStraße. Plangebietsgröße - Größe SO Berufsschule - Größe SO Jugendherberge ca. 3,17 ha ca. 2,45 ha ca. 0,51 ha Erweiterung mit Werkstätten - NF gesamt - HNF gesamt ca. 3.650 m² ca. 2.300 m² Zusätzliche Erweiterungsflächen - NF gesamt ca. 3.050 m² - HNF gesamt ca. 1.920 m² Berufsschule Bebauungsplanungsvariante B Die Planungsvariante B verlagert das Sporthallenmodul. Im Ergebnis werden die Schallemissionsquellen Sportanlage und Stellplätze weiter von der schutzbedürftigen Wohnbebauung wegorientiert und die Emissionen zusätzlich durch die gedrehte Sporthalle aktiv gemindert. Plangebietsgröße - Größe SO Berufsschule - Größe SO Jugendherberge ca. 3,17 ha ca. 2,45 ha ca. 0,51 ha Erweiterung mit Werkstätten - NF gesamt - HNF gesamt ca. 3.650 m² ca. 2.300 m² Zusätzliche Erweiterungsflächen - NF gesamt ca. 3.050 m² - HNF gesamt ca. 1.920 m² Berufsschule Bebauungsplanungsvariante C Die Planungsvariante C verlagert neben der Sporthalle ein weiteres Gebäudemodul von der westlichen Hälfte des Flst. Nr. 1699 an die nordöstliche Grenze des Plangebietes, um die Bebauung in noch höherem Maß von der Willibaldsburg abzurücken. Im Ergebnis wird es durch den abschirmenden Gebäuderiegel zu einer wesentlichen Minderung der Emissionen gegenüber der Wohnbebauung kommen. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 16 Plangebietsgröße - Größe SO Berufsschule - Größe SO Jugendherberge ca. 3,17 ha ca. 2,45 ha ca. 0,51 ha Erweiterung mit Werkstätten - NF gesamt - HNF gesamt ca. 3.650 m² ca. 2.300 m² Zusätzliche Erweiterungsflächen - NF gesamt ca. 3.050 m² - HNF gesamt ca. 1.920 m² O. g. Bebauungsplanvarianten wurden am 23.06.2014 dem Landrat und seinen Mitarbeitern und der Schulleitung vorgestellt sowie am 25.06.2014 in einem Fachstellengespräch erörtert. Die seitens der Fachbehörden und Fachplaner bevorzugte Planungsvariante C stieß hierbei auf breite Zustimmung. 4. Bebauungsplanentwurf O. g. Planungsvarianten zeigen nahezu identische Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere unter Betrachtung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflächen, die überbaut werden können, auf. Des Weiteren weisen die Bebauungsvorschläge in Anbetracht der schwierigen Zufahrtssituation eine doppelte Verkehrserschließung auf. Die Planungsunterschiede finden sich insbesondere in den städtebaulichen Parametern der topographischen Baukörpereinbindung, der gestaffelten Nutzungsabstufung, der verträglichen Emissionsabschirmung sowie der Ortsbild- und Ortsrandabrundung. Unter städtebaulichen Aspekten, wie Körnigkeit, Gliederung und Möblierung, fügen sich insbesondere die Planungsvarianten „B“ und „C“ unauffällig und harmonisch in das bewegte, historisch sensible Orts- und Landschaftsbild unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange ein. Die geschickte Baukörpergliederung und -anordnung o. g. Varianten verursachen geringere Geländeeingriffe und Erschließungsaufwendungen als die ursprüngliche Planungsstudie. Nach grober Abwägung der maßgebenden Städtebau- und Erschließungsparameter beauftragte die Verwaltung die Entwurfsverfasser, die Planungsvariante „C“ zu verfeinern und abgestimmt auf die Vorgaben und Anregungen der Beteiligten vorzulegen. Die überarbeitete Planung stellt sich in groben Zügen wie folgt dar: Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 17 Planungsvariante C Plangebietsgröße - Größe SO Berufsschule - Größe SO Jugendherberge - Größe Allgem. Wohngebiet - Größe Öfftl. Verkehrsfläche - Größe Öfftl. Grünfläche ca. 31.707 m² ca. 24.498 m² ca. 5.116 m² ca. 732 m² ca.442 m² ca. 919 m² Erweiterung mit Werkstätten - NF gesamt - HNF gesamt ca. 3.650 m² ca. 2.300 m² Zusätzliche Erweiterungsflächen - NF gesamt - HNF gesamt ca. 3.050 m² ca. 1.920 m² Die vorgesehenen Nutzungen „Berufsschule“ und „Jugendherberge“ entsprechen keinem regulären Baugebietstypus der §§ 2 bis 10 BauNVO und werden entsprechend als „Sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Berufsschule“ (SO 1 und SO 2) bzw. „Jugendherberge“ (SO 3) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen. Zur Abrundung der alten und neuen Bebauung werden im Nord-Westen die bestehenden Wohngebietsflächen (WA) geringfügig ergänzt. Die baulichen Anlagen sind nach der jeweiligen Zweckbestimmung städtebaulich verträglich geordnet und dargestellt. Die Nutzungsregelung der Stellplätze und Sportanlagen ermöglicht neben einem schuleigenen auch einen schulfremden Gebrauch, z.B. für Besucher oder Vereine. Die überbaubaren Flächen werden für die ausgewiesenen Nutzungseinheiten mittels Baugrenzen nach § 23 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Dabei ist ein Übertreten der Baugrenzen um bis zu 1,5 m durch untergeordnete Bauteile nach § 23 Abs. 3 BauNVO möglich. Mit Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild sowie aus Immissionsschutzgründen sind die Stellplatz- und Freisportanlagen der SO-Gebiete SO 1 und SO 2 ausschließlich in den festgesetzten Flächen zulässig. Das Maß der Baulichen Nutzung weist in den SO-Gebieten SO 1, SO 2 und SO 3 eine GRZ von 0,8 (Grundflächenzahl) und im WA-Gebiet von 0,4 gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO auf. Hierbei darf die zulässige Grundflächenzahl in den SO-Gebieten SO 1 und SO 2 durch Stellplätze einschl. Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. Die Höhe der baulichen Anlagen berücksichtigt die Topographie und ist gebäudescharf geregelt, hierbei sind untergeordnete Bauteile, die diese Höhen überschreiten, zugelassen. Die Bauweise für die SO-Gebiete SO 1 und SO 2 berücksichtigt die Konzeptplanung der Klug-Grossmann-Architekten und ist als sog. abweichende Bauweise mit darauf abgestellten Abweichungen gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Im SO-Gebiet SO 3 sowie im WA-Gebiet gilt die offenen Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 18 Im Plangebiet ist aufgrund der Nutzungsart mit Schallemissionen zu rechnen. Die städtebauliche Anordnung und Ausformung der überbaubaren Flächen, der Stellplatz-, Sport, Neben- und Grünanlagen basiert auf der Idee, Emissionen soweit als möglich gegenüber der Nachbarschaft abzuschirmen und die Auswirkungen zu minimieren. Angemerkt sei, dass die erforderlichen schallschutztechnischen Untersuchungen beauftragt sind, aber noch nicht vorliegen. Die Inhalte und Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Bebauungsplan integriert. Die vollständige Plandarstellung ist der Anlage 2 zu entnehmen. In der Anlage 3 ist die Begründung mit dem Umweltbericht und in der Anlage 1 die parallel einhergehende 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ausführlich dargestellt. 5. Verfahrensablauf Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB. Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten das reguläre Verfahren nach folgenden Verfahrensschritten angewendet: 1. 2. 3. 4. 5. Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Entwurfsbilligung und anschließende öffentlicher Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Öffentliche Bekanntmachung 6. Weiteres Vorgehen a) Der Stadtrat stimmt dem Planungskonzept „Variante C“ zu und gibt die weiteren Verfahrensschritte frei. b) Die frühzeitige Beteiligung TöB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im August/September 2014 geplant. c) Die Billigung des Bebauungsplanentwurfs nebst Begründung sowie die Abwägung der Stellungnahmen sind im Oktober 2014 vorgesehen. d) Die Beteiligung der TöB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Offenlegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind im November/Dezember 2014 vorgesehen. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 19 e) Die Abwägung der Stellungsnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB ist im Januar/Februar 2015 anvisiert. Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und Herr Markert vom Planungsbüro TB Markert, Nürnberg erläutert die Planung. Herr Markert weist darauf hin, dass die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung insbesondere aufgefordert werden, zu der weiteren Zufahrtsmöglichkeit Stellung zu nehmen. Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Stadtrat Nikol fragt nach der Wendemöglichkeit der Touristenbusse zur Willibaldsburg. Stellv. Stadtbaumeister Schütte antwortet, dass bisher auch keine Wendeplatte vorhanden war. Die Touristenbusse haben auf einem Privatgrundstück (Eigentümer: Landkreis Eichstätt) gewendet. Dieses Punkt wird sicher auch Thema bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sein. Stadträtin Gottstein meint, dass durch die jetzt eingeplante zweite Zufahrt zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Verkehr in das angrenzende Wohngebiet hineingebracht und dadurch „gefährdet“ wird. Die Burgstraße ist jetzt schon Zufahrt zur Burg und zur Berufsschule. Außerdem ist auch zu bedenken, dass die Wohnanlage „Stadtkeller“ in einem alten Steinbruch liegt. Bürgermeister Pfuhler gibt Stadträtin Gottstein Recht und erklärt, dass er auch ein Problem mit der Gebäudehöhe von 12 m in unmittelbarer Nähe zur Burg hat. Stadträtin Gottstein warnt auch davor, im Nord-Westen eine Ergänzung der Wohngebietsflächen (WA) vorzunehmen. Sie meint, dass die Fläche zur Burg hin freibleiben soll. Stadträtin Schorer-Dremel erklärt, dass die Touristenbusse zur Willibaldsburg nicht im Zusammenhang mit der Berufsschule zu sehen sind. Stadträtin Schorer-Dremel weist darauf hin, dass die Parkplätze der Berufsschule außerhalb der Schulzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, was bis dato nicht der Fall war. Dies kommt auch der Gastronomie in der Wohnanlage „Stadtkeller entgegen. Die weitere Zufahrtsmöglichkeit zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss ihrer Meinung nach weiterverfolgt werden. Stadtrat Reinbold ist der Meinung, dass der Landkreis Eichstätt Flächen für die Touristenbusse zur Verfügung stellen müsste. Stellv. Stadtbaumeister Schütte erklärt, dass noch nicht untersucht wurde, wie sich die weitere Zufahrtsmöglichkeit zur Berufsschule auf die Verkehrsflüsse auswirkt. Der Vorschlag der Verwaltung ist es, den Bebauungsplan in das Verfahren zu geben und die Ergebnisse des noch ausstehenden Verkehrsgutachtens in die Planung zu einem späteren Zeitpunkt einfließen zu lassen. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 20 Stadtrat Engelhard stellt fest, dass heute sehr viele Fragen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufgetaucht sind, die gebündelt und an den Vorhabenträger der Berufsschule weitergeleitet werden müssen. Dieser soll dann seinen Architekten mit der Klärung der im Stadtrat vorgebrachten Bedenken beauftragen. Dem Landkreis muss aber gleichzeitig ein klares Signal gegeben werden, dass die Stadt Eichstätt die Berufsschule haben will. Stadtrat Lina schlägt eine Einbahnregelung durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Bürgermeisterin Dr. Grund fragt, ob die Höhenentwicklung der Gebäude der Berufsschule noch diskutabel ist. Herr Markert antwortet, dass der Vorhabenträger Nutzungsansprüche an die neuen Gebäude hat, aber die neu entstehenden Gebäude niedriger als die bestehenden Bauten sind. Oberbürgermeister Steppberger erklärt, dass in der nächsten Stadtratssitzung eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen soll. Anwesend: 23 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 179 (Vorlage 2014/255) Betreff: Stadtplanung - Bebauungsplan Nr. 17 "Kreiskrankenhaus"; Beschlussmäßige Prüfung der während der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der TÖB abgegebenen Stellungnahmen mit erneuter Entwurfsfeststellung Niederschrift: 1. Ausgangslage a) Am 30.09.2010 beschloss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kreiskrankenhaus“ gemäß Sitzungsvorlage Nr. 2010/357 und fasste einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss. b) Am 10.08.2011 legte die Hochbauabteilung des Landratsamtes Eichstätt dem Stadtbauamt die Planungsabsichten rund um das Kreiskrankenhaus Eichstätt dar. c) Am 24.08.2011 stellte Herr Landrat Anton Knapp in einer gemeinsamen Besprechung mit der Stadtverwaltung nochmals die kurz- und langfristigen Planungen zum Kreiskrankenhaus Eichstätt mit der Bitte um Prüfung der planungsrechtlichen Belange vor. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 21 d) Am 28.09.2011 präzisierte der Vorstandsvorsitzende der Kliniken im Naturpark Altmühltal Gunther Schlosser in einem separaten Abstimmungsgespräch nochmals grob die Planungsabsichten für den Krankenhausstandort Eichstätt. e) Am 27.10.2011 stellte die Verwaltung sämtliche Planungsabsichten des Krankenhausträgers in und um das Kreiskrankenhauses Eichstätt, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2011/284, dem Stadtrat vor. f) Im Laufe des Jahres 2012 erfolgten diverse Planungs- und Verfahrensabstimmungen mit allen direkt und indirekt an der Planungsaufgabe Beteiligten Planern, Beratern und Behörden. g) Die Verwaltung legte dem Stadtrat am 21.03.2013 ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Planungsergebnis zur weiteren Beratung und Entscheidung, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/068, vor. h) In der Zeit vom 16.09.2013 bis 16.10.2013 fand die erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. i) Am 13.03.2014 stimmte der Stadtrat der vorgeschlagenen Abwägung sowie dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2014/007/1, zu. j) In der Zeit vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 fand die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. k) Nun liegen die Ergebnisse der Abwägung sowie der nochmals überarbeitete Bebauungsplanentwurf zur weiteren Beschlussfassung vor. 2. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Der Stadtrat hat am 13.03.2014 den erneuten Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kreiskrankenhaus“ gefasst. a) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 statt. Dabei wurde lediglich eine Stellungnahme verspätet am 08.07.2014 vorgebracht. b) Beteiligung der Behörden und TöB Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 22.05.2014 der Planentwurf mit Begründung mit der Bitte um erneute Stellungnahme bis zum 26.06.2014 übermittelt. Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden: Landratsamt Eichstätt –Organisation und Wirtschaft Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G 23 Stadtbrandinspektor Eichstätt Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 22 Stadtwerke Eichstätt Straßenverkehrsbehörde der Stadt Eichstätt Folgende Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden wurden abgegeben: Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet Hochbau – vom 25.06.2013 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G 23 vom 24.06.2013 Stadtwerke Eichstätt vom 16.06.2014 Straßenverkehrsbehörde der Stadt Eichstätt vom 27.05.2014 Die Anregungen und Hinweise mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage 1 dargestellt. Diese Stellungnahmen und Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB jeweils beschlussmäßig zu prüfen (Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). 3. Konzeptplanung der Klinik Eichstätt Zwischenzeitlich wurde von Seiten des Sachgebietes Hochbau des Landkreises Eichstätt der vorliegende Entwurf nochmals mit den beabsichtigten Konzeptplanungen der Klinik Eichstätt abgeglichen. Über die bereits erfolgten Abstimmungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes als Ergebnis des Abstimmungsgespräches am 13.01.2014 hinaus wurde nun ein weiterer Bedarf der Anpassung des nördlichen Baufeldes zur Antonistraße hin ermittelt. Dieses soll um ca. 20 Meter noch Osten erweitert und in der Höhenentwicklung von max. II auf max. III Vollgeschosse verändert werden. Diese Änderung ist mit dem städtebaulichen Konzept verträglich, die Erweiterung des Baufeldes ordnet sich der Gesamtbaumasse des Klinikgebäudes deutlich unter. Die entsprechende Erweiterung der Baufelder wird in der weiteren Fortschreibung des Entwurfes vorgesehen. 4. Bebauungsplanentwurf Der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 24.07.2014 wurde fortgeschrieben. Dabei wurden die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung entsprechend der jeweiligen Abwägungsvorschläge sowie die Erfordernisse aus der fortgeschriebenen Konzeptplanung der Klinik Eichstätt berücksichtigt. Im Vergleich zum vorherigen Planungsstand ergibt sich folgende Änderung: Aufgrund der Ergebnisse der fortgeschriebenen Konzeptplanung der Klinik Eichstätt und des nochmaligen Wunsches der Klinik nach Ergänzung wurden die Baufelder im Norden des bestehenden Klinikgebäudes erweitert. Die überarbeite Fassung des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Begründung wurde entsprechend fortgeschrieben und ist in der Anlage 3 beigefügt. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 23 Aufgrund der nochmals durchgeführte Änderungen und Ergänzungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut festzustellen. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist beschränkt auf die geänderten Teile der Planung nochmals durchzuführen. 5. Verfahrensablauf Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB. Für die Änderung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB nach folgenden Verfahrensschritten angewendet: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Entwurfsbilligung und anschließende öffentliche Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Öffentliche Bekanntmachung 6. Weiteres Vorgehen a) Der Stadtrat stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1, der Ergänzung des Baufeldes entsprechend der fortgeschriebenen Konzeptplanung der Klinik Eichstätt sowie dem fortgeschriebenen Bebauungsplan in der Fassung vom 24.07.2014 (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) zu. b) Als nächster Schritt ist die erneute öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Nach § 4a Abs. 3 BauGB wird hierbei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können. c) Danach ist die Behandlung bzw. Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen im Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit ggf. anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB geplant. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 24 d) Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist im September/Oktober 2014 vorgesehen. Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und erläutert die Planung. Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung. Anwesend: 21 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 180 (Vorlage 2014/255) Betreff: Stadtplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Landershofen Schafbuckel"; Beschlussmäßige Prüfung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der TöB abgegebenen Stellungnahmen einschl. Satzungsbeschluss Niederschrift: 1. Ausgangslage a) Der Bebauungsplan Nr. 45, Landershofen Schafbuckel, rechtsverbindlich seit 05.05.2000, löst aufgrund immer wiederkehrender Befreiungsanträge sowie zahlreicher Anwohneranregungen eine Aktualisierung der städtebaulichen Planfestsetzungen an die veränderten Lebens- und Wohnbedürfnisse aus. b) Am 13.03.2013 informierte die Verwaltung den Planungs- und Bauausschuss über die unterschiedlichen Bürgeranregungen sowie am 21.03.2013 den Stadtrat und sagte eine planungsrechtliche Prüfung und Überarbeitung o. g. Bebauungsplanes zu. c) Am 16.05.2013 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur städtebaulichen Aktualisierung der Bebauungsplanfestsetzungen, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/119, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. d) Am 26.02.2014 wurde vom Stadtrat der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Landershofen-Schafbuckel“ mit Begründung gebilligt. e) In der Zeit vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. f) Nun liegen die Ergebnisse der Abwägung sowie der redaktionell ergänzte Bebauungsplanentwurf zur weiteren Beschlussfassung vor. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 25 2. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Der Stadtrat hat am 26.02.2014 den Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Landershofen-Schafbuckel“ gefasst. a) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 statt. Dabei wurde zwei Stellungnahmen von Grundstückseigentümern im Plangebiet vorgebracht. b) Beteiligung der Behörden und TöB Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 22.05.2014 der Planentwurf mit Begründung mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 26.06.2014 übermittelt. Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden: Landratsamt Eichstätt –Organisation und Wirtschaft Kabel Deutschland Stadtwerke Eichstätt N-ERGIE Netz GmbH Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt Deutsche Telekom Technik GmbH Zweckverband zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe Folgende Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden wurden abgegeben: Landratsamt Eichstätt –Organisation und Wirtschaft vom 17.06.2014 Kabel Deutschland vom 05.06.2014 Stadtwerke Eichstätt vom 08.07.2014 N-ERGIE Netz GmbH vom 24.06.2014 Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 27.05.2014 Die Anregungen und Hinweise mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage 1 dargestellt. Diese Stellungnahmen und Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB jeweils beschlussmäßig zu prüfen (Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). 3. Bebauungsplanentwurf Der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 24.07.2014 wurde fortgeschrieben. Dabei wurden die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung entsprechend der jeweiligen Abwägungsvorschläge berücksichtigt. Im Vergleich zum vorherigen Planungsstand ergeben sich folgende redaktionelle Ergänzungen: In der Begründung wird der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf dargelegt und quantifiziert. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 26 In den Hinweisen zum Bebauungsplan werden Angaben zu den Schutzabständen und Bewuchsbeschränkungen zu den vorhandenen Leitungstrassen ergänzt. Die wasserrechtlichen Hinweise werden entsprechend der Stellungnahme des WWA Ingolstadt aktualisiert. Die überarbeite Fassung des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Begründung wurde entsprechend fortgeschrieben und ist in der Anlage 3 beigefügt. Die durchgeführte Änderungen und Ergänzungen sind als redaktionelle Ergänzungen zu verstehen. Eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist daher nicht erforderlich. 4. Verfahrensablauf Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB. Für die Änderung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB nach folgenden Verfahrensschritten angewendet: 1. 2. 3. 4. Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Entwurfsbilligung und anschließende öffentliche Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Öffentliche Bekanntmachung 5. Weiteres Vorgehen a) Der Stadtrat stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 sowie dem fortgeschriebenen Bebauungsplan in der Fassung vom 24.07.2014 (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) zu und beschließt den geänderten Bebauungsplan als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. b) Danach werden die Träger öffentlicher Belange vom Abwägungsergebnis und den redaktionellen Änderungen des Bebauungsplanes benachrichtigt. c) Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im August/September 2014 vorgesehen. Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und erläutert die Planung. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 27 Stadträtin Schorer-Dremel bringt Bedenken dahingehend vor, dass es durch die vorgesehenen Stellplätze Probleme mit den Böschungen geben könnte. Stellv. Schütte schlägt vor, einen entsprechenden Hinweis bzw. eine Ergänzung dahingehend in der Begründung zum Bebauungsplan vorzunehmen. Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und sind mit einer entsprechenden Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan einverstanden. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung. Anwesend: 22 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 181 (Vorlage 2014/257) Betreff: Stadtplanung - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof; Aktualisierung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zur städtebaulichen Neuordnung des Bebauungsplans im regulären Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes Niederschrift: 1. Ausgangslage a) Der Bebauungsplan Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof, Anfang der 90-er Jahre aufgestellt und rechtsverbindlich seit 17.03.2000, siehe auch Anlage 1.1 und 1.2, konnte von Beginn an nur zögerlich entwickelt und kaum mit Leben gefüllt werden. Die zahlreichen Versuche einer Planungs- und Vermarktungsoptimierung scheiterten vordergründig an der schwierigen geologischen Bodenbeschaffenheit, ausgelöst durch die großflächigen Steinbrucharbeiten und die unsachgemäß erfolgten Wiederverfüllungsmaßnahmen früherer Tage. b) So erfolgte am 25.02.2010 im Rahmen eines Änderungsverfahrens ein erneuter Versuch o. g. Bebauungsplan, siehe Anlage 2, durch reduzierte Erschließungsanlagen besser zu strukturieren und zu vermarkten. c) Der neu entwickelte Bebauungsplanentwurf wurde am 25.03.2010 im Stadtrat einschl. Begründung gebilligt und ins Verfahren geschickt. d) Am 26.04.2010 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Seitdem ruht das Verfahren. Weitere Verfahrensschritte wurden nicht mehr eingeleitet. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 28 e) Mitte/Ende 2012 unterbreitete das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit der Kämmerei dem Stadtrat alternative Entwicklungs- und Vermarktungswege des Gewerbegebietes in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen und zeigte die notwendigen Verfahrens- und Umsetzungsschritte einschl. der offenen Grundstücksfragen auf. Die dargelegten Planungsabsichten zur Neuausrichtung o. g. Bebauungsplanes stießen auf grundsätzliche Zustimmung und mündeten in der Unterstützung des Grunderwerbs Flst-Nr. 328, Gemarkung Wintershof, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/086. f) Zwischenzeitlich konnte die Stadt ein o.g. Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben und die damit angedachte Neuordnung verfestigen. g) Am 25.04.2013 informierte die Verwaltung den Stadtrat über die positive Entwicklungs- und Vermarktungsgespräche zugunsten einer Freiflächenphotovoltaikanlage. h) Am 17.07.2013 stellte die Verwaltung die neue Entwicklung des Gewerbegebietes anhand eines konkreten Baugesuchs im Stadtrat, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/233, vor. i) Mitte 2013 wurde die beantragte Freiflächenphotovoltaikanlage gebaut und Ende 2013 in Betrieb genommen. j) Am 23.01.2014 legte die Verwaltung dem Planungs- und Bauausschuss einen Abgrabungsantrag zum Betrieb eines Steinbruches der Firma Sonat Strobl GmbH & Co. KG, Eichstätt, für das Flst.-Nr. 327, Gemarkung Wintershof, vor und teilte dem Landratsamt Eichstätt, als zuständige Genehmigungsbehörde gemäß BayAbgrG, die Zustimmung für das gemeindliche Einvernehmen mit. Aufgrund der nichtbebauungsplankonformen Nutzung kündigte das Landratsamt Eichstätt der Antragstellerin einen ablehnenden Bescheid an und empfahl zur Lösung des Planungskonfliktes ggf. ein Änderungsverfahren des betroffenen Bebauungsplanes zeitnah anzustreben. k) Die Verwaltung schlägt nun vor, eine Überprüfung und Aktualisierung der planerischen und textlichen Bebauungsplanfestsetzungen vorzunehmen und empfiehlt in der Folge, den sog. Aufstellungsbeschluss mit der Festlegung des künftigen Planungsumgriffes bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. 2. Planungsbedarf und Planungsziel Seit über 20 Jahren offenbaren die bestehenden geologischen, geographischen und städtebaulichen Zwangspunkte die schwierigen Entwicklungs- und Vermarktungsprobleme des ca. 20,95 ha großen Gewerbegebietes siehe Luftbild Anlage 4. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 29 Die Größe der bis vor kurzem ungenutzten Gewerbegebietsflächen blockierte zusätzlich die dringend notwendige Entwicklung und Neuausweisung von Gewerbebzw. Industriegebieten in städtebaulich verträglichen Lagen. Gemäß ISEK-Eichstätt 2020 lassen sich die städtischen Wirtschaftsstrukturen ohne ein neues Gewerbegebiet weder spürbar verbessern noch nachhaltig stärken. Der im Verfahren liegende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof, aus dem Jahr 2000, weist im großen Umfang nicht entwicklungsfähige Flächenanteile auf und beinhaltet gleichzeitig enge Vorgaben und Festsetzungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz durch gewachsene und verfestigte Biotope, Magerrasen- und Gehölzstrukturen mit entsprechend seltener Flora und Fauna. Des Weiteren sollte die nun erreichte tatsächliche Nutzung (Freiflächenphotovoltaikanlage) auch in die Planung integriert werden. Zur Lösung der planungsrechtlichen Konflikte wird vorgeschlagen, o. g. Bebauungsplan in der Gänze zu überprüfen, zeichnerisch und textlich zu ändern und rechtlich zu aktualisieren. Der alte und neue Bebauungsplanumgriff ist in den Anlagen 1 bis 3 grob dokumentiert. Die neue Planung weist eine Reduzierung der bisherigen Gewerbegebietsflächen um ca. 2,95 ha auf. Der neue Umgriff umfasst somit eine Fläche von rd. 18,0 ha, siehe Anlage 3. Die zur Disposition stehenden Gewerbegebietsflächen sollen zum einen wieder dem Abbau von Bodenschätzen/Gestein und zum anderen der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Da durch die anvisierten Änderungen und Aktualisierungen die Grundzüge der Planung berührt werden, muss auch das reguläre Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB angewendet werden. Entsprechend sind zur Vorbereitung o. g. Zielsetzung folgende Verfahren einzuleiten und durchzuführen: a) Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans zur Festlegung und Ausweisung der betroffenen bzw. nicht mehr betroffenen Gewerbegebietsflächen als Flächen zur Gewinnung von Bodenschätzen (Gesteinsabbau) und/ als Flächen für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 30 Wintershof In planungs- und baurechtlicher Hinsicht zeigt sich das im FNP ausgewiesene Gewerbegebiet Wintershof für die anvisierten Planungs-aktualisierungen unkritisch. Größe Lage ca. 20,95 ha leichter Nordhang b) Anpassung des Bebauungsplans Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof an die neuen Bedürfnisse und Nutzungen zur regenerativen Energieerzeugung auf baulich kaum nutzbaren ehemals verfüllten Steinbruchflächen, siehe Anlage 3 sowie zur Wiedernutzbarmachung aufgegebener Steinbrüche im Bereich der Flst.-Nr. 327, 38 und 37 der Gemarkung Wintershof. 3. Verfahrensablauf Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB. Für die grundlegende Änderung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten das reguläre Verfahren nach folgenden Verfahrensschritten angewendet: 1. 2. 3. 4. 5. Aktualisierung des Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Entwurfsbilligung und anschließende öffentlicher Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Öffentliche Bekanntmachung 4. Weiteres Vorgehen a) Der Stadtrat stimmt dem Planungsanlass zu und gibt die weiteren Verfahrensschritte frei. b) Die frühzeitige Beteiligung TöB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Herbst 2014 geplant. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 31 c) Die Billigung des Bebauungsplanentwurfs nebst Begründung einschl. der Änderung bzw. Anpassung des FNP sowie die Abwägung der Stellungnahmen sind frühestens Ende 2014 vorgesehen. Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und erläutert die Planung. Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung. Anwesend: 22 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 182 (Vorlage 2014/221) Betreff: Stadtplanung - Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 42 "Spitalstadt" nach §§ 14 ff, § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr Vorgang: 1. Ausgangslage a) Der Bebauungsplan Nr. 42 „Spitalstadt“ wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 27.01.2011 nach Abwägung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen als satzungsreifer Entwurf beschlossen. b) O. g. Bebauungsplan erlangte damit die sog. Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB. c) Das Planwerk wurde aufgrund der noch nicht vollständig vollzogenen Entwidmung der Bahnflächen, der Einarbeitung der mit dem Wettbewerb „Spitalstadtplätze“ mit den einhergehenden Überplanungen für den Bereich des ZOB sowie der noch anstehenden städtebaulichen Detaillierungen und Klarstellungen der Planfestsetzungen mit dem Ziel innenstadtrelevante Nutzungen zu steuern noch nicht öffentlich bekanntgemacht. d) Zuletzt wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.07.2011 die Überarbeitung und Ergänzung o. g. Bebauungsplanentwurfes in Detailbereichen beschlossen. e) Nachdem sich im Umfeld der Planung gewichtige Nutzungsänderungen andeuteten, wurde zur Sicherung und Wahrung der Planungsziele am 28.07.2011 eine Veränderungssperre auf den gegenständlichen Flächen des Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt“ nach §§ 14 ff BauGB beschlossen. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 f) Seite 32 Am 22.07.2013 stimmte der Stadtrat in öffentlicher Sitzung der Verlängerung o. g. Veränderungssperre für die gegenständlichen Flächen des Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/213, für ein weiteres Jahr zu. g) Bis dato konnten die Planungen noch nicht zur Gänze abgeschlossen werden, sodass aus gewichtigen Gründen nochmals die Verlängerung o. g. Veränderungssperre für die gegenständlichen Flächen des Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt“ ansteht. 2. Umgriff und Geltungsdauer der Veränderungssperre Nordwestlich des Bahnhofsgebäudes befindet sich im unbeplanten Innenbereich ein derzeit noch gewerblich genutztes Grundstück im unmittelbaren Umfeld des derzeit im Bau befindlichen zentralen Busbahnhofs (ZOB) einschl. sämtlicher begleitender Nutzungen wie WC-, P+R- und B+R-Anlagen sowie weiterer Infrastrukturanlagen. Die gegenseitigen Auswirkungen der bestehenden und geplanten Nutzungen verlangen eine verträglich abgestimmte Planung, die nur im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplans eine geordnete städtebauliche Entwicklung erwarten lassen. Die Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nr. 814 (Teilfläche) Flst.-Nr. 815 Flst.-Nr. 817 Flst.-Nr. 818 Flst.-Nr. 819 Flst.-Nr. 820 Flst.-Nr. 852/4 (Teilfläche) Flst.-Nr. 1086 (Teilfläche) Flst.-Nr. 1867/2 Flst.-Nr. 1867/32 Flst.-Nr. 1867/42 Flst.-Nr. 1867/47 Flst.-Nr. 1867/48 jeweils der Gemarkung Eichstätt (Anlage 1) Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre würde kraft Gesetzes gem. § 17 Abs. 1 BauGB nach Ablauf von 3 Jahren am 25.07.2014 um 24.00 Uhr außer Kraft treten. 