amts blatt - Weimarer Land
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AMTS Ausgabe Nächste 009 28. 03. 2 BLATT KREIS 15. Jahrgang WEIMARER LAND 31. Januar 2009 Startschuss für den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011 gegeben Veranstalter unterzeichneten Rahmenvereinbarung in Anwesenheit des Thüringer Wirtschaftsminister Nummer 01/09 Sie haben sie nicht mehr alle In den nächsten Tagen wird ein neues Museum eröffnet. Der Sportwagenbauer Porsche lässt sich dieses neue Museum über 100 Mio. € kosten, zur Ausstellung von Autos. Das futuristische Bauwerk wird als ein Koloss von rund 50.000 t beschrieben, der nur auf drei Stahlbetonsockeln schwebt. Superlative und Beweihräucherung, als wäre im letzten Jahr nichts geschehen, was uns alle nachdenklich machen müsste. Es kann ja nicht genug kosten. Porsche besitzt seit einem Monat mehr als 50 % am Volkswagenkonzern. Startschuss für den APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011: Jürgen Krämer, Vorsitzender der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda e.V., Rüdiger Eisenbrand, Bürgermeister Stadt Apolda, Schirmherr Jürgen Reinholz, Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Hans-Helmut Münchberg, Landrat Kreis Weimarer Land (v. l. n. r.) Seit nunmehr 15 Jahren wird in Apolda einer der höchstdotierten Modepreise in Europa ausgeschrieben – der APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD. „15 Jahre APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD das ist ein unschätzbares Marketing für Apolda, für das Weimarer Land. Hieraus profitiert nicht nur die Strickindustrie, sondern die gesamte Wirtschaft der Region.“ so Jürgen Krämer, Vorsitzender der Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda e.V., zur Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011 am 22. Januar in Apolda. Mit der Unterzeichnung gaben die Stadt Apolda, der Kreis Weimarer Land und die Wirtschaftsförder-Vereinigung ein klares Zeichen für die Weiterführung und Zukunft des Projektes. Ein besonderer Dank der Veranstalter gilt den Mitgliedern des Kreistages und des Apoldaer Stadtrates, die mit ihren Beschlüssen die Weichen für die siebente Auflage des mit 25.000 Euro dotierten Modepreises gestellt haben. Im Rahmen des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011 werden unterschiedlichste Veranstaltungen in Apolda durchgeführt. Dazu gehören zwei Strickworkshops in den Jahren 2009 und 2010 mit deutschen Hochschulen, drei Modenächte 2009, 2010, 2011, die Ausschreibung des APOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2011, die Apolda Designer-Exchange, die Präsentation einer spektakulären Kunstausstellung im Kunsthaus Apolda Avantgarde, die in Bezug zu Mode und Design steht, sowie die Preisverleihung im April 2011. Neben der finanziellen Unterstützung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und der Sparkasse Mittelthüringen unterstützen große Unternehmen wie St. Emile, Hugo Boss, Betty Barclay, s.Oliver, Allude und Akris den Wettbewerb. Unter dem Motto „Aus der Region für die Region“ haben erfreulicherweise auch wieder die regionalen Firmen Vereinsbrauerei Apolda, strickchic GmbH Apolda, Autohaus Fischer Apolda, Energieversorgung Apolda GmbH und Hotel am Schloß Apolda, ihr Sponsoring zugesagt. Ein erstes Highlight wird im März der 11. Strickworkshop in Apolda sein. Hier arbeiten vom 23. 03. bis 27. 03. 2009 wieder 14 Kunststudierende in regionalen Strickbetrieben und fertigen aus ihren mitgebrachten Ideen und Entwürfen kleine Kollektionen an, die dann zur Modenacht im Juli auf dem Apoldaer Marktplatz gezeigt werden. Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda Telefon: 0 36 44/54 00 (Zentrale) Fax: 0 36 44/54 08 50 Öffnungszeiten der Ämter des Landratsamtes: Mo: 09.00 – 12.00 Uhr Di: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Do: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Überheblichkeit von überschätzten und überbezahlten Managern haben die Weltwirtschaft in eine Krise gerissen, die auch an den Autobauern nicht vorbeigeht. Volkswagenarbeiter müssen wie viele andere in der Autoindustrie bereits kurzarbeiten. Dafür schwärmt der Kommunikationschef von Porsche davon, dass dieses Museum ein „gutes Gegengewicht dagegen sei, wenn alle derzeit schwarz und schwarz malen“. Ein solches Ende von früherer sprichwörtlicher schwäbischer Bescheidenheit, dieser Hang zu Großmannssucht in Zeiten, in denen sich viele Menschen Sorgen um die Wirtschaft, um Arbeitsplätze und die Zukunft machen, und in Zeiten, in denen zu Recht persönliche Machtfantasien, Geltungsdrang und mangelnde Bodenständigkeit als Ursachen einer weltweiten Misere erkannt werden, da kann man nur mit Asterix sagen: Die spinnen, die haben sie nicht mehr alle. Übrigens, obwohl die Autos im Museum auch bewegt werden sollen, soll der Fußboden „aus strahlendem Weiß“ sein, dem Reifen, Öl und Schmierstoffe „nichts anhaben können“. Das sind die Momente, in denen Größenwahn einem den Atem verschlägt. Ein jämmerlich schlechtes Beispiel, in Zeiten, in denen man sich auf Tugenden wie Bescheidenheit und Augenmaß zurückbesinnen müsste. (Ausnahmsweise mit einem bisschen Zorn beim Schreiben) Ihr Landrat Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle: Mo: Di: Mi: Do: Fr: 08.30 – 11.30 Uhr 08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr 08.30 – 11.00 Uhr (außer Führerscheinstelle) 08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr 08.30 – 11.00 Uhr 1. Samstag im Monat 09.00 – 11.30 Uhr Seite 2 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 S PLITTER Termine 16. APOLDAER OLDTIMER SCHLOSSTREFFEN 5. – 7. Juni 2009 „Auf Feiningers Spuren“ Anmeldung unter: 02. 02. 09 03. 02. 09 10. 02. 09 12. 02. 09 18. 02. 09 02. 03. 09 03. 03. 09 04. 03. 09 05. 03. 09 09. 03. 09 10. 03. 09 11. 03. 09 18. 03. 09 Kreisausschuss Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Finanzausschuss Kreistag Bau- und Vergabeausschuss Jugendhilfeausschuss Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss Ausschuss für Gesundheit und Soziales Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft Rechnungsprüfungsausschuss Bau- und Vergabeausschuss Änderungen vorbehalten Stadt Apolda, Abt. Kultur Unterm Schloss 3 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/650 423 Fax: 0 36 44/650 429 www.apolda.de XXIII. Apoldaer Faschingsumzug wieder Highlight der Narrenzeit Wir suchen zuverlässige Prospektzusteller in: Kranichfeld, Mellingen, Hetschburg, Hottelstedt, Berlstedt, Sohnstedt Sind Sie an einem Hinzuverdienst interessiert? Dann rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail. Haushaltwerbung Walter Erfurt Schlachthofstraße 20 99085 Erfurt Tel. 03 61/55 84 90 [email protected] Am Samstag, dem 21. Februar 2009 zieht es das „närrische“ Volk aus Apolda und Umgebung wieder auf die Straßen unserer Stadt. Pünktlich um 13.00 Uhr wird sich der närrische Faschingsumzug in Bewegung setzen. Er startet an der Freitreppe, führt durch die Bahnhofstraße, die Bachstraße, den Heidenberg und endet auf dem Marktplatz. Viele der älteren Einwohner in Apolda und unseren Nachbarstädten wissen sicher noch, dass Apolda in den 50er und 60er Jahren eine „Faschingshochburg“ in Mitteldeutschland war. Seit 1986 wird in Apolda wieder jährlich der Faschingsumzug durchgeführt. Er hat seitdem ständig an Größe und Attraktivität zugenommen. Der diesjährige Umzug wird gestaltet von 15 Faschingsvereinen. Für die Durchführung und Koordinierung dieser Veranstaltung ist seit Jahren der FaschingsRegionalverein-Apolda e.V. (FRA) verantwortlich. Selbstverständlich nehmen auch sehr viele Sport-, Heimat- und Kirmesvereine am Umzug teil. Eine große Unterstützung erhält der FRA jedes Jahr durch den Landrat des Kreises Weimarer Land und den Bürgermeister der Stadt Apolda. Beide haben ihre Teilnahme auch für dieses Jahr zugesagt. Auch die Vereinsbrauerei Apolda und die Sparkasse Mittelthüringen – seit Jahren Hauptsponsoren – bringen sich aktiv mit eigenem Prunkwagen in den Umzug ein. Fest steht: Auch in diesem Jahr soll der Umzug wieder Höhepunkt der Faschingssaison 2008/ 2009 werden. Das Motto für den Faschingsumzug lautet: „Beste Wahl – is’ Karnewahl!!