Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung

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Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
FINANZEN
Dauerfristverlängerung und
Sondervorauszahlung
1.
Antrag auf Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung ........................................................3
2.
Fristen zur Abgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung............................................................3
3.
Die Sondervorauszahlung .................................................................................................................3
4.
Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung in Scopevisio .....................4
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1. Antrag auf Dauerfristverlängerung und
Sondervorauszahlung
Zehn Tage bis zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung können für einen Unternehmer je nach
Geschäftsmodell oder Geschäftspartnern zu knapp bemessen sein, um den Vormonat oder das
vorhergehende Quartal in der eigenen Buchhaltung fertig bearbeitet zu haben. Erhalten Sie
Rechnungen Ihrer Lieferanten zu spät, geht vorerst der Abzug der Vorsteuer verlustig und der
Unternehmer muss, um diese Vorsteuer geltend zu machen, nachträglich eine Berichtigung der
Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Damit die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen zusätzlichen Monat verlängert
werden kann, können Unternehmer gegenüber ihrem Finanzamt in jedem Geschäftsjahr einen Antrag
auf Dauerfristverlängerung stellen.
Gibt das Finanzamt dem Antrag statt und gewährt die Fristverlängerung, verschiebt sich der
Abgabetermin Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung auf den 10. des übernächsten Monats. Die
Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar wäre somit nicht am 10. März, sondern erst
am 10. April; die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das I. Quartal nicht am 10. April, sondern erst am
10. Mai von Ihnen abzugeben.
Beispiel: Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar
Umsatzsteuer-Voranmeldung
für den Zeitraum Februar
Januar
Februar
März
10.03.
Zeitpunkt der
Abgabe ohne
April
Mai
10.04.
Zeitpunkt der
Abgabe mit
Fristverlängerung
Die gewährte Fristverlängerung gilt für alle weiteren Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Jahres.
Daher spricht man von einer Dauerfristverlängerung.
2. Fristen zur Abgabe des Antrags auf
Dauerfristverlängerung
Der Antrag auf Dauerfristverlängerung sollte bei monatlicher Abgabe einer UmsatzsteuerVoranmeldung bis spätestens am 10.02. eingereicht werden.
Bei quartalsweiser Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollte der Antrag bis spätestens 10.04.
übermittelt werden.
Halten Sie diese Termine ein, damit sichergestellt ist, dass Sie für das gesamte Jahr die
Fristverlängerung gewährt bekommen!
3. Die Sondervorauszahlung
Wurde ein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt, unterliegt die Gewährung der
Fristverlängerung der Auflage, eine Sondervorauszahlung anzumelden und zu leisten.
Die Höhe dieser Sondervorauszahlung errechnet sich aus den geleisteten UmsatzsteuerVorauszahlungen des Vorjahres. 1/11 dieser Summe ist als die Sondervorauszahlung für das laufende
Jahr an das Finanzamt zu zahlen.
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Beispiele:
In Summe hat ein Unternehmen im Vorjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Höhe von EUR 55.000
abgegeben. Daraus berechnet sich bei 1/11 von EUR 55.000 eine für das aktuelle Jahr zu leistende
Sondervorauszahlung in Höhe von EUR 5.000.
In Summe hat ein Unternehmen im Vorjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Höhe von EUR -10.000
erklärt. Die Dauerfristverlängerung wird vom Finanzamt gewährt, die Sondervorauszahlung jedoch
entfällt. In Summe negative Umsatzsteuer-Voranmeldungen bewirken eine Sondervorauszahlung in
Höhe von EUR 0.
Wurde eine Sondervorauszahlung geleistet, können Sie diese in der letzten UmsatzsteuerVoranmeldung des Jahres (Dezember bzw. des IV. Quartal) wieder abziehen. Liegt für diesen Zeitraum
ein Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch vor, erhöht sich dieser Anspruch um den Betrag der
Sondervorauszahlung.
4. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die
Sondervorauszahlung in Scopevisio
Wählen Sie im Menü Buchhaltung > Umsatzsteuer > Dauerfristverlängerung/
Umsatzsteuersondervorauszahlung.
Stellen Sie das Jahr ein, für welches Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen wollen.
Erfassen Sie im Eingabefeld „Vorauszahlung Vorjahr“ die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen
des Vorjahres. Haben Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Vorjahr mit Scopevisio abgeben,
klicken Sie auf „Aus Vorjahr berechnen“. Die Summe der Vorjahresvorauszahlungen wird automatisch
ermittelt.
Aus den Angaben im Eingabefeld „Vorauszahlung Vorjahr“ wird automatisch die Sondervorauszahlung
berechnet.
Ergänzen Sie optional die weiteren Angaben.
Übermitteln Sie Ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung an das Finanzamt.
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