DIE ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR
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DIE ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR
DIE ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS HAPIMAG REWARD PROGRAM 1.Teilnahmeberechtigung Hapimag Mitglieder, die bei Hapimag Wohnrechtsprodukte erwerben, nehmen automatisch am Hapimag Reward Program teil. Die Teilnahme beginnt mit der Zahlung des Kaufpreises bzw. einer allfällig vereinbarten Anzahlung und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Wohnrechtsprodukte des Mitgliedes abgetreten werden oder anderweitig ihre Gültigkeit verlieren. 1.1 Für bestehende Hapimag Mitglieder gilt die vorliegende Regelung per 1.1.2014. Sie ersetzt alle früheren Teilnahmebestimmungen für «HapimagCard und Mitgliederempfehlungen». Die ausgestellten Karten verlieren per 1.1.2014 somit ihre Gültigkeit, da die bisherigen Statusregelungen durch das vorliegende Hapimag Reward Program abgelöst werden. Für das Hapimag Reward Program werden keine Karten ausgestellt. 1.2 Hapimag kann Mitglieder, die sich nicht statuten- oder vertragskonform verhalten oder bestimmte Wohnrechtsprodukte besitzen, von der Berechtigung ausschliessen. Bei einer Kontoverwaltung ist nur das Mitglied (und nicht der Produktinhaber) am Hapimag Reward Program teilnahmeberechtigt. 2.Rewards Die rechnerische Basis vom Hapimag Reward Program ist der vom Mitglied realisierte Umsatz, welcher mittels definierter Faktoren in Rewards umgerechnet wird. Die jeweils gültigen Faktoren sind unter www.hapimag.com/rewards abrufbar. Hapimag behält sich das Recht vor, die jeweiligen Faktoren jederzeit zu ändern. 2.1 Die Rewards können ausschliesslich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder sonstigen Publikationen der Hapimag ausdrücklich aufgeführt sind. 2.2 Rewards sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgewandelt und ausbezahlt werden. 3. Sammeln von Rewards 3.1 Für folgende Ereignisse, die das Mitglied von Gesellschaften der Hapimag AG Unternehmensgruppe gegen Entgelt und Rechnungsstellung bezieht, erhält es «Umsatz-Gutschriften» in Schweizer Franken: –– Bezahlte Jahresbeiträge oder Abonnementsraten –– Kauf von Produkteinheiten (Nach- und Neukauf sämtlicher bei Hapimag erworbener Wohnrechtsprodukte) –– Umsatz in Hapimag Resorts, inkl. lokale Kostenbeiträge. Bei von Hapimag Resorts bezogenen Leistungen werden nur solche berücksichtigt, die die Resorts selbst anbieten und die daher in der Schlussabrechnung der Resorts enthalten sind. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass seine Umsätze, die es in Unterbetrieben des Resorts (z. B. Läden, Restaurants) tätigt, in der Schlussabrechnung verrechnet werden. –– Von Hapimag vermittelte Versicherungen (in der jeweils aktuellen Buchungsinformation näher beschrieben) 3.2 Anfallende Gebühren (z. B. Bearbeitungs-, Umschreibe-, Beratungs- und Stornogebühren) werden im Hapimag Reward Program nicht berücksichtigt bzw. nicht belohnt. Hapimag ist frei zu entscheiden, welche weiteren Umsätze ebenfalls nicht berücksichtigt oder aus dem Hapimag Reward Program entfernt werden. In Fremdwährungen getätigte Umsätze werden zum Devisen-Ankaufskurs einer Schweizer Grossbank in Schweizer Franken umgerechnet und erst danach für Umsatz-Gutschriften berücksichtigt. 3.3 Im Rahmen des Hapimag Reward Program kann mittels Abgabe einer erfolgreichen Empfehlung eine bestimmte Anzahl an Rewards gesammelt werden. Unter www.hapimag.com/ rewards kann die jeweils aktuell gültige Höhe der Rewards-Gutschrift abgerufen werden. Hapimag behält sich das Recht vor, die Höhe der Gutschrift jederzeit anzupassen oder diese ganz entfallen zu lassen. Die folgenden Bestimmungen kommen bei Mitglieder-Empfehlungen zur Anwendung: a) Die für Mitglieder-Empfehlungen angebotenen Leistungen werden nur gewährt, wenn die Empfehlung dazu führt, dass empfohlene Personen, die noch nicht Hapimag Mitglieder oder mit solchen verheiratet sind und nicht mit Hapimag Mitgliedern in häuslicher Gemeinschaft leben, über Hapimag erstmalig mindestens