3. Weiteres Vorgehen a) Die städtebauliche Aktualisierung und Klarstellung der zeichnerischen und textlichen Planaussagen konnten bis dato immer noch nicht abschließend behandelt werden. Dies kann erst mit den anstehenden Beschlussfassungen für die im Verfahren liegende Bebauungsplananpassung und deren Folgeplanun- Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 33 gen vollzogen werden. Nach wie vor stehen für gewichtige Teilbereiche der Verkehrs- und Freiraumanlagen die Entwurfsfreigaben des Wettbewerbsverfahrens sowie die Berücksichtigung der Anfang 2014 beschlossenen Entwicklungsparameter „ISEK-Eichstätt 2020“ aus. Der Abschluss o. g. Planungsschritte ist nicht vor Ende 2014/Anfang 2015 zu erwarten. b) Da die besonderen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre nach wie vor fortbestehen, kann die Frist für die Geltungsdauer letztmalig bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre ist im Hinblick auf die Geltungsdauer gemäß dem Satzungstext (Anlage 2) zu beschließen und ortsüblich umgehend bekannt zu machen. Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den dargestellten Sachstand zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre gemäß Anlage 1, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zur Kenntnis und beschließt die Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB um bis zu einem weiteren Jahr. Der Stadtrat beschließt dafür folgende Satzung: „Satzung der Großen Kreisstadt Eichstätt über die erneute Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt“ Aufgrund von § 17 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 14 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Eichstätt folgende Satzung über die erneute Verlängerung einer als Satzung beschlossenen Veränderungssperre: §1 Räumlicher Geltungsbereich Die mit Satzung vom 04.08.2011 erlassene und mit Satzung vom 26.07.2013 verlängerte Veränderungssperre zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt“ für die Grundstücke Flst.-Nr. 814 (Teilfläche) Flst.-Nr. 815 Flst.-Nr. 817 Flst.-Nr. 818 Flst.-Nr. 819 Flst.-Nr. 820 Flst.-Nr. 852/4 (Teilfläche) Flst.-Nr. 1086 (Teilfläche) Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 34 Flst.-Nr. 1867/2 Flst.-Nr. 1867/32 Flst.-Nr. 1867/42 Flst.-Nr. 1867/47 Flst.-Nr. 1867/48 jeweils der Gemarkung Eichstätt, wird um ein weiteres Jahr verlängert. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in dem anliegenden Plan hellblau unterlegt dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung. §2 Verbote (1) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden. (2) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. §3 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten (1) Die erneute Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf des 24.07.2015. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.“ 2. Die Verwaltung wird in diesem Sinne beauftragt, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, siehe Anlage 2, umgehend ortsüblich bekannt zu machen und insgesamt das Weitere zu veranlassen. Anwesend: 22 Stadträte Die Beschlussfassung erfolgt mit 20 gegen 2 Stimmen der Stadträte Engelhard und Gabler-Hofrichter. ___________________________ Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 35 Protokoll-Nr. 183 (Vorlage 2014/263) Betreff: Bauleitplanung Nachbarstädte - Stadt Ingolstadt; Stellungnahme der Stadt Eichstätt nach § 4 Abs.1 BauGB sowie interkommunale Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 930 Ä II "Zuchering - Weiherfeld" Vorgang: 1. Ausgangslage a) Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat am 05.06.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 930 Ä II „Zuchering - Weiherfeld“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Parallelverfahrens beschlossen. b) Mit Schreiben vom 30.06.2014 wurde die Stadt Eichstätt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gebeten, zu den Planungen bis zum 11.08.2014 Stellung zu nehmen. 2. Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes Die vollständige Planung nebst Begründung zu o. g. Bauleitplanverfahren sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Die Vorlage selbst beschränkt sich auf die Kurzfassung des Stadtplanungsamtes Ingolstadt. a) Angaben zum Standort Die Stadt Ingolstadt hat am 21.07.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 930 Gewerbegebiet „Zuchering - Weiherfeld" beschlossen. O. g. Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 26,4 ha und liegt ca. 6 km südlich des Stadtkernes. Es grenzt im Norden an die Bundesstraße 16 neu und im Osten an das Militärgelände der Immelmann-Kaserne. An den übrigen Seiten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Mit der am 26.07.2007 gesatzten 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 930 Ä II wurde eine ca. 11,7 ha große Sondergebietsfläche für einen Möbelmarkt und einen Bau- und Gartenmarkt ausgewiesen. Die landesplanerische Beurteilung ergab eine Verkaufsflächenbegrenzung und eine Begrenzung der innenstadtrelevanten Randsortimente für beide Märkte, die im Bebauungsplan festgesetzt wurde. Derzeit sind neben der damals bereits bestehenden Tankstelle und der Viehzucht-Versteigerungshalle der Möbelmarkt, der Bau- und Gartenmarkt, eine Zweiradwerkstatt und ein Baumaschinenverleih in dem Baugebiet realisiert worden. b) Art des Vorhabens Für die noch unbebauten Grundstücke westlich der Straße Am Weiherfeld und südlich der Tankstelle besteht nun die konkrete Ansiedlungsabsicht eines Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 36 Gartenfachmarktes, der aufgrund seiner Verkaufsfläche in einem Gewerbegebiet unzulässig ist. Sie erfordern als bauplanungsrechtliche Voraussetzung die Änderung der Nutzungsart in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel i.S. des § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung groß- und kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, Gartenfachmarkt. c) Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Es ist vorgesehen eine ca. 1,73 ha große Fläche des ursprünglichen Gewerbegebietes in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartenfachmarkt umzuwidmen. Nach Angaben des Investors sind folgende Verkaufsflächen geplant: Gartenfachmarkt / gesamte VKF (gewertet) davon: Gartenbedarf, Blumen, Pflanzen Zooartikel Randsortimente 5.000m² 3.800 m² 700 m² 500 m² Darüber hinaus soll auf einer knapp 1 ha großen Teilfläche östlich der Einmündung Am Weiherfeld – Am Hochfeldweg, die bislang als Fläche für Stellplätze festgesetzt ist, eine gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Auf der ausgewiesenen Erweiterungsfläche für den Baumarkt werden die Baugrenzen zurückgenommen und diese Teilfläche als Fläche für Stellplätze ausgewiesen. Darüber hinaus wird die maximal zulässige Wandhöhe für diesen Bereich von 12 m auf 16 m erhöht. d) Lage Größe und Beschaffenheit des Baugebietes Das vom Änderungsbeschluss betroffene Gewerbegebiet „Weiherfeld“ liegt ca. 6 km Luftlinie südlich vom Stadtkern Ingolstadts entfernt. Es grenzt im Norden an die Bundesstraße 16 neu und im Osten an das Militärgelände der Immelmann-Kaserne. An den übrigen Seiten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der Änderungsbereich für das Sondergebiet zeigt nachfolgende Flächenbilanzen auf: Gesamtfläche Gewerbe- und Sondergebiet „Weiherfeld“ Nettobauland gesamt Sondergebiet Gewerbegebiet ca. 26,4 ha ca. 18,8 ha ca. 12,4 ha ca. 6,4 ha e) Ablauf des Bauleitplanverfahrens Die derzeitige Beteiligung der Fachbehörden und Nachbargemeinden erfolgt für den vorliegenden Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB. Parallel hierzu wird auf Entscheid von der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde die landesplanerische Überprüfung des erheblich überörtlich raumbedeutsamen Vorhabens im Wege eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens gemäß Art. 26 BayLplG durchgeführt. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 37 3. Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes stellen entsprechend die Gebietskategorien und Flächenangaben der Änderung des Bebauungsplanes dar. Die Planzeichnung ist aus der Anlage 3 ersichtlich, die Begründung mit Umweltbericht ist in der Anlage 4 dargestellt. 4. Stellungnahme der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung werden durch o. g. Bauleitplanung die Belange der Großen Kreisstadt Eichstätt im erheblichen Umfang berührt. Die geplante Ansiedlung der großflächigen Einzelhandelsbetriebe „BaumartGartencenter-Möbel“ sollen die Warenangebotslücken der Standorte München, Nürnberg und Augsburg schließen. Bedauerlicherweise lässt sich der genaue Flächenzuwachs an Verkaufsflächen nur bedingt verifizieren. So sollen neben dem bestehenden Bau- und Gartenfachmarkt (SO1) mit ca. 12.050 m² Verkaufsfläche und dem bestehenden Möbelhaus (SO2) mit 46.650 m² Verkaufsfläche neu ein Gartenfachmarkt (SO4) mit ca. 5.000 m² Verkaufsfläche und neu ein Möbelhaus (SO3) mit jetzt größerer Wandhöhe und 20.000 m² Geschossfläche sowie weitere gewerbliche Nutzungen hinzukommen. Die Text- und Planangaben informieren bezüglich der beabsichtigten Nutzungen nicht eindeutig und erschweren die Beurteilung, da weder der Bestand noch der Zuwachs zweifelsfrei zu erkennen ist. Unzweifelhaft lassen die geplanten Dimensionen der Verkaufsflächen raumwirksame Verflechtungen erkennen. Bereits heute verursachen die großflächigen Einzelhandelsstandorte „Westpark-Ingolstadt“ und „Ingolstadt Village“ durch Kaufkraftabflüsse negative Auswirkungen auf das Mittelzentrum Eichstätt und einen belegbar wachsenden Flächenleerstand der innerstädtischen Einzelhandelslagen. Die dargelegten Planungen des Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ werden das Mittelzentrum Eichstätt weiter schwächen, steigende Kaufkraftabflüsse durch die weitere Erhöhung der Gesamtverkaufsflächen auf ca. 60.800 m² hervorrufen und dem Einzelhandelsstandort Eichstätt insbesondere durch die Randsortimentsflächen von ca. 9.600 m² mit zentrenrelevanten Waren schaden. In der Folge werden die Bemühungen der Stadt Eichstätt zur „Aktivierung der Innenstadt“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms konterkariert. Die Stadt Eichstätt spricht sich daher in Gänze gegen die vorliegende Planung aus und nimmt in keiner Art und Weise raumbedeutsame Kaufkraftabflüsse hin. Beratung: Stadträtin Gottstein stellt den Antrag, dass heute bereits in der vorstehenden Angelegenheit eine Entscheidung getroffen wird. Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 38 Beschluss: A. Beschlussfassung zum Antrag auf heutige Entscheidung Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu dem Tagesordnungspunkt getroffen wird. Die Beschlussfassung erfolgt mit 21 Stimmen gegen eine Stimme von Stadtrat Haugg. B. Beschlussfassung über die Stellungnahme der Stadt Eichstätt 1. Der Stadtrat der Stadt Eichstätt nimmt von den Ausführungen der Stadt Ingolstadt zum Bebauung- und Grünordnungsplan einschl. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Nr. 930 ÄII Gewerbegebiet/Sondergebiet „Zuchering - Weiherfeld“ Kenntnis und erhebt gegen die dargelegten Planungen in der Fassung Stand: Juni 2014 im Hinblick auf die raumbedeutsamen Kaufkraftverlagerungen zum Nachteil der Stadt Eichstätt grundlegende Einwände. 2. Die Verwaltung wird in diesem Sinne beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 21 Stimmen gegen 1 Stimme von Stadtrat Dr. Eisenkeil. Anwesend: 22 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 184 (Vorlage 2014/289) Betreff: Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung von Bauland in Wasserzell Vorgang: Stadtrat Dr. Schieren hat mit Schreiben vom 01.07.2014 für die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt: "Die Klage nach fehlendem Bauland für junge Wasserzeller Familien besteht schon länger. Nachdem nun in den letzten Jahren mehrere junge Wasserzeller wegen fehlender Baumöglichkeiten den Stadtteil verlassen haben, sollte jetzt Abhilfe geschaffen werden. Die SPD-Fraktion bittet zu prüfen, ob die Möglichkeit zur Schaffung von Bauland auf folgenden grob beschriebenen Flächen besteht: Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 39 a) zwischen Steghäuser und dem Anwesen Bauer; b) Richtung Ochsenfeld unterhalb der Bebauung beim Bahnhof; c) Nahe des Sportplatzes. Den bereits verschiedentlich genannten Grund, kein Bauland ausweisen zu können, weil Baulücken auf privaten Grundstücken vorhanden seien, lässt die SPD-Fraktion nicht gelten. In vielen Gemeinden im Umland werden immer wieder neue Bebauungspläne erstellt, obwohl es auch dort Baulücken gibt. Die SPD-Fraktion bittet, diesen Antrag seitens des Bauamtes ohne Hinzuziehung von Gutachtern so zu bearbeiten, dass er unmittelbar nach der Sommerpause im Hauptausschuss vorberaten und in der darauf folgenden Sitzung des Stadtrates ggf. beschlossen werden kann." Beschluss: Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass der vorstehende Antrag weiterverfolgt wird. Anwesend: 22 Stadträte Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. ___________________________ Protokoll-Nr. 185 (Vorlage 2014/288) Betreff: Antrag der CSU-Fraktion zur Prüfung der Überschwemmungsgebietsflächen mit einer anschließenden Ausweisung von Bauland im Stadtteil Wasserzell Vorgang: Stadtrat Tratz hat mit Schreiben vom 07.07.2014 für die CSU-Fraktion folgenden Antrag gestellt: "In der Ausgabe des Eichstätter Kuriers vom 02. Juli 2014 wurde über eine nun aktuell vorliegende Gefahrenkarte berichtet, die auf eine Ausweitung der derzeit aktuellen Überschwemmungsgebiete hinweist. Für den Stadtteil Wasserzell war das Hochwasser immer ein Thema. Im Flächennutzungsplan der Stadt Eichstätt wurden seinerzeit auch wegen bestehender Unklarheiten zwischen dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und der Stadt Eichstätt verschiedene Flächen als sog. "weiße Flecken" belassen. Zu diesen Flächen wurde keine Aussage bezüglich