ASV Zirndorf Aufnahmeantrag

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ASV Zirndorf Aufnahmeantrag
Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.
gegründet
1946
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Aufnahme - Antrag
Fußball
Handball
Cyrenesia
Gymnastik
Tischtennis
Theatergruppe
Ich bitte hiermit um Aufnahme in den ASV Zirndorf – Abteilung __________________
Stammdaten: (Bitte alle Felder ausfüllen)
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ & Ort:
Geburtstag:
Beruf:
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
Fax:
Spielberechtigt seit:
Staatsangehörigkeit
Nachweis für ermäßigten Beitrag (Rentner/Jugend/Azubis/Zivis/Student) liegt bei
(Bei verspätetem Nachweis der Berechtigung für den ermäßigten Beitrag erfolgt keine Rückzahlung!)
Vereinszeitung durch Post oder Boten erwünscht
Für die Anmeldung im Verein ist das Mitglied und nicht der Verein verantwortlich. Bedenken Sie
bitte, dass sie bei einem Unfall ohne Anmeldung KEINEN Versicherungsschutz haben!
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum ASV Zirndorf. Die Satzung des ASV Zirndorf (auf der Homepage des ASV Zirndorf
oder über zuständigen Abteilungsleiter erhältlich) habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
(Ort und Datum der Antragsstellung)
(Unterschrift Antragsteller)
Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einwilligung
des gesetzlichen Vertreters erforderlich
(Unterschrift gesetzlicher Vertreter)
Einzugsermächtigung:
Ich ermächtige den ASV Zirndorf widerruflich den für die Mitgliedschaft fälligen Beitrag zu Lasten meines Kontos
einzuziehen. Eine Änderung der Bankverbindung werde ich Ihnen umgehend mitteilen. Ich verpflichte mich zur
pünktlichen Zahlung des Beitrags per Lastschrifteinzug vom unten angegebenen Konto und zur Übernahme eventuell
anfallender Kosten einer Rücklastschrift.
Einzug jeweils zum ERSTEN Banktag des Kalenderjahres / Halbjahres - Gläubiger-ID : DE66ZZZ0000012602896
½-jährlicher Einzug im Januar und Juli
jährlicher Einzug im Januar
Bitte alle Felder (entweder IBAN und BIC oder wahlweise Kontonummer und Bankleitzahl ausfüllen)
IBAN:
oder:
Konto-Nr.:
BIC:
Bankleitzahl:
Kreditinstitut:
Kontoinhaber:
(Unterschrift Kontoinhaber)
Beitragssätze – Stand 27.03.2014:
Erwachsene
10.- € / Monat
(60.- € ½-jährlich / 120.- € jährlich)
Ermäßigte (Jugendliche/Azubis/Studenten/Zivis/Rentner u.ä.)
7.- € / Monat
(42.- € ½-jährlich / 84.- € jährlich)
Kinder bis 14 Jahre
5.- € / Monat
(30.- € ½-jährlich / 60.- € jährlich)
Familienbeitrag
17.- € / Monat
(102.- € ½-jährlich / 204.- € jährlich)
einmalige Aufnahmegebühr:
5.- €
Abteilungs- bzw. Spartenbeiträge werden direkt durch den Kassierer der jeweiligen Abteilung eingezogen.
Erledigungsvermerke des ASV Zirndorf:
Eingang am:
Abteilung:
(Ort und Datum der Aufnahmegenehmigung)
(Unterschrift Vorstandschaft)
Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.
Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes
Sportplatzanlage: Schwabacher Straße 51 – 90513 Zirndorf
Stand: 27.03.2014
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Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.
gegründet 1946
Für IHRE UNTERLAGEN:
Auszug aus der Satzung
Fußball
Handball
Cyrenesia
Gymnastik
Tischtennis
Theatergruppe
Dies ist nur ein Auszug aus der Satzung des ASV Zirndorf. Im Vereinsheim liegt die gesamte Satzung
zur Einsichtnahme aus – weiterhin kann die Satzung von der Homepage des ASV Zirndorf
(http://asvzirndorf.de/Vorstand/Vorstand.htm) heruntergeladen und ausgedruckt werden!
