Eine Einfallsachse rückt ins Zentrum

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Eine Einfallsachse rückt ins Zentrum
Donnerstag, 28. Juli 2011 / Nr. 173
Kanton/Stadt Zug
Neue Zuger Zeitung
21
Mit der Sprache hapert es noch
Die Waldmannhalle und rechts
die Einfahrt zur Tiefgarage.
Bild Christof Borner-Keller
In Baar
fotografiert
SOMMERRÄTSEL
red. Gestern
wollten wir wissen, welchen Ausschnitt unsere Fotografen gewählt
haben. Viele Leser haben uns geschrieben. Die richtige Antwort lautet: Das Bild zeigt die rote Einfahrt
zur Tiefgarage bei der Waldmannhalle in Baar. Gewusst haben dies
auch die Gewinner der Sofortpreise:
● Martin Poltera, Baar
● Adelheid Schwerzmann, Baar
Woche im Tirol als Hauptpreis
Die heutigen Gewinner erhalten je
2 Tickets für den Film «The Debt» im
Open-Air-Kino Zug vom Samstag,
13. August. Wir gratulieren!
Wenn Sie die Antwort nicht wussten oder Sie das Losglück nicht
getroffen hat, haben Sie weitere
Chancen. Die «Neue Zuger Zeitung»
veröffentlicht in den Sommerferien
jeden zweiten Tag ein Ratebild aus
dem Kanton. Zu gewinnen gibt es
sechs
Tage/
fünf
Nächte
für zwei
Erwachsene mit
einem
Kind im
Viersternehaus
Leading
Family
Hotel & Resort Alpenrose in Lermoos im Tirol. Wert: 2000 Franken.
Alle Teilnehmer, die eine richtige
Antwort einsenden, nehmen an der
Hauptverlosung teil.
Die Frauen vom
sechsten Stock
Die Zuger Open-Air-Kino-Saison an der
Seepromenade beim Jachthafen läuft
wieder. Bis zum 17. August werden hier
täglich Filme unter freiem Himmel gezeigt. Los gehts mit der Dämmerung,
so um 21.30 Uhr.
● Heute wird die französische Sommerkomödie «Les femmes du 6ème étage» gezeigt. Regie: Philippe Le Guay;
Darsteller: Fabrice Luchini, Sandrine
Kiberlain und Natalia Verbeke. Info:
Paris in den Sechzigerjahren. Der verklemmte Börsenmakler Jean-Louis Joubert führt mit seiner konservativen Frau
ein grossbürgerliches Leben. Die attraktive Haushälterin Maria erweckt ihn aus
seiner Daseinsroutine, sodass er sein
Leben von Grund auf zu ändern beginnt (F, d, 104 Minuten).
● Der Eintritt kostet 16 Franken. Die
Abendkasse öffnet bereits um 19 Uhr.
Im Vorverkauf sind die Tickets bei Foto
Grau am Bundesplatz oder online über
www.open-air-kino.ch erhältlich.
● Die «Neue Zuger Zeitung» verlost
täglich Eintritte für den jeweils aktuellen Film. Für unsere Abonnenten verlosen wir heute fünfmal zwei Tickets
für «Les femmes du 6ème étage».
LeserAktion
041 725 44 09
Und so funktionierts: Wählen Sie heute
zwischen 11 und 11.10 Uhr die oben
stehende Telefonnummer. Wenn Sie
dann unter den Ersten sind, die durchkommen, haben Sie bereits gewonnen.
Die Tickets werden für Sie an der
Abendkasse hinterlegt.
EINBÜRGERUNGEN Im
Kanton Zug werden Bewerber
umfassend geprüft – sagt die
Regierung. Verbesserungspotenzial gibt es dennoch.
FREDDY TRÜTSCH
[email protected]
Der Regierungsrat stellt den Behörden von Bund, Kanton und Gemeinden
insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Er ist
der Auffassung, dass das Einbürgerungsverfahren im Kanton bereits heute eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen gewährleistet. Zum Beispiel werde abgeklärt, ob ein Antragsteller genügend lange in der Schweiz
wohne. Die Behörden überprüften
auch, ob laufende strafrechtliche Verfahren oder Strafregistereinträge vorhanden seien und ob alle Unterlagen
vollständig vorliegen würden. Zudem
forderten sie Berichte über die Einbürgerungswilligen bei der Zuger Polizei
ein. «Mit diesen umfangreichen Prüfungen sowie denjenigen des Bundes
und der Gemeinde wird sichergestellt,
dass straffällige Personen und solche,
die Sozialhilfe beziehen oder überschuldet sind, nicht eingebürgert werden», stellt der Regierungsrat fest.
