DIE ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR

Transcrição

DIE ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR
DIE ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS HAPIMAG REWARD PROGRAM
1.Teilnahmeberechtigung
Hapimag Mitglieder, die bei Hapimag Wohn­rechts­produkte erwerben, nehmen automatisch
am Hapimag Reward Program teil. Die Teilnahme beginnt mit der Zahlung des Kaufpreises bzw.
einer allfällig vereinbarten Anzahlung und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Wohnrechtsprodukte des Mitgliedes abgetreten werden oder anderweitig ihre Gültigkeit verlieren.
1.1 Für bestehende Hapimag Mitglieder gilt die vorliegende Regelung per 1.1.2014. Sie ersetzt alle früheren Teilnahmebestimmungen für «HapimagCard und Mitgliederempfehlungen». Die ausgestellten Karten verlieren per 1.1.2014 somit ihre Gültigkeit, da die bisherigen Statusregelungen durch das vorliegende Hapimag Reward Program abgelöst werden.
Für das Hapimag Reward Program werden keine Karten ausgestellt.
1.2 Hapimag kann Mitglieder, die sich nicht statuten- oder vertragskonform verhalten oder
bestimmte Wohnrechtsprodukte besitzen, von der Berechtigung ausschliessen. Bei einer
Kontoverwaltung ist nur das Mitglied (und nicht der Produktinhaber) am Hapimag Reward
Program teilnahmeberechtigt.
2.Rewards
Die rechnerische Basis vom Hapimag Reward Program ist der vom Mitglied realisierte Umsatz, welcher mittels definierter Faktoren in Rewards umgerechnet wird. Die jeweils gültigen
Faktoren sind unter www.hapimag.com/rewards abrufbar. Hapimag behält sich das Recht
vor, die jeweiligen Faktoren jederzeit zu ändern.
2.1 Die Rewards können ausschliesslich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den
Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder sonstigen Publikationen der Hapimag ausdrücklich aufgeführt sind.
2.2 Rewards sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgewandelt und ausbezahlt werden.
3. Sammeln von Rewards
3.1 Für folgende Ereignisse, die das Mitglied von Gesellschaften der Hapimag AG Unternehmensgruppe gegen Entgelt und Rechnungsstellung bezieht, erhält es «Umsatz-Gutschriften»
in Schweizer Franken:
–– Bezahlte Jahresbeiträge oder Abonnementsraten
–– Kauf von Produkteinheiten (Nach- und Neukauf sämtlicher bei Hapimag erworbener
Wohnrechts­produkte)
–– Umsatz in Hapimag Resorts, inkl. lokale Kostenbeiträge. Bei von Hapimag Resorts bezogenen Leistungen werden nur solche berücksichtigt, die die Resorts selbst anbieten und
die daher in der Schlussabrechnung der Resorts enthalten sind. Das Mitglied ist dafür
verantwortlich, dass seine Umsätze, die es in Unterbetrieben des Resorts (z. B. Läden,
Restaurants) tätigt, in der Schlussabrechnung verrechnet werden.
–– Von Hapimag vermittelte Versicherungen (in der jeweils aktuellen Buchungsinformation
näher beschrieben)
3.2 Anfallende Gebühren (z. B. Bearbeitungs-, Umschreibe-, Beratungs- und Stornogebühren) werden im Hapimag Reward Program nicht berücksichtigt bzw. nicht belohnt. Hapimag
ist frei zu entscheiden, welche weiteren Umsätze ebenfalls nicht berücksichtigt oder aus dem
Hapimag Reward Program entfernt werden. In Fremdwährungen getätigte Umsätze werden
zum Devisen-Ankaufskurs einer Schweizer Grossbank in Schweizer Franken umgerechnet
und erst danach für Umsatz-Gutschriften berücksichtigt.
3.3 Im Rahmen des Hapimag Reward Program kann mittels Abgabe einer erfolgreichen Empfehlung eine bestimmte Anzahl an Rewards gesammelt werden. Unter www.hapimag.com/
rewards kann die jeweils aktuell gültige Höhe der Rewards-Gutschrift abgerufen werden.
