Neues Jahr beginnt mit Lobbyarbeit für Mieten
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Neues Jahr beginnt mit Lobbyarbeit für Mieten
Nachrichten aus dem Landesverband Brandenburg Neues Jahr beginnt mit Lobbyarbeit für Mieten- und Wohnungspolitik DMB-Landesvorstand bei wohnungspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen und im Ministerium Potsdam, Januar 2015: Man könnte auch sagen: Das neue Jahr beginnt, wie das vergangene endete, denn wohnungspolitische Aktivitäten bildeten spätestens seit unserem Verbandstag im September den Schwerpunkt der Arbeit des Landesverbandes. Die Delegierten des Landesverbandstages hatten „Forderungen an die Kommunal- und Landespolitik” beschlossen und den Landesvorstand beauftragt, diese zehn Grundsatzforderungen an die im gleichen Monat neu gewählten Landtagsfraktionen und an die Landesregierung zu übergeben. In Reaktion auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Die Linke, in welchem das Thema Wohnen nach unserer Überzeugung ein deutlich zu geringer Raum gegeben wurde, haben wir uns mit unseren Forderungen zunächst an die Koalitionsfraktionen und später auch an die zuständige Ministerin, Kathrin Schneider, gewandt sowie um entsprechende Gesprächstermine ersucht. Noch im Dezember benannten uns die Fraktionsführungen die neuen wohnungspolitischen Sprecherinnen und baten um entsprechende Kontaktaufnahme. Jutta Lieske, die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, führte das Gespräch mit unserem Landesvorsitzenden Dr. Rainer Radloff bereits am 16. Dezember im Landtagsschloss, und beide Seiten zeigten sich zum Inhalt und zur Gesprächsatmosphäre positiv beeindruckt. ■ 16 Jutta Lieske, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Unter Berücksichtigung aktueller mietenpolitischer Entwicklungen hatten sich die Gesprächspartner auf folgende Schwerpunkte konzentriert: 1. Druck auf die Koalition im Bund zur zeitnahen Verabschiedung der Mietrechtsänderungen mit Mietpreisbremse ohne erhebliche Ausnahmen. 2. Zeitnah danach Erlass der brandenburgischen Mietpreisbremsenverordnung. 3. Fördermittel für den Wohnungsbau verstärkt an den geförderten Mietwohnungsneubau (Schaffung neuer Sozialwohnungen) binden. 4. Geringere Übergangsfristen bei der Nachrüstpflicht für Kaltwasserzähler in der Bauordnung des Landes. Dr. Radloff zum Gespräch mit Jutta Lieske: „Wir können sehr zufrieden sein über so viel offensichtliche Sachkunde und eine so große Bereitschaft zur gemeinsamen Lösung von Problemen. So kann der Interessenverband der Mieter und Wohnungsnutzer mit Optimismus in künftige Gespräche sowie an die Lösung wohnungs- und mietenpolitischer Aufgabenstellungen gehen.” Im Januar (nach Redaktionsschluss) ist das Gespräch mit der neuen wohnungspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke im Landtag, Anita Tack, und auch dort wird von uns hohe Sachkunde sowie Problemlösungsbereitschaft wohl berechtigt erwartet, denn Anita Tack ist mit diesen Themen seit vielen Jahren befasst und war zuletzt unter anderem auch Verbraucherschutzministerin. Die Gespräche mit unserer zuständigen Ministerin sowie den Oppositionsfraktionen werden im Verlaufe des ersten Quartales folgen und sicher etwas differenzierter verlaufen. In den Kommunen des Landes Brandenburg sind die uns angeschlossenen örtlichen Mietervereine aufgerufen, wohnungs- und mietenpolitische Lobbyarbeit in analoger Weise zu leisten. Die dortigen Vorstände sind für Anregungen und Unterstützung in aller Regel dankbar und darauf angewiesen. ■ 25 Jahre Vereinigung der Mieter, Nutzer und selbstnutzenden Eigentümer e. V. „Der Teltow“ VMNE Einladung Anlässlich des 25. Jahrestages der Bildung der Gründungsvereine der VMNE findet am Freitag, den 17. April 2015, ab 18.00 Uhr in den „Neuen Kammerspiele” Kleinmachnow (dem historischen Gründungsort), Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow, eine öffentliche Festveranstaltung statt. Dazu sind alle Interessierten, besonders natürlich die schon damals aktiven Mitglieder herzlich eingeladen! Der Vorstand der VMNE Deutscher Mieterbund Land Brandenburg e. V., Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, Tel. 03 31/2797 60 50. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16-17: Rainer Weicht MieterZeitung 1/2015 ZKZ 11335 Mietervereinigung Nord gedenkt verdienstvollem Mitstreiter Neue Führung in Prenzlau Der Mieterverein Prenzlau wählte am 29. November 2014 einen neuen Vorsitzenden. Hans-Jürgen Völtz, der bisherige Vorsitzende, ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Nach einer lebhaften Diskussion über die bisherige Arbeit, wurde dann Jens M. Schröder (Mitte) einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Mietervereins Prenzlau gewählt. Links im Foto Landesvorsitzender Dr. Rainer Radloff und rechts Schatzmeister Ulrich Beiler. Kurzes Gastspiel Nur ein kurzes „Gastspiel” gab die im Juli 2014 neu gewählte Vorsitzende Monika König der Mietervereinigung Nord in Oranienburg. Anfang Dezember vergangenen Jahres beendete sie bereits ihre Tätigkeit im Vorstand durch Rücktritt. Wann die nun fälligen Nachwahlen (auch Günter Werners Platz im Vorstand ist vakant) stattfinden werden, war bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt. beinhaltete, ließ ihn das Ehrenamt nicht mehr los. Er leitete noch fast fünf Jahre lang den nunmehr zum „Bereich 6“ avancierten bisherigen Wirkungsbereich. 2014 wurde er noch zum Vorstandsmitglied der Mietervereinigung Nord gewählt. Wir haben Günter Werner stets als streitbaren Kämpfer für die Mieterinteressen sehr geschätzt. Er wird uns fehlen. Der Vorstand Foto: Archiv Kurz vor dem Jahresende erreichte uns die Nachricht, dass Günter Werner im November 2014 im Alter von 80 Jahren nach langer schwerer Krankheit verstorben ist. Günter Werner war seit 1994 ein überaus aktiver „Ehrenamtlicher“ in der brandenburgischen Mieterbewegung. Als langjähriger stellvertretender Vorsitzender der damaligen Mietervereinigung Osthavelland pflegte er einen intensiven und guten Kontakt zu den Mitgliedern. In einer schwierigen Phase seines Vereins gab er im Jahre 2007 den Anstoß zur Fusion mit der Mietervereinigung Nord in Oranienburg. Gemeinsam mit dem dortigen Schatzmeister Rainer Weicht wurden die Vorbereitungen erarbeitet und die Fusion Ende 2009 erfolgreich vollzogen. Den Mitgliedern seines Vereins blieben unter anderem sämtliche Vorteile ihrer bisherigen Mitgliedschaft erhalten. Obwohl seine persönliche Zielstellung eigentlich den verdienten Ruhestand nach der Fusion ■ Anlässlich des Neujahrsempfangs des Landesverbandes 2012 zeichnete der damalige Vorsitzende der MV Nord den Mieterfreund Werner für seine Leistungen um die Vereinsfusion aus Wohnungswechsel unverzüglich dem Mieterverein mitteilen ■ Immer wieder müssen sich die Mietervereine damit befassen, dass Mitglieder vergessen, ihren Verein rechtzeitig von Wohnungswechseln in Kenntnis zu setzen und dadurch vor allem für sich selbst ärgerliche und kostspielige Folgen heraufbeschwören. Von den betreffenden Mitgliedern wird dabei übersehen, dass die Sicherung ihrer Mitgliederrechte nicht nur die pünktliche Beitragszahlung, sondern auch die rechtzeitige Information des Mietervereins über beabsichtigte Wohnungswechsel erfordert. Die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund ist nämlich zumeist mit einer Mietrechtsschutzversicherung verbunden, die bei Mietrechtsstreitigkeiten nur dann tatsächlich wirksam wird, wenn dem Versicherer (DMB) die vom Mitglied genutzte Wohnung vom Tag des Nutzungsbeginns an (Tag des Inkrafttretens des Mietvertrages) auch bekannt gewesen ist. Versäumt ein Mitglied also, seinen Mieterverein rechtzeitig vom Wohnungswechsel zu informieren, kann die Rechtsschutzversicherung bei späteren Rechtsstreitigkeiten um die neue Mietsache (Wohnung) die Deckung mit der Begründung verweigern, dass ihr das neue Versicherungsobjekt nicht von Nutzungsbeginn an bekannt war. Im Zusammenhang mit überörtlichen Wohnungswechseln sollte auch bedacht werden, dass die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund (inklusive Rechtsschutzversicherung) zumeist problemlos auf einen anderen Mieterverein am neuen Wohnort übertragbar ist, ohne dass dabei die beim Neueintritt übliche „Karenzzeit” für die Deckung bei Mietrechtsstreitigkeiten wirksam wird. Da- durch kann auch der Aufwand für die Kündigung der bisherigen und die Begründung einer neuen Mitgliedschaft gespart werden, und der Mietrechtsschutz gilt vom Tag des Inkrafttretens des neuen Mietvertrages. Ebenso ist eine gegenseitige Verrechnung von geleisteten Beitragszahlungen und fälligen Beitragsverpflichtungen üblich. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass dem bisherigen Mieterverein vor dem Umzug der Wunsch auf Übertragung der Mitgliedschaft auf einen am neuen Wohnort tätigen Mieterverein mitgeteilt wird. ■ 1/2015 MieterZeitung 17