PS 7/2006: Rückenprotektoren - Stellungnahmen der
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PS 7/2006: Rückenprotektoren - Stellungnahmen der
Service Rückenprotektorentest, Teil 2 Der Rückenprotektoren-Vergleich in PS 5/2006 schlug mächtig ein. Acht der 13 gemäß der Norm EN 1621-2 getesteten Produkte fielen durch. PS hakte jetzt bei den Anbietern nach. TEXT: SASCHA ZDRAHAL FOTOS: 2SNAP (2), MPS-STUDIO (10) D er Vergleichstest in PS 5/2006 sprach für sich: Acht der 13 Protektoren erfüllten nicht die geltende Norm EN 1621-2. Wegen extrem hoher Restkraftwerte musste sogar die Messung beim Louis Super Shield abgebrochen werden. Die Reaktionen der Hersteller und Anbieter fielen sehr unterschiedlich aus: konstruktive Gespräche genauso wie Nachprüfungen bei unabhängigen Stellen, welche die PS-Messungen übrigens bestätigten. Andere Hersteller bieten die Nachbesserung bereits gekaufter Produkte an. Ein Anbieter ließ es sich aber nicht nehmen, den PS-Test als mangelhaft zu bezeichnen. Im gleichen Atemzug nahm er sein Produkt vom Markt. 76 PS 7/2006 Sichtlich verunsichert reagierten die Verbraucher. Wie kann ein Produkt bei PS durchfallen, während es bei einem anderen Test vor Kurzem noch bestanden hatte? Unstrittig ist, dass es sich bei einem Rückenprotektor um ein prüfpflichtiges Produkt handelt. Man darf nicht irgendetwas als Protektor verkaufen. Aus der Prüfpflicht ergeben sich Verpflichtungen. So muss der Hersteller/Anbieter entweder nachweisen, dass sein als Protektor beworbenes Produkt die äußerst umfassende Richtlinie 89/686/EWG inklusive der geforderten Risikobewertung erfüllt, oder das Produkt muss die aus dieser Richtlinie abgeleitete und für den PSTest maßgebliche Norm 1621-2 erfüllen. Der Grund für die unterschiedlichen Ergebnisse im Vergleich zu früheren Tests: Dort wurde lediglich entlang der Wirbel- säule getestet, während die Norm ausdrücklich eine Prüfung innerhalb der gesamten kreuzförmigen Schutzzone inklusive mindestens zweier Schwachstellen innerhalb dieser Mindestschutzzone fordert. Das Prüfmuster des PS-Tests folgte dieser Aufforderung der Norm. Entscheidend für den PS-Testes waren die ermittelten Restkraftwerte innerhalb der normierten, von der Torsolänge abhängigen Mindestschutzzone. Doch unter den mangelhaften Produkten gibt es auch Unterschiede, beispielsweise beim mittigen Prüfschlag unmittelbar an der Wirbelsäule: Hier bietet das BMW-Produkt mit 5,9 kN sehr gute Werte, während das Louis Super Shield mit 33,1 kN durchfällt (die Norm fordert Werte unter 24 kN). BMW verpasst das Ziel nur knapp mit einem zu hohen Restkraftwert (25 kN) im Rand- DIE STELLUNGNAHMEN DER HERSTELLER ACERBIS ATLANTIS 59 ALPINESTARS TECH Die Durchschnittsrestkraft und zwei Einzelwerte in der Prüfzone lagen über den Grenzwerten. Stellungnahme Acerbis: „Überrascht haben wir das Resultat vom TÜV Rheinland zur Kenntnis genommen. Für uns als Hersteller hochwertiger und von unabhängigen Instituten geprüfter Produkte werfen sich damit Fragen auf. Laut dem international anerkannten und nach Norm zertifizierten Prüfinstitut Ricotest entspricht unser Produkt der EN 1621-2 in vollem Umfang. Die Resultate und das Prüfprotokoll liegen PS vor. Die CE-Prüfungen sind klar geregelt, so dass wir umso mehr verwundert sind, dass sich die Ergebnisse zweier Fachgremien so unterscheiden. Der Verbraucher wünscht zu Recht ein hochwertiges Produkt, und Acerbis wird deshalb eine Prüfung bei einem dritten unabhängigen Institut in Erwägung ziehen. Gerne leiten wir dann die Ergebnisse an PS weiter, um so Transparenz beim Kunden zu schaffen.