Deutsche Annington Kundenservice GmbH Philippstraße 3 44803

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Deutsche Annington Kundenservice GmbH Philippstraße 3 44803
Deutsche Annington
Kundenservice GmbH
Philippstraße 3
44803 Bochum
Datum:
./. Deutsche Annington
hier: Mieterhöhung
Objekt Frankfurt,
Mieter:
Vertr.Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihr Mieterhöhungsverlangen laut Schreiben vom
Wir sind mit der Mieterhöhung nicht einverstanden und lehnen Ihre Forderung deshalb ab.
Denn wir haben in letzter Zeit erfahren müssen, dass vor den Gerichten in Frankfurt mehrere
Urteile ergangen sind, wonach Ihre Mieterhöhungsklagen abgewiesen wurden. Die Gerichte
haben festgestellt, dass Sie den behaupteten Wegfall der Mietpreisbindung nicht schlüssig
dargelegt und bewiesen haben. In einem Urteil wird zudem darauf hingewiesen, dass nach
einem Darlehensvertrag, aus dem sich die Mietpreisbindung bis etwa Ende 2014 ergab, auch
eine vorzeitige Kündigung nicht zu einem vorzeitigen Wegfall der Bindung führen würde. Uns
ist bekannt, dass konkret dieses Urteil sich derzeit in der Berufungsinstanz befindet und die
Frage der Mietpreisbindung noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Trotzdem müssen und
dürfen wir als Mieter davon ausgehen, dass die Mietpreisbindung möglicherweise weiterhin besteht und Sie zu einer allgemeinen Mieterhöhung, die sich lediglich an dem Frankfurter Mietspiegel orientiert, gar nicht berechtigt sind. Das ist der Grund unserer momentanen
Zurückweisung Ihres Erhöhungsverlangens.
Aus denselben Gründen fechten wir deshalb vorsorglich unsere Zustimmungserklärung zu der
letzten Mieterhöhung zum 01.04.2012 an, und zwar aus allen in Frage kommenden rechtlichen
Gründen. Wir gingen seinerzeit davon aus, dass Sie berechtigt sind, die Mieterhöhung zu verlangen, weil Sie sich auf den Wegfall der Mietpreisbindung berufen haben. Diese besteht aber
anscheinend oder möglicherweise weiterhin, was sich für uns jetzt erst herausgestellt hat.
Vor diesem Hintergrund verlangen wir hiermit die Überzahlung der Netto-Miete gegenüber dem
Stand vor dem 01.04.2012 von Ihnen zurück und begrenzen eine etwa erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung auf den vor dem 01.04.2012 geltenden Betrag. Anderenfalls behalten wir
uns vor, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
Sobald die entscheidende Rechtsfrage der Mietpreisbindung geklärt ist, steht einer erneuten
Überprüfung nichts im Wege.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift 1. Mieter
Unterschrift 2. Mieter (falls vorhanden)