Amtsblatt KW 14 - Verbandsgemeinde Lauterecken
Transcrição
Amtsblatt KW 14 - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau Jahrgang 17 Mittwoch, 6. April 2016 Ausgabe 14/2016 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Hinweis für die Mandatsträger der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Derzeit sind nachfolgende Sitzungen geplant: Mittwoch, 01.06.2016 19.30 Uhr Schulträgerausschuss in Wolfstein Donnerstag, 02.06.2016 19.30 Uhr Bau- und Umweltausschuss in Wolfstein Montag, 06.06.2016 19.30 Uhr Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss in Lauterecken Dienstag, 07.06.2016 19.30 Uhr Werksausschuss in Lauterecken Schulungsraum Kläranlage 19.00 Uhr Besichtigung Kläranlage Mittwoch, 08.06.2016 19.30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss in Lauterecken Mittwoch, 15.06.2016 19.30 Uhr Verbandsgemeinderat in Wolfstein 22. Erlebnistag „Autofreies Lautertal“ Anmeldung 07.08.2016 02.08.2015 Am Sonntag, dem 7. August 2016 wird um 10.00 Uhr in Olsbrücken der Startschuss für den 22. Erlebnistag „Autofreies Lautertal“ fallen! Dann ist es wieder so weit und das Lautertal wird, wie an jedem 1. Sonntag im August, zwischen der Gartenschau in Kaiserslautern und dem Veldenzschloss in Lauterecken zur autofreien Vergnügungsstrecke für die ganze Familie. Vereine und Institutionen, die sich auch in diesem Jahr an dem bunten Programm beteiligen möchten, können sich bis zum 25. April 2016 bei der Kreisverwaltung Kusel anmelden. Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite www.pfaelzerbergland.de auf der Startseite heruntergeladen werden. Weitere Informationen: Kreisverwaltung Kusel Tourismusbüro Triererstraße 49-51, 66869 Kusel Tel.: 06381 / 424 - 272 [email protected] www.pfaelzerbergland.de Info: Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105291 Rundschau - 2 - Ausgabe 14/2016 Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecker Tafel e.V. Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected] Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag................................................................. 08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch............................................................. 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag......................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag................................................................. 07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch............................................................. 13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag......................................................................... 13.30 - 18.00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)................ Tel. 06382/791-400; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)......... Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer.........................Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken.........................................................Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein..............................................................Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken....................................Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein.........................................................Tel. 06304/7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung............................................... . 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung..................................................... 0175/7229689 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung................................................... 0151/42244500 Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen:....................................... 0800/100 34 48 Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected] Dienstag - Donnerstag....................................................15:00 bis 21:00 Uhr Freitag............................................................................ 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag............................................................................15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, [email protected] Dienstag - Freitag........................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags..................................................................... von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstags................................................................ von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung...06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel.......................................Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander.............................. Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de 1. Vors. Christine Fauß............................................................ 0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller.................................................... 0160/94838930 Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066 Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753 - 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935: Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Rundschau - 3 - Ausgabe 14/2016 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 6. April 2016 Ausgabe 14/2016 Öffentliche Bekanntmachungen Asc hb ach Satzung der Ortsgemeinde Aschbach über die Erhebung von Hundesteuer vom 27.03.2016 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Steuergegenstand, Entstehung der Steuer (1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. §2 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. (2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des Satzes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen, den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. (3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. §3 Anzeigepflicht (1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde anzumelden. Bei der Anmeldung sind 1. Rasse 2. Geburtsdatum 3. Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen. (2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen. §4 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat, in dem er drei Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1. §5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich: a) Für den 1. Hund 45,00 EUR b) Für den 2. Hund 60,00 EUR c) Für jeden weiteren Hund 75,00 EUR (2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Die Steuer beträgt jährlich: a) Für den 1. gefährlichen Hund 450,00 EUR b) Für den 2. gefährlichen Hund 900,00 EUR c) Für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500,00 EUR (3) Gefährliche Hunde sind 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft, entwickelt haben. (4) Bei Hunden der Rassen - Pit Bull Terrier - American Staffordshire Terrier und - Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet. (5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z.B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat: - Bullmastiff - Bullterrier - Dogo Argentino - Dogue de Bordeaux - Fila Brasileiro - Mastiff - Mastino Napoletano - Tosa Inu Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 4 erfassten Hunden. (6) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. §6 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt. (2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig. (3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Absatz 2 am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag soll spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. (4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rundschau - 4 - §7 Steuerbefreiung (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser, Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“, besitzen, 2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. (2) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz insbesondere 1. die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen, 2. die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln, 3. die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, 4. die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind, 5. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, 6. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. (3) Hunde, für die nach Absatz 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz zu bringen. (4) In den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 wird Steuerbefreiung nur für einen Hund gewährt. §8 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von 1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde, 2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden. (2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer nach Absatz 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde. §9 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. (2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises abhängig gemacht werden, 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde, 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende, Unterkunftsräume vorhanden sind, 4. in den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge, der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. § 10 Überwachung der Anzeigepflicht (1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen. Dabei können folgende Daten erhoben werden: 1. Name und Anschrift des Hundehalters, 2. Anzahl der gehaltenen Hunde, 3. Herkunft und Anschaffungstag, 4. Geburtsdatum, 5. Rasse § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, 2. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, 3. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht rechtzeitig anzeigt, 4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Absatz 1 gegeben ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Ausgabe 14/2016 § 12 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 16.11.2011 außer Kraft. 67753 Aschbach, den 27.03.2016 gez. Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. D e im be r g Bekanntmachung Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ der Ortsgemeinde Deimberg Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Deimberg hat in seiner Sitzung am 24. März 2014 den Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ in der Planfassung „März 2014“, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach § 88 LBauO) und der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Deimberg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) den Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ der Ortsgemeinde Deimberg in der Planfassung „März 2014“, das ist die in der Zeit von 5. Dezember 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Fassung „September 2013“ mit den vorstehend unter a) beschlossenen Änderungen der Hinweise ohne Fest-setzungscharakter, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach § 88 LBauO) und der Begründung als Satzung. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Stimmenthaltungen Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ der Ortsgemeinde Deimberg in der Planfassung „März 2014“ (das ist die am 24. März 2014 als Satzung beschlossene Planfassung), einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt dieses Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Am Weiher/Auf‘m obersten Flur“ umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 79 und 80 sowie die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 71, 77, 53 und 78/2 (= Kreisstraße 62) der Gemarkung Deimberg sowie in einem weiteren Geltungsbereich für externe Ausgleichsmaßnahmen das Grundstück Flurstück Nr. 271 der Gemarkung Deimberg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ ist aus dem nachfolgend abgedruckten Auszug aus der Planurkunde zu ersehen. Rundschau - 5 - Ausgabe 14/2016 Rundschau - 6 - Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) § 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung „Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.“ b) § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung: „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“ c) § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung: “(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. .... (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.“ Deimberg, den 23. März 2016 Für die Ortsgemeinde Deimberg: gez. Heer Heer, Ortsbürgermeisterin H e fersweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, den 7. April 2016, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hefersweiler statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017 3. Anfragen und Auskünfte Bernd Degen, Ortsbürgermeister H i n z weiler Bekanntmachung Am Montag, dem 11. April 2016, 20.00 Uhr findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Neufassung der Hundesteuersatzung 2. Ergänzungssatzung „Obere Brühl in den Rauhen Gärten“ 3. Städtebaulicher Vertrag; Ergänzungssatzung „Obere Brühl in den Rauhen Gärten“ 4. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 5. Landschaftsplanerische Leistungen für Ergänzungssatzung „Obere Brühl in den Rauhen Gärten“; 6. Anfragen und Auskünfte Gunter Suffel, Ortsbürgermeister Ausgabe 14/2016 Laut e r e c k e n Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Lauterecken vom 17.03.2016 Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: §1 Allgemeines §2 Gebührenschuldner §3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit §4 Inkrafttreten Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten. 3 II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten. III. Ausstellung einer Nutzungsrechtsurkunde IV. Ausheben und Schließen der Gräber. V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen. VI. Benutzung der Leichenhalle. VII. Gestellung von Leichenträgern VIII. Lohnabhägige Gebühren IX. Verwaltungs- und sonstige Gebühren §1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. §3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 06.12.2001 außer Kraft. Lauterecken, den 17.03.2016 gez. Steinhauer Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 100,00 € b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 250,00 € 2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 200,00 € 3. Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 600,00 € II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für eine Wahlgrabstätte 1.000,00 € b) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für jede weitere Grabstätte 200,00 € 2. a) Verleihung des Nutzungsrechts für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1 Buchst. a) an einer Urnenwahlgrabstätte 500,00 € b) Verleihung des Nutzungsrechts für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1 Buchst. a) für jede weitere Urnengrabstätte 200,00 € 3. Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen für jedes volle Jahr aa) Wahlgrabstätten 30,00 € bb) Urnenwahlgrabstätten 25,00 € cc) Anonyme Urnenwahlgrabstätte 25,00 € III. Ausstellung einer Nutzungsrechtsurkunde a) für eine Wahlgrabstätte 50,00 € Rundschau - 7 - b) für eine Urnenwahlgrabstätte 50,00 € IV. Ausheben und Schließen der Gräber 1. Reihengräber für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 € b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 566,00 € c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 245,00 € 2. Wahlgrabstätten a) Doppel- und weitere Grabstellen für die erste Bestattung 566,00 € b) für jede weitere Bestattung 639,00 € c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 245,00 € V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen werden die der Stadt Lauterecken entstehenden Auslagen mit einem Zuschlag von 10 v. H. zu den entstandenen Kosten erhoben. 2. Für die Wiederbestattung des Verstorbenen werden Gebühren nach IV erhoben. VI. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen einschl. Stromkosten 100,00 € für jeden weiteren Tag 30,00 € b) einer Urne bis zu 10 Tagen 60,00 € für jeden weiteren Tag 15,00 € 2. Für die Reinigung a) der Leichenhalle 80,00 € b) der Kühlzelle 50,00 € VII. Gestellung von Leichenträgern 1. Stellung eines Leichenträgers durch die Stadt Lauterecken 70,00 € 2. Stellung jeder weiterer Leichenträger 70,00 € VII. Lohnabhängige Gebühren Die lohnabhängigen Gebühren dieser Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden den jeweiligen Tarifänderungen des öffentlichen Dienstes angeglichen. IX. Verwaltungs- und sonstige Gebühren 1. Ausstellung der Berechtigungskarte für Gewerbetreibende a) Gültigkeitsdauer: 5 Jahre 30,00 € b) Erneuerung der Berechtigungskarte 20,00 € 2. Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern und Gedenkplatten 20,00 € 3. Ausfertigung einer a) Zweitschrift der Nutzungsrechtsurkunde 10,00 € b) Umschreibung der Nutzungsrechtsurkunde 10,00 € 4. Abräumgebühr einer Grabstätte durch die Stadt Lauterecken 500,00 € Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ausgabe 14/2016 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016/2017 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum 31.12.2010 und Entlastungserteilung 4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum 31.12.2011 und Entlastungserteilung 5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung 6. Sanierung der Grillhütte 7. Sanierung Hangrutsch Wirtschaftsweg Mausbacher Graben 8.Verschiedenes Walter Scherer, Ortsbürgermeister O be r w e ile r im Tal Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 7. April 2016, 19.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung 4.Bauflächenmonitoring 5. Feldwegeausbau; Verlängerung Kippstraße 6.Friedhofsangelegenheiten 7.Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 8.Bauangelegenheit Harry Kelemen, Ortsbürgermeister O f f e n bac h -Hun dh e i m Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 14. April 2016, 19.30 Uhr findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Lauterecken statt. Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil 1. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Lauterecken zum 31.12.2011 2. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Lauterecken zum 31.12.2012 Am Donnerstag, dem 14. April 2016, 20.00 Uhr findet im Gemeindeund Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2.Einwohnerfragestunde 3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum 31.12.2011 und Entlastungserteilung 4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung 5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung 6. Erneuerung der Heizungsleitungen in der Turnhalle 7.Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 8.Auftragsvergaben; Neubau eines Multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses (DEProjekt) a) Fliesenarbeiten b) Tischlerarbeiten c) Wärmedämmverbundsystem 9. Versetzen der Feuerwehrsirene im Ortsteil Offenbach 10.Verschiedenes Dirk Reidenbach, Vorsitzender Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister Bekanntmachung L oh nweiler Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 13. April 2016, 18.00 Uhr findet im Bürgerhaus Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lohnweiler statt. Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 07.04.2016 um 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Merzweiler die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler statt. Rundschau - 8 - Tagesordnung: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2015 2. Entlastung des Jagdvorstandes 3. Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 und Verwendung der Jagderträge 4. Änderung des Jagdpachtvertrages 5. Verlängerung des Jagdpachtvertrages 6. Verschiedenes Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 09.03.2016 bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Berthold Janß, Zeinerhof 2, 67746 Langweiler, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. 67746 Langweiler, den 29.02.2016 gez. Janß Berthold Janß - Jagdvorsteher - Jagdgenossenschaft Relsberg Jagdgenossenschaft Relsberg Bekanntmachung Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Relsberg findet am Donnerstag, 21.04.2016 um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Relsberg statt. Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen. Das Jagdkataster liegt zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim Jagdvorsteher aus. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht des Jagdvorstandes 3. Bekanntgabe des bestätigten bzw. festgesetzten Abschussplans 2016/2017 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2015/2016 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes 6. Haushaltsplan 2016/2017 7. Wünsche und Anträge Über den Verlauf der Versammlung wird eine Niederschrift, die zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen bis 05.05.2016 beim Jagdvorsteher ausgelegt werden wird. gez. Schäfer, Jagdvorsteher Gemeindenachrichten Asc hb ach Ausgabe 14/2016 Neufassung der Hundesteuersatzung Aufgrund der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinde Lauterecken und der Verbandsgemeinde Wolfstein ist eine Novellierung des Ortsrechtes der einzelnen Ortsgemeinden erforderlich. Diese Neufassung hat nur formellen Charakter, eine Änderung der Steuerhebesätze ist nicht erfolgt. Folgende Punkte wurden in der Neufassung geändert: 1. Hundehaltern ist es nicht mehr möglich eine Steuerbefreiung für ein Jahr zu erlagen, wenn der Hund von einem Tierheim übernommen wird. Der Grundsatz der Einnahmebeschaffung sieht vor, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen muss. 2. Bisher war die Hundesteuer jeweils am 01. März des Jahres in einem Betrag fällig gewesen. Die Neufassung sieht vor, dass die Hundesteuer in vierteljährlichen Raten erhoben wird. 3. In der Neufassung werden zudem die Steuersätze festgelegt. Ursprünglich hat die Ortsgemeinde die Steuersätze jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung. Jugendraum Aschbach Der Ortsgemeinderat beschließt eine Hausordnung für den Jugendraum. Es soll eine Kontrolle über die „Einhaltung“ der in der Hausordnung aufgeführten Regelungen vorgenommen werden. R e lsbe r g Stromabschaltung in Relsberg Hiermit informieren wir alle Anschlussnutzer gemäß § 17 Abs. 2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG infolge dringender Wartungsarbeiten am Freitag, dem 8. April 2016 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Gemeinde Relsberg der Strom abgeschaltet werden muss. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Wir weisen alle Anschlussnutzer ausdrücklich darauf hin, dass während der Versorgungsunterbrechung die Spannungsfreiheit nicht garantiert wird. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam zur Verfügung. S t . J ulian „Hochseilgarten“ der Kindertagesstätte Sankt Julian Am Dienstag, den 29.03.2016 wurde der angekündigte und über Spenden finanzierte „Hochseilgarten“ der Kindertagesstätte Sankt Julian von den Auszubildenenden der Fa. GKN Driveline Kaiserslautern montiert. Ausbildungsleiter der Fa. GKN Udo Strack hat die Auszubildenden betreut und unterstützt. Die Spenden ind Höhe von insgesamt 7.000,- € stammen von der Fa. GKN Driveline, der Volksbank Lauterecken, dem Erlös aus dem Projekt „Dilljer Luft“ sowie von privaten Spendern und dem Förderverein der Kindertagesstätte. Das Spielgerät ist eine Bereicherung für den Bewegungskindergarten. Die Kinder werden das Spielgerät am kommenden Montag nach den Ferien ausgiebig testen können. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.02.2016 Forstwirtschaftspläne 2016 Der Ortsgemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne 2016. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Aschbach zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung Auf Empfehlung der Rechnungsprüfer beschließt der Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde zum 31.12.2012. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wie beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Aschbach zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung Auf Empfehlung der Rechnungsprüfer beschließt der Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde zum 31.12.2013. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wie beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Rundschau - 9 - Kirchliche Nachrichten Ausgabe 14/2016 Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach 10.04.2016 10.00 Uhr Konfirmation in Grumbach Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Dienstag, 05.04.2016 16.25 Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) 18.00 Uhr Nachtreffen des Konfirmationsjahrgangs 2016 (Jugendheim) Donnerstag, 07.04.2016 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Samstag, 09.04.2016 10.00 - 13.00 Uhr Die „Kirchenmäuse“ laden ein in das Gemeindehaus in Bosenbach (Felsstraße 4, im Kindergarten) Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln Für Kinder von 5-12 Jahren / Unkostenbeitrag: 2 Euro Thema: „Alle Kinder dieser Erde“ 18.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe in Hinzweiler Sonntag, 10.04.2016 10.15 Uhr Gottesdienst in Hundheim Dienstag, 12.04.2016 16.25 Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Mittwoch, 13.04.2016 14.30 Uhr Frauenkreis in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus) Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Freitag, 08.04.2016 - der 2. Osterwoche - weiß 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein heilige Messe für Verstorbene Liesel und Alfred Schwickert Sonntag, 10.04.2016 - 3. Sonntag der Osterzeit - weiß *** Kommunionjubiläumsfest *** Sonntäglicher Vorabend, 09.04.2016 18:00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde mit den Erstkommunionjubilaren Sonntag 09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinde 10:30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde Montag, 11.04.2016 - hl. Stanislaus - rot 18:00 Uhr Lauterecken heilige Messe. anschl. stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. 1⁄2 Stunde) Dienstag, 12.04.2016 - der 3. Osterwoche - weiß 09:00 Uhr Reipoltskirchen heilige Messe - anschließend Frühstück im Pfarrhaus Mittwoch, 13.04.2016 - der 3. Osterwoche - weiß 09:00 Uhr Lauterecken heilige Messe Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Gottesdienste Sonntag, 10.04.2016 09.00 Uhr Heinzenhausen 10.00 Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Donnerstag, 07.04.2016 19.30 Uhr Mitgliederversammlung Krankenpflegeverein Samstag, 09.04.2016 09.30 Uhr Konfirmandenstunde 2017er Sonntag, 10.04.2016 Gottesdienst 09.00 Uhr Berzweiler 10.00 Uhr Niederkirchen Dienstag, 12.04.2016 18.00 Uhr Turnen für Frauen Ev. Kirchengemeinde Offenbach Niedereisenbach - Wiesweiler Gottesdienstplan der Kirchengemeinden Niederalben - Niedereisenbach, Offenbach und Medard Wiesweiler Samstag, 09.04.2016 17:00 Uhr Gottesdienst in Niederalben Sonntag 10.04.2016 09:15 Uhr Gottesdienst mit Taufe und DNS Chor - Simon in Wiesweiler 11:00 Uhr Konfirmation mit Jugendchor Fri-Frau-Voce in Offenbach Samstag, 09.04.2016 18.00 Uhr Vorabendmesse Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 05.04.2016 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Donnerstag, 07.04.2016 14:00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Sonntag, 10.04.2016 10:15 Uhr Gottesdienst Kirche Eßweiler 17:00 Uhr Kirchenkonzert des Frauenchores Kreimbach-Kaulbach in der Kirche Kreimbach-Kaulbach 18:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg Dienstag, 12.04.2016 14:00 Uhr Senioren-Stuhlkreisgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg 16:00 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, 10.04.2016 10.15 Uhr Gumbsweiler Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, 07.04.2016 16.30 Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) 18.00 Uhr Nachtreffen der Konfirmanden (Pfarrsaal) Samstag, 09.04.2016 10.00 - 13.00 Uhr Die „Kirchenmäuse“ laden ein in das Gemeindehaus in Bosenbach (Felsstraße 4, im Kindergarten) Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln Für Kinder von 5-12 Jahren/Unkostenbeitrag: 2 Euro Thema: „Alle Kinder dieser Erde“ Sonntag, 10.04.2016 09.00 Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Zweikirche) 10.00 Uhr Gottesdienst in Wolfstein Dienstag, 12.04.2016 19.30 Uhr Chorprobe (Pfarrsaal) Ev. Stadtmission Wolfstein Mittwoch, 06.04.2016 18.00 Uhr Bibelstunde in Hefersweiler Donnerstag, 07.04.2016 09.30 Uhr Krabbelmäuse-Treff (Eltern-Kind-Gruppe) 18.00 Uhr Bibelstunde in Wolfstein Freitag, 08.04.2016 16.00 Uhr Kindertreff (4-12 Jahre) 17.30 Uhr Teentreff (ab 7. Klasse) Sonntag, 10.04.2016 11.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderbetreuung Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v. Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Samstag, 09.04.2016 18.00 Uhr Hochamt Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Samstag, 09.04.2016 18.00 Uhr Dankamt der Kommunionkinder und ihrer Familien Dienstag, 12.04.2016 20.30 Uhr Kirchenchorprobe Donnerstag, 14.04.2016 10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschließend Krankenkommunion 18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach) Termine • Vereine • Veranstaltungen Veldenz Gymnasium Lauterecken Am Freitag, den 8. April 2016 präsentieren in der Zeit von 12.00 bis 15.30 Uhr die Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe die Ergebnisse ihrer zweiwöchigen Betriebspraktika, die zu Jahresbeginn 2016 in ortsnahen Betrieben und Geschäften durchgeführt wurden. Dazu werden im Foyer der Schule Präsentationsstände aufgebaut und im Computerraum Präsentationen gezeigt. Rundschau - 10 - Außerdem finden in dieser Zeit Vorträge von Experten statt, um Schüler und Interessierte umfassend zu informieren: - Dr. Reinhard Krämer (Bundesagentur für Arbeit) :Gymnasium - was kommt danach? Entscheidungsfindung, Ausbildungs- und Studienwege. - Alexander Ehrlich (Bito Lagertechnik GmbH - Kooperationspartner des VGL): Informationen zu Ausbildungsberufen und dualem Studium bei BITO, Aufbau des dualen Studiums - Erfahrungsbericht M. Hübsch - Steffen Bondorf (Technische Universität Kaiserslautern - Fachbereich Informatik): Wieviel Informatik steckt in unserer Welt? Das Informatikstudium an der TU Kaiserslautern - Anna Engelhardt (Technische Universität Kaiserslautern - Fachbereich Chemie): Perspektive TU YOU im Fachbereich Chemie?! Wie wir die Welt verändern können - Was denn, wer denn, wie denn? - Susanne Hahn (IfT Institut für Talententwicklung West GmbH): 18.000 Studiengänge, rund 400 Ausbildungsberufe und du weißt nicht, wo du anfangen sollst? Verständlich! Wir vermitteln dir auf der vocatium Messe Westpfalz erste persönliche Kontakte zu Unternehmen und Hochschulen. KVHS Ausgabe 14/2016 Landfrauen Cronenberg Mittwoch, den 13.04.2016, 19.00 Uhr Programm-Abschluss Pizzaessen im Pferdestall Landfrauenverein Eßweiler Mittwoch, 13.04.2016 14.00 Uhr Angebot auf Kreisebene in Bedesbach Hilfe bei Problemfüßen - Arbeit der Podologin s. Info im Landfrauenmagazin Dienstag, 19.04.2016 19.00 Uhr Angebot auf Kreisebene in Blaubach Mediterrane und einheimische Kräuter frisch auf den Tisch - Aufbau einer Kräuterschnecke s. Info im Landfrauenmagazin Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche Referentin: Frau Frohnhöfer Termin: Dienstag, den 19.04.2016 um 18.30 Uhr - bitte geänderte Anfangszeit beachten Ort: DGH Essweiler Die Kirchenmäuse laden ein: 4.338 - Bewusstheit in der Sprache Haben Sie manchmal das Gefühl, dass Sie nicht das sagen, was Sie eigentlich sagen möchten? Oder merken Sie, dass ihr Gegenüber eigentlich von etwas anderem redet als Sie? Oder haben Sie den Eindruck, dass Ihnen gar nicht richtig zugehört wird? Fällt Ihnen manchmal einfach gar nichts Gescheites ein, um zu antworten? Dann wird Sie dieses Seminar interessieren, denn es kann Ihnen helfen, Ihre Sprache so zu verwenden, - dass Sie das sagen, was Sie sagen möchten - dass Ihr Gesprächspartner Ihnen wirklich zuhört - dass Sie lernen, Ihre Gedanken sprachlich auszudrücken Die Sprache ist der hörbare Ausdruck unserer Gedanken und unser wichtigstes Mittel um uns anderen Mittel mitzuteilen. Dazu gehört ebenso der körperliche Ausdruck, wenn wir sprechen. In diesem Tagesseminar lernen Sie beide Aspekte, sowohl das Sprachbewusstsein, als auch Körperbewusstsein. Dazu bitte mitbringen: Isomatte, bequeme Kleidung und kleiner Mittagssnack Leitung: Christine Lißmann Termin: Samstag, dem 16.04.2016 von 10.00 - 16.00 Uhr Ort: Offenbach-Hundheim, Schulstraße 1, Medizinisches Zentrum, Praxis für Naturheilkunde, Feldenkrais und Gesprächsführung Kursgebühr: 24,50 Euro (bis 12 TN) 20,50 Euro (ab 13 TN) 4.305 - Zumba Zumba ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen inspiriert ist. Die Musik, bestehend aus Salsa, Merengue, Samba u.a., animiert zu mehr Bewegung und führt zu Stressabbau. Durch die Bewegung zur Musik werden die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweglichkeit und Koordination wird verbessert. Sie erlernen Abfolgen von Tanzschritten, die ein Mix aus niedrigen und hoch intensiven Bewegungen sind. Der Kurs eignet sich für alle Altersgruppen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Leitung: Yvonne Limpert Termine: 8 Abende, 06.04.2016 - 25.05.2016, jeweils mittwochs von 19.15 - 20.15 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 33,00 € (bis 12 TN) bzw. 27,50 € (ab 13 TN) 4.313 Bauch-Beine-Po in Lauterecken Sie haben sich vorgenommen, Ihre Konturen zu straffen und Ihre Kraft zu verbessern? Mehr Kraft bedeutet mehr Energie, mehr Wohlbefinden und obendrein ein attraktives Äußeres! In den Kursen geht es nicht um „Bodybuilding“, sondern um die funktionale Kräftigung der Muskulatur. Damit verbessern Sie Ihre Leistungsfähigkeit, erhöhen die Belastbarkeit Ihres Bewegungssystems, formen Ihre Figur, bauen Körperfettanteile ab und leisten einen wichtigen Beitrag für Ihre Gesundheit. Lernen Sie gezielte Übungen, um Ihre Muskulatur im Alltag vor allem im Bereich Bauch, Beine und Po zu straffen und damit Ihre Figur zu verbessern. Die Übungen, die Sie hier kennenlernen, können Sie auch prima daheim durchführen. Der Kurs ist als abwechslungsreiches Intervalltraining konzipiert, die eingesetzte Musik wird Sie motivieren, durchzuhalten ! Leitung: Yvonne Limpert Termine: 8 Abende, 06.04.2016 - 25.05.2016, jeweils mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 33,00 € (bis 12 TN) bzw. 27,50 € (ab 13 TN) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/917 530-0. Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel. Am Samstag, 9. April 2016 von 10.00 - 13.00 Uhr im Gemeindesaal Bosenbach (Felsstr. 4) Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln… Für Kinder von 5 - 12 Jahren Unkostenbeitrag: 2 Euro Mitbringen: Lunchbox, für den kleinen Hunger zwischendurch. Es laden ein: Die Kirchengemeinden Hinzweiler, Jettenbach, Rothselberg und Wolfstein. Nähere Infos bei den Pfarrämtern. PWV Hinzweiler Arbeitseinsatz am Samstag, dem 09.04.2016 ab 09.30 Uhr an der PWV Hütte. Bitte um zahlreiches Erscheinen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Wanderung am Sonntag, dem 10.04.2016 nach Offenbach Abmarsch: 13.30 Uhr Ortsmitte. Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 12.4.2016 um 19.00 Uhr in der Königslandhalle Hinzweiler. SV Eintracht Hoppstädten Einladung Die Jahreshauptversammlung des SV Eintracht Hoppstädten findet am Samstag, den 23.04.2016 um 20.00 Uhr im Sportheim statt. Alle Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Landfrauen Kappeln Mittwoch, 13.04.2016 um 19.30 Uhr im DGH Kappeln Dia-Schau: Quer durch den Hunsrück Referentin: Stefanie Nagel Landfrauen Kappeln Der Hunsrück in Bildern Unterhaltsame Dia-Show mit Foto-Quiz Steffi Nagel aus Idar-Oberstein zeigt am Mittwoch, 13. April 2016 um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Kappeln im Rahmen einer unterhaltsamen kurzweiligen DiaShow Fotos von den N a t u r s ch ö n h ei t en des Hunsrücks. Die Dias sind auf zahlreichen Wanderungen entstanden und zeigen sowohl die wunderschöne Landschaft des Hunsrücks als auch einheimische Tiere und Pflanzen. Auch Wanderbegeisterte und Pilzsammler werden nicht zu kurz kommen. Außerdem darf bei einem kleinen Foto-Quiz mitgeraten werden. Veranstalter ist der Landfrauenverein Kappeln, der zum Dia-Abend sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder bei freiem Eintritt herzlich einlädt. Rundschau - 11 - Schützenverein Kaulbach-Kreimbach e.V. Mitgliederversammlung Am Freitag, dem 15. April 2016 um 20.00 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung im Schützenhaus statt. Dazu laden wir ganz herzlich ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schießleiters 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen. Kirchenkonzert mit 3 Gastchören in Kreimbach-Kaulbach Am Sonntag, den 10. April 2016 findet in der Evangelischen Kirche in Kreimbach-Kaulbach ein Konzert des Frauenchors und der „LauterSingers“ mit drei Gastchören statt. Beginn ist um 17.00 Uhr. Als Gäste wirken der MGV Kreimbach-Kaulbach, der MGV Wiesenthalerhof und der moderne Chor „Sing2gether“ mit. Zu hören gibt es Vielfältiges von romantischer bis neuzeitlicher Kirchenmusik, von Stücken aus Mendelssohns „Elias“ über eine Gospelmesse bis hin zu Sister Act, Michael Jackson und afrikanischem Gesang. Sie dürfen gespannt sein! Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Der Frauenchor Kreimbach-Kaulbach lädt herzlich ein! Ausgabe 14/2016 Karten-Vorverkauf für 3. Nordwestpfälzer Oktoberfest am 24. & 25.09.2016 in Lauterecken startet Nach dem großartigen Erfolg des 2. Nordwestpfälzer Oktoberfests in Lauterecken mit ausverkauftem Zelt, freuen sich die Stadt Lauterecken und die veranstaltende Eventagentur Event Team aus Kaiserslautern, auch das 3. Nordwestpfälzer Oktoberfest in Lauterecken auszurichten. Dieses Jahr bereits zwei Wochen vor dem ursprünglichen Termin heißt es dann am 24. und 25.09.2016 in Original bayrischer Tradition:“ O`zapft is!“ Außer dem Datum gibt es einige Neuerungen, bzw. positive Weiterentwicklungen zu vermelden. Es ist dem Veranstalter gelungen, einen neuen, noch leistungsstärkeren und dennoch qualitätsbewussten Essenscaterer zu gewinnen, der bereits in den großen Casinos von Las Vegas Erfahrungen in der Großküchengastronomie gesammelt hat. Des Weiteren wird das Fest auf zwei Veranstaltungstage verkürzt, jedoch um einen kompletten Tisch-Block erweitert, so dass nun insgesamt 120 Tische zur Verfügung stehen. Wie auch bereits in den vergangenen Jahren gab es einen exklusiven Vorverkauf für alle, die in 2015 einen oder mehrere Tische belegt hatten. Bisher sind dadurch bereits 43 Tische vergriffen!! Daher lohnt es sich, so schnell wie möglich zuzuschlagen, bevor die restlichen und vermeintlich besten Tische vergriffen sind. Neben ganzen Tischen werden auch Einzelplatzreservierungen sowie normale Eintrittskarten (ohne Sitzplatzberechtigung) online unter www.oktoberfest-lauterecken.de verkauft. Bewährtes Programm-Highlight ist auch wie bei den letzten beiden Oktoberfesten die über die regionalen Grenzen hinaus bekannte Stimmungs- und Partyband „Die Habachtaler“, die samstagabends das oktoberfestlich geschmückte Festzelt zum Beben bringen wird. Sonntags begrüßt Sie ein lokaler Musikverein zum herzhaften Frühschoppen mit allerlei Leckereien aus der Festzeltküche. Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der Veranstaltungs-Homepage unter www.oktoberfest-lauterecken.de Männerchor Lauterecken/Heinzenhausen ASV Langweiler/Merzweiler A-Junioren: Samstag, 09.04.2016, 16:30 Uhr in Langweiler ASV - TuS Waldböckelheim 2. Mannschaft: Sonntag, 10.04.2016, 13:00 Uhr in Hoppstädten SG Perlbachtal 2 - ASV 2 1. Mannschaft: Sonntag, 10.04.2016, 15:00 Uhr in Hoppstädten SG Perlbachtal - ASV SG Perlbachtal Sportplatz Hoppstädten: Sonntag, 10.04.2016, 15.00 Uhr SG Perlbachtal : ASV Langweiler/Merzweiler B-Klasse Birkenfeld Ost Vorspiel 2. Mannschaft, 13.00 Uhr SG Perlbachtal II : ASV Langweiler/Merzweiler II C-Klasse Birkenfeld Ost PWV Lauterecken Einladung zur Jahreshauptversammlung 16.04.2016 um 19:00 Uhr in die Pfälzerwald Hütte Lauterecken 1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Bericht des Wanderwartes 6. Bericht der Wanderjugend 7. Wahl des 2. Vorsitzenden 8. Beitragserhöhung von 14,00 auf 16:00 € 9. Satzungsänderung §2 2.4 Neue Fassung 10.Verschiedenes Lauterecker Tafel Mitgliederversammlung Am Mittwoch, 27. April 2016 beginnt um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Dienstleistungszentrums in der Schulstraße 10 die turnusgemäße Mitgliederversammlung der Lauterecker Tafel statt, die als Verein Bedürftige in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und Meisenheim durch die Ausgabe von Lebensmitteln unterstützt. Neben den üblichen Regularien wie Berichten der Vorstandschaft steht eine Änderung der Satzung auf der Tagesordnung. Anträge sollten bis spätestens eine Woche vor der Versammlung an den ersten Vorsitzenden, Hans Habermann, Gartenweg 8, 67746 Merzweiler gerichtet werden. E-mail: [email protected] (mhz) Der Männerchor Lauterecken/Heinzenhausen lädt ein für Freitag, dem 8. April und 15. April 2016, 20.00 Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen zur Chorprobe für die musikalische Mitgestaltung beim Liedernachmittag am Sonntag, 17.04.2016 um 14.00 Uhr in der Königslandhalle in Hinzweiler. Alle Chormitglieder sind eingeladen. Landfrauen Lauterecken Donnerstag, 07.04.2016 um 19.30 Uhr Bürgersaal DLZ Kreativkurs Porzellan selbst gestalten Ref.: Rosemarie Schreck Bitte mitbringen: weißes Porzellan (Tassen, Teller usw.), Küchenrolle PWV Lauterecken Familienwanderung für Jung und Alt Am: Sonntag den 17. April 2016 Um: 09.30 Uhr Treffpunkt: Am Kreuz in Lauterecken Wanderung: Pfälzer Höhenweg Lauterecken - Wolfstein Rucksackverpflegung Strecke: ca. 13 km Rückfahrt mit dem Zug Führung: Familie Kriese u. Familie Fritz Gäste und interessierte Wanderfreunde, auch Nichtmitglieder, sind immer herzlich willkommen. Blutspenden in Lauterecken Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins. Am Dienstag, dem 19.4.2016 von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Janusz-Korczak-Schule, Schulstr. 14, Lauterecken. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Obst- und Gartenbauverein Lohnweiler e. V. Schnittkurs und Ehrungen in 2016 Im März führte der Obst- und Gartenbauverein Lohnweiler e. V. wieder seinen alljährlichen Schnittkurs von Obstbäumen durch. Der Vereinsvorsitzende, Wolfgang Michel, konnte wieder zahlreiche interessierte Teilnehmer an der Streuobstwiese in Lohnweiler begrüßen. Formatierungseingriffe sind wichtige Maßnahmen, damit Obstbäume hochwertige und regelmäßige Erträge bringen. Mit dem richtigen Schnitt kann man sowohl das Wachstum als auch die Fruchtbarkeit eines Baumes nachhaltig beeinflussen. Den Anwesenden wurden praxisgerecht die richtigen Methoden und Schnittregeln dargelegt. Ebenfalls wurden nützliche Pflegemaßnahmen sowie der fachgerechte Umgang mit den entsprechenden Werkzeugen erläutert. Rundschau - 12 - Bei den Schnittkursen des OGV Lohnweiler e. V. sind auch Nichtmitglieder stets willkommen. Ausgabe 14/2016 Kreativtreff Socken stricken - Bummerangferse Am 06.04.2016 findet ein Strickkurs unter der Leitung von Claudia Michel statt. Um 19.00 Uhr werden im Kreativtreff, Hauptstr. 69, Offenbach-Hundheim die Nadeln geschwungen und jeder, der Lust und Zeit hat kann hier erfahren, wie man eine Bummerangferse strickt. Die Teilnahme ist kostenlos, mitzubringen sind Wolle und ein passendes Nadelspiel. Am besten ist der Schaft schon vorgestrickt. Nähere Infos unter 063828125. Pfälzerwald Verein e.V. Ortsgruppe Offenbach-Hundheim Am Mittwoch, den 13.04.2016 geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Hohenöllen. Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 12:50 Uhr. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Hinweis auf unser Programm im April Der Obst- und Gartenbauverein e. V. verfügt über diverse Gerätschaften (Hochastschere, Hochastkettensäge, Spritzbehälter, etc.), die sich Vereinsmitglieder nach einer entsprechenden Unterweisung ausleihen können. Im Zuge der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung vom 26. Februar wurden die Mitglieder Gerhard Michel, Edgar Hübner und Ludwig Mannweiler (jeweils 60 Jahre Mitgliedschaft) sowie Kurt Brand und Ludwig Jung (jeweils 50 Jahre Mitgliedschaft) für Ihre langjährige Vereinstreue geehrt. „Blues comes to town“ Sonntag, 17. April 2016, 18.00 Uhr Ehemalige Synagoge Odenbach Denny Newman und Albert Koch spielen auf Die beiden virtuosen Musiker werden unter dem Titel „Blues comes to Town“ ein neues Programm vorstellen mit Blues-Klassikern und eigenen Songs. Denny Newman (Gitarre und Gesang), inzwischen in Odenbach zu Hause, stammt aus Großbritannien und ist ein international bekannter Künstler, der mit vielen Rockgrößen zusammengearbeitet hat. Unter anderem schuf er mehrere Songs für die „Manfred Manns Earth Band“. Auftritte im Fernsehen, wie „Rockpalast“ oder Auftritte bei Rock/und Bluesfestivals zeugen von großer musikalischer Qualität. Mit von der Partie ist der sympathische Musiker Albert Koch (Harmonika). In Kaiserslautern geboren und aufgewachsen begeisterte ihn schon sehr früh das Spiel auf der Mundharmonika. Als Jugendlicher entwickelte er dann seine Liebe zum Blues. Inzwischen ist er mit seiner Mundharmonika und seiner Musik international bekannt und europaweit auf Tourneen unterwegs. Eintrittspreise: Erwachsene 10 Euro, Jugendliche 8 Euro Das Konzert wird um 20.00 Uhr wiederholt. Durch beschränkte Sitzplatzkapazität bittet der Förderverein um Kartenreservierung. Tel. 06382993297 (Ursula Woehl) oder 0170-9078934 (Joachim Hübner) oder mit Email: [email protected] und in „Lena’s Kneipe“ in Odenbach. Musikverein Odenbach e.V. Jahreshauptversammlung Am 24. März 2016 fand die satzungsgemäße Jahreshauptversammlung des Musikvereins Odenbach e.V. im Probenlokal in Medard statt. Nach Begrüßung, Dankesworten und Rückblick, sowie Totenehrung durch die Vorstände, verlesen des Protokollbuches durch den Schriftführer sowie Bericht des Kassenwartes, Dirigenten und der Revisoren, wurde die Entlastung der Vorstandschaft und des Ausschusses beantragt und beschlossen. Als neuer Kassenwart wurde Jürgen Herrmann und als neuer Revisor wurde Tobias Knecht gewählt. Die Vorstände bedankten sich für den harmonischen Verlauf der Sitzung. Als vorgesehene Termine wurden das Wunnerfest Eschenau, der Kameradschaftstag, die Kerwen Obermoschel, Odenbach, Medard, Waldgrehweiler und Callbach, das Sommerferien-Programm der Verbandsgemeinde, Jubiläum Freiwillige Feuerwehr Odenbach, Brunnenfest Löllbach, die St.-Martins-Umzüge Odenbach/Adenbach, den Volkstrauertag Odenbach/Adenbach, die Weihnachtsmärke Medard, Odenbach, Kaiserslautern, die Weihnachtsfeier, sowie die musikalische Rundreise am Heiligen Abend bekannt gegeben. Die meisten Proben im Jahre 2015 besuchte Axel Knecht, Günter Schnepp und Helmut Schneider (Odenbach). Nähere Informationen finden Sie unter mv-odenbach.jimdo.com. Im April bieten wir folgende Kurse an: Donnerstag, 07.04.16, 20.00 Uhr: Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche Treffpunkt: Gemeinde- und Feuerwehrhaus in Offenbach-Hundheim Referentin: Beate Fritsch Bitte Teller und Besteck mitbringen! Mittwoch, 13.04.16, 14.00 Uhr: Vortrag: Hilfe bei Problemfüßen Arbeit der Padologin Kreisveranstaltung im Gasthaus Born in Bedesbach Referentin: Kerstin Maué Dienstag, 19.04.16, 19.00 Uhr: Vortrag: Mediterrane u. einheimische Kräuter - Aufbau einer Kräuterschnecke Kreisveranstaltung im Hotel-Restaurant Reweschnier, Blaubach Referentin: Tanja Both Vorherige Anmeldung erforderlich! Donnerstag, 21.04.16, 20.00 Uhr: Kegelabend Treffpunkt: Gasthaus Obst. Landfrauenverein Relsberg Wir laden ganz herzlichen zu unserem Kurs: Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche mit Dagmar Frohnhöfer am Dienstag, 12.04.2016, 19.00 Uhr in die Dorfgemeinschaftshalle Relsberg, ein. Außerdem findet am Dienstag, 10.05.2016 ab 19.00 Uhr ein Vortrag der Milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft (MILAG) mit Verkostung in der Dorfgemeinschaftshalle Relsberg statt. Frau Schappert wird über das Thema: Milch - Mythen und Fakten Wissenswertes über Milchmärchen, Pfiffiges Fingerfood mit Milch und Käse - referieren. Zu unseren Veranstaltungen sind wie immer auch Gäste aus Nachbarvereinen und interessierte Mitbürger herzlich willkommen. Für den Vortrag am 10.05.2016 bitten wir um Anmeldung bis 07.05.2016 unter Tel.: 06363 402220. Über viele Teilnehmer/innen würden wir uns sehr freuen. RCV Rutsweiler Bayrischer Frühschoppen am Sonntag, 17.04.2016 ab 11.00 Uhr im Bürgerhaus Rutsweiler Hausgemachter Obazder Brezeln Weißwurst Livemusik: „Die Zwei für alle Fälle“ Ab 12.00 Uhr frisch vom Grill: Haxen und Bayrischer Bauch! Nur auf Vorbestellung! Bis 09.04.2016 unter 06304-5423. Landfrauen St. Julian Donnerstag, 07.04.2016, 13.30 Uhr Wir besuchen die Kläranlage in Lauterecken um 13.30 Uhr und lassen uns die Arbeitsweise der Anlage erklären. Den Nachmittag lassen wir in Wiesweiler im Glantalstübchen ausklingen. Anmeldung bitte bis 01.04.2016 bei Inge Allmang, Tel.: 7363. Donnerstag, 14.04.2016, 19.30 Uhr DGH St. Julian Kochkurs mit Frau Albert Thema: Marmeladen selbst gemacht. Bitte Teller und Besteck mitbringen. Rundschau - 13 - Nachwuchsorchester der Königsland Swingband in Wolfstein Am Samstag, den 09.04.2016 und am Samstag, den 16.04.2016 jeweils ab 16.00 Uhr finden die Proben für das Nachwuchsorchester der Königsland Swingband in Wolfstein in unserem Proberaum (alte Schule am Rathausplatz) statt. Alle interessierte Nachwuchsmusiker sowie alle Wiedereinsteiger sind herzlich willkommen! www.koenigsland-swingband.de Kontakt: Tina Becker (1. Vorsitzende) 06304-3489915 in unserem Proberaum (alte Schule am Rathausplatz) statt. Alle interessierte Nachwuchsmusiker sowie alle Wiedereinsteiger sind herzlich willkommen! www.koenigsland-swingband.de Kontakt: Tina Becker (1. Vorsitzende) 06304-3489915. Musikverein Wolfstein Einladung zur Generalversammlung des Musikvereins Wolfstein e.V. Am Samstag, den 16. April 2016 um 19:00 Uhr im Probenraum in 67752 Wolfstein, Rathausplatz 1. Tagesordnungspunkte 1) Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden 2) Bericht des Spielleiters 3) Bericht des Kassenwarts 4) Bericht der Kassenprüfer 5) Entlastung der Vorstandschaft 6) Neuwahl des Kassenwartes 7) Wünsche und Anträge 8) Sonstiges Anträge müssen spätestens 4 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Vorstandschaft eingereicht worden sein. Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Infoveranstaltung Ortsumgehung der B 270 Olsbrücken Am Donnerstag, dem 07.04.2016 um 19.00 Uhr findet für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Realisierungsstand der Ortsumgehung der B270 Olsbrücken im Hotel Reckweilerhof, Reckweilerhof 8, in Wolfstein statt. Der Bundestagsabgeordnete Xaver Jung informiert über das Projekt und steht für Fragen zur Verfügung. 