Musterantrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb

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Musterantrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
Musterantrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum
Betrieb einer Neunlage gemäß ' 4 BundesImmissionsschutzgesetz (Förmliches Verfahren)
(Briefbogen der Firma)
Genehmigungsbehörde
Antrag auf Errichtung und Betrieb einer
Betr.:
genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß ' 4 BImSchG
Wir beabsichtigen, auf dem Grundstück.....in.....eine Anlage nach Ziffer.....,
Spalte 1 der 4. BImSchV zu errichten und zu betreiben.
Die Anlage....besteht im wesentlichen aus
- .........................
- .........................
Außerdem ist die Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes vorgesehen.
Der Betrieb soll von montags bis freitags, jeweils von....Uhr bis....Uhr,
produzieren und insgesamt....Arbeitnehmer beschäftigen.
Die erforderlichen Maßnahmen zum Umweltschutz und zum Schutz der
Arbeitnehmer werden getroffen.
Wir beantragen hiermit die Genehmigung nach ' 4 BImSchG. Der Antrag und
die notwendigen Antragsunterlagen einschließlich entsprechender Formulare
mit Angaben zur Luftreinhaltung sowie zu den Abfällen und zur
Wasserwirtschaft sind in....facher Ausfertigung beigefügt.
(Unterschriften)
(Die Unterschriftsberechtigten müssen im Organvertrag des Unternehmens
für diese Aufgabe ausdrücklich benannt sein).
Verzeichnis der Antragsunterlagen
1.
Zustimmung des Betriebsrats
2.
Topographische Karte
3.
Bauvorlagen
3.1 Lageplan
3.2 Bauzeichnungen
3.3 Baubeschreibung
3.4 Standsicherheitsnachweis und andere
bautechnische Nachweise
3.5 Nachprüfbare Berechnung
4.
Schematische Darstellung der Anlage
5.
Maschinenaufstellungsplan
6.
Anlagen- und Betriebsbeschreibung
einschl. Kurzbeschreibung und Formularmuster
7.
Immissionsprognose Luftverunreinigungen
8.
Immissionsprognose Lärm
9.
Plan zur Behandlung der Abfälle
10.
Plan zur Nutzung der Abwärme
11.
Kosten
1. Zustimmung des Betriebsrats
Der Betriebsrat
bei der Firma...............
Ort,
Datum
Adresse
An
Genehmigungsbehörde ...
Betr.:
Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
gemäß ' 4 BImSchG
Bezug: Antrag der Firma vom....
Die Firma.... hat den Betriebsrat darüber informiert, daß sie eine neue Anlage
nach Ziffer....,
Spalte 1 der 4. BImSchV zu errichten und zu betreiben beabsichtigt. Eine
Ausfertigung der Antragsunterlagen ist uns mit der Bitte um Durchsicht und
ggf. Stellungnahme vorgelegt worden.
a. Der Betriebsrat hat aus der Sicht des Arbeitsschutzes gegen Errichtung
und Betrieb der geplanten Anlage....auf dem vorhandenen Werksgelände
entsprechend den Antragsunterlagen keine Bedenken.
a)
b. Der Betriebsrat hat aus der Sicht des Arbeitsschutzes gegen Errichtung
und Betrieb der geplanten Anlage....auf dem vorhandenen Werksgelände
entsprechend den Antragsunterlagen folgende Bedenken und
Anregungen:
.......................................................................................................................
...........................
(Unterschrift)
(
Stempel
)
2. Topographische Karte
Bei ortsfesten Anlagen ist eine amtliche topographische Karte mit einem
Maßstab nicht größer als 1:10 000 und nicht kleiner als 1:25 000
einzureichen. Es genügt auch ein Stadtplan mit den nachfolgenden Angaben,
wenn der unmittelbare Einwirkungsbereich der Anlage kleiner als 1 km2 ist.
Sie/Er muß erkennen lassen
$
x
$
x
$
x
den Bereich des Standortes der Anlage (Radius etwa 10 km um den
Mittelpunkt der Anlage); (Einwirkungsbereich auf die
Nachbarschaft),
die vorhandene und/oder beabsichtigte Bebauung im Bereich des
Standortes der Anlage,
andere Anlagen mit gleichartigen Emissionen.
x
x
x3.1 Lageplan
x
x
x
x
x
Der Lageplan muß auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte erstellt
sein. Es ist ein Maßstab nicht kleiner als 1:500 zu verwenden.
x
x
Er muß im wesentlichen enthalten:
x
$ Maßstab und Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
x
$ Bezeichnung des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke
nach Straße, Hausnummer, Grundbuch usw.,
x
$ Festsetzungen im Bebauungsplan,
x
$ vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und auf den
benachbarten Flächen,
x
$ geplante bauliche Anlagen unter Angabe der Außenmaße,
x
$ Abstände der geplanten baulichen Anlage zu öffentlichen Verkehrsund Grünflächen,
x
$ Flächen, die von Baulasten betroffen sind.
x
x
x
x
x
x3.2 Bauzeichnungen
x
x
x
x
x
$
x
$
x
$
x
$
In den Bauzeichnungen (Maßstab 1:100) müssen dargestellt sein:
Gründung der geplanten baulichen Anlage und ggf. auch der benachbarten
baulichen Anlagen,
Grundrisse aller Geschosse mit Angabe der vorgesehenen Nutzung der Räume,
Schnitte mit Angabe von Geschoß- und lichten Raumhöhen,
Ansichten der geplanten baulichen Anlage mit Angabe von Baustoffen und
Farben.
x
3.3 Baubeschreibung
x
x
x
x
x
x
x
Erläuterung des Vorhabens und seine Nutzung
Allgemeines
...................................................................................................................
...........................................................................................................................
...........................................................................................................................
...........................................................................................
x
Konstruktion
x
Fundamente:
....................
x
Kellerfußboden und Decken:
....................
x
Außenwände:
....................
x
Tragende Wände: ....................
x
Nichttragende Wände:
....................
x
Dachkonstruktion: ....................
x
Fenster:
....................
x
Tore, Türen: ....................
x
Wandbeläge:
....................
x
Geschoßtreppen: ....................
x
Fußböden: ....................
x
x
Schornstein: Aus ............................. gefertigt
x
Höhe über Erdboden:
.... m
2
xAustrittsfläche:.... m
x
x
Sanitäranlagen und Heizung
x
Kalt- und Brauchwasser
wird in den entsprechenden Mengen aus dem Leitungsnetz bzw. den
vorhandenen Speichern entnommen.
x
x
Die Radiatorenheizkörper werden (z.B. über
Wärmetauscher) versorgt.
x
x
Elektrische Anlagen
x
Die gesamte Installation
erfolgt nach den Bestimmungen der VDE 0100 für alle Anlagen unter 1000 V
und nach denen der VDE 0101 für die Anlagen über 1000 V.
xDie Beleuchtungsanlage wird nach den Bestimmungen der DIN 5034 bzw.
5035 installiert.
x
x
xAußenanlagen
xDie vorhandenen Freiflächen werden eingegrünt. Fahrstraßen und
Platzbefestigungen erhalten ..................................
x
xMit der Feuerwehr werden Feuerwehrzufahrt und Löschwasserversorgung
festgelegt.
x
x
x
xGrundstücksgröße, bebaute Fläche, Nutzflächen
x
Gesamte Grundstücksgröße:
2
...... m
x
Gesamte bebaute Fläche: ......
m2
x
Gesamte Nutzflächen:
......
m2
x
x
Umbauter Raum
x
Bauwerk 1: ...... m2
2
x
Bauwerk 2: ...... m
x
Bauwerk 3: ...... m2
x
Bauwerk 4: ...... m2
x
------------------------------------------------------------------------2
3:
...... m
x
x
x
x
Rohbaukosten:
DM ...........
x
x
x
Alle weiteren Angaben bitten wir den
beigefügten Zeichnungen zu
entnehmen.
x
x
x
x
x
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
x
x
x
x
.............................................
.........................................
....
x
(Unterschr. der Bauherrin)
(Unterschr. des
Aufstellers)
x
x
x
x
x3.4 Standsicherheitsnachweis und andere bautechnische
Nachweise
x
x
x
x
x
x
x
x
$
x
$
x
$
Für die Prüfung muß vorgelegt werden:
Standsicherheit:
Darstellung des gesamten statischen Systems,
Konstruktionszeichnungen, Berechnungen.
Beschaffenheit des Baugrundes und seine Tragfähigkeit sind
anzugeben.
Schallschutz:
Einzelnachweise durch Vorlage von Zeichnungen, Beschreibungen,
Berechnungen, Prüfzeugnissen oder Gutachten sind erforderlich.
Brandschutz (Brandverhalten von Baustoffen und
Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen):
Einzelnachweise durch Vorlage von Zeichnungen, Beschreibungen,
Berechnungen, Prüfzeugnissen oder Gutachten sind erforderlich.
3.5 Nachprüfbare Berechnung
Dem Antrag ist als weitere Bauvorlage beizufügen
eine nachprüfbare Berechnung
a. bei Gebäuden des umbauten Raumes nach DIN 277 T. 1,
a)
b. bei den übrigen baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und
Einrichtungen im Sinne von ' ............Landesbauordnung
(Anwendungsbereich) der Herstellungskosten.
Hierzu zählen die Kosten, die zum Zeitpunkt der Genehmigung der
Anlagen für deren Herstellung, für alle Arbeiten und Lieferungen
einschließlich der Kosten für Gründung und Erdausschachtungsarbeiten
entstanden sind.
4. Schematische Darstellung
Zur Erläuterung des Antrags sollte den Antragsunterlagen eine
schematische Darstellung beigefügt werden. Für deren Erarbeitung ist
die DIN 28004 Blatt 1-4 `Fließbilder verfahrenstechnischer AnlagenAA
zugrundezulegen.
