AWO RUNDBRIEF SCHULDNERBERATUNG
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AWO RUNDBRIEF SCHULDNERBERATUNG
AWO R U ND B R I E F S CH U L D N E R B E R A TU NG APRIL 2015 Mitteilung für die Schuldnerberatungsstellen der AWO in NRW Herausgegeben von den Fachberatern/innen für Schuldnerberatung der AWO NRW Schuldnerberatung Aktionswoche 2015: „Arm und überschuldet – trotz Arbeit“. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ruft zur diesjährigen bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2015 auf. Ziel der Aktionswoche ist die Thematisierung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und ihre Auswirkung auf überschuldete Haushalte. Auf politischer Seite sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffener Haushalte gefordert werden. Das von der AG SBV erstellte Plakat wird vom AWO Bundesverband gegen eine Versandkostenpauschale von 2,90 € zur Verfügung gestellt. Bestellungen unter Angabe der Artikelnr. 03075 bei [email protected] Weitere Infos Neu: Empfehlungen des Dt. Verein zur Übernahme von Mietschulden Die Empfehlungen sollen einen Beitrag zur Vereinheitlichung der Rechtspraxis im SGB II und XII leisten. Mitarbeitenden in den Jobcentern und Sozialämtern wird Orientierung bei der Ermessensausübung zur Gewährung von Hilfen zur Sicherung der Unterkunft gegeben. Dabei erhalten sie auch Anregungen für ein präventives Tätig werden. Die Zusammenarbeit zwischen JobCenter oder Sozialamt auf der einen und Schuldnerberatung oder anderen Beratungsstellen auf der anderen Seite soll verbessert werden. Empfehlungen des Dt. Verein 10.-12.06.2015: Arbeitstagung der AWO Schuldnerberatungsstellen Die jährliche Arbeitstagung möchte über aktuelle politische und gesetzliche Entwicklungen informieren. Sie bietet die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und will die Zusammenarbeit und die Profilierung der Einrichtungen unterstützen. Schwerpunkte der aktuellen Arbeitstagung werden erste Erfahrungen mit der Reform der Insolvenzordnung sowie weitere, aktuelle Themen sein. Ort: WeiberWirtschaft eG, Anklamer Str. 38 10115 Berlin Referent: Michael Weinhold Zeit: Mi. 10.06.2015, 14 Uhr - Fr. 12.06.2015, 13.00 Uhr Kosten: 230 € Teilnahmebeitrag incl. Unterkunft und Verpflegung Ausschreibung und Anmeldung Projektaufruf „NRW hält zusammen… für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ Die Arbeitsgemeinschaft der Liga NRW hat auf Wunsch des MAIS eine Vorankündigung zum Projektaufruf herausgegeben. So soll bereits frühzeitig ein möglichst großer Kreis potentieller Antragsteller erreicht werden. Es geht um die Finanzierung von Modellprojekten zur Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in benachteiligten Quartieren. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Zur Vorankündigung AWO - Rundbrief Schuldnerberatung April 2015, Seite 2 Überschuss Beitragsservice zur Finanzierung der Schuldnerberatung verwenden! In seinem Newsletter 09/2015 vom 28.03.2015 regt SGB II - Experte Harald Thomé aus Wuppertal an, einen Teil des Überschusses des Beitragsservice zur Finanzierung der Schuldnerberatung zu verwenden. Er begründet dies mit der Tatsache, dass der Beitragsservice ein schwieriger und unkooperativer Gläubiger sei. Hintergrund ist die Meldung in den Medien von Anfang März wonach der Beitragsservice einen Überschuss von 1,5 Milliarden erbracht habe und die Verwendung des Geldes noch unklar sei. Pressemeldung vom 05.03. Deutsche Anwaltverein fordert kürzere SCHUFA-Löschfristen nach Restschuldbefreiung Wie Rechtsanwalt Kai Henning, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung in seinem letzten Newsletter mitteilt, hat die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung zum 12. Deutschen Insolvenzrechtstag eine Pressemitteilung herausgegeben. In dieser fordert sie eine deutliche Verkürzung der Frist i § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG, welche SCHUFA u. a. berechtigt, die Angaben zur Erteilung der RSB drei Jahre anzuzeigen. Die Speicherung erleben viele ehemalige Verschuldete als massive Behinderung. So muss z.B. bei der Wohnungssuche häufig eine s. g. „Schufa-Selbstauskunft“ vorgelegt werden. Gefordert wird deshalb eine Löschungsfrist von einem halben Jahr nach Erledigung für alle Einträge. Gerichtsentscheidungen BGH, Inkasso-Warnung vor SCHUFA-Eintrag kann unzulässig sein Ein von einem Mobilfunkunternehmen beauftragtes Inkassounternehmen übersandte an Kunden der Beklagten Mahnschreiben, in denen es unter anderem hieß: „Als Partner der SCHUFA ist die … GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten… erheblich behindern…" Das beanstandete Mahnschreiben kann beim Empfänger den Eindruck erwecken, er