Kreisjournal - Wartburgkreis

Transcrição

Kreisjournal - Wartburgkreis
Kreisjournal
– Amtsblatt des Wartburgkreises
www.wartburgkreis.de
27. Mai 2009
Ausgabe Nr. 8
Jahrgang 2
Eines der schönsten Mittelalterfeste
lockt auf die Creuzburg
Inhalt
Zu einem der schönsten
Mittelalterfeste Deutschlands wird am kommenden
Pfingst-Wochenende wieder auf die Creuzburg eingeladen. Verzaubert werden die Herzen von der
Stelzenfee “Titania“. Bogenschießen und Kinderspiele, die Ritterkämpfe
der Gruppe “Komtur”, Erzählungen von “Udalrich”
Heimkehr nach Ausrottung:
Erster Biber
im Wartburgkreis .............S. 2
und die Gaukeleien von
“Un Poco Loco” sind weitere Höhepunkte des Programms. Filzerei mit Kindern,
Färberei
und
Holzkunst, Trommelbau
und sogar zwei Schmiede
zeigen einen Blick in die
Handwerkskunst aus alter
Zeit, und Besucher können
sogar selbst mit Hand anlegen! Der Eintritt beträgt
Nichtamtlicher Teil
am Samstag und Sonntag
5 EUR,-, am Montag
4,- EUR, Gewandete zahlen die Hälfte, Kinder unter Schwertmaß haben freien
Eintritt.
Günstige
Dauerkarten sind ebenso
zu erhalten.
Informationen unter Tel. 036926-98047 oder unter www.burgfest-creuzburg.de
11. Unternehmertag
der Wartburgregion
zur Energiekrise .............. S. 3
Amtlicher Teil
Öffentliche
Bekanntmachungen:
• Europawahl, Sitzung
Wahlausschuss........... S. 4
• Wahl der Kreistagsmitglieder, Sitzung
Wahlausschuss........... S. 4
• Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigung,
Gemarkungen
Creuzburg
und Scherbda ..............S. 4
• Auslegung überarbeiteter Entwurf
zum Regionalplan
Südwestthüringen ...... S. 5
Sonstiges:
• Qualifizierung
Berufskraftfahrer ....... S. 5
• Veranstaltung
im Planetarium .......... S. 6
Gehen Sie am 7. Juni wählen!
burgkreis auf einem wirtschaftlich starken Fundament steht. Das soll so
bleiben.
Unsere Demokratie lebt
davon, dass sich jeder
Einzelne mit Sachkenntnis und Engagement für
seinen Landkreis einbringt. Deshalb möchten
die Fraktionen des Kreistages und ich als Landrat
Sie aufrufen:
Nehmen Sie zur
Kommunalwahl
am 7. Juni
Ihr Wahlrecht
wahr!
Denn nur so können wir
unsere Heimat vor den
Gegnern der Demokratie
schützen.
Der Landrat
des Wartburgkreises
Das nächste
Kreisjournal
erscheint am
17. Juni 2009.
KREIS
Liebe Bürgerinnen und
Bürger!
Am 7. Juni wird ein neuer
Kreistag für den Wartburgkreis gewählt.
Er entscheidet über alle
grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, wie zum Beispiel den
Bau und die Sanierung
von Kreisstraßen und die
Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden.
Der Umsicht der bisherigen Kreistage ist es zu
verdanken, dass der Wart-
Öffentliche Ausschreibung
des WVS:
• Liegenschaft in 36414
Unterbreizbach .......... S. 6
WA R T B U R G
Informationen und Mitteilungen aus dem Wartburgkreis
■ Nachrichten &
■ Glückwünsche
Festwoche in
Wünschensuhl
Wünschensuhl. Vom 28.
Juni bis zum 5. Juli 2009
wird zur historischen Zeitreise nach Wünschensuhl
eingeladen, zu Rundflügen
mit einer Antonov AN2, zu
Konzerten, einem Umzug
und einem farbenprächtigen
Feuerwerk. Denn am 5. Dezember 1284 wurde Wünschensuhl zum ersten Mal in
einer Urkunde erwähnt. Darin bestätigt der Landgraf
Albrecht von Thüringen,
dass das Nonnenkloster
Kreuzberg bei Vacha Güter
vom Vogt Heinrich von
Frankenstein, darunter auch
den Ort Wünschensuhl Windischensula - erhalten
hat. Ein buntes Programm
erwartet die Gäste aus Anlass der Festwoche „725
Jahre Wünschensuhl“. Im
Ortszentrum
präsentieren
sich die Vereine. Es gibt viele Überraschungen für Kinder und am Abend Zünftiges
für die Ohren.
