toxichem + krimtech

Transcrição

toxichem + krimtech
T + K (2005) 72 (3): 113-156
Bd. 72 Nr. 3 – Dezember 2005
TOXICHEM + KRIMTECH
Mitteilungsblatt der
Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie
www.gtfch.org
Das Mitteilungsblatt erscheint dreimal jährlich. Alle Mitglieder der GTFCh erhalten die Zeitschrift im Rahmen
ihres Mitgliedsbeitrages.
SCHRIFTLEITUNG und SATZ:
Prof. Dr. Fritz Pragst
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Charité
Hittorfstr. 18
D-14195 Berlin
Tel. 030-450-525031 Fax 030-450-525904
E-Mail: [email protected]
VERTRIEB:
Geschäftsstelle der GTFCh
Karl Schmidt
Landgrabenstraße 74
D-61118 Bad Vilbel
Tel. 06101-500780 Fax 06101-500781
E-Mail: [email protected]
(Die frühere Alternativadresse
Rechtsmedizin Frankfurt gilt nicht mehr)
Bankverbindung der GTFCh: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Saarbrücken (BLZ 59090626) Kontonummer 000 4344 324
IBAN: DE 15 3006 0601 000 4344324, BIC: DAAEDEDD
Inhaltsverzeichnis
Seite
T. Daldrup - Grüße des Präsidenten zum Jahreswechsel ............................................................................... 114
U. Hoffmann, P. Przybilla, G. Kraatz - Cholestasis in a Body-Builder after use of Metandienone a Case Report ………………………………………………………………………………………. 115
Zehnte Matrikel Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz .......................................................... 117
R. Giebelmann - Forensisch-toxikologische Bildbetrachtung. Teil II .................................................................. 118
R. Giebelmann - Jahreszahlen zur Toxikologie 2006 .............................................................................................. 122
A. Scholer, S. Sturm - Ein klinisch-toxikologisches Märchen frei nach Grimm ........................................... 124
H. König - Akute Intoxikation mit Amisulprid .............................................................................................. 128
R. Aderjan, R. Werner - Sitzung des Arbeitskreises Nachtrunk am 09.05.2005 in Mainz ............................ 130
Geschäftsordnung des Vorstandes der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) 131
F. Pragst - Berichte von Tagungen
- 43rd International Meeting of TIAFT, 29. 08.- 02.09.2005 in Seoul ………………………...
- Meeting of the Society of Hair Testing, 28.-30.09.2005 in Strasbourg ………………………..
- Workshop der GTFCh 2005, 6.-7.10.2005 in Hannover ........................................................…
Tagungskalender ............................................................................................................................................
Programm und Anmeldung:
- Fachfortbildung der GTFCh für TA’s in der Toxikologie, 28.01.2006 in Hamburg ................
- Informationsveranstaltung Akkreditierung von Laboratorien im Bereich.
Forensik/Rechtsmedizin, 7. März 2006, Frankfurt.................................................................
- Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh 06.-08. April 2006 in Kirkel .....................................
- Analytica 2006 - Progress in Analytical Methods and Data Interpretation for
Clinical and Forensic Toxicology, 26. April 2006 in München …………...…………………
F. Pragst - Buchbesprechungen
- Breyer-Pfaff, Gärtner, Baumann: Antidepressiva – Pharmakologie, therapeutischer Einsatz
und Klinik der Depression ..........................................................................................................
- Kretschmer: Notfallmedikamente von A – Z. Klinik und Pharmakologie auf einen Blick .......
Personalia: Auszeichnungen, Runde Geburtstage 2006, Neue Mitglieder ....................................................
134
137
139
142
143
145
148
150
151
152
153
T + K (2005) 72 (3): 114
Grüße des Präsidenten zum Jahreswechsel
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben wiederum ein sehr schönes und erfolgreiches
Jahr hinter uns. Die Tagung in Mosbach und der
Workshop in Hannover, um die zwei wichtigsten
Ereignisse zu nennen, waren zumindest nach meiner
Wahrnehmung wiederum ein großer Erfolg. Auf das
Engagement und den Zusammenhalt innerhalb unserer
Gesellschaft können wir schon stolz sein. Insbesondere
freut mich der großartige ehrenamtliche Einsatz der
Mitglieder in den zahlreichen Kommissionen und
Arbeitskreisen, der häufig mit viel Arbeit verbunden
ist, der aber damit belohnt wird, dass jeder einzelne für
sich in Anspruch nehmen kann, die Entwicklungen auf
dem Gebiet der forensischen und klinischen Toxikologie sowie der forensischen Chemie
mitgestaltet zu haben. Auch dieses Jahr werden wir uns den Forderungen an die Qualität unserer Arbeit und die Qualifikation des Fachpersonals stellen. Besonders gefreut hat mich die
Initiative aus Hamburg (siehe die Ankündigung in diesem Heft), auch spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für TA´s anzubieten. Ich bin mir sicher, dass die Veranstaltung ein großer Erfolg wird und nicht die einzige dieser Art bleibt.
Was steht dieses Jahr ganz oben auf unserer Agenda? Es sind die Änderungen der Richtlinien
für die Anerkennung als Forensischer Toxikologe/Toxikologin, die Anpassung der Richtlinien
zum Nachweis der sogenannten Null-Toleranz-Substanzen unter Berücksichtigungen der noch
festzulegenden Schwellenwerte und die Erarbeitung von Richtlinien für den Kompetenznachweis auf dem Gebiet der klinischen Toxikologie, soweit dieses Fach von der GTFCh vertreten wird.
Ich persönlich habe einen Wunsch für 2006: Ich wünsche mir, dass trotz hoher Belastung
durch die tägliche Routine und unklarer Perspektiven doch einige unserer jüngeren Mitglieder
die universitäre Laufbahn einschlagen, so dass sie eines Tages die Lehrbefugnis in einem der
durch die GTFCh vertretenen Fachgebiete erlangen.
Ich wünsche Ihnen allen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr.
Ihr
Thomas Daldrup
T + K (2005) 72 (3): 115
Cholestasis in a Body-Builder after use of Metandienone - a Case Report
Ulrich Hoffmann1, Petra Przybilla2, and Günter Kraatz3
1
Institute of Pharmacology, Friedrich-Loeffler-Str. 23 d, 2 Clinic for Medicine A, Department of Emergency
Medicine, F.-Loeffler-Str. 23a, 3 Clinic for Medicine A, Department of Nephrology, F.-Loeffler-Str. 23 a, ErnstMoritz-Arndt Unversity Greifswald, D-17487 Greifswald, Germany.
Abstract
The use of anabolic steroids is widespread particulary among bodybuilders. Students and teenagers apply the
substances without practise in sport. Most athletes have only a crude pharmacological knowledge regarding
these drugs and warnings of steroid misuse are neglected. We report on a 24-year old man who was supplementing his training programm with the uptake of high doses of Dianabol, 50 mg daily since 8 weeks. He was admitted to the hospital because of left-side flank pain. The blood chemistries showed elevated aspartate and
alanine aminotransferases, elevated creatine kinase and creatine and normal γ-glutamyltransferase levels.
Metandienone could be detected by gaschromatography/masspectrometry. Clinical findings and biochemical
parameters were compatible with cholestasis induced by anabolic steroids. The illicit use of megadoses of androgenic anabolic steroids to obtain an athletic, healthy looking body can lead to serious and often irreversible
organ damages. In the case of hepatoxicity and severe cholestasis the prompt withdrawal of the steroid and the
administration of ursodeoxycholic acid is recommend.
Introduction
The number of women and men, including teenagers and young adults, in popular sports selfadministering ergogenic agents is an increasing problem. Most athletes use anabolicandrogenic steroids (AAS) to obtain a well trained, athletic, and healthy looking body, yet in
combination with resistance work-out myofibril damage and rhabdomyolysis were observed.
Nowadays anabolic compounds are the third most commonly used drugs behind cannabis and
amphetamines. Although metandienone (Dianabol) has been banned since 1987 in most
West European countries and the USA, the illicit drug comes to the European market from
Eastern Europe or South East Asia. The anabolic black market is a lucrative commercial business.
We would like to report about a patient with acute cholestasis associated with muscle damage
and degenerative changes of the lumbar spine, who used metandienone as an anabolic steroid.
Case report
A healthy 24-year-old man was admitted to the Emergency Department with symptoms of a
sudden left-side flank pain. He was a body builder. Physical examination revealed pain on
touch and movement and his left side showed a swelling. Both kidneys were slightly increased in length up to 12 cm as was detected by ultrasonography. The medical history did
not show any evidence of liver disease or adverse drug reactions. Clinical details and biochemical findings are represented in the Table 1. The taking of anabolic steroids was proven
as metandienone could be detected in urine by gaschromatography/masspectrometry. The
anamnestic information revealed a daily intake of 8-12 tablets of 5 mg metandienone since 8
weeks.
1
jaki@uni-greifswald
[email protected]
3
[email protected]
2
T + K (2005) 72 (3): 116
Tab. 1 : Clinical and biochemical profile of a body builder using metandienone
Parameter
Result
Reference range
160/80 mm Hg
120/80 mm Hg
80 bpm
60 bpm
total bilirubin
22.6 µmol/l
< 17 µmol/l
direct bilirubin
6.1 µmol/l
< 5 µmol/l
ALAT
2.6 µmol/sl
0.22 - 0.67 µmol/sl
ASAT
4.1 µmol/sl
< 0.62 µmol/sl
AP
2.0µmol/sl
1.5 – 4.3 µmol/sl
GGT
0.38 µmol/sl
< 0.82 µmol/sl
LDH
48.8 µmol/sl
3.8 – 7.7 µmol/sl
CK
24.2 µmol/sl
< 3.25 µmol/sl
Creatinine
138 µmol/l
50-100 µMol/l
Myoglobin
560 µg/l
< 90 µg/l
CRP
61.7mg/l
< 5 mg/l
15.7 GPT/l
< 10 GPT/l
blood pressure
heart rate
Leukocytes
Abbreviations: ALAT - alanine aminotransferase, ASAT - aspartate aminotransferase, AP- alkaline phosphatase, GGT - γ-glutamyltransferase, CK creatine kinase, CRP - C-reactive protein, LDH - lactate dehydrogenase, GPT giga particles per litre.
Discussion
During the last years there has been a dramatic increase in the non-therapeutic use of anabolic
steroids in semi-professional competitive and in popular sports. Especially C-17 alkylated
anabolic steroids such as metandienone cause severe hepatic dysfunction. The mechanisms by
which these drugs cause deleterious effects remain unclear. Specific targets for cholestasisinducing steroids are bile acid transporters. Drugs can interfere with bile acid uptake and intrahepatic transport, causing disturbances of the canalicular secretion. We conclude that the
high dose application of more than 50 mg per day was responsible for the mixed cholangiolitic and hepatic changes seen by the elevated levels of serum ALAT and ASAT. The levels of
GGT and AP were normal. The doses of anabolic androgenic steroid taken was, in pharmacological sense, very high, i.e. ten times the prescribed for androgen substitution. Additionally
a muscle damage should be considered if the elevated CK and creatinine levels are found. The
increase of C reactive protein confirms an inflammable reaction of the liver. Taking anabolic
steroids and intense resistance training regimes cause myofibril damage and an increased production of free radicals, that is followed by the increase of the membrane permeability, resulting in enzyme leakage. Steroid users show a markedly increased level of ALAT, ASAT, CK,
and creatinine compared with steroid non-users [1]. Exertional rhabdomyolysis accompanied
by myoglobinurie, and an elevated serum creatine kinase level is reported for one body
builder who was taking anabolic steroids [2]. Likewise renal impairment is a possilble complication of cholestasis. Renal failure was reported in a patient due to consumption of high
doses of AAS and ß2-adrenoceptor agonists clenbuterol [3]. In spite of increased levels of
myoglobin, lactate dehydrogenase, and creatine kinase we did not observe any signs for rhabdomyolysis. Further reported negative effects of AAS in bodybuilders include an increase in
coronary risk factors, cardiomyopathy, acute myocardial infarction, and severe mood and
psychotic disorders [4, 5]. Management of steroid-induced cholestatic liver damage requires
T + K (2005) 72 (3): 117
prompt withdrawal of the anabolic steroid. Therapeutic strategies in severe cases of cholestasis include application of ursodeoxycholic acid, although there are no controlled trials to validate its use for this purpose [6].
Even in popular sports, a widespred abuse of doping substances exits. The fitness boom has
also produced an increasing number of steroid users, who have only a sophisticated knowledge of steroid pharmacology. After opening the borders to the East European black-market,
the risk of drug abuse in the young generation has dramatically increased.
References
[1] Dickerman RD, Pertusi RM, Zachariah NY, Dufour, DR, McConathy WJ (1999) Anabolic steroid-induced
hepatotoxicity : is it overstated ? Clin J Sports Med 9: 34-39
[2] Braseth NR, Allison Jr. EJ, Gough JE (2001) Exertional rhabdomyolysis in a body builder abusing
anabolic androgenic steroids Eur J Emerg Med 8: 155-157
[3] Hartung R, Gerth J, Fünfstück R, Gröne HJ, Stein G (2001) End-stage renal disease in a bodybuilder : a
multifactorial process or simply doping ? Nephrol Dial Transplant 16: 163-165
[4] Alvarado RG, Liu JY, Zwolak RM (2001) Danazol and limb-threatening arterial thrombosis : two case
reports. J Vasc Surg 34: 1123-1126
[5] Vogt AM, Geyer H, Jahn L, Schänzer W, Kübler W (2002) Cardiomyopathy associated with the uncontrolled self-medication of anabolic steroids. Z Kardiol 16: 163-165
[6] Chitturi, S, Farrell, GC. Drug-induced cholestasis (2001) Semin Gastrointest Dis 12: 113-124
Fachchemiker(in), Fachpharmazeut(in) bzw. Fachwissenschaftler für Toxikologie UL
Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz
an der Universität Leipzig
An der Universität Leipzig beginnt im Anfang September 2006 die zehnte Matrikel des Postgradualstudiums Toxikologie und Umweltschutz, das als Aufbaustudium mit Fernstudiencharakter Akademikern (Pharmazeuten, Chemikern, Biochemikern, Biologen, Landwirtschaftlern, Ärzte und Absolventen adäquater Ingenieurfächer) in 5 Semestern ein breites Spektrum toxikologischer und ökologischer Kenntnisse vermittelt.
Das ministeriell bestätigte Studienprogramm besteht aus 11 einwöchigen Intensivlehrgängen im Zeitraum
von 4 Semestern, zwischen denen zusätzlich Selbststudium mit empfohlener Literatur und ausgehändigten
Lehrmaterialien erfolgt. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit eines die Präsenzkurse ergänzenden virtuellen Studiums an. Dies gibt den Kursteilnehmern die Möglichkeit im Selbststudium sich anhand von Lernsoftware toxikologischer Inhalte zu erarbeiten. Das Gesamtprogramm ist berufsbegleitend konzipiert. Nach
den Wochenlehrgängen sind im jeweils folgenden Lehrgang schriftliche Klausuren abzulegen. Am Ende erhalten die Teilnehmer nach einer Abschlussarbeit und dem mündlichen Examen vor einer Prüfungskommission ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme und eine Urkunde, die zur Führung des Zusatzes zur vorher
erworbenen Berufsbezeichnung "Fach... für Toxikologie" berechtigt.
Hauptziel ist die Vermittlung einer breiten Grundlage toxikologischen Wissens zur Erleichterung der interdisziplinären Zusammenarbeit und zur rascheren Einarbeitung in toxikologisch orientierte Spezialgebiete.
Die Koordination und Durchführung des Programms liegen bei Prof. Dr. J.G. Hengstler, Prof.Dr. R.K.
Müller und Frau DI A.Graefe, Institut für Rechtsmedizin, PGS Toxikologie der Universität Leipzig, Johannisallee 28, 04103 Leipzig.