Schematische Darstellung und Anlagen- und Betriebsbeschreibung sollen
sich hinsichtlich der Darstellung der Grundzüge und der Durchführung des
Verfahrens ergänzen.
Sie sollte im wesentlichen enthalten
$
x
$
x
den Herstellungsgang unter Verwendung von Symbolen für die
vorgesehenen Maschinen, Apparate, Leitungen, Druckbehälter usw. und
die Entstehungs- und Ableitungsstellen der Emissionen.
x
x
x
x
x5. Maschinenaufstellungsplan
x
x
x
x
x
x
x
$
x
$
x
$
Der Maschinenaufstellungsplan soll im wesentlichen enthalten:
Bauliche Ausführung und Verwendungszweck der
Fabrikationsräume,
Standorte größerer Maschinen, Apparate und sonstiger
Betriebseinrichtungen,
Lage von Treppen, Bühnen und Rettungswegen.
Die entsprechenden Angaben können auch in den Bauzeichnungen gemacht
werden, wenn sich dadurch ihre Übersichtlichkeit nicht verliert.
6. Anlagen- und Betriebsbeschreibung
6.1 Grundzüge und Durchführung des Verfahrens
...........................................................................................................................
...........................................................................................................................
...........................................................................................................................
...........................................................................................................................
...........................................................................................................................
...........................................................................................................................
................
6.2 Störfallsicherheit
Die Anlage ............unterliegt/unterliegt nicht der Störfall-Verordnung, weil
sie/weil sie nicht den Anlagen nach Anhang I, Teil 1 und Teil 2, dieser
Verordnung zugerechnet werden kann.
6.3 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Nach dem Anhang zu Nr. 1 der Anlage zu ' 3 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Anlage .................... eine/keine UVP
durchzuführen.
(Wenn eine UVP durchzuführen ist, darlegen, ob auf ein Scoping-Verfahren
verzichtet werden kann).
6.4 Angabe der Betriebszeiten
Die Anlage .......... soll an ..... Tagen pro Woche bei durchschnittlich .....
Arbeitstagen im Jahr betrieben werden.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt .... Uhr bis .... Uhr.
6.5 Umweltschutz
6.5.1 Luftverunreinigungen
Art der Emission:
............................................................................................................
Emissionsquellen:
............................................................................................................
Emissionsminderung:
............................................................................................................
Emissionwert:
.................................................................................
...........................
Ableitung der
gereinigten Abgase:
Schornstein aus ...... = ...... 30 m
Austrittsfläche ...... = ...... 0,5 m2
Meßeinrichtungen: ....................................... werden kontinuierlich/einzeln
gemessen
Anschluß der kontinuierlich gemessenen Komponenten an die
Emissionsfernüberwachung wird nach Inbetriebnahme durchgeführt/ist nicht
vorgesehen.
6.5.2 Geräusche
Die geplante Anlage ................................................ wird so errichtet und
betrieben, daß die in der `Immissionsprognose LärmA genannten
Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten eingehalten werden.
Aggregate, die im Zusammenhang mit der Anlage .................... betrieben
werden (z.B. Ventilatoren, Exhaustoren) und Anlagen für den
innerbetrieblichen Transport (z.B. Gabelstapler) zählen zu den lärmintensiven
Anlagen.
An diesen Anlagengruppen wie auch in weiteren Betriebsbereichen sind
folgende Maßnahmen zur Lärmbekämpfung vorgesehen:
...........................................................................................................................
...........................................................................................................................
........................................................
Lärmintensive Anlagen wie z.B. Ventilatoren und Exhaustoren werden in
schallgedämmten Gebäuden aufgestellt. Beim Einsatz von Gabelstaplern
kommen Geräte mit Elektroantrieb in Betracht.
6.5.3 Erschütterungen
Beim Betrieb der Anlage ......................... treten keine Erschütterungen auf.
6.5.4 Abfälle
Bei der Herstellung von ............................ fallen im wesentlichen Abfälle wie
......................................................... an.
Abfälle wie ...................................... werden im eigenen Betrieb verwertet.
Folgende Verwertungsmaßnahmen werden durchgeführt:
......................................................................
...........................................................................................................................
..................
Abfälle werden in einem fremden Betrieb, und zwar .............................
verwertet. Annahme- und Verwertungsbestätigung liegen vor (Anlage).
Transportgenehmigung des/der ..................... liegt vor.
Die nicht verwertbaren Abfälle werden auf der betriebseigenen zugelassenen
Müllkippe abgekippt und schadlos deponiert.
Weitere Einzelheiten sind im Plan zur Verwertung der Abfälle dargestellt.
6.5.5 Abwärme
Der gesamte Anteil der anfallenden Abwärme beträgt.......MWh. Der unter
Kosten-/Nutzungsgesichtsppunkten verwertbare Teil der entstehenden
Abwärme soll zur Warmwassererzeugung innerhalb des eigenen Betriebes
genutzt werden (vgl. Plan zur Nutzung der Abwärme).
6.5.6 Abwasser
In den Bereichen
.................................................................................................... entstehen
keine betriebsbedingten Abwässer.
6.6 Arbeitsschutz
Alle Aggregate und maschinellen Einrichtungen entsprechen den
Bestimmungen des Gerätesicherheitsgesetzes und den
Unfallverhütungsvorschriften.
Bei den Arbeitsstätten und Einrichtungen in Gebäuden werden die
Forderungen der Arbeitsstätten-Verordnung und die der ArbeitsstättenRichtlinien beachtet. Gleiches gilt für Sozialräume.
Durch ausreichende Absaugung oder Kapselung wird sichergestellt, daß in
den Arbeitsbereichen wie
................................................................................................ die maximalen
Arbeitsplatzkonzentrationswerte gefährlicher Arbeitsstoffe als
................................. gemäß TRGS 900 nicht überschritten werden. In diesen
Arbeitsbereichen werden Luftgeschwindigkeiten von 12-14 m/s und
Außenluftströme von > 65 m3/h zugrundegelegt.
An Arbeitsplätzen und Stellen, an denen nachfolgend genannte
Mindesttemperaturen nicht vorhanden sein können, werden Heizungen
installiert. Für überwiegend sitzende Tätigkeiten werden + 19B C, bei nicht
überwiegend sitzenden Tätigkeiten + 17B C bei Arbeitsbeginn und auch in der
kalten Jahreszeit angesetzt.
Im Verkehrsbereich wird während des Betriebes eine Beleuchtungsstärke für
die Allgemeinbeleuchtung von mindestens 100 Lux, im Arbeitsbereich von
mindestens 200 Lux sichergestellt. Bei besonderen Anforderungen an die
Sehleistung der Beschäftigten wird die Beleuchtungsstärke entsprechend
erhöht. - Es ist eine Sicherheitsbeleuchtung gemäß den Vorschriften der
Arbeitsstätten-Richtlinie `SicherheitsbeleuchtungA mit mindestens 1 Lux
vorgesehen.
Der Schallpegel in den Arbeitsräumen wird so niedrig gehalten, wie es nach
der Art des Betriebes möglich ist. Es wird durch organisatorische
Maßnahmen (z.B. Lärmpausen) und durch technische Maßnahmen (z.B.
lärmarme Arbeitsgeräte) Sorge getragen, daß die am Arbeitsplatz
einwirkenden Geräusche 85 dB (A) nicht überschreiten.
Die elektrischen Anlagen sowie entsprechende Einrichtungen in
Aufstellungsräumen werden nach den VDE-Vorschriften 0100 bzw. 0113
installiert. Maschinen mit festem Anschluß erhalten einen abschließbaren
Hauptschalter. Im Gefahrenfall können alle Anlagen durch einen Not-AusSchalter stillgesetzt werden.
An den in den Bauzeichnungen mit `FA gekennzeichneten Ausgängen und
sonstigen notwendigen Stellen der Anlage
............................................................. werden nach Absprache mit der
Feuerwehr Wandhydranten, Feuerlöscher und Druckknopf-Brandmelder
angebracht.
Druckbehälter werden vor der ersten Inbetriebnahme und soweit das nach
der Druckbehälter-Verordnung erforderlich ist, auch wiederkehrenden
Prüfungen durch einen Sachverständigen unterzogen.
Kurzbeschreibung
(Briefbogen der Firma)
Betr.: Antrag auf Errichtung und Betrieb einer
genehmigungsbedürftigen
Anlage gemäß ' 4 BImSchG
Wir beabsichtigen, auf dem Grundstück ............................. in
.................................... eine Anlage nach Ziffer ....... , Spalte 1 der
4. BImSchV zu errichten und zu betreiben.
Die Anlage besteht im wesentlichen aus
............................................................................................................
............................................................................................................
..................................................................
Daneben ist die Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes
vorgesehen.
Der Betrieb soll von montags bis freitags, jeweils von ...... Uhr bis
....... Uhr, produzieren und insgesamt ...... Arbeitnehmer
beschäftigen.
Alle staubhaltigen und mit organischen Stoffen beladenen Abgase
werden erfaßt und einer Entstaubungs- bzw.
Abgasreinigungsanlage zugeführt. Nach dem Reinigungsprozeß
beträgt die Staubkonzentration ...... mg/m3 bei einem Massenstrom
von ..... kg/h und die Konzentration von ............... im Abgas
................ mg/m3 bei einem Massenstrom ..... kg/h.
Die zulässigen Emissionsgrenzwerte werden damit sicher
eingehalten. Die gereinigten Abgase werden über einen
Schornstein mit ................. m Höhe über Erdboden und einer
Austrittsfläche von ..................... m2 in die Atmosphäre abgeführt.