“ Apolle – Hinein !! Faschings-Regionalverein-Apolda Info.: Klaus-Dieter Weilepp Tel.: 0 36 44/56 23 38 E-Mail: [email protected] 60 Jahre – und kein bisschen leise Landrat Hans-Helmut Münchberg feierte am 19. Dezember 2008 seinen 60. Geburtstag – und alle kamen. Zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft reihten sich in Kapellendorf in die Gratulantenschar ein und überbrachten ihre persönlichen Glückwünsche. Fröhliche Gäste, gute Gespräche, schmackhaftes Essen, herrliches Ambiente – es war ein rundherum gelungenes Fest. Vielen Dank. Ein wunderbares Geschenk machte TLZ-Redakteurin Sibylle Göbel – sie überreichte die Originaldruckplatte der TLZ-Lokalseite vom 19. 12. 2008. Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand schenkte eine historische Aufnahme von Münchbergs Geburtsstadt Apolda. Matthias Schwarzer und Michael Krügel vom Mittelstandsverband Apolda e.V. zählten ebenfalls zu den vielen Gratulanten. Auch Sozialministerin Christine Lieberknecht ließ es sich nicht nehmen, dem Jubilar persönlich ihre Glückwünsche zu überbringen. Musia Heike Bus und Micky Remann fanden ebenfalls den Weg ins Kabarett „Fettnäpfchen“, um Hans-Helmut Münchberg zu gratulieren. Auch Sparkassenchef Dieter Bauhaus reihte sich trotz eng geplantem Terminkalender in die nicht enden wollende Gratulantenschar ein. 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Seite 3 Beschlüsse Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 24. 11. 2008 zierung“ 2008 – 2013 für das Jahr 2009. Beschluss-Nr.: 09/2008 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinan- Beschluss-Nr.: 10/2008 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der schulbezogenen Jugendarbeit im Jahr 2009 auf der Grundlage der von der Verwal- *** tung vorgelegten Liste. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der diesbezüglichen Landesmittel. gez. Mike Mohring, Ausschussvorsitzender Satzung Haushaltssatzung des Kreises Weimarer Land für das Haushaltsjahr 2009 Gemäß § 55 in Verbindung mit § 114 ThürKO sowie ThürGemHV § 2 erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt §6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. 01. 2009 in Kraft. Apolda, 23. 12. 2008 gez. Münchberg, Landrat KS im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 93.163.190 € II. Beschluss und Genehmigungsvermerk und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 16.515.070 € 1. Mit Beschluss vom 27. 11. 2008 Nr. 330-XXXIX/2008 hat der Kreistag die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden auf 1.359.750 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.098.690 € festgesetzt. 2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 22. 12. 2008 Az: 240.3-1512.20-001/09-AP – den in § 2 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.359.750 €, – den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.098.690 €, §4 Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesoll von 18.919.870 € und einem Umlagesatz von 31,495 v. H. festgesetzt. – die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von 18.919.870 € und einem Umlagesatz von 31,495 v. H., Die Schulumlage wird mit einem Umlagesoll von 3.302.190 € und einem Umlagesatz von 7,526 v. H. festgesetzt. – die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Schulumlage für das Haushaltsjahr 2009 mit einem Umlagesoll von 3.302.190 € und den daraus resultierenden Schulumlagesatz von 7,526 v. H. Für rückständige Beträge (bei der Kreis- und Schulumlage) werden von den säumigen Städten und Gemeinden Zinsen in Höhe von 0,5 v. H. für jeden angefangenen Monat erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt. Für das Seniorenheim Tannroda können Kassenkredite in Höhe von 276.000 € zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan in Anspruch genommen werden. rechtsaufsichtlich genehmigt. III. Auslegungshinweis Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02. 02. 2009 bis 20. 02. 2009 in der Finanzverwaltung des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zimmer 162 und 164 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung Die Firma enXco GmbH, Schauenburger Straße 24, 25421 Pinneberg hat einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Neugenehmigung von 2 Windkraftanlagen (Anlage nach Ziffer 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV) und zum Betrieb der genehmigten Anlage am Standort Eckolstädt auf dem Grundstück in 99510 Eckolstädt, Gemarkung Eckolstädt, Flur 1, Flurstücke 571/4 und 574/7 gestellt. Das beantragte Vorhaben umfasst: – Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen, Typ REpower MM 82, 2,0 MW Leistung, Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 82 m – Bei der Neugenehmigung handelt es sich um 2 Windkraftanlagen i. V. mit den bereits vorhan- denen Windkraftanlagen, die in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 in der Bekanntmachung der Änderung vom 23. 10. 2007 (BGBl. I S. 2470) unter der Nummer 1.6.2 Spalte 2 genannt sind. Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben: Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben – Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen – keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006 S. 513 ff) im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2 zugänglich. Apolda, den 14. 01. 2009 Landratsamt Weimarer Land gez. Exner, Amtsleiter Umweltamt Seite 4 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Die Agrargenossenschaft Rannstedt e.G., Dorfstraße 41 in 99518 Rannstedt, hat einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Neugenehmigung ihrer bestehenden nicht genehmigungsbedürftigen Rinderanlage (Anlage nach Ziffer 7.1 e), f) Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV) und zum Betrieb der genehmigten Anlage am Standort Gebstedt auf dem Grundstück in 99510 Gebstedt, Gemarkung Gebstedt, Flur 2, Flurstücke 260/2, 261/2, 262/2, 263/2, 265/1, 265/2, 267/1, 267/2, 268, 621 und 622 gestellt. – Abriss des bestehenden Melkhauses und Errichtung eines Kälberdorfes – Verkleinerung der Dunglage – Errichtung einer Horizontalsiloanlage nördlich des neuen Stallkomplexes – Erhöhung der Tierplatzkapazität der Gesamtanlage von 524 Tierplätze auf 640 Tierplätze Bei der Neugenehmigung der Anlage handelt es sich um eine Tierhaltungsanlage, die in Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 in der Bekanntmachung der Änderung vom 23. 10. 