Musterantrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
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Musterantrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
Musterantrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Neunlage gemäß ' 4 BundesImmissionsschutzgesetz (Förmliches Verfahren) (Briefbogen der Firma) Genehmigungsbehörde Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Betr.: genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß ' 4 BImSchG Wir beabsichtigen, auf dem Grundstück.....in.....eine Anlage nach Ziffer....., Spalte 1 der 4. BImSchV zu errichten und zu betreiben. Die Anlage....besteht im wesentlichen aus - ......................... - ......................... Außerdem ist die Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes vorgesehen. Der Betrieb soll von montags bis freitags, jeweils von....Uhr bis....Uhr, produzieren und insgesamt....Arbeitnehmer beschäftigen. Die erforderlichen Maßnahmen zum Umweltschutz und zum Schutz der Arbeitnehmer werden getroffen. Wir beantragen hiermit die Genehmigung nach ' 4 BImSchG. Der Antrag und die notwendigen Antragsunterlagen einschließlich entsprechender Formulare mit Angaben zur Luftreinhaltung sowie zu den Abfällen und zur Wasserwirtschaft sind in....facher Ausfertigung beigefügt. (Unterschriften) (Die Unterschriftsberechtigten müssen im Organvertrag des Unternehmens für diese Aufgabe ausdrücklich benannt sein). Verzeichnis der Antragsunterlagen 1. Zustimmung des Betriebsrats 2. Topographische Karte 3. Bauvorlagen 3.1 Lageplan 3.2 Bauzeichnungen 3.3 Baubeschreibung 3.4 Standsicherheitsnachweis und andere bautechnische Nachweise 3.5 Nachprüfbare Berechnung 4. Schematische Darstellung der Anlage 5. Maschinenaufstellungsplan 6. Anlagen- und Betriebsbeschreibung einschl. Kurzbeschreibung und Formularmuster 7. Immissionsprognose Luftverunreinigungen 8. Immissionsprognose Lärm 9. Plan zur Behandlung der Abfälle 10. Plan zur Nutzung der Abwärme 11. Kosten 1. Zustimmung des Betriebsrats Der Betriebsrat bei der Firma............... Ort, Datum Adresse An Genehmigungsbehörde ... Betr.: Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß ' 4 BImSchG Bezug: Antrag der Firma vom.... Die Firma.... hat den Betriebsrat darüber informiert, daß sie eine neue Anlage nach Ziffer...., Spalte 1 der 4. BImSchV zu errichten und zu betreiben beabsichtigt. Eine Ausfertigung der Antragsunterlagen ist uns mit der Bitte um Durchsicht und ggf. Stellungnahme vorgelegt worden. a. Der Betriebsrat hat aus der Sicht des Arbeitsschutzes gegen Errichtung und Betrieb der geplanten Anlage....auf dem vorhandenen Werksgelände entsprechend den Antragsunterlagen keine Bedenken. a) b. Der Betriebsrat hat aus der Sicht des Arbeitsschutzes gegen Errichtung und Betrieb der geplanten Anlage....auf dem vorhandenen Werksgelände entsprechend den Antragsunterlagen folgende Bedenken und Anregungen: ....................................................................................................................... ........................... (Unterschrift) ( Stempel ) 2. Topographische Karte Bei ortsfesten Anlagen ist eine amtliche topographische Karte mit einem Maßstab nicht größer als 1:10 000 und nicht kleiner als 1:25 000 einzureichen. Es genügt auch ein Stadtplan mit den nachfolgenden Angaben, wenn der unmittelbare Einwirkungsbereich der Anlage kleiner als 1 km2 ist. Sie/Er muß erkennen lassen $ x $ x $ x den Bereich des Standortes der Anlage (Radius etwa 10 km um den Mittelpunkt der Anlage); (Einwirkungsbereich auf die Nachbarschaft), die vorhandene und/oder beabsichtigte Bebauung im Bereich des Standortes der Anlage, andere Anlagen mit gleichartigen Emissionen. x x x3.1 Lageplan x x x x x Der Lageplan muß auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte erstellt sein. Es ist ein Maßstab nicht kleiner als 1:500 zu verwenden. x x Er muß im wesentlichen enthalten: x $ Maßstab und Lage des Grundstücks zur Nordrichtung, x $ Bezeichnung des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch usw., x $ Festsetzungen im Bebauungsplan, x $ vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und auf den benachbarten Flächen, x $ geplante bauliche Anlagen unter Angabe der Außenmaße, x $ Abstände der geplanten baulichen Anlage zu öffentlichen Verkehrsund Grünflächen, x $ Flächen, die von Baulasten betroffen sind. x x x x x x3.2 Bauzeichnungen x x x x x $ x $ x $ x $ In den Bauzeichnungen (Maßstab 1:100) müssen dargestellt sein: Gründung der geplanten baulichen Anlage und ggf. auch der benachbarten baulichen Anlagen, Grundrisse aller Geschosse mit Angabe der vorgesehenen Nutzung der Räume, Schnitte mit Angabe von Geschoß- und lichten Raumhöhen, Ansichten der geplanten baulichen Anlage mit Angabe von Baustoffen und Farben. x 3.3 Baubeschreibung x x x x x x x Erläuterung des Vorhabens und seine Nutzung Allgemeines ................................................................................................................... ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... ........................................................................................... x Konstruktion x Fundamente: .................... x Kellerfußboden und Decken: .................... x Außenwände: .................... x Tragende Wände: .................... x Nichttragende Wände: .................... x Dachkonstruktion: .................... x Fenster: .................... x Tore, Türen: .................... x Wandbeläge: .................... x Geschoßtreppen: .................... x Fußböden: .................... x x Schornstein: Aus ............................. gefertigt x Höhe über Erdboden: .... m 2 xAustrittsfläche:.... m x x Sanitäranlagen und Heizung x Kalt- und Brauchwasser wird in den entsprechenden Mengen aus dem Leitungsnetz bzw. den vorhandenen Speichern entnommen. x x Die Radiatorenheizkörper werden (z.B. über Wärmetauscher) versorgt. x x Elektrische Anlagen x Die gesamte Installation erfolgt nach den Bestimmungen der VDE 0100 für alle Anlagen unter 1000 V und nach denen der VDE 0101 für die Anlagen über 1000 V. xDie Beleuchtungsanlage wird nach den Bestimmungen der DIN 5034 bzw. 5035 installiert. x x xAußenanlagen xDie vorhandenen Freiflächen werden eingegrünt. Fahrstraßen und Platzbefestigungen erhalten .................................. x xMit der Feuerwehr werden Feuerwehrzufahrt und Löschwasserversorgung festgelegt. x x x xGrundstücksgröße, bebaute Fläche, Nutzflächen x Gesamte Grundstücksgröße: 2 ...... m x Gesamte bebaute Fläche: ...... m2 x Gesamte Nutzflächen: ...... m2 x x Umbauter Raum x Bauwerk 1: ...... m2 2 x Bauwerk 2: ...... m x Bauwerk 3: ...... m2 x Bauwerk 4: ...... m2 x ------------------------------------------------------------------------2 3: ...... m x x x x Rohbaukosten: DM ........... x x x Alle weiteren Angaben bitten wir den beigefügten Zeichnungen zu entnehmen. x x x x x (Ort, Datum) (Ort, Datum) x x x x ............................................. ......................................... .... x (Unterschr. der Bauherrin) (Unterschr. des Aufstellers) x x x x x3.4 Standsicherheitsnachweis und andere bautechnische Nachweise x x x x x x x x $ x $ x $ Für die Prüfung muß vorgelegt werden: Standsicherheit: Darstellung des gesamten statischen Systems, Konstruktionszeichnungen, Berechnungen. Beschaffenheit des Baugrundes und seine Tragfähigkeit sind anzugeben. Schallschutz: Einzelnachweise durch Vorlage von Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen, Prüfzeugnissen oder Gutachten sind erforderlich. Brandschutz (Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen): Einzelnachweise durch Vorlage von Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen, Prüfzeugnissen oder Gutachten sind erforderlich. 3.5 Nachprüfbare Berechnung Dem Antrag ist als weitere Bauvorlage beizufügen eine nachprüfbare Berechnung a. bei Gebäuden des umbauten Raumes nach DIN 277 T. 1, a) b. bei den übrigen baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen im Sinne von ' ............Landesbauordnung (Anwendungsbereich) der Herstellungskosten. Hierzu zählen die Kosten, die zum Zeitpunkt der Genehmigung der Anlagen für deren Herstellung, für alle Arbeiten und Lieferungen einschließlich der Kosten für Gründung und Erdausschachtungsarbeiten entstanden sind. 4. Schematische Darstellung Zur Erläuterung des Antrags sollte den Antragsunterlagen eine schematische Darstellung beigefügt werden. Für deren Erarbeitung ist die DIN 28004 Blatt 1-4 `Fließbilder verfahrenstechnischer AnlagenAA zugrundezulegen. Schematische Darstellung und Anlagen- und Betriebsbeschreibung sollen sich hinsichtlich der Darstellung der Grundzüge und der Durchführung des Verfahrens ergänzen. Sie sollte im wesentlichen enthalten $ x $ x den Herstellungsgang unter Verwendung von Symbolen für die vorgesehenen Maschinen, Apparate, Leitungen, Druckbehälter usw. und die Entstehungs- und Ableitungsstellen der Emissionen. x x x x x5. Maschinenaufstellungsplan x x x x x x x $ x $ x $ Der Maschinenaufstellungsplan soll im wesentlichen enthalten: Bauliche Ausführung und Verwendungszweck der Fabrikationsräume, Standorte größerer Maschinen, Apparate und sonstiger Betriebseinrichtungen, Lage von Treppen, Bühnen und Rettungswegen. Die entsprechenden Angaben können auch in den Bauzeichnungen gemacht werden, wenn sich dadurch ihre Übersichtlichkeit nicht verliert. 6. Anlagen- und Betriebsbeschreibung 6.1 Grundzüge und Durchführung des Verfahrens ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... ................ 