Die von der Anlage ......................... ausgehende Lärmabstrahlung
wird durch schalldämmende Bauweise der Betriebsgebäude und
an den maschinellen Anlagen und Einrichtungen durch den Einbau
entsprechend dimensionierter Schalldämpfer so herabgesetzt, daß
die in der `Immissionsprognose LärmA angeführten
Imisssionsrichtwerte an den genannten Immissionsorten in allen
Fällen eingehalten bzw. unterschritten werden.
Beim Betrieb der Anlage ................................................................
treten keine Erschütterungen auf.
Bei der Herstellung von ........................... fallen im wesentlichen
Abfälle wie
............................................................................................................
.................................an.
............................................................................................................
..... werden einer Wiederverwertung zugeführt. Die nicht
verwertbaren Abfälle werden auf der betriebseigenen Müllkippe
abgekippt und schadlos deponiert.
In den wesentlichen Bereichen der Anlage
...................................................................... wie
............................................................................................................
...................entstehen keine betriebsbedingten Abwässer.
...........................................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Form
ular 1
- Blatt
1-
Antrag
auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen
im Sinne von ' 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Neugenehmigung)
Anschrift
Az. (Antragsteller)
.............................................................................
...............................................
.......................
.............................................................................
1.
Angaben zum Antragsteller
Name/Firmenbezeichnung:
...........................................................................................................................................
Postanschrift:
..............................................................................................................................................
....................
(Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort)
Tel.-Nr.: ...................................................
...........................................................................
Kreis:
(mit Vorwahl-Nr.)
Zur Bearbeitung von Rückfragen:
Abteilung:
..............................................................................................................................................
.............
Sachbearbeiter:
......................................................................
.......
Tel.-Nr.:
......................................................................
.......
2.
Allgemeine Angaben zur Anlage
2.1 Standort der Anlage
Bezeichnung des Werkes oder des Betriebes, in dem die Anlage errichtet werden soll:
..............................................................................................................................................
......................................
..............................................................................................................................................
......................................
Ort:
..............................................................................................................................................
..............................
(mit Postleitzahl)
Straße, Haus-Nr.: .............................................................
Kreis: ..........................................................................
Gemarkung: ................................. Flur: ...........................................................
Flurstück: ..................................
2.2 Art der Anlage
Bezeichnung der Anlage:
..............................................................................................................................................
..............................................................................................................................................
..............................................
Zweck der Anlage:
..............................................................................................................................................
............
Kapazität/Leistung:
..............................................................................................................................................
...........
..
Nr. und Spalte des Anhangs zur 4. BImSchV:
.............................................................................................................
2.3 Beantragt wird
ein Vorbescheid hinsichtlich
.................................................................................................................................
die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
(Vollgenehmigung)
und zunächst die Teilgenehmigung für
.........................................................................................................
eine weitere Teilgenehmigung für
......................................................................................................................
der unter 2.2 genannten Anlage. Bezug genommen wird auf
Vorbescheid vom : .....................................................................
...............................................
Aktenzeichen:
Teilgenehmigung-Nr.
...............................................
Aktenzeichen:
..
........................ vom: .........................
2.4 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt
Topographische Karte
Bauvorlagen
- fach
- fach
Anlagen- und Betriebsbeschreibung - fach
Schematische Darstellung (Fließbild)
- fach
Maschinenaufstellungsplan - fach
Immissionsprognose
- fach
Beschreibung der Herkunft und des Verbleibs der Abfälle
Formulare 2 - 6
- fach
- fach
Kurzbeschreibung nach ' 4 Abs. 3 der 9. BImSchV - fach
Sonstige Unterlagen
Verzeichnis
- fach
- fach
2.5 Die Gesamtkosten der Anlage werden voraussichtlich DM ....................................
betragen.
Darin sind Rohbaukosten von DM ................................ enthalten. In den angegebenen
Kosten ist die Mehrwertsteuer inbegriffen.
2.6 Die Anlage soll am ...................................... in Betrieb genommen werden.
................................................................................................
.....................................................................................
Ort, Datum
(U
nterschrift des Antragstellers)
Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags
2. Der Antrag ist an die Genehmigungsbehörde zu richten.
a)
3. 4. BImSchV = Vierte Verordnung des Bundes-Immissionschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) i.d.F. vom 14.3.1997.
a)
4. Der Antrag und die Unterlagen zur Erläuterung des Antrags sollten in vier, ggf. noch
mehr Ausfertigungen vorgelegt werden. Die bautechnischen Nachweise sind
regelmäßig in zwei Ausfertigungen vorzulegen.
a)
5. Bei ortsfesten Anlagen ist eine amtliche topographische Karte einzureichen.
In der topographischen Karte ist - falls entsprechende Flächennutzungs- oder
Bebauungspläne vorliegen - kenntlich zu machen, ob die Flächen, auf denen die
Anlage errichtet werden soll, bebaut oder für eine Bebauung vorgesehen sind,
gegebenenfalls welche bauliche Nutzung dieser Flächen zulässig ist.
Bei ortsveränderlichen Anlagen ist der Umfang des Einwirkungsbereichs zu
beschreiben; die voraussichtlichen Einsatzorte sind anzugeben.
a)
6. Bauvorlagen sind die in der Verordnung über bautechnische Prüfungen genannten
Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Nachweis der
Standsicherheit und die anderen bautechnischen Nachweise, nachprüfbare
Berechnung.
Bei Anlagen, bei denen aus Gründen des Gefahrenschutzes eine von der Bebauung
freizuhaltende Fläche erforderlich ist, muß in dem Lageplan die Sicherheits- oder
Freizone eingetragen sein. Sofern der Lageplan dadurch unübersichtlich würde, ist
die Sicherheits- oder Freizone auf einem besonderen Blatt darzustellen. In der
Anlagen- und Betriebsbeschreibung (s. 6) ist darzustellen, in welcher Weise die
Freihaltung der Sicherheitszone gewährleistet werden soll.
a)
7. Aus der Anlagen- und Betriebsbeschreibung (einschließlich der dazugehörenden
Unterlagen) müssen unter Anknüpfung an die nach Nr. 2.2 erfolgte Bezeichnung der
Anlage und die im Zusammenhang damit vorgenommene Benennung der
Anlagenteile sowie als Ergänzung der nach Nr. 2.4 geforderten schematischen
Darstellung die Angaben wie z.B. Kapazität, Einsatzstoffe, Grundzüge und
Durchführung des Verfahrens enthalten sein.
In einem besonderen Teil ist Aufschluß über Art und Ausmaß der zu erwartenden
Emissionen zu geben und sind für alle in Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV
genannten Anlagen, auch für Feuerungsanlagen, die Teile von Dampfkesselanlagen
sind, entsprechende Formulare auszufüllen. Im Einzelfall sollten die genannten
Formulare auch für Anlagen nach Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV verwendet
werden, sofern sie für Angaben zur Luftreinhaltung bedeutsam sind.
Für Anlagen, deren Betrieb mit Geräuschemissionen verbunden ist, sind Angaben
über die maximalen Lärmemissionen zu machen.
In der Beschreibung sind außerdem die zum Schutze der Beschäftigten
(Arbeitsschutz) vorgesehenen Maßnahmen anzugeben (z.B. nach
Sprengstoffgesetz, Chemikaliengesetz, Gefahrenstoffverordnung).
a)
8. Für die schematische Darstellung sind die vom Deutschen Normenausschuß zur
einheitlichen zeichnerischen Darstellung von Aufbau und Funktion
verfahrenstechnischer Anlagen erarbeiteten Vorschriften DIN 28 004 Teil 1 bis 4
`Fließbilder verfahrenstechnischer AnlagenAA zugrunde zu legen.
An den Informationsgehalt der schematischen Darstellung sind in Abhängigkeit von
der Art der Anlage und hier wiederum bei der Darstellung des Verfahrens und der
Entstehung, Führung und Behandlung von Abluft unterschiedliche Anforderungen
im Sinne von Teil 1 DIN 28 004 zu stellen.
In der schematischen Darstellung sind alle zur Anlage gehörigen Emissionsquellen
zu numerieren.
a)
9. Aus dem Maschinenaufstellungsplan sollen bauliche Ausführung und
Verwendungszweck der einzelnen Räume der Anlage, die größeren, ortsfesten
Maschinen, Apparate usw. sowie Treppen, Bühnen und Rettungswege hervorgehen.
a)
10. Hinsichtlich der Inhalte der Immissionsprognosen, Luftverunreinigungen und Lärm
wird auf Nr. 7 und 8 der Beispiele verwiesen.
a)
11. Aus der Beschreibung müssen Art, Beschaffenheit und Menge der beim Betrieb der
Anlage entstehenden Abfälle - getrennt nach Entstehungsstelle - sowie die Art der
Verwertung oder Beseitigung im Sinne des ' 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG hervorgehen.
Soweit von Abfällen besondere Gefahren für Menschen oder die Umwelt ausgehen
können, sind hierzu Angaben zu machen. Dabei ist auf bestehende stoffliche
Klassifizierungen hinzuweisen.
Für jeden einzelnen Abfall, der verwertet werden soll, muß der Verwendungszweck
angegeben werden. Soweit Abfälle in einer Anlage verwertet werden sollen, muß
diese unter Angabe des Standortes, der Art (z.B. Anlage zur Herstellung von
Zement) und des Betreibers bezeichnet werden. Entsprechende angaben sind
erforderlich, wenn die Abfälle nicht in einer Anlage, sondern auf andere Weise
verwertet werden sollen.
Die Erfüllung der Anforderungen aus ' 5 Abs. 1 Nr. 3 (Abfälle) und Nr. 4
(Wärmenutzung) ist in einem besonderen Plan darzustellen.
a)
12. Gem. ' 4 Abs. 3 Satz 2 der 9. BImSchV ist ein Verzeichnis der Antragsunterlagen
beizufügen, in dem die Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse
enthalten, besonders gekennzeichnet sind.