2007 (BGBl. I S. 2470) unter der Nummer 7.11.3 Spalte 2 genannt ist. Das beantragte Vorhaben umfasst: – Errichtung und Betrieb eines Milchviehstalles (400 Tierplätze) – Errichtung und Betrieb eines Melkhauses mit Melkkarussell – Errichtung und Betrieb eines Güllebehälters mit Abfüllplatz (6.006 m 3 Güllelagervolumen) – Abriss des vorhandenen Rinderstalls 1 und Errichtung einer Horizontalsiloanlage an der gleichen Stelle Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Bekanntmachung – Errichtung von zusätzlichen Verkehrsflächen im Anlagengelände – Teilabriss des Kompaktstalles – Erhöhung der Tierplatzkapazität der Gesamtanlage von 2.400 auf 2.733 Die Erzeuger-Genossenschaft Neumark e.G., Vor dem Obertore 160 in 99439 Neumark , hat einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung ihrer bestehenden Rinderanlage (Anlage nach Ziffer 7.1 e) Spalte 2 i. V. m. Ziffer 9.36 Spalte 2 und 1.4 b) aa) Spalte 2 des Anhangs zur 4. BImSchV) und zum Betrieb der geänderten Anlage am Standort Berlstedt auf dem Grundstück in 99439 Berlstedt, Gemarkung Berlstedt, Flur 7, Flurstück 579/3, 580/4, 582/4, 596/1, 603, 605/1, 606, 607/1, 608/1, 608/2, 630/2, 630/6, 630/7 und 1021 gestellt. Das beantragte Vorhaben umfasst: – Errichtung und Betrieb zwei Liegeboxenlaufställen für die Milchviehhaltung (652 Tierplätze und 678 Tierplätze) – Errichtung und Betrieb eines Reprostalles (233 Tierplätze) – Errichtung und Betrieb eines neuen Melkhauses mit moderner Melktechnik Bekanntmachung Die Firma Schmack Energie Holding GmbH Schwandorf beabsichtigt am Standort 99444 Blankenhain, „Am Amselberg“, Gemarkung Niedersynderstedt, Flur 5, Flurstück-Nr. 219/60, 219/57, 219/69 und 219/70, auf ihrem Betriebsgelände die Errichtung und den Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von brennbaren Gasen in Behältern dient (Flüssiggas-Verbrauchslager für eine Verbrauchseinrichtung, Anlage nach Ziffer 9.1 Spalte 2 b des Anhanges zur 4. BImSchV) mit einem unterirdischen Lagerbehälter, dessen Lagerkapazität maximal 28,6 Tonnen beträgt. Die Flüssiggas-Lageranlage soll im Wesentlichen aus folgenden Komponenten bestehen: – 1 vollständig mit Erde gedeckter FlüssiggasLagerbehälter (unterirdischer Einbau) mit 62.000 Liter Nenninhalt, maximal 28,6 t Lagermenge, – 1 Druckerhöhungsanlage (Tauchpumpe), – 1 Gasbefüllungsanlage (Tankwagenstation zur Befüllung des Lagerbehälters), Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben: Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplan- Bei der wesentlich zu ändernden Anlage handelt es sich um eine Tierhaltungsanlage, die in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 in der Bekanntmachung der Änderung vom 23. 10. 2007 (BGBl. I S. 2470) unter der Nummer 7.5.1 Spalte 2 genannt ist. Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird bekannt gegeben: Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG wird unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG festgestellt, dass mit dem geplanten Vor– 1 Gasentnahmeanlage, – Messeinrichtungen (MSR) und Schaltschrank. Die zu errichtende Anlage ist in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) unter der Nr. 9.1.4 Spalte 2 genannt. Deshalb wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG durchgeführt. Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde durch eine überschlägige Prüfung fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit bekanntgegeben: Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles, unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG, wird gemäß § 3c Satz 2 UVPG festgestellt, dass durch die ten Vorhaben – Errichtung und Betrieb eines neuen Rinderstalls, eines Güllebehälters, eines neuen Melkhauses und einer Horizontalsiloanlage sowie die Erhöhung der Tierplatzkapazität der Gesamtanlage – keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006 S. 513 ff) im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2 zugänglich. Apolda, den 14. 01. 2009 Landratsamt Weimarer Land gez. Exner, Amtsleiter Umweltamt haben – Errichtung und Betrieb zwei neuer Rinderställe für die Milchviehhaltung, eines Reprostalles, eines neuen Melkhauses sowie die Erhöhung der Tierplatzkapazität der Gesamtanlage – keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung gemäß § 3a UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 2006 S. 513 ff) im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Lessingstraße 48, 99510 Apolda, Raum 2 zugänglich. Apolda, den 14. 01. 2009 Landratsamt Weimarer Land Exner Amtsleiter Umweltamt geplante Errichtung und den Betrieb des Flüssiggas-Verbrauchslagers auf dem vorgesehenen Standort keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit auch keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513) im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Lessingstraße 48, 99510 Apolda, zugänglich. Apolda, den 14. Januar 2009 Landratsamt Weimarer Land Exner Amtsleiter Umweltamt 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Seite 5 Amtliche Wahlbekanntmachung Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kiliansroda; Festsetzung des Wahltermins festgesetzt. Hiermit gibt das Landratsamt Weimarer Land bekannt: Apolda, 16. Januar 2009 Für die Neuwahl des/der Bürgermeisters/-in in der Gemeinde Kiliansroda wurde durch das Landratsamt Weimarer Land als Wahltermin: gez. Münchberg, Landrat Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum 7. Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Am 07. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 193 Erfurt – Weimar – Weimarer Land II für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 Gemäß § 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) rufe ich hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen auf: 1. Wahlvorschlagsrecht Kreiswahlvorschläge können gemäß § 18 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) von Parteien und von Wahlberechtigten (andere Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden. Sonntag, der 29. März 2009 bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 21. Tag vor der Wahl 17. Mai 2009 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tag vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWG als solche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 29. Juni 2009 dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen der Partei enthalten. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Bundesvorstandes sind der Anzeige beizufügen. Die Anzeige muss Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union (einschließlich beigetretener Staaten), dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Apolda, 31. 01. 2009 gez. Schneider, Kreiswahlleiter von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag mit einem Bewerber einreichen. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Fortsetzung auf Seite 6 Seite 6 Fortsetzung von Seite 5 2. Einreichen von Kreiswahlvorschlägen Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 23. Juli 2009 bis 18.00 Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage 13 zur Bundeswahlordnung eingereicht werden und müssen enthalten: a) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, b) den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG) deren Kennwort. Ferner sollen Namen und Anschriften der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters angegeben sein. Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Andere Kreiswahlvorschläge müssen ebenfalls von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten haben. Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 des Bundeswahlgesetzes zu bestätigen. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt (Anlage 14 BWO) oder gesondert (noch Anlage 14 BWO) eine Bescheinigung der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlages bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Kreiswahlvorschlages vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden. 3. Anlagen zum Kreiswahlvorschlag Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: a) Die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat, b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt, d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens 200 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner. Danach wird der Wahlkreis 193 durch das Gebiet der Kreisfreien Städte Erfurt und Weimar, die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal (= Gemeinden Bechstedtstraß, Daasdorf a. Berge, Hopfgarten, Isseroda, Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Nohra, Ottstedt a. Berge, Troistedt, Utzberg) vom Landkreis Weimarer Land und der zu Bad Berka gehörenden ehemaligen Gemeinde Gutendorf beschrieben und erhält den Namen Erfurt – Weimar – Weimarer Land II. 5. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Bundestagswahl 2009 sind das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I, S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394), die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I, S. 1376) zuletzt geändert durch Artikel 1 der zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2378) und die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung – BWahlGV) vom 3. September 1975 (BGBl. I, S. 2459), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 1999 (BGBl. I, S. 749). 6. Anschrift des Kreiswahlleiters Die Anschrift des Kreiswahlleiters des Bundestagswahlkreises 193 Erfurt – Weimar – Weimarer Land II lautet: Postanschrift: Der Kreiswahlleiter 99111 Erfurt Sitz des Kreiswahlleiters: Stadtverwaltung Erfurt Hauptamt Statistik und Wahlen Fischmarkt 1 99084 Erfurt Telefonnummer: 03 61 6 55-14 90 Telefaxnummer: 03 61 6 55-14 99 E-Mail: [email protected] 4. Wahlgebiet Erfurt, 23. 01. 2009 Die Einteilung der Bundestagswahlkreise wurde im Achtzehnten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I, S. 316) geändert und neu bekanntgemacht. Rainer Schönheit Kreiswahlleiter 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Seite 7 ÖFFENTLICHER TEIL Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert … Informationen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Im Jahr 2008 wurden im Kreis Weimarer Land ca. 13.000 Rinder, 13.000 Schafe und 1.000 Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Bis auf wenige Ausnahmen sind damit alle Tierhalter ihrer Verpflichtung, ihre Tiere impfen zu lassen, nachgekommen und haben damit dazu beigetragen, die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit zu stoppen. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Auch in diesem Jahr müssen wieder alle Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Impfung hat im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 15. Mai 2009 zu erfolgen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Impfung ist der Tierhalter persönlich. Bitte setzen Sie sich betreffs der Impfung ihrer Tiere rechtzeitig mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung. Die Kosten für den Impfstoff trägt die Thüringer Tierseuchenkasse. Die Kosten für die Verabreichung des Impfstoffes trägt im Gegensatz zum vergangenen Jahr in diesem Jahr der Tierhalter. Es ist zu beachten, dass wenn unmittelbar nach der Impfung bei Tieren lebensbedrohliche Schäden auftreten oder Tiere verenden, dieses unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitzuteilen ist. Nur nach einer sofortigen Meldung kann geprüft werden, ob eine Entschädigung der betroffenen Tiere möglich ist. Ausnahmen von der Impfung können nur für Rinder erteilt werden, welche ganzjährig in geschlossenen Ställen gehalten werden. Bei entsprechendem Bedarf ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung schriftlich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu richten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Weimarer Land, Tel. 0 36 44/540-301; -306; -303. Squara Amtsleiterin Das Ordnungs- und Rechtsamt informiert … Öffentliche Sammlungen Nachstehender Sammlungskalender für landesweite Sammlungen im Jahr 2009 wird hiermit bekanntgegeben. Diese Bekanntmachung ersetzt nicht die für jede Veranstaltung erforderliche Erlaubnis. 3. Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e.V. 6. Paritätischer Wohlfahrtsverband VdK 27. 04. 2009 – 03. 05. 2009 26. 10. 2009 – 01. 11. 2009 25. 02. 2009 – 11. 03. 2009 Haus- und Straßensammlungen 4. Deutsches Müttergenesungswerk 15. 03. 2009 – 29. 03. 2009 04. 05. 2009 – 17. 05. 2009 Blinden- und Sehbehindertenverband 1. Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e.V. 2. Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. 5. Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen; Evangelisch-Lutherische Kirche von Kurhessen-Waldeck; Evangelisch-Lutherische Kirche in der Kirchenprovinz Sachsen 18. 04. 2009 – 27. 04. 2009 26. 09. 2009 – 05. 10. 2009 18. 05. 2009 – 27. 05. 2009 16. 11. 2009 – 25. 11. 2009 30. 03. 2009 – 12. 04. 2009 12. 10. 2009 – 25. 10. 2009 THEPRA 30. 08. 2009 – 06. 09. 2009 Volkssolidarität 11. 09. 2009 – 25. 09. 2009 7. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen 02. 11. 2009 – 15. 11. 2009 26. 11. 2009 – 30. 11. 2009 Informationen „Apoldaer Heimat“ 2008 ist erschienen Das neue Jahresheft der „Apoldaer Heimat“ ist in einem größeren Umfang als bisher erschienen und kann zum Preis von 5 € bei BuchHabel, in der Tourist-Information und im Glockenmuseum erworben werden. In diesem Heft sind u. a. zwei Beiträge enthalten, die besonders auch die Einwohner von Bad Sulza sehr interessieren werden. Da wird zunächst über das Konzentrationslager Bad Sulza berichtet, welches von 1933 bis 1937 im ehemaligen Hotel „Zum Großherzog“ eingerichtet war. Als solches war es ein Vorläufer des späteren KZ Buchenwald. Weiterhin wird über den Musiker Carl Müllerhartung geschrieben. Er wurde 1834 in Bad Sulza geboren und verstarb vor 100 Jahren. Die von ihm begründete großherzogliche Orchesterschule war der Vorgänger der jetzigen Franz-Liszt-Hochschule in Weimar. Die Einwohner von Pfiffelbach, Oberroßla und Mattstedt interessieren sich bestimmt für den Glockengießer Georg Schüler, der im Zeitraum 1873 bis 1883 auch Glocken für ihre Kirchen gegossen hatte. In diesem Heft sind weiterhin Beiträge über fol- gende Themen enthalten: – ausführliche Geschichte des früheren Krankenhauses in der Robert-Koch-Straße von 1895 bis 2003, – Produktion von Fallschirmseide in der Spinnhütte in der Nordstraße und die damit verbundene Zucht von Seidenraupen und Pflanzung von Maulbeerbäumen, – die 1894 gegründete Glockengießerei in der Auenstraße im Gelände des späteren Wohnhauses des Hofglockengießermeisters Franz Schilling zum Guss von Großglocken, – Bericht über das Schlachtschiff „Thüringen“, welches 1909 vom Stapel lief und ein Ausgangspunkt des Matrosenaufstandes vom 3. November 1918 wurde, – Apoldaer Bauhandwerker hinterließen einen Bericht über Apolda um 1894, welcher kürzlich bei Bauarbeiten unter dem Dach des Goethe- und Schiller-Archives gefunden worden ist. Die Arbeitsgruppe Heimatgeschichte des Apoldaer Kulturvereins verspricht mit diesem Heft eine interessante Lektüre. Ernst Fauer, Apolda Garten zu vergeben In der Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ e.V. in der Utenbacher Straße in Apolda ist ab sofort ein gut gepflegter Garten zu vergeben. Interessenten melden sich bitte bei: Kleingartenanlage „Gute Hoffnung“ e.V. Ansprechpartner Matthias Finger Stobraer Straße 16 99510 Apolda oder über den Briefkasten am Vereinshaus. Der Vorstand des KGV „Gute Hoffnung“ gibt weiter bekannt, dass die Jahreshauptversammlung am Sonnabend, dem 14. 03. 2009, im Klubraum der Feuerwehr Apolda stattfindet. Seite 8 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Informationen Ein väterlicher Freund Alt hilft Jung: Wirtschaftssenioren geben Wissen an Existenzgründer und Bestandsunternehmen weiter Miserabel ist die Lage der Existenzgründer in Thüringen: In den vergangenen zehn Jahren haben nur elf Prozent der Neugründer überlebt, und jedes Jahr sind es zehn Prozent weniger, die mutig eine eigene Existenz gründen. Bundesweit ist Thüringen Schlusslicht. Obwohl es Beratung, Fördermittel und Coaching gibt. Woran liegt es also, dass die Überlebensfähigkeit der Existenzgründer im Freistaat so mies ausfällt? „Weil eine Betreuung über längere Zeit fehlt“, meint Klaus Römhild. Er ist Vorstandsmitglied des thüringenweit agierenden Vereins „Alt Hilft Jung Thüringen e.V.