amts blatt - Weimarer Land

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amts blatt - Weimarer Land
AMTS
Ausgabe
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009
28. 03. 2
BLATT
KREIS
15. Jahrgang
WEIMARER LAND
31. Januar 2009
Startschuss für den APOLDA EUROPEAN DESIGN
AWARD 2011 gegeben
Veranstalter unterzeichneten Rahmenvereinbarung in Anwesenheit des
Thüringer Wirtschaftsminister
Nummer 01/09
Sie haben sie nicht mehr alle
In den nächsten Tagen wird ein neues
Museum eröffnet.
Der Sportwagenbauer Porsche lässt sich
dieses neue Museum über 100 Mio. €
kosten, zur Ausstellung von Autos.
Das futuristische Bauwerk wird als ein
Koloss von rund 50.000 t beschrieben, der
nur auf drei Stahlbetonsockeln schwebt.
Superlative und Beweihräucherung, als
wäre im letzten Jahr nichts geschehen, was
uns alle nachdenklich machen müsste.
Es kann ja nicht genug kosten.
Porsche besitzt seit einem Monat mehr als
50 % am Volkswagenkonzern.
Startschuss für den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011: Jürgen Krämer, Vorsitzender der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda e.V., Rüdiger Eisenbrand, Bürgermeister Stadt Apolda, Schirmherr Jürgen
Reinholz, Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Hans-Helmut Münchberg, Landrat Kreis
Weimarer Land (v. l. n. r.)
Seit nunmehr 15 Jahren wird in Apolda einer
der höchstdotierten Modepreise in Europa
ausgeschrieben – der APOLDA EUROPEAN
DESIGN AWARD.
„15 Jahre APOLDA EUROPEAN DESIGN
AWARD das ist ein unschätzbares Marketing
für Apolda, für das Weimarer Land. Hieraus
profitiert nicht nur die Strickindustrie, sondern
die gesamte Wirtschaft der Region.“ so Jürgen
Krämer, Vorsitzender der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda e.V., zur Unterzeichnung der
Rahmenvereinbarung des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011 am 22. Januar
in Apolda.
Mit der Unterzeichnung gaben die Stadt
Apolda, der Kreis Weimarer Land und die Wirtschaftsförder-Vereinigung ein klares Zeichen
für die Weiterführung und Zukunft des Projektes. Ein besonderer Dank der Veranstalter gilt
den Mitgliedern des Kreistages und des
Apoldaer Stadtrates, die mit ihren Beschlüssen
die Weichen für die siebente Auflage des mit
25.000 Euro dotierten Modepreises gestellt
haben.
Im Rahmen des APOLDA EUROPEAN DESIGN
AWARD 2011 werden unterschiedlichste Veranstaltungen in Apolda durchgeführt. Dazu
gehören zwei Strickworkshops in den Jahren
2009 und 2010 mit deutschen Hochschulen,
drei Modenächte 2009, 2010, 2011, die Ausschreibung des APOLDA EUROPEAN DESIGN
AWARD 2011, die Apolda Designer-Exchange,
die Präsentation einer spektakulären Kunstausstellung im Kunsthaus Apolda Avantgarde, die
in Bezug zu Mode und Design steht, sowie die
Preisverleihung im April 2011.
Neben der finanziellen Unterstützung durch
das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und der Sparkasse Mittelthüringen unterstützen große Unternehmen
wie St. Emile, Hugo Boss, Betty Barclay, s.Oliver, Allude und Akris den Wettbewerb.
Unter dem Motto „Aus der Region für die Region“ haben erfreulicherweise auch wieder die
regionalen Firmen Vereinsbrauerei Apolda,
strickchic GmbH Apolda, Autohaus Fischer
Apolda, Energieversorgung Apolda GmbH und
Hotel am Schloß Apolda, ihr Sponsoring zugesagt.
Ein erstes Highlight wird im März der 11. Strickworkshop in Apolda sein. Hier arbeiten vom
23. 03. bis 27. 03. 2009 wieder 14 Kunststudierende in regionalen Strickbetrieben und fertigen aus ihren mitgebrachten Ideen und Entwürfen kleine Kollektionen an, die dann zur
Modenacht im Juli auf dem Apoldaer Marktplatz gezeigt werden.
Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
Telefon: 0 36 44/54 00 (Zentrale)
Fax: 0 36 44/54 08 50
Öffnungszeiten der Ämter des Landratsamtes:
Mo: 09.00 – 12.00 Uhr
Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Do: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Überheblichkeit von überschätzten und
überbezahlten Managern haben die Weltwirtschaft in eine Krise gerissen, die auch
an den Autobauern nicht vorbeigeht.
Volkswagenarbeiter müssen wie viele andere in der Autoindustrie bereits kurzarbeiten.
Dafür schwärmt der Kommunikationschef
von Porsche davon, dass dieses Museum
ein „gutes Gegengewicht dagegen sei,
wenn alle derzeit schwarz und schwarz
malen“.
Ein solches Ende von früherer sprichwörtlicher schwäbischer Bescheidenheit, dieser
Hang zu Großmannssucht in Zeiten, in
denen sich viele Menschen Sorgen um die
Wirtschaft, um Arbeitsplätze und die Zukunft machen, und in Zeiten, in denen zu
Recht persönliche Machtfantasien, Geltungsdrang und mangelnde Bodenständigkeit als Ursachen einer weltweiten Misere
erkannt werden, da kann man nur mit Asterix sagen: Die spinnen, die haben sie nicht
mehr alle.
Übrigens, obwohl die Autos im Museum
auch bewegt werden sollen, soll der Fußboden „aus strahlendem Weiß“ sein, dem Reifen, Öl und Schmierstoffe „nichts anhaben
können“.
Das sind die Momente, in denen Größenwahn einem den Atem verschlägt. Ein jämmerlich schlechtes Beispiel, in Zeiten, in
denen man sich auf Tugenden wie Bescheidenheit und Augenmaß zurückbesinnen
müsste.
(Ausnahmsweise mit einem bisschen Zorn
beim Schreiben)
Ihr
Landrat
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle:
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
08.30 – 11.30 Uhr
08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
08.30 – 11.00 Uhr (außer Führerscheinstelle)
08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
08.30 – 11.00 Uhr
1. Samstag im Monat 09.00 – 11.30 Uhr
Seite 2
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
S PLITTER
Termine
16. APOLDAER
OLDTIMER
SCHLOSSTREFFEN
5. – 7. Juni 2009
„Auf Feiningers Spuren“
Anmeldung unter:
02. 02. 09
03. 02. 09
10. 02. 09
12. 02. 09
18. 02. 09
02. 03. 09
03. 03. 09
04. 03. 09
05. 03. 09
09. 03. 09
10. 03. 09
11. 03. 09
18. 03. 09
Kreisausschuss
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Finanzausschuss
Kreistag
Bau- und Vergabeausschuss
Jugendhilfeausschuss
Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Änderungen vorbehalten
Stadt Apolda, Abt. Kultur
Unterm Schloss 3
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/650 423
Fax: 0 36 44/650 429
www.apolda.de
XXIII. Apoldaer Faschingsumzug
wieder Highlight der Narrenzeit
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Am Samstag, dem 21. Februar 2009 zieht es
das „närrische“ Volk aus Apolda und Umgebung wieder auf die Straßen unserer Stadt.
Pünktlich um 13.00 Uhr wird sich der närrische Faschingsumzug in Bewegung setzen.
Er startet an der Freitreppe, führt durch die
Bahnhofstraße, die Bachstraße, den Heidenberg und endet auf dem Marktplatz.
Viele der älteren Einwohner in Apolda und
unseren Nachbarstädten wissen sicher noch,
dass Apolda in den 50er und 60er Jahren eine
„Faschingshochburg“ in Mitteldeutschland war.
Seit 1986 wird in Apolda wieder jährlich der
Faschingsumzug durchgeführt. Er hat seitdem
ständig an Größe und Attraktivität zugenommen. Der diesjährige Umzug wird gestaltet von
15 Faschingsvereinen.
Für die Durchführung und Koordinierung dieser Veranstaltung ist seit Jahren der FaschingsRegionalverein-Apolda e.V. (FRA) verantwortlich. Selbstverständlich nehmen auch sehr
viele Sport-, Heimat- und Kirmesvereine am
Umzug teil.
Eine große Unterstützung erhält der FRA jedes
Jahr durch den Landrat des Kreises Weimarer
Land und den Bürgermeister der Stadt Apolda.
Beide haben ihre Teilnahme auch für dieses
Jahr zugesagt.
Auch die Vereinsbrauerei Apolda und die Sparkasse Mittelthüringen – seit Jahren Hauptsponsoren – bringen sich aktiv mit eigenem Prunkwagen in den Umzug ein.