einer möglichen Nutzung getroffen. Im damaligen Beschluss des Stadtrates wurde hierzu eine Weiterverfolgung der Behandlung dieser "weißen Flecken" beschlossen. Leider wurde dieses Thema seit dem Jahre 2004 nicht weiterverfolgt, obwohl ich in den letzten Jahren wiederholt darum gebeten hatte. Es ist Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 40 zu befürchten, dass durch eine Verschärfung der Überschwemmungsgebietsgrenzen künftig keinerlei bauliche Nutzung auf diesen Flächen zugelassen wird. Ich beantrage daher, der Stadtrat möge beschließen, dass eine Überprüfung dieser Flächen vorzunehmen ist. Es soll geprüft werden, welche Nutzungen auf diesen Flächen in Zukunft stattfinden können, insbesondere ob dort Bauflächen ausgewiesen werden können. Weiterhin bitte ich in diesem Zusammenhang um Prüfung weiterer alternativer Flächen zur Ausweisung von Bauland im Stadtteil Wasserzell, wie dies von mir, aber auch von weiteren "Wasserzellern" in den Bürgerversammlungen der letzten Jahre immer wieder vorgebracht wurde." Beschluss: Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass der vorstehende Antrag weiterverfolgt wird. Anwesend: 22 Stadträte Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. ___________________________ Protokoll-Nr. 186 (Vorlage 2014/258) Betreff: Wirtschaftsplan des Altenheims der Eyb'schen Heilig-Geist-SpitalStiftung Eichstätt für das Haushaltsjahr 2014 Beschluss: Der Stadtrat beschließt folgenden Wirtschaftsplan des Altenheims der Eyb’schen Heilig-Geist-Spital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2014: A) Erfolgsplan Der Stadtrat genehmigt den Erfolgsplan des Altenheims für das Haushaltsjahr 2014 gemäß den beigefügten Unterlagen vom Juni 2014. Die Gesamtleistung in Einnahmen und Ausgaben beträgt 4.596.000 €. B) Finanzplan Der Finanzplan des Altenheims für das Haushaltsjahr 2014 wird in der vorgelegten Form genehmigt. Er schließt wie folgt ab: Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 - Vermögensplan Jahr 2014 2015 2016 2017 - Seite 41 Ausgaben € 804.900 267.400 271.400 277.600 Deckungsmittel € 804.900 267.400 271.400 277.600 Aufwendungen € 4.596.000 4.683.400 4.766.700 4.866.500 Erträge € 4.520.300 4.605.800 4.685.300 4.781.600 Erfolgsplan Jahr 2014 2015 2016 2017 C) Stellenplan Der Stellenplan des Altenheims für das Haushaltsjahr 2014 wird wie vorgelegt beschlossen. D) Vermögensplan Der Vermögensplan des Altenheims für das Haushaltsjahr 2014 wird in der vorgelegten Form genehmigt. Er schließt wie folgt ab: verfügbare Mittel benötigte Mittel 804.900 € 804.900 € Der Vermögensplan ist somit ausgeglichen. Anwesend: 21 Stadträte Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. ___________________________ Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 42 Protokoll-Nr. 187 (Vorlage 2014/259) Betreff: Haushaltsplan 2014 der Eyb'schen Heilig-Geist-SpitalStiftung Eichstätt Beschluss: Der Stadtrat beschließt folgende HAUSHALTSSATZUNG der Eyb'schen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Eichstätt für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) erlässt die Eyb'sche Heilig-Geist-Spital-Stiftung Eichstätt folgende Haushaltssatzung: §1 1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 513.100,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 174.000,00 € ab. 2) Der als Anlage zum Haushaltsplan beigefügte Wirtschaftsplan des Altenheimbetriebs für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit 4.520.300,00 € 4.596.000,00 € und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 804.900,00 € Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 43 §2 1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans des Altenheimbetriebs werden nicht aufgenommen. §3 1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Altenheimbetriebs werden nicht festgesetzt. §4 1) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 2) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Altenheimbetriebs werden nicht beansprucht. §5 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. ________________________________ Außerdem wird der Finanzplan 2013/2017 genehmigt, der als Anlage dem Haushaltsplan angefügt ist. Anwesend: 21 Stadträte Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. ___________________________ Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 44 Protokoll-Nr. 188 (Vorlage 2014/096/1) Betreff: Information, Verschiedenes; Absage des Termin für die vorgezogene Bürgerbeteiligung zur 12. Änderung des FNP und Änderung des Bebauungsplans Nr. 10, BA II "Am Seidlkreuz Sportflächen" Niederschrift: Oberbürgermeister Steppberger informiert, dass die für Montag, 28.07.2014, im Alten Stadttheater vorgesehene vorgezogene Bürgerbeteiligung zur 12. Änderung des FNP und Änderung des Bebauungsplans Nr. 10, BA II "Am Seidlkreuz Sportflächen" wegen Überkreuzung von Terminen entfällt. Die Veranstaltung wird nach der Sommerpause neu terminiert. Anwesend: 21 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 188a) (Vorlage 2014/326) Betreff: Information, Verschiedenes; Eichstätter Wochenmarkt; Aufbauzeiten Niederschrift: Oberbürgermeister Steppberger informiert, dass sich ein Beschicker des Eichstätter Wochenmarktes an die Stadt gewandt hat und um Änderung der Aufbauzeiten gebeten hat. Er wird sich zusammen mit Herrn Ziegelmeier vom Amt für öffentliche Ordnung um eine Lösung bemühen. Anwesend: 21 Stadträte ___________________________ Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014 Seite 45 Protokoll-Nr. 188b) (Vorlage 2014/327) Betreff: Information, Verschiedenes; Eichstätter Kulturtage vom 03. bis 21. Juli 2014, 125-Jahr-Feier der Feuerwehr Buchenhüll vom 18.07. bis 20. Juli 2014, Fischerfest vom 18.07. bis 20. Juli 2014; Dank Niederschrift: Oberbürgermeister Steppberger dankt ganz herzlich den Veranstaltern und Beteiligten der Eichstätter Kulturtage, der 125-Jahr-Feier der Feuerwehr Buchenhüll und des Fischerfestes. Diese Feste bzw. Veranstaltungen waren für die Stadt eine Bereicherung. Anwesend: 21 Stadträte ___________________________ Protokoll-Nr. 188c) (Vorlage 2014/102) Betreff: Information, Verschiedenes; Westenstraße; Straßensanierung im Bereich von der Fischergasse/Westenstraße 2 bis zur Einmündung Pfahlstraße/Westenstraße 9 Niederschrift: Stellv. Stadtbaumeister Schütte informiert, dass die Sanierungsarbeiten in der Westenstraße von der Fischergasse/Westenstraße 2 bis zur Einmündung Pfahlstraße/Westenstraße 9 ausgeschrieben wurden. Es gingen jedoch keine verwertbaren Angebote ein, so dass die Ausschreibung aufgehoben werden muss. Es erfolgt eine provisorische Sanierung durch Asphaltierung der Straßenoberfläche. Im Rahmen des Ausbaus der Pedettistraße wird der Straßenbereich Westenstraße/Einmündung Fischergasse/Westenstraße 2 bis Einmündung Pfahlstraße endgültig saniert. Anwesend: 21 Stadträte ___________________________ Der Vorsitzende: Die Protokollführerin: Andreas Steppberger Oberbürgermeister Gabriela Schneider Verwaltungsangestellte