Abstract: „Der Einsatz von Folter in der Antike und der

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Abstract: „Der Einsatz von Folter in der Antike und der
Abstract: „Der Einsatz von Folter in der Antike und der mittelalterlichen
Rechtsprechung“
Folter ist ein Thema, das den Menschen seit seiner Schaffung begleitet hat. Auch im Tierreich
kommt es zu Übergriffen innerhalb einer Art, wenn man die Kämpfe rivalisierender Affen als
Beispiel betrachtet. Permanente psychische und physische Unterdrückung bestimmen den
Kampf um das Alpha-Tier, also die Vorherrschaft in der Horde. Der schwächere Affe wird
durch Schreie niedergemacht, sollte das noch nicht ausreichen, wird er attackiert, verprügelt
oder verletzt. Die Gewalt, die sich Menschen gegenseitig zufügen, ist also nichts rein
Menschliches.
Folter gewann in den letzten Jahren wieder durch die Folterungen im amerikanischen
Terroristengefängnis Guantanamo und im irakischen Gefängnis Abu Kraib enorme Brisanz.
Ebenfalls wurden westliche Soldaten und Söldner in den aktuellen Einsatzgebieten gefoltert,
bis hin zur Ermordung durch Abschneiden des Kopfes vor laufender Kamera. Auch in
Österreich bestimmte dieses Thema vor einiger Zeit die Medien, als sich Rekruten aus der
Kaserne Freistadt über die Ausbildung beschwerten, bei der sie das Verhalten in
Gefangenschaft erlernen sollten und dafür leicht gefoltert wurden. Folter ist also nicht ein
brutaler, längst vergangener Akt der Menschheit, sondern kommt überall dort vor, wo
Menschen verschiedenen Glaubens, verschiedener Denkrichtung und unterschiedlicher
Herkunft aufeinandertreffen, die durch ein besonderes Machtverhältnis aneinander gebunden
sind. Denn nur, wer gewisse Macht über seinen Mitmenschen besitzt, kann auch Gewalt auf
ihn ausüben, das heißt ihn foltern. Diese Macht kann durch Gefangenschaft, Angehören einer
Minderheit, rechtliche Unterordnung oder aufgrund von Angst dem anderen gegeben sein.
Das beste Beispiel dafür waren Sklaven, dessen Unterdrückung sich durch die gesamte
Geschichte des Menschen zog. Weder in der Antike noch im Mittelalter hatte das Leben
dieser Leibeigenen einen Wert. Der Besitzer hatte also frei Hand bei der Folter seines
„Eigentums“. Aber erst durch die Entstehung von allgemeingültigen Gesetzen wurde die
Folter immer mehr für freie Bürger zulässig. Im Römischen Recht wird sie in der Antike auch
bei Personen, die des Majestätsverbrechens angeklagt sind, ebenfalls zulässig. Durch die
Inquisition erlebt die Folter im Mittelalter einen Höhepunkt, da so die hohe Anzahl an
Ketzern bekämpft werden sollte. Diese neue Rechtspraxis wurde bis in die Neuzeit
weitergeführt.
Da sich diese Arbeit „Der Einsatz von Folter in der Antike und der mittelalterlichen
Rechtsprechung“ mit der Geschichte der Folter und den Gesetzen dieser Zeit, die die
Anwendung möglich machten, auseinandersetzt, wird die hermeneutische Forschungsmethode
angewendet.
Die forschungsleitende Frage lautet: „Was waren die grundlegenden Unterschiede der Folter,
der Gerichtspraxis und der Gründe für die Anwendung der Folter in der Antike und im
Mittelalter?“ Die Beantwortung dieser Frage ist zentraler Mittelpunkt in allen Kapiteln der
Arbeit.
Folter bedeutet die vorsätzliche Anwendung von Gewalt gegen einen Dritten, wobei dadurch
ein Geständnis erzwungen oder diese Person bestimmten Qualen ausgesetzt wird. Die Folter
erlangte im Straf- und Inquisitionsprozess des Mittelalters eine Hochblüte und wird heute in
vielen Ländern von der Geheimpolizei und manchen Truppeneinheiten angewendet. Die
Ausübung der Folter wird meist von einer höher gestellten Person angeordnet oder befohlen.
In der Antike, die von 800 v.Chr. bis ca. 600 n.Chr. dauerte, und im Mittelalter, das sich, an
die Antike anschließend, bis ins 15. Jhdt. erstreckte, kam die Folter zum Einsatz, wobei die
Anwendung erst in der Spätantike geregelt wurde.
Der Unterschied zwischen den Foltermethoden der Antike und des Mittelalters lag in der Zahl
der verwendeten Methoden. In der Antike waren es weniger als in der Epoche danach, wobei
man aus den Märtyrerakten entnehmen kann, dass das Riemenschneiden die beliebteste Folter
war. Im Mittelalter kannte das Recht ebenfalls Leibes- und Ehrenstrafen, die in der Antike
nicht zum Einsatz kamen. Diese waren z. B. Keuschheitsgürtel oder Pranger, durch die die
Verurteilten körperlich bestraft werden sollten und ebenfalls öffentlich zur Schau gestellt
wurden, damit sich die anderen Bürger an ihnen rächen und austoben konnten.