Fest steht: Auch in diesem Jahr soll der Umzug
wieder Höhepunkt der Faschingssaison 2008/
2009 werden.
Das Motto für den Faschingsumzug lautet:
„Beste Wahl – is’ Karnewahl!!“
Apolle – Hinein !!
Faschings-Regionalverein-Apolda
Info.:
Klaus-Dieter Weilepp
Tel.: 0 36 44/56 23 38
E-Mail: [email protected]
60 Jahre – und kein bisschen leise
Landrat Hans-Helmut Münchberg feierte am 19. Dezember 2008 seinen 60. Geburtstag – und alle kamen. Zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft
und Gesellschaft reihten sich in Kapellendorf in die Gratulantenschar ein und überbrachten ihre persönlichen Glückwünsche. Fröhliche Gäste, gute
Gespräche, schmackhaftes Essen, herrliches Ambiente – es war ein rundherum gelungenes Fest. Vielen Dank.
Ein wunderbares Geschenk machte TLZ-Redakteurin Sibylle Göbel – sie überreichte die Originaldruckplatte der TLZ-Lokalseite vom 19. 12. 2008.
Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand schenkte eine
historische Aufnahme von Münchbergs Geburtsstadt Apolda.
Matthias Schwarzer und Michael Krügel vom Mittelstandsverband Apolda e.V. zählten ebenfalls zu
den vielen Gratulanten.
Auch Sozialministerin Christine Lieberknecht ließ
es sich nicht nehmen, dem Jubilar persönlich ihre
Glückwünsche zu überbringen.
Musia Heike Bus und Micky Remann fanden ebenfalls den Weg ins Kabarett „Fettnäpfchen“, um
Hans-Helmut Münchberg zu gratulieren.
Auch Sparkassenchef Dieter Bauhaus reihte sich
trotz eng geplantem Terminkalender in die nicht
enden wollende Gratulantenschar ein.
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Seite 3
Beschlüsse
Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 24. 11. 2008
zierung“ 2008 – 2013 für das Jahr 2009.
Beschluss-Nr.: 09/2008
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die von
der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste zum
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinan-
Beschluss-Nr.: 10/2008
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der schulbezogenen Jugendarbeit im Jahr
2009 auf der Grundlage der von der Verwal-
***
tung vorgelegten Liste. Die Förderung erfolgt
vorbehaltlich der Bereitstellung der diesbezüglichen Landesmittel.
gez. Mike Mohring,
Ausschussvorsitzender
Satzung
Haushaltssatzung
des Kreises Weimarer Land für
das Haushaltsjahr 2009
Gemäß § 55 in Verbindung mit § 114 ThürKO sowie ThürGemHV § 2
erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
wird hiermit festgesetzt; er schließt
§6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. 01. 2009 in Kraft.
Apolda, 23. 12. 2008
gez. Münchberg,
Landrat
KS
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit
93.163.190 €
II. Beschluss und Genehmigungsvermerk
und im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit
16.515.070 €
1. Mit Beschluss vom 27. 11. 2008 Nr. 330-XXXIX/2008 hat der Kreistag
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
werden auf 1.359.750 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.098.690 € festgesetzt.
2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom
22. 12. 2008 Az: 240.3-1512.20-001/09-AP
– den in § 2 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
1.359.750 €,
– den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.098.690 €,
§4
Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesoll von 18.919.870 € und
einem Umlagesatz von 31,495 v. H. festgesetzt.
– die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von 18.919.870 € und einem
Umlagesatz von 31,495 v. H.,
Die Schulumlage wird mit einem Umlagesoll von 3.302.190 € und
einem Umlagesatz von 7,526 v. H. festgesetzt.
– die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Schulumlage für das
Haushaltsjahr 2009 mit einem Umlagesoll von 3.302.190 € und den
daraus resultierenden Schulumlagesatz von 7,526 v. H.
Für rückständige Beträge (bei der Kreis- und Schulumlage) werden von
den säumigen Städten und Gemeinden Zinsen in Höhe von 0,5 v. H. für
jeden angefangenen Monat erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
Für das Seniorenheim Tannroda können Kassenkredite in Höhe von
276.000 € zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan in Anspruch genommen werden.
rechtsaufsichtlich genehmigt.
III. Auslegungshinweis
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02. 02. 2009 bis 20. 02. 2009 in
der Finanzverwaltung des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße
28, 99510 Apolda, Zimmer 162 und 164 öffentlich aus und kann
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung
Die Firma enXco GmbH, Schauenburger
Straße 24, 25421 Pinneberg hat einen Antrag
auf Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur
Neugenehmigung von 2 Windkraftanlagen
(Anlage nach Ziffer 1.6 Spalte 2 des Anhangs
zur 4. BImSchV) und zum Betrieb der genehmigten Anlage am Standort Eckolstädt auf dem
Grundstück in 99510 Eckolstädt, Gemarkung
Eckolstädt, Flur 1, Flurstücke 571/4 und 574/7
gestellt.
Das beantragte Vorhaben umfasst:
– Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen, Typ REpower MM 82, 2,0 MW Leistung,
Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 82 m –
Bei der Neugenehmigung handelt es sich um 2
Windkraftanlagen i. V. mit den bereits vorhan-
denen Windkraftanlagen, die in der Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 in der
Bekanntmachung der Änderung vom
23. 10. 2007 (BGBl. I S. 2470) unter der Nummer 1.6.2 Spalte 2 genannt sind.
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige
Behörde fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das
Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben:
Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum
UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben – Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen – keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen verbunden sind und
somit keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig
anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer
Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG)
vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006
S. 513 ff) im Landratsamt Weimarer Land,
Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2
zugänglich.
Apolda, den 14. 01. 2009
Landratsamt Weimarer Land
gez. Exner,
Amtsleiter Umweltamt
Seite 4
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Die Agrargenossenschaft Rannstedt e.G., Dorfstraße 41 in 99518 Rannstedt, hat einen Antrag
auf Erteilung der Genehmigung nach BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Neugenehmigung ihrer bestehenden nicht genehmigungsbedürftigen Rinderanlage (Anlage
nach Ziffer 7.1 e), f) Spalte 2 des Anhangs zur
4. BImSchV) und zum Betrieb der genehmigten
Anlage am Standort Gebstedt auf dem Grundstück in 99510 Gebstedt, Gemarkung Gebstedt, Flur 2, Flurstücke 260/2, 261/2, 262/2,
263/2, 265/1, 265/2, 267/1, 267/2, 268, 621
und 622 gestellt.
– Abriss des bestehenden Melkhauses und
Errichtung eines Kälberdorfes
– Verkleinerung der Dunglage
– Errichtung einer Horizontalsiloanlage nördlich des neuen Stallkomplexes
– Erhöhung der Tierplatzkapazität der Gesamtanlage von 524 Tierplätze auf 640 Tierplätze
Bei der Neugenehmigung der Anlage handelt
es sich um eine Tierhaltungsanlage, die in
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990
in der Bekanntmachung der Änderung vom
23. 10. 2007 (BGBl. I S. 2470) unter der Nummer 7.11.3 Spalte 2 genannt ist.
Das beantragte Vorhaben umfasst:
– Errichtung und Betrieb eines Milchviehstalles (400 Tierplätze)
– Errichtung und Betrieb eines Melkhauses mit
Melkkarussell
– Errichtung und Betrieb eines Güllebehälters
mit Abfüllplatz (6.006 m 3 Güllelagervolumen)
– Abriss des vorhandenen Rinderstalls 1 und
Errichtung einer Horizontalsiloanlage an der
gleichen Stelle
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige
Behörde fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das
Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Bekanntmachung
– Errichtung von zusätzlichen Verkehrsflächen
im Anlagengelände
– Teilabriss des Kompaktstalles
– Erhöhung der Tierplatzkapazität der Gesamtanlage von 2.400 auf 2.733
Die Erzeuger-Genossenschaft Neumark e.G.,
Vor dem Obertore 160 in 99439 Neumark , hat
einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung ihrer bestehenden Rinderanlage (Anlage nach Ziffer 7.1 e)
Spalte 2 i. V. m. Ziffer 9.36 Spalte 2 und 1.4 b)
aa) Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV) und
zum Betrieb der geänderten Anlage am Standort Berlstedt auf dem Grundstück in 99439
Berlstedt, Gemarkung Berlstedt, Flur 7, Flurstück 579/3, 580/4, 582/4, 596/1, 603, 605/1,
606, 607/1, 608/1, 608/2, 630/2, 630/6, 630/7
und 1021 gestellt.
