Musterrechtsbehelfe - Deutscher Steuerberaterverband eV
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Musterrechtsbehelfe - Deutscher Steuerberaterverband eV
Musterrechtsbehelfe Deutscher Steuerberaterverband e.V. Az.: 12-03-000-01/11 Thema Problematik erstmalig eingestellt StBdirekt-Nr. Aktualisierung aktuelle Musterrechtsbehelfe Erbschaftsteuerreformgesetz (BGBl. I 2008, S. 3018) Besteuerung von Stückzinsen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG (i.d.F. d. Unternehmensteuerreformgesetzes) Verfassungsbeschwerden rügen sowohl die formelle als auch materielle Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRefG) • Fehlende Bundeskompetenz gem. Art. 72 Abs. 2 GG • Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Besteuerung von Stückzinsen beim Verkauf von vor dem 1.1.2009 angeschafften festverzinslichen Wertpapieren. Februar 2010 010851 Im Dezember 2009 wurden drei Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 3196, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09) beim BVerfG erhoben. Mit Nichtannahmebeschluss vom 30. Oktober 2010 hat das BVerfG die drei Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen, da sie die erforderliche Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer nicht erkennen ließen. Ein derzeit dem DStV bekanntes anhängiges Hauptsacheverfahren befindet sich vor dem FG München unter dem Aktenzeichen 4 K 1323/09. Februar 2010 010852 Stückzinsen werden seit Einführung der Abgeltungsteuer als Teil des Veräußerungsgewinns gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG besteuert. Diese Norm gilt nicht für Altpapiere. BMF will eine Steuerpflicht im Erlasswege begründen. Durch das JStG 2010 wurde rückwirkend eine gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Stückzinsen in Altfällen eingeführt werden. Dies könnte einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellen. Februar 2011: Stand: Oktober 2011 Seite 1 von 5 Thema Problematik erstmalig eingestellt StBdirekt-Nr. Aktualisierung Eine Klage ist beim Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 2 K 3644/10 E anhängig, auf die man sich im Einspruch gegen den Steuerbescheid berufen kann. Es besteht Anspruch auf Ruhen des Einspruchsverfahrens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn man sich im Einspruch gemäß der OFD Münster, Kurzinfo Nr. 3/2011 vom 2.2.2011. Änderung des EStG/ErbStG/GewSt durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 Gesetz evtl. nicht verfassungsmäßig zustande gekommen. Div. Vorschriften sind betroffen (vgl. Einleitungstext). Januar 2005 005399 Juni 2009: Seit 1.1.2009 gilt das ErbStRefG. Weitere Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 1.1.2010, teilweise rückwirkende Anwendung. Januar 2010: Mit Beschluss vom 8.12.2009 (2 BvR 758/07) hat das BVerfG das Haushaltsbegleitgesetz 2004 aus formellen Gründen insoweit als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, soweit Vorschläge aus dem sog. Koch/Steinbrück-Papier im Personenbeförderungsgesetz umgesetzt wurden. Es erfolgte aber keine Nichtigkeitserklärung, so dass die gesetzlichen Regelungen temporär weiterhin Geltung besitzen. April 2011: Gesetz zur „Bestätigung (…) des HbgleitG“ bestätigt Normen des urspr. HbgleitG, nicht jedoch die Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten Mehrfachbesteuerung durch AltEinkG möglich. Für VZ ab 2005 ist ein Einspruch insoweit nicht mehr erforderlich, wenn der Einkommensteuerbescheid einen Stand: Oktober 2011 Februar 2006 006637 Mai 2010: VZ vor 2005 erledigt: RV-Beiträge nur als SA beschränkt abziehbar (BFH v. 8.11.2005, X R 45/02) und BFH v. 21.7.2004, X R 72/01). Beide Urteile wurden mittels Verfassungsbeschwerde angefochten (2 BvR 325/07; 2 Seite 2 von 5 Thema Problematik erstmalig eingestellt StBdirekt-Nr. Vorläufigkeitsvermerk enthält, der dem Muster des BMFSchreibens vom 1.4.2009 entspricht. Aktualisierung BvR 2299/04), aber nicht zur Entscheidung angenommen. VZ ab 2005 Einzahlungsphase: BFH hat die Revisionen zurückgewiesen (BFH v. 9.12.2009, X R 28/07, sowie BFH v. 18.11.2009, X R 34/07, X R 6/08 und X R 9/07). RV-Beiträge nur als SA beschränkt abzugsfähig, Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar. VZ ab 2005 Auszahlungsphase: BFH hat die Revisionen zurückgewiesen (BFH v. 4.2.2010, X R 58/08 und v. 19.1.2010, X R 53/08). Gegen das letztgenannte Urteil wurde Verfassungsbeschwerde erhoben, Az. 2 BvR 844/10. Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG für das häusliche Arbeitszimmer Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip insbesondere ab dem VZ 2007 fraglich. Steuerbescheide ergehen zwar ab 1.4.2009 in diesem Punkt vorläufig nach § 165 Abs.1 Satz 2 AO, jedoch ist im Einzelfall die Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks umstritten. November 2009 Rückzahlung des Solidaritätszuschlages beim KSt-Erstattungsverfahren nach § 37 Abs. 5 KStG Anspruchs auf Auszahlung des auf das Körperschaftsteuerguthaben entfallenden SolZ Juli 2010 Stand: Oktober 2011 10607 Januar 2011: Im JStG 2010 hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 reagiert und die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer für die Fälle, in denen für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, im Rahmen der bis 2006 geltenden Höchstbetragsgrenzen wieder zugelassen. 011340 Januar 2011: Durch das anhängige Verfahren beim BFH (Az. I R 39/10) ruht das Einspruchsverfahren gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Seite 3 von 5 Thema Problematik erstmalig eingestellt StBdirekt-Nr. Aktualisierung erledigt bzw. geringe Erfolgsaussichten Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG bei grenzüberschreitenden Sachverhalten § 8 Nr. 1 GewStG (vor allem Hinzurechnung von Zinsen) mit der europäischen Zins- und Lizenzrichtlinie vereinbar? Vgl. Vorlagebeschluss des BFH v. 27.5.2009, Az. I R 30/08. November 2009 Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer bei eigengenutztem Wohneigentum Erhöhung des Steuersatzes auf 3,5 % bzw. 4,5 % bei gleichzeitiger Abschaffung der Eigenheimzulage möglicherweise verfassungswidrig. November 2009 Solidaritätszuschlag Möglicherweise verfassungswidrige Sonderabgabe, da unbefristet. August 2006 010606 Juli 2011: Urteil des EuGH vom 21.07.2011, Az.: C-397/09 EuGH erlaubt Hinzurechnung von Schuldzinsen 010610 Juni 2010: BFH Urteil vom 22.06.2010 (Az.: II R 4/09) Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 GrEStG trotz Abschaffung der Eigenheimzulage 007148 September 2010/Juli 2011: BVerfG verwirft eine Richtervorlage des Niedersächsischen FG hat zum SolZG des VZ 2007 (Az. 7 K 143/08); wegen bloßer Unzulässigkeit ist aber erneute Vorlage durch das FG möglich. BFH-Urteil vom 21.7.2011 - Az. II R 50/09 - (Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 52/10 vom 21.7.2011) Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß. Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft Verfassungsmäßigkeit der Abgabe ist umstritten. Dezember 2009 010761 Januar 2011: Mit Datum vom 30. März 2011 hat der BFH (I R 61/10 sowie I B 136/10) die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte dem Grunde und der Höhe nach gebilligt. Weitere „Musterverfahren“ sind dem DStV derzeit nicht Stand: Oktober 2011 Seite 4 von 5 Thema Problematik erstmalig eingestellt StBdirekt-Nr. Aktualisierung bekannt. Besteuerung von Kapitaleinkünften (bis VZ 2002) Strafbefreiungserklärungsgesetz bevorzugt evtl. Steuerunehrliche; strukturelles Erhebungsdefizit? VZ vor 2000: kein Ruhen des Verfahrens möglich. Oktober 2005 Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Leistungsgegenstand Bei einheitlichem Leistungsgegenstand wird Grundsteuer auch auf noch zu errichtende Gebäude erhoben, die zusätzlich mit USt belastet sind. Dies könnte nach Ansicht des Niedersächsischen FG (NFG) eine unzulässige „SonderUmsatzsteuer“ sein. Das NFG hat den EuGH in dieser Frage angerufen. April 2008 Beschränkte Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben Grundabsicherung und Kinderadditive über SA-Abzug ggf. nicht ausreichend berücksichtigt; ggf. durch andere str. Vorschriften? Januar 2006 Stand: Oktober 2011 006329 August 2008: Alle außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren per Allgemeinverfügung zurückgewiesen (BMF v. 22.7.2008, www.bundesfinanzministerium.de). 009101 2009: Der EuGH hat mit Beschluss vom 27.11.2008 die Vorlagefrage des NFG dahingehend beantwortet, dass eine zusätzliche Belastung derartiger Vorgänge mit Grunderwerbsteuer zulässig sei, da diese nicht den Charakter einer allgemeinen Umsatzsteuer habe. 006590 erledigt: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BGBl. I 2009, S. 1959) setzt Vorgaben des BVerfG fristgerecht zum 1.1.2010 um. Seite 5 von 5