VV41_06 MwStRückerstattung Mautgebühren 1996_2000

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VV41_06 MwStRückerstattung Mautgebühren 1996_2000
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Vertrauliches Rundschreiben
Nr.:
E444-06
AZ:
HW
Tel.-Dw.: 79 19 –
297
Datum:
13.11.2006
Nachrichtlich an den BGL-Ausschuss Internationaler Verkehr
Frankreich:
Mehrwertsteuerrückerstattung auf Mautgebühren der Jahre 1996 bis 2000
BGL informiert über die Verfahren zur Rechnungsberichtigung und Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Autobahnbenutzungsgebühren in Frankreich der Jahre 1996 bis 2000. Achtung:
Die zur Rechnungsberichtigung von den französischen Autobahngesellschaften eingerichteten
Internetseiten stehen teilweise nur bis zum Jahresende zu Verfügung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die französische Regierung hat den Straßentransportunternehmen lange Zeit das durch die Urteile
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12. September 2000 und des französischen Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juni 2005 zugesprochene Recht auf Erstattung der mit den Autobahnbenutzungsgebühren in Frankreich in den Jahre 1996 bis 2000 gezahlten Mehrwertsteuer
verweigert und ist damit Ende letzten Jahres endgültig am Verfassungsrat Frankreichs gescheitert
(vgl. BGL-Rundschreiben Nr. GF002-06). Danach wurden im Verlauf dieses Jahres schrittweise
technische Verfahren für die Ausstellung korrigierter und zur Mehrwertsteuer-Erstattung berechtigender Rechnungsduplikate von den Ursprungsrechnungen eingeführt. Im Hinblick darauf hatte
der BGL den im Frankreichverkehr tätigen Mitgliedsunternehmen bereits frühzeitig empfohlen, die
Mautbelege der betreffenden Jahre zu sammeln und für weitere Schritte aufzubereiten (vgl. u. a.
BGL-Rundschreiben Nr. E470-05).
Der BGL begrüßt, dass nunmehr, wie gefordert, Verfahren zur Rückerstattung festgelegt wurden.
Allerdings wurde entgegen der Anregung des BGL (vgl. BGL-Rundschreiben Nr. GF439-05) kein
einheitliches Verfahren zur Rechnungsberichtigung auf der Basis des zur Verfahrensvereinfachung vorgeschlagenen Formulars für Sammelrechnungen umgesetzt. Vielmehr haben die französischen Autobahngesellschaften jeweils eigene Internetseiten eingerichtet, die den
betroffenen Transportunternehmen in zumeist von einander abweichender Vorgehensweise
ermöglichen, zu ihren Originalbelegen (Rechnungsbeträge einschl. Mehrwertsteuer) die für das
Vorsteuer-Vergütungsverfahren erforderlichen Duplikate mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer zu erhalten. Dabei ist folgendes zu beachten:
• Eine Rechnungsberichtigung ist ausschließlich für die mehrwertsteuerpflichtigen Mautgebühren vorzunehmen, die den privatrechtlichen Betreibergesellschaften wie z.B. APRR / AREA,
ASF, ATMB, COFIROUTE, ESCOTA, SANEF, SAPN, SAPRR, SFTRF oder GEIE TMB in
der Zeit zwischen 1.1.1996 und 31.12.2000 für die Benutzung auf französischem Gebiet gelegener Straßen durch Kartenzahlung entrichtet wurden.
• Die für die grenzüberschreitenden Alpentunnel entrichteten Mautgebühren werden im Falle
des Fréjus Tunnels (SFTRF) mit 50 % und im Falle des Montblanc Tunnels (GEIE TMB) mit
65 % angesetzt. Gänzlich außen vor bleiben Mautgebühren für nicht mehrwertsteuerpflichtige Straßen und Autobahnen wie beispielsweise die Brücken Tancarville und Normandie, die
Herausgegeben vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main — Telefon: (069) 7919-0 — Telefax: (069) 7919-227
e-mail: [email protected] — internet: www.bgl-ev.de
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Brücke zur Ile de Ré, der Viaduc de la Charente oder die städtische Ringautobahn COURLY
– Gemeindeverbund Lyon.
