Factsheet Tauschbörsen Streaming

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Factsheet Tauschbörsen Streaming
Juli 2014
Streaming, Tauschbörsen und das
Gesetz
Das Internet bietet uns viele Möglichkeiten sich die neusten Musikvideos, die
aktuellsten Kinofilme oder die erfolgreichsten Alben aus den Charts anzuschauen,
anzuhören oder herunterzuladen. „Download“ und „Streaming“ sind Begriffe, die
im Internet diskutiert werden. Was ist legal und was ist verboten? Und wenn es
verboten ist: wie kommt man mir auf die Spur und was könnten die rechtlichen
Konsequenzen sein?
Illegales Video-STREAMING im Internet
Viele Internetseiten, wie kinox.to, Kinokiste oder movie2k.com geben uns die Möglichkeit die
aktuellsten Kinofilme und die angesagtesten Serien online zu „streamen“.
Um zu den Filmen oder Serien zu gelangen, reicht es auf einer dieser Plattformen, wie in
diesem Beispiel bei kinox.to den gesuchten Filmtitel einzugeben und schon erscheint eine Liste
mit „Hosts“ (BitShare.com, Putlocker.com, usw.), die den Film anbieten. Das heißt, die Filme
sind nicht direkt bei kinox.to gespeichert, kinox.to sammelt nur die „Hosts“, die den Film
gespeichert haben uns leitet und auf ihre Seiten weiter.
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„Im Gegensatz zum Herunterladen ist das Streamen doch legal?!“ – „Oder
doch nicht?“
Viele sind der Meinung, dass das Streamen im Internet legal sei, da man sich keine Kopie des
Films auf dem PC abspeichert. Jedoch ist das falsch!
Selbst beim Anschauen eines Films werden einzelne Teile der Dateien auf unserem PC
zwischengespeichert. Nur so kann der Film flüssig laufen. Das heißt, man lädt ihn unbewusst
doch runter.
Rechtlich gesehen ist es aber bedenklicher, da man das Urheberrecht verletzt. Der Film oder
die Serie gehört einer Produktionsfirma, welche nur an einzelne Kunden, wie Kinos,
Videotheken oder Fernsehsender eine Lizenz (Nutzungsrechte) verkauft, die es ihnen erlaubt
den Film zu zeigen oder zu verleihen.
Die Eigentumsgarantie ist in Deutschland im Art. 14 des Grundgesetzes verankert. Es besagt:
Art 14 des Grundgesetzes
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und
Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie
darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art
und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter
gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der
Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im
Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Durch dieses Gesetzt ist es zum Beispiel einer Produktionsfirma, also dem Urheber eines Films
überlassen zu entscheiden, was mit ihrem Film passiert. Nur sie darf entscheiden, wie der Film
genutzt wird, also wo der Film gezeigt, verkauft oder verliehen wird. Geschützt wird der
Urheber durch das Urheberrechtgesetz (UrhG).
Streamst du nun einen Film im Internet, welcher nicht direkt von der Produktionsfirma zur
Verfügung gestellt wird, dann machst du dich strafbar!
Seiten wie kinox.to haben keine Lizenzen für die Filme, deshalb sind diese Seiten „illegal“ (bzw.
ihre Nutzung) und du als NutzerIn kannst dafür bestraft werden.
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Ausnahmen
Nicht strafbar, also legal, sind Filme im Internet, die vom Urheber bewusst öffentlich gemacht
werden. So gibt es bei YouTube oder MyVideo eine Fülle an selbst erstellten, privaten
Filmchen, die diejenige/derjenige, die/der sie produziert hat online stellt (Haarstyling-Tipps,
Skateboard-Tricks, usw.). Diese darfst du dir natürlich ansehen.
Auch haben viele große Fernsehsender, wie ARD, RTL, ProSieben eine Online-Mediathek. All
diese Filme, Serien oder Reportagen, die dort gezeigt werden sind vom Urheber dafür
freigegeben und dürfen gestreamt werden.