Das beantragte Vorhaben umfasst:
– Errichtung und Betrieb zwei Liegeboxenlaufställen für die Milchviehhaltung (652 Tierplätze und 678 Tierplätze)
– Errichtung und Betrieb eines Reprostalles
(233 Tierplätze)
– Errichtung und Betrieb eines neuen Melkhauses mit moderner Melktechnik
Bekanntmachung
Die Firma Schmack Energie Holding GmbH
Schwandorf beabsichtigt am Standort 99444
Blankenhain, „Am Amselberg“, Gemarkung
Niedersynderstedt, Flur 5, Flurstück-Nr.
219/60, 219/57, 219/69 und 219/70, auf ihrem
Betriebsgelände die Errichtung und den Betrieb
einer Anlage, die der Lagerung von brennbaren
Gasen in Behältern dient (Flüssiggas-Verbrauchslager für eine Verbrauchseinrichtung,
Anlage nach Ziffer 9.1 Spalte 2 b des Anhanges
zur 4. BImSchV) mit einem unterirdischen
Lagerbehälter, dessen Lagerkapazität maximal
28,6 Tonnen beträgt.
Die Flüssiggas-Lageranlage soll im Wesentlichen aus folgenden Komponenten bestehen:
– 1 vollständig mit Erde gedeckter FlüssiggasLagerbehälter (unterirdischer Einbau) mit
62.000 Liter Nenninhalt, maximal 28,6 t
Lagermenge,
– 1 Druckerhöhungsanlage (Tauchpumpe),
– 1 Gasbefüllungsanlage (Tankwagenstation
zur Befüllung des Lagerbehälters),
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung
des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG wird unter
Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2
zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplan-
Bei der wesentlich zu ändernden Anlage handelt es sich um eine Tierhaltungsanlage, die in
der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar
1990 in der Bekanntmachung der Änderung
vom 23. 10. 2007 (BGBl. I S. 2470) unter der
Nummer 7.5.1 Spalte 2 genannt ist.
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige
Behörde fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das
Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben:
Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum
UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vor– 1 Gasentnahmeanlage,
– Messeinrichtungen (MSR) und Schaltschrank.
Die zu errichtende Anlage ist in der Anlage 1
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 in der
Fassung der Bekanntmachung der Neufassung
vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) unter der
Nr. 9.1.4 Spalte 2 genannt. Deshalb wurde
eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG durchgeführt.
Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige
Behörde durch eine überschlägige Prüfung fest,
ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit
bekanntgegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung
des Einzelfalles, unter Berücksichtigung der
Kriterien der Anlage 2 zum UVPG, wird gemäß
§ 3c Satz 2 UVPG festgestellt, dass durch die
ten Vorhaben – Errichtung und Betrieb eines
neuen Rinderstalls, eines Güllebehälters, eines
neuen Melkhauses und einer Horizontalsiloanlage sowie die Erhöhung der Tierplatzkapazität
der Gesamtanlage – keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind
und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig
anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer
Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG)
vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006
S. 513 ff) im Landratsamt Weimarer Land,
Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2
zugänglich.
Apolda, den 14. 01. 2009
Landratsamt Weimarer Land
gez. Exner,
Amtsleiter Umweltamt
haben – Errichtung und Betrieb zwei neuer
Rinderställe für die Milchviehhaltung, eines
Reprostalles, eines neuen Melkhauses sowie
die Erhöhung der Tierplatzkapazität der Gesamtanlage – keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen verbunden sind und
somit keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig
anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer
Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG)
vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006
S. 513 ff) im Landratsamt Weimarer Land,
Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2
zugänglich.
Apolda, den 14. 01. 2009
Landratsamt Weimarer Land
Exner
Amtsleiter Umweltamt
geplante Errichtung und den Betrieb des Flüssiggas-Verbrauchslagers auf dem vorgesehenen
Standort keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit auch
keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht
selbständig anfechtbar ist.
Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer
Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513) im Landratsamt
Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Lessingstraße 48, 99510
Apolda, zugänglich.
Apolda, den 14. Januar 2009
Landratsamt Weimarer Land
Exner
Amtsleiter Umweltamt
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Seite 5
Amtliche Wahlbekanntmachung
Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kiliansroda;
Festsetzung des Wahltermins
festgesetzt.
Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land bekannt:
Apolda, 16. Januar 2009
Für die Neuwahl des/der Bürgermeisters/-in in der Gemeinde
Kiliansroda wurde durch das Landratsamt Weimarer Land als
Wahltermin:
gez. Münchberg,
Landrat
Bekanntmachung
für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürger) zur Wahl zum 7. Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Am 07. Juni 2009 findet die Wahl der
Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie
aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union besitzen,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der
Bundesrepublik Deutschland oder in
den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eine Wohnung
innehaben oder sich mindestens seit
dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten
(auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den
genannten Gebieten angerechnet),
4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der
Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven
Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt
nur auf Antrag. Der Antrag ist auf
einem Formblatt zu stellen; er soll
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises
193 Erfurt – Weimar – Weimarer Land II für die Wahl zum
17. Deutschen Bundestag am
27. September 2009
Gemäß § 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) rufe ich hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen auf:
1. Wahlvorschlagsrecht
Kreiswahlvorschläge können gemäß § 18
Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) von Parteien und von Wahlberechtigten (andere
Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden.
Sonntag, der 29. März 2009
bald nach dieser Bekanntmachung
abgesandt werden.
Einem Antrag, der erst nach dem
21. Tag vor der Wahl
17. Mai 2009
bei der zuständigen Gemeindebehörde
eingeht, kann nicht mehr entsprochen
werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages
bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer
späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
worden, so ist ein erneuter Antrag nicht
erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann
von Amts wegen, sofern die sonstigen
wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum
oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl
gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt
zu werden. Dieser Antrag gilt für alle
künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis
1994) in ein Wählerverzeichnis in der
Bundesrepublik Deutschland eingetragen
worden, müssen Sie für eine Teilnahme
an der Wahl einen erneuten Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Parteien, die im Deutschen Bundestag
oder einem Landtag seit deren letzter
Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens
fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche
einen Wahlvorschlag nur einreichen,
wenn sie spätestens am 29. Juni 2009
dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an
der Wahl schriftlich angezeigt haben und
der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige
muss den Namen der Partei enthalten.
Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind der
Anzeige beizufügen. Die Anzeige muss
Nach einem Wegzug in das Ausland und
erneutem Zuzug in die Bundesrepublik
Deutschland ist ein erneuter Antrag auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis
erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie
informierende Merkblätter können bei
den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist
u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der
Europäischen Union (einschließlich
beigetretener Staaten), dem Sie
angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides
statt abzugeben über das Vorliegen der
o. g. Voraussetzungen für die aktive oder
passive Wahlteilnahme.
Apolda, 31. 01. 2009
gez. Schneider,
Kreiswahlleiter
von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich
und handschriftlich unterzeichnet sein.
Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so
tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes.
Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur
einen Kreiswahlvorschlag mit einem
Bewerber einreichen. Jeder Bewerber
kann nur in einem Wahlkreis und hier nur
in einem Kreiswahlvorschlag benannt
werden.
Fortsetzung auf Seite 6
Seite 6
Fortsetzung von Seite 5
2. Einreichen von Kreiswahlvorschlägen
Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 23. Juli 2009
bis 18.00 Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen. Sie sollen nach dem
Muster der Anlage 13 zur Bundeswahlordnung eingereicht werden und müssen
enthalten:
a) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder
Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und
Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers,
b) den Namen der einreichenden Partei
und, sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG)
deren Kennwort.
Ferner sollen Namen und Anschriften der
Vertrauensperson und ihres Stellvertreters
angegeben sein.
Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen
von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei,
darunter dem Vorsitzenden oder seinem
Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im
Land keinen Landesverband oder keine
einheitliche Landesorganisation, so ist der
Kreiswahlvorschlag von den Vorständen
der nächstniedrigen Gebietsverbände, in
deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu
unterzeichnen. Kreiswahlvorschläge von
Parteien, die im Deutschen Bundestag
oder einem Landtag seit deren letzter
Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens
fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich
und handschriftlich unterzeichnet sein.
Andere Kreiswahlvorschläge müssen
ebenfalls von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich
und handschriftlich unterzeichnet sein,
wobei die ersten drei Unterzeichner des
Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf
dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten
haben.
Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet
sein, so sind die Unterschriften, sofern sie
nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu
leisten sind, auf amtlichen Formblättern,
die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung
kostenfrei geliefert werden, zu erbringen.
Bei der Anforderung sind Familienname,
Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung)
des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des
Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwenden, auch diese,
bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer
Mitglieder- oder einer besonderen oder
allgemeinen Vertreterversammlung nach
§ 21 des Bundeswahlgesetzes zu bestätigen.
Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die
Erklärung auf dem Formblatt persönlich
und handschriftlich unterzeichnen; neben
der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift
(Hauptwohnung) des Unterzeichners
sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.
