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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HolidayCheck AG für die Vermittlung von Reisen und sonstigen touristischen Leistungen HolidayCheck AG Bahnweg 8 CH‐8598 Bottighofen Geschäftsführerin: Anja Keckeisen Handelsregister / Firmennummer: CHE‐110.298.267 UID: CHE‐110.298.267 MWST E‐Mail: [email protected] Tel: +41 (0) 71 686 9000 Fax: +41 (0) 71 686 9009 Die HolidayCheck AG (im Folgenden kurz „HolidayCheck“) tritt auf ihren Websites und Apps unter anderem als Vermittler fremder Pauschalreisen oder touristischer Einzelleistungen (im Folgenden kurz „Reiseleistung“) auf. Hierfür gelten die nachstehenden Bedingungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen und HolidayCheck als Vermittler regeln. I. Geschuldete Leistungen/Zustandekommen des vermittelten Vertrages 1. HolidayCheck schuldet Ihnen die ordnungsgemäße und sorgfältige Vermittlung einer Reiseleistung, nicht aber die vermittelte Leistung selbst. Unsere Angaben zur vermittelten Reiseleistung basieren auf den Angaben des jeweiligen Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters einer touristischen Einzelleistung und stellen keine eigenen Zusicherungen oder Garantien der HolidayCheck dar. 2. Das Zustandekommen des Vertrages über die Reiseleistung und sein Inhalt richten sich insbesondere nach den Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners der Reiseleistung. 3. Mit dem Anklicken des Buttons ‐Zahlungspflichtig buchen‐ erteilen Sie einen Vermittlungsauftrag, d.h. Sie beauftragen HolidayCheck damit, ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die gewünschte Reiseleistung an den Anbieter der Leistung weiterzugeben. HolidayCheck behält sich vor, den Vermittlungsauftrag abzulehnen, um Schäden vom Anbieter der vermittelten Reiseleistung oder von sich abzuwenden oder um vergleichbare Interessen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder vergleichbare eigene Interessen zu schützen. Im Fall einer Ablehnung werden Sie umgehend informiert. Nimmt HolidayCheck den Vermittlungsauftrag an, so leitet HolidayCheck das Angebot an den Anbieter der Reiseleistung weiter. Auch Sonderwünsche werden an den jeweiligen Anbieter der Reiseleistung zwecks Prüfung weitergeleitet. Über die Annahme Ihrer Buchung einer Reiseleistung oder über Ihren Sonderwunsch entscheidet allein der Anbieter der Reiseleistung. 4. HolidayCheck rät dringend, dass Sie die Buchungsbestätigung des Anbieters der Reiseleistung unverzüglich überprüfen, da eine exakte Namensübereinstimmung für den ungestörten Erhalt der Leistung, insbesondere bei Flügen, extrem wichtig sein kann. 5. Sofern ausnahmsweise die vermittelte Reiseleistung von HolidayCheck in Rechnung gestellt wird, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters der Reiseleistung. 6. Speicherung des Vertragstextes. Nach dem Absenden der Buchung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung mit den Daten zu Ihrer Buchung an die angegebene E‐Mail‐Adresse. Bitte speichern Sie alle AGBs die für Ihre Buchung gültig sind elektronisch ab oder drucken Sie die Dokumente aus. Sollten sich die AGBs zwischenzeitlich ändern, wird die alte Version, die für Sie gültig ist, nicht gespeichert. II. Ausführendes Luftfahrtunternehmen Die EU‐Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet – wenn ein Flug Teil eines Beförderungsvertrages ist – auch Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen (neben Reiseveranstaltern), Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit die ausführende Fluggesellschaft bei einer Buchung noch nicht feststeht, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. III. Zahlungen 1. Die möglichen Zahlungsvarianten (z.B. Kreditkarte, SEPA‐Lastschriftmandat, Zahlung auf Rechnung) sind für alle buchbaren Reiseleistungen jeweils aufgeführt und können variieren. Zur Zahlung beachten Sie bitte die Angaben des jeweiligen Anbieters der Reiseleistung; dort können Sie auch ersehen, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist. 2. Sofern HolidayCheck ausnahmsweise das Inkasso des Preises für die Reiseleistungen übernimmt und Kreditkartenzahlung oder Einzug per SEPA‐Lastschriftmandat als Zahlungsart möglich sind und gewählt werden, erteilen Sie HolidayCheck die ausdrückliche Ermächtigung, die jeweils fälligen Beträge über die angegebene Kreditkartennummer oder IBAN einzuziehen. 