Online Videotheken wie Maxdome, Lovefilm oder Amazon Instant Video sind natürlich auch
legal, denn da zahlst du wie in einer Videothek oder im Kino eine Gebühr, die es dir erlaubt sich
den Film für private Zwecke anzuschauen. Aber natürlich heißt das nicht, dass du diesen Film
dann aufzeichnen und weitergeben darfst!
Nebenwirkungen des Streamings
Streaming-Seiten finanzieren sich hauptsächlich durch Werbung, da du ja für das Anschauen
des Films nichts bezahlst. Diese Werbungen öffnen sich immer automatisch, wenn du auf einer
solcher Seiten bist (in sogenannten Pop-Ups). Oft lassen sich diese neuen Fenster nur schwer
schließen und leiten dich immer wieder auf andere Werbungen weiter. Das Gefährliche hierbei
ist, dass dich diese Werbungen mit Hausaufgabenhilfen, verschiedenen Spielen, IQ-Tests usw.
locken und dann „abzocken“. Sehr schnell ist mit nur einem Klick ein Abo gekauft, dass sehr
kostspielig ist und sich nur kompliziert wieder kündigen lässt. Strafbar ist dies nur in den
seltensten Fällen. Sei deshalb sehr vorsichtig, was du anklickst (weitere Tipps, wie man der
Werbung entkommt findest du im Fact Sheet „Das Internet vergisst nicht(s)“).
Was jedoch strafbar ist, sind Werbungen für pornografische Seiten. Da du vielleicht noch
minderjährig bist, hast du zu solchen Bildern und Videos keinen Zutritt.
Manchmal sind hinter diesen Seiten auch Trojaner versteckt, die sich auf deinem PC einnisten
ohne dass du es bemerkst. Diese können dann deine persönlichen Daten ausspähen und
missbrauchen (Passwörter, Log-In Daten, persönliche Bilder und Dokumente) oder einfach
deine Festplatte zerstören.
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Illegales Musik-STREAMING im Internet
Wie bei den Filmen ist es auch mit der Musik im Internet. Durch nur wenige Klicks kann man
sich ein neues Lied oder gleich ein neues Album einer Künstlerin/eines Künstlers anhören.
ist eine bekannte Seite, um sich Musikvideos anzusehen und –hören. Doch auch
bei der Musik gilt das Eigentumsrecht, wie schon bei den Filmen und Serien.
Das heißt also, dass nur der/die KünstlerIn selbst (oder seine/ihre Plattenfirma) das Lied online
stellen darf. Ist das Lied von anderen NutzerInnen bei YouTube hochgeladen worden, dann
verstößt dies gegen das Urheberrecht. Aber auch du als NutzerIn bzw. HörerIn des Liedes
machst dich strafbar.
Wieso sperrt die GEMA Musikvideos bei Youtube?
Dieses Bild kommt dir bekannt vor? Die GEMA („Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte“) ist eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber in
Deutschland vertritt. Vereinfacht dargestellt sind das die Aufgaben der GEMA: Radio,
Nachtclubs, Bars oder sogar Fernsehsendungen zahlen einen bestimmten Betrag an die GEMA,
damit sie bestimmte Musikstücke verwenden können. Die GEMA gibt dann dieses Geld an den
Urheber weiter. Dadurch ist es dem Radio oder einem DJ erlaubt, Musik zu spielen, die nicht
ihm gehört, sondern einer Plattenfirma oder einem/r KünstlerIn.
YouTube NutzerInnen, die Musikvideos online stellen, bezahlen diese GEMA Gebühr meist
nicht. Um den Urheber aber zu schützen, sperrt GEMA diese Videos auf Internetplattformen
wie YouTube oder MyVideo.
Dies gilt übrigens auch für selbstgemachte Clips, die du erstellst und bei YouTube reinstellst.