■ Natur und Umwelt
Heimkehr nach Ausrottung:
Erster Biber im Wartburgkreis
Wartburgkreis. Ein alter
Bewohner ist in den Wartburgkreis
zurückgekehrt:
Seit 1850 galt der Biber in
Thüringen als verschollen.
Nach mehr als 150 Jahren
hat das größte Nagetier Europas nun aus eigener Kraft
den Wartburgkreis erreicht.
Am 25. April war der Biber
in einem betonierten und
umzäunten
LöschwasserBecken am Oberrothhof bei
Motzlar beim Ablassen des
Wassers im wahrsten Sinne
des Wortes „aufgetaucht“.
Da er nicht entkommen
konnte und nach seinem
Fang aus dem Becken offensichtlich auch nicht weglaufen wollte, wurde er vom
ortsansässigen Jäger ins
Tierheim nach Springen gebracht.
Was zunächst kurios wirkt,
hat doch seine Berechtigung: Es handelt sich um
den Erstnachweis eines Bibers im Wartburgkreis.
Außerdem konnte aufgrund
des merkwürdigen Fundorts
nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein ausgesetztes Tier handelte. Daher
veranlasste
das
telefonisch von dem Fund
und der Sicherstellung im
Tierheim Springen informierte Umweltamt eine genetische Untersuchung am
Max-Planck-Institut in Leipzig. Auf keinen Fall sollte
der kanadische Biber im
Wartburgkreis Fuß fassen,
da er die langfristig erwartete Wiederbesiedlung durch
die heimische Art gefährden
könnte. Daher musste der
Biber nach Absprache mit
dem Umweltministerium in
Erfurt bis zum Abschluss
der Untersuchungen im
Tierheim bleiben. Dort wurde er vorbildlich und so artgerecht wie möglich mit
Möhren, Äpfeln, Weidenzweigen und Wasser versorgt. Den Mitarbeitern des
Tierheims gilt besonderer
Dank, dass sie sich um den
außergewöhnlichen Gast liebevoll und fachgerecht
gekümmert haben.
Der Biber, über den in Presse, Funk und Fernsehen zwischenzeitig mehrfach berichtet wurde, ist direkt nach
Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse am 07.
Mai an der Ulster in der
Nähe des Fundorts nahe der
Landesgrenze bei Motzlar
freigelassen worden. Alle
Beteiligten waren sich einig,
dass er sehr wahrscheinlich
nicht direkt dort bleiben
wird, sondern sich einen
dauerhaften, geeigneten Lebensraum suchen wird. Alle
hoffen, dass das Tier nicht
dem Straßenverkehr zum
Opfer fällt - heute leider eine der bedeutendsten Todesursachen für den Biber.
Zukünftig muss nun mit
weiteren Zuwanderern gerechnet werden.
Der Biber ist streng geschützt und untersteht
nicht dem Jagdrecht.
Jäger werden gebeten, bei
der Schwarzwildbejagung
äußerst vorsichtig vorzugehen, da in der Dämmerung oder nachts der Biber durchaus mit einem
starken Frischling verwechselt werden kann.
Der Biber wiegt durchschnittlich etwa 20 bis
25 kg und kann maximal
bis etwa 35 kg erreichen.
Biberbeobachtungen, Mitteilungen von Fraßspuren und
auch Todfunde werden an
das Umweltamt oder die
Verwaltung des Biosphärenreservats erbeten. Verwechslungen sind am ehesten mit
dem südamerikanischen Nutria („Sumpfbiber“) möglich, der als „Fremdländer“
dem Jagdrecht unterliegt,
aber keinen breiten, flachen
Schwanz („Kelle“) wie der
Biber, sondern einen runden
Schwanz hat. Auch die Bisamratte hat einen runden
Schwanz und ist bedeutend
kleiner.
Für Meldungen und bei
Fragen steht gern zur Verfügung:
Landratsamt
Wartburgkreis, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, Herr Andreas
Heck, Tel.: 03695/61-6702.
Wir gratulieren!
