Krankenversicherung Private Versicherungen

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Krankenversicherung Private Versicherungen
 Allgemein gilt: Informiere Dich vor Deinem geplanten Umzug
in die Niederlande immer bei Deiner Versicherungsgesellschaft, ob
diese ihre Leistungen auch im europäischen Ausland erbringt.
Krankenversicherung
 Wenn Du in den Niederlanden wohnst und in Deutschland
studierst, bleibst Du grundsätzlich bei Deiner bisherigen
Krankenkasse versichert (familienversichert oder als Student
versichert). Bitte beachte die Alters- und Hinzuverdienstgrenzen
für die Familien- und die studentische Krankenversicherung.
Bist Du familienversichert, dann ist es wichtig, dass Du Dich nicht
bei Deinem Heimatort abmeldest.
In den Niederlanden bist Du dann nicht sozialversicherungspflichtig.
Du musst allerdings eine sogenannte „niet-AWBZ“-Erklärung bei der
Sociale Verzekeringsbank (SVB) beantragen und das entsprechende
Formular an die SVB zurückschicken.
(www.svb.nl)
Die SVB wird Deine Anfrage beurteilen und eine Erklärung abgeben,
ob Deinem Antrag stattgegeben wurde.
Ausbildungsförderung
(BAföG / studiefinanciering)
 Wenn Du die allgemeinen Voraussetzungen erfüllst, hast Du,
auch wenn Du in den Niederlanden wohnst, Anspruch auf
deutsche Ausbildungsförderung (Bafög).
Du brauchst allerdings eine deutsche Bankverbindung.
Wenn Du keine Ausbildungsförderung aus Deutschland bekommst,
kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung aus den Niederlanden bekommen.
Weitere Infos über die Voraussetzungen erhältst Du unter
www.duo.nl.
Nützliche Tipps und Ansprechpartner
Studium und Arbeit
 Wenn Du neben Deinem Studium noch arbeitest, solltest Du
Folgendes berücksichtigen:
Du studierst und arbeitest in Deutschland
In diesem Falle bist Du in Deutschland steuerpflichtig und nicht in
Deinem Wohnland (in den Niederlanden).
Du studierst in Deutschland und arbeitest in den Niederlanden
In diesem Falle wirst Du steuer- und sozialversicherungspflichtig
in den Niederlanden. Dann kann sich auch die Beurteilung Deines
Lebensmittelpunktes durch den Belastingdienst ändern, was Konsequenzen für Deine Sozialversicherungen (u. a. Krankenversicherung)
und für die Erlaubnis, ein Auto mit einem nicht-niederländischen
Kennzeichen zu fahren, haben kann.
Du studierst in Deutschland und arbeitest sowohl in
Deutschland als in den Niederlanden
In diesem Falle sind Deine deutschen Einkünfte aus unselbstständiger
Arbeit in Deutschland zu versteuern. Für gleichartige Einkünfte aus
den Niederlanden bist Du steuerpflichtig in den Niederlanden.
Die Frage, in welchem Land Du in dieser Situation sozialversicherungspflichtig bist, ist abhängig von der Beurteilung der Sociale
Verzekeringsbank (SVB) Deines Wohnlandes Niederlande.
Damit Du auch Leistungen in den Niederlanden erhalten kannst,
ist es sinnvoll, Dich zusätzlich beitragsfrei bei einer niederländischen
Krankenkasse einzuschreiben.
Hierzu benötigst Du das Formular S1, das Du bei Deiner Heimatkrankenkasse bekommst. Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse,
wer der jeweilige Kooperationspartner in den Niederlanden ist.
Wenn öffentliche Gelder
beantragt werden sollen,
muss man ein
„EU registratiesticker“
haben.
