Neues Jahr beginnt mit Lobbyarbeit für Mieten

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Neues Jahr beginnt mit Lobbyarbeit für Mieten
Nachrichten aus dem Landesverband
Brandenburg
Neues Jahr beginnt mit Lobbyarbeit
für Mieten- und Wohnungspolitik
DMB-Landesvorstand bei wohnungspolitischen Sprechern der
Landtagsfraktionen und im Ministerium
Potsdam, Januar 2015: Man
könnte auch sagen: Das
neue Jahr beginnt, wie das vergangene endete, denn wohnungspolitische Aktivitäten bildeten spätestens seit unserem
Verbandstag im September den
Schwerpunkt der Arbeit des Landesverbandes. Die Delegierten
des Landesverbandstages hatten
„Forderungen an die Kommunal- und Landespolitik” beschlossen und den Landesvorstand beauftragt, diese zehn
Grundsatzforderungen an die im
gleichen Monat neu gewählten
Landtagsfraktionen und an die
Landesregierung zu übergeben.
In Reaktion auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Die
Linke, in welchem das Thema
Wohnen nach unserer Überzeugung ein deutlich zu geringer
Raum gegeben wurde, haben wir
uns mit unseren Forderungen
zunächst an die Koalitionsfraktionen und später auch an die zuständige Ministerin, Kathrin
Schneider, gewandt sowie um
entsprechende Gesprächstermine ersucht. Noch im Dezember
benannten uns die Fraktionsführungen die neuen wohnungspolitischen Sprecherinnen und baten um entsprechende Kontaktaufnahme.
Jutta Lieske, die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, führte das Gespräch mit unserem Landesvorsitzenden Dr.
Rainer Radloff bereits am 16. Dezember im Landtagsschloss, und
beide Seiten zeigten sich zum Inhalt und zur Gesprächsatmosphäre positiv beeindruckt.
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Jutta Lieske,
wohnungspolitische Sprecherin
der SPD-Fraktion
Unter Berücksichtigung aktueller mietenpolitischer Entwicklungen hatten sich die Gesprächspartner auf folgende
Schwerpunkte konzentriert:
1. Druck auf die Koalition im
Bund zur zeitnahen Verabschiedung der Mietrechtsänderungen
mit Mietpreisbremse ohne erhebliche Ausnahmen.
2. Zeitnah danach Erlass der
brandenburgischen Mietpreisbremsenverordnung.
3. Fördermittel für den Wohnungsbau verstärkt an den geförderten Mietwohnungsneubau
(Schaffung neuer Sozialwohnungen) binden.
4. Geringere Übergangsfristen
bei der Nachrüstpflicht für Kaltwasserzähler in der Bauordnung
des Landes.
Dr. Radloff zum Gespräch mit
Jutta Lieske: „Wir können sehr
zufrieden sein über so viel offensichtliche Sachkunde und eine
so große Bereitschaft zur gemeinsamen Lösung von Problemen. So kann der Interessenverband der Mieter und Wohnungsnutzer mit Optimismus in künftige Gespräche sowie an die Lösung wohnungs- und mietenpolitischer Aufgabenstellungen gehen.”
Im Januar (nach Redaktionsschluss) ist das Gespräch mit der
neuen
wohnungspolitischen
Sprecherin der Fraktion Die Linke im Landtag, Anita Tack, und
auch dort wird von uns hohe
Sachkunde sowie Problemlösungsbereitschaft wohl berechtigt erwartet, denn Anita Tack ist
mit diesen Themen seit vielen
Jahren befasst und war zuletzt
unter anderem auch Verbraucherschutzministerin.
Die Gespräche mit unserer zuständigen Ministerin sowie den
Oppositionsfraktionen werden
im Verlaufe des ersten Quartales
folgen und sicher etwas differenzierter verlaufen.
In den Kommunen des Landes
Brandenburg sind die uns angeschlossenen örtlichen Mietervereine aufgerufen, wohnungs- und
mietenpolitische Lobbyarbeit in
analoger Weise zu leisten. Die
dortigen Vorstände sind für Anregungen und Unterstützung in
aller Regel dankbar und darauf
angewiesen.
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25 Jahre
Vereinigung der Mieter, Nutzer und
selbstnutzenden Eigentümer e. V. „Der Teltow“
VMNE
Einladung
Anlässlich des 25. Jahrestages der Bildung der
Gründungsvereine der VMNE findet am Freitag,
den 17. April 2015, ab 18.00 Uhr
in den „Neuen Kammerspiele” Kleinmachnow
(dem historischen Gründungsort),
Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow,
eine öffentliche Festveranstaltung statt.
Dazu sind alle Interessierten, besonders
natürlich die schon damals aktiven Mitglieder
herzlich eingeladen!
Der Vorstand der VMNE
Deutscher Mieterbund Land Brandenburg e. V., Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, Tel. 03 31/2797 60 50.
Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16-17: Rainer Weicht
MieterZeitung 1/2015
ZKZ 11335
Mietervereinigung Nord
gedenkt verdienstvollem
Mitstreiter
Neue Führung in Prenzlau
Der Mieterverein Prenzlau wählte am 29. November 2014 einen neuen Vorsitzenden. Hans-Jürgen Völtz, der bisherige Vorsitzende, ist
aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Nach einer lebhaften Diskussion über die bisherige Arbeit, wurde dann Jens M. Schröder (Mitte) einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Mietervereins
Prenzlau gewählt. Links im Foto Landesvorsitzender Dr. Rainer
Radloff und rechts Schatzmeister Ulrich Beiler.
