Elternfragen zur Konfirmation - Kirchenkreis Hameln
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Elternfragen zur Konfirmation - Kirchenkreis Hameln
KONFIRMATION Häufig gestellte Fragen zur Konfirmation Sie erhalten die Antwort, indem Sie auf die gewünschte Frage klicken. In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden? Wie melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an? Wie lange dauert der Konfirmationsunterricht? Beginnt der Konfirmandenunterricht immer in der siebten bzw. achten Schulklasse? Was gehört zum Konfirmandenunterricht? Was lernt mein Kind im Konfirmandenunterricht? Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmandenunterrichts den Gottesdienst besuchen? Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe? Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation? Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden? Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden? Kostet der Unterricht etwas? Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen? Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen? Was soll man zur Konfirmation schenken? Endet das Patenamt mit der Konfirmation? Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich? Gibt es Gründe, die Konfirmation zu versagen? Ist der Unterricht auch in einem anderen Pfarrbezirk möglich? In welchem Alter kann ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden? In der Regel werden die Kinder zum Unterricht angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie sollten zur Konfirmation 14 Jahre alt sein, weil man mit 14 Jahren religionsmündig wird. Der Unterricht beginnt vielerorts nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang. zum Seitenanfang Wie melde ich mein Kind zum Konfirmandenunterricht an? Die Anmeldung der zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden erfolgt durch die Erziehungsberechtigten unter Vorlage des Stammbuches und der Taufbescheinigung während der Büro- bzw. Sprechzeiten des Pfarramtes oder zu weiteren Zeiten. Die Termine werden üblicherweise in den Gemeindebriefen oder in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Häufig wird zu Beginn der Konfirmandenzeit zu einem besonderen Gottesdienst und/oder zu einem Elternabend eingeladen. An dem Elternabend wird über Form und Inhalte der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden informiert. zum Seitenanfang Wie lange dauert der Konfirmationsunterricht? Der Unterricht für die Konfirmandinnen und Konfirmanden beginnt in der Regel zu Anfang des Schuljahres für die Kinder des siebten Schulbesuchjahres und erstreckt sich über zwei Jahre. Er schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr stattfindenden Konfirmation. Vielfach finden die Konfirmationen an den Sonntagen nach Ostern statt. In fast jeder Gemeinde gibt es eine eigene Tradition, welcher Sonntag das ist. Neben dem traditionellen Modell für den Konfirmandenunterricht, das über zwei Jahre sich erstreckt mit wöchentlichen Treffen, werden von zahlreichen Gemeinden auch andere Modelle angeboten (z.B. 14-tägiger Unterricht mit Doppelstunden oder Konfirmandenunterricht in einem Jahr mit einer verpflichtenden längeren Freizeit). Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde nach dem dort aktuellen Modell. zum Seitenanfang Beginnt der Konfirmandenunterricht immer in der siebten bzw. achten Schulklasse? Nein, in einigen Kirchengemeinden wird der Konfirmationsunterricht nach dem sog. „Hoyaer Modell“ erteilt. Die Kinder besuchen dann während des vierten Schuljahres ein Jahr lang den Konfirmandenunterricht, der in dieser Zeit von einer angeleiteten Elterngruppe in Kleingruppen erteilt wird. Dazu gibt es regelmäßige Treffen der Gesamtgruppe unter Leitung der Pastorin oder des Pastors. zum Seitenanfang Was gehört zum Konfirmandenunterricht? Zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gehören Unterricht und Gottesdienst sowie in vielen Gemeinden auch Konfirmandentage und Freizeiten. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich. Der Unterricht umfasst insgesamt ca. 90 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet in der Regel außerhalb der Schulferien wöchentlich statt, in einigen Gemeinden auch monatlich am Wochenende. Der im Zusammenhang mit Konfirmandentagen oder Freizeiten erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet. In den meisten Gemeinden müssen für den christlichen Glauben wichtige Texte wie das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis und die 10 Gebote auswendig gelernt werden. Die Menge der zu lernenden Text ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Während der Konfirmandenzeit findet in manchen Kirchengemeinden eine mehrtägige Freizeit statt. Die Kirchengemeinden beteiligen sich an den Kosten der Freizeit. Das Pfarramt wird im Auftrage der Erziehungsberechtigten, Beurlaubungen für den Schulunterricht beantragen, sollte dies notwendig sein. Über die Freizeit wird vorher an einem Elternabend näher informiert. Wenn Konfirmandinnen oder Konfirmanden aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie sich möglichst vorher vom Pfarramt beurlauben lassen. In jedem Fall legen sie eine entsprechende schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor. zum Seitenanfang Was lernt mein Kind im Konfirmandenunterricht? Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäusevangelium, Kapitel 28). Die Konfirmandinnen und Konfirmanden sollen also, ganz allgemein gesagt, vertraut werden mit dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag, besonders aber mit der biblischen Botschaft. Sie sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben. zum Seitenanfang Wie oft muss mein Kind während der Zeit des Konfirmandenunterrichts den Gottesdienst besuchen? Als Christ oder Christin gehört man zu einer Gemeinde: zur christlichen Gemeinschaft. Die wichtigste Veranstaltung dieser Gemeinschaft ist der wöchentliche Gottesdienst. Ihn kennen zu lernen, gehört deshalb zum Christsein dazu. Wie oft der Gottesdienst während der Konfirmandenzeit besucht werden soll oder muss, legt allerdings jede Gemeinde anders fest. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde nach der dort gängigen Praxis. Begleiten Sie Ihr Kind zu den Gottesdiensten, denn das eigene Vorbild ist durch nichts zu ersetzen. Für Sie als Eltern bietet sich in der Zeit bis zur Konfirmation eine gute Gelegenheit, zusammen mit den eigenen Kindern „Glaubenswege“ zu beschreiten. Dabei sollten Sie Ihre Kinder ermutigen, eigene Standpunkte in Bezug auf Kirche, Gemeinde, Glauben und Religion zu bilden, unabhängig davon, ob Sie diese Ansichten teilen. zum Seitenanfang Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe? Für die Kirchenmitgliedschaft ist die Taufe entscheidend. Der Konfirmandenunterricht bietet die Möglichkeit, sich mit dem christlichen Glauben auseinander zu setzen. Zusammen mit Freunden in der Konfirmandengruppe dies zu tun, ist bereichernd und wunderschön. Wer das Patenamt übernehmen will, muss in der Regel konfirmiert sein. zum Seitenanfang Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation? Mit der Konfirmation ist das Recht verbunden, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wird jemand als Erwachsener getauft, kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich. zum Seitenanfang Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden? Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Ist das Kind nicht getauft, wird das Kind in der Konfirmandenzeit getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind schon selbst Ja zur Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind jedoch häufig erst am Ende der Konfirmandenzeit getauft und dann mit den Anderen aus der Gruppe konfirmiert. zum Seitenanfang Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden? Ja, die Konfirmation ist möglich. zum Seitenanfang Kostet der Unterricht etwas? Nein, der Unterricht ist grundsätzlich kostenfrei. Manchmal wird ein geringer Beitrag wie 10 oder 20 € für Materialkosten eingesammelt. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten. zum Seitenanfang Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen? Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In Einzelheiten gibt es örtlich oder traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen Sie die Frage am besten mit Ihrem Kind, denn es soll sich in seiner Kleidung an seinem Festtag wohlfühlen können, oder bei einem Elternabend mit dem Pastor oder der Pastorin der Gemeinde. zum Seitenanfang Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen? Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn es erlaubt ist, wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Bedenken Sie, dass die Person, die filmt oder fotografiert, sich weniger auf das eigentliche Geschehen des Gottesdienstes einlassen kann und diesen daher weniger genießen wird. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht meist die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen. zum Seitenanfang Was soll man zur Konfirmation schenken? Traditionell wird zur Konfirmation eine Ausgabe der Bibel oder des Evangelischen Gesangbuches verschenkt. Sinnvoller ist es jedoch, den Mädchen und Jungen eine eigene Bibel und Gesangbuch zu Beginn des Unterrichts zu schenken. Zur Konfirmation hat es sich in den letzten Jahren immer stärker verbreitet, Geld zu schenken, damit die Jugendlichen sich später davon kaufen können, was sie möchten. Schön ist es, wenn Sie sich zu diesem besonderen Tag etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen lassen. zum Seitenanfang Endet das Patenamt mit der Konfirmation? Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist und selbst Ja zum christlichen Glauben gesagt hat. Bei der Taufe hatten die Paten versprochen, ihrem Patenkind auf dem Weg zu diesem eigenen Bekenntnis zu helfen. Es ist aber natürlich schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben! zum Seitenanfang Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich? Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pastorin bzw. Ihrem Pastor. zum Seitenanfang Gibt es Gründe, die Konfirmation zu versagen? Aufgrund der Teilnahme an der Arbeit mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation. Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn •Die Teilnahme am Unterricht und an den Gottesdienst häufig versäumt worden ist •Besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmandinnen und Konfirmanden und den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand über diese Entscheidung beraten. Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde beim Superintendenten und gegen dessen Entscheidung beim Landessuperintendenten einlegen. zum Seitenanfang Ist der Unterricht auch in einem anderen Pfarrbezirk möglich? In der Regel schon. Wenn Sie gute Gründe dafür haben, dass Ihr Kind in einem anderen Pfarrbezirk oder einer anderen Gemeinden zum Unterricht geht, so sprechen Sie bitte mit Ihrem Pastor bzw. Pastorin in der eigenen Gemeinde. zum Seitenanfang