Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2011

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2011
www.aerzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 66. Jahrgang | Gentner Verlag
07 | 2011
Egal ob Sie eine Stelle anzubieten
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Werktag des Vormonats
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Ä
rzteblatt
Baden-Württemberg
Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag
www.aerzteblatt-bw.de | Telefon 0711/63672-827 /-861| Fax 0711/63672-760
01 | 2009
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert auf der
­Titelseite „Fantastische Anatomie“ von
Prof. Dr. med. Milan Klima:
Der ­Eisprung
Der Künstler gewährt uns einen etwas idealisierten Blick in das Lumen eines ovariellen
Follikels, in dem gerade der Eisprung stattfindet. Das Gemälde entführt den Betrachter
damit von den Dimensionen des Mikrokosmos in die unendliche Welt des Makrokosmos. Links oben ist ein Eierstock mit dem
Eileiter dargestellt. Auf der rechten Seite sieht
man die verschiedenen Reifungsstadien der
Eizelle in den Eifollikeln und einen stark
schematisierten Gelbkörper.
Die Baden-Württembergische Bank
(BW-Bank) ermöglicht auf der Titelseite des
Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den
menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen
und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit
ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre
Beratungsspezialisten für Heilberufe seit
vielen Jahren kompetente Unterstützung
und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist
mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen
vor Ort. Beispielsweise in Ravensburg
berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Stefan Wahl (Tel. 0751/375137, Fax - 150) kompetent und umfassend.
Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.
bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 0711/124-49095.
380Krebsinformation
hat eine Nummer
07 | 2011
Vermischtes
386Arbeitszufriedenheit
und Burnout bei Ärzten
am Hochrhein
Kammern und KV
381Evaluation der Weiterbildung:
„Krasse Verhältnisse“
381Präsidenten-Hotline
382Seminar:
Forderungsmanagement
382Wende in der
Honorarpolitik
382AD(H)S-Vertrag erfolgreich
386Nicht an Frühförderung sparen
387Neues von der
Versorgungsanstalt
38725 Jahre Onkologischer
Schwerpunkt Stuttgart
388Jubiläum für die Tübinger „Med“
388Kunst und Kultur
389eGK: Am Versicherten vorbei
389Katastrophenmedizin
389Exzellente Lehre
in der Medizin
389Neuer EDJ-Präsident
Veranstaltungsübersicht
383Qualitätssicherung
Anästhesiologie
383Die Chance der ersten Monate
390
Bekanntmachungen
392
Impressum
401
384Hautkrebs-Screening
384Sicherheitslücke bei eGK?
Wirtschaft
Leserbefragung:
Gewinner stehen fest
Chefredaktion und Verlag des Ärzteblattes
Baden-Württemberg danken allen Lesern,
die sich im Mai und Juni an der OnlineUmfrage beteiligt haben. Gleichzeitig gratulieren wir allen Gewinnern der Verlosung
von 50 Beckett-Thriller, denen das Buch
­inzwischen zugestellt wurde.
385Neues aus der Finanzwelt
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart, und der Bezirksärzte­
kammer Nordwürttemberg, Stuttgart, bei
ÄBW 07 • 2011
379
Editorial
Vor 25 Jahren wurde der Krebsinformationsdienst im DKFZ gegründet
Krebsinformation hat eine Nummer
K
Prof. Dr. Otmar D. Wiestler
ostenlos, unabhängig, wissenschaftlich fundiert und aktuell:
Der Krebsinformationsdienst ist
für viele Menschen mit Fragen zu
Krebs Wegweiser im Informationsdschungel. Er hilft, Informationen zu
bewerten und sie für die eigene, individuelle Situation einzuordnen, am
Telefon, per E-Mail und im Internet.
Was 1986 mit wenigen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen als reiner Telefondienst begann, hat sich längst zu
einem multimedialen Informationsservice weiterentwickelt, der sich an
unterschiedliche Zielgruppen richtet.
Bereits 1999 ergänzte der KID sein
Angebot durch einen umfassenden
Internet-Auftritt. Seit 2001 können
Anfragen auch per E-Mail geschickt
werden. Seit dem Jahr 2006 schließlich gilt: Krebsinformation hat eine
Nummer: Unter der kostenfreien Rufnummer (08 00) 420 30 40 ist der
Dienst seither an sieben Tagen die
Woche von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
32 774 Anfragen hat das KIDTeam im vergangenen Jahr individuell beantwortet, außerdem gab es
über 70 Millionen Zugriffe auf die
Internetseiten des KID. Das veranschaulicht den enormen Bedarf an
hochwertiger und unabhängiger
Krebsinformation. Dabei hat sich die
Art der Fragen über die Jahrzehnte
verändert. Am Anfang stand die Suche nach einer ersten Information im
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Mannheim
veranstaltet ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 27. Juli 2011 (18.00 Uhr)
BW-Bank Heidelberg, Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Information und Anmeldung:
BW Bank Mannheim, Herr Stefan Leinthaler,
Telefon (06 21) 4 28-7 71 99, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Vordergrund. Heute suchen die KIDNutzer oft Hilfe beim Beurteilen der
Wertigkeit und Qualität ihrer umfangreichen Vorinformation, um sie für die
individuelle Situation einzuordnen.
Auch wenn immer mehr Menschen
KID-Internetseiten nutzen, steht doch
der Wunsch nach einem vertrauensvollen Gespräch nach wie vor im
Vordergrund, das aber, wie die KIDMitarbeiter ausdrücklich betonen,
keinesfalls das Beratungsgespräch
mit dem Arzt ersetzen darf.
Wer wendet sich mit welchen
Anliegen an den Krebsinformationsdienst? Frauen stellen mit 65 Prozent
die große Mehrheit der Nutzer. Nicht
überraschend ist daher, dass seit der
Gründung des KID Brustkrebs die
Themen-Rangliste anführt – mit heute einem Fünftel aller Anfragen. Dabei
ging es von Anfang an überwiegend
um Fragen nach Therapien, die heute
wesentlich vielschichtiger und individualisierter sind als noch vor 25 Jahren. So gibt es etwa seit der Markteinführung des Antikörpers Trastuzumab
viel Erklärungsbedarf: Warum ist er
nicht für jede Patientin geeignet?
Warum ist vor der Verordnung eine
spezielle Untersuchung einer Tumorprobe erforderlich?
Die Vielfalt an therapeutischen
Optionen verlangt den Frauen viele
Entscheidungen ab: Die Patientinnen
werden von ihren Ärzten in der Regel
gut informiert, fühlen sich dann aber
oft mit all den Informationen allein
gelassen. Das ausführliche Gespräch
mit einer KID-Mitarbeiterin hilft ihnen, für sich selbst eine gute Lösung
zu finden.
Bei Männern ist der große Informationsbedarf zum Thema Prostatakrebs nicht allein der Häufigkeit der
Erkrankung geschuldet: Bei kaum einer anderen Krebsart müssen Betroffene so viele schwerwiegende Entscheidungen treffen. Beim Prostatakrebs fällt besonders auf, dass sich
Männer bereits in einer sehr frühen
Phase der Erkrankung an den KID
wenden. Oft sogar schon, wenn bei
einem erhöhten PSA-Wert erst ein
Krebsverdacht vorliegt.
Auch Menschen, die nicht selbst
erkrankt sind und auch nicht für er-
krankte Angehörige recherchieren,
nutzen das KID-Angebot – sie informieren sich hauptsächlich über Prävention und Früherkennung. Hierfür
ist das Internet ein ideales, niederschwelliges Angebot.
Der Dienst wird heute vom Bundesministerium für Bildung und Forschung institutionell gefördert und
zum Nationalen Referenzzentrum für
Krebsinformation ausgebaut. Dank
der langfristig gesicherten Finanzierung kann der KID heute ausreichend
offene Leitungen anbieten, um die
Nachfrage zu bedienen.
2010 richtete der Krebsinforma­
tionsdienst außerdem eine Außenstelle am Universitäts KrebsCentrum
Dresden ein, um das Angebot zu erweitern. Als Nationales Referenzzentrum für Krebsinformation setzt der
KID noch stärker als früher auf internationale Vernetzung mit Informa­
tionsdiensten anderer Länder.
Das KID-Team entwickelt sein Angebot ständig weiter: Ein eigener Informationsservice für medizinische Fachkreise ist in Vorbereitung. Außerdem
erarbeiten die Mitarbeiterinnen Informationsformen in einfacher Sprache,
die auf die Bedürfnisse von Menschen
zugeschnitten sind, die bislang aufgrund ihrer Bildungssituation kaum
Zugang zu Krebsinformation haben.
Für die Zukunft erwarten wir eine
weiter steigende Nachfrage nach
den Angeboten des Krebsinforma­
tionsdienstes: Die Fortschritte in
Forschung und Medizin machen
Krebs zunehmend zu einer behandelbaren, chronischen Erkrankung. Das
bedeutet, dass Patienten über einen
langen Zeitraum hinweg einen hohen Bedarf an unabhängiger Information nach bester verfügbarer Evidenz haben. Der KID, angesiedelt am
Deutschen Krebsforschungszentrum
mit seinem breiten Forschungsspektrum, ist für diese Menschen ein
idealer Begleiter.