6.2 Störfallsicherheit Die Anlage ............unterliegt/unterliegt nicht der Störfall-Verordnung, weil sie/weil sie nicht den Anlagen nach Anhang I, Teil 1 und Teil 2, dieser Verordnung zugerechnet werden kann. 6.3 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Nach dem Anhang zu Nr. 1 der Anlage zu ' 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Anlage .................... eine/keine UVP durchzuführen. (Wenn eine UVP durchzuführen ist, darlegen, ob auf ein Scoping-Verfahren verzichtet werden kann). 6.4 Angabe der Betriebszeiten Die Anlage .......... soll an ..... Tagen pro Woche bei durchschnittlich ..... Arbeitstagen im Jahr betrieben werden. Die tägliche Arbeitszeit beträgt .... Uhr bis .... Uhr. 6.5 Umweltschutz 6.5.1 Luftverunreinigungen Art der Emission: ............................................................................................................ Emissionsquellen: ............................................................................................................ Emissionsminderung: ............................................................................................................ Emissionwert: ................................................................................. ........................... Ableitung der gereinigten Abgase: Schornstein aus ...... = ...... 30 m Austrittsfläche ...... = ...... 0,5 m2 Meßeinrichtungen: ....................................... werden kontinuierlich/einzeln gemessen Anschluß der kontinuierlich gemessenen Komponenten an die Emissionsfernüberwachung wird nach Inbetriebnahme durchgeführt/ist nicht vorgesehen. 6.5.2 Geräusche Die geplante Anlage ................................................ wird so errichtet und betrieben, daß die in der `Immissionsprognose LärmA genannten Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten eingehalten werden. Aggregate, die im Zusammenhang mit der Anlage .................... betrieben werden (z.B. Ventilatoren, Exhaustoren) und Anlagen für den innerbetrieblichen Transport (z.B. Gabelstapler) zählen zu den lärmintensiven Anlagen. An diesen Anlagengruppen wie auch in weiteren Betriebsbereichen sind folgende Maßnahmen zur Lärmbekämpfung vorgesehen: ........................................................................................................................... ........................................................................................................................... ........................................................ Lärmintensive Anlagen wie z.B. Ventilatoren und Exhaustoren werden in schallgedämmten Gebäuden aufgestellt. Beim Einsatz von Gabelstaplern kommen Geräte mit Elektroantrieb in Betracht. 6.5.3 Erschütterungen Beim Betrieb der Anlage ......................... treten keine Erschütterungen auf. 6.5.4 Abfälle Bei der Herstellung von ............................ fallen im wesentlichen Abfälle wie ......................................................... an. Abfälle wie ...................................... werden im eigenen Betrieb verwertet. Folgende Verwertungsmaßnahmen werden durchgeführt: ...................................................................... ........................................................................................................................... .................. Abfälle werden in einem fremden Betrieb, und zwar ............................. verwertet. Annahme- und Verwertungsbestätigung liegen vor (Anlage). Transportgenehmigung des/der ..................... liegt vor. Die nicht verwertbaren Abfälle werden auf der betriebseigenen zugelassenen Müllkippe abgekippt und schadlos deponiert. Weitere Einzelheiten sind im Plan zur Verwertung der Abfälle dargestellt. 6.5.5 Abwärme Der gesamte Anteil der anfallenden Abwärme beträgt.......MWh. Der unter Kosten-/Nutzungsgesichtsppunkten verwertbare Teil der entstehenden Abwärme soll zur Warmwassererzeugung innerhalb des eigenen Betriebes genutzt werden (vgl. Plan zur Nutzung der Abwärme). 6.5.6 Abwasser In den Bereichen .................................................................................................... entstehen keine betriebsbedingten Abwässer. 6.6 Arbeitsschutz Alle Aggregate und maschinellen Einrichtungen entsprechen den Bestimmungen des Gerätesicherheitsgesetzes und den Unfallverhütungsvorschriften. Bei den Arbeitsstätten und Einrichtungen in Gebäuden werden die Forderungen der Arbeitsstätten-Verordnung und die der ArbeitsstättenRichtlinien beachtet. Gleiches gilt für Sozialräume. Durch ausreichende Absaugung oder Kapselung wird sichergestellt, daß in den Arbeitsbereichen wie ................................................................................................ die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationswerte gefährlicher Arbeitsstoffe als ................................. gemäß TRGS 900 nicht überschritten werden. In diesen Arbeitsbereichen werden Luftgeschwindigkeiten von 12-14 m/s und Außenluftströme von > 65 m3/h zugrundegelegt. An Arbeitsplätzen und Stellen, an denen nachfolgend genannte Mindesttemperaturen nicht vorhanden sein können, werden Heizungen installiert. Für überwiegend sitzende Tätigkeiten werden + 19B C, bei nicht überwiegend sitzenden Tätigkeiten + 17B C bei Arbeitsbeginn und auch in der kalten Jahreszeit angesetzt. Im Verkehrsbereich wird während des Betriebes eine Beleuchtungsstärke für die Allgemeinbeleuchtung von mindestens 100 Lux, im Arbeitsbereich von mindestens 200 Lux sichergestellt. Bei besonderen Anforderungen an die Sehleistung der Beschäftigten wird die Beleuchtungsstärke entsprechend erhöht. - Es ist eine Sicherheitsbeleuchtung gemäß den Vorschriften der Arbeitsstätten-Richtlinie `SicherheitsbeleuchtungA mit mindestens 1 Lux vorgesehen. Der Schallpegel in den Arbeitsräumen wird so niedrig gehalten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Es wird durch organisatorische Maßnahmen (z.B. Lärmpausen) und durch technische Maßnahmen (z.B. lärmarme Arbeitsgeräte) Sorge getragen, daß die am Arbeitsplatz einwirkenden Geräusche 85 dB (A) nicht überschreiten. Die elektrischen Anlagen sowie entsprechende Einrichtungen in Aufstellungsräumen werden nach den VDE-Vorschriften 0100 bzw. 0113 installiert. Maschinen mit festem Anschluß erhalten einen abschließbaren Hauptschalter. Im Gefahrenfall können alle Anlagen durch einen Not-AusSchalter stillgesetzt werden. An den in den Bauzeichnungen mit `FA gekennzeichneten Ausgängen und sonstigen notwendigen Stellen der Anlage ............................................................. werden nach Absprache mit der Feuerwehr Wandhydranten, Feuerlöscher und Druckknopf-Brandmelder angebracht. Druckbehälter werden vor der ersten Inbetriebnahme und soweit das nach der Druckbehälter-Verordnung erforderlich ist, auch wiederkehrenden Prüfungen durch einen Sachverständigen unterzogen. Kurzbeschreibung (Briefbogen der Firma) Betr.: Antrag auf Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß ' 4 BImSchG Wir beabsichtigen, auf dem Grundstück ............................. in .................................... eine Anlage nach Ziffer ....... , Spalte 1 der 4. BImSchV zu errichten und zu betreiben. Die Anlage besteht im wesentlichen aus ............................................................................................................ ............................................................................................................ .................................................................. Daneben ist die Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes vorgesehen. Der Betrieb soll von montags bis freitags, jeweils von ...... Uhr bis ....... Uhr, produzieren und insgesamt ...... Arbeitnehmer beschäftigen. Alle staubhaltigen und mit organischen Stoffen beladenen Abgase werden erfaßt und einer Entstaubungs- bzw. Abgasreinigungsanlage zugeführt. Nach dem Reinigungsprozeß beträgt die Staubkonzentration ...... mg/m3 bei einem Massenstrom von ..... kg/h und die Konzentration von ............... im Abgas ................ mg/m3 bei einem Massenstrom ..... kg/h. Die zulässigen Emissionsgrenzwerte werden damit sicher eingehalten. Die gereinigten Abgase werden über einen Schornstein mit ................. m Höhe über Erdboden und einer Austrittsfläche von ..................... m2 in die Atmosphäre abgeführt. Die von der Anlage ......................... ausgehende Lärmabstrahlung wird durch schalldämmende Bauweise der Betriebsgebäude und an den maschinellen Anlagen und Einrichtungen durch den Einbau entsprechend dimensionierter Schalldämpfer so herabgesetzt, daß die in der `Immissionsprognose LärmA angeführten Imisssionsrichtwerte an den genannten Immissionsorten in allen Fällen eingehalten bzw. unterschritten werden. Beim Betrieb der Anlage ................................................................ treten keine Erschütterungen auf. Bei der Herstellung von ........................... fallen im wesentlichen Abfälle wie ............................................................................................................ .................................an. ............................................................................................................ ..... werden einer Wiederverwertung zugeführt. Die nicht verwertbaren Abfälle werden auf der betriebseigenen Müllkippe abgekippt und schadlos deponiert. In den wesentlichen Bereichen der Anlage ...................................................................... wie ............................................................................................................ ...................entstehen keine betriebsbedingten Abwässer. ........................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift) Form ular 1 - Blatt 1- Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne von ' 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Neugenehmigung) Anschrift Az. (Antragsteller) ............................................................................. ............................................... ....................... ............................................................................. 