Visabestimmungen der Deutschen Botschaft in Ulan Bator

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Visabestimmungen der Deutschen Botschaft in Ulan Bator
Stand: Januar 2010
Informationen für Gastfamilien und Agenturen
von mongolischen Au-pairs
Nachfolgend haben wir Antworten zu immer wieder auftretenden Fragen zusammen
gestellt. Die Botschaft bittet um Verständnis dafür, dass Einzelanfragen zu den unten
aufgeführten Fragen nicht gesondert beantwortet werden können.
A. Vor der Beantragung des Visums:
1. Welche Papiere werden zur Beantragung eines Visums benötigt?
Aktuelle Informationen, alle Merkblätter und Antragsformulare finden Sie auch auf der
Homepage der Botschaft www.ulan-bator.diplo.de im Bereich „Visumverfahren“. In der
mongolischen Version sind zudem die Informationen für Ihr Au-pair auch in mongolischer
Sprache verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass der Au-pair-Vertrag grundsätzlich im Original vorgelegt werden
sollte. Sollte eine Übersendung der Unterlagen im Einzelfall nicht möglich sein, ist auch
eine Übermittlung per Fax oder e-mail ausreichend, wenn bestätigt wird, dass die OriginalUnterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden oder die Vermittlung
des Au-pairs über eine Vermittlungsagentur mit Gütezeichen (s. Punkt 2) erfolgt ist.
2. Ist eine Vermittlung über eine Agentur erforderlich?
Nein, eine Vermittlung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Nähere Informationen
zu Au-pair-Agenturen, die das im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes
eingetragene Gütezeichen „Au pair" führen dürfen, finden Sie unter
www.guetegemeinschaft-aupair.de.
3. Wie kann ich sicher gehen, dass mein Au-pair über die erforderlichen
Deutschkenntnisse verfügt?
Leider hat die Botschaft feststellen müssen, dass die von den Au-pairs oder den
mongolischen Partneragenturen angegebenen Deutschkenntnisse nicht immer den
Tatsachen enstprechen. Ebenso sind einige der von den Au-pairs besuchten Sprachkurse
von geringer Qualität.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Visastelle:
Telefon: +976-11-319 739 (Mo-Do, 14.30-16.30 Uhr)
e-mail: [email protected]
Fax: +976-11-323 905
www.ulanbator.diplo.de
Seit kurzem bietet das Verbindungsbüro des Goethe-Institutes sowohl Deutschkurse als
auch Prüfungen für das für Au-pairs erforderliche Niveau von Grundkenntnissen (A1) an.
Die Botschaft empfiehlt daher, bei der Auswahl eines Au-pairs auf die Vorlage eines
aktuellen A1-Zertifikates zu achten. Dies führt zu höherer Sicherheit hinsichtlich der
Sprachkenntnisse und vermeidet die Suche nach einem neuen Au-pair, wenn der Antrag
durch die Botschaft wegen fehlender Sprachkenntnisse abgelehnt werden muss (s.u.).
B. Nach der Beantragung:
4. Welche Bearbeitungsschritte erfolgen bei der Botschaft?
Im Rahmen der Antragstellung wird mit jedem Au-pair-Bewerber ein kurzes persönliches
Gespräch über Alltagsthemen geführt. Stellt sich dabei heraus, dass das Au-pair über die
rechtlich vorgeschriebenen Grundkenntnisse der deutschen Sprache der Stufe A 1 des
Gemeinamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügt, wird der Antrag an die für
den Wohnort der Gastfamilie zuständige Ausländerbehörde weiter geleitet. Im
Zweifelsfalle wird das Au-pair kurzfristig zu einem weiteren Termin in die Botschaft
eingeladen, um die Möglichkeit zu geben, in einem ausführlichen Gruppengespräch die
Sprachkenntnisse festzustellen.
Sofern das Au-pair über ein aktuelles Zertifikat des Goethe-Institutes verfügt (s. Punkt 3),
nimmt die Botschaft im Rahmen der Antragsannahme nurmehr eine überschlägige Prüfung
der Plausibilität des Zertifikats vor.