“. Erfahrene Wirtschaftssenioren und -experten geben ihr Wissen ehrenamtlich an die jüngere Generation weiter und helfen durch ihre Kontakte in den jeweiligen Regionen, Türen zu Ämtern und Behörden zu öffnen. Sie fungieren sozusagen als Lotse, Pate und ständiger Ansprechpartner. „Vor der Gründung gibt es Hilfen vom Land wie Zuschüsse, Förderpass etc., nach neun Monaten der Gründung hilft ein Gründercoaching des Bundes, und nach fünf Jahren gibt es erneut Unterstützung vom Land.“ Das Thüringer Wirtschaftsministerium weiß um die genannten zeitlichen „Beratungslöcher“ und fördert daher „Alt Hilft Jung“, ebenso im Unterstützerboot ist der Europäische Sozialfonds. Doch was ist dazwischen? Nichts? „Der Existenzgründer ist auf sich allein gestellt“, so Römhild. Die meisten würden eine eigene Firma aus dem Bauch heraus gründen, vielen fehlt es an Infos zum Markt und Wettbewerb. Und hier sollen die Ehrenamtlichen als „väterlicher Freund“ betreuend zur Seite stehen. Gemeinsam mit den jeweiligen Stadt- und Landratsämtern sowie Arbeitsagenturen werden öffentliche Sprechtage durchgeführt, wo sich UnternehmerInnen Rat und Informationen zu Fragen der Existenzgründung, -nachfolge, -sicherung oder -erweiterung einholen können. „Alt Hilft Jung“, gegründet im Frühjahr 2008, bietet eine dreijährige Patenschaft zwischen Senior und Existenzgründer an; halbjährlich werden gemeinsam Pläne erstellt und das Vorgehen des „Zöglings“ abgestimmt. „Der Senior ist rund um die Uhr bei Fragen und Problemen da, ist Partner und persönlicher Betreuer“, so Römhild. Im Landratsamt in Apolda finden diese Sprechtage jeden ersten Donnerstag im Monat von 10 – 14 Uhr im Beratungsraum 3. Etage statt. Anfragen unter Alt Hilft Jung: Tel.: 03 61/5 51 43 29/30 (Herr Nowak) oder Landratsamt Weimarer Land (Wirtschaftsförderung), Tel.: 0 36 44/54 06 85 (Frau Wagner). Betriebe der Region vorgestellt … Heute: Papalina GmbH, Apolda standards definiert und erfüllen die Voraussetzungen für den Export nach Europa nach der Norm ISO-9001. Das Unternehmen ist mit über 300 Mitarbeitern eines der größten Arbeitgeber der Region. Darüber hinaus sorgt Papalina mit 30 Azubis für den eigenen Fachkräfte-Nachwuchs. Jugendlichen wird schon mit Praktika-Angeboten der Einblick in den späteren Bildungsweg ermöglicht. Positiv erwies sich hierbei auch der Kooperationsvertrag mit der Regelschule „G. E. Lessing“ in Apolda. Papalina GmbH, Apolda Über dem Dieterstedter Bache 14 99510 Apolda www.ospelt.com 10 Jahre Pizzen aus der „Toskana des Ostens“ in ganz Europa Das Unternehmen PAPALINA GmbH gehört seit 1999 zur Herbert Ospelt Gruppe (Liechtenstein), die mit 5 Werken in Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und Deutschland erstklassige Lebensmittel herstellt und auf dem gesamten europäischen Markt vertreibt. Vor fast 50 Jahren hat Herbert Ospelt den Grundstein zur heutigen Ospelt-Gruppe gelegt. Damals beflügelte ihn eine Vision, die vor allem von zwei Gedanken getragen wurde, zum einen wolle er den Markt mit immer neuen und innovativen Kreationen überraschen, zum anderen war er nur erstklassiger Qualität verpflichtet. Das reichhaltige, immer wieder ergänzte Sortiment ist ein Beweis der Innovationskraft und die vielen Auszeichnungen belegen die Qualität der Produkte. Ausbildungsberufe: Industriekaufmann/-frau Fachkraft für Lebensmitteltechnik Mechatroniker Handelsfachpacker Fachkraft für Lagerwirtschaft Beispielgebend ist auch die Aktivität bei anderen Präsentationsmöglichkeiten, wie zum Beispiel bei der Leistungsschau der regionalen Wirtschaft – Kreismesse –, dem „Tag der offenen Betriebe im Gewerbegebiet B 87“ und der „Grünen Woche“ in Berlin. Mit einem Investitionsvolumen von ca. 16 Mio. € seit 2004 wurde in neueste Produktionsanlagen und ein vollautomatisches TiefkühlHochlager investiert, um den strengen Qualitätssicherungsrichtlinien gerecht zu werden. Es werden nur erstklassige Rohstoffe verwendet, die bei Spitzenprodukten am Mark Erfolg haben, wie beispielsweise den Gewürzen, die für den ausgewogenen Geschmack eines Produktes ganz entscheidend sind. Mitarbeiterin Christine Grund macht es sichtlich Spaß bei Papalina zu arbeiten. Die Qualität eines Produktes wird während des gesamten Produktionsablaufes ständig überprüft. Für jeden Arbeitsschritt sind Qualitäts- Blick in eine Produktionshalle. 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Seite 9 Grußwort des Landrates zum 25-jährigen Dienstjubiläum von Bürgermeister Johannes Hertwig, Bad Sulza Und dass Du, Hannes dabei mit Deinen Vorschlägen nicht zögerlich, zimperlich und ängstlich gewesen bist, sondern Vorschläge unterbreitet und die Stadträte ermutigt hast, ist nicht etwa das „Aber“, dass man in einem solchen Grußwort heute unterbringen müsste, sondern bekräftigt den Satz: Das hast Du gut gemacht. Das habt Ihr gut gemacht. Wenn einer ununterbrochen 25 Jahre als Bürgermeister im Dienst seiner Stadt steht, dann verlockt es Festredner und Laudatoren förmlich, Sprachbilder zu gebrauchen: Von „Urgestein“ muss da die Rede sein oder vom „Fels in der Brandung“. Für solche Dienstjubiläen gibt es auch einen freundlichen Witz, der auf Bad Sulza zugeschnitten lauten würde, man brauche bei Kommunalwahlen nur einen Besenstiel mit dem Namen „Hertwig“ in die Ecke zu stellen. – Dieser würde dann gewählt. Nein. So einfach ist es nicht. Wenn einem Bürgermeister, in ununterbrochener Folge, darunter in drei Wahlen, in denen die Wähler direkt, also nicht eine Partei, zu entscheiden hatten, wer ihre Interessen vertritt, wer sich um die Belange ihrer Stadt kümmert, das Vertrauen gegeben und die Verantwortung aufgetragen hat, müssen starke Argumente für diesen Mann sprechen. Nun ist der Bürgermeister nicht – im Übrigen auch nicht der Landrat – Lenker des Sonnensystems. Manchmal tritt in den Hintergrund, dass der eigentliche Souverän in der Kommunalpolitik die Stadträte oder die Kreistagsmitglieder sind. Aber: Der Mann an der Spitze, der Bürgermeister der Stadt Bad Sulza, prägt in sehr starkem Maße die demokratische Willensbildung. Welche Schwerpunkte er setzt, welche Ziele und Ideen er verfolgt und vorschlägt, wie er sie vermittelt und mehrheitsfähig macht. Und so prägt er dann doch wesentlich das Bild seiner Stadt. Aus meiner Arbeit weiß ich, es gab in anderen Gemeinden etliche Bürgermeister-Episoden von denen man den Einwohnern wünschte, sie wären nie gewesen. Schnelligkeiten mit dem Maule, gepaart mit Dreistigkeit, überdeckten einige Zeit, dass die Politik darunter hohl klang, wenn man daran rührte. Es galt: Hohle Fässer klingen am lautesten. Nicht so hier in Bad Sulza. Johannes Hertwig – aufgewachsen in der Region – bodenständig, hat ganz offensichtlich auch in den Augen seiner Wähler nie vergessen, wo er herkommt, ein Pragmatiker, der als unbeirrbares Ziel das Wohl der ihm anvertrauten Stadt verfolgte und dabei nie Provinzler wurde, sondern einer ist, der auch strategisch denken kann. Denn nicht allein das Umtriebige macht einen Mann erfolgreich, sondern dass er die Richtung sieht, andere dafür begeistern kann und weiter denken kann, als sein Autoscheinwerfer reicht. Bodenständigkeit führt zu Augenmaß. Und Theoretiker die die Probleme erklären, denen Johannes Hertwig hat es verstanden, Partner für seine Stadt zu gewinnen, dabei Spreu vom Weizen zu trennen und Glücksrittern, die