Alpendorf Dachstein-West - Landversand
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Alpendorf Dachstein-West - Landversand
E-Papers zur Salzburger Raumplanung ▪ Band 3 R a u m p l a n u n g Alpendorf Dachstein-West Eine Studie zum Geschäftsmodell, zur Umsetzung, zur Nutzung und zu den Auswirkungen in der Region. II Alpendorf Dachstein-West E-PAPERS ZUR SALZBURGER RAUMPLANUNG Band 3 Fachreferent Raumforschung und grenzüberschreitende Raumplanung in der Abteilung Raumplanung III Impressum: Medieninhaber: Land Salzburg Herausgeber: Univ.-Doz. Dr. Franz Dollinger, Fachreferent für Raumforschung und grenzüberschreitende Raumplanung, Abteilung Raumplanung Auftraggeber: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Raumplanung Verfasser: Mag. Richard Schoßleitner, Büro für Geographie und Raumforschung Herstellung: Fachreferent Raumforschung und grenzüberschreitende Raumplanung Alle 5020 Salzburg Erscheinungsort: Salzburg April 2013 IV Alpendorf Dachstein-West E-PAPERS ZUR SALZBURGER RAUMPLANUNG Band 3 Richard SCHOßLEITNER Alpendorf Dachstein West Eine Studie zum Geschäftsmodell, zur Umsetzung und zu den Auswirkungen in der Region Salzburg, im April 2013 V Hinweis: In der Schriftenreihe „E-Papers zur Salzburger Raumplanung“ werden Grundlagenarbeiten, Projektberichte aus dem Bereich der Salzburger Raumforschung und Raumplanung als PDFDokument veröffentlicht und auf der Homepage des Landes Salzburg unter „Landversand“ in der Kategorie „Bauen / Wohnen“ unter „Raumplanung“ zum Download zur Verfügung gestellt: www.salzburg.gv.at/landversand Für den Inhalt der Arbeiten sind die oder der Verfasser verantwortlich. Deren bzw. dessen Meinung muss nicht in allen Fällen mit der Meinung der Abteilung Raumplanung im Land Salzburg als Auftraggeber identisch sein. VI Inhalt 1 Grundlagen der Studie ........................................................................................ 3 1.1 Aufgabenstellung ................................................................................................... 3 1.2 Methodik................................................................................................................ 4 1.3 Leitfaden ................................................................................................................ 5 2 Überblick für den „schnellen Leser“ ................................................................. 6 2.1 Geschäftsmodell .................................................................................................... 6 2.1.1 Projektfinanzierung ....................................................................................... 6 2.1.2 Rendite / Wirtschaftlichkeitsprognose .......................................................... 6 2.1.3 Besitzverhältnisse .......................................................................................... 7 2.1.4 Betriebsführung ............................................................................................. 8 2.1.5 Vermietung und Vermarktung ...................................................................... 9 2.1.6 Vertraglicher Rahmen ................................................................................. 10 2.2 Umsetzungsprozess und -stand............................................................................ 10 2.2.1 Voraussetzungen ......................................................................................... 10 2.2.2 Umsetzungsprozess ..................................................................................... 12 2.2.3 Umsetzungsstand......................................................................................... 13 2.3 Nutzung des Alpendorfs Dachstein-West ........................................................... 16 2.3.1 Übernachtungen und Auslastung im Alpendorf .......................................... 16 2.3.2 Gästeschicht / Gästestruktur im Alpendorf ................................................. 17 2.3.3 Gefahr der Zweitwohnungsnutzung im Alpendorf ..................................... 19 2.4 Auswirkungen des Alpendorfs ............................................................................ 20 2.4.1 Auswirkungen auf lokale / regionale Beherbergungsbetriebe .................... 20 2.4.2 Auswirkungen auf lokalen / regionalen Einzelhandel ................................ 22 2.4.3 Auswirkungen auf lokale / regionale Gastronomie ..................................... 22 2.4.4 Auswirkungen auf lokale / regionale touristische Infrastruktur .................. 23 2.4.5 Direkte Auswirkungen – Abgaben und Steuern.......................................... 24 1 2.5 Ableitung von Thesen – Ansatzpunkte für künftige Genehmigungsverfahren ... 25 2.5.1 Erfolgsversprechende Umsetzung Ferienhausdorf ..................................... 25 2.5.2 Erfolgsversprechende Betriebsführung Ferienhausdorf .............................. 26 2.5.3 Abschätzung Nutzung Ferienhausdorf ........................................................ 27 2.5.4 Abschätzung Auswirkungen Ferienhausdorf .............................................. 28 3 Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) ........................... 30 3.1 Aktensichtung und Vor-Ort-Begehungen............................................................ 30 3.1.1 Voraussetzungen für die Umsetzung des Alpendorfs Dachstein-West....... 31 3.1.2 Vorgaben und deren Umsetzung im Alpendorf Dachstein-West ................ 36 3.2 Statistische Auswertungen................................................................................... 43 3.2.1 Nächtigungsentwicklung ............................................................................. 43 3.2.2 Nächtigungsentwicklung nach Kategorien / Bettenangebot ....................... 45 3.2.3 Bettenauslastung und saisonale Betrachtung .............................................. 47 3.2.4 Liftnutzung Annaberger Zwieselalmbahnen ............................................... 49 3.3 Befragungen ........................................................................................................ 51 3.3.1 Gästebefragungen ........................................................................................ 51 3.3.2 Befragungen von Schlüsselakteur_innen .................................................... 65 3.3.3 Befragungen zu Auswirkungen des Alpendorfs ......................................... 90 3.4 Analyse vertraglicher Rahmen ............................................................................ 98 3.4.1 Vertraglich festgelegte Besitzverhältnisse .................................................. 98 3.4.2 Vertragliche Absicherung touristische Nutzung ......................................... 99 2 Studie Alpendorf Dachstein-West 1 Grundlagen der Studie 1.1 Aufgabenstellung Grundlagen der Studie In den letzten Jahren kam es im Land Salzburg zu einer Häufung von Projektanträgen für neue touristische Beherbergungsformen. Insbesondere werden durch (ausländische) Großinvestoren auf Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe vermehrt Ferienhausdörfer1 („Hüttendörfer“) abseits geschlossener Siedlungen beantragt und auch errichtet. Neben der steigenden Belastung für den öffentlichen Haushalt (Erschließung, Versorgung, Entsorgung), sind zunehmender Flächenverbrauch und ökologische sowie ästhetische Beeinträchtigungen der Erholungslandschaft die offensichtlichsten negativen Konsequenzen/Bedenken dieser Entwicklung. Aus raumordnerischer Sicht ist zudem problematisch, dass diese Ferienhausdörfer zwar als touristische Beherbergungs(groß)betriebe gewidmet, in weiterer Folge jedoch an private Einzelinvestoren weiterverkauft werden. Dies birgt die Gefahr, dass solche Unterkünfte in der Zukunft (z. B. bei eingeschränkter Vermietbarkeit oder in touristischen Krisenzeiten), trotz gesetzlicher Regelung, als Zweitwohnsitze genutzt werden (vgl. ROB 2011). Eines dieser Ferienhausdörfer – das „Alpendorf Dachstein-West“ in der Gemeinde Annaberg-Lungötz – wird in der gegenständlichen ex-Post-Analyse im Auftrag des Amtes der Salzburg Landesregierung, Abteilung Raumplanung, näher beleuchtet. Insbesondere soll eruiert werden, ob Vorgaben und gegebene Versprechungen im Umsetzungsprozess eingehalten wurden, auf welchem Geschäftsmodell es basiert, wie sich die Nutzung im Alpendorf darstellt (z.B. Gefahr der Zweitwohnungsnutzung) und inwieweit - mit Blick auf die Auswirkungen - die optimistischen Erwartungshaltungen auch tatsächlich in Erfüllung gegangen sind (= entstandener Mehrwert für Gemeinde und Region). Die hier gewonnenen Erkenntnisse sollen in weiterer Folge bei der Beurteilung künftiger Projektanträge bzw. bei Genehmigungsverfahren von Ferienhausdorfprojekten sowie bei der Ausarbeitung des in Vorbereitung befindlichen Sachprogramms zum Thema „Raumordnung und touristische Entwicklungen“ Berücksichtigung finden. 1 In dieser Arbeit wird unter dem Begriff Ferienhausdorf eine zum Zweck der touristischen Nutzung errichtete dorfähnliche Struktur, bestehend aus einzelnen Ferienhäusern mit maximal einer Wohneinheit und einem Zentralgebäude, verstanden. 3 1.2 Methodik Die Untersuchungen zum Alpendorf Dachstein-West wurden in zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt. Die erste Bearbeitungsphase erstreckte sich von August 2011 bis Oktober 2011, der zweite Bearbeitungsschritt begann im Dezember 2011 und wurde mit November 2012 abgeschlossen. Nachfolgend werden die Erhebungsmethoden gelistet, die bei der Studie zum Alpendorf Dachstein-West Anwendung fanden: Tabelle 1: Überblick der angewandten Erhebungsmethoden Aktensichtung • Durchsicht der Planungs- und Widmungsakte (REK Änderung, FWP-Abänderung, Bebauungsplan, baubehördliche Bescheide etc.) hinsichtlich behördlicher Vorgaben Vor-Ort-Analysen (Begehungen, Fotodokumentation, Gespräche) • Basisanalysen (Sommersaison 2011), • Detailanalysen (Wintersaison 2011/12) sowie • Vergleichserhebungen (Ende Sommersaison 2012) Statistische Auswertungen • Nächtigungs- und Bettenstatistik (Alpendorf / Gemeinde / Region) • Liftnutzung Annaberger Zwieselalmbahnen • Schlüsselakteur_innen: frühere Verwaltung Alpendorf (ADW) / Projektentwickler, neue Verwaltung Alpendorf (ADWALL), Vertreter der Gemeinde Annaberg-Lungötz, zuständige Baubehörde und Rechtsbegleitung im Projekt, Verein der Eigenvermieter_innen im Alpendorf • Gäste des Alpendorfs (Befragungen im Sommer und Winter jeweils zur Haupt- und Nebensaison) • Anbieter touristischer Infrastruktur (AnnabergerZwieselalmbahnen), touristischer Beherbergung (Tourismusverband Annaberg-Lungötz) und umliegender Gastronomie (Dolomitenhof, Holzer Hütt´n) • Bauträgervertrag, • Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag Befragungen Analyse vertraglicher Rahmen Diese unterschiedlichen methodischen Zugänge, ermöglichen eine sachlich fundierte Beurteilung („mehrdimensionale Verifizierung“) des Geschäftsmodells, des Umsetzungsprozesses und -stands, der Nutzung und der Auswirkungen des Alpendorfs. 4 Studie Alpendorf Dachstein-West 1.3 Grundlagen der Studie Leitfaden Im Überblick für den „schnellen Leser“ (siehe Kapitel 2), werden die gesammelten Erhebungsergebnisse der Studie zum Alpendorf Dachstein-West - zusammengefasst nach Themengebieten (Geschäftsmodell, Umsetzungsprozess und –stand, Nutzung des Alpendorfs und Auswirkungen des Alpendorfs) - gekürzt dargestellt (deskriptive Analyse). Abgerundet wird dieses Kapitel mit einer Ableitung von Thesen zu Ferienhausdörfern. Zum einen werden hierbei wesentliche Voraussetzungen angeführt, die für eine erfolgreiche Umsetzung und eine erfolgreiche Betriebsführung eines Ferienhausdorfes sprechen. Zum anderen finden sich hier Ansatzpunkte zur Abschätzung der Nutzung und der Auswirkungen eines Ferienhausdorfes wieder. Insbesondere diese Thesen können bei Beurteilung künftiger Projektanträge bzw. bei Genehmigungsverfahren von Ferienhausdörfern Berücksichtigung finden. Für weitergehende Informationen wird auf Kapitel 3 verwiesen. Um eine größtmögliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, werden hier die durchgeführten Erhebungsarbeiten detailliert ausgewertet bzw. die gesammelten Erhebungsergebnisse umfassend aufbereitet: Aktensichtung und Vor-Ort-Begehungen, statistische Auswertungen, Befragungen (Gästebefragungen, Befragungen von Schlüsselakteur_innen, Befragungen zu Auswirkungen) und Analyse des vertraglichen Rahmens. Auf einen Anhang wird aufgrund des Umfangs verzichtet. Zusätzliche Informationen zum Alpendorf Dachstein-West bietet eine Materialiensammlung: Fotodokumentation, Fragebögen, Bauträger- bzw. Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag, Preisstaffelung Alpendorf, Lageplan Alpendorf und Übersichtsplan AnnabergerZwieselalmbahnen; 5 2 Überblick für den „schnellen Leser“ 2.1 Geschäftsmodell 2.1.1 Projektfinanzierung Die Projektfinanzierung erfolgt im Alpendorf Dachstein-West fast zur Gänze durch den Verkauf der Ferienhäuser. Einzig der Kanalanschluss wurde in Form einer Wirtschaftsförderung (von ca. € 300.000,-) durch die Gemeinde finanziert. Der Kaufpreis eines Ferienhauses liegt – in Abhängigkeit von Grundstücksgröße und baulicher Ausführung - zwischen € 220.000 und € 300.000. Laut Projektentwickler ist ein Ferienhausdorf dieser Größenordnung (ca. € 20-30 Mio. Nettoinvestitionssumme), aufgrund kaum vorhandener Großinvestoren, nur mit Beteiligungskapital zu schaffen. Dabei ist die Umsetzungsmöglichkeit von Geschäftsanteilen (Aktien oder Gesellschaftsanteile) am Markt begrenzt – der Weg über den Verkauf von Einzeleigentum zeigt sich marktgängig2. Ein zusätzlicher Vorteil dieses Finanzierungsmodells ist die Verminderung des Konkursrisikos. In einem Ferienhausdorf wird das Risiko auf 100 Eigentümer_innen verteilt und diese sind wiederum über ihr Ferienhaus/Grundstück abgesichert. Die Verkäufe der Ferienhäuser wurden – vorrangig über Vermittlung durch Makler (Vertriebsnetzwerk!) – von der Besitz- und Verwaltungsgesellschaft vollzogen. 2.1.2 Rendite / Wirtschaftlichkeitsprognose Der Kaufpreis des Ferienhauses wird so gewählt, dass zum einen die Gewinne im Errichtungsprozess 15-20 % der Nettoinvestitionssumme nicht übersteigen (im Alpendorf wären das ca. € 5 Mio.) und sich zum anderen für die Eigentümer_innen - auf Grundlage der zu erwartenden Mieteinnahmen - eine Wirtschaftlichkeit (Rendite) ergibt, die höher ist als bei konservativer Kapitalanlage (z. B. Bankverzinsung). Erst damit wird ein Ferienhaus für Anleger interessant3. 2 3 Die Einzelfinanzierung kann bis zu 60 % mit Fremdkapital erfolgen (Bankkredite), der Rest ist durch Eigenleistung aufzubringen. Zudem sind u.a. auch der Wertzuwachs der Immobilie, die sichere Anlage oder die Möglichkeit der Eigennutzung wesentliche Faktoren bei Kaufentscheidung (siehe auch 2.3.3 „Motive Ferienhauskauf“). 6 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Bei einem derartigen Projekt ist mit einer Rendite von ca. 4 % / Jahr zu rechnen. Von den Verkäufer_innen (Maklern) wurden jedoch auch Renditeversprechungen bis zu 8 % gegeben („Verkaufsmärchen“). Im Alpendorf bewegt sich die derzeitige Rendite, von jenen Eigentümer_innen die über die Verwaltungsgesellschaft vermieten, jedoch nur zwischen 0 und 3 % (-> unzufriedene Investoren). Eine konkrete Voraussage der zu erwartenden Rendite ist generell „unseriös“, da diese von zahlreichen Variablen abhängig ist: Eigenkapitalanteil bei Finanzierung, Ausmaß der Eigennutzung (Dauer und Zeitpunkt), Betriebskosten, Vermarktung und Vertrieb (Nächtigungen), bauliche Abwicklung (Probleme oder nicht) etc. 2.1.3 Besitzverhältnisse Ein Ferienhausdorf besteht aus verschiedenen Typen von Ferienhäusern4 (inkl. dazugehörigen Grundstücken), einem Zentralgebäude und den Allgemeinflächen. Die Ferienhäuser und das dazugehörende Grundstück befinden sich in Einzeleigentum der Ferienhauskäufer_innen. Darüber hinaus erwerben diese beim Kauf des Ferienhauses Anteile an den Allgemeinflächen (Feuchtwiese, Straßen, Gehwege und technische Infrastruktur). Beim Zentralgebäude wurde im Alpendorf die rechtliche Besitzkonstruktion anders als üblich gewählt5. Die Ferienhauseigentümer_innen erwarben mit jeweils € 10.900,--6 ein Nutzungsrecht am Zentralgebäude über 25 Jahre (= Fruchtgenussrecht). Nach Ablauf dieser Zeit, wäre das Zentralgebäude in den Besitz des gemäß Betriebsführungskonzepts vorgesehenen Betreibers über gegangen. Mit Übernahme der Eigentümer_innenverwaltung ADWALL wurde dieses Konstrukt rückgeführt und das Zentralgebäude von der neuen Verwaltung (samt Schuldenstand) übernommen7. Damit sind sämtliche Allgemeinanlagen im Alpendorf Dachstein-West im Miteigentum der Ferienhauseigentümer_innen. Das Miteigentum an den Allgemeinflächen ist jedoch noch nicht grundbücherlich übertragen und gehört damit (rechtlich) noch der Besitzund Verwaltungsgesellschaft (ADW). 4 Ferienhauskategorien im Alpendorf: Ferienhäuser mit 70 m2 und vier Betten, Ferienhäuser mit 90 m2 und sechs Betten, Ferienhäuser mit 90 m2 und acht Betten und Ferienhäuser mit 105 m2 und zehn Betten. Die Ferienhäuser sind mit Küche, Gasofen in Kaminoptik, Terrasse und Balkon und TV ausgestattet. 5 Bei anderen Ferienhausdörfern befindet sich das Zentralgebäude von Beginn an im Besitz der Ferienhauseigentümer_innen 6 In diesem Betrag ist auch ein Beitrag für die Anlaufkosten (Infrastrukturerrichtung etc.) enthalten. 7 Da der Verein der holländischen Eigentümer_innen Gesellschafter von ADWALL ist, befindet sich dadurch auch das Zentralgebäude de facto in Händen jener Ferienhauseigentümer_innen die über die Verwaltungsgesellschaft vermieten. 7 Die Erschließungstraße zum Alpendorf wurde von der Gemeinde Annaberg-Lungötz als Gemeindestraße übernommen. Diese ist damit für die Instandhaltung zuständig. 2.1.4 Betriebsführung Ablauf Nachdem der im Betriebsführungskonzept vorgesehene Betreiber die Verwaltung nicht übernahm, hatte während des Errichtungsprozesses der operative Bauträger die Verwaltung des Alpendorfs Dachstein-West interimistisch inne. Mit Eröffnung des Zentralgebäudes (1.1.2008) wurde das Alpendorf - mangels Interessenten notgedrungen vom Projektentwickler mit der Besitz- und Verwaltungsgesellschaft (ADW) betrieben (Einsetzen verschiedener Parkmanager/Geschäftsführer)8. Aufgrund Unzufriedenheit mit der bisherigen Betriebsführung (siehe Befragung neue Verwaltungsgesellschaft), wurde auf Beschluss der Eigentümer_innenvertretung die Verwaltungstätigkeit im Oktober 2011 – und wiederum notgedrungen („sonst wäre das Alpendorf ohne funktionierendes Zentralgebäude da gestanden“) - von der ADWALL GmbH übernommen. Geführt wird ADWALL und damit das Alpendorf von 4 Eigentümer_innen, die als ehrenamtliche Geschäftsführer_innen fungieren. Seit der Übernahme der Verwaltung, wurden bereits einige organisatorische Veränderungen vollzogen: transparente und fristgerechte Abrechnung der Mieteinnahmen und Betriebskosten, Einhebung eines Benutzungsentgelts für das Zentralgebäude auch von Eigenvermieter_innen, Aufhebung der öffentlichen Zugänglichkeit des Hallenbades und die Übernahme der Restaurantführung; Wirtschaftlich erfolgreiche Betriebsführung Laut Projektentwickler ist eine wirtschaftlich erfolgreiche Betriebsführung in einem Ferienhausdorf durchaus möglich. Ob dies mit den vorliegenden Voraussetzungen im Alpendorf Dachstein-West auch möglich ist, wird die Zukunft weisen. Derzeit decken zum Beispiel die Benutzungsentgelte nur die Betriebskosten für das Zentralgebäude ab. Die Zinsen für das Darlehen (übernommener Schuldenstand Zentralgebäude), Abschreibungen oder anfallende Reparaturkosten können derzeit kaum bezahlt werden. „Break Even“ wäre man laut ADWALL erst, wenn ca. 70 Ferienhäuser über die Verwaltung vermietet und damit die Anteile aus den Mieteinnahmen zur Verfügung stehen würden. Bei dieser Kalkulation wird jedoch 8 Es ist lt. Projektentwickler jedoch üblich, dass in der Projektanlaufphase (diese dauert normalerweise 3 Jahre) die Projektinitiatoren die Betriebsführung übernehmen. 8 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ bereits eine entsprechende Auslastung und Kostensenkung vorausgesetzt (z.B. Posten für Instandhaltung zu teuer, angestrebte Auslastung von ca. 160 VBT derzeit deutlich unterschritten etc.). Der Bau weiterer Ferienhäuser (mit Gästevermittlungsvertrag) soll aus Sicht der Verwaltung daher schnellstmöglich vorangetrieben werden. Zudem steht man in Verhandlung mit Eigenvermieter_innen, ob welche über die Verwaltung vermieten wollen (vgl. Kap. 3.3.2.2 bzw. 3.3.2.3). Die baulichen Mängel sollen weitestgehend noch auf Kosten des Bauträgers behoben werden (Vereinbarungen hierzu wurden bei Verwaltungsübernahme getroffen), die Betriebskosten soweit wie möglich gesenkt und die Auslastung erhöht werden. Das generelle Problem der Möglichkeit der Eigenvermietung, wird sich aus Sicht der neuen Verwaltung im Nachhinein kaum lösen lassen (siehe auch Kap. 2.1.5). 2.1.5 Vermietung und Vermarktung Vermietung Aktuell werden im Alpendorf 89 Ferienhäuser vermietet9: 29 davon von den Eigentümer_innen selbst, die restlichen 60 Ferienhäuser auf Grundlage eines abgeschlossenen Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrages über die Verwaltungsgesellschaft/ADWALL (hierfür müssen 25 % der Nettomieteinnahmen an die Verwaltung abgeben werden); Diese beiden Vermietergruppen sind auch in verschiedenen Vereinen organisiert: in einem niederländisch/englischen Verein der „ADWALL-Vermieter“ und einem deutsch/österreichischen Verein der Eigenvermieter_innen. Vermarktung Die Verwaltungsgesellschaft verkauft Übernachtungskontingente (um ca. 80 % des Preises) an Vermarktungs- und Vertriebsgesellschaften. Diese sollen wiederum für eine entsprechende Auslastung sorgen. Für das Alpendorf war bislang ausschließlich die Vertriebsgesellschaft EUROTOURS zuständig. Da bestehende Verträge von ADWALL übernommen werden mussten, war dies auch im abgelaufenen ersten Geschäftsjahr der Fall. Man befindet sich jedoch derzeit in einer Umstrukturierungsphase: Stärkung der Direktvermarktung, Vermarktung und Vertrieb über verschiedene Vermarktungsgesellschaften (breitere Streuung und Ausschalten des „Großhändlers“ EUROTOURS etc.); Ziel ist die Steigerung der Auslastung bei gleichzeitiger Reduktion 9 Ein Sonderfall ist jenes Ferienhaus, bei dem den Eigentümer_innen ein Hauptwohnsitz genehmigt wurde. Ein weiterer Ferienhauseigentümer weigert sich laut ADWALL zu vermieten („Schwarzes Schaf“). 9 der zu zahlenden Abgaben10. Die Vermarktung der Eigenvermietung erfolgt über eigene Homepages bzw. Plattformen (z. B. www.Ferienhaus.de). Insbesondere die Möglichkeit der Eigenvermietung führt im Alpendorf zu zahlreichen Schwierigkeiten11. Neben den finanziellen Einbußen für die Verwaltungsgesellschaft (vermietbare Häuser = Einnahmen → ca. 25 % der Mieteinnahmen gehen an die Verwaltungsgesellschaft), wird dadurch eine Konkurrenzsituation zwischen den verschiedenen Eigentümer_innengruppen geschürt: Eigenvermieter_innen profitieren von der Vermarktung des Alpendorfs, müssen jedoch keine Vermarktungs- bzw. Vermittlungsprovision bezahlen (ca. 20 % an Vertriebsgesellschaft), Eigenvermieter_innen sehen die Preise bei Touroperatoren und unterbieten diese etc. Eigenvermieter_innen erwirtschaften dadurch nachweislich steuerrechtlich höhere Erträge als jene die über die Verwaltungsgesellschaft vermieten. 2.1.6 Vertraglicher Rahmen Aktuell werden die Errichtung, die Besitzverhältnisse und die Nutzung des Alpendorfes Dachstein-West mit einem Bauträgervertrag (= Kaufvertrag zwischen Bauträger, Grundeigentümer und Ferienhauskäufer) sowie einem Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag vertraglich geregelt. Dass über die Verwaltungsgesellschaft vermietet werden muss, wurde erst nach Verkauf und Errichtung von ca. 30 Ferienhäusern verpflichtend (→ Unterzeichnung eines Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrags). Dies kann als Verkaufserleichterung verstanden werden, um ehestmöglich Einnahmen zu erhalten bzw. den Projektbeginn zu gewährleisten. Dadurch wurde jedoch auch die Möglichkeit der Eigenvermietung eröffnet (siehe auch 2.1.5). 2.2 Umsetzungsprozess und -stand 2.2.1 Voraussetzungen Vorgaben Voraussetzung für die Errichtung des Alpendorfs Dachstein-West waren aus raumplanerischer 10 11 Sicht die REK-Abänderung im Bereich Astau-Winkl, die Der Projektentwickler sieht insbesondere die geplante Streuung des Vertriebs bzw. der Vermarktung kritisch: „Dadurch entstehen enorme Werbekosten, die erst wieder erwirtschaftet werden müssen. Ob es dadurch zu einer besseren Auslastung kommt ist ebenso fraglich“. Unabhängig davon steht Eigenvermietung auch im Widerspruch zur Definition eines Beherbergungsgroßbetriebes. Dieser würde eine funktionale Einheit voraussetzen. 10 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Flächenumwidmung (von Grünland in Beherbergungsgroßbetrieb mit Aufschließungserfordernis Verkehr) und die Erstellung von Bebauungsplänen (für den ersten und zweiten Bauabschnitt). Von Seite der zuständigen Baubehörde lagen, Bauplatzerklärung, bau- und gewerbebehördliche Genehmigung für ersten und zweiten Bauabschnitt („Baubewilligung“) - aber keine Einzelbaugenehmigungen - vor. Der Baubewilligungsantrag wurde von der Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungs GmbH (ADW) gestellt. Für das Ergänzungsgebiet im zweiten Bauabschnitt wurde die baubehördliche Bewilligung – mit Stand August 2012 - noch nicht erteilt. Weiters mussten folgende Aufschließungserfordernisse erfüllt werden: Kanalanschluss an öffentliche Kanalisation, Wasserversorgung durch eine Wassergenossenschaft oder einen privaten Anbieter, Elektroanschluss an das Versorgungsnetz der Salzburg AG, Gasheizung, Oberflächenwasserentsorgung über Vorfluter in bestehende Kanalisation bzw. Retention laut Vorschreibung und Verbreiterung der Aufschließungsstraße (gemäß Widmung). Standortwahl: Der Projektstandort Astau-Winkl wurde gewählt, da hier zum einen die touristischen Voraussetzungen gegeben waren: touristische Entwicklung der Gemeinde konzentriert sich auf diesen Bereich, nahegelegener Liftzugang (Pisten), Panoramalage und kein vergleichbares Beherbergungsangebot (Ferienhaussegment) in der Region; Zum anderen stand in diesem Bereich eine touristisch nutzbare Fläche in der notwendigen Größenordnung zur Verfügung. Das Projektgrundstück (zuvor Grünland) wurde durch die Alpendorf Dachstein-West Besitz- und VerwaltungsgmbH von Landwirten zu einem „Mischpreis“ angekauft (lt. Projektentwickler Bauerwartungsland zu € 35/m² unerschlossen12). Mit Verweis auf Vorbeschlüsse im Gemeinderat war bereits eine Umwidmung zugesagt worden. Die vom Alpendorf Dachstein-West beanspruchte Fläche beträgt gemäß Abänderung Flächenwidmungsplan 4,97 ha. Der von Nord nach Süd verlaufende Graben, in der Mitte des Planungsgebietes, wurde von der Umwidmung ausgenommen, wodurch die 12 Hierzu gibt es widersprüchliche Angaben. Laut Gemeindevertretung betrug der Kaufpreis € 65 / m². Anmerkung: der Grundstückpreis bei Verkauf der Ferienhäuser wurde mit € 108,- festgelegt (→ Umwidmungsgewinne). 11 vorgesehene Projektfläche auf unter 5 ha verkleinert wurde und keine UVP-Pflicht bestand13. 2.2.2 Umsetzungsprozess Die Umsetzung des Projektes Alpendorf Dachstein-West erfolgte in zwei Bauabschnitten. Die Zuständigkeiten im Errichtungsprozess gestalteten sich wie folgt: das Know How stellte der Projektentwickler bereit; Für die Verwaltung (provisorische Betriebsführung, Verkaufsabwicklung etc.) war die Alpendorf Dachstein-West Besitzund Verwaltungsgesellschaft (ADW) zuständig. Mit der operativen Bauträgertätigkeit (Projektabbau) wurde im ersten Bauabschnitt die DSW Bauträgergesellschaft (bzw. AGB Baumanagement) betraut. Ausgeführt wurden die Arbeiten vorrangig von Baufirmen aus der erweiterten Region (Wagrain Bau, Lienbacher Kuchl etc.). Die Vertragsgestaltung im Projekt und die Verwaltung der Treuhandgelder lagen in der Hand der (notariellen) Rechtsbegleitung. Im zweiten Bauabschnitt wurde - nach rechtlichen Auseinandersetzungen – die operative Bauträgertätigkeit von der Almdorf Bauträger GmbH übernommen14. Seit Baubeginn sind inzwischen 8-9 Jahre vergangen, fertiggestellt ist das Alpendorf Dachstein-West noch immer nicht (Stand Sommer 2012). Die Umsetzungsdauer ist bei Ferienhausdörfern generell länger als bei anderen Formen von Beherbergungsgroßbetrieben. Dies ist hauptsächlich im Finanzierungs(Geschäfts)modell begründet. Am Beispiel des Alpendorfs erfolgt die Errichtung der einzelnen Ferienhäuser jeweils erst nach Verkauf (damit besteht kein Ausfallrisiko für den Bauträger). Aufgrund des starken Vertriebsnetzwerkes war dies im Alpendorf jedoch ein untergeordnetes Problem. Hier sind Verzögerungen bei der Umsetzung in erster Linie auf vermutliche „Unregelmäßigkeiten“ im Bauprozess zurückzuführen15. So mussten zum Beispiel im Ergänzungsgebiet des zweiten Bauabschnitts bereits getätigte Verkäufe wieder rückabgewickelt werden, da die Oberflächenentwässerung nicht vorgabengemäß ausgeführt wurde und man demzufolge keine Baugenehmigung erhielt. 13 14 15 Durch die interne Verkehrserschließung der Anlage, ist der Graben jedoch von der Beherbergungsgroßbetriebsnutzung betroffen. Die Anzahl der Betten wurde ebenfalls mit 500 limitiert, um die UVP-Pflicht zu vermeiden. Die Instandhaltung der Anlage wird von der Verwaltungsgesellschaft selbst durchgeführt (Hausmeister). Für zusätzliche Arbeiten sind lokale Gewerbebetriebe (Maschinenring, Elektriker etc.) engagiert. Laut Projektentwickler standen Widmungsgewinne dem Projekt nicht zur Verfügung. Zudem wurde dem Projekt trotz fehlender/mangelhafter baulicher Ausführung Liquidität entzogen etc. (Konnex „Gewinn“ im Bauprozess). 12 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Als Folge der baulichen Verzögerungen, traten vor allem zu Projektbeginn Schwierigkeiten in der Vermietbarkeit der bereits errichteten Ferienhäuser auf (insbesondere bei den Eigenvermieter_innen)16. 2.2.3 Umsetzungsstand Aktueller Stand Mit Stand Ende September 2012 sind im Alpendorf Dachstein-West 91 Ferienhäuser errichtet, 89 werden aktuell vermietet. Der erste Bauabschnitt ist mit 77 Ferienhäusern bebaut und es bestehen noch zwei Baulücken. Im zweiten Bauabschnitt wurden inzwischen 14 Ferienhäuser errichtet. Das Ergänzungsgebiet im nordöstlichen Bereich des zweiten Bauabschnittes ist noch unbebaut (Oberflächenentwässerung zwar inzwischen umgesetzt – jedoch fehlende Baugenehmigung). Für den gesamten ersten Bauabschnitt liegt eine Baufertigstellungsanzeige vor. Für den zweiten Bauabschnitt sind Baufertigstellungsanzeigen für die bereits errichteten Ferienhäuser vorhanden, jedoch nicht für den gesamten Abschnitt, da die Bebauung des Ergänzungsgebietes noch ausständig ist. Im gesamten Projektgebiet würde sich - bei geplanter vollständiger Bebauung - eine vorgabengemäße Ferienhausanzahl von 100 ergeben. Zudem wird über eine Erweiterungsmöglichkeit von ca. 10 Ferienhäusern diskutiert. Inwieweit auch die Zimmerzahl (begrenzt lt. Widmung auf max. 450 Zimmer) und die Bettenanzahl (aufgrund UVP-Pflicht limitiert mit 490) den Vorgaben entspricht konnte nicht eruiert werden. Nach Sichtanalyse entspricht die Ausführung der Ferienhäuser den Vorgaben: die Dachdeckung wurde einheitlich gestaltet (grau), sie sind in Holzbauweise ausgeführt und die Fassadenoberfläche besteht aus Holzschalung oder Putz. Entgegen der ursprünglich geplanten Doppelhäuser, sind jedoch bis auf wenige Ausnahmen nur Einzelhäuser im Alpendorf vorzufinden. Das Zentralgebäude des Alpendorfes wurde auf der dafür vorgesehen Teilfläche (C) errichtet und ist seit Dezember 2007 in Betrieb. Neben der Rezeption befinden sich im Zentralgebäude ein Hallenbad, eine Sauna, ein Massageraum, ein kleiner Laden und ein Restaurant. 