Schülervertretung barnim gymnasium bernau
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Schülervertretung barnim gymnasium bernau
Schülervertretung barnim gymnasium bernau Schule mit mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung Geschäftsordnung der Konferenz der Schülerinnen und Schüler des bg bernau Auf Grund des § 76 Abs. 5 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 01. September 2011 gibt sich die Konferenz der Schülerinnen und Schüler des barnim-gymnasium bernau eine Geschäftsordnung. 1 – Einberufung (1) Die Konferenz wird von der oder dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter, unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung und vorliegender Beschlussvorlagen einberufen. Die Einladung ist spätestens sieben Tage vor der Beratung an die Mitglieder abzusenden oder ihnen sonst in geeigneter Weise bekannt zu geben. (2) Die oder der Vorsitzende hat die Konferenz unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder es beantragt. Die Einladungsfrist ist zu beachten. Dem Antrag muss ein Vorschlag zur Tagesordnung beigefügt sein. (3) Die Beratungstermine der Konferenz werden der Schulleitung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung bekannt gegeben. 2 – Beratungszeiten Die Beratungen der Konferenz sollen in der Regel in der Unterrichtszeit, jedoch maximal für zwei Schulstunden im Monat stattfinden. 3 – Teilnahme (1) Die Mitglieder der Konferenz verpflichten sich regelmäßig an allen Beratungen teilzunehmen. (2) Zusätzlich dürfen Sachverständige und andere Angehörige der Schule im Einvernehmen mit dem oder der Vorsitzenden an der Beratung teilnehmen. Ihnen kann zu einzelnen Punkten Rederecht gewährt werden. Die oder der Vorsitzende kann sie jedoch der Konferenz auch wieder verweisen. (3) Gremienfremde Schulangehörige, Gäste und beratende Mitglieder können nicht an den Tagesordnungspunkten der Beratungen teilnehmen, an denen Gegenstände beraten werden, die der Vertraulichkeit bedürfen. (4) Mitglieder der Schulleitung haben das Recht, an den Beratungen der Konferenz teilzunehmen. 4 – Tagungsordnung (1) Die Tagesordnung wird von der oder dem Vorsitzenden vorgeschlagen. (2) Zu Beginn der Beratung beschließt die Konferenz über die endgültige Tagesordnung. (3) Die Tagesordnung enthält stets die Tagesordnungspunkte: Feststellung der Beschlussfähigkeit, Kontrolle des Protokolls der letzten Konferenz, Berichte aus den Klassen, Berichte aus den Gremien, Verschiedenes. 5 – Beratungsverlauf (1) Die oder der Vorsitzende, im Verhinderungsfall die zur Stellvertretung berufene Person, eröffnet, leitet und schließt die Beratung der Konferenz. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird festgestellt, ob die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. (2) Anträge sind vorher schriftlich, oder mit Beginn der Konferenz mündlich einzubringen und sollten sich auf die Tagesordnung beziehen. (3) Zu dem einzelnen Tagesordnungspunkt erhält zunächst das Wort, wer den Tagesordnungspunkt eingebracht hat. (4) Über die einzelnen Tagesordnungspunkte findet eine Debatte statt. Das Wort wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Die Beratungsleitung kann sich an der Debatte beteiligen. Die Beratungsleitung ist jederzeit zu Erklärungen berechtigt, insbesondere um die Debatte abzukürzen. (5) Die Beratungsleitung kann Rednern, die nicht zur Sache sprechen, nach einer Ermahnung das Wort entziehen. barnim gymnasium bernau Hans-Wittwerstraße 20 16321 Bernau Tel. 03338 / 70730 Fax. 03338 / 707310 Schülervertretung : Constantin T. Tóth Mail: [email protected] www.barnim-gymnasium.de Schülervertretung barnim gymnasium bernau Schule mit mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung 6 – Abstimmungen, Beschlüsse (1) Über Anträge wird offen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 10 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder wird geheim abgestimmt. (2) Stimmberechtigt sind alle gewählten Schülervertreter. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sind stimmberechtigt, wenn das zu vertretende Mitglied nicht anwesend oder ausgeschlossen ist. (3) Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Beratungsleitung hat die Pflicht die Beschlussfähigkeit vor der Abstimmung zu überprüfen. (4) Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, dabei werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (5) Anträge über Ausgaben von Geldern werden müssen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abgestimmt werden. (6) Über Anträge zur Geschäftsordnung wird sofort nach der Diskussion abgestimmt. Die Reihenfolge der Abstimmung wird von der Beratungsleitung bekannt gegeben. (7) Nach der Abstimmung gibt die Beratungsleitung das Ergebnis bekannt. 7 – Niederschrift (1) Über die Beratungen werden Protokolle geführt. Die Beratungsleitung bestimmt eine Person zur Protokollführung. (2) Die Protokolle sollen Angaben über den Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmerliste, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, den behandelten Gegenstand und die dazu gestellten Anträge sowie die gefassten Beschlüsse mit den jeweiligen Abstimmungsergebnissen enthalten. Sie sind von der die Beratung leitenden und von der protokollführenden Person zu unterzeichnen. (3) Die Schulleitung erhält eine Kopie des Protokolls. 8 – Arbeitsgruppen Die Konferenz kann aus ihrer Mitte Arbeitsgruppen mit beratendem Charakter bilden. Die Bildung von Arbeitsgruppen erfolgt durch Beschluss. Mit dem Beschluss soll die Aufgabe der Arbeitsgruppe, eine leitende Person und nach Möglichkeit die Mitglieder festgestellt werden. Gäste können gemäß Nr. 3 Abs.l hinzugezogen werden. 9 – Evaluation (1) Der oder die Vorsitzende befragt alle Mitglieder der Konferenz mit Hilfe eines Evaluationsbogens einmal im Schuljahr über die Arbeit der Konferenz. (2) Die Geschäftsordnung der Konferenz soll einmal im Schuljahr von der Konferenz diskutiert und gegebenen Falles verändert werden. (3) Die Geschäftsordnung wird mit jedem neu antretenden Schülervertreter überarbeitet, bestätigt und dann in ihrer neuen Fassung veröffentlicht. 10 – Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung wurde am 29.05.2012 von der Konferenz der Schülerinnen und Schüler beschlossen und tritt mit dem Datum der Beschlussfassung in Kraft. bernau Hans-Wittwerstraße 20 16321 Bernau Tel. 03338 / 70730 Fax. 03338 / 707310 Schülervertretung : Constantin T. Tóth Ursprüngliche Festsetzung: Bernau, 29.05.2012 Alexander Lipp (damalig Vorsitzender) barnim gymnasium Tom Schulz (damalig stellv. Vorsitzender) Mail: [email protected] www.barnim-gymnasium.de Letzte Überarbeitung: Bernau, 04.06.2016 Constantin T. Tóth (Vorsitzender)