seinerzeit sich in Massen aufdrängten, eine Abfuhr zu erteilen. Foto Quelle: Stadt Bad Sulza aber die Fähigkeit zur Lösung, die Gestaltungskraft fehlt, gibt es immer noch genug. Bad Sulza ist eine blühende Stadt, die ihre Chancen genutzt hat, dank Johannes Hertwig und dank engagierter Stadträte. Von Zeit zu Zeit fällt mit dem Namen Bad Sulza auch das Wort „Schulden“. Ja, in Wahlzeiten hauen sich von Zeit zu Zeit die Kontrahenten manchmal die Schulden verbal um die Ohren. Offensichtlich haben die Bürger Bad Sulzas mit der andauernden Wiederwahl ihres Bürgermeisters und zurecht durch ein klares Votum honoriert, dass ihre Stadtväter rechtzeitig das Richtige getan haben. Diese Schuldendiskussionen von Zeit zu Zeit in der Form reinster Unwissenheit sind unerträglich, weil die, die sie führen, in der Regel nicht unterscheiden können wovon sie reden müssten. Es gab Bürgermeister und Kommunen für die konnte die Welt nicht genug kosten. Sie müssen es ja nicht bezahlen. Die Erklärung der hochtrabenden Projekte für die Schulden aufgehäuft wurden, waren vollmundig und wortreich, ein Luftschloss windiger als das andere und zum Schluss blieb die Kommune auf den Schulden sitzen. Und dann gibt es Kommunen, die sich eine Entwicklungsperspektive setzten, sich tragbare Lasten aufluden und rechtzeitig das Richtige taten – für Bildung, für Stadtentwicklung, für Zukunft. Zwischen diesen beiden Beschreibungen – in der Kommunalpolitik „Schulden“ zu machen – liegen Welten. Das Wirken von erfolgreichen Unternehmern in Bad Sulza denen er die Wege mit geebnet hat, ist ein Glücksfall für diese Region. Glücksfälle in der Kommunalpolitik wollen manchmal mühsam organisiert und erarbeitet sein. Johannes Hertwig hat solche Glücksfälle – organisiert. Johannes Hertwig hat nie einen Zweifel daran gelassen, wer der Leitwolf im Rudel ist. Wo Hertwig ist, ist in Bad Sulza vorne. Und das ist gut so. Wir verkennen manchmal, dass es in komplizierten Zeiten und in Zeiten des Umbruchs wichtig ist, dass Menschen auch eine persönliche Orientierung in einem anderen Menschen finden, dass sie sich am Wesen von einem, der in Verantwortung ist, orientieren können. Nicht umsonst hat in den vergangenen Monaten die Darstellung des Altbundeskanzlers Helmut Schmidt eine Renaissance in der öffentlichen Darstellung erlebt: Auch ein Mann, der nicht immer bequem war, der sich nie verbiegen ließ, der von der eigenen Truppe verraten wurde – wir denken an den Nato-Doppelbeschluss – und der trotzdem oder gerade deswegen das verkörpert, was wir manchmal im Leben brauchen: Sich nicht beugen lassen fest bleiben in seinen Überzeugungen Vorbild, Orientierung mal einer, zu dem wir aufschauen können. Das ist ein gutes Stichwort. Wenn aber ein Zusammenhang zwischen Mut zur Kreditaufnahme und dem heutigen Jubilar hergestellt werden soll, dann ist es der: Bad Sulza hat seine Chancen genutzt. Es hatte sich vorgenommen, gegenüber seinen Mitbewerbern die Nase vorn zu haben. Lieber Johannes, heute schauen sie alle zu Dir auf. Das hast Du Dir verdient. 25 Jahre treuer Dienst am Gemeinwesen, mehr und Besseres kann man von einem gestandenen Mann nicht sagen. Irgendwann stand auch mal die Frage: Bad Sulza oder Bad Kösen? Die Bad Sulzaer und ihr Bürgermeister haben sie gut beantwortet. Es kommt in der Kommunalpolitik nicht darauf an, dass man Geld hortet, sondern dass man Geld sparsam und wirtschaftlich einsetzt, um eine Kommune voranzubringen. Und das habt Ihr hier in Bad Sulza sehr gut gemacht. Alles Gute, weiter viel Kraft für die Dinge, die Du Dir vorgenommen hast. Und was könnte ein Landrat anderes einem gestandenen Bürgermeister sagen: Weiter eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit. Mich hast Du dabei im Boot. Seite 10 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Stellenausschreibungen Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain Blankenhain, 19. 01. 2009 Stellenausschreibung Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Die Stadt Blankenhain beabsichtigt, zum 1. September 2009 einen Auszubildenden zum/zur Verwaltungsfachangestellten einzustellen. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie sind jung, motiviert und an einer umfassenden, qualifizierten Ausbildung interessiert? Als Verwaltungsfachangestellte/r werden Sie als Bearbeiter bzw. Sachbearbeiter in allen Bereichen der Stadtverwaltung tätig sein. Im Wesentlichen beruht die Tätigkeit der/des Verwaltungsfachangestellten auf Anwendung entsprechend einschlägiger Rechtsvorschriften. Stadtverwaltung Blankenhain Marktstraße 4, 99444 Blankenhain Blankenhain, 19. 01. 2009 Stellenausschreibung für die Stelle eines/r Mitarbeiters/in in der Kämmerei In der Stadt Blankenhain ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/r Mitarbeiters/in in der Kämmerei als Vollzeitstelle zu besetzen. Die Stelle ist unbefristet und mit E 6 nach TVöD bewertet. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet: – eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder ähnliche Ausbildung – Aufgeschlossenheit für moderne und effektive Arbeitsorganisation – ein freundliches und selbstsicheres Auftreten sowie – Team- und Kommunikationsfähigkeit und Bereitschaft zur selbstständigen Aufgabenerledigung – organisatorisches Geschick und Fähigkeit ZWECKVERBAND MUSIKSCHULE „OTTMAR GERSTER“ WEIMAR Weimar Kulturstadt Europas Die Musikschule „Ottmar Gerster“ sucht zum 01. Februar 2010 eine/n Musikschulleiter/in für eine Vollzeitstelle. Die Musikschule „Ottmar Gerster“ wurde 1966 gegründet und wird heute als Kommunaler Zweckverband der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land geführt. Sie hat 1.200 Schülerinnen und Schüler, die in Weimar, Apolda, Blankenhain und Bad Berka von 15 hauptamtlichen und 43 Honorarlehrkräften unterrichtet werden. Die Musikschule ist Mitglied des Verbandes deutscher Musikschulen. Wir erwarten von Ihnen – eine abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung (Diplom), – mehrjährige Erfahrung im Einzel- und Gruppenunterricht sowie der Ensemblearbeit, Anforderungen: – Realschulabschluss – gute Leistungen in Deutsch und Mathematik – Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie mit Office-Standardsoftware – guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck sowie sicheres und korrektes Auftreten – ständige Lernbereitschaft aufgrund vieler Neuerungen, gerade in Gesetzen Wichtige Hinweise: – Der schnelle, direkte und kostengünstige Kontakt mit unseren Bewerbern ist uns wichtig. Wir bitten daher um Angabe einer EMail-Adresse in der Bewerbung, um Sie hierdurch über den aktuellen Verfahrensstand informieren zu können. – Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten DIN-A4 Rückumschlag beifügen, wird unsererseits davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. Wir bieten: – eine interessante Tätigkeit mit guten Gestaltungsmöglichkeiten – einen modernen ausbaufähigen Arbeitsplatz in einem angenehmen Arbeitsklima Vorwiegende Tätigkeiten: – Mitarbeit bei der Erstellung des Haushaltsplanes – Ausführung und Überwachung des Haushaltsplanes – Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresrechnung – Sachbearbeitung Friedhofsverwaltung – federführende Mitarbeit bei der Einführung des neuen Steuerungsmodells Doppik Wichtige Hinweise – Der schnelle, direkte und kostengünstige Kontakt mit unseren Bewerbern ist uns wichtig. Wir bitten daher um Angabe einer EMail-Adresse in der Bewerbung, um Sie hierdurch über den aktuellen Verfahrensstand informieren zu können. – Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten DIN-A4 Rückumschlag beifügen, wird unsererseits davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzich– einen