Kurzes Gastspiel
Nur ein kurzes „Gastspiel” gab die im Juli 2014 neu gewählte
Vorsitzende Monika König der Mietervereinigung Nord in Oranienburg. Anfang Dezember vergangenen Jahres beendete sie
bereits ihre Tätigkeit im Vorstand durch Rücktritt. Wann die nun
fälligen Nachwahlen (auch Günter Werners Platz im Vorstand ist
vakant) stattfinden werden, war bis Redaktionsschluss noch
nicht bekannt.
beinhaltete, ließ ihn das Ehrenamt nicht mehr los. Er leitete
noch fast fünf Jahre lang den
nunmehr zum „Bereich 6“ avancierten bisherigen Wirkungsbereich. 2014 wurde er noch zum
Vorstandsmitglied der Mietervereinigung Nord gewählt.
Wir haben Günter Werner stets
als streitbaren Kämpfer für die
Mieterinteressen sehr geschätzt.
Er wird uns fehlen.
Der Vorstand
Foto: Archiv
Kurz vor dem Jahresende
erreichte uns die Nachricht, dass Günter Werner im November 2014 im Alter von 80 Jahren nach langer schwerer Krankheit verstorben ist.
Günter Werner war seit 1994 ein
überaus aktiver „Ehrenamtlicher“ in der brandenburgischen
Mieterbewegung. Als langjähriger stellvertretender Vorsitzender der damaligen Mietervereinigung Osthavelland pflegte er einen intensiven und guten Kontakt zu den Mitgliedern. In einer
schwierigen Phase seines Vereins gab er im Jahre 2007 den Anstoß zur Fusion mit der Mietervereinigung Nord in Oranienburg. Gemeinsam mit dem dortigen Schatzmeister Rainer Weicht
wurden die Vorbereitungen erarbeitet und die Fusion Ende 2009
erfolgreich vollzogen. Den Mitgliedern seines Vereins blieben
unter anderem sämtliche Vorteile ihrer bisherigen Mitgliedschaft erhalten.
Obwohl seine persönliche Zielstellung eigentlich den verdienten Ruhestand nach der Fusion
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Anlässlich des Neujahrsempfangs des Landesverbandes
2012 zeichnete der damalige
Vorsitzende der MV Nord
den Mieterfreund Werner für
seine Leistungen um die
Vereinsfusion aus
Wohnungswechsel unverzüglich dem Mieterverein mitteilen
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Immer wieder müssen sich
die Mietervereine damit
befassen, dass Mitglieder vergessen, ihren Verein rechtzeitig von
Wohnungswechseln in Kenntnis
zu setzen und dadurch vor allem
für sich selbst ärgerliche und
kostspielige Folgen heraufbeschwören. Von den betreffenden
Mitgliedern wird dabei übersehen, dass die Sicherung ihrer
Mitgliederrechte nicht nur die
pünktliche
Beitragszahlung,
sondern auch die rechtzeitige Information des Mietervereins
über beabsichtigte Wohnungswechsel erfordert.
Die Mitgliedschaft im Deutschen
Mieterbund ist nämlich zumeist
mit einer Mietrechtsschutzversicherung verbunden, die bei
Mietrechtsstreitigkeiten
nur
dann tatsächlich wirksam wird,
wenn dem Versicherer (DMB) die
vom Mitglied genutzte Wohnung
vom Tag des Nutzungsbeginns
an (Tag des Inkrafttretens des
Mietvertrages) auch bekannt gewesen ist. Versäumt ein Mitglied
also, seinen Mieterverein rechtzeitig vom Wohnungswechsel zu
informieren, kann die Rechtsschutzversicherung bei späteren
Rechtsstreitigkeiten um die neue
Mietsache (Wohnung) die Deckung mit der Begründung verweigern, dass ihr das neue Versicherungsobjekt nicht von Nutzungsbeginn an bekannt war.
Im Zusammenhang mit überörtlichen Wohnungswechseln sollte
auch bedacht werden, dass die
Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund (inklusive Rechtsschutzversicherung) zumeist problemlos auf einen anderen Mieterverein am neuen Wohnort übertragbar ist, ohne dass dabei die beim
Neueintritt übliche „Karenzzeit”
für die Deckung bei Mietrechtsstreitigkeiten wirksam wird. Da-
durch kann auch der Aufwand für
die Kündigung der bisherigen
und die Begründung einer neuen
Mitgliedschaft gespart werden,
und der Mietrechtsschutz gilt
vom Tag des Inkrafttretens des
neuen Mietvertrages. Ebenso ist
eine gegenseitige Verrechnung
von geleisteten Beitragszahlungen und fälligen Beitragsverpflichtungen üblich. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass dem
bisherigen Mieterverein vor dem
Umzug der Wunsch auf Übertragung der Mitgliedschaft auf einen
am neuen Wohnort tätigen Mieterverein mitgeteilt wird.
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1/2015 MieterZeitung
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