Sitzung vom 22.04.2013 - Amt Büsum

Transcrição

Sitzung vom 22.04.2013 - Amt Büsum
Niederschrift
über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde
Wesselburenerkoog am 22. April 2013 um 19:30 Uhr in der Gastwirtschaft "Zum
Eiderdamm" (Inh. W. Heitmüller) in Wesselburenerkoog
Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Wesselburenerkoog: 7
Anwesend sind:
I. Stimmberechtigte Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Als Vorsitzender Eggert Wilkens
Jens Buchholz
Stephan Krieger
Iris Postel
Eggert Reimers
Reimer Westphalen
II. Nicht stimmberechtigt:
1.
2.
Ingo Schiefelbein, bis TOP 7
Bettina Jochims, Protokollführerin
III. Nicht anwesend:
1.
Rosemarie Denker, entschuldigt
Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Wesselburenerkoog waren durch
Einladung vom 08.04.2013 auf Montag, den 22. April 2013, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der
Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der Sitzung sowie die Tagesordnung waren
öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die
ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die
Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die Niederschrift über die
Sitzung vom 26.11.2012
3.
Änderungsanträge
4.
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesselburenerkoog für
das Gebiet "nordwestlich der Gemeindegrenze Norddeich, nordöstlich der
Dammstraße (L 305) und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
5.
Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013
6.
Satzung über das Anbringen von Straßennamens- und Hausnummernschildern
7.
Mitteilungen, Anfragen, Eingaben
Nichtöffentlicher Teil:
8.
Grundstücksangelegenheiten
9.
Mitteilungen, Anfragen, Eingaben
2
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1)
Einwohnerfragestunde
a) Herr Carl-Heinz Schmielau bemängelt das – seiner Meinung nach – schleppende
Verfahren in Bezug auf die Ausweisung von Windenergieflächen. Bürgermeister
Wilkens weist darauf hin, dass vor dem Baubeginn der Windkraftanlagen die
erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die entsprechenden Pläne zu erstellen
sind. Dabei sind u.a. Auslegungsfristen einzuhalten.
In diesem Zusammenhang verweist Herr Wilkens auch auf TOP 4 in dieser Sitzung.
Außerdem gibt er bekannt, dass es beabsichtigt ist, Anfang Mai 2013 für die
interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde eine
Informationsveranstaltung über den derzeitigen Planungsstand und die beabsichtigte
Bebauung durchzuführen.
b) Herr Hauke Kruse bittet die Gemeindevertretung um Auskunft, warum statt der bisher
geplanten vier Windkraftanlagen nur noch zwei Anlagen errichtet werden können.
Bürgermeister Wilkens gibt die Auskunft, dass mit einem der Landeigentümer der
vorgesehenen Flächen keine Einigung erzielt werden konnte und daher die zur
Verfügung stehende Fläche nur für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen
ausreichend ist.
Zu TOP 2)
Entscheidung über etwaige Einwendungen gegen die
Niederschrift über die Sitzung vom 26.11.2012
Gegen die Niederschrift über die Sitzung am 26.11.2012 werden keine Einwendungen
erhoben. Damit gilt die Sitzungsniederschrift als genehmigt.
Zu TOP 3)
Änderungsanträge
Änderungsanträge wurden nicht gestellt.
Zu TOP 4)
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Wesselburenerkoog für das Gebiet "nordwestlich der
Gemeindegrenze Norddeich, nordöstlich der Dammstraße (L 305)
und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.11.12 den Aufstellungsbeschluss für
die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesselburenerkoog für das
Gebiet „nordwestlich der Gemeindegrenze Norddeich, nordöstlich der Dammstraße
(L 305) und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)“ gefasst. Planungsziel ist die
Ausweisung von Windeignungsflächen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der
Kinder und Jugendlichen gem. § 47 GO sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 1 BauGB („Scoping-Termin“) ist erfolgt. Dabei sind keine Stellungnahmen
eingegangen, die zu einer Änderung des Planentwurfs führen. Es sollte daher nunmehr
der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
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Beschluss:
1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Wesselburenerkoog für das Gebiet „nordwestlich der Gemeindegrenze Norddeich,
nordöstlich der Dammstraße (L 305) und südöstlich der Schülpersieler Straße (K 66)“
und die Begründung (einschl. Umweltbericht) wird in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung (einschl. Umweltbericht) sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu TOP 5)
Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2013 wurde erstmals ein Haushaltsplanentwurf mit
Haushaltssatzung in doppischer Form erstellt, welche der Gemeindevertretung hiermit
vorgelegt werden.