16 Mit Schwierigkeiten in der Vermietbarkeit während des Bauprozesses, ist aufgrund der Umsetzungsgeschwindigkeit eines Ferienhausdorfprojekts, auch bei optimalem Verlauf zu rechnen. Ein Ferienhausdorf wird etappenweise – Ferienhaus für Ferienhaus – errichtet. 13 Zufriedenheit mit Umsetzung (Befragungsergebnisse) Mit der Ausführung der Ferienhäuser und der Lage (Panorama, Pistennähe) des Alpendorfs, zeigten sich die in der Studie befragten Akteur_innen durchgängig zufrieden. Kritik wurde an der Gestaltung der Anlage im Allgemeinen und am Zentralgebäude im Speziellen geübt: nicht erfüllte Vorgaben (Oberflächenentwässerung), fehlende Einbindung in das Landschaftsbild (Begrünung), Billigbauweise (Zentralgebäude), mangelnde Funktionalität der Anlage (Parkplätze), unzureichende Instandhaltung (Straßen, Wege) sowie fehlende Einrichtungen für Kinder; Oftmals und vorrangig von den Eigentümer_innen wurde die Beurteilung mit den Ausdrücken „lieblos“ oder „nur das Nötigste wurde gemacht“ auf den Punkt gebracht17. Aufgrund bestehender Mängel ergeben sich nicht nur Probleme in der Betriebsführung (z.B. Restaurantbetrieb). Eine ansprechende Anlagengestaltung ist letztlich auch ein entscheidender Faktor, für eine langfristige touristische Nutzung eines Ferienhausdorfes (→ Vermietbarkeit der Anlage). Mit Blick auf die vorgabengemäße bauliche Ausführung der Anlage (siehe nachfolgende Mängelliste), hätte sich die neue Verwaltungsgesellschaft (bzw. die Eigentümer_innen) stärkere Unterstützung durch die (Bau)Behörden gewünscht18. Zum Teil werden bestehende Restmängel noch vom Bauträger und auf dessen Kosten bis Ende 2012 behoben (entsprechende Vereinbarungen wurden bei Verwaltungsübernahme getroffen). Weitere Verbesserungen der Anlagengestaltung können von ADWALL erst nach entsprechendem wirtschaftlichem Erfolg durchgeführt werden. Tabelle 2: Mängelliste Vorgaben vs. Umsetzung (Auswahl)19 Zentralgebäude: Im Hallenbad führt die mangelhafte bauliche Ausführung zu Schwierigkeiten (z.B. unzureichende Belüftung bewirkt Schimmelbildung). Die öffentliche Zugänglichkeit des Wellnessbereichs, wurde durch die neue Verwaltungsgesellschaft aufgehoben und der vorgesehene Gastgarten im Südwesten des Zentralgebäudes inzwischen errichtet. Die nordseitige Terrasse fehlt nach wie vor. 17 Angemerkt werden muss, dass sich die befragten Tourist_innen fast durchgängig mit der Gestaltung der Anlage zufrieden zeigten. 18 Wenngleich angemerkt werden muss, dass die geforderte Unterstützung, aufgrund der „unübersichtlichen“ Aktenlage (als Folge des Geschäftskonstrukts), schwierig erscheint. 19 Stand Sommer 2012. Eine umfassende Gegenüberstellung an Vorgaben und deren tatsächliche Umsetzung finden sie in Kapitel 3.1.2 – eine Fotodokumentation hierzu in der Materialiensammlung. 14 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Externe Verkehrserschließung: Die vorgeschriebene Verbreiterung des Kopfbergweges (gemäß Aufschließungserfordernis Verkehr) wurde nur ansatzweise und notdürftig durch die Asphaltierung des Banketts umgesetzt. Interne Verkehrserschließung: Die Brücke (zum Zentralgebäude) wurde nicht gemäß der Vorgaben aus Holz, sondern in Form einer Verrohrung unter der asphaltierten Straße, ausgeführt. Im Bereich der Umkehrhämmer, ergeben sich funktionelle Probleme durch die Anordnung von Parkplätzen, die ein Wenden verunmöglichen (z.B. Haus Nr. 8). Die internen Erschließungsstraßen wurden seit der Übernahme durch ADWALL ausgebessert (zuvor Probleme mit Rollsplitt). Parkflächenanzahl und –gestaltung: Bis auf 2 Ausnahmen, ist sowohl im ersten als auch im zweiten Bauabschnitt jedem Ferienhaus im Alpendorf nur ein Parkplatz zugeordnet (Vorgabe: 2 Parkplätze je Appartement gemäß BBPL). Vor allem zur Winterhochsaison (intensive Belegung insgesamt und je Ferienhaus), werden überzählige Fahrzeuge aktuell auf dem unbebauten Ergänzungsgebiet des zweiten Bauabschnittes sowie dem Liftparkplatz abgestellt. Auch die zu knapp bemessene Größe der einzelnen Parkflächen, führt vor allem im Winterbetrieb zu funktionellen Schwierigkeiten. Einhausungen und Überschüttungen (Carports) zur Verbesserung des Landschaftsbildes wurden nicht ausgeführt. Inzwischen wurden die Parkflächen zum überwiegenden Teil zumindest mit Asphalt befestigt (zuvor aus Schotter → starke Ausschwemmungen). Grüngestaltung Die Begrünungsvorgaben sind nur ansatzweise umgesetzt worden (wenn dann vorrangig im Nahbereich der Ferienhäuser und in Eigenregie der Eigentümer_innen). So findet man entlang der internen Erschließungsstraßen so gut wie keine Bepflanzungen (vgl. Vorgaben Bebauungsplan). Die als Ausgleichsmaßnahme vorgegebene Pflanzung von 5 Ahornbäumen wurde zwar umgesetzt, einer dieser Bäume ist jedoch bereits wieder gefällt worden (= Pflanzgebote). Mit der Pflanzung einer Eberesche (unterer Graben), konnte die im Zuge des Brückenbaus entstandene Lücke im Pflanzenbestand derzeit nicht geschlossen werden (= Pflanzbindung). Einfriedungen Entgegen der Vorgaben sind vereinzelt Einfriedungen zwischen den einzelnen Ferienhäusern des Alpendorfs - in Form von Hecken im Nahbereich der Ferienhäuser oder in Form von Maschendrahtzäunen (bei 4-5 Ferienhäusern) - vorhanden. Oberflächenentwässerung Im ersten Bauabschnitt wurde anstatt der geplanten Einlaufbecken am Oberhang nur ein Gulli errichtet. Als Folge treten vor allem im oberen Bereich der Anlage starke Ausschwemmungen auf Grundstücken, Gehwegen und unbefestigten Straßen auf. Die Baugenehmigung für das Ergänzungsgebiet im zweiten Bauabschnitt wurde ebenfalls aufgrund der fehlenden Oberflächenentwässerung nicht erteilt (hier wurde sie inzwischen umgesetzt). 15 Abfallentsorgung Die Möglichkeiten zur Mülltrennung sind unzureichend. Da die Müllhütten aus Holz ausgeführt wurden, besteht zudem Brandgefahr20. 2.3 Nutzung des Alpendorfs Dachstein-West 2.3.1 Übernachtungen und Auslastung im Alpendorf Das Alpendorf übertrifft die im Zuge der REK-Abänderung angeführten – jedoch eher gering bemessenen - Erwartungen von +60.000 Nächtigungen. Trotz hinterlassener Restmängel konnten im Alpendorf die Übernachtungen bis zum Tourismusjahr 2010/11 auf ca. 66.000 ausgebaut werden. In den letzten beiden Jahren stagnierte jedoch die Entwicklung. Laut Projektentwickler sind die Nächtigungen in österreichischen Ferienhausdörfern üblicherweise winterlastig. Hier zeigt sich im Alpendorf (wie auch in der Gemeinde/Region) eine gegenteilige Tendenz. Mit den Angeboten Wandern, Bergsteigen oder „Natur genießen“, werden kontinuierlich die Sommernächtigungen angehoben, während insbesondere zur Winternebensaison Rückgänge zu verzeichnen sind. So mussten in der abgelaufenen Wintersaison im Alpendorf auch Einbußen von 20-25 % hingenommen werden. Die Sommernächtigungen konnten hingegen konstant gehalten werden. Damit zeigt das Alpendorf aktuell – mit jeweils ca. 30.000 Nächtigungen - ein beinahe ausgewogenes Verhältnis zwischen Sommer- und Wintersaison. Gemäß Gemeindestatistik stehen derzeit im Alpendorf 490 Betten zur Verfügung. Auf Grundlage der angeführten Übernachtungszahlen für das Kalenderjahr 2011, ergibt sich demzufolge eine Auslastung von ca. 135 Vollbelegstagen (bzw. 36,9 %) - durch die Einbußen in der abgelaufenen Wintersaison reduziert sich diese auf ca. 120-125 Vollbelegstage. Damit ist die Auslastung des Alpendorfs im Abgleich mit anderen Beherbergungskategorien (z.B. Hotels) keineswegs überragend und liegt auch relativ klar hinter vergleichbaren Ferienhausdörfern zurück. So wird laut Projektentwickler in Ferienhausdörfern eine Auslastung von ca. 160 VBT angestrebt. Diese Auslastung würde im Alpendorf bei ca. 78.000 Nächtigungen erreicht werden. Im Alpendorf sind deutliche saisonale Unterschiede in der Auslastung erkennbar. Obwohl die Sommernächtigungen ausgebaut werden konnten, sind die 20 Es sind bereits 2 Hütten abgebrannt. Da sich hier auch die Stromanschlüsse befinden, hatte dies Stromausfälle in der Anlage zur Folge 16 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ nächtigungsstärksten Monate nachwievor der Jänner und Februar. Trotz „Low-BudgetAngeboten“ sind vor allem in den Nebensaisonen noch Auslastungsdefizite vorhanden (Oktober/November bzw. April/Mai). Diese statistischen Auswertungen (siehe auch Kapitel 3.2) decken sich mit den Aussagen angetroffener Eigentümer_innen zur Vermietbarkeit ihres Ferienhauses. 2.3.2 Gästeschicht / Gästestruktur im Alpendorf Herkunft / Anreise Deutschland (67 %), gefolgt von den Niederlanden mit 20 %. waren die bedeutendsten Herkunftsnationen bei der Gästebefragung in der Sommersaison. Ein ähnliches Bild zeigte sich auch in der Winterhauptsaison. Gänzlich anderes sah es in der Winternebensaison aus. Hier kam die Mehrzahl (60 %) aus dem osteuropäischen Raum bzw. Dänemark (Stichwort „Polenwochen“). Dies ist wiederum davon abhängig auf welchen Märkten das Alpendorf - durch die Vermarktungs- und Vertriebsgesellschaft angeboten wurde. Die Anreise erfolgte ausschließlich mit dem PKW – in der Wintersaison zum Teil in Kombination Flug/Mietauto. Gästeschicht / Gästestruktur Wie bei den meisten Ferienhausdörfern, werden auch vom Alpendorf vorrangig Familien mit Kindern angesprochen (eigene 4 Wände - werden nicht gestört und stören nicht...). Die Gästebefragungen bestätigen dieses Bild. So sind (ferienbedingt) zur Hauptsaison die unter 19-Jährigen die größte Gästegruppe. Zur Nebensaison im Sommer sind ältere Paare (über 60-Jährige) und zur Winternebensaison jüngere Paare (von 19-39 Jahre) die vorrangigen Nutzer_innen des Alpendorfs. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist im Winter höher als im Sommer und nimmt laut Eigentümer_innen zunehmend ab. Dennoch ist sie länger als in anderen Beherbergungskategorien der Region: das Alpendorf kann als „1-Wochen-Destination“ bezeichnet werden. Die angesprochene Gästeschicht (nach finanzieller Zahlungskraft) steht wiederum in direkter Abhängigkeit zur saisonalen Preisstaffelung und zur zuständigen Vermarktungs- und Vertriebsgesellschaft. Nach Auskunft der Eigentümer_innen hat sich die Gästestruktur in den letzten Jahren tendenziell vom „Premium-“ zum „Niedrigpreissegment“ gewandelt. Auffallend sind hierbei Unterschiede zwischen Haupt- und Nebensaison: kostengünstige Angebote - über zum Beispiel ALDI/Hofer - 17 in der Nebensaison, um die Auslastung anzuheben (vgl. Kap. 2.4.3 „Auswirkungen auf Gastronomie“); Derzeit befindet man sich im Alpendorf hinsichtlich der Vermarktung in einer Umstrukturierungsphase, daher kann von der neuen Verwaltungsgesellschaft noch nicht abgeschätzt werden, wohin sich die zukünftige Gästeschicht des Alpendorfs entwickeln wird. Versorgungsverhalten Das Versorgungsverhalten der Gäste des Alpendorfs kann nicht eindeutig bestimmt werden. Vorrangig wird Selbstversorgung praktiziert (zu 87 %). Die Gastronomie in der Gemeinde/Region wird jedoch ebenfalls genutzt (ca. 80 %). Der überwiegende Teil der Nutzer_innen bereitet das Frühstück und das Abendessen im Ferienhaus zu (Selbstversorgung). Im Zuge der touristischen Aktivitäten – Skifahren/Snowboarden im Winter oder Ausflüge und Wanderungen im Sommer - werden vor allem tagsüber auch regionale Gastronomiebetriebe (z.B. Alm- bzw. Skihütten) genutzt. Die Mitnahme von Lebensmitteln scheint ein eher untergeordnetes Thema zu sein. Vorrangig werden Lebensmittel mitgebracht, um bei Anreise am Samstag damit „über den ersten Tag zu kommen“, wenn kleine Kinder mit sind (Babynahrung) oder bestimmte Lebensmittel vor Ort nicht erhältlich sind (Allergiker etc.). Zur täglichen „Selbstversorgung“ wird die lokale/regionale EH-Infrastruktur (in Abhängigkeit von Sortiment, Öffnungszeiten etc.) oder der Laden im Alpendorf (für Frühstückzubereitung) in Anspruch genommen (vgl. Kap. 2.4.2 „Auswirkungen auf lokalen / regionalen Einzelhandel“). Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen im Alpendorf (insb. Restaurant) Für knapp 80 % der befragten Gäste sind die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen im Alpendorf ausreichend. Noch deutlicher fiel das Ergebnis in der Wintersaison aus (gut 90 %), da hier im Gegensatz zum Sommer ein Spielplatz für Kinder nicht vermisst wurde. Das Hallenbad und der Saunabereich werden gelegentlich genutzt, der Laden (insbesondere das Brötchenservice) für die Frühstückszubereitung gut angenommen. Ca. 40 % der Wintergäste nutzen auch das Restaurant im Alpendorf täglich bzw. häufig21. Diese Angaben stehen jedoch im Widerspruch zu den Aussagen der neuen Verwaltungsgesellschaft: „Das Restaurant ist Sorgenkind aufgrund zu geringer 21 In der Sommersaison 2011 entfiel diese Frage, da das Restaurant geschlossen war. 18 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Umsätze“. Nach fast einjähriger Schließung, wurde das Restaurant in der Wintersaison 2011/12 wieder verpachtet (ohne Pachtentgelt einzuheben). Da das Restaurant aus Sicht des Pächters nicht gewinnbringend zu führen war, wurde jedoch seinerseits der Pachtvertrag wieder aufgelöst. Problematisch ist u.a. dass das Restaurant fast ausschließlich in den Abendstunden genutzt wird, entsprechend hoch ist hier der punktuelle Personalaufwand. Zudem können so gut wie keine Gäste von außerhalb des Alpendorfs angezogen werden. Seit Frühjahr 2012 führt die neue Verwaltungsgesellschaft das Restaurant selbst (mit 2 Kellner_innen und einem Koch/Hausmeister). Der vorgesehene Gastgarten im Südwesten wurde errichtet. Versuche einer weiteren Attraktivierung sind jedoch gescheitert (z.B. wurde Halb- und Vollpension nicht angenommen und daher wieder eingestellt). Um den Gästen ein entsprechendes Angebot bieten zu können, wird jetzt versucht, das Restaurant mit einer limitierten Menükarte aufrecht zu erhalten. 2.3.3 Gefahr der Zweitwohnungsnutzung im Alpendorf Vertragliche und rechtliche Absicherung: Die touristische bzw. gewerbliche Nutzung der Ferienhäuser im Alpendorf wird durch das Raumordnungsrecht (Widmung als Beherbergungsgroßbetrieb) und das Finanzrecht (Vorsteuerabzug kann nur geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus 10 Jahre gewerblich genutzt wird) vorgeschrieben. Zudem ist die Vermietungspflicht im Alpendorf aktuell Gästevermittlungs- durch den Bauträgervertrag und und Betriebsführungsvertrag vor allem durch den geregelt. Gemäß Gästevermittlungsvertrag hat der Eigentümer das Recht sein Ferienhaus acht Wochen im Jahr zu nutzen, wobei eine der Wochen in der touristischen Kernzeit (Weihnachten) liegen darf. Falls die Zeit nicht ausgenutzt wird, verfällt der restliche Anspruch (vgl. Kap. 3.4 „Auswertung vertraglicher Rahmen“). Befragungsergebnisse: Zur Verminderung der Gefahr der Zweitwohnungsnutzung könne man laut Projektentwickler eine Reallast zusätzlich eintragen. Die angeführten Vorgaben bleiben aber aus seiner Sicht ohnehin bei Weiterverkauf bestehen, da sie an das Grundstück gebunden sind. Selbst das Auslaufen der steuerrechtlichen Vermittlungspflicht sieht der Projektentwickler nicht als Problem: „Nach 10 Jahren kennt man die Immobilie in- und auswendig und fährt lieber woanders hin. Die höchste Gefahr geht von Eigenvermieter_innen aus nahegelegenen Ballungsgebieten aus und das in den ersten Jahren nach Inbetriebnahme“. 19 Laut Angaben der neuen Verwaltungsgesellschaft ADWALL ist derzeit nur ein Ferienhausbesitzer nicht gewillt zu vermieten („Es gibt überall schwarze Schafe“). Aus holländischer Sicht haben fast alle Eigentümer_innen ihr Ferienhaus als Kapitalanlage gekauft und um 2 Wochen leistbaren Skiurlaub zu machen22. Die Renditeaussichten (aufgrund Preisstaffelung) führen dazu, dass gerade in der Hochsaison das Ferienhaus weitervermietet wird und in der Nebensaison Eigennutzung erfolgt (vgl. Preisliste in Materialiensammlung). Zudem besteht in der Hochsaison eine vertragliche Limitierung der Eigennutzung. Gemäß der Gästebefragung kann die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung, aufgrund der geringen Anzahl angetroffener Eigentümer_innen (16 % der gesamten Befragten), mit Blick auf die angegebene durchschnittliche Eigennutzung pro Jahr (2-6 Wochen) und anhand der durchgängigen Zufriedenheit mit der „Lösung“ Eigentum und Weitervermietung, derzeit als eher gering eingestuft werden. Auch wurde die Frage „besteht die Möglichkeit nicht weiterzuvermieten?“ mit Verweis auf bestehende Verträge verneint. Diese aktuelle Einschätzung zur Zweitwohnungsnutzung, kann jedoch nicht ohne weiteres auf die Zukunft übertragen werden. So wird zum Beispiel von Eigentümer_innen eine schleichende und erzwungene Zweitwohnungsnutzung in Aussicht gestellt, wenn die Gestaltung und Instandhaltung der Anlage mangelhaft ist und dadurch die Vermietbarkeit der Ferienhäuser leidet23. 2.4 Auswirkungen des Alpendorfs 2.4.1 Auswirkungen auf lokale / regionale Beherbergungsbetriebe Nächtigungsentwicklung in der Gemeinde Annaberg-Lungötz Vor Inbetriebnahme des Alpendorfs (2005/06) beliefen sich die Nächtigungen in der Gemeinde Annaberg-Lungötz auf ca. 73.000. Bis zum Tourismusjahr 2010/11 konnten diese – entsprechend der Nächtigungsentwicklung im Alpendorf – auf mehr als 142.000 22 Bei einer von der Elsner Unternehmensberatung für „FeWo-direkt“ durchgeführten Marktstudie zu privaten Ferienimmobilien aus dem Jahr 2012, war für die Befragten das wesentlichste Motiv für den Ferienhauskauf die Kombination aus Eigennutzung und Vermietung (60 %). Dahinter folgen mit Abstand Altersvorsorge (43 %), ausschließlich Vermietung (29 %) und Inflationsschutz (25 %). Für 21 % waren die konträren Motive Altersruhesitz bzw. ausschließlich Geld- und Kapitalanlage für den Kauf ausschlaggebend (Mehrfachnennungen möglich; Quelle: http://www.fewodirekt.de/vd2/files/vv/pdf/HomeAway-marktstudie-Private-Ferienimmobilien-2012.pdf) 23 Weitere Einflussfaktoren auf die Vermietbarkeit eines Ferienhausdorfes und damit auf eine mögliche Zweitwohnungsnutzung sind u.a.: Bleibt ein Ferienhausdorf eine nachgefragte Beherbergungsform? Wie wird sich die Konkurrenzsituation entwickeln – neue Ferienhausdörfer? Ist eine (wirtschaftlich) erfolgreiche Betriebsführung und damit die Aufrechterhaltung der Vermietungsinfrastruktur möglich? Wie sieht die Vermarktung der Anlage aus – welche Vertriebsgesellschaften sind zuständig – ist das notwendige, ferienhausdorfspezifische Know-How vorhanden? 20 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Übernachtungen angehoben werden. Damit wurde sowohl das nächtigungsstärkste Tourismusjahr 1991 als auch die eher gering bemessene Erwartungshaltung zu Projektbeginn (Annahme eines Zugewinns von 60.000 Nächtigungen - siehe REKAbänderung Annaberg-Lungötz) übertroffen. Wie im Alpendorf wird der Nächtigungsentwicklung in der Gemeinde von Zuwächsen in der Sommersaison (Wandern/Bergsteigen) bzw. in den Hauptsaisonen getragen. Dem stehen Rückgänge in den Nebensaisonen (v.a. im Winter) gegenüber. Etwaige lokale / regionale Substitutionseffekte) Sowohl die statistischen Auswertungen als auch die durchgeführten Befragungen, lassen bei der Einschätzung der Auswirkungen des Alpendorfs auf andere Beherbergungsbetriebe unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten zu. Statistisch gesehen sind zwischen dem Tourismusjahr 2005/06 – also dem Jahr vor Inbetriebnahme des Alpendorfs – und dem Tourismusjahr 2010/11, in den anderen Beherbergungsbetrieben der Gemeinde Annaberg-Lungötz geringfügige Nächtigungszuwächse (+3.000) erkennbar. In den Nachbargemeinden hingegen – allen voran Abtenau (-24.000) - und in der Region Lammertal insgesamt (-26.000), müssen für diesen Betrachtungszeitraum, abseits des Alpendorf, nicht unbeträchtliche Nächtigungsrückgänge konstatiert werden. Auch die Befragungsergebnisse liefern ein widersprüchliches Bild. Tourismusverband und Vertreter der Gemeinde Annaberg-Lungötz geben an, dass das Alpendorf in der Gemeinde und Region „so gut wie keine“ negativen Auswirkungen auf vorhandene Beherbergungsbetriebe hervorruft („anderes Klientel im Alpendorf – suchen ihre eigenen 4 Wände und keine Betreuung wie bei Privatunterkünften oder Urlaub am Bauernhof“24). Etwaige Nächtigungsrückgänge werden auf die zum Teil erfolgte Aufgabe der Privatzimmervermietung zurückgeführt. Die Auswertung der Gästebefragung zeigt jedoch, dass ca. ein Drittel der befragten Nutzer_innen des Alpendorfs bereits zuvor in der Region Urlaub gemacht hat und demzufolge mit einem nicht unbeträchtlichen Abzug aus anderen Beherbergungsbetrieben gerechnet werden kann. Regionale Entwicklung Bettenangebot (Anpassung an Nachfrage) 24 Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass in Ferienhausdörfern die Bindung der Gäste an den Beherbergungsbetrieb bzw. die Stammkundenbildung geringer ausfällt als in anderen Beherbergungsformen. Der sehr hohe Marketingaufwand in einem Ferienhausdorf (ständige Erschließung neuer Gästeschichten) spricht ebenfalls für diese Annahme. 21 Der Ausbau des zuvor regional unterentwickelten Beherbergungssegments „gewerbliche Ferienwohnungen/-häuser“ scheint gelungen zu sein (vgl. REKAbänderung Annaberg-Lungötz). Vor Inbetriebnahme des Alpendorfs – im Tourismusjahr 2005/06 - wies die Region Lammertal in dieser Kategorie lediglich 17.651 Übernachtungen auf. Im Tourismusjahr 2010/11 konnten hingegen annähernd 95.000 Übernachtungen verzeichnet werden. Selbst nach Abzug der auf das Alpendorf zurückzuführenden Übernachtungen, konnten in dieser Beherbergungskategorie und in diesem Betrachtungszeitraum +10.000 Übernachtungen in der Region hinzu gewonnen werden. 2.4.2 Auswirkungen auf lokalen / regionalen Einzelhandel Der hohe Selbstversorgungsgrad (vgl. Kap. 2.3.2) in einem Ferienhausdorf spricht für die Nutzung des lokalen/regionalen Einzelhandels. So gaben in der Sommersaison 60 % der befragten Gäste an, die örtliche Infrastruktur in Annaberg-Lungötz täglich bzw. häufig zu besuchen. Dieser hohe Wert ist aus Sicht des Bearbeiters in erster Linie auf die missverständliche Fragestellung zurückzuführen (vgl. Kap. 3.3.1.1). Bei leicht abgeänderter Fragestellung zur Wintersaison stellte sich heraus, dass hier „nur“ ca. 25 % der Befragten die EH-Infrastruktur in der Gemeinde Annaberg-Lungötz täglich/häufig nutzen (dies scheint plausibler zu sein). Das regionale Einkaufsangebot (schließt das lokale mit ein) wird bei saisonübergreifender Betrachtung von 95 % der Befragten in Anspruch genommen. Diese Kluft zwischen der Nutzung des lokalen bzw. regionalen Angebots, lässt die Schlussfolgerung zu, dass in erster Linie regionalen EH-Großbetriebe für die Versorgung herangezogen werden und der lokale Einzelhandel nur sporadisch genutzt wird. Auch auf Nachfrage wurde zumeist angegeben, dass vorrangig die Geschäfte in Abtenau aufgesucht wurden. Die Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel sind daher begrenzt, wie stark sie tatsächlich sind, ist in engem Zusammenhang mit dem vorhandenen Angebot vor Ort zu sehen. So wird von den Gästen vor allem das beschränkte Sortiment und die Öffnungszeiten als limitierende Faktoren der Nutzung hervorgehoben. Laut Tourismusverband sind bei entsprechender Qualität der Angebote (Bäcker, Metzger etc.) aber sehr wohl positive Wirkungen zu erzielen („wenn sich jemand etwas antut, kann er profitieren“). 2.4.3 Auswirkungen auf lokale / regionale Gastronomie Wiederum auf Grundlage der Gästeschicht bzw. im Konkreten des Versorgungsverhaltens, ist davon auszugehen, dass die Wirkungen eines Ferienhausdorfes auf die örtliche bzw. regionale Gastronomie geringer sind als bei 22 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ herkömmlichen Beherbergungsgroßbetrieben (Hotels etc.). Dennoch nutzen beachtliche 80 % der befragten Gäste Gastronomiebetriebe – wie bereits erwähnt - in erster Linie Alm- oder Skihütten tagsüber im Zuge touristischer Aktivitäten. Auch die nahegelegene Gastronomie kann bei entsprechendem Angebot – und dem hohen Selbstversorgungsgrad im Alpendorf zum Trotz – am zusätzlichen Gästeaufkommen partizipieren. Dies zeigt sich bei Befragung der an der Riedlkarbahn gelegenen Holzer Hütt´n (= Skihütte an touristischer Infrastruktur). Seit Bestehen des Alpendorfs konnte hier auch in der Sommersaison geöffnet werden. In der Wintersaison sind merkliche Umsatzsteigerungen erkennbar, die zur Anstellung von 4-5 zusätzlichen Saisonarbeitskräften führten. Aufgrund zahlungskräftigerer Gäste, ist die Gastronomienutzung zur Hochsaison (v.a. abends) tendenziell höher als zur Nebensaison (tagsüber Einkehr auf „ein Getränk“). Dies steht wiederum im direkten Zusammenhang mit der saisonalen Preisstaffelung und den „Billigangeboten“ in der Nebensaison. Im nahegelegenen Dolomitenhof sind seit Inbetriebnahme des Alpendorfs nur geringfügige Umsatzsteigerungen erkennbar. Die Angestelltenzahlen blieben gleich, sind jedoch besser ausgelastet (vgl. Kap. 3.3.3.3). Ob das Restaurant im Alpendorf geöffnet ist oder nicht, hat derzeit keinen erkennbaren Einfluss auf die Nutzung der umliegenden Gastronomie. 2.4.4 Auswirkungen auf lokale / regionale touristische Infrastruktur Laut Tourismusverband wird die lokale und regionale touristische Infrastruktur von den Gästen des Alpendorfs sehr gut angenommen. Dies kann auch anhand der häufigen Nutzung der „Salzburger Land Card“ abgelesen werden. Als weiterer Indikator für die Inanspruchnahme touristischer Infrastruktur, kann auch herangezogen werden, dass tagsüber kaum Gäste bei den Befragungen anzutreffen waren (→ Aktivurlaub). Aufgrund der weitreichenden Eingrenzung gaben in der Sommersaison 87 % der Befragten an die touristische Infrastruktur zu nutzen25. Bevorzugte Angebote waren hierbei Wandern/Bergsteigen und Ausflüge/Sightseeing (abgeschlagen folgten Wellness oder Sportangebote). In der Winterhauptsaison nutzen 77 % der Befragten das touristische Angebot in der Region - in der Nebensaison 96 %! Wenig überraschend werden hierbei fast durchgängig das Skifahren/Snowboarden und damit die Liftnutzung erwähnt. Die veralteten Liftanlagen waren zugleich aber auch Hauptkritikpunkt. So ist auch laut ADWALL der Liftausbau bzw. die Erneuerung der Anlagen der Annaberger 25 Hierzu muss angemerkt werden, dass damit keine Aussagen zur Häufigkeit der Nutzung abgeleitet werden können. 23 Zwieselalmbahnen ein zentraler Faktor für die künftige Vermietbarkeit des Ferienhausdorfs26. Aus den Daten der Liftbetreibergesellschaft (Annaberger-Zwieselalmbahnen) geht klar hervor, dass die Errichtung des Alpendorfs Dachstein-West die Umsatzentwicklung stark positiv beeinflusst hat. Zwischen dem Vergleichsjahr 2005/06 und dem Tourismusjahr 2011/12 konnten die Umsätze an den Einstiegsstellen im Bereich des Alpendorfs (= Ortsteil Astau-Winkl) annähernd verdoppelt werden. Die Einnahmen stiegen von ca. € 534.000,- auf knapp € 1.040.000,- an. Laut Geschäftsführung belegen Berechnungen, dass in der Wintersaison je Nächtigung ca. 22-24 Euro für die Liftnutzung ausgegeben werden (vgl. Kap. 3.2.4 „Statistische Auswertungen“). Trotz anhaltender Schwierigkeiten, hat sich durch die Errichtung des Alpendorfs für die Annaberger-Zwieselalmbahnen zumindest „ein Weg aufgetan“ den Betrieb langfristig zu sichern. Gegenwärtig sind die Erneuerung bestehender Anlagen „im Gange“ und die Ausweitung der Sommeröffnung angedacht. Durch die Fusionierung der beiden Salzburger Teile des Skigebiets Dachstein-West (Rußbacher Bergbahnen + Annaberger Zwieselalmbahnen), soll ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Zukunft gesetzt werden. Mit Blick auf das Alpendorf, wird die nicht optimale Pistenanbindung (fehlendes Ski In – Ski Out, kein Shuttleservice) kritisch gesehen (vgl. Kap. 3.3.3.2). 2.4.5 Direkte Auswirkungen – Abgaben und Steuern Die Gewinne aus der Vermietung im Alpendorf werden – sowohl von der Verwaltung (ADWALL ist eine österreichische Gesellschaft) als auch von den einzelnen Ferienhauseigentümer_innen – in Österreich versteuert27. In Abhängigkeit von den Nächtigungszahlen/Umsätzen im Alpendorf Dachstein-West sind die Landesabgabe Tourismus an das Land Salzburg (0,9 Promille der Vermietungsumsätze) und die Kurtaxe an die Gemeinde Annaberg-Lungötz (1,10 Euro / Nächtigung) abzuführen. Aufgrund einer Zweckwidmung kommt die Kurtaxe hierbei v.a. dem Tourismusverband zu Gute („Damit wird das Werbebudget erhöht und davon können auch andere Tourismusbetriebe im Ort profitieren“). 26 Dies stellt aus Sicht des Autors eine „unzulässige“ Argumentationslinie dar. Zum einen wurde von den Initiatoren in der Projekteinreichphase die bestehende Liftanbindung als wesentlicher Pluspunkt für die Standortentscheidung des Alpendorfs im Bereich Astauwinkl herausgestrichen. Zum anderen wird aktuell (u.a. von der neuen Verwaltung) auf die notwendige Erneuerung bestehender Liftanlagen verwiesen, um einen erfolgreichen Weiterbestand (Vermietbarkeit) des Alpendorfs gewährleisten zu können. 27 Insofern die Gewinne nicht bei Fremdfinanzierung für die Rückzahlung von Krediten verwendet werden müssen. 24 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Die Angestelltenzahlen sind im Alpendorf (bzw. in einem Ferienhausdorf generell) und im Vergleich zu anderen Beherbergungsgroßbetriebsformen (Hotels etc.) gering. Insgesamt sind im Alpendorf derzeit 9 Personen angestellt: 3 Damen an Rezeption, 2 Reinigungskräfte, 2 Damen im Restaurant und 2 Hausmeister. Dementsprechend „bescheiden“ fällt aus Sicht Kommunalsteueraufkommen aus. 2.5 der Gemeindevertretung auch das Ableitung von Thesen – Ansatzpunkte für künftige Genehmigungsverfahren 2.5.1 Erfolgsversprechende Umsetzung Ferienhausdorf „Seriöse“ Akteur_innen: Wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung eines Ferienhausdorfes, ist die „Seriosität“ involvierter Akteur_innen: erfahrener Projektentwickler (Standortbestimmung, Prognosen, marktkonforme Preise), Strukturen vor Ort (heimische politische Proponenten), starke juristische Projektbegleitung (Erstellung „wasserdichter Verträge“, Verwaltung Treuhandgelder, Prüfung Wirtschaftlichkeit) und verantwortungsvoller Bauträger (vollständige und vorgabengemäße Ausführung von Bauvorgaben zum Fixpreis und in eigenem Namen und Rechnung). Starkes Vertriebsnetzwerk: Da Probleme zumeist bei der Suche von Einzelinvestoren auftreten, ist ein starkes Vertriebsnetzwerk Grundvoraussetzung für die Projektumsetzung - auch die Umsetzungsgeschwindigkeit wird dadurch bestimmt. Beachtet werden muss, dass die Umsetzungsdauer bei Ferienhausprojekten generell länger ist als bei klassischen Hotelbetrieben. Realistische Renditeversprechungen: Auf Basis des Kaufpreises und der zu erwartenden Mieteinnahmen ist in Ferienhausdörfern mit einer Rendite von bis zu 4 % zu rechnen. Höhere Verkaufsversprechungen (durch Makler) führen bei Nichteintreffen zu Unzufriedenheit der Investoren bzw. zu Problemen im weiteren Verlauf der Betriebsführung (Weiterverkauf der Ferienhäuser etc.). Projektgemäße Verwendung von Geldern: Generelle Limitierung der „Gewinne(r)“ im Bauprozess, um eine bestmögliche Gestaltung der Anlage und damit eine größtmögliche Vermietbarkeit zu erzielen. Insbesondere Verhinderung, dass liquide Mittel entzogen werden können (Grundsatzvereinbarung, Verwaltung Treuhandgelder, internes 25 Controlling) und Absicherung, dass Umwidmungsgewinne nachweislich und zum überwiegenden Teil dem Projekt zugutekommen kommen. Vorgabengemäße Umsetzung: Behördliche Kontrolle unterstützt eine vorgabengemäße Umsetzung der baulichen Maßnahmen. Hierbei kann der Weg über die Zonierung gewählt werden (-> wenn Umsetzung bei z. B. 20 Ferienhäusern funktioniert kann erst weiter gebaut werden). Folgekosten werden dadurch reduziert und die Vermietbarkeit erhöht (Anlagengestaltung als Voraussetzung für langfristige touristische Nutzung). Einheitliche Besitzverhältnisse: Bei vorliegendem Geschäftsmodell (Verkauf Einzeleigentum) sollte die Eigentumsstruktur so gewählt werden, dass sich das gesamte Ferienhausdorf von Beginn an im Einzel- bzw. Miteigentum der Ferienhausbesitzer_innen befindet – insbesondere auch das Zentralgebäude (funktionale Einheit Ferienhausdorf, Absicherung der Vermietungsinfrastruktur). „Risiko“ Projektfinanzierung: Finanzierung über Einzeleigentum zeigt sich marktgängig und ermöglicht bei fehlenden Großinvestoren Beherbergungsgroßbetriebsprojekte in dieser Größenordnung. Das Konkursrisiko wird durch die Absicherung über Einzeleigentum vermindert. Bei „Errichtung nach Verkauf“ besteht zudem für den Bauträger praktisch kein Ausfallrisiko. Gleichzeitig werden durch diese Eigentumsstruktur Schwierigkeiten hervorgerufen: Abwicklung Baubehörde, Betriebsführung oder Gefahr der Zweitwohnungsnutzung; Ein Verkauf von Geschäftsanteilen würde hierbei „Risiken“ vermindern. 