Sobald du ein Musikstück in deinem Video verwendest, das urheberrechtlich geschützt ist, ist
das nicht legal. Ein „Sing Star“-Abend mit Freunden zum Beispiel ist natürlich erlaubt, denn mit
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dem Kauf des Spiels hast du auch die Lizenz erworben. Du darfst euch natürlich auch dabei
filmen, jedoch ist es verboten, dieses Video mit dem im Hintergrund laufenden geschützten
Lied öffentlich zu verbreiten, wie zum Beispiel bei YouTube. Denn auch gekaufte Lieder darfst
du nur zum privaten Zweck nutzen, nicht aber in der Öffentlichkeit teilen.
Ausnahmen
Es gibt viele Ausnahmen im Internet, die es dir erlauben Musik legal zu streamen. Wie eben
schon erwähnt sind alle Musikvideos, die von einer/m KünstlerIn oder einer Plattenfirma bei
YouTube reingestellt werden, legal.
Aber auch Seiten wie Spotify.com, Last.fm oder diverse Webradios bieten dir die Möglichkeit
ganz legal und ohne schlechten Gewissens Musik im Internet zu hören.
Der Grund wieso diese Seiten legal sind, ist einfach: sie besitzen die Lizenzen für die
Musikstücke, die sie dir zur Verfügung stellen! Oft sind sie für dich komplett kostenlos und
finanzieren sich durch Werbung, die du zwischen den Liedern immer wieder hörst.
Bei Spotify ist es zum Beispiel so, dass man als kostenlose/r NutzerIn monatlich 10 Stunden
lang Musik hören darf – jedoch mit Werbeunterbrechungen. Will man mehr oder auch die
Möglichkeit haben, die Musik auf dem Smartphone zu speichern und jederzeit zu hören, dann
muss man sich registrieren und ein Abo bestellen. Dann ist aber das Streamen und sogar das
Speichern der Musik auf dem Smartphone legal.
Ebenfalls legal sind natürlich weitere Streaming oder Download Dienste wie iTunes oder die
MP3 und Cloud- Player von amazon, die aber immer kostenpflichtig sind.
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DOWNLOAD von Filmen und Musik im Internet
Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass der Download von Filmen oder Musikdateien
im Internet, die nicht vom Urheber (also dem Besitzer) und dazu noch kostenlos angeboten
werden, illegal sind.
Download von Filmen und Serien über Streaming-Seiten
Streaming Seiten wie kinox.to leiten dich, wie oben beschrieben auf die Seiten der Hosts, die
Filme auf Servern gespeichert haben und dir zum Streamen anbieten. Viele dieser Hosts
geben dir aber auch die Möglichkeit, die Filme nicht nur online anzuschauen, sondern auch
gleich zu downloaden. Da schon das Anschauen von Filmen im Internet ohne die
Nutzungslizenz vom Urheber illegal ist, ist das bewusste Abspeichern dieser Datei, also das
Herunterladen, ebenfalls illegal. Du machst dich hier doppelt strafbar, denn einerseits
verwendest du eine geschützte Datei, die dem Urheber und nicht dem Host gehört und
andererseits machst du von dieser Datei auch noch eine Kopie auf deinem PC.
ACHTUNG!! Viele dieser Hosts bieten den NutzerInnen einen Premium Account an. Dieser ist
nicht vergleichbar mit einem Premium Account bei Spotify, zum Beispiel. Durch das
Abschließen dieses Abos bei BitShare.com kaufst du dir keine Lizenz für die Filme oder
Serien, sondern nur ein größeres Datenvolumen, das du bei diesem Host nutzen kannst (das
heißt du darfst an einem Tag mehrere Filme runterladen; ohne einen Premium Account ist
das Herunterladen oder Streamen meist auf ca. einen Film pro Tag reduziert)!
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Download von Musik über „Konverter-Programme“
Kostenlose MP3 Konverter wie „Free Youtube Converter“ schneiden gestreamte Musik mit,
wandeln diese in MP3-Formate um und speichern diese auf deinem PC.
Da diese Programme kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden, nehmen viele an,
dass es unbedenklich sei, damit Musik mitzuschneiden und zu speichern. Das ist so aber
nicht ganz richtig. Rechtlich gesehen ist dies eine Grauzone, das heißt, es ist nicht ganz genau
geregelt, ob es legal oder illegal ist.
