Visabestimmungen der Deutschen Botschaft in Ulan Bator
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Visabestimmungen der Deutschen Botschaft in Ulan Bator
Stand: Januar 2010 Informationen für Gastfamilien und Agenturen von mongolischen Au-pairs Nachfolgend haben wir Antworten zu immer wieder auftretenden Fragen zusammen gestellt. Die Botschaft bittet um Verständnis dafür, dass Einzelanfragen zu den unten aufgeführten Fragen nicht gesondert beantwortet werden können. A. Vor der Beantragung des Visums: 1. Welche Papiere werden zur Beantragung eines Visums benötigt? Aktuelle Informationen, alle Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auch auf der Homepage der Botschaft www.ulan-bator.diplo.de im Bereich „Visumverfahren“. In der mongolischen Version sind zudem die Informationen für Ihr Au-pair auch in mongolischer Sprache verfügbar. Bitte beachten Sie, dass der Au-pair-Vertrag grundsätzlich im Original vorgelegt werden sollte. Sollte eine Übersendung der Unterlagen im Einzelfall nicht möglich sein, ist auch eine Übermittlung per Fax oder e-mail ausreichend, wenn bestätigt wird, dass die OriginalUnterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden oder die Vermittlung des Au-pairs über eine Vermittlungsagentur mit Gütezeichen (s. Punkt 2) erfolgt ist. 2. Ist eine Vermittlung über eine Agentur erforderlich? Nein, eine Vermittlung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Nähere Informationen zu Au-pair-Agenturen, die das im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragene Gütezeichen „Au pair" führen dürfen, finden Sie unter www.guetegemeinschaft-aupair.de. 3. Wie kann ich sicher gehen, dass mein Au-pair über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt? Leider hat die Botschaft feststellen müssen, dass die von den Au-pairs oder den mongolischen Partneragenturen angegebenen Deutschkenntnisse nicht immer den Tatsachen enstprechen. Ebenso sind einige der von den Au-pairs besuchten Sprachkurse von geringer Qualität. Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Visastelle: Telefon: +976-11-319 739 (Mo-Do, 14.30-16.30 Uhr) e-mail: [email protected] Fax: +976-11-323 905 www.ulanbator.diplo.de Seit kurzem bietet das Verbindungsbüro des Goethe-Institutes sowohl Deutschkurse als auch Prüfungen für das für Au-pairs erforderliche Niveau von Grundkenntnissen (A1) an. Die Botschaft empfiehlt daher, bei der Auswahl eines Au-pairs auf die Vorlage eines aktuellen A1-Zertifikates zu achten. Dies führt zu höherer Sicherheit hinsichtlich der Sprachkenntnisse und vermeidet die Suche nach einem neuen Au-pair, wenn der Antrag durch die Botschaft wegen fehlender Sprachkenntnisse abgelehnt werden muss (s.u.). B. Nach der Beantragung: 4. Welche Bearbeitungsschritte erfolgen bei der Botschaft? Im Rahmen der Antragstellung wird mit jedem Au-pair-Bewerber ein kurzes persönliches Gespräch über Alltagsthemen geführt. Stellt sich dabei heraus, dass das Au-pair über die rechtlich vorgeschriebenen Grundkenntnisse der deutschen Sprache der Stufe A 1 des Gemeinamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügt, wird der Antrag an die für den Wohnort der Gastfamilie zuständige Ausländerbehörde weiter geleitet. Im Zweifelsfalle wird das Au-pair kurzfristig zu einem weiteren Termin in die Botschaft eingeladen, um die Möglichkeit zu geben, in einem ausführlichen Gruppengespräch die Sprachkenntnisse festzustellen. Sofern das Au-pair über ein aktuelles Zertifikat des Goethe-Institutes verfügt (s. Punkt 3), nimmt die Botschaft im Rahmen der Antragsannahme nurmehr eine überschlägige Prüfung der Plausibilität des Zertifikats vor. Die Ausländerbehörde beteiligt die örtliche Arbeitssagentur. Sofern keine Bedenken bestehen, leitet die Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Erteilung des Visums an die Botschaft, die dann das Visum erteilen wird. 4. Kann ich als Gastfamilie oder als Agentur etwas zum Verfahrensstand erfahren? Aus Gründen des Datenschutzes darf die Botschaft nur dann Auskünfte geben, wenn der Antragsteller (hier das Au-pair) sich damit einverstanden erklärt hat. Auch an die Gastfamilie oder Agentur können daher leider keine Auskünfte gegeben werden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihr Au-pair, das durch die Botschaft immer über den jeweiligen Verfahrensstand informiert wird. 5. Wir haben mit unserem Au-pair bereits telefonischen Kontakt gehabt und e-mails geschrieben. Nun hat das Au-pair den Sprachtest nicht bestanden. Wie kann das sein? Die Botschaft hat feststellen müssen, dass nicht immer das Au-pair selbst, sondern eine andere Person den Kontakt zur Gastfamilie hält. Daher kann es sein, dass am Telefon ein falscher Eindruck entsteht. Bitte beachten Sie dazu auch Frage 3. Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Visastelle: Telefon: +976-11-319 739 (Mo-Do, 14.30-16.30 Uhr) e-mail: [email protected] Fax: +976-11-323 905 www.ulanbator.diplo.de 6. Kann ich als Gastfamilie oder Agentur erfahren, warum ein Visumsantrag abgelehnt wurde? Kann ich gegen die Ablehnung des Visums des Au-pairs etwas unternehmen? Die rechtlichen Vorgaben, denen die Botschaft innerhalb des Visumverfahrens verpflichtet ist, erlauben es nicht, Auskünfte zu Ablehnungsgründen an Dritte zu erteilen. Allerdings hat das Au-pair selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter im Rahmen des Remonstrationsverfahrens (s. Frage 7) die Möglichkeit, die Gründe für die Ablehnung in Erfahrung zu bringen. Sie können sich durch das Au-pair bevollmächtigen lassen und dieses im weiteren Verfahren gegenüber der Botschaft vertreten. 7. Was kann das Au-pair gegen die Ablehnung unternehmen? Das Au-pair selbst kann schriftlich mit einem selbst verfassten und unterzeichneten Brief um Überprüfung der Ablehnung bitten (Remonstration). Die Botschaft wird daraufhin den Antrag erneut prüfen und entweder eine positive Entscheidung treffen oder ausführlich die Gründe darlegen, warum an der Ablehnung festgehalten wird. 8. Wann kann das Au-pair einen neuen Antrag stellen oder den Sprachtest wiederholen? Es gibt keine Ausschlussfrist für einen neuen Antrag, theoretisch kann also am Tag nach einer Ablehnung ein neuer gebührenpflichtiger Antrag gestellt werden. Sollten unzureichende Sprachkenntnisse der Ablehnungsgrund gewesen sein, ist es aus den Erfahrungen der Botschaft jedoch ratsam, erst nach mehreren Wochen einen erneuten Antrag zu stellen. Die Zwischenzeit sollte genutzt werden, die Deutschkenntnisse zu verbessern. 9. Kann ich mit der Visastelle Kontakt aufnehmen? Sie erreichen uns unter den unten angegebenen Telefonnummern zu den ebenfalls aufgeführten Zeiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass am Telefon keine Auskünfte zu laufenden Anträgen oder Entscheidungsgründen gegeben werden können (s. Frage 6/7). Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Visastelle: Telefon: +976-11-319 739 (Mo-Do, 14.30-16.30 Uhr) e-mail: [email protected] Fax: +976-11-323 905 www.ulanbator.diplo.de