Prof. Dr. Otmar D. Wiestler
Vorstandsvorsitzender
Deutsches Krebsforschungszentrum
Weitere Infos:
C
www.krebsinformationsdienst.de
Kammern und KV
Interview mit einem Assistenten zur Evaluation der Weiterbildung
„Krasse Verhältnisse“
D
ie zweite Runde der „Evalua­
tion der Weiterbildung” läuft
auf Hochtouren. Assistenten
sollten spätestens jetzt ihre Weiterbilder bitten, sie zur Teilnahme am
Projekt anzumelden. Allerdings sind
manche Assistenten noch zurück­
haltend oder wollen sich gar nicht an
der Befragung beteiligen. ÄBWChefredakteur Dr. Oliver Erens fragte
daher einen angehenden Chirurgen,
der bereits zum zweiten Mal teil­
genommen hat, nach seinen Erfahrungen.
wurden beispielsweise auch einzelne
Kurse im Rahmen der Dienstzeit ermöglicht und gefördert.
Meine negativen Erlebnisse wünsche ich keinem anderen Assistenten.
Durch die Weiterbildungs-Evaluation
und die Veröffentlichung der Ergebnisse kann sich künftig jeder im Voraus informieren, welche Abteilungen
die Weiterbildung ernst nehmen und
welche man lieber meiden sollte.
Warum sind Sie vom Projekt
„Evaluation der Weiterbildung“
überzeugt?
Seit vier Jahren rotiere ich durch
verschiedene Weiterbildungsstellen.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Abteilungen sind riesig, teilweise herrschen krasse Verhältnisse: In
einem Fall war nicht nur die Arbeitsbelastung enorm, es wurden sogar
keinerlei Überstunden erfasst. Auch
einen Freizeitausgleich gab es nicht.
Faktisch fand keinerlei gezielte Weiterbildung statt, sondern neben allen
Diensten musste ich mir im Eigenstudium einzelne Weiterbildungsinhalte
aneignen. Sehr positiv waren meine
Erlebnisse hingegen in einer Abteilung, wo der Weiterbilder gut organisierte und einen Oberarzt als Mentor
für die Assistenten einsetzte. Hier
Weiterzubildende können ab
dem 1. August auch unab­hängig
vom Weiterbildungsbefugten
an der Evaluation teilnehmen,
wenn sie sich über die Homepage der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
(www.aerztekammer-bw.de)
mit einem Online-Formular anmelden. Einen Monat später –
am 31. August – müssen die
Weiterzubildenden ihren Fragebogen abgesendet haben.
Alle Fragen zum Projekt
„Evaluation der Weiterbildung“
­beantwortet gerne die Hotline
der Landesärztekammer: ­
Telefon (07 11) 7 69 89-4 28.
Wie reagieren die Weiterbilder
auf diese Auswertungen?
Als im vergangenen Jahr die Ergebnisse veröffentlicht wurden, hat
sich mein damaliger Chef mit allen
Weiterbildungsassistenten zusammengesetzt. Wir hatten ja gefürchtet,
dass er uns eine Standpauke halten
würde, weil er nicht ganz optimal
weggekommen war. Stattdessen
nahm er die Beurteilung sehr ernst
und hat uns seither ganz anders behandelt. So entwickelte er beispielsweise einen konkreten Plan für interne Weiterbildungen und hielt regelmäßige Kolloquien ab. Da hat sich für
uns die Teilnahme an der Befragung
wirklich gelohnt!
Was denken Sie über den Fragebogen, der bei der Evaluation
zum Einsatz kommt?
Ich persönlich hatte keine Probleme damit. Die Fragen sind gut
strukturiert und widmen sich beispielsweise der Lern- und Führungskultur oder der Arbeitssituation. Man
bewertet diese Komplexe mit Schulnoten von 1 bis 6 online am Rechner.
Aus meiner Erfahrung rentiert sich die
dafür investierte Zeit – für einen
selbst, aber auch für nachkommende
Assistenten.
Der Weiterbildungsbefugte einer
Kollegin hat übrigens seine Assistenten gar nicht über die „Evaluation“ informiert, um einer negativen
Beurteilung zu entgehen. Meine Bekannte hat sich dann bei der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
schlaugemacht: Dort wird ab 1. August ein Formular auf der Homepage
stehen, mit dem Assistenten auch
direkt an der Befragung teilnehmen
können. Eine gute Möglichkeit für
alle, deren Chef das Projekt nicht aktiv
unterstützt.
PräsidentenHotline
D
ie erste „Telefonsprechstunde“ von
Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever
wurde gut angenommen; zahlreiche
Kammermitglieder nutzten die Gelegenheit
zur direkten Kontaktaufnahme. Am 19. Juli
wird der Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wieder von 12.00 bis
14.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein.
Rufen Sie an!
Kammern und KV
Seminar zu Mahnung und Beitreibung offener Rechnungen
Forderungsmanagement
D
as Seminar der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
soll den praktischen Umgang
mit offenen Rechnungen in einer
Arztpraxis aufzeigen und optimieren.
Aufgrund der Aktualität zum Jahresende wird besonders auf die Problematik der Verjährung eingegangen,
und es werden Wege aufgezeigt, wie
Sie diese bei Ihren Arztrechnungen
verhindern können.
Gemeinsam werden sinnvolle
Mahnläufe, verschiedene Formu­
lierungsmöglichkeiten des Mahn-
schreibens sowie zwingende Rechnungsinhalte besprochen. Auch wird
aufgezeigt, wie Praxismitarbeiter/innen in diversen Situationen mit Patienten im Zusammenhang mit offenen
Rechnungen umgehen sollten. Hier
wird insbesondere die Vereinbarung
von Ratenzahlungen vertieft.
Führt dies alles nicht zum gewünschten Erfolg, ist an den gerichtlichen Mahnbescheid zu denken. Gemeinsam wird in einem Workshop ein
gerichtlicher Mahnbescheid erstellt.
Hierbei werden einzelne Problemstel-
lungen sowie Verfahrensabläufe besprochen. Zudem werden die wichtigsten Vollstreckungsmöglichkeiten
mit diversen Beispielen und Mustertexten erarbeitet. Auch wird auf die Kosten
und Risiken eingegangen, wenn Sie
beabsichtigen, offene Rechnungen an
einen Dienstleister (z. B. Rechtsanwalt,
Inkassounternehmen) abzugeben.
Die Veranstaltung findet statt am
Mittwoch, 14. September 2011, von
14.00 bis 19.30 Uhr in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart. Zielgruppe sind
Ärzte aller Fach­richtungen, Medizinische Fachangestellte und Abrechnungspersonal. Der Teilnehmerbeitrag
beträgt 45 Euro. Anmeldung bei Melina
Hutta, Telefon (07 11) 7 69 81-5 62, Fax
-500, E-Mail: [email protected]
Baden-Württemberger Weg: „Was sich selektiv bewährt, ist kollektiv gut“
Wende in der Honorarpolitik
M
it einem Sonderrundschreiben wandte sich der Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg Ende Juni (kurz vor Drucklegung dieser
Ausgabe) an seine Mitglieder: Demnach hat die neue KVBW-Führung
nach nur sechs Monaten bereits begonnen, einen landeseigenen Weg in
der Honorarpolitik erfolgreich umzusetzen. Man werde durch eine klare
Struktur und Vertragspolitik für mehr
Mittel zur Patientenversorgung sorgen. So konnte in bereits abgeschlos-
senen innovativen Selektivverträgen
aufgezeigt werden, dass im System
deutliche Ressourcen für mehr ärztliches Honorar vorhanden sind. „Es gilt
nun, diesen ersten Schritt weiter zu
entwickeln“, so KV-Chef Dr. Norbert
Metke. „Für diesen Baden-Württemberger Weg mit einem honorarpolitische Modularsystem sind wir angetreten und werden ihn konsequent
gehen. Dafür wollen wir eine innovative kollektivvertragliche Honorarpolitik umsetzen, die u.a. eine Ausbudgetierung von Leistungen mit fester
Wegweisend und seiner Zeit voraus
AD(H)S-Vertrag erfolgreich
Z
Der Zappelphilipp
(Zeichnung von Heinrich
Hoffmann, 1844)
382
wei Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages zur besseren
Versorgung von Patienten mit
einem
Aufmerksamkeitsdefizit(Hyperaktivitäts-)Syndrom (AD(H)S)
haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine positive Bilanz gezogen. Der Vertrag habe sich bewährt
und sei sowohl von den Patienten als
auch von den Ärzten gut angenom-
ÄBW 07 • 2011
men worden. Nicht zuletzt habe sich
die Versorgung von Patienten mit
AD(H)S in Baden-Württemberg deutlich verbessert.
Der AD(H)S-Vertrag war 2008 in
der Vertragswerkstatt der KBV kon­
zipiert und ein Jahr später von
der KVBW als bislang einziger KV
in Deutschland umgesetzt worden.