Denn an sich ist es jedem erlaubt, eine Privatkopie eines Werkes zur privaten Nutzung zu
erstellen. Das heißt du darfst Filme, die im TV laufen, aufzeichnen, du darfst dir die CD eines
Freundes ausleihen und brennen oder Fotokopien aus Büchern erstellen. Auch darfst du
Downloads von YouTube zum Beispiel für den privaten Zweck verwenden.
ABER: Auch an diesem Punkt verletzt du das Urheberrecht, denn du beschaffst dir Musik,
ohne dafür zu zahlen. Wenn also das Streamen auf gewissen Seiten nicht legal ist, dann ist
das Speichern dieser Dateien auch illegal. Es kommt also immer auf die Quelle an, die du
dafür benutz.
Sobald du eine solche Privatkopie jedoch weiterschickst oder veröffentlichst, dann machst
du dich auf jeden Fall strafbar und verlässt die rechtliche Grauzone.
Download von Musik über Smartphone Apps
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Im Apple App-Store oder Google PlayStore werden viele Apps angeboten, mit denen du
Musik aus dem Internet herunterladen und sie auf deinem Handy speichern kannst (z. B.
Musik Downloader fürs Android Handy). Hier gilt das Gleiche wie beim Punkt über die
„Konverter-Programme“. Du befindest dich in einer Grauzone, die nicht 100%ig legal ist. Im
Gegensatz zu den Konverter-Programmen ist hier die Gefahr jedoch etwas größer: die Apps
laden die Musik meist von dir unbekannten Quellen herunter. Somit verlierst du die
Kontrolle über denjenigen, der dir die Musik zur Verfügung stellt (es ist vergleichbar mit der
Gefahr der Tauschbörsen, die weiter unten erklärt werden).
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Download von Filmen, Serien oder Musik über Tauschbörsen
Im Internet gibt es eine große Auswahl an Tauschbörsen für Dateien, die sogenannten
Filesharing-Server (engl. für Dateien tauschen).
Bekannte Tauschbörsen sind:
Napster (seit 2001 eingestellt)
Kazaa
eMule
BearShare
BitTorrent
Shareaza
Der Ursprung solcher Tauschbörsen war es, dass NutzerInnen ein Portal haben, in dem sie
private oder öffentliche, aber legale Dateien miteinander tauschen können. Es gibt viele
Programme, die man nicht kaufen muss um sie zu benutzen. Sogenannten „Open-SourceSoftware“ sind zum Beispiel der Browser „Firefox“, das Programm „OpenOffice“ von
Microsoft (mit Word, Excel, usw.) oder bestimmte Programme zur Bildbearbeitung.
Deshalb ist es nicht strafbar, wenn man auf dem PC oder Laptop eine Tauschbörse installiert
hat.
Gefährlich und illegal wird es erst bei der heutigen Nutzung der Tauschbörse. Meistens
werden nämlich nicht private Fotos oder Open-Source Software getauscht, sondern aktuelle
Kinofilme, Serien oder Musik.
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Wie funktioniert eine Peer-to-Peer (P2P) Tauschbörse?
Jede/r NutzerIn einer Tauschbörse ist ein sogenannter Peer. Als Peer lade ich mir die
Tauschbörse auf meinen PC und erstelle einen Ordner, der jedem anderen Peer auf der Welt
zugänglich ist. Alles was sich in diesem Ordner befindet, darf demnach von allen anderen
NutzerInnen dieser Tauschbörse von meinem PC heruntergeladen werden. Da es aber
unmöglich ist, sich alle Ordner aller Peer anzuschauen, um das zu finden, was man sucht, hat
die Tauschbörse immer eine aktuelle Liste der freigegebenen Dateien, die mich dann
automatisch zu dem jeweiligen Peer leiten. In diesem Beispiel habe ich nach „Twilight“
gesucht:
Nun zeigt die Tauschbörse (in dem Fall ist es eMule) eine Liste mit Dateien, die den Namen
„Twilight“ enthalten. Durch einen Doppelklick lade ich die Datei runter. Ich erfahre aber
nicht, von wem.
Jede Datei hat eine bestimmte Datei-ID (auch Hashwert genannt). Wenn ich nun die
markierte Datei herunterlade, schaut die Tauschbörse ob diese Datei-ID noch zusätzlich von
anderen Peers angeboten wird. Ist das der Fall, dann lädt die Tauschbörse kleine Teile dieser
Datei von mehreren Peers gleichzeitig herunter und setzt sie dann auf meinem PC wieder zu
einer Datei, also einem Film oder einem Lied zusammen.
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Was ist das gefährliche und illegale an Tauschbörsen? Was sind die
möglichen Strafen?
1.) Die Dateien werden meist zerstückelt, damit du sie schneller runterladen kannst.
Oft ist es aber so, dass der eine Peer die Datei in einwandfreiem Zustand hat, ein
anderer jedoch nicht. Wenn sich die Dateiteile dann auf deinem PC zu einer
Datei zusammensetzen, kann es sein, dass der erste Teil des Films läuft, der Rest
aber beschädigt ist oder einen anderen Inhalt hat.
2.) Da du eine Datei von mehreren Peers gleichzeitig herunterlädst, weiß du nicht ob
sich hinter dem angegebene Namen auch genau diese Datei verbirgt. Es kann
auch sein, dass ein Peer einen pornografischen oder gar kinder- oder
jugendpornografischen Film einfach nur „The twilight saga – New Moon USA
2009“ genannt hat. Unwissend lädst du also nicht einen Kinofilm, sondern einen
Pornofilm runter!
3.) Was aber noch viel gefährlicher und gleichzeitig eindeutig illegal ist: Während du
eine Datei herunterlädst, bietest du diese Datei gleichzeitig auch in der
Tauschbörse an (rechtlich nennt sich das Weitergabe oder Verbreitung von
Dateien). Das ist bei fast allen Tauschbörsen die Grundeinstellung! Wenn es sich
nun um eine Datei handelt, die vom Urheber geschützt ist und du sie trotzdem
illegal herunterlädst, dann verstößt du gegen das Urheberrecht. In Deutschland
ist dies eine Straftat, wird aber seltener verfolgt. Was jedoch grundsätzlich
verfolgt und abgemahnt wird, ist das gleichzeitige Uploaden, also das Anbieten
der Datei im Internet. Vielen Peers ist es nicht bewusst, dass sie Dateien beim
Herunterladen gleichzeitig dem gesamten Netzwerk anbieten. Vor Gericht schütz
uns die Unwissenheit jedoch nicht.
4.) Angenommen du willst dir den neusten Kinofilm herunterladen und lädst aber
stattdessen einen pornografischen Film herunter. Hier ist die Straftat durchaus
noch schlimmer, denn du verletzt nicht nur das Urheberrecht, sondern du
verbreitest pornografische Schriften in einer Tauschbörse, die jedem zugänglich
sind, auch Kindern und Jugendlichen. Damit machst du dich in mehreren Fällen
strafbar!
a. §184 Verbreitung pornografischer Schriften1 besagt, dass jeder, der
pornografische Schriften
i. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder
zugänglich macht,
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Die hier aufgeführten Paragraphen sind nur auszugsweise dargestellt. Weiter und ausführlichere Informationen
könnt ihr auf der Internetseite http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html nachlesen
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ii. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist
oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt,
vorführt oder sonst zugänglich macht,
iii. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen
unternimmt [...] oder einem anderen eine solche Verwendung zu
ermöglichen, oder
iv. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene
Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden
Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu
machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
mit Freiheitsstrafe (=Gefängnisstrafe) bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Handelt es sich bei den pornografischen Dateien sogar um Aufnahmen mit Kindern (bis
einschließlich 13 Jahre) oder Jugendlichen (14 bis 18 Jahre), dann treten diese Gesetzt in
Kraft:
b. §184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer und
jugendpornografischer
Schriften
besagt,
dass
jeder,
der
pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor
Kindern / Jugendlichen zum Gegenstand haben (kinderpornographische
bzw. Jugendpornografische Schriften),
i. verbreitet
ii. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich
macht oder
iii. erstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt,
anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder
aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder
Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche
Verwendung zu ermöglichen,
mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.