Zum 60. Hochzeitstag
(nachträglich):
Frau Gisela und Herr Gerhard Baum, Creuzburg vom
07.05.2009
Zur Diamantenen
Hochzeit:
Frau Lieselotte und Herr
Siegfried Hüther, Creuzburg
am 04.06.2009
Frau Ingeborg und Herr
Werner Reichenbach, Behringen am 04.06.2009
Frau Anna Marie und Herr
Heinz Zufall, Vacha am
04.06.2009
2
Dem Biber wieder die Freiheit geschenkt hatten (v.l.) Klaus Sträßer, Mitglied
im Naturschutzbeirat und im Jagdbeirat des Landkreises, Armin Henkel sowie
Mitarbeiter Andreas Heck vom Sachgebiet Artenschutz in der Unteren Naturschutzbehörde.
Informationen und Mitteilungen aus dem Wartburgkreis
■ Nachrichten
■ Musikschule Wartburgkreis
Firmen-Ideen
gesucht
Tanz, Talente und gute Laune: Musikschule lädt ein
Am Sonntag, dem 14. Juni,
lädt die Musikschule des
Wartburgkreises zu ihrem
diesjährigen Musikschulfest
auf ihre Freilichtbühne an
der Musikschule ein. Ab 15
Uhr wird das Kindermusicals „Abenteuer im Land der
Elfen und Trolle“ uraufgeführt. Ab 16 Uhr erwartet
die Gäste ein Kulturprogramm mit Kammermusik-
und Tanzgruppen der Musikschule
Wartburgkreis.
Der Eintritt ist frei. Neben
toller Unterhaltung gibt es
auch leckeres Essen und Getränke. Bei Regen findet die
Veranstaltung in der Aula
des Gymnasiums Bad Salzungen statt.
Am Samstag, dem 13. Juni
2009, präsentieren Instrumentalsolisten, Kammermu-
sikgruppen,
Tanzgruppen
und das große Jugendblasorchester der Außenstelle Geisa ab 19 Uhr in der Aula des
Gymnasiums Bad Salzungen
ihr großartiges Können. Der
Eintritt beträgt 2,50 Euro,
für Musikschüler ist er frei.
Alle großen und kleinen
Musikliebhaber sind an diesem Wochenende herzlich
eingeladen.
Fotos: htz/ni
■ 11. Unternehmertag der Wartburgregion
„Energiekrise und Automobilität – was bewegt uns
in Zukunft?“
Wartburgregion. Unter dem Motto „Energiekrise und Automobilität - Was bewegt uns
in Zukunft“ steht der diesjährige Unternehmertag der Wartburgregion. Als größte Industrieregion des Freistaates Thüringen mit
Schwerpunkt Automobil und Automobilzulieferindustrie sind wir an der Entwicklung
und Mitgestaltung unserer automobilen Zukunft in jeder Hinsicht interessiert.
Schon zum 11. Mal wird diese Veranstaltung
durch die Netzwerkpartner für Wirtschaftsförderung vorbereitet. Ausgerichtet wird sie
in diesem Jahr unter dem Dach der Firma
Via Solutions Thüringen GmbH & Co KG
(Autobahnmeisterei) - in Eisenach am Mittwoch, dem 24. Juni 2009 ab 15. 30 Uhr.
Gesprächspartner der Expertenrunde sind in
diesem Jahr:
Prof. Klaus Augsburg - Prorektor
für Wissenschaft von der TU-Ilmenau
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Seiffert WiTech Engineering GmbH
Dipl.Ing. Axel Rücker Energiemanagement BMW-München
Dipl. Ing. Gherardo Corsini - GM Europa
Direktor, Adam Opel AG Rüsselsheim
Moderieren wird Herr Andreas Krey,
Sprecher der Geschäftsführung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen.
Weiterhin präsentieren wir Fahrzeuge der
Zukunft - Es besteht die Gelegenheit, sich
über die Firma Via Solutions, die zwischen
Gotha und der hessischen Landesgrenze die
Bundesautobahn 4 plant, baut und betreibt,
zu informieren.
Bad Salzungen. Auf der Suche nach neuen Gründungsideen ist das Technologie-,
Gründer und Förderungszentrum Schmalkalden/ Dermbach (TGF). Kreative Bürger der Region sollen ihre
Gründungsideen formulieren
und am Gründungsideenwettbewerb teilnehmen (Anmeldeformular unter
www.tgf-schmalkalden.de/
downloads.html). Die besten
Gründungsideen werden auf
regionaler und überregionaler Ebene prämiert und in
den Thüringer Business Plan
Wettbewerb integriert.