erfolgreich abgeschlossenen VdMLehrgang „Führung und Leitung einer Musikschule“, ein Aufbaustudium im „Kulturmanagement“ oder vergleichbare Qualifikationen, – Leitungs- und Managementerfahrung in einer kulturellen Einrichtung, – Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, – umfassende Kenntnisse des Haushalts- und Rechnungswesens, – Kenntnisse im Bereich des Qualitätsmanagements, – Kompetenz in Öffentlichkeitsarbeit und bei der Sponsorensuche, – zeitliche Flexibilität und Belastbarkeit, – den Erhalt und Ausbau der guten Zusammenarbeit insbesondere mit unserem Förderverein und der Elternvertretung, kommunalen und nichtkommunalen Kulturträgern, wie Musikhochschule, Schulen, Kindergärten, Vereinen, insbesondere dem JEKI e.V., sowie privaten und öffentlichen Zuwendungsgebern. Erfahrungen als stellvertretender Schulleiter bzw. stellvertretende Schulleiterin oder Bereichsleiter/in wären von Vorteil. – Schwerbehinderte Menschen werden nach den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, welche mindestens folgende Unterlagen enthalten sollen: – Bewerbungsschreiben, – Lebenslauf, – die letzten zwei Zeugnisse oder ein bereits vorhandenes Abschlusszeugnis in Kopie, – Nachweis über Praktika in Kopie, – sonstige Zertifikate in Kopie, richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2009 an die: Stadtverwaltung Blankenhain Hauptamt Marktstraße 4 99444 Blankenhain Kellner Bürgermeister ten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. – Schwerbehinderte Menschen werden nach den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, welche mindestens folgende Unterlagen enthalten sollen: – Bewerbungsschreiben, – Lebenslauf, – die letzten zwei Zeugnisse oder ein bereits vorhandenes Abschlusszeugnis, welche aus den für die jeweilige Ausbildung erforderlichen Abschluss gerichtet, sind in Kopie – Nachweis über Praktika in Kopie, – sonstige Zertifikate in Kopie, richten Sie bitte bis zum 13. 02. 2009 an die: Stadtverwaltung Blankenhain Hauptamt Marktstraße 4 99444 Blankenhain Kellner Bürgermeister Wir bieten Ihnen – eine angenehme Arbeitsatmosphäre, – ein Beschäftigungsverhältnis inklusive einer Unterrichtstätigkeit im Umfang zwischen 4 und 6 Jahreswochenstunden, – eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD, Entgeltgruppe 13, – die Inaussichtstellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses dieser zunächst auf zwei Jahre befristeten Stelle. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen erwarten wir bis zum 01. März 2009. Sie ist zu richten an: Musikschule „Ottmar Gerster“ Karl-Liebknecht-Straße 1 99423 Weimar z. Hd. Herrn Zweckverbandsvorsitzenden Michael Hasenbeck (persönlich). Für Rückfragen stehen wir unter Telefon (0 36 43) 90 39 11 oder [email protected] zur Verfügung. 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Seite 11 Kreisvolkshochschule Weimarer Land Wissen und mehr 99510 Apolda, Ackerwand 13 Telefon (0 36 44) 55 48 41 Fax (0 36 44) 51 56 62 Internet: www.kvhs-weimarerland.de E-Mail: [email protected] Neue Angebote für das Frühjahrssemester 2009 (Auszug) FREMDSPRACHEN Informieren Sie sich auch über unsere Angebote in Ihrem Wohnort bei Ihren Ansprechpartnern: Bad Sulza (Frau Höft 03 64 61/82 17-0) Bad Berka/Kranichfeld (Herr Schulze 03 64 58/3 11 69) Blankenhain (Herr Schmied 03 64 59/6 23 95) Buttelstedt/Berlstedt (Frau Rausch 03 64 51/6 09 13) Magdala und Ilmtal/Weinstraße (Frau Zorn 03 64 54/5 02 53) GESUNDHEITSBILDUNG BERUFLICHE BILDUNG Taiji – Qigong montags, ab 09. 02. 09, 17:15 und 18:45 Uhr Grundlagen Windows und InternetWin@Internet 1 mittwochs, ab 11. 02. 09, 17:00 Uhr Wochenendkurs kompakt (Fr. – So.) 13. 02. 09 Grundkurse Englisch: dienstags, ab 10. 02. 09, 18:15 Uhr Französisch: mittwochs, ab 11. 02. 09, 18:00 Uhr Spanisch und Italienisch: Ende Februar, sobald sich je 8 Interessenten gemeldet haben Die Anmeldungen in die Aufbaukurse in den o.g. Fremdsprachen ist nach Fachberatung – kostenlos und unverbindlich – jederzeit zu Sprechzeiten möglich! Hatha Yoga für Einsteiger/Fortgeschrittene dienstags, ab 10. 02. 2009, 17:15 und 19:00 Uhr Erfolgreich bewerben mit Power Point Samstag, 28. 02. 09, 09:00 Uhr Info-Abend zum Meditationskurs Montag, 16. 02. 09, 17:00 Uhr Auf Anfrage: Formularerstellung mit Adobe Acrobat 8, Meditation für Nachtschwärmer Freitag, 06. 03. 09, 20:30 Uhr Schutz vor Viren, Dialern und Trojanern, Steno: Verkehrs- und Eilschrift, Büromanagement für Wiedereinsteiger, KULTURELLE BILDUNG Xpert geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung/Lohn und Gehalt, Xpert Wirtschaftswissen – Schüler, Englischkurse für Senioren Wochenendkurs Graffiti Grundkurs: dienstags, ab dem 10. 02. 09, 9:15 Uhr Digitalfotografie und -bearbeitung donnerstags, 17:15 Uhr Aufbaukurse: A 1.2 – Mo, 09. 02. 09, 9:00 Uhr A 1.4 – Mi, 25. 02. 09, 10:45 Uhr A 2.2 – Mi, 25. 02. 09, 9:15 Uhr A 2.4 – Mo, 09. 02. 09, 10:45 Uhr B 1.1 – Mi, 18. 02. 09, 10:00 Uhr Urlaubsfotos – PC-Präsentation erstellen Freitag, 27. 02. 09, 18:30 Uhr Xpert CCS – Interkulturelle Kompetenz – modulares Lehrgangssystem für alle, die in ihrem Berufsleben verstärkt Menschen aus anderen Kulturen begegnen – kompetentes Handeln zwischen den Kulturen. SONSTIGE ANGEBOTE Wasser – Quell des Lebens Donnerstag, 12. 02. 09, 18:30 Uhr Oster-Dekorationen Donnerstag, 26. 03. 09, 18:00 Uhr, Mittwoch, 01. 04. 09, 18:30 Uhr Thüringer Nachbarrechtsgesetz Mittwoch, 04. 03. 09, 18:30 Uhr Stimmbildung und Gesang Samstag, 28. 03. 09, 10:00 Uhr Fortbildung für Erzieherinnen: Kita in Bewegung – 07. 03. 09 Die Programmhefte 2008/2009 sind in der Geschäftsstelle und an öffentlich relevanten Orten erhältlich! Lassen Sie sich beraten und Termine mitteilen! Xpert Arbeit / Konsum – Jugendliche Bitte informieren Sie sich nach weiteren Terminen und vollständigem Angebot! Fit in Altersvorsorge – Vorsorge macht Schule – kostenloser Einstiegskurs (3 UE) durch Fachleute der Deutschen Rentenversicherung – Sie informieren Sie umfassend, übersichtlich, neutral und unabhängig zu Ihrer individuellen Altersvorsorge. Termin: 10. 02. 09, 18:00 Uhr Vorherige Anmeldung erforderlich! Seite 12 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Das Weimarer Land hat ihn: den Familien-Pass Zum 1. September 2008 wurde der FamilienPass mit dauerhaften Ermäßigungen für Familien/Alleinerziehende im Kreis Weimarer Land eingeführt. Die Familien/Alleinerziehenden müssen im Rahmen der Antragstellung folgende Kriterien erfüllen: – Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, – Sie erhalten Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, – Sie erhalten ALG II, – Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, – Familien mit zwei und mehr Kindern, – Sie sind alleinerziehend. Sie können Anträge für den Familien-Pass im Moment an folgenden Stellen im Landkreis erhalten und ausgefüllt dort abgeben: – – – – – – – – – Oma/Opa und Elterntreff – Kennenlernrunde – Bürgerbüro der Stadt Apolda Bürgerbüro der Stadt Blankenhain Bürgerbüro der VG Kranichfeld Einwohnermeldeamt der VG Berlstedt Einwohnermeldeamt VG Grammetal Einwohnermeldeamt Stadt Bad Sulza Einwohnermeldeamt Stadt Bad Berka Apoldaer Tafel Blankenhainer Tafel e.V. jeden letzten Donnerstag im Monat im Frauen- und Familienzentrum e.V. Apolda, Bahnhofstr. 