• Bei der Umrechnung der originären Rechnungsbeträge einschl. MwSt. in Netto-Beträge ist
zu berücksichtigen, dass für Mautrechnungen aus der Zeit zwischen dem 1.1.1996 und dem
31.3.2000 ein Mehrwertsteuersatz von 20,6 % und damit der Koeffizient 0,829 anzuwenden
ist; für Mautrechnungen aus der Zeit zwischen dem 1.4.2000 und dem 31.12.2000 gilt ein
Mehrwertsteuersatz von 19,6 % und damit der Koeffizient 0,836.
• Je nach dem, ob die Mautzahlungen per (Tank-)Kreditkarte oder Carte CAPLIS erfolgten,
sollten sich die Transportunternehmen zur Rechnungsberichtigung an die jeweilige Tankkreditkartengesellschaft wenden oder die Internetseiten der zuständigen Autobahngesellschaften aufrufen (siehe unten). Soweit bekannt ist, werden für Barzahlungen keine
Rechnungsberichtigungen durchgeführt.
ACHTUNG:
• Die zur Rechnungsberichtigung von den französischen Autobahngesellschaften eingerichteten Internetseiten stehen teilweise nur bis zum 31.12.2006 zu Verfügung! Bis dahin können alle Originalbelege aus dem Zeitraum 1996 – 2000 (ohne Verjährung) korrigiert werden.
• Für die Rechnungsberichtigung werden von den Originalbelegen die Rechnungsnummern
(„le n° de facture originale “), das jeweilige Rechnungsdatum („la date de la facture“) und die
quittierte Mautgebühr in Franc („le montant exact en Francs“) benötigt.
• Jedes korrigierte Rechnungsduplikat kann nur ein einziges Mal abgerufen werden (erneute Versuche werden als unzulässig zurückgewiesen!). Daher sollte sowohl bei der Eingabe der Rechnungsdaten als auch im weiteren Verfahren besonders sorgfältig vorgegangen
werden. Das bereitgestellte Rechnungsduplikat sollte unbedingt sofort ausgedruckt und soweit möglich zur Sicherheit abgespeichert werden.
Internet-Zugänge der französischen Autobahngesellschaften:
• APRR – AREA: http://www.area-autoroutes.fr/
Die spezielle Internetseite kann durch Anklicken der Zeile „TVA sur les péages: le site des
factures APRR et AREA est overt“ („MwSt. auf Mautgebühren: Die Website für APRR- und
AREA-Rechnungen ist verfügbar“) oder direkt über http://tva.parisrhinrhone.com/index.aspx
aufgerufen werden. Diese Website ist nur bis zum 31.12.2006 gültig!
Zur Rechnungsberichtigung muss sich der Unternehmer durch Benutzeridentifizierung anmelden. Zu diesem Zweck ist im Feld rechts neben „mon numéro d'abonné“ die Abonnement-Nummer und im Feld rechts neben „mon mot de passe“ ein Passwort einzugeben
(unter Beachtung von Groß-/Kleinschreibung – „Respectez les majuscules et minuscules“).
Um das erforderliche Passwort anzufordern ist „je m'inscris ici“ („ich trage mich hier ein“) anzuklicken. Auf der daraufhin geöffneten Website ist im Feld neben „Numéro d'abonné“ die
Abonnement-Nummer einzutragen und „Rechercher“ anzuklicken. Das Passwort wird dann
innerhalb von 5 Werktagen per Post zugesandt und kann bei Verlust auf die gleiche Weise
wieder angefordert werden.
Im Anschluss an die Benutzeridentifizierung können durch die Eingabe der fraglichen Rechnungsangaben (siehe oben) die korrigierten Rechnungsdublikate als PDF-Dokumente aufgerufen, ausgedruckt und abgespeichert werden. (Es empfiehlt sich den dafür erforderlichen
Adobe Reader, der kostenlos von der Internetseite http://www.adobe.de/acrobat herunter geladen werden kann, in der aktuellsten Version installiert zu haben.) Bei Verlust einer oder
mehrerer Originalrechnungen, die zwischen 1996 und 2000 ausgestellt wurden, kann das
Unternehmen bei der betroffenen Gesellschaft (APRR oder AREA) ein Duplikat zum gelten-
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den Tarif anfordern.