1. Angaben zum Antragsteller Name/Firmenbezeichnung: ........................................................................................................................................... Postanschrift: .............................................................................................................................................. .................... (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort) Tel.-Nr.: ................................................... ........................................................................... Kreis: (mit Vorwahl-Nr.) Zur Bearbeitung von Rückfragen: Abteilung: .............................................................................................................................................. ............. Sachbearbeiter: ...................................................................... ....... Tel.-Nr.: ...................................................................... ....... 2. Allgemeine Angaben zur Anlage 2.1 Standort der Anlage Bezeichnung des Werkes oder des Betriebes, in dem die Anlage errichtet werden soll: .............................................................................................................................................. ...................................... .............................................................................................................................................. ...................................... Ort: .............................................................................................................................................. .............................. (mit Postleitzahl) Straße, Haus-Nr.: ............................................................. Kreis: .......................................................................... Gemarkung: ................................. Flur: ........................................................... Flurstück: .................................. 2.2 Art der Anlage Bezeichnung der Anlage: .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. .............................................. Zweck der Anlage: .............................................................................................................................................. ............ Kapazität/Leistung: .............................................................................................................................................. ........... .. Nr. und Spalte des Anhangs zur 4. BImSchV: ............................................................................................................. 2.3 Beantragt wird ein Vorbescheid hinsichtlich ................................................................................................................................. die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb (Vollgenehmigung) und zunächst die Teilgenehmigung für ......................................................................................................... eine weitere Teilgenehmigung für ...................................................................................................................... der unter 2.2 genannten Anlage. Bezug genommen wird auf Vorbescheid vom : ..................................................................... ............................................... Aktenzeichen: Teilgenehmigung-Nr. ............................................... Aktenzeichen: .. ........................ vom: ......................... 2.4 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt Topographische Karte Bauvorlagen - fach - fach Anlagen- und Betriebsbeschreibung - fach Schematische Darstellung (Fließbild) - fach Maschinenaufstellungsplan - fach Immissionsprognose - fach Beschreibung der Herkunft und des Verbleibs der Abfälle Formulare 2 - 6 - fach - fach Kurzbeschreibung nach ' 4 Abs. 3 der 9. BImSchV - fach Sonstige Unterlagen Verzeichnis - fach - fach 2.5 Die Gesamtkosten der Anlage werden voraussichtlich DM .................................... betragen. Darin sind Rohbaukosten von DM ................................ enthalten. In den angegebenen Kosten ist die Mehrwertsteuer inbegriffen. 2.6 Die Anlage soll am ...................................... in Betrieb genommen werden. ................................................................................................ ..................................................................................... Ort, Datum (U nterschrift des Antragstellers) Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags 2. Der Antrag ist an die Genehmigungsbehörde zu richten. a) 3. 4. BImSchV = Vierte Verordnung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) i.d.F. vom 14.3.1997. a) 4. Der Antrag und die Unterlagen zur Erläuterung des Antrags sollten in vier, ggf. noch mehr Ausfertigungen vorgelegt werden. Die bautechnischen Nachweise sind regelmäßig in zwei Ausfertigungen vorzulegen. a) 5. Bei ortsfesten Anlagen ist eine amtliche topographische Karte einzureichen. In der topographischen Karte ist - falls entsprechende Flächennutzungs- oder Bebauungspläne vorliegen - kenntlich zu machen, ob die Flächen, auf denen die Anlage errichtet werden soll, bebaut oder für eine Bebauung vorgesehen sind, gegebenenfalls welche bauliche Nutzung dieser Flächen zulässig ist. Bei ortsveränderlichen Anlagen ist der Umfang des Einwirkungsbereichs zu beschreiben; die voraussichtlichen Einsatzorte sind anzugeben. a) 6. Bauvorlagen sind die in der Verordnung über bautechnische Prüfungen genannten Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Nachweis der Standsicherheit und die anderen bautechnischen Nachweise, nachprüfbare Berechnung. Bei Anlagen, bei denen aus Gründen des Gefahrenschutzes eine von der Bebauung freizuhaltende Fläche erforderlich ist, muß in dem Lageplan die Sicherheits- oder Freizone eingetragen sein. Sofern der Lageplan dadurch unübersichtlich würde, ist die Sicherheits- oder Freizone auf einem besonderen Blatt darzustellen. In der Anlagen- und Betriebsbeschreibung (s. 6) ist darzustellen, in welcher Weise die Freihaltung der Sicherheitszone gewährleistet werden soll. a) 7. Aus der Anlagen- und Betriebsbeschreibung (einschließlich der dazugehörenden Unterlagen) müssen unter Anknüpfung an die nach Nr. 2.2 erfolgte Bezeichnung der Anlage und die im Zusammenhang damit vorgenommene Benennung der Anlagenteile sowie als Ergänzung der nach Nr. 2.4 geforderten schematischen Darstellung die Angaben wie z.B. Kapazität, Einsatzstoffe, Grundzüge und Durchführung des Verfahrens enthalten sein. In einem besonderen Teil ist Aufschluß über Art und Ausmaß der zu erwartenden Emissionen zu geben und sind für alle in Spalte 1 des Anhangs der 4. BImSchV genannten Anlagen, auch für Feuerungsanlagen, die Teile von Dampfkesselanlagen sind, entsprechende Formulare auszufüllen. Im Einzelfall sollten die genannten Formulare auch für Anlagen nach Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV verwendet werden, sofern sie für Angaben zur Luftreinhaltung bedeutsam sind. Für Anlagen, deren Betrieb mit Geräuschemissionen verbunden ist, sind Angaben über die maximalen Lärmemissionen zu machen. In der Beschreibung sind außerdem die zum Schutze der Beschäftigten (Arbeitsschutz) vorgesehenen Maßnahmen anzugeben (z.B. nach Sprengstoffgesetz, Chemikaliengesetz, Gefahrenstoffverordnung). a) 8. Für die schematische Darstellung sind die vom Deutschen Normenausschuß zur einheitlichen zeichnerischen Darstellung von Aufbau und Funktion verfahrenstechnischer Anlagen erarbeiteten Vorschriften DIN 28 004 Teil 1 bis 4 `Fließbilder verfahrenstechnischer AnlagenAA zugrunde zu legen. An den Informationsgehalt der schematischen Darstellung sind in Abhängigkeit von der Art der Anlage und hier wiederum bei der Darstellung des Verfahrens und der Entstehung, Führung und Behandlung von Abluft unterschiedliche Anforderungen im Sinne von Teil 1 DIN 28 004 zu stellen. In der schematischen Darstellung sind alle zur Anlage gehörigen Emissionsquellen zu numerieren. a) 9. Aus dem Maschinenaufstellungsplan sollen bauliche Ausführung und Verwendungszweck der einzelnen Räume der Anlage, die größeren, ortsfesten Maschinen, Apparate usw. sowie Treppen, Bühnen und Rettungswege hervorgehen. a) 10. Hinsichtlich der Inhalte der Immissionsprognosen, Luftverunreinigungen und Lärm wird auf Nr. 7 und 8 der Beispiele verwiesen. a) 11. Aus der Beschreibung müssen Art, Beschaffenheit und Menge der beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle - getrennt nach Entstehungsstelle - sowie die Art der Verwertung oder Beseitigung im Sinne des ' 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG hervorgehen. Soweit von Abfällen besondere Gefahren für Menschen oder die Umwelt ausgehen können, sind hierzu Angaben zu machen. Dabei ist auf bestehende stoffliche Klassifizierungen hinzuweisen. Für jeden einzelnen Abfall, der verwertet werden soll, muß der Verwendungszweck angegeben werden. Soweit Abfälle in einer Anlage verwertet werden sollen, muß diese unter Angabe des Standortes, der Art (z.B. Anlage zur Herstellung von Zement) und des Betreibers bezeichnet werden. Entsprechende angaben sind erforderlich, wenn die Abfälle nicht in einer Anlage, sondern auf andere Weise verwertet werden sollen. Die Erfüllung der Anforderungen aus ' 5 Abs. 1 Nr. 3 (Abfälle) und Nr. 4 (Wärmenutzung) ist in einem besonderen Plan darzustellen. a) 12. Gem. ' 4 Abs. 3 Satz 2 der 9. BImSchV ist ein Verzeichnis der Antragsunterlagen beizufügen, in dem die Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, besonders gekennzeichnet sind. Formula r2 Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten Zum Zwecke der Abgrenzung und der systematischen Darstellung der technischen Daten der Anlage und ihres Emissionsverhaltens wird die Anlage in folgende Betriebseinheiten gegliedert : Betriebseinheit Nr.