Herr Schiefelbein, Fachbereich Finanzen, gibt die nötigen Erläuterungen zum
vorliegenden Haushaltsplan. Die erforderliche Bilanz für das Jahr 2013 kann frühestens im
Laufe des Jahres 2014 vorgelegt werden, da die Bewertung des Vermögens der
Gemeinde noch nicht vollständig vorliegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung setzt folgende Beträge fest:
Im Ergebnisplan
einen Gesamtbetrag der Erträge mit
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen mit
und somit einem Jahresfehlbetrag von
135.700 €
186.400 €
50.700 €
Im Finanzplan
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen mit
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen mit
und somit einem Finanzmittelfehlbetrag von
146.600 €
202.500 €
55.900 €
Der Entwurf sieht folgende Hebesätze für die Realsteuern vor:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf
b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf
220 %
220 %
2. Gewerbesteuer auf
310 %
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Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der
Bürgermeister seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000
€.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf
7.000 €
Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen und ein Stellenplan sind nicht erforderlich.
Die in den Haushaltsplan eingestellten Haushaltsansätze wurden - soweit möglich errechnet, im Übrigen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten
und auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse sorgfältig geschätzt.
Bei der Gewerbesteuer wurden 15.000 € eingeplant (Haushaltsansatz Vorjahr = 10.000 €).
Die Gemeinde erhält Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in
Höhe von 5.200 € (Vorjahr = 83.000 €).
Von der Gemeinde sind folgende - von der Finanzkraft abhängige - Umlagen zu zahlen:
> Die Kreisumlage wurde mit 44.800 € geplant (Vorjahr = 32.600 €). Es wurde wie im
Vorjahr ein Umlagesatz in Höhe von 37% berücksichtigt.
> Die an das Amt Büsum-Wesselburen zu zahlende Amtsumlage wurde mit 28.600 €
geplant (Vorjahr = 20.200 €). Es wurde ein Umlagesatz in Höhe von 23,57%
berücksichtigt (Vorjahr = 22,89%).
> Die Gewerbesteuerumlage wurde mit 4.200 € geplant (Vorjahr = 4.100 €).
Die Schulverbandsumlage samt der Umlage für die OGS Wesselburen wurde mit
insgesamt 28.700 € geplant (Vorjahr = 25.700 €).
Im Ergebnisplan sind folgende nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
enthalten:
> Aufwendungen für Abschreibungen =
12.800 €
> Aufwendungen für Eigenleistungen =
2.000 €
> Erträge aus der Auflösung von Beiträgen, Zuweisungen und Zuschüssen = 4.100 €
> Erträge aus aktivierten Eigenleistungen =
2.000 €
Außerdem ergeben sich weitere Besonderheiten im Ergebnisplan:
> Aufwendungen für Planungskosten =
11.000 €
(Aufhebung des B-Planes Nr. 1 - Achter de Möhl - und
3. Änderung des F-Planes - Aufnahme von Flächen für Bürgerwindmühlen -)
Folgende Investitionen sind in 2013 vorgesehen:
> Maßnahmen zur Modernisierung des Badestrandes
> Investitionszuweisung an den Feuerlöschverband Wesselburen =
(Hierin enthalten ist der Anteil für die Anschaffung von Digitalfunkgeräten.)
> Kostenanteil für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Reinsbüttel =
(Erläuterung siehe unten)
> Investitionszuweisung für den Kindergarten Süderdeich =
21.600 €
1.600 €
7.000 €
700 €
Für die Maßnahmen zur Modernisierung des Badestrandes ist die Einzahlung einer
Zuweisung aus dem Förderprogramm AktivRegion in Höhe von 9.900 € (55% der
Nettokosten) eingeplant.
