PS 7/2006: Rückenprotektoren - Stellungnahmen der

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PS 7/2006: Rückenprotektoren - Stellungnahmen der
Service
Rückenprotektorentest, Teil 2
Der Rückenprotektoren-Vergleich in PS 5/2006 schlug mächtig
ein. Acht der 13 gemäß der Norm EN 1621-2 getesteten
Produkte fielen durch. PS hakte jetzt bei den Anbietern nach.
TEXT: SASCHA ZDRAHAL
FOTOS: 2SNAP (2), MPS-STUDIO (10)
D
er Vergleichstest in PS 5/2006
sprach für sich: Acht der 13 Protektoren erfüllten nicht die geltende
Norm EN 1621-2. Wegen extrem hoher
Restkraftwerte musste sogar die Messung
beim Louis Super Shield abgebrochen
werden. Die Reaktionen der Hersteller und
Anbieter fielen sehr unterschiedlich aus:
konstruktive Gespräche genauso wie
Nachprüfungen bei unabhängigen Stellen,
welche die PS-Messungen übrigens bestätigten. Andere Hersteller bieten die
Nachbesserung bereits gekaufter Produkte an. Ein Anbieter ließ es sich aber
nicht nehmen, den PS-Test als mangelhaft
zu bezeichnen. Im gleichen Atemzug nahm
er sein Produkt vom Markt.
76 PS 7/2006
Sichtlich verunsichert reagierten die
Verbraucher. Wie kann ein Produkt bei
PS durchfallen, während es bei einem anderen Test vor Kurzem noch bestanden
hatte? Unstrittig ist, dass es sich bei einem Rückenprotektor um ein prüfpflichtiges Produkt handelt. Man darf nicht
irgendetwas als Protektor verkaufen. Aus
der Prüfpflicht ergeben sich Verpflichtungen. So muss der Hersteller/Anbieter
entweder nachweisen, dass sein als Protektor beworbenes Produkt die äußerst
umfassende Richtlinie 89/686/EWG inklusive der geforderten Risikobewertung
erfüllt, oder das Produkt muss die aus dieser Richtlinie abgeleitete und für den PSTest maßgebliche Norm 1621-2 erfüllen.
Der Grund für die unterschiedlichen Ergebnisse im Vergleich zu früheren Tests:
Dort wurde lediglich entlang der Wirbel-
säule getestet, während die Norm ausdrücklich eine Prüfung innerhalb der
gesamten kreuzförmigen Schutzzone inklusive mindestens zweier Schwachstellen
innerhalb dieser Mindestschutzzone fordert. Das Prüfmuster des PS-Tests folgte
dieser Aufforderung der Norm.
Entscheidend für den PS-Testes waren
die ermittelten Restkraftwerte innerhalb
der normierten, von der Torsolänge abhängigen Mindestschutzzone. Doch unter
den mangelhaften Produkten gibt es auch
Unterschiede, beispielsweise beim mittigen Prüfschlag unmittelbar an der Wirbelsäule: Hier bietet das BMW-Produkt mit
5,9 kN sehr gute Werte, während das
Louis Super Shield mit 33,1 kN durchfällt
(die Norm fordert Werte unter 24 kN). BMW
verpasst das Ziel nur knapp mit einem
zu hohen Restkraftwert (25 kN) im Rand-
DIE STELLUNGNAHMEN DER HERSTELLER
ACERBIS ATLANTIS 59
ALPINESTARS TECH
Die Durchschnittsrestkraft und zwei Einzelwerte in
der Prüfzone lagen über den Grenzwerten.
Stellungnahme Acerbis: „Überrascht haben wir
das Resultat vom TÜV Rheinland zur Kenntnis
genommen. Für uns als Hersteller hochwertiger
und von unabhängigen Instituten geprüfter Produkte werfen sich damit Fragen auf. Laut dem international anerkannten und nach Norm zertifizierten Prüfinstitut Ricotest entspricht unser Produkt
der EN 1621-2 in vollem Umfang. Die Resultate
und das Prüfprotokoll liegen PS vor. Die CE-Prüfungen sind klar geregelt, so dass wir umso mehr
verwundert sind, dass sich die Ergebnisse zweier
Fachgremien so unterscheiden. Der Verbraucher
wünscht zu Recht ein hochwertiges Produkt, und
Acerbis wird deshalb eine Prüfung bei einem dritten unabhängigen Institut in Erwägung ziehen.