ein Wohnrechtsprodukt kaufen (Neumitglied). Sie dürfen den Vertrag nicht widerrufen und müssen den Vertragspreis oder eine vereinbarte Anzahlung vertragsgemäss entrichtet haben. Wurde ein Neumitglied von zwei Mitgliedern empfohlen, entscheidet das Neumitglied, welchem Empfehler die Vorteile zustehen sollen. Bei irrtümlicher Annahme der Bezugsberechtigung oder deren nachträglichem Wegfall behält sich Hapimag die Rückforderung der gewährten Vorteile ausdrücklich vor. b) Mitarbeiter der Hapimag Unternehmensgruppe und Personen, die gewerbsmässig Hapimag Produkte vermitteln, sind von den unter Punkt 3.3 aufgeführten Leistungen ausgeschlossen. 4. Einlösen von Rewards Jedes Mitglied kann seine gesammelten Rewards jederzeit für die von Hapimag zur Verfügung gestellten Prämien einlösen. Das Einlösen von Prämien kann im Buchungsportal auf dem Mitgliederkonto oder telefonisch in den Service Points vorgenommen werden. 4.1 Die jeweils aktuellen Prämien sowie die dafür erforderliche Anzahl an Rewards und alle Änderungen werden in Publikationen der Hapimag und/oder auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com /rewards bekannt gegeben. 4.2 Verfall von Rewards Die nicht für Prämien eingesetzten Rewards verfallen mit Ablauf des 30.04. des Folgejahres. 4.3Wohnpunkte-Einheiten Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine gesammelten Rewards für von Hapimag definierten und im Rahmen des Hapimag Reward Program zur Verfügung gestellte Einheiten an Wohnpunkten einzusetzen. Die jeweils aktuellen Einheiten an Wohnpunkten werden auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards bekannt gegeben. 4.4 Bezogene Wohnpunkte verfallen bei Nichtbenutzung in 5 Jahren seit ihrer Gutschrift. Für Apartmentreservierungen gelten die jeweils aktuellen Reservierungsbestimmungen. 4.5Frühbucher-Option Entscheidet sich das Mitglied, seine Rewards für eine Frühbucher-Option einzusetzen, muss eine von Hapimag definierte Stufengrösse erreicht werden. Die Stufengrösse sowie die benötigte Anzahl an Rewards zum Erlangen einer Frühbucher-Option sind auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards abrufbar. Die Frühbucherstufen haben kein Verfallsdatum. 4.6 Die Frühbucher-Option kann ab 14 Tagen vor der offiziellen Buchungseröffnung eingesetzt werden. Als eingesetzte Frühbucher-Optionen gelten jegliche Reservierungen und Optionen, welche während der 14-tägigen Vorausbuchungsfrist für die entsprechende Buchungsperiode angelegt wurden. Eine Frühbucher-Option gilt nicht als eingesetzt, wenn entsprechende Reservierungen oder Optionen vor der offiziellen Buchungseröffnung storniert werden oder verfallen. Eine Frühbucher-Option gilt als eingesetzt, wenn entsprechende Reservierungen oder Optionen nach der offiziellen Buchungseröffnung storniert werden oder verfallen. Reservierungen, welche mit einer Frühbucher-Option angelegt werden, sind nicht auf andere Mitglieder übertragbar. 4.7Pro Mitglied ist der Besitz an Frühbucher-Optionen auf eine maximale Anzahl beschränkt. Die jeweils gültige maximale Anzahl sowie eine allfällige zeitliche Beschränkung der Ausübung der Frühbucher-Option und weitere Details sind auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards publiziert. 4.8Prämienbedingungen Die Verfügbarkeit der Prämien kann je nach Datum variieren. Einzelne Prämien sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Hapimag wird von Fall zu Fall entscheiden, ob weitere Prämien im Rahmen des Hapimag Reward Program zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten dazu werden in Publikationen der Hapimag und auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards bekannt gegeben. 4.9Kontostand Den aktuellen Stand der Rewards kann das Mitglied durch Eingabe der Mitgliedsnummer und des Passworts im Buchungsportal auf dem Mitgliederkonto abfragen oder telefonisch bei den Service Points anfragen. Darüber hinaus erhält das Mitglied im Rahmen des Jahresendversands eine regelmässige Information über den aktuellen Kontostand. Die Versendung kann entfallen, wenn Hapimag sich entschliesst, die Kontoübersichten ausschliesslich online zur Verfügung zu stellen. Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kontoinformation bzw. erstmaliger Ausweisung im Buchungsportal auf dem Mitgliederkonto geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert. 5. Hinweise zum Datenschutz Für die Teilnahme am Hapimag Reward Program und für sonstige Leistungen wie z. B. Buchungen von Aufenthalten benötigt Hapimag je nach Einzelfall personenbezogene Daten (wie z. B. Namen, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Angaben zu der gewählten Zahlungsform). Personenbezogene Daten bearbeitet Hapimag ausschliesslich im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Hapimag nutzt personenbezogene Daten für die Vertragsabwicklung, die Pflege der Kunden- bzw. Mitgliederdatenbank, die technische Verwaltung und die Weiterentwicklung des Angebots. 5.1 Hapimag leitet für den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten an Unternehmen der Hapimag Unternehmensgruppe in und ausserhalb der Schweiz zur zentralen Speicherung in der Kundendatenbank und für konzerninterne Abrechnungs- und Buchhaltungszwecke weiter. Arbeitet Hapimag für ein bestimmtes Produktangebot mit einem Partnerunternehmen zusammen, werden die personenbezogenen Daten auch an dieses Unternehmen bekannt gegeben. Ausserdem lässt Hapimag teilweise Daten (z. B. für zentrale IT- und Hotlinedienstleistungen, Marktforschungs- und Kundenzufriedenheitsanalysen) durch Dienstleistungsunternehmen bearbeiten, die ausschliesslich nach den Weisungen der Hapimag tätig sein dürfen und die sorgfältig ausgewählt werden. 5.2 Bei Fragen zum Datenschutz, zu Rechten oder Ansprüchen (z. B. Widerruf der Einwilligung zur Datennutzung für Marketingzwecke oder Ausübung des Auskunftsrechts) zu personenbezogenen Daten können sich Mitglieder sowie andere betroffene Personen jederzeit schriftlich an Hapimag wenden (per E-Mail an [email protected] oder per Brief an Hapimag AG, Datenschutz, Neuhofstrasse 8, CH-6349 Baar). 6. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen Das Mitglied kann seine Teilnahme am Hapimag Reward Program jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Hapimag AG, Neuhofstrasse 8, CH-6349 Baar beenden. Ab Wirksamwerden der Kündigung können keine Rewards mehr gesammelt werden. 6.1 Hapimag behält sich vor, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Hapimag Reward Program vorzunehmen oder das Programm zu beenden oder bei höherer Gewalt oder bei Ausfall der Technik die Gutschrift von Rewards vorübergehend auszusetzen. 6.2 Die aktuell gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind jederzeit unter www.hapimag.com/rewards abrufbar und gelten mit der Teilnahme am Hapimag Reward Program als akzeptiert. 7. Zustellungen, salvatorische Klausel Erklärungen an das Mitglied werden an die letzte von dem Mitglied mitgeteilte Adresse versandt. Das Mitglied ist verpflichtet, Hapimag unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sein Name, sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift oder seine Bankverbindung ändert. Schäden, die Hapimag durch das Unterlassen einer entsprechenden Mitteilung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. 7.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Klausel ist durch eine wirksame Klausel, die der ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommt, zu ersetzen. 8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht Ausser bei Verbraucherverträgen ist Erfüllungsort der Sitz der Hapimag AG in Baar, Kanton Zug, Schweiz. 8.1 Ausser bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Klagen der Sitz von Hapimag. Bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Verbrauchern ist für Klagen des Mitglieds das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen von Hapimag das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds zuständig. 8.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Hapimag und dem Mitglied findet, soweit eine Rechtswahl wirksam ist, ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gültig ab 1.10.2014