Für weitergehende Informationen bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten:
APRR: Tel.: 0 825 39 67 01 (15 Cent/Min),
Montag bis Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr,
E-Mail: [email protected]
AREA: Tel.: 0 826 88 72 72 (15 Cent/Min),
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr,
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr;
E-Mail: [email protected]
• ASF: https://www.operationtva-transporteur-asf.com
Auch diese spezielle Internetseite ist nur bis zum 31.12.2006 gültig! Bei der erstmaligen Nutzung muss sich der Unternehmer zunächst im Bereich „Inscription“ durch Anklicken des Wortes „inscire“ anmelden, indem er auf der sich anschließend öffnenden Website „Etape 1“
seine Kontaktdaten („Nom / Prénom / Société / Adress / Code Postal / Ville / Pay / Téléphone / Email / Confirmer Email“ = Name / Vorname / Firma / Anschrift / Postleitzahl / Ort / Land
(FRANCE überschreiben) / Telefonnummer / E-Mail-Adresse ein zweites Mal zur Bestätigung) vollständig angibt und durch Anklicken von „Valider“ bestätigt. Die darauf folgende Sicherheitsabfrage in „Etape 2“ verlangt zu einer beliebigen ASF-Rechnung aus dem Zeitraum
1996 – 2000 die Angabe der Kunden-Nummer bei „Référence Titulaire“, der Rechnungsnummer bei „Numéro de la facture“ und des Rechnungsbetrages bei „Montant Exact en
Francs“ sowie ebenfalls eine Bestätigung durch Anklicken von „Valider“. Daraufhin wird dem
Unternehmer per E-Mail ein Passwort zugesandt, dessen Angabe auf der Eingangswebsite
im Bereich „Déjà inscrit ?“ neben „mon mot de passe“ in Verbindung mit der Angabe der EMail-Adresse ermöglicht, durch Anklicken des Feldes „Accéder“ direkt zur Rechnungsberichtigung zu gelangen (durch Anklicken von „Mot de passe perdu ?“ kann ein vergessenes
Passwort wieder angefordert werden). Die korrigierten Rechnungsduplikate werden einzeln
im PDF-Format per E-Mail zugeschickt.
• ATMB: https://tvaproabonnes.atmb.net
Diese Internetseite richtet sich ausschließlich an Verwender der Carte CAPLIS. Um ein korrigiertes Rechnungsduplikat im PDF-Format abzurufen (nur einzeln und einmalig möglich),
sind innerhalb des grün umrandeten Bereichs „Pour télécharger vos factures, merci de vous
identifier“ die Abonnement-Nummer („Votre numéro d'abonné“), durch Monat und Jahr ein
Rechnungszeitraum („Une période: mois / année“) und die Nummer einer Ursprungsrechnung aus dem genannten Zeitraum („Un numéro de facture de cette période“) anzugeben
und durch Anklicken von „Valider“ zu bestätigen.
• COFIROUTE: http://www.cofiroute.fr/
Die spezielle Internetseite kann durch Anklicken des Textes „TVA sur les péages 1996-2000
…“ links unten neben dem Lkw-Symbol oder direkt über https://tvaproabonnes.cofiroute.fr
aufgerufen werden. Von der ersten Willkommensseite „Bienvenue …“ (Wechsel zur Anzeige
in Englisch möglich) gelangt man durch Anklicken des Textes „Téléchargement de vos factures 1996-2000“ auf die Website „Identification“. Dort sind bei „Société d'autoroutes délivrant
vos cartes“ die Autobahngesellschaft anhand der ersten beiden Ziffern der AbonnementNummer auszuwählen (02 – SFTRF … 10 – ATMB) sowie die letzten fünf Ziffern der Abonnement-Nummer hinter „Votre numéro d'abonné (7 chiffres)“ einzugeben und durch Anklicken von „Valider“ zu bestätigen. Auf der darauf folgenden Website „Certification“ sind die
Rechnungsnummer und der –betrag anzugeben. Für jede Ursprungsrechnung muss auf die-
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se Weise einzeln ein korrigiertes Rechnungsduplikat im PDF-Format aufgerufen und ausgedruckt (zur Sicherheit ggf. auch abgespeichert) werden.