Formula
r2
Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
Zum Zwecke der Abgrenzung und der systematischen Darstellung der technischen Daten der
Anlage und ihres Emissionsverhaltens wird die Anlage in folgende Betriebseinheiten
gegliedert :
Betriebseinheit Nr.*):
Bezeichnung:
bestehend aus:
Betriebseinheit Nr.*):
Bezeichnung:
bestehend aus:
Betriebseinheit Nr.*):
Bezeichnung:
bestehend aus:
Betriebseinheit Nr.*):
Bezeichnung:
bestehend aus:
Betriebseinheit Nr.*):
Bezeichnung:
bestehend aus:
Betriebseinheit Nr.*):
Bezeichnung:
bestehend aus:
___________
*)
Die Nummer der Betriebseinheit muß mit der Nummer im Verfahrensbild
übereinstimmen; der Umfang der Betriebseinheiten ist durch Trennungslinien im
Verfahrensfließbild abzugrenzen.
Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars 2
Die Anlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen (z.B.
Transportanlagen, Lager, Silos) ist in Betriebseinheiten zu gliedern. Als
Betriebseinheiten kommen Teilanlagen und Verfahrensabschnitten im
Sinne DIN 28004 Teil 1 Ziffer 2.3 dienende Anlagenteile in Betracht.
Insbesondere sind solche Teile einer Anlage als Betriebseinheit
aufzuführen, die ein selbständiges, von anderen Teilen unabhängiges
Emissionsverhalten aufweisen. Anlagenteile und Nebeneinrichtungen,
die nach der 4. BImSchV auch als selbständige Anlage
genehmigungsbedürftig wären, sind immer als eigenständige
Betriebseinheit anzusehen.
Formular 3
- Blatt 1 -
Technische Daten
Dieses Formular ist für jede Betriebseinheit auszufüllen.
1.
Betriebseinheit Nr.:
Kennzeichnende Größen der Betriebseinheit oder der Anlagenteile der einzelnen
Betriebseinheit [13] :
2.
Gehandhabte Stoffe:
2.1 Einsatzseite [14] : (Einsatzstoffe, Zusatzstoffe, Brennstoffe u. ä.):
Zusammensetzung [17]
Stoffstrom
Nr. lt.
Fließbild
Menge des
Bezeichnung des Stoffes
[15]
Stoffes
[16]
kg/h
Anteil Gew. - %
Komponente
Minimal- Maximalwert
wert
Formular 3
- Blatt 2 -
2.2 Produktseite [18] : [Produkte, Nebenprodukte, Abgänge in das Abwassersystem, jedoch
keine luftverunreinigenden Stoffen *)]
Zusammensetzung [21]
Menge des
StoffstromNr. lt.
Fließbild
Bezeichnung des Stoffes
[19]
Stoffes
[20]
kg/h
Anteil Gew. - %
Komponente
*) Für luftverunreinigende Stoffe ist Formular 4 auszufüllen.
Minimalwert
Maximalwert
Hinweis: Bei
Formular 4 `Betriebsablauf und EmissionenAA
und
Formular 5 `Quellenverzeichnis der gesamten AnlageA
handelt es sich um Tabellen im Querformat. Sie befinden sich auf der zweiten Datei `Tabellen zum
Muster-AntragA.
Erläuterungen zum Ausfüllen der Formulare 3 Bl. 1 und 2, 4 und 5
13. Vergleiche DIN 28 004, Teil 1. Die Angaben sind auf die Leistung der Betriebseinheit zu
beziehen, die maximal dauernd erreicht werden kann.
14. Es sind die eingebrachten Stoffe bzw. Stoffgemische anzugeben, sofern sich die Angaben
nicht aus Nr. 15 ergeben.
15. Allgemeine Kennzeichnung des Stoffes, z.B. Erz, Rohöl, Kadaver. Stammt der Stoff aus
einer anderen Betriebseinheit, so ist die Nummer der betreffenden Betriebseinheit
anzugeben.
16. Aus der Eintragung muß hervorgehen, ob es sich um einen kontinuierlichen oder
diskontinuierlichen Stoffstrom handelt. Sofern für kontinuierliche Stoffströme die
Dimension Masse pro Zeiteinheit in der Einheit kg/h nicht typisch ist, so ist die übliche
Einheit für diese Dimension zu verwenden.
Für diskontinuierliche Stoffströme sind unter Berücksichtigung der vorstehenden
Ausführungen zusätzlich die Angaben über die Zahl der Chargen, mit denen diese
Stoffströme erreicht werden, bzw. ihre Größe erforderlich.
17. Diese Zusammensetzung der Einsatzstoffe, ihrer Komponenten und der mitgeführten
Verunreinigungen ist in der Regel durch die chemische Zusammensetzung anzugeben.
Angaben über die gehandhabten Stoffe sind nur insoweit erforderlich, als sie nach Art und
Menge für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind. Nach der Art sind dies
insbesondere die Stoffe, die in der TA Luft oder in VDI-Richtlinien (z.B. VDI 2310) genannt
sind. Diese Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn entweder ihr Anteil am Einsatzoder Ausgangspunkt mehr als 1 Gew.-% beträgt oder nicht ausgeschlossen werden kann,
daß sie zu einer Emissionsmassenstrom führen, die bzw. der ein Fünftel der in der TA Luft
bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder - falls
Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind - das Hundertfache der dort angegebenen
Immissionsgrenzwerte überschreitet. Sind Emissionen von besonders geruchsintensiven
oder besonders toxischen Stoffen zu erwarten, so sind unabhängig von den genannten
Freigrenzen Angaben über die Zusammensetzung der Einsatzstoffe erforderlich.
18. Es sind alle aus den Betriebseinheiten ausgehenden Stoffe bzw. Stoffgemische,
einschließlich der in ihnen enthaltenen Komponenten und emissionsrelevanten (s. Nr. 17)
Verunreinigungen nach Art und Menge - mit Ausnahme der Luftverunreinigungen und
Abfälle - anzugeben.
19. Allgemeine Angaben zu den aus der Betriebseinheit ausgehenden Stoffen, z.B. Roheisen,
Benzin.
20. Hinweis 16 gilt sinngemäß.
21. Die Angaben müssen zu 17 korrespondieren.
22. Innerhalb der Betriebszustände sind alle Arbeitsvorgänge, die zu Emissionen führen und
für die in den folgenden Spalten die weiteren Angaben gemacht werden, stichwortartig zu
erläutern (z.B. Entspannen, Reinigung durch Spülung, Gasfreimachen des Behälters).
23. Die Häufigkeit der Betriebszustände kann dargestellt werden in Anzahl pro Stunden, Tag,
Monat oder Jahr, die Zeitdauer in Sekunden, Minuten, Stunden, Tagen oder Monaten.
24. Die Zeitangabe ist von erheblicher Bedeutung bei Saison- und Schichtbetrieben, weil die
auftretenden Emissionen bestimmten Zeiten zugeordnet werden können.
25. Als Abgas- oder Abluftstrom ist der Volumenstrom anzugeben, mit dem die im folgenden
aufgeführten Emissionen der Betriebseinheit bei dem in Spalte 1 angegebenen
emissionsverursachenden Vorgang an die betreffende Quelle abgegeben werden kann.
Als Abgas- oder Ablufttemperatur ist die Temperatur an der Quellmündung anzugeben.
26. Die emittierten Stoffe (vgl. ' 3 Abs. 3 BImSchG) sind in der Regel mit der chemischen
Zusammensetzung anzugeben. Dabei ist insbesondere bei staubförmigen Emissionen die
jeweilige Zuordnung der emittierten Stoffe zu den Fraktionsbereichen 0 bis 10 µm und > 10
µm notwendig. Der Aggregatzustand `staubförmig (0 bis 10 µm)AA, `staubförmig (> 10 µm)AA,
`flüssigAA oder `gasförmigAA, mit dem die jeweilige Emission auftritt, ist in der Tabellenspalte
`AggregatzustandAA anzugeben. Die Angaben über die Emissionskonzentration und den
Auswurf beziehen sich auf den Zustand der luftverunreinigenden Stoffe beim Verlassen
der Quelle und Eintritt in die Atmosphäre.
Bei der Beschreibung der Emissionen sind nur Stoffe anzugeben, die für die
Luftreinhaltung bedeutsam sind; bedeutsam sind insbesondere Stoffe, die in der TA Luft
oder in VDI-Richtlinien (z.B. VDI 2310) genannt sind.
Die vorgenannten Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn ihre
Emissionsmassenkonzentration oder ihr Emissionsmassenstrom ein Fünftel der in der TA
Luft bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder - falls
Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind - das Hundertfache der dort angegebenen
Immissionsgrenzwerte überschreitet. Besonders geruchsintensive oder besonders
toxische Stoffe sind in jedem Fall anzugeben.
27. Es ist anzugeben, in welcher Weise die Emissionen ermittelt wurden, z.B. ob die
Emissionen geschätzt oder errechnet wurden oder ob Messungen an der Anlage selbst
oder an ähnlichen Anlagen zu den Angaben geführt haben.
28. Als Arten von Quellen kommen beispielsweise in Betracht:
Schornsteine,
Gebäudeöffnungen,
Lagerplätze,
Halden,
offene Abwässerkanäle,
Absetzbecken,
Klärteiche,
Tankfarmen.
29. Die örtliche Lage der Quelle ist durch Rechts- und Hochwert des Meßtischblattes zu
fixieren, die hierzu auf einen Meterraster zu erweitern sind (Gauß-Krüger-Netz). Bei
Linienquellen (Strecken) sind Rechts- und Hochwert des Mittelpunktes anzugeben.
Flächenquellen sind immer als Rechteckflächen zu erfassen, deren geographische Lage
durch Rechts- und Hochwert des Mittelpunktes zu fixieren ist.
