Reglement für die Benützung der Ortseingangstafel

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Reglement für die Benützung der Ortseingangstafel
Reglement
für die Benützung der Ortseingangstafel
Zweck, Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt die Benützung der Ortseingangstafel an der Hauptstrasse für Anlässe der Weesner
Vereine und Institutionen.
Grundsatz
Die Ortseingangstafel gibt den ortsansässigen Vereinen und Institutionen die Möglichkeit, für ihre in Weesen oder
im Fli-Amden stattfindenden Anlässe zu werben.
Als politische Werbeträger (Wahl- und Abstimmungskampagnen) darf die Tafel nicht verwendet werden. Für private wie auch kommerzielle Bedürfnisse darf die Tafel nicht eingesetzt werden.
Zuständigkeit
Zuständig für die Bewilligung von Benützungsgesuchen ist das Einwohneramt Weesen.
Werbetafel
Die Masse der Werbetafel betragen 1340 mm (Breite) x 900 mm (Höhe).
Die Webetafel wird von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Andere Werbetafeln können nicht benützt werden.
Es besteht die Möglichkeit, die Werbetafel zu kaufen, zum Preis von Fr. 100.00/Stück.
Reservationen, Vorgehen und Entscheid
Die Vereine und Institutionen melden ihre Bedürfnisse frühzeitig und schriftlich (spätestens eine Woche vor Beginn) des geplanten Aushanges bei der Gemeinderatskanzlei Weesen. Hiefür steht ein Formular „Benützungsgesuch“ zur Verfügung.
Bei gleichzeitig stattfindenden Anlässen wird die Bewilligung demjenigen erteilt, der das Gesuch zuerst gestellt
hat. Gesuchsteller können sich die Werbefläche auch teilen.
Beschriftung
Die Werbetafeln können vom Gesuchsteller selber beschriftet oder mit Plakaten überdeckt werden. Lumineszierende, fluoreszierende und reflektierende Farben sind nicht zulässig.
Mit der Beschriftung kann auch die Gemeindeverwaltung beauftragt werden, gegen Entschädigung der Materialkosten.
Anbringen der Webetafel
Die Werbetafeln werden ausschliesslich vom Gemeindebauamt Weesen angebracht.
Vom Gesuchsteller beschriftete Werbetafeln müssen mindestens zwei Tage, maximal eine Woche, vor Beginn
der Aushangdauer bei der Gemeindeverwaltung Weesen abgegeben werden.
Aushangdauer
Die maximale Aushangdauer beträgt
-
drei Wochen für regional bedeutende Anlässe im Dorf (Seefest, Beachparty, Bundesfeier, usw.)
-
zwei Wochen für jährlich wiederkehrende oder vereinzelte Anlässe
Rücknahme der Werbetafel
Die vereinseigene Werbetafel muss spätestens zwei Tage nach Ablauf der Aushangdauer bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Wird die Werbung auf einer gemeindeeigenen Werbetafel angebracht, so verbleibt diese bei der Gemeinde.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohneramt, Tel. 058 228 76 00, E-Mail: [email protected].
11.08.2008, rev. 07.05.2012
GEMEINDERAT WEESEN