Semesterticket
Wenn Du in Aachen studierst und in Heerlen, Kerkrade oder Landgraaf wohnst, kannst Du über die Stadsregio Parkstad Limburg ein
kostenloses Studententicket Parkstad Limburg erhalten, womit
Du sowohl nach Aachen als innerhalb bestimmter Tarifzonen in den
jeweiligen Kommunen fahren kannst. Ansprechpartner:
Stadsregio Parkstad Limburg
Paul Alzer
[email protected]
Tel. +31 (0) 45-5700171
In Vaals gilt das normale Semesterticket nur für die Aseag-Linien.
Notrufnummer
In Notfällen rufst Du Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen in den
Niederlanden unter der Telefonnummer 1 1 2 an.
In allen übrigen Fällen kannst Du die Polizei in NL unter der
Nummer 0900-8844 erreichen.
Wohnangebot
Weitere Informationen erhältst Du auf folgender Website:
www.extraraum-aachen.de
Speziell für Vaals: www.wohnenundlebeninvaals.de
Grenzinfopunkt Aachen-Eurode
Für weitere Fragen und Beratungen wende Dich an folgende
Adresse:
www.grenzinfopunkt.eu oder www.grensinfopunt.eu
Tel. +49 (0) 241 568610
Tel. +49 (0) 2406 987 9292
Tel. +31 (0) 45 545 6178.
Studieren in Aachen
Wohnen in
den Niederlanden
Herausgeber: Grenzinfopunkt Aachen-Eurode
Zweckverband Region Aachen / Johannes-Paul-II.-Str. 1 / 52062 Aachen
Tel. +49 (0)241 56861-0 / Mail: [email protected]
Mit Unterstützung von Charlemagne grensregio-grenzregion und Extraraum Aachen
Auflage 2014 (überarbeitet Okt. 2014) – Verantwortliche Redaktion: Luise Clemens, Artur Hansen, Peter Reinders
Rechtlicher Hinweis: Alle Informationen und Erklärungen dieser Broschüre sind unverbindlich. Der Grenzinfopunkt
Aachen-Eurode/Zweckverband Region Aachen übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine
Gewähr. Aus den Inhalten der Broschüre ergeben sich keine Rechtsansprüche. Fehler im Inhalt werden bei Kenntnis
darüber unverzüglich korrigiert. Die Inhalte der Broschüre können durch zeitverzögerte Aktualisierung nicht
permanent aktuell sein. Bitte fragen Sie daher unsere Berater zu dem aktuellen Stand und Details. Links auf andere
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Urheberrechte und sonstige Sonderschutzrechte: Der Inhalt dieser Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Es
darf eine Kopie der Informationen für den nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gefertigt
werden. Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Grenzinfopunkt
Aachen-Eurode/Zweckverband Region Aachen vervielfältigt, kopiert, geändert, veröffentlicht, versendet, übertragen
oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene
Warenzeichen oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu Schadensersatzansprüchen und
Unterlassungsansprüchen führen.
Auflage 2014 / 2
Private Versicherungen
(z.B. Haftpflicht, Hausrat, etc.)
Anmeldung beim
niederländischen IND (immigratie- en naturalisatiedienst)
www.grenzinfopunkt.eu
www.grensinfopunt.eu
 Seit dem 6 Januar 2014 benötigen Bürger der EU- und EERMitgliedsstaaten sowie der Schweiz keine Aufenthaltsgenehmigung mehr, um in den Niederlanden zu wohnen.
Der Reisepass oder Personalausweis des jeweiligen Heimatlandes
sind ausreichend als Nachweis, um rechtmäßig in den Niederlanden
zu leben und/oder zu arbeiten
Wenn Du Drittstaatler (nicht-EU, nicht-EWR, nicht-Schweiz) bist,
solltest Du den Grenzinfopunkt Aachen/Eurode (www.grenzinfopunkt.eu) kontaktieren, um zu erfahren, ob und unter welchen
Umständen Du in den Niederlanden wohnen kannst.
Du willst zum nächsten Semester Dein
Studium in Aachen beginnen, aber
hast noch keine Wohnung in Aachen
gefunden?
Dann lohnt sich ein Blick über die
niederländische Grenze!
Dort könntest Du mehr Glück haben, eine Wohnung zu finden.