2.5.2 Erfolgsversprechende Betriebsführung Ferienhausdorf Wirtschaftlichkeit als Grundvoraussetzung: eine wirtschaftlich erfolgreiche Betriebsführung ist nach vorliegendem Geschäftsmodell ab ca. 70 Häusern erreichbar (in Abhängigkeit von baulicher Ausführung, Betriebskosten, Auslastung etc.). Diese ist wiederum Grundvoraussetzung für eine nachhaltige touristische Nutzung eines Ferienhausdorfes („kein funktionierendes Zentralgebäude keine Vermietung“). Professionelle Betriebsführung: Durchgängige (gemäß Betriebsführungskonzept) und professionelle (regionales und touristisches Know-How, Erfahrung mit Ferienhausanlagen) Betriebsführung/Verwaltung mit guten Kontakten zu Touroperatoren sind Ferienhausdorfs. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Führung eines Starke Vermarktungs- bzw. Vertriebsgesellschaft: Aufgrund der tendenziell geringeren Stammkundenbindung in dieser Beherbergungsform, ist eine starke Vermarktungs- und Vertriebsgesellschaft entscheidend, um für entsprechende Auslastungszahlen zu sorgen. 26 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Zudem muss diese Untervertriebe koordinieren und Overhead-Leistungen erbringen (europaweite Messen, Prospekte, Veranstaltungen → Erschließung neuer Märkte und Gästeschichten). Ausschluss Eigenvermietung: Eigenvermietung steht einer erfolgreichen Betriebsführung eines Ferienhausdorfs entgegen (Anteile an Mieteinnahmen entfallen), schürt Konkurrenz zwischen den Eigentümergruppen (Abgaben, Vermarktung) und widerspricht auch der Definition eines Beherbergungsgroßbetriebes (funktionelle Einheit). Durch verpflichtende Unterzeichnung von Gästevermittlungs- bzw. Betriebsführungsverträgen muss Eigenvermietung ausgeschlossen werden. 2.5.3 Abschätzung Nutzung Ferienhausdorf Übernachtungen und Auslastung: Bei Ferienhausdörfern kann lt. Projektentwickler mit einer Auslastung von ca. 160 VBT gerechnet werden. Abhängig ist die Auslastung u. a. von Nachfrage und Konkurrenz. Derzeit ist davon auszugehen, dass ein Ferienhausdorf zumindest auf absehbare Zeit eine nachgefragte Beherbergungsform bleibt („Produktlebenszyklus“). Das Angebot in diesem Segment ist in Österreich noch vergleichsweise gering - der Konkurrenzdruck wird jedoch steigen. Für die Vermietbarkeit eines Ferienhausdorfes wird somit die Anlagengestaltung, die bauliche Ausführung der Häuser / des Zentralgebäudes, die Betriebsführung, die Standortgunst und die Vermarktung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gästeschicht: Ferienhausdörfer ziehen vor allem Familien mit Kindern an und unterscheiden sich im Klientel von anderen Beherbergungsformen („suchen keinen Anschluss sondern ihre eigenen 4 Wände“). Die Vermarktungsgesellschaft bestimmt – in Abhängigkeit vom Angebot (Lage, bauliche Ausführung, Kategorie) - welche Gästeschicht angesprochen wird. Zudem bewirkt die gestaffelte Preisgestaltung beträchtliche saisonale Unterschiede (vom Premium- bis zum Niedrigpreissegment). Versorgungsverhalten: Verallgemeinernd ausgedrückt, werden das Frühstück und das Abendessen im Ferienhaus zubereitet (Selbstversorgung). Im Zuge touristischer Aktivitäten wird tagsüber die regionale Gastronomie aufgesucht. Bei der abendlichen Gastronomienutzung zeigen sich saisonale Unterschiede (abhängig von Gästeschicht und Zahlungskraft). Gemeinschaftseinrichtungen / Restaurant: Gemeinschaftseinrichtungen wie Hallenbad oder Sauna werden angenommen; Die Restaurantführung erweist sich in einem Ferienhausdorf aufgrund des hohen Selbstversorgungsgrades als schwierig (Halb- und Vollpension sind wenig gefragt). Nur bei ansprechender baulicher Ausführung und 27 integrierter Lage (in Ort oder direkt an Skipiste) scheint ein erfolgreiches Betreiben möglich. Gefahr Zweitwohnungsnutzung: Die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung scheint in einem (größer strukturierten) Ferienhausdorf derzeit eher gering zu sein (Hauptmotivation Kapitalanlage / Rendite). In Abhängigkeit von Anlagengestaltung (Instandhaltung), Nachfrage, Konkurrenzsituation (Vergleichsangebote) und Betriebsführung (Aufrechterhaltung „erzwungene“ Zweitwohnungsnutzung Vermietungsinfrastruktur), kann bei nachlassender Vermietbarkeit eine nicht ausgeschlossen werden (Eigentumsstruktur bleibt Unsicherheitsfaktor!). Absicherung der Vermietungspflicht: Die gewerbliche Nutzung ist finanzrechtlich für 10 Jahre (Vorsteuerabzug) und raumordnungsrechtlich unbefristet - aufgrund der Widmung (Anhebung der derzeit bestehenden Strafe von € 14.600,- bei widerrechtlicher Nutzung?) - abgesichert. Zudem soll die Vermietungspflicht vertraglich - über Klauseln im Bauträgervertrag (= Kaufvertrag) und durch die verpflichtende Unterzeichnung von Gästevermittlungsverträgen (eventuell Anhebung der Vertragsdauer) – geregelt werden. Die Eintragung einer Reallast wäre eine weitere Absicherungsmöglichkeit28. 2.5.4 Abschätzung Auswirkungen Ferienhausdorf Auswirkungen auf andere Beherbergungsbetriebe: Der Abzug von Gästen aus anderen Beherbergungsformen scheint zwar (regional) gegeben, aber aufgrund des unterschiedlichen Klientels eher limitiert zu sein. Um etwaige Substitutionseffekte zu minimieren, ist daher in erster Linie darauf zu achten, dass in der (erweiterten) Region keine vergleichbaren Angebote im Ferienhaussegment vorhanden sind. Auswirkungen auf lokalen Einzelhandel: Der hohe Selbstversorgungsgrad in einem Ferienhausdorf spricht für die Nutzung des Einzelhandels. Inwieweit der lokale Einzelhandel am Gästeaufkommen partizipieren kann, hängt eng mit dem vorhandenen Angebot zusammen (Sortiment, Öffnungszeiten, Qualität). Vorrangig werden größere EH-Betriebe in der Region aufgesucht. Mit dem Verkauf von regionalen Produkten im „internen Laden“, könnte der regionale Profit erhöht werden. Auswirkungen auf Gastronomie: Aufgrund des Versorgungsverhaltens der Nutzer_innen von Ferienhausdörfern, sind die Auswirkungen auf die Gastronomie geringer als bei anderen Beherbergungsformen – aber gegeben. Vorrangig wird die 28 Anmerkung: Ob der Flächenverbrauch einer Ferienhausanlage, wie vom Projektentwickler mit Verweis auf Vergleichsberechnungen auf der Turrach dargestellt, tatsächlich oft günstiger ist als bei einem klassischen Hotel, konnte im Zuge der Studie zum Alpendorf Dachstein-West nicht verifiziert werden (siehe Kap. 3.3.2.1). 28 Studie Alpendorf Dachstein-West Überblick für den „schnellen Leser“ Gastronomie im Zuge touristischer Aktivitäten (Alm- und Skihütten) genutzt. Umliegende Gastronomiebetriebe können bei entsprechendem Angebot profitieren. Auswirkungen auf touristische Infrastruktur: Gäste eines Ferienhausdorfes sind mehrheitlich Aktivurlauber. Dies zeigt sich auch mit der hohen Inanspruchnahme vorhandener touristischer Infrastruktur (sowohl Buchungsgrund als auch für Standortwahl entscheidend: Liftanlagen, Wanderwege etc.). Direkte Auswirkungen – Steuern und Abgaben: Generell ist darauf zu achten, dass die erwirtschafteten Gewinne auch im Land der Errichtung verbleiben (Versteuerung). Dies ist in erster Linie durch die Betriebsführung zu regeln. Von der Landesabgabe Tourismus profitiert das Land, von der Abführung der Kurtaxe die Gemeinde. Das Kommunalsteueraufkommen fällt, aufgrund der vergleichsweise geringen Angestelltenzahl in einem Ferienhausdorf, „bescheiden“ aus. 29 3 Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Nachfolgend finden Sie die gesammelten Erhebungsergebnisse der Untersuchungen zum Alpendorf Dachstein-West. Dieses Kapitel wurde umfassend belassen, um eine Nachvollziehbarkeit, der im „Überblick für den schnellen Leser“ gekürzt dargestellten Erkenntnisse, zu gewährleisten. 3.1 Aktensichtung und Vor-Ort-Begehungen Wesentliche Erhebungsmethoden der Untersuchungen zum Alpendorf Dachstein-West waren die Aktensichtung und Begehungen vor Ort. Mit der Aktensichtung wurden die maßgeblichen Umsetzungsvorgaben zum Alpendorf herausgearbeitet. Der Fokus lag hierbei auf raumplanerisch relevanten Vorgaben. Auch in baubehördlichen, gewerbebehördlichen, naturschutzbehördlichen oder wasserrechtlichen Bewilligungen finden sich Vorgaben zur Gestaltung des Alpendorfs Dachstein-West. Diese Festlegungen wurden bei der Aktenanalyse, des mittlerweile bereits ca. 10 Jahre andauernden Umsetzungsprozesses (vgl. Tabelle 3) ebenso berücksichtigt wie die zahlreichen – zum Teil auch widersprüchlichen – Aussagen aus Gutachten, Aktenvermerken und Stellungnahmen. Der tatsächliche Umsetzungsstand wurde in erster Linie durch „Vor-Ort-Begehung“ im Alpendorf Dachstein-West eruiert. Hierfür wurden drei Bearbeitungsschritte durchgeführt: in der ersten Bearbeitungsphase (Sommersaison 2011) wurde mit Hilfe von Basisanalysen (Sichtanalysen, Gespräche, Fotodokumentation etc.) ein Überblick zum Umsetzungsstand geschaffen. Die hier gewonnenen Erkenntnisse wurden in der zweiten Bearbeitungsphase mit Detailanalysen (Wintersaison 2011/12) ergänzt und verifiziert. Dabei wurde vor allem die Funktionalität des Alpendorfs in der Wintersaison unter die Lupe genommen. Am Ende der Sommersaison 2012 wurde der Umsetzungsstand im Alpendorf – hinsichtlich der Veränderungen seit der Übernahme durch die „Eigentümer_innenverwaltung“ ADWALL - vergleichend erhoben. Anhand der Ergebnisse dieser beiden Untersuchungsmethoden, kann eine Gegenüberstellung an Vorgaben und der tatsächlichen Umsetzung im Alpendorf Dachstein-West erfolgen (vgl. Tabelle 4). 30 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) 3.1.1 Voraussetzungen für die Umsetzung des Alpendorfs DachsteinWest 3.1.1.1 Chronologie aus raumplanerischem Blickwinkel Tabelle 3: Wesentliche Bescheide und Verordnungen zum Alpendorf Dachstein-West (chronologisch) Termin Inhalt 24.05.2002 Beschluss der Abänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) durch die Gemeindevertretung (u.a. Änderungen im Bereich Astau-Winkl zur Verbesserung der Fremdenverkehrsstruktur) 09.11.2002 Die 3. Teilabänderung des Flächenwidmungsplans (FWP) 2002 in Annaberg-Lungötz im Bereich Astau-Winkl (Blatt 8) – Widmung als Beherbergungsgroßbetrieb - tritt in Wirksamkeit. Diese Teilabänderung erfolgt mit einem Aufschließungserfordernis Verkehr und gilt für den gesamten Projektbereich (Beschluss der Gemeindevertretung am 11.09.2002) Für den zweiten Bauabschnitt erfolgt zudem die Kennzeichnung als „Aufschließungszone zum Zweck der geordneten Bebauungsentwicklung“ 13.11.2002 Der Bebauungsplan (BBP) der Grundstufe für den ersten Bauabschnitt (1. BA) im Bereich Astau-Winkl-Süd „Beherbergungsgroßbetrieb Alpendorf Dachstein-West“ tritt in Wirksamkeit. Der Bebauungsplan der Grundstufe ist zugleich Voraussetzung für die Abänderung des FWPs und für die Freigabe des Aufschließungsgebiets/Verkehr. Erfordernis für einen Bebauungsplan der Ausbaustufe besteht nicht (lt. BBP der Grundstufe). 22.05.2003 Aufsichtsbehördliche Genehmigung (LR) der Freigabe des Aufschließungsgebietes / Verkehr für 1. Bauabschnitt (nach Verbreiterung des Kopfbergweges und Erstellung eines Bebauungsplans der Grundstufe) 02.07.2003 Die gewerbebehördliche Bewilligung für den 1. Bauabschnitt wird mit Bescheid der BH Hallein erteilt. 03.09.2003 Rechtswirksam geänderter Bebauungsplan der Grundstufe (1. Bauabschnitt) für den Bereich Astau-Winkl „Beherbergungsgroßbetrieb Alpendorf Dachstein-West“ tritt in Wirksamkeit (Abänderung festgelegter Bau- und Straßenfluchtlinien) 24.09.2003 Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein: „Bauplatzerklärung“ 13.10.2003 Die baubehördliche (und gewerbebehördliche) Bewilligung (Abänderungen Bebauungsplan) für den 1. Bauabschnitt wird mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein erteilt („Baubewilligung“) 06.12.2004 Wasserrechtliche Bewilligung und naturschutzbehördliche Bewilligung wird mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein erteilt 24.04.2008 Der Bebauungsplan der Grundstufe für den zweiten Bauabschnitt (2. BA) im Bereich 31 Astau-Winkl-Ost „Beherbergungsgroßbetrieb Alpendorf Dachstein-West“ wird durch die Gemeindevertretung beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurden 71 der genehmigten 79 Häuser im 1. BA errichtet und den Besitzern übergeben. 20.06.2008 Die Freigabe des zweiten Bauabschnitte (Aufschließungsgebiet Verkehr und geordnete Siedlungsentwicklung) im Bereich „Astau-Winkl Ost“ wird aufsichtsbehördlich (durch Landesregierung) genehmigt. 19.09.2008 Gewerbebehördliche Genehmigung und baubehördliche Bewilligung für die Errichtung des 2. Bauabschnittes der Feriendorfanlage Astau-Winkl wird erteilt (für insgesamt 15 Ferienhäuser samt Nebenanlagen) Stand Sommer Die Baugenehmigung für das Ergänzungsgebiet im nordöstlichen Bereich des zweiten Bauabschnitts wird aufgrund fehlender/mangelhafter Oberflächenentwässerung nicht erteilt. 2012 3.1.1.2 Maßgebliche raumplanerische Voraussetzungen Aus raumplanerischer Sicht, waren die wesentlichsten Voraussetzungen für die Errichtung des Beherbergungsgroßbetriebes „Alpendorf Dachstein-West“ die Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) der Gemeinde Annaberg-Lungötz, die Abänderung des Flächenwidmungsplans (FWP) im Bereich Astau-Winkl und die Erstellung eines Bebauungsplans (BBP) der Grundstufe für das Projektgebiet (erster und zweiter Bauabschnitt). REK-Änderung: Am 24.05.2002 wurde die Abänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Annaberg-Lungötz durch die Gemeindevertretung beschlossen. Im abgeänderten REK findet sich seitdem die Aussage „Verbesserung der Fremdenverkehrssituation und Freihaltung eines Standortes für einen Beherbergungsgroßbetrieb im Bereich Astau-Winkl“ wieder. Hauptbegründung der Abänderung des REKs waren die stark abnehmenden Nächtigungszahlen in der Gemeinde Annaberg-Lungötz. Diese sanken zwischen den Jahren 1991 und 2001 von 130.445 auf 68.253. Der Rückgang wird hierbei vor allem durch das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage erklärt. Die stark nachgefragten Beherbergungssegmente „moderne Hotels und Appartementanlagen“ waren in der Gemeinde, aber auch in der Region, unterrepräsentiert. Durch den Umbau der Bettenstruktur (mit Hilfe des Ferienhausdorfs) soll an frühere Nächtigungszahlen angeschlossen werden (vgl. Problemanalyse der Strukturuntersuchung als Begründung der REK-Abänderung). 32 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) FWP-Abänderung: Neben den bereits angeführten Begründungen im Zuge der REK-Abänderung, wird die Abänderung des Flächenwidmungsplans durch die Standortgunst erklärt. Im Bereich Astau-Winkl ist bereits touristische Infrastruktur in Form von Liftanlagen vorhanden (Anschluss an Skigebiet Zwieselalm – Dachstein-West). Diese Liftanlagen sollen auch in nächster Zeit erneuert werden (z.B. Sessellift Riedlkarbahn). Die Errichtung von wetterunabhängiger Infrastruktur (Hallenbad in Alpendorf) soll den Ausbau des Sommertourismus unterstützen. Die 3. Teilabänderung des Flächenwidmungsplans 2002 in Annaberg-Lungötz (Blatt 8 Bereich Astau-Winkl) tritt mit dem 09.11.2002 in Wirksamkeit (Beschluss durch Gemeindevertretung am 11.9.2002). Auf Grund der nicht ausreichend vorhandenen Verkehrserschließung (siehe Stellungnahmen im aufsichtsbehördlichen Ermittlungsverfahren), sowie der Darstellungen einer technisch machbaren Verbesserung im Verkehrsgutachten (Krammer 11.09.2002), wurde von einer Durchwidmung eines Großteils der Beherbergungsgroßbetriebsfläche (BG-Fläche) Abstand genommen. Mit Ausnahme des nordöstlichen Teiles des ersten Bauabschnittes (0,31 ha) wird die gesamte BG-Fläche als „AufschließungsgebietVerkehrserschließung“ gekennzeichnet. Von der Abänderung des Flächenwidmungsplans im Bereich Astau-Winkl waren u.a. die Grundstücke 813/1, 813/2, 812/2, 826, 832, 833 und 834 betroffen. 0,31 ha wurden von Grünland / ländliche Gebiete in Bauland / Beherbergungsgroßbetrieb (BG) und 3,96 ha von Grünland / ländliche Gebiete in Bauland / Beherbergungsgroßbetrieb / Aufschließungsgebiet mit Aufschließungserfordernis Verkehrserschließung (BG/A-V) umgewidmet (= 1. Bauabschnitt). 0,97 ha im östlichen Teil des Projektgebietes wurden von Grünland / ländliche Gebiete in Bauland / Beherbergungsgroßbetrieb / Aufschließungsgebiet mit dem Aufschließungserfordernis Verkehrserschließung und Aufschließungszone zum Zweck einer geordneten Bebauungsentwicklung umgewidmet (BG / A – V und geordnete Bauentwicklung = 2. Bauabschnitt). Die Freigabe des ersten Bauabschnittes, erfolgte nach Baubeginn des Ausbaus des Kopfberg-Güterweges (Verbreiterung auf 4,6 m)29. 29 Anmerkung: diese Verbreiterung des Kopfbergweges wurde nach Sichtanalyse jedoch nur provisorisch ausgeführt. 33 BBP der Grundstufe 1. Bauabschnitt: Um zum Zeitpunkt einer abstrakten Flächenwidmung Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild darstellen zu können, bzw. einen rechtlich bindenden Rahmen für die Projektrealisierung zu schaffen, wurde seitens der Gemeinde Annaberg-Lungötz der Weg der Erstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe gewählt (der Bebauungsplan regelt die Struktur des Ferienhausdorfs; die Anpassung an die Landschaft wird u.a. über die Lage der Aufschließungsstraße oder die Anordnung und Größe der Objekte geregelt). Der Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich Astau-Winkl-Süd (1. BA) tritt mit 13.11.2002 in Wirksamkeit (Beschlussfassung durch Gemeindevertretung am 11.09.2002). Die Erfordernis für einen Bebauungsplan der Ausbaustufe besteht laut Bebauungsplan der Grundstufe nicht, da Festlegungen im Hinblick auf die Erhaltung oder Gestaltung, von Orts- und Landschaftsbild bereits hier vorgenommen wurden (vgl. Bebauungsplan 1. BA Erläuterungsbericht). Dieser Bebauungsplan der Grundstufe wurde nachträglich – am 3.6.2003 – hinsichtlich der Straßen- und Baufluchtlinien rechtswirksam abgeändert. BBP der Grundstufe 2. Bauabschnitt: Die östlich des Güterweges Kopfberg gelegene Fläche (0,97 ha = 2. Bauabschnitt) wurde als Aufschließungszone zum Zweck einer geordneten Bebauungsentwicklung gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung erfolgte, um eine – wenn auch nur temporäre – Zersiedelung des Gesamtgebietes zu verhindern. Erst nachdem über 60 % der Flächen des größeren Gebietes (4,00 ha = 1. Bauabschnitt) bereits bebaut waren und das Stammhaus (Hauptgebäude als Voraussetzung für touristische Nutzung) den Betrieb aufgenommen hat, wurde dieses Aufschließungsgebiet am 20.06.2008 für die Bebauung freigegeben (vgl. FWP-Abänderung bzw. aufsichtsbehördliche Freigabe). Eine weitere Voraussetzung für die Freigabe des Aufschließungsgebietes war - ebenso wie im 1. Bauabschnitt - die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe. Dieser wurde durch die Gemeindevertretung am 24.4.2008 beschlossen. 3.1.1.3 Weitere Voraussetzungen für die Umsetzung des Alpendorfs Maßgebliche baubehördliche Vorgaben: Von Seite der zuständigen Baubehörde lagen, Bauplatzerklärung, bau- und gewerbebehördliche Genehmigung für den gesamten ersten und zweiten Bauabschnitt 34 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) („Baubewilligung“) vor. Einzelbaugenehmigungen wurden nicht erteilt. Der Baubewilligungsantrag wurde von der Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungs GmbH (ADW) gestellt. Für das Ergänzungsgebiet im zweiten Bauabschnitt wurde die baubehördliche Bewilligung – mit Stand August 2012 - noch nicht erteilt. Aufschließungserfordernisse: Weiters mussten folgende Aufschließungserfordernisse erfüllt werden: Kanalanschluss an öffentliche Kanalisation30, Wasserversorgung durch eine Wassergenossenschaft oder einen privaten Anbieter31, Elektroanschluss an das Versorgungsnetz der Salzburg AG, Gasheizung, Oberflächenwasserentsorgung über Vorfluter in bestehende Kanalisation bzw. Retention laut Vorschreibung. 30 31 Wurde von der Gemeinde in Form einer Wirtschaftsförderung von ca. € 300.000,- finanziert. Der Projektbetreiber kaufte sich mit 150.000,- in Wassergenossenschaft ein, nachdem Versuche eine eigene Wasserversorgung zu errichten, gescheitert waren. 35 3.1.2 Vorgaben und deren Umsetzung im Alpendorf Dachstein-West Tabelle 4: Vorgaben und deren Umsetzung im Alpendorf Dachstein-West (Stand September 2012) Vorgaben Umsetzung Allgemeines / Bebauung: Flächenwidmung / Widmungsgrenzen: Die beanspruchte Fläche in der Gemeinde Annaberg-Lungötz – im Bereich Astauwinkl - für das Alpendorf Dachstein-West beträgt gemäß Abänderung FWP (Anm.: durch nachträgliche Herausnahme des Grabens aus Widmung) 4,97 ha (erster und zweiter Bauabschnitt). Als Widmungsgrenzen wurden im Westen der bestehende Graben, im Norden die bestehende Bebauung und die bestehenden Verkehrsflächen, im Osten der Graben bzw. der Waldrand festgelegt. Im Süden ist die Vegetationsgrenze bzw. der bestehende Zaun maßgebend für die Widmungsgrenze (FWP 3. Teilabänderung 2002 Erläuterungsbericht S. 20). Häuser-, Zimmer- und Bettenanzahl: Im ersten Bauabschnitt ist die Errichtung von insgesamt 79 Einzelhäuser, die zweigeschossig ausgeführt und einen Wohnraum mit Kochnische, zwei bis drei Schlafzimmer und Nebenräume aufweisen, geplant (Baubehördliche Bewilligung 13.10.2003). Diese Anzahl soll im zweiten Bauabschnitt noch um geplante 21 Ferienhäuser ergänzt werden. Bei einer vollständigen Bebauung des gesamten Projektgebietes, würde damit ein Gesamtbestand von 100 Hütten, mit max. 450 Zimmern entstehen. Die spezifische Struktur der Wohneinheiten des Hoteldorfes (mit Aufenthaltsräumen etc.) begrenzt gleichzeitig die Bettenanzahl auf 490 (vgl. FWP 3. Teiländerung 2002 – Erläuterungsbericht S. 20). Lt. BBP Grundstufe - Erläuterungsbericht S. 12 (1. BA) ist das gegenständliche Planungsgebiet für die Unterbringung eines Beherbergungsgroßbetriebes mit bis zu 499 Betten vorgesehen. Gemäß Sichtanalyse entsprechen die Widmungsgrenzen den Vorgaben. Der von Nord nach Süd verlaufende Graben - in der Mitte des Planungsgebietes - wurde von der Umwidmung (in Beherbergungsgroßbetrieb) ausgenommen, wodurch die vorgesehene Umwidmungsfläche auf unter 5 ha verkleinert wurde (daher ist keine UVPPflicht gegeben). Der Graben ist jedoch von der internen Verkehrserschließung betroffen. Mit Stand Ende September 2012 sind im Alpendorf Dachstein-West 91 Ferienhäuser errichtet (bei einem Hauptwohnsitz), 90 stehen grundsätzlich für die Vermietung zur Verfügung. Der erste Bauabschnitt ist mit 77 Ferienhäusern bebaut. Im zweiten Bauabschnitt wurden inzwischen 14 Ferienhäuser errichtet. Das Ergänzungsgebiet im nordöstlichen Bereich des zweiten Bauabschnittes ist noch unbebaut. Im gesamten Projektgebiet würde sich - bei geplanter vollständiger Bebauung - eine Ferienhausanzahl von 100 ergeben. Darüber hinaus gibt es noch Planungen für eine Erweiterung um ca. 10 Ferienhäuser. Ob im Alpendorf bereits mehr als die maximal festgelegten 450 Zimmer (lt. FWP) bzw. die maximal festgelegten Betten von 490 (keine UVPPflicht) vorhanden sind, konnte im Zuge der Begehungen nicht eruiert werden. Auch die Verwaltungsgesellschaft konnte keine Auskunft zur vorhandenen Zimmer- bzw. Bettenanzahl geben, da über sie nur 60 der 91 errichteten Ferienhäuser weitervermietet werden. Laut Statistik der Gemeinde Annaberg-Lungötz beträgt die Bettenanzahl im Alpendorf derzeit bereits 490 Betten (also die Maximalanzahl). Anmerkung: Die Widmung legt mit 450 nur die 36 Studie Alpendorf Dachstein-West Touristische Infrastruktur Zentralgebäude: im Auswertu Alpendorf = Die Bebauungsgrundlagen ermöglichen nur auf der Teilfläche C eine Bebauung für die Verwaltung (= Zentralgebäude): - Die Errichtung eines Zentralgebäudes mit Restaurant, Wellness- und Saunabereich sowie einem Hallenbad (baubehördliche Bewilligung 13.10.2003) - Restaurantbereich mit nordostseitig gelegener Terrasse mit ca. 28 Verabreichungsplätzen und im Südwesten ein Gastgarten mit ca. 50 Verabreichungsplätzen (baubehördliche Bewilligung 13.10.2003 bzw. Erläuterungsbericht zur FWP Abänderung) Lt. GV-Protokoll (2003-07-15) wurde zur Abänderung des Bebauungsplanes der Grundstufe (Reduzierung der Baufluchtlinie im Bereich des Verwaltungsgebäudes von 5 auf 3 m) das öffentliche Interesse geltend gemacht. Die Änderung erfolgt wegen geänderter Planung des Zentralgebäudes, nämlich statt nur den Hotelgästen zugänglichem, nun mit öffentlich zugänglichem Bad. Baufortschritt – Umsetzungsprozess: Verzögerungen im „Sämtliche Bauvorgaben (des 1. BA) sind bis spätestens 31.12.2006 durchzuführen“ (gemäß naturschutzfachlicher Bedingungen / Auflagen) Unter anderem ist auch: „Die Fertigstellung der baulichen Maßnahmen ... der Bezirkshauptmannschaft Hallein schriftlich anzuzeigen. Sollten Abweichungen erfolgt sein, so sind hierüber in dreifacher Ausfertigung Ausführungspläne vorzulegen“. (baubehördliche Bewilligung 13.10.2003) max. Zimmerzahl fest. Hierbei ist der FWP mangelhaft, da die Darstellung der Zimmerzahl fehlt. Die Begrenzung der Bettenanzahl auf maximal 490 erfolgte daher, da unter einer Bettenanzahl von 500 keine UVP-Plicht besteht. Das Zentralgebäude des Alpendorfes wurde der dafür vorgesehen Teilfläche (C) errichtet ist seit Dezember 2007 in Betrieb. Neben Rezeption befinden sich im Zentralgebäude Hallenbad, eine Sauna, ein Massageraum, kleiner Laden und ein Restaurant. auf und der ein ein Im Hallenbad führt die mangelhafte Ausführung (z.B. unzureichende Belüftung bewirkt Schimmelbildung) zu Schwierigkeiten. Diese sollen noch von der Bauträgergesellschaft bis Ende 2012 behoben werden. Die öffentliche Zugänglichkeit des Wellnessbereichs wurde nach der Übernahme durch die neuen Verwaltungsgesellschaft ADWALL aus Kosten und organisatorischen Gründen aufgehoben (zudem Neuberechnung der Nutzungsentgelte für Eigenvermieter_innen). Das Restaurant im Zentralgebäude war nur tw. in Betrieb. Nach fast einjähriger Schließung, wurde das Restaurant in der Wintersaison 2011/12 wieder verpachtet (ohne Pachtentgelt). Da das Restaurant jedoch nicht gewinnbringend geführt werden konnte, wurde der Pachtvertrag von Seiten des Pächters aufgelöst. ADWALL hat daher ab der Sommersaison 2012 das Restaurant selbst übernommen. Der vorgesehene Gastgarten im Südwesten wurde seit der Übernahme der Verwaltung durch ADWALL errichtet, die nordseitige Terrasse fehlt nach wie vor. Das Geschäftsmodell des Alpendorfes basiert darauf, dass die Errichtung der Ferienhäuser jeweils erst nach Verkauf an die EigentümerInnen erfolgt. Damit sind Verzögerungen im Umsetzungsprozess jedoch nur zum Teil erklärbar. Zudem traten vermutlich „Unregelmäßigkeiten“ im Bauprozess auf (fehlende/mangelhafte Anlagengestaltung, Abzug von Geldern etc.). So mussten z.B. bereits getätigte Verkäufe im nordöstlichen Bereich des zweiten Bauabschnitts, aufgrund fehlender baubehördlicher Genehmigung infolge nicht ausgeführter Oberflächenentwässerung rückabgewickelt werden. Im ersten Bauabschnitt sind noch 2 Baulücken vorhanden, diese sollen bis Weihnachten 2012 37 Äußere architektonische Ferienhäuser: Gestaltung der Dachdeckung in einheitlichen Farbtönen und Materialien; Es sind Holzfenster zu verwenden. Als Materialien für Fassadenoberflächen sind Putz, Holzschalung bzw. Naturstein zu verwenden (= ortstypische Bebauung) (BBP-Grundstufe 1. BA + 2. BA - Wortlaut S. 6). Geplant war gemäß Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan der Grundstufe (1. BA) die angestrebte Bettenanzahl in der ortstypischen Bebauung angepasste Doppelhäuser unterzubringen (BBP-Grundstufe 1. BA Erläuterungsbericht S. 12). geschlossen werden. Im zweiten Bauabschnitt ist noch eine Baulücke vorhanden, zudem ist das nordöstlich gelegene Ergänzungsgebiet des 2. Bauabschnittes aufgrund fehlender Baugenehmigung – noch unbebaut (geplant sind hier 6 Ferienhäuser). Um eine wirtschaftliche Betriebsführung zu gewährleisten soll der Vollausbau des Alpendorfes ehestmöglich erfolgen. Die Dachdeckung wurde einheitlich gestaltet (grau). Die Ferienhäuser sind in Holzbauweise ausgeführt. Die Fassadenoberfläche besteht aus Holzschalung oder Putz. Entgegen der ursprünglich geplanten Doppelhäuser, sind bis auf wenige Ausnahmen nur Einzelhäuser im Alpendorf vorzufinden. Verkehrserschließung: Externe Verkehrserschließung: Die Straße von der B 166 bis zur Weggabelung Kopfbergweg ist mit einer min. Fahrbahnbreite von 5,0 m für die Erschließung des Hoteldorfes ausreichend (keine Ausbaunotwendigkeit) (Gutachten Verkehrserschließung Krammer 11.9.2002) Die Rauhenbachbrücke kann mit ihrer Bestandsbreite von 4,50 m unverändert genutzt werden (keine Ausbaunotwendigkeit) (Gutachten Verkehrserschließung Krammer 11.9.2002). Eine Verbreiterung des 450 m langen Abschnitts vom Beginn des Güterweges Kopfberg bis zum Planungsgebiet von ca. 4,0 m auf mindestens 4,6 m ist erforderlich (Stellungnahme 6/07 im aufsichtsbehördlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gutachten Verkehrserschließung Krammer 11.9.2002). (= Umwidmungsvoraussetzung und Voraussetzung für Bebauung des Alpendorfes: Aufschließungsgebiet / Verkehr) Die Breite der Güterwege Kopfmann (sic!) wird auf mind. 6,0 m festgelegt (BBP Grundstufe – Erläuterungen S. 13) Nach Abmessungen an 3 Kontrollpunkten (jeweils > 5 m) kann bestätigt werden, dass die Straßenbreite ausreichend dimensioniert ist. Die Rauhenbachbrücke weist die angegebene Breite von 4,50 m auf. Die Verbreiterung wurde nur ansatzweise und notdürftig durch die Asphaltierung des Banketts umgesetzt. Dadurch überschreitet an manchen Punkten die Straßenbreite knapp die geforderten 4,6 m. Die provisorische Ausführung bewirkt, dass der Asphalt zum Teil bereits wieder weggebrochen ist bzw. ausgeschwemmt wurde. In diesen Bereichen beträgt die Breite des Kopfbergweges nur in etwa 3-4 m (Messung an 3 Kontrollpunkten). Aktuell (Sommer 2012) sollte im Zuge der Errichtung des Kanals zur Oberflächenentwässerung des zweiten Bauabschnittes auch der Kopfbergweg bergseitig um 1,5 m verbreitert werden – dies ist jedoch nach Sichtanalyse nicht erfolgt. Der 38 im Plan dargestellte Güterweg Studie Alpendorf Dachstein-West Der Güterweg Kopfberg soll von der Abzweigung an der Gemeindestraße Astau-Winkl bis zur Erschließung des geplanten Hoteldorfes Astauwinkl als Gemeindestraße übernommen werden (Absichtserklärung vorhanden). Interne Verkehrserschließung: Zur internen Aufschließung sind Stichstraßen lt. Plan zu errichten. Diese sind mit Wendeplätzen abzuschließen. (BBP Grundstufe 1. BA – Wortlaut S. 5 + planliche Darstellung). Die maximale Steigung der Straßenstiche ist mit 10 % festgelegt (Teile sind geringfügig steiler) (BBP Grundstufe 1. BA – Erläuterungen S. 15). Die Neigung der neu geschaffenen Verkehrsflächen lt. Plan darf 12 % nicht übersteigen; (BBP Grundstufe 2. BA – Wortlaut S. 5) Im Alpendorf soll der Graben 3 (Anm.: Bereich Einfahrt Alpendorf) mit Hilfe einer Brücke aus Holz überbrückt werden (wobei die Auflager im Hangbereich optisch nicht in Erscheinung treten sollen: Baustahlgitter in Rohrboden eingeschweißt) (siehe BBP Grundstufe 1 BA – Wortlaut S. 7 und Erläuterungen S. 10 bzw. baubehördliche Bewilligung). Die Querung im oberen Bereich ist als Furt auszuführen (vgl. BBP Erläuterungsbericht bzw. baubehördliche Bewilligung) Die Erschließung der Gebäude erfolgt über ein Gehwegnetz / Treppenlösungen (BBPErläuterungsbericht) Auswertu „Kopfbergweg“ ist mittlerweile Gemeindestraße übernommen. als Die Stichstraßen im Alpendorf sind jeweils mit den vorgegebenen Umkehrhämmern/Wendeplätzen ausgeführt. Funktionelle Probleme ergeben sich vereinzelt bei Anordnung von Parkplätzen im Bereich der Umkehrhämmer, die ein Wenden verunmöglichen (z.B. Haus Nr. 8). Gemäß Sichtanalyse entsprechen die Steigungen im Alpendorf den Vorgaben. Im Winterbetrieb treten aufgrund der Geländebeschaffenheit zum Teil funktionelle Schwierigkeiten auf (Schneeräumung, Befahrung der Stichstraßen ohne Absicherung etc.) Die Brücke (zum Zentralgebäude) wurde nicht gemäß der Vorgaben aus Holz, sondern nur in Form einer Verrohrung unter der asphaltierten Straße ausgeführt. Zudem bestehen derzeit noch Bepflanzungslücken infolge der baulichen Ausführung (→ siehe Pflanzenbindung). Die Querung im oberen Bereich wurde als Furt ausgeführt. Aufgrund der mangelhaften (bzw. nicht vorhandenen) Oberflächenentwässerung sind die Gehwege, zum Teil stark ausgeschwemmt. Insbesondere die nur mit Rasenkantenziegel – anstatt von befestigten Stufen – ausgeführten Treppen, sind teilweise bereits unbenutzbar (zu große Stufenabstände aufgrund Ausschwemmungen). Dies führt vor allem in der Wintersaison und für ältere Gäste zu einer eingeschränkten Benutzbarkeit der Anlage. Die Gehwege wurden seit der Übernahme durch ADWALL zum Teil erneuert. Interne Parkplatzgestaltung: Weiters werden für die Ferienobjekte und das Verwaltungsgebäude insgesamt ca. 132 Parkplätze (bei 79 Einzelhäusern) auf dem Betriebsareal eingerichtet (gilt für 1. BA). (baubehördliche Bewilligung 13.10.2003) Laut Bebauungsplan (BBPL-Grundstufe 1. BA Wortlaut S. 6) sind für den 1. Bauabschnitt pro Appartement 2 Parkplätze einzuplanen. 