Dazu hat das TGF Schmalkalden/Dermbach in Zusammenarbeit mit seinen Partnern, wie dem Landratsamt
Wartburgkreis einen Workshop am Mittwoch, dem 27.
Mai 2009, ab 15 Uhr im
Landratsamt Wartburgkreis,
unter dem Titel “Ideensammler… Die Suche nach
der zündenden Geschäftsidee” organisiert. Mehr Informationen
dazu
unter:
www.wartburgkreis.de.
Änderung der
Entsorgung
Der Kostenbeitrag für den 11. Unternehmertag beträgt 25 Euro (inkl. 3,99 € MwSt.)
pro Person. Anmeldungen und Informationen
unter 03691/621-0 bei der GIS GmbH in
Eisenach.
Wartburgregion. Der Abfallwirtschaftszweckverband
Wartburgkreis- Stadt Eisenach (AZV) informiert,
dass sich aufgrund der
Pfingstfeiertage in der Woche
vom
01.06.
bis
06.06.2009 die Hausmüllund
Bioabfallentsorgung
verschiebt.
In dieser Woche findet die
Entsorgung von Hausmüll
und Bioabfall jeweils einen
Tag später statt. Alle übrigen
Entsorgungstermine
(Altpapier,
Baumschnitt,
Sperrmüll) sind davon nicht
betroffen.
Diese Feiertagsregelung ist
im Abfallkalender für das
Jahr 2009 und im Internet
unter www.azv-wak-ea.de
nachzulesen.
Der AZV bittet die Bürger
um Beachtung.
3
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung
der Kreiswahlleiterin
Europawahl am 7. Juni 2009
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses des Wartburgkreises
für die Europawahl findet
am Donnerstag, dem 11. Juni 2009, um 14:00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
statt.
Sitzungsgegenstand:
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
für die Wahl zum Europäischen Parlament im
Wartburgkreis
Die Sitzung des Kreiswahlausschusses des Wartburgkreises ist
öffentlich.
Bad Salzungen, den 13.Mai 2009
gez. Regina Spieß
Kreiswahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
der Wahlleiterin des Landkreises
Wahl der Kreistagsmitglieder am 7. Juni 2009
Die Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises zur
Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis findet
am Donnerstag, den 11. Juni 2009, um 15.00 Uhr
im Beratungsraum 2 des Landratsamtes Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
statt.
Sitzungsgegenstand:
Feststellung des Ergebnisses der Wahl der
Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis
Die Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises ist öffentlich.
Bad Salzungen, den 13. Mai 2009
gez. Regina Spieß
Wahlleiterin des Landkreises
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung eines Antrages zur Erteilung einer
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) zuletzt
geändert durch Art. 93 der Verordnung v. 31.Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit der Verordnung zur
Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer
Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts4
Durchführungsverordnung - SachR-DV) vom 20. Dezember 1994
(BGBl. I S. 3900) hat der Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal, Am Frankenstein 1, 99817 Eisenach, den
Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zum Eintrag einer beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt
Es handelt sich hier um
1. eine verlegte Trinkwasserzubringerleitung von den 4 Quellschächten der Herzbergquelle in der Gemarkung Creuzburg
bis zum alten Hochbehälter in Creuzburg. Die Dimension
dieser Leitung beträgt DN 80, daraus ergibt sich eine
Schutzstreifenbreite von 4,00 m.
2. eine Abwasserleitung (Mischwasserkanal) in der Gemarkung Scherbda. Die Dimension der Abwasserleitung richtet
sich nach den Einläufen und beträgt DN 150 bis DN 500.
Die daraus resultierende Schutzstreifenbreite beträgt
4,00 m, 6,00 m oder 8,00 m.