43, jeweils 16.00 Uhr Der Antragstelle müssen die entsprechenden Dokumente zur Berechtigung auf einen Familien-Pass vorgezeigt werden. Ansprechpartner für den Familien-Pass sind: Frau Diener: Frau Wiedemann: 0 36 44/54 02 15 03 6 44/54 04 13 Kinderbetreuung wird angeboten www.buendnis-fuer-familien-im-weimarerland.de Die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte informiert … Aufruf An alle Vereine und Verbände, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Kreis Weimarer Land Sehr geehrte Damen und Herrn, zum internationalen Weltfrauentag 2009 werden die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten des Kreises Weimarer Land und der Stadt Apolda gemeinsam mit dem Landrat HansHelmut Münchberg und dem Bürgermeister der Stadt Apolda, Rüdiger Eisenbrand engagierte Frauen, die sich aktiv und ehrenamtlich in der Frauen- und Familienarbeit in ihrer Gemeinde oder in ihrem Verein einbringen, auszeichnen. In Deutschland sind 23 Millionen Menschen über 14 Jahre ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Kirchen tätig. Manches könnte ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Landratsamt Weimarer Land Gleichstellungsbeauftragte Beate Wiedemann Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/540 413 Fax: 0 36 44/540 850 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ lraap.thueringen.de Das gilt vor allem für den sozialen Bereich. Hauptmotiv des freiwilligen Engagements ist das Bedürfnis der Bürger/innen zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Dazu kommt das Bedürfnis nach sozialen Kontakten und sozialer Einbindung. Um dieses Engagement zu würdigen, möchten wir, am 05. März 2009 um 16:00 Uhr im Offenen Treff des Mehrgenerationenhauses, Bahnhofstr. 41, Apolda ehrenamtlich tätige Frauen auszeichnen. Stadtverwaltung Apolda Gleichstellungsbeauftragte Sylvia Wille Markt 1 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/650 169 Fax: 0 36 44/650 522 E-Mail: [email protected] Teilen Sie uns Ihre Vorschläge bis zum 16. Februar 2009 mit. Da wir jedes Jahr 30 Frauen ehren, werden wir nach den eingegangenen Vorschlägen eine Auswahl treffen und die Frauen persönlich einladen. Ihre Vorschläge mit Name und Postanschrift bitte an folgende Adressen schicken: Mit freundlichen Grüßen Beate Wiedemann Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land Großer Frauentagsball 2009 in der Ordensburg Liebstedt am 8. März 2009, Beginn 17.00 Uhr Motto: „Eine französische Nacht – Une nuit francaise“ Infos unter: Beate Wiedemann Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land Tel.: 0 36 44/540 413 oder Sylvia Wille Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte der Stadt Apolda Tel.: 0 36 44/650 169 Der Kartenvorverkauf wird über die Tagespresse bekanntgegeben. 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Seite 13 u d n i s Wir . n e g o mgez GESCHENKE der Druckerei Friedr. Kühn Apolda · Inh. Karla Rau frech & fröhlich · elegant & schön Jetzt: Brauhof 3 · Apolda . 200 r b e F . 9 g a nt o M b a 9 Öffnungszeiten: Mo – Fr 9.00 – 18.00 Uhr · Sa 9.00 – 13.00 Uhr Verkauf Landratsamt Weimarer Land Der Kreis Weimarer Land bietet vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag das Grundstück in 99510 Apolda, Robert-Koch-Straße 7–9, Gemarkung Apolda, Flur 2, Flurstück Nr. 710/5, Größe 423 m2; bebaut mit Geschäftshaus und Anbauten, Nutzfläche 635 m2, 3 Geschosse, 2 Eingänge; Hof Baujahr ca. 1904, Teilsanierung 1991 bis 1994 zum Verkauf an. Zurzeit wird nur das Erdgeschoss von einem Verein genutzt, sonst leerstehend. Mindestangebot 100.000,00 € Schriftliche Angebote richten Sie bitte bis zum 31. 03. 2009 an das Landratsamt Weimarer Land Liegenschaftsverwaltung, Frau Weber, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Tel. 0 36 44/540 266 Seite 14 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Forstunternehmen Daniel Senf Röbschütz 28 · 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Leistungsprofil mobiles Sägewerk im Lohnschnitt – Stammlänge bis 6,3 m (längere Sortimente auf Anfrage) – Stammdurchmesser bis 90 cm Forstdienstleistungen – motor-manuelle Holzernte – Bestandespflege – Pflanzung – Zaunbau Mobiltel.: 01 73-3 90 37 20 Tel.: 03 67 42-6 71 32 · Fax: 03 67 42-6 71 32 E-Mail: [email protected] Ihr Spezialist für moderne AUGENOPTIK und KONTAKTLINSEN Eckhard Grimm Augenoptikermeister Unsere Leistungen • Augenüberprüfung • Video Anpassung von Gleitsichtgläsern • Kontaktlinsen, Anpassung und Beratung • Ferngläser, Wetterstationen • Lupen, Vergrößernde Sehhilfen • Sehtest für Fahrschule • Video Beratung • Brillenreparaturen • Kostenloser Fassungsservice • Pflegemittel für Kontaktlinsen Montag – Freitag 9.00 – 18.00 Uhr Sonnabend 9.00 – 12.00 Uhr 99510 Apolda · Bahnhofstraße 11 · ☎ 03644/5561 31 MOWITZ-BAU GMBH APOLDA Ihr Partner für Neubau und Altbausanierung • Maurer- und Putzarbeiten • Beton- und Estricharbeiten • Bauwerkstrockenlegung • Gerüstbau und -verleih • Wärmedämmung • Fassadenarbeiten • Trockenbau • Pflasterarbeiten Qualität aus Liebe zum Handwerk Am Kalkteich 3, 99510 Apolda, ☎ (0 36 44) 61 94 62 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Seite 15 Herzlichen Glückwunsch Jenny Born Apolda zum 104. Geburtstag Elsa Uschmann Apolda Paula Kellner Oßmannstedt zum 100. Geburtstag Anna Koschnike Apolda Erich Entrich Berlstedt Liesbeth Hasse Ettersburg zum 99. Geburtstag Minna Sommerfeld Apolda Frieda Namierowski Rohrbach zum 97. Geburtstag Walter Sonnekalb Rödigsdorf zum 96. Geburtstag Ursula Fischer Berlstedt Irma Linß Hopfgarten Elisabeth Teichert Wormstedt Fritz Lobenstein Buchfart zum 95. Geburtstag Annemarie Herrmann Apolda Walter Härtel Apolda Frieda Müller-Deck Schwerstedt zum 94. Geburtstag Gertrud Gentsch Apolda Hildegard Brack Ettersburg Ernst Wollmerstädt Niederzimmern Rosa Hamp Tannroda zum 93. Geburtstag Margaretha Böhme Apolda Ernst Witzmann Kranichfeld zum 92. Geburtstag Vera Martin Apolda Ella Wötzel Apolda Hedwig Scheit Herressen-Sulzbach Walter Weiß Großobringen Ilse Rössel Blankenhain zum 91. Geburtstag Helene Langner Magdala Elisabeth Hahn Bad Berka Gertrud Grau Tannroda Johanna Schindler Blankenhain zum 90. Geburtstag im Januar 2009 Wir gratulieren nachträglich Ingeborg und Oskar Tippelt aus Isseroda zur Diamantenen Hochzeit die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Ruth und Rudolf Hanf aus Bad Sulza zur Diamantenen Hochzeit die sie am 18. Dezember 2008 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Renate und Kurt Schau aus Bad Berka zur Diamantenen Hochzeit die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Johanna und Gerhard Heide Elisabeth und Horst Matthes aus Bad Sulza zur Diamantenen Hochzeit die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben. aus Buttelstedt zur Diamantenen Hochzeit die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Erika und Ernst Beck Marianne und Gerhard Berghof aus Kromsdorf zur aus Ballstedt zur Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 4. Dezember 2008 gefeiert haben. die sie am 23. Dezember 2008 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Erna und Paul Ritter Annitta und Alfred Schmid aus Vollersroda zur aus Großheringen zur Diamantenen Hochzeit Diamantenen Hochzeit die sie am 11. Dezember 2008 gefeiert haben. die sie am 23. Dezember 2008 gefeiert haben. Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: [email protected] Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt Seite 16 31. Januar 2009 – Nummer 01/09 Wir zäunen Ihr Grundstück ein! • fachgerecht und preiswert! mit Holz, Schmiedeeisen, Maschendraht oder Stabgitterzaun • Tore, Türen, Gitter, Hundezwinger Metallbau Haas Thomas-Müntzer-Straße 4 99518 Reisdorf Telefon und Fax (03 64 63) 4 77 77 oder Telefon (03 64 63) 4 00 40 11. 14. + 15. alte und neue Basteltechniken Schauen Mitmachen Basteln Kaufen März 2009 10 –18 Uhr in der Stadthalle Apolda ie uns Am Brückenborn 12 Fragen S nach der 99510 hher- Apolda c Vorher-Na ✆0 36 44 / 61 96 56 Aktion! w w w. f r i s e u r- d e i n h a rd t . d e