Beteiligt sind die Verbände der
­Kinder- und Jugendpsychiatrie, der
Kinder- und Jugendärzte sowie die
Vergütung und enthält. Die Mittel
dafür wollen wir, wie bei den Selektivverträgen, aus Umschichtungen
etwa im Bereich der rationellen Pharmakotherapie erwirtschaften. Zudem
werden wir die asymmetrische Honorarverteilung zu Gunsten BadenWürttembergs fortsetzen und stehen
für eine Harmonie mit den Selektivverträgen. Denn was sich selektiv
bewährt, ist kollektiv gut.“
Weitere Infos:
www.kvbawue.de
C
Deutsche Psychotherapeutenvereinigung, außerdem die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg. Etwa
1600 Kinder und Jugendliche waren
im ersten Quartal 2011 eingeschrieben; gleichzeitig haben 197 Ärzte
und Psychotherapeuten an der
interdisziplinären Versorgung teil­
genommen.
Ziel des Vertrages ist es, betroffenen Familien einen niederschwelligen Zugang mit klaren Behandlungswegen und festen Ansprechpartnern zu bieten. Gleichzeitig soll
ein koordinierter Ressourceneinsatz
die Wartezeiten auf geeignete Therapieplätze reduzieren.
Kammern und KV
Landesärztekammer Baden-Württemberg betreibt bundesweites Projekt
Qualitätssicherung Anästhesiologie
D
ie Landesärztekammer BadenWürttemberg führt seit Anfang des Jahres eine bundesweite, externe Qualitätssicherungsmaßnahme in der Anästhesiologie
durch. Der Berufsverband Deutscher
Anästhesisten und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin finanzieren das Projekt. Die Datenauswertung wird nach
Vorgaben einer Fachgruppe von
einem akkreditierten Auswertungsinstitut (AQAI GmbH) durchgeführt.
Seit mehr als zwanzig Jahren gibt
es die externe Qualitätssicherung in
der Anästhesiologie. Sie erlaubt einen
institutionsübergreifenden Vergleich
der Anästhesiequalität, vor allem hinsichtlich der Prozess- und Ergebnisqua-
lität. Die Landesärztekammer BadenWürttemberg hat seit 1999 die„Externe
Qualitätssicherungsmaßnahme Anästhesiologie in Baden-Württemberg“
durchgeführt. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wird die Kammer im
bundesweiten Projekt eine transparente Gegenüberstellung aller Einrichtungen – Kliniken für Anästhesie, Anästhesieabteilungen in Versorgungszentren, ambulante Einrichtungen und
niedergelassene Anästhesisten – vornehmen. Die erhobenen Daten sollen
unter anderem einen wesentlichen
Beitrag bei der Erstellung des jährlichen Patienten-Sicherheitsreports
leisten, wie er in der Helsinki Declaration for Patient Safety für jede Anästhesieabteilung gefordert wird.
Qualitätssicherung kann nur durch
den engagierten Einsatz vieler Ärzte
gelingen und dadurch letztendlich das
Ziel einer optimalen Versorgung aller
Patienten erreichen. Daher sind alle
anästhesiologischen Einrichtungen –
sowohl stationär als auch ambulant –
zur Teilnahme an dem Projekt aufgerufen. Ausführliche Informationen sind
auf der Website der Landesärztekammer zu finden (www.aerztekammerbw.de, dann Themen A-Z/Qualitätssicherung/Kerndatensatz). Weitere Auskünfte erteilt Dr. Irene Dick von der
Ab­teiltung Fortbildung und Qualitäts­
sicherung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Telefon (07 11)
7 69 89-47, Fax -82, E-Mail: irene.
[email protected]
Multiplikatorenschulung der Landesärztekammer für Kinderärzte
– gesunde Kinder“ oder jetzt neu „Lernprogramm Baby-Lesen“ durchzuführen. Es werden fachliche, didaktische
sowie haftungs- und datenschutzrechtliche Kenntnisse vermittelt.
Die Kosten für die Schulung übernimmt die Ärztekammer. Die Schulung dauert eineinhalb Tage; die erste
findet vom 7. bis 8. Oktober 2011 in
Stuttgart statt, die nächste voraussichtlich im Januar 2012. Weitere Informationen, Programm und Anmeldeformular erhalten Sie bei der Landesärztekammer, Frau Mangold,
Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon
(07 11) 7 69 89-24, Fax -82, E-Mail:
[email protected]
Die Chance der ersten Monate
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Medium:
Ärzteblatt Baden-Württemberg
ie gesundheitliche
und seelische
Bewältigung von EntFormat:
1/4 Seite
/ 185 x 62 misslingende
mm
Farbe: Entwicklung schwarz
von Säuglingen wicklungsaufgaben. Ihr Auftreten wird
D
und Kleinkindern wird entschei-
LABOR3
dend dadurch beeinflusst, wie Eltern
Tel.
50584-31
sich 0331
im Umgang
mit ihnen verhalten.
Fax.
50584-39
Frühe0331
Regulationsprobleme
und -stö-
rungen, die sich in exzessivem Schreien,
Daten
per mail Fütter- und GedeihSchlafstörungen,
störungen sowie Klammern, Trotzverhalten und aggressiv-oppositionellem
Verhalten zeigen, sind Beispiele für die
auf 15 bis 30 Prozent geschätzt.
In Zusammenarbeit mit der Universität Ulm bietet die Landesärztekammer ab sofort Multiplikatoren-Schulungen für Kinderärzte an. Hierbei
werden die Ärzte in die Lage versetzt,
eigenständig Fortbildungen zur Anwendung des Inventars „Die Chance
der ersten Monate: Feinfühlige Eltern
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Zurück ins Leben
Beratung und Information
0800 32 22 32 2
(kostenfrei)
Sofortaufnahme – auch im akuten Krankheitsstadium.
Hochintensive und individuelle Therapien für
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.
Wir helfen bei der Klärung der Kostenübernahme.
Unsere privaten Akutkrankenhäuser:
Schwarzwald, Weserbergland,
Berlin/Brandenburg
www.oberbergkliniken.de
ÄBW 07 • 2011
383
Kammern und KV
Sind Sie schon mit dabei?
Hautkrebs-Screening
A
m 1. Juli 2008 ist die Früh­
erkennungsuntersuchung auf
Hautkrebs nach dem Beschluss des Bundesministeriums für
Gesundheit in die vertragsärztliche
Versorgung aufgenommen worden.
Seither können alle hausärztlich
­tätigen Fachärzte für Allgemein­
medizin, Internisten, Praktischen
Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Fachärzte für Haut- und
Geschlechtskrankheiten das Hautkrebs-Screening durchführen und
abrechnen, sofern sie an der vertrags­
ärztlichen Versorgung teilnehmen
und eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorweisen können. Voraussetzung für die Genehmigung ist die
erfolgreiche Teilnahme an einem von
der KBV zertifizierten achtstündigen
Fortbildungsprogramm. Diese Fort-
Zur Sache,
Herr Präsident!
Am Dienstag, 19. Juli 2011, ist der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, zu Gast in
der ­Kreis­ärztschaft Ravensburg und stellt sich den Fragen der
Kammer­mitglieder. Beginn der ­Veranstaltung ist 20.00 Uhr
im Best Western Parkhotel
(Abt-­Hyller-Straße 37-39, 88250 Weingarten).
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bildung führt die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Form einer
Blended-Learning Fortbildung durch.
Vier Stunden sind für diese Online­
bearbeitung und vier Stunden für
eine Präsenzveranstaltung vor Ort
vorgesehen.
Zur Teilnahme besuchen Sie im
Internet den Link www.baek-nw.iliasnet.de und loggen sich unter „Neues
Benutzerkonto registrieren“ ein. Entscheiden Sie sich für die Teilnahme an
einem der Kurse, bitten wir Sie, die
Kursgebühr in Höhe von 150,00 Euro
auf das dort angegebene Konto zu
überweisen. Sobald Ihre Zahlung bei
uns eingegangen ist, können Sie sich
für einen Kurstermin Ihrer Wahl verbindlich eintragen. Gleichzeitig wird
Ihnen die gesamte Lernplattform
freigeschaltet, sodass Sie mit dem
Online-Teil der Fortbildung beginnen
ÄBW 07 • 2011
Die nächsten Präsenztermine:
Samstag, 23. 07. 2011
9.00 bis 13.00 Uhr
Samstag, 26. 11. 2011
9.00 bis 13.00 Uhr
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Bei Fragen können Sie sich gerne
in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg an Frau Hess-Bojkovic,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 60, wenden
oder eine E-Mail an Fortbildung@
baek-nw.de schreiben.
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten gefordert
Sicherheitslücke bei eGK?
D
ie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat
angesichts der Sicherheitslücke bei der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sofortige Überprüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten gefordert. In einem Rundschreiben an die Delegierten
der KVBW hieß es: „Wir halten es für ein absolutes und inakzeptables Unding,
dass bereits zu Beginn der Einführung eine Sicherheitslücke entdeckt wurde, nachdem den Ärzten von der Politik, der Industrie und den Datenschützern immer wieder signalisiert wird, dass E-Card und Terminals absolut
­sicher seien.“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat inzwischen zu den Sicherheitsbedenken Stellung bezogen. In dem Schreiben
bestätigt das BSI ein bestehendes Restrisiko. Gleichzeitig sichert das BSI der
von der Selbstverwaltung ins Leben gerufenen Steuerungsgruppe zur Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zum Ausschluss des „Restrisikos“
seine Unterstützung zu.
Dennoch konnte der KVBW-Vorstandsvorsitzende, Dr. Norbert Metke,
vorerst Entwarnung für den Südwesten geben: „Wir sind von der Sicherheitslücke mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen, da diese nur eine spezielle Anwendung betrifft, die in Baden-Württemberg aber nicht vorhanden
ist.“ Er betonte auch, dass Patientendaten davon nicht berührt seien.
