Vollstreckung

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Vollstreckung
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Vollstreckung
Vollstreckung
In der Vollstreckungsabteilung werden die städtischen, öffentlichrechtlichen Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer,
Elternbeiträge für Kindergärten, Hundesteuer), aber auch im Rahmen der
Amtshilfe diejenigen anderer Behörden (z.B. andere Städte/Gemeinden,
Kreise, GEZ, Industrie- und Handelskammern, Innungen,
Betriebskrankenkassen u.a.) vollstreckt.
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung
beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge (unter Einsatz der
Parkkralle) und deren Versteigerung,
von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim
Arbeitgeber,
jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken,
Zwangsversteigerungen)
sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung.
Im Rahmen der Vollstreckung entstehen dem Zahlungspflichtigen
Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der
Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.
Bestimmte eigene privatrechtlichen Forderungen (z.B. Musikschul-,
Nutzungs- oder Teilnehmerentgelte, Verpflegungskosten) können nach
dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW auch ohne das gerichtliche
Mahn- und Vollstreckungsverfahren direkt durch den
Vollziehungsbeamten vollstreckt werden.
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder
sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten
sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch
die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Rechtsgrundlagen
Abgabenordnung (AO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Insolvenzordnung (InsO)
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
Verordnung zum VwVG NRW (VO VwVG NRW)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
Gebühren
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument im DownloadBereich unten auf der Seite.
Kontakt
E-Mail: [email protected]
Fax-Nr: 0 23 66 / 303 522
(Bitte dabei den Bereich "Vollstreckung" und den Ansprechpartner
angeben!)
Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung
von Grundstücken und Immobilien
Die Leitung des Bereichs Vollstreckung vertritt die Stadt Herten bei der
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Hierzu gehören die
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken und
Immobilien.
Möchten Sie selbst eine Zwangsversteigerung besuchen und dort ggf.
auch mitbieten, sollten Sie sich an das jeweilige Amtsgericht wenden. Für
Herten ist dies das Amtsgericht Recklinghausen.
In spezielle Fragen zur Versteigerung können Sie sich dort an den
zuständigen Rechtspfleger wenden. Durch ein solches Gespräch können Sie
erfahren, ob das gewünschte Objekt auch lastenfrei übernommen werden
kann.
In der Bieterstunde haben Sie erneut Gelegenheit, den Rechtspfleger über
Unklarheiten zu befragen. Ausserdem liegt das Gutachten nochmals aus.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
Insolvenzverfahren
Die Leitung des Bereichs Vollstreckung vertritt die Stadt Herten in
eigenen Insolvenzangelegenheiten.
Sie erstellt auf Anforderung der Schuldnerberater
Forderungsaufstellungen, entscheidet in Abstimmung mit den
betreffenden Fachbereichen über Schuldenbereinigungspläne und meldet
Forderungen zur Insolvenztabelle an.
Hinweis
Eine Schuldnerberatung wird von hier aus nicht angeboten.
Ansprechpartner dafür sind Schuldnerberatungsstellen (z. B. bei der
Caritas, Diakonie etc.), Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (InsO)
Ihr Ansprechpartner
Wolfgang Willam
Telefon: 0 23 66 / 303 380
[email protected]
Standort: 2. OG
Raum: 244 | Gebäude: Rathaus
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