Eine Einfallsachse rückt ins Zentrum
Transcrição
Eine Einfallsachse rückt ins Zentrum
Donnerstag, 28. Juli 2011 / Nr. 173 Kanton/Stadt Zug Neue Zuger Zeitung 21 Mit der Sprache hapert es noch Die Waldmannhalle und rechts die Einfahrt zur Tiefgarage. Bild Christof Borner-Keller In Baar fotografiert SOMMERRÄTSEL red. Gestern wollten wir wissen, welchen Ausschnitt unsere Fotografen gewählt haben. Viele Leser haben uns geschrieben. Die richtige Antwort lautet: Das Bild zeigt die rote Einfahrt zur Tiefgarage bei der Waldmannhalle in Baar. Gewusst haben dies auch die Gewinner der Sofortpreise: ● Martin Poltera, Baar ● Adelheid Schwerzmann, Baar Woche im Tirol als Hauptpreis Die heutigen Gewinner erhalten je 2 Tickets für den Film «The Debt» im Open-Air-Kino Zug vom Samstag, 13. August. Wir gratulieren! Wenn Sie die Antwort nicht wussten oder Sie das Losglück nicht getroffen hat, haben Sie weitere Chancen. Die «Neue Zuger Zeitung» veröffentlicht in den Sommerferien jeden zweiten Tag ein Ratebild aus dem Kanton. Zu gewinnen gibt es sechs Tage/ fünf Nächte für zwei Erwachsene mit einem Kind im Viersternehaus Leading Family Hotel & Resort Alpenrose in Lermoos im Tirol. Wert: 2000 Franken. Alle Teilnehmer, die eine richtige Antwort einsenden, nehmen an der Hauptverlosung teil. Die Frauen vom sechsten Stock Die Zuger Open-Air-Kino-Saison an der Seepromenade beim Jachthafen läuft wieder. Bis zum 17. August werden hier täglich Filme unter freiem Himmel gezeigt. Los gehts mit der Dämmerung, so um 21.30 Uhr. ● Heute wird die französische Sommerkomödie «Les femmes du 6ème étage» gezeigt. Regie: Philippe Le Guay; Darsteller: Fabrice Luchini, Sandrine Kiberlain und Natalia Verbeke. Info: Paris in den Sechzigerjahren. Der verklemmte Börsenmakler Jean-Louis Joubert führt mit seiner konservativen Frau ein grossbürgerliches Leben. Die attraktive Haushälterin Maria erweckt ihn aus seiner Daseinsroutine, sodass er sein Leben von Grund auf zu ändern beginnt (F, d, 104 Minuten). ● Der Eintritt kostet 16 Franken. Die Abendkasse öffnet bereits um 19 Uhr. Im Vorverkauf sind die Tickets bei Foto Grau am Bundesplatz oder online über www.open-air-kino.ch erhältlich. ● Die «Neue Zuger Zeitung» verlost täglich Eintritte für den jeweils aktuellen Film. Für unsere Abonnenten verlosen wir heute fünfmal zwei Tickets für «Les femmes du 6ème étage». LeserAktion 041 725 44 09 Und so funktionierts: Wählen Sie heute zwischen 11 und 11.10 Uhr die oben stehende Telefonnummer. Wenn Sie dann unter den Ersten sind, die durchkommen, haben Sie bereits gewonnen. Die Tickets werden für Sie an der Abendkasse hinterlegt. EINBÜRGERUNGEN Im Kanton Zug werden Bewerber umfassend geprüft – sagt die Regierung. Verbesserungspotenzial gibt es dennoch. FREDDY TRÜTSCH [email protected] Der Regierungsrat stellt den Behörden von Bund, Kanton und Gemeinden insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Er ist der Auffassung, dass das Einbürgerungsverfahren im Kanton bereits heute eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen gewährleistet. Zum Beispiel werde abgeklärt, ob ein Antragsteller genügend lange in der Schweiz wohne. Die Behörden überprüften auch, ob laufende strafrechtliche Verfahren oder Strafregistereinträge vorhanden seien und ob alle Unterlagen vollständig vorliegen würden. Zudem forderten sie Berichte über die Einbürgerungswilligen bei der Zuger Polizei ein. «Mit diesen umfangreichen Prüfungen sowie denjenigen des Bundes und der Gemeinde wird sichergestellt, dass straffällige Personen und solche, die Sozialhilfe beziehen oder überschuldet sind, nicht eingebürgert werden», stellt der Regierungsrat fest. Zudem beruft sich die Regierung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2008, das feststellt, dass