Gerne leiten wir dann die Ergebnisse an PS weiter,
um so Transparenz beim Kunden zu schaffen.“
Die Durchschnittsrestkraft und ein Einzelwert in
der Prüfzone lagen über den Grenzwerten.
Stellungnahme Alpinestars: „Der Alpinestars
Tech Rückenprotektor wurde mit sehr großem
Forschungs- und Entwicklungsaufwand entwickelt.
Bei umfassenden Tests sowohl in unserem Labor
als auch mit der Unterstützung von MotoGP- und
Superbike-WM-Fahrern auf der Rennstrecke zeigte
er jeweils außerordentlich effiziente Leistungen.
Nachdem wir wesentlich umfassendere und
härtere Tests durchgeführt hatten, als solche, die
die CE-Norm vorschreibt, haben wir den Tech
Rückenprotektor zur Prüfung und CE-Zertifizierung bei einem unabhängigen Institut eingereicht.
Dieses hat bestätigt, dass der Alpinestars Tech
Rückenprotektor mit einer durchschnittlichen
Restkraft von 14,3 kN die Sicherheitsstufe 1 nach
EN 1621-2 erfüllt.“
AXO BACK PROTECTOR
BMW RÜCKENPROTEKTOR 2
Die Durchschnittsrestkraft und zwei Einzelwerte
in der Prüfzone lagen über den Grenzwerten.
Stellungnahme AXO: „Unser Produkt ist von
Ricotest zertifiziert. Die Unterschiede zwischen
TÜV und Ricotest sind uns nicht erklärbar. Unser
Produkt wurde auch von anderen Magazinen
getestet und hat dort bestanden. Das PS-Ergebnis
unterscheidet sich massiv. Auffällig ist, das vor
allem bei Ricotest zertifizierte Produkte durchfallen. Wir haben auf die wirtschaftliche Konkurrenz
zwischen TÜV und Ricotest hingewiesen und
um die Anhörung von Ricotest gebeten. Das
lehnte PS ab. Unser Produkt wird seit Jahren im
Sport eingesetzt, und wir verkauften davon in
Deutschland mehrere 1000 Stück. Uns ist nicht
ein Fall bekannt, in dem es seine Aufgabe nicht
erfüllte. Aufgrund der Zertifizierung, anderer
Tests und unserer Erfahrung mit Benutzern sehen
wir keinen Bedarf, auf den PS-Test zu reagieren.“
Ein Wert in der ausgewiesenen Schutzzone für
Torsolänge 59 cm lag über dem Grenzwert.
Stellungnahme BMW: „PS selbst bescheinigt
dem BMW Rückenprotektor beste Schutzwirkung
in den verletzungsgefährdeten Bereichen des
Rückens. Zur Abwertung führte eine Stelle in der
Randzone, die für den Rückenschutz kaum Bedeutung hat. Es geht um 4,4 mm auf jeder Seite des
Protektors*, bei der – je nachdem, wie der Prüfer
die Norm auslegt (die Norm lässt hier Ermessensspielraum) –, theoretisch zu wenig Schutzwirkung
vorhanden ist. Der BMW Rückenprotektor wurde
nach den neuesten Erkenntnissen der Unfallforschung entwickelt und besitzt ein gültiges Zertifikat eines renommierten, unabhängigen Prüfinstitutes, das PS vorgelegt wurde. Wir können daher
die Gesamtbeurteilung nicht nachvollziehen und
nur unsere Überzeugung wiederholen, dass unser
Protektor eine optimale Schutzwirkung bietet.“
ERBO P
GÖTZ X9
Der Restkraftdurchschnitt der fünf Prüfschläge
lag um 0,09 kN über dem Grenzwert.