Tel. 0341-97-15132, -100, Fax. 0341-97-15119, e-mail:[email protected],
Anträge auf Teilnahme sind an diese Adresse oder das Dezernat 2, SG „Wissenschaftliche Weiterbildung
und Fernstudium der Universität Leipzig“, Augustusplatz 10/11, 04109 Leipzig, Tel. 0341-97-30052,
Fax 0341-97-30059 zu richten oder als download möglich.
Aktuelle Informationen unter: www.uni-leipzig.de/fernstud/aufbautox.html
T + K (2005) 72 (3): 118
Forensisch-toxikologische Bildbetrachtung. Teil II
(Meiner Mutter zum 100. Geburtstag)
Rolf Giebelmann
Institut für Rechtsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Kuhstraße 30, D-17489 Greifswald
„Ein Löffel Gunst, ein Scheffel Kunst - ist schlecht gemessen.
Doch bei der Gunst wird echte Kunst gar oft vergessen."
Martin Zeiler (1589-1621)
Zu Beginn des dritten Jahrzehnts im 17. Jahrhundert schuf Peter Paul Rubens (1577-1640), der
Meister der flämischen Schule, das Gemälde „Perseus und Andromeda", heutzutage in der Ermitage von St. Petersburg zu sehen (Abb. 1). Das Sujet behandelt eine griechische Sage mit
Beziehungen zu vielen weiteren. Perseus ist der Sohn des Zeus und der Danae. Als Medusa, die
„Herrin", die Sterbliche der Gorgonen, der „Schrecklichen", von Poseidon, u.a. Gott der Pferde,
schwanger war, erhielt Perseus den Auftrag, sie zu enthaupten. Über Medusa liest man in „De
claris mulieribus", „Von den fürnembsten Weibern" des Giovanni Boccaccio (1314-1375): „Dieselbige Medusa war so wunderbar schön (Abb. 2), dass sie nicht allein in lieblicher Zierde allen
voranging, sondern sie bewegte manche Menschen, sie zu sehen ... und unter anderem war die
Kraft ihrer Augen so gar lieblich und mächtig, dass alle Männer, die sie scharf ansahen an ihr
verblendeten und nicht abders dastanden, als ob sie unbeweglich wären und ihrer selbst vergaßen. Und aus dieser Historien ist den Poeten gegeben worden zu dichten, dass Medusa mit
Zauberei die Menschen in Stein verkehrte, welche sie ansahen und dass Minerva im Zorn über
sie, ihr Haar in Schlangen verwandelte." (1)
Abb. 1: Rubens: Perseus und Andromeda als Briefmarkenmotiv
Minerva ist die römische Athene, unter deren Schutz auch die Ärzte standen. Perseus bediente
sich bei der Tat seines Schildes als Spiegel zur Vermeidung des versteinernden Blickes der Medusa. Aus ihrem Rumpf sprangen Chrysaor und Pegasos, Pegasus, das Flügelross. Ihr Haupt, das
Gorgoneion, gab Perseus später Athene, die es auf ihrem Brustpanzer, der Aigis, trug (Abb. 3.).
Schließlich hatte er unter ihrer „Ägide" gestanden. Theodor Däubler (1876-1934) verarbeitete
diese Thematik in dem Sonett „Perseus" (2):
T + K (2005) 72 (3): 119
Abb. 2: Medusa als Buchillustration 1473
Abb. 3:
Gorgoneion (oben)
Athena mit Aigis
(unten)
„Das Schlangenhaupt der Zweifelfrucht ist abgeschlagen.
Nun stehst du nackt, geburthaft nackt, in wüsten Weiten.
So gehe fort, auch ohne fortzuschreiten!
Du musst das Feindeshaupt bis an das Ende tragen.
Du fühlst dir nun das eigne Trauerspiel entragen.
Dein Ich betrifft dich nicht, da Geister dich begleiten.
Und Helden ihre Möglichkeiten vorbereiten,
Und dann entmächtigt, über dich gezückt, zu tagen.
Ich lasse mich von einem Schlangenhaupt zerfleischen.
Ich achte meine Beute, darf sie nicht verwerfen.
Die Schlangen beißen, beißen, und ich darf nicht kreischen.
Die edeln Sinne werden sich noch weiter schärfen.
Das Fleisch ist wild zernagt, und Gift traf meine Seele,
Ich stehe als Gespenst und schreie ohne Kehle.“
In Vorbereitung auf die Tat hatte Perseus mit Hilfe der Graien, der „Greisinnen", von
den Nymphen eine Tarnkappe, Flügelschuhe und Ranzen erhalten.
Auch Elisabeth Langgässer (1899-1950) ging in „Demetrische Hymne I Wolkenlandschaft im Spätjahr" auf diese Sage ein (3):
T + K (2005) 72 (3): 120
„Sage, was türmt sich
zu Niemandes Turm
senkte zu Treppen sich
fußlosem Sturm,
hob der Geheimnistür
Angeln ins Nichts
Zwischen zwei Pfosten
Medusas Gesicht?
Seltsame Sohlenspur
trug sich hier ein,
spreizte wie Schwimmhaut sich,
und wie vom Schwein
höhlte ein Huftritt den
brodelnden Pfad,
schleifte und flog ein
Geflügeltes Rad.
Vieler Gestalten
hermetischer Trug.
Keine, die bleiben darf,
jede genug,
um der Verwandlungen
eine zu sein:
Gorgo und Gänserich,
Gottheit und Stein.
Stygischer Veilchenduft
All-Einerlei!
Krokus und Zeitlose
mischen sich bei,
geisterhaft Krokus
und Zeitlose wund,
fahl und zerschlissen wie
Demeters Mund,
Als mit dem Wind sie
Persephone rief
und an dem Ufer der
Lethe entschlief:
Über sich Plutons
berauschtes Gesicht.
Unterwelt über sich
Oberwelt nicht."
Hermes stand ebenfalls auf Perseus' Seite.
Andromeda wurde als Tochter des äthiopischen Königs Kepheus und der Kassiopeia geboren. Ihre Mutter hielt sich in beleidigender Eitelkeit für schöner als die Nymphen. Zur
Strafe verwüstete Poseidon das Land mit einer Überschwemmung und schickte ein Meeresungeheuer. Ein Orakel erkor Andromeda zum Opfer, das dem Biest auszuliefern und
deswegen an einen Küstenfelsen zu schmieden war. Die Pflanzengattung Rosmarinheide
oder Gränke unter den Heidekrautgewächsen, Ericaceae, erhielt den botanischen Namen
Andromeda. Rosmarin ist der lateinische Begriff für Meerestau. Bei William Shakespeare
(1564-1616) sieht Ophelia Rosmarin als Sinnbild der Treue und Erinnerung. Noch heute gehört es zum Hochzeitsschmuck. Ein an den Berg gefesseltes Mädchen kann auch
als Alpenrose, die zur Pflanzenfamilie gehört, verstanden werden. Aus einer Kreuzung mit
der japanischen Art, Andromeda japonica, isolierte 1882 LF. Eikinan das Andromedotoxin, Acetylandromedol oder Rhodotoxin, ein tetracyclisches Diterpen. Es ist auch für die
Toxizität der Pontischen Alpenrose, Rhododendron ponticum, verantwortlich. Mit dem Medusenhaupt auf der Aigis, Ägis, dem „Ziegenfell", das nach Homer (etwa 8.Jh.v.u.Z.) von
Hephaistos ursprünglich als Brustschild für Zeus geschmiedet worden war, und dem Pegasos befreite Perseus Andromeda und tötete die Bestie. Als Paar und Sternbilder blieben sie auf ewig vereint.
Das Flügelross leistete einer weiteren griechischen Sagengestalt, dem korinthischen Heros Bellerophontes, Bellerophon, treue Dienste. Er lebte am Hofe der Gattin Königs Proitos von Tiryns, Anteia oder Sthenoboia. Sie verliebte sich in ihn, er aber verschmähte ihre Zuneigung.
Daraufhin verleumdete sie ihn bei ihrem Mann. Dieser schickte ihn zum Schwiegervater
lobates nach Lykien. Dort wurde Bellerophontes mit zahlreichen seinen Tod beabsichtigen-
T + K (2005) 72 (3): 121
den Kämpfen beauftragt. So tötete er die Chimaira, Chimaera, Chimäre, die „Ziege", ein feuerschnaubendes Ungeheuer mit einem Löwenvorderteil, einem Ziegenrestkörper und einem
Schwanz als Schlange, das in Lykien hauste, und besiegte die Amazonen. Als Bellerophontes
die Zusammenhänge erkennt, rächt er sich an Anteia und vergiftet sie mit Geflecktem Schierling.
In seinem Bühnenstück „Die Frösche" nimmt Aristophanes (445 bis um 386 v.u.Z.) auf diese
Heldensage Bezug. Er lässt den ersten bekannten Dramatiker der Weltliteratur Aischylos (525456 v.u.Z.) dem zeitgenössischen Künstlerkollegen Euripides (485/484 oder 480 bis 406 v.u.Z.)
vorwerfen (4):
„Du hast ehrbare Frauen, ehrbare Männer durch deine
Bellerophon-Geschichte verlockt, Schierling zu trinken."
Die Heldensage von Perseus fand viele Darstellungen in Kunst und Literatur, so in der Spätrenaissance durch Benvenuto Cellini (1500-1571) mit einer Bronzestaue in Florenz, in der Klassizistik durch ihren Hauptvertreter der Plastik Antonio Canova (1757-1822), in der Malerei der
Hochrenaissance auch durch Tizian (1476/1477-1576), Tintoretto (1518-1594), später durch
Rembrandt Harmensz van Rijn (1606-1669), Louis de Silvestre (1675-1760), Giovanni Battista
Tiepolo (1696-1770) und durch Max Beckmann (1884-1950), in einer Komödie von Hans
Sachs (1494-1576), in Dramen von Pedro Calderon de la Barca (1600-1681) und Pierre
Corneille (16061684) mit „Andromede" sowie in einer Oper von Jean Baptiste Lully (16321687).
„Der Nachruhm kluger Schrift ist zwar der Tugend Lohn;
Schweigt das Papier, so hast du hier sonst nichts davon.
Als kein Homer nicht war, blieb mancher Held verschwiegen:
Verborgne Tugend muß bei toter Faulheit liegen."
Hans Assmann Freiherr von Abschatz (1646-1699)
Literatur
1. Boccaccio, G.: Von den fümembsten Weibern (dt. H. Steinhöwel u. D. Debes), Schmiedicke, Leipzig 1987.
2. Däubler, Th.: Perseus, in: Das Stemenkind, Insel-Verlag Anton Kippenberg, Leipzig 1986, S. 49.
3. Langgässer, E.: Demetrische Hymne 1, in: H. Witt (Hrsg.): Die nicht erloschenen Wörter, Verlag Volk und Welt,
Berlin 1985, S. 433.
4. Aristophanes: Die Frösche, zit. In: L. Lewin: Die Gifte in der Weltgeschichte, J. Springer, Berlin 1920.
T + K (2005) 72 (3): 122
Jahreszahlen zur Toxikologie 2006
Rolf Giebelmann
Institut für Rechtsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Kuhstraße 30, D-17489 Greifswald
Vor 2075 Jahren wurde Kleopatra geboren. Ab 51 v.u.Z. regierte sie in Ägypten. Sie wusste
wohl die mydriatisch wirkenden Säfte der Tollkirsche kosmetisch zu nutzen, denn Boccaccio behauptete von ihr, sie „konnte ihre Augen künstlich glitzernd erzeigen..." Ihr Tod durch den Biss der
Uräusschlange 30 v.u.Z. verlieh Kleopatra nach ihrem Glauben die Unsterblichkeit.
Vor 2025 Jahren starb Publius Vergilius Maro (Vergil) in Brundisium. Er wurde 70 v.u.Z. in
Andes bei Mantua geboren und erwarb eine gründliche Ausbildung in Rhetorik und Philosophie.
In seinen von 42 bis 39 entstandenen Hirtengedichten befasste er sich auch mit Giftpflanzen.
Von ihm stammt ebenso das Moretum, das Kräutergericht.
Vor 575 Jahren kam Francois Villon in Paris zur Welt. Ein Kaplan, dessen Namen er fortan führte, ermöglichte ihm ein Philosophiestudium bis zum Doktorexamen. Die erste Strophe seiner „Ballade von den Lästerzungen" trägt toxikologische Züge:
„In Kalk, noch ungelöscht, in Eisenbrei,
in Salz, Salpeter, Phosphorgluten,
in dem Urin von rossigen Eselsstuten,
in Schlangengift und in Altweiberspei,
in Judenschiss und Wasser aus den Badewannen,
im Saft von einem Krötenbauch und Drachenblut,
in Wolfsmilch und dem sauren Rest der Rotweinkannen,
in Ochsengalle und Latrinenflut:
In diesem Saft soll man die Lästerzungen schmoren."
Vor 575 Jahren wurde der spätere Alexander VI. als Rodrigo Lancol Borja (italienisch
Borgia) geboren. Seine Wahl zum Papst erfolgte 1492. Bei Klabund liest man in dessen Roman
„Borgia" über Alexander VI.: „Willst du mir in die Suppe spucken? Der Speichel der Borgia ist schon
Gift genug. Du brauchst die Cantarella nicht bemühen."
Vor 500 Jahren starb Christoph Kolumbus in Valladolid als Christöbal Colön. Er war 1451
in Genua als Christobal Colombo geboren worden. Durch seine Entdeckung von „Westindien"
1492 lernte Europa neue Rausch- und Genussmittel kennen wie Tabak und Kakao.
Vor 425 Jahren wurde der niederländische Maler Frans Francken d.J. geboren (gest. 1642).
1607 schuf er das Barock-Gemälde „Hexenversammlung".
Vor 400 Jahren führte der Arzt und Philologe Andreas Libavius (1540-1616) als ParacelsusAnhänger mit chemischen Interessen in einer Nachauflage seiner Monographie „Alchymia"
mit einer Systematik der zeitgenössischen Chemie und dem Ziel der Arzneimittelbereitung alle
damals eingesetzten chemischen Geräte und Apparaturen auf.
Vor 400 Jahren wurde Rembrandt Harmensz van Rijn geboren (Lest. 1669). 1634 hielt er
im Gemälde fest, wie Sophonisbe, die Gemahlin des Königs der Massylier in Numidien,
Mas(s)inissa (um 240 bis 149 v.u.Z.) wegen angeblicher Untreue von einer Dienerin den
Giftbecher überreicht bekam.
Vor 350 Jahren begann Johann Rudolf Glauber (1604-1670) sein sechsteiliges Werk „Des
Teutsch-Landes Wolfart", in dem er sich mit der Überwindung der Folgen des Dreißigjährigen
Krieges auseinandersetzte, an der er als Gründer chemischer Unternehmen aktiv Anteil hatte.
T + K (2005) 72 (3): 123
Vor 300 Jahren starb Christian Gryphius in Breslau. Er war 1649 als ältester Sohn des
Andreas Gryphius im schlesischen Fraustadt zur Welt gekommen. So dachte er als Jurist und
Schulrektor über „Wahrheit und Arznei": „Die Wahrheit und Arznei sind füglich zu
vergleichen: man muß sie beiderseits zu rechter Stunde reichen."
Vor 275 Jahren wurde Anton von Stoerck geboren (gest. 1803). Er begründete an der Wiener
Universität mit Tierversuchen über die Wirkung von Aconitum, Colchicum und Hyoscyamus die
experimentelle Pharmakologie.
Vor 275 Jahren erblickte Johann Christian Wiegleb das Licht der Welt (gest. 1800). Als Apotheker und einer der deutschen „Phlogistiker" brachte er 1777 seine „Historisch-kritische Untersuchung der Alchemie oder der eingebildeten Goldmacherkunst" heraus. Als weiteres Werk erschien
von ihm „Geschichte des Wachsthums und der Erfindungen in der Chemie in der neuen Zeit", Berlin/Stettin 1790/1791.
Vor 250 Jahren führte Louis Claude Bourdelin (1696-1777) den Nachweis von Kupfersalzen
durch die grüne Flammenfärbung ein.