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Bei den Zahlungsarten Kreditkarte veranlassen wir die Abbuchung zu den in der Buchung genannten Zeitpunkten. Bei der Zahlungsart SEPA‐Lastschriftmandat buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto ab. Mit dem erteilten SEPA‐Lastschriftmandat ermächtigen Sie die HolidayCheck AG, die jeweils fälligen Beträge aus der Buchung vom angegebenen Konto abzubuchen und weisen zudem ihr Kreditinstitut an, die von der HolidayCheck AG auf ihrem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Sollten sich Ihre Bankdaten ändern, bitten wir, diese unverzüglich in Ihrem Benutzerkonto zu korrigieren. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 3. Wenn das Inkasso über Kreditkarte oder das SEPA‐Lastschriftmandat durch den jeweiligen Anbieter einer Reiseleistung selbst erfolgt, ist HolidayCheck bevollmächtigt, die jeweiligen Daten an diesen weiterzuleiten. IV. Umbuchungen und Storno der gebuchten Leistungen Die Modalitäten und eventuellen Kosten für Umbuchungen und Storno richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der Reiseleistung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die entsprechenden Erklärungen über die HolidayCheck AG an Ihren Vertragspartner weiterleiten. HolidayCheck AG erhebt hierfür keine eigenen Servicegebühren oder Bearbeitungsentgelte. V. Versicherungen Im Regelfall sind Versicherungen nicht Bestandteil von Reiseleistungen. Die HolidayCheck AG empfiehlt den Abschluss entsprechender Reiseversicherungen, insbesondere einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland, einer Reiserücktrittskosten und/oder Ersatzversicherung und einer Reisegepäckversicherung. VI. Pass‐, Visa‐ und Gesundheitsbestimmungen 1. Sofern HolidayCheck Ihnen als Reisevermittler über die Weitergabe von Informationen des Anbieters der Reiseleistung hinaus Informationen über Einreise‐ und Gesundheitsbestimmungen gibt, beziehen sich diese Informationen auf den Stand für Bürger des Staates, aus dem heraus Sie die Buchung abgegeben haben. Angehörige anderer Staaten wenden sich hierzu an die zuständigen Konsulate. 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung von Einreise‐ und Gesundheitsbestimmungen besteht. Am besten verfolgen Sie die Medien, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können. 3. HolidayCheck empfiehlt Ihnen, sich über Infektions‐ und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose‐ und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 4. Bitte achten Sie darauf, dass Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen. VII. Reisen mit Heimtieren 1. Bitte beachten Sie die in der EU seit 29. Dezember 2014 geltenden teilweise neuen Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. (Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission) 2. In der Regel müssen für Tollwut empfängliche Hunde, Katzen und Frettchen durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde, gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und einen ordnungsgemäß ausgefüllten und ausgestellten Ausweis („neuer EU‐Heimtierausweis“) mitführen, der meist vom Tierarzt ausgestellt wird. Daneben können für diese Tierarten auch Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung vor anderen Krankheiten und Infektionen als Tollwut (z. B. Echinokokkose) getroffen werden. 3. HolidayCheck empfiehlt Ihnen deshalb vor Reiseantritt mit einem Heimtier sich vorsorglich bei Ihrem Tierarzt zu erkundigen. VIII. Haftungsbeschränkung HolidayCheck haftet bei vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen solcher Pflichten ergeben, die die ordnungsgemäße Durchführung eines mit dem betreffenden Nutzer bestehenden Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien.