Anlage 1
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Anlage 1
Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden Inhaltsübersicht (in alphabetischer Aufstellung) Achtmeterschießen (D7-, E-Junioren) Altersklassen, Stichtage Anzahl der Spielerinnen/Spieler Ausbleiben der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters Anlage 6 Nr. 1.1 Nr. 1.3 Nr. 1.9 Ballgröße, Ballgewicht Besondere Regeln im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) DFB-Net , Ergebniseingabe (§ 39 JO) Anlage 3a Anlage 3a Nr. 1.7, Anlage 1 Ein- und Auswechslungen (§ 12 Nr. 1 JO) Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften Elfmeterschießen Nr. 1.3 Nr. 1.4 Anlage 6 FAIRPLAY-Liga F- und G-Junioren, Sonderregelungen (§ 13 Nr. 4, 5 JO) Anlage 8 Nr. 1.14 Klassenleitung und Vertretung Kleinspielfelder, Maße Anlage 2 Nr. 1.13, Anlage 3 Letzter Spieltag Nr. 1.15 Nachmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3, Anlage 2a Pokalspiele Nr. 1.16, Anlage 5 Qualifikation, Durchführung Qualifikation, Zuordnungsbestimmungen Nr. 2.1 Nr. 2.2, Anlage 4 Rückmeldung von Mannschaften, Termine Nr. 3, Anlage 2a Schiedsrichter Spielabsetzung, kurzfristig Spielbälle, Größe, Gewicht Spielbericht Spieldauer (§ 15 JO) Spielfeldmaße Spielleitung, Schiedsrichterin oder Schiedsrichter Spielverlegungen Spielwertung, Tabellen Stichtage, Altersklassen Nr. 1.8 Nr. 1.11, Anlage 2a Anlage 3b Nr. 1.6, Anlage 2a Nr. 1.2 Anlage 3 Nr. 1.8 Nr. 1.10, Anlage 2a Nr. 1.12 Nr. 1.1 Vereinfachte Reglen im Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Anlage 3a Zuordnungsbestimmungen nach Qualifikation Zweitspielrecht Nr. 2.2, Anlage 4 Nr. 1.5, Anlage 7 Hessischer Fußballverband – Kreis 34 – Dieburg Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden der Junioren Spielzeit 2014/15 Einführung Diese für alle Vereine, Jugendspielgemeinschaften und Mannschaften des Fußballkreises Dieburg verbindlichen Bestimmungen einschließlich der zugehörigen Anlagen fassen auf der Basis der Jugendordnung (JO) des Hessischen Fußballverbandes die für den Pflichtspielbetrieb (Qualifikation, Hauptrunden und Pokalrunden) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie die Spielrunden der F- und GJunioren wichtigsten Vorgaben in überschaubarem Rahmen zusammen. Sie werden ergänzt durch spezielle Regelungen für den verbandsseitig organisierten Spielbetrieb auf Kreisebene. Das Jugendmanagement jedes Vereins ist gehalten, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen von allen für Training und Betreuung sämtlicher Junioren-Mannschaften verantwortlichen Personen zur Kenntnis genommen werden und ihnen jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Die beigefügte Inhaltsübersicht in alphabetischer Aufstellung soll zur zügigen Lösung aktuell aufgetretener Probleme beitragen. 1. Bestimmungen zum Spielbetrieb 1.1 Stichtage, zulässiges Lebensalter von Juniorinnen und Junioren A-Junioren: 01.01.1996 D-Junioren: 01.01.2002 G-Junioren: 01.01.2008 B-Junioren: 01.01.1998 C-Junioren: 01.01.2000 E-Junioren: 01.01.2004 F-Junioren: 01.01.2006 Für Juniorinnen gelten die gleichen Stichtage. Juniorinnen dürfen in allen Juniorenmannschaften bis zu den B-Junioren mitspielen (§ 14 Nr. 5 Satz 1 JO). Mit Ausnahme der B-Junioren dürfen die Juniorinnen dabei jeweils ein Jahr älter sein (§ 14 Nr. 5 Satz 2). Zum Mitwirken von Juniorinnen bei den B- und CJunioren muss der Klassenleitung die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen (§ 14 Nr. 5 Absatz 2 JO), sonst fehlt die Einsatzberechtigung. Grundsätzlich dürfen Juniorinnen und Junioren nur in ihrer eigenen Altersklasse sowie in der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden (§ 11 Nr. 3 JO). Davon abweichend dürfen C-Junioren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auch bei den A-Junioren mitwirken (§ 11 Nr. 4 JO). Der nicht zulässige Einsatz in einer höheren Altersklasse führt gemäß § 18 Nr. 3 Abs. 2 StO zu einer Verwaltungsstrafe. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt. Der Einsatz von Spielerinnen oder Spielern in einer niedrigeren Altersklasse erfüllt den Tatbestand von § 31 Nr. 3, 4 StO und führt zu Geldstrafe und Spielverlust. Juniorinnen und Junioren dürfen an einem Kalendertag, unabhängig von der Einsatzdauer, nur in einem Spiel mitwirken (§ 42 Nr. 2 JO). Verstöße können mit einer Verwaltungsstrafe gemäß § 18 Nr. 2 e StO geahndet werden. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt. Ausgenommen sind zusätzliche Einsätze von A-Junioren in Seniorenmannschaften (§ 29 JO) und B-Juniorinnen in Frauenmannschaften (§ 30 JO). Für Turniere gelten besondere Bestimmungen (§ 42 Nr. 3 JO i. V. m. Anhängen 5 und 7 zu Satzung und Ordnungen des HFV). 1 1.2 Spieldauer (§ 15 JO) A-Junioren: 2 x 45 Min. D-Junioren: 2 x 30 Min. G-Junioren: 2 x 20 Min. B-Junioren: 2 x 40 Min. C-Junioren: 2 x 35 Min. E-Junioren: 2 x 25 Min. F-Junioren: 2 x 20 Min. Für Juniorinnen gelten die gleichen Zeiten. Verlängerung bei Entscheidungs- und Pokalspielen (analog § 16 Nr. 3 JO): A-Junioren: 2 x 15 Minuten B-Junioren sowie B-Juniorinnen: 2 x 10 Minuten alle jüngeren Altersklassen: 2 x 5 Minuten Elfmeterschießen zur Entscheidung (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) Durchführung gemäß Anlage 6 in Anlehnung an die FIFA- und DFB-Richtlinien 1.3 Anzahl der Spieler/-innen (§ 12 Nr. JO) Auf dem elektronischen Spielbericht sind bis zur Freigabe bei 11er-Mannschaften bei 9er-Mannschaften bei E7er-Mannschaften bei G- und F-Junioren maximal 15 Spieler/-innen, maximal 13 Spieler/-innen, maximal 11 Spieler/-innen maximal 15 Spieler/-innen einzugeben. Es besteht die Möglichkeit der Ergänzung von nicht aufgerührten Spielern bzw. Entfernung von nicht eingesetzten Spielern durch den Schiedsrichter nach dem Spiel. Alle auf dem Spielbericht aufgeführten, Spieler/-innen gelten als im Spiel eingesetzt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zum Einsatz gekommen sind (§ 12 Nr. 3 Satz 2 JO). Bei Verwendung eines herkömmlichen Spielberichtsformulars gilt ebenfalls die oben genannte Anzahl der Spieler/-innen, die mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum eingetragen und auch wieder gestrichen werden. Alle dann eingetragenen Spieler bzw. Spielerinnen gelten grundsätzlich als eingesetzt (§ 12 Nr. 3 JO). Ein/-e zweite/-r Torhüter/in darf nicht zusätzlich aufgeführt werden. Ab Gruppenligen können auf dem elektronischen Spielbericht bis zu 7 Auswechselspieler eingetragen werden. In Altersklassen A- bis E-Junioren können bis zu vier Spielerinnen oder Spieler bei Spielunterbrechungen ein- und ausgewechselt werden (§ 12 Nr. 1 JO). Bei F- und G-Junioren können es bis zu acht Spielerinnen oder Spieler sein (§ 12 Nr. 2 JO). Bei Spielbeginn müssen bei 11er-Mannschaften bei 9er-Mannschaften bei 7er-Mannschaften mindestens 7 Spieler/-innen, mindestens 6 Spieler/-innen, mindestens 5 Spieler/-innen auf dem Spielfeld sein (§ 12 Nr. 3 Satz 1 JO). Wird die Mindestzahl im laufenden Spiel unterschritten, kann die davon betroffene Mannschaft (Spielführer/-in) den Abbruch des Spiels verlangen. Das Spiel wird dann entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet, mindestens aber mit 0:3 für den Gegner (§ 12 Nr. 3 Satz 2 JO). 1.4 Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften (§ 8 JO) Untere Mannschaften sind zweite, dritte oder auch weitere Mannschaften eines Vereins oder einer Jugendspielgemeinschaft in derselben Altersklasse (z. B.: D2-Junioren oder auch E3-Junioren etc.). Bei der Anwendung der Regelungen ist zwischen folgenden WettBewerben zu unterscheiden: 2 a) Qualifikationsspiele und Feld-Meisterschaften b) Hallenmeisterschaften c) Hessenpokal Jeder Wettbewerb ist gesondert zu bewerten. Generelle Einsatzbegrenzung (§ 8 Nr. 2 JO) In unteren Mannschaften darf nur eine begrenzte Anzahl von Spielerinnen und Spielern eingesetzt werden, die am voraus gegangenen Pflichtspieltag in einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 3 Satz 2 JO) und kann stets nur um eine Stufe erfolgen (Bsp. von E1 zur E2 oder von E2 zur E3, nicht aber von E1 direkt zur E3): In einer 11er-Manschaft In einer 9er-Mannschaft In einer 7er-Mannschaft In der Hallenrunde nicht mehr als drei Spieler/-innen nicht mehr als zwei Spieler/-innen nicht mehr als ein Spieler/ eine Spielerin nicht mehr als ein Spieler/eine Spielerin Sonderfall: Erster Pflichtspieltag (§ 8 Nr. 2 Satz 3 JO) In allen Altersklassen dürfen am ersten Pflichtspieltag eines Spieljahres in einer unteren Mannschaft maximal drei Spieler/-innen eingesetzt werden, die laut namentlicher Spielermeldung des Vereins bzw. der JSG einer höheren Mannschaft zugeordnet sind Einsatz von Spielerinnen und Spieler von unteren Mannschaften (§ 8 Nr. 3 JO) In höheren Mannschaften können Juniorinnen und Junioren, die am vorherigen Spieltag in einer unteren Mannschaft gespielt haben, uneingeschränkt eingesetzt werden. Sonderfall: Letzte Phase der Meisterschaftsrunden (§ 8 Nr. 4 JO) In den letzten vier Spieltagen der Meisterschaftsrunden (Hauptrunden) sowie ggf. in Entscheidungs- und Relegationsspielen dürfen Spieler/-innen, die in der Rückrunde in mehr als fünf Spielen einer höheren Mannschaft mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 2 Satz 2 JO), nicht mehr in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden. Unberechtigter Einsatz in unteren Mannschaften Verstöße führen gemäß § 31 Nr. 3 und 4 StO zu Geldstrafe und Spielverlust. 1.5 Sonderfälle der Spiel- und Einsatzberechtigung (siehe hierzu Anlage 7) Zweitspielrecht für Junioren (§ 28 JO), Juniorinnen (§ 28 a JO), Jugendspielgemeinschaften, Juniorenfördervereine Beim Zweitspielrecht für Junioren und Juniorinnen sowie bei Jugendspielgemeinschaften und Juniorenfördervereinen sind einige Besonderheiten hinsichtlich der Spiel- und Einsatzberechtigung zu beachten. Sie sind in Anlage 7 zusammengefasst. 1.6 Spielbericht A- bis F-Junioren Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der Spieler dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher sowie des Schiedsrichters erfolgen. Für diesen Fall erfolgt die Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den 3 Schiedsrichter. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse ebenfalls online ein. Ist bei einem Spiel kein Schiedsrichter eingeteilt oder nicht angetreten, ist der gastgebende Verein für die reibungslose Anwendung des elektronischen Spielberichts verantwortlich. G-Junioren Bei Spielen der G-Junioren ist die Nutzung des elektronischen Spielberichts freigestellt. Sie können weiterhin wie folgt verfahren. Das gleiche gilt bei technischen Störungen im Telefon- bzw. Netzbereich. Spielbericht (siehe hierzu auch Anlage 2 a) Über jedes Spiel ist ein Spielbericht in einfacher Ausfertigung bei der Klassenleitung einzureichen. Der Spielbericht ist vollständig (u.a. Ergebnis!) ausgefüllt spätestens am Tag nach dem Spiel einzusenden. Der Heimverein stellt hierzu einen ausreichend frankierten und adressierten Briefumschlag. Für das rechtzeitige Einreichen des Spielberichtes ist ausschließlich die Spielleiterin bzw. der Spielleiter verantwortlich. Bei Spielen ohne vom Verband gestelltem/-r Schiedsrichter/-in bestätigen die beiden Mannschaftsbetreuer/-innen die Angaben mit Unterschrift. 1.7 Unverzügliche Ergebniseingabe ins DFB-Net (§ 39 JO, siehe hierzu auch Anlage 1) Jedes Spielergebnis (einschließlich ggf. Spielabbruch oder Spielausfall) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie der B-, C- und D-Juniorinnen ist unverzüglich ins DFB-Net einzugeben. Sie kann telefonisch oder über Internet (www.dfbnet.org) erfolgen. Eingabe mehrerer Ergebnisse in unmittelbarer Folge nacheinander in einem Vorgang ist möglich. Die unverzügliche Eingabe gilt als erfüllt, wenn sie bei Spielen, die planmäßig bis 17.00 Uhr beendet sind, bis spätestens 18.00 Uhr noch am Spieltag, bei allen anderen Spielen bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss erfolgt ist. Bei genereller Spielabsetzung für eine oder mehrere Ligen bzw. Spielklassen erfolgt die Eingabe zentral durch die Administratoren. Im Einzelfall abgesetzte Spiele müssen analog ausgetragenen Spielen vom jeweiligen Heimverein eingepflegt werden. Für jedes einzelne nicht fristgemäß eingegebene Ergebnis wird gemäß § 18 Nr. 3 Abs. 3 StO eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 5,00 fällig, die ohne Einwirkungsmöglichkeit seitens der Klassenleitung zentral von der Verbandsgeschäftstelle eingezogen wird. Die gemäß § 10 a FBGO fälligen Verwaltungskosten in Höhe von € 15,00 werden jedoch bei mehreren versäumten Eingaben nur einmal pro laufendem Monat erhoben. Sollte sich die Eingabe durch nicht selbst verursachte Probleme verzögert haben (Technik, späterer Spielbeginn, späterer Spielschluss, z.B. wegen Spielunterbrechung) kann eine Bestrafung vermieden werden, wenn am nächsten Tag eine E-Mail mit entsprechender Begründung unter Angabe der Spielkennung an [email protected] gesandt wird. Im Falle technischer Probleme muss diese E-Mail darüber hinaus folgende Angaben enthalten: die zur missglückten Eingabe angerufene Telefonnummer; Telefonnummer des Standortes, von dem der Anruf erfolgt ist; detaillierte Fehlerbeschreibung. Eine Anleitung zur telefonischen Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt. 4 1.8 Spielleitung Vom HFV werden für folgende Pflichtspiele Schiedsrichter gestellt: Qualifikationsrunde: A-, B, C- und D-Junioren Hauptrunde: A-, B-, C-Junioren, D-Junioren Kreisliga und E-Junioren Kreisliga B- und C-Juniorinnen Pokalrunde: A-, B-,C-, D-Junioren / E-Junioren ab Halbfinale; B- und C-Juniorinnen Bei allen übrigen Spielen ist der jeweilige Heimverein für die Spielleitung verantwortlich. Hiervon abweichende Regelungen sind zwischen den beteiligten Vereinen zu vereinbaren. Sie sind im Spielbericht zu vermerken. 1.9 Ausbleiben der/des vom HFV gestellten Schiedsrichterin oder Schiedsrichters (§ 33 Nr. 2 JO) Abweichend von der Regelung für Spiele im Seniorenbereich (§ 69 SpO) darf das angesetzte Spiel nicht ausfallen. Das Spiel ist stets auszutragen. Es wird auf jeden Fall als Pflichtspiel gewertet. Fällt das Spiel aus, so wird die dafür verantwortliche Mannschaft (u.U. auch beide beteiligten Mannschaften) wegen verschuldeten Spielausfalls gemäß § 44 StO bestraft. Es ist wie folgt zu verfahren (Reihenfolge beachten!): ernsthaftes beiderseitiges Bemühen um eine/-n unbeteiligte/-n Schiedsrichter/-in ein/-e unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in kann von keiner Seite abgelehnt werden wenn unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in nicht erreichbar, Einigung auf beteiligte/-n Schiedsrichter/-in bzw. sonstige/-n Spielleiter/-in erfolgt keine Einigung, muss der Heimverein eine/-n Spielleiter/-in stellen Vermerk im Spielbericht, wie es zu der anderweitigen Spielleitung gekommen ist Bestätigung der Angaben durch Unterschriften der beiden Betreuer/innen Entfällt bei Nutzung des elektronischen Spielberichts 1.10 Spielverlegungen (siehe hierzu auch Anlagen 2 und 2 a) Die offiziellen Terminlisten sind grundsätzlich verbindlich. Die vor ihrer Erstellung schriftlich eingereichten Terminwünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten und in den Grenzen sportlicher Vertretbarkeit weitgehend berücksichtigt. Einzelne Spielverlegungen kommen in beschränktem Umfang noch bei den offiziellen Rundenbesprechungen in Betracht. Ab der laufenden Qualifikationsrunde können Spielverlegungen nur noch über die Funktion Anträge Spielverlegungen im DFBnet beantragt und abgewickelt werden. Für die Anträge wird keine Gebühr erhoben! Ausgenommen von dieser Regelung sind die F- und G-Junioren. In diesen beiden Altersklassen muss nach Einigung der Beteiligten der Klassenleiter per E-Mail, bzw. bei kurzfristigen Spielverlegungen telefonisch informiert werden. 5 1.11 Kurzfristige Spielabsetzung (siehe hierzu auch Anlage 2 a) Eine kurzfristige Spielabsetzung ist ausschließlich auf Fälle des § 39 SpO begrenzt. Die dort verlangten zwingenden Gründe sind einwandfrei nachvollziehbar schriftlich zu belegen. In Eilfällen kann die schriftliche Bestätigung unverzüglich nachgereicht werden. Als zwingende Gründe gelten insbesondere Unglücksfälle Todesfälle (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer) sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse extreme Witterungsbedingungen erhebliche Mannschaftsschwächung durch akute ärztlich