Info PV Anlagen
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Info PV Anlagen
2010 [Photovoltaik] Information zu steuerlichen Fragen beim Erwerb von Photovoltaikanlagen Strom aus Sonnenlicht ist eine der umweltfreundlichsten Energien, die der Menschheit Inhalt Photovoltaik zur Verfügung stehen. Sie ist geräuschlos, verursacht keine Abgase oder andere Information zu steuerlichen Fragen 1 schädliche Stoffe im Betrieb und kann verhältnismäßig gut in bestehende Flächen Was ist nach der Installation der integriert werden. Anlage veranlasst 1 Zudem steht mit der Sonne eine nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche Einkunftsart 2 Energiequelle zur Verfügung. Aus diesem Grund werden von der Bundesregierung Ergebnisermittlung 2 Photovoltaik-Anlagen (=Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht) gefördert. Abschreibung 2 Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Umsatzsteuer 3 Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz Gewerbesteuer 4 einspeisen. Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ergeben sich einige steuerliche Fragen, die hier kurz angesprochen werden sollen. Besonderheiten Gütergemeinschaft 2 Durchschnittssatzbesteuerung 3 Was ist nach der Installation der Anlage veranlasst? Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit zeigen Sie bitte Ihrem Finanzamt an. Dazu können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (erhältlich unter www.finanzamt.bayern.de) verwenden, das Sie am besten mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung, in der Sie die Erstattung der Ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer geltend machen, beim Finanzamt einreichen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Fragebogens. Haushofer & Holzinger Steuerberatungsgesellschaft mbH – Neuburger Str. 108, 94036 Passau 2 Um welche Einkunftsart handelt es sich bei einer Photovoltaikanlage Bei der Erzeugung von Energie durch zusätzliche Einkunftsart zu besteuern. Photovoltaikanlagen geht man davon Gewinne wirken sich steuererhöhend aus, dass das technische Verfahren im aus. Vordergrund steht. In Verbindung mit dem Verkauf des Stroms überwiegt der gewerbliche Charakter. Verluste können mit den übrigen Einkunftsarten verrechnet werden und führen zu einer Steuerersparnis. => Mit Photovoltaikanlagen erzielt man daher Einkünfte aus GEWERBEBETRIEB Das erwirtschaftete Ergebnis ist daher im Rahmen der Einkommensteuer als Mit Photovoltaikanlagen erzielt man also Einkünfte aus GEWERBEBETRIEB Wie wird das Ergebnis der Photovoltaikanlage ermittelt? Besonderheit: Landwirtschaft und Gütergemeinschaft Die Gewinnermittlung kann in der Regel mittels der so genannten Einnahmen/Überschussrechnung ermittelt werden. Hierbei sind die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen, den im Wirtschaftsjahr abgeflossenen Ausgaben gegenüber zu stellen. Die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage können jedoch nicht sofort im Jahr der Anschaffung als Ausgabe angesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Probleme können auftreten, wenn die Ehegatten die Gütergemeinschaft vereinbart haben, die Landwirtschaft zum Gemeinschaftsvermögen gehört und die Vereinfachte Darstellung der Gewinnermittlung: Dachflächen an Photovoltaikgesellschaften Einnahmen aus Stromlieferungen - Abschreibungen - Finanzierungskosten (Zinsen, Gebühren) - sonstige Kosten (Versicherung, Wartung, Instandhaltung usw.) = steuerlicher Gewinn/Verlust verpachtet werden, bei denen ein oder auch beide Ehegatten mit mehr als 50% beteiligt sind. Durch diesen Vorgang kann eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung entstehen. Dies hätte zur Folge, dass die gesamte Land-/Forstwirtschaft ebenfalls als gewerblich eingestuft wird. Diese Wie kann eine Photovoltaikanlage abgeschrieben werden? Bei der Photovoltaikanlage handelt es sich, obwohl diese fest auf dem Dach montiert ist, um ein bewegliches Wirtschaftsgut und kann daher im Rahmen von § 7 EStG linear oder degressiv abgeschrieben werden (dies gilt nicht für s.g. „dachintegrierte Anlagen“, die gleichzeitig die Funktion der Dachhaut erfüllen). Gestaltung sollte daher in jedem Fall vermieden werden. In der Regel werden jedoch die Dachflächen von den Für die die Jahre 2009 und 2010 wurde die degressive Abschreibung in Höhe des 2,5 fachen der linearen Abschreibung (max. 25%) wieder eingeführt. Landwirten entweder selbst bebaut oder nur an fremde Dritte pachtweise überlassen. In diesen Fällen wird die Landwirtschaft nicht gewerblich eingestuft Folgende Abschreibungssätze sind denkbar: Lineare AfA: 5% gleichmäßig über 20 Jahre Degressive AfA: 12,5% jeweils vom Restbuchwert (nur für Investitionen in 2009 oder 2010) Haushofer & Holzinger Steuerberatungsgesellschaft mbH – Neuburger Str. 108, 94036 Passau 3 Besonderheit: Landwirtschaft und Durchschnittssatzbesteuerung Hat der Verzicht auf