“ Die Durchschnittsrestkraft und ein Einzelwert in der Prüfzone lagen über den Grenzwerten. Stellungnahme Alpinestars: „Der Alpinestars Tech Rückenprotektor wurde mit sehr großem Forschungs- und Entwicklungsaufwand entwickelt. Bei umfassenden Tests sowohl in unserem Labor als auch mit der Unterstützung von MotoGP- und Superbike-WM-Fahrern auf der Rennstrecke zeigte er jeweils außerordentlich effiziente Leistungen. Nachdem wir wesentlich umfassendere und härtere Tests durchgeführt hatten, als solche, die die CE-Norm vorschreibt, haben wir den Tech Rückenprotektor zur Prüfung und CE-Zertifizierung bei einem unabhängigen Institut eingereicht. Dieses hat bestätigt, dass der Alpinestars Tech Rückenprotektor mit einer durchschnittlichen Restkraft von 14,3 kN die Sicherheitsstufe 1 nach EN 1621-2 erfüllt.“ AXO BACK PROTECTOR BMW RÜCKENPROTEKTOR 2 Die Durchschnittsrestkraft und zwei Einzelwerte in der Prüfzone lagen über den Grenzwerten. Stellungnahme AXO: „Unser Produkt ist von Ricotest zertifiziert. Die Unterschiede zwischen TÜV und Ricotest sind uns nicht erklärbar. Unser Produkt wurde auch von anderen Magazinen getestet und hat dort bestanden. Das PS-Ergebnis unterscheidet sich massiv. Auffällig ist, das vor allem bei Ricotest zertifizierte Produkte durchfallen. Wir haben auf die wirtschaftliche Konkurrenz zwischen TÜV und Ricotest hingewiesen und um die Anhörung von Ricotest gebeten. Das lehnte PS ab. Unser Produkt wird seit Jahren im Sport eingesetzt, und wir verkauften davon in Deutschland mehrere 1000 Stück. Uns ist nicht ein Fall bekannt, in dem es seine Aufgabe nicht erfüllte. Aufgrund der Zertifizierung, anderer Tests und unserer Erfahrung mit Benutzern sehen wir keinen Bedarf, auf den PS-Test zu reagieren.“ Ein Wert in der ausgewiesenen Schutzzone für Torsolänge 59 cm lag über dem Grenzwert. Stellungnahme BMW: „PS selbst bescheinigt dem BMW Rückenprotektor beste Schutzwirkung in den verletzungsgefährdeten Bereichen des Rückens. Zur Abwertung führte eine Stelle in der Randzone, die für den Rückenschutz kaum Bedeutung hat. Es geht um 4,4 mm auf jeder Seite des Protektors*, bei der – je nachdem, wie der Prüfer die Norm auslegt (die Norm lässt hier Ermessensspielraum) –, theoretisch zu wenig Schutzwirkung vorhanden ist. Der BMW Rückenprotektor wurde nach den neuesten Erkenntnissen der Unfallforschung entwickelt und besitzt ein gültiges Zertifikat eines renommierten, unabhängigen Prüfinstitutes, das PS vorgelegt wurde. Wir können daher die Gesamtbeurteilung nicht nachvollziehen und nur unsere Überzeugung wiederholen, dass unser Protektor eine optimale Schutzwirkung bietet.