attestierte Krankheitsfälle nur möglich bei kurzfristigem Ausfall von mindestens - fünf Stammspielerinnen bzw. Stammspielern (11er-Mannschaften) - vier Stammspielerinnen bzw. Stammspielern (9er-Mannschaften) - drei Stammspielerinnen bzw. Stammspielern (7er-Mannschaften) Als Stammspieler/-in gilt nur, wer in den letzten zehn Pflichtspielen regelmäßig auf den Spielberichten aufgeführt war. Die Spielabsetzung kann nur durch die Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter oder im Bedarfsfall durch die in Anlage 2 geregelte Vertretung erfolgen. Eigenmächtige Spielabsetzung durch einen Verein kommt nicht in Frage und ist stets strafbar. 1.12 Spielwertung, Tabellen Für A-, B-, C-, D- und E-Junioren werden nach Abschluss der Qualifikation und der Hauptrunde „amtliche“ Tabellen erstellt. Sie werden nach erreichten Punkten und Tordifferenz gegliedert. Stehen an der Tabellenspitze mehrere Mannschaften punktgleich, so entscheidet in der Qualifikation in dieser Reihenfolge gemäß § 16a Nr. 2 JO: - der direkte Vergleich nach Punkten nur aus den Spielen untereinander - der direkte Vergleich nach der Tordifferenz nur aus den Spielen untereinander - Tordifferenz aus allen Gruppenspielen in der Hauptrunde ein Entscheidungsspiel (§ 16 Nr. 2 JO) bei zwei punktgleichen Mannschaften oder eine Entscheidungsrunde (§ 16 Nr. 3 JO) bei drei und mehr punktgleichen Mannschaften auch die Spiele in den Klassen ohne Aufstiegsrecht und Abstiegsregelung sind Pflichtspiele im Sinne des § 12 Nr. 2 SpO. Die aktuellen Spielergebnisse und Tabellen sind während des Rundenverlaufs stets im DFB-Net unter www.fussball.de einsehbar. Aufstiegsberechtigt in die Gruppenligen der A-, B- und C-Junioren ist nur der jeweilige Tabellenerste der Kreisliga. 6 1.13 Kleinspielfelder D9-Junioren spielen ebenso wie die E-, F- und G- Junioren ausschließlich auf Kleinspielfeldern. Die vorgeschriebenen Maße für diese Kleinspielfelder, bezogen jeweils auf die Altersklasse, sind der Anlage 3a zu entnehmen. Querspielfelder sind bei den D9-Junioren nur noch nach Genehmigung durch den KJA zulässig. 1.14 Sonderregelungen für F- und G-Junioren (§ 13 Nr. 3 bis 7 JO) Spiele der F- und G-Junioren sind ausschließlich auf Kleinspielfeldern und nach den Richtlinien der FAIRPLAY-Liga (siehe Anlage Nr. 8) auszutragen. Die Maße für alle Kleinspielfelder sind Anlage 3 zu entnehmen. Für F- und G-Junioren werden keine Spielwertungen vorgenommen und keine Tabellen erstellt. Dennoch werden die Spielgruppen getrennt nach ersten und unteren Mannschaften eingeteilt. In der Herbstrunde, für die Spielgruppen nach regionalen Gesichtspunkten gebildet werden, soll ein Überblick über die Spielstärke der einzelnen Mannschaften gewonnen werden. Diese Erkenntnisse fließen dann in die Zuordnung zu den Spielgruppen in der Frühlingsrunde ein. Auch für die F- und G-Junioren gilt eine verbindliche Terminliste. Es handelt sich um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Unbegründete Spielabsage oder Nichtantreten wird daher gemäß § 41 StO bestraft. Für die Spielerinnen und Spieler müssen gültige Spielerpässe vorliegen. Hinsichtlich der Vorlage von Spielerpässen wird bei den G-Junioren eine Kulanzfrist von maximal vier Spielen eingeräumt. Spielberichte sind komplett ausgefüllt (mit Ergebnis) auszufüllen