2 Parkplätze pro Appartement werden auch für den Bis auf 2 Ausnahmen (2 Parkplätze je Ferienhaus), ist sowohl im ersten als auch im zweiten Bauabschnitt jedem Ferienhaus im Alpendorf ein Parkplatz zugeordnet. Zudem sind ca. 15 allgemeine Parkplätze im Bereich des Zentralgebäudes vorhanden. Damit ergibt sich bei derzeitigem Bebauungsstand auf der gesamten Anlage eine Parkplatzanzahl von ca. 110 (= 1,2 Parkplätze je Appartement). In den Hochsaisonen dienen aktuell das nordöstliche Ergänzungsgebiet 39 zweiten Bauabschnitt Grundstufe 2. BA S. 6) festgelegt (BBP der des zweiten Bauabschnittes sowie der Liftparkplatz als Ausweichmöglichkeit (auch beim Dolomitenhof werden Fahrzeuge abgestellt). Laut EigentümerInnen (Verwaltung) ergeben sich nicht nur aufgrund der zu geringen Anzahl, sondern auch wegen der (zu) knapp bemessenen Größe der einzelnen Parkflächen, vor allem im Winterbetrieb funktionelle Schwierigkeiten. Die Parkflächen sind zur Minimierung der Verkehrsflächen bergeseitig dieser Aufschließungsstraßen vorgesehen. Zur Verbesserung des Landschaftsbildes sind diese Parkflächen einzuhausen und zu überschütten (Carports) (BBP Grundstufe 1. BA – Erläuterungsbericht S. 10). ... die ursprünglich überdachten Abstellplätze werden aus Kostengründen nicht errichtet, stattdessen ist eine Längsaufstellung entlang der Aufschließungsstraße vorgesehen. Für Grundstücke welche nicht unmittelbar an der Aufschließungsstraße liegen, wird ein Parkplatz in Realeigentum bzw. in Parifizierung einverleibt (Erläuterungsbericht zur Abänderung des BBPL, 3.6.2003) Die Parkplätze befinden sich größtenteils entlang den Erschließungsstraßen und im Bereich der Umkehrhämmer. Entlang der Stichstraßen war die Parkplatzstellfläche in Schotter ausgeführt. Dies hatte zur Folge, dass diese Stellflächen zum Teil bereits stark ausgeschwemmt waren. Seit der Übernahme durch ADWALL wurden die Parkflächen großteils mit Asphalt befestigt – auch die internen Erschließungsstraßen wurden ausgebessert (Probleme mit Rollsplitt). Jene Straßen die nicht asphaltiert wurden, sind jedoch nach wie vor von starken Auswaschungen betroffen. Einhausungen und Überschüttungen (Carports) zur Verbesserung des Landschaftsbildes wurden nicht ausgeführt. Grüngestaltung / Geländegestaltung: Pflanzgebote: Entlang der Verkehrsflächen sind entsprechend der planlichen Darstellung des Bebauungsplans der Grundstufe Baumgruppen vorzusehen, wobei ortstypische Laubbäume (z.B. Spitzahorn, Hainbuche, Rotbuche, Vogelbeere, Traubenkirsche, Bergahorn, Gemeine Esche) mit Hochstamm im Mindest-Stammumfang von 20/25 zu pflanzen sind (baubehördliche Bewilligung 13.10.2003 bzw. BBP Grundstufe 1. BA – Wortlaut S. 7) – siehe auch Pflanzgebote ohne Situierungsbindung in planlicher Darstellung (BBP Grundstufe 3.6.2003) Ergänzung zu Pflanzgebot 1. BA: im Areal des Alpendorfs Dachstein West sind als Ausgleichsmaßnahme 5 großkronige Laubbäume (Bergahorn mit Pflanzgröße von 3-4 m) ... zu pflanzen (naturschutzbehördliche Bewilligung 6.12.2004): Pflanzbindungen: Die Bestockung im Graben durch das Planungsgebiet ist zu erhalten. Ausgenommen davon ist der Bereich der geplanten Brücke. Diese ist in Holz auszuführen, wobei der Pflanzbestand 40 Die Begrünungs- und Durchgrünungsvorgaben sind mit derzeitigem Stand nur ansatzweise umgesetzt worden. So findet man entlang der internen Erschließungsstraßen so gut wie keine Bepflanzungen (siehe Vorgaben BBPL); Die als Ausgleichsmaßnahme vorgegebene Pflanzung von 5 Ahornbäumen wurde zwar umgesetzt, einer dieser Bäume ist jedoch bereits wieder gefällt worden. Wenn Begrünungsmaßnahmen ausgeführt wurden, dann im Nahbereich der Ferienhäuser und in Eigenregie von den Ferienhauseigentümer_innen. Die Aufforstungen, um die im Zuge des Brückenbaus (nicht in Holz ausgeführt) entstandenen Lücken im Pflanzenbestand wieder aufzufüllen, wurden aus heutiger Sicht, mit der Pflanzung einer Eberesche (unterer Graben), nur unzureichend ausgeführt. Die Lücke im Studie Alpendorf Dachstein-West während der Errichtung schonend zu behandeln ist (BBP Grundstufe 1. BA - Wortlaut S. 7) Die durch den Straßenbau entstandene Lücke im begleitenden Gehölzbestand an Graben 3 ist bis an die Straßenränder durch Nachpflanzungen zu schließen – unterhalb der Straße ist mindestens eine Esche zu pflanzen, um mittel- bis langfristig eine Überschirmung der Straße zu gewährleisten (baubehördliche Bewilligung 13.10.2003 und naturschutzbehördliche Bewilligung 6.12.2004) Bepflanzungsplan: Im Zug der Einreichplanung ist auch ein Bepflanzungsplan vorzulegen durch den die Einbindung der Baukörper gewährleistet ist (BBP Grundstufe 1. BA – Wortlaut S. 7) Im Bescheid zur baubehördlichen Bewilligung (13.10.2003) ist hierzu angeführt: Bis zum 20.5.2004 ist entsprechend den Festlegungen im Bebauungsplan ein Bepflanzungsplan in 3-facher Ausfertigung vorzulegen, der auch die Einbindung der Baukörper beinhaltet. Einfriedungen: Auswertu Pflanzenbestand konnte dadurch (noch?) nicht geschlossen werden. Die gesichteten Akten/Unterlagen beinhalteten keinen Bepflanzungs- oder Grünplan. Im Bebauungsplan sind jedoch etliche Begrünungsmaßnahmen planlich ausgeführt. Diese wurden jedoch nicht umgesetzt. Lt. Baubehördlicher Bewilligung vom 26.8.2008 liegt für den zweiten Bauabschnitt ein Bepflanzungsplan vor. Einfriedungen sind zwischen den einzelnen Ferienhäusern des Alpendorfes vereinzelt - in Form von Hecken im Nahbereich der Ferienhäuser oder in Form von Maschendrahtzäunen (bei 4-5 Ferienhäusern) - vorhanden. Zwischen den Appartementhäusern innerhalb des Planungsgebietes dürfen keine Zäune oder zaunartige Bepflanzungen errichtet werden (BBP Grundstufe 1. BA - Wortlaut S. 7) Technische Infrastruktur Wasserversorgung: Hinsichtlich der Wasserversorgung des Alpendorfes waren mehrere Varianten im Gespräch. Zuerst lag eine Bestätigung vor, dass das Ferienhausdorf an die Wassergenossenschaft angeschlossen werden kann – dies wurde widerrufen. Letztstand ist: Für die Versorgung der gegenständlichen Feriendorfanlage mit Trink- und Nutzwasser soll die zum sogenannten „Pommergut“ gehörende Quellfassung umgebaut werden ... (Verhandlungsschrift zur baubehördlichen Bewilligung 2.7.2003) Abwasserentsorgung: Geplant ist für die in der Feriendorfanlage anfallenden Abwässer ein sich verästelndes Kanalsystem aufzubauen und dieses an das öffentliche Kanal-Netz anzuschließen (Verhandlungsschrift zur baubehördlichen Bewilligung 2.7.2003) Nachdem der Versuch des Projekterrichters gescheitert ist, selbst eine Wasserversorgung herzustellen, kaufte man sich um € 150.000,- in die Wassergenossenschaft Kopfberg (= Pommergut) ein. Die Abwasserversorgung erfolgt in das öffentliche Kanalnetz. Die Kosten für den Kanalanschluss wurden von der Gemeinde in Form einer Wirtschaftsförderung bezahlt. Die Kläranlage war ausreichend dimensioniert und weist noch Reserven auf. 41 Ableitung der Hang- und Oberflächenwässer: Die von den Dachflächen, Gehwegen und Straßenflächen anfallenden Wässer sollen über ein Kanalnetz dem Rauhenbach zugeführt werden. Den von den befestigten Flächen anfallenden Wässern wird vor Einleitung in den Bach ein Retentionsbecken vorgeschaltet (Verhandlungsschrift zur baubehördlichen Bewilligung 2.7.2003) Heizsystem: Die Beheizung der gesamten Ferienanlage soll mittels Biomasseheizungsanlage erfolgen. Zu diesem Zweck ist geplant, 20 m westlich des Zentralgebäudes eine automatische Hackschnitzelfeuerungsanlage (Biomasseheizwerk) ... zu errichten. (baubehördliche Bewilligung 13.10.2003) Im ersten Bauabschnitt wurde anstatt der geplanten Einlaufbecken am Oberhang nur ein Gulli errichtet. Dieser ist ständig mit Kies gefüllt und kann dadurch – selbst bei geringem Niederschlag das Wasser nicht aufnehmen (Auskunft EigentümerIn). Als Folge treten vor allem im oberen Bereich der Anlage starke Ausschwemmungen auf Grundstücken und Straßen auf. Die Baugenehmigung für das Ergänzungsgebiet im zweiten Bauabschnitt wurde ebenfalls aufgrund der fehlenden Oberflächenentwässerung nicht erteilt. Seit der Übernahme durch ADWALL, wurde im Sommer 2012 die Oberflächenentwässerung für den zweiten Bauabschnitt von der Bauträgergesellschaft ausgeführt (die Baugenehmigung liegt jedoch noch nicht vor). Im ersten Bauabschnitt ist die Oberflächenentwässerung nach wie vor ausständig, soll aber von der Bauträgergesellschaft noch errichtet werden. Das baubehördlich bewilligte Biomasseheizwerk wurde nicht errichtet (kann lt. Auskunft des Projektentwicklers die Spitzen in der Hochsaison nicht abdecken). Die Beheizung der Ferienhäuser erfolgt mittels Gasfeuerung. Dazu wurde ein Flüssiggasbehälter westlich des Stammhauses errichtet. Abfallentsorgung (Müll): Die anfallenden Abfälle (Restmüll, Abfälle, Papier, Glas, Verpackungsmaterial, Problemstoffe usw.) sind jeweils getrennt nach den abfallrechtlichen Vorschriften in den dem Betrieb zugehörigen Containern zwischenzulagern und ordnungsgemäß zu entsorgen. Für die Abfallsammlung sind in technisch und hygienisch einwandfreier Weise Vorkehrungen zu treffen (gewerbeund baubehördliche Bewilligung, 19.9.2008) 42 Die Abfallentsorgung wird von den Eigentümer_innen bemängelt. Insbesondere die Möglichkeiten zur Mülltrennung scheinen nicht ausreichend zu sein. Da die Müllhütten aus Holz ausgeführt wurden und sich hier zum Teil auch die Stromversorgung (Zähler, Stromanschlüsse) befindet, besteht zudem Brandgefahr. Laut Angaben von Eigentümer_innen sind auch schon 2 Müllhütten abgebrannt. Dies führte in weiterer Folge auch zu Stromausfällen in der gesamten Anlage. Studie Alpendorf Dachstein-West 3.2 Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Statistische Auswertungen Zur statistischen Analyse der Übernachtungs-, Betten- und Auslastungsentwicklung, wurde auf Gemeinde- und regionaler Ebene auf die Salzburger Landesstatistik zurückgegriffen. Konkrete Daten zum Alpendorf Dachstein-West, wurden von der Gemeinde AnnabergLungötz zur Verfügung gestellt. Die Darstellung der Entwicklung der Liftnutzung (Bereich Astau-Winkl), basiert auf bereitgestellten Daten der Geschäftsführung der AnnabergerZwieselalmbahnen. 3.2.1 Nächtigungsentwicklung Ausgangslage Sowohl die im Zuge der Umsetzung des Projektes Alpendorf Dachstein-West durchgeführte Abänderung des REK als auch die Teilabänderung des FWP, werden mit dem gravierenden Rückgang im Fremdenverkehr in der Gemeinde Annaberg-Lungötz begründet. Die Nächtigungszahlen halbierten sich zwischen 1991 und 2001 von 130.445 auf 68.25332. Die Nächtigungen je Einwohner gingen in diesen 10 Jahren von 60 auf 30 zurück. Durch die Errichtung des Beherbergungsgroßbetriebes wird eine Rückführung an frühere Fremdenverkehrsverhältnisse erwartet. Nach Angaben der Betreiber ist durch das Alpendorf mit einem Plus von 60.000 Nächtigungen pro Jahr zu rechnen (vgl. FWP Abänderung Erläuterungen). Konkret verspricht man sich nicht nur eine Erhöhung der Nächtigungszahlen im Winterhalbjahr, sondern auch eine entsprechende Auslastung in der Sommersaison (vgl. REK-Änderung Annaberg-Lungötz). Nächtigungsentwicklung (Alpendorf / Gemeinde / Region) Tabelle 5: Jährliche Entwicklung der Nächtigungen, der Bettenanzahl und der Auslastung (in Prozent und Vollbelegstagen / VBT) im Alpendorf Dachstein-West Jahr Nächtigungen Bettenanzahl 2006 2007 2008 2009 2010 2011 1.613 16.768 40.249 51.087 66.613 66.066 64 359 389 389 490 490 Auslastung In Prozent 6,9 12,8 28,3 36,0 37,2 36,9 In VBT 25 47 103 131 136 135 Quelle: Daten der Gemeinde Annaberg-Lungötz (eigene Berechnungen) 32 Obwohl hier angemerkt werden muss, dass mit dem Jahr 1991 das positivste und mit dem Jahr 2001 das negativste Tourismusjahr herausgepickt wurde. 43 Die Nächtigungen im Alpendorf Dachstein-West konnten seit Bestehen kontinuierlich gesteigert werden. In den ersten beiden Geschäftsjahren (2006 und 2007) war nur ein Teil der Betten in Betrieb. Die Vermietung wurde ausschließlich von Eigenvermieter_innen betrieben, dementsprechend gering waren in dieser Zeit die Übernachtungszahlen im Alpendorf (2006: ca. 1.600 - 2007: knapp 17.000). Mit der Fertigstellung des Zentralgebäudes und der Übernahme der Verwaltung durch ADW, ging das Ferienhausdorf am 1.1.2008 „offiziell“ in Betrieb. In den 4 Geschäftsjahren seit Inbetriebnahme (2008 bis 2011), wurde die Bettenanzahl von 389 auf den aktuellen Stand von 490 (gemäß Gemeindeangaben) ausgebaut. Die Nächtigungen im Alpendorf konnten in diesem Zeitraum von gut 40.000 auf ca. 66.000 angehoben werden. Damit wurden auch die zu Projektbeginn geäußerten Erwartungshaltungen der Initiatoren übertroffen. Hierzu muss jedoch angemerkt werden, dass die Erwartungshaltung mit 60.000 Übernachtungen relativ gering bemessen war (siehe auch Kap. 3.2.3 Bettenauslastung). Zwischen den Jahren 2010 und 2011 stagnierten jedoch die Übernachtungszahlen. Seit der Übernahme durch die neue Verwaltungsgesellschaft ADWALL, mussten in der Wintersaison des abgelaufenen Tourismusjahres Nächtigungsrückgänge von ca. 20-25 % hingenommen werden (lt. Auskunft ADWALL). In der Sommersaison konnten die Übernachtungszahlen im Vergleich zum Vorjahr konstant gehalten werden. Tabelle 6: Nächtigungsentwicklung nach Tourismusjahren 2005/06 bis 2010/11 (Alpendorf, Annaberg-Lungötz und Region Lammertal) 2005/06 Alpendorf - 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 14.956 39.089 49.356 68.128 66.285 Annaberg 73.136 78.887 112.321 116.921 140.748 142.348 Abtenau 247.623 221.696 226.840 219.141 220.336 223.472 Rußbach 70.384 62.970 70.324 72.962 66.080 68.256 137.493 129.433 136.759 132.463 127.091 134.257 528.636 492.986 546.244 541.487 554.255 568.333 St. Martin Lammertal 33 Quelle: http://www.salzburg.gv.at/tourismusstatistik und Daten der Gemeinde Annaberg-Lungötz Um die Bedeutung des Alpendorfs für die Gemeinde Annaberg-Lungötz bzw. für die Region Lammertal herauszuarbeiten, werden in Tabelle 6 die jeweiligen Nächtigungsentwicklungen seit Bestehen des Alpendorfs vergleichend dargestellt. Im Tourismusjahr 2005/06 – also im Jahr vor Inbetriebnahme des Alpendorfs – beliefen sich die Nächtigungen in der Gemeinde 33 Die Region Lammertal / Dachstein-West umfasst die Gemeinden Annaberg, Abtenau, Rußbach und St. Martin (exkl. Scheffau). 44 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Annaberg-Lungötz auf ca. 73.000. Durch ein Nächtigungsplus von +69.000 konnten diese bis zum Tourismusjahr 2010/11 auf mehr als 142.000 Übernachtungen ausgebaut werden. Damit wurde in der Gemeinde Annaberg-Lungötz das bisher nächtigungsstärkste Jahr 1991 übertroffen. Zudem konnten in diesem Zeitraum auch abseits des Alpendorfs - also in den anderen Beherbergungsbetrieben der Gemeinde - die Nächtigungen um ca. +3.000 geringfügig angehoben werden. Eine weniger erfreuliche Entwicklung zeigt sich hingegen in den Nachbargemeinden von Annaberg-Lungötz bzw. in der Region Lammertal insgesamt. Hier konnte zwischen dem Jahr vor Inbetriebnahme des Alpendorfs (2005/06) und dem Tourismusjahr 2010/11 zwar ein regionales Nächtigungsplus von +40.000 Übernachtungen erreicht werden, zieht man davon die mehr als 65.000 Nächtigungen ab, die allein auf das Alpendorf zurückzuführen sind, muss abseits des Alpendorfs ein regionaler Nächtigungsrückgang von gut -26.000 konstatiert werden. Diese Entwicklung zeigt sich auch bei einem Blick auf die einzelnen Nachbargemeinden. Hier sind relativ starke Rückgänge in Abtenau (-24.000) und geringfügige Abnahmen in St. Martin a. Tg. (-3.000) bzw. Rußbach (-2.000) erkennbar. In den letzten beiden Tourismusjahren blieben die Nächtigungen relativ konstant. Zusammengefasst heißt dies: die Inbetriebnahme des Alpendorfs hat keine erkennbaren Auswirkungen auf andere Beherbergungsbetriebe in der Gemeinde Annaberg-Lungötz. Die Nachbargemeinden bzw. die Region Lammertal insgesamt blieben hingegen seit Bestehen des Alpendorfs von Nächtigungsrückgängen nicht verschont (Substitutionseffekte durch das Alpendorf?). 3.2.2 Nächtigungsentwicklung nach Kategorien / Bettenangebot Ausgangslage Im REK Annaberg-Lungötz wird der gravierende Rückgang des Fremdenverkehrs in den Jahren 1991 bis 2001 durch das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage erklärt. So wünschen sich gemäß ADAC Reisemonitor nur 12 % der Gäste eine Unterkunft in einem Gasthof/Pension/Privatzimmer. Der Anteil dieser Kategorie war im Lammertal jedoch mit 52 % sehr hoch. Laut ADAC Reisemonitor ziehen 73 % der Gäste ein modernes Hotel oder Appartement vor. Dieser Anteil war im Lammertal mit 39 % jedoch unterrepräsentiert (vgl. REK-Änderung Annaberg-Lungötz). Nächtigungsentwicklung nach Kategorien Die Betrachtung der Nächtigungsentwicklung in anderen Beherbergungsbetrieben der Region (abseits des Alpendorfs) lässt wie erwähnt aufgrund der statistischen Zahlen verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu. Dies zeigt sich auch bei Betrachtung der 45 Nächtigungsentwicklung je Kategorie. So gingen im Zeitraum 2005/06 bis 2010/11 in der Region Lammertal die Übernachtungen in Privatunterkünften um ca. -22.000 (AnnabergLungötz: -3.000) zurück, während in gewerblichen Beherbergungsbetrieben ein regionaler Nächtigungsanstieg von +64.000 (Annaberg-Lungötz: +65.000) erzielt werden konnte34 (Quelle: http://www.salzburg.gv.at/tourismusstatistik)35. Der Ausbau des nachgefragten Beherbergungssegments „gewerblichen Ferienwohnungen/häuser“ scheint gelungen zu sein. Im Jahr 2005/06 wies die Region Lammertal in dieser Beherbergungskategorie lediglich 17.651 Übernachtungen auf – im Tourismusjahr 2010/11 konnten hingegen 94.948 Nächtigungen erzielt werden. Selbst nach Abzug der Übernachtungen im Alpendorf, beträgt der regionale Zuwachs in dieser Kategorie noch über +10.000 Übernachtungen. Dies deutet auf die Errichtung weiterer gewerblicher Ferienwohnungen/-häuser hin bzw. wird damit die derzeit bestehende starke Nachfrage in diesem Beherbergungssegment bestätigt (siehe http://www.salzburg.gv.at/tourismusstatistik). Entwicklung Bettenangebot Ausschließlich in der Gemeinde Annaberg wurde die Bettenanzahl zwischen 2005/06 und 2010/11 ausgebaut (+ 515 Betten). Alle anderen Gemeinden – vor allem Abtenau mit einem Minus von 160 Betten - mussten Rückgänge hinnehmen. In der gesamten Region Lammertal konnte das Bettenangebot – wiederum Dank des Alpendorfes – um 250 Betten gesteigert werden. Anhand der Gemeinde Annaberg-Lungötz kann auch die Entwicklung des Bettenangebots nach Kategorien dargestellt werden. Im Betrachtungszeitraum von 2005/06 bis 2010/11 sind Rückgänge von ca.- 60-80 Betten in Privatunterkünften zu verzeichnen. Die gewerblichen Unterkünfte konnten ihr Angebot um ca. 570 Betten ausbauen. Davon sind 490 Betten dem Alpendorf zuzurechnen (Kategorie: gewerbliche Ferienwohnung/haus). Stimmen die statistischen Angaben zum Alpendorf, nahm damit in diesen 5 Jahren das touristische Bettenangebot auch abseits des Alpendorfes um ca. 80 Betten zu. 34 Der Anstieg in gewerblichen Beherbergungsbetrieben entspricht in etwa den Übernachtungszahlen des Alpendorfs. 35 Aus Sicht der Gemeinde / des Tourismusverbandes von Annaberg-Lungötz, sind etwaige Nächtigungsrückgänge in anderen Beherbergungsbetrieben der Gemeinde/Region weniger auf Substitutionseffekte (Abzug von Gästen) infolge der Errichtung des Alpendorfes zurückzuführen, sondern sind in erster Linie mit der tw. Aufgabe der Privatzimmervermietung begründet (siehe Befragungsergebnisse). 46 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) 3.2.3 Bettenauslastung und saisonale Betrachtung Ausgangslage: Im Jahr 2001 betrug die Auslastung der gesamten Annaberg-Lungötzer Betten in der Wintersaison (2001) ca. 23 % und im Sommerhalbjahr ca. 19 %. Die langfristige Tendenz der Auslastung ist zu diesem Zeitpunkt vor allem in der Sommersaison fallend. Anfang der 1980er Jahre war die Bettenauslastung in der Sommersaison noch doppelt so hoch (vgl. REKAbänderung Annaberg-Lungötz). Auswertungen zur Bettenauslastung im Alpendorf liegen nicht vor. Die prozentuelle Bettenauslastung lässt sich jedoch aus den vorliegenden (Monats)Daten jeweils einfach berechnen36: Nächtigungen x 100 -----------------------------------------------Betten x Tage im Betrachtungszeitraum Bettenauslastung im Alpendorf Die Übernachtungen im Alpendorf sind – wie auch in der Gemeinde Annaberg-Lungötz und der Region Lammertal – nur noch leicht winterlastig. Im Tourismusjahr 2010/11 stehen 37.128 Übernachtungen im Winter, 29.257 Nächtigungen in der Sommersaison gegenüber. Insbesondere die Sommernächtigungen konnten in den letzten beiden Betrachtungsjahren jedoch stark angehoben werden. Die nächtigungsstärksten Monate blieben dennoch der Jänner und Februar. In den Nebensaisonen (z. B. Oktober/November bzw. April/Mai) ist trotz Angeboten im Niedrigpreissegment – zum Beispiel über ALDI/Hofer - nach wie vor großes Entwicklungspotenzial vorhanden. 36 Tourismusjahr: Zeitraum vom 1.November bis 31.Oktober des Folgejahres (365 Tage); Wintersaison: Zeitraum vom 1. November bis 30. April des Folgejahres (Tage: 181); Sommersaison: Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober eines Kalenderjahres (Tage: 184). 47 Tabelle 7: Übernachtungen und Bettenauslastung (in Prozent) im Alpendorf Dachstein-West seit Bestehen (monatlich und nach Kalenderjahr) Kalenderjahr/Monat 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jan Feb März April Nächtigung - Auslastung Mai Juni Juli - - - - - - - - - - - - - Nächtigung 2.766 3.850 732 1.450 390 223 487 Auslastung 24,9 38,0 6,6 13,5 3,5 2,1 Nächtigung 6.511 6.598 8.242 324 1.079 Auslastung 54,0 60,6 68,3 2,8 Nächtigung 9.220 7.899 7.516 Auslastung 76,5 72,5 Nächtigung 10.952 Auslastung Aug Sep Okt Nov Dez Ges. - - - - 1.613 1.613 - - - - 81,3 6,9 2.395 332 718 252 3.173 16.768 4,4 21,5 3,1 6,5 2,3 28,5 12,8 858 5.381 4.500 1.044 1.127 102 4.483 40.249 8,9 7,4 44,6 37,3 8,9 9,3 0,9 37,2 28,3 1.534 1.784 2.545 5.229 5.291 2.284 1.469 788 5.528 51.087 62,3 13,1 14,8 21,8 43,4 43,9 19,6 12,2 6,8 45,8 36,0 10.244 8.663 2.601 3.501 2.678 6.875 8.603 4.227 3.468 30 4.771 66.613 72,1 74,7 57,0 17,7 23,0 18,2 45,3 56,6 28,8 22,8 0,2 31,4 37,2 Nächtigung 11.998 10.174 9.181 974 2.150 3.999 8.421 8.422 3.268 2.997 85 4.397 66.066 Auslastung 79,0 74,2 60,4 6,6 14,2 27,2 55,4 55,4 22,2 19,7 0,6 28,9 36,9 Quelle: Daten der Gemeinde Annaberg-Lungötz (eigene Berechnungen) Als Resultat zeigt sich im Tourismusjahr 2010/11 im Alpendorf eine gute, jedoch keineswegs überragende Bettenauslastung. Prozentuell beträgt diese bei ganzjähriger Betrachtung 37,1 % - in der Wintersaison 41,9 %, im Sommer beachtliche 32,5 %. Dies entspricht in etwa 136 Vollbelegstagen im Tourismusjahr 2010/11. Tabelle 8: Übernachtungen und Bettenauslastung (in Prozent und Vollbelegstage) im Alpendorf Dachstein West (saisonal und nach Tourismusjahr) Wintersaison 2010/11 Sommersaison 2011 Tourismusjahr 2010/11 Übernachtungen Auslastung in % VBT Übernachtungen Auslastung in % VBT Übernachtungen Auslastung in % VBT 37.128 41,9 76 29.257 32,5 60 66.385 37,1 136 Quelle: Eigene Berechnung – Datenquelle Gemeinde Annaberg-Lungötz Durch die Rückgänge reduzierten sich im abgelaufenen Jahr die Nächtigungen im Alpendorf auf knapp 60.000 Nächtigungen. Die Auslastung ging auf ca. 33 % (121 VBT) zurück. Damit liegt das Alpendorf – wie schon im Jahr zuvor – relativ deutlich unter der anvisierten Auslastung vergleichbarer Ferienhausdörfer von ca. 150-170 Vollbelegstage (Angaben lt. Projektentwickler). Auch in gut geführten Ferienwohnungen, wie dem Mandlhof in Annaberg-Lungötz (Urlaub am Bauernhof), kann laut Tourismusverband die Auslastung bis zu 160 VBT betragen. 48 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Zur Einordnung: bei einer angenommen Auslastung von ca. 160 Vollbelegstagen, würden die Nächtigungen im Alpendorf jährlich 78.400 betragen. Exkurs: Produktzyklustheorie anhand Ferienhausdörfern: Zur Abschätzung wie gefragt Ferienhausdörfer in Zukunft sein werden, kann die in DUTZLER (2010, S. 15-16) dargestellte Produktzyklustheorie (anhand eines Ferienhausdorfs) mit einbezogen werden: „Die Produktzyklustheorie benennt drei Phasen, die ein wirtschaftliches Gut durchläuft. Am Beginn steht die Innovationsphase, die sich durch wenige Gäste, die diesen Urlaubsstil für sich entdeckt haben, auszeichnet. Oft sind es wohlhabende Gästegruppen oder spezielle Nachfragegruppen wie Familien. Vermarktet wird dieser Urlaubsstil auf direkten Vertriebsweg ohne Reisevermittler, die erst später dazu kommen. Die Wachstumsphase ist die zweite Phase, in der die Nachfrage stark ansteigt. Die touristische Infrastruktur und deren Ausstattungstypen werden nun genormt gestaltet. Das bedeutet, dass es keine einzigartigen und individuellen Angebote mehr gibt sondern standardisierte, welche die Investitionskosten stark sinken lassen. Jedoch sinkt somit auch das Qualitätsniveau. In dieser Phase haben die Reiseveranstalter den Urlaubsstil voll in ihr Programm aufgenommen, wobei die Nachfrage stetig steigt und die Konkurrenz wächst. Die dritte Phase ist die Reife- und Schrumpfungsphase, die sich durch sinkende Zuwachsraten bis zur abnehmenden Nachfrage zeigt. Neue Urlaubsstile lösen die alten ab und nur mehr die Stammgäste bleiben diesem Urlaub treu. Die Reiseveranstalter können aufgrund der sinkenden Nachfrage nur mehr Billig- und Last-Minute-Angebote verkaufen und nehmen den Urlaubsstil allmählich aus ihren Programmen. Letztendlich sinkt nicht nur das Image des an Attraktivität stark verlorenen Urlaubsstils sondern auch das der Zielregion. Für den sogenannten reifen Urlaubsstil können aber oft auch Alternativen gefunden werden, die ihn modifizieren, womit er den Produktzyklus von neuem durchlebt“. 3.2.4 Liftnutzung Annaberger Zwieselalmbahnen Von der Geschäftsführung der Annaberger-Zwieselalmbahnen wurden Aufzeichnungen zur Liftnutzung im Bereich Astau-Winkl37 zur Verfügung gestellt. Aus diesen Daten geht klar hervor, dass die Errichtung des Alpendorfs Dachstein-West die Umsatzentwicklung bzw. die Anzahl der verkauften Karten stark positiv beeinflusst hat. Zwischen dem Vergleichsjahr 2005/06 – hier war das Alpendorf noch nicht in Betrieb – und der Saison 2011/12 konnten die Umsätze annähernd verdoppelt werden. Die Einnahmen stiegen von ca. € 534.000,- auf knapp 37 Berücksichtigte Kassen im Bereich Astau-Winkl: KC 1 Annaberg, KC 2 Annaberg, KC 6 Gugglift, OPOS Alpendorf; Der Kartenverkauf an der Einstiegstelle im Ort Annaberg-Lungötz wurde nicht ausgewertet. 49 € 1.040.000,- an. Die Anzahl der verkauften Karten nahm immerhin noch um mehr als 50 % zu38. Tabelle 9: Liftnutzung in der Wintersaison im Bereich Astauwinkl Saison 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 Umsatz in € verkaufte Karten 534.130,77 403.976,65 839.929,29 1.056.624,63 913.307,34 1.083.417,80 1.039.382,05 26.037 24.393 39.903 45.469 40.308 41.863 39.910 Durchschnittspreis je Karte (alle Kategorien) 20,51 16,56 21,37 23,24 22,66 25,88 26,04 Quelle: Annaberger Zwieselalmbahnen (SkiData AG 2012) 38 Die Zuwachsraten zwischen Umsatz und verkaufter Karten variieren aufgrund der unterschiedlichen Durchschnittspreise der verkauften Karten (Indexanpassung, höherer Anteil an länger gültigen Karten - siehe auch Interview Geschäftsführung Annaberger Zwieselalmbahnen). 50 Studie Alpendorf Dachstein-West 3.3 Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Befragungen Befragungen waren „die zentrale Methode“ der Studie zum Alpendorf Dachstein-West. Mit der Gästebefragung (Tourist_innen und Eigentümer_innen) wurde die Nutzung (Gästeschicht etc.) des Alpendorfs näher beleuchtet. Auf Grundlage der Aussagen von Schlüsselakteur_innen (alte Verwaltung/Projektentwickler, neue Verwaltung, zuständige Baubehörde, Rechtsbegleitung des Projekts, Verein der Eigenvermieter_innen, Vertreter der Gemeinde), konnte ein umfassendes Bild zum Geschäftsmodell, Errichtungsprozess und zur Betriebsführung des Alpendorfs gewonnen werden (Problembereiche, Vorzüge etc.). Die Befragungen der Geschäftsführung der Annaberger-Zwieselalmbahnen, des Tourismusverbandes und der umliegenden Gastronomie, dienten vor allem zur Abschätzung der Auswirkungen des Alpendorfs. Aufgrund des zeitlichen und finanziellen Rahmens der Studie, konnten nicht alle relevanten Akteur_innen zu Wort kommen (z.B. vorgesehene Betriebsführung, operativer Bauträger). Aus Sicht des Bearbeiters wurde jedoch eine aussagekräftige Auswahl getroffen. Alle befragten Akteur_innen erwiesen sich – zum Teil sicherlich aufgrund der Unzufriedenheit mit der Umsetzung - als auskunftsfreudig und kooperationsbereit. Für die Richtigkeit der Aussagen kann keine Gewähr übernommen werden. 3.3.1 Gästebefragungen Anhand einer mündlich/persönlich durchgeführten Gästebefragung (Tourist_innen sowie Eigentümer_innen) wurde das Nutzungsverhalten der Gäste des Alpendorfs Dachstein-West analysiert. Die Befragung erfolgte auf Grundlage eines Fragebogens mit insgesamt 25 Fragen. Der überwiegende Teil bestand aus sogenannten „geschlossenen Fragen“ – das heißt es gab fixe Antwortskalen mit vorgegebenen Stufen der Ablehnung und Zustimmung. Einige Nutzungsaspekte wurden zusätzlich durch „offene Fragen“ abgefragt (siehe Materialiensammlung „Fragebogen Gästebefragung“). Die Interviews wurden jeweils pro Ferienhaus geführt. Obwohl sich die Gäste durchwegs auskunftsfreudig zeigten, gestalteten sich die Befragungen insofern schwierig, als dass sowohl in der Sommer- als auch in der Wintersaison tagsüber kaum Gäste anzutreffen waren (dies spricht für eine Nutzung des touristischen Angebots). Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, erfolgt die Auswertung der Fragen zusammengefasst nach Themenbereichen: Gästestruktur, Gefahr der Zweitwohnungsnutzung, mögliche Substitutionseffekte, Nutzung touristischer Infrastruktur, Nutzung lokaler Infrastruktur in der Gemeinde Annaberg-Lungötz, Nutzung des lokalen/regionalen EH bzw. der Gastronomie und Versorgungsverhalten der Gäste des Alpendorfs; 51 Die Ergebnisse der Gästebefragungen werden saisonal getrennt nach Sommerhaupt- und nebensaison bzw. Winterhaupt- und -nebensaison ausgewertet. Eine saisonübergreifende Zusammenführung - der zum größten Teil übereinstimmenden Ergebnisse der Nutzer_innenbefragung erfolgt im Kapitel „Überblick für den schnellen Leser“. Ergänzt wird die Auswertung der Gästebefragungen mit gewonnenen Erkenntnissen im Zuge der Durchführung (→ Anmerkungen von Eigentümer_innen und Tourist_innen). 3.3.1.1 Nutzer_innenbefragung Sommersaison 2011 Die Gästebefragung in der Sommerhauptsaison wurde im Zeitraum vom 29.8 bis zum 2.9.2011 durchgeführt. Insgesamt konnten 40 Gäste befragt werden. Um eine statistische auswertbare Stichprobengröße (> 20) in der Sommernebensaison zu erhalten, musste diese Befragung auf 2 Wochen ausgedehnt werden. Die ersten Befragungen wurden hierbei am 22.9.2011 und die zweite „Fragerunde“ am 28.9.2011 durchgeführt. Insgesamt konnten in der Sommernebensaison damit Nutzer_innen von 23 Ferienhäusern befragt werden. Gästestruktur (Fragen: 1+3+4+12): Zum überwiegenden Teil wurde das Alpendorf in der Sommerhauptsaison von (Jung)Familien mit Schul- bzw. Kleinkindern genutzt. Junge und wenige ältere Paare ergänzen die Gäste. In der Nebensaison dreht sich dieses Verhältnis zu Gunsten der Paare – und hier wiederum vorwiegend der Paare im Pensionsalter – um. So betrug der Anteil der 019 Jährigen in der Hauptsaison noch 36 % in der Nebensaison belief er sich auf nur mehr 20 %. Der Anteil der 60 Plus nahm hingegen von 13 % auf 20 % zu. Das Hauptherkunftsland ist wenig überraschend und mit deutlichem Abstand Deutschland. Insgesamt betrug der Anteil der deutschen Gäste ca. 67 %, gefolgt von Niederländern mit 20 %. Der Anteil der österreichischen Gäste nahm in der Nebensaison etwas zu – machte aber insgesamt betrachtet nur bescheidene 11 % aus. Weitere Herkunftsnationen sind in der Sommersaison nicht erwähnenswert. Die „befragten Ferienhäuser“ waren mit durchschnittlich ca. 3,3 Personen belegt (Hauptsaison: 3,7 Personen; Nebensaison: 2,5 Personen). Alle befragten Personen reisten mit dem Auto an. Nach Angaben der Eigentümer_innen hat sich die Gästeschicht seit Inbetriebnahme des Alpendorfes verändert. Kamen anfangs noch die versprochenen „Premium-Gäste“, werden 52 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) diese aufgrund der Vermarktung (z. B. Angebote über Aldi/Hofer) und vor allem in der Nebensaison zunehmend von Touristen im Niedrigpreissegment abgelöst.39 Die Preise variieren in der Sommersaison relativ wenig. In der Hochsaison ist ein 8-BettenFerienhaus (deluxe) um € 156 zu haben und in der Nebensaison ab € 100 (siehe Materialiensammlung „Preisgestaltung im Alpendorf“). Gefahr der Zweitwohnungsnutzung (Fragen: 2 bzw. 5-9): Aufgrund des relativ geringen Anteils an angetroffenen Eigentümer_innen (10 % der gesamten Befragten), kann in der Sommerhauptsaison von einer überwiegenden touristischen Nutzung des Alpendorfes ausgegangen werden. Diese Einschätzung relativierte sich etwas im Zuge der zweiten Erhebungsphase in der Sommernebensaison. Hier betrug der Anteil der Eigentümer_innen an den gesamten Befragten 26 % (vgl. Tabelle). Tabelle 10: Eigentümer_innen vs. Tourist_innen in Sommersaison (absolut und Anteil in %) Davon Tourist_innen Befragte Davon Eigentümer_innen „Ferienhäuser“ absolut Anteil in % absolut Anteil in % Gesamt 63 53 84 10 16 Hauptsaison 40 36 90 4 10 Nebensaison 23 17 74 6 26 Quelle: Gästebefragung Sommersaison Die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung kann jedoch mit Blick auf die Eigennutzungsdauer pro Jahr abgeschwächt werden. Die angegebenen Zeiträume der befragten Eigentümer_innen lagen mit jeweils ca. 2 bis 6 Wochen Eigennutzung klar unter der zulässigen Grenze von 3 Monaten. Die Häufigkeit der Nutzung variierte zwischen 1 bis 8 Mal im Jahr. Überwiegend wurden Eigentümer_innen aus Deutschland angetroffen und hierbei vorrangig Eigenvermieter_innen. Mit der Lösung „Eigentum und Vermietung“ sind alle 10 angetroffenen Eigentümer_innen zufrieden (8 Ja – 2 eher Ja). Über die Vermietungstätigkeit sind alle Eigentümer_innen informiert. Bei Nachfrage wie lange in etwa ihr Eigentum pro Jahr weitervermietet wurde, variierten die Angaben zur Auslastung zwischen ca. 20 % und ca. 60 % (ohne Eigennutzung). Generell zeigte sich der überwiegende Teil mit der Auslastung ihres Ferienhauses im 39 Zudem soll nach Auskunft der Eigentümer_innen auch der Anteil an Kurzurlaubern angestiegen sein. 53 Jahresgang zufrieden. Wobei in den Nebensaisonen jedoch noch „großer Spielraum nach oben“ besteht. Die Frage, ob es auch möglich ist nicht weiterzuvermieten, wurde mit dem Verweis auf unterzeichnete Verträge bis auf eine Ausnahme durchgängig und glaubhaft verneint. Ein Eigenvermieter gab als Antwort „er hat es unter Kontrolle ob er vermieten möchte oder nicht“. Etwaige Substitutionseffekte (Beherbergung) und saisonale Nutzungspräferenz (Fragen: 10+11): Tabelle 11: Abschätzung von Substitutionseffekten anhand der Frage: "Haben Sie bereits zuvor in der Region Urlaub gemacht?" (Sommersaison) Ja Nein Hauptsaison 13 27 Nebensaison 9 14 Gesamt 22 41 Quelle: Gästebefragung Sommersaison Bei der Fragestellung „Haben Sie bereits vor der Errichtung des Alpendorfes Dachstein-West Urlaub in der Region gemacht?“ musste zunächst definiert werden, welche Gemeinden der Regionsbegriff umfasst. Gemäß der vorgenommenen Eingrenzung auf die Region Lammertal bzw. die Dachsteinregion, gaben 22 der Befragten (= 35 %) an, hier bereits zuvor Urlaub gemacht zu haben. Für 100 % der Sommergäste ist die Sommersaison die präferierte Jahreszeit der Nutzung des Alpendorfs. Darüber hinaus gaben 22 der Befragten an (Möglichkeit der Mehrfachnennung), dass für sich auch ein Winterurlaub im Alpendorf vorstellbar wäre. Auswirkungen auf touristische Infrastruktur (Fragen: 13-14): Die Frage „Nutzen Sie das touristische Angebot in der Region“ bedarf ebenfalls einer näheren Definition. Es musste geklärt werden, was unter einem touristischen Angebot bzw. einer touristischen Infrastruktur konkret verstanden wird. Hierbei wurde der Begriff großzügig gefasst - so fiel u.a. auch das Benutzen von Wanderwegen darunter. Aufgrund dieser eher 54 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) weitreichenden (bzw. zu weitreichenden) Eingrenzung, wurde diese Frage von 87 % aller Befragten mit Ja oder eher Ja beantwortet40. Bei der Nachfrage welche Angebote konkret genutzt werden, stellte sich heraus, dass Wandern/Bergsteigen (86 %) und Ausflüge/Sightseeing (75 %) die Hauptnutzungen waren (Mehrfachnennungen möglich). Danach folgen Baden/Wellness mit knapp 40 % und Sportangebote (Mountainbike, Kajak etc.) mit lediglich 14 %. Zwischen der Haupt- und Nebensaison waren lediglich hinsichtlich der Kategorie Baden/Wellness Unterschiede auszumachen - naturgemäß wurden in der Sommerhauptsaison die Bademöglichkeiten häufiger genutzt. Tabelle 12: "Nutzen Sie das touristische Angebot bzw. die touristische Infrastruktur in der Region?" Ja Eher Ja Eher Nein Nein Hauptsaison 28 8 1 3 Nebensaison 13 6 3 1 Gesamt 41 14 4 4 Quelle: Gästebefragung Sommersaison Nutzung der Infrastruktur (Gastronomie und EH) in der Gemeinde Annaberg-Lungötz (Fragen: 15-16): Die Fragen „Fühlen Sie sich in der Gemeinde Annaberg-Lungötz gut aufgehoben (im Sinne von „besuchen Sie auch öfter den Ort“) und „Nutzen Sie die lokale Infrastruktur“ beschäftigen sich damit, inwieweit die Gemeinde Annaberg-Lungötz vom Alpendorf profitiert. Die Antworten dieser beiden Fragen stimmen in etwa überein und zeigen auch bei Betrachtung der Haupt- und Nebensaison kaum Unterschiede (vgl. Tabelle 13). Über 60 % beantworteten diese Fragen mit Ja oder Eher Ja. Dazu muss angemerkt werden, dass diese Fragen aus Sicht des Autors tendenziell positiver beantwortet wurden, als dies der tatsächlichen Nutzung entspricht. So ergab die Auswertung der Fragen zur Versorgung (vgl. „Versorgungsverhalten – Nutzung lokaler und regionaler Infrastruktur“), dass vorrangig z.B. der Einzelhandel in Abtenau oder die Gastronomie bei Ausflügen (z.B. Almhütten) 40 Eine Aussage hinsichtlich der Häufigkeit/Frequenz kann nur bedingt abgeleitet werden, da die Gefahr besteht, dass bereits bei einmaliger Wanderung diese Nutzung mit „Ja“ oder „eher Ja“ angegeben wurde. 55 aufgesucht werden. Die Infrastruktur in der Gemeinde Annaberg-Lungötz selbst wird hingegen nur „sporadisch“ genutzt41. Tabelle 13: "Nutzen Sie die Infrastruktur in der Gemeinde Annaberg-Lungötz?" Ja Eher Ja Eher Nein Nein Hauptsaison 14 12 4 10 Nebensaison 9 5 6 3 Gesamt 23 17 10 13 Quelle: Gästebefragung Sommersaison Versorgungsverhalten - Nutzung regionale/lokaler Infrastruktur (Fragen 20-24): Tabelle 14: Versorgungsverhalten der Nutzer_innen in der Sommersaison Ja Eher Ja Eher Nein Nein Selbstversorger 33 22 6 2 Nutzung Einzelhandel 42 19 2 0 Nutzung Gastronomie 28 24 9 2 Quelle: Gästebefragung Sommersaison Die Antworten auf die Fragen zu diesem Themenbereich sind widersprüchlich. So wurde die Frage nach der Selbstversorgung von 87 % der Gäste mit „Ja“ oder „Eher Ja“ beantwortet. Gleichzeitig nutzt mit ca. 83 % (Ja bzw. Eher Ja) ebenfalls eine überwältigende Mehrheit die Gastronomie in der Region. Die regionalen Einkaufsmöglichkeiten nehmen gar 61 der 63 befragten Gäste in Anspruch. Diese Frage wurde auch öfter mit einem klaren Ja beantwortet als die Frage nach der Nutzung der Gastronomie. Dies könnte als Tendenz in Richtung „überwiegend Selbstversorgung“ interpretiert werden. Der größte Unterschied zwischen Haupt- und Nebensaison bestand in diesem Themenbereich ebenfalls in der Eindeutigkeit der Beantwortung der Fragen. So wird die Frage nach der Nutzung der Gastronomie in der Nebensaison vermehrt mit „Eher Ja“ statt mit „Ja“ 41 Für die Gäste des Alpendorfs stellen u.a. die Öffnungszeiten und das Sortimentsangebot der lokalen Einzelhändler limitierende Faktoren der Nutzung dar. 56 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) beantwortet (Tendenz zu vermehrter Selbstversorgung in der Nebensaison → günstiger Urlaub). Die Mitnahme von Lebensmitteln scheint ein eher untergeordnetes Thema zu sein. Vorrangig werden Lebensmittel mitgebracht, um bei Anreise am Samstag damit „über den ersten Tag zu kommen“, wenn kleine Kinder mit sind (Babynahrung) oder bestimmte Lebensmittel vor Ort nicht erhältlich sind (Allergiker etc.). Zufriedenheit mit Umsetzung/Gestaltung des Alpendorfs (Fragen: 17-19) Alle Nutzer_innen fühlen sich im Alpendorf wohl (Ja: 60; eher Ja: 3). Bei der Frage nach der Zufriedenheit mit der Gestaltung der Anlage (Bebauung, Bepflanzung etc.) zeigte sich bereits ein differenzierteres Bild. Hierbei waren vor allem Unterschiede zwischen Eigentümer_innen und Tourist_innen auffallend. So wurde diese Frage von nur einem Eigentümer mit „eher Ja“ beantwortet. Die weiteren 9 befragten Eigentümer_innen zeigten sich von der Umsetzung und Instandhaltung des Alpendorfs durchwegs enttäuscht. Wenn keine Aktivitäten gesetzt werden, wird mittel- bis langfristig ein „Ghetto für Eigentümer_innen“ bzw. eine schleichende/erzwungene Zweitwohnungsnutzung in Aussicht gestellt (vgl. Tabelle 19 „Versprechungen und Umsetzungen aus Sicht eines Eigentümers / einer Eigentümerin“). Bei den Tourist_innen überwiegt eindeutig der positive Eindruck. Während 50 die Frage nach der Gestaltung der Anlage mit Ja oder eher Ja beantworteten, gaben nur 3 eher Nein als Antwort. Diese verschiedenen Sichtweisen sind sicherlich mit den unterschiedlichen Erwartungshaltungen42 und Einblicken (Vorgaben vs. tatsächliche Umsetzung) zwischen Tourist_innen und Eigentümer_innen erklärbar. Tabelle 15: Zufriedenheit mit der Gestaltung des Alpendorfs (Bebauung, Begrünung etc.) Ja Eher Ja Eher Nein Nein EigentümerInnen 0 1 8 1 TouristInnen 32 18 3 0 Gesamt 32 19 11 1 Quelle: Gästebefragung Sommersaison 42 Eigentümer_innen fürchten um die Vermietbarkeit ihres Ferienhauses. Stellvertretend für die Sichtweise der Tourist_innen steht die Aussage: „Ich bin positiv überrascht, da ich mir bei Buchung über Aldi nichts erwartet habe“. 57 Die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen findet der überwiegende Teil der Befragten ausreichend. Die Gäste in der Hauptsaison waren etwas kritischer. Aufgrund des höheren Anteil an Familien mit Kindern wurde häufig das Fehlen eines Spielplatzes bzw. generell von Einrichtungen für Kinder bemängelt. Auch das geschlossene Restaurant war Anlass für Kritik. Abschlussfrage – weitere Anmerkungen zum Alpendorf (Frage: 25) Die abschließende Frage, wurde zum überwiegenden Teil – und hier wiederum von den Eigentümer_innen – zur Kritik genutzt. Positiv wurde vor allem das eigene Ferienhaus (bzw. dessen Gestaltung) und das Panorama (die Lage des Alpendorfs) hervorgehoben. Neben den bereits angeführten Kritikpunkten werden u.a. die mangelnde Umsetzung der Vorgaben (Oberflächenentwässerung, Begrünung etc.), die notdürftige Instandhaltung der Anlage (Straßen, Wege etc.), das Parkplatzangebot (zu wenige und zu klein bemessen), die Steilheit und Funktionalität der Straßen (vor allem im Winter), die mangelhafte Müllentsorgung (Mülltrennung) und die veralteten Liftanlagen negativ beurteilt. 3.3.1.2 Gästebefragung Wintersaison 2011/12 Die Gästebefragung in der Winterhauptsaison 2011/12 wurde in der touristischen Kernzeit zwischen Weihnachten und Silvester durchgeführt (28.-29.12). Insgesamt wurden Gäste von 30 Ferienhäusern befragt. Der Befragungszeitraum in der Winternebensaison war der 2.-3.2 und die Stichprobengröße beträgt 23. Gästestruktur (Fragen: 1+3+4+12): In der Winterhauptsaison wurde das Alpendorf vorrangig von (Groß-)Familien genutzt. Demgemäß zeigte die Altersklasse „unter 19 Jahre“ (40 %), gefolgt von den älteren Erwachsenen zwischen 40 und 60 Jahren (37 %) die größten Anteile. Während sich der Anteil der Kinder und Jugendlichen in der Nebensaison – natürlich auch ferienbedingt - etwas verringerte (auf ca. 27 %), nahm in diesem Zeitraum die Altersklasse zwischen 20 und 39 Jahren (junge Paare) zu und kam auf die höchsten Werte (48 %). Die Altersklasse der über 60 Jährigen stieg, von kaum wahrnehmbaren 2 % in der Hauptsaison, auf 11 % in der Nebensaison an. In der Winterhauptsaison ist das Hauptherkunftsland eindeutig Deutschland (63 %), gefolgt von den Niederlanden mit 27 %. Die Buchung erfolgte zum überwiegenden Teil über die Homepage des Alpendorfs bzw. der Eigenvermieter_innen. In der Nebensaison zeigt sich mit Blick auf die Herkunftsnationen aber auch auf die Vermarktung ein gänzlich anderes Bild. 58 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Um eine entsprechende Auslastung zu erreichen wurde von der Vertriebsgesellschaft EUROTOURS das Alpendorf am osteuropäischen (TCH, PL, SLK etc.) und am dänischen Markt angeboten. Die Gäste kamen demzufolge zu 57 % aus diesen Herkunftsnationen – immerhin noch 30 % aus Deutschland. Betrachtet man die offizielle Preisliste des Alpendorfs, so ist vor allem im Winter eine starke Staffelung erkennbar. Zwischen Haupt- und Nebensaison beträgt zum Beispiel die Preisspanne für ein 8-Betten-Ferienhaus (deluxe) zwischen € 130 und € 460 (jeweils pro Tag). Die Ferienhäuser waren mit durchschnittlich 6 Personen belegt (Hauptsaison: 6,7 Personen; Nebensaison: 5,1 Personen). Alle befragten Personen reisten mit dem Auto an – in der Hauptund Nebensaison jeweils 2 in Kombination mit Flug/Leihauto. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Alpendorf beträgt eine Woche. Gefahr der Zweitwohnungsnutzung (Fragen: 2 und 5-9): Es kann festgehalten werden, dass Eigentümer_innen auch in der Wintersaison bereit sind ihr Eigentum weiterzuvermieten. Dies ist vor allem auf die stark gestaffelte Preisgestaltung und den damit zusammenhängenden „Renditeaussichten“ zurückzuführen43. Wobei angemerkt werden muss, dass sicherlich große Unterschiede zwischen den verschiedenen Eigentümer_innen bestehen (schulpflichtige Kinder, „leistbarer“ Winterurlaub vor allem bei Holländern wesentliches Motiv bei Ferienhauskauf etc.). Für eine touristische Nutzung des Alpendorfs sprechen auch zum einen die angegebenen Eigennutzungen der angetroffenen Eigentümer_innen von 2 bis 6 Wochen pro Jahr (die Angaben decken sich mit jenen in der Sommersaison), zum anderen dass die Möglichkeit einer Nichtvermietung oder der Wunsch nach einer längeren Eigennutzung durchgängig verneint wurde. Zudem zeigten sich alle Eigentümer_innen mit der Lösung „Eigentum und Vermietung“ zufrieden. Holländische Besitzer nutzen ihr Ferienhaus vorrangig in der Wintersaison zum Skifahren und sehen es verstärkt als Anlageobjekt. Deutsche/Österreichische EigentümerInnen verteilen ihre Nutzung zumeist über das gesamte Jahr und sind – auch aufgrund der geografischen Nähe – eher „Kandidaten“ für eine verdeckte Zweitwohnungsnutzung (vgl. Angaben Projektentwickler). Eigenvermieter wurden vorrangig in der Winternebensaison angetroffen – jene die über die über die Verwaltungsgesellschaft vermieten vorrangig zur Winterhauptsaison. 43 Ein anderer Aspekt sind die vertraglich festgelegten „Höchsteigennutzungen“ zu den touristischen Kernzeiten (siehe Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag) 59 Tabelle 16: Befragte Eigentümer_innen vs. Tourist_innen (absolut in Wintersaison) Eigentümer_innen Tourist_innen Hauptsaison 5 25 Nebensaison 2 21 Gesamt 7 46 Quelle: Gästebefragung Wintersaison Die Angaben zur Vermietungsdauer ihres Ferienhauses variieren zwischen 12 und 20 Wochen, wobei weder zwischen holländischen und deutschen Vermieter_innen noch zwischen Eigenvermieter_innen und Vermieter_innen über Verwaltungsgesellschaft, Unterschiede auszumachen sind. Substitutionseffekte (Beherbergung) und saisonale Nutzungspräferenz (Fragen: 10+11): In der Wintersaison gaben 30 % der Befragten an, bereits in der Region Urlaub gemacht zu haben (vorwiegend waren dies deutsche und niederländische Urlaubsgäste). Ein anderes Bild zeigt sich in der Nebensaison. Vor allem für die Gäste aus dem osteuropäischen Raum war es fast ausschließlich der erste Urlaub in der Region (→ „neue“ Gäste durch neue Vertriebskanäle). Bis auf eine Ausnahme bezeichneten alle Befragten die Wintersaison als präferierte Jahreszeit der Nutzung des Alpendorfes. 30 % können sich auch einen Sommerurlaub im Alpendorf vorstellen. Tabelle 17: Abschätzung von Substitutionseffekten anhand der Frage: "Haben Sie bereits zuvor in der Region Urlaub gemacht?" (Wintersaison) Ja Nein Hauptsaison 9 21 Nebensaison 7 16 Gesamt 16 37 Quelle: Gästebefragung Wintersaison Auswirkungen auf touristische Infrastruktur (Fragen: 13-14): In der Winterhauptsaison nutzen 77 % der Befragten das touristische Angebot in der Region (Antworten Ja bzw. eher Ja) - in der Nebensaison 96 %! Wenig überraschend werden hierbei fast durchgängig das Skifahren/Snowboarden und damit die Liftnutzung erwähnt (von 90-95 60 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) % der Gäste). Ausflüge unternehmen immerhin noch 53 % der Nutzer_innen. Sonstige Aktivitäten wie Baden/Wellness (außerhalb des Alpendorfs) sind, aufgrund der geringen Nennungen, zu vernachlässigen. Nutzung der Infrastruktur (Gastronomie und EH) in der Gemeinde Annaberg-Lungötz (Fragen: 15-16): Zur Abschätzung der Auswirkungen des Alpendorfs auf die Gemeinde Annaberg-Lungötz wurde die Frage „Fühlen Sie sich in der Gemeinde Annaberg-Lungötz gut aufgehoben“ in der Wintersaison durch die Frage „Besuchen Sie das Dorf Annaberg-Lungötz“ ersetzt. Durch die neue Fragestellung kam es auch zu einer Verschiebung bei den Antworten. Sowohl in der Hauptsaison als auch in der Nebensaison besuchen 73 % der Gäste den Ort AnnabergLungötz selten oder nie. Dementsprechend bescheiden fallen auch die Antworten auf die Frage nach der Nutzung der lokalen Infrastruktur aus: hier geben ca. 25 % an, dass sie die Einrichtungen des Dorfes häufig aufsuchen – 75 % jedoch selten bzw. nie44. Tabelle 18: Besuchen Sie das Dorf Annaberg-Lungötz? täglich häufig selten nie Hauptsaison 0 8 14 8 Nebensaison 0 6 11 6 Gesamt 0 14 25 14 Quelle: Gästebefragung Wintersaison Versorgungsverhalten - Nutzung regionale/lokaler Infrastruktur (Fragen 20-24): 87 % der Gäste des Alpendorfes bezeichnen sich als Selbstversorger (ja oder eher ja). Der Anteil jener Gäste die regionale/lokale Einkaufsmöglichkeiten nutzen ist mit 92 % noch höher. Die lokale bzw. regionale Gastronomie nehmen gut 80 % der Befragten in Anspruch. Die Befragung ergibt zwischen Haupt- und Nebensaison hierbei keine Unterschiede auszumachen45. Aufgrund der wiedereröffneten Gastronomie im Alpendorf kam in der Wintersaison die Frage nach deren Nutzung hinzu. Sowohl zur Haupt- als auch zur 44 45 Damit ist aus Sicht des Bearbeiters das Ergebnis zur Nutzung der lokalen Infrastruktur in der Wintersaison realistischer als jenes in der Sommersaison. Wobei nach Aussage des Pächters der Holzer Hütt´n vor allem in der Hauptsaison und von deutschen bzw. holländischen Gästen die Gastronomie verstärkt (auch abends) genutzt wird (zahlungskräftigere Gäste). Osteuropäische Gäste sind aus seiner Sicht hingegen vorrangig Selbstversorger. 61 Nebensaison besuchen ca. 40 % der Gäste das Restaurant im Alpendorf täglich bzw. häufig (es überwiegt die Beantwortung der Stufe „häufig“). 60 % der Hauptsaisongäste brachten Lebensmittel von zuhause mit – dies ist im Vergleich zur Sommersaison aber auch zur Winternebenesaison (ca. 30 %) ein herausragender Wert. Dies scheint jedoch vor allem durch die Feiertage (und der damit einhergehenden Ladenschließungen → „über den ersten Tag kommen“) und der Mitnahme von Nahrungsmitteln für Kleinkinder begründbar. Umsetzung/Gestaltung des Alpendorfes (Fragen: 17-19) Alle Nutzer_innen fühlen sich im Alpendorf wohl (Ja: 44; eher Ja: 9). Ein ähnlich positives Ergebnis ergab die Frage nach der Zufriedenheit mit der Gestaltung der Anlage (Bebauung, Bepflanzung etc.) 49 der 53 befragten Gäste antworteten mit Ja oder eher Ja. In der Wintersaison wurde zusätzlich nach der Zufriedenheit mit der Funktionalität der Anlage gefragt (Straßen, Parkplätze etc.). 32 % zeigten sich hierbei unzufrieden und antworteten mit Nein bzw. eher Nein. Vor allem die gering bemessene Parkplatzanzahl war hierbei der Hauptkritikpunkt. Nur 4 der 53 befragten Gäste sahen einen Bedarf an zusätzlichen Gemeinschaftseinrichtungen. Fehlende Einrichtungen für Kinder (Kinderspielplatz) waren in der Wintersaison erwartungsgemäß kein Thema. Zudem entfiel der Kritikpunkt „fehlende Gastronomie“. Abschlussfrage – weitere Anmerkungen zum Alpendorf (Frage: 25) In der Wintersaison wurde mehrmals die fehlende Möglichkeit eines „Ski-In / Ski-Out“ thematisiert (keine Skiwege innerhalb des Alpendorfes wie im Prospekt angekündigt...). Zudem wurde an der fehlenden Möglichkeit zur Mülltrennung, an zu kleinen und zu wenigen Parkplätzen, am Kantinencharme des Restaurants bzw. des Zentralgebäudes, an fehlender Dorfanbindung für Fußgänger, an fehlendem Sportangebot, am geringen Sortiment im Laden und an der schlechten Anbindung an den öffentlichen Verkehr Kritik geübt. 3.3.1.3 Stellungnahme Eigentümer_in Eine Eigentümer_in/ein Eigentümer fasst nachfolgend aus ihrer/seiner Sicht die Hauptkritikpunkte zur Gestaltung und Nutzung zusammen. Obwohl diese Auflistung sicherlich nicht für alle Eigentümer_innen repräsentativ ist, wird damit die vorherrschende Stimmungslage gut getroffen: 62 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Tabelle 19: Vorgaben/Versprechungen und deren Umsetzung aus Sicht eines Eigentümers / einer Eigentümerin (Stand September 2011) Themenbereiche Grüngestaltung: Vorgaben/Versprechungen vs. Umsetzung Die Begrünung bestand aus drei kleinen Laubsträuchern, Durchmesser ca. 30 cm und zwei Latschenkiefern Durchmesser ca. 40 cm, die almwiesenartige Begrünung der Grundstücke wurde ohne Aufbringen von Humus sehr mangelhaft vorgenommen. ... Für das ganze Areal (ca. 55000 qm) wurden insgesamt nur 5 junge Ahornbäume gepflanzt, wobei einer schon wieder gefällt wurde. An den sogenannten Allgemeinflächen wurden keine Bepflanzungen vorgenommen. Insgesamt wird die Grüngestaltung auch nicht sonderlich gepflegt oder erweitert, es wird nur das Nötigste abgearbeitet. Verkehrserschließung: Die laut Planung vorgesehene Brückenverbindung (Holzbrücke) über den Graben wurde überhaupt nicht erstellt. Die nicht asphaltierten Be- und Entladewege sind nicht ausreichend gesichert und befestigt, auch nicht mit den im Bebauungsplan vorgesehenen Oberflächen ausgeführt. An den entscheidenden Stellen fehlen Leitplanken, Wassersteine und Absturzsicherungen gänzlich. Die Wege sinken inzwischen teilweise bis zu 20 cm ab und es können sich bei Regen und Starkregen so große Wasserlachen bilden, dass die Wege nicht mehr begehbar sind. Die Ränder der Wege brechen teilweise wegen Nichtbefestigung ab, wodurch die Fahrspur und die Wegbreite immer schmaler werden. Die Parkplatzgrößen und -abmessungen entsprechen nicht den geltenden Vorschriften der Salzburger Landesgesetze zum Längsparken. Der Oberflächenbelag der Parkplätze entspricht nicht den Vorschriften des Bebauungsplanes (Rasenwabensteine). Die Zugänge zu den Häusern (Treppenstufen) wurden anstatt mit ordentlichen Treppenstufen und entsprechenden Befestigungen nur mit mangelhaft verbauten Rasenkantensteinen ausgeführt. Die Schritthöhe ist teilweise zu hoch und die Treppen abschüssig. Diese Ausführungen bergen erhebliche Verletzungs- und Sturzgefahr. Die Gesamtoptik der Wege und Parkplätze entspricht nicht der versprochenen „Vier-Sterne-Ausführung“, sondern gleichen durch die Ausschwemmungen bei Starkregen eher Wegen von Slums. Dies wird von den Gästen auch permanent bemängelt. Es wird nur mit „Flickschustern“ reagiert. Technische Infrastruktur: Die Oberflächenentwässerung ist äußerst mangelhaft ausgeführt oder teilweise gar nicht gefertigt. Bebauungsvorschriften diesbezüglich aus dem Jahr 2005 wurden bis jetzt noch nicht umgesetzt und es kommt somit zu sumpfartigen Zuständen der Grundstücke und Böden. Teilweise fehlen geplante Einlaufbecken. Bei der Abfallentsorgung fehlen die Voraussetzungen zur Mülltrennung gänzlich. Durch Schließung einzelner Müllhäuser kommt es zu Überfüllungen: Abfall wird einfach neben die Container auf den Boden und vor den Müllhäusern 63 abgestellt. Die Container sind nicht feuersicher. Es kam schon zu einem Abbrand eines kompletten Müllhauses, da mangels Ascheentsorgungsbehältern noch glimmende Grillkohle in den Restmüllcontainer eingebracht wurde. In den Müllhäusern sind teilweise die Stromanschlüsse und Zähler für die einzelnen Häuser mit untergebracht, es gibt keine Feuerschutzwand zwischen Müll und Verteilerkasten. Laut Landesvorschriften müssen Bauwerke für Müllcontainer von Gemeinschaftsanlagen deckenhoch gefliest sein. Dies ist nicht der Fall. Die in der Planung vorgesehene gemeinschaftliche Heizanlage wurde nicht ausgeführt und besteht nur aus einer zentralen Gasversorgung. Die Wasserversorgung funktioniert nur bedingt, bei guter Belegung kann ab 17 Uhr bis etwa 21 Uhr meist nicht geduscht werden. In den obersten Häusern der obersten Reihe am Waldrand rinnt dann so wenig Wasser aus den Leitungen, dass die Durchlauferhitzer der Gastherme nicht anspringen. Der Wasserdruck ist insgesamt sehr schwach. Touristische Infrastruktur: Im Zentralgebäude wurden die geplanten Fitness- und Wellnesseinrichtungen nicht umgesetzt, es besteht nur eine Sauna. Das Hallenbad ist anders und kleiner als geplant ausgeführt worden. Die Hygiene und Pflege der Wasserqualität ist sehr mangelhaft. Die Restaurant-Betreibung wechselt fast saisonal, die Öffnungszeiten wurden reduziert auf etwa zwei bis drei Stunden abends. Das gastronomische Angebot ist als regional nicht üblich und als sehr mangelhaft zu bezeichnen. Derzeit ist das Restaurant komplett stillgelegt. Die geplante Terrasse und der Freisitzbereich fehlen seit 2005 gänzlich. Der versprochene Einkaufs-Store ist nicht umgesetzt und besteht nur aus unpersönlichen und unattraktiven Regalen, die nur Dinge des täglichen Bedarfes notdürftig abdecken. Insgesamt gesehen fehlt im kompletten Zentralgebäude gastliche Herzlichkeit und Atmosphäre. Es wird nur das Notwendige abgearbeitet. Die Kinderbetreuung besteht aus uralten Gebrauchtmöbeln und wird nur alibimassig betrieben. Eine geplante Liegewiese, Kinderspielplatz und Spielwiese fehlen bis heute komplett. Bauliche Ausführung: geplanter Die baulichen Ausführungen waren sehr reklamationsbehaftet, insgesamt gesehen kann man die Umsetzung mehr als billig bezeichnen. Siehe auch z. B. die Sockel der Straßenlaternen oder die optischen Zustände der Maschendrahtzaune, Handläufe, etc. „Schönheitsreparaturen“ auf dem gesamten Areal werden so gut wie nicht oder dann sehr zeitverzögert erst nach Bemängelung der Eigentümer oder Gäste lieblos - meist auch nicht durch Fachkräfte bzw. Fachleuten - durchgeführt. Nutzung des Alpendorfs: Die Auslastung wäre sehr verbesserungswürdig, die Gästeschicht hat sich vom anfänglichen „Premiumsegment“ vermehrt zum Pauschal-Billig-Kurzurlauber entwickelt. Die Aufenthaltsdauer verkürzt sich zusehends. Ausblick: Wie wird die Auslastung erst aussehen bzw. sich entwickeln, berücksichtigt man die allgemein wesentlich hochwertigeren Angebote im 64 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Tourismus-Wettbewerb? Positivas im Nur die Standortwahl im idyllischen Astauwinkel ist als positiv zu bezeichnen. Umsetzungsprozess: Geschäftsmodell: Da der Bauträger zwangsweise mangels Interessenten auch die Betreibung übernommen hat, kann hierzu nur festgestellt werden: Mangelnde touristische Kompetenz, nur Weitergabe an „Incomer“ ohne eigenes Engagement. Auch die bisher häufig vom Betreiber wechselnde Geschäftsführung besitzt nicht das entsprechende notwendige Engagement und Fürsorge. Ein seriöses und auf das Gelingen ausgerichtetes Geschäftsmodell ist absolut nicht zu erkennen. Ausblick: Angeblich wird jetzt ein holländischer Verein von Eigentümern die Betreibung über die Gründung einer Betreibergesellschaft selbst in die Hände nehmen wollen. Regionalkompetenz? Weitere Anmerkungen: Mittelfristig kann die ganze Konzeption scheitern, falls sie künftig in der bisherigen Form so lieblos und oberflächlich fortgeführt wird. 3.3.2 Befragungen von Schlüsselakteur_innen 3.3.2.1 Befragung frühere Verwaltungsgesellschaft ADW (Projektentwickler) Zu Errichtungsprozess und Umsetzungsstand im Alpendorf: Wie kam das Projekt Alpendorf Dachstein-West zustande? Die geografischen Voraussetzungen waren durch den naheliegenden Liftzugang (möglichst Ski-In/Ski-Out46) und der nicht unbekannten Destination „Skigebiet Dachstein-West“ mit 170 Pistenkilometern geeignet. Obwohl die Höhenlage mit 1000 m eher bescheiden ist, konnte ermittelt werden, dass es sich hier um eine echtes „Schneeloch“ handelt. Das Alpendorf Dachstein-West wurde dem Projektentwickler als Gemeinschaftprojekt angeboten. Was war Ihre konkrete Funktion im Projekt? Kerngeschäft ist die Projektentwicklung und Bauträgertätigkeit – bereits seit 1985 werden ausschließlich in Österreich Ferienhausdörfer errichtet (Anmerkung: durch Projektentwickler). Auch im Alpendorf Dachstein-West war die Projektentwicklung die Hauptaufgabe (Bereitstellung von Know-How aus früheren Projekten: zum Beispiel Wissenstransfer vom zuvor fertiggestellten und nahezu identen Musterprojekt Ferienpark St. 46 „Ski in – Ski out“ wäre geplant gewesen, ist jedoch lt. Projektentwickler an einem Nachbarn, der einen Zaun aufgestellt hat, gescheitert (Anmerkung: aufgrund der „Enge“ der Anlage wäre eine Umsetzung von Skiwegen innerhalb des Alpendorfes kaum möglich gewesen). 