Das Vertretungskonzept - Städtische Realschule Kevelaer
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Das Vertretungskonzept - Städtische Realschule Kevelaer
4. Reihenfolge der Vertreter • Ein durch Abwesenheit von Klassen freigesetzter Lehrer vertritt vorrangig, auch wenn er die Klasse nicht kennt oder das zu vertretende Fach nicht erteilen kann. Falls Aufgaben für die Vertretungsstunde des zu vertretenden Lehrers/der zu vertretenden Lehrerin vorliegen, sollten diese vorrangig im Unterricht behandelt werden, damit der Fachunterricht fortgeführt werden kann. • Der Klassenlehrer erhält die Möglichkeit, durch eine zusätzliche Stunde sich den notwendigen Klassengeschäften zu widmen. • Ein Lehrer der Klasse unterrichtet sein Fach an Stelle des ausgefallenen Faches entweder als zusätzliche Fachstunde oder wenn möglich als vorgezogene Stunde (,,Stattstunde“). • Fachunterricht, der ausfällt, wird durch einen Fachlehrer oder einen anderen Lehrer vertreten. Aufgabenstellungen von fehlenden Kollegen bilden eine sinnvolle Möglichkeit der Fortführung der unterrichtlichen Arbeit. • Es wird ein Lehrer eingesetzt, der weder die Klasse noch das ausgefallene Fach unterrichtet, und es liegen keine Aufgaben vor. • Durch diese Rangfolge kann es beim Fehlen mehrerer Kolleginnen und Kollegen in einer Klasse zeitweise zu ungleicher Belastung unter den Kolleginnen und Kollegen kommen. Diese Belastung wird aber dem Qualitäts‑ aspekt der Vertretung durch Unterricht untergeordnet. Eine Häufung von Vertretungsstunden bei wenigen Kolleginnen und Kollegen soll mittelfristig ohne vorherige Rücksprache jedoch vermieden werden. • In der Regel erteilt man pro Tag maximal eine zusätzliche Vertretungsstunde. Von Zeit zu Zeit kann es jedoch sinnvoll sein, Doppelstunden durch einen Kollegen oder eine Kollegin vertreten zu lassen (z.B. Sportunterricht). 5. Weitere Regelungen • Der Vertretungsplaner ist unverzüglich über ausfallenden Unterricht zu informieren. • Es ist zu vermeiden, Stunden ohne Information des Vertretungsplaners zu verlegen oder zu tauschen oder einen anderen als den zugewiesenen Unterrichtsraum zu benutzen. Entsprechende Mitteilungen sind notwendig, um bei Problemen reagieren zu können. • Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft weitergeführt werden. • Kann in der Vertretungsstunde der Fachunterricht nicht fortgeführt werden, sollen Grundkompetenzen für das entsprechende Fach oder die entsprechende Klassenstufe geübt werden. • Ausgehend von der Tatsache, dass es immer möglich ist, allgemeine Grundkompetenzen eines Faches zu üben und zu wiederholen, soll die Möglichkeit geschaffen werden, zusätzliches Material für Vertretungsunterricht im Lehrerzimmer bereit zu stellen. Dieses Material soll von den Fachschaften organisiert werden. • Gemäß dem Qualitätsprogramm sollten die Fachschaften Unterrichtsmaterialien für die Klassenstufen und Themenbereiche der einzelnen Fächer für Vertretungsordner erarbeiten. Zur Verbesserung der Grundkompetenzen sollten sich die Stufenkonferenzen auf allgemeine Themen, die in den Vertretungsstunden behandelt werden können, einigen. • Alle zu vertretenden Lehrkräfte sind gehalten, Planungsunterlagen für vorhersehbare Vertretungsfälle bereitzustellen. • Die Vertretungsplanung wird Lehrern und Schülern transparent gemacht. Dabei soll die Anzahl der Vertretungsstunden möglichst gleichmäßig auf alle Kollegen und Kolleginnen verteilt werden. Der Einsatz von Teilzeitkräften wird anteilig berücksichtigt. Individuelle Wünsche in Bezug auf die Anzahl der Vertretungsstunden und damit die Möglichkeit der Bezahlung