Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair

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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als
Au-pair
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als
Au-pair für maximal ein Jahr
Voraussetzungen
Alter von 18 - 26 Jahren
Bei Antragstellung darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind vorhanden
bisher wurde in Deutschland noch nicht als Au-pair gearbeitet
Deutsch als Muttersprache in der Gastfamilie
Eine Au-pair-Beschäftigung kann zugelassen werden, wenn in der Gastfamilie
Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die
Beschäftigung nur dann erlaubt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht
aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
Hauptwohnsitz in Berlin
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin und gemeinsam mit den
Gasteltern erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Pass
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und
geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
http://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/foto-mustertafel.pdf
Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie
Formular Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (unselbständige
Erwerbstätigkeit), die der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
bedarf
Auszufüllen vom Au-pair.
Formular Stellenbeschreibung
Auszufüllen von der Gastfamilie.
Formular Fragebogen Au-pair
Arbeitsgenehmigungsverfahren für Au-pair-Beschäftigte (Fragebogen für die
Gasteltern)
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen
ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte
sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und
Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte
das Merkblatt lesen.
http://www.berlin.de/labo/formulare//formularserver.php?path=/zuwanderun
g_und_aufenthalt_auslaenderbehoerde
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
verfügbar in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch,
griechisch, türkisch, serbo-kroatisch, spanisch, portugiesisch und russisch
http://www.berlin.de/labo/formulare//formularserver.php?path=/zuwanderun
g_und_aufenthalt_auslaenderbehoerde
Formulare
Merkblatt Krankenversicherung
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?130143
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72301
Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (unselbständige
Erwerbstätigkeit), die der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
bedarf
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50328
Stellenbeschreibung
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50329
Fragebogen Au-pair
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?305881
Gebühren
* 50,00 bis 100,00 Euro je Aufwand
* Maximal 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige
Rechtsgrundlagen
§ 18 Aufenthaltsgesetz - AufenthG
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18.html
§ 12 Beschäftigungsverordnung - BeschV
http://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__12.html
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor das Visum oder die bisherige
Aufenthaltserlaubnis abläuft.
In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass
eingeklebt.
Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt
werden.
Weiterführende Informationen
Informationen und Formulare der Bundesagentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/WeitereDien
ststellen/ZentraleAuslandsundFachvermittlung/VersionsDEEN/DeutscheVersi
on/Arbeitsmarktzulassung/RechtlicheBestimmungenundMerkblaetter/
Informationen zum Standort
Ausländerbehörde Berlin, Standort
Friedrich-Krause-Ufer
Anschrift
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Am Standort Friedrich-Krause-Ufer werden die untenstehenden Dienstleistungen
erbracht.
Für andere Anliegen (insbesondere für die Blaue Karte EU, Studierende,
Wissenschaftler, Auszubildende, Au-Pairs, Teilnehmer an
Working-Holiday-Programmen, Verlängerung von Schengen-Visa) ist ab dem
04.07.2016 der andere Standort der Ausländerbehörde in der Keplerstraße 2 in
Berlin-Charlottenburg zuständig.
Sonstige Hinweise zum Standort
Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage)
vorhanden.
Barrierefreie Zugänge
Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Aufzüge in den Häusern A und C
Öffnungszeiten
Montag: 07:00 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag: 07:00 Uhr - 14:00 Uhr
Mittwoch: Nur mit Termin
Donnerstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Verkehrsverbindungen
S-Bahn S 41/42 (Westhafen)
U-Bahn U 9 (Amrumer Str.)
Bus 123, 142, M27
Kontakt
Telefon: (030) 90269-4000
Fax: (030) 90269 4099
Internet: http://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/
E-Mail: http://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/formular.274495.php
Zahlungsarten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
PDF-Dokument erzeugt am 20.01.2017