30. Die geodätische Höhe des Erdbodens über dem Meeresspiegel am Ort der Quelle und die
Höhe der Quelle über dem Erdboden sind anzugeben. Bei Linien- und Flächenquellen ist
für beide Höhen jeweils der arithmetische Mittelwert zwischen dem größten und dem
kleinsten Wert anzugeben.
31. Als Austrittsfläche ist der Inhalt der als Quelle wirksamen Fläche anzugeben, z.B. bei
Schornsteinen der lichte Mündungsquerschnitt.
32. Zur Beschreibung der linearen Abmessung von Linien- und Flächenquellen sind die
Länge, Breite oder Höhe einzutragen.
Formular 6
Abgasreinigung
Dieses Formular ist für jeden Abluft- bzw. Abgasstrom auszufüllen.
Gasreinigungsanlage(n) (Nr. gemäß Fließbild):
.............................................................................................................
Angeschlossene Betriebseinheit(en) Nr.:
......................................................................................................................
Verbunden mit Quelle(n) Nr.:
...........................................................................................................................................
Bauart/Typ der Reinigungsanlage:
..................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................
.............................
Reinigungsprinzip:
.............................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................
.............................
Abgas-/Abluftmenge
3
im Auslegungszustand: ............................. m /h bezogen auf .................................. BC
3
...................................m /h *)
Wirksamkeit der Gasreinigungsanlage im Auslegungszustand
3
Abgeschiedene Stoffe
Konzentration mg/m *)
vor - Reinigung - nach
Abscheidegrad
%
*) Kubikmeter im Normzustand, d.h. bei 273 K, 1013 mbar, nach Abzug des Feuchtegehalts.
Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars 6
Aus der Angabe des Reinigungsprinzips müssen Rückschlüsse auf die
Effektivität der Anlage möglich sein. Es genügt beispielsweise nicht die
Angabe `NaßwäscheAA; zusätzlich müssen auch Bauart, Verweilzeit u.ä. sowie
die Waschlösung genannt werden. Werden Abluft-/Abgasströme mehrerer
Emissionsentstehungsstellen zusammengeführt, um den resultierenden
Gesamtstrom einer Gasreinigungsanlage zuzuführen, und können die
notwendigen Angaben zu den Emissionen jeweils dieser Teilströme in den
Formularen 4 und 6 nicht gemacht werden, ist es erforderlich, die
Gasreinigungsanlage für den Gesamtstrom als selbständige Betriebseinheit
`Zentrale GasreinigungAA zu behandeln. Für diese `Zentrale GasreinigungAA sind
dann im Formular 4 unter Bezugnahme auf die angeschlossenen
Emissionsentstehungsstellen und die dort für die Emissionen ursächlichen
Vorgänge die erforderlichen Angaben zur Beschreibung der Emissionen nunmehr bezogen auf den Gesamtstrom - zu machen; dgl. im Formular 6. Auf
die Berücksichtigung der Teilströme bei der Betriebseinheit `Zentrale
GasreinigungAA ist dann in den jeweiligen Formularen 4, in denen die
Emissionsentstehungsstellen bzw. die emissionsverursachenden Vorgänge
entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Betriebseinheiten
genannt und hinsichtlich der zeitlichen Angaben näher beschrieben worden
sind, hinzuweisen.
Die Angabe `Konzentration vor ReinigungAA bezieht sich auf den Gasstrom
hinter der Entstehungsstelle des zu reinigenden Gases, die Angabe
`AbscheidegradAA auf die Gesamtheit der Abscheidevorrichtung.
Falls eine Gasreinigungsanlage bei verschiedenen Stoffen verschiedene
Abscheidegrade aufweisen wird, so ist dies gesondert anzugeben. Bei
Entstaubern sind die Angaben für den Gesamtstaub sowie für den
Feinstaubanteil (äquivalenter Korndurchmesser <10 µm) zu machen.
Hinweis: Bei
B. Angaben zu den Abfällen
Herkunft, Menge und Zusammensetzung von Abfällen, ohne
Abwasser
2.
Verwertung von Abfällen
3.
Beseitigung von Abfällen nach KrW-AbfG
1.
handelt es sich um Tabellen im Querformat. Sie befinden sich auf der zweiten
Datei `Tabellen zum Muster-AntragA.
Anhang 1
Erklärungen zur beabsichtigten Verwertung des Abfalls bzw.
Beseitigung des Abfalls
lfd. Nr.
(lt. Formular B 1)
lfd. Nr.
(lt. Formular B 1)
Abfallbezeichnung
Abfallbezeichnung
Abfallschlüssel
Abfallschlüssel
.........................................
..
...........................................
Hiermit erklärt der Verwerter/Entsorger des
vorbeschriebenen Abfalls, das
a) seine Verwertungs-/Entsorgungsanlage für
den unter der jeweiligen lfd. Nr. aufgeführten
Abfall zugelassen ist
lt. Bescheid vom
der Zulassungsbehörde
Aktenzeichen
b) die vorgesehene Maßnahme oder
Verwertungsmaßnahme zugelassen ist
...........................................
.........................................
..
...........................................
.........................................
..
...........................................
lt. Bescheid vom
...........................................
der Zulassungsbehörde
.........................................
..
...........................................
Aktenzeichen
oder keiner Zulassung bedarf
aa) Die Anlagenkapazität des
Verwerters/Entsorgers
läßt es zu, die vorgesehene Abfallmenge
(Angabe in t/a)
zusätzlich zur bisher auch von anderen angenommenen bzw. bis zu Inbetriebnahme der
hier
beantragten Anlage vorhersehbaren Menge
anzunehmen und ordnungsgemäß zu
verwerten, zu behandeln bzw. abzulagern.
.........................................
..
.........................................
..
...........................................
...........................................
.........................................
..
.........................................
..
Die Anlieferung des Abfalls kann mit
Inbetriebnahme der beantragten Anlage erfolgen.
...........................................
Sie kann frühestens ab (Monat/Jahr) erfolgen
Vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der
beantragten Anlage kann die
Verwertung/Entsorgung für mindestens
5 Jahre sichergestellt werden
.........................................
..
...........................................
Sie kann darüber hinaus bis mindestens zum
(Monat/Jahr) sichergestellt werden
Die Beseitigung von evtl. bei der Verwertung
von
...........................................
Abfällen entstehenden Abfällen ist gesichert.
Hierzu ist vorgesehen, daß die
Behandlung/Ablagerung erfolgt auf der
.........................................
..
Anlage (Bezeichnung)
bb) Erläuterung der Verwertungsmaßnahmen,
erforlichenfalls Bestätigung der zuständigen
Behörde,
daß diese zugelassen ist bzw. zugelassen
werden
kann (Hinweis auf Beiblatt)
Firmenstempel/
Unterschrift des
Entsorgers/Verwerters
.........................................
..
Firmenstempel/
Unterschrift des
Entsorgers/Verwerters
Anhang 2 Abfallbeschreibung und abfallbestimmende Komponenten
lfd. Nr. (lt. Formular B 1):
Abfallbezeichnung :
Abfallschlüssel-Nr.:
1 Geruch
2 Brennverhalten unter üblichen Bedingungen
3 Reaktionsverhalten gegenüber Wasser
[
[
[
[
[
[
]
]
]
]
]
]
selbstentzündlich
brennbar
unbrennbar
Bildung von Gasen
Erwärmung
keine Reaktion
4 Reaktionsverhalten gegenüber anderen
Stoffen
5 ph-Wert
6 Abfall bestimmende Komponenten; falls
nicht aus
beiliegenden Analysen ersichtlich
7 Chem. Bezeichnung/Beschreibung der
Zusammensetzung des Abfalls
sowie der abfallbestimmenden
Komponenten
[ ] Anhang 1 a
[ ] Anhang 1 b
[ ] Anhang 1 c
Benutzen Sie bitte als Formblätter die
Anhänge 1 a-1 f der Abfall- und Reststoffüberwachungs-/Verordnung (BGBl. I S. 631
[ ] Anhang 1 d
[ ] Anhang 1 e
ff)
bzw. fügen Sie bitte Analysen oder gutachterliche Stellungnahmen zur Zusammensetzung bei.
[ ] Anhang 1 f
[ ] Beiblatt Nr. .........
Formular 9/2: Annahmeerklärung für einen Abfall (Stoff-Nr.: ) zur Verwertung in einer
gem. ' 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage
1. Anschrift Abfallerzeuger
Anschrift Abfallabnehmer
2. Art und Bezeichnung der Anlage, aus der der Rohstoff stammt.
Nr.
BImSchV
Spalte
gemäß 4.
3. Bezeichnung, chemische Zusammensetzung (Gew. %) und Konsistenz des Abfalls:
4. Art, Bezeichnung und Standorte der Anlage, in der der Abfall
eingesetzt/verarbeitet/behandelt werden soll:
Nr.
Spalte
BImSchV
Grundzüge des Verfahren/Funktion des Abfalles/verkaufsfähiges Produkt:
Ergänzende Unterlagen (z.B. Grundfließbild) sind beigefügt
o ja
gemäß 4.
o nein
5. Die o.a. Anlage/die Tätigkeit - insbesondere der Einsatz des o. a. Abfalles - ist nach Art und
Umfang durch folgende Bescheide genehmigt (Anschrift der Behörde, Aktenzeichen,
Datum, Rechtsgrundlagen):
6. Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß ' 52 BimSchG (Stempel,
Unterschrift, Datum; ggf. Verweis auf Zusatzblatt). Hinweis: Wenn die Bestätigung auf
diesem Formular fehlt, kann die Genehmigungsbehörde die Aufsichtsbehörde direkt
einschalten.