*): Bezeichnung: bestehend aus: Betriebseinheit Nr.*): Bezeichnung: bestehend aus: Betriebseinheit Nr.*): Bezeichnung: bestehend aus: Betriebseinheit Nr.*): Bezeichnung: bestehend aus: Betriebseinheit Nr.*): Bezeichnung: bestehend aus: Betriebseinheit Nr.*): Bezeichnung: bestehend aus: ___________ *) Die Nummer der Betriebseinheit muß mit der Nummer im Verfahrensbild übereinstimmen; der Umfang der Betriebseinheiten ist durch Trennungslinien im Verfahrensfließbild abzugrenzen. Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars 2 Die Anlage mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen (z.B. Transportanlagen, Lager, Silos) ist in Betriebseinheiten zu gliedern. Als Betriebseinheiten kommen Teilanlagen und Verfahrensabschnitten im Sinne DIN 28004 Teil 1 Ziffer 2.3 dienende Anlagenteile in Betracht. Insbesondere sind solche Teile einer Anlage als Betriebseinheit aufzuführen, die ein selbständiges, von anderen Teilen unabhängiges Emissionsverhalten aufweisen. Anlagenteile und Nebeneinrichtungen, die nach der 4. BImSchV auch als selbständige Anlage genehmigungsbedürftig wären, sind immer als eigenständige Betriebseinheit anzusehen. Formular 3 - Blatt 1 - Technische Daten Dieses Formular ist für jede Betriebseinheit auszufüllen. 1. Betriebseinheit Nr.: Kennzeichnende Größen der Betriebseinheit oder der Anlagenteile der einzelnen Betriebseinheit [13] : 2. Gehandhabte Stoffe: 2.1 Einsatzseite [14] : (Einsatzstoffe, Zusatzstoffe, Brennstoffe u. ä.): Zusammensetzung [17] Stoffstrom Nr. lt. Fließbild Menge des Bezeichnung des Stoffes [15] Stoffes [16] kg/h Anteil Gew. - % Komponente Minimal- Maximalwert wert Formular 3 - Blatt 2 - 2.2 Produktseite [18] : [Produkte, Nebenprodukte, Abgänge in das Abwassersystem, jedoch keine luftverunreinigenden Stoffen *)] Zusammensetzung [21] Menge des StoffstromNr. lt. Fließbild Bezeichnung des Stoffes [19] Stoffes [20] kg/h Anteil Gew. - % Komponente *) Für luftverunreinigende Stoffe ist Formular 4 auszufüllen. Minimalwert Maximalwert Hinweis: Bei Formular 4 `Betriebsablauf und EmissionenAA und Formular 5 `Quellenverzeichnis der gesamten AnlageA handelt es sich um Tabellen im Querformat. Sie befinden sich auf der zweiten Datei `Tabellen zum Muster-AntragA. Erläuterungen zum Ausfüllen der Formulare 3 Bl. 1 und 2, 4 und 5 13. Vergleiche DIN 28 004, Teil 1. Die Angaben sind auf die Leistung der Betriebseinheit zu beziehen, die maximal dauernd erreicht werden kann. 14. Es sind die eingebrachten Stoffe bzw. Stoffgemische anzugeben, sofern sich die Angaben nicht aus Nr. 15 ergeben. 15. Allgemeine Kennzeichnung des Stoffes, z.B. Erz, Rohöl, Kadaver. Stammt der Stoff aus einer anderen Betriebseinheit, so ist die Nummer der betreffenden Betriebseinheit anzugeben. 16. Aus der Eintragung muß hervorgehen, ob es sich um einen kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Stoffstrom handelt. Sofern für kontinuierliche Stoffströme die Dimension Masse pro Zeiteinheit in der Einheit kg/h nicht typisch ist, so ist die übliche Einheit für diese Dimension zu verwenden. Für diskontinuierliche Stoffströme sind unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zusätzlich die Angaben über die Zahl der Chargen, mit denen diese Stoffströme erreicht werden, bzw. ihre Größe erforderlich. 17. Diese Zusammensetzung der Einsatzstoffe, ihrer Komponenten und der mitgeführten Verunreinigungen ist in der Regel durch die chemische Zusammensetzung anzugeben. Angaben über die gehandhabten Stoffe sind nur insoweit erforderlich, als sie nach Art und Menge für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind. Nach der Art sind dies insbesondere die Stoffe, die in der TA Luft oder in VDI-Richtlinien (z.B. VDI 2310) genannt sind. Diese Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn entweder ihr Anteil am Einsatzoder Ausgangspunkt mehr als 1 Gew.-% beträgt oder nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie zu einer Emissionsmassenstrom führen, die bzw. der ein Fünftel der in der TA Luft bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder - falls Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind - das Hundertfache der dort angegebenen Immissionsgrenzwerte überschreitet. Sind Emissionen von besonders geruchsintensiven oder besonders toxischen Stoffen zu erwarten, so sind unabhängig von den genannten Freigrenzen Angaben über die Zusammensetzung der Einsatzstoffe erforderlich. 18. Es sind alle aus den Betriebseinheiten ausgehenden Stoffe bzw. Stoffgemische, einschließlich der in ihnen enthaltenen Komponenten und emissionsrelevanten (s. Nr. 17) Verunreinigungen nach Art und Menge - mit Ausnahme der Luftverunreinigungen und Abfälle - anzugeben. 19. Allgemeine Angaben zu den aus der Betriebseinheit ausgehenden Stoffen, z.B. Roheisen, Benzin. 20. Hinweis 16 gilt sinngemäß. 21. Die Angaben müssen zu 17 korrespondieren. 22. Innerhalb der Betriebszustände sind alle Arbeitsvorgänge, die zu Emissionen führen und für die in den folgenden Spalten die weiteren Angaben gemacht werden, stichwortartig zu erläutern (z.B. Entspannen, Reinigung durch Spülung, Gasfreimachen des Behälters). 23. Die Häufigkeit der Betriebszustände kann dargestellt werden in Anzahl pro Stunden, Tag, Monat oder Jahr, die Zeitdauer in Sekunden, Minuten, Stunden, Tagen oder Monaten. 24. Die Zeitangabe ist von erheblicher Bedeutung bei Saison- und Schichtbetrieben, weil die auftretenden Emissionen bestimmten Zeiten zugeordnet werden können. 25. Als Abgas- oder Abluftstrom ist der Volumenstrom anzugeben, mit dem die im folgenden aufgeführten Emissionen der Betriebseinheit bei dem in Spalte 1 angegebenen emissionsverursachenden Vorgang an die betreffende Quelle abgegeben werden kann. Als Abgas- oder Ablufttemperatur ist die Temperatur an der Quellmündung anzugeben. 26. Die emittierten Stoffe (vgl. ' 3 Abs. 3 BImSchG) sind in der Regel mit der chemischen Zusammensetzung anzugeben. Dabei ist insbesondere bei staubförmigen Emissionen die jeweilige Zuordnung der emittierten Stoffe zu den Fraktionsbereichen 0 bis 10 µm und > 10 µm notwendig. Der Aggregatzustand `staubförmig (0 bis 10 µm)AA, `staubförmig (> 10 µm)AA, `flüssigAA oder `gasförmigAA, mit dem die jeweilige Emission auftritt, ist in der Tabellenspalte `AggregatzustandAA anzugeben. Die Angaben über die Emissionskonzentration und den Auswurf beziehen sich auf den Zustand der luftverunreinigenden Stoffe beim Verlassen der Quelle und Eintritt in die Atmosphäre. Bei der Beschreibung der Emissionen sind nur Stoffe anzugeben, die für die Luftreinhaltung bedeutsam sind; bedeutsam sind insbesondere Stoffe, die in der TA Luft oder in VDI-Richtlinien (z.B. VDI 2310) genannt sind. Die vorgenannten Stoffe sind jedoch nur dann anzugeben, wenn ihre Emissionsmassenkonzentration oder ihr Emissionsmassenstrom ein Fünftel der in der TA Luft bzw. den VDI-Richtlinien angegebenen Emissionsbegrenzung oder - falls Emissionsbegrenzungen nicht festgelegt sind - das Hundertfache der dort angegebenen Immissionsgrenzwerte überschreitet. Besonders geruchsintensive oder besonders toxische Stoffe sind in jedem Fall anzugeben. 27. Es ist anzugeben, in welcher Weise die Emissionen ermittelt wurden, z.B. ob die Emissionen geschätzt oder errechnet wurden oder ob Messungen an der Anlage selbst oder an ähnlichen Anlagen zu den Angaben geführt haben. 28. Als Arten von Quellen kommen beispielsweise in Betracht: Schornsteine, Gebäudeöffnungen, Lagerplätze, Halden, offene Abwässerkanäle, Absetzbecken, Klärteiche, Tankfarmen. 29. Die örtliche Lage der Quelle ist durch Rechts- und Hochwert des Meßtischblattes zu fixieren, die hierzu auf einen Meterraster zu erweitern sind (Gauß-Krüger-Netz). Bei Linienquellen (Strecken) sind Rechts- und Hochwert des Mittelpunktes anzugeben. Flächenquellen sind immer als Rechteckflächen zu erfassen, deren geographische Lage durch Rechts- und Hochwert des Mittelpunktes zu fixieren ist. 30. Die geodätische Höhe des Erdbodens über dem Meeresspiegel am Ort der Quelle und die Höhe der Quelle über dem Erdboden sind anzugeben. Bei Linien- und Flächenquellen ist für beide Höhen jeweils der arithmetische Mittelwert zwischen dem größten und dem kleinsten Wert anzugeben. 31. Als Austrittsfläche ist der Inhalt der als Quelle wirksamen Fläche anzugeben, z.B. bei Schornsteinen der lichte Mündungsquerschnitt. 32. Zur Beschreibung der linearen Abmessung von Linien- und Flächenquellen sind die Länge, Breite oder Höhe einzutragen. Formular 6 Abgasreinigung Dieses Formular ist für jeden Abluft- bzw. Abgasstrom auszufüllen. Gasreinigungsanlage(n) (Nr. gemäß Fließbild): ............................................................................................................. Angeschlossene Betriebseinheit(en) Nr.: ...................................................................................................................... Verbunden mit Quelle(n) Nr.: ........................................................................................................................................... Bauart/Typ der Reinigungsanlage: .................................................................................................................................. ................................................................................................................................................................... ............................. Reinigungsprinzip: ............................................................................................................................................................. ................................................................................................................................................................... ............................. Abgas-/Abluftmenge 3 im Auslegungszustand: ............................. m /h bezogen auf .................................. BC 3 ...................................m /h *) Wirksamkeit der Gasreinigungsanlage im Auslegungszustand 3 Abgeschiedene Stoffe Konzentration mg/m *) vor - Reinigung - nach Abscheidegrad % *) Kubikmeter im Normzustand, d.h. bei 273 K, 1013 mbar, nach Abzug des Feuchtegehalts. Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars 6 Aus der Angabe des Reinigungsprinzips müssen Rückschlüsse auf die Effektivität der Anlage möglich sein. Es genügt beispielsweise nicht die Angabe `NaßwäscheAA; zusätzlich müssen auch Bauart, Verweilzeit u.ä. sowie die Waschlösung genannt werden. Werden Abluft-/Abgasströme mehrerer Emissionsentstehungsstellen zusammengeführt, um den resultierenden Gesamtstrom einer Gasreinigungsanlage zuzuführen, und können die notwendigen Angaben zu den Emissionen jeweils dieser Teilströme in den Formularen 4 und 6 nicht gemacht werden, ist es erforderlich, die Gasreinigungsanlage für den Gesamtstrom als selbständige Betriebseinheit `Zentrale GasreinigungAA zu behandeln. Für diese `Zentrale GasreinigungAA sind dann im Formular 4 unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Emissionsentstehungsstellen und die dort für die Emissionen ursächlichen Vorgänge die erforderlichen Angaben zur Beschreibung der Emissionen nunmehr bezogen auf den Gesamtstrom - zu machen; dgl. im Formular 6. Auf die Berücksichtigung der Teilströme bei der Betriebseinheit `Zentrale GasreinigungAA ist dann in den jeweiligen Formularen 4, in denen die Emissionsentstehungsstellen bzw. die emissionsverursachenden Vorgänge entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Betriebseinheiten genannt und hinsichtlich der zeitlichen Angaben näher beschrieben worden sind, hinzuweisen. Die Angabe `Konzentration vor ReinigungAA bezieht sich auf den Gasstrom hinter der Entstehungsstelle des zu reinigenden Gases, die Angabe `AbscheidegradAA auf die Gesamtheit der Abscheidevorrichtung. Falls eine Gasreinigungsanlage bei verschiedenen Stoffen verschiedene Abscheidegrade aufweisen wird, so ist dies gesondert anzugeben. Bei Entstaubern sind die Angaben für den Gesamtstaub sowie für den Feinstaubanteil (äquivalenter Korndurchmesser <10 µm) zu machen. Hinweis: Bei B. Angaben zu den Abfällen Herkunft, Menge und Zusammensetzung von Abfällen, ohne Abwasser 2. Verwertung von Abfällen 3. Beseitigung von Abfällen nach KrW-AbfG 1. handelt es sich um Tabellen im Querformat. Sie befinden sich auf der zweiten Datei `Tabellen zum Muster-AntragA. Anhang 1 Erklärungen zur beabsichtigten Verwertung des Abfalls bzw. Beseitigung des Abfalls lfd. Nr. (lt. Formular B 1) lfd. Nr. (lt. Formular B 1) Abfallbezeichnung Abfallbezeichnung Abfallschlüssel Abfallschlüssel ......................................... .. ........................................... Hiermit erklärt der Verwerter/Entsorger des vorbeschriebenen Abfalls, das a) seine Verwertungs-/Entsorgungsanlage für den unter der jeweiligen lfd. Nr. aufgeführten Abfall zugelassen ist lt. Bescheid vom der Zulassungsbehörde Aktenzeichen b) die vorgesehene Maßnahme oder Verwertungsmaßnahme zugelassen ist ........................................... ......................................... .. ........................................... ......................................... .. ........................................... lt. Bescheid vom ........................................... der Zulassungsbehörde ......................................... .. ........................................... Aktenzeichen oder keiner Zulassung bedarf aa) Die Anlagenkapazität des Verwerters/Entsorgers läßt es zu, die vorgesehene Abfallmenge (Angabe in t/a) zusätzlich zur bisher auch von anderen angenommenen bzw. bis zu Inbetriebnahme der hier beantragten Anlage vorhersehbaren Menge anzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten, zu behandeln bzw. abzulagern. ......................................... .. ......................................... .. ........................................... ........................................... ......................................... .. ......................................... .. Die Anlieferung des Abfalls kann mit Inbetriebnahme der beantragten Anlage erfolgen. ........................................... Sie kann frühestens ab (Monat/Jahr) erfolgen Vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage kann die Verwertung/Entsorgung für mindestens 5 Jahre sichergestellt werden ......................................... .. ........................................... Sie kann darüber hinaus bis mindestens zum (Monat/Jahr) sichergestellt werden Die Beseitigung von evtl. bei der Verwertung von ........................................... Abfällen entstehenden Abfällen ist gesichert. Hierzu ist vorgesehen, daß die Behandlung/Ablagerung erfolgt auf der ......................................... .. Anlage (Bezeichnung) bb) Erläuterung der Verwertungsmaßnahmen, erforlichenfalls Bestätigung der zuständigen Behörde, daß diese zugelassen ist bzw. zugelassen werden kann (Hinweis auf Beiblatt) Firmenstempel/ Unterschrift des Entsorgers/Verwerters ......................................... .. Firmenstempel/ Unterschrift des Entsorgers/Verwerters Anhang 2 Abfallbeschreibung und abfallbestimmende Komponenten lfd. Nr. (lt. Formular B 1): Abfallbezeichnung : Abfallschlüssel-Nr.: 1 Geruch 2 Brennverhalten unter üblichen Bedingungen 3 Reaktionsverhalten gegenüber Wasser [ [ [ [ [ [ ] ] ] ] ] ] selbstentzündlich brennbar unbrennbar Bildung von Gasen Erwärmung keine Reaktion 4 Reaktionsverhalten gegenüber anderen Stoffen 5 ph-Wert 6 Abfall bestimmende Komponenten; falls nicht aus beiliegenden Analysen ersichtlich 7 Chem. Bezeichnung/Beschreibung der Zusammensetzung des Abfalls sowie der abfallbestimmenden Komponenten [ ] Anhang 1 a [ ] Anhang 1 b [ ] Anhang 1 c Benutzen Sie bitte als Formblätter die Anhänge 1 a-1 f der Abfall- und Reststoffüberwachungs-/Verordnung (BGBl. I S. 631 [ ] Anhang 1 d [ ] Anhang 1 e ff) bzw. fügen Sie bitte Analysen oder gutachterliche Stellungnahmen zur Zusammensetzung bei. [ ] Anhang 1 f [ ] Beiblatt Nr. ......... Formular 9/2: Annahmeerklärung für einen Abfall (Stoff-Nr.: ) zur Verwertung in einer gem. ' 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage 1. Anschrift Abfallerzeuger Anschrift Abfallabnehmer 2. Art und Bezeichnung der Anlage, aus der der Rohstoff stammt. Nr. BImSchV Spalte gemäß 4. 3. Bezeichnung, chemische Zusammensetzung (Gew. %) und Konsistenz des Abfalls: 4. Art, Bezeichnung und Standorte der Anlage, in der der Abfall eingesetzt/verarbeitet/behandelt werden soll: Nr. Spalte BImSchV Grundzüge des Verfahren/Funktion des Abfalles/verkaufsfähiges Produkt: Ergänzende Unterlagen (z.B. Grundfließbild) sind beigefügt o ja gemäß 4. o nein 5. Die o.a. Anlage/die Tätigkeit - insbesondere der Einsatz des o. a. Abfalles - ist nach Art und Umfang durch folgende Bescheide genehmigt (Anschrift der Behörde, Aktenzeichen, Datum, Rechtsgrundlagen): 6. Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß ' 52 BimSchG (Stempel, Unterschrift, Datum; ggf. Verweis auf Zusatzblatt). Hinweis: Wenn die Bestätigung auf diesem Formular fehlt, kann die Genehmigungsbehörde die Aufsichtsbehörde direkt einschalten. 7. Die Verwertung/Abnahme des o.a. Abfalls ist in folgendem Umfang sichergestellt: Menge pro Jahr: t/a Beginn: Ende: Unterschrift (Abfallabnehmer): Ort: Menge insgesamt: Datum: A. Angaben zur Abwasserwirtschaft 1 Einordnung in den Gesamtbetrieb (Dem Antrag ist ein Entwässerungsplan beizufügen) 2 Beschreibung der abwasserrelevanten technischen Abläufe 3 Angabe der Einsatztstoffe, Produkte und der Neben- und Zwischenprodukte, soweit sie die Abwassercharakteristik beeinflussen können. 4 Abwasservermeidungsmaßnahmen innerhalb der Produktion 4.1 Einrichtungen zur Reduzierung der Abwassermenge (z.B. Mehrfachnutzung, Kreislaufführung) 4.2 Einrichtungen zur Reduzierung der Abwasserinhaltsstoffe (z.B. Rückhaltung, Rückgewinnung) 5 Fließschema, welches erkennen läßt: - die Vorgänge, bei denen Wasser eingesetzt wird oder entsteht, die Vorgänge, durch die das eingesetzte Wasser verunreinigt oder erwärmt wird, Einrichtungen zur Abwasservermeidung, Anfallstellen des Abwassers (bitte numerieren) 6 Beschreibung des Abwasseranfalls für jede Anfallstelle 6.1 Anfallstellen Nr. der Stoffstrom-Nr. Beschreibung Anfallstelle lt. Fließbild d. Anfallstelle Abwasserart * Höchstmenge 3 m /h * z.B. Produktionsabwasser, Kühlwasser, Spritz- und Reinigungswasser, Vakuumpumpenwasser, Niederschlagswasser, Sanitärabwasser 6.2 Charakteristik des Rohabwassers (Höchstkonzentration, Höchstfracht) Nr. der Anfallstelle StoffstromNr. lt. Fließbild Parameter Höchstkonzentration mg/l Höchstfracht kg/h 3 m /d Für ein Rohabwasser charakteristische Parameter: z.B. CSB, BSB5, AOX, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Salze, Schwermetalle. Sofern das Abwasser einem Anhang der Rahmen-Abwasser-VwV zuzuordnen ist, sind die entsprechenden Parameter anzuführen. 