“ ERBO P GÖTZ X9 Der Restkraftdurchschnitt der fünf Prüfschläge lag um 0,09 kN über dem Grenzwert. Stellungnahme Erbo: „Die Dämpfung der Schutzelemente wird regelmäßig überprüft und lag bis Ende 2004 mit Toleranzen innerhalb der Leistungsklasse 1. Anfang 2005 wurde die Dämpfung um 40 Prozent verbessert. Die gängigen Größen sind seit Anfang 2005 in der verbesserten Version im Handel. Für den Test wurden extreme Längen angefordert, die selten geordert werden. Die zur Verfügung gestellten P8 enthielten deshalb noch die alten Schutzelemente. Das Produkt wird weiter verkauft, jedoch ausschließlich mit dem neuen, verbesserten Element. Kunden können das Produkt bei uns überprüfen zu lassen, bei Bedarf tauschen wird die Elemente aus. Unser Produkt ist zur Zeit noch nicht zertifiziert, so dass die Kennzeichnung fehlt. Darauf weisen wir hin. Eine Zertifizierung nach EN 1621-2 ist in Vorbereitung.“ Die Durchschnittsrestkraft und zwei Einzelwerte in der Prüfzone lagen über den Grenzwerten. Stellungnahme Götz: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass die von Zandona hergestellten Protektoren gemäß den Vorschriften der Europäischen Norm EN 1621-2/03 bei der Firma RICOTEST in 37010 Sandrà, Italien zertifiziert wurden, das heißt auf die entsprechenden Richtlinien geprüft und bewertet wurden. Die von Ihnen ermittelten Daten sind zunächst nicht nachvollziehbar, da wie bereits oben erwähnt, die Zertifizierung und Prüfung von einer autorisierten Stelle vorgenommen wurde. Diese von Ihnen ermittelten Daten wurden deshalb zunächst an RICOTEST weitergegeben, wobei wir hierzu noch keine Rückmeldung erhalten haben. Sobald uns diese zur Verfügung steht, werden wir PS kurzfristig kontaktieren, um die Ergebnisse zu vergleichen. Danach würden wir hierzu unsere Rückschlüsse ziehen.“ HELD BACKPROTECTOR LOUIS SUPER SHIELD Ein Wert im Randbereich der Prüfzone lag über dem zulässigen Grenzwert. Stellungnahme Held: „Das negative Testergebnis unseres Rückenprotektors Art. 9380 hat uns sehr überrascht, zumal dieser im Januar 2004 bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle Erkrath getestet und dabei die Zertifizierung gemäß DIN EN 1621-2 erhalten hat. Warum unser Rückenprotektor bei einer erneuten Prüfung durch PS bei TÜV Rheinland diese Zertifizierung nicht mehr erreicht hat, werden wir überprüfen. Wir haben unseren Rückenprotektor in der Zwischenzeit erneut zum Test eingereicht. Der Artikel ist bis zum Erhalt des Testergebnisses bei uns zur Auslieferung gestoppt.“ Messung wegen extrem hoher Restkraftwerte abgebrochen und als mangelhaft bewertet. Stellungnahme Louis: „Da wir zur Gesetzeslage andere Informationen hatten als im Test behauptet, haben wir dies überprüft. Wir mussten feststellen, dass Sie im Test Richtlinien und Normen durcheinander würfeln („Richtlinie EN 1621-2“), Unwahrheiten behaupten (die EN 1621-2 ist keineswegs zwingend vorgeschrieben**) und daraus die falsche Schlussfolgerung ziehen, dass ein nicht EN-1621-2-geprüfter Rückenprotektor nicht als solcher beworben oder verkauft werden darf. Im Detail sollten Sie das Ihren Lesern aber selbst erklären. Unabhängig davon haben wir unser Produkt auf Grund des Testurteils sofort vom Markt genommen. Bereits erworbene nehmen wir selbstverständlich zurück. Auch ohne gesetzliche Vorschrift werden wir ab sofort alle Rückenprotektoren nach EN 1621-2 gegenprüfen lassen.