Die von der Leitung betroffenen Eigentümer der Grundstücke
der
Gemarkung Creuzburg
Flur 30, Flurstück: 2685/1
Flur 32, Flurstücke: 3008; 2964/1; 2965
Flur 33, Flurstücke: 2950; 2948; 2949; 2946; 2945; 2944;
2943; 2942; 2941/2; 2941/1; 2940; 2938; 2937; 2936; 2935;
2934; 2960; 2961; 2962; 2829/1
Flur 34, Flurstücke: 3145; 3147/1; 3144/2; 3137; 3149;
3148; 2899/2
Gemarkung Scherbda
Flur 4, Flurstücke: 532; 542; 544; 536; 565/2; 555/1; 567/7;
567/5; 568; 570; 571; 572; 573; 595; 593; 584; 521; 513/1
Flur 5, Flurstücke: 852/3; 873; 872; 871; 870; 868; 866;
909; 920; 912
Flur 6, Flurstücke: 1097; 958; 957; 1003
Flur 10, Flurstück: 1653
haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum
vom 27.05.2009 bis einschließlich 24.06.2009
beim Umweltamt, Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes
Wartburgkreis, Außenstelle Andreasstraße 11, 36433 Bad Salzungen, Zimmer 137, während der Dienstzeiten einzusehen.
Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift
während der Auslegungsfrist bei benannter Behörde erhoben
werden.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die von dem Antragsteller dargestellte Leitungsführung nicht
richtig ist.
Bad Salzungen, 13. Mai 2009
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
Amtsblatt des Wartburgkreis
Öffentliche Bekanntmachung
Zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten
Entwurfes zum Regionalplan Südwestthüringen
Die Planunterlagen des überarbeiteten Entwurfes zum Regionalplan Südwestthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 15.06.2009 bis einschließlich 15.07.2009
im Landratsamt Wartburgkreis, Zimmer 166 (1. Etage)
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
während folgender Sprechzeiten:
montags - freitags
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
dienstags
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
donnerstags
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
zur Einsichtnahme durch jedermann während der angegebenen
Sprechzeiten aus.
Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu
den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische
Vielfalt/Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur-/Sachgüter
und deren Wechselbeziehungen verfügbar.
Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des überarbeiteten
Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden bzw. direkt gegenüber der
Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Hölderlinstraße 1, Behördenzentrum
98527 Suhl
vorgebracht bzw. als E-Mail an die Adresse
[email protected]
übermittelt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 10 Abs. 3
Satz 4 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend sind allgemeine Informationen und der überarbeitete Entwurf des Regionalplanes
im Internet unter
www.regionalplanung.thueringen.de
abrufbar.
Bad Salzungen, den 27.05.2009
gez. Krebs
Landrat des Wartburgkreises
Information des
Straßenverkehrsamtes
Berufskraftfahrer müssen sich qualifizieren
Mit der Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) erfolgte eine wichtige Neuerung für Berufskraftfahrer, die für Busfahrer/innen ab dem 10.09.2008 und
für LKW-Fahrer/innen ab dem 10.09.2009 wirksam ist. Durch
die neuen Regelungen soll durch die Vermittlung besonderer
tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse die Sicherheit
im Straßenverkehr verbessert werden.
Was Sie wissen sollten
Wer gewerblich im Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen fährt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und im Bereich des Personenverkehrs für
Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen zusätzlich zur entsprechenden Fahrerlaubnisklasse einen Nachweis über die
„Grundqualifikation“ und die „Weiterbildung“.
Grundqualifikation durch Besitzstand
Für Busfahrer/innen gilt:
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse/n D, D1, D1E oder DE vor
dem 10.09.2008 erworben hat, gilt Kraft Gesetzes als grundqualifiziert.
Für LKW-Fahrer/innen gilt:
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E oder C, CE vor
dem 10.09.2009 erworben hat, gilt ebenfalls als grundqualifiziert.
Die Bus- und LKW-Fahrer/innen sollten jedoch die nachfolgenden Ausführungen zur Weiterbildung unbedingt beachten!
Neuerwerb der Grundqualifikation
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E oder DE nach
dem 09.09.2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für die gewerbliche Personenbeförderung und wer eine
Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE nach dem
09.09.2009 erwirbt, benötigt eine Grundqualifikation für die
gewerbliche Güterbeförderung.