Vor 225 Jahren starb Gotthold Ephraim Lessing. Er wurde 1729 in Kamenz geboren und
entwickelte sich u.a. zu einem genialen Dramatiker. Sein „Nathan der Weise" sagt zu seiner angenommenen Tochter Recha: „Es ist Arznei, nicht Gift, was ich dir reiche."
Seine „Antwort eines trunkenen Dichters" lautet:
„Zu viel kann man wohl trinken,
Doch nie trinkt man genug."
Vor 200 Jahren sorgte Napoleons Kontinentalsperre, die die Chinarinde unzugänglich machte,
für eine Renaissance der Silberweidenrinde in der europäischen Medizin.
Vor 200 Jahren erhielt Ernst Moritz Arndt (1769-1860) an der 1933 nach ihm benannten Universität Greifswald eine außerordentliche Professur für Geschichte. 1812 floh er nach Russland
und gehörte zu den Vorbereitern der Befreiungskriege gegen Napoleon. Durch seine Gedichte und
Flugschriften erlangte er große Popularität. „Das Feuerlied" enthält die Zeilen:
„O Wonnesaft der edlen Reben!
O Gegengift für jede Pein!"
Vor 200 Jahren wurde Freiherr Ernst von Bibra geboren (gest. 1878). 1847 beschrieb er mit
Lorenz Geist (1807-1867) die Phosphornekrose bei Arbeitern in Zündholzfabriken. Er bereiste
Südamerika und verfasste 1855 eine Monographie „Die Narkotischen Genussmittel und der
Mensch" aus der Sicht eines Chemikers und setzte sich u.a. mit Kaffee, Tee, Schokolade, Kath, Fliegenschwamm, Stechapfel, Coca, Opium, Haschisch, Tabak, Betel und Arsenik auseinander.
T + K (2005) 72 (3): 124
Kasuistik aus dem Arbeitskreis Klinische Toxikologie
Ein klinisch-toxikologisches Märchen frei nach Grimm
André Scholer und Stefan Sturm
Universitätsspital Basel, Labormedizin, Chemielabor, Toxikologielabor,
Petersgraben 4, CH-4031 Basel, Schweiz
Zusammenfassung
In einem Fall von missbräuchlicher Anwendung eines Drogenschnelltestes im Oktober 2005 konnte bewiesen
werden, dass in der Drogenanalytik in jedem Fall Bestätigungstests durchgeführt werden sollten.
1. Chronologie der Ereignisse
2 Wochen vor dem hier beschriebenen Ereignis rief uns die Mutter eines 13-jährigen Knaben
an und fragte nach Störmöglichkeiten bei Amphetaminschnelltesten. Ihr Sohn sei nach einer
Geburtstagsparty nach Testung mittels eines Amphetamin-Schnelltestes, der von seinem Vater durchgeführt wurde, positiv gewesen (Urintest). Den Teststreifen hatte er in einer Apotheke gekauft (scheinbar problemlos in vielen Apotheken bei uns erhältlich).
Die Antwort auf die Frage der Mutter lautet:
Die verschiedenen Teststreifen, die wir selbst geprüft haben oder wo wir Informationen aus
der Literatur erlangen konnten, weisen relativ wenig Störungen durch Manipulation oder alimentäre Beeinflussung auf, die Medikamente, die in hohen Konzentrationen falsch positive
Ergebnisse zeigen (bei allen Amphetamintests) sind:
-
Ranitidin
Cyclohexylamin
Die erwähnten Einflüsse konnten im aktuellen Fall ausgeschlossen werden. 2 Wochen später
rief uns die Mutter wieder an und erkundigte sich in gleicher Weise nach Störmöglichkeiten
der Benzodiazepine- und Cannabis (THC-Carbonsäure) -testfelder bei Schnelltesten. Ihr Sohn
sei vor einer Stunde wieder durch den Vater positiv getestet worden (anscheinend hätte der
Sohn bei der Testung zugeschaut). Auch dieses Testbesteck wurde in einer Apotheke gekauft.
Antwort auf die Anfrage:
Der Benzodiazepin-Schnelltest hat je nach Hersteller Störungen durch z.B.
-
β-Blocker
Neuroleptika
Die Cannabisschnellteste haben selten Störungen
Die aktuelle Situation der Familie:
Die Eltern des 13jährigen Kindes sind geschieden und leben getrennt. Der Vater hat eine neue
Frau, die 6 Kinder mit in die Familie gebracht hat. Der Vater möchte mit der neuen Familie in
die Ferien und würde seinen Sohn unter der Bedingung mitnehmen, dass er drogennegativ ist.
Sein Sohn möchte unbedingt mit (Mutter hat keine Möglichkeit mit ihrem Sohn in die Ferien
zu gehen).
T + K (2005) 72 (3): 125
Zusätzlich zu der belastenden Situation für den Sohn kommt noch, dass in seinem sozialen
Umfeld Gerüchte kursieren, er würde Drogen nehmen. Die leibliche Mutter des Knaben unterstützte die Ferienwünsche ihres Sohnes und machte aus diesem Grund die oben erwähnten
Anfragen mit der Ergänzung, was sie jetzt noch tun könne?
Wir geben ihr folgende Ratschläge:
Ihr Sohn müsste Urin unter Kontrolle in einer Institution abgeben, der dann mit chromatographischen Methoden geprüft werden sollte.
Sie informiert uns, dass dies nicht möglich sei, jetzt sei es Mittwoch, 14.00 h. Der Sohn wurde um 13.00 h (also vor einer Stunde) beim Vater (neue Familie) positiv auf Benzodiazepine
und THC-Carbonsäure getestet. Die Abreise in die Ferien wäre am Freitag, also in 1 ½ Tagen.
Ihr Sohn käme so gegen 15.00 zu ihr nach Hause.
Wir vereinbaren folgendes: Sie soll ihren Sohn dazu bringen, zu Hause bei ihr Urin abzugeben, sie solle diesen zu uns bringen und versuchen den Vater, so zu beeinflussen, dass er
den positiven Urin für eine Bestätigungsanalytik an ein Labor weiterleitet. Der Knabe gibt
Urin erst nach längerem Gespräch mit der Mutter ab, seine Gegenargumente „Was soll’s, mir
glaubt ja eh niemand“.
2. Weiteres Vorgehen und Analytik
Die Mutter gibt den neu gewonnen Urin bei uns ab und wir vereinbaren, dass wir die Ergebnisse einer Vertrauensärztin an ihrem Wohnort übermitteln und diese auch über alles informieren, was uns über den Fall bekannt war. Sie ist damit einverstanden.
Die Screening-Analyse mittels CEDIA-Test auf einem Hitachi 917 im Urin ergab folgendes
Bild:
Negative Ergebnisse für:
Amphetamine, Ethanol, Barbiturate, Benzodiazepine, THC-Carbonsäure, Cocain-Metabolit, Methadon, Methadon-Metabolit (EDDP), Methaqualon, Opiate, 6- Monoacetylmorphin, Trizyklische Antidepressiva und die Prüfung auf
mögliche Störsubstanzen (Manipulation).
Das Kreatinin war mit 3.7 mmol/l 2 – 3 Stunden nach dem Mittagessen (mit
vermutlich etlichen Getränken) im Referenzbereich.
Interpretation:
Alle Drogenteste negativ, gemäss Störeinflussprüfung keine Manipulation des Urins ersichtlich, eine Bestätigung der Analysen mit chromatographischen Methoden wird folgen (Verdünnung des Urins ausgeschlossen, da das Kreatinin im Referenzbereich war).
Die Konzentration eines Benzodiazepins, das positiv angab, (Midazolam ca. 55mg/l) sowie
die Konzentration der THC-Carbonsäure können kaum innerhalb 2h so sinken, dass sie testnegativ angeben, zumal die Aussage des Vaters „deutlich positiv“ lautete.
Das Ergebnis wird der Institution und von dort der Mutter mitgeteilt. Sie übermittelt das Ergebnis postwendend dem Vater und bittet ihn nochmals, den positiven Urin zur Bestätigung
abzugeben.
Donnerstag morgens kommt der so genannte positive Urin per Zufall zu uns, weil er in einer
Institution abgegeben wurde, die mit uns zusammenarbeitet.
T + K (2005) 72 (3): 126
Die Ergebnisse der Urinanalysen sind folgende:
Test auf Störeinflüsse positiv (vermutlich eine falsch positive Angabe aufgrund von zusätzlichen Stoffen im Urin, siehe unten), Benzodiazepine positiv, THC- Carbonsäure positiv, restliche Analysen negativ
Benzodiazepin und THC-Carbonsäure positiv.
Interpretation:
Bestätigung dringend nötig. Vorläufiges Ergebnis wird der Vertrauensärztin mitgeteilt. In der
Zwischenzeit beschliesst der Vater zusammen mit seiner neuen Partnerin, den Sohn unter
restriktiver Überwachung und harten Bedingungen mit in die Ferien zu nehmen. Der Sohn ist
immer noch Willens mit in die Ferien zu gehen.
Bestätigungsanalytik
Analyse mittels HPLC (Remedi) und THC-C mittels LCMSMS auf einem FINNIGAN, Advantage ion Trap (Eigenentwicklung der Methode) liefert folgende Ergebnisse:
1. Urin (vom Sohn direkt abgegeben): alles negativ
2. Urin (Urinstreifentesturin) Benzodiazepine nachweisbar (Midazolam, siehe Abbildung 1) und THC-Carbonsäure nur Spuren, THC sowie Cannabinol nachweisbar
(siehe Abbildung 2). Sichtbar ist deutlich ein Midazolam Peak mit etwa 55mg/l +
30%). Metabolite waren keine nachweisbar.
IS
IS
Abb. 1: Remedi Analyse des positiven Urins.
Sichtbar ist deutlich ein Midazolam Peak mit etwa
55mg/l ± 30%. Metabolite waren nicht nachweisbar.
T + K (2005) 72 (3): 127
Probe
Standard 0.5 mg/L
Cannabinol
Cannabidiol
?9,(?8),
THC
?9,?8,
THC
Glucuronid
THC-C
THC d3
IS
Abbildung 2 LCMSMS Analyse der Probe im Vergleich zu einem Standard
3. Interpretation
Da wir das Benzodiazepin Midazolam in grossen Mengen (ca. 55mg/l ± 30%) gefunden haben und daneben keine Metabolite, gingen wir davon aus, dass diese Substanz zum Urin zugesetzt wurde.
THC-Carbonsäure war nicht nachweisbar, aber THC, was beweist, dass auch diese Substanz
zum Urin gegeben wurde. Die Kreuzreaktivität des Immunoassays mit ∆9 THC beträgt 10.4%
(Konzentration des THC ca. 200 ng/ml) und die des Cannabinols ca 3% (Konzentration ca 10.
ng/ml). Das positive Immunoassay-Ergebnis ist gemäss LCMSMS Analyse auf die höhere
Konzentration des THC zurückzuführen. Auffallend ist ein Peak in der LCMSMS-Analyse
mit der gleichen Ursprungsmasse und dem gleichen Tochterion wie das THC jedoch mit anderer Retentionszeit.
Alle diese Ergebnisse wurden der Vertrauensärztin übermittelt, welche beschloss, die involvierten Personen (mit Ausnahme des Knaben) nach den Ferien mit den Ergebnissen zu konfrontieren. Die Sitzung kommt nicht zustande, da die Mutter der 6 Kinder (die neue Partnerin
des Vaters) nach den Ferien erkrankt.
Was ist hier geschehen?
Richtig, in den Grimms Märchen, war’s immer die böse Stiefmutter. Hier auch. Sie hatte es
dann zugegeben (Gründe: Sie wollte mit neuem Mann möglichst alleine in die Ferien, keine
Anhängsel aus der Vorgeschichte des Mannes, sie fühlte sich überfordert).
T + K (2005) 72 (3): 128
4. Psychosoziale Betrachtung
Die verschiedenen Vorkommnisse können bei einem 13jährigen Kind schwere Schäden anrichten. In der obigen Geschichte war nur seine Mutter, die ihm glaubte (aber auch ins Wanken geriet) und alles, was er sagte oder tat, wurde für ihn unerklärlicherweise falsch ausgelegt.
Aber, es gibt auch sehr einfühlsame Stiefmütter, die sich für ihre Stiefkinder einsetzen und
ihnen gute Gefühle entgegen bringen. Märchen sind nicht „immer wahr“!, das möchte ich
doch auch erwähnen.
Kasuistik aus dem Arbeitskreis Klinische Toxikologie
Akute Intoxikation mit Amisulprid
H. König
HELIOS Kliniken Schwerin, Institut für Laboratoriumsmedizin, Wismarsche Str. 397, D-19049 Schwerin
Amisulprid findet Anwendung zur Therapie akuter und chronischer schizophrener Störungen.
Es wirkt als Dopaminantagonist und bindet selektiv am D2- und D3-Rezeptor .
Zeichen einer Überdosierung sind vor allem Benommenheit, Sedierung bis hin zu komatösen
Zustandsbildern, Hypotension, extrapyramidal-motorische Symptome. Mögliche Therapie bei
Überdosierung: Es gibt kein spezifisches Antidot. Der Wirkstoff ist nur in geringen Mengen
dialysabel. Bei motorischen Störungen kann die Gabe von Anticholinergika hilfreich sein.
Intensivüberwachung und allgemeine intensivtherapeutische Maßnahmen.
Eine knapp 50 jährige Patientin mit „einschlägigen“ Vorbefunden wird gegen 22 Uhr in der
Rettungsstelle aufgenommen. Als Verdachtsdiagnose wird eine Bromazepam-Intoxikation
angegeben. Von den untersuchten klinisch-chemischen Analyten zeigte lediglich Kalium einen grob abweichenden Befund (2,42 mmol/L). Außerdem musste die Patientin beatmet werden.
Im Rahmen der klinisch-chemischen Untersuchung wurde auch mittels maschinellem Immunoassay auf das prinzipielle Vorhandensein von Benzodiazepinen in Urin und Serum der Patientin geprüft – mit negativem Ergebnis.
Daraufhin wurde das Serum mittels HPLC-DAD nach extraktiver Anreicherung untersucht.
Nachgewiesen wurde eine übertherapeutische Konzentration von Diphenhydramin (0,745
mg/L; therapeutisch 0,05-0,1 mg/L, toxisch ab 0,5 mg/L, Serumeliminations-Halbwertszeit
T + K (2005) 72 (3): 129
der Muttersubstanz 4-10 Stunden, der Metabolite 20-60h). Damit übereinstimmend wurde
klinisch inzwischen auch ein „mildes anticholinerges Syndrom“ an der Patientin beobachtet.
Dominiert wurde das Geschehen (und das Chromatogramm) aber von einer potentiell letalen
Konzentration von Amisulprid, weshalb der Fall überhaupt berichtenswert ist (gemessen 80,5
mg/L; therapeutisch bis 0,4 mg/L, potentiell letal ab 10 mg/L, Serumeliminations-Halbwertszeit 12-18h [Uges 2004]).
Daraufhin wurde seitens der Klinik die Entscheidung zu einer kombinierten Hämoperfusion/Hämodialyse (HP/HD) getroffen , deren erster Block 4 Stunden dauerte, gefolgt von 3
Stunden „Pause“ und einem zweiten Block HP/HD von wiederum 4 Stunden Dauer. Ab dieser Zeit wurde die Patientin mit „normaler Intensivtherapie“ weiter behandelt.
90,00
Amisulprid i.S.[mg/L]
80,00
80,50
73,40 Beginn erste
HP/HD
70,00
60,00
50,00
40,00
30,00
20,00
10,00
23,30 Ende I
20,60 Beginn zweite
HP/HD
11,00 Ende II
5,53
1,13
57
53
49
45
41
37
33
29
25
21
17
13
9
5
1
0,00
Zeit seit Patientenaufnahme [ h ]
Abb. 1. Verlauf der Amisulpridkonzentration bei einer schweren akuten Vergiftung.
HP/HD = Hämoperfusion/Hämodialyse.