die Kleinunternehmer- Außerdem können zusätzlich über die ersten 5 Jahre 20% beliebig verteilt abgeschrieben werden (§ 7g-Afa für kleine Unternehmen). Ab dem Jahr 2008 wurde die Sonderabschreibung neu geregelt. Die Sonderabschreibung kann jetzt auch ohne vorhergehende Rücklage in Anspruch genommen werden. regelung auch Auswirkungen auf die Durchschnittssatzbesteuerung bei der Umsatzsteuer für die Land-/Forstwirtschaft? Steuerlich lässt sich die Investition in ein Photovoltaikanlage sogar noch durch die Inanspruchnahme eines sogenannten Investitionsabzugsbetrages optimieren. Hierbei Nein. Führt der Unternehmer neben den in kann bis zu drei Jahre vor der Investition ein Abzusgsbetrag in Höhe von 40% der § 24 Abs. 2 bezeichneten Umsätzen, also geplanten Investitionskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Soweit es sich um die erste Anlage handelt, muss die Anlage bereits im Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrages verbindlich bestellt worden sein. Wird bereits ein Photovoltaikanlage betrieben und soll der Betrieb durch eine weitere Investition den Umsätzen, die der Pauschalierung unterliegen, auch andere Umsätze aus, ist der land- und forstwirtschaftliche Betrieb ausgeweitet werden, so ist eine verbindliche Bestellung in der Regel nicht mehr nach § 24 Abs. 3 als ein in der Gliederung erforderlich. des Unternehmens gesondert geführter Der gebildete Investitionsabzugsbetrag kann dann bei der späteren Durchführung der Investition von den Anschaffungskosten sofort in Abzug gebracht werden. Im Endeffekt können bereits bis zu 40% der Anschaffungskosten sofort abgeschrieben. Hierdurch ergibt sich ein wesentlicher Finanzierungsvorteil durch die erhaltene Steuerentlastung. Darüber hinaus lässt sich der Investitionsabzugsbetrag auch als Betrieb zu behandeln. Das bedeutet, dass der Landwirt zwar im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit (Photovoltaikanlage) nach den allgemeinen steuerliches Gestaltungselement einsetzen. Durch eine mehrjährige Regeln des Umsatzsteuerrechts besteuert Betrachtungsweise der erzielten Einkommen können weitere Steuervorteile genutzt wird. Der land- und forstwirtschaftliche werden. Wir beraten Sie hierzu gerne. Betrieb kann jedoch weiterhin die Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten? Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Für den Bereich der Landwirtschaft ändert sich also nichts. Option zur Regelbesteuerung: Die Einnahmen (Umsätze) aus der Photovoltaikanlage unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Üben Sie daneben keine andere unternehmerische (umsatzsteuerpflichtige) Tätigkeit aus, wird die Umsatzsteuer aber nicht erhoben, wenn der voraussichtliche Umsatz im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage 17.500 € nicht übersteigt (sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz). Haushofer & Holzinger Steuerberatungsgesellschaft mbH – Neuburger Str. 108, 94036 Passau 4 Der Betreiber einer Photovoltaikanlage wird jedoch regelmäßig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die sog. Regelbesteuerung wählen, weil ihm dann das Finanzamt die Umsatzsteuer, die ihm der Verkäufer der Photovoltaikanlage in [Firmenname] Rechnung gestellt hat, als Vorsteuer wieder erstattet. Zudem erhält der Anlagenbetreiber nur im Fall der Regelbesteuerung vom Energieversorgungsunternehmen So erreichen Sie uns: [Firmenadresse] [Telefonnummer] [Faxnummer] Haushofer & [E-Mail-Adresse] Holzinger Steuerberatungs-GmbH [Firmenmotto] Besuchen Sie uns im Internet: Neuburger [Firmen-URL]Str. 108 94036 Passau zusätzlich zur Einspeisevergütung auch die Umsatzsteuer. Beispiel: Eine PV-Anlage, die einschließlich Einbau z.B. brutto € 29.750 kostet, ist mit € 4.750 Umsatzsteuer (USt) belastet. Die Nettoinvestition beträgt somit € 25.000. Diese UST kann bereits am Ende des Monats der Fertigstellung der Anlage durch Vorlage der Rechnung vom Finanzamt rückerstattet werden. Ist der Anlagenbetreiber nicht bereits durch andere Umsätze UST-pflichtig, muss er formlos nach § 19(2) USTG Tel.: +49 851 94 99 0-0 Fax. +49 851 94 99 0-50 eMail: [email protected] Internet: www.partner4tax.de zur UST-Pflicht optieren und somit auf die Kleinunternehmerregelung des USTG verzichten. An diese Option ist der Steuerpflichtige 5 Jahre gebunden. Sie bekommen also vom Finanzamt € 4.750 zurück. Unterliegen die Gewinne der Gewerbesteuer? Grundsätzlich ja. Aber bei der Gewerbesteuer können Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR in Anspruch nehmen. Im Ergebnis fällt damit für die Gewinne aus der Photovoltaikanlage keine Gewerbesteuer an. Soweit der Freibetrag allerdings überschritten werden sollte, fällt zwar Gewerbesteuer an, diese kann in den meisten Fällen wieder in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Haushofer & Holzinger Steuerberatungsgesellschaft mbH – Neuburger Str. 108, 94036 Passau