7. Die Verwertung/Abnahme des o.a. Abfalls ist in folgendem Umfang sichergestellt:
Menge pro Jahr:
t/a
Beginn:
Ende:
Unterschrift (Abfallabnehmer):
Ort:
Menge insgesamt:
Datum:
A. Angaben zur Abwasserwirtschaft
1
Einordnung in den Gesamtbetrieb
(Dem Antrag ist ein Entwässerungsplan beizufügen)
2
Beschreibung der abwasserrelevanten technischen Abläufe
3
Angabe der Einsatztstoffe, Produkte und der Neben- und Zwischenprodukte, soweit sie die
Abwassercharakteristik beeinflussen können.
4
Abwasservermeidungsmaßnahmen innerhalb der Produktion
4.1 Einrichtungen zur Reduzierung der Abwassermenge
(z.B. Mehrfachnutzung, Kreislaufführung)
4.2 Einrichtungen zur Reduzierung der Abwasserinhaltsstoffe (z.B. Rückhaltung, Rückgewinnung)
5
Fließschema, welches erkennen läßt:
-
die Vorgänge, bei denen Wasser eingesetzt wird oder entsteht,
die Vorgänge, durch die das eingesetzte Wasser verunreinigt oder erwärmt wird,
Einrichtungen zur Abwasservermeidung,
Anfallstellen des Abwassers (bitte numerieren)
6
Beschreibung des Abwasseranfalls für jede Anfallstelle
6.1 Anfallstellen
Nr. der
Stoffstrom-Nr.
Beschreibung
Anfallstelle
lt. Fließbild
d. Anfallstelle
Abwasserart *
Höchstmenge
3
m /h
* z.B. Produktionsabwasser, Kühlwasser, Spritz- und Reinigungswasser,
Vakuumpumpenwasser, Niederschlagswasser, Sanitärabwasser
6.2 Charakteristik des Rohabwassers (Höchstkonzentration, Höchstfracht)
Nr. der
Anfallstelle
StoffstromNr. lt.
Fließbild
Parameter
Höchstkonzentration
mg/l
Höchstfracht
kg/h
3
m /d
Für ein Rohabwasser charakteristische Parameter: z.B. CSB, BSB5, AOX, chlorierte
Kohlenwasserstoffe, Salze, Schwermetalle.
Sofern das Abwasser einem Anhang der Rahmen-Abwasser-VwV zuzuordnen ist, sind die
entsprechenden Parameter anzuführen.
7
Abwasserbehandlung
Nr. der
Anfall-
Stoffstro
mNr. lt.
stelle
Fließbild
*
**
8
Nr. der
Anfallstelle
zur
Direkte
ZABA * Einleitung
ohne ZABA
gezielte Behandlung **
alleine
mit anderen
Teilströmen
Einleitung in
öffentl.
Kanalisation
Gewässer
ZABA: Zentrale Abwasserbehandlungsanlage
gezielte Behandlung: Behandlung für biologisch nicht oder nicht hinreichend abbaubare
Abwasserinhaltsstoffe
Erwartete Qualität des behandelten Abwassers
StoffstromNr. lt.
Fließbild
Parameter
Höchstkonzentration
mg/l
Höchstfracht
kg/h
Sofern das Abwasser einem Anhang der Rahmen-Abwasser-VwV zuzuordnen ist, sind die
entsprechenden Parameter anzuführen.
C.
Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
1
Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe, mit denen umgegangen wird
siehe Anlage 1
2
Folgende Anlagen/Anlagenteile werden beschrieben:
1
4
[ ] Anlagen zum Lagern ) flüssiger ) wassergefährdender Stoffe *) **)
siehe Anlage 2
1
4
[ ] Anlagen zum Lagern ) fester ) wassergefährdender Stoffe
siehe Anlage 3
2
[ ] Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen ) wassergefährdender flüssiger Stoffe
siehe Anlage 4
3
[ ] Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden ) wassergefährdender Stoffe
(HBV-Anlagen)
siehe Anlage 5
[ ] Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe, die den Betrieb des
Werksgeländes
nicht überschreiten
siehe Anlage 6
[ ] Anlagen zur Rückhaltung von mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigtem
Löschwasser
siehe Anlage 7
[ ] Sonstige Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(z.B. Anlagen zum
Umschlagen fester wassergefährdender Stoffe oder Anlagen zum Abfüllen von oder
zum Umgang mit
gasförmigen wassergefährdenden Stoffen)
siehe Anlage(n) .....................***)
3
15
Als weitere Unterlagen ) sind beigefügt:
[ ] Erläuterungsbericht
[ ] Ausführungspläne
[ ] Detailpläne
[ ] Sicherheitsdatenblätter
[ ] Prüfbescheide (baurechtliches Prüfzeichen)
[ ] Bauartzulassungen
[ ] Bescheinigungen/Gutachten über Werkstoffverträglichkeiten
[ ] Sachverständigengutachten
[ ] Standsicherheitsnachweise
[ ] Sonstiges:
..........................................................................................................................
..........................
..........................................................................................................................
..........................
..........................................................................................................................
..........................
__________
*) [ ] bitte ankreuzen, wenn zutreffend
**) Ziffern mit Klammern beziehen sich auf die `Erläuterungen zu den Angaben zum Umgang
mit wassergefährdenden StoffenA.
***) Für die Beschreibung dieser Anlagen werden keine Formblätter vorgegeben.
Hinweis: Bei
Anlage 1, Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe, mit denen
umgegangen wird
handelt es sich um eine Tabelle im Querformat. Sie befindet sich auf der
zweiten Datei `Tabellen zum Muster-AntragA.
Anlage 2
Blatt .......
Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe 1 ) 4 )
5
Diese Anlage ist für jeden nicht baugleichen Behälter ) bzw. jedes nicht baugleiche Gebinde
auszufüllen.
1. Behälter-Nr./Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: ..........................
3
2. Behältervolumen: .................................................................................. [m ]
3. Anzahl baugleicher Behälter/Gebinde: ................................................
4. Gelagerte Stoffe (lfd. Nr. aus Anlage 1): ..............................................
5. Behälterwerkstoff: .................................................................................
6. Aufstellung:
[ ] oberirdisch
[ ] im Freien
[ ] im Gebäude bzw. durch Überdachung - auch vor Schlagregen - geschützt
6
[ ] unterirdisch )
7. Behälterausführung:
[ ] einwandig
[ ] mit Auffangraum
[ ] ohne Auffangraum
[
[
[
[
] doppelwandig
] Flachbodentank
] Behälterboden kontrollierbar
] Behälterboden nicht kontrollierbar
8. Brauchbarkeitsnachweis des Behälters/Gebindes:
[ ] DIN 6608 bis 6625 bzw. DIN 28020/28021; hier DIN ...................
[ ] wasserrechtliche/gewerberechtliche Bauartzulassung (Zulassungsbescheid beifügen)
Datum: .................................. Az.: ....................................... Behörde:
......................................................
[ ] baurechtliches Prüfzeichen (Bescheid beifügen):
Datum: .................................. Az.: ....................................... Behörde:
......................................................
[ ] Eignungsfeststellung
Datum: .................................. Az.: ....................................... Behörde:
......................................................
[ ] verkehrsrechtliche Zulassung nach GGVS/GGVE
9. Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweise beifügen):
(Nur bei nicht werkmäßig hergestellten Behältern, z.B. nach DIN 4119 bzw. bei Umwidmung
vorhandener
Behälter, für die Nachweise nach Nr. 8 nicht vorhanden sind.)
7)
[ ] Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise
[ ] Nachweise werden vor Errichtung der Anlage nachgereicht
[ ] Nachweis der Korrosionsbeständigkeit der Werkstoffe und ihre Verträglichkeit mit dem
8
Lagermedium )
10. Brauchbarkeitsnachweis der Schutzvorkehrungen (Nachweise beifügen):
wasserrechtliche
Bauartzulassung
[ ] Leckanzeigegerät
Datum: ....................... Nr.: ..............
[ ] Überfüllsicherung
Datum: ....................... Nr.: ..............
[ ] Innenbeschichtung/
auskleidung
Datum: ....................... Nr.: ..............
[ ] Leckschutzauskleidung
Datum: ....................... Nr.: ..............
[ ] Sonstiges : .........................................
Datum: ....................... Nr.: ..............
gewerbliche
Bauartzulassung
baurechtliche
Prüfzeichen
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
11. Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum)
(Nachweis beifügen):
Behälterfüllvolumen des größten Behälters/Gebindes im Auffangraum:
................................................. [m3]
Gesamtfüllvolumen aller Behälter im Auffangraum :
.................................................................................... [m3]
Rückhaltevolumen des Auffangraumes :
....................................................................................................... [m3]
Werkstoff des
[
Auffang[
raumes:
[
.......................................
[
] Beton
] Stahl, Werkstoff Nr. : ......................
] Kunststoff (Material): ......................
Prüfzeichen Nr.:
] Sonstiges: .........................................
Beschichtung des Auffangraumes:
[ ] ja
Material (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen):
[ ] Kunststoff (Nachweis über baurechtliches Prüfzeichen beifügen)
Datum: ................................................................ Prüfzeichen Nr.:
...................................................
[ ] Stahl
Werkstoff Nr.:
.................................................
[ ] Sonstiges:
.............................................................................................................................................
[ ] nein
(Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit des Werkstoffes des Auffangraumes ist
beizufügen.)
Der Auffangraum besitzt Bauwerksfugen:
[ ] ja
Material der Fugendichtung:
................................................................................................................
(Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen)
[ ] nein
9
Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser (nur bei Aufstellung im Freien) )
..............................................................................................................................................................
.........................
..............................................................................................................................................................
.........................
..............................................................................................................................................................
.........................
12. Sind Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen vorhanden ?
13
) [ ] ja (Anlage 7 beifügen)
[ ] nein
Hinweis: Bei
Anlage 3, Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
handelt es sich um eine Tabelle im Querformat. Sie befindet sich auf der
zweiten Datei `Tabellen zum Muster-AntragA.