Bis zur Klärung empfiehlt die KVBW ihren Mitgliedern, die bis zum
30. September gewährte Förderung der Krankenkassen auf die Anschaffung
von Lesegeräten weiterhin in Anspruch zu nehmen, die Geräte jedoch nicht
online zu schalten.
Weitere Infos:
www.kvbawue.de
384
können. Gerne können Sie sich die
Lerninhalte auch ausdrucken oder
herunterladen. Selbstverständlich ist
auch diese Fortbildung von der
Landesärztekammer Baden-Württemberg zertifiziert.
C
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Fonds LBBW Zyklus
Strategie schlägt Index
Abb. 2:
Zyklusstrategie
schlägt Index.
M
anchmal liegt der Charme
eines Konzepts in seiner Einfachheit – das macht sich der
kreative Konzeptionist und Manager
des Fonds LBBW Zyklus Strategie zu
eigen. Er lässt börsenpsychologische
Erkenntnisse für seinen dividendenorientierten Aktienfonds arbeiten.
Denn mehrjährige Analysen und Beobachtungen haben gezeigt, dass sich
Aktien zwischen dem Tag der Veröffentlichung der Gesamtjahreszahlen
und Dividendenankündigung bis zu
dem der Ausschüttung in einem bestimmten Muster bewegen.
Abb 1: Dividendenzyklus
in vier Abschnitten.
[Quelle: LBBW Asset Management]
Nach Bekanntgabe der Jahresabschlusszahlen fällt die Aktie (Phase A).
Oft trifft dies auch zu, wenn die Zahlen im Rahmen der Erwartungen lagen oder sogar darüber. Grund hierfür
sind in der Regel Gewinnmitnahmen.
Im Rahmen der Konsolidierung der
Aktie entscheidet sich der Fondsmanager zum Kauf (Phase B). Ein bis zwei
Wochen vor der Hauptversammlung
steigt die Aktie für gewöhnlich wieder
(Phase C). Ihren Höhepunkt hat sie
meist am Tag der Dividendenzahlung
(Punkt D) – ein guter Zeitpunkt also,
den Titel wieder zu verkaufen.
Mit einer ausgeklügelten Positionierung entsprechend diesem Muster
versucht der LBBW Zyklus Strategie
durch geschicktes Timing Überrenditen zu erzielen. Der Europäische Aktienfonds investiert in ausgewählte
Aktien aus dem EuroStoxx. Durch die
kurze Haltedauer von wenigen Wochen ist ein automatischer Schutzmechanismus gegeben. Der Fonds birgt
ein weiteres Sicherheitselement: Da-
mit eine überraschend negative Entwicklung einer Aktie nicht zur Schieflage des Fonds führt, ist die Gewichtung des Anteils einer Aktie am Fonds
auf maximal fünf Prozent begrenzt.
Die Strategie bewährt sich. Der
Fonds hat seit seiner Auflage im Jahr
2008 um über 51 Prozent an Wert
gewonnen (Stand: 31. 05. 2011). Der
Vergleichsindex, Euro Stoxx 50, legte
im gleichen Zeitraum nur um rund
30 Prozent an Wert zu. Gleichzeitig
weist der Fonds gegenüber dem Index
ein deutlich geringeres Risiko auf.
Anders als klassische Aktienfonds ist
der LBBW Zyklus Strategie nicht über
das gesamte Jahr hinweg zu 80, 90
oder gar 100 Prozent in Aktien investiert. Dies hat den Vorteil, dass die
einzelnen Positionen in starken Abwärtsphasen des Aktienmarkts schnell
heruntergefahren werden können.
Der Investitionsgrad des LBBW
Zyklus Strategie in Aktien erreicht auf
Jahressicht im Durchschnitt rund
60 Prozent. Dies liegt daran, dass europäische Unternehmen nicht über
das Gesamtjahr hinweg Dividenden
ausschütten. In Phasen wo keine oder
nur wenige Unternehmen Dividendenzahlungen leisten, investiert der
Fonds in sichere, kurz laufende Ren-
tenpapiere von guter bis sehr guter
Bonität. In Deutschland wird ein Großteil der Dividenden von Anfang Mai
bis Ende Juli gezahlt. Nordische Aktienunternehmen hingegen schütten
ihre Dividenden oftmals in den Monaten Februar bis April aus. Bei einer
Reihe von spanischen, italienischen
und französischen Unternehmen finden halbjährliche Dividendenzahlungen statt. Dadurch gibt es in den
Monaten November und Dezember
einen weiteren Geldregen.
Das attraktive Chance-Risiko-Verhältnis des LBBW Zyklus Strategie ist
dem Markt nicht entgangen. Mit
knapp 150 Millionen Euro Fondsvolumen gehört er zu den erfolgreichsten
Neuauflagen in der jüngeren Vergangenheit. Der Investmentprozess bei
der Selektion der Einzeltitel ist derselbe wie bei anderen LBBW AM-Aktienfonds. Nach strengen Kriterien wählen die Fondsmanager aus den rund
300 Titeln des DJ EuroStoxx aus. Daraus erfolgt ein tägliches Überprüfen
von Dividendenankündigungen, dem
Auszahlungstag und der Höhe der
Ausschüttung. Naturgemäß birgt der
Fonds keine Währungsrisiken, da er
nur in Aktien von Euro-Unternehmen
investiert.
Stephan Wittwer
LBBW Asset Management
Leiter des Bereiches
Retail Sales
Telefon
(07 11) 2 29 10-31 50
Telefax
(07 11) 2 29 10-92 99
E-Mail: stephan.wittwer@
lbbw-am.de
www.lbbw-am.de
Abb. 3:
Investitionsquote
der Dividenden.
ÄBW 07 • 2011
385
Vermischtes
Effiziente Beratungsangebote unerlässlich
Arbeitszufriedenheit bei Ärzten am Hochrhein
I
n der ländlichen Region Hochrhein
wurde innerhalb des Ärztenetzwerkes „Medizinischer Regio Verbund“ im Mai 2011 eine Umfrage zur
Berufszufriedenheit und zum Burnout
durchgeführt. Bei 30 Prozent der
Studienteilnehmer fanden sich Zeichen eines Burnout. Knapp die Hälfte
der Studienteilnehmer war mit der
beruflichen Situation unzufrieden.
von über 60 Stunden pro Woche. Trotz
der überwiegend positiven Bewertung von sieben Bereichen ärztlicher
Tätigkeit sind 46 Prozent mit ihrer
Situation insgesamt unzufrieden. Einkommen und Arbeitsbelastung sind
entscheidende Faktoren für die Zufriedenheit von Ärzten.
Die hohe zeitliche Belastung liegt
unter anderem an wachsenden Pati-
Bewertung positiv/
negativ in Prozent
Möglichkeit, persönliche Fähigkeiten einzubringen
78 / 22
Kollegen und Mitarbeiter
73 / 27
Abwechslung der Arbeitsaufgaben
72 / 28
Anerkennung für die Arbeit
70/ 30
Freiheit, eigene Arbeitsmethoden wählen zu können
67 / 33
psychische Arbeitsbelastung
62 / 38
Menge an übertragener Verantwortung
58 / 42
Einkommen
42 / 58
zeitlicher Arbeitsumfang
41 / 59
Insgesamt betrachtet: Zufriedenheit mit Arbeitssituation
54 / 46
An der Untersuchung beteiligten
sich 27 Kollegen (31 Prozent Fachärzte, 69 Prozent Hausärzte). Davon
beurteilten 58 Prozent ihr Einkommen und 59 Prozent die zeitliche Arbeitsbelastung negativ. 63 Prozent
gaben eine Wochenarbeitszeit von
über 50 Stunden an, 26 Prozent sogar
entenzahlen bei rückläufigen Arztzahlen. Gerade dieser Aspekt hat ein
explosives Potenzial, da in der Region
Hochrhein innerhalb der nächsten
fünf Jahre ein Viertel der niedergelassenen Ärzte das Ruhestandsalter erreichen wird; innerhalb der nächsten
zehn Jahre sogar mehr als die Hälfte.
Mittels Burnout-Screening-Inventory wurden Depersonalisation, emotionale Erschöpfung und Abnahme der
persönlichen Leistungsfähigkeit erfasst. 30 Prozent der Studienteilnehmer
beschreiben sich im Zustand eines
Burnout, jeder Zehnte als mittel- oder
schwergradig mit der Abnahme der
persönlichen Leistungsfähigkeit als
führendem Aspekt. Versorgungsengpässe und Patientenerwartungen erhöhen den Druck auf den einzelnen Arzt
zunehmend. Wird durch Leistungssteigerung und Arbeitsverdichtung versucht, den Herausforderungen zu begegnen, beschleunigt sich die Spirale
in Richtung Burnout. Verstärkend wirkt
eine unzureichende Vergütung.
Die aktuellen Daten aus der Region
Hochrhein untermauern die schon
bekannten alarmierenden Daten zur
psychischen Gesundheit bei Ärzten.