Zudem beruft sich die Regierung auf
ein Urteil des Verwaltungsgerichtes aus
dem Jahre 2008, das feststellt, dass
Straffälligkeit oder auch hängige Strafverfahren eine Einbürgerung grundsätzlich verunmöglichen. Massgebend
sei aber weniger das Delikt als die dafür
ausgesprochene Strafe. Der Regierungsrat widerspricht mit seinen Ausführungen zumindest zum Teil den
SVP-Kantonsräten Thomas Villiger
(Hünenberg), Karl Nussbaumer (Menzingen) und Manuel Aeschbacher
(Cham), die in diesen Bereichen Handlungsbedarf festgestellt haben wollten.
Sie haben mit einer Motion der Regierung eine Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes schmackhaft gemacht. Doch
diese winkt jetzt ab und stellt fest: «Kein
weiterer Handlungsbedarf», es werde
schon genügend getan.
Anforderungen definieren
Trotzdem hat die Regierung einen gewissen Regelungsbedarf festgestellt.
Fündig wurde sie bei den Sprachkenntnissen der Gesuchsteller. Deshalb ist sie
bereit, präzisierende materielle und verfahrensmässige Anforderungen festzule-
gen. Wie im Kanton Aargau gebe es
nämlich auch im Kanton Zug keine
konkreten gesetzlichen Grundlagen, mit
denen man Sprachkenntnisse ermitteln
respektive beurteilen könne. So sei nicht
klar, welches Niveau bei den verschiedenen sprachlichen Fertigkeiten (verstehen, sprechen, schreiben) verlangt werde, in welchem Zeitpunkt die Gesuchsteller darüber zu informieren seien und
wie die sprachlichen Kenntnisse in einer
ausreichenden Qualität evaluiert werden könnten. Damit die geforderte umfassende Rechts- und Sachverhaltsprüfung gewährleistet werden könne, mache es Sinn, objektive Massstäbe für die
Ermittlung und Beurteilung der Sprachkenntnisse auf kantonaler Ebene einheitlich festzulegen. Anpassungen an
die anstehenden Gesetzesrevisionen auf
Bundes- und Kantonsebene wären – so
der Regierungsrat – in diesem Zusammenhang einzubeziehen.
Allerdings: Bund und Kanton sind
momentan daran, die entsprechenden
Gesetze zu überarbeiten. Schweizweit
soll unter anderem die Niederlassungsbewilligung C die Grundvoraussetzung
für eine ordentliche Einbürgerung sein.
Und auch der Bundesrat fordert, dass
jeder sich in einer Landessprache verständigen können muss. Die Zuger Re-
gierung will ihrerseits dem Kantonsrat
im Herbst dieses Jahres eine Gesetzesvorlage unterbreiten, worin verbindliche
Sprachkenntnisse für Ausländer definiert werden.
Gleiches Recht
Thomas Villiger, Karl Nussbaumer und
Manuel Aeschbacher bemängeln in ihrer Motion ferner, dass die Einbürgerungsbedingungen je nach Bürgergemeinde variieren würden. Und deshalb
wollen sie für alle verbindliche, genau
überprüfbare Voraussetzungen im Gesetz festschreiben. Nur: Da winkt die
Regierung ebenfalls ab. Sie stellt vielmehr fest, dass mit der Revision des
kantonalen Bürgerrechtsgesetzes im
September 2009 alle Bürgergemeinden
ihre Reglemente anpassen müssen. Sie
hätten dazu ein Musterreglement als
Vorlage erarbeitet und dieses der Direktion des Innern zur Vorprüfung unterbreitet. Die einzelnen Reglemente müssten anschliessend von der Direktion und
möglicherweise vom Regierungsrat genehmigt werden. Dies gewährleiste, dass
somit gleiches Recht für alle gelte.
Zufrieden mit den Ausführungen sind
die drei Motionäre nicht. Sie melden
Vorbehalte an. Und bezüglich Sprache
erwarten sie einen Kriterienkatalog.
Eine Einfallsachse rückt ins Zentrum
ZEITBILD Entlang der Achse zwi-
schen der Altstadt und Baar hat sich
das neue Zug entwickelt. Waren früher Industrie und Gewerbe prägend,
so herrschen heute an der Baarerstrasse Einkaufs- und Dienstleistungszentren vor. Wer früher mit der
Bahn nach Zug gelangte, verliess den
Bahnhof Richtung Alpenstrasse. Heute ist der Ostausgang zur Baarerstrasse, wo sich auch ein grosser Teil der
Bushaltestellen befindet, fast ebenso
bedeutend.