Hapimag behält sich das Recht vor, die Höhe der Gutschrift jederzeit anzupassen oder diese
ganz entfallen zu lassen. Die folgenden Bestimmungen kommen bei Mitglieder-Empfehlungen zur Anwendung:
a) Die für Mitglieder-Empfehlungen angebotenen Leistungen werden nur gewährt, wenn
die Empfehlung dazu führt, dass empfohlene Personen, die noch nicht Hapimag Mitglieder
oder mit solchen verheiratet sind und nicht mit Hapimag Mitgliedern in häuslicher Gemeinschaft leben, über Hapimag erstmalig mindestens ein Wohnrechts­produkt kaufen (Neumitglied). Sie dürfen den Vertrag nicht widerrufen und müssen den Vertragspreis oder eine
vereinbarte Anzahlung vertragsgemäss entrichtet haben. Wurde ein Neumitglied von zwei
Mitgliedern empfohlen, entscheidet das Neumitglied, welchem Empfehler die Vorteile zustehen sollen. Bei irrtümlicher Annahme der Bezugsberechtigung oder deren nachträglichem
Wegfall behält sich Hapimag die Rückforderung der gewährten Vorteile ausdrücklich vor.
b) Mitarbeiter der Hapimag Unternehmensgruppe und Personen, die gewerbsmässig Hapimag
Produkte vermitteln, sind von den unter Punkt 3.3 aufgeführten Leistungen ausgeschlossen.
4. Einlösen von Rewards
Jedes Mitglied kann seine gesammelten Rewards jederzeit für die von Hapimag zur Verfügung gestellten Prämien einlösen. Das Einlösen von Prämien kann im Buchungsportal auf
dem Mitgliederkonto oder telefonisch in den Service Points vorgenommen werden.
4.1 Die jeweils aktuellen Prämien sowie die dafür erforderliche Anzahl an Rewards und
alle Änderungen werden in Publikationen der Hapimag und/oder auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com /rewards bekannt gegeben.
4.2 Verfall von Rewards
Die nicht für Prämien eingesetzten Rewards verfallen mit Ablauf des 30.04. des Folgejahres.
4.3Wohnpunkte-Einheiten
Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine gesammelten Rewards für von Hapimag definierten
und im Rahmen des Hapimag Reward Program zur Verfügung gestellte Einheiten an Wohnpunkten einzusetzen. Die jeweils aktuellen Einheiten an Wohnpunkten werden auf der
Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards bekannt gegeben.
4.4 Bezogene Wohnpunkte verfallen bei Nichtbenutzung in 5 Jahren seit ihrer Gutschrift.
Für Apartment­reservierungen gelten die jeweils aktuellen Reservierungsbestimmungen.
4.5Frühbucher-Option
Entscheidet sich das Mitglied, seine Rewards für eine Frühbucher-Option einzusetzen, muss
eine von Hapimag definierte Stufengrösse erreicht werden. Die Stufengrösse sowie die benötigte Anzahl an Rewards zum Erlangen einer Frühbucher-Option sind auf der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards abrufbar. Die Frühbucherstufen haben kein Verfallsdatum.
4.6 Die Frühbucher-Option kann ab 14 Tagen vor der offiziellen Buchungseröffnung eingesetzt werden. Als eingesetzte Frühbucher-Optionen gelten jegliche Reservierungen und
Optionen, welche während der 14-tägigen Vorausbuchungsfrist für die entsprechende Buchungsperiode angelegt wurden. Eine Frühbucher-Option gilt nicht als eingesetzt, wenn
entsprechende Reservierungen oder Optionen vor der offiziellen Buchungseröffnung storniert werden oder verfallen. Eine Frühbucher-Option gilt als eingesetzt, wenn entsprechende Reservierungen oder Optionen nach der offiziellen Buchungseröffnung storniert werden
oder verfallen. Reservierungen, welche mit einer Frühbucher-Option angelegt werden, sind
nicht auf andere Mitglieder übertragbar.
4.7Pro Mitglied ist der Besitz an Frühbucher-Optionen auf eine maximale Anzahl beschränkt. Die jeweils gültige maximale Anzahl sowie eine allfällige zeitliche Beschränkung der Ausübung der Frühbucher-Option und weitere Details sind auf der Hapimag
Internetseite www.hapimag.com/rewards publiziert.
4.8Prämienbedingungen
Die Verfügbarkeit der Prämien kann je nach Datum variieren. Einzelne Prämien sind gegebenenfalls zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar. Hapimag wird von Fall zu Fall entscheiden, ob weitere Prämien im Rahmen des Hapimag Reward Program zur Verfügung
gestellt werden. Die Einzelheiten dazu werden in Publikationen der Hapimag und auf
der Hapimag Internetseite www.hapimag.com/rewards bekannt gegeben.