Effiziente Beratungsangebote sind daher unerlässlich. Der persönliche Umgang mit Anforderungen kann erlernt
und verbessert werden, insbesondere
auch über eine qualifizierte Arbeit auf
Basis der individuellen Persönlichkeit
und sich daraus ergebender Veränderungsmöglichkeiten.
Dr. Albrecht Seiler
Facharzt für Innere Medizin
im Ärztehaus Wehr
Investitionen in die Förderung von entwicklungsgestörten Kindern zahlen sich aus
Nicht an Frühförderung sparen
K
inder- und Jugendärzte sind mit
der Verordnung von Frühförderleistungen schon lange in das
System der Frühförderung mit ihren
differenzierten Angebotsstrukturen
verantwortlich eingebunden. Deshalb hat jetzt der Landesverband
Baden-Württemberg des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte
(BVKJ) an die Landesregierung und
die Kostenträger appelliert, nicht am
Niveau der personellen und finanziellen Ausstattung der Einrichtungen
zu sparen – und damit an den Kindern, die diese Hilfe dringend benöti-
386
ÄBW 07 • 2011
gen. „Qualität und letztendlich Erfolg
von Sozialpolitik lassen sich daran
messen, wie sie mit den Schwachen
und Armen umgehen, und dazu gehören die Kinder mit drohenden und
schon bestehenden Behinderungen
allemal“, so der Landesvorsitzende
des BVKJ, Dr. Klaus Rodens. Hintergrund sind die Verhandlungen über
eine „Rahmenvereinbarung zur Frühförderung“. Dabei stehen die Regelungen zur Finanzierung von Diagnostik, Förderung und Behandlung
von Kindern mit Entwicklungsstörungen in interdisziplinären Frühför-
derstellen auf dem Prüfstand. Dabei
arbeiteten bereits heute viele dieser
Einrichtungen am Rande ihrer Möglichkeiten, so Dr. Rodens. Ihre finanzielle Ausstattung reiche kaum noch
aus, um ihrem Förderauftrag gerecht
zu werden. Nicht zuletzt deshalb stellt
der Landeschef des BVKJ fest: „Investitionen in eine flächendeckende und
qualifizierte Förderung der betroffenen Kinder kosten natürlich Geld.
Sie nützen aber, abgesehen vom individuellen Benefit für das betroffene
Kind, langfristig der gesamten Gesellschaft.“
Vertreterversammlung
Neues von der Versorgungsanstalt
E
nde Mai traf sich die Vertreterversammlung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt (BWVA) zu ihrer turnusmäßigen Sitzung. Immer wieder wird in der
Öffentlichkeit die Frage der Daseinsberechtigung von berufsständischen Versorgungswerken diskutiert. Deshalb betonte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Manfred
Frenzel, dass die Eigenständigkeit der berufsständischen Versorgungswerke das System
der gesetzlichen Rentenversicherung entlaste.
Die Präsidentin der BWVA, Dr. Eva Hemberger,
bekräftigte diese Aussage: Die weiblichen
Freiberufler leben 3,2 Jahre länger und die
männlichen Freiberufler leben sogar 4,1 Jahre
länger als die allgemeine Bevölkerung. Nach
den Worten der Präsidentin bedeutet dies,
dass eine Eingliederung der freien Berufe in
die Erwerbstätigenversicherung aufgrund der
höheren Lebenserwartung langfristig sowohl
makro- wie auch mikroökonomisch negative
Effekte hätte: So würde die längere Lebenserwartung der Freiberufler beispielsweise zu
einer Erhöhung des Beitragssatzes der Deutschen Rentenversicherung (DRV) führen. Eine
Einbeziehung von Freiberuflern in die Er-
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Vermischtes
Ist Ihr
Ultraschallsystem
fit für 2013?
werbstätigenversicherung sei daher weder für
die Freiberufler noch für die DRV sinnvoll, so
die Präsidentin: „Ich gebe die Hoffnung nicht
auf, dass gute und unwiderlegbar rechnerisch
richtige Argumente sich auch künftig durchsetzen. Alles andere wäre Populismus oder
pure Ideologie wider besseren Wissens.“
Zudem erläuterte Dr. Hemberger, dass die
BWVA auf ein extrem arbeitsreiches, aber
auch sehr erfolgreiches Jahr zurückblicke. In
dieser Zeit habe sie eine Umstrukturierung
und ­Weiterentwicklung angestoßen, die eine
Fülle von Neuerungen erbracht hätten. Dadurch werden die Struktur, Anlagesystematik
und Beständigkeit der berufsständischen
Versorgung des Teilnehmerkreises der Ärzte,
Zahnärzte und Tierärzte sichergestellt. Die
Aus­führungen der Präsidentin wurden von
der Vertreterversammlung einhellig begrüßt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung erkannten die
Delegierten die Jahresrechnung an, entlasteten den Verwaltungsrat und stellten den
neuen Haushaltsplan auf.
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Pionierarbeit in der Versorgung onkologischer Erkrankungen
25 Jahre OSP Stuttgart
M
itte Juni feierte der Onkologische
Schwerpunkt (OSP) Stuttgart seinen
25. Geburtstag. Bei einem Festakt
wurde besonders die jahrzehntelange Pionierarbeit der Vorstandsvorsitzenden, Prof. Dr. Else
Heidemann (Foto), gewürdigt. Unter ihrer Leitung sind Strukturen geschaffen worden, die
aus der Versorgungslandschaft nicht mehr
wegzudenken und bundesweit zum Modell
geworden sind, lobte Jürgen Lämmle, Amtschef im Sozialministerium. Als Beispiel führte
er die landesweite Einrichtung von Brücken-
pflegekräften an, die auf dem Modellprojekt
„Häusliche Betreuung schwerkranker Tumorpatienten“ am OSP Stuttgart beruht. Auch das
Stuttgarter Projekt „Qualitätssicherung in der
Mammakarzinom-Nachsorge“ zur symptomorientierten Nachsorge nach Brustkrebs arbeitet
überaus erfolgreich. Prof. Heidemann betonte,
dass die Erfolge des OSP Stuttgart zu großen
Teilen auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit der benachbarten Krankenhäuser mit ihren unterschiedlichen Trägern beruhen. Gleichzeitig dankte sie allen Beteiligten für ihr engagiertes Miteinander, darunter das Kuratorium
des OSP Stuttgart, dem auch die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die
Ärzteschaft Stuttgart angehören.
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ÄBW 07 • 2011
Vermischtes
50 Jahre Medizinische Klinik auf dem Tübinger Schnarrenberg
Jubiläum für die „Med“
D
ie Medizinische Klinik auf dem
Tübinger Schnarrenberg gehört zu den führenden Zentren der deutschen Hochschulmedizin und trägt als eine der 17 Universitätskliniken des Tübinger Universitätsklinikums zum erfolgreichen
Verbund von Hochleistungsmedizin,
Forschung und Lehre bei. Jetzt kann
die „Med“, wie sie als Tübinger Institution gern genannt wird, auf „50 Jahre
Medizinische Klinik auf dem Schnar-
renberg“ zurückblicken. Mit einem
Tag der offenen Tür wurde dieses Jubiläum Anfang April gefeiert; ein
Festakt und ein Mitarbeiterfest fanden Anfang Juli statt.
1879 erhielt die Medizinische
Klinik ein eigenes Gebäude (das heutige Theologikum). Damit wurde zum
ersten Mal in Tübingen eine Klinik für
ein einzelnes Fach errichtet. 82 Jahre
später, im Jahr 1961, zog die Medizinische Klinik als erste vom Rand der
Altstadt in einen Neubau auf den
Schnarrenberg. Dies war der erste
Schritt zur sukzessiven Verlagerung
der Unikliniken auf den Standort
„Kliniken-Berg“. 12 der heute 17 Unikliniken befinden sich heute auf den
Höhen der Stadt.
Ausstellungen in baden-württembergischen Museen
Kunst & Kultur
Back to the Roots
Unser Schwarzwald
Ein Medikament entsteht
Museum Biedermann, Donnaueschingen
bis 11. 09. 2011
Augustinermuseum, Freiburg
bis 30. 10. 2011
Braith-Mali-Museum, Biberach an der Riss
bis 2. 10. 2011
Mithilfe verschiedener Naturmaterialien wie
Holz, Stein oder Filz werden symbolhafte Urformen zusammengefügt: Der Brite David Nash
„zwingt“ Holz in geometrische Grundformen
und setzt damit Künstlichkeit gegen Natürlichkeit. Werner Pokorny bildet aus Holz reduzierte
Formen menschlicher Zivilisation wie Häuser,
Schalen, Gefäße, Leitern. Das reflexive Moment
der Spiegelung von Natur im Kunstgebilde ist
Form und Inhalt im Schaffen des koreanischen
Künstlers Jinmo Kang. Unen Enkh nutzt Filz,
Eisendraht, Rosshaar oder Hanfschnüre und
schafft aus diesen geradezu archaischen Materialien eigensinnige, poetische Formen und
Objekte. Insgesamt sind sinnlich-reduzierte
Skulpturen und Objekte zu sehen.