Bei Problemen ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail durch Anklicken von „HOT LINE“ in der
unteren Zeile oder telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 00 800 1996 2000
möglich.
• ESCOTA: http://www.operationtva-transporteur-escota.com
Diese Internetseite gleicht im Aussehen und der Vorgehensweise der Website von ASF (Beschreibung siehe oben) und ist wie diese nur bis zum 31.12.2006 gültig!
• SANEF: http://www.sanef.com
Die spezielle Internetseite kann durch Anklicken des Bereichs „TVA Entreprises: TVA sur les
péages entre 1996 et 2000 …“ oder direkt über http://tva.sanef.com/tva_pl/fr/t_login.jsf aufgerufen werden. Für die Rechnungsberichtigung muss sich der Unternehmer durch die Angabe seiner Abonnement-Nummer („N° Abonné “) und eines Passworts („Mot de passe“)
authentifizieren (durch Anklicken von „Valider“ zu bestätigen). Das verlangte Passwort kann
bei der Neuanmeldung oder falls es vergessen wurde durch Anklicken der Worte „cliquez ici“
am Ende der unteren Zeile angefordert werden.
Weitergehende Informationen können Abonnenten in der Rubrik „Nous contacter“ per E-Mail
oder telefonisch unter 0033 / 172 365 103 (bzw. innerhalb Frankreichs unter Sanef direct
0 892 303 303) erfragen.
• SAPN: http://www.sapn.fr
Die spezielle Internetseite kann durch Anklicken der Rubriken „TVA Entreprises“ und anschließend „Télécharger“ oder direkt über http://www.sapn.fr/ppTVA/login.php aufgerufen
werden. Die Vorgehensweise gleicht der von SANEF (siehe Beschreibung oben).
• SFTRF: https://www.sftrf.eu/main.php
Je nachdem für welche Mautstrecke die Rechnungsberichtigung erfolgen soll, muss das Feld
vor „Tunnel du Frejus“ oder „Autoroute Maurienne“ angeklickt werden. Anschließend sind bei
„année de facturation“ das Rechnungsjahr auszuwählen sowie bei „Document:“ die Rechnungsnummer, bei „Code Client:“ die Kundennummer und bei „Montant total:“ die Rechnungssumme anzugeben. Das korrigierte Rechnungsduplikat kann dann durch Anklicken
des Feldes „Télécharger Document“ angefordert werden.
Die in den korrigierten Rechnungsduplikaten separat ausgewiesene Mehrwertsteuer kann im Rahmen des bekannten Vorsteuer-Vergütungsverfahrens nach der 8. EG-Mehrwertsteuer-Richtlinie
geltend gemacht werden. Deutsche Transportunternehmen können zu diesem Zweck beispielsweise den Mehrwertsteuer-Erstattungsdienst der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG, Frankfurt/Main, einschalten (siehe im Internet unter http://www.svg.de/mwstservice.php)
oder selbst einen Erstattungsantrag stellen bei der für sie zentral zuständigen
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Direction Générale des Impôts,
Service des Remboursements de TVA des assujettis étrangers
(DGI-DRESG Service SR-TVA)
10, rue du Centre
TSA 60015
93465 NOISY-LE-GRAND CEDEX
FRANCE
Telefon:
E-Mail:
00 33 / 1 / 57 33 84 00
Internet:
www.impots.gouv.fr
[email protected]
Die Mehrwertsteuer-Erstattung ist grundsätzlich binnen 6 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung des Erstattungsanspruchs zu beantragen. Im vorliegenden Fall ist für diese
Antragsfrist jedoch das Datum der korrigierten Rechnungsduplikate maßgeblich. Mit dem Erstattungsantrag sind sowohl die Originalrechnungen als auch die korrigierten Duplikate einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR
LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) E.V.
i.V.
H. Wettengl
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