Das Vertretungskonzept - Städtische Realschule Kevelaer

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Das Vertretungskonzept - Städtische Realschule Kevelaer
4. Reihenfolge der Vertreter
• Ein durch Abwesenheit von Klassen freigesetzter Lehrer
vertritt vorrangig, auch wenn er die Klasse nicht kennt oder
das zu vertretende Fach nicht erteilen kann. Falls Aufgaben
für die Vertretungsstunde des zu vertretenden Lehrers/der
zu vertretenden Lehrerin vorliegen, sollten diese vorrangig
im Unterricht behandelt werden, damit der Fachunterricht
fortgeführt werden kann.
• Der Klassenlehrer erhält die Möglichkeit, durch eine zusätzliche Stunde sich den notwendigen Klassengeschäften
zu widmen.
• Ein Lehrer der Klasse unterrichtet sein Fach an Stelle des
ausgefallenen Faches entweder als zusätzliche Fachstunde
oder wenn möglich als vorgezogene Stunde (,,Stattstunde“).
• Fachunterricht, der ausfällt, wird durch einen Fachlehrer
oder einen anderen Lehrer vertreten. Aufgabenstellungen
von fehlenden Kollegen bilden eine sinnvolle Möglichkeit
der Fortführung der unterrichtlichen Arbeit.
• Es wird ein Lehrer eingesetzt, der weder die Klasse noch
das ausgefallene Fach unterrichtet, und es liegen keine
Aufgaben vor.
• Durch diese Rangfolge kann es beim Fehlen mehrerer
Kolleginnen und Kollegen in einer Klasse zeitweise zu
ungleicher Belastung unter den Kolleginnen und Kollegen
kommen. Diese Belastung wird aber dem Qualitäts‑ aspekt der Vertretung durch Unterricht untergeordnet. Eine
Häufung von Vertretungsstunden bei wenigen Kolleginnen
und Kollegen soll mittelfristig ohne vorherige Rücksprache
jedoch vermieden werden.
• In der Regel erteilt man pro Tag maximal eine zusätzliche
Vertretungsstunde. Von Zeit zu Zeit kann es jedoch sinnvoll
sein, Doppelstunden durch einen Kollegen oder eine Kollegin vertreten zu lassen (z.B. Sportunterricht).
5. Weitere Regelungen
• Der Vertretungsplaner ist unverzüglich über ausfallenden
Unterricht zu informieren.
• Es ist zu vermeiden, Stunden ohne Information des Vertretungsplaners zu verlegen oder zu tauschen oder einen
anderen als den zugewiesenen Unterrichtsraum zu benutzen. Entsprechende Mitteilungen sind notwendig, um bei
Problemen reagieren zu können.
• Der Unterricht in einem bestimmten Fach soll, wenn
möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft
weitergeführt werden.
• Kann in der Vertretungsstunde der Fachunterricht nicht
fortgeführt werden, sollen Grundkompetenzen für das
entsprechende Fach oder die entsprechende Klassenstufe
geübt werden.
• Ausgehend von der Tatsache, dass es immer möglich ist,
allgemeine Grundkompetenzen eines Faches zu üben und
zu wiederholen, soll die Möglichkeit geschaffen werden,
zusätzliches Material für Vertretungsunterricht im Lehrerzimmer bereit zu stellen. Dieses Material soll von den
Fachschaften organisiert werden.
• Gemäß dem Qualitätsprogramm sollten die Fachschaften
Unterrichtsmaterialien für die Klassenstufen und Themenbereiche der einzelnen Fächer für Vertretungsordner
erarbeiten. Zur Verbesserung der Grundkompetenzen
sollten sich die Stufenkonferenzen auf allgemeine Themen,
die in den Vertretungsstunden behandelt werden können,
einigen.
• Alle zu vertretenden Lehrkräfte sind gehalten, Planungsunterlagen für vorhersehbare Vertretungsfälle bereitzustellen.