Kaum ein Landstrich ist heute so fest mit bestimmten Assoziationen verknüpft, wie der
Schwarzwald mit Kuckucksuhr, Bollenhut und
Schwarzwälder Kirschtorte. Dass alle drei Markenzeichen eher zufällig zu Weltruhm gelangten und dass die Kultur der Region deutlich
facettenreicher ist, zeigt die Ausstellung in
sieben Stationen. Wie Glaube und Aberglaube
den Alltag bestimmten, die Not erfinderisch
machte und sich Wirtschaft und Handel entwickelten, welchen Reiz die Region auf Fremde
vom 19. Jahrhundert bis heute ausübt, wie sich
die Gesellschaft veränderte, die touristische
Erschließung voranschritt und die Umwelt beeinflusste, veranschaulicht ein bunter Reigen
originaler Objekte.
Die Inangriffnahme des vielschichtigen Themas
der pharmazeutischen Forschung am Beispiel
von Boehringer Ingelheim trägt dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit in Zeiten
wichtiger gesundheitspolitischer Debatten
Rechnung. Deshalb steht in der Ausstellung
nicht die Unternehmensgeschichte im Vordergrund, sondern die Darstellung des Entstehungsprozesses eines innovativen Medikaments von den ersten Analysen und Synthesen
bis hin zur Zulassung bei den Gesundheitsbehörden. So ermöglicht die Ausstellung eine
faszinierende Reise zu den molekularen Grundlagen von Gesundheit, eingebettet in eine
Reihe mit industriegeschichtlichen Sonderausstellungen des Museums.
Weitere Infos:
www.museum-biedermann.de
388
ÄBW 07 • 2011
C
Weitere Infos:
www.freiburg.de/museen
C
Weitere Infos:
www.museum-biberach.de
C
Elektronische Gesundheitskarte
Am Versicherten vorbei
Katastrophenmedizin
W
er in die Verästelungen des Gesundheitssystems eintaucht,
stößt auf immer größere Absurditäten. Freiwillig soll die
elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden, betonen Politiker. Dann verordnet diese Regierung den Krankenkassen,
sie bei ihren Versicherten durchzusetzen, sonst weist ihnen der
Gesundheitsfonds weniger Geld zu.
Wenn jetzt erhebliche Sicherheitslücken im Konstrukt der neuen Chipkarten auftreten, muss sich ­Gesundheitsminister Daniel Bahr
nur an seinen Wahlkampf erinnern. Damals hielt er nichts vom
Mammutprojekt seiner SPD-Vorvorgängerin Ulla Schmidt. Und er
hatte die richtigen Argumente parat: Viel zu teuer, noch mehr Verwaltungsaufwand in Kliniken und Arztpraxen, keine Schutzgarantie
für die sen­sibelsten Daten, die es über Menschen gibt. Zudem hält
das System nicht, was seine Befürworter ver­sprechen. Der Nutzen
ist nie höher als die Kosten.
So verkommt das Solidarsystem durch immer neue Eingriffe der
Politik zu einem Gesundheitswesen, das Patientenversorgung nach
Einnahmequellen statt nach Erkrankung betreibt. Und anzapfen kann
die 175 Milliarden Euro Versichertenbeiträge jeder, der es versteht,
die Entscheider in den Ministerien auf seine Seite zu ziehen.
Nur ein Vergleich: Die Ausgabe von 14 Milliarden Euro für das
Einführen der neuen Chipkarte reichten aus, um allen Patienten drei
Jahre lang die Zuzahlungen zu erlassen. Das wäre in einem Land, in
dem man den Menschen wieder am Gebiss ansieht, wie viel sie
verdienen, ein Schritt in die richtige Richtung. Die elektronische
Gesundheitskarte gegen Versicherte, Ärzte und Therapeuten einzuführen, ist der falsche.
E
reignisse wie beispielsweise der Tsunami im Dezember 2004 mit circa
230 000 Todesopfern, das Erdbeben auf Haiti im Januar 2010 mit rund
300 000 Toten oder die Katastrophe in Japan mit nicht absehbaren Folgen
machen deutlich, dass die Herausforderungen an die internationale humanitäre
Hilfe und die weltweite Katastrophenmedizin ständig wachsen. Das Deutsche
Institut für Katastrophenmedizin in Tübingen führt daher eine wissenschaftliche
Untersuchung durch. Mit ihrer Hilfe soll der Beitrag deutscher Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen an Katastropheneinsätzen wie beispielsweise in Haiti, Pakistan oder Japan erhoben werden. Das Ausfüllen des anonymisierten Online-Fragebogens benötigt nur circa fünf Minuten.
Weitere Infos:
www.stiftung-katastrophenmedizin.de/umfragen/1
C
Exzellente Lehre in der Medizin
D
ie Preisträgerin des diesjährigen Ars legendi-Fakultätenpreises für exzellente Lehre in
der Medizin ist PD Dr. Jana Jünger
(Foto) von der Medizinischen Fakultät
der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Der Stifterverband für die Deut-
sche Wissenschaft und der Medizinische Fakultätentag (MFT) vergeben
den mit 30 000 Euro dotierten Preis
damit an eine interdisziplinär wirkende Hochschullehrerin. Die Oberärztin blickt auf ein langes Engagement
für die medizinische Lehre zurück. In
Heidelberg hat sie bereits in den 90er
Jahren die Entwicklung des reformierten Regelstudiengangs mit vorangetrieben. Maßgebliche Impulse für
die Einrichtung eines Skillslab, die
Einführung von Kommunikationstrainings für Studierende und des „Kompetenzzentrums für Prüfungen in der
Medizin Baden-Württemberg“ gingen
von ihr aus. Durch die Leitung des
Kompetenzzentrums gibt sie länder­
Martin Hofmann
Kommentar aus der Südwestpresse vom 27. Mai 2011, Abdruck
mit freundlicher Genehmigung
übergreifend wichtige Anregungen für
die Einführung klinisch-praktischer
Prüfungsformate und Prüferschulungen.
Mohrhardt neuer EJD-Präsident
C
arsten Mohrhardt (Foto) aus Karlsruhe ist in Zagreb zum neuen
Präsidenten der „European Junior
Doctors Permanent Working Group“
gewählt worden. Damit steht der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie,
der auch Mitglied der Vertreterver-
sammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist, für zwei Jahre an
der Spitze des europäischen Assistenzarzt-Verbandes und vertritt mehr als
300 000 Kolleginnen und Kollegen. Der
Verband bemüht sich um eine Verbesserung von Arbeitssituation und Weiterbil-
dungsqualität, außerdem sind aktuelle
Themen unter anderem Arbeitszeit- und
Berufsanerkennungs-Richtlinie, Weiterbildung in Europa, Mobilität sowie WorkLife-Balance.
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•
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Patientenseminare:
•
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Herzrythmusstörungen
Behandlungskonzepte bei Adipositas
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Verleihung Ludolf-Krehl-Preis
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Telefon (tagsüber) / Telefax
E-Mail
Organisation/Information:
MedCongress GmbH
Postfach 70 01 49
70571 Stuttgart
Telefon: 0711/720712-0
Telefax: 0711/720712-29
www.medcongress.de
[email protected]
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Fax: 0711/ 72 07 12-29
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Pforzheim
Dr. med. Gernot Abendroth,
Göppingen
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Hans Weckler,
Wittlingen
Dr. (H). Johannes Stocker,
Konstanz Dr. med. Peter Schlaich,
Brombach
Dr. med. Johannes Kwoczek,
Eberbach
Dr. med. Inge Moehrle,
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Freiburg
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Dr. med. Karl Beier,
Reutlingen
Dr. med. Klaus-Peter Fischer,
Leinfelden-Echterdingen
Dr. med. Gertrud Rüdt-Schauenburg,
Heidelberg
Dr. med. Susanne Kovalik,
Bad Hindelang
Dr. med. Karl Heinz Pauly,
Gerlingen
Dr. med. Walther Müller,
Stuttgart
Dr. med. Norbert Oertel,
Eppingen
392
* 19. 04. 1957
† 18. 06. 2010
* 10. 07. 1938
† 23. 03. 2011
* 14. 02. 1984
† 11. 04. 2011
* 06. 09. 1957
† 18. 04. 2011
* 25. 08. 1922
† 21. 04. 2011
* 16. 07. 1928
† 22. 04. 2011
* 12. 02. 1925
† 22. 04. 2011
* 27. 04. 1924
† 25. 04. 2011
* 09. 03. 1947
† 26. 04. 2011
* 25. 12. 1919
† 27. 04. 2011
* 14. 07. 1929
† 28. 04. 2011
* 16. 07. 1940
† 28. 04. 2011
* 24. 08. 1955
† 01. 05. 2011
* 02. 01. 1948
† 04. 05. 2011
* 04. 04. 1927
† 05. 05. 2011
* 07. 09. 1918
† 08. 05. 2011
* 14. 07. 1920
† 08. 05. 2011
* 29. 11. 1924
† 09. 05. 2011
* 06. 01. 1954
† 10. 05. 2011
* 30. 06. 1913
† 13. 05. 2011
* 21. 01. 1920
† 16. 05. 2011
* 22. 12. 1919
† 17. 05. 2011
* 24. 03. 1959
† 20. 05. 2011
* 17. 03. 1924
† 20. 05. 2011
* 21. 01. 1913
† 02. 06. 2011
* 01. 06. 1924
† 03. 06. 2011
ÄBW 07 • 2011
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-13 06
Fax (07 11) 78 75-13 08
Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 29. Juni 2011 gemäß § 103
Abs. 3 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung
entfallen sind. Er hebt daher arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadtund Landkreisen) die mit
früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss
versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse
mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades
zu berücksichtigen sind – nur in
einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist.