“ *Die Schutzzone für die angegebene Torsolänge 59 cm ist um sieben Prozent (58 cm2) größer als die von BMW zertifizierte Torsolänge mit 57 cm. **Alternativ zur Norm EN 1621-2 kann der Hersteller auch das Einhalten der äußerst umfassenden Richtlinie 89/686/EWG inklusive der geforderten Risikobewertung nachweisen, aus der die Norm hervorgeht. Louis bewarb das Produkt zwar im Katalog mit dem CE-Zeichen, PS lag aber keiner der beiden Nachweise vor. PS 7/2006 77 DAS MEINT DER TÜV RHEINLAND ZUM THEMA Das, was ein Rückenprotektor mindestens leisten muss und wie er zu kennzeichnen ist, regelt die Richtlinie 89/686/EWG bzw. deren Umsetzung, die Norm EN 1621-2, ganz eindeutig. Auch wie die Produkte zu prüfen sind, ist klar geregelt. Um so unverständlicher ist deshalb, dass Hersteller Produkte unter dem Begriff „Protektor“ anbieten, die nicht diese Mindestanforderungen erfüllen, schließlich geht es um die Sicherheit des Verbrauchers. Konkret bedeutet das, dass ein Hersteller die Prüfung bei einer notifizierten Stelle beauftragen muss! Die acht mangelhaften Exemplare sind aus unserer Sicht Fälle für das Staatliche Amt für Arbeitsschutz, das für die Marktüberwachung zuständig ist. Das nimmt Kontakt zu den Herstellern oder Importeuren auf und erwirkt Nachbesserungen oder den Verkaufsstopp der jeweiligen Produkte. Der Test belegt, dass einige Anbieter das Thema Sicherheit „auf die leichte Schulter nehmen“ – warum auch immer. Ein gutes Beispiel dafür ist auch die oft mangelhafte Kennzeichnung, die sich nun wirklich mit geringem Aufwand bewerkstelligen lässt. Nur damit kann der Kunde erkennen, ob das Produkt überhaupt zu seiner Statur passt. Auf der anderen Seite ist die Aufklärung der Verbraucher wichtig. Auf den ersten Blick ist ein Rückenprotektor ein relativ simples Produkt, die damit verbundene Problematik wird oft unterschätzt. Meist fällt die Kaufentscheidung ausschließlich nach optischen oder komfortorientierten Kriterien. Dass jedoch die gebotene Mindestschutzfläche zur individuellen Rückenlänge passen muss, ist kaum einem Kunden bewusst. Eine fundierte Beratung durch Fachpersonal wäre hier sehr hilfreich. Parallel dazu sind unabhängige Tests – etwa durch Fachzeitschriften – wichtig, um dem Verbraucher die Leistungsfähigkeit der handelsüblichen Produkte darzustellen. Schließlich hat der Konsument keinerlei Möglichkeit, die Qualität des Produktes selbst zu überprüfen. Er muss sich darauf verlassen können, dass ein Protektor auch mindestens das hält, was die Norm fordert. Zumindest dann, wenn er einen nach EN 1621-2 geprüften „Protektor“ kauft. Dann wurde der Protektor auch von einem unabhängigen Testhaus, beispielsweise von der TÜV Rheinland Group geprüft. KAUFBERATUNG RÜCKENPROTEKTOR Nur wenige Kaufinteressenten wissen, dass ein Rückenprotektor zur eigenen Anatomie passen muss. Denn nur wenn die Schutzzone dem Hüft-Schulter-Abstand entspricht, ist der Schutz auch optimal. Deshalb sollte man diesen Wert vor dem Kauf mit einem Helfer wie im Bild rechts ermitteln. Als untere Linie dient die Verbindung zwischen den beiden Beckenkämmen. Diese beiden Knochen kann man als die höchsten Punkte des Beckens seitlich an der Hüfte ertasten. Bei schlanken Zeitgenossen befindet sich in dieser Lage üblicherweise der Hosengürtel. Von hier aus wird am Rücken senkrecht nach oben bis zur Verbindung