4.9Kontostand
Den aktuellen Stand der Rewards kann das Mitglied durch Eingabe der Mitgliedsnummer
und des Passworts im Buchungsportal auf dem Mitgliederkonto abfragen oder telefonisch
bei den Service Points anfragen. Darüber hinaus erhält das Mitglied im Rahmen des
Jahresend­versands eine regelmässige Information über den aktuellen Kontostand. Die Versendung kann entfallen, wenn Hapimag sich entschliesst, die Kontoübersichten ausschliesslich online zur Verfügung zu stellen. Reklamationen sind innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang der Kontoinformation bzw. erstmaliger Ausweisung im Buchungsportal auf dem
Mitgliederkonto geltend zu machen. Danach gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.
5. Hinweise zum Datenschutz
Für die Teilnahme am Hapimag Reward Program und für sonstige Leistungen wie z. B.
Buchungen von Aufenthalten benötigt Hapimag je nach Einzelfall personenbezogene Daten
(wie z. B. Namen, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Angaben zu der gewählten
Zahlungsform). Personenbezogene Daten bearbeitet Hapimag ausschliesslich im Rahmen
der geltenden Gesetze und Vorschriften sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Hapimag
nutzt personenbezogene Daten für die Vertragsabwicklung, die Pflege der Kunden- bzw.
Mitgliederdatenbank, die technische Verwaltung und die Weiterentwicklung des Angebots.
5.1 Hapimag leitet für den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten an Unternehmen der Hapimag Unternehmensgruppe in und ausserhalb der
Schweiz zur zentralen Speicherung in der Kundendatenbank und für konzerninterne Abrechnungs- und Buchhaltungszwecke weiter. Arbeitet Hapimag für ein bestimmtes Produktangebot mit einem Partnerunternehmen zusammen, werden die personenbezogenen Daten
auch an dieses Unternehmen bekannt gegeben. Ausserdem lässt Hapimag teilweise Daten
(z. B. für zentrale IT- und Hotlinedienstleistungen, Marktforschungs- und Kundenzufriedenheitsanalysen) durch Dienstleistungsunternehmen bearbeiten, die ausschliesslich nach den
Weisungen der Hapimag tätig sein dürfen und die sorgfältig ausgewählt werden.
5.2 Bei Fragen zum Datenschutz, zu Rechten oder Ansprüchen (z. B. Widerruf der Einwilligung zur Datennutzung für Marketingzwecke oder Ausübung des Auskunftsrechts) zu personenbezogenen Daten können sich Mitglieder sowie andere betroffene Personen jederzeit
schriftlich an Hapimag wenden (per E-Mail an [email protected] oder per Brief an Hapimag
AG, Datenschutz, Neuhofstrasse 8, CH-6349 Baar).
6. Kündigung, Beendigung und Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
Das Mitglied kann seine Teilnahme am Hapimag Reward Program jederzeit ohne Einhaltung
einer Frist durch schriftliche Mitteilung an Hapimag AG, Neuhofstrasse 8, CH-6349 Baar beenden. Ab Wirksamwerden der Kündigung können keine Rewards mehr gesammelt werden.
6.1 Hapimag behält sich vor, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Hapimag
Reward Program vorzunehmen oder das Programm zu beenden oder bei höherer Gewalt
oder bei Ausfall der Technik die Gutschrift von Rewards vorübergehend auszusetzen.
6.2 Die aktuell gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind jederzeit unter www.hapimag.com/rewards abrufbar und gelten mit der Teilnahme am Hapimag Reward Program als
akzeptiert.
7. Zustellungen, salvatorische Klausel
Erklärungen an das Mitglied werden an die letzte von dem Mitglied mitgeteilte Adresse
versandt. Das Mitglied ist verpflichtet, Hapimag unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sein
Name, sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift oder seine Bankverbindung
ändert. Schäden, die Hapimag durch das Unterlassen einer entsprechenden Mitteilung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
7.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Klausel ist durch eine wirksame Klausel, die der ursprünglichen wirtschaftlich am
nächsten kommt, zu ersetzen.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht
Ausser bei Verbraucherverträgen ist Erfüllungsort der Sitz der Hapimag AG in Baar, Kanton
Zug, Schweiz.
8.1 Ausser bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen ist ausschliesslicher Gerichtsstand
für alle Klagen der Sitz von Hapimag. Bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Verbrauchern ist
für Klagen des Mitglieds das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien, für Klagen
von Hapimag das Gericht am Wohnsitz des Mitglieds zuständig.
8.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Hapimag und dem Mitglied
findet, soweit eine Rechtswahl wirksam ist, ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
Gültig ab 1.10.2014