der geleisteten Mehrarbeit werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Beantragung zur Vergütung der geleisteten Mehrarbeitsstunden erfolgt in der Regel spätestens nach 2 Monaten durch die Schulleitung. Es gelten die Bestimmungen der Verordnungen zur Mehrarbeitsvergütung. Städtische Realschule Kevelaer Schulprogramm Das Vertretungskonzept Gestaltung: Manfred Beckert Stand: Mai 2013 Städtische Realschule Kevelaer, Hüls 1, 47623 Kevelaer 1. Einleitung • Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. fallen Vertretungen an, wodurch Änderungen des Stundenplanes oftmals unumgänglich sind und organisiert werden müssen. Das verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von Lehrkräften. Um den Ausfall von Unterricht (Stundenausfall für die Schüler/ innen) so gering wie möglich zu halten, müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden. • Dass nicht jede Unterrichtsstunde in der Schule planmäßig vertreten werden kann, z.B. auf Grund von Krankheiten, ist unvermeidlich. • Der erteilte Vertretungsunterricht an unserer Schule soll die Unterrichtsversorgung vor allen Dingen qualitativ sichern. • Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen. 2. Ziele, Grundsätze • Ziel ist die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. • Vertretungsunterricht wird in der Regel als Fachunterricht nach den Vorgaben der zu vertretenden Lehrkraft gehalten. Sollte ein entsprechender Fachunterricht nicht durchgeführt werden können, wird die Lehrkraft Grundkenntnisse in einem ihrer Fächer oder allgemeine Kompetenzen vermitteln. • Unabhängig von allen anderen Überlegungen gilt: In Vertretungsstunden ist in der Regel Unterricht zu machen; Spiele (ausgenommen Spiele mit pädagogischem Hintergrund), Hausaufgabenerstellung (außer kontrollierte Hausaufgabenbetreuung) oder Selbstbeschäftigung sind als Gestaltungselemente einer Vertretungsstunde nicht erwünscht! 3. Regeln, Organisation • Absehbarer Unterrichtsausfall wegen Fortbildungen, Exkursionen, usw. wird wenn möglich 14 Tage im Voraus beim Schulleiter angemeldet. Erkrankungen werden zwischen 7.15 Uhr und 7.30 Uhr im Sekretariat gemeldet. • Wenn bereits am Vortag ersichtlich ist, dass man weiterhin aus Krankheitsgründen am kommenden Schultag fehlen wird, ist dies wenn möglich bis 11.00 Uhr bekanntzugeben oder wenn dies bis 11.00 Uhr nicht möglich ist, später auch - eventuell per Email - mitzuteilen. • Bei Erkrankungen ist es hilfreich, wenn die erkrankten Kolleg/en/innen Hinweise für den zu vertretenden Unterricht • geben. Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen Beurlaubungen) sollte die zu vertretende Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung stellen, - auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können, - bei denen selbstständiges Arbeiten der Klasse (je nach Voraussetzungen) angeordnet werden kann. • Wenn am Morgen nach der Krankmeldung ein Arztbesuch notwendig ist, muss der Schule so schnell wie möglich mitgeteilt werden, ob man am kommenden Tag voraussichtlich wieder dienstfähig sein wird. Auch bei Unklarheit ist die Schule auf jeden Fall zu informieren, damit ggf. eine 1. Stunde abgesetzt werden kann. • Krankmeldungen während des laufenden Unterrichts können nur bei der Schulleitung erfolgen. • Arztbesuche am Vormittag (in der Kernunterrichtszeit von der 1. bis zur 6. Stunde) sind in der Regel nicht möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung von dieser Vorgabe abweichen. • In Notfällen wie Schneechaos, plötzliches Glatteis o. ä. sollten alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Schule