Nach ca. 60 Stunden war die Patientin wieder bei Bewusstsein und konnte ohne Beatmung
weiter behandelt werden. Zu diesem Zeitpunkt fanden sich auch bei den allgemeinen klinischchemischen Untersuchungen keine schwerwiegenden Abweichungen mehr.
Inzwischen haben wir die Patientin bereits erneut akut in der Klinik behandeln müssen, diesmal mit Clozapin.
T + K (2005) 72 (3): 130
Aus dem Arbeitskreis Alkoholkonsum und Nachtrunk
Bericht zur Sitzung des Arbeitskreises am 09.05.2005 in Mainz
Rolf Aderjan (Heidelberg) und Rolf Werner (Jena)
Aktuelles zur Begleitstoffanalytik:
Es wurden die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Glucuronidspaltung bei der Begleitstoffanalyse diskutiert. Von den anwesenden Mitgliedern des AK wird folgender Standpunkt
formuliert: Eine Glucuronidspaltung im Blut im Rahmen einer Begleitstoffanalyse ist nach
derzeitigem Erkenntnisstand nicht zu empfehlen.
Validierung – Kalibratoren – Matrixeffekte:
Matrixeffekte müssen bei der Bestimmung von Serum – Vollblut – Verteilungsverhältnissen
der Begleitstoffe unbedingt berücksichtigt werden. Die Mehrheit der Anwesenden sprach sich
für eine Verwendung wässriger Kalibratoren und von Serumkontrollen aus. Weiterhin wurde
beschlossen, einen Entwurf für eine Richtlinie für Begleitstoffuntersuchungen zu erarbeiten.
Datenbank Begleitalkohole und Austausch von Getränkeproben:
Es soll eine Zusammenarbeit über Dr. Lachenmeier zur AG „Spirituosen“ in der Lebensmittelchemischen Gesellschaft hergestellt werden. Die Datenbank des Lebensmitteluntersuchungsamtes Karlsruhe (ca. 1000 Getränke) kann zur Verfügung gestellt werden und soll in
die Homepage der GTFCh eingebunden werden. Zur weiteren Datenerhebung sollen zu jedem
Ringversuch mehrere Getränkeproben zur Untersuchung mit verschickt werden.
Analysengeräte und Methoden:
Es wurde über die Testung des HS 110 Trap (Firma Perkin Elmer) berichtet. Der Nachweis
von Begleitstoffen ist mit diesem Gerätesystem sehr gut möglich und führt durch Anreicherung der Begleitstoffe zu einer höheren Empfindlichkeit. Die Veröffentlichung „Bestandsaufnahme der Begleitstoffanalyse und Ergebnisse erster Ringversuche“ ist im Toxichem +
Krimtech 72/2 (2005) erschienen.
Rechtssprechung:
Zu diesem Thema standen keine Neuigkeiten zur Diskussion.
Sonstiges:
Vorstellung und Diskussion von zwei problematischen Fällen zur Begleitstoffanalytik und
zum Nachweis extrem leichtflüchtiger Verbindungen (Dimethylether).
T + K (2005) 72 (3): 131
Geschäftsordnung des Vorstandes der Gesellschaft für Toxikologische und
Forensische Chemie (GTFCh)
Gemäß § 12, Abs. 3 der Satzung
(Grammatikalisch maskuline Bezeichnungen gelten im gesamten Text gleichermaßen für beide Geschlechter)
I. ZUSAMMENSETZUNG UND AUFGABEN DES VORSTANDES
§1
1.1
Der Vorstand besteht gemäß § 11, Abs. 1) der Satzung aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, drei Beisitzern und dem Schriftleiter des Mitteilungsblatts der GTFCh.
1.2
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und die beiden Vizepräsidenten.
§2
2.1
Die Mitgliedschaft im Vorstand beginnt mit der Wahl durch die Mitgliederversammlung und
dauert bis zur nächsten Mitglieder-versammlung. Wiederwahl ist möglich.
2.2
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Arbeiten des Vorstandes teilzunehmen. Bei Verhinderung ist dieses dem Präsidenten vor der Sitzung mitzuteilen.
§3
3.1
Der Präsident vertritt die Gesellschaft, lädt zu den Sitzungen des Vorstandes und den Mitgliederversammlungen ein und leitet die Verhandlungen. Der Präsident hat den Vorstand über alles
die Gesellschaft betreffende zu unterrichten und auf Verlangen der Vorstandsmitglieder Auskunft zu erteilen.
3.2
Einer der Vizepräsidenten vertritt den Präsidenten während dessen Abwesenheit in allen seinen
Rechten und Pflichten. Die Reihenfolge dieser Vertretung legt der Vorstand in seiner konstituierenden Sitzung fest.
3.3
Einer der Vizepräsidenten ist für die Fort- und Weiterbildungsangebote der Gesellschaft verantwortlich.
3.4
Einer der Vizepräsidenten ist für die Betreuung der Arbeitskreise verantwortlich.
3.5
Der Schatzmeister verwaltet die Geldmittel der Gesellschaft. Er zieht die Mitgliederbeiträge ein
und ist für die Kosten der Gesellschaft zeichnungsberechtigt. Daneben sind die Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstandes einzeln zeichnungsbefugt. Alle Ausgaben über Euro 3000.- bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands ( siehe § 3.2). Der Schatzmeister hat
dem Vorstand und der Mitgliederversammlung über Einnahmen, Ausgaben und den Stand des
Vermögens Bericht zu erstatten.
3.6
Der Schriftführer unterstützt den Präsidenten bei den Verhandlungen in den Vorstandssitzungen
und in den Mitgliederversammlungen. Er führt das Protokoll der Vorstandssitzungen und der
Mitgliederversammlungen.
3.7
Einer der Beisitzer soll Leiter der Geschäftsstelle sein.
3.8
Der Schriftleiter des Mitteilungsblattes der Gesellschaft ist für das regelmäßige, dreimal jährliche Erscheinen des Mitteilungsblattes verantwortlich.
3.9
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, sämtliche Akten der Gesellschaft einzusehen.
3.10 Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
T + K (2005) 72 (3): 132
II. VORSTANDSSITZUNGEN
§4
4.1
Die Sitzungen des Vorstandes finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Präsident kann
jederzeit eine Sitzung des Vorstandes einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn es der Vorstand
beschließt oder mindestens zwei Vorstandsmitglieder es beantragen.
4.2
Die Einladungen zu Vorstandssitzungen sind in der Regel schriftlich mindestens drei Wochen
vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung zu verschicken.
4.3
Zur Beratung spezieller Themen und Aufgaben kann der Präsident weitere Personen zur Vorstandssitzung einladen. Diese haben nur beratende Stimme.
§5
5.1
Tagesordnungspunkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur beraten werden,
wenn es der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit beschließt. Der Vorstand kann die Reihenfolge
der Tagesordnungspunkte ändern oder einen Tagesordnungspunkt absetzen. Vor Erledigung der
Tagesordnung kann die Sitzung nur durch einen Beschluss des Vorstandes abgebrochen werden.
5.2
Der Präsident hat über jeden Tagesordnungspunkt die Beratung zu eröffnen. Meldet sich niemand mehr zu Wort, erklärt er die Beratung für abgeschlossen und eröffnet gegebenenfalls die
Abstimmung. Der Vorstand kann beschließen, die Beratung zu vertagen oder zu beenden. Ein
Antrag auf Schluss der Beratung geht einem Vertagungsantrag vor.
5.3
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder - davon wenigstens
ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes - anwesend sind.
5.4
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Abgestimmt wird durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes muss die Abstimmung geheim durchgeführt
werden.
5.5
Der Vorstand entscheidet über die Verleihung der Fachtitel auf der Basis des nach der Verfahrensordnung der jeweiligen Anerkennungskommission zustande gekommenen abschließenden
Votums dieser Kommission. Für die Archivierung der Anerkennungsunterlagen (Gutachten) ist
die Geschäftsstelle der GTFCh verantwortlich.
§6
6.1
Über die Verhandlungen des Vorstandes wird ein Ergebnisprotokoll ausgefertigt. Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Protokoll vor der nächsten Sitzung, spätestens vier Wochen nach der
letzten Sitzung.
Einsprüche gegen das Protokoll sind zu Beginn der nächsten Sitzung vorzubringen. Über Änderungen entscheidet der Vorstand.
6.2
Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich, zudem kann der Vorstand über einzelne
Verhandlungspunkte Vertraulichkeit beschließen.
6.3
Der Präsident unterrichtet die Mitglieder über Ergebnisse der Vorstandssitzungen in der Mitgliederversammlung oder im Mitteilungsblatt der Gesellschaft.
III. KOMMISSIONEN UND ARBEITSKREISE
§7
7.1
Der Vorstand schlägt Kommissionen zur Anerkennung der Fachtitel vor. Jeder dieser Kommissionen muss mindestens ein Vorstandsmitglied angehören. Die Vorsitzenden der Kommissionen
haben dem Vorstand Bericht zu erstatten.
7.2
Der Vorstand beruft für vier Jahre eine Kommission zur Auswahl von Kandidaten für den Förderpreis für junge Wissenschaftler der GTFCh.
T + K (2005) 72 (3): 133
7.3
Der Vorstand kann darüber hinaus Kommissionen und deren Vorsitzende zur Bearbeitung besonderer Probleme für eine begrenzte Zeit berufen. Die Mitglieder solcher Kommissionen müssen nicht Vorstandsmitglieder sein, jedoch muss jeder Kommission mindestens ein Vorstandsmitglied angehören. Der Vorsitzende der Kommission hat dem Vorstand Bericht zu
erstatten.
7.4
Der Vorstand setzt gemäß § 14 der Satzung für spezielle Aufgaben Arbeitskreise ein.
7.5
Bildung, Aufgaben und Besetzung der Kommissionen und Arbeitskreise ist den Mitgliedern im
Mitteilungsblatt der Gesellschaft bekannt zu geben.
7.6
Wenn für eine Kommission oder einen Arbeitskreis keine Notwendigkeit mehr besteht, beschließt der Vorstand deren Auflösung.
IV. STREITIGKEITEN
§8
8.1
Bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der Gesellschaft ist ein Schlichtungsausschuss einzusetzen, wenn dies einer der Beteiligten beantragt.
8.2
Der Schlichtungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern der GTFCh. Jede der beiden Parteien
benennt zwei Mitglieder in diesen Ausschuss. Den Vorsitz übernimmt der Präsident.
§9
9.1
Anträge auf Ausschluss eines Mitgliedes der Gesellschaft sind schriftlich an den Vorstand zu
richten und zu begründen. Jedes Mitglied ist antragsberechtigt. Die betroffene Person ist über
den Antrag und die Begründung schriftlich zu informieren. Er hat Anspruch auf eine schriftliche
Stellungnahme.
9.2
Der Vorstand beschließt mit Zweidrittelmehrheit über diesen Antrag und teilt den Beschluss den
Parteien schriftlich mit.
9.3
Gegen diese Entscheidung können beide Parteien innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung
Einspruch erheben und die Einberufung eines Schlichtungsausschusses verlangen.
V. TAGUNGSPRÄSIDENT
§ 10
10.1 Der Vorstand beruft in der konstituierenden Sitzung ein Mitglied der Gesellschaft zum Tagungspräsidenten des nächsten Mosbacher Symposiums. Er wird zu allen Sitzungen des Vorstands eingeladen. Wiederberufung ist möglich.
VI. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSORDNUNG
§ 11
11.1 Die Auslegung der Geschäftsordnung obliegt dem Vorstand.
11.2
Satzungskonforme Änderungen der Geschäftsordnung können nur beschlossen werden, wenn
mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zustimmen.
11.3
Die Geschäftsordnung des Vorstandes sowie deren Änderungen müssen im Mitteilungsblatt der
Gesellschaft veröffentlicht werden.
VII. INKRAFTTRETEN DER GESCHÄFTSORDNUNG
§ 12
12.1 Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Die Geschäftsordnung
tritt am Tage nach der Annahme in Kraft.
12.2 Die Geschäftsordnung wurde am 10. Feb. 2005 durch den Vorstand angenommen.
T + K (2005) 72 (3): 134
Berichte von Tagungen
Fritz Pragst, Berlin
43rd International Meeting of The International Association of Forensic Toxicologists
29. August bis 2. September 2005 in Seoul (Korea)
Die diesjährige TIAFT-Konferenz fand unter dem Motto „East meets West in Forensic Toxicology“ unter der Leitung von Frau Dr. Heesun Chung (National Institute of Scientific Investigation, NISI) im Lotte-Hotel in Seoul/Korea statt. An dem hervorragend organisierten Meeting nahmen 478 Wissenschaftler aus 48 Ländern teil, unter ihnen 26 aus Deutschland, das
nach Korea (184 Teilnehmer) und Japan (68 Teilnehmer) die drittstärkste Fraktion bildete.
Das wissenschaftliche Programm war mit 89 Vorträgen und 133 Postern wieder sehr umfangreich und anspruchsvoll und zeigte erneut den internationalen Stand und die Fortschritte auf
diesem Gebiet.
Das Vortragsprogramm war in 4 NISI-Symposien mit geladenen Vortragenden und 9 weitere
Sitzungen gegliedert. Den Auftakt bildete im Eröffnungs-NISI-Symposium ein Beitrag von H.
Stead (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC, Wien) über die globale Situation
der illegalen Drogen und die Rolle des Labors bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität.
Neben aktuellen Zahlen über Produktion und Handel illegaler Drogen wurde die sehr unterschiedliche Ausrüstung forensischer Labors im Weltmaßstab deutlich. Den zweiten Eröffnungsvortrag lieferte M. Huestis (National Institute of Drug Abuse, Baltimore, USA) zum
komplexen Thema "Fahren unter dem Einfluss von Drogen“, das einerseits weitere Forschungsarbeiten zu den Grundlagen und andererseits Erkenntnisse aus der Praxis umfaßte.
Von der Erkennung an äußeren Symptomen über den analytischen Nachweis bis zur Interpretation und Gesetzgebung ist eine enge Kooperation mit Polizei und Justiz erforderlich.
In den weiteren NISI-Symposien wurden die Rolle des Forensischen Toxikologen in der chemischen Kriegführung und im Terrorismus sowie in der Medizin mit pflanzlichen Heilmitteln
behandelt und ein Überblick über den Stand der forensischen Toxikologie in einigen asiatischen Ländern (Korea, Japan, Taiwan, Singapur) gegeben. Besonders interessant war die Darstellung der Anthrax-Problematik, der mit diesem Bazillus erfolgten terroristischen Anschläge
in Japan und in den USA und neuer Grundlagenergebnisse zur erfolgreichen Erkennung und
Bekämpfung derartiger biologischer Anschläge. Die bewilligten Mittel zu „Biodefence“ in
den USA belaufen sich auf 1,4 Mrd. US $ + 5 Mrd. US $ für Impfstoffe (M. E. Johnson, Chicago). Ein Darstellung des Sarin-Anschlages in Tokio 1994, bei dem 200-600 g dieses Giftes
unter einem Sitz in einer U-Bahn ausströmte, wurde von Y. Seto (National Institute of Police
Science, Tokyo, Japan) gegeben. Die zwiespältige Bedeutung der pflanzlichen Medikamente
oder Nahrungs-Ergänzungsmittel wurde von Ill-Moo Chang (Seoul National University, Korea) erläutert. Unbekannte Inhaltsstoffe oder hinzugefügte synthetische Produkte können als
Ursache für toxische Wirkungen gelten. Als Beispiel wurde das in der traditionellen chinesischen Medizin verwendete Astrolochium genannt, das als Bestandteil von „slimming pills“
neben seiner stark diuretischen Wirkung Nierenversagen und Krebs im Nieren-Blasentrackt
hervorrufen kann. Einen hohen Stellenwert nahm natürlich Ginseng ein, das unter anderem
auch für die Behandlung opiatabhängiger Patienten eingesetzt wurde. In zwei Vorträgen wurden Symptome und analytische Befunde bei tödlichen und überlebten Aconitin-Vergiftungen
vorgestellt.