Straffälligkeit oder auch hängige Strafverfahren eine Einbürgerung grundsätzlich verunmöglichen. Massgebend sei aber weniger das Delikt als die dafür ausgesprochene Strafe. Der Regierungsrat widerspricht mit seinen Ausführungen zumindest zum Teil den SVP-Kantonsräten Thomas Villiger (Hünenberg), Karl Nussbaumer (Menzingen) und Manuel Aeschbacher (Cham), die in diesen Bereichen Handlungsbedarf festgestellt haben wollten. Sie haben mit einer Motion der Regierung eine Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes schmackhaft gemacht. Doch diese winkt jetzt ab und stellt fest: «Kein weiterer Handlungsbedarf», es werde schon genügend getan. Anforderungen definieren Trotzdem hat die Regierung einen gewissen Regelungsbedarf festgestellt. Fündig wurde sie bei den Sprachkenntnissen der Gesuchsteller. Deshalb ist sie bereit, präzisierende materielle und verfahrensmässige Anforderungen festzule- gen. Wie im Kanton Aargau gebe es nämlich auch im Kanton Zug keine konkreten gesetzlichen Grundlagen, mit denen man Sprachkenntnisse ermitteln respektive beurteilen könne. So sei nicht klar, welches Niveau bei den verschiedenen sprachlichen Fertigkeiten (verstehen, sprechen, schreiben) verlangt werde, in welchem Zeitpunkt die Gesuchsteller darüber zu informieren seien und wie die sprachlichen Kenntnisse in einer ausreichenden Qualität evaluiert werden könnten. Damit die geforderte umfassende Rechts- und Sachverhaltsprüfung gewährleistet werden könne, mache es Sinn, objektive Massstäbe für die Ermittlung und Beurteilung der Sprachkenntnisse auf kantonaler Ebene einheitlich festzulegen. Anpassungen an die anstehenden Gesetzesrevisionen auf Bundes- und Kantonsebene wären – so der Regierungsrat – in diesem Zusammenhang einzubeziehen. Allerdings: Bund und Kanton sind momentan daran, die entsprechenden Gesetze zu überarbeiten. Schweizweit soll unter anderem die Niederlassungsbewilligung C die Grundvoraussetzung für eine ordentliche Einbürgerung sein. Und auch der Bundesrat fordert, dass jeder sich in einer Landessprache verständigen können muss. Die Zuger Re- gierung will ihrerseits dem Kantonsrat im Herbst dieses Jahres eine Gesetzesvorlage unterbreiten, worin verbindliche Sprachkenntnisse für Ausländer definiert werden. Gleiches Recht Thomas Villiger, Karl Nussbaumer und Manuel Aeschbacher bemängeln in ihrer Motion ferner, dass die Einbürgerungsbedingungen je nach Bürgergemeinde variieren würden. Und deshalb wollen sie für alle verbindliche, genau überprüfbare Voraussetzungen im Gesetz festschreiben. Nur: Da winkt die Regierung ebenfalls ab. Sie stellt vielmehr fest, dass mit der Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes im September 2009 alle Bürgergemeinden ihre Reglemente anpassen müssen. Sie hätten dazu ein Musterreglement als Vorlage erarbeitet und dieses der Direktion des Innern zur Vorprüfung unterbreitet. Die einzelnen Reglemente müssten anschliessend von der Direktion und möglicherweise vom Regierungsrat genehmigt werden. Dies gewährleiste, dass somit gleiches Recht für alle gelte. Zufrieden mit den Ausführungen sind die drei Motionäre nicht. Sie melden Vorbehalte an. Und bezüglich Sprache erwarten sie einen Kriterienkatalog. Eine Einfallsachse rückt ins Zentrum ZEITBILD Entlang der Achse zwi- schen der Altstadt und Baar hat sich das neue Zug entwickelt. Waren früher Industrie und Gewerbe prägend, so herrschen heute an der Baarerstrasse Einkaufs- und Dienstleistungszentren vor. Wer früher mit der Bahn nach Zug gelangte, verliess den Bahnhof Richtung Alpenstrasse. Heute ist der Ostausgang zur Baarerstrasse, wo sich auch ein grosser Teil der Bushaltestellen befindet, fast ebenso bedeutend. Noch vor fünfzig Jahren sah die Situation städtebaulich ganz anders aus. Wie die Fotografie