Die Grundqualifikation kann nachgewiesen werden indem ein
Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder
einer Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eines
alternativen Ausbildungsberufes, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kfz
auf öffentlichen Straßen vermittelt wurde.
oder
Die Grundqualifikation setzt das erfolgreiche Ablegen einer
Prüfung (240 Minuten Theorieprüfung und 210 Minuten Praxisprüfung) voraus. Die v. g. Prüfungen können auch ohne Vorbereitungskurs/Ausbildung abgelegt werden. Voraussetzung ist
jedoch der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen.
oder
Es besteht die Möglichkeit an einer beschleunigten Grundqualifikation teilzunehmen. Dabei muss ein Lehrgang mit 140
Stunden Dauer bei einer anerkannten Ausbildungsstätte oder
Fahrschule und eine schriftliche theoretische Prüfung von 90
Minuten absolviert werden. Eine praktische Prüfung ist nicht
erforderlich. Der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen ist hierbei keine notwendige Voraussetzung.
Die Prüfungen werden durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen.
Weiterbildung zur Verlängerung der Grundqualifikation
Die Grundqualifikation gilt fünf Jahre
• nach dem Erwerb der Grundqualifikation,
• im Falle des Besitzstandes der Klassen D, D1, D1E oder
DE ab dem 10.09.2008 und
• im Fall des Besitzstandes der Klassen C1, C1E oder C, CE
ab dem 10.09.2009.
Alle fünf Jahre ist eine Weiterbildung zur Verlängerung der
Gültigkeit der Grundqualifikation erforderlich. Im Einzelfall
kann die erste Weiterbildung zu einem früheren (nicht kürzer
als drei Jahre) oder späteren (nicht länger als sieben Jahre)
Zeitpunkt abgeschlossen werden, um deren Gültigkeit an die
der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse/n anzupassen. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60 Minuten. Diese Weiterbildung muss nicht zusammenhängend, sie kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden
erfolgen.
5
Amtsblatt des Wartburgkreis
Grundqualifikations- und Weiterbildungslehrgänge dürfen
durch
Öffentliche Ausschreibung
•
Der Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen, als Eigentümer, verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaft:
•
•
Ausbildungsbetriebe, die mit einer Berufsausbildung in den
Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/innen, Fachkraft im
Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse
zur Durchführung von Fahrten auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
Fahrschulen, die die Bus- und/oder LKW-Ausbildung vornehmen und
weitere Ausbildungsstellen, die dafür entsprechend zugelassen sind
durchgeführt werden.
Vorlage von Nachweisen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder
beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
vorgelegt werden. Weiterbildungsbescheinigungen müssen
rechtzeitig vor Fristende eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde stellt in diesen
Fällen (Grundqualifikation oder Weiterbildung) einen neuen
Führerschein, der mit der Schlüsselzahl 95 (hinter den betreffenden Fahrerlaubnisklassen) versehen ist, aus.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder einer mit der Ausbildung betrauten Fahrschule oder
der regionalen IHK in Verbindung, um bestehende Fragen zu
dieser Thematik zu klären. So können Sie sich rechtzeitig über
die Neuerungen informieren, um die Grundqualifikation oder
Weiterbildung in Angriff zu nehmen.
36414 Unterbreizbach, Bornecke/Sommerliete
Grünlandfläche, ehemalige Kläranlage, die stillgelegt und rückgebaut wurde.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Abwasserleitung, die
dinglich gesichert ist.
Flurstück 77/3 mit 346 qm.
Die Volkshochschule Wartburgkreis
informiert:
Veranstaltung im Planetarium
Juni 2009
40 Jahre bemannte Landung auf dem Mond (1969 - 2009)
2009 jährt sich zum vierzigsten Mal die erste Landung eines
Menschen auf einem anderen Himmelskörper, dem Mond. Aus
diesem Anlass bieten wir am
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 30.06.2009 an den
Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen, Sachgebiet
KB, Eisenacher Straße 2a in 36433 Bad Salzungen.
Der verschlossene Umschlag ist mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Liegenschaften“ zu kennzeichnen. Besichtigungstermine können mit dem Wasser und Abwasser-Verband Bad
Salzungen unter der Telefonnummer 03695/667-112 vereinbart
werden.
Der WVS ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu
veräußern.
Donnerstag, 18. Juni 2009, um 19:00 Uhr
eine Veranstaltung im Planetarium an.
Lesenacht im Planetarium
Der kleine Prinz - Lesenacht für Erwachsene
„Man sieht nur mit dem Herzen gut“ sagt der kleine Prinz. Lassen Sie sich von ihm entführen und verzaubern.
