Neu beginnende Strafverfahren ab 21.05.2013
Transcrição
Neu beginnende Strafverfahren ab 21.05.2013
1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.05.2013 bis zum 24.05.2013 Stand: 15.05.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. 2 Dienstag, 21. Mai 2013, 2. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176, mit Fortsetzungen am 27. Mai und 04. Juni 2013, jeweils 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 2 KLs 8/12 Die 2. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten X. aus Stapelfeld und gegen den jetzt 68-jährigen Angeklagten Y. aus Osnabrück wegen Untreue. Der Angeklagte X. soll von Dez. 2010 bis Febr. 2011 als Investmentberater einer Bank mit dem Wollen und Wissen des Angeklagten Y. und unter Verwendung dessen Geldkonten durch zahlreiche Käufe und Verkäufe sogenannte „Knock-Out-Zertifikate“ mit einem Kurswert von über 5.000.000,00 € erworben haben. Die erzielten Spekulationsgewinne sollen vereinbarungsgemäß in bar von den Konten des Angeklagten Y. abverfügt und danach zwischen den beiden Angeklagten aufgeteilt worden sein. Die durch den Erwerb dieser Zertifikate eingetretene Kontoüberziehung auf dem Konto des Y. soll X. als Bankmitarbeiter genehmigt haben, ohne dazu befugt zu sein bzw. notwendige Zustimmungen eingeholt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -------------Donnerstag, 23. Mai 2013, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 25/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 54jährigen Angeklagten X. aus Kluse. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 26. Nov. 2012 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Aug. 2012 mit seinem Pkw öffentl. Straßen in Dörpen befahren zu haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die zum Führen des Fahrzeugs benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht hatte. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------11:00 Uhr: 7 Ns 26/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten X. aus Nordhorn. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 03. Dez. 2012 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne 3 Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 15 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde weiter verboten, für die Dauer von 3 Monaten Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Apr. 2012 alkoholisiert mit seinem Pkw öffentliche Straßen in Nordhorn befahren zu haben, obwohl er die benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht gehabt haben soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------13:45 Uhr: 7 Ns 206/12 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 66-jährigen Angeklagten X. aus Ankum. Das Amtsgericht in Bersenbrück sprach den Angeklagten am 15. Juni 2012 vom Vorwurf des Erschleichens von Leistungen frei. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Mai und Juni 2011 Züge der Deutschen Bahn AG bestiegen zu haben, ohne im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Dadurch soll ein Gesamtschaden von 117,60 € entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------Donnerstag, 23. Mai 2013, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272, mit Fortsetzungen am 27. Mai und am 28. Mai 2013, jeweils um 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 10 KLs 9/13 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten X. aus Gelsenkirchen, z. Zt. JVA Oldenburg, und die jetzt 33-jährige Angeklagten Y. aus Gelsekirchen, z. Zt. JVA Vechta, wegen Diebstahls. Die Angeklagten sollen sich im Herbst 2012 mit den gesondert verfolgten A. und B. sowie weiteren Mittätern zusammengeschlossen haben, um als Paar u.a. in Osnabrück und Dissen in Juweliergeschäften aufzutreten und dort hochwertigen Schmuck zu entwenden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen geladen. -------------- 4 Donnerstag, 23. Mai 2013, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176 09:00 Uhr: 14 Ns 20/13 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22jährigen Angeklagten X. aus Aschendorf. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 04. März 2013 wegen Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Aug. 2012 gemeinsam mit der bereits verurteilten Y. und dem gesondert verfolgten Z. aus dem Getränkeaußenlager eines Combi-Marktes in Aschendorf eine Bierkiste entwendet zu haben. Am nächsten Morgen soll der Angeklagte dann erneut über den Zaun in das Getränkeaußenlager gelangt sein. Dort soll er dann erneut 2 Kisten Bier an den außerhalb des Lagers stehenden Y. gereicht haben. Das Bier sollen die Täter dann gemeinsam konsumiert haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 23. Mai 2013, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Eichmeyer, Saal 176 09:00 Uhr: 22 Ns 6/13 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten X. aus Nortrup. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. Nov. 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 €. Der erheblich alkoholisierte Nebenkläger A. soll im Juli 2011 in der Diskothek „Alpenmax“ in Osnabrück von dem freigesprochenen Y. aufgefordert worden sein, die Diskothek zu verlassen. Als A. dann versucht habe, sich loszureißen, soll Y. ihm einen Schubs versetzt haben, weswegen A. zu Boden gegangen sein soll. Daraufhin soll der Angeklagte hinzugekommen sein und A. ins Gesicht geschlagen haben, wodurch A. erhebliche Verletzungen davon getragen haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. -------------11:30 Uhr: 22 Ns 15/13 5 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X. aus Haren (Ems). Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 11. Febr. 2013 wegen Diebstahls und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2012 alkoholisiert einen Kiosk in Haren betreten zu haben und dort Getränkedosen aus dem Kiosk durch die Tür seinem draußen stehenden Trinkgefährten zugeworfen zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------12:30 Uhr: 22 Ns 16/13 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten X. aus Freren. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 11. März 2013 wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen und wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 36 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Sept. 2010 und Juni 2011 dem gesondert verfolgten Y. bei der Beschaffung von Drogen behilflich gewesen zu sein. Als Gegenleistung soll er entweder kleine Mengen der Drogen oder Fahrtgeld erhalten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------14:00 Uhr: 22 Ns 17/13 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten X. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 05. Febr. 2013 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in 5 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten. Der Angeklagte soll sich im Jahre 2010 mit drei bereits verurteilten Mittätern in Nordhorn zusammengeschlossen haben, um sich durch Diebstähle und dem späteren Verkauf des Diebesgutes ihre Drogensucht zu finanzieren. So soll es – unter anderem – zu folgenden Taten gekommen sein: Der Angeklagte soll im Apr. 2010 gemeinsam mit Y. durch Aufdrücken einer Terrassentür in das Gebäude einer Schule in Nordhorn gelangt sein. Dort sollen sie aus unterschiedlichen Klassenräumen Bargeld entwendet haben. 6 Im Mai 2010 soll der Angeklagte gemeinsam mit den weiteren Tätern in das Vereinsheim des Eintracht Nordhorn eingedrungen sein und dort einen Sky-Decoder, einen Beamer und Bargeld entwendet haben. In der gleichen Nacht sollen sie aus den Büroräumen einer Spedition Bargeld, Handys und Werkzeug entwendet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Freitag, 24. Mai 2013, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Dr. Scharp, Saal 277 09:30 Uhr: 5 Ns 16/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 27-jährige Angeklagte X. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen hat am 22. Nov. 2012 die Angeklagte wegen Anstiftung zur Falschaussage zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Der Angeklagten wird vorgeworfen, die damaligen Zeugen A. und B. dazu bestimmt zu haben, in einem gegen die Angeklagte gerichteten Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr insoweit falsch auszusagen, dass nicht die Angeklagte, sondern die damalige Zeugin A. gefahren sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------10:20 Uhr: 5 Ns 65/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten X. aus Fürstenau, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 26. Febr. 2013 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Niederlanden Amphetamine und Marihuana erworben zu haben. Die Drogen soll er dann in das Bundesgebiet eingeführt haben. Die Drogen sollen sowohl für den Eigenkonsum als auch für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Im Juli 2012 soll er nach dem Konsum von Alkohol und Amphetaminen mit seinem Motorroller in Bippen öffentliche Straßen befahren haben, obwohl er durch den vorherigen Konsum dazu nicht mehr in der Lage gewesen sein soll. Der Angeklagte soll gestürzt sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. --------------