Zulassungen nach § 101 Abs.1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1
Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der
jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach
Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer
der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung
eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die neben
den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer
Bewerbungsfrist bis ein-
schließlich 9. September 2011
beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen
sind. Die Entscheidung erfolgt
nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der
bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
des Approbationsalters und der
Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll
die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die
bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.
Augenärzte
Sigmaringen.
Frauenärzte
Göppingen.
HNO-Ärzte
Lörrach.
Hautärzte
Pforzheim.
Kinderärzte
Zollernalbkreis.
Nervenärzte
Pforzheim.
Hausärzte
Böblingen, Ravensburg.
Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 29. Juni 2011 gemäß § 103
Abs. 1 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in BadenWürttemberg zusätzlich zu seinen früher getroffenen Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher mit
verbindlicher Wirkung weitere
Zulassungsbeschränkungen an,
und zwar für die nachstehenden
Planungsbereiche (identisch mit
den jeweiligen Stadt- und Landkreisen):
Augenärzte
Rems-Murr-Kreis
Nervenärzte
Lörrach
Bekanntmachungen
Psychotherapeuten
Stadt Heilbronn.
Radiologen
Baden-Baden/Rastatt.
Hausärzte
Bodenseekreis, Konstanz,
­Ortenaukreis.
Feststellung der Mindest­
versorgungsanteile für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 29. Juni 2011 gemäß § 101
Abs. 4 Satz 5 SGB V in Verbindung
mit der Bedarfsplanungs-Richtlinie in der Fassung vom
15.02.2007, zuletzt geändert am
15.07.2010, in Kraft getreten am
27.11.2010, fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für
ärztliche Psychotherapeuten ein
Mindestversorgungsanteil in Höhe
von 25 % und für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und
Jugendliche psychotherapeutisch
behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 %
weiterhin nicht ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten
Stadt Heilbronn, Ostalbkreis,
­Tuttlingen.
Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch
­behandeln
Enzkreis, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Pforzheim,
Tuttlingen.
Der Zulassungsausschuss darf bis
zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl
Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1
Nr. 4 SGB V und Anstellungen
nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5
SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich
für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung
ist die Reihenfolge der jeweils
längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der
Anstellung. Ist danach der vorge-
sehene Mindestversorgungsanteil
noch nicht ausgeschöpft, ist über
entsprechende Anträge auf
(Neu-)Zulassung zu entscheiden,
die mit den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen beim
jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind.
Die Entscheidung erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung der beruflichen
Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den
jeweiligen Planungsbereich. Bei
hiernach gleicher Eignung von
Bewerbern soll die räumliche
Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die
bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden
In Baden-Württemberg geltende
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss
vom 29. Juni 2011 gemäß § 103
Absatz 1 SGB V festgestellt, dass
für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung
entfallen sind bzw. (erneut) vorliegen. Damit gelten mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse arztgruppenbezogen
für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) folgende Zulassungsbeschränkungen:
Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Stadt
Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Stutt­
gart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Chirurgen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidel­berg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stutt­
gart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Fachärztlich tätige Internisten
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stutt­
gart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
­Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-BaarKreis, Sigmaringen, Stuttgart,
­Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-BaarKreis, Sigmaringen, Stuttgart,
­Tübingen, Ulm, Waldshut, Zol­
lernalbkreis.
Kinderärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut.
ÄBW 07 • 2011
393
Bekanntmachungen
Nervenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-BaarKreis, Sigmaringen, Stuttgart,
­Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stutt­
gart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stutt­
394
Symposium„Suchtmedizin
in der Hausarztpraxis:
Erkennen, motivieren, begleiten“
gart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Radiologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stutt­
gart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen,
­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,
­Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-­
Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis,
Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stutt­
gart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut, Zollernalbkreis.
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Landesberufsgericht
für Ärzte in Stuttgart
Durch Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom
30. 05. 2011 – Az. 55-5415.2-1.2
– wurden im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 15. Juni 2010
(GBl. S. 427, 431) mit Wirkung
vom 29. Juni 2011 für die Dauer von fünf Jahren
Herr
Dr. iur. Claus Belling
Vorsitzender Richter
am LG Stuttgart
Heutingsheimer Str. 19
71634 Ludwigsburg
als juristischer Beisitzer
des Landesberufsgerichts
für Ärzte in Stuttgart
und
Hausärzte
Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch
Hall, Sigmaringen, Ulm,
­Waldshut.
Stuttgart, 29.06.2011
Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg
Dr. Raible, Vorsitzender
ÄBW 07 • 2011
Herr
Dr. iur. Joachim Brennenstuhl
Richter am OLG Stuttgart
Rammertstr. 42
72072 Tübingen
als stellvertretender
juristischer Beisitzer
des Landesberufsgerichts
für Ärzte in Stuttgart
bestellt.
Eine Veranstaltung
des Ausschusses „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg.
Missbräuchlicher Konsum von
Alkohol, Medikamenten oder
Tabak ist weit verbreitet in
Deutschland: Jede Arztpraxis wird
mehrfach am Tag von suchtkranken oder erheblich suchtgefährdeten Patienten aufgesucht.
Gerade dem Hausarzt, der seine
Patienten in der Regel über Jahre
samt Lebensgewohnheiten,
Lebenskrisen und familiärer Vorgeschichte kennt, wächst daher eine
besondere Verantwortung zu.
Mit dem Symposium „Sucht­
medizin in der Hausarztpraxis:
­Erkennen, motivieren, begleiten“
greift der Ausschuss „Sucht­
medizin“ der Landesärztekammer
Baden-Württemberg diese
­Thematik auf.
Neben Diagnostik und Therapieoptionen geht es um die Technik
der motivierenden Gesprächs­
führung und um die Langzeit­
motivation von Arzt und Patient.
Trotz aller Rückschläge: Sucht­
therapie lohn sich. Es geht
­darum, Lebensqualität wieder
herzustellen, Leiden zu lindern,
schwere körperliche und psychiatrische Krankheiten soweit wie
möglich zu verhindern und zu
behandeln. Für diese Aufgabe ist
der Hausarzt in besonderer Weise
prädestiniert.
Termin:
Mittwoch, 16. November 2011
14.30–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
In den Räumen des CVJM,
Büchsenstraße 37,
70174 Stuttgart-Mitte
Programm:
14.30 Uhr
Begrüßung und Moderation
Dr. Christoph von Ascheraden
Vorsitzender des Ausschusses
„Suchtmedizin“
Matthias Felsenstein
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Bekanntmachungen
14.35–15.20 Uhr
Diagnostik und Management
von alkoholbezogenen Störungen in der Hausarztpraxis
PD Dr. Michael Berner
Abteilung Psychiatrie
und Psychotherapie
Universitätsklinikum Freiburg
15.20–16.05 Uhr
Tabakentwöhnung –
Qualifikation und Therapie­
angebot in der Hausarztpraxis
Prof. Dr. Anil Batra
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
16.05–16.30 Uhr Pause
16.30–17.10 Uhr
Die Technik der motivierenden
Gesprächsführung
Dr. Dipl. Psych. Peter Peukert
Ambulanz für Internet- und
­Computersucht am Universitätsklinikum Tübingen
17.10–17.50 Uhr
Der lange Atem in
der Betreuung Suchtkranker
Langzeitmotivation
für Arzt und Patient
Prof. Dr. Gernot Lorenz,
Pfullingen
Allgemeinarzt, niedergelassen
in eigener Praxis
17.50–18.00 Uhr
Diskussion und Resümee
Dr. von Ascheraden
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erforderlich.
Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Anmeldung und Programmanforderung bitte an:
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-82
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
Anmeldung
Symposium „Suchtmedizin in der Hausarztpraxis:
Erkennen, motivieren, begleiten“
Mittwoch, 16. November 2011, 14.30 Uhr–18.00 Uhr
In den Räumen des CVJM, Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart-Mitte
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
10.15–10.30 Uhr
Diskussion
10.30–11.15 Uhr
„Angst, Herzkrankheit und
Verhaltenstherapie“
Prof. Dr. med. Volker Koellner,
Blieskastel
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
21. Psychosomatischer Tag,
Samstag, 12. November 2011
„Der schwierige Patient“
Tagungsort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Programm:
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung:
Dr. med. Ulrich Barthelmes,
Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus,
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
12.30–13.15 Uhr Mittagspause –
Gemeinsames Mittagessen
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
Dr. med. Annette
Berthold-Brecht, Ditzingen
9.15–10.15 Uhr
„Von Königen und anderen
schwierigen Patienten“
Dr. med. Johannes Becker-Pfaff,
Stuttgart
13.15–14.00 Uhr
„Schwierige Kinder und Jugendliche – eine Herausforderung
für den Therapeuten“
Christiane Lutz, Analytische
Psychotherapeutin für Kinder
und Jugendliche, Stuttgart
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Anmeldung
■ Hiermit melde ich mich verbindlich zum
21. Psychosomatischen Tag
am Samstag, 12. November 2011 in Stuttgart an.
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung
Titel, Vorname, Name)
Geburtsdatum
tätig als
Anschrift
Anschrift
Telefon
Fax
Ort, Datum
E-Mail
Datum
Unterschrift, Stempel
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
ÄBW 07 • 2011
395
Bekanntmachungen
14.15–14.30 Uhr Kaffeepause
14.30–15.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung:
Dr. med. U. Barthelmes,
Dr. med. G. Basse,
Dr. med. A. Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. A. Eckhardt-Henn,
Dr. med. E. Gaus,
Dr. med. I. Rothe-Kirchberger
15.30–15.45 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Zertifizierte Fortbildung:
7 Punkte
Teilnehmergebühr: 61,– Euro
(inkl. Tagungsverpflegung)
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und Notfallmedizin
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation
zur Durchführung der psycho­
somatischen Grundversorgung
und zur Vermittlung von psycho­
somatischen Grundkenntnissen
in der Facharztweiterbildung.
Die Beratung zu einer
validen Patientenverfügung –
ein Schulungsprogramm für Ärzte
Termin:
Freitag, 21. Oktober 2011
13.00–16.00 Uhr
Voraussetzung zur Teilnahme an
dem Projekt ist der Besuch dieses
vier Unterrichtseinheiten umfassenden Workshops. Inhalte dieses
Workshops sind insbesondere
medizinethische, palliativmedizinische und juristische Fragestellungen sowie die Möglichkeit der
Abrechnung. Hierbei werden die
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzte inhaltlich auf die Beratung
über Patientenverfügungen vorbereitet. Auch der administrative
Ablauf bis zur endgültigen
­Aushändigung der Patientenverfügung ist Inhalt der Schulung.
In Kooperation mit der Esslinger
Initiative e. V. bietet die Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg
Möglichkeiten, an der erforderlichen Schulungsmaßnahme
­teilzunehmen.
Leitung: Dr. med. Ernst Bühler,
Ostfildern in Kooperation
mit der Esslinger Initiative e. V.
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Kursgebühr: 35,00 Euro
(inkl. aller Folgegebühren)
Alle erforderlichen Unterlagen
werden seitens der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
– melden Sie sich an!
Zertifizierte Fortbildung:
5 Punkte
Anmeldung erbeten:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und Notfallmedizin
Frau Rosemarie Münst
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
396
ÄBW 07 • 2011
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Anästhesiologie
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06071
Chirurgie
SP Unfallchirurgie
Esslingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: S-07071
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-08071
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-09071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-01071
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: S-10071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-02071
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Heilbronn, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-11071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Main-Tauber-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: S-03071
Kinder- und Jugendmedizin
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-12071
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-04071
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-05071
Kinder- und Jugendmedizin
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-13071
Kinder- und Jugendmedizin
hälftiger Versorgungsauftrag
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-14071
Kinder- und Jugendmedizin
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-15071
Bekanntmachungen
Neurologie und Psychiatrie
Schwäbisch Hall
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: S-16071
Radiologie
Ostalbkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-17071
Urologie
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-18071
Psychologische Psychotherapie
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 03. 2012
Chiffre: S-19071
Psychologische Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: S-20071
Psychologische Psychotherapie
Ostalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 12. 2011
Chiffre: S-21071
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 08. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-01071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-02071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: K-03071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heidelberg, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-04071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-05071
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-06071
Augenheilkunde
Karlsruhe, Land
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: K-07071
Augenheilkunde
Karlsruhe, Land
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: K-08071
Chirurgie
hälftiger Versorgungsauftrag
Mannheim, Stadt
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: K-09071
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-10071
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: K-11071
Radiologie
Enzkreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-13071
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-14071
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 12. 2011
Chiffre: K-15071
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 08. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Innere Medizin
(fachärztlich)
Karlsruhe, Land
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: K-12071
ÄBW 07 • 2011
397
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-04071
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-05071
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: F-01071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
hälftiger Versorgungsauftrag
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-06071
Augenheilkunde
hälftiger Versorgungsauftrag
Ortenaukreis
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-07071
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-08071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-02071
Innere Medizin
(fachärztlich)
Lörrach
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: F-09071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-03071
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KORTE
RECHTSANWÄLTE
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ÄBW 07 • 2011
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Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: F-10071
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: F-11071
Psychologische
Psychotherapie
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: F-12071
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Rottweil
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: F-13071
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Sonderbedarfszulassung
hälftiger Versorgungsauftrag
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 09. 2011
Chiffre: F-14071
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist bis
zum 15. 08. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-21 54
Fax (0 71 21) 9 17-21 21
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fort­
bildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurde ein Spiel
exemplarisch beschrieben, Spielsucht aus der Sicht betroffener
Eltern und des Kinder- und
­Jugendpsychiaters dargestellt,
Aspekte von PC-Spiel und Gewalt
aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert
und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
­Beantwortung von 70 Prozent
Bekanntmachungen
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können fünf Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
­beträgt 34,50 Euro.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde
von der Bundesärztekammer
eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden ent­
fallen auf eine einführende
­Präsenzveranstaltung, ein
8-Stunden-Block auf ein online
gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
6 Wochen und weitere 8 Stunden
auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist
es, Ärzten detaillierte Informa­
tionen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln,
ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung
und Therapie ihrer rauchenden
Patienten zu vertiefen und
praktische Hilfestellung bei
der Einführung von Raucher­
beratungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen
Praxis oder Klinik zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden im Ärzte­
haus Reutlingen durchgeführt.
Termine: 3. Veranstaltung
Mittwoch, 27. Juli 2011
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 3. September 2011
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 21/2011)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung – mit strukturiertem Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation
Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von
Tabakentwöhnungskursen nach
§ 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 17. September 2011
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2011)
Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina
Schröter, Arbeitskreis
Raucherentwöhnung, Herren­
berger Str. 23, 72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent
erhoben. Bei späterer Absage oder
Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die
Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann
der Kurs abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termine:
Samstag, 23. Juli 2011
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2011)
Samstag, 26. November 2011
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2011)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: jeweils 99,– Euro
Punkte: jeweils 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Termine:
Modul I: 17.–20. September
2011 (Sa–Di)
Modul II: 21.–24. September
2011 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 8/2011)
Gebühr Module I und II:
845,– Euro
Modul III: 16.–19. November
2011 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 9/2011)
Gebühr Modul III: 425,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40 je Modul
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Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte
Dr. Christoph Rosset
– seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig –
Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen:
• Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a.
• Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte
• Praxiskauf und -verkauf
• KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw.
• Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung,
sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso
• Berufshaftpflicht
• Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise
• Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge
Dr. Christoph Rosset
Nicole Pella
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Dr. Gerrit Tubbesing
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Wirtschaftsrecht
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ÄBW 07 • 2011
399
Bekanntmachungen
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termine:
Samstag, 30. Juli 2011
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2011)
Bitte Terminänderung beachten!
Samstag, 22. Oktober 2011
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2011)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: jeweils 5
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg
hat auf seinen Sitzungen am
21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999
entschieden, dass Ärzte über die
jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus
impfen dürfen. Der Besuch eines
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„Der Heilberuf ist mein
Traumberuf. Aber er steht vor
einigen Herausforderungen.
Umso besser, dass meine
Bank auch Spezialist im
Gesundheitswesen ist. Die
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ÄBW 07 • 2011
anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen,
ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Bundesärztekammer hat ein
10-stündiges Curriculum für die
Auffrischung der Impfkenntnisse
entwickelt. Der Vorstand der
Bezirksärztekammer Süd­
württemberg hat beschlossen,
den Kammermitgliedern einen
Kurs anzubieten, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Curriculum der Bundesärzte­
kammer ausrichtet.
Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten sich über den
neuesten Stand von Grundlagen,
Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung
von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 24. September 2011
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 161/2011)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg, Reutlingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 8
Rhetorik und Präsentation
Termin:
Samstag, 22. Oktober 2011
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2011)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent
erhoben. Bei späterer Absage
oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
29.06.11 18:12
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 9. März 2012
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 10. März 2012
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 11. März 2012
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 11. Mai 2012
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 12. Mai 2012
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 13. Mai 2012
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2012)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz, Frauenstr. 51, 89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Impressum
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-21 54
Fax (0 71 21) 9 17-21 21
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Ulm, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-01071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Reutlingen
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-02071
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-03071
Anästhesiologie
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-04071
Augenheilkunde
Biberach
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-05071
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Biberach
Jobsharing-Berufsausübungs­
gemeinschaft
Zeitpunkt: 02. 01. 2012
Chiffre: R-06071
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Zollernalbkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-07071
Kinder- und Jugendmedizin
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 04. 2012
Chiffre: R-08071
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 08. 2011 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Orthopädie
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 06. 01. 2012
Chiffre: R-09071
Orthopädie
SP Rheumatologie
Alb-Donau-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 06. 01. 2012
Chiffre: R-10071
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2012
Chiffre: R-11071
Psychologische
Psychotherapie
hälftiger Versorgungsauftrag
Biberach
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2011
Chiffre: R-12071
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
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Zulassung/Sicherstellung,
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Räumlichkeiten vorhanden
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Schneidemühler Str. 23g
76139 Karlsruhe
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Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
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Verlag und Auftragsmanagement:
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Rudolf Beck
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Gesamt-Anzeigenleitung:
Walter Karl Eder (verantwortlich)
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Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
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Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
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Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und ­S ignum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung.
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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❏Praxisgemeinschaft
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