• Die Vertretungsplanung wird Lehrern und Schülern transparent gemacht. Dabei soll die Anzahl der Vertretungsstunden
möglichst gleichmäßig auf alle Kollegen und Kolleginnen
verteilt werden. Der Einsatz von Teilzeitkräften wird anteilig berücksichtigt. Individuelle Wünsche in Bezug auf die
Anzahl der Vertretungsstunden und damit die Möglichkeit
der Bezahlung der geleisteten Mehrarbeit werden nach
Möglichkeit berücksichtigt. Die Beantragung zur Vergütung
der geleisteten Mehrarbeitsstunden erfolgt in der Regel
spätestens nach 2 Monaten durch die Schulleitung. Es
gelten die Bestimmungen der Verordnungen zur Mehrarbeitsvergütung.
Städtische Realschule Kevelaer
Schulprogramm
Das
Vertretungskonzept
Gestaltung: Manfred Beckert
Stand: Mai 2013
Städtische Realschule Kevelaer, Hüls 1, 47623 Kevelaer
1. Einleitung
• Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. fallen Vertretungen
an, wodurch Änderungen des Stundenplanes oftmals
unumgänglich sind und organisiert werden müssen. Das
verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft
von allen Beteiligten, auch und gerade von Lehrkräften. Um
den Ausfall von Unterricht (Stundenausfall für die Schüler/
innen) so gering wie möglich zu halten, müssen Regelungen
für den Vertretungsunterricht getroffen werden.
• Dass nicht jede Unterrichtsstunde in der Schule planmäßig
vertreten werden kann, z.B. auf Grund von Krankheiten, ist
unvermeidlich.
• Der erteilte Vertretungsunterricht an unserer Schule soll die
Unterrichtsversorgung vor allen Dingen qualitativ sichern.
• Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für Kollegium und Eltern
schaffen.
2. Ziele, Grundsätze
• Ziel ist die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so
weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie
möglich ausfallen zu lassen.
• Vertretungsunterricht wird in der Regel als Fachunterricht
nach den Vorgaben der zu vertretenden Lehrkraft gehalten.
Sollte ein entsprechender Fachunterricht nicht durchgeführt werden können, wird die Lehrkraft Grundkenntnisse
in einem ihrer Fächer oder allgemeine Kompetenzen vermitteln.
• Unabhängig von allen anderen Überlegungen gilt: In Vertretungsstunden ist in der Regel Unterricht zu machen; Spiele
(ausgenommen Spiele mit pädagogischem Hintergrund),
Hausaufgabenerstellung (außer kontrollierte Hausaufgabenbetreuung) oder Selbstbeschäftigung sind als Gestaltungselemente einer Vertretungsstunde nicht erwünscht!
3. Regeln, Organisation
• Absehbarer Unterrichtsausfall wegen Fortbildungen, Exkursionen, usw. wird wenn möglich 14 Tage im Voraus beim
Schulleiter angemeldet. Erkrankungen werden zwischen
7.15 Uhr und 7.30 Uhr im Sekretariat gemeldet.
• Wenn bereits am Vortag ersichtlich ist, dass man weiterhin
aus Krankheitsgründen am kommenden Schultag fehlen
wird, ist dies wenn möglich bis 11.00 Uhr bekanntzugeben
oder wenn dies bis 11.00 Uhr nicht möglich ist, später auch
- eventuell per Email - mitzuteilen.
• Bei Erkrankungen ist es hilfreich, wenn die erkrankten Kolleg/en/innen Hinweise für den zu vertretenden Unterricht
• geben. Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildung,
Klassenfahrten oder sonstigen Beurlaubungen) sollte die
zu vertretende Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung
Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung stellen,
- auf die die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können,
- bei denen selbstständiges Arbeiten der Klasse (je nach
Voraussetzungen) angeordnet werden kann.
• Wenn am Morgen nach der Krankmeldung ein Arztbesuch
notwendig ist, muss der Schule so schnell wie möglich
mitgeteilt werden, ob man am kommenden Tag voraussichtlich wieder dienstfähig sein wird. Auch bei Unklarheit
ist die Schule auf jeden Fall zu informieren, damit ggf. eine
1. Stunde abgesetzt werden kann.
• Krankmeldungen während des laufenden Unterrichts können nur bei der Schulleitung erfolgen.
• Arztbesuche am Vormittag (in der Kernunterrichtszeit von
der 1. bis zur 6. Stunde) sind in der Regel nicht möglich. Nur
in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung von
dieser Vorgabe abweichen.