Für jeden Unterzeichner ist auf dem
Formblatt (Anlage 14 BWO) oder gesondert (noch Anlage 14 BWO) eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der
der Unterzeichner im Wählerverzeichnis
einzutragen ist, beizufügen, dass er im
Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem
Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte
Wahlrechtsbescheinigungen sind vom
Träger des Wahlvorschlages bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den
Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht
nachgereicht werden.
3. Anlagen zum Kreiswahlvorschlag
Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:
a) Die Erklärung des vorgeschlagenen
Bewerbers nach dem Muster der Anlage
15, dass er seiner Aufstellung zustimmt
und für keinen anderen Wahlkreis seine
Zustimmung zur Benennung als Bewerber
gegeben hat,
b) die Bescheinigung der zuständigen
Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist,
c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien
eine Ausfertigung der Niederschrift über
die Beschlussfassung der Mitglieder- oder
Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach
§ 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt,
d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens 200 Unterstützungsunterschriften
nebst Bescheinigungen des Wahlrechts
der Unterzeichner.
Danach wird der Wahlkreis 193 durch
das Gebiet der Kreisfreien Städte Erfurt
und Weimar, die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal (= Gemeinden Bechstedtstraß, Daasdorf a.
Berge, Hopfgarten, Isseroda, Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Nohra,
Ottstedt a. Berge, Troistedt, Utzberg) vom
Landkreis Weimarer Land und der zu Bad
Berka gehörenden ehemaligen Gemeinde
Gutendorf beschrieben und erhält den
Namen Erfurt – Weimar – Weimarer Land
II.
5. Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Bundestagswahl 2009 sind
das Bundeswahlgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Juli 1993
(BGBl. I, S. 1288, 1594), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.
März 2008 (BGBl. I S. 394), die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I, S.
1376) zuletzt geändert durch Artikel 1 der
zweiten Verordnung zur Änderung der
Bundeswahlordnung vom 3. Dezember
2008 (BGBl. I, S. 2378) und die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten
bei Wahlen zum Deutschen Bundestag
und der Abgeordneten des Europäischen
Parlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung – BWahlGV) vom 3. September
1975 (BGBl. I, S. 2459), zuletzt geändert
durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.
April 1999 (BGBl. I, S. 749).
6. Anschrift des Kreiswahlleiters
Die Anschrift des Kreiswahlleiters des
Bundestagswahlkreises 193
Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
lautet:
Postanschrift:
Der Kreiswahlleiter
99111 Erfurt
Sitz des Kreiswahlleiters:
Stadtverwaltung Erfurt
Hauptamt
Statistik und Wahlen
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
Telefonnummer: 03 61 6 55-14 90
Telefaxnummer: 03 61 6 55-14 99
E-Mail: [email protected]
4. Wahlgebiet
Erfurt, 23. 01. 2009
Die Einteilung der Bundestagswahlkreise
wurde im Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom
17. März 2008 (BGBl. I, S. 316) geändert
und neu bekanntgemacht.
Rainer Schönheit
Kreiswahlleiter
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Seite 7
ÖFFENTLICHER TEIL
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert …
Informationen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Im Jahr 2008 wurden im Kreis Weimarer Land
ca. 13.000 Rinder, 13.000 Schafe und 1.000
Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit
geimpft.
Bis auf wenige Ausnahmen sind damit alle Tierhalter ihrer Verpflichtung, ihre Tiere impfen zu
lassen, nachgekommen und haben damit dazu
beigetragen, die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit zu stoppen.
Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten
recht herzlich bedanken.
Auch in diesem Jahr müssen wieder alle Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden.
Die Impfung hat im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 15. Mai 2009 zu erfolgen.
Verantwortlich für die ordnungsgemäße
Durchführung dieser Impfung ist der Tierhalter
persönlich. Bitte setzen Sie sich betreffs der
Impfung ihrer Tiere rechtzeitig mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung.
Die Kosten für den Impfstoff trägt die Thüringer
Tierseuchenkasse.
Die Kosten für die Verabreichung des Impfstoffes trägt im Gegensatz zum vergangenen Jahr
in diesem Jahr der Tierhalter.
Es ist zu beachten, dass wenn unmittelbar nach
der Impfung bei Tieren lebensbedrohliche
Schäden auftreten oder Tiere verenden, dieses
unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen ist. Nur nach
einer sofortigen Meldung kann geprüft werden,
ob eine Entschädigung der betroffenen Tiere
möglich ist.
Ausnahmen von der Impfung können nur für
Rinder erteilt werden, welche ganzjährig in
geschlossenen Ställen gehalten werden.
Bei entsprechendem Bedarf ist ein Antrag auf
Ausnahmegenehmigung schriftlich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu
richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Kreises Weimarer Land,
Tel. 0 36 44/540-301; -306; -303.
Squara
Amtsleiterin
Das Ordnungs- und Rechtsamt informiert …
Öffentliche Sammlungen
Nachstehender Sammlungskalender für landesweite Sammlungen im Jahr 2009 wird hiermit
bekanntgegeben.
Diese Bekanntmachung ersetzt nicht die für
jede Veranstaltung erforderliche Erlaubnis.
3. Arbeiterwohlfahrt
Landesverband Thüringen e.V.
6. Paritätischer Wohlfahrtsverband
VdK
27. 04. 2009 – 03. 05. 2009
26. 10. 2009 – 01. 11. 2009
25. 02. 2009 – 11. 03. 2009
Haus- und Straßensammlungen
4. Deutsches Müttergenesungswerk
15. 03. 2009 – 29. 03. 2009
04. 05. 2009 – 17. 05. 2009
Blinden- und Sehbehindertenverband
1. Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Thüringen e.V.
2. Caritasverband
für das Bistum Erfurt e.V.
5. Evangelisch-Lutherische Kirche in
Thüringen;
Evangelisch-Lutherische Kirche von
Kurhessen-Waldeck;
Evangelisch-Lutherische Kirche in
der Kirchenprovinz Sachsen
18. 04. 2009 – 27. 04. 2009
26. 09. 2009 – 05. 10. 2009
18. 05. 2009 – 27. 05. 2009
16. 11. 2009 – 25. 11. 2009
30. 03. 2009 – 12. 04. 2009
12. 10. 2009 – 25. 10. 2009
THEPRA
30. 08. 2009 – 06. 09. 2009
Volkssolidarität
11. 09. 2009 – 25. 09. 2009
7. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e. V. Landesverband Thüringen
02. 11. 2009 – 15. 11. 2009
26. 11. 2009 – 30. 11. 2009
Informationen
„Apoldaer Heimat“ 2008 ist erschienen
Das neue Jahresheft der „Apoldaer Heimat“ ist
in einem größeren Umfang als bisher erschienen und kann zum Preis von 5 € bei BuchHabel, in der Tourist-Information und im
Glockenmuseum erworben werden.
In diesem Heft sind u. a. zwei Beiträge enthalten, die besonders auch die Einwohner von
Bad Sulza sehr interessieren werden. Da wird
zunächst über das Konzentrationslager Bad
Sulza berichtet, welches von 1933 bis 1937 im
ehemaligen Hotel „Zum Großherzog“ eingerichtet war. Als solches war es ein Vorläufer des
späteren KZ Buchenwald.
Weiterhin wird über den Musiker Carl Müllerhartung geschrieben. Er wurde 1834 in Bad
Sulza geboren und verstarb vor 100 Jahren.
Die von ihm begründete großherzogliche
Orchesterschule war der Vorgänger der jetzigen Franz-Liszt-Hochschule in Weimar.
Die Einwohner von Pfiffelbach, Oberroßla und
Mattstedt interessieren sich bestimmt für den
Glockengießer Georg Schüler, der im Zeitraum
1873 bis 1883 auch Glocken für ihre Kirchen
gegossen hatte.
In diesem Heft sind weiterhin Beiträge über fol-
gende Themen enthalten:
– ausführliche Geschichte des früheren Krankenhauses in der Robert-Koch-Straße von 1895
bis 2003,
– Produktion von Fallschirmseide in der Spinnhütte in der Nordstraße und die damit verbundene Zucht von Seidenraupen und Pflanzung
von Maulbeerbäumen,
– die 1894 gegründete Glockengießerei in der
Auenstraße im Gelände des späteren Wohnhauses des Hofglockengießermeisters Franz
Schilling zum Guss von Großglocken,
– Bericht über das Schlachtschiff „Thüringen“,
welches 1909 vom Stapel lief und ein Ausgangspunkt des Matrosenaufstandes vom 3.
November 1918 wurde,
– Apoldaer Bauhandwerker hinterließen einen
Bericht über Apolda um 1894, welcher kürzlich bei Bauarbeiten unter dem Dach des
Goethe- und Schiller-Archives gefunden worden ist.
Die Arbeitsgruppe Heimatgeschichte des
Apoldaer Kulturvereins verspricht mit diesem
Heft eine interessante Lektüre.