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Die Baukosten für den Anbau an das Gerätehaus Reinsbüttel werden durch die Gemeinde
Reinsbüttel vorfinanziert und sind durch die übrigen Mitgliedsgemeinden des Löschverbandes in zehn Jahresraten zurückzuzahlen. Dies entspricht einem zinslosen Darlehen
durch die Gemeinde Reinsbüttel.
Inklusive der zu erbringenden Eigenleistungen werden die Baukosten für den Anbau auf
90.000 € geschätzt. Nach Abzug der Eigenleistungen verbleiben nach der Baukostenschätzung zu zahlende Kosten aus Rechnungen in Höhe von 70.000 €. Bei zehn
Mitgliedsgemeinden, die alle zu einem Zehntel Miteigentümer des Gebäudes sind,
entspricht dies einem Kostenanteil in Höhe von 7.000 € je Mitgliedsgemeinde.
Im Haushaltsplan der Gemeinde Wesselburenerkoog ist daher neben der Auszahlung für
die Investition in Höhe von 7.000 € auch eine Kreditaufnahme (bei der Gemeinde
Reinsbüttel) in Höhe von 7.000 € vorgesehen.
Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel (bisher Rücklage genannt) am
Ende des Haushaltsjahres etwa 80.000 € betragen.
Die Verwaltung (Fachbereich Finanzen) rät an, ernsthaft die Erhöhung der
Steuerhebesätze in Betracht zu ziehen, da der Haushaltsplanentwurf mit deutlichen
Defiziten im Ergebnisplan und Finanzplan abschließt.
Auch in der vorausschauenden Haushaltsplanung der Jahre 2014-2016 sind die
Aufwendungen/Auszahlungen höher als die veranschlagten Erträge/Einzahlungen, falls
die Gewerbesteuereinnahmen nicht deutlich steigen werden.
Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel am Ende des Haushaltsjahres auf
ein bedenkliches Maß absinken.
Die gegenwärtigen Grundsteuer-Hebesätze liegen mit 220% deutlich unterhalb der sog.
Nivellierungssätze des Landes (290%), an denen die Zahlungen aus dem Finanzausgleich
ausgerichtet sind.
Eine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze würde pro 10%iger Erhöhung nach dem
gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1.800 € ergeben.
Eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes würde pro 10%iger Erhöhung nach dem
gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 700 € ergeben.
Die Gemeindevertretung spricht sich gegen eine Anhebung der Hebesätze rückwirkend ab
dem 01.01.2013 aus.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung (Anlage 1 dieser Niederschrift) und der Haushaltsplan 2013 werden
in der vorgelegten Fassung unter Beibehaltung der bisherigen Hebesätze beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Zu TOP 6)
Satzung über das Anbringen von Straßennamens- und
Hausnummernschildern
Sachverhalt:
§ 47 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein –StrWGschreibt vor, dass die Gemeinden den Straßen Namen zu geben und Namensschilder
anzubringen haben. Die Gemeinden tragen dafür Sorge, dass Hausnummern angebracht
werden. Die Schilder für Straßennamen und Hausnummern sind so zu gestalten,
anzubringen und zu unterhalten, dass die Orientierung ermöglicht wird. Anmerkung hierzu:
diese Regelung macht allein deshalb schon Sinn, weil insbesondere Rettungsdienste
häufig Schwierigkeiten haben, Einsatzorte zu finden. Dabei denke man nicht einmal an die
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in der Regel ortskundigen Feuerwehren, sondern vielmehr an Notarzt und Krankenwagen,
die bei Einsätzen oftmals zu spät eintreffen, weil sie den Einsatzort wegen schlechter oder
fehlender Ausschilderung nicht schnell genug erreichen können.
§ 47 Abs. 2 StrWG regelt weitergehend, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und
Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art das Anbringen
der Straßennamen und Hausnummern zu dulden haben. Anmerkung hierzu: aus der
Formulierung wird deutlich, dass zunächst die Verpflichtung auch für das Anbringen von
Hausnummernschildern bei der Gemeinde liegt!