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Wie ist es den Anwälten oder der Polizei überhaupt möglich mich im Internet
ausfindig zu machen?
Immer wenn du im Internet bist, ganz egal ob mit deinem PC, Laptop oder Smartphone,
hinterlässt du sozusagen „Fingerabdrücke“. Deine IP-Adresse zum Beispiel wird immer
gespeichert wenn du auf einer Internetseite bist. In Deutschland darf die Internetseite deine
IP-Adresse zwar nur 7 Tage lang speichern, aber das reicht oft aus, um dich ausfindig zu
machen.
Wenn du dann zum Beispiel einen Film streamst oder Dateien in der Tauschbörse anbietest,
weil du sie gerade auch herunterlädst, dann bleibt für eine Woche deine IP-Adresse im
Zusammenhang mit dieser Datei gespeichert.
Die Polizei oder die Anwälte großer Produktionsfirmen suchen dann nach ihren Dateien (also
nach von ihnen produzierten Filmen, Musikalben, Songs) und speichern alle IP-Adressen, die
ihre Dateien unerlaubt streamen oder verbreiten. Anhand der IP-Adresse kann dann
herausgefunden werden, welchen Internet- oder Handy-Anbieter du hast (Alice, o2,
Telekom, etc.). Dieser muss der Polizei bei einer strafrechtlichen Verfolgung deine Daten
herausgeben (oder zumindest den Namen und die Adresse der Person, die das Internet oder
den Handyvertrag unterschrieben hat – in der Regel deine Eltern!) und dich kontaktieren.
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Ich bin doch erst minderjährig. Kann ich dann trotzdem bestraft werden?
JA!
Bei einer Straftat, begangen von einem Jugendlichen (14-21 Jahre) wird auf Basis des
Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt, aber im Rahmen des Jugendstrafrechts verurteilt. Dies
bedeutet, dass nicht Geld- und Freiheitsstrafen, also Gefängnisstrafen verhängt werden,
sondern zum Beispiel Arbeitsstunden, Trainingsmaßnahmen und in äußersten Fällen
(Wochenend-)Arreste verordnet werden. Dabei ist auch zu beachten, dass ebenfalls das
Handeln von Kindern unter 14 Jahren (§19 StGB) nicht folgenlos bleibt. Denn bereits ab 7
Jahren können Kinder zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Fazit
Wie du siehst, ist Streamen und Downloaden von Filmen und Musik im Internet nicht ganz
ungefährlich. Auch Kinder und Jugendliche können hierbei bestraft werden, wenn sie sich
nicht an Gesetze halten.
Sei deshalb immer vorsichtig, wenn du dir Daten aus dem Internet beschaffst. Besonders
wenn du nicht weiß woher die Dateien stammen! Auch wenn Programme als sicher gelten,
weil du sie kostenlos im AppStore oder Internet herunterladen kannst, heißt dies nicht, dass
ihre Nutzung legal ist!
Wenn du dir unsicher bist, dann google deine Apps und Programme einfach. In den meisten
Fällen sind dazu schon einige Diskussionen im Internet zu finden, die deine Fragen oder
Sorgen lösen können. Wenn nicht, dann kontaktiere uns! Wir helfen dir gerne weiter!
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Quellenverzeichnis
1-
http://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
Impressum und Copyright:
ECPAT Deutschland e.V
Alfred-Döblin-Platz 1
76100 Freiburg
Tel.: 0761-45687148
www.ecpat.de; [email protected]
V.i.s.d.P.: Mechtild Maurer
Autorin und Redaktion: Daria Zamarlik
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European Union. The contents of this publication are the sole responsibility of ECPAT and can in
no way be taken to reflect the views of the European Commission.
With financial support from
the DAPHNE Programme
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