T + K (2005) 72 (3): 135
Das Profil der bei Intoxikationen auftretenden Gifte in asiatischen Ländern unterscheidet sich
deutlich von dem in Europa. So sind suizidale CO-Vergiftungen unter Nutzung von Holzkohle als CO-Quelle mit 78 % der Fälle in Japan führend. In Singapur wird der Suizidversuch
noch als Straftat bewertet.
Die 9 Vorträge zur Postmortem-Toxikologie umfassten teilweise tiefere Betrachtungen zu
einzelnen Wirkstoffen (Methadon, Diphenhydramin, Atracurium). In einer klinischen Studie
mit Methadon-Substitutionspatienten wurden Hyperkapnie und erniedrigte hypoxische Atemreflexe festgestellt, die durch Benzodiazepine erhöht wurden (O. Drummer, Melbourne). Bemerkenswert war in dieser Sitzung ein Beitrag des mittlerweile 87jährigen Irving Sunshine
(Cleveland, Ohio) zu den Herausforderungen der Forensischen Toxikologie, in dem er neben
Dokumentation und Sicherheitsbewertung der Ergebnisse vor allem auch die Erfahrung des
forensischen Toxikologen als wichtigen Faktor hervorhob.
In einer statistischen Untersuchung einer großen Fallzahl kombinierter Alkohol-MedikamentIntoxikationsfälle zeigte sich, dass Promazin, Doxepin, Amitriptyline und Propoxyphen die
letale Wirkung des Alkohols beträchtlich erhöhen (Ojanpera, Helsinki). Hingegen erwiesen
sich Zopiclon, Diltiazem und die neuen Antidepressiva als weniger gefährliche Verstärker der
Alkoholtoxizität. Illegal Zubereitungen zur Behebung der erektilen Dysfunktion in Form von
Kapseln, Suspensionen oder Getränken in Dosen oder Flaschen sind ein Problem in Korea (H.
Choi, Korea). 16 Todesfälle wurden beschrieben. Die Produkte enthielten Sildenafil, Homosildenafil, Hydroxyhomosildenafil, Tadalafil oder Vardenafil und stammen hauptsächlich aus
chinesischer Produktion.
In der Sitzung über Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sowie Doping standen Empfindlichkeit und Sicherheit der Nachweismethoden im Vordergrund. A. W. Jones (Schweden)
zeigte, dass die Bewertung von Amphetaminbefunden im Urin durch Berücksichtigung des
pH-Wertes und des Kreatininwertes erheblich verbessert werden kann. In Australien ist der
Speicheltest auf Amphetamine und Cannabinoide jetzt ohne äußeren Anlaß gesetzlich möglich (M. Chu, Montreal).
Vergiftungen mit Tabak (meistens Unfälle mit Kindern), Docetaxel und Paclitaxel (im Rahmen der Chemotherapie) oder mit Seeschlangentoxinen wurden in der Sitzung zur klinischen
Toxikologie behandelt, neben methodischen Beiträgen wie der enantioselektiven Analyse von
Tramadol und dessen Metaboliten oder der Multielement ICP-MS- Analyse bei chronischen
Dialysepatienten. Es wurde gezeigt, dass das Verhältnis Hydroxycotinin/Cotinin im Speichel
benutzt werden kann, um leichten und schweren Tabakkonsum bei Schwangeren zu unterscheiden.
Zwei Sitzungen (19 Beiträge) waren analytischen Methoden gewidmet. Hervorzuheben sind
die Anwendung eines polyfluorierten Prolylchlorides in der enantioselektiven Analyse von
Amphetaminen in der Haaranalyse, die LC-MS/MS-Analyse quarternärer Ammoniumverbindungen (Paraquat und Analoga) und von Ethylphosphat als weiterem Alkohol-Metaboliten,
die Headspace-GC-MS-Bestimmung von Cyanid in Form der isotopen Verbindung H13C15N
mit der Empfindlichkeit von 0,5 ng/ml oder die Anwendung eines ChemilumineszenzStickstoffdetektors in der Gaschromastographie, der auf der Bildung von angeregtem NO2 bei
der Verbrennung von Stickstoffverbíndungen mit Ozon beruht und eine äquimolare Response
für alle N-Verbindungen aufweist. LC-MS/MS dominierte wiederum während der gesamten
Tagung aus methodischer Sicht.
Drogenmissbrauch stand mit ebenfalls 19 Vorträgen im Mittelpunkt zweier weiterer Sitzungen. In einer prospektiven Studie wurde nach 10-tägiger oraler Dronabinol-Applikation ein
Modell zur Abschätzung der letzten Einnahmezeit aus den THC- und THC-COOHKonzentrationen abgeleitet. In Tierversuchen mit Schweinen wurde der zeitliche Verlauf der
Konzentrationen von THC, THC-COOH und 11-OH-THC nach Injektion in verschiedenen
T + K (2005) 72 (3): 136
Geweben verfolgt und die Speicherung in Fettgeweben nachgewiesen. Benzylpiperazin wird
in Neuseland als Antihelmintikum eingesetzt, was Ausgangspunkt für einen verbreiteten
Missbrauch, teilweise in sog. „Pflanzlichen Drogen“, mit Todesfällen darstellte. Muscimol ist
die halluzinogene Substanz des Fliegenpilzes, für dessen Analyse eine LC-MS/MS-Methode
vorgestellt wurde. Der bakterielle Abbau von Drogen oder Medikamenten in Urinproben kann
durch eine neuartige aseptische Entnahmetechnik basierend auf Filtrations-Sterilisation verhindert werden, wie am Beispiel von Cocain, 6-Acetylmorphin und Flunitrazepam gezeigt
wurde. Endogenes GHB im Urin (am besten als GHB mittels Headspace-GC-MS gemessen)
wurde von 207 Personen bestimmt und lag zwischen 0 und 2,7 µg/ml, so dass ein Cut-off von
10 µg/ml für exogene Verabreichung nie überschritten wird. Dextromethorphan gehört zu den
in Korea am häufigsten missbrauchten Substanzen, während Fälle mit 5-Methoxy-N,Ndiisoppropyltryptamin in Japan beschrieben wurden.
Den Abschluss bildete mit 10 Vorträgen eine Sitzung über alternative Analysenmaterialien.
Scopolamin wurde im Haar eines Notfallpatienten (3 Segmente) in Konzentrationen von 1443 pg/mg nachgewiesen, der Tee von getrockneten Blüten von Dature inoxia getrunken hatte.
Diese Blüten enthalten neben dem halluzinogenen Scopolamin nur wenig Atropin. Die Nachweisdauer von Cocain im Speichel wurde bei einmaligem Konsum im Mittel zu 5 Stunden
und nach mehrfachem Konsum zu 21 Stunden bestimmt (cut-off 8 ng/ ml). Glibenclamid
wurde im Haar nach mehrfacher Verabreichung zu 23-31 pg/mg festgestellt. In einem anderen
Vortrag wurde gezeigt, dass sich Ecgonin als Marker für Cocainkonsum in stark hydrolysierten Urinproben mittels SPE (C8 + SO3-) gut extrahieren lässt, wenn man den pH auf 2-3 erniedrigt.
Viele der jeweils an zwei Tagen gezeigten 133 Poster, zu deren Betrachtung nur insgesamt 3
Stunden inclusive Buffet vorgesehen war, boten ebenfalls viele Details, deren Wiedergabe
hier nicht annähernd möglich ist. Besonders zu erwähnen sind z. B. die Entwicklung neuer
Immunoassays auf Nanopartikel-Basis, die segmentweise Bestimmung von Methamphetaminen im Einzelhaar durch In-Matrix-Derivatisierung und HS-SPME/GC-MS, die Umwandlung
von Cannabidiol in Hexahydrocannabinole und Folgeprodukte durch Wasseraddition im sauren Mageninhalt, die Kontrolle der Naltrexon-Einnahme in der Opiatentzugsbehandlung
durch Haaranalyse (Bestimmung von 6-ß-Naltrexol) oder ein Todesfall mit Cantharindin nach
Gabe von 5 g gemahlener spanischer Fliege zur Sterilitätsbehandlung einer 38jährigen Frau.
Neben dem wissenschaftlichen Programm boten der Begrüßungsabend, die Konferenztour in
ein Samsung-Werk und ein koreanisches Dorfmuseum und anschließender Abendveranstaltung mit koreanischer Folklore sowie das Abschlussbankett mit Auszeichnungen (s. Personalia) zahlreich Möglichkeiten des individuellen Erfahrungsaustausches. In zusätzlich angebotenen Führungen und Post-Konferenztouren konnte man einen Einblick von Seoul und Südkorea gewinnen, einem Land mit großer und interessanter Geschichte und Kultur, moderner Lebensweise und hohem technischem Niveau sowie äußerst gastfreundlichen Menschen. Die
von Frau Dr. Heesun Chung und ihren Mitarbeitern mit viel Akribie organisierte Tagung wird
von zukünftigen Veranstaltungen kaum zu überbieten sein.
Während des TIAFT Business-Meetings wurde Dr. Pascal Kintz (Strasbourg) als neuer Präsident der Gesellschaft für die nächsten drei Jahre gewählt und löste somit die bisherige Präsidentin, Dr. Marylin Huestis (Baltimore), ab. Die nächsten TIAFT-Tagungen werden in Ljubljana (2006), Seattle (2007), Martinique (2008) und auf den Philippinen (2009) stattfinden (s.
Tagungskalender).
T + K (2005) 72 (3): 137
Meeting of the Society of Hair Testing
28.-30.09.2005 in Strasbourg
Das diesjährige Meeting der Society of Hair Testing wurde durch die Mitarbeiter des neu gegründeten Laboratoire ChemTox, Pascal Kintz, Vincent Cirimele und Marion Villain im Hotel Sofitel in Strasbourg ausgestaltet. Als Schwerpunkt war die Interpretation von Haarergebnissen vorgesehen. Mit 30 Vorträgen in fünf Sitzungen und 81 Teilnehmern war es wieder
eine sehr effektive Veranstaltung. Angenehm wirkte sich aus, dass für die Vorträge keine zeitliche Limitierung notwendig war und genügend Raum für Diskussion geboten wurde.
Die erste Sitzung war der Frage von Cut-off‘s in der Haaranalytik gewidmet, einer besonders
schwierigen Problematik angesichts der fehlenden Dosis-Konzentrations-Relation und der
starken Methodenabhängigkeit der Ergebnisse. Die statistischen Grundlagen und allgemein zu
beachtenden Aspekte der Festlegung von Cut-off’s wurden von F. Peters (Homburg/Saar)
vorgetragen. Als Hauptaspekte wurden die Festlegung von Cut-off’s als Optimierung von
Selektivität, Sensitivität und diagnostischer Richtigkeit, der Einfluss der statistischen Verteilung von physiologischen oder Proben-Parametern sowie der Einfluss der methodischen Variabilität der Meßergebnisse auf die Festlegung dieser Grenzwerte herausgearbeitet. In zwei
Vorträgen von C. Moore die Ergebnisse der Analyse von Haar, Speichel und Urin auf Cocain
und Metabolite sowie auf Amphetamine von 200 Probanden mit den Federal Guidelines für
diese Materialien im Rahmen des Workplace Testings bewertet und mit den Angaben der
Probanden zum Drogenkonsum verglichen. Haare lieferten jeweils den größten Anteil positiver Ergebnisse. Ein Einfluss solcher Studienergebnisse auf die bestehenden Grenzwerte ist in
den USA praktisch unmöglich. Eine Methode zu gleichzeitigen Bestimmung von THC, 11OH-THC, THC-COOH, CBD und CBN im Haar mit Nachweisgrenzen von 0,01 ng/mg für
THC, CBN und CBD und von 0,001 ng/mg für die beiden Metabolite wurde von J. F. C.
Wicks (Tricho-Tech Limited, Cardiff) entwickelt und auf 2155 Proben von früheren oder gegenwärtigen Cannabiskonsumenten, die in Kriminaldelikten verwickelt waren, angewendet.
Positive Ergebnisse wurden in insgesamt 59 % der Fälle gefunden, wobei verschiedenste
Kombinationen positiver Werte für die verschiedenen Analyte auftraten und der Autor sich
außerstande sah, nützliche Cut-off-Werte abzuleiten. Die Ergebnisse des Haartestes auf Cannabinoide im Zusammenhang mit der Fahreignungsprüfung in Berlin wurde von F. Pragst mit
der allgemeinen Statistik der Konsumhäufigkeit bei Cannabisabusern in Deutschland verglichen und eine Erniedrigung des bisherigen Cut-off’s für THC von 0,1 ng/mg auf 0,05 ng/mg
vorgeschlagen. Der gegenwärtige Stand der Bewertung von Alkoholmarkern im Haar wurde
von M.Yegles (Luxemburg) und F. Pragst (Berlin) behandelt. Die statistische Auswertung der
Fettsäureethylesterkonzentrationen im Haar zeigte, dass ein Cut-off von 0,5 ng/mg mit einer
Sensitivität von 90 % und einer Spezifität von 90 % der Diskriminierung von Alkoholmissbrauch gegenüber normalem Trinkverhalten besser gerecht wird als der bisherige Grenzwert
von 1,0 ng/mg (100 % Spezifität, 70 % Selektivität). Bei Ethylglucuronid grenzen sich Abstinenzler von Normaltrinkern mit Haarkonzentrationen unter 8 pg/mg und Normaltrinker vom
Alkoholmissbrauch mit Werten unter 25 pg/mg ab. Es wurde gezeigt, dass sich im konkreten
Fall beide Marker sehr gut ergänzen. T. Cairns (Psychemedics, Culver City, USA) stellte ein
auf 4 Mio. Proben, die mit Radioimmunoasay als Vortest und Bestätigung durch GC-MS nach
speziellen Wasch-Prozeduren bearbeitet wurden, beruhendes umfangreiches statistisches Material vor und verglich es mit den geltenden Cut-off-Werten.
Die zweite Sitzung beschäftigte sich mit dem Nachweis neuer Wirkstoffe und neuen Anwendungen der Haaranalyse. R. Kronstrand (Likoping, Schweden) zeigte an mehreren Substanzgruppen, dass LC-MS/MS gute Voraussetzungen sowohl für Screening-Verfahren als
auch gezielte Analysen von Haarproben hat. Als Kriterium für eine eindeutige Identifizierung
T + K (2005) 72 (3): 138
werden mindestens zwei MS/MS-Übergänge pro Analyt gefordert. Ein Überblick über die
Möglichkeiten der enantioselektiven Quantifizierung von Amphetamininen mit spezieller
Betonung der GC-MS nach Derivatisierung mit (S)-Heptafluorobutyrylprolylchlorid wurde
von L. Martins (Luxemburg) vorgestellt. M. Ginet (Illkirch, Frankreich) stellte für zwei Haarproben von Napoleon die Ergebnisse eines Multielement-Screenings durch ICP-MS und einer
Spezifizierung des Arsens hinsichtlich AS(III), AS(V) und methyliertem organischem Arsen
vor und kam zu dem Schluss, dass es sich doch um eine chronische Intoxikation des Herrschers mit Arsen gehandelt hat. Goullé (Le Havre, Frankreich) zeigte durch Arsennachweis in
den Haarsegmenten eines plötzlich verstorbenen Ehepaares, das beide mindestens ein Jahr
bzw. 3-4 Monate chronisch vergiftet worden waren, und der mutmaßliche Täter konnte durch
den Arsennachweis in dessen Haaren überführt werden. Ein einfaches LC-MS/MS-Verfahren
zur Bestimmung von Ethylglucuronid im Haar wurde von L. Morini (Pavia, Italien) vorgestellt. Aus bisherigen Proben wurden Werte für Abstinenzler mit < 6 pg/mg, für Normaltrinker < 35 pg/mg und für Alkoholiker > 35 pg/mg erhalten. Über ein neues GC-MS-Verfahren
mit MSTFA-Derivatisierung zur Bestimmung von Buprenorphin und Norbuprenorphin wurde
von C. Stramesi (Pavia, Italien) berichtet. V. Cirimele (Illkirch, Frankreich) zeigte, dass mittels HPLC-ESI-MS/MS-Screening im Haar auf Corticosteroide (Triamcinolon, Prednisolon,
Cortisil, Prednison, Cortison, Flumetason und Beclomethason) ein Beitrag zur Dopingkontrole geleistet werden kann. H. Sachs (München) gab einen Überblick über den Stand der
systematischen toxikologischen Analyse in Haarproben. Die besten Möglichkeiten bestehen
zur Zeit mit LC-MS/MS, wie an mehreren Fällen demonstriert wurde. So konnte der zeitliche
Verlauf der Amitriptylinverabreichung an Kinder durch eine Aufsichtskraft an Einzelhaaren
in 0,5 cm langen Segmenten ermittelt werden. Schließlich wurde Cotinin im Haar zur Differenzierung zwischen aktiven und passiven Rauchern sowie unbelasteten Personen, besonders
unter dem Gesichtspunkt der pränatalen Schädigung von J. Gareri (Toronto) charakterisiert.