65 Lorenzen). Zudem ist der Projektentwickler Gesellschafter der Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungs GmbH. Notgedrungen mussten im Verlauf des Projektes weitere Aufgaben übernommen werden: Verwaltung des Alpendorfes (von 1.1.2008 bis 1.11.2011) und operative Bauträgertätigkeit im zweiten Bauabschnitt (durch Tochtergesellschaft Almdorf Bauträger GmbH). Zuständigkeiten im Errichtungsprozess? Für alle operativen Bautätigkeiten (Projektabbau) war die DSW Bauträgergesellschaft (bzw. AGB Baumanagement) – die bereits in anderen Projekten für den Projektentwickler tätig war – zuständig. Es wurde darauf geachtet regionale Baufirmen zu engagieren (Wagrain Bau, Lienbacher aus Kuchl etc.). Die Vertragsgestaltung lag in der Hand der Rechtsbegleitung. Zu welchen Konditionen wurde das Grundstück erworben? Das Projektgrundstück wurde durch die Alpendorf Dachstein-West Besitz- und VerwaltungsgmbH von Landwirten zu einem „Mischpreis“ angekauft (Bauerwartungsland zu € 35/m² unerschlossen). Mit Verweis auf Vorbeschlüsse im Gemeinderat wurde eine Umwidmung zugesagt. Wer hat Baubewilligungsantrag gestellt? Den Baubewilligungsantrag hat die Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungs GmbH (ADW) gestellt. Was waren die Voraussetzungen für die Baureifemachung? • Aufschließungserfordernisse: Kanalanschluss (wurde von der Gemeinde in Form einer Wirtschaftsförderung von ca. € 300.000,- finanziert), Wasserversorgung (von Projektbetreiber mit 150.000,- in Wassergenossenschaft eingekauft, nachdem Versuche eine eigene Wasserversorgung zu errichten gescheitert waren) und Erschließungsstraße (Straße zum Projektgebiet wurde als Gemeindestraße übernommen) • REK Abänderung • Flächenwidmungsplan (Widmung als Beherbergungsgroßbetrieb) • Bebauungsplan • Einzelbaugenehmigung Wie sieht das vorliegende Geschäfts- / Finanzierungsmodell aus bzw. warum wurde es gewählt? 66 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Die Investition eines Großbeherbergungsbetriebes mit ca. 500 Betten ist nur mit Beteiligungskapital zu schaffen (Finanzierung zur Gänze über Ferienhausverkauf – das Nettoinvestitionsvolumen beträgt ca. 20-30 Mio. Euro). Die Umsetzungsmöglichkeit für Geschäftsanteile (GmbH-Anteile oder Aktien) ist am Markt beschränkt, während sich der Verkauf von Einzeleigentum/Hotelteilen als marktgängig zeigt. Die Konzeption besteht aus einem Hoteldorf, das wiederum aus verschiedenen Typen von Ferienhäusern und einem Zentralgebäude besteht. Die Ferienhäuser können einzeln erworben werden und unterliegen der raumordnungsrechtlichen (unbegrenzt) und finanzrechtlichen Vermietungspflicht über 10 Jahre (damit kann eine Vorsteuerrückvergütung erfolgen). Die Einzelfinanzierung durch Banken (bis zu 60%) ist kein Problem, der Rest ist durch Eigenleistung aufzubringen. Im Einzelkaufpreis/ Notarkaufpreis sind Beträge für Allgemeingebäude und Anlaufkosten enthalten (im Alpendorf € 10.900,-- pro Ferienhaus). Durch die Anzahl von insgesamt 500 Betten, ergibt sich ein massiver Marktauftritt und die Werbung gestaltet sich wirtschaftlich. Dadurch ist mit einer überdurchschnittlichen Auslastung von 150-180 Vollbelegstagen (VBT) zu rechnen. Bei 500 Betten sind dies mehr als 75.000 Nächtigungen. Die Nächtigungszahlen sind schnee- bzw. winterlastig. Zudem sollte auch der Flächenverbrauch einer Ferienhausanlage betrachtet werden. Durch die intensive Vermietung ist der Flächenverbrauch pro Nächtigung oft günstiger als bei einem klassischen Hotel47. Die Wohnqualität für einen derartigen Urlaub ist wesentlich höher als in entsprechenden 4-Sterne Hotels. Deshalb sind diese Großbeherbergungsbetriebe in Europa im Vormarsch. Das Angebot in Österreich ist noch vergleichsweise gering. Hinzuweisen ist, dass angesichts der hohen Konkursraten im Hotelbereich, durch das vorgenannte Finanzierungmodel, das Risiko praktisch null ist (Risikoverteilung auf 90 Kleininvestor_innen, die über Haus- und Grundbesitz abgesichert sind). Wie gestalten sich die Besitzverhältnisse im Alpendorf? Zum jetzigen Zeitpunkt gehört alles im Projektgebiet den Eigentümer_innen der Ferienhäuser. Die rechtliche Besitzkonstruktion wurde zunächst jedoch anders als üblich gewählt. Bei Kauf des Ferienhauses erwarben die Eigentümer_innen - neben Ferienhaus, Grundstück, Anteile an Allgemeinflächen (Anmerkung: Straßen, technische Infrastruktur, Feuchtwiese) - ein Fruchtgenussrecht am Zentralgebäude. Das bedeutet konkret, dass sie ein Nutzungsrecht am 47 Auf der Turrach wurde im Auftrag des Projektentwicklers der Flächenverbrauch je Nächtigung von klassischen Hotelbetrieben berechnet. Dieser Flächenverbrauch wurde jenen von Ferienhausdörfern gegenübergestellt (Bezugsfläche gesamtes Areal: Gebäude, Parkanlagen, Parkplätze etc.). Bei diesen Berechnungen stellte sich heraus, dass die Ferienhausdörfer einen geringeren Flächenverbrauch/Nächtigung aufwiesen. Lt. Projektentwickler fällt die Flächenversiegelung/Nächtigung bei klassischen Hotels im Vergleich zu Ferienhausdörfern - hier werden offenbohrige Straßen verwendet und die Häuser stehen zum Teil auf Stelzen - noch negativer aus. 67 Zentralgebäude für 25 Jahre (um € 10.900,--) besitzen. Nach Ablauf dieser Zeit wäre das Zentralgebäude jedoch in das Eigentum des ursprünglich vorgesehenen Betreibers übergegangen48. Das Zentralgebäude wurde im Nachhinein – inklusive Schuldenstand von € 600.000,- - dem Verein der Eigentümer_innen (und damit der neuen Verwaltungsgesellschaft ADWALL) überschrieben („die Besitzverhältnisse wurden rückgeführt“). Gibt es weitere bauliche Planungen? Die Bebauung des Ergänzungsgebietes im nordöstlichen Bereich des zweiten Bauabschnittes erfolgt nach Umsetzung der Oberflächenentwässerung (6-7 Häuser). Zudem besteht eine Erweiterungsmöglichkeit von ca. 5-10 Häusern nördlich des Bauernhofes. Diese Erweiterung kann aber erst nach rechtlicher Auseinandersetzung (Anmerkung: zwischen Projektentwickler/Bauträger und operativem Bauträger) angegangen werden. Was waren die wesentlichen Problembereiche im Errichtungsprozess des Alpendorfs? Aus Sicht des Projektentwicklers stand hoher Eigenfinanzbedarf beteiligter Personen im Widerspruch zu einer seriösen Projektabwicklung - vor allem wenn diese Personen dem Projekt Geld entziehen und Verpflichtungen nicht einhalten. Leider war dies auch im Alpendorf der Fall (Widmungsgewinne standen dem Projekt nicht zur Verfügung49; die Liquidität wurde aus dem Projekt genommen obwohl Bauauflagen nicht erfüllt wurden und noch heute offen sind - soweit sie nicht über Ersatzmaßnahmen geregelt wurden etc.). Das Ergänzungsgebiet im 2. Bauabschnitt konnte deshalb noch nicht fertiggestellt werden (Rückabwicklung von bereits getätigten Verkäufen). Da nur bereits verkaufte Ferienhäuser errichtet werden, ergibt sich jedoch für den Bauträger kein Ausfallrisiko. Welche Voraussetzungen Errichtungsprozess? • • 49 einen erfolgreichen Umsetzungs- bzw. Seriöser Projektentwickler (Standortsbestimmung, Prognosen, marktkonforme Preise , Erfahrung) Strukturen vor Ort (heimische politische Proponenten), verbunden mit einer starken juristischen Projektbegleitung (Anwälte, Wirtschaftsprüfer, „wasserdichte Verträge“) Seriöse Bauträgerfirma: die wesentliche Aufgabe eines Bauträgers ist zum Fixpreis Bauaufträge in eigenem Namen und Rechnung zu übernehmen und vollständig zu leisten. • 48 unterstützen Bei vergleichbaren Ferienhausdörfern wie in St. Lorenzen oder auf der Turrach war alles innerhalb des Projektgebietes von Beginn an im Besitz der Ferienhauseigentümer_innen. Am Beispiel des Alpendorfes wurde das Projektgrundstück von der Besitz- und Verwaltungsgesellschaft lt. Projektentwickler um € 35 / m² (unerschlossen) gekauft und an die Eigentümer_innen der Ferienhäuser um € 108 / m² verkauft. Die Projektfläche des Alpendorfs beträgt ca. 40.000 m². 68 Studie Alpendorf Dachstein-West • • • • • Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Wichtig erscheint, dass nur seriöse Personen als Initiatoren und Betreiber auftreten. Keinesfalls sollten Sanierungsausweisungen bei Umwidmung von Grünlandflächen in Baulandflächen erfolgen. Die Verwendung von Widmungsgewinnen sollte nachweislich dem Projekt zugutekommen. Damit ist dann auch die Wirtschaftlichkeit eines derartig großen Beherbergungsbetriebes gesichert. Dies sollte über die Raumordnung bzw. Landesregierung geregelt werden. Eine raumordnungsrechtliche Verbesserungsmöglichkeit wäre, den Weg der Zonierung zu wählen. Kontrolle wie die Umsetzung bei zum Beispiel 30 Häusern funktioniert – dann kann erst weiter gebaut werden. Probleme treten zumeist im Verkauf der Ferienhäuser auf – bei der Suche der Einzelinvestoren. Hier ist ein entsprechendes Vertriebsnetzwerk entscheidend, da die Umsetzungsgeschwindigkeit eines Projektes das A und O ist („es wird nur gebaut was verkauft ist“). Generell muss verhindert werden, dass Gelder dem Projekt entzogen werden (Kostencontrolling, Treuhandgelder, Grundsatzvereinbarung). Ein Weg wäre hierbei, nur gemeinsam, die aus den Einzelhausverkäufen einbezahlten Gelder, entnehmen zu dürfen (automatisches Controlling). Zu Betriebsführung/Verwaltung des Alpendorfs: Welche Verwaltungen waren bisher für die Betriebsführung im Alpendorf zuständig? Die ADW Besitz- und VerwaltungsgesmbH besteht seit 2003. Während des Errichtungsprozesses hatte der operative Bauträger (für die ADW) die Verwaltung interimsmäßig inne. Erst nach Fertigstellung des Zentralgebäudes war die erste geregelte Betreibung durch die ADW Besitz- und Verwaltungs GesmbH möglich (ab 1.1.2008). Seit dieser Zeit hat sich bis ins Jahr 2011 nichts geändert. Es ist üblich, dass die Projektinitiatoren in der Anlaufphase für die Verwaltung sorgen. Die Anlaufphase dauert normal 3 Jahre. Ende Oktober 2011 hat die ADWALL GmbH die Verwaltungstätigkeit nach dem Kauf des Zentralgebäudes übernommen. Die ADWALL GmbH ist praktisch im Eigentum der Vermieter/Hauseigentüme_innenr und wird von 4 ehrenamtlichen Geschäftsführer_innen geführt. Was war die Grundkonzeption bezüglich der Verwaltung? Der ursprünglich vorgesehene Betriebsführer konnte aus familiären und anderen Gründen nicht übernehmen. Notgedrungen übernahm der Projektentwickler (mit ADW) die Verwaltung und setzte jeweils Parkmanager ein. Trotz hinterlassener Restmängel, kam es durch die guten Kontakte zu EUROTOURS auch zu einer guten Auslastung. Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten der „Eigentümer_innenverwaltung“? 69 Aufgrund des geringeren touristischen Know-Hows werden sie ihre Fehler machen. Zum Beispiel nehmen sie verschiedene Touroperatoren, um damit breiter aufgestellt zu sein bzw. eine bessere Auslastung zu erreichen. Gleichzeitig verschlingt dieser Zugang enorme Werbekosten, die wieder erwirtschaftet werden müssen. Aufgrund der Eigentumsstruktur besteht für die Verwaltung ein generelles Problem und zwar jenes, dass unterschiedlichste Meinungen/Ansichten unter einen Hut gebracht werden müssen. Wie erfolgte die Weitervermietung der Ferienhäuser? Die Weitervermietung erfolgte entweder über die Verwaltungsgesellschaft oder es wurden die Ferienhäuser von den Eigentümer_innen selbst vermietet (Verhältnis ca. 60:30). Der Betreiber war dabei angehalten die Häuser gleichmäßig auszulasten. Die Eigenvermietung wurde durch das besondere rechtliche Konstrukt im Zusammenhang mit dem Zentralgebäude möglich (in der ersten Projektphase mussten keine Betriebsführungs- und Gästevermittlungsverträge unterzeichnet werden). Bei vergleichbaren Ferienhausanlagen (z.B. Turrach) erwirbt der Ferienhauskäufer gleichzeitig einen Anteil am Zentralgebäude und an der Verwaltungs- bzw. Betreibergesellschaft. Diese gibt dann den Auftrag an eine Vermietungsgesellschaft, wie z. B. im Fall des Alpendorfs an EUROTOURS, die für die Auslastung sorgt. EUROTOURS arbeitet wiederum mit 40 Touroperatoren in ganz Europa zusammen. Es werden hauptsächlich Wintersportler und Familien angesprochen. Ist eine wirtschaftlich erfolgreiche Betriebsführung im Alpendorf (unter den Voraussetzungen der Eigenvermietung) möglich? Es gibt genügend Ferienhausanlagen (errichtet durch den Projektentwickler), die wirtschaftlich erfolgreich geführt werden. Die Auslastungszahlen waren auch im Alpendorf gut. Üblicherweise sind Ferienhausdörfer besser ausgelastet als „Normalhotels“. Der Projektentwickler kalkuliert bei Ferienhausdörfern mit einer Auslastung von 150-180 VBT. Die Nächtigungen werden über ein EDV-System genau aufgezeichnet. Dadurch ist für die Eigentümer_innen ersichtlich wann und wie oft ihr Eigentum vermietet ist (dadurch verkaufen sich die Häuser noch besser). Die Preisfindung macht der Parkmanager in Abstimmung mit dem Touroperator. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man solche Ferienhausanlagen „rauf- und runterfahren“ kann (je nach Auslastung werden nur Teile bewirtschaftet und damit Kosten gesenkt). In der Bewirtschaftung des Alpendorfes zeigten sich jedoch u. A. Posten für die Instandhaltung als zu teuer. In welche Beherbergungskategorie lässt sich das Alpendorf einordnen? 70 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Die von ihm errichteten Ferienhausanlagen sind der 3-4 Sterne-Kategorie zuzuordnen (Anmerkung: gewerbliche Ferienwohnungen/häuser). Aufgrund der eher lieblos gestalteten Anlage Alpendorf Dachstein-West, würde diese aus seiner Sicht bei 3 Sternen liegen. Ist eine wirtschaftlich erfolgreiche Restaurantführung in einer Ferienhausanlage möglich? Aus Sicht des Projektentwicklers ist dies möglich, wenn entsprechende Qualität geboten wird. „Zur Hauptsaison ist eine erfolgreiche Betriebsführung ohnehin gegeben. In St. Lorenzen wird zum Beispiel zur Nebensaison die Auslastung durch Halb- und Vollpensionsangebote angehoben“. Wie schätzen Sie die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung auf einer Ferienhausanlage ein? Lt. Projektentwickler zeigen langjährige Erfahrungen, dass die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung in solchen Ferienhausanlagen generell sehr gering ist: „Wenn jemand eine Zweitwohnung will, kauft er sie innerhalb der EU auf dem freien Markt, oder verlegt in der Pension den Hauptwohnsitz“. Die Dunkelziffer ist aus seiner Sicht im Altbestand bzw. bei kleinstrukturierten Anlagen – nicht bei diesen Feriendörfern – zu finden. Als Negativbeispiel wird die „Trabantensiedlung“ angeführt, die angrenzend zum Beherbergungsgroßbetrieb Alpendorf Dachstein-West genehmigt wurde. Mit Blick auf das Alpendorf, sind laut Projektentwickler Käufer die einen Gästevermittlungsvertrag abschließen, Anleger mit minimalen Eigennutzungen. Hier ist die Gefahr am geringsten. Bei Eigenvermietern – vor allem jenen aus naheliegenden Ballungszentren - besteht die Gefahr vor allem in den ersten Jahren. Bei den Eigenvermietern könnte auch die Gefahr bestehen, dass durch Scheinumsätze, die der Tourismusabgabe unterworfen werden, eine erhöhte Eigennutzung kaschiert wird. Die Ferienhäuser unterliegen jedoch sowohl finanzrechtlich (10 Jahre) als auch raumordnungsrechtlich der Vermietungspflicht. Auch bei Weiterverkauf bleiben diese Vorgaben bestehen (ist an Grundstück gebunden). Eine Reallast könne man eintragen, aber rein aus dem Raumordnungsrecht ergibt sich aus Sicht des Projektentwicklers bereits eine verpflichtende touristische Nutzung. Auch das Auslaufen der steuerrechtlichen Vermietungspflicht sieht der Projektentwickler nicht als Problem. „Nach 10 Jahren kennt man die Immobilie in und auswendig und fährt lieber woanders hin.“ Ist ein Businessplan vorhanden bzw. gab es eine Wirtschaftlichkeitsprognose für die Käufer? Es gab eine Wirtschaftlichkeitsprognose und einen Businessplan. Insgesamt sollte der Gewinn (im Umsetzungsprozess) 15-20 % der Nettoinvestitionssumme nicht übersteigen, um Folgeprojekten kein Geld zu entziehen (das wären im gegenständlichen Projekt ca. 4 Mio. 71 Euro). Ein Ferienhaus kostet € 200-250.000,- + Mehrwertsteuer (kann bei gewerblichem Objekt abgezogen werden). Dieses eingesetzte Geld muss einen entsprechenden Ertrag bringen. Nach einer etwa 3jährigen Anlaufzeit ist eine Rendite von ca. 4 % zu erwarten. Wenn ein Haus gut bewirtschaftet wird (durch entsprechende Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaften), können im Alpendorf derzeit Bruttomieteinnahmen von ca. € 20.000 im Jahr erzielt werden (ca. € 10.000,- davon bleiben dem Besitzer). Eigennutzungen außerhalb der vermietbaren Zeiten und Wertzuwachs der Immobilie sind weitere Motive für den Ferienhauskauf. Wenn der Verkaufspreis höher angesetzt wäre, wären diese Erträge am Markt wahrscheinlich nicht erreichbar (dafür gibt es Prognoserechnungen über Verzinsungen – Teil des Verkaufes). Leider hat es auch in diesem Projekt Verkäufer gegeben, die den Käufern 6-8 % Rendite versprochen haben („das ist unseriös“). Problembereiche mit Blick auf die Betriebsführung? Der Projektentwickler sieht vor allem die Eigenvermietung als Problem. Nach seinen Angaben besteht noch ein Außenstand aufgrund nicht bezahlter Nebenkosten. Zudem sind Eigenvermieter_innen „Trittbrettfahrer“: sie profitieren von der Vermarktung des Alpendorfs, müssen jedoch nichts dafür bezahlen; sie sehen bei Touroperatoren die Preise und unterbieten diese etc.; Steuerlich erwirtschaften die Eigenvermieter_innen nachweislich bessere Erträge (als jene die über die Verwaltungsgesellschaft vermieten). Der Grund hierfür liegt darin, dass keine Vermittlungsprovision (25 % an Vertriebsgesellschaft) anfällt. Eigenvermietung soll aus oben genannten Gründen durch die verpflichtende Unterzeichnung von Gästevermittlungsverträgen ausgeschlossen werden („ist höchstens bei kleinen Ferienhausanlagen ohne Verwaltung sinnvoll“). Voraussetzungen für eine erfolgreiche Betriebsführung? • Starke Verwaltung, die auftretende Probleme – infolge der Eigentümerstruktur - regelt (Vielzahl an Meinungen müssen unter einen Hut gebracht werden; Ferienhausanlage muss als Einheit auftreten -> gemeinsame Werbung, faire Abgabengestaltung etc.). • Starke Vertriebsgesellschaft, die Untervertriebe koordiniert und Overhead – Leistungen erbringt ((Europaweite Messen, Prospektunterlagen, Veranstaltungen) ) • Durchgängige organisatorische Struktur (Betreiberfirma) mit guten Kontakten zu großen Touroperatoren. • Der Gesamtgewinn einer derartigen Anlage sollte 15%-20% des Netto- Investitionsvolumens (hier 20 Mio.) nicht übersteigen. Dadurch werden einem neuen 72 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Projekt nicht die sofort notwendige Mittel entzogen. Wichtig ist zudem, dass die Verkaufspreise für die Einzelhäuser so gewählt werden, dass bessere Renditen zu erwarten sind als dies bei Bankeinlage möglich wäre (4 % sind realistisch). • Sicherstellung, dass die Gewinne der Betreibergesellschaft und der einzelnen Eigentümer_innen in Österreich versteuert werden. Dies soll von der Betreiberfirma geregelt und von der Raumordnung abgesichert werden50. 50 In den vom Projektentwickler errichteten Ferienhausdörfern kommen die Investoren nur zu ca. 5 % aus Österreich. 73 3.3.2.2 Befragung neue Verwaltungsgesellschaft (Geschäftsführung ADWALL) Zu Errichtungs- bzw. Umsetzungsprozess des Alpendorfes Dachstein-West Waren Sie mit dem Umsetzungs- bzw. Errichtungsprozess zufrieden? Aufgrund der baulichen Mängel oder auch des Rechtsstreites zwischen Bauträger und operativem Bauträger kam es zu Verzögerungen in der Umsetzung des Projektes Alpendorf Dachstein-West (Baugenehmigungen wurden nicht erteilt, Verkäufe mussten zum Teil rückabgewickelt werden). Bezüglich der Umsetzung von Vorgaben hätte man sich mehr Unterstützung durch die (Bau)Behörde gewünscht – hier haben der Nachdruck und die Kontrolle gefehlt. Zum Beispiel hätten bei vorgabengemäßer Ausführung Kosten für die Reparaturen am Schwimmbad vermieden werden können. Hätte man die Oberflächenentwässerung früher umgesetzt, stünden zum jetzigen Zeitpunkt mehr Häuser zur Vermietung zur Verfügung (Unterstützung einer wirtschaftlich erfolgreichen Betriebsführung). Kritisiert wird ebenfalls, dass man zugelassen hat, dass 28 Eigentümer_innen selbst vermieten (dürfen), obwohl laut „Plan“ für diese Anlage der Beherbergungsgroßbetrieb zentral geführt werden sollte. Generell wird darauf hingewiesen, dass nur auf Nachdruck durch ADWALL Unterstützung von Seiten der (Bau)Behörde gekommen ist (→ bewirkten Zusagen bezüglich Reparaturen Zentralgebäude und Umsetzung Oberflächenentwässerung). Aufgrund der schwierigen Aktenlage ist dies zum Teil aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Waren Sie mit dem baulichen Umsetzungsstand im Alpendorf Dachstein-West zum Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung zufrieden? Alle nicht vollzogenen Umsetzungen sind in einer Verhandlungsschrift vom 16. 9. 2011 zusammengefasst (= Bestandsaufnahme vor Übernahme durch ADWALL). Bezüglich der Anlagengestaltung werden von ADWALL einige Defizite aufgezeigt. Einerseits wird auf Mängel bei der grundsätzlichen Planung/Vorgaben des Alpendorfes hingewiesen: z.B. sind zu wenige Parkplätze vorhanden – nur bei 2-3 Ferienhäusern stehen 2 Parkplätze zur Verfügung. Das ist bei einer durchschnittlichen Anzahl von 6 Betten/Ferienhaus und vor allem bei einer dichten Belegung (insgesamt und je Ferienhaus) in der Winterhochsaison problematisch. Hier werden überzählige Fahrzeuge am unbebauten Ergänzungsgebiet des zweiten Bauabschnittes oder direkt beim Skilift abgestellt. In der Sommer- bzw. zu den Nebensaisonen zeigen sich aufgrund der geringeren Belegung (wiederum insgesamt und pro Ferienhaus) keine Probleme. Mit Blick auf die Parkplatzgestaltung konstatiert ADWALL generell jedoch kein tiefgreifendes Problem, da 74 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) auch bei anderen Ferienhausanlagen Sammelparkplätze außerhalb/am Rande der Anlage und Erlaubnis zur Zufahrt bei An- und Abreise gängig sind. Die Straßen und Wege sind (z.T. geländebedingt) für die Winternutzung zu steil angelegt. Auch die geringe Breite der Straßen oder die geringe Dimensionierung der Umkehrplätze bereiten im Winterbetrieb Schwierigkeiten. So muss an einem Umkehrplatz rückwärts ausgeparkt werden, da sich hier ein Parkplatz befindet. Die Oberflächenentwässerung wurde für den zweiten Bauabschnitt erst nach mehrmaligem urgieren ausgeführt (die Baugenehmigung für den zweiten Bauabschnitt ist noch nicht vorhanden). Die fehlende Oberflächenentwässerung war auch Grund für die Rückabwicklung bereits getätigter Verkäufe. Im ersten Bauabschnitt ist die Oberflächenentwässerung nach wie vor ausständig. Mit der Ausführung der einzelnen Ferienhäuser zeigen sich die Eigentümer_innen (ADWALL) zufrieden. Beim Zentralgebäude treten hingegen zahlreiche bauliche Mängel auf (Schimmelbildung im Schwimmbad aufgrund nicht ausreichend dimensionierter / funktionierender Belüftung etc. -> lt. Baubehörde sollte das Schwimmbad bereits geschlossen werden) bzw. wird die architektonische Gestaltung insgesamt kritisiert („einige Dinge sind weder logisch noch optisch ansprechend“). Welche baulichen Änderungen wurden seit der Übernahme vorgenommen bzw. welche Änderungen sind noch geplant? Außenanlagen: Die Straßen und Parkplätze wurden zum überwiegenden Teil erneuert (Asphaltierungen und Ausbesserungen). Im oberen Bereich des 1. Bauabschnitts des Alpendorfs sind nach wie vor starke Auswaschungen bei den nicht asphaltierten Straßen/Wegen vorhanden. Eventuell soll in Zukunft noch etwas passieren – jedoch muss ADWALL zuerst einmal Geld verdienen... (hängt auch damit zusammen ob eine neue Liftanlage kommt etc.) Ferienhäuser / Zentralgebäude: Die Anzahl der Ferienhäuser blieb unverändert. In zwei Wochen soll mit der Schließung der verbliebenen beiden Baulücken im ersten Bauabschnitt begonnen werden. Für das Ergänzungsgebiet im zweiten Bauabschnitt fehlt derzeit noch die Baugenehmigung. Hier sollten die Häuser aber frühestmöglich errichtet werden (mehr Häuser mehr Umsatz). Ein (Anmerkung „vorgabengemäßer“) Gastgarten für das Restaurant im Alpendorf wurde errichtet. Ansonsten wurde am Zentralgebäude noch nichts verändert. Laut Kaufvertrag über das Zentralgebäude – abgeschlossen zwischen ADWALL und dem Bauträger bzw. dem operativen Bauträger– werden die bestehenden Mängel (Belüftung etc.) bis Ende des Jahres und auf deren Kosten behoben. 75 Oberflächenentwässerung: Die Oberflächenentwässerung für den zweiten Bauabschnitt wurde umgesetzt. Für den ersten Bauabschnitt soll die Oberflächenentwässerung (wiederum lt. Kaufvertrag zwischen Adwall und Bauträger auf deren Kosten) bis Ende des Jahres 2012 erfolgen. Wie gestalten sich aktuell die Besitzverhältnisse im Alpendorf? Die Ferienhauseigentümer besitzen das Haus und das dazugehörige Grundstück. Die Wege und Straßen sind derzeit noch (grundbücherlich) im Besitz des Bauträgers, sollen aber letztlich laut Kaufvertrag anteilig in den Besitz der FerienhauseigentümerInnen übergehen. Derzeit treten wegen dieser noch nicht erfolgten Übertragung Probleme bezüglich der Haftung auf (wer haftet bei Schäden?). Das Zentralgebäude wurde samt Schuldenstand von der neuen Betreibergesellschaft ADWALL übernommen. Die Anteile der Gesellschaft sind jedoch wiederum 100 %ig in Händen des in Holland gegründeten Vereins der Eigentümer_innen. Diese sind somit auch Besitzer des Zentralgebäudes (Eigenvermieter_innen sind damit nicht Besitzer des Zentralgebäudes). Zu Betriebsführung des Alpendorfes Dachstein-West (bisher / aktuell): Wie erfolgte die Verwaltung des Alpendorfes vor der Übernahme durch ADWALL (= EigentümerInnenverwaltung)? Zu Beginn des Projektes Alpendorf Dachstein West wäre für die Betriebsführung/Verwaltung Grande Alpes vorgesehen gewesen. Diese wurde jedoch nie tätig. Daraufhin übernahm der Projektentwickler/Bauträger mit der Betreibergesellschaft ADW die Verwaltung (provisorisch in der Person des ausführenden Bauträgers); Nachdem es zu Streitigkeiten kam, übernahm der Projektentwickler selbst „erzwungenermaßen“ die Verwaltung (1.1.2008) und setzte verschiedene Parkmanager ein. Bereits im Jahr 2009 gab es erste Gespräche zur Übernahme der Geschäftsführung durch die Eigentümer_innen (ADWALL). Damals wollte ADW die Geschäftsführung noch nicht abgeben. Die Übernahme der Verwaltung durch ADWALL erfolgte letztlich im Oktober 2011. ADWALL ist eine Gesellschaft der holländischen Eigentümer_innen – die Geschäftsführung wird von 4 Eigentümer_innen ehrenamtlich ausgeführt. Bisherige Vermarktung und Nächtigungsentwicklung im Alpendorf? Die Vermarktung war exklusiv in Händen des Touroperators EUROTOURS. EUROTOURS kaufte Kontingente vom Alpendorf (der Verwaltung ADW) zu ca. 80 % des tatsächlichen 76 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Preises. Danach vertrieb EUROTOURS – sozusagen als Großhändler – an andere Reiseveranstalter. Aus Sicht von ADWALL war die Auslastung des Alpendorfs vor der Übernahme in Ordnung, die zu bezahlenden Abgaben (an Touroperator) jedoch zu hoch. Waren Sie mit der bisherigen Betriebsführung zufrieden? Nein! Die Unzufriedenheit war der Hauptgrund dafür, dass ADWALL die Betriebsführung/Verwaltung des Alpendorfs übernommen hat. Schwierigkeiten gab es u. A. mit: Verzögerungen bei Abrechnungen zu Mieteinnahmen und der Auszahlung von Geldern an Vermieter_innen, keine Kommunikation zwischen Verwaltung und Eigentümer_innen, keine Einsicht in die Betriebsführung – kein Vertrauen in die Verwaltung (intransparente Vermietungstätigkeit und Betriebskostenberechnung etc.), fehlende Kommunikation/Kontrolle zwischen Verwaltungsgesellschaft und Parkmanagern/Geschäftsführern, Verwaltung eines Beherbungsgroßbetriebs ist nicht Kerngeschäft der bisherigen Verwaltung etc.; Die Übernahme durch die Eigentümer_innen ist daher aus einer Notlage geboren: „90 Häuser wurden verkauft und wenn niemand die Betriebsführung übernommen hätte, wäre das Alpendorf ohne funktionierendes Zentralgebäude da gestanden“. Zu Änderungen seit der Übernahme der Verwaltung durch ADWALL Wie verlief die Übernahme der Verwaltung? Adwall hat zwar mit der Übernahme der Verwaltung im Oktober 2011 die Verantwortlichkeit übernommen, Unterlagen zur Geschäftsführung (z.B. Kostenauflistung) vor Oktober 2011 wurden jedoch nicht übergeben (alle Unterlagen wurden abgezogen – auch Papiere von Eigentümer_innen waren dabei). Damit wurde sozusagen blind gekauft: ADWALL hat nur gewusst wie hoch der Schuldenstand des Zentralgebäudes war und geschätzt mit welchen Einnahmen in etwa pro Saison zu rechnen ist. Gelder an ADWALL sind noch ausständig – es sieht aber derzeit positiv aus, dass diese von der früheren Verwaltungsgesellschaft überwiesen werden. Zudem gibt es für die einzelnen Eigentümer_innen noch Ausstände bei den Mieteinnahmen der Saison 2010/11. Ist eine betriebswirtschaftlich erfolgreiche Führung des Alpendorfes möglich? Derzeit werden 61 Ferienhäuser über die Verwaltungsgesellschaft ADWALL weitervermietet. Mit dieser Anzahl ist eine wirtschaftliche Betriebsführung des Alpendorfes nicht möglich. Der „Break Even“ würde bei ca. 70 Ferienhäusern erreicht werden. Daher soll auch der Bau weiterer Ferienhäuser schnellstmöglich vorangetrieben werden (Schließung der Baulücken im 77 ersten Bauabschnitt bis Weihnachten 2012, Bebauung des Ergänzungsgebiets im 2. Bauabschnitt nach erfolgter Baugenehmigung). Zudem steht man in Verhandlung mit Eigenvermieter_innen, ob diese der neuen Verwaltung beitreten wollen. Diese Verhandlungen scheinen aus Sicht von Adwall insofern erfolgsversprechend zu sein, als dass bestimmte Eigenvermieter_innen nur aufgrund der Skepsis gegenüber der bisherigen Verwaltung Eigenvermietung betreiben. Aufwandsersparnis, entsprechende Auslastung der Ferienhäuser und eine seriöse Betriebsführung, würden aber eine Vermietung über die Verwaltungsgesellschaft auch für sie attraktiv machen. Wurden mit Blick auf die Abgabenberechnung Änderungen vorgenommen? Die gesamten Abrechnungen (Betriebskostenabrechnung für Anlage sowie Vermietungsabrechnung mit Eigentümer_innen) werden jetzt von ADWALL selbst gemacht und wurden für die abgelaufene Wintersaison bereits durchgeführt. Für die Nutzung des Zentralgebäudes (Rezeption, Wellnessbereich etc.) zahlen 61 Eigentümer_innen gemäß Gästevermittlungsvertrag € 500,-/Jahr Abgabenpauschale. ADWALL nutzte die vertragliche Möglichkeit und fordert nun auch von den Eigenvermieter_innen Benutzungsentgelt ein. Dadurch müssen seit der Verwaltungsübernahme alle Ferienhauseigentümer_innen im Alpendorf denselben Betrag bezahlen. Laut Adwall haben damit nur 4-5 Eigenvermieter ein Problem – die meisten sehen es als logisch und fair an. Die öffentliche Zugänglichkeit des Hallenbades wurde aufgehoben. Die Betriebskosten des Zentralgebäudes (Personalkosten, Heizkosten, Müllentsorgung etc.) werden für die Eigentümer_innen transparent aufgelistet. Daraufhin können in der Eigentümer_innenversammlung etwaige Kürzungen bzw. Wege zur Senkung der laufenden Kosten diskutiert werden. Das zuvor erwähnte Benutzungsentgelt deckt aktuell nur die Betriebskosten für das Zentralgebäude ab. Die von Adwall zu bezahlenden Zinsen für das Darlehen (übernommener Schuldenstand), Abschreibungen oder anfallende Reparaturkosten sind nicht mit eingerechnet. Wie hierfür Rücklagen gebildet werden können ist noch zu diskutieren. Ziel ist ein langfristig funktionsfähiges Zentralgebäude. Wie haben sich die Übernachtungszahlen seit der Übernahme entwickelt? Seit der Übernahme sind die Nächtigungszahlen im Winter um 20-25 % zurück gegangen. Dies ist lt. ADWALL zum einen auf die derzeit generell schwierige wirtschaftliche Lage zurückzuführen, zum anderen waren zum Zeitpunkt der Übernahme bereits ca. 80 % der Winterbuchungen getätigt (also nicht in ihrer Verantwortung). In der aktuellen Sommersaison sind die Übernachtungen im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant geblieben. Für den 78 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) nächsten Winter werden aufgrund der vorgenommenen Umstrukturierungen im Vertrieb / in der Vermarktung Zuwächse erhofft. Welche Änderungen wurden hinsichtlich der Vermarktung seit der Übernahme vorgenommen? Aufgrund bestehender Verträge war in der abgelaufenen Winter- und Sommersaison noch ausschließlich Eurotours für Vermietung und Vermarktung des Alpendorfes zuständig (Eurotours verkaufte als Großhändler an andere Reiseveranstalter weiter). Da aus Sicht von ADWALL die von den Eigentümer_innen zu bezahlenden Abgaben je Nächtigung (prozentuelle Anteile) zu hoch waren, wird dies ab kommender Wintersaison geändert51: die Direktvermarktung soll gestärkt (Buchung via Homepage Alpendorf) und die Kooperation mit verschiedenen Reiseveranstaltern etabliert werden (ausschalten des Großhändlers). Eine Neuausrichtung mit Blick auf die Gästeschicht wird eher nicht erfolgen (vorrangig Familienurlaub). Konkret kann dies aber erst im Winter bestätigt werden, wenn die neuen Vermarktungsgesellschaften aktiv waren. Zudem war es auch zuvor schwierig nachzuvollziehen welche Gästeschicht Eurotours konkret angesprochen hat, weil man nie genau wusste an welche Reiseveranstalter Kontingente verkauft wurden. Die Nationalitäten waren einfacher herauszufinden („Polenwochen“ etc.). Hat sich die Angestelltenzahl seit der Übernahme verändert? Insgesamt sind im Alpendorf derzeit 9 Personen angestellt: 3 Damen an Rezeption, 2 Reinigungskräfte, 2 Damen im Restaurant und 2 Hausmeister. Vor der Übernahme waren es 7 Angestellte. Der Anstieg ist damit verbunden, dass ADWALL jetzt auch (notgedrungen) das Restaurant übernommen hat. Sonstige organisatorische Veränderungen in der Betriebsführung seit der Übernahme? ADWALL ist für die Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Kleinere Reparaturen werden von ADWALL selbst durchgeführt (Hausmeister), zudem werden lokale Firmen beauftragt 51 Aus Sicht der FerienhauseigentümerInnen müssen von den Mieteinnahmen 25 % an die Verwaltungsgesellschaft (ADWALL) abgegeben werden (= Management Fee). Der Touroperator EUROTOURS bekommt nochmal (über Umwege) ca. 20 %, da sie vom Alpendorf Nächtigungskontingente um ca. 80 % des ausgeschriebenen Preises kauft. Für die Eigentümer_innen bedeutet dies, dass ihnen vom ausgeschriebenen Preis nur in etwa die Hälfte übrig bleibt. Dies ist zugleich auch der Hauptanreiz Eigenvermietung zu betreiben. Gleichzeitig erhöht sich dadurch jedoch auch für sie das Risiko in absehbarer Zeit ohne bewirtschaftetes Zentralgebäude auskommen zu müssen. 