Ausgabe 41-24.07 - Amt Mittelholstein

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Ausgabe 41-24.07 - Amt Mittelholstein
Amtsblatt
des Amtes Mittelholstein
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Jahrgang 2015
24.07.2015
Nr. 41
Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt Mittelholstein, Am Markt 15,
24594 Hohenwestedt und seinen Verwaltungsstellen in Aukrug und Hanerau-Hademarschen erhältlich. Außerdem kann das Amtsblatt im
Internet unter der Adresse www.amt-mittelholstein.de eingesehen werden.
Inhaltsverzeichnis
1.
Amtliche Bekanntmachung der Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung an Frau AnnaGretchen Henkel, letzte bekannte Anschrift: Binnenfeldredder 50 2. OG, 21031 Hamburg
S. 306
2.
Amtliche Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung zu der Sitzung der Gemeindevertretung
Beringstedt
S.307
3.
Amtliche Bekanntmachung der Bekanntmachung zur Planauslegung im Planänderungsverfahren für die Erweiterung der Rastanlage "Moorkaten-Ost".
S.308
4.
Amtliche Bekanntmachung des I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan zu der Zusammenstellung
nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 der Gemeindewerke Hohenwestedt Kommunalservice
S. 312
- 305 -
Amt Mittelholstein
Der Amtsdirektor
Amtskasse
Öffentliche Zustellung
Nachstehend aufgeführte Person wird davon unterrichtet, dass das an Sie gerichtete Schriftstück erstellt
worden ist und im Amt Mittelholstein, 24594 Hohenwestedt, Am Markt 15, Zimmer 010, zur Abholung und
Einsichtnahme bereit liegt:
Anna-Gretchen Henkel
letzte bekannte Anschrift: 21031 Hamburg, Binnenfeldredder 50 2.OG
Schriftstück zum Aktenzeichen Fall-Nr.: 1500/2014 (E) vom 18.06.2015
Das Schriftstück gilt gemäß § 155 Abs. 2 Satz 5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land
Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind. Mit der Zustellung wird eine Frist zur Begleichung der Forderung in
Gang gesetzt.
Hohenwestedt, den 22.07.2015
Im Auftrag
gez.
Sieck
- 306 -
Gemeinde Beringstedt
Beringstedt, 22.07.2015
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beringstedt ist zu einer Sitzung am
Dienstag, den 04.08.2015, um 19:30 Uhr,
im Versammlungsraum der Gemeinde, Schulberg 5, 25575 Beringstedt
einberufen.
Tagesordnung
1
Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2
Änderungsanträge zur Tagesordnung
3
Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der
letzten Sitzung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
5
Mitteilungen des Bürgermeisters
6
Berichte aus den Ausschüssen
7
Einwohnerfragestunde
8
Feuerwehrangelegenheiten;
Erlass von Richtlinien über die Bezuschussung des Erwerbs von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1 und CE für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Beringstedt
9
Entschädigung von "nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst
10
Anfragen aus der Gemeindevertretung
11
Grundstücksangelegenheiten:
12
Personalangelegenheiten:
13
Entschlammung des Klärteiches
Nachtragsauftrag für die weitere Verwertung des Klärschlammes
Eine Beschlussfassung über die nichtöffentliche Beratung einzelner Tagesordnungspunkt ist möglich.
gez. Hans-Christian Wendell
Bürgermeister
- 307 -
BEKANNTMACHUNG
A)
Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen der Landesgrenze Hamburg und dem Dreieck Bordesholm, Abschnitt 5 Anschlussstelle Kaltenkirchen bis Anschlussstelle Quickborn Betr.-km 120,970
bis Betr.-km 133,300
hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch die Erweiterung der Rastanlage „Moorkaten-Ost“ bei Betr.-km 124,7
Das mit Bekanntmachung vom 06.05.2014 eingeleitete Planfeststellungsverfahren wird auf Antrag der DEGES GmbH eingestellt.
Die gegen die Baumaßnahme erhobenen Einwendungen sind damit gegenstandslos.
Die Veränderungssperre gemäß § 9 a Bundesfernstraßengesetz ist aufgehoben.
Es wird außerdem auf die nachstehende Bekanntmachung hingewiesen.
B)
Planfeststellung für den Ausbau der A 7 zwischen der Landesgrenze Hamburg und dem Dreieck Bordesholm, Abschnitt 5 Anschlussstelle Kaltenkirchen bis Anschlussstelle Quickborn Betr.-km 120,970
bis Betr.-km 133,300
hier: Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens durch die Erweiterung der Rastanlage „Moorkaten-Ost“ bei Betr.-km 124,7 einschließlich der folgenden Maßnahmen:
•
•
•
•
•
Erweiterung der Anlage um zusätzliche 41 LKW-Parkstände
Anpassung der Lärmschutzwall-Wand-Kombination
Anlage einer Gehwegverbindung zur WC-Anlage
Herstellung von Entwässerungsanlagen in Form von Sickermulden
Anpassung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Die DEGES GmbH hat den mit Beschluss vom 28.12.2012 (Az.: 43-553.32-04/12) festgestellten Plan
geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren vor Fertigstellung des Vorhabens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Planänderung berührten
öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Behörden sowie
den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln.