In der dritten Sitzung ging es um die Rolle der Haaranalyse in der Beweisführung bei durch
Drogen oder Medikamente erleichterten Verbrechen (Drug facilitated crimes). Nach einem
einführenden generellen Überblick von P. Kintz (Illkirch, Frankreich), der die ganze Breite
solcher Verbrechen (Sedierung von Kindern, Sexulastraftaten, Kindesmissbrauch, heimliche
Verabreichung in der Familie, Raub, Beeinträchtugung der Urteilsfähigkeit) umfasste und die
praktische Herangehensweise des Haaranalytikers beschrieb, wurde von M. Villain (ebenfalls
Illkirch, Frankreich), ein LC-MS/MS-Verfahren zum Screening auf 16 Benzodiazepine und
Hypnotika im Haar mit praktischen Anwendungen bei Kriminaldelikten präsentiert. Ein Verfahren zur Bestimmung von Zopiclon im Haar wurde von J. Schräder (Berlin) vorgestellt. M.
Cheze (Paris) stellte Konzentrationsbereiche für einmalige Einnahme, mehrmalige Einnahme,
tägliche Behandlung und schwere Vergiftungen für Bromazepam, Clonazepam und Zolpidem
als Basis für eine Bewertung vor. Der Tod eines 36jährigen Mannes nach vorherigem mehrfachen Krankenhausaufenthalt mit epilepsieähnlichen Anfällen, in dem eine letale ChloraloseVergiftung festgestellt wurde, stellte für F. Sporkert (Lausanne, Schweiz) den Ausgangspunkt
für die Entwicklung eines Verfahrens zur Bestimmung dieses Rodentizides im Haar durch
GC-NCI/MS dar. Die segmentweise Analyse lieferte bei extremen Konzentrationen um 600
ng/mg den Beweis für eine mehrfache Verabreichung als Ursache für die früheren Anfälle.
Der Nachweis von GHB im Haar nach Sexualstraftaten mit dieser Droge wurde durch abschnittsweise Analyse mit deutlich über dem Grundniveau liegenden Konzentrationen für die
in der Zeit der Straftat gewachsenen Bereiche von K. S. Scott in mehreren Fällen geführt.
Das Thema der vierten Sitzung war Qualitätssicherung in der Haaranalyse. Die Grundlagen
der Methodenvalidierung und die Erfahrungen bei der Akkreditierung eines Labors, das u. a.
Haaranalyse betreibt, wurden von C. Staub (Genf, Schweiz) behandelt und in einem zweiten
Beitrag aus der gleichen Gruppe von Ch. Widmer-Girod konkret unterlegt. H. Sachs (München) verglich die Haar-Ringversuchsstrategien der SoHT und der GTFCh und C. Jurado (Se-
T + K (2005) 72 (3): 139
villa) gab eine Auswertung des diesjährigen SoHT-Ringversuches. Schließlich wurden die
Probleme und administrativen Widersprüche bei der Qualitätssicherung der Haaranalysen in
Italien durch S. Pichini (Rom und Barcelona) eindrucksvoll vermittelt.
Fallstricke in der Haaranalyse war das Thema der letzten Sitzung. F. Pragst (Berlin)
verdeutlichte anhand berechneter Konzentrationsprofile die Grenzen zeitlicher Aussagen von
Haarergebnissen bedingt durch die variable Geschwindigkeit des Haarwachstums, die Anwesenheit von katagenen und telogenen Haaren sowie durch die Wirkstoffeinlagerung aus Geweben, Schweiß und Sebum. M. Yegles (Luxemburg) erläuterte die Prozesse, die an der
Haarmatrix bei kosmetischer Behandlung (Bleichen, Färben, Dauerwelle) ablaufen, begründete daraus Abbaureaktionen von Wirkstoffen im Haar und gab schließlich einen Literaturüberblick über Daten zur Stabilität von Drogen bei kosmetischer Behandlung. C. Jurado (Sevilla)
verglich die verschiedenen Möglichkeiten der Haarextraktion bzw. des Haaraufschlusses und
die mit diesen Methoden erhaltenen Ergebnisse von Ringversuchen und kam zum Schluss,
dass es keinen goldenen Standard in der Haaraufbereitung gibt und dass die Erfahrung des
Labors in höherem Maße von entscheidender Bedeutung ist. Der Effekt der Haarfarbe auf die
Höhe von Haarkonzentrationen wurde von M. Uhl (München) in einer Literaturübersicht umfassend beleuchtet. Er kam zu dem Schluss, dass bei basischen Drogen Art und Ausmaß der
Pigmentierung bei der Bewertung von Haarergebnissen berücksichtigt werden sollte. Hingegen konnte V. Hill (Culver City) bei der statistischen Evaluierung eines großen Datenmaterials keinen Einfluss der Haarfarbe auf das Ergebnis der Prüfung auf Cocain, Opiate und Cannabinoide feststellen.
Die Tagung verlief in gelockerter Atmosphäre mit viel Raum für Einzelgespräche, die beim
geselligen Abend im historischen Maison Kammertzell fortgesetzt wurden. Die nächsten
Meetings der Gesellschaft werden am 28.-30. Mai 2006 in Vadstena, Schweden und wahrscheinlich im Mai 2007 in Cardiff/Wales stattfinden.
Workshop der GTFCh 2005
6.-7. Oktober 2005 in Hannover
Der diesjährige Workshop der GTFCh wurde von Dr. Jörg Teske und Dr. Peter Weller im
Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover veranstaltet. Die 101
Teilnehmer (s. Abb. 1) konnten sich wiederum in sieben analytisch orientierte Stationen und
in der Indusrieaustellung über neueste Fortschritte in der Analysenmethodik informieren und
Erfahrungen austauschen.
In Station 1 stellten S. W. Toennes, M. Wagner und G. Kauert (Frankfurt/Main) ihre Ergebnisse beim Einsatz der Flugzeit-Massenspektrometrie in der Toxikologischen Analytik unter
Verwendung des Agilent MSD TOF vor. Nach einer Erläuterung der Prinzips dieses mit einer
Genauigkeit der Massenbestimmung von ± 3 ppm arbeitenden Gerätes wurde die Entwicklung von Messmethoden bei Kopplung an ein LC-System und Verwendung der ElektrosprayIonisation vorgestellt. Die Möglichkeiten in der gezielten Analyse (Target Compound Analysis) und in der ungerichteten Suchanalyse wurden gezeigt. Die Teilnehmer konnten sich selbst
an aufgestellten Computern durch Auswertung vorher gemessener Analysenfiles von der
Leistungsfähigkeit der Methode überzeugen.
Der Einsatz einer Adsorptionsfalle als neues Headspace-Zusatzteil zum Perkin-Elmer Autosystem für die Alkohol-Begleitstoffanalytik wurde von K. Schulz (Dresden) in Station 2 demonstriert. Die in einer Adsorptionsfalle (Trap) angereicherten und dann thermodesorbierten
Analyten wurden gegenüber der herkömmlichen Headspace-Gaschromatographie mit 30- bis
T + K (2005) 72 (3): 140
Abb. 1. Teilnehmer am Workshop der GTFCh, 6.-7. Oktober 2005 in Hannover
T + K (2005) 72 (3): 141
55-facher Peakfläche detektiert, was mit einem erheblichen Empfindlichkeitsgewinn verbunden ist .
Dr. U. Demme, C. Arndt und R. Werner (Jena) führten in Station 3 neue Anwendungen von
HPTLC-Scannern in der toxikologisch-chemischen Analyse vor. Es wurde gezeigt, dass durch
zweidimensionale Entwicklung die Trennleistung erheblich verbessert werden kann. Der verwendete Scanner der Firma DESAGA ermöglicht die zweidimensionale Auswertung in Verbindung mit einer Bibliothek von UV-Remissionsspektren. Ein zweiter Anwendungsbereich
liegt in der quantitativen Analyse. Neben einer größeren Zahl mit sehr hoher Empfindlichkeit
bestimmbaren Medikamentwirkstoffe wurde auch den Bestimmung von Ethlenglycol nach
Derivatisierung mit Benzoylchlorid einbezogen.
Über Erfahrungen bei der Gehaltsabschätzung von Btm.-Zubereitungen mittels der FT-NIRSpektrometrie mit Hilfe eines Gerätes der Firma Bruker informierten in Station 4 G. Hindorf
und C. Holsten (LKA Hannover). Die über Lichtleitkabel mit dem Tischgerät verbundene
Sonde wurde zur Messung der FT-IR-Remissionsspektren nur einige Sekunden in das Probengefäß (Probenmenge mindestens 150 mg) gehalten. Die programmierte Spektrenauswertung ermöglicht dann eine relativ genaue Aussage über den Gehalt an Heroin, Cocain oder
MDMA. Zur Berücksichtigung der Variabilität der anderen Bestandteile (Zucker, Lidocain,
Phenacetin) konnte Sicherheit durch eine große Zahl (z. B. 170) von Kalibrierproben erlangt
werden.
J. Teske und J. P. Weller (Hannover) stellten Anwendungsbeispiele der Triple-QuadrupolMassenspeltrometrie (ESI-LC/MS/MS im MRM-Modus) aus der forensischen Toxikologie
unter Nutzung des Gerätes SCIEX API 2000 (Applied Biosystems) in der Station 5 vor. Nach
einer Erläuterung der technischen Grundlagen wurden Methoden zur Bestimmung von Fentanyl (Norfentanyl, Sufentanil und Alfentanil), sowie von mehreren Herzglykosiden demonstriert.
Ein Multi-Target-Screening mit dem Hybrid-Massenspektrometer Q TRAPTM LC/MS/MS der
Firma Sciex/Applied Biosystems wurde von S. Dresen, J. Kempf und W. Weinmann (Freiburg) in Station 6 vorgestellt. Das Gerät und die Arbeitsoberfläche der Software gestatten zur
Zeit die simultane Messung und Auswertung von bis zu 300 MRM-Übergängen von koeluierenden Substanzen. Diese können allerdings durch chromatographische Zeitfenster vervielfacht werden. Diese Variante verspricht eine große Zukunft in der systematischen toxikologischen Analyse.
Einen Erfahrungsbericht über die nahezu 20jährige Arbeit mit Ion-Trap GC-MS bzw. später
GC-MS-MS Trap der Firma Finnigan wurde von J.-P. Weller, M. Wolf und J. Teske (Hannover) in der Station 7 gegeben. Am Beispiel des THC wurde gezeigt, dass der Mangel an Präzision dieser Technik durch Aufsummieren der charakteristischen Ionen überwunden werden
kann, wobei eine Nachweisgrenze von 0,25 ng/ml Serum für THC erreicht wurde. Bewährt
hat sich wiederum, die Industrieausstellung als eigenständige Station einzubeziehen, so dass
sich genügend Gelegenheit bot, mit den Firmen in Kontakt zu treten und über neueste Entwicklungen zu sprechen.
Der Ablauf der Veranstaltung war von Herrn Teske und Herrn Weller hervorragend organisiert. Das übersichtlich gestaltete Handout gibt für alle Stationen die Möglichkeit, die vermittelten Inhalte zu vertiefen und zusätzliche Informationen zu den Themen zu erhalten. Die gemütliche Abendveranstaltung auf dem „Buchholzer Bauernhof“ bot darüber hinaus wiederum
genügend Möglichkeiten, die Kontakte innerhalb der großen Familie der forensischen Toxikologen und Chemiker zu pflegen.
T + K (2005) 72 (3): 142
Tagungskalender
Veranstaltung
Ort, Zeit
Internationales Symposium zum 100. 13.-15. Januar 2006 in Basel
Geburtstag von Albert Hofmann
24. Verkehrsgerichtstag
25.-27. Januar 2006 in Goslar
Hinweise
http://lsd.info/symposium
1. Fachfortbildung der GTFCh für
Technische Assistenten in der
Toxikologie
28. Januar 2006 in Hamburg
http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/vgt_2006.html
Abt. Toxikologie, Rechtsmedizin
Hamburg, Tel. +49 40 428 03-2134
Näheres S. 143-144
Egyptian International Congress of
Medical and Forensic Sciences
Eigensicherung und Schusswaffeneinsatz bei der Polizei
7.-9. Februar 2006 in Cairo
www.eicfs2006.com
06.-07. März 2006 in Frankfurt/Main
www.polizeiundwissenschaftonline.de
Akkreditierung von Laboratorien im
Bereich Forensik/Rechtsmedizin
07. März 2006 in Frankfurt/Main
http://www.gtfch.org/Meetings/
ISO17025-2005-Programm.pdf
Weitere Information s. S. 145-147
Weiterbildungsveranstaltung
der GTFCh
06.-08. April 2006 in Kirkel
Prof. Wennig / Prof. Maurer
Programm und Anmeldung
s. S. 148-149
Analytika 2006
25.-28. April 2006 in München
Prof. Maurer
Weitere Information s. S. 150
36. Treffen der Oberrheinischen
Rechtsmediziner
05.-06.05.2006 in Freiburg/Br
Prof. Pollak
http://www.uniklinik-freiburg.de/
i/rme/de/auw/index.xml
Meeting of the Society of Hair Testing
28.-30. Mai 2006 in Vadstena/
Schweden
15. Frühjahrestagung, Region Nord
der Deutschen Gesellschaft für
Rechtsmedizin
09.-10. Juni 2006 in Dresden
http://www.soht.org/pdf/
SOHT2006_reg.pdf
Prof. Dreßler
http://www.tu-dresden.de/
medirm/irm.htm
15. Frühjahrestagung, Region Süd der 16.-17. Juni 2006 in Würzburg
Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
Prof. Patzelt
http://www.uni-wuerzburg.de/
rechtsmedizin/
20th Congress Int. Academy of Legal
Medicine (IALM)
23.-27. August 2006 in Budapest
Prof. Sótonyi, Prof. Keller
44rd International Meeting of TIAFT
26. August - 1. September 2006 in
Ljubljan, Slovenia
Dr. Majda Karlovsek
www.tiaft.org
85. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
Workshop der GTFCh 2006
26.-30. September 2006 in Innsbruck Prof. Scheithauer
http://www.gerichtsmedizin.at/
Dr. K. Lusthoff
5. - 6. Oktober 2006 in Den Haag
XV. Symposium der GTFCh
19.-21. April 2007 in Mosbach
www.gtfch.org
International Congress on Toxicology 15,-19. Juli 2007in Montreal
ICT XI
http://www.ict2007.org/01_
welcome_e.shtml
45th International Meeting of TIAFT
26.-31. August 2007 in Seattle, USA
www.tiaft.org
10.-15. September 2007 in Nice/Frankreich
www.iatdmct.org
th
10 International Congressof therapeutic Drug Monitoring & Clinical
Toxicology
T + K (2005) 72 (3): 143
1. Fachfortbildung der GTFCh
für Technische Assistenten in der Toxikologie
28.01.2006
- Mit freundlicher Unterstützung
Veranstaltungsort:
durch
-
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Butenfeld 34; 22529 Hamburg. Telefon Labor: 040-42803-2134, Telefon Pforte
040-42803-2127
Come-together-Abend: Restaurant “Factory”, Hoheluftchaussee 95, Tel: 040-4203711; auch mit dem
Freitag, ca. 19.00 Uhr Metrobus 5 zu erreichen: Haltestelle Eppendorfer Weg Ost, weiter in Fahrt
richtung, auf der linken Straßenseite im Hinterhof (ehem. Tabak-Fabrik).