müsse mit einer Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA rechnen, wenn er die Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist begleicht. Aus Angst vor den negativen Folgen eines SCHUFA-Eintrags besteht die Gefahr, dass Verbraucher dem Zahlungsverlangen der Beklagten auch dann nachkommen, wenn sie die Rechnung wegen bestehender Einwendungen eigentlich nicht bezahlen wollten. BGH-Urteil vom 19.3.2015 – I ZR 157/13 LAG Berlin-Brandenburg: Schichtzulagen sind unpfändbar Das LAG Berlin-Brandenburg hat geurteilt, dass Schichtzulagen und Zuschläge für Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit als Erschwerniszulagen nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar sind und damit auch nicht abgetreten werden können. Das Amtsgericht Dortmund hatte in seiner Entscheidung vom 06.03.2014 bereits ähnlich geurteilt. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.01.2015 – 3 Sa 1335/14 BGH, Rückumwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto Der BGH bejaht in seinem Urteil vom 10.02.15 den Rückumwandlungsanspruch eines P-Kontos in ein normales Girokonto. Zwar sei ein solcher Anspruch in § 850 K ZPO nicht extra geregelt, jedoch „folgt der Rückumwandlungsanspruch daraus, dass das Pfändungsschutzkonto keinen selbständigen (…) Zahlungsdiensterahmenvertrag (…) darstellt, der ersatzlos an die Stelle des bisherigen Vertrages über das herkömmliche Girokonto tritt. Vielmehr wird der gesetzliche Pfändungsschutz insgesamt als eine Zusatzleistung bereitgestellt (…). Wird die Zusatzvereinbarung über das Pfändungsschutzkonto gekündigt, gelten daher die bisherigen Vereinbarungen über das dem Pfändungsschutzkonto zugrunde liegende herkömmliche Girokonto fort.“ Urteil vom 10.02.15 AWO - Rundbrief Schuldnerberatung April 2015, Seite 3 OVG Münster: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß In seinen beiden Urteilen vom 12.3.2015 stellt der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen klar, dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR verfassungsgemäß ist. Pressemitteilung zum Urteil OLG Saarbrücken: Schuldner muss Gläubiger vor Feststellungsklage nicht erst außergerichtlich zur Rücknahme der deliktischen Forderungsanmeldung auffordern. Der Schuldner kann sofort Klage gegen den Gläubiger erheben, mit dem Ziel gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Forderung nicht auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht. Der Beschluss des OLG ist eine Warnung an Gläubiger, eine Forderung bei der Anmeldung ohne ausreichende sachliche Prüfung als „aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammend“ zu bezeichnen. Das Kostenrisiko ist für den Gläubiger groß, wenn der Schuldner mit einer negativen Feststellungsklage antwortet. Beschl. vom 04.09.2014 -2W 13/14- ZInsO 15, 469 Fortbildungen und Veranstaltungen 27.05. – 29.05.2015: SGB II und XII –Entwicklungen / Rechtsprechung und Gesetzgebung Die durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung zur Auslegung der geltenden Vorschriften führen zu Beratungsbedarf in allen Bereichen der sozialen Arbeit. Es geht um Ansprüche und Pflichten der Betroffenen, einzusetzendes Einkommen und Vermögen, Zusammensetzung von Bedarfsgemeinschaften, Auf- und Verrechnung von Leistungen, Verhältnis zu anderen Leistungen, Wohnkosten, Sonderbedarfe u.v.a.m. Auch die Regelungen zu "weiteren sozialintegrativen Leistungen" wie z.B. Schuldnerberatung sind für die Soziale Arbeit von Bedeutung. Die Frage der Mitteilungspflichten der Beratungskräfte und Sanktionen für die Ratsuchenden bedürfen eines genauen Blicks auf die Rechtslage. Referent: Bernd Jaquemoth Ort: Haus Humboldtstein, 53424 Remagen- Rolandseck Termin: 27.05.2015, 14:00 Uhr bis 29.05.2015, 13:00 Uhr Kosten: 280 € (AWO Mitarbeitende 250 €) Ausschreibung und Anmeldung 10.06.2015 Einkommens- und Budgetberatung für Haushalte in der Insolvenz Eine nachhaltig ausgerichtete Schuldnerberatung zielt darauf, die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden langfristig sicherzustellen. Dazu ist in vielen Fällen eine Beratung erforderlich, die nicht mit der Beantragung der Verbraucherinsolvenz endet. Gefragt ist vielmehr eine weitergehende nachsorgende Begleitung, um Ratsuchende dabei zu unterstützen, ihren Haushalt neu zu strukturieren und den neuen langfristigen Bedingungen anzupassen. Das Seminar zeigt an konkreten Fallbeispielen aus der Arbeit der Einkommens- und Budgetberatung Rostock e.V. auf, wie es in der Schuldnerberatung gelingen kann, Ratsuchende zu motivieren, das eigene Budget in den Blick zu nehmen und zu steuern. Veranstalter: Schuldnerhilfe Köln e.V., Gotenring 1, 50679 Köln Ort: Köln Referent: Dr. Bettina Sobkowiak, eibe e.V., Sybill Lüdtke Kosten: 120,- € Ausschreibung und Anmeldung AWO - Rundbrief Schuldnerberatung April 2015, Seite 4 07. - 08.05.2015: Finanzdienstleistungskonferenz 2015 Das institut für finanzdienstleistungen (iff) e. V. lädt ein zur 10. Internationalen Finanzdienstleistungskonferenz in Hamburg. Die Konferenz bietet einen Einblick in die aktuellen Diskussionen im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz. Es diskutieren miteinander: Vorstände und Vertreter von Banken, Medien, Wissenschaftler, Politiker sowie Vertreter der Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen und deren Verbände. Das Motto lautet: Bankenregulierung: Zu viel – zu wenig. Eine Arbeitsgruppe wird sich außerdem mit dem Thema „Prävention gegen Verschuldung im Alter“ beschäftigen. Ort: Hamburg, Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765 Ausschreibung und Anmeldung Prävention 28.04.2015: Netzwerktreffen Finanzkompetenz NRW Das Netzwerk Finanzkompetenz NRW ist ein partnerschaftlicher Zusammenschluss von Vertretern aus Verbraucher- und Schuldnerberatungen, aus Wissenschaft, Bildung und Jugendhilfe, aus Politik und Verwaltung sowie aus Wirtschaft und Bankenverbänden. Die Akteure bündeln Wissen und Ideen auf Landesebene, tauschen Erfahrungen und Materialien aus, führen Kooperationen durch und setzen ganz konkrete Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Konsum- und Finanzkompetenzen junger Menschen um. Das nächste Treffen des Netzwerks Finanzkompetenz NRW findet am 28.04.2015 in Recklinghausen statt. Ausschreibung und Anmeldung VZ Brandenburg: Auskommen mit dem Einkommen - Vorträge und Spartipps Gesund essen, Energie sparen, gut wirtschaften: Das sind nur einige Verbraucherthemen, die die kostenfreie Vortragsreihe für Familien "Auskommen mit dem Einkommen" der Verbraucherzentrale Brandenburg aufgreift. Das Bildungsangebot wird vom Familienministerium des Landes gefördert. Experten geben Tipps zu den Themen Budgetplanung, Versicherungen, Telefon & Internet, Energie sparen und gesundheitsbewusstes Essen und helfen Familien dabei, mit ihrem Haushaltsgeld effektiv umzugehen. Zur Website Zur Broschüre Spielen, Wetten, Zocken - Glücksspiele bei Kindern und Jugendlichen Diese kostenlose Broschüre der Aktion Jugendschutz Bayern e.V. greift das Thema Jugend und Glücksspiele auf. Um sich mit dem problematischen Spielverhalten auseinanderzusetzen, erhalten Eltern hier Informationen über Glücksspiele, deren Bedeutung für Jugendliche und wie ein angemessener Umgang mit diesem Thema aussehen kann. Schließlich werden noch Angebote und Kontaktmöglichkeiten zum Hilfssystem im Internet beschrieben. Die Broschüre ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch erhältlich. Zur Bestellung Kaufen, Kosten, Konsumieren - Anregungen zum Umgang mit Geld + Konsum in der Familie In der Broschüre der Aktion Jugendschutz Bayern für Eltern dreht sich alles um die Themen Konsum und Konsumerziehung. Die Broschüre will Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu selbstbestimmten und mündigen Verbrauchern unterstützen. Die Themen Werbung, Taschengeld und Marken werden ebenso behandelt wie Kostenfalle Internet, nachhaltiger, umweltschonender Konsum und die Unterscheidung zwischen Wunsch und Bedürfnis. Zu jedem Themenkomplex gibt es alltagstaugliche Anregungen für Eltern. Zur Bestellung AWO - Rundbrief Schuldnerberatung April 2015, Seite 5 --------------------------------------------------------Redaktion Bernhard Paul, Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) - für AWO Bezirk Niederrhein Tel. 0201-8272617, [email protected] Joachim Friederici, Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis Tel. 02331-38114, Mail: [email protected] Michael Eham, Schuldnerhilfe Köln e.V. - für AWO Bezirk Mittelrhein Tel. 0221-3461420, Mail: [email protected] Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.04.2015 Haftung Die obigen Informationen wurden mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft. Wir bitten um Verständnis, dass dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden kann. Die Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht worden sind, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Links, auf die dieser Newsletter verweist. Die Inhalte und Funktionsfähigkeit externer Angebote verantwortet allein der jeweilige Anbieter. Bildnachweis Copyright Vervielfältigungen und Weitergabe dieser Information sind im Bereich der Arbeiterwohlfahrt zulässig und gewünscht, darüber hinaus nur mit unserer schriftlichen Zustimmung. Abmeldung Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, informieren Sie uns bitte kurz unter [email protected]