1) Im Rahmen des Planänderungsverfahrens führt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel, das Anhörungsverfahren durch, in dem die für und gegen die Planänderung sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen.
Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der
Zeit
vom 24. August 2015 bis einschließlich 24. September 2015
- 308 -
In der Stadtverwaltung der
Stadt Kaltenkirchen
Zimmer 302 (3. OG)
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
während der folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Für die Vereinbarung von Terminen zur Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten
melden Sie sich bitte vorab unter der Telefonnummer: 04191 939461 (Herr Saggau).
in der Amtsverwaltung des
Amtes Mittelholstein
Zimmer 17 (Erdgeschoss)
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt
während der folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung sowie für die Vereinbarung von Terminen zur
Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten, melden Sie sich bitte vorab unter der Telefonnummer: 04871 36 302 (Herr Larsen).
In der Amtsverwaltung des
Amtes Bad Bramstedt-Land
Zimmer 19 (1. OG)
König-Christian-Straße 6
24576 Bad Bramstedt
während der folgenden Zeiten:
Montag
Dienstag bis Freitag
Donnerstag
07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Vereinbarung von Terminen zur Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten,
melden Sie sich bitte vorab unter der Telefonnummer: 04192 2009 519 (Frau Scheunemann).
zur Einsichtnahme aus.
Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen.
Dies sind hier in der jeweils aktualisierten Fassung der Landschaftspflegerische Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag.
Die ausgelegten Planänderungsunterlagen sind mit Auslegungsbeginn über die Internetseite des
Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auch digital einsehbar:
- 309 -
www.lbv-sh.de
Aufgaben
Planfeststellungsverfahren
Anhörung/ Planfeststellung
Planauslegung im Rahmen laufender
(http://www.schleswigholstein.de/DE/Landesregierung/LBVSH/Aufgaben/AnhoerungPlanfeststellung/dossier_anhoerung.html)
.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Auf Verlangen kann dem Betroffenen
am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises/ Reisepasses die Schlüsselnummer
mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.
2) Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis
einschließlich 22. Oktober 2015
schriftlich (möglichst dreifach zum Aktenzeichen 402-553.32–A7-211) oder zur
Niederschrift
Einwendungen
gegen
die
Planänderung
der
Stadt
Kaltenkirchen,
Holstenstraße
erheben
14,
beim:
-
Bürgermeister
Kaltenkirchen
24568
-
Amtsdirektor des Amtes Mittelholstein, Am Markt 15, 24594 Hohenwestedt
Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land, König-Christian-Straße 6, 24576 Bad Bramstedt
oder beim:
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz Kiel,
hörde-, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel.
- Anhörungsbe-
Zur Fristwahrung ist der Eingang bei einer der o. a. Behörden maßgeblich.
Die Einwendung gegen die Planänderung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigung erkennen lassen. Eine Eingangsbestätigung des Einwendungsschreibens erfolgt
nicht.
Die Einwendungen werden zur Vorbereitung des Erörterungstermins als nicht anonymisierte Kopie
an den Antragsteller und die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.
Einwendungen gegen die Planänderung sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen (§
140 Abs. 4 LVwG).
Bei Sammeleinwendungen (Unterschriftenlisten, vervielfältigter oder gleichlautender Text), bitte ich
einen gemeinsamen Vertreter zu benennen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form
vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit
einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
3) Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch örtlich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termingesondert
benachrichtigt.
Wenn mehr als 300 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden.
- 310 -
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Beim Fernbleiben eines Einwenders im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. In
diesem
Fall
gelten
die
Einwendungen
als
aufrechterhalten.
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten (§ 17 a Nr. 5 S. 1 FStrG).
4) Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
5) Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Planfeststellungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein Betriebssitz Kiel. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
kann durch amtliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
6) Die Nummern 1 bis 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des
Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1, 1 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
7) Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach zu
entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
8) Vom Beginn der Planauslegung treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9 a Bundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus
steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Bundesfernstraßengesetz).
Kiel, den 21.07.2015
veröffentlicht:24.07.2015
Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
Betriebssitz Kiel
- Anhörungsbehörde –
gez.
Böge
- 311 -
Gemeindewerke Hohenwestedt Kommunalservice
I. Nachtrag zu der
Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung
mit § 97 Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 08.07.2015 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 15.07.2015 – den I. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt.
1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden
erhöht um
vermindert um
€
1.1
1.2
€
im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn
der Jahresverlust
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
Und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
€
€
1.999.600,00
-1.958.920,00
40.680,00
1.100.000,00
1.100.000,00
582.800,00
582.800,00
1.682.800,00
1.682.800,00
2. Es werden neu festgesetzt
2.1
2.2
2.3
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
Und Investionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 €
auf
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 0 €
auf
der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 317.800,00 €
auf
Hohenwestedt, 23.07.2015
gez. Holger Bütecke
Bürgermeister.
- 312 -
1.100.000,00 €