Ernst Fauer, Apolda
Garten zu vergeben
In der Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ e.V. in der Utenbacher Straße in
Apolda ist ab sofort ein gut gepflegter
Garten zu vergeben.
Interessenten melden sich bitte bei:
Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ e.V.
Ansprechpartner
Matthias Finger
Stobraer Straße 16
99510 Apolda
oder über den Briefkasten am Vereinshaus.
Der Vorstand des KGV „Gute Hoffnung“
gibt weiter bekannt, dass die Jahreshauptversammlung am Sonnabend, dem
14. 03. 2009, im Klubraum der Feuerwehr
Apolda stattfindet.
Seite 8
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Informationen
Ein väterlicher Freund
Alt hilft Jung: Wirtschaftssenioren geben Wissen an Existenzgründer und Bestandsunternehmen weiter
Miserabel ist die Lage der Existenzgründer in
Thüringen: In den vergangenen zehn Jahren
haben nur elf Prozent der Neugründer überlebt, und jedes Jahr sind es zehn Prozent weniger, die mutig eine eigene Existenz gründen.
Bundesweit ist Thüringen Schlusslicht.
Obwohl es Beratung, Fördermittel und Coaching gibt.
Woran liegt es also, dass die Überlebensfähigkeit der Existenzgründer im Freistaat so mies
ausfällt?
„Weil eine Betreuung über längere Zeit fehlt“,
meint Klaus Römhild. Er ist Vorstandsmitglied
des thüringenweit agierenden Vereins „Alt Hilft
Jung Thüringen e.V.“.
Erfahrene Wirtschaftssenioren und -experten
geben ihr Wissen ehrenamtlich an die jüngere
Generation weiter und helfen durch ihre Kontakte in den jeweiligen Regionen, Türen zu
Ämtern und Behörden zu öffnen.
Sie fungieren sozusagen als Lotse, Pate und
ständiger Ansprechpartner.
„Vor der Gründung gibt es Hilfen vom Land
wie Zuschüsse, Förderpass etc., nach neun
Monaten der Gründung hilft ein Gründercoaching des Bundes, und nach fünf Jahren gibt es
erneut Unterstützung vom Land.“
Das Thüringer Wirtschaftsministerium weiß um
die genannten zeitlichen „Beratungslöcher“
und fördert daher „Alt Hilft Jung“, ebenso im
Unterstützerboot ist der Europäische Sozialfonds.
Doch was ist dazwischen?
Nichts?
„Der Existenzgründer ist auf sich allein gestellt“,
so Römhild. Die meisten würden eine eigene
Firma aus dem Bauch heraus gründen, vielen
fehlt es an Infos zum Markt und Wettbewerb.
Und hier sollen die Ehrenamtlichen als „väterlicher Freund“ betreuend zur Seite stehen.
Gemeinsam mit den jeweiligen Stadt- und
Landratsämtern sowie Arbeitsagenturen werden öffentliche Sprechtage durchgeführt, wo
sich UnternehmerInnen Rat und Informationen
zu Fragen der Existenzgründung, -nachfolge,
-sicherung oder -erweiterung einholen können.
„Alt Hilft Jung“, gegründet im Frühjahr 2008,
bietet eine dreijährige Patenschaft zwischen
Senior und Existenzgründer an; halbjährlich
werden gemeinsam Pläne erstellt und das Vorgehen des „Zöglings“ abgestimmt. „Der Senior
ist rund um die Uhr bei Fragen und Problemen
da, ist Partner und persönlicher Betreuer“, so
Römhild.
Im Landratsamt in Apolda finden diese Sprechtage jeden ersten Donnerstag im Monat von
10 – 14 Uhr im Beratungsraum 3. Etage statt.
Anfragen unter Alt Hilft Jung:
Tel.: 03 61/5 51 43 29/30 (Herr Nowak)
oder
Landratsamt Weimarer Land (Wirtschaftsförderung), Tel.: 0 36 44/54 06 85 (Frau Wagner).
Betriebe der Region vorgestellt …
Heute: Papalina GmbH, Apolda
standards definiert und erfüllen die Voraussetzungen für den Export nach Europa nach der
Norm ISO-9001.
Das Unternehmen ist mit über 300 Mitarbeitern eines der größten Arbeitgeber der Region.
Darüber hinaus sorgt Papalina mit 30 Azubis
für den eigenen Fachkräfte-Nachwuchs.
Jugendlichen wird schon mit Praktika-Angeboten der Einblick in den späteren Bildungsweg
ermöglicht. Positiv erwies sich hierbei auch der
Kooperationsvertrag mit der Regelschule „G. E.
Lessing“ in Apolda.
Papalina GmbH, Apolda
Über dem Dieterstedter Bache 14
99510 Apolda
www.ospelt.com
10 Jahre Pizzen aus der „Toskana des Ostens“
in ganz Europa
Das Unternehmen PAPALINA GmbH gehört
seit 1999 zur Herbert Ospelt Gruppe
(Liechtenstein), die mit 5 Werken in Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und Deutschland erstklassige Lebensmittel herstellt und auf
dem gesamten europäischen Markt vertreibt.
Vor fast 50 Jahren hat Herbert Ospelt den
Grundstein zur heutigen Ospelt-Gruppe gelegt.
Damals beflügelte ihn eine Vision, die vor
allem von zwei Gedanken getragen wurde,
zum einen wolle er den Markt mit immer
neuen und innovativen Kreationen überraschen, zum anderen war er nur erstklassiger
Qualität verpflichtet.
Das reichhaltige, immer wieder ergänzte Sortiment ist ein Beweis der Innovationskraft und
die vielen Auszeichnungen belegen die Qualität der Produkte.
Ausbildungsberufe:
Industriekaufmann/-frau
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Mechatroniker
Handelsfachpacker
Fachkraft für Lagerwirtschaft
Beispielgebend ist auch die Aktivität bei anderen Präsentationsmöglichkeiten, wie zum Beispiel bei der Leistungsschau der regionalen
Wirtschaft – Kreismesse –, dem „Tag der offenen Betriebe im Gewerbegebiet B 87“ und der
„Grünen Woche“ in Berlin.
Mit einem Investitionsvolumen von ca. 16
Mio. € seit 2004 wurde in neueste Produktionsanlagen und ein vollautomatisches TiefkühlHochlager investiert, um den strengen Qualitätssicherungsrichtlinien gerecht zu werden.
Es werden nur erstklassige Rohstoffe verwendet, die bei Spitzenprodukten am Mark Erfolg
haben, wie beispielsweise den Gewürzen, die
für den ausgewogenen Geschmack eines Produktes ganz entscheidend sind.
Mitarbeiterin Christine Grund macht es sichtlich
Spaß bei Papalina zu arbeiten.
Die Qualität eines Produktes wird während des
gesamten Produktionsablaufes ständig überprüft. Für jeden Arbeitsschritt sind Qualitäts-
Blick in eine Produktionshalle.
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Seite 9
Grußwort des Landrates zum 25-jährigen Dienstjubiläum von
Bürgermeister Johannes Hertwig, Bad Sulza
Und dass Du, Hannes dabei mit Deinen
Vorschlägen nicht zögerlich, zimperlich und
ängstlich gewesen bist, sondern Vorschläge
unterbreitet und die Stadträte ermutigt hast,
ist nicht etwa das „Aber“, dass man in
einem solchen Grußwort heute unterbringen müsste, sondern bekräftigt den Satz:
Das hast Du gut gemacht. Das habt Ihr gut
gemacht.
Wenn einer ununterbrochen 25 Jahre als
Bürgermeister im Dienst seiner Stadt steht,
dann verlockt es Festredner und Laudatoren
förmlich, Sprachbilder zu gebrauchen:
Von „Urgestein“ muss da die Rede sein oder
vom „Fels in der Brandung“.
Für solche Dienstjubiläen gibt es auch einen
freundlichen Witz, der auf Bad Sulza zugeschnitten lauten würde,
man brauche bei Kommunalwahlen nur
einen Besenstiel mit dem Namen „Hertwig“
in die Ecke zu stellen.
– Dieser würde dann gewählt.
Nein. So einfach ist es nicht.
Wenn einem Bürgermeister, in ununterbrochener Folge, darunter in drei Wahlen, in
denen die Wähler direkt, also nicht eine Partei, zu entscheiden hatten, wer ihre Interessen vertritt, wer sich um die Belange ihrer
Stadt kümmert, das Vertrauen gegeben und
die Verantwortung aufgetragen hat, müssen
starke Argumente für diesen Mann sprechen.
Nun ist der Bürgermeister nicht – im Übrigen
auch nicht der Landrat –
Lenker des Sonnensystems.
Manchmal tritt in den Hintergrund, dass der
eigentliche Souverän in der Kommunalpolitik die Stadträte oder die Kreistagsmitglieder
sind.