7 Abwasserbehandlung Nr. der Anfall- Stoffstro mNr. lt. stelle Fließbild * ** 8 Nr. der Anfallstelle zur Direkte ZABA * Einleitung ohne ZABA gezielte Behandlung ** alleine mit anderen Teilströmen Einleitung in öffentl. Kanalisation Gewässer ZABA: Zentrale Abwasserbehandlungsanlage gezielte Behandlung: Behandlung für biologisch nicht oder nicht hinreichend abbaubare Abwasserinhaltsstoffe Erwartete Qualität des behandelten Abwassers StoffstromNr. lt. Fließbild Parameter Höchstkonzentration mg/l Höchstfracht kg/h Sofern das Abwasser einem Anhang der Rahmen-Abwasser-VwV zuzuordnen ist, sind die entsprechenden Parameter anzuführen. C. Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1 Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe, mit denen umgegangen wird siehe Anlage 1 2 Folgende Anlagen/Anlagenteile werden beschrieben: 1 4 [ ] Anlagen zum Lagern ) flüssiger ) wassergefährdender Stoffe *) **) siehe Anlage 2 1 4 [ ] Anlagen zum Lagern ) fester ) wassergefährdender Stoffe siehe Anlage 3 2 [ ] Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen ) wassergefährdender flüssiger Stoffe siehe Anlage 4 3 [ ] Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden ) wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen) siehe Anlage 5 [ ] Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe, die den Betrieb des Werksgeländes nicht überschreiten siehe Anlage 6 [ ] Anlagen zur Rückhaltung von mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigtem Löschwasser siehe Anlage 7 [ ] Sonstige Anlagen oder Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Anlagen zum Umschlagen fester wassergefährdender Stoffe oder Anlagen zum Abfüllen von oder zum Umgang mit gasförmigen wassergefährdenden Stoffen) siehe Anlage(n) .....................***) 3 15 Als weitere Unterlagen ) sind beigefügt: [ ] Erläuterungsbericht [ ] Ausführungspläne [ ] Detailpläne [ ] Sicherheitsdatenblätter [ ] Prüfbescheide (baurechtliches Prüfzeichen) [ ] Bauartzulassungen [ ] Bescheinigungen/Gutachten über Werkstoffverträglichkeiten [ ] Sachverständigengutachten [ ] Standsicherheitsnachweise [ ] Sonstiges: .......................................................................................................................... .......................... .......................................................................................................................... .......................... .......................................................................................................................... .......................... __________ *) [ ] bitte ankreuzen, wenn zutreffend **) Ziffern mit Klammern beziehen sich auf die `Erläuterungen zu den Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden StoffenA. ***) Für die Beschreibung dieser Anlagen werden keine Formblätter vorgegeben. Hinweis: Bei Anlage 1, Beschreibung der wassergefährdenden Stoffe, mit denen umgegangen wird handelt es sich um eine Tabelle im Querformat. Sie befindet sich auf der zweiten Datei `Tabellen zum Muster-AntragA. Anlage 2 Blatt ....... Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe 1 ) 4 ) 5 Diese Anlage ist für jeden nicht baugleichen Behälter ) bzw. jedes nicht baugleiche Gebinde auszufüllen. 1. Behälter-Nr./Bezeichnung gem. Aufstellungsplan: .......................... 3 2. Behältervolumen: .................................................................................. [m ] 3. Anzahl baugleicher Behälter/Gebinde: ................................................ 4. Gelagerte Stoffe (lfd. Nr. aus Anlage 1): .............................................. 5. Behälterwerkstoff: ................................................................................. 6. Aufstellung: [ ] oberirdisch [ ] im Freien [ ] im Gebäude bzw. durch Überdachung - auch vor Schlagregen - geschützt 6 [ ] unterirdisch ) 7. Behälterausführung: [ ] einwandig [ ] mit Auffangraum [ ] ohne Auffangraum [ [ [ [ ] doppelwandig ] Flachbodentank ] Behälterboden kontrollierbar ] Behälterboden nicht kontrollierbar 8. Brauchbarkeitsnachweis des Behälters/Gebindes: [ ] DIN 6608 bis 6625 bzw. DIN 28020/28021; hier DIN ................... [ ] wasserrechtliche/gewerberechtliche Bauartzulassung (Zulassungsbescheid beifügen) Datum: .................................. Az.: ....................................... Behörde: ...................................................... [ ] baurechtliches Prüfzeichen (Bescheid beifügen): Datum: .................................. Az.: ....................................... Behörde: ...................................................... [ ] Eignungsfeststellung Datum: .................................. Az.: ....................................... Behörde: ...................................................... [ ] verkehrsrechtliche Zulassung nach GGVS/GGVE 9. Sonstige Brauchbarkeitsnachweise (Nachweise beifügen): (Nur bei nicht werkmäßig hergestellten Behältern, z.B. nach DIN 4119 bzw. bei Umwidmung vorhandener Behälter, für die Nachweise nach Nr. 8 nicht vorhanden sind.) 7) [ ] Konstruktions- und Standsicherheitsnachweise [ ] Nachweise werden vor Errichtung der Anlage nachgereicht [ ] Nachweis der Korrosionsbeständigkeit der Werkstoffe und ihre Verträglichkeit mit dem 8 Lagermedium ) 10. Brauchbarkeitsnachweis der Schutzvorkehrungen (Nachweise beifügen): wasserrechtliche Bauartzulassung [ ] Leckanzeigegerät Datum: ....................... Nr.: .............. [ ] Überfüllsicherung Datum: ....................... Nr.: .............. [ ] Innenbeschichtung/ auskleidung Datum: ....................... Nr.: .............. [ ] Leckschutzauskleidung Datum: ....................... Nr.: .............. [ ] Sonstiges : ......................................... Datum: ....................... Nr.: .............. gewerbliche Bauartzulassung baurechtliche Prüfzeichen [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] [ ] 11. Ausführung des Auffangraumes (bzw. der Aufstellfläche bei Aufstellung ohne Auffangraum) (Nachweis beifügen): Behälterfüllvolumen des größten Behälters/Gebindes im Auffangraum: ................................................. [m3] Gesamtfüllvolumen aller Behälter im Auffangraum : .................................................................................... [m3] Rückhaltevolumen des Auffangraumes : ....................................................................................................... [m3] Werkstoff des [ Auffang[ raumes: [ ....................................... [ ] Beton ] Stahl, Werkstoff Nr. : ...................... ] Kunststoff (Material): ...................... Prüfzeichen Nr.: ] Sonstiges: ......................................... Beschichtung des Auffangraumes: [ ] ja Material (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen): [ ] Kunststoff (Nachweis über baurechtliches Prüfzeichen beifügen) Datum: ................................................................ Prüfzeichen Nr.: ................................................... [ ] Stahl Werkstoff Nr.: ................................................. [ ] Sonstiges: ............................................................................................................................................. [ ] nein (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit des Werkstoffes des Auffangraumes ist beizufügen.) Der Auffangraum besitzt Bauwerksfugen: [ ] ja Material der Fugendichtung: ................................................................................................................ (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen) [ ] nein 9 Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser (nur bei Aufstellung im Freien) ) .............................................................................................................................................................. ......................... .............................................................................................................................................................. ......................... .............................................................................................................................................................. ......................... 12. Sind Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen vorhanden ? 13 ) [ ] ja (Anlage 7 beifügen) [ ] nein Hinweis: Bei Anlage 3, Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe handelt es sich um eine Tabelle im Querformat. Sie befindet sich auf der zweiten Datei `Tabellen zum Muster-AntragA. Anlage 4 Blatt ...... Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe 2 ) 4 ) Diese Anlage ist für jede Abfüll-/Umschlaganlage auszufüllen. 1. Nr. der Abfüll-/Umschlaganlage / Bezeichnung gem. Lageplan : ......................................................................... 2. Abgefüllte/umgeschlagene Stoffe (lfd. Nr. aus Anlage 1) : ................................................................................... 3. Zweck der Anlage: [ ] Befüllen von ortsbeweglichen Behältern [ ] Entleeren von ortsbeweglichen Behältern [ ] Umfüllen von flüssigen Stoffen; Laden und Löschen von Schiffen in Verbindung mit ortsbeweglichen Behältern an Land [ ] Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind 4. Maximale Größe der befüllten/entleerten Behälter bzw. Füllvolumen der Umladeeinheit : 3 ........................[m ] 5. Maximaler Volumenstrom bei Befüllung/Entleerung/Umfüllung : ................................................................[l/s] 6. Sicherheitsvorkehrungen zur Verhütung des Überfüllens ortsbeweglicher Behälter: (z.B. Überfüllsicherung, Zählervoreinstellung) ........................................................................................................................................................... ......................... ........................................................................................................................................................... ......................... 