Elternfragen zur Konfirmation - Kirchenkreis Hameln

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Elternfragen zur Konfirmation - Kirchenkreis Hameln
KONFIRMATION
Häufig gestellte Fragen zur Konfirmation
Sie erhalten die Antwort, indem Sie auf die gewünschte Frage klicken.
In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden?
Wie melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an?
Wie lange dauert der Konfirmationsunterricht?
Beginnt der Konfirmandenunterricht immer in der siebten bzw. achten Schulklasse?
Was gehört zum Konfirmandenunterricht?
Was lernt mein Kind im Konfirmandenunterricht?
Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmandenunterrichts den Gottesdienst
besuchen?
Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?
Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?
Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem
konfirmiert werden?
Kostet der Unterricht etwas?
Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Was soll man zur Konfirmation schenken?
Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?
Gibt es Gründe, die Konfirmation zu versagen?
Ist der Unterricht auch in einem anderen Pfarrbezirk möglich?
In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden?
In der Regel werden die Kinder zum Unterricht angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie
sollten zur Konfirmation 14 Jahre alt sein, weil man mit 14 Jahren religionsmündig wird. Der
Unterricht beginnt vielerorts nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang.
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Wie melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an?
Die Anmeldung der zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden erfolgt durch die
Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Stammbuches und der Taufbescheinigung während der
Büro- bzw. Sprechzeiten des Pfarramtes oder zu weiteren Zeiten. Die Termine werden
üblicherweise in den Gemeindebriefen oder in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Häufig wird
zu Beginn der Konfirmandenzeit zu einem besonderen Gottesdienst und/oder zu einem Elternabend
eingeladen. An dem Elternabend wird über Form und Inhalte der Arbeit mit den Konfirmandinnen
und Konfirmanden informiert.
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Wie lange dauert der Konfirmationsunterricht?
Der Unterricht für die Konfirmandinnen und Konfirmanden beginnt in der Regel zu Anfang des
Schuljahres für die Kinder des siebten Schulbesuchjahres und erstreckt sich über zwei Jahre. Er
schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr stattfindenden Konfirmation. Vielfach finden die
Konfirmationen an den Sonntagen nach Ostern statt. In fast jeder Gemeinde gibt es eine eigene
Tradition, welcher Sonntag das ist.
Neben dem traditionellen Modell für den Konfirmandenunterricht, das über zwei Jahre sich
erstreckt mit wöchentlichen Treffen, werden von zahlreichen Gemeinden auch andere Modelle
angeboten (z.B. 14-tägiger Unterricht mit Doppelstunden oder Konfirmandenunterricht in einem
Jahr mit einer verpflichtenden längeren Freizeit). Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde nach dem
dort aktuellen Modell.
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Beginnt der Konfirmandenunterricht immer in der siebten bzw. achten Schulklasse?
Nein, in einigen Kirchengemeinden wird der Konfirmationsunterricht nach dem sog. „Hoyaer
Modell“ erteilt. Die Kinder besuchen dann während des vierten Schuljahres ein Jahr lang den
Konfirmandenunterricht, der in dieser Zeit von einer angeleiteten Elterngruppe in Kleingruppen
erteilt wird. Dazu gibt es regelmäßige Treffen der Gesamtgruppe unter Leitung der Pastorin oder
des Pastors.
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Was gehört zum Konfirmandenunterricht?
Zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gehören Unterricht und Gottesdienst sowie in
vielen Gemeinden auch Konfirmandentage und Freizeiten. Die Teilnahme ist grundsätzlich
verbindlich.
Der Unterricht umfasst insgesamt ca. 90 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet in der Regel
außerhalb der Schulferien wöchentlich statt, in einigen Gemeinden auch monatlich am
Wochenende. Der im Zusammenhang mit Konfirmandentagen oder Freizeiten erteilte Unterricht
wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.
In den meisten Gemeinden müssen für den christlichen Glauben wichtige Texte wie das Vaterunser,
das Glaubensbekenntnis und die 10 Gebote auswendig gelernt werden. Die Menge der zu lernenden
Text ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Während der Konfirmandenzeit findet in manchen Kirchengemeinden eine mehrtägige Freizeit
statt. Die Kirchengemeinden beteiligen sich an den Kosten der Freizeit. Das Pfarramt wird im
Auftrage der Erziehungsberechtigten, Beurlaubungen für den Schulunterricht beantragen, sollte dies
notwendig sein. Über die Freizeit wird vorher an einem Elternabend näher informiert.
Wenn Konfirmandinnen oder Konfirmanden aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der
Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben
lassen. In jedem Fall legen sie eine entsprechende schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten
vor.
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Was lernt mein Kind im Konfirmandenunterricht?
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: „Mir ist gegeben alle
Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf
den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich
euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“
(Matthäusevangelium, Kapitel 28).