Stellungnahme Erbo: „Die Dämpfung der Schutzelemente wird regelmäßig überprüft und lag bis
Ende 2004 mit Toleranzen innerhalb der Leistungsklasse 1. Anfang 2005 wurde die Dämpfung
um 40 Prozent verbessert. Die gängigen Größen
sind seit Anfang 2005 in der verbesserten Version
im Handel. Für den Test wurden extreme Längen
angefordert, die selten geordert werden. Die zur
Verfügung gestellten P8 enthielten deshalb noch
die alten Schutzelemente. Das Produkt wird weiter
verkauft, jedoch ausschließlich mit dem neuen,
verbesserten Element. Kunden können das Produkt bei uns überprüfen zu lassen, bei Bedarf
tauschen wird die Elemente aus. Unser Produkt ist
zur Zeit noch nicht zertifiziert, so dass die Kennzeichnung fehlt. Darauf weisen wir hin. Eine Zertifizierung nach EN 1621-2 ist in Vorbereitung.“
Die Durchschnittsrestkraft und zwei Einzelwerte
in der Prüfzone lagen über den Grenzwerten.
Stellungnahme Götz: „Wir möchten Sie darüber
informieren, dass die von Zandona hergestellten
Protektoren gemäß den Vorschriften der Europäischen Norm EN 1621-2/03 bei der Firma RICOTEST in 37010 Sandrà, Italien zertifiziert wurden,
das heißt auf die entsprechenden Richtlinien geprüft und bewertet wurden. Die von Ihnen ermittelten Daten sind zunächst nicht nachvollziehbar,
da wie bereits oben erwähnt, die Zertifizierung
und Prüfung von einer autorisierten Stelle vorgenommen wurde. Diese von Ihnen ermittelten
Daten wurden deshalb zunächst an RICOTEST
weitergegeben, wobei wir hierzu noch keine Rückmeldung erhalten haben. Sobald uns diese zur
Verfügung steht, werden wir PS kurzfristig kontaktieren, um die Ergebnisse zu vergleichen. Danach
würden wir hierzu unsere Rückschlüsse ziehen.“
HELD BACKPROTECTOR
LOUIS SUPER SHIELD
Ein Wert im Randbereich der Prüfzone lag
über dem zulässigen Grenzwert.
Stellungnahme Held: „Das negative Testergebnis
unseres Rückenprotektors Art. 9380 hat uns
sehr überrascht, zumal dieser im Januar 2004
bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle Erkrath
getestet und dabei die Zertifizierung gemäß
DIN EN 1621-2 erhalten hat. Warum unser
Rückenprotektor bei einer erneuten Prüfung
durch PS bei TÜV Rheinland diese Zertifizierung
nicht mehr erreicht hat, werden wir überprüfen.
Wir haben unseren Rückenprotektor in der
Zwischenzeit erneut zum Test eingereicht. Der
Artikel ist bis zum Erhalt des Testergebnisses
bei uns zur Auslieferung gestoppt.“
Messung wegen extrem hoher Restkraftwerte
abgebrochen und als mangelhaft bewertet.
Stellungnahme Louis: „Da wir zur Gesetzeslage
andere Informationen hatten als im Test behauptet, haben wir dies überprüft. Wir mussten feststellen, dass Sie im Test Richtlinien und Normen
durcheinander würfeln („Richtlinie EN 1621-2“),
Unwahrheiten behaupten (die EN 1621-2 ist keineswegs zwingend vorgeschrieben**) und daraus die falsche Schlussfolgerung ziehen, dass ein
nicht EN-1621-2-geprüfter Rückenprotektor nicht
als solcher beworben oder verkauft werden darf.
Im Detail sollten Sie das Ihren Lesern aber selbst
erklären. Unabhängig davon haben wir unser Produkt auf Grund des Testurteils sofort vom Markt
genommen. Bereits erworbene nehmen wir selbstverständlich zurück. Auch ohne gesetzliche Vorschrift werden wir ab sofort alle Rückenprotektoren nach EN 1621-2 gegenprüfen lassen.“
*Die Schutzzone für die angegebene Torsolänge 59 cm ist um sieben Prozent (58 cm2) größer als die von BMW zertifizierte Torsolänge mit 57 cm.