Aber:
Der Mann an der Spitze, der Bürgermeister
der Stadt Bad Sulza, prägt in sehr starkem
Maße die demokratische Willensbildung.
Welche Schwerpunkte er setzt, welche Ziele
und Ideen er verfolgt und vorschlägt, wie er
sie vermittelt und mehrheitsfähig macht.
Und so prägt er dann doch wesentlich das
Bild seiner Stadt.
Aus meiner Arbeit weiß ich, es gab in anderen Gemeinden etliche Bürgermeister-Episoden von denen man den Einwohnern
wünschte, sie wären nie gewesen.
Schnelligkeiten mit dem Maule, gepaart mit
Dreistigkeit, überdeckten einige Zeit, dass
die Politik darunter hohl klang, wenn man
daran rührte.
Es galt: Hohle Fässer klingen am lautesten.
Nicht so hier in Bad Sulza.
Johannes Hertwig – aufgewachsen in der
Region – bodenständig, hat ganz offensichtlich auch in den Augen seiner Wähler nie
vergessen, wo er herkommt, ein Pragmatiker, der als unbeirrbares Ziel das Wohl der
ihm anvertrauten Stadt verfolgte und dabei
nie Provinzler wurde, sondern einer ist, der
auch strategisch denken kann.
Denn nicht allein das Umtriebige macht
einen Mann erfolgreich, sondern dass er die
Richtung sieht, andere dafür begeistern
kann und weiter denken kann, als sein Autoscheinwerfer reicht.
Bodenständigkeit führt zu Augenmaß. Und
Theoretiker die die Probleme erklären, denen
Johannes Hertwig hat es verstanden, Partner
für seine Stadt zu gewinnen, dabei Spreu
vom Weizen zu trennen und Glücksrittern,
die seinerzeit sich in Massen aufdrängten,
eine Abfuhr zu erteilen.
Foto Quelle: Stadt Bad Sulza
aber die Fähigkeit zur Lösung, die Gestaltungskraft fehlt, gibt es immer noch genug.
Bad Sulza ist eine blühende Stadt, die ihre
Chancen genutzt hat, dank Johannes Hertwig und dank engagierter Stadträte.
Von Zeit zu Zeit fällt mit dem Namen Bad
Sulza auch das Wort „Schulden“.
Ja, in Wahlzeiten hauen sich von Zeit zu
Zeit die Kontrahenten manchmal die Schulden verbal um die Ohren.
Offensichtlich haben die Bürger Bad Sulzas
mit der andauernden Wiederwahl ihres Bürgermeisters und zurecht durch ein klares
Votum honoriert, dass ihre Stadtväter rechtzeitig das Richtige getan haben.
Diese Schuldendiskussionen von Zeit zu
Zeit in der Form reinster Unwissenheit sind
unerträglich, weil die, die sie führen, in der
Regel nicht unterscheiden können wovon
sie reden müssten.
Es gab Bürgermeister und Kommunen für
die konnte die Welt nicht genug kosten.
Sie müssen es ja nicht bezahlen.
Die Erklärung der hochtrabenden Projekte
für die Schulden aufgehäuft wurden, waren
vollmundig und wortreich, ein Luftschloss
windiger als das andere und zum Schluss
blieb die Kommune auf den Schulden sitzen.
Und dann gibt es Kommunen, die sich eine
Entwicklungsperspektive setzten, sich tragbare Lasten aufluden und rechtzeitig das
Richtige taten – für Bildung, für Stadtentwicklung, für Zukunft.
Zwischen diesen beiden Beschreibungen –
in der Kommunalpolitik „Schulden“ zu
machen – liegen Welten.
Das Wirken von erfolgreichen Unternehmern in Bad Sulza denen er die Wege mit
geebnet hat, ist ein Glücksfall für diese Region.
Glücksfälle in der Kommunalpolitik wollen
manchmal mühsam organisiert und erarbeitet sein.
Johannes Hertwig hat solche Glücksfälle –
organisiert.
Johannes Hertwig hat nie einen Zweifel
daran gelassen, wer der Leitwolf im Rudel
ist.
Wo Hertwig ist, ist in Bad Sulza vorne.
Und das ist gut so.
Wir verkennen manchmal, dass es in komplizierten Zeiten und in Zeiten des Umbruchs wichtig ist, dass Menschen auch eine
persönliche Orientierung in einem anderen
Menschen finden, dass sie sich am Wesen
von einem, der in Verantwortung ist, orientieren können.
Nicht umsonst hat in den vergangenen
Monaten die Darstellung des Altbundeskanzlers Helmut Schmidt eine Renaissance
in der öffentlichen Darstellung erlebt:
Auch ein Mann, der nicht immer bequem
war, der sich nie verbiegen ließ, der von der
eigenen Truppe verraten wurde – wir denken an den Nato-Doppelbeschluss – und
der trotzdem oder gerade deswegen das verkörpert, was wir manchmal im Leben brauchen: Sich nicht beugen lassen fest bleiben
in seinen Überzeugungen Vorbild, Orientierung mal einer, zu dem wir aufschauen können.
Das ist ein gutes Stichwort.
Wenn aber ein Zusammenhang zwischen
Mut zur Kreditaufnahme und dem heutigen
Jubilar hergestellt werden soll, dann ist es
der: Bad Sulza hat seine Chancen genutzt.
Es hatte sich vorgenommen, gegenüber seinen Mitbewerbern die Nase vorn zu haben.
Lieber Johannes, heute schauen sie alle zu
Dir auf. Das hast Du Dir verdient.
25 Jahre treuer Dienst am Gemeinwesen,
mehr und Besseres kann man von einem
gestandenen Mann nicht sagen.
Irgendwann stand auch mal die Frage:
Bad Sulza oder Bad Kösen?
Die Bad Sulzaer und ihr Bürgermeister haben sie gut beantwortet.
Es kommt in der Kommunalpolitik nicht darauf an, dass man Geld hortet, sondern dass
man Geld sparsam und wirtschaftlich einsetzt, um eine Kommune voranzubringen.
Und das habt Ihr hier in Bad Sulza sehr gut
gemacht.
Alles Gute, weiter viel Kraft für die Dinge,
die Du Dir vorgenommen hast.
Und was könnte ein Landrat anderes einem
gestandenen Bürgermeister sagen:
Weiter eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit.
Mich hast Du dabei im Boot.
Seite 10
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Stellenausschreibungen
Stadtverwaltung Blankenhain
Marktstraße 4, 99444 Blankenhain
Blankenhain, 19. 01. 2009
Stellenausschreibung
Berufsausbildung zum/zur
Verwaltungsfachangestellten
Die Stadt Blankenhain beabsichtigt, zum
1. September 2009 einen Auszubildenden
zum/zur Verwaltungsfachangestellten einzustellen. Die Ausbildungsdauer beträgt drei
Jahre.
Sie sind jung, motiviert und an einer umfassenden, qualifizierten Ausbildung interessiert? Als
Verwaltungsfachangestellte/r werden Sie als
Bearbeiter bzw. Sachbearbeiter in allen Bereichen der Stadtverwaltung tätig sein. Im
Wesentlichen beruht die Tätigkeit der/des Verwaltungsfachangestellten auf Anwendung entsprechend einschlägiger Rechtsvorschriften.
Stadtverwaltung Blankenhain
Marktstraße 4, 99444 Blankenhain
Blankenhain, 19. 01. 2009
Stellenausschreibung
für die Stelle eines/r Mitarbeiters/in
in der Kämmerei
In der Stadt Blankenhain ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/r Mitarbeiters/in
in der Kämmerei als Vollzeitstelle zu besetzen.
Die Stelle ist unbefristet und mit E 6 nach TVöD
bewertet. Die Probezeit beträgt 6 Monate.
Von der Bewerberin/dem Bewerber werden
erwartet:
– eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder
ähnliche Ausbildung
– Aufgeschlossenheit für moderne und effektive Arbeitsorganisation
– ein freundliches und selbstsicheres Auftreten
sowie
– Team- und Kommunikationsfähigkeit und
Bereitschaft zur selbstständigen Aufgabenerledigung
– organisatorisches Geschick und Fähigkeit
ZWECKVERBAND
MUSIKSCHULE „OTTMAR GERSTER“
WEIMAR
Weimar Kulturstadt Europas
Die Musikschule „Ottmar Gerster“ sucht zum
01. Februar 2010 eine/n
Musikschulleiter/in
für eine Vollzeitstelle.
Die Musikschule „Ottmar Gerster“ wurde 1966
gegründet und wird heute als Kommunaler
Zweckverband der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land geführt.
Sie hat 1.200 Schülerinnen und Schüler, die in
Weimar, Apolda, Blankenhain und Bad Berka
von 15 hauptamtlichen und 43 Honorarlehrkräften unterrichtet werden. Die Musikschule
ist Mitglied des Verbandes deutscher Musikschulen.
Wir erwarten von Ihnen
– eine abgeschlossene musikpädagogische
Ausbildung (Diplom),
– mehrjährige Erfahrung im Einzel- und Gruppenunterricht sowie der Ensemblearbeit,
Anforderungen:
– Realschulabschluss
– gute Leistungen in Deutsch und Mathematik
– Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie
mit Office-Standardsoftware
– guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck
sowie sicheres und korrektes Auftreten
– ständige Lernbereitschaft aufgrund vieler
Neuerungen, gerade in Gesetzen
Wichtige Hinweise:
– Der schnelle, direkte und kostengünstige
Kontakt mit unseren Bewerbern ist uns wichtig. Wir bitten daher um Angabe einer EMail-Adresse in der Bewerbung, um Sie
hierdurch über den aktuellen Verfahrensstand informieren zu können.
– Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten DIN-A4 Rückumschlag beifügen, wird
unsererseits davon ausgegangen, dass Sie
auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens
ordnungsgemäß vernichten.
Wir bieten:
– eine interessante Tätigkeit mit guten Gestaltungsmöglichkeiten
– einen modernen ausbaufähigen Arbeitsplatz
in einem angenehmen Arbeitsklima
Vorwiegende Tätigkeiten:
– Mitarbeit bei der Erstellung des Haushaltsplanes
– Ausführung und Überwachung des Haushaltsplanes
– Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresrechnung
– Sachbearbeitung Friedhofsverwaltung
– federführende Mitarbeit bei der Einführung
des neuen Steuerungsmodells Doppik
Wichtige Hinweise
– Der schnelle, direkte und kostengünstige
Kontakt mit unseren Bewerbern ist uns wichtig. Wir bitten daher um Angabe einer EMail-Adresse in der Bewerbung, um Sie
hierdurch über den aktuellen Verfahrensstand informieren zu können.
– Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten DIN-A4 Rückumschlag beifügen, wird
unsererseits davon ausgegangen, dass Sie
auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzich– einen erfolgreich abgeschlossenen VdMLehrgang „Führung und Leitung einer
Musikschule“, ein Aufbaustudium im „Kulturmanagement“ oder vergleichbare Qualifikationen,
– Leitungs- und Managementerfahrung in
einer kulturellen Einrichtung,
– Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen,
– umfassende Kenntnisse des Haushalts- und
Rechnungswesens,
– Kenntnisse im Bereich des Qualitätsmanagements,
– Kompetenz in Öffentlichkeitsarbeit und bei
der Sponsorensuche,
– zeitliche Flexibilität und Belastbarkeit,
– den Erhalt und Ausbau der guten Zusammenarbeit insbesondere mit unserem Förderverein und der Elternvertretung, kommunalen und nichtkommunalen Kulturträgern,
wie Musikhochschule, Schulen, Kindergärten, Vereinen, insbesondere dem JEKI e.V.,
sowie privaten und öffentlichen Zuwendungsgebern.
Erfahrungen als stellvertretender Schulleiter
bzw. stellvertretende Schulleiterin oder
Bereichsleiter/in wären von Vorteil.
– Schwerbehinderte Menschen werden nach
den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt
berücksichtigt.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, welche mindestens folgende
Unterlagen enthalten sollen:
– Bewerbungsschreiben,
– Lebenslauf,
– die letzten zwei Zeugnisse oder ein bereits
vorhandenes Abschlusszeugnis in Kopie,
– Nachweis über Praktika in Kopie,
– sonstige Zertifikate in Kopie,
richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2009 an
die:
Stadtverwaltung Blankenhain
Hauptamt
Marktstraße 4
99444 Blankenhain
Kellner
Bürgermeister
ten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens
ordnungsgemäß vernichten.
– Schwerbehinderte Menschen werden nach
den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt
berücksichtigt.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, welche mindestens folgende
Unterlagen enthalten sollen:
– Bewerbungsschreiben,
– Lebenslauf,
– die letzten zwei Zeugnisse oder ein bereits
vorhandenes Abschlusszeugnis, welche aus
den für die jeweilige Ausbildung erforderlichen Abschluss gerichtet, sind in Kopie
– Nachweis über Praktika in Kopie,
– sonstige Zertifikate in Kopie,
richten Sie bitte bis zum 13. 02. 2009 an die:
Stadtverwaltung Blankenhain
Hauptamt
Marktstraße 4
99444 Blankenhain
Kellner
Bürgermeister
Wir bieten Ihnen
– eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
– ein Beschäftigungsverhältnis inklusive einer
Unterrichtstätigkeit im Umfang zwischen 4
und 6 Jahreswochenstunden,
– eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD,
Entgeltgruppe 13,
– die Inaussichtstellung eines unbefristeten
Arbeitsverhältnisses dieser zunächst auf
zwei Jahre befristeten Stelle.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen erwarten wir bis zum 01. März 2009.
Sie ist zu richten an:
Musikschule „Ottmar Gerster“
Karl-Liebknecht-Straße 1
99423 Weimar
z. Hd. Herrn Zweckverbandsvorsitzenden
Michael Hasenbeck (persönlich).
Für Rückfragen stehen wir unter Telefon
(0 36 43) 90 39 11 oder
[email protected]
zur Verfügung.
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Seite 11
Kreisvolkshochschule
Weimarer Land
Wissen und mehr
99510 Apolda, Ackerwand 13
Telefon (0 36 44) 55 48 41
Fax
(0 36 44) 51 56 62
Internet: www.kvhs-weimarerland.de
E-Mail: [email protected]
Neue Angebote für das Frühjahrssemester 2009
(Auszug)
FREMDSPRACHEN
Informieren Sie sich auch über
unsere Angebote in Ihrem Wohnort
bei Ihren Ansprechpartnern:
Bad Sulza
(Frau Höft 03 64 61/82 17-0)
Bad Berka/Kranichfeld
(Herr Schulze 03 64 58/3 11 69)
Blankenhain
(Herr Schmied 03 64 59/6 23 95)
Buttelstedt/Berlstedt
(Frau Rausch 03 64 51/6 09 13)
Magdala und Ilmtal/Weinstraße
(Frau Zorn 03 64 54/5 02 53)
GESUNDHEITSBILDUNG
BERUFLICHE
BILDUNG
Taiji – Qigong
montags, ab 09. 02. 09, 17:15 und
18:45 Uhr
Grundlagen Windows und InternetWin@Internet 1
mittwochs, ab 11. 02. 09, 17:00 Uhr
Wochenendkurs kompakt (Fr. – So.)
13. 02. 09
Grundkurse
Englisch:
dienstags, ab 10. 02. 09, 18:15 Uhr
Französisch:
mittwochs, ab 11. 02. 09, 18:00 Uhr
Spanisch und Italienisch:
Ende Februar, sobald sich je 8
Interessenten gemeldet haben
Die Anmeldungen in die Aufbaukurse
in den o.g. Fremdsprachen ist nach
Fachberatung – kostenlos und unverbindlich – jederzeit zu Sprechzeiten
möglich!
Hatha Yoga
für Einsteiger/Fortgeschrittene
dienstags, ab 10. 02. 2009, 17:15 und
19:00 Uhr
Erfolgreich bewerben mit Power Point
Samstag, 28. 02. 09, 09:00 Uhr
Info-Abend zum Meditationskurs
Montag, 16. 02. 09, 17:00 Uhr
Auf Anfrage:
Formularerstellung mit Adobe
Acrobat 8,
Meditation für Nachtschwärmer
Freitag, 06. 03. 09, 20:30 Uhr
Schutz vor Viren, Dialern und Trojanern,
Steno: Verkehrs- und Eilschrift,
Büromanagement für Wiedereinsteiger,
KULTURELLE
BILDUNG
Xpert geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung/Lohn und Gehalt,
Xpert Wirtschaftswissen – Schüler,
Englischkurse für Senioren
Wochenendkurs Graffiti
Grundkurs:
dienstags, ab dem 10. 02. 09, 9:15 Uhr
Digitalfotografie und -bearbeitung
donnerstags, 17:15 Uhr
Aufbaukurse:
A 1.2 – Mo, 09. 02. 09, 9:00 Uhr
A 1.4 – Mi, 25. 02. 09, 10:45 Uhr
A 2.2 – Mi, 25. 02. 09, 9:15 Uhr
A 2.4 – Mo, 09. 02. 09, 10:45 Uhr
B 1.1 – Mi, 18. 02. 09, 10:00 Uhr
Urlaubsfotos – PC-Präsentation erstellen
Freitag, 27. 02. 09, 18:30 Uhr
Xpert CCS – Interkulturelle
Kompetenz – modulares
Lehrgangssystem für alle, die in
ihrem Berufsleben verstärkt
Menschen aus anderen Kulturen
begegnen – kompetentes Handeln
zwischen den Kulturen.