so rechtzeitig wie möglich informieren, ob und wann sie ihren Unterricht beginnen können. Besonders wichtig ist dies bei Kolleginnen und Kollegen, deren Unterricht erst in der 2. oder 3. Stunde beginnt. • Kolleginnen und Kollegen, die einen oder mehrere unterrichtsfreie(n) Tag(e) in der Woche haben, informieren sich selbstständig, ob sie am kommenden Schultag eine Vertretung übernehmen müssen. • Der Vertretungsplan wird rechtzeitig, d.h. spätestens zur 2. großen Pause für den nächsten Tag veröffentlicht. • Aktuelle Änderungen des laufenden Vertretungsplanes werden zeitnah veröffentlicht. • Der Stand der Vertretungsplanung muss von den Kolleginnen und Kollegen auch mehrmals am Tag zur Kenntnis genommen werden. • Die Schüler müssen zu jeder Unterrichtsstunde, auch zu einer angekündigten oder sich abzeichnenden Vertretungsstunde, ihre entsprechenden Lern- und Arbeitsmaterialien mitbringen. • Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Klasse ohne Lehrer ist, melden die Schüler, in der Regel der Klassensprecher oder sein Stellvertreter, sich umgehend im Sekretariat. Entsprechendes gilt auch für Kurse. • Jede Vertretungsstunde muss im Klassenbuch mit Unterrichtsthema und Paraphe dokumentiert werden. Das gleiche gilt für Eintragungen in Kurshefte. Der Fachlehrer, der das Kursheft führt, ist für die vollständige Eintragung • und damit für das Zustandekommen der Dokumentation des vertretenden Kollegen verantwortlich. • Nebenraumaufsichten werden nur angeordnet wenn kein Vertretungslehrer zur Verfügung steht und die Stunde nicht entfallen kann. Sie sind keine Mehrarbeitsstunden. Falls möglich sollen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden (Lehrkräfte von M, D, E oder vorangegangener Stunde). • Es wird versucht, Unterrichtsausfall möglichst zu vermeiden. Um aber einer allzu großen Belastung entgegen zu wirken, können Randstunden ausfallen. • Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. • Es gilt die Mehrarbeitsverordnung. Eine ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kolleginnen und Kollegen wird angestrebt. • LAA können nach jeweiliger Einzelrücksprache zu kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen herangezogen werden, sofern es sich vorrangig um ihren derzeitigen Ausbildungsunterricht handelt. • Der längerfristige Ausfall von Lehrkräften ab zwei Wochen soll vorrangig durch Anordnung von bezahlter Mehrarbeit von Lehrkräften mit Einverständnis der betreffenden Lehrperson geregelt werden. • Die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel zur Sicherstellung von Unterricht sind möglich. Die Eltern werden bei einem langfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert. • Zur Minimierung der Belastung der Lehrkräfte können folgende Maßnahmen getroffen werden: - Kleine Gruppen (z.B. Ergänzungsfächer) können bei Unterrichtsausfall zusammengelegt oder auf andere Gruppen verteilt werden. - Bei Klassen mit Doppelbesetzung (2 Lehrkräfte unterrichten in einer Klasse, wie z.B. HW) kann diese aufgelöst werden. - Durch Planung der Fortbildungen kann eine rechtzeitige Terminabstimmung erfolgen. Es sollten nicht mehr als 3 Lehrkräfte an einem Tag abwesend sein. - Außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenfahrten, Projekttage, Wandertage) verschiedener Klassen sollen, wenn möglich, zur selben Zeit stattfinden. • Der tägliche Unterricht der Schüler und Schülerinnen sollte wenn möglich mindestens 4 Stunden betragen. • In den Klassen 5 - 10 werden bei absehbarem Vertretungsbedarf in der Regel die Stunden 2 - 5 bzw. 6 (je nach Anzahl der Gesamtstunden) vertreten.