Einige Wohnungen sind bestimmt auch WG-tauglich.
In diesem Flyer bekommst Du nützliche Informationen für den Fall,
dass Du in Aachen studierst und in eine grenznahe niederländische
Gemeinde ziehst, z.B. Heerlen, Kerkrade, Landgraaf oder Vaals.
Hier werden Deine Unterlagen geprüft und Du bekommst eine
BSN-Nummer (Bürgerservicenummer) zugeteilt.
Wenn Du eine Wohnung in den Niederlanden suchen möchtest,
solltest Du Dich im Voraus über folgende Punkte informieren:
• Einschreibung bei einer niederländischen Gemeinde
• Kontaktaufnahme zum niederländischen Finanzamt und zum Zoll / Auto fahren
•Krankenversicherung
•Privatversicherungen
•Ausbildungsförderung
• Studium und Arbeit
Einschreibung bei einer
niederländischen Gemeinde
 Wenn Du länger als 3 Monate in den Niederlanden wohnen
möchtest, bist Du verpflichtet, Dich innerhalb von 5 Tagen bei der
Gemeinde anzumelden (Einwohnermeldeamt / gemeentelijke basisadministratie).
Folgende Unterlagen bringst Du bei der Anmeldung bitte mit:
• einen gültigen Personalausweis oder Pass,
• einen gültigen Studentenausweis,
• einen Mietvertrag oder eine Absichtserklärung über den
Abschluss eines Mietvertrages, die durch den Vermieter
unterzeichnet wurde,
• eine internationale Geburtsurkunde, die nicht älter als
6 Monate ist,
• einen Auszug aus dem Einwohnermeldeamtsregister mit
Familienstand, ggf. eine Heiratsurkunde (sinnvoll)
Auch kannst du den IND von einem niederländischen Telefonanschluss unter der Nummer 088 043 04 30 erreichen. Aus dem
Ausland wählst Du bitte +31 88 043 04 30 (www.ind.nl).
Kontaktaufnahme mit dem
niederländischen Finanzamt und Zoll (Belastingdienst /Douane)
Auto fahren
 Wenn Du Dich bei der Gemeinde angemeldet hast, kann die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) einen Vermerk in ihrem
System aufnehmen, dass Du als Student an einer Aachener Hochschule immatrikuliert bist und in den Niederlanden wohnst, aber
dort nicht arbeitest. Du solltest einen Brief an den Belastingdienst
schreiben (siehe Kontaktdaten unten). Füge eine Kopie der Immatrikulation einer Aachener Hochschule bei.
Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, ist es kein
Problem, wenn Du in den Niederlanden mit einem Auto, das kein
niederländisches Kennzeichen hat, fährst.
Sobald sich Deine Situation verändert (z.B. wenn Du in den Niederlanden arbeiten gehst oder Deine familiäre Situation sich ändert,
sodass dies steuerliche Auswirkungen hat), musst Du Kontakt mit
dem Belastingdienst aufnehmen und Deinen Lebensmittelpunkt neu
beurteilen lassen. Dies kann auch Auswirkungen auf das Fahren
eines Autos mit einem nicht-niederländischen Kennzeichen haben.
Unter besonderen Voraussetzungen kannst Du einen niederländischen Mietzuschuss (huurtoeslag) beantragen. Die Anerkennung
ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen.
Weitere Informationen erhältst Du beim Belastingdienst
(www.toeslagen.nl).
Kontakt
Belastingdienst/ kantoor Buitenland
Afdeling Klantenregistratie / Postbus 2865
6401 DJ Heerlen (Niederlande)
Tel. +31 (0) 555 385 385
„In den Niederlanden zu leben ist viel unkomplizierter
als man denkt – keine Berge an Papierkram, keine
Änderungen bei Krankenkasse oder dem Bafög.
Die Niederländer sind alle sehr freundlich und hilfsbereit.
Und das Beste: Die Uni ist nur ein Katzensprung
entfernt und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln super
zu erreichen.“
Dunja Storch, studiert in Aachen
und in den Niederlanden