• In Notfällen wie Schneechaos, plötzliches Glatteis o. ä.
sollten alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Schule
so rechtzeitig wie möglich informieren, ob und wann sie
ihren Unterricht beginnen können. Besonders wichtig ist
dies bei Kolleginnen und Kollegen, deren Unterricht erst
in der 2. oder 3. Stunde beginnt.
• Kolleginnen und Kollegen, die einen oder mehrere unterrichtsfreie(n) Tag(e) in der Woche haben, informieren
sich selbstständig, ob sie am kommenden Schultag eine
Vertretung übernehmen müssen.
• Der Vertretungsplan wird rechtzeitig, d.h. spätestens zur 2.
großen Pause für den nächsten Tag veröffentlicht.
• Aktuelle Änderungen des laufenden Vertretungsplanes
werden zeitnah veröffentlicht.
• Der Stand der Vertretungsplanung muss von den Kolleginnen und Kollegen auch mehrmals am Tag zur Kenntnis
genommen werden.
• Die Schüler müssen zu jeder Unterrichtsstunde, auch zu
einer angekündigten oder sich abzeichnenden Vertretungsstunde, ihre entsprechenden Lern- und Arbeitsmaterialien
mitbringen.
• Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Klasse ohne
Lehrer ist, melden die Schüler, in der Regel der Klassensprecher oder sein Stellvertreter, sich umgehend im Sekretariat.
Entsprechendes gilt auch für Kurse.
• Jede Vertretungsstunde muss im Klassenbuch mit Unterrichtsthema und Paraphe dokumentiert werden. Das
gleiche gilt für Eintragungen in Kurshefte. Der Fachlehrer,
der das Kursheft führt, ist für die vollständige Eintragung
• und damit für das Zustandekommen der Dokumentation
des vertretenden Kollegen verantwortlich.
• Nebenraumaufsichten werden nur angeordnet wenn kein
Vertretungslehrer zur Verfügung steht und die Stunde
nicht entfallen kann. Sie sind keine Mehrarbeitsstunden.
Falls möglich sollen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung
gestellt werden (Lehrkräfte von M, D, E oder vorangegangener Stunde).
• Es wird versucht, Unterrichtsausfall möglichst zu vermeiden.
Um aber einer allzu großen Belastung entgegen zu wirken,
können Randstunden ausfallen.
• Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen
auf das notwendige Maß beschränkt werden.
• Es gilt die Mehrarbeitsverordnung. Eine ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend
dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kolleginnen
und Kollegen wird angestrebt.
• LAA können nach jeweiliger Einzelrücksprache zu kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen herangezogen
werden, sofern es sich vorrangig um ihren derzeitigen
Ausbildungsunterricht handelt.
• Der längerfristige Ausfall von Lehrkräften ab zwei Wochen
soll vorrangig durch Anordnung von bezahlter Mehrarbeit
von Lehrkräften mit Einverständnis der betreffenden Lehrperson geregelt werden.
• Die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel zur Sicherstellung von Unterricht sind
möglich. Die Eltern werden bei einem langfristigen Ausfall
einer Lehrkraft durch die Schulleitung informiert.
• Zur Minimierung der Belastung der Lehrkräfte können
folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Kleine Gruppen (z.B. Ergänzungsfächer) können bei
Unterrichtsausfall zusammengelegt oder auf andere
Gruppen verteilt werden.
- Bei Klassen mit Doppelbesetzung (2 Lehrkräfte unterrichten in einer Klasse, wie z.B. HW) kann diese
aufgelöst werden.
- Durch Planung der Fortbildungen kann eine rechtzeitige
Terminabstimmung erfolgen. Es sollten nicht mehr als
3 Lehrkräfte an einem Tag abwesend sein.
- Außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenfahrten,
Projekttage, Wandertage) verschiedener Klassen sollen,
wenn möglich, zur selben Zeit stattfinden.
• Der tägliche Unterricht der Schüler und Schülerinnen sollte
wenn möglich mindestens 4 Stunden betragen.
• In den Klassen 5 - 10 werden bei absehbarem Vertretungsbedarf in der Regel die Stunden 2 - 5 bzw. 6 (je nach Anzahl
der Gesamtstunden) vertreten.