von Ende 1957 zeigt, befand man sich hier noch ausserhalb des Stadtzentrums, und auch der nahe gelegene Bahnhof tritt nicht in Erscheinung. Die dichte Stadtbebauung beginnt erst weit hinten in der Verlängerung der erstaunlich breiten, mit Kopfsteinpflaster besetzten Strasse. Beidseits sind aber bereits grosszügige Trottoirs angelegt, wobei man sich fragt: Wozu diese Grosszügigkeit angesichts der fehlenden Einkaufsläden? Auf der linken, östlichen Seite der Strasse entwickelt sich die Backsteinfassade der Metallwarenfabrik. Sie erhebt sich leicht zurückversetzt hinter einer Baumreihe, die wiederum durch einen Zaun vom Strassenraum getrennt ist. Zäune gibt es auch auf der gegenüberliegenden Seite, doch die Bauten sind hier weiter zurück, an den dahinterliegenden Bahndamm gesetzt. Das dadurch freie Vorgelände ermöglicht bei den älteren Gebäuden – etwa der Zuger Kirschdestillation Paul Etter Söhne mit seiner klassizistisch anmutenden Giebelfassade – eine eigentliche Vorplatzsituation. Mit dem folgenden Hochhaus der Migros-Pensionskasse ist dagegen bereits ein Bau der Nachkriegsmoderne realisiert. Zeittypisch ist dem Hochbau ein eingeschossiger Bauteil gegen die Strasse vorangestellt. Damit wird der ganze Strassenraum auf dieser Seite grosszügig erweitert – oder anders gesagt: Trotz Hochbau ergibt sich keine Strassenschlucht. Was heute im Zuge der Diskussion um Verdichtung des Stadtraums nahezu verschwenderisch scheint, findet seinen Höhepunkt im Flugdach des Hochhauses, dessen einzige Aufgabe darin besteht, das Volumen des Bauquaders in seinen Proportionen zu erhalten. Die heutige Ansicht ist eher von Bäumen denn von Architektur geprägt. Der Strassenraum wird durch die Bäume markiert und begrenzt. Der Blick entlang der Baarerstrasse auf die Rigi – einst und heute. Bilder PD/Christof Borner-Keller Zur Relativierung des Eindrucks muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das historische Bild im Winter 1957, also in der laubfreien Zeit gemacht wurde. Dennoch sieht man, dass die nun höhere Fassade des MetalliEinkaufszentrums näher an die Strasse gerückt wurde. Diese räumliche Veränderung wird durch die hohen Arkaden im Sockelbereich nicht kompensiert. Auf der Gegenseite sind die Vorplätze geöffnet und für Geh- und Fahr- beziehungsweise Parkverkehr genutzt. Der 1983 errichtete, wohl proportionierte Glaskubus der Zuger Kantonalbank orientiert sich mit seinem vorgelagerten, eingeschossigen Vorbau an den Nachbarbauten und fügt sich entsprechend gut ein. Eine räumliche Veränderung des Strassenraums ist jedoch zentral im eigentlichen Sinn: Die Verkehrsinsel mit Beleuchtungskandelabern und Zaun teilt den Raum endgültig in zwei Bereiche. Das Trennende der Strasse ist hier baulich akzentuiert. Der Vergleich zwischen 1957 und heute zeigt, dass der Raum beidseits der Baarerstrasse nicht nur aufgrund der Neubauten, sondern auch durch die Gestaltung des Strassenraums mit Einfriedungen, Vorplätzen und Bepflanzungen seinen Charakter verändert hat. Waren die Strassenfluchten in den 1950er-Jahren noch vorwiegend von Industrie- und Gewerbebauten geprägt, so zeigt sich heute das Bild der modernen Dienstleistungs- und Konsumgesellschaft, die sich in einem begrünten, mobilen Umfeld bewegt. Die Grosszügigkeit, mit der man in der 1950er-Jahren noch mit Bauland umgehen konnte, erscheint heute zwar manchmal als purer Luxus. Anderseits hat sie den Raum für die heutige Situation geebnet. THOMAS BRUNNER [email protected] HINWEIS Die Neue ZZ begleitet das Projekt Zeitbild. In unregelmässigen Abständen wird dazu ein Text erscheinen. Zeitbild ist ein Ausstellungsprojekt von DNS-Transport in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege des Kantons Zug, der Direktion des Innern und der Stadt Zug