79 (Elektrik, Gasinstallation etc.). Der Maschinenring ist mit der Endreinigung der Gebäude, der Schneeräumung etc. betraut. Zu Thematik Zweitwohnungsnutzung Sehen Sie eine Gefahr der (verdeckten) Zweitwohnungsnutzung im Alpendorf DachsteinWest? Vertreter von Adwall sehen keine Gefahr der Zweitwohnungsnutzung; die meisten Leute haben das Ferienhaus als Rentenanlage gekauft („99 % kaufen weil sie vermieten möchten und um im Winter leistbar 2 Wochen mit ihrer Familie Ski zu fahren“). Zudem ist die Vermietungspflicht vertraglich festgelegt (Bauträgervertrag, Gästevermittlungsvertrag, Steuerrecht). Die Gästevermittlungsverträge laufen auf 5 Jahre und können bei zu geringer Rendite (< 3 %) – wie derzeit der Fall - bereits zuvor gekündigt werden. Von diesem Recht hat jedoch nur ein Eigentümer Gebrauch gemacht und das vor der Übernahme von ADWALL. Auch bei Eigenvermieter_innen ist aus ihrer Erfahrung die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung gering („alle haben einen Job und arbeiten irgendwo“). Es wird zwar Einige geben die etwas länger hier bleiben wenn sie älter sind - Hauptgrund des Erwerbs des Ferienhauses bleibt aber die Kapitalanlage (Investitionszwecke). Derzeit gibt es im Alpendorf einen Eigentümer (Eigenvermieter) der nicht weitervermietet („gibt überall schwarze Schafe“). Zu Restaurantführung im Alpendorf Von wem und wie wird das Restaurant im Alpendorf geführt? In der abgelaufenen Wintersaison wurde das Restaurant im Alpendorf – nachdem es zuvor ein Jahr geschlossen war – von ADWALL verpachtet (ohne jedoch Pacht einzuheben). Dennoch wurde vom Pächter der Vertrag nach Ablauf der Wintersaison aufgelöst, da das Restaurant aus seiner Sicht nicht gewinnbringend zu führen ist. Um den Gästen eine entsprechende Versorgungsinfrastruktur zu bieten, betreibt ADWALL das Restaurant seither selbst. Dies ist auch für die nächste Wintersaison geplant. Über Adwall sind für die Restaurantführung 2 Kellner_innen und ein Koch, der zudem auch noch Hausmeistertätigkeiten ausübt, angestellt. Problembereiche der Restaurantführung im Alpendorf? Zu geringer Umsatz: hoher Selbstversorgeranteil der Gäste des Alpendorfs (Wintersport ist teuer – für Gastronomie bleibt kaum Geld übrig...), nicht integrierte Lage (abseits von Ort, abseits von Skipiste → daher kaum Gäste von Außerhalb des Alpendorfs), Restaurant war 80 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) unter den Gästen zu unbekannt/unattraktiv (architektonische Gestaltung, mangelhafte Beschilderung, keine Terrasse/Gastgarten als Blickfang); Zu hoher Anteil der Personalkosten: keine gleichmäßige Auslastung (saisonal und im Tagesgang) – Stoßzeiten ab 4-5 Uhr abends (hier wird viel Personal benötigt – sonst geringe Auslastung); Durchgeführte Aktionen zur Attraktivierung des Restaurants im Alpendorf? • Die angebotene Halb- und Vollpension wurde nicht angenommen und daher wieder eingestellt (Aufwand vs. Nachfrage → Gäste wollen in ihren eigenen 4 Wänden frühstücken und nützen dafür Brötchenservice, generell hoher Selbstversorgungsgrad). • Errichtung einer Sonnenterrasse um v.a. Sommerbetrieb anzukurbeln; • Versuch in der nächsten Wintersaison mit beschränkter Menükarte mehr Gäste zu bekommen (Tagesangebote); Sonstige Auskünfte zum Alpendorf Dachstein-West: Wo werden die erwirtschafteten Gewinne aus der Vermietung versteuert? ADWALL ist eine österreichische Gesellschaft, daher werden auch die erwirtschafteten Gewinne in Österreich versteuert. Auch die Mieteinnahmen der Eigentümer_innen müssen in Österreich versteuert werden. Gab es eine Wirtschaftlichkeitsprognose bei Kauf des Ferienhauses? Es gab eine Wirtschaftlichkeits- bzw. eine Renditeprognose von 6-9 %. Generell sind solche Versprechungen aber nicht seriös („sind ein Verkaufsmärchen“), da es eine Vielzahl an Variablen gibt. So muss die tatsächliche Rendite u. A. immer in direktem Zusammenhang mit der Finanzierungsform des Ferienhauses gesehen werden. Je höher der Eigenkapitalanteil desto höher naturgemäß die Rendite. Ein weiterer Aspekt ist die Dauer und der Zeitpunkt der Eigennutzung des Ferienhauses. Aufgrund der starken saisonalen Preisstaffelung reduziert sich zum Beispiel die Rendite bei Eigennutzung in der Winterhochsaison. Aktuell liegt die Rendite zwischen 0 und 3 % - kann aber auch bei -2 bis -3 % betragen... Wie viele Ferienhäuser sind derzeit im Alpendorf in Betrieb? Aktuell stehen 90 Ferienhäuser für die Vermietung zur Verfügung. Die Bettenanzahl beträgt ca. 500-540. 81 3.3.2.3 Befragung Verein der Eigenvermieter_innen Allgemeines: Sind Sie / die EigenvermieterInnen mit der Auslastung ihres Ferienhauses zufrieden? Sowohl in der Winter- als auch in der Sommersaison können wir im Durchschnitt jeweils 12 Wochen vermieten. Sind Sie mit der Anlagengestaltung zufrieden? Positiv: ruhige Lage, schöne Aussicht, Nähe zu Lift, Wandermöglichkeiten, Schwimmbad Negativ: Unsicherheit betr. Zukunft der Riedlkarbahn, schlechte Performance der Errichtungs- u. bisherigen Betreibergesellschaft ADW (Allgemeinanlagen nicht ordnungsgemäß fertiggestellt, keine Reaktion auf Mitteilungen, chaotische Abrechnung etc.), Bepflanzung, Blumenkisten etc. Sind aus Ihrer Sicht genügend Gemeinschaftseinrichtungen im Alpendorf vorhanden? Zentralgebäude ist ok. Restaurant könnte besser sein. Es fehlt: ein Dorfplatz, eine Dorfkapelle, ein Dorfvertreter, der den Kontakt zur Gemeinde und den Behörden hält. Sehen Sie im Alpendorf die Gefahr einer Zweitwohnungsnutzung gegeben? Aus unserer Sicht: nein. Die Mitglieder des österr.-dt.Vereins sind alle so beschäftigt, daß sie teilweise nicht einmal Urlaub machen können. Zu Gründung des Vereins der Eigenvermieter_innen: Wann und warum wurde der Verein der Eigenvermieter_innen gegründet? Nachdem wir einige Zeit gebraucht haben, um uns auf die Statuten zu einigen, wurde der Verein 2011 gegründet. Der Verein ist im Zentralen österr. Vereinsregister unter der Nr. 480539086 eingetragen. Der Verein dient der Interessensvertretung. Wer ist in diesem Verein vertreten? Die Mitglieder sind Deutsche und Österreicher. Es gibt auch Hausbesitzer_innen, die keinem Verein angehören. 82 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Zu Übernahme der Verwaltung durch ADWALL: Sind Veränderungen seit der Übernahme durch die neue Verwaltung(ADWALL) spürbar? Die Betriebsführung ist deutlich positiver und der Kontakt ist gut. Was die Anlagengestaltung betrifft, ist ADWALL nun der Besitzer des Zentralgebäudes. Die anderen Allgemeinanlagen sind grundbücherlich noch bei ADW. Wurden die Abgaben hinsichtlich der Nutzung des Zentralgebäudes neu berechnet? Sind sie mit der neuen Abgabenberechnung zufrieden? Die Abgaben wurden neu berechnet. Wir zahlen dzt. 140,- €/Monat Vorauszahlung. Es gab eine Halbjahresabrechnung, welche im Wesentlichen in Ordnung war. Meines Wissens nach gibt es keine Unterschiede zwischen den einzelnen Hausbesitzergruppen. Wie ist das Mitspracherecht bei Gestaltung und Instandhaltung der Anlage geregelt? Bis dato gab es überhaupt kein Mitspracherecht. Wie bereits erwähnt, hatte ADW auf keine Mitteilung reagiert. Zu Ferienhauskauf (vertragliche Situation) und Eigenvermietung: Wie und wo haben Sie ihr Ferienhaus gekauft? Das Haus wurde 2005 direkt vom Bauträger gekauft. Welche Versprechungen wurden Ihnen beim Ferienhauskauf gegeben? Es gab ein Prospekt. Die Renditeprognose lag bei 5 – 6 %, was vollkommen unrealistisch war. Tatsächlich kann man 1 – 2 % erzielen. Welche Verträge mussten Sie bei Erwerb des Ferienhauses unterzeichnen? Im Bauträgervertrag gibt es eine Klausel zur Vermietungspflicht. Der Gästevermittlungsvertrag war auch Thema. Hätten Sie auch bei verpflichtender Unterfertigung eines Gästevermittlungsvertrags das Ferienhaus erworben? Ich hätte das getan. Nur nachträglich muß ich jeden davor warnen, da man nicht weiß, wie die Betreiberfirma handeln wird. Welche Vor- bzw. Nachteile bringt die Eigenvermietung aus Ihrer Sicht mit sich? 83 Vorteile: unbürokratische Buchung über Internet, die Kostensituation ist transparent; Nachteil: Man muß sich um alles selbst kümmern. Treten Eigenvermieter aktuell auch der neuen Verwaltungsgesellschaft (ADWALL) bei? Aus der heutigen Sicht und den negativen Erfahrungen der Vergangenheit wahrscheinlich nicht. 3.3.2.4 Befragung Vertreter der Gemeinde Annaberg-Lungötz Zu Umsetzungsprozess des Alpendorfs: Warum wurde Standort Astauwinkl gewählt? Ein für touristische Zwecke nutzbares Bauland muss in dieser Größenordnung verfügbar sein. Das Umfeld muss passen - insbesondere muss die Liftanbindung gegeben sein. Zudem ist in der Gemeinde Annaberg-Lungötz ein Großteil der touristischen Entwicklung auf den Bereich Astau-Winkl bezogen. Hier befindet sich sowohl privat als auch gewerblich der Hauptbettenanteil: Dolomitenhof, Winterstellgut etc. Zu welchen Konditionen wurde das Grundstück zur Verfügung gestellt? Zwei Landwirte haben die Fläche von ca. 6 ha zur Verfügung gestellt. Die Widmung als touristische Sonderfläche war aufgrund der Voraussetzungen kein Problem (REK, LEP). Zuvor war die umgewidmete Fläche Grünland (landwirtschaftlich genutzte 2mähdige Wiese). Von den Landwirten wurde diese Fläche zu einem Mischpreis (Grünland, Bauerwartungsland) von € 65 / m² an die Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungsgesellschaft verkauft (Anmerkung lt. Projektentwickler betrug der Kaufpreis unerschlossen € 35 / m²). Wer waren die Initiatoren des Projektes? Das Konsortium bestand aus 4 Personen: KOR Buemberger, DI Arneth, BM Petereder und Notar Dr. Spruzina. Bürgermeister Schwarzenbacher unterstützte die Umsetzung von Seit der Gemeinde. Profiteure im Errichtungsprozess? Vor allem sollte die heimische Wirtschaft profitieren. Dies war auch in diversen Gemeinderatssitzungen ein Anliegen. Die ausführenden Baufirmen stammten aus der (erweiterten) Region: Tennengau und angrenzendes Pongau 84 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Was wurde bei Errichtung des Alpendorfes durch die Gemeinde finanziert? Die Kosten für die Anschlussgebühr an den öffentlichen Kanal wurden zunächst vorgeschrieben und eingehoben (auf Treuhandkonto) und danach in Form einer Wirtschaftsförderung an die Betreiber zurückbezahlt (pro Objekt € 3.000,- = insgesamt ca. € 300.000,-). Die Kläranlage war ausreichend dimensioniert und auch jetzt sind noch Reserven vorhanden. Was befindet sich im Besitz der Gemeinde? Die Erschließungsstraße zum Alpendorf war eine Güterweggenossenschaft (vorgelagert eine Gemeindestraße). Ca. 1 km wurde als Entgegenkommen als Gemeindestraße übernommen (= Kopfbergweg: Gemeinde zuständig für Schneeräumung, Instandhaltung etc.). Dieser Teil wurde im Errichtungsprozess nicht erweitert. Erst jetzt – im Zuge der Errichtung eines bergseitigen Oberflächenkanals (zur Oberflächenentwässerung des 2. BA) - erfolgt eine Verbreiterung um ca. 1,50 m. Die Straßen, Häuser und alle weiteren Anlagen innerhalb des Projektgebiets befinden sich im Besitz der Hauseigentümer_innen. Zu Umsetzungsstand im Alpendorf? Bauliche Ausführung der Ferienhäuser bzw. des Zentralgebäudes Aus Sicht des Gemeindevertreters sieht eine moderne Anlage anders aus (Attraktivität lässt zum Teil zu wünschen übrig). Die Gestaltung hängt dabei immer sehr von den ausführenden Unternehmen ab (hier gibt es Defizite). Die bauliche Ausführung der Ferienhäuser ist in Ordnung. Das Zentralgebäude entspricht hingegen weniger den Vorstellungen: z. B. ist der Wunsch nach einer Tiefgarage an finanziellen Gründen gescheitert (durch Erhöhung der Gesamtkosten für Anlage hätte man die einzelnen Objekte nicht verkaufen können → Rendite wäre zu gering gewesen...), das Hallenbad hätte öffentlich zugänglich sein sollen etc. Gestaltung der Außenanlagen Freie Parkflächen passen weniger gut ins Landschaftsbild. Generell zu geringe Anzahl von Baubehörde (BH) vorgeschrieben. Hinsichtlich der Parkplatzanzahl wurde im 2. Bauabschnitt, mit der Vorgabe von 2 Parkplätzen je Ferienhaus, reagiert. Naturschutzabteilung hat verhindert, dass verschachtelt gebaut wird. Genauso wäre eine andere Dachfarbe besser gewesen. Die Fassadengestaltung ist in Ordnung (verwittertes Holz angepasst an das Grau der Berge). Einen eigenen Bepflanzungsplan hätte es gegeben (sonst ist nichts genehmigt worden) – eine weitere Begrünung wäre ein Gewinn für die Anlage. 85 Technische Infrastruktur Für die noch nicht bebaute Fläche im 2. BA wurde keine Baugenehmigung erteilt, da die Oberflächenentwässerung fehlt (Anmerkung: Stand Juli 2012). Dies wird in den kommenden Wochen jedoch vom Bauträger noch umgesetzt. Erst wenn diese Auflagen erfüllt sind, wird die Baugenehmigung erteilt. Zu bisheriger / aktueller Betriebsführung: Welche Betreiber / Geschäftsführer waren bisher tätig? Bisher gab es insbesondere bei den Geschäftsführern einen starken Wechsel. Auch die Betreiber wechselten häufig. Aus Sicht des Gemeindevertreters ist eine Zusammenarbeit schwierig, wenn sich innerhalb der Eigentümer_innen unterschiedliche Nationen formieren. Ist ihnen bei Projekteinreichung ein Betriebsführungskonzept vorgelegen? Ein Betriebsführungskonzept ist in der Projektentwicklungsphase vorgelegen. Umgesetzt wurde es jedoch nicht. Zu Einschätzung der Auswirkungen des Alpendorfs auf die Gemeinde AnnabergLungötz: Hat die Nächtigungsentwicklung ihre Erwartungen erfüllt? (saisonal / jährlich) Der Gemeindevertreter ist mit der Nächtigungsentwicklung seit Bestehen des Alpendorfes sehr zufrieden. Aus seiner Sicht wird sich das noch weiter verbessern. Nach Angaben des Vertreters der Gemeinde will die neue Verwaltungsgesellschaft eine Steigerung auf 160-170 VBT erreichen. Hat das Alpendorf Einfluss auf die Auslastung anderer Beherbergungsbetriebe in der Gemeinde Annaberg-Lungötz? In Annaberg-Lungötz sind vor allem die Beherbergungssegmente Urlaub am Bauernhof, Privatzimmer und Hotels bis zu 4-Sterne-Kategorie vorhanden. In diesen Beherbergungsbetrieben sind laut Vertreter der Gemeinde keine negativen Auswirkungen durch das Alpendorf erkennbar („haben ein anderes Klientel“). Die Auslastung der bestehenden Beherbergungsbetriebe der Gemeinde ist gut - könnte aber besser sein. Auch in der Region Lammertal sind dem Vertreter der Gemeinde keine Nächtigungsrückgänge infolge der Errichtung des Alpendorfes bekannt. 86 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Welche direkten Einnahmen können durch das Alpendorf von der Gemeinde lukriert werden? Die direkten Einnahmen durch das Alpendorf beschränken sich auf die Kurtaxe. Diese beträgt € 1,10 / Nächtigung und kommt zu einem großen Teil dem Tourismusverband zugute. Das Kommunalsteueraufkommen im Zusammenhang mit dem Alpendorf ist gering (Konnex: wenige Angestellte im Alpendorf...) Nutzen die Gäste des Alpendorfes die touristische Infrastruktur im Ort? Wird genutzt – insbesondere die Liftanlagen, aber auch die Gastronomie und der EH Sind sie mit der Arbeitsplatzentwicklung im Zusammenhang mit dem Alpendorf zufrieden? Arbeitsplätze sind durch das Alpendorf kaum welche hinzugekommen (7 Angestellte im Alpendorf + Teilzeitkräfte) - im Vergleich zu einem herkömmlichen Hotelbetrieb ist das sehr wenig. Der Maschinenring ist für die Instandhaltung der Anlage zuständig – dies ist aus Sicht der Gemeinde positiv. Zu Einschätzung der zukünftigen Entwicklung im Alpendorf: Auswirkung der Übernahme durch neue Verwaltungsgesellschaft? So gut wie seit der Übernahme durch ADWALL hat die Zusammenarbeit noch nie funktioniert (bestrebt mit der Region bzw. dem örtlichen Tourismusverband zusammenzuarbeiten). Generell soll Ruhe zwischen den Eigentümer_innen einkehren und Nachbesserungen (Hauptgebäude, Terrasse, Farbe etc.) gemacht werden. Ist die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung gegeben? Hinsichtlich der Zweitwohnungsnutzung haben sich die vorhandenen Ängste nicht erfüllt. Zum einen gäbe es eine Strafe von € 14-20.000,- wenn nicht vermietet würde, zum anderen will jeder vermieten, weil man die Rendite im Auge hat. Problembereiche und evtl. Verbesserungsvorschläge zur Umsetzung und Betriebsführung des Alpendorfes Dachstein-West Kritisch wird gesehen, dass manche Vorgaben von Seite der Baubehörde sich als nicht ausreichend herausstellten (z. B. Parkplätze). Nachteil dieser Beherbergungsform ist die lange Bauzeit (bedingt durch das Geschäftsmodell: zuerst Verkauf dann Errichtung). Bereits in der Errichtungsphase sind die Eigentümer_innen bestrebt zu vermieten – dies gestaltet sich jedoch 87 aufgrund der „halbfertigen Anlage“ schwierig. Derzeit läuft es aus Sicht des Vertreters der Gemeinde gut. Probleme gibt es mit den Eigenvermieter_innen (profitieren von Werbung, Probleme bei Abrechnungen und der Nutzung des Zentralgebäudes, unterschiedliche Instandhaltungsbeiträge etc.). Hier sind aus Sicht des Vertreters der Gemeinde bei der Vertragsgestaltung Fehler passiert. Von Seite der Gemeinde muss verstärkt auf die Umsetzung von Vorgaben bestanden werden (insbesondere Oberflächenentwässerung als Anlassfall). 3.3.2.5 Kurzzusammenfassung Gespräch zuständige Baubehörde und Rechtsbegleitung des Projekts Zuständige Baubehörde: Für die Baubehörde entspricht das beim Alpendorf Dachstein-West gewählte rechtliche Konstrukt (Geschäftsmodell) – insbesondere die Möglichkeit der Eigenvermietung - nicht der Definition eines Beherbergungsgroßbetriebes („nicht ROG konform“). Eine weitere Problematik besteht darin, dass bei der Umsetzung von baubehördlichen Vorgaben 100 verschiedene Ansprechpartner_innen (100 Ferienhauseigentümer_innen) vorhanden sind. Aus Sicht der Baubehörde steht beim Alpendorf Dachstein-West der wirtschaftliche Aspekt im Bauprozess (Gewinnmaximierung durch Bauträger) und nicht die nachhaltige Betriebsführung bzw. die nachhaltige touristische Nutzung im Vordergrund. Die Gefahr einer nicht widmungskonformen Zweitwohnungsnutzung scheint vor allem nach Auslaufen der finanzrechtlichen Vermietungspflicht nach 10 Jahren gegeben zu sein. Auch das ursprüngliche vertragliche Konstrukt („Fruchtgenussrecht“), aufgrund dessen das Zentralgebäude zunächst nicht in den Besitz der Ferienhauseigentümer_innen über ging, wird kritisiert. Zudem darf ein Ferienhausdorf, wie das Alpendorf Dachstein-West, aufgrund der Vielzahl an Ungereimtheiten und Schwierigkeiten im Umsetzungsprozess bzw. bei der Betriebsführung nicht allein an den Nächtigungszahlen gemessen werden. Vor allem im Bauprozess waren erhebliche Abweichungen zu einer vorgabengemäßen baulichen Ausführung gegeben: Rechtsstreit zwischen Bauträger und operativem Bauträger hinsichtlich der mangelhaften Oberflächenentwässerung; funktionelle Schwierigkeiten (unzureichende Belüftung etc.) und lieblose Gestaltung („Billigbauweise – Mitgrund für Probleme bei Restaurantführung) des Zentralgebäudes. 88 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Für den gesamten ersten Bauabschnitt liegt – obwohl noch zwei Baulücken bestehen - eine Baufertigstellungsanzeige vor. Für den zweiten Bauabschnitt sind Baufertigstellungsanzeigen (einzeln) für die bereits errichteten Ferienhäuser, jedoch nicht für den gesamten Abschnitt vorhanden, da die Bebauung des Ergänzungsgebietes noch ausständig ist. Rechtsbegleitung des Projekts Alpendorf: Die ersten Verkäufe der Ferienhäuser des Alpendorfes Dachstein-West wurden an deutsche Vermittler übergeben. Zum einen haben sie zu hohe Versprechungen bezüglich der zu erwartenden Renditen gegeben (bis 8 %) Wirtschaftlichkeitsprognose von 4 bis max. 6 % Rendite wären realistisch. Zum anderen haben sie bei den Verkäufen und ohne Absprache mit der Verwaltungsgesellschaft keinen Gästevermittlungsvertrag unterschreiben lassen. Damit wurde die Möglichkeit der Eigenvermietung eröffnet. Eine Eigenvermieterquote von 30 % (bei 100 zu vermietenden Ferienhäusern), war laut ursprünglich vorgesehener Betriebsführung akzeptabel, um das Alpendorf Dachstein-West wirtschaftlich erfolgreich führen zu können (Abdeckung Betriebskosten etc.). Eigenvermietung stellt sich aktuell als das Hauptproblem der Betriebsführung des Alpendorfs dar: Eigenvermieter_innen hängen sich bei Vermarktungsplattformen an und unterbieten die Preise – zudem müssen sie geringere Abgaben zahlen (ca. 20 % der Mieteinnahmen gehen an die Vertriebsgesellschaft / 25 % an die Verwaltungsgesellschaft) und erwirtschaften damit steuerrechtlich höhere Gewinne; Dadurch entstehen Konkurrenzsituationen zwischen der Vermarktungsgesellschaft und den Eigenvermieter_innen einerseits, andererseits aber auch zwischen den unterschiedlichen Eigentümer_innen im Alpendorf. Zudem sieht die Rechtsbegleitung bei Eigenvermieter_innen eine erhöhte Gefahr der Zweitwohnungsnutzung gegeben. Derzeit bestehen 2 Vereine: niederländisch/englischer Verein jener EigentümerInnen die über die Verwaltungsgesellschaft vermieten (besteht seit ca. 4-5 Jahren) und ein deutsch/österreichischer Verein der Eigenvermieter_innen (besteht seit ca. 1 Jahr). Seit der Übernahme der Verwaltung durch ADWALL sind Überlegungen im Gange, ob die Möglichkeit besteht, dass sich vermehrt Eigenvermieter_innen der neuen Verwaltungsgesellschaft anschließen. Zudem konstatiert die Rechtsbegleitung eine generelle konstruktive Problematik („das Konstrukt ist nichts Rundes“) im Alpendorf Dachstein-West. Einzige Möglichkeit wäre den Einzelverkauf nicht zuzulassen – jeder Besitzer ist nach dem Kundenschutzgesetz (KSCHG) geschützt, das heißt andere dürfen über sein Eigentum eigentlich nicht verfügen (Konnex: Weitervermietung ist trotz Raumordnungsrecht oder Finanzrecht nur vertraglich/rechtlich nur schwer vorschreibbar; Gästevermittlungsverträge sind auf 5 oder 10 Jahre befristet). Die Eintragung einer Reallast wäre eine zusätzliche Möglichkeit der Absicherung, eine Garantie 89 dass Verträge auch tatsächlich eingehalten werden hat man aus Sicht der Rechtsbegleitung jedoch nie. Weitere Probleme in der Betriebsführung des Alpendorfes ergeben sich daraus, dass das Zentralgebäude zum Zeitpunkt der Errichtung nicht an die Eigentümer_innen verkauft wurde. Aufgrund der Tatsache, dass der lt. Betriebsführungskonzept vorgesehene Betreiber das Alpendorf nicht übernahm, kam es zu einer generellen „Verwaltungsproblematik“ (allein 6-7 unterschiedliche Geschäftsführer waren bisher tätig). Auf der anderen Seite sind jedoch keine Einzel- bzw. Großinvestoren vorhanden, die ein solches Projekt finanzieren könnten (daher wurde das Konstrukt über die vielen Einzeleigentümer_innen gewählt). 3.3.3 Befragungen zu Auswirkungen des Alpendorfs 3.3.3.1 Kurzbefragung Tourismusverband Annaberg-Lungötz Zufriedenheit mit der Tourismusentwicklung in der Gemeinde Annaberg-Lungötz (inklusive Alpendorf)? Die Nächtigungszahlen konnten in der Gemeinde Annaberg-Lungötz stark erhöht werden. Damit vergrößerte sich auch das Budget für den Tourismusverband (Zweckwidmung der Kurtaxe). Die Auslastung in den Beherbergungsbetrieben der Gemeinde ist ebenfalls gut und konnte vor allem im Sommer verbessert werden (Natur genießen, Wandern, Radfahren). Der Winter (Skitourismus) ist nicht mehr Hauptgrund für Buchungen. Vor allem in der Winternebensaison müssen Rückgänge verzeichnet werden. Zufriedenheit mit der Tourismusentwicklung in der Gemeinde Annaberg-Lungötz (exklusive Alpendorf)? Abseits des Alpendorfs sind in der Gemeinde Annaberg-Lungötz Nächtigungsrückgänge sowohl in der Sommer- als auch in der Wintersaison - auszumachen. Dies ist in erster Linie auf die rückläufigen Nächtigungen in Privatunterkünften (Aufgabe der Privatzimmervermietung) zurückzuführen. Gründe dafür sind weniger Substitutionseffekte durch das Alpendorf, sondern u.a. in unzureichender Betreuung der Gäste (Stammgäste suchen Kontakt), in der Lage abseits von Skiliften, in der familiärbedingten Aufgabe oder auch in mangelhafter Vermarktung (nicht computerfit) zu finden. Im Alpendorf sieht man ein völlig anderes Klientel: sie suchen keinen Kontakt sondern ihre eigenen 4 Wände. Daher sind 90 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) die negativen Effekte auf bestehende Beherbergungsformen lokal wie auch regional nur sehr begrenzt bzw. nicht vorhanden. Auch werden die Urlauber insgesamt ja nicht weniger (ist immer die Frage des Angebots). So sind Zielgruppen- und qualitätsorientierte Angebote wie Urlaub am Bauernhof (Ferienwohnungen) sehr gut ausgelastet. Am Beispiel des Mandlhofes konnten die Nächtigungen von 120 auf 160 Vollbelegstage ausgedehnt werden. Zufriedenheit mit der Nächtigungsentwicklung im Alpendorf? Insgesamt betrachtet wurden die Erwartungen bislang erfüllt. Die Sommernächtigungen können jährlich gesteigert werden, die Winterauslastung ist jedoch teilweise rückläufig. Kritisch wird gesehen, dass (vor allem in den Nebensaisonen) die Auslastung vor allem über Quantität jedoch nicht über Qualität erreicht wird (Billigangebote). Für den Tourismusort sind die zusätzlichen Nächtigungen dennoch gut (Kurtaxe + Gäste im Ort). Abschätzung/Einschätzung der Auswirkungen des Alpendorfes auf das (touristische) Infrastrukturangebot in der Gemeinde Annaberg-Lungötz? Vor allem Ausflugsziele in der Gemeinde bzw. Region werden sehr gut angenommen (Almen, Gasthöfe, Bergbahnen etc.). Dies kann auch an der häufigen Nutzung der „Salzburger Land Card“ abgelesen werden. Zu einem gewissen Teil profitieren auch Geschäfte im Ort von den Gästen des Alpendorfes (Bäcker, Metzger, Lebensmittel-EH). „Wenn sich jemand etwas antut, kann er von den zusätzlichen Gästen des Alpendorfes profitieren“. Die Frage welchen Einfluss das Alpendorf auf die Zu- bzw. Abnahme von Arbeitsplätzen im Tourismus in der Gemeinde Annaberg-Lungötz hat, ist schwer zu beantworten. Zum Beispiel gibt es in der Gastronomie fast ausschließlich Familienbetriebe bei denen Arbeitsplätze ohnehin nur sehr begrenzt vorhanden sind („jeder versucht bei diesen kleinstrukturierten Betrieben mit möglichst wenig Personal auszukommen“). Kritikpunkte (+ Verbesserungsvorschläge) im Zusammenhang mit dem Alpendorf DachsteinWest? Zukünftige Nächtigungsentwicklung im Alpendorf: Ein Ferienhausdorf und somit auch das Alpendorf, wird aus Sicht des Tourismusverbands eine gefragte Unterkunftsform bleiben (eigene 4 Wände etc.). Die Auslastung ist vom Standard der Anlage abhängig: kann dieser verbessert werden oder kann er zumindest gehalten werden –> „wie sehen diese Ferienhäuser in 10 Jahren aus?“ (nachhaltige Bauweise gegeben? Instandhaltung verbessert? gestalterische Defizite bereinigt? Organisationsform bzw. Verwaltung geklärt?). Hoffnungen werden dabei in die neue Eigentümer_innenverwaltung gesetzt. Der Tourismusverband unterstützt die 91 Bestrebungen einer Verbesserung der Anlage nach Möglichkeit („weitere Steigerung der Zufriedenheit der Gäste und der Nächtigungszahlen als Anliegen“). Die Standortgunst in Astau-Winkl – „mitten in der Landidylle eine günstige Beherbergung und gleich neben Skilift“ – spricht für eine langfristig erfolgreiche touristische Nutzung des Alpendorfes Dachstein-West. Problemkreis Eigenvermietung: Ein Problem bereitet der hohe Anteil (30 %) an privat vermieteten/genutzten Ferienhäusern im Alpendorf. Diese nehmen die Infrastruktur des Alpendorfes in Anspruch („naschen überall mit“), ohne dafür bislang adäquate Zahlungen zu leisten. Dringend muss hier eine zufriedenstellende Regelung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Annaberg-Lungötz gefunden werden. Gestaltung und Funktionalität der Anlage: Die Gestaltung des Alpendorfs ist zum Teil lieblos und Vorgaben wurden nur unzureichend umgesetzt: Müllentsorgung, Bepflanzung, zu wenige Parkplätze, fehlende/mangelhafte Oberflächenentwässerung etc. Hoffnungen werden in diesem Zusammenhang in die neue „Eigentümer_innenverwaltung“ gesetzt; Ausführung Ferienhäuser / Zentralgebäude: Die „Billigbauweise“ der Ferienhäuser – insbesondere die Gestaltung der Dächer (Farbauswahl) - wird bei Betrachtung vom Gegenhang sichtbar („Alpendorf fügt sich nicht in die schöne Landschaft ein“). Die architektonische Gestaltung des Zentralgebäudes („lagerhallenflair“) wird ebenfalls kritisiert („hier waren die Vorgaben und Kontrollen von Seiten der Behörden – BH, Raumplanung, Naturschutz - anscheinend nicht ausreichend“). Die Schwierigkeiten mit der erfolgreichen Führung des Restaurants im Alpendorf werden ebenfalls in erster Linie auf die Gestaltung des Gebäudes zurückgeführt (Farbe des Hauses, kein Eye-catcher im positivem Sinne, Beschilderung); die Bewohner von Annaberg-Lungötz nutzen das Restaurant nicht – über den Tourismusverband wird es manchmal eingebunden (z.B. Einkehr bei organisierten Wanderungen). Das Restaurant im Alpendorf würde aus Sicht des TV bei entsprechender Gestaltung aber schon angenommen werden. 