**Alternativ zur Norm EN 1621-2 kann der Hersteller auch das Einhalten der äußerst umfassenden Richtlinie 89/686/EWG inklusive der geforderten Risikobewertung
nachweisen, aus der die Norm hervorgeht. Louis bewarb das Produkt zwar im Katalog mit dem CE-Zeichen, PS lag aber keiner der beiden Nachweise vor.
PS 7/2006
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DAS MEINT DER TÜV RHEINLAND ZUM THEMA
Das, was ein Rückenprotektor mindestens
leisten muss und wie er zu kennzeichnen
ist, regelt die Richtlinie 89/686/EWG bzw.
deren Umsetzung, die Norm EN 1621-2, ganz
eindeutig. Auch wie die Produkte zu prüfen
sind, ist klar geregelt. Um so unverständlicher ist deshalb, dass Hersteller Produkte
unter dem Begriff „Protektor“ anbieten, die
nicht diese Mindestanforderungen erfüllen,
schließlich geht es um die Sicherheit des
Verbrauchers.
Konkret bedeutet das, dass ein Hersteller
die Prüfung bei einer notifizierten Stelle beauftragen muss! Die acht mangelhaften Exemplare sind aus unserer Sicht Fälle für das
Staatliche Amt für Arbeitsschutz, das für die
Marktüberwachung zuständig ist. Das nimmt
Kontakt zu den Herstellern oder Importeuren
auf und erwirkt Nachbesserungen oder den
Verkaufsstopp der jeweiligen Produkte.
Der Test belegt, dass einige Anbieter das
Thema Sicherheit „auf die leichte Schulter
nehmen“ – warum auch immer. Ein gutes
Beispiel dafür ist auch die oft mangelhafte
Kennzeichnung, die sich nun wirklich mit
geringem Aufwand bewerkstelligen lässt. Nur
damit kann der Kunde erkennen, ob das
Produkt überhaupt zu seiner Statur passt. Auf
der anderen Seite ist die Aufklärung der
Verbraucher wichtig. Auf den ersten Blick ist
ein Rückenprotektor ein relativ simples Produkt, die damit verbundene Problematik wird
oft unterschätzt. Meist fällt die Kaufentscheidung ausschließlich nach optischen oder
komfortorientierten Kriterien. Dass jedoch
die gebotene Mindestschutzfläche zur individuellen Rückenlänge passen muss, ist
kaum einem Kunden bewusst. Eine fundierte
Beratung durch Fachpersonal wäre hier
sehr hilfreich.
Parallel dazu sind unabhängige Tests – etwa
durch Fachzeitschriften – wichtig, um dem Verbraucher die Leistungsfähigkeit der handelsüblichen Produkte darzustellen. Schließlich
hat der Konsument keinerlei Möglichkeit, die
Qualität des Produktes selbst zu überprüfen.
Er muss sich darauf verlassen können, dass
ein Protektor auch mindestens das hält, was
die Norm fordert. Zumindest dann, wenn er
einen nach EN 1621-2 geprüften „Protektor“
kauft. Dann wurde der Protektor auch von
einem unabhängigen Testhaus, beispielsweise von der TÜV Rheinland Group geprüft.
KAUFBERATUNG RÜCKENPROTEKTOR
Nur wenige Kaufinteressenten wissen, dass
ein Rückenprotektor zur eigenen Anatomie
passen muss. Denn nur wenn die Schutzzone
dem Hüft-Schulter-Abstand entspricht, ist der
Schutz auch optimal. Deshalb sollte man diesen Wert vor dem Kauf mit einem Helfer wie
im Bild rechts ermitteln. Als untere Linie dient
die Verbindung zwischen den beiden Beckenkämmen. Diese beiden Knochen kann man
als die höchsten Punkte des Beckens seitlich
an der Hüfte ertasten. Bei schlanken Zeitgenossen befindet sich in dieser Lage üblicherweise der Hosengürtel. Von hier aus wird
am Rücken senkrecht nach oben bis zur Verbindung von Schulter und Hals gemessen.