Noch vor fünfzig Jahren sah die
Situation städtebaulich ganz anders
aus. Wie die Fotografie von Ende 1957
zeigt, befand man sich hier noch
ausserhalb des Stadtzentrums, und
auch der nahe gelegene Bahnhof tritt
nicht in Erscheinung. Die dichte Stadtbebauung beginnt erst weit hinten in
der Verlängerung der erstaunlich breiten, mit Kopfsteinpflaster besetzten
Strasse. Beidseits sind aber bereits
grosszügige Trottoirs angelegt, wobei
man sich fragt: Wozu diese Grosszügigkeit angesichts der fehlenden Einkaufsläden? Auf der linken, östlichen
Seite der Strasse entwickelt sich die
Backsteinfassade der Metallwarenfabrik. Sie erhebt sich leicht zurückversetzt hinter einer Baumreihe, die wiederum durch einen Zaun vom Strassenraum getrennt ist. Zäune gibt es
auch auf der gegenüberliegenden Seite, doch die Bauten sind hier weiter
zurück, an den dahinterliegenden
Bahndamm gesetzt. Das dadurch freie
Vorgelände ermöglicht bei den älteren
Gebäuden – etwa der Zuger Kirschdestillation Paul Etter Söhne mit seiner
klassizistisch anmutenden Giebelfassade – eine eigentliche Vorplatzsituation. Mit dem folgenden Hochhaus der
Migros-Pensionskasse ist dagegen bereits ein Bau der Nachkriegsmoderne
realisiert. Zeittypisch ist dem Hochbau
ein eingeschossiger Bauteil gegen die
Strasse vorangestellt. Damit wird der
ganze Strassenraum auf dieser Seite
grosszügig erweitert – oder anders
gesagt: Trotz Hochbau ergibt sich keine Strassenschlucht. Was heute im
Zuge der Diskussion um Verdichtung
des Stadtraums nahezu verschwenderisch scheint, findet seinen Höhepunkt im Flugdach des Hochhauses,
dessen einzige Aufgabe darin besteht,
das Volumen des Bauquaders in seinen Proportionen zu erhalten.
Die heutige Ansicht ist eher von
Bäumen denn von Architektur geprägt. Der Strassenraum wird durch
die Bäume markiert und begrenzt.
Der Blick entlang der Baarerstrasse auf die Rigi – einst und heute.
Bilder PD/Christof Borner-Keller
Zur Relativierung des Eindrucks muss
jedoch darauf hingewiesen werden,
dass das historische Bild im Winter
1957, also in der laubfreien Zeit gemacht wurde. Dennoch sieht man, dass
die nun höhere Fassade des MetalliEinkaufszentrums näher an die Strasse
gerückt wurde. Diese räumliche Veränderung wird durch die hohen Arkaden
im Sockelbereich nicht kompensiert.
Auf der Gegenseite sind die Vorplätze
geöffnet und für Geh- und Fahr- beziehungsweise Parkverkehr genutzt. Der
1983 errichtete, wohl proportionierte
Glaskubus der Zuger Kantonalbank orientiert sich mit seinem vorgelagerten,
eingeschossigen Vorbau an den Nachbarbauten und fügt sich entsprechend
gut ein. Eine räumliche Veränderung
des Strassenraums ist jedoch zentral im
eigentlichen Sinn: Die Verkehrsinsel
mit Beleuchtungskandelabern und
Zaun teilt den Raum endgültig in zwei
Bereiche. Das Trennende der Strasse ist
hier baulich akzentuiert.
Der Vergleich zwischen 1957 und
heute zeigt, dass der Raum beidseits der
Baarerstrasse nicht nur aufgrund der
Neubauten, sondern auch durch die
Gestaltung des Strassenraums mit Einfriedungen, Vorplätzen und Bepflanzungen seinen Charakter verändert hat.
Waren die Strassenfluchten in den
1950er-Jahren noch vorwiegend von Industrie- und Gewerbebauten geprägt, so
zeigt sich heute das Bild der modernen
Dienstleistungs- und Konsumgesellschaft, die sich in einem begrünten,
mobilen Umfeld bewegt. Die Grosszügigkeit, mit der man in der 1950er-Jahren noch mit Bauland umgehen konnte, erscheint heute zwar manchmal als
purer Luxus. Anderseits hat sie den
Raum für die heutige Situation geebnet.
THOMAS BRUNNER
[email protected]
HINWEIS
Die Neue ZZ begleitet das Projekt Zeitbild. In
unregelmässigen Abständen wird dazu ein Text
erscheinen. Zeitbild ist ein Ausstellungsprojekt
von DNS-Transport in Zusammenarbeit mit der
Denkmalpflege des Kantons Zug, der Direktion
des Innern und der Stadt Zug