SONSTIGE
ANGEBOTE
Wasser – Quell des Lebens
Donnerstag, 12. 02. 09, 18:30 Uhr
Oster-Dekorationen
Donnerstag, 26. 03. 09, 18:00 Uhr,
Mittwoch, 01. 04. 09, 18:30 Uhr
Thüringer Nachbarrechtsgesetz
Mittwoch, 04. 03. 09, 18:30 Uhr
Stimmbildung und Gesang
Samstag, 28. 03. 09, 10:00 Uhr
Fortbildung für Erzieherinnen:
Kita in Bewegung – 07. 03. 09
Die Programmhefte
2008/2009
sind in der Geschäftsstelle und an
öffentlich relevanten Orten
erhältlich!
Lassen Sie sich beraten und Termine
mitteilen!
Xpert Arbeit / Konsum – Jugendliche
Bitte informieren Sie sich nach
weiteren Terminen
und vollständigem Angebot!
Fit in Altersvorsorge – Vorsorge
macht Schule – kostenloser
Einstiegskurs (3 UE) durch Fachleute
der Deutschen Rentenversicherung –
Sie informieren Sie umfassend, übersichtlich, neutral und unabhängig zu
Ihrer individuellen Altersvorsorge.
Termin: 10. 02. 09, 18:00 Uhr
Vorherige Anmeldung erforderlich!
Seite 12
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Das Weimarer Land hat ihn:
den Familien-Pass
Zum 1. September 2008 wurde der FamilienPass mit dauerhaften Ermäßigungen für Familien/Alleinerziehende im Kreis Weimarer Land
eingeführt.
Die Familien/Alleinerziehenden müssen im
Rahmen der Antragstellung folgende Kriterien
erfüllen:
– Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem Dritten Kapitel des SGB XII,
– Sie erhalten Grundsicherung im Alter oder
Grundsicherung bei Erwerbsminderung,
– Sie erhalten ALG II,
– Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
– Familien mit zwei und mehr Kindern,
– Sie sind alleinerziehend.
Sie können Anträge für den Familien-Pass im
Moment an folgenden Stellen im Landkreis
erhalten und ausgefüllt dort abgeben:
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Oma/Opa und
Elterntreff
– Kennenlernrunde –
Bürgerbüro der Stadt Apolda
Bürgerbüro der Stadt Blankenhain
Bürgerbüro der VG Kranichfeld
Einwohnermeldeamt der VG Berlstedt
Einwohnermeldeamt VG Grammetal
Einwohnermeldeamt Stadt Bad Sulza
Einwohnermeldeamt Stadt Bad Berka
Apoldaer Tafel
Blankenhainer Tafel e.V.
jeden letzten Donnerstag
im Monat
im Frauen- und
Familienzentrum e.V.
Apolda,
Bahnhofstr. 43,
jeweils 16.00 Uhr
Der Antragstelle müssen die entsprechenden
Dokumente zur Berechtigung auf einen Familien-Pass vorgezeigt werden.
Ansprechpartner für den Familien-Pass sind:
Frau Diener:
Frau Wiedemann:
0 36 44/54 02 15
03 6 44/54 04 13
Kinderbetreuung wird
angeboten
www.buendnis-fuer-familien-im-weimarerland.de
Die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte informiert …
Aufruf
An
alle Vereine und Verbände, Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften im Kreis Weimarer
Land
Sehr geehrte Damen und Herrn,
zum internationalen Weltfrauentag 2009 werden die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten des Kreises Weimarer Land und der Stadt
Apolda gemeinsam mit dem Landrat HansHelmut Münchberg und dem Bürgermeister
der Stadt Apolda, Rüdiger Eisenbrand engagierte Frauen, die sich aktiv und ehrenamtlich in
der Frauen- und Familienarbeit in ihrer Gemeinde oder in ihrem Verein einbringen, auszeichnen.
In Deutschland sind 23 Millionen Menschen
über 14 Jahre ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Kirchen tätig. Manches könnte ohne Ehrenamtliche kaum mehr
existieren.
Landratsamt Weimarer Land
Gleichstellungsbeauftragte
Beate Wiedemann
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/540 413
Fax: 0 36 44/540 850
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@
lraap.thueringen.de
Das gilt vor allem für den sozialen Bereich.
Hauptmotiv des freiwilligen Engagements ist
das Bedürfnis der Bürger/innen zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Dazu kommt das
Bedürfnis nach sozialen Kontakten und sozialer Einbindung.
Um dieses Engagement zu würdigen, möchten
wir,
am 05. März 2009 um 16:00 Uhr
im Offenen Treff des Mehrgenerationenhauses, Bahnhofstr. 41, Apolda ehrenamtlich
tätige Frauen auszeichnen.
Stadtverwaltung Apolda
Gleichstellungsbeauftragte Sylvia Wille
Markt 1
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/650 169
Fax: 0 36 44/650 522
E-Mail: [email protected]
Teilen Sie uns Ihre Vorschläge bis zum 16.
Februar 2009 mit.
Da wir jedes Jahr 30 Frauen ehren, werden wir
nach den eingegangenen Vorschlägen eine
Auswahl treffen und die Frauen persönlich einladen.
Ihre Vorschläge mit Name und Postanschrift
bitte an folgende Adressen schicken:
Mit freundlichen Grüßen
Beate Wiedemann
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land
Großer Frauentagsball 2009 in der Ordensburg Liebstedt
am 8. März 2009, Beginn 17.00 Uhr
Motto: „Eine französische Nacht – Une nuit francaise“
Infos unter: Beate Wiedemann
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land
Tel.: 0 36 44/540 413
oder
Sylvia Wille
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte der Stadt Apolda
Tel.: 0 36 44/650 169
Der Kartenvorverkauf wird über die Tagespresse bekanntgegeben.
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Seite 13
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Schriftliche Angebote richten Sie bitte bis zum 31. 03. 2009 an das
Landratsamt Weimarer Land
Liegenschaftsverwaltung, Frau Weber,
Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda,
Tel. 0 36 44/540 266
Seite 14
31. Januar 2009 – Nummer 01/09
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31. Januar 2009 – Nummer 01/09
Seite 15
Herzlichen Glückwunsch
Jenny Born
Apolda
zum 104. Geburtstag
Elsa Uschmann
Apolda
Paula Kellner
Oßmannstedt
zum 100. Geburtstag
Anna Koschnike
Apolda
Erich Entrich
Berlstedt
Liesbeth Hasse
Ettersburg
zum 99. Geburtstag
Minna Sommerfeld
Apolda
Frieda Namierowski
Rohrbach
zum 97. Geburtstag
Walter Sonnekalb
Rödigsdorf
zum 96. Geburtstag
Ursula Fischer
Berlstedt
Irma Linß
Hopfgarten
Elisabeth Teichert
Wormstedt
Fritz Lobenstein
Buchfart
zum 95. Geburtstag
Annemarie Herrmann
Apolda
Walter Härtel
Apolda
Frieda Müller-Deck
Schwerstedt
zum 94. Geburtstag
Gertrud Gentsch
Apolda
Hildegard Brack
Ettersburg
Ernst Wollmerstädt
Niederzimmern
Rosa Hamp
Tannroda
zum 93. Geburtstag
Margaretha Böhme
Apolda
Ernst Witzmann
Kranichfeld
zum 92. Geburtstag
Vera Martin
Apolda
Ella Wötzel
Apolda
Hedwig Scheit
Herressen-Sulzbach
Walter Weiß
Großobringen
Ilse Rössel
Blankenhain
zum 91. Geburtstag
Helene Langner
Magdala
Elisabeth Hahn
Bad Berka
Gertrud Grau
Tannroda
Johanna Schindler
Blankenhain
zum 90. Geburtstag
im Januar 2009
Wir gratulieren nachträglich
Ingeborg und Oskar Tippelt
aus Isseroda zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Ruth und Rudolf Hanf
aus Bad Sulza zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 18. Dezember 2008 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Renate und Kurt Schau
aus Bad Berka zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Johanna und Gerhard Heide
Elisabeth und Horst Matthes
aus Bad Sulza zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben.
aus Buttelstedt zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Erika und Ernst Beck
Marianne und Gerhard Berghof
aus Kromsdorf zur
aus Ballstedt zur
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben.
die sie am 23. Dezember 2008 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Erna und Paul Ritter
Annitta und Alfred Schmid
aus Vollersroda zur
aus Großheringen zur
Diamantenen Hochzeit
Diamantenen Hochzeit
die sie am 11. Dezember 2008 gefeiert haben.
die sie am 23. Dezember 2008 gefeiert haben.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
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Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
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31. Januar 2009 – Nummer 01/09
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