Übernachtungsmöglichkeiten:
- In Fußwegnähe zum Institut und zum „come-together“ Ort:
Motel Hamburg [email protected] (ca. 70,-EUR)
- Originell und preiswert (direkt am Michel): Seemannsheim Hamburg
www.seemannsheim-hamburg.de (ca. 44,- EUR)
Programm
08:30 - 08:40
Begrüßung
08:40 - 10:00
Einführung in die LC/MS-Technik
Jens Trafkowski, Applikations-Spezialist, Waters Cooperation,
Almere, Niederlande
10:00 - 10:30
Kaffeepause
10:30 - 12:00
Validierung (Bio)analytischer Methoden
Dr. rer. nat. Frank Peters, Abteilung für Experimentelle und Klinische
Toxikologie, Universität des Saarlandes, Homburg
12:00 - 13:00
Mittagspause
13:00 - 14:00
Praktische Erkennung von drogenbeeinflussten Fahrzeugführern
- Vorgehensweise der Polizei Hamburg
POK Peter Kellerer, Multiplikator für Drogenerkennung, Polizei
Hamburg
14:00 - 14:30
Kaffepause
14:30 - 16:00
Immunologisches Drogenscreening - Grundlagen und
Interpretation
Dr. rer. nat. Ursula Lemm-Ahlers, Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen, Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben
16:00 - 16:30
Abschlussdiskussion mit anschließender Möglichkeit der Besichtigung
des Toxikologischen Labors
T + K (2005) 72 (3): 144
1. Fachfortbildung der GTFCh
für Technische Assistenten in der Toxikologie
am 28.01.2006
Anmeldung
(bitte per Fax an: 040-42803-8660)
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fortbildung im Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf an:
Name:
Vorname:
Adresse:
Telefon:
E-mail:
Die Teilnahmegebühr von 40,- EUR (incl. Verpflegung am Samstag) auf folgendes Konto überweisen:
Kt.Nr. 1259 401014; BLZ 200 505 50; Hamburger Sparkasse
_____________________________________________________________
An dem „come-together“ - Abend am 27.01.05 ab 19:00 Uhr in der
„Factory“ (Hoheluftchaussee 95)
nehme ich
teil
nicht teil
T + K (2005) 72 (3): 145
DGRM
DACH
GTFCh
Informationsveranstaltung
DIN EN ISO/IEC 17025
Akkreditierung von Laboratorien im Bereich
Forensik / Rechtsmedizin
DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie
DGRM Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
GTFCh Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie
07. März 2006, Frankfurt
InterCityHotel Frankfurt Poststraße 8, 60329 Frankfurt am Main Tel. 069/273910
Das InterCityHotel liegt direkt neben dem Hauptbahnhof (Nordausgang).
In den letzten Jahren hat das Thema Qualität in allen Bereichen der Gesellschaft stark an Bedeutung
gewonnen. In Laboratorien, die forensische Untersuchungen durchführen, hat die Qualität eine ganz
besondere Bedeutung. Hier kommt es nicht nur auf die Beschreibung und Sicherstellung von Prozessen an, sondern darüber hinaus in besonderem Maße auf die Kompetenz der Laboratorien, bestimmte
Untersuchungen richtig durchführen und bewerten zu können.
Der Nachweis, dass ein forensisches Laboratorium die notwendige Kompetenz besitzt, kann durch
eine Akkreditierung erfolgen. Die Grundlagen der Akkreditierung, basierend auf der internationalen
Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ wurden durch das Sektorkomitee Forensik / Rechtsmedizin der DACH fachspezifisch
konkretisiert. Das Sektorkomitee besteht aus Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin
(DGRM) und der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh). Basierend auf
der DIN EN ISO/IEC 17025 wurden vom Sektorkomitee Richtlinien (Leitfäden) erstellt für:
- forensisch-toxikologische Untersuchungen
- Blutalkoholbestimmung für forensische Zwecke
- forensische DNA-Untersuchungen
- gerichtliche Leichenöffnung
Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden die Grundlagen der Akkreditierung ausführlich
vorgestellt. Ferner wird das Akkreditierungsverfahren erläutert. Die Informationsveranstaltung richtet
sich sowohl an bereits akkreditierte Laboratorien als auch an Laboratorien, die sich auf eine Akkreditierung vorbereiten. Die Teilnehmer können ihre Fragen direkt an die Akkreditierungsstelle richten,
um sich umfassend auf die DIN EN ISO/IEC 17025 und die Akkreditierung vorbereiten zu können.
Referenten:
Dr. A. Steinhorst, Geschäftsführer der DACH
PD Dr. P. Wiegand, Universitätsklinikum Ulm, Abteilung Rechtsmedizin, Vertreter der
Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin im Sektorkomitee Forensik / Rechtsmedizin und
Fachbegutachter für DNA-Untersuchungen
PD Dr. F. Mußhoff, Universität Bonn, Institut für Rechtsmedizin, Vertreter der Gesellschaft
für Toxikologische und Forensische Chemie im Sektorkomitee Forensik/Rechtsmedizin und
Fachbegutachter für Toxikologie/Blutalkohol
T + K (2005) 72 (3): 146
Programm
10.15 -10.30 Uhr
10.30 -10.45 Uhr
10.45 -11.15 Uhr
Überblick über die Akkreditierung von forensischen Laboratorien
Allgemeine Grundlagen der Akkreditierung von forensischen
Laboratorien
DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe
- Anforderungen an das Management
11.15 -11.30 Uhr
Kaffeepause
11.30 -13.00 Uhr
DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die
Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“
- Anforderungen an das Management
- Technische Anforderungen
13.00 -13.45 Uhr
Mittagspause
13.45 -14.45 Uhr
Spezielle fachliche Anforderungen für forensisch-toxikologische und Blutalkohol -Untersuchungen
Spezielle fachliche Anforderungen für forensische DNA Untersuchungen
Kaffeepause
DIN EN ISO 15189 „ Medizinische Laboratorien -Besondere
Anforderungen an die Qualität und Kompetenz“
Ablauf des Akkreditierungsverfahrens für forensische Laboratorien
Abschlußdiskussion
Ende der Veranstaltung
14.45 -15.30 Uhr
15.30 -15.45 Uhr
15.45 -16.00 Uhr
16.00 -16.30 Uhr
16.30 -17.00 Uhr
ca. 17.00 Uhr
Teilnehmergebühr:
Die Teilnehmergebühr beträgt Euro 145,-- zzgl. MwSt. Sie schließt Mittagessen,
Pausengetränke, Begleitmaterial und Teilnahmebestätigung ein. Für je einen Teilnehmer eines Laboratoriums, welches sich im Akkreditierungsverfahren bei der DACH
befindet, beträgt die Teilnehmergebühr Euro 95,-- zzgl. MwSt.
Anmeldung:
Die Informationsveranstaltung findet am 07. März 2006 statt: Bitte schriftlich anmelden mittels
Anmeldebogen (s. folgende Seite). Die Anmeldung wird mit Eingang bei der DACH verbindlich. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Für Anmeldungen, die nicht bis 4
Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro
50,- berechnet. Für Stornierungen, die nicht bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen,
ist die Teilnehmergebühr in voller Höhe zu entrichten. Es gilt das Datum des Posteingangs. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. Bei einer
Absage der Veranstaltung seitens der DACH werden die eingezahlten Gebühren in
voller Höhe zurückerstattet. Weitere Regreßansprüche sind ausgeschlossen.
Zahlung:
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
DACH Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie Gartenstraße 6,
60594 Frankfurt am Main, Tel. 069/663719-0, Fax 069/663719-20
eMail: [email protected]; Internet: www.dach-gmbh.de
T + K (2005) 72 (3): 147
T + K (2005) 72 (3): 148
Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh in Kirkel (bei Homburg/Saar)
06.-08. April 2006
(Tagungsleiter: Prof. Dr. R. Wennig, Luxemburg)
Donnerstag, 06.04.2006
>11.00 h
12.00 h
13.30 h
15.30 h
16.00 h
18.00 h
K. Schmidt, A. Weber
Anmeldung
Mittagessen
Prof. Dr. H.H. Maurer
Anatomisch-physiologische und biochemische
(Homburg/Saar)
der Pharmakokinetik (PK) Grundlagen
Kaffeepause
PD. Dr. St. Tönnes
Rechnerische Grundlagen der PK und
(Frankfurt/Main)
Forensische Applikationen
Abendessen
anschließend Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein
Freitag, 07.04.2006
8.00 h
9.00 h
Frühstück
Prof. Dr. Th. Krämer
(Homburg/Saar)
10.30 h
11.00 h
Kaffeepause
Dr. Th. Briellmann
Gutachtenerstellung: Forensisch-chemische
(Basel)
und forensisch-toxikologische Aspekte
Mittagessen
Dr. S. Brunet-Perez/
Validierung / Messunsicherheit bei der
Dr. W.-R. Bork
Wirkstoffbestimmung von BtM in
(Hamburg/Berlin)
Pulverproben
Kaffeepause
Prof. Dr. B. Madea
Feststellung der Todesursache insbesondere
(Bonn)
bei Intoxikationsfällen
Abendessen
anschließend Vertiefung der Lehrinhalte beim gemütlichen Beisammensein
12.30 h
14.30 h
16.00 h
16.30 h
18.00 h
Pharmakogenetik: Grundlagen und Bedeutung
für die forensische und klinische
Interpretation toxikologischer Befunde
Samstag, 08.04.2006
8.00 h
9.00 h
Frühstück
Dr. F.T. Peters
(Homburg/Saar)
10h30
11.00 h
Kaffeepause
12.00 h
12.30 h
>13.00 h
Biostatistik: Grundlagen und Bedeutung in
Wissenschaft und Praxis der forensischen
und klinischen Toxikologie
Optionale Klausur mit MCQs
(obligatorisch für Weiterzubildende nach neuer
Weiterbildungsordnung)
Abschlussbesprechung mit „Manöverkritik“
Mittagessen
Abreise
Die Teilnahmegebühr „all in“ beträgt 250,00 € (300,00 € für Nichtmitglieder) unabhängig von der Teilnahmedauer! Sie ist bis zum 31. März 2006 unbar zu entrichten, danach werden 50 Euro Aufschlag berechnet.
Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Saarbrücken (BLZ 590 906 26) 000 43 44 324 oder
IBAN DE 15 3006 0601 000 4344324, BIC DAAEDEDD.
Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt.
Anfahrt: www.bildungszentrum-kirkel.de
T + K (2005) 72 (3): 149
T + K (2005) 72 (3): 150
Analytica Conference 2006
Symposium
Progress in Analytical Methods and Data Interpretation
for Clinical and Forensic Toxicology
Joint Meeting of the
Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh)
and
The International Association of Therapeutic Drug Monitoring and
Clinical Toxicology (IATDMCT)
Munich, April 26th, 2006
(Chairpersons: Hans H. Maurer, Homburg/Saar, Olaf Drummer, Melbourne)
14.00 h
I. Ojanpera, Helsinki
New Strategies in Screening for and
Quantification of Drugs by LC-TOF
and LC-chemiluminescence nitrogen
detection (CLND)
14.30 h
G. Hopfgartner, Genf
New Mass Spectrometric Strategies in
Drug Metabolite Identification
15.00 h
H.H. Maurer, Homburg/Saar
Current Knowledge of the Metabolism of
Drugs of Abuse and its Pharmacogenetic
Implications
15.30 h
Coffee Break
16.00 h
O.H. Drummer, Melbourne
New Insights in Post-mortem Toxicology
16.30 h
M.A. Huestis, Baltimore
Current Status of Drugs of Abuse Testing
in Oral Fluid
17.00 h
A.G. Verstraete, Gent
Driving under the Influence of Drugs –
What is the Current Status in Europe?
T + K (2005) 72 (3): 151
Buchbesprechungen
Antidepressiva – Pharmakologie, therapeutischer Einsatz und Klinik der Depression
Ursula Breyer-Pfaff, Hans Jörg Gärtner, Pierre Baumann. 2. völlig neu bearbeitete Auflage, Wissenschaftliche
Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart 2005, 159 Seiten, 3 Abbildungen, 13 Tabellen. Kartoniert. 28,- Euro/44,80
sFr, ISBN 3-8047-2147-8
F. Pragst, Berlin
Depressionen sind eine der wesentlichen Ursachen für Vergiftungen mit suizidaler Absicht,
deren Aufklärung wiederum einen erheblichen Teil der Arbeit in klinisch- und forensischtoxikologischen Labors ausmacht, und bei denen eine Überdosis von Antidepressiva häufig
die entscheidende Rolle spielt. Dieses Buch bietet die Möglichkeit, sich gründlich über diese
Wirkstoffgruppe zu informieren. Im Kapitel 1 wird auf 10 Seiten auf die Klinik der depressiven Erkrankungen eingegangen. Neben der Klassifikation nach ICD-10 und der diagnostischen und der klinischen Unterscheidung mehrerer Formen dieser Erkrankung werden auch
mögliche Ursachen ihrer Entstehung und die Komorbidität, vor allem mit der Schizophrenie,
angesprochen. Relativ kurz ist mit 9 Seiten auch das Kapitel 2 zur Entwicklung und Chemie
der Antidepressiva gehalten, die in tricyclische und verwandte Verbindungen, selektive Serotoninaufnahmehemmer, weitere synthetische Antidepressiva, MAO-Hemmer, Inhaltsstoffe
von Johanniskraut und Stimmungsstabilisierer (Lithium) unterteilt werden.
Im Kapitel 3 (Pharmakologische Wirkungen, 31 Seiten) werden Tiermodelle der Depression
(pharmakologische Erzeugung, genetische Modelle und Stress-Modelle), Wirkungen auf Organe und Organsysteme und neurobiochemische Wirkungen behandelt. Bei letzteren wird
zwischen Wirkungen an monaminergen Synapsen und Hemmung von Monoaminoxidasen
unterschieden und die Wirkung an zahlreichen anderen Rezeptoren untersucht. Eine besondere Behandlung wird dem Lithium eingeräumt, das in mehrere biochemische Prozesse eingreift. Unterschieden wird dabei zwischen den Wirkungen auf die Neurotransmission über die
Adenylatzyklase und über die Phospholipase C sowie auf die Genexpression und Apoptose.
Pharmakokinetik und Metabolismus von Antidepressiva bilden den Inhalt des 31seitigen Kapitels 4. Hier findet man in drei Tabellen aktuelle Daten über Resorptionsgeschwindigkeit,
orale Bioverfügbarkeit, Verteilungsvolumen, Plasma-Eiweißbindung, Eliminationshalbwertszeit, Gehirn/Plasma- und Gehirn/Serum-Quotienten (nicht für alle Wirkstoffe), sowie der
wichtigsten Metabolisierungsreaktionen und der beteiligten CYP_Enzyme von 26 Antidepressiva und z. T. auch deren Metaboliten. Enzymhemmung und Enzyminduktion sowie Einfluss von Komedikation werden beschrieben und die einzelnen Wirkstoffe werden im Anschluss ausführlich abgehandelt, wobei auch hier die gesonderte Rolle des Lithium durch einen eigenen Unterabschnitt gewürdigt wird.
Die Therapie von Depressionen bildet mit 33 Seiten das Kapitel 5. Hier wird von den Grundzügen der Behandlung über die therapeutische Eigenschaften und Nebenwirkungen der einzelnen Antidepressiva und Stimmungsstabilisierer bis zu Behandlungshinweisen bei den verschiedenen Arten der Störungen und Zwischenfälle ein breites Spektrum der Praxis vermittelt.