Die größten Unterschiede lagen aber nicht in den Foltermethoden, sondern allgemein in der
Ursache der Anwendung und in der allgemeinen Gerichtspraxis. In der Antike und im
Mittelalter konnten Sklaven nach Belieben gefoltert werden, da sie nicht als Menschen,
sondern als Objekte angesehen wurden. Erst durch die Etablierung des Römischen Rechts
wurden immer mehr freie Bürger gefoltert, aus Gründen des Majestätsverbrechens, wozu auch
die Ablehnung des Kaisers und deren Göttern zählte. Damit kam es zu einer großen Zahl von
gefolterten und getöteten Christen. Den Märtyrerakten ist zu entnehmen, dass die Christen,
die als solche angeklagt und festgenommen wurden, vor dem Richter immer gefragt wurden,
ob sie ihren Gott vergessen würden und wieder den Göttern Roms ein Opfer darbringen
wollten. Nachdem sie dies abgelehnt hatten, wurden sie auf die Folter gespannt und schwerst
gefoltert. Ihnen wurden ganze Fleischstücke aus dem Körper geschnitten, nur um sie zur
öffentlichen Staatsreligion zu bekehren. Die Christen, die dieser Tortur standhielten, also in
ihrem Glauben gefestigt waren, werden einerseits von den Christen bis heute als Märtyrer
verehrt, andererseits wurden sie entweder auf der Folterbank getötet oder sie starben im
Gefängnis an den Folgen der Folter oder aufgrund anderer Leiden. Durch die Konstantinische
Wende im 4. Jhdt. wurde das Christentum zur anerkannten Staatsreligion, womit die Folter
gegen Christen ein Ende hatte. Im Mittelalter änderte sich die Situation, da der
Absolutheitsanspruch der Kirche keine anderen Religionen mehr zuließ. Bis ins
Spätmittelalter lehnte die katholische Kirche Folter gänzlich ab, wobei sie im weltlichen
Recht zur Anwendung kam. Hier richtete sie sich gegen Ketzer, Majestätsverbrecher und
Schwerverbrecher. Durch die Einführung der Inquisition und der Erstellung der päpstlichen
Bulle „Ad Extirpanda“ fand die Folter ebenfalls Einzug in das Kirchenrecht, wobei ein
Geistlicher niemals selbst foltern durfte, sondern nur die Anordnung und Anweisung dafür
gab. Waren es in der Antike eine große Zahl von Christen, die aufgrund ihres Glaubens
gefoltert und getötet wurden, waren es im Mittelalter Christen, die wieder wegen ihres
Glaubens andere Menschen, im Fall der Inquisition, Ketzer foltern und töten ließen.
Soldaten spielten in der Folter der Antike eine wesentliche Rolle, da sie es waren, die auf
Anordnung des Statthalters oder des Richters die Folter durchführten. Zahlreiche Beispiele
dafür liefern die Märtyrerakte, in denen immer wieder diese Aufforderung und die
Ausführungen der Soldaten beschrieben werden. Riemenschneiden, bis die Knochen sichtbar
waren, und das Aufziehen auf das Pendel werden hier ebenso beschrieben, wie die
Durchführung der Todesstrafe durch Köpfen mit dem Richtschwert. Einmal bekamen
Soldaten den Auftrag einen Bischof in den Tempel zu führen, damit er dort den Göttern
opfern konnte. Sollte er sich Vorort weigern dies zu machen, mussten sie ihn sofort köpfen.
Als der Bischof seinem Glauben treu blieb, schlugen sie ihm den Kopf ab. Auf diese Weise
wurden Soldaten in der Antike das Werkzeug im Bezug auf Folter. Ein Beispiel beweist
jedoch, dass die Soldaten keineswegs blutrünstige Befehlsempfänger waren, denen die
Anwendung der Folter Freude machte. Als sie einen verurteilten Christen im Fluss ertränkten
mussten, zögerten sie solange, bis sie der Verurteilte selbst aufforderte, ihn zu töten. Soldaten
genossen aber andererseits keine Sonderbehandlung vor Gericht. Deswegen wurden genauso
Soldaten mit niederem Dienstgrad gefoltert und getötet wie auch ranghohe Offiziere, die sich
bereits Meriten in zahlreichen Schlachten verdient hatten. Der Umgang mit Kriegsgefangenen
war in der damaligen Zeit nicht geregelt wie etwa heutzutage. Ein Beispiel aus Persien belegt
die Tötung von vielen Kriegsgefangenen, die nicht aufhörten zu beten. Wieder waren es
Soldaten, die dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausführen mussten.
Im Mittelalter gibt es keine Beweise dafür, wieweit Soldaten in den Bereich der Folter
eingebunden waren. Im Prozess gab es den eigenen Posten eines Scharfrichters bzw. Henkers,
der geächtet war und sonst keinem anderen Beruf nachging. Weiters waren die Soldaten im
Kampf gegen den Islam bei den Kreuzzügen tätig.