Anlage
4
Blatt ......
Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe 2 ) 4 )
Diese Anlage ist für jede Abfüll-/Umschlaganlage auszufüllen.
1. Nr. der Abfüll-/Umschlaganlage / Bezeichnung gem. Lageplan :
.........................................................................
2. Abgefüllte/umgeschlagene Stoffe (lfd. Nr. aus Anlage 1) :
...................................................................................
3.
Zweck der Anlage:
[ ] Befüllen von ortsbeweglichen Behältern
[ ] Entleeren von ortsbeweglichen Behältern
[ ] Umfüllen von flüssigen Stoffen; Laden und Löschen von Schiffen in Verbindung mit
ortsbeweglichen
Behältern an Land
[ ] Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen
Anforderungen genügen
oder gleichwertig sind
4. Maximale Größe der befüllten/entleerten Behälter bzw. Füllvolumen der Umladeeinheit :
3
........................[m ]
5. Maximaler Volumenstrom bei Befüllung/Entleerung/Umfüllung :
................................................................[l/s]
6.
Sicherheitsvorkehrungen zur Verhütung des Überfüllens ortsbeweglicher Behälter:
(z.B. Überfüllsicherung, Zählervoreinstellung)
...........................................................................................................................................................
.........................
...........................................................................................................................................................
.........................
7.
Befestigung und Abdichtung der Bodenfläche:
(Querschnittszeichnungen sind beizufügen)
[ ] Asphaltdecke
[ ] Betondecke
zuusätzliche Maßnahmen bei WGK 2 und WGK 3:
(Nachweise der Dichtheit und Beständigkeit sind beizufügen)
[ ] Dichtungsbahn (Material):
.................................................................................................................................
[ ] Beschichtung (Material):
....................................................................................................................................
[ ] Stahlwanne (Werkstoff Nr.):
..............................................................................................................................
[ ] Sonstiges:
.............................................................................................................................................................
8. Rückhaltemaßnahmen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende
12
Flüssigkeiten: )
3
Rückhaltevolumen: .................................................... [m ]
Erläuterungen über Ausführungen der Rückhaltemaßnahmen:
...........................................................................................................................................................
.........................
...........................................................................................................................................................
.........................
...........................................................................................................................................................
.........................
9. Maßnahmen zur Ableitung von Niederschlagswasser (soweit die Anlage nicht überdacht
9
ist) : )
...........................................................................................................................................................
.........................
...........................................................................................................................................................
.........................
...........................................................................................................................................................
.........................
Anlage
5
Blatt
.......
Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBVAnlagen) 3 )
Diese Anlage ist für jede HBV-Anlage auszufüllen.
1.
Anlagen-Nr./Bezeichnung gem. Plan:
...................................................................................................................
2.
Stoffe, die hergestellt, behandelt oder verwendet werden (lfd. Nr. aus Anlage 1) :
.......................................
3.
Aufstellung der HBV-Anlage:
[ ] im Freien
[ ] im Gebäude bzw. durch Überdachung - auch vor Schlagregen - geschützt
4.
Größtes Volumen der wassergefährdenden Stoffe, die bei einer Betriebsstörung freigesetzt
werden können: * )
(Angaben für alle unter Nr. 2 genannten Stoffe erforderlich)
lfd. Nr. aus Anlage 1
5.
3
größtes Volumen, das freigesetzt werden kann [m ]
Angaben zum Auffangraum / zur Aufstellfläche:
3
Rückhaltevolumen des Auffangraumes : .................................... [m ]
Werkstoff des Auffangraumes/
der Aufstellfläche:
[ ] Beton
[ ] Stahl, Werkstoff-Nr.:
...................................
[ ] Kunststoff, Material:
...................................
[ ] Sonstiges:
.....................................................
Beschichtung / Auskleidung des Auffangraumes
[ ] ja
Material (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen):
[ ] Kunststoff:
...................................................
[ ] Stahl, Werkstoff-Nr.:
...................................
[ ] Sonstiges:
.....................................................
[ ] nein
(Nachweis der Dichtheit u. Beständigkeit des Werkstoffes des Auffangraumes ist
beizufügen.)
Der Auffangraum / die Aufstellfläche besitzt Bauwerksfugen:
[ ] ja
........................
Material der Fugenabdichtung:
(Nachweis der Dichtheit und
beizufügen)
Beständigkeit ist
[ ] nein
9
Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser (nur bei Aufstellung im Freien) )
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
..............................................................................................................
6.
Sind Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen vorhanden ?
13
)
[ ] ja (Anlage 7 beifügen)
[ ] nein
_____________
*)
Maßgebend ist das größte Volumen an wassergefährdenden Stoffen, das bei einer Betriebsstörung aus einem Anlagenteil
der HBV-Anlage, z.B. Vorlagebehälter, Kolonne, _Rohrleitung o.ä., freigesetzt werden kann.
Anlage
6
Blatt ......
Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
Diese Anlage ist für jede Verbindungsleitung, die den Bereich des Werkgeländes nicht
überschreitet,
14
auszufüllen. )
1.
Nr./Bezeichnung der Rohrleitung im Lageplan:
...........................................................................................................
2.
Nr./Bezeichnung der Anlagen/Anlagenteile, die durch die Rohrleitung verbunden werden:
..............................
3.
Flüssigkeiten, die durch die Rohrleitung transportiert werden (lfd. Nr. aus Anlage 1):
........................................
4.
Leitungsführung:
[ ] unterirdisch
[ ] oberirdisch
5.
Ausführung als:
[ ] Saugleitung
[ ] Druckleitung:
[ ] einwandig
[ ] einwandig mit katholischem Korrosionsschutz
[ ] doppelwandig mit Leckanzeigegerät
(Nachweis über baurechtliches Prüfzeichen für
das
Leckanzeigegerät beifügen)
[ ] einwandig in flüssigkeitsdichtem Schutzrohr
[ ] einwandig in flüssigkeitsdichtem Kanal
(Bei Ausführung in flüssigkeitsdichtem Schutzrohr
oder Kanal sind
Angaben über Kontrolleinrichtungen und das
Auffangvolumen
erforderlich.)
6.
Werkstoffe
Rohrleitung:
[ ] DIN: .........................
[ ] Stahl, Werkstoff-Nr.:
.............................................................................
[ ] Kunststoff (Material):
...........................................................................
(Nachweis des baurechtlichen Prüfzeichens
beifügen)
Datum: .......................... Prüfzeichen-Nr.:
...........................................
[ ] Sonstiges:
...............................................................................................
Schutzrohr:
[ ] DIN: ...........................
[ ] Stahl, Werkstoff-Nr.:
............................................................................
[ ] Kunststoff (Material):
..........................................................................
[ ] Sonstiges:
..............................................................................................
7.
Maximaler Betriebsdruck:
8.
Sicherheitsvorkehrungen:
.................................... [bar] (bei Druckleitungen)
[ ] Bruchsicherung mit automatischer Meldung
[ ] Bruchsicherung mit Schnellschluß der Schieber
Anlage
7
Blatt ......
Anlagen zur Rückhaltung von mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigtem Löschwasser
13
(Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen) )
Diese Anlage ist für jede Löschwasser-Rückhalteeinrichtung auszufüllen.
1.
Bezeichnung der Löschwasser-Rückhalteeinrichtung gem. Lageplan:
.................................................................
2.
Bezeichnung der Anlagen/Anlagenteile, aus denen
das Löschwasser zurückgehalten werden soll:
.......................................................................................................
3.
Dient die Löschwasser-Rückhalteeinrichtung gleichzeitig als Auffangraum für
wassergefährdende Flüssigkeiten ?
[ ] ja
für welche Stoffe (lfd. Nr. gem. Anlage 1):
..............................................................................................
aus welcher Lager- oder HBV-Anlage:
...................................................................................................................
[ ] nein
4.
3
Max. zu berücksichtigende Löschwassermenge [m ]: .......................................
Erläuterung der Berechnung
.............................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
5.
Wurde die Ermittlung des erforderlichen Löschwasser-Rückhaltevolumens mit der
Feuerwehr oder einem Brandschutzingenieur abgestimmt ?
[ ] ja
[ ] nein
6.
Ausführung der Löschwasser-Rückhalteeinrichtung:
3
Volumen: ...................................................... [m ]
Baustoff:
...........................................................................................................................................................
..................
Ausbildung:
erforderlich)
[ ] offen (Erläuterungen zur Ableitung des Niederschlagswassers
[ ] geschlossen
7.
Verbundleitungen zwischen Auffangraum und Löschwasser-Rückhalteeinrichtung
vorhanden ?
[ ] ja
[ ] oberirdisch
[ ] unterirdisch
Länge der Leitung: .......................................... [m]
Werkstoff der Leitung:
..................................................................................................................................
[ ] nein
8.
Sonstige Angaben und Erläuterungen:
..........................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Erläuterungen zu den Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
1. Lagern ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe
oder Entsorgung.
a)
2. Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden
Stoffen. Umschlagen ist das Laden und Löschen von Schiffen sowie das Umladen von
wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel
auf ein anderes.
a)
3. Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen.
Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu
verändern. Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von
wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften.
a)
4. Gasförmig sind Stoffe, deren kritische Temperatur unter 50BC liegt, oder die bei 50BC einen
Dampfdruck größer als 3 bar haben. Feste Stoffe sind Stoffe, die nach dem Verfahren zur
Abgrenzung brennbarer Flüssigkeiten gegen brennbare feste oder salbenförmige Stoffe in
Nr. 3 der Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 003 als fest oder
salbenförmig gelten. Flüssig sind Stoffe, die weder gasförmig nach Satz 1 noch fest nach
Satz 2 sind.
a)
5. Behälter, in denen Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungstätigkeiten ausgeführt
werden, sind Teile einer Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlage. Auch
andere Behälter, die im engen funktionalen Zusammenhang mit Herstellungs-,
Behandlungs- oder Verwendungsanlagen. Solche Behälter sind jedoch Teil einer
Lageranlage, wenn sie mehreren Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlagen
zugeordnet sind oder wenn sie mehr Stoffe enthalten können, als für eine Tagesproduktion
oder Charge benötigt werden. Die Zuordnung behält Gültigkeit auch bei
Betriebsunterbrechung.
a)
6. Unterirdisch sind Anlagen oder Anlagenteile, die vollständig oder teilweise im Erdreich
eingebettet sind. Alle anderen Anlagen oder Anlagenteile gelten als oberirdisch.
a)
7. Berechnung, Konstruktion und Herstellung der Anlagenteile müssen den Allgemein
anerkannten Regeln der Technik oder den Bau- und Prüfungsgrundsätzen des Institutes für
Bautechnik entsprechen. Diese Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt:
- Bei Behältern, die nach der Druckbehälterverordnung oder nach der Verordnung über
brennbare Flüssigkeiten einschließlich der zu diesen Verordnungen erlassenen technischen
Regelwerke gebaut und geprüft sind, soweit die erforderlichen Prüfbescheinigungen
vorgelegt werden,
- bei Behältern nach DIN 4119, soweit die erforderlichen Prüfungen vorgenommen und
bescheinigt werden,
- bei Behältern der Normenreihe DIN 6608 bis 6625, soweit die gelagerten Flüssigkeiten
2
keine höhere Dichte als 1,0 kg/dm haben und die entsprechenden Werkprüfzeugnisse
vorgelegt werden.
a)
8. Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe und ihre Verträglichkeit mit dem
Lagermedium müssen gegeben sein. Die Beständigkeit der Werkstoffe gegen das
Lagermedium kann nachgewiesen werden durch
a) Erfahrungsnachweis des Betreibers,
b) Laboruntersuchungen einer anerkannten Materialprüfstelle,
c) durch eine Kombination der unter a) und b) genannten Möglichkeiten.
Als Erfahrungsnachweis des Betreibers können anerkannt werden:
- Referenzobjekte, die überprüfbar sind oder wiederkehrenden Prüfungen durch
Sachverständige unterliegen,
- Laboruntersuchungen, die aufgezeichnet und deren Ergebnisse reproduzierbar sind
(Aufzeichnungen und Ergebnisse sind vorzulegen),
- Resistenzlisten, deren Randbedingungen bekannt und durch Laboruntersuchungen
nachprüfbar sind.
a)
9. Niederschlagswasser darf nur nach Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter
Beachtung der Einleitungsbedingungen in die Kanalisation abgepumpt bzw. abgelassen
werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können.
Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein.
a)
10. Die Maßnahmen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse (Niederschlag), z.B.
Überdachungen, sind zu beschreiben. Versehentliche Beschädigungen können z.B. durch
Gabestaplertransport eintreten. Die entsprechenden Maßnahmen z.B. Schrammborde,
Abstandshalter, Schutzkanten usw. sind anzugeben und in den Plänen darzustellen.
a)
11. Der Aufbau der Bodenfläche, z.B. in Straßenbauweise mit versiegelter Decke aus Bitumen,
Beton oder Pflaster mit Fugenverguß ist im Plan im Querschnitt darzustellen.
a)
12. Auslaufende wassergefährdende Flüssigkeiten müssen zurückgehalten werden können.
Das Rückhaltesystem muß ausreichend bemessen sein und gegenüber den abgefüllten
oder umgeschlagenen Stoffen flüssigkeitsundurchlässig und ausreichend beständig. Das
Rückhaltevermögen ist abhängig von der Menge der wassergefährdenden Stoffe, die bei
den vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen maximal austreten kann.
a)
13. Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen sind offene oder geschlossene Becken oder Gruben
oder vergleichbare Räume oder Behälter und deren Ausrüstung, die mit
wassergefährdenden Stoffen kontaminiertes Löschwasser aufnehmen sollen. Bei
geeigneter Gestaltung und ausreichender Bemessung können auch Auffangräume,
Verkehrsflächen oder Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen als LöschwasserRückhalteeinrichtungen dienen. Von Auffangräumen getrennte LöschwasserRückhalteeinrichtungen dürfen selbst nicht als Auffangräume benutzt werden.
a)
14. Rohrleitungen, die in einem engen funktionellen Zusammenhang mit Anlagen zum Lagern,
Abfüllen und Umschlagen sowie Herstellen, behandeln und Verwenden
wassergefährdender Stoffe stehen, z.B. Verbindungsleitungen zwischen Reaktoren,
Pumpen, Mischern und Behältern in einem abgegrenzten HBV-Bereich, gelten als
Bestandteil dieser Anlage.
Sie sind selbständige Anlagen, wenn sie mehreren Umgangsanlagen zugeordnet sind.
a)
15. Die Antragsunterlagen müssen eine eindeutige Beurteilung der geplanten Anlage im
Hinblick auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ermöglichen. Dazu sind neben
den Angaben in den Antragsformularen schriftliche Erläuterungen und zeichnerische
Darstellungen erforderlich.
Sicherheitsdatenblätter, Prüfbescheide, Bescheinigungen/Gutachten über
Werkstoffverträglichkeiten etc. sind dem Antrag beizufügen.
7. Immissionsprognose Luftverunreinigungen
7.1 Emissionsverzeichnis der geplanten Anlage
Gemäß Formular 4 ergibt sich folgendes Emissionsverzeichnis:
Emissionsquelle
(Betriebseinheit)
Emittierter Stoff
Bezeichnung
Massenstrom
kg/h
Konzentration
3
mg/m
......................................
..(1)
......................................
..(2)
......................................
..(3)
......................................
..(4)
7.2 Ermittlung der Gesamtbelastung
Nach Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastung läßt sich die Gesamtbelastung mit dem
Immissionswert wie folgt vergleichen :
Immission
Vorbelastung
Zusatzbelastung
Gesamtbelastung
Immissionswert
Staubniederschlag
g
CC
m@d
7.3 Zulässigkeit des Vorhabens
Die ermittelte Staub-Gesamtbelastung überschreitet nicht den Immissionswert nach Ziff. 2.5.2 TA
Luft.
Hinsichtlich der Verteilung von .......................... errechnet sich die Schornstein-Mindesthöhe nach
Ziff. 2.4.3 TA Luft
8. Immissionsprognose Lärm
(Geräuschemissionen und -immissionen)
8.1 Aufgabenstellung
Unter Berücksichtigung der Betriebsweise der Anlage ....................... (Betrieb
von Mo-Fr von ..... Uhr bis .... Uhr) wurden die Geräusch-Immissionen ermittelt
und an den festgelegten Bezugsorten mit den Lärm-Immissionsrichtwerten
verglichen.
8.2 Geräuschemissionen
a)
Anlagengeräusche
............................ :
............................ :
............................ :
............................ :
b)
.... dB (A)
.... dB (A)
.... dB (A)
.... dB (A)
Fahrzeuggeräusche
LKW:
Stapler:
.... dB (A)
.... dB (A)
8.3 Zusammenfassung und Prognose
Bezugsort
Bezugsort
1: Wohnhaus Talstraße...
2: Wohnhaus Former Straße...
3: Wohnhaus Waldstraße...
4: Wohnhaus Sackstraße...
Gesamtimmission
dB(A)
Immissionsanteile in dB (A)
Quelle 1 Quelle 2 Quelle 3 Quelle 4 Quelle 5 Quelle 6 LKW
Stapler
Immissi
onsrich
twert
dB(A)
tags
dB (A)
dB (A)
dB (A)
dB (A)
dB (A)
dB (A)
dB (A)
dB(A)
1
2
3
4
Insbesondere durch den Einbau eines Schalldämpfers/von Schalldämpfern im
Bereich der ............................................................ wird erreicht, daß die TagImmissionsrichtwerte an den Bezugsorten des angrenzenden Mischgebietes
eingehalten werden.
9. Plan zur Behandlung der Abfälle
9.1 Entstehung der Abfälle
Art und Menge:
...................................
...................................
...................................
...................................
....... kg
....... kg
....... kg
....... kg
9.2 Verwertung der Abfälle
Es findet eine Verwertung von .................. im eigenen Betrieb statt; vgl. Nr.
6.5.4 der Anlagen- und Betriebsbeschreibung.
(Beschreibung wie, mit welchen Verfahren; welches Produkt entsteht).
9.3 Nachweis über die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle
Die nicht verwertbaren Abfälle werden auf der werkseigenen Müllkippe gem.
Genehmigung der Stadt ................. vom ............. Az............... abgekippt und
schadlos deponiert.
10. Plan zur Nutzung der Abwärme
Die gesamte Abwärme beträgt ............MWh.
Der unter Kosten-/Nutzungsgesichtspunkten verwertbare Teil der
entstehenden Abwärme wird zur Warmwasserbereitung eingesetzt (vgl.
Anlagen- und Betriebsbeschreibung).
(Beschreibung der Einzelheiten hinsichtlich Anfall und Nutzung der Abwärme).
11. Kosten
Gesamtkosten der Anlage:
Rohbaukosten:
Technische Anlagekosten:
DM .........
DM .........
DM .........
Berechnung der Rohbaukosten
Gebäuderohbaukosten:
DM .........
Gebäudeausbaukosten:
DM .........
___________________________________________________
Gebäudekosten:
DM .........
Fabrikationsanlagen:
DM .........
Büro- und Sozialgebäude:
DM .........
___________________________________________________
Rohbaukosten:
DM .........
==============================================
Berechnung der techn. Anlagekosten
............................
DM .........
............
DM .........
...........
DM .........
.......................
DM .........
___________________________________________________
Techn. Anlagekosten:
DM .........
==============================================