Den Abschluss bildet auf 10 seiten die Toxikologie der Antidepressiva, wobei zwischen Erkenntnissen aus Tierversuchen und Erfahrungen beim Menschen unterschieden wird. Häufige
Symptome bei Intoxikationen der Wirkstoffhauptgruppen (tricyclische Antidepressiva, selektive Serotoninaufnahmehemmer und Lithium) werden tabellarisch zusammengefasst und Behandlungsmaßnahmen dargestellt. Die Literaturzitate sind für alle Abschnitte in einem gemeinsamen Verzeichnis am Ende aufgeführt.
T + K (2005) 72 (3): 152
Das Buch basiert auf aktuellen Erkenntnissen und ist systematisch gegliedert und verständlich
geschrieben. An verschiedenen Stellen, etwa zur Veranschaulichung der Wirkungen an Rezeptoren, bleibt es aber bei verbaler Beschreibung und hätte man sich mehr Abbildungen gewünscht. Neben der Vermittlung grundsätzlicher Zusammenhänge kann des Buch auch bei
konkreten Sachverhalten zum Nachschlagen dienen. Es kann daher allen empfohlen werden,
bei deren Arbeit Depressionen und Antidepressiva eine Rolle spielen.
Notfallmedikamente von A – Z. Klinik und Pharmakologie auf einen Blick
Rolf Kretschmer. 5. Aktualisierte Auflage, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart 2005, 304 Seiten, Kunststoffeinband, 24,- Euro/38,40 sFr, ISBN 3-8047-2133-8
F. Pragst, Berlin
Sowohl in der klinisch-toxikologischen als auch in der forensisch-toxikologischen Analytik
gilt es häufig, Proben von Patienten oder Verstorbenen zu untersuchen, die im Rahmen von
Reanimationsmaßnahmen mit Notfallmedikamenten behandelt wurden. Bei der Interpretation
ist es wichtig zu wissen, ob ein festgestellter Wirkstoff von dieser Behandlung herrührt oder
bereits vorher im Körper der Person vorhanden war und vielleicht sogar Ursache einer Vergiftung sein könnte. Die als strapazierbares Taschenbuch im 12 x 17 cm Ausmaß eigentlich
für Ärzte in Klinik und Praxis, Mitarbeiter von Rettungsstellen und im Notarztwagen sowie
Apotheker erschienene Zusammenstellung der „Notfallmedikamente von A-Z“ ermöglicht
auch dem Toxikologen einen schnellen Einblick, was in welcher Dosierung bei welchen Notfallsituationen eingesetzt wird. Vom Acetazolamid, verabreicht als Carboanhydrasehemmer
bei Glaucom oder Pankreatitis bis Verapamil angewendet bei Tachycardie, aber auch bei Hypertension und Koronarsymptomatik durch Cocain- und Amphetamin-Vergiftungen, werden
96 Wirkstoffe mit folgenden Daten dargestellt: Zusammensetzung des Medikaments, Indikationen, Wirkung, Dosierung, Nebenwirkungen, Kontraindikationen, Bemerkungen und Bevorratung. Unter den Wirkstoffe befinden sich zahlreiche spezielle Antidote wie Acetylcystein
(Vergiftungen mit u. a. Paracetamol oder Acrylnitril), Flumazenil (Benzodiazepinvergiftung),
4-Aminopyrazol (Methanolvergiftung), Naloxon (Opiatvergiftung), Natriumthiosulfat (Cyanidvergiftung, aber auch oral bei Blei- und Thalliumintoxikation), Obidoxim (Organophosphatintoxikation) oder Toloniumchlorid (Vergiftungen durch Met-Hb-Bildner). Zur
primären Entgiftung bei Paraquat wird neben Carbo medicinalis Betonit SF (ein Alumosilikat), Polyethylenglycol 400 (Hautdekontamination bei organischen Giften) und SimeticonSuspension (Entschäumung bei Vergiftung mit Wasch- und Spülmittel) vorgehalten. Darüber
hinaus wird die symptomatische Behandlung verschiedenster Vergiftungen auch bei vielen
anderen Wirkstoffen angesprochen, etwa Biperiden bei Nicotinvergiftungen, Clonazepam bei
vergiftungsbedingten Krämpfen und Clondin im Enzugsdelir. Im Anhang befinden sich u. a.
Zusammenstellungen von Medikamenten für einen Standard-Koffer, einen Baby-Koffer und
einen Intoxikationskoffer sowie eine Liste der Deutschen, Schweizerischen und Österreichischen Giftinformationszentralen.
Das Buch ist aus der langjährigen Erfahrung des Autors im Rettungsdienst für die Praxis geschrieben und nicht dazu gedacht, ein pharmakologisches Lehrbuch zu ersetzen. Jedoch gerade in der Kürze liegt der besondere Wert dieser in Aufzählungsweise dargebotenen Information über die medikamentöse Notfallbehandlung, die häufig der toxikologischen Analyse voran
gestellt ist und daher klinischen wie forensischen Toxikologen gleichermaßen als Zusatzlektüre zu empfehlen ist.
T + K (2005) 72 (3): 153
Personalia
1. Auszeichnungen
Auf der diesjährigen TIAFT Konferenz wurden wiederum aktive Mitglieder der GTFCh für ihre
Leistungen auf dem Gebiet der forensischen Toxikologie ausgezeichnet. Der Vorstand der
GTFCh gratuliert herzlich zu diesem großen Erfolg.
Prof. Dr. Robert Wennig (links, Laboratoire National de Sante Toxicologie, Centre
Universitaire, Luxembourg) erhielt den
Allan Curry Award (Lifetime Achivement
Award) für seine langjährigen und herausragenden Leistungen auf verschiedenen
Gebieten der forensischen Toxikologie und
für seine umfassenden Verdienste für die
TIAFT aus den Händen des neugewählten
TIAFT Präsidenten Prof. Dr. Pascal Kintz.
Prof. Wennig war zwei Wahlperioden von
1996 bis 2002 Präsident der TIAFT.
PD Dr. rer. nat. Frank Mußhoff (links,
Institut für Rechtsmedizin Bonn) erhielt
den „Midlife Career Achivement Award“
für seine bislang erbrachten und weit über
dem Durchschnitt liegenden Arbeiten auf
dem Gebiet der forensischen Toxikologie,
die sich auch in einer sehr großen Zahl an
Publikationen wiederspiegelt. Den Preis
überreichte Prof. Dr. Rokus A. DeZeeuw
(Groningen, Niederlande).
Denise Theobald (rechts, Abt. Experimentelle und Klinische Toxikologie der Universität Homburg/Saar) wurde vom Young
Scientist Committee für den besten Vortrag
unter 12 Bewerbern ausgezeichnet. Man
gehört zu den Young Scientists bis zu einem Alter von 41 Jahren. Die Urkunde
wurde von Dr. Marc LeBeau (FBI Laboratory, Washington) überreicht.
T + K (2005) 72 (3): 154
2. Runde Geburtstage 2006
Folgende Mitglieder der GTFCh feiern im Jahre 2005 runde Geburtstage mit 60 Jahren oder
darüber:
Herr Dr. med Claus Fenner, Laborarztpraxis, Bergstr.14, Postfach 102128, D-20095 Hamburg, wird am 06. Januar 60 Jahre alt.
Herr Ass. Prof. Gabor Somogy, Institute of Forensic Medicine University of Debrecen,
Nagyerdei krt. 98, Postfach 25, H 4012 Debrecen, wird am 25. Januar 60 Jahre alt.
Herr Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke, Institut für Forensische Medizin, Zentrum der
Rechtsmedizin, Kennedyallee 104, D 60596 Frankfurt/Main, wird am 19. Mai 60 Jahre alt.
Herr Dr. Ing. Dipl. Chem. Jürgen Kinkeldei, Laborärzte Leinfelden, Max-Lang-Str. 58,
D-70771 Leinfelden, wird am 15. Juli 60 Jahre alt.
Herr Ltd. Apotheker Bernd-Udo Sagstetter, Klinikum Mannheim, GmbHUniversitätsklinikum Apotheke, Theodor Kutzer Ufer, D-68167 Mannheim, wird am 19. Juli
60 Jahre alt.
Herr Dipl.Chem. Peter W. Enders, Springer-Verlag GmbH, Tiergartenstr.17,
D-69121 Heidelberg, wird am 1. August 60 Jahre alt.
Herr Dipl. Chem. Günter Pauleickhoff, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Völklingerstr. 49, D-40221 Düsseldorf, wird am 31. August 60 Jahre alt.
Herr Dr. rer. nat. habil. Bretislav Smysl, Komenskeho 19, CZ-77200 Olomouc 2, wird am
15. September 60 Jahre alt.
Frau Dr. rer. nat. Gisela Hinsche, Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin,
Postfach 600446, D-14404 Potsdam, wird am 24. September 60 Jahre alt.
Herr Dr. phil. nat. Berndt-Ingo Podkowik, F. Hoffmann-LaRoche Ltd, PSSU-GA/ Arbeitshygiene bldg. 86/202, CH 4070 Basel, wird am 31. Oktober 60 Jahre alt.
Herr Dr. rer. nat. Manfred Erkens, Institut für Rechtsmedizin der RWTH Aachen, Pauwelsstr. 30, D-52057 Aachen, wird am 28.November 60 Jahre alt.
Herr Dr. Jan-Piet Franke, University Centre for Pharmacy, Antonius Deusinglaan 1,
NL-9713 AV Groningen, wird am 13. Dezember 60 Jahre alt.
Herr Dr. rer. nat. Manfred Wolf, Institut für Rechtsmedizin, Carl-Neuberg-Str.1, D-30623
Hannover, wird am 2. Januar 65 Jahre alt.
Herr Prof. Dr. rer. nat. Wolfram Hänsel, Pharmazeutisches Institut der Universität, Gutenbergstr. 76, D-24118 Kiel, wird am 21. Januar 65 Jahre alt.
Herr Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Enno Logemann, Institut für Rechtsmedizin, Albertstr. 9,
D-79104 Freiburg/Br, wird am 23. Februar 65 Jahre alt.
Herr Prof. Dr. rer. nat. Fritz Pragst, Institut für Rechtsmedizin der Charité, Hittorfstr.18,
D-14195 Berlin, wird am 9. September 65 Jahre alt.
Herr Dr. rer. nat. Jürgen Werp, Institut für Rechtsmedizin, Albert Ludwig Universität, Albertstr. 9, D-79104 Freiburg/Br., wird am 27. September 65 Jahre alt.
Herr PD Dr. med. Dr. rer. nat. Harald Kijewski, Institut für Rechtsmedizin, Windausweg 2, D-37073 Göttingen, wird am 21. Oktober 65 Jahre alt.
T + K (2005) 72 (3): 155
Herr Chem. Dir. Dr. Erhard Schneider, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Kriminaltechnisches Institut, Taubenheimstr.85, D-70372 Stuttgart, wird am 28. Oktober 65 Jahre
alt.
Herr Dr. sc. jur. Dr. rer. nat. Dipl. Chem Hansjochen Gildemeister, Kastanienallee 81,
D-13158 Berlin, wird am 17. Febuar 70 Jahre alt.
Herr Wiss. Oberrat Mag. Dr. Horst Udermann wird am 17. Juli 70 Jahre alt.
Herr Prof. Dr. rer. nat. R. Klaus Müller, Institut für Dopinganalytik, Dresdner Str.12,
D-01731 Kreischa bei Dresden, wird am 20. August 70 Jahre alt.
Herr Prof. Dr. med. Georg Friedrich Kahl, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der
Universitaet, Robert Koch Str. 40, D-37075 Göttingen, wird am 21. Oktober 70 Jahre alt.
Herr Prof. Dr. rer. nat. Detlef Tiess, Stover Kamp 13, D-18059 Papendorf bei Rostock,
wird am 9. September 75 Jahre alt.
3. Neue Mitglieder
Frau Bärbel Bonke, Landeskriminalamt M-V, Forensische Chemie, Toxikologie, Zeppelinstr.1, D-19061 Schwerin, Tel.: (+49)-0385-644435, Fax:(+49)-0385-644433.
Herr Dipl. Ing. Dr. Günter Gmeiner, ARC Seibersdorf Research GmbH, DopingkontrollLabor, A 2444 Seibersdorf, Österreich, Tel.: (+43)-50550-3539, Fax: (+43)-50550-3566,
e-Mail: [email protected].
Herr Dr. Dietmar Leichtfried, Greiner Bio-One GmbH, Bad Haller-Str.32, A 4550 Kremsmüster, Tel.: (+43)-0-7583-6791-431, Fax: (+43)-0-7583-6791114,
e-Mail: [email protected].
Herr Andreas Peschel, Laborarztpraxis Dessau Bauhüttenstr. 6, D-06847 Dessau.
Herr Dr. rer. nat. Jörg,Pietsch, Institut für Rechtsmedizin, TU Dresden, Med. Fak., Fetscherstr.74, D-01307 Dresden, Tel.: (+49)-0351-458-2432, Fax: (+49)-0351-458-4397,
e-Mail: [email protected].
Frau Dr. Sci. For. Maria Teresa Pinorini, Institut Universitaire de Medecine Legale LTCF,
Rue du Bugnon, CH 1005 Lausanne, Tel.: (+41)-21-314-7070, Fax: (+41)-21-314-7329,
e-Mail: [email protected].
Frau Dr. Birgit Reiter, Dept. für Gerichtliche Medizin, Toxikologie und Forensische Chemie, Sensengasse 2, A 1090 Wien, Tel.: (+43)-1-4277/65227, Fax: (+43)-1-4277-65272,
e-Mail: [email protected].
Herr Dr. rer. nat. Holger Wildemann, Institut für Gerichtliche Medizin, Nägelestr.5,
D-72007 Tübingen, Tel.: (+49)-07071-2976822, Fax: (+49)-07071-551732,
e-Mail: [email protected].
Frau Dr. Michaela S. Winkler, Institut für Rechtsmedizin, Prittwitzstr.6, D 89075 Ulm,
Tel.: (+49)-0731-500-26872, Fax: (+49)-0731-500-26875,
e-Mail: [email protected]
T + K (2005) 72 (3): 156
Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie
Präsident: Prof. Dr. Thomas Daldrup
Geschäftsstelle der GTFCh: Karl Schmidt
Landgrabenstraße 74, D-61118 BAD VILBEL
Antrag auf Mitgliedschaft
Name: .......................................................................... Titel: .................................
Vorname: ...................................................................Geburtsdatum: .....................
Diesem Antrag ist ein Lichtbild und eine stichpunktartige Angabe meines
beruflichen Werdeganges beigefügt.
Lichtbild
Dienstanschrift:
Institution: .................................................................................................................................................
Straße: ........................................................................................... Postfach: ...........................................
PLZ: ....................... Stadt:............................................................ Land: ................................................
Telefon: (.................) ......................................................Fax: .................................................................
E-Mail: ...........................................................
Diese Angaben werden im Mitgliederverzeichnis veröffentlicht!
Privatanschrift:
Ich bin damit einverstanden, daß auch die Privatanschrift in dem Mitgliederverzeichnis veröffentlicht
wird: ja / nein *
Straße: ..................... ................................................................... Postfach: ...........................................
PLZ: ....................Stadt: .................................................................Land: .................................................
Telefon: (.............)
...................................................... Fax: ................................................................
E-Mail: ...........................................................
Korrespondenzadresse*: Dienstanschrift / Privatanschrift
...............................................
Ort
...................................
Datum
......................................................
Unterschrift
Mitglieder können einzelne Personen und Personengemeinschaften werden. Für die Mitgliedschaft ist der Nachweis einer Tätigkeit im Bereich der toxikologischen und forensischen Chemie bzw.
der Nachweis der Unterstützung der Ziele und Zwecke der Gesellschaft erforderlich. Sie kann auch
von technischem Personal und von Studenten erworben werden. Kollektivmitglieder können Firmen
und Institute werden (§3 der Satzung der GTFCh).
* Nichtzutreffendes bitte streichen