von Schulter und Hals gemessen. Normalerweise würden hier die Tragegurte eines Rucksacks aufliegen. Korrekt nach Norm beschriftet steht diese Maßangabe – die so genannte Torsolänge – als Piktogramm unmittelbar auf dem Protektor oder auf einem damit fest verbundenen Annäher. So ist leicht zu erkennen, ob das Produkt zum Rücken passt. Sollte im Shop kein Protektor mit der passenden Rückenlänge verfügbar sein, empfiehlt es sich, die nächstgrößere Variante zu nehmen. Korrekt gekennzeichnet sind auf dem Protektor außer der Torsolänge auch das bereich der Mindestschutzzone. Andreas Geisinger (Produktmanager bei BMW): „Wir haben bei der Entwicklung dieses Protektors viel Grundlagenforschung betrieben und eng mit Biomechanikern und Medizinern zusammengearbeitet. Es werden über die Normanforderungen hinaus sogar Körperbereiche wie Nierenbereich, Beckenkamm und Schlüsselbein geschützt.“ Doch was tun, wenn man bereits ein mangelhaft bewertetes Produkt besitzt? Dazu Rechtsanwalt Piktogramm eines Motorradfahrers zu erkennen, rechts daneben ein „B“ für „Backprotector“. Darüber hinaus steht an der rechten unteren Ecke entweder eine „1“ oder eine „2“. Daran erkennt man, ob der Protektor den einfachen Level 1 oder den strengeren Level 2 erfüllt. Ferner ist ein Hinweis auf die angewandte Prüfnorm (für Rückenprotektoren gilt die EN 1621-2) sowie einen Hinweis auf den Hersteller sowie eine eindeutige Kennzeichnung des Produkttyps (oft ein intern verwendeter Nummern-Code) gefordert. Die Kennzeichnung ist die einzige Möglichkeit für den Kunden, die Größe und die Qualität des Produktes zu beurteilen. Deshalb lohnt es sich, vor dem Kauf den Protektor genau zu begutachten und ihn wenn nötig auch aus seiner Einschubtasche – etwa bei einer Protektorenweste – herauszunehmen. Vor dem Kauf die Torsolänge messen und mit dem Angaben des Protektors vergleichen. Große Fahrer finden oft nur schwer passende Protektoren. Auch ein Blick auf die Schutzklasse (Level 1 oder höherer Level 2) lohnt. Nicolas H. Clausen (www.produktrecht.de), Bonn, Verbraucheranwalt mit Schwerpunkt Kaufrecht: „Ein Protektor, der nicht so schützen kann, wie es nach der einschlägigen Norm gefordert wird, ist mangelhaft im juristischen Sinne. Der Kunde hat jedoch Anspruch auf einen mangelfreien Protektor. Also einen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht und auch richtig gekennzeichnet ist. Ist dies nicht machbar (etwa durch Nachbesserung oder Neulieferung), bleibt bei einem erheblichen Mangel nur der Rücktritt vom Kaufvertrag. Das heißt, der Kunde kann innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum sein Geld zu- rück verlangen, wenn der Protektor erhebliche Mängel aufweist.“ „Bei schweren Sicherheitsmängeln ist ein Protektor aufgrund der Prüfpflicht ein Fall für die Marktüberwachungsbehörden“, so die Sprecherin des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz in Köln, Dagmar Windhövel. „Der Verbraucher findet die zuständige Behörde im Internet unter www.icsms.org. Hier kann er auch bereits bekannte, gefährliche Produkte recherchieren oder weitere per E-Mail melden“. Verantwortungsbewusste Anbieter werden aber sicher aus eigener Initiative im Sinne und zum Schutze der Verbraucher handeln.