Erst § 47 Abs. 3 gibt der Gemeinde die rechtliche Möglichkeit, „den Eigentümerinnen und
Eigentümern durch Satzung die Kosten der Hausnummerierung (sofern die Gemeinde
die Nummerierung selbst durchführt) aufzuerlegen“ (Alternativ) „kann die Gemeinde durch
Satzung die Durchführung der Hausnummerierung durch die Eigentümerinnen und
Eigentümer vorschreiben und die Art der Nummernschilder bestimmen“. Anmerkung
hierzu: Erst durch den Abs 3 und durch Erlass der als Anlage beigefügten Satzung werden
die Grundstücks-/Hauseigentümer verpflichtet, die Hausnummern auf eigene Kosten in der
vorgegebenen Form selbst anzubringen! Besteht eine solche Satzung nicht, führt die
Gemeinde die Beschilderung mit Hausnummern auf eigene Kosten durch!
In den ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Büsum bestehen zwar solche
Satzungen. Diese sind aber bereits in den 1970-er Jahren erlassen und entsprechen nicht
mehr den heutigen Anforderungen. In den ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden des
Amtes Wesselburen sowie für die Stadt Wesselburen fehlt eine solche Satzung
vollständig. Einzig in der Gemeinde Büsum wurde im Jahre 2001 eine vollständige
Neufassung erlassen, die als Grundlage für diese Satzung heran gezogen wird.
Zu klären wäre vor Erlass dieser Satzung, welche Farben (blau/weiß oder
schwarz/weiß)die Straßennamensschilder erhalten sollen (dies ist eigentlich in jeder
Gemeinde bereits vorhanden, da Straßennamensschilder aufgestellt sind!) und welche
Farbe und wie groß die Hausnummernschilder mindestens sein müssen (mögliche
gängige Größen: 10 cm hoch und 10/12/14/20 cm breit). Anmerkung: weitergehend könnte
eine solche Satzung auch vorgeben, dass nur dauerhaft beleuchtete
Hausnummernschilder in einer bestimmten Größe zu verwenden sind! Dies ist aber bisher
nicht gängige Praxis.
Beschluss:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen den Erlass der als Anlage 2
beigefügten Satzung. Die Straßennamensschilder sollen – wie bisher – in der Farbe
blau/weiß gestaltet sein.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Zu TOP 7)
Mitteilungen, Anfragen, Eingaben
a) Die Firma Fritz Witt, Heide, hat die Treppe in das Watt geliefert. Bei der Lieferung
durch den Bagger wurde die Überfahrt beschädigt. Bürgermeister Wilkens berichtet,
dass mit der Firma Witt Einigung darüber erzielt wurde, dass die Überfahrt durch
die ausführende Firma repariert wird.
b) Bürgermeister Wilkens berichtet, dass der Spielplatz am Kiosk „Deichkate“ durch
den Pächter erweitert wird.
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c) Zum Ferienhausgebiet „An der Nordsee“ gibt Bürgermeister Wilkens bekannt, dass
die Bebauung so gut wie abgeschlossen ist.
d) Die Gemeinde hat dem Fremdenverkehrsverein Wesselburenerkoog in den
vergangenen Jahren einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zur Ausgestaltung des
Kindesfestes gewährt. Obwohl das Kinderfest nicht mehr durchgeführt wird, soll
dieser Zuschuss auch in Zukunft an den einzigen Verein der Gemeinde ohne
Zweckbindung gezahlt werden.
e) Durch Vandalismus wurden die Doppelstegplatten des Pavillons an der
Dammstraße derart beschädigt, dass sie erneuert werden müssen.
f) Bürgermeister Wilkens gibt folgenden Termin bekannt:
Badestrandaufbau am Samstag, 27.04.2013 um 14:00 Uhr
Für die Tagesordnungspunkte 8) bis 9) liegen Gründe für den Ausschluss der
Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 der GO vor.
Es wird beantragt, dass die Tagesordnungspunkte 7) bis 8) unter Ausschluss der
Öffentlichkeit beraten und entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ende der Sitzung: 21:15 Uhr
Vorsitzender:
Schriftführerin:
Eggert Wilkens
Bettina Jochims
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