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen also, ganz allgemein gesagt, vertraut werden mit
dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Sie
sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.
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Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmandenunterrichts den Gottesdienst
besuchen?
Als Christ oder Christin gehört man zu einer Gemeinde: zur christlichen Gemeinschaft. Die
wichtigste Veranstaltung dieser Gemeinschaft ist der wöchentliche Gottesdienst. Ihn kennen zu
lernen, gehört deshalb zum Christsein dazu. Wie oft der Gottesdienst während der
Konfirmandenzeit besucht werden soll oder muss, legt allerdings jede Gemeinde anders fest.
Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach der dort gängigen Praxis.
Begleiten Sie Ihr Kind zu den Gottesdiensten, denn das eigene Vorbild ist durch nichts zu ersetzen.
Für Sie als Eltern bietet sich in der Zeit bis zur Konfirmation eine gute Gelegenheit, zusammen mit
den eigenen Kindern „Glaubenswege“ zu beschreiten. Dabei sollten Sie Ihre Kinder ermutigen,
eigene Standpunkte in Bezug auf Kirche, Gemeinde, Glauben und Religion zu bilden, unabhängig
davon, ob Sie diese Ansichten teilen.
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Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Für die Kirchenmitgliedschaft ist die Taufe entscheidend. Der Konfirmandenunterricht bietet die
Möglichkeit, sich mit dem christlichen Glauben auseinander zu setzen. Zusammen mit Freunden in
der Konfirmandengruppe dies zu tun, ist bereichernd und wunderschön.
Wer das Patenamt übernehmen will, muss in der Regel konfirmiert sein.
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Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?
Mit der Konfirmation ist das Recht verbunden, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl
teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen
Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in
kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wird jemand als Erwachsener getauft, kommt der
Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.
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Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?
Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der
Taufe. Ist das Kind nicht getauft, wird das Kind in der Konfirmandenzeit getauft; eine Bestätigung
der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind schon selbst Ja zur
Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind jedoch häufig erst am Ende der Konfirmandenzeit
getauft und dann mit den Anderen aus der Gruppe konfirmiert.
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Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem
konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation ist möglich.
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Kostet der Unterricht etwas?
Nein, der Unterricht ist grundsätzlich kostenfrei. Manchmal wird ein geringer Beitrag wie 10 oder
20 € für Materialkosten eingesammelt. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden,
wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten.
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Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?
Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In Einzelheiten gibt es örtlich
oder traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen Sie die Frage am besten mit Ihrem
Kind, denn es soll sich in seiner Kleidung an seinem Festtag wohlfühlen können, oder bei einem
Elternabend mit dem Pastor oder der Pastorin der Gemeinde.
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Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird allerdings darum
gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu
vermeiden. Bedenken Sie, dass die Person, die filmt oder fotografiert, sich weniger auf das
eigentliche Geschehen des Gottesdienstes einlassen kann und diesen daher weniger genießen wird.
Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit,
nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen.
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Was soll man zur Konfirmation schenken?
Traditionell wird zur Konfirmation eine Ausgabe der Bibel oder des Evangelischen Gesangbuches
verschenkt. Sinnvoller ist es jedoch, den Mädchen und Jungen eine eigene Bibel und Gesangbuch
zu Beginn des Unterrichts zu schenken. Zur Konfirmation hat es sich in den letzten Jahren immer
stärker verbreitet, Geld zu schenken, damit die Jugendlichen sich später davon kaufen können, was
sie möchten. Schön ist es, wenn Sie sich zu diesem besonderen Tag etwas ganz Persönliches oder
Einmaliges einfallen lassen.
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Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann
religionsmündig ist und selbst Ja zum christlichen Glauben gesagt hat. Bei der Taufe hatten die
Paten versprochen, ihrem Patenkind auf dem Weg zu diesem eigenen Bekenntnis zu helfen. Es ist
aber natürlich schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang
bestehen bleiben!
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Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich?
Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur
Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten
Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche
Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pastorin bzw.
Ihrem Pastor.
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Gibt es Gründe, die Konfirmation zu versagen?
Aufgrund der Teilnahme an der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden entscheidet
das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation. Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt
werden, wenn
•Die Teilnahme am Unterricht und an den Gottesdienst häufig versäumt worden ist
•Besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den
betreffenden Konfirmandinnen und Konfirmanden und den Erziehungsberechtigten geführt. Vor
der Entscheidung wird der Kirchenvorstand über diese Entscheidung beraten.
Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde beim Superintendenten und
gegen dessen Entscheidung beim Landessuperintendenten einlegen.
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Ist der Unterricht auch in einem anderen Pfarrbezirk möglich?
In der Regel schon. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass Ihr Kind in einem anderen Pfarrbezirk
oder einer anderen Gemeinden zum Unterricht geht, so sprechen Sie bitte mit Ihrem Pastor bzw.
Pastorin in der eigenen Gemeinde.
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