7. Befestigung und Abdichtung der Bodenfläche: (Querschnittszeichnungen sind beizufügen) [ ] Asphaltdecke [ ] Betondecke zuusätzliche Maßnahmen bei WGK 2 und WGK 3: (Nachweise der Dichtheit und Beständigkeit sind beizufügen) [ ] Dichtungsbahn (Material): ................................................................................................................................. [ ] Beschichtung (Material): .................................................................................................................................... [ ] Stahlwanne (Werkstoff Nr.): .............................................................................................................................. [ ] Sonstiges: ............................................................................................................................................................. 8. Rückhaltemaßnahmen und Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende 12 Flüssigkeiten: ) 3 Rückhaltevolumen: .................................................... [m ] Erläuterungen über Ausführungen der Rückhaltemaßnahmen: ........................................................................................................................................................... ......................... ........................................................................................................................................................... ......................... ........................................................................................................................................................... ......................... 9. Maßnahmen zur Ableitung von Niederschlagswasser (soweit die Anlage nicht überdacht 9 ist) : ) ........................................................................................................................................................... ......................... ........................................................................................................................................................... ......................... ........................................................................................................................................................... ......................... Anlage 5 Blatt ....... Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBVAnlagen) 3 ) Diese Anlage ist für jede HBV-Anlage auszufüllen. 1. Anlagen-Nr./Bezeichnung gem. Plan: ................................................................................................................... 2. Stoffe, die hergestellt, behandelt oder verwendet werden (lfd. Nr. aus Anlage 1) : ....................................... 3. Aufstellung der HBV-Anlage: [ ] im Freien [ ] im Gebäude bzw. durch Überdachung - auch vor Schlagregen - geschützt 4. Größtes Volumen der wassergefährdenden Stoffe, die bei einer Betriebsstörung freigesetzt werden können: * ) (Angaben für alle unter Nr. 2 genannten Stoffe erforderlich) lfd. Nr. aus Anlage 1 5. 3 größtes Volumen, das freigesetzt werden kann [m ] Angaben zum Auffangraum / zur Aufstellfläche: 3 Rückhaltevolumen des Auffangraumes : .................................... [m ] Werkstoff des Auffangraumes/ der Aufstellfläche: [ ] Beton [ ] Stahl, Werkstoff-Nr.: ................................... [ ] Kunststoff, Material: ................................... [ ] Sonstiges: ..................................................... Beschichtung / Auskleidung des Auffangraumes [ ] ja Material (Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit ist beizufügen): [ ] Kunststoff: ................................................... [ ] Stahl, Werkstoff-Nr.: ................................... [ ] Sonstiges: ..................................................... [ ] nein (Nachweis der Dichtheit u. Beständigkeit des Werkstoffes des Auffangraumes ist beizufügen.) Der Auffangraum / die Aufstellfläche besitzt Bauwerksfugen: [ ] ja ........................ Material der Fugenabdichtung: (Nachweis der Dichtheit und beizufügen) Beständigkeit ist [ ] nein 9 Maßnahmen zum Ableiten von Niederschlagswasser (nur bei Aufstellung im Freien) ) ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... .............................................................................................................. 6. Sind Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen vorhanden ? 13 ) [ ] ja (Anlage 7 beifügen) [ ] nein _____________ *) Maßgebend ist das größte Volumen an wassergefährdenden Stoffen, das bei einer Betriebsstörung aus einem Anlagenteil der HBV-Anlage, z.B. Vorlagebehälter, Kolonne, _Rohrleitung o.ä., freigesetzt werden kann. Anlage 6 Blatt ...... Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe Diese Anlage ist für jede Verbindungsleitung, die den Bereich des Werkgeländes nicht überschreitet, 14 auszufüllen. ) 1. Nr./Bezeichnung der Rohrleitung im Lageplan: ........................................................................................................... 2. Nr./Bezeichnung der Anlagen/Anlagenteile, die durch die Rohrleitung verbunden werden: .............................. 3. Flüssigkeiten, die durch die Rohrleitung transportiert werden (lfd. Nr. aus Anlage 1): ........................................ 4. Leitungsführung: [ ] unterirdisch [ ] oberirdisch 5. Ausführung als: [ ] Saugleitung [ ] Druckleitung: [ ] einwandig [ ] einwandig mit katholischem Korrosionsschutz [ ] doppelwandig mit Leckanzeigegerät (Nachweis über baurechtliches Prüfzeichen für das Leckanzeigegerät beifügen) [ ] einwandig in flüssigkeitsdichtem Schutzrohr [ ] einwandig in flüssigkeitsdichtem Kanal (Bei Ausführung in flüssigkeitsdichtem Schutzrohr oder Kanal sind Angaben über Kontrolleinrichtungen und das Auffangvolumen erforderlich.) 6. Werkstoffe Rohrleitung: [ ] DIN: ......................... [ ] Stahl, Werkstoff-Nr.: ............................................................................. [ ] Kunststoff (Material): ........................................................................... (Nachweis des baurechtlichen Prüfzeichens beifügen) Datum: .......................... Prüfzeichen-Nr.: ........................................... [ ] Sonstiges: ............................................................................................... Schutzrohr: [ ] DIN: ........................... [ ] Stahl, Werkstoff-Nr.: ............................................................................ [ ] Kunststoff (Material): .......................................................................... [ ] Sonstiges: .............................................................................................. 7. Maximaler Betriebsdruck: 8. Sicherheitsvorkehrungen: .................................... [bar] (bei Druckleitungen) [ ] Bruchsicherung mit automatischer Meldung [ ] Bruchsicherung mit Schnellschluß der Schieber Anlage 7 Blatt ...... Anlagen zur Rückhaltung von mit wassergefährdenden Stoffen verunreinigtem Löschwasser 13 (Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen) ) Diese Anlage ist für jede Löschwasser-Rückhalteeinrichtung auszufüllen. 1. Bezeichnung der Löschwasser-Rückhalteeinrichtung gem. Lageplan: ................................................................. 2. Bezeichnung der Anlagen/Anlagenteile, aus denen das Löschwasser zurückgehalten werden soll: ....................................................................................................... 3. Dient die Löschwasser-Rückhalteeinrichtung gleichzeitig als Auffangraum für wassergefährdende Flüssigkeiten ? [ ] ja für welche Stoffe (lfd. Nr. gem. Anlage 1): .............................................................................................. aus welcher Lager- oder HBV-Anlage: ................................................................................................................... [ ] nein 4. 3 Max. zu berücksichtigende Löschwassermenge [m ]: ....................................... Erläuterung der Berechnung ............................................................................................................................................. ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... 5. Wurde die Ermittlung des erforderlichen Löschwasser-Rückhaltevolumens mit der Feuerwehr oder einem Brandschutzingenieur abgestimmt ? [ ] ja [ ] nein 6. Ausführung der Löschwasser-Rückhalteeinrichtung: 3 Volumen: ...................................................... [m ] Baustoff: ........................................................................................................................................................... .................. Ausbildung: erforderlich) [ ] offen (Erläuterungen zur Ableitung des Niederschlagswassers [ ] geschlossen 7. Verbundleitungen zwischen Auffangraum und Löschwasser-Rückhalteeinrichtung vorhanden ? [ ] ja [ ] oberirdisch [ ] unterirdisch Länge der Leitung: .......................................... [m] Werkstoff der Leitung: .................................................................................................................................. [ ] nein 8. Sonstige Angaben und Erläuterungen: .......................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... Erläuterungen zu den Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1. Lagern ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabe oder Entsorgung. a) 2. Abfüllen ist das Befüllen von Behältern oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen. Umschlagen ist das Laden und Löschen von Schiffen sowie das Umladen von wassergefährdenden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittel auf ein anderes. a) 3. Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen. Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern. Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften. a) 4. Gasförmig sind Stoffe, deren kritische Temperatur unter 50BC liegt, oder die bei 50BC einen Dampfdruck größer als 3 bar haben. Feste Stoffe sind Stoffe, die nach dem Verfahren zur Abgrenzung brennbarer Flüssigkeiten gegen brennbare feste oder salbenförmige Stoffe in Nr. 3 der Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) 003 als fest oder salbenförmig gelten. Flüssig sind Stoffe, die weder gasförmig nach Satz 1 noch fest nach Satz 2 sind. a) 5. Behälter, in denen Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungstätigkeiten ausgeführt werden, sind Teile einer Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlage. Auch andere Behälter, die im engen funktionalen Zusammenhang mit Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlagen. Solche Behälter sind jedoch Teil einer Lageranlage, wenn sie mehreren Herstellungs-, Behandlungs- oder Verwendungsanlagen zugeordnet sind oder wenn sie mehr Stoffe enthalten können, als für eine Tagesproduktion oder Charge benötigt werden. Die Zuordnung behält Gültigkeit auch bei Betriebsunterbrechung. a) 6. Unterirdisch sind Anlagen oder Anlagenteile, die vollständig oder teilweise im Erdreich eingebettet sind. Alle anderen Anlagen oder Anlagenteile gelten als oberirdisch. a) 7. Berechnung, Konstruktion und Herstellung der Anlagenteile müssen den Allgemein anerkannten Regeln der Technik oder den Bau- und Prüfungsgrundsätzen des Institutes für Bautechnik entsprechen. Diese Voraussetzungen gelten insbesondere als erfüllt: - Bei Behältern, die nach der Druckbehälterverordnung oder nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten einschließlich der zu diesen Verordnungen erlassenen technischen Regelwerke gebaut und geprüft sind, soweit die erforderlichen Prüfbescheinigungen vorgelegt werden, - bei Behältern nach DIN 4119, soweit die erforderlichen Prüfungen vorgenommen und bescheinigt werden, - bei Behältern der Normenreihe DIN 6608 bis 6625, soweit die gelagerten Flüssigkeiten 2 keine höhere Dichte als 1,0 kg/dm haben und die entsprechenden Werkprüfzeugnisse vorgelegt werden. a) 8. Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe und ihre Verträglichkeit mit dem Lagermedium müssen gegeben sein. Die Beständigkeit der Werkstoffe gegen das Lagermedium kann nachgewiesen werden durch a) Erfahrungsnachweis des Betreibers, b) Laboruntersuchungen einer anerkannten Materialprüfstelle, c) durch eine Kombination der unter a) und b) genannten Möglichkeiten. Als Erfahrungsnachweis des Betreibers können anerkannt werden: - Referenzobjekte, die überprüfbar sind oder wiederkehrenden Prüfungen durch Sachverständige unterliegen, - Laboruntersuchungen, die aufgezeichnet und deren Ergebnisse reproduzierbar sind (Aufzeichnungen und Ergebnisse sind vorzulegen), - Resistenzlisten, deren Randbedingungen bekannt und durch Laboruntersuchungen nachprüfbar sind. a) 9. Niederschlagswasser darf nur nach Vorkontrolle durch eine autorisierte Person unter Beachtung der Einleitungsbedingungen in die Kanalisation abgepumpt bzw. abgelassen werden. Pumpen dürfen nur per Handeinschaltung in Betrieb gesetzt werden können. Absperrvorrichtungen müssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert sein. a) 10. Die Maßnahmen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse (Niederschlag), z.B. Überdachungen, sind zu beschreiben. Versehentliche Beschädigungen können z.B. durch Gabestaplertransport eintreten. Die entsprechenden Maßnahmen z.B. Schrammborde, Abstandshalter, Schutzkanten usw. sind anzugeben und in den Plänen darzustellen. a) 11. Der Aufbau der Bodenfläche, z.B. in Straßenbauweise mit versiegelter Decke aus Bitumen, Beton oder Pflaster mit Fugenverguß ist im Plan im Querschnitt darzustellen. a) 12. Auslaufende wassergefährdende Flüssigkeiten müssen zurückgehalten werden können. Das Rückhaltesystem muß ausreichend bemessen sein und gegenüber den abgefüllten oder umgeschlagenen Stoffen flüssigkeitsundurchlässig und ausreichend beständig. Das Rückhaltevermögen ist abhängig von der Menge der wassergefährdenden Stoffe, die bei den vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen maximal austreten kann. a) 13. Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen sind offene oder geschlossene Becken oder Gruben oder vergleichbare Räume oder Behälter und deren Ausrüstung, die mit wassergefährdenden Stoffen kontaminiertes Löschwasser aufnehmen sollen. Bei geeigneter Gestaltung und ausreichender Bemessung können auch Auffangräume, Verkehrsflächen oder Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen als LöschwasserRückhalteeinrichtungen dienen. Von Auffangräumen getrennte LöschwasserRückhalteeinrichtungen dürfen selbst nicht als Auffangräume benutzt werden. a) 14. Rohrleitungen, die in einem engen funktionellen Zusammenhang mit Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen sowie Herstellen, behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe stehen, z.B. Verbindungsleitungen zwischen Reaktoren, Pumpen, Mischern und Behältern in einem abgegrenzten HBV-Bereich, gelten als Bestandteil dieser Anlage. Sie sind selbständige Anlagen, wenn sie mehreren Umgangsanlagen zugeordnet sind. a) 15. Die Antragsunterlagen müssen eine eindeutige Beurteilung der geplanten Anlage im Hinblick auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ermöglichen. Dazu sind neben den Angaben in den Antragsformularen schriftliche Erläuterungen und zeichnerische Darstellungen erforderlich. Sicherheitsdatenblätter, Prüfbescheide, Bescheinigungen/Gutachten über Werkstoffverträglichkeiten etc. sind dem Antrag beizufügen. 7. Immissionsprognose Luftverunreinigungen 7.1 Emissionsverzeichnis der geplanten Anlage Gemäß Formular 4 ergibt sich folgendes Emissionsverzeichnis: Emissionsquelle (Betriebseinheit) Emittierter Stoff Bezeichnung Massenstrom kg/h Konzentration 3 mg/m ...................................... ..(1) ...................................... ..(2) ...................................... ..(3) ...................................... ..(4) 7.2 Ermittlung der Gesamtbelastung Nach Ermittlung der Vor- und Zusatzbelastung läßt sich die Gesamtbelastung mit dem Immissionswert wie folgt vergleichen : Immission Vorbelastung Zusatzbelastung Gesamtbelastung Immissionswert Staubniederschlag g CC m@d 7.3 Zulässigkeit des Vorhabens Die ermittelte Staub-Gesamtbelastung überschreitet nicht den Immissionswert nach Ziff. 2.5.2 TA Luft. Hinsichtlich der Verteilung von .......................... errechnet sich die Schornstein-Mindesthöhe nach Ziff. 2.4.3 TA Luft 8. Immissionsprognose Lärm (Geräuschemissionen und -immissionen) 8.1 Aufgabenstellung Unter Berücksichtigung der Betriebsweise der Anlage ....................... (Betrieb von Mo-Fr von ..... Uhr bis .... Uhr) wurden die Geräusch-Immissionen ermittelt und an den festgelegten Bezugsorten mit den Lärm-Immissionsrichtwerten verglichen. 8.2 Geräuschemissionen a) Anlagengeräusche ............................ : ............................ : ............................ : ............................ : b) .... dB (A) .... dB (A) .... dB (A) .... dB (A) Fahrzeuggeräusche LKW: Stapler: .... dB (A) .... dB (A) 8.3 Zusammenfassung und Prognose Bezugsort Bezugsort 1: Wohnhaus Talstraße... 2: Wohnhaus Former Straße... 3: Wohnhaus Waldstraße... 4: Wohnhaus Sackstraße... Gesamtimmission dB(A) Immissionsanteile in dB (A) Quelle 1 Quelle 2 Quelle 3 Quelle 4 Quelle 5 Quelle 6 LKW Stapler Immissi onsrich twert dB(A) tags dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB(A) 1 2 3 4 Insbesondere durch den Einbau eines Schalldämpfers/von Schalldämpfern im Bereich der ............................................................ wird erreicht, daß die TagImmissionsrichtwerte an den Bezugsorten des angrenzenden Mischgebietes eingehalten werden. 9. Plan zur Behandlung der Abfälle 9.1 Entstehung der Abfälle Art und Menge: ................................... ................................... ................................... ................................... ....... kg ....... kg ....... kg ....... kg 9.2 Verwertung der Abfälle Es findet eine Verwertung von .................. im eigenen Betrieb statt; vgl. Nr. 6.5.4 der Anlagen- und Betriebsbeschreibung. (Beschreibung wie, mit welchen Verfahren; welches Produkt entsteht). 9.3 Nachweis über die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle Die nicht verwertbaren Abfälle werden auf der werkseigenen Müllkippe gem. Genehmigung der Stadt ................. vom ............. Az............... abgekippt und schadlos deponiert. 10. Plan zur Nutzung der Abwärme Die gesamte Abwärme beträgt ............MWh. Der unter Kosten-/Nutzungsgesichtspunkten verwertbare Teil der entstehenden Abwärme wird zur Warmwasserbereitung eingesetzt (vgl. Anlagen- und Betriebsbeschreibung). (Beschreibung der Einzelheiten hinsichtlich Anfall und Nutzung der Abwärme). 11. Kosten Gesamtkosten der Anlage: Rohbaukosten: Technische Anlagekosten: DM ......... DM ......... DM ......... Berechnung der Rohbaukosten Gebäuderohbaukosten: DM ......... Gebäudeausbaukosten: DM ......... ___________________________________________________ Gebäudekosten: DM ......... Fabrikationsanlagen: DM ......... Büro- und Sozialgebäude: DM ......... ___________________________________________________ Rohbaukosten: DM ......... ============================================== Berechnung der techn. Anlagekosten ............................ DM ......... ............ DM ......... ........... DM ......... ....................... DM ......... ___________________________________________________ Techn. Anlagekosten: DM ......... ==============================================