Samstag, 27. Juni 2009, 20:00 Uhr
(Bei schönem Wetter findet die Veranstaltung auf dem Gelände
des Planetariums statt)
Nähere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle
der Volkshochschule Wartburgkreis, Katja Hardtke-Pforr,
Telefon 03695 553710.
6
Impressum:
Kreisjournal –
Amtsblatt
des Wartburgkreises
Herausgeber:
Wartburgkreis, Erzberger Allee 14,
36433 Bad Salzungen,
Tel. 03695 6150
Verlag und Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen
Tel. 0 36 77 20 50 - 0,
Fax 0 36 77 20 50 - 21
Verantwortlich für den amtlichen und
nichtamtlichen Teil:
Landrat Reinhard Krebs
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Andreas Barschtipan – Erreichbar unter
der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte
Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben
werden von uns aus 4-c Farben gemischt.
Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher
Papierbeschaffenheit. Deshalb können
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: In der Regel 14tägig, die Verteilung erfolgt kostenlos an
alle erreichbaren Haushalte im Wartburgkreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto
und 7% MwSt.) beim Verlag bestellen
bzw. abonnieren.
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LBut GmbH – Das Handwerkerhaus,
Waldstr. 17b, 98693 Ilmenau
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IN WÜRDE
ABSCHIED NEHMEN
Pflege sichern
Wer die Pflege seines Grabes auf Dauer sicherstellen
will, kann hierüber einen
Vertrag abschließen. Hierzu
zahlt der Auftraggeber das
Geld an eine Dauergrabpflege-Einrichtung, die sich
im Todesfall kümmert. Doch
was passiert, wenn Erben
das Geld anders verplanen?
Das
Oberlandesgericht
Karlsruhe hat ein Urteil (AZ
11 U 154/88) verkündet, dass
der Erblasser bei Abschluss
eines Grabpflegevertrages
das Kündigungsrecht für
Erben ausschließen kann.
03 69 21 - 3 00 80
Ihr fairer Bestatter im Wartburgkreis
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Arginin – Natürliche Aufbauhilfe für ein erfülltes Liebesleben
Liebe, Vertrauen und Zuverlässigkeit sind entscheidende
Aspekte in einer Partnerschaft,
aber auch Sexualität gehört dazu.
Doch mit zunehmendem Alter
leiden immer mehr Männer unter
einer Erektionsschwäche. Häufiger Grund ist die mangelnde
Durchblutung (Gefäßverengungen) der feinen Gefäße im Penis.
Die körpereigene Aminosäure LArginin fördert die Durchblutung.
Bei Bedarf wird daraus in
wenigen Schritten der Botenstoff
Stickstoffmonoxid (chemische
Bezeichnung: NO) aufgebaut, der
zur Erweiterung der Gefäße führt.
Die Folge: Blut strömt ein und der
Penis verhärtet sich.
1998 wurden drei amerikanische Wissenschaftler mit dem Nobelpreis für
die Erforschung des NOStoffwechsels ausgezeichnet. Sie konnten zeigen,
dass der Körper
NO nicht speichern kann.
Daher ist es wichtig, dass bei
Bedarf immer genügend LArginin für den direkten Aufbau
zur Verfügung steht.
In unserer normalen Nahrung
nehmen wir täglich ca. 4 bis 5 g
L-Arginin zu uns. Bei Gefäßverengungen reicht diese Menge in
vielen Fällen nicht aus, um die
Blutbahnen flexibel und elastisch
zu erhalten.
euviril® direct und euviril® complex
sind diätetische Lebensmittel für
besondere medizinische Zwecke
(ergänzende bilanzierte Diät), die
L-Arginin in hoher Konzentration
enthalten. Der Wirkstoff wird im
Stoffwechsel rasch für den Aufbau
von NO genutzt, fördert
die Durchblutung und
erweitert das Gefäßsystem des Mannes. Zahlreiche wissenschaftliche
Untersuchungen belegen den positiven Einfluss von L-Arginin auf
die Erektionsfähigkeit.
Da euviril® direct und
euviril® complex auf ernährungsphysiologischem Weg die Erektionsfähigkeit unterstützen, sind
sie nicht verschreibungspflichtig.
Die gut verträglichen Produkte
sind ohne Rezept in der Apotheke
oder direkt beim deutschen
Hersteller unter www.euviril.de
erhältlich. Ausführliche Informationen über die Dosierung
und Kombinationsmöglichkeiten
erhalten Sie ebenfalls unter
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