Die Ausländerbehörde beteiligt die örtliche Arbeitssagentur. Sofern keine Bedenken
bestehen, leitet die Ausländerbehörde ihre Zustimmung zur Erteilung des Visums an die
Botschaft, die dann das Visum erteilen wird.
4. Kann ich als Gastfamilie oder als Agentur etwas zum Verfahrensstand erfahren?
Aus Gründen des Datenschutzes darf die Botschaft nur dann Auskünfte geben, wenn der
Antragsteller (hier das Au-pair) sich damit einverstanden erklärt hat. Auch an die
Gastfamilie oder Agentur können daher leider keine Auskünfte gegeben werden. Bitte
wenden Sie sich daher direkt an Ihr Au-pair, das durch die Botschaft immer über den
jeweiligen Verfahrensstand informiert wird.
5. Wir haben mit unserem Au-pair bereits telefonischen Kontakt gehabt und e-mails
geschrieben. Nun hat das Au-pair den Sprachtest nicht bestanden. Wie kann das
sein?
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass nicht immer das Au-pair selbst, sondern eine
andere Person den Kontakt zur Gastfamilie hält. Daher kann es sein, dass am Telefon ein
falscher Eindruck entsteht.
Bitte beachten Sie dazu auch Frage 3.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Visastelle:
Telefon: +976-11-319 739 (Mo-Do, 14.30-16.30 Uhr)
e-mail: [email protected]
Fax: +976-11-323 905
www.ulanbator.diplo.de
6. Kann ich als Gastfamilie oder Agentur erfahren, warum ein Visumsantrag
abgelehnt wurde? Kann ich gegen die Ablehnung des Visums des Au-pairs etwas
unternehmen?
Die rechtlichen Vorgaben, denen die Botschaft innerhalb des Visumverfahrens verpflichtet
ist, erlauben es nicht, Auskünfte zu Ablehnungsgründen an Dritte zu erteilen.
Allerdings hat das Au-pair selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter im Rahmen des
Remonstrationsverfahrens (s. Frage 7) die Möglichkeit, die Gründe für die Ablehnung in
Erfahrung zu bringen. Sie können sich durch das Au-pair bevollmächtigen lassen und
dieses im weiteren Verfahren gegenüber der Botschaft vertreten.
7. Was kann das Au-pair gegen die Ablehnung unternehmen?
Das Au-pair selbst kann schriftlich mit einem selbst verfassten und unterzeichneten Brief
um Überprüfung der Ablehnung bitten (Remonstration).
Die Botschaft wird daraufhin den Antrag erneut prüfen und entweder eine positive
Entscheidung treffen oder ausführlich die Gründe darlegen, warum an der Ablehnung
festgehalten wird.
8. Wann kann das Au-pair einen neuen Antrag stellen oder den Sprachtest
wiederholen?
Es gibt keine Ausschlussfrist für einen neuen Antrag, theoretisch kann also am Tag nach
einer Ablehnung ein neuer gebührenpflichtiger Antrag gestellt werden. Sollten
unzureichende Sprachkenntnisse der Ablehnungsgrund gewesen sein, ist es aus den
Erfahrungen der Botschaft jedoch ratsam, erst nach mehreren Wochen einen erneuten
Antrag zu stellen. Die Zwischenzeit sollte genutzt werden, die Deutschkenntnisse zu
verbessern.
9. Kann ich mit der Visastelle Kontakt aufnehmen?
Sie erreichen uns unter den unten angegebenen Telefonnummern zu den ebenfalls
aufgeführten Zeiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass am Telefon keine Auskünfte zu
laufenden Anträgen oder Entscheidungsgründen gegeben werden können (s. Frage 6/7).
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Visastelle:
Telefon: +976-11-319 739 (Mo-Do, 14.30-16.30 Uhr)
e-mail: [email protected]
Fax: +976-11-323 905
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