52. Veranstaltung der SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V. Ausgabe 14/2016 Für die musikalische Umrahmung sorgt das Mittelstufenorchester der Kreismusikschule Kuseler Musikantenland unter der Leitung von Christine Rutz. Frau Bonnert aus Rammelsbach wird mit einigen Sitztänzen dafür sorgen, dass auch die anwesenden Gäste in Bewegung kommen. Die AG Fairer Handel wird mit einem Informations- und Verkaufsangebot anwesend sein. Und ein Büchertisch vom „Verlag am Birnbach“ bietet die Möglichkeit, religiöse Literatur zu kaufen. Für Kuchen und Kaffee ist auch gesorgt. Allgemeine Nachrichten Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Frischluft muss rein - aber wie? In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden - das weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht - weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und Sauerstoff zum Atmen rein. Daher muss bei der Neubauplanung frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie der Luftwechsel sichergestellt werden soll. Die Fensterlüftung ist die kostengünstigste Lösung - erfordert aber aktives Mitdenken, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen. Oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht. Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teurer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Bei regelmäßiger Reinigung bzw. dem Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Anmeldung unter: (0631) 92881. Termin: Donnerstag, den 14. April 2016 Die SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V. lädt zu ihrer 52. Veranstaltung, für Donnerstag, den 14. April 2016, Mitglieder, Patienten und interessierte Gäste wieder herzlich ein. Das Treffen findet um 18.00 Uhr, im „Martin-Luther-Haus“, in 55743 Idar-Oberstein-Nahbollenbach, in der Rechstraße 6, statt. Als Referent wird der Chefarzt für Urologie und ärztliche Direktor aus dem Marien-Krankenhaus in Bergisch Gladbach, Herrn Dr. Stefan Machtens, die Selbsthilfegruppe besuchen. Herr Dr. Machtens wird zum Thema: „Brachytherapie, beim lokal begrenzten Prostatakarzinom“ sprechen und diese Form der Strahlentherapie vorstellen. Psychose-Seminar für Interessierte aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung Eine Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und Behandler trifft sich am Donnerstag, 14. April 2016 um 18.30 Uhr in den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden jeden zweiten Donnerstag im Monat von 18.30 bis 20.30 Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Kaiserslautern Brigitte Reichle, Tel.: 0631/5349-2201 E-Mail: [email protected] Dekanatsfrauentag des Prot. Dekanates Kusel Einladung Samstag, 23.04.2016, 14.00 Uhr in der Turnhalle in Rammelsbach. Sie erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Die Andacht gestaltet Frau Annekatrin Schwarz, stellvertretende Leiterin der Arbeitsstelle Bildung und Gesllschaft der Prot.Landeskirche der Pfalz. Das EKHN (Evangelisches Kabarett Heiterkeit und Niedertracht) mit den Kabarettistinnen Ute Niedermayer und Antonia Jakob präsentieren ihr Programm „Absurdistan bei Kirchens“. Nulltoleranzstrategie bei Angriffen gegenüber kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Der GStB hat eine Grundsatzerklärung zur zunehmenden Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes unterzeichnet. So wie die Bürgerinnen und Bürger zu Recht Schutz und Sicherheit vom Staat erwarten, müssen auch die Menschen, die für diesen Staat in den Verwaltungen arbeiten, vor Übergriffen wirksam geschützt werden. Wenn Feuerwehrleute, andere Rettungskräfte oder Angestellte z.B. in Bürgeroder Sozialämtern beleidigt, tätlich bedrängt oder sogar verletzt werden, muss das Prinzip der Nulltoleranz nicht nur beschworen, sondern konsequent angewandt werden. Rundschau - 14 - Ausgabe 14/2016 Gartenarbeiten aller Art Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage. Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, Mähen, Säen, Vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage, preiswert und professionell. & 06303 - 87617 od. 0176 - 64617164 Öl-/ Wir empfehlen TORO: Emrich GmbH Motoren- und MaschinenReparatur-Werkstätte Vertretungen mit Kundendienst Sauerwiesen 26 / Gewerbegebiet 67661 Kaiserslautern (Siegelbach) Tel.: 06301/ 8082-83 • Fax: 32824 Erfolg Beruf Schlosserei · Kleinstahlbau Balkonkonstruktion · Geländer Treppen · Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir b e Sie g raten erne! Friedhofstr. 6 · Tel. (06385) 870, Fax 5696 · 66879 Fockenberg-Limbach Teppich BIO-Handwäsche Zukunft Zähler und interviewer für dB-Züge aB/an KuSel Wir suchen ab April 2016 Zähler und Interviewer zu Tagesrandzeiten auf Honorarbasis für Fahrgasterhebungen in Zügen der DB. Weitere Infos/Bewerbung kostenlos auf www.econex.de/jobs. Kennwort: „Projekt 1664“ Wir suchen eine/n zuverlässige/n Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel. 06306-9925977 od. 0176-32285289 od. 0631-65034072 www.tip-top-teppich.de Kunst & Teppich Mehrdad Zeitungszusteller/in für die Verbandsgemeinde Lauterecken in Glanbrücken Rundschau hAllo! Ich berate Sie gerne... für das Glan- und Lautertal bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen, Privat- und Geschäftsanzeigen Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de 0 63 03 / 28 44 0 63 03 / 12 83 01 51 / 16 30 54 16 E-Mail: [email protected] Birkenstraße 27, 67681 Sembach W E rb unG Telefon: Fax: Mobil: d ur ch rudi Anspach E rf o lG r Eic h Sie sind jede Woche am Mittwoch für uns tätig. Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt monatlich. Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt. Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail: [email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713 oder 06502 / 9147-716 Europaallee 2 • 54343 Föhren Rundschau - 15 - DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB Toppreis-Aktion: 100 m2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindeckung in BRAAS od. Tonziegel, nur 3990 €. Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50 €, Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.Z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH Tel. 06361-915886 • Fax 06361-459586 • E-Mail: [email protected] Ausgabe 14/2016 Krankenfahrten Norbert Krennrich seit 2006 • Strahlentherapie • Dialyse • Chemotherapie • ambulante OP Fragen? Tel. 06363 - 5533 • Mobil: 0179 - 8620167 67700 Niederkirchen • Auf der Schanz 3 DER PLAYOFF SPIELTAG: vs. VFL KIRCHHEIM KNIGHTS 10.04.2016 - 17:00 Uhr ARENA TRIER Tickets: 0651 9790777 Sandra Köhler Beratungsstellenleiterin Hauptstraße 63 · 67759 Nußbach Tel.: (06364) 175 00 22 www.koehler.aktuell-verein.de Wir beraten Mitglieder gemäß § 4 Nr. 11 StBerG. KDK Krankenfahrten Dirk Krennrich • • • • • Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten 67700 Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. (0 63 63) 99 43 89 Chemofahrten [email protected] Personenbeförderung Mobil 0170 eigene Rollstühle • Krankenhaus-Einlieferungen • Ambulante OP's 8 84 76 97 www.krankenfahrten-niederkirchen.de Gestaltung: agentur-kuehnen.de Wir erstellen Ihre Steuererklärung! Rundschau - 16 - Ausgabe 14/2016