3.3.3.2 Kurzbefragung Annaberger-Zwieselalmbahnen (Geschäftsführung) Wie sind die Annaberger Zwieselalmbahnen organisiert? Die Annaberger Zwieselalmbahnen sind ebenso wie Russbacher Bergbahnen Teil der Skiregion Dachstein-West (Annaberg, Russbach und Gosau). Die Skiregion Dachstein-West ist auf 2 Bundesländer aufgeteilt (OÖ + SBG). Die Russbacher Bergbahnen und die Annaberger Zwieselalmbahnen sind gerade dabei in einer Gesellschaft aufzugehen (= Bergbahnen Dachstein-West GmbH) → Organistationsstruktur mit 2 Geschäftsführern; 92 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Gehören alle Lifte im Bereich Astau-Winkl zu den Annaberger Zwieselalmbahnen? Die 7 Lifte im Umkreis des Alpendorfes (Bereich Astau-Winkl) gehören alle zu den Annaberger Zwieselalmbahnen (2 4er Sesselbahnen, 1 Doppelsessellift, 3 Schlepplifte und 1 Tellerlift) Abschätzung der Auswirkungen des Alpendorfes Dachstein-West auf die Annaberger Zwieselalmbahnen? Wie in anderen kleinstrukturierten Tourismusorten war auch in Annaberg-Lungötz starker Bettenschwund vorhanden. Diese Entwicklung hat bereits Anfang der 1990er Jahre begonnen (Privatzimmervermieter haben ebenso wie kleinere Frühstückspensionen aufgehört, auch gewerbliche Beherbergungsbetriebe wurden geschlossen, junge Generation hat Wohnraum gebraucht etc.). Durch das Alpendorf sind die verlorenen Betten wieder „aufgefüllt“ worden (auf ähnlichem Stand wie zuvor). Daher werden die Auswirkungen des Alpendorfes auf die Annaberger Zwieselalmbahnen sehr positiv gesehen (lt. Geschäftsführer Bergschober belegt eine Berechnung, dass in der Wintersaison je Nächtigung ca. 22-24 Euro für die Liftnutzung ausgegeben werden). Die Umsätze im Liftkartenverkauf haben sich seit Eröffnung des Alpendorfes (Saison 2007/08) im Bereich Astau-Winkl in etwa verdoppelt, die Kartenverkäufe sind um ca. 50 % gestiegen (siehe auch Kapitel „Statistische Auswertungen“). Ist der Betrieb der Zwieselalmbahnen mit der Errichtung des Alpendorfes nachhaltig gesichert? Mit dem Alpendorf und dem damit verbundenen Gästezuwachs hat sich eine Möglichkeit aufgetan das Skigebiet Annaberger Zwieselalmbahnen nachhaltig zu sichern. Derzeit gestaltet sich dies jedoch immer noch schwierig. Durch die Fusionierung der beiden Salzburger Teile (Russbacher Bergbahnen und Annaberger Zwieselalmbahnen) des Skigebiets Dachstein-West zu einer Gesellschaft, soll daher ein weiterer Schritt gesetzt werden (Bettenzuwachs wie Fusionierung ist auch Voraussetzung für den Erhalt von Landesförderungen). Aus Sicht der Geschäftsführung der Annaberger Zwieselalmbahnen, wäre eine Überführung des gesamten Skigebiets Dachstein-West zu einer Gesellschaft noch sinnvoller. Dies ist jedoch unter anderem aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsstrukturen, aber auch wegen des unterschiedlichen Standards der Liftanlagen (Investitionen in die Erneuerung der Lifte wurden in Gosau bereits getätigt) schwierig. Erst wenn sich die Liftanlagen auf beiden Seiten auf ähnlichem Stand befinden, ist an eine Fusionierung des gesamten Skigebiets zu denken (ev. in 5-6 Jahren). 93 Ist ein Ausbau der Lifte geplant? Der Ausbau (Erneuerung) von bestehenden Anlagen der Annaberger Zwieselalmbahnen ist derzeit im Gang (Verträge mit Grundbesitzern werden endverhandelt): Doppelsessellift Riedlkarbahn wird zu einer 8er EUB, 1 Schlepplift wird gegen einen 6er Sessellift ausgetauscht; Wann sind die Zwieselalmbahnen im Bereich Astauwinkl geöffnet? Die Wintersaison erstreckt sich von der letzten Novemberwoche bis Ostermontag (hier tägliche Öffnung). Von Ende Mai bis Ende Dezember ist die zu den Annaberger Zwieselalmbahnen gehörende Riedlkarbahn an zwei Tagen pro Woche geöffnet (Dienstag und Freitag). Die Öffnung ist mit Rußbach abgestimmt – hier ist ein Lift der Bergbahnen an 3 Tagen in Betrieb (in Gosau an 7 Tagen). Eventuell ist hier - nach Zusammenlegungen der beiden Salzburger Skigebiete - eine Ausweitung geplant. Sind Gesamtpakete über Alpendorf buchbar (Ferienhaus + Liftkarte)? Gesamtpakete sind buchbar - zudem werden in der Wintersaison auch 2 mal pro Woche direkt im Zentralgebäude des Alpendorfs Liftkarten verkauft. Wie erreichen die Gäste des Alpendorfs die Pisten? Die Gäste des Alpendorfs erreichen die nächstgelegene Piste zu Fuß oder mit dem Auto die Einstiegstelle Riedlkarbahn (hier Skischule vorhanden). Ist die Möglichkeit gegeben auf Skiern die Pisten zu erreichen? Laut Geschäftsführung der Zwieselalmbahnen legte der Betreiber des Alpendorfs keinen Wert auf die Umsetzung eines „Ski-In & Ski-Out“. Daher besteht auch derzeit nicht die Möglichkeit. Ist ein Shuttle Service zwischen Alpendorf und den Liften vorhanden? Ein Shuttle Service wurde zwar angedacht, jedoch noch nicht umgesetzt. Kritikpunkte und Positivas im Kontext des Alpendorfes Dachstein-West? • Kritik an Baubehörde (BH), dass zu wenige Parkplätze vorgeschrieben wurden („1 Parkplatz ist für 6-8 Personen pro Ferienhaus zu wenig) – dies bereitet v. a. im Winter zur 94 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Hochsaison Probleme (entweder werden überzählige Fahrzeuge auf unbebauter Fläche des 2. Bauabschnitts oder auch bei Dolomitenhof geparkt); • Bepflanzungskonzept wurde nicht umgesetzt; • Insbesondere im 2. Bauabschnitt wurden Auflagen vom Errichter noch nicht erfüllt (fehlende Oberflächenentwässerung – Anmerkung: Stand Juli 2012) • Bauträger/Projektentwickler hat sich selbst zum Betreiber gemacht, da der vorgesehene Betreiber nie da war -> Kontinuität mit Blick auf die Verwaltung wäre wünschenswert... • Die Gefahr der Zweitwohnungsnutzung ist laut Geschäftsführung der Zwieselalmbahnen sehr gering (sind finanzrechtlich verpflichtet 10 Jahre zu vermieten; zudem sehen die Eigentümer_innen die Rendite) • Trotz genereller Rückgänge in der Aufenthaltsdauer ist im Alpendorf die Tendenz gegeben, dass die Gäste länger bleiben als bei herkömmlichen Unterkunftsarten (Beispiel Dolomitenhof). Das Alpendorf wird als typische „1-Wochen-Destination“ bezeichnet. In den Nebensaisonen ist die Aufenthaltsdauer etwas geringer. 3.3.3.3 Kurzbefragungen (umliegende) Gastronomie 3.3.3.3.1 Holzer-Hüttn Hat sich die Errichtung / der Betrieb des Alpendorfes auf ihre Gästezahlen ausgewirkt? Die Holzer Hüttn wird vom derzeitigen Betreiber seit 2000 gepachtet. In diesem Zeitraum ist eine kontinuierliche Verbesserung erkennbar. Das Alpendorf hat sich hierbei sehr positiv ausgewirkt. So ist seit dem Tourismusjahr 2007/08 auch eine Sommeröffnung der Holzer Hüttn möglich (das Alpendorf wurde zum 1.1.2008 offiziell in Betrieb genommen). Im Winter kam es zu einem Gästeanstieg aufgrund der vermehrten Liftnutzung durch die Gäste des Alpendorfes (Holzerhüttn befindet sich direkt an der Talstation der Riedlkarbahn). Ob das Restaurant im Alpendorf geöffnet ist oder nicht, hat keinen erkennbaren Einfluss auf die Gästezahlen der Holzer Hüttn. Zudem werden auch saisonale Unterschiede hinsichtlich des Klientels im Alpendorf beobachtet. Zur Hochsaison sind vor allem deutsche und holländische Gäste hier – diese nutzen die Holzer Hüttn auch in den Abendstunden. Zur Nebensaison sind vermehrt Gäste aus Osteuropa im Alpendorf – diese sind eher Selbstversorger und nutzen die Gastronomie – wenn überhaupt – nur zu einer kleinen Einkehr tagsüber. 95 Wenn Auswirkungen erkennbar - kommt dies auch in einer Veränderung der Angestelltenzahlen zum Ausdruck? In der Wintersaison können seit der Eröffnung des Alpendorfs 4-5 Saisonarbeitskräfte zusätzlich angestellt werden. Im Sommer wird die Holzer Hütt´n vom Pächter und seiner Frau alleine geführt (+ 2 Arbeitsplätze, da zuvor im Sommer geschlossen). Gibt es Probleme bei der Parkplatznutzung (Holzerhütte - Riedlkarbahn)? Zum Teil wird der obere Bereich des Liftparkplatzes von den Gästen des Alpendorfes genutzt – dies hat aber keine negativen Auswirkungen. Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge im Kontext Alpendorf und Gastronomie? • Wunsch nach einem „ordentlichen“ Betreiber des Alpendorfs, der die Zufriedenheit der Gäste gewährleisten kann • Verstärkte Stammkundenausrichtung im Alpendorf -> damit kann auch umliegende Gastronomie Stammkunden gewinnen • Gestaltung des Alpendorfs kann noch verbessert werden (Tiefgarage wäre schöner gewesen, generell Parkplatzproblematik noch nicht gelöst) → generelle Frage wohin das Geld aus den Ferienhausverkäufen fließt? („Ferienhäuser sind ja teuer – bauliche Maßnahmen dennoch lieblos ausgeführt“) • Gestaltung des Hauptgebäudes (Mängel etc.) • Aus Sicht des Gastronomen sollten noch 100 Ferienhäuser errichtet werden... 3.3.3.3.2 Dolomitenhof Hat das Alpendorf Einfluss auf ihre Gästezahlen (Umsatz, Nächtigungen)? Allgemein sind nur geringfügige Änderungen seit Inbetriebnahme des Alpendorfs erkennbar. Vorrangig gibt es Steigerung in der Wintersaison (Schirmbar etc.) und hierbei insbesondere seit der Neuübernahme des Alpendorfs durch ADWALL. In der Sommersaison kam es v.a. abends zu einem leichten Anstieg der Gästezahlen. Die Gästeentwicklung ist unabhängig von der Öffnung des Restaurants im Alpendorf. 96 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Wenn Auswirkungen erkennbar - kommt dies auch in einer Veränderung der Angestelltenzahlen zum Ausdruck? Die Angestelltenzahlen sind gleich geblieben (ev. saisonal + 1 Person), die Mitarbeiter sind jedoch besser ausgelastet. Gibt es Probleme bei der Parkplatznutzung? Im Winter wird der Parkplatz des Dolomitenhofes zum Teil von Gästen des Alpendorfes genutzt. Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge im Kontext Alpendorf und Gastronomien? Wunsch nach Kontinuität der Betreiberstruktur im Alpendorf (siehe auch Befragung Geschäftsführung der Annaberger Zwieselalmbahnen) 97 3.4 Analyse vertraglicher Rahmen Aktuell werden die Errichtung bzw. die Besitzverhältnisse und des Nutzung des Alpendorfes Dachstein-West mit einem Bauträgervertrag (= Kaufvertrag zwischen Bauträger, Grundeigentümer und Ferienhauskäufer) sowie einem Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag vertraglich geregelt (siehe Materialiensammlung). Die Unterzeichnung eines Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrags wurde erst nach Verkauf und Errichtung von ca. 30 Ferienhäusern des Alpendorfs verpflichtend. Dadurch wurde die Möglichkeit der Eigenvermietung eröffnet. 3.4.1 Vertraglich festgelegte Besitzverhältnisse Die Einzelverkäufe der Grundstücke/Ferienhäuser sowie das Fruchtgenussrecht am Zentralgebäude werden in Form eines Bauträgervertrages abgewickelt (= Kaufvertrag). Abgeschlossen werden diese Bauträgerverträge zwischen der dsw-Bauträger GmbH („Bauträger“), der Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungs GmbH (ADW = „Grundeigentümer“) und dem/der jeweiligen Erwerber_in des Ferienhauses („Käufer“). Der Gesamtkaufpreis setzt sich zum einen aus der Kaufpreishöhe für das Grundstück auf dem das Ferienhaus errichtet wird/wurde (Bauträgervertrag S. 6) sowie einem aliquoten Anteil an den Allgemeinflächen (sämtliche Straßen und Wege im Alpendorf sowie die Feuchtwiese; ausgenommen sind die Flächen für das Zentralgebäude) und zum anderen aus der Werkleistung – der schlüsselfertigen und genehmigungsfähigen Errichtung des Einzelhauses zusammen52 (Bauträgervertrag S. 8). Zudem wird jedem Kaufobjekt ein PKW-Abstellplatz in Alleineigentum zugeordnet. Darüber hinaus leistet der Käufer für die Einräumung eines sogenannten Furchtgenussrechtes zur Nutzung des Zentralgebäudes (für die Dauer von 20 Jahren) eine einmalige Zahlung von € 10.900,- (Bauträgervertrag S. 14)53. Der Gesamtkaufpreis für Grund und Boden, Werkleistung und Fruchtgenussrecht beträgt insgesamt und in Abhängigkeit von Größe und Ausstattung ca. € 250.000,--. 52 53 Der Gesamtkaufpreis beinhaltet auch sämtliche Aufschließungskosten (siehe Bauträgervertrag S. 4): Kanalanschluss an die öffentliche Kanalisation, Wasserversorgung durch eine Wassergenossenschaft oder einen privaten Anbieter, Elektroanschluss an das Versorgungsnetz der Salzburg AG, Gasheizung, Oberflächenwasserentsorgung über Vorfluter in bestehende Kanalisation bzw. Retention laut behördlicher Vorschreibung. Dieses rechtliche Konstrukt wurde mttlerweile mit der Übertragung des Eigentums am Zentralgebäude an ADWALL rückgeführt. Besitzer des Zentralgebäudes sind damit de facto jene FerienhauseigentümerInnen die einen Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag abgeschlossen haben (= Gesellschafter von ADWALL). 98 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) 3.4.2 Vertragliche Absicherung touristische Nutzung Finanzrechtlich ist die gewerbliche bzw. touristische Nutzung des Alpendorfes auf 10 Jahre abgesichert. Für diesen Zeitraum muss das Ferienhaus von den Eigentümer_innen weitervermietet werden, um die anfallende Umsatzsteuer bei Eigentumserwerb gegenüber dem Finanzamt in Form der Vorsteuer geltend zu machen (ca. € 40.000,-). Raumordnungsrechtlich besteht aufgrund der Widmung als Beherbergungsgroßbetrieb eine (unbefristete) Vermietungspflicht. Im Bauträgervertrag finden sich unterschiedliche Passagen die vor allem auf eine Vermietungspflicht (= widmungsgemäße unternehmerische Nutzung) und damit auf einen Ausschluss der Zweitwohnungsnutzung hinweisen: • Zu widmungsgemäßer Nutzung - Raumordnungsrechtliche Bindung (Bauträgervertrag Abschnitt A II.): „ ... Die vom Bauträger zu errichtenden Einzel- und Doppelhäuser bilden eine wirtschaftliche Einheit und sind Teil eines Beherbergungsgroßbetriebes. Daher ist jedes Haus (auch das Kaufobjekt) ein Bau für einen Gastgewerbebetrieb. Eine andere Nutzung des Hauses ist ohne behördliche Änderung der bestehenden Widmung unzulässig; dies gilt insbesondere für eine Zweitwohnungsnutzung. • Wer in einem Gebiet, für das die Nutzung von Wohnungen als Zweitwohnung ausgeschlossen ist, eine Wohnung unzulässig als Zweitwohnung nutzt oder wissentlich nutzen lässt, begeht nach § 44 Ziffer 4 des Salzburger Raumordnungsgesetzes eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit Geldstrafen bis Euro 14.600,-- zu bestrafen ... „ • Zu widmungsgemäßer Nutzung - Grundverkehrsbehördliche Erklärung (Bauträgervertrag Abschnitt C III.): 2): Das Kaufobjekt ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Annaberg-Lungötz als Bauland gewidmet (Beherbergungsgroßbetrieb) und 3) Der Gegenstand dieses Rechtsgeschäftes wird unternehmerisch (in Form der Vermietung- und Verpachtung) genutzt. • Zu finanzrechtlicher Absicherung - Zahlungen, Fristen (Bauträgervertrag Abschnitt F III.): 2): ... Die Umsatzsteuer für den Grund und Boden, Werkleistung sowie für das Fruchtgenussrecht wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Form der Vorsteuer geltend gemacht werden ... • Zu widmungsgemäßer Nutzung - Nachbarschaftsbindung (Bauträgervertrag Abschnitt F IV): 7): Der Käufer erklärt, dass er das Kaufobjekt nur in Übereinstimmung mit den raumordnungsrechtlich zulässigen Nutzungen benützen wird. 99 Nachträglich – nach Verkauf von 30 Ferienhäusern – wurde im Bauträgervertrag, bei Kauf eines Ferienhauses im Alpendorf, die verpflichtende Unterzeichnung eines Gästevermittlungsund Betriebsführungsvertrags festgeschrieben (Bauträgervertrag Abschnitt A II.): „ ... Zur Erzielung eines größtmöglichen wirtschaftlichen Erfolgs sowie zur Sicherstellung der raumordnungsrechtlich zulässigen Nutzung wird der Käufer (Anmerkung: des Ferienhauses) mit der Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungs GmbH einen Gästevermittlungsund Betriebsführungsvertrag abschließen“ In dem zwischen Eigentümer_innen der Ferienhäuser und der Alpendorf Dachstein-West Besitz- und Verwaltungs GmbH (ADW) abgeschlossenen Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag werden insbesondere die Nutzungsvorgaben durch die jeweiligen Eigentümer_innen präzisiert: • „Der Eigentümer (oder seine Familienangehörigen) kann/können das Vertragsobjekt zu begünstigten Konditionen mieten „Eigenanmietung“ und zwar in der „Kernzeit“ (1.12. – 31.3. des Folgejahres) 14 Tage (mindestens jeweils eine volle Woche von Samstag bis darauf folgenden Samstag), in der 52. Kalenderwoche und in der 1. Kalenderwoche jedoch insgesamt nur eine Woche. Außerhalb der Kernzeit ist die Eigennutzung aus der Sicht von ADW nach Verfügbarkeit zulässig (die raumordnungsgemäße Zulässigkeit ist nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmung zu beurteilen). ... Jede Eigenanmietung (insbesondere in der Kernzeit) vermindert die Rendite.“ Darüber hinaus wird im Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag u.a. festgelegt: • dass die ADW mit der hotelmäßigen Vermietung des Einzelhauses samt Abstellplatz, Grundflächen und anteiligen Allgemeinflächen beauftragt wird (Anmerkung: Eigenvermietung wird dadurch ausgeschlossen). • Dass die ADW bevollmächtigt wird, den Eigentümer gegenüber den Hotel/Feriengästen und weiters bei Verhandlungen mit Verkehrsvereinen oder ähnlichen Einrichtungen des Fremdenverkehrs, ferner mit Touristik-Unternehmen und vergleichbaren Großanmietern rechtsgeschäftlich zu vertreten. • Dass die jeweiligen FerienhauseigentümerInnen in Gewinnerzielungsabsicht arbeiten. „Der Eigentümer erzielt über Vermittlung der ADW in seiner Wohneinheit im Einklang mit der bestehenden raumordnungsrechtlichen Widmung (Hotelgroßbetrieb) durch entgeltliche Beherbergung von ständig wechselnden Hotel/Feriengästen mit hotelmäßiger Organisation Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“. • Dass sich die ADW verpflichtet die Vermietung und Betriebsführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchzuführen. Ein bestimmtes wirtschaftliches 100 Studie Alpendorf Dachstein-West Auswertung Erhebungsarbeiten (gesammelte Ergebnisse) Mindestergebnis wird jedoch nicht garantiert. Weitere Pflichten der ADW betreffen Aufrechterhaltung einer ganzjährigen anlagekonformen Betreuungsfunktion (Rezeption), Inkasso und Abrechnung der Mieteinnahmen, Nebenkosten sowie Führung, Kontrolle und periodischer Abschluss des gesamten betrieblichen Rechnungswesens, Festlegung sämtlicher Preise, Abwicklung der Verträge mit Reiseveranstaltern und übrigen Vertriebspartnern, Durchführung der gesamten Vermarktungsaktivitäten, Übernahme bzw. Koordination der mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängenden Aufgaben und die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Zustand der Vertragsobjekte. • Dass die ADW auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitet und für ihre Leistungen vom Eigentümer 25 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer der eingehenden Grundnettomieteinnahmen erhält. Darüber hinaus werden die Kosten für den Eigentümer zur Nutzung des Zentralgebäudes mit jährlich netto € 450,- pauschaliert und die Kosten für Werbeeinschaltungen mit jährlich netto € 360,- begrenzt. Eine gewerbliche/kommerzielle Vermittlung von Hotel/Feriengästen durch den Eigentümer selbst ist nicht zulässig. • Dass die Vermietung der Anlage (bzw. der einzelnen Ferienhäuser) möglichst gleichmäßig erfolgen soll (Gleichbehandlungsgrundsatz) • Dass die Einnahmen zwei Mal jährlich abgerechnet werden und die ADW zum Ende eines jeden Kalenderjahres eine Jahresabrechnung - und zwar bis spätestens 30.4 des Folgejahres - erstellt (Abrechnung), • Dass sämtliche Betriebskosten der Eigentümer zu tragen hat (Betriebskosten), • Dass für alle Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten der Eigentümer aufzukommen hat (Instandhaltung und Instandsetzung), • Dass der Eigentümer für die Dauer dieses Vertrages die Betreibung/Vermittlung/Vermietung ausschließlich ADW überträgt. Der Eigentümer wird weder selbst die Betreibung noch die Vermittlung/Vermietung vornehmen noch diese Aufgaben an Dritte übertragen. • Dass sich der Eigentümer verpflichtet, sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu überbinden, wenn er das Haus an jemanden verkauft ... (Rechtsnachfolgebindung/Vertragsüberbindung) • Dass die Laufzeit des Gästevermittlungsvertrages vorerst 5 Jahre beträgt. Wird er nicht von einer der Parteien spätestens 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, so verlängert er sich um jeweils weitere 5 Jahre. Eine vorzeitige Aufkündigung ist durch jede der Vertragsparteien zulässig, wenn in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren aus der Vermietung kein Ertrag erzielt wurde, der einer Verzinsung des eingesetzten 101 Kapitals (des Netto-Kaufpreises des Hauses zuzüglich Nebenkosten laut Verkäuferaufstellung) des Eigentümers in Höhe von 3 % (vor Steuern, ohne Berücksichtigung der USt) entspricht und sich dadurch die positive Prognoserechnung im Hinblick auf einen beabsichtigten Gesamtgewinn ins Negative umkehrt (Laufzeit) Vorgabengemäße Errichtung des Alpendorfs: Eine vorgabengemäße Errichtung des Alpendorfes wird u.a. durch „Der Bauträger versichert, dass die Bauausführung ausschließlich entsprechend der Baubewilligung und den der Baubewilligung zugrundeliegenden Plänen gemäß den behördlichen Vorschreibungen erfolgt“. (Bauträgervertrag Abschnitt D – III. Bestätigungen des Bauträgers S. 10) abgesichert. Berücksichtigte Literatur / Internetseiten: DUTZLER, T. (2010): Steuerung der Entwicklung touristischer Hüttendörfer in der überörtlichen und örtlichen Raumplanung in der Steiermark. Diplomarbeit an der Universität für Bodenkultur in Wien 114 S. ELSNER, A. (2012): Marktstudie zu privaten Ferienimmobilien – Kaufkriterien, Finanzierung, Vermietung und Objekteigenschaften von privaten Ferienimmobilien. Link: http://www.fewo-direkt.de/vd2/files/vv/pdf/HomeAway-marktstudie-PrivateFerienimmobilien-2012.pdf Homepage des Alpendorfs Dachstein-West – Link: http://www.alpendorf-dachsteinwest.at Homepage Skigebiet Dachstein-West – Link: http://www.dachstein.at 102 Studie Alpendorf Dachstein-West Fotodokumentation Bearbeitung: Mag. Richard Schoßleitner Diese Fotodokumentation orientiert sich an der im Endbericht der Studie Alpendorf Dachstein-West dargestellten, tabellarischen Gegenüberstellung „Vorgaben und deren Umsetzung im Alpendorf Dachstein-West“ (siehe Kapitel 3.1.2). Flächenwidmung / Widmungsgrenzen Als Widmungsgrenzen wurden im Westen (Bild oben rechts) der bestehende Graben, im Norden (Unterhang) die bestehende Bebauung und die bestehenden Verkehrsflächen, im Osten der Graben bzw. der Waldrand (Bild oben links) festgelegt. Im Süden (Oberhang) ist die Vegetationsgrenze bzw. der bestehende Zaun maßgebend für die Widmungsgrenze (Foto links). Durch die nachträgliche Herausnahme des im Projektgebiet verlaufenden Grabens aus der Widmung (Foto rechts), beansprucht das als Beherbergungsgroßbetrieb gewidmete Alpendorf Dachstein-West insgesamt 4,97 ha. Damit war keine UVP-Pflicht gegeben. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011) Bebauungsstand Gesamt Mit Stand Ende September 2012 sind im Alpendorf Dachstein-West 91 Ferienhäuser errichtet. Die Bettenanzahl beträgt lt. Angaben der aktuellen Verwaltung derzeit ca. 500-540. Im gesamten Projektgebiet würde sich bei Fertigstellung eine Ferienhausanzahl von 100 ergeben. Darüber hinaus gibt es noch Planungen für eine Erweiterung des Alpendorfs um ca. 10 Ferienhäuser. Fotos: Mag. Richard Schoßeitner (09/2011) Bebauungsstand nach Abschnitten Der erste Bauabschnitt ist mit Stand 09/2012 mit 77 Ferienhäusern bebaut (Foto links). Im zweiten Bauabschnitt wurden mittlerweile 14 Ferienhäuser – Stand 09/2012 - errichtet (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012) Baufortschritt Im ersten Bauabschnitt bestehen noch zwei Baulücken (Foto links). Diese sollen bis Ende 2012 geschlossen werden. Im zweiten Bauabschnitt ist noch eine Baulücke vorhanden. Das Ergänzungsgebiet im nordöstlichen Bereich des zweiten Bauabschnitts ist trotz erfolgter Oberflächenentwässerung noch unbebaut (09/2012). Nach Erteilung der Baugenehmigung, sollen hier noch 6 Ferienhäuser entstehen (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012) Zentralgebäude Das Zentralgebäude wurde auf der dafür vorgesehenen Teilfläche errichtet und ist seit der Wintersaison 2007/08 in Betrieb. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011) Zentralgebäude Neben der Rezeption befinden sich im Zentralgebäude ein Hallenbad, eine Sauna, ein Massageraum, ein kleiner Laden und ein Restaurant. Im Hallenbad führt die mangelhafte Ausführung zu Schwierigkeiten (z.B. bewirkt unzureichende Belüftung Schimmelbildung). Fotos: Mag. Richard Schossleitner (09/2011) Zentralgebäude Das Restaurant im Alpendorf war bisher nur tw. in Betrieb. Nachdem es in der abgelaufenen Wintersaison vom Pächter nicht gewinnbringend geführt werden konnte, wurde das Restaurant ab der Sommersaison 2012 von der neuen Verwaltung (ADWALL) selbst übernommen. Der vorgabengemäße Gastgarten im Südwesten, wurde seit der Übernahme errichtet. Die nordseitige Terrasse fehlt nach wie vor. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 09/2012) Architektonische Gestaltung der Ferienhäuser Die Ferienhäuser sind in Holzbauweise ausgeführt. Die Dachdeckung wurde einheitlich gestaltet (grau). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012) Architektonische Gestaltung der Ferienhäuser Die Fassadenoberfläche besteht aus Holzschalung oder Putz. Entgegen der ursprünglich geplanten Doppelhäuser, sind bis auf wenige Ausnahmen nur Einzelhäuser im Alpendorf vorzufinden. Fotos: Mag. Richard Schossleitner (09/2012) Externe Verkehrserschließung Auf eine Linksabbiegespur an der B 166 wurde verzichtet. Die externe Erschließungsstraße zwischen B 166 und Weggabelung Kopfbergweg ist ausreichend dimensioniert (> 5 m). Die Rau(c)henbachbrücke kann mit einer Bestandsbreite von 4,50 m unverändert genutzt werden. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011) Externe Verkehrserschließung Die Verbreiterung des Kopfbergweges auf min. 4,6 m war Umwidmungsvoraussetzung (Aufschließungsgebiet / Verkehr). Die Verbreiterung ist mit Stand 09/2011 jedoch nur provisorisch erfolgt (Foto links). Auch aktuell (Stand 09/2012) ist die Verbreiterung des Kopfbergweges nach wie vor als mangelhaft zu bezeichnen (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 2012) Interne Verkehrserschließung Die internen Erschließungsstraßen sind entweder in Schotter (Foto oben) oder asphaltiert ausgeführt (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012) Interne Verkehrserschließung Die Stichstraßen im Alpendorf sind jeweils mit den vorgesehenen Umkehrhämmern / Wendeplätzen abgeschlossen (Foto links). Die Aufweitung der Stichstraße im Einfahrtsbereich des zweiten Bauabschnitts ist erfolgt (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012) Interne Verkehrserschließung Aufgrund mangelhafter / fehlender Oberflächenentwässerung, sind im Süden des ersten Bauabschnitts (Oberhang) starke Ausschwemmungen auf und entlang der aus Schotter ausgeführten internen Erschließungsstraßen zu finden (Fotos oben). Auch im zweiten Bauabschnitt sind starke Ausschwemmungen, auf den (derzeit noch) aus Schotter ausgeführten Stichstraßen, erkennbar (Foto links) Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 2012) Interne Verkehrserschließung Die Nutzung von Gehwegen / Treppen ist aufgrund von Auswaschungen teilweise nur eingeschränkt möglich (Foto oben) ... ...sofern die Treppen nicht befestigt sind (Foto oben) Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 2012) Interne Verkehrserschließung Die Brücke im unteren Bereich des ersten Bauabschnitts wurde entgegen der Vorgabe mittels Verrohrung anstatt aus Holz ausgeführt (Foto links) Die Brücke im oberen Bereich des ersten Bauabschnitts wurde vorgabengemäß in Form einer Furt ausgeführt (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011) Interne Verkehrserschließung / Winter Die Steigung (max. 10-12 %) der internen Erschließungsstraßen führt im Winterbetrieb zu funktionellen Problemen (Befahrung ohne Absicherungen, Schneeräumung etc.) (Foto links). Auch bei den Gehwegen treten in der Wintersaison infolge der Geländebeschaffenheit und/oder bei mangelhafter Wartung Nutzungsbeeinträchtigungen auf (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (12/2011) Interne Parkplatzgestaltung Die Parkplätze im Alpendorf befinden sich entlang der Stichstraßen. Auf Einhausungen bzw. Carports wurde verzichtet (Foto links). Nur zwei Ferienhäusern stehen zwei Parkplätze zur Verfügung (Foto rechts). Ansonsten ist auf der gesamten Anlage jedem Ferienhaus jeweils ein Parkplatz zugeordnet. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 09/2012) Interne Parkplatzgestaltung Die Parkplatzanzahl und auch die Größe je Parkplatz führt vor allem in der Winterhochsaison zu „Parkraumnot“ im Alpendorf (Foto links) ... ) ... da auch beim Zentralgebäude nur einige (wenige) Allgemeinparkplätze zu finden sind (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (12/2011 und 09/2012) Interne Parkplatzgestaltung In der Winterhochsaison dient vorrangig das (noch) unbebaute Ergänzungsgebiet des zweiten Bauabschnitts als Ausweichparkplatz ... ... oder die überzähligen Fahrzeuge werden am Liftparkplatz bei der Riedlkarbahn abgestellt (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (12/2011 und 09/2012) Interne Parkplatzgestaltung Starke Ausschwemmungen waren im Sommer 2011 bei den Parkplätzen erkennbar (Foto links). Diese Ausschwemmungen wurden seit der Übernahme durch ADWALL ausgebessert (Befestigung mit Asphalt) (Foto rechts) Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 09/2012) Grüngestaltung Mit Blick auf den Bebauungsplan, wurden die Pflanzgebote nur unzureichend umgesetzt. So ist auf der gesamten Anlage kaum Begrünung zu finden (Foto links). Als Ausgleichsmaßnahme wurde die Pflanzung von (nur) 5 Ahornbäumen vorgeschrieben (Foto oben). Einer dieser Ahornbäume wurde bereits wieder gefällt (Foto oben). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012) Grüngestaltung Vorrangig erfolgt Begrünung im Nahbereich der Ferienhäuser und in Eigenregie der Eigentümer_innen (Fotos oben und rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012) Grüngestaltung Die mit dem Bau der Brücke entstandene Lücke im Pflanzenbestand im unteren Bereich des Grabens, wurde derzeit noch nicht geschlossen (= Pflanzbindung). Man wird sehen, ob die inzwischen gepflanzte Eberesche künftig eine Lückenschließung bewirken kann. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 09/2012) Einfriedungen Vereinzelt sind im Alpendorf Einfriedungen in Form von Maschendrahtzäunen oder Hecken vorhanden. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 09/2012) Technische Infrastruktur Der Hauptstromverteiler befindet sich westlich des Zentralgebäudes im Norden des Alpendorfs (Foto links). Die unzureichende Möglichkeit der Mülltrennung wird von Gästen und Eigentümer_innen gleichermaßen kritisiert. Da die Müllhütten aus Holz ausgeführt sind, besteht zudem Brandgefahr. Bei gleichzeitiger Unterbringung der Stromversorgung führt dies zu Folgeproblemen (Brand -> Stromausfälle) (Foto rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 09/2012) Technische Infrastruktur Die Ferienhäuser werden mittels Gas beheizt (siehe Flüssiggastank Foto links). Das geplante Biomasseheizwerk wurde nicht umgesetzt, da damit die Versorgungsspitzen nicht abgedeckt werden können. Die Oberflächenentwässerung im zweiten Bauabschnitt wurde im Sommer 2012 umgesetzt. Im ersten Bauabschnitt soll die Oberflächenentwässerung bis Ende 2012 und auf Kosten des Bauträgers ausgeführt werden. Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2011 und 09/2012) Standortfaktor Lage / Panorama Das Panorama wird von Eigentümer_innen und Tourist_innen geschätzt: Blick vom Alpendorf auf Gosaukamm (links) und Bischofsmütze (rechts). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (12/2011 und 09/2012) Standortfaktor Liftanschluss Die Nähe zu bestehenden Liften bzw. Pisten im Bereich Astau-Winkl, war entscheidender Faktor für die Standortentscheidung des Alpendorfs (Foto links). Aufgrund der „Enge“ der Anlage - aber auch wegen Streitigkeiten mit Nachbarn - ist das vorgesehene „Ski-In / Ski-Out“ im Alpendorf jedoch nicht möglich (Fotos unten). Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (12/2011) Angrenzende Chaletsiedlung Im Norden des Alpendorfs (Unterhang) wurde eine Chaletsiedlung errichtet. Diese wird aktuell noch erweitert. Zur Nutzung dieser Chalets gibt es widersprüchliche Auskünfte: Hauptwohnsitze, gewerblich genutzte Ferienhäuser oder doch verdeckte Zweitwohnsitze? Fotos: Mag. Richard Schoßleitner (09/2012)