§ 1 NAME UND SITZ
Am 7. April 1946 wurde durch den Zusammenschluss der Sportvereine „Arbeiter-Radfahrer-Verein Solidarität, Arbeiterturn- und
Sportverein „Jahn“, 1. Fußballclub Zirndorf und Turn- und Sportverein 1861 Zirndorf der Allgemeine Sportverein (ASV) Zirndorf
gegründet. Er ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in Zirndorf.
§ 2 ZWECK UND ZIEL
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte“
Zwecke der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von sportlichen Übungen und Leistungen, außerdem die Pflege des
Brauchtums (Theater) und unter der Bezeichnung CYRENESIA Pflege des Amateurtanzsports sowie der Kultur des
Faschings bzw. der fränkischen Fastnacht.
2. Der Verein darf keine anderen als die vorstehend in Absatz 1 bezeichnete Zwecke verfolgen.
3. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes – BLSV – und der zuständigen Unterorganisationen des
Verbandes.
4. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Sollten sich Überschüsse ergeben, so sind diese ausschließlich für Zwecke des Vereins
zu verwenden. Die Mitgliedsbeiträge dürfen nur zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinszwecke verwendet werden. Die
Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen, Leistungen oder
Vorteile aus Mitteln oder durch die Tätigkeit des Vereins erhalten. Ebenso wenig darf jemand durch Verwaltungsaufgaben, die
dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.
5. Für die Auflösung des Vereins gilt § 30, Absatz 1 dieser Satzung.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
1. Der Verein besteht aus:
a) aktiven Mitgliedern
b) passiven Mitgliedern
c) Ehrenmitgliedern
d) Jugendlichen
e) Schülern
f) Kindern
2. Aufgenommen werden kann:
a) als Mitglied, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat
b) als Jugendlicher, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat
c) als Schüler, wer das 6. Lebensjahr vollendet hat.
3. Kinder im Vorschulalter können Angehörige der Kinderabteilung werden.
4. Ordentliche Mitglieder können werden:
a) natürliche Personen
b) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und anderer Korporationen
5. Über die Aufnahme im Verein entscheidet der Hauptverwaltungsrat. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags steht dem
Aufnahmesuchenden das Recht der Beschwerde an die Hauptversammlung zu.
6. Bei Jugendlichen, Schülern und Kindern muss die Aufnahme von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abhängig
gemacht werden.
7. Jedes Mitglied hat nach seiner Aufnahme die Vereinssatzung anzuerkennen.
§ 8 BEITRÄGE
1. Die Höhe des Vereinsbeitrages und der Aufnahmegebühr richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereins. Sie wird durch die
Hauptversammlung festgesetzt.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den beschlussmässig festgesetzten Beitrag zu leisten.
3. Die Beiträge werden vierteljährlich im Voraus entrichtet. Abweichungen von dieser Regelung kann die Hauptversammlung
beschließen. (*)
4. Die geleisteten Beiträge werden durch Einkleben von Marken in die Mitgliedskarte bzw. in das Mitgliedsbuch quittiert.
5. Der Beitrag an Unterabteilungen (Abteilungen) des Vereins ist eine freiwillige Leistung des Mitglieds.
§10 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Tod
b) durch schriftliche Aufkündigung unter Beifügung – wenn vorhanden – des Mitgliedsausweises (-buches) gegenüber dem
1. Vorsitzenden des Vereins mit einer vierteljährlichen Frist zum Schluss des Kalenderjahres (**)
c) wenn das Mitglied länger als 3 Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand ist und Stundung oder Erlass nicht gewährt wird
d) durch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
e) durch Ausschluss
f)
durch Auflösung des Vereins
Anmerkungen:
(*) Aktuell werden die Beitragszahlungen ½-jährlich oder jährlich eingezogen.
(**) E-Mail und Fax werden nicht anerkannt – Es erfolgt seitens des Hauptvereins IMMER eine Bestätigung – erst dann ist die
Kündigung durch den ASV Zirndorf anerkannt!
Allgemeiner Sportverein Zirndorf e. V.
Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes
Sportplatzanlage: Schwabacher Straße 51 – 90513 Zirndorf
Stand: 27.03.2014