Normalerweise würden hier die Tragegurte
eines Rucksacks aufliegen. Korrekt nach
Norm beschriftet steht diese Maßangabe –
die so genannte Torsolänge – als Piktogramm
unmittelbar auf dem Protektor oder auf einem
damit fest verbundenen Annäher. So ist leicht
zu erkennen, ob das Produkt zum Rücken
passt. Sollte im Shop kein Protektor mit
der passenden Rückenlänge verfügbar sein,
empfiehlt es sich, die nächstgrößere Variante
zu nehmen. Korrekt gekennzeichnet sind auf
dem Protektor außer der Torsolänge auch das
bereich der Mindestschutzzone. Andreas
Geisinger (Produktmanager bei BMW): „Wir
haben bei der Entwicklung dieses Protektors viel Grundlagenforschung betrieben
und eng mit Biomechanikern und Medizinern zusammengearbeitet. Es werden
über die Normanforderungen hinaus sogar Körperbereiche wie Nierenbereich, Beckenkamm und Schlüsselbein geschützt.“
Doch was tun, wenn man
bereits ein mangelhaft
bewertetes Produkt
besitzt? Dazu
Rechtsanwalt
Piktogramm eines Motorradfahrers zu erkennen, rechts daneben ein „B“ für „Backprotector“. Darüber hinaus steht an der rechten
unteren Ecke entweder eine „1“ oder eine
„2“. Daran erkennt man, ob der Protektor den
einfachen Level 1 oder den strengeren Level 2
erfüllt. Ferner ist ein Hinweis auf die angewandte Prüfnorm (für Rückenprotektoren gilt
die EN 1621-2) sowie einen Hinweis auf den
Hersteller sowie eine eindeutige Kennzeichnung des Produkttyps (oft ein intern verwendeter Nummern-Code) gefordert. Die Kennzeichnung ist die einzige Möglichkeit für den
Kunden, die Größe und die Qualität des Produktes zu beurteilen. Deshalb lohnt es sich,
vor dem Kauf den Protektor genau zu begutachten und ihn wenn nötig auch aus seiner
Einschubtasche – etwa bei einer Protektorenweste – herauszunehmen.
Vor dem Kauf die Torsolänge messen
und mit dem Angaben des Protektors
vergleichen. Große Fahrer finden oft
nur schwer passende Protektoren.
Auch ein Blick auf die Schutzklasse
(Level 1 oder höherer Level 2) lohnt.
Nicolas H. Clausen (www.produktrecht.de),
Bonn, Verbraucheranwalt mit Schwerpunkt
Kaufrecht: „Ein Protektor, der nicht so
schützen kann, wie es nach der einschlägigen Norm gefordert wird, ist mangelhaft
im juristischen Sinne. Der Kunde hat jedoch Anspruch auf einen mangelfreien
Protektor. Also einen, der den gesetzlichen
Vorgaben entspricht und auch richtig gekennzeichnet ist. Ist dies nicht machbar
(etwa durch Nachbesserung oder Neulieferung), bleibt bei einem erheblichen Mangel
nur der Rücktritt vom Kaufvertrag. Das
heißt, der Kunde kann innerhalb von
zwei Jahren ab Kaufdatum sein Geld zu-
rück verlangen, wenn der Protektor erhebliche Mängel aufweist.“
„Bei schweren Sicherheitsmängeln ist
ein Protektor aufgrund der Prüfpflicht ein
Fall für die Marktüberwachungsbehörden“,
so die Sprecherin des Staatlichen Amtes
für Arbeitsschutz in Köln, Dagmar Windhövel. „Der Verbraucher findet die zuständige
Behörde im Internet unter www.icsms.org.
Hier kann er auch bereits bekannte, gefährliche Produkte recherchieren oder weitere per E-Mail melden“. Verantwortungsbewusste Anbieter werden aber sicher aus
eigener Initiative im Sinne und zum
Schutze der Verbraucher handeln.