und unverzüglich der Klassenleitung einzusenden. Verantwortlich für das rechtzeitige Einsenden ist der jeweilige Heimverein, der auch für die Spielleitung zu sorgen hat (siehe oben Nr. 1.7). Die Eingabe der Spielergebnisse ins DFB-Net ist erwünscht, wenn möglich ist auch der elektronische Spielbericht zu verwenden. Spielverlegungen (anderer Spieltag, andere Anstoßzeit) können unter den beteiligten Vereinen frei vereinbart werden. Soll das Spiel in einer anderen Kalenderwoche als in der Terminliste vorgesehen ausgetragen werden, ist die Klassenleitung zu beteiligen bzw. sind Spielverlegungsanträge gem. 1.10 zu stellen. 1.15 Letzter Spieltag der Qualifikations- und Hauptrunden Sämtliche Spiele einer Spielklasse (bzw. Qualifikationsgruppe) an den jeweils letzten Spieltagen der Qualifikations- bzw. Hauptrunden bei den A-, B-, C-, D- und E-Junioren sollen unabhängig von anderweitigen Terminwünschen grundsätzlich am selben Tag mit derselben Anstoßzeit angesetzt werden. Davon kann im Einzellfall aus besonderen Gründen abgewichen werden, insbesondere dann, wenn ein Spiel für Platzierung bzw. Zuordnung keine Bedeutung mehr hat. 1.16 Pokalrunden Pokalspiele (nur A-, B-, C, D- und E-Junioren sowie Juniorinnen) werden von der Klassenleitung gesondert angesetzt. Die Auslosung der Spielpaarungen erfolgt grundsätzlich öffentlich. Zum Austragungsmodus siehe Anlage 5. 7 2. Sonderbestimmungen zu den Qualifikationsrunden 2.1 Durchführung der Qualifikationsrunde Die Qualifikationsrunden gelten als Entscheidungsrunden im Sinne des § 16a JO. Sie werden im Einrundensystem durchgeführt. Bei Punktgleichheit gilt der direkte Vergleich (siehe Nr. 1.12). Bei den D- und E-Junioren werden in der Qualifikation auch die Aufsteiger in die Gruppenliga ermittelt. Sofern hier auf Kreisebene mehr Gruppen gebildet werden müssen als Aufstiegsplätze zur Verfügung stehen, werden unter den Gruppensiegern die Aufsteiger durch eine gesonderte Entscheidungsrunde ggf. auch durch ein Entscheidungsspiel ermittelt. Davon kann abgesehen werden, wenn eine der zur Teilnahme berechtigten Mannschaften schriftlich auf den Aufstieg verzichtet. Für jedes Entscheidungsspiel gelten die Regelungen für Pokalrunden gemäß Anlage 5 Nr. 4, 5 und 6 analog. Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so scheidet sie aus dem Wettbewerb aus (§ 16a Nr. 4 JO). Eine ausgeschiedene Mannschaft kann jedoch später in der Hauptrunde wieder an den Pflichtspielen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Rückmeldung bis zu dem unter Punkt 3 dieser Bestimmungen genannten Termin. Die zurückgemeldete Mannschaft wird dann in die unterste Kreisklasse eingestuft. 2.2 Zuordnungsbestimmungen Die Zuordnungsbestimmungen (Einzug in die Gruppenliga der D-Junioren, Einzug in die Kreisligen, Zuteilung in die Kreisklassen) sind in der Anlage 4 festgelegt. Absteigern aus den Gruppenligen steht grundsätzlich die Zuordnung in die Kreisliga ihrer Altersklasse zu. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, können sie einer der Qualifikationsgruppen zugeordnet werden. Ihre Spiele werden dann nicht in die Wertung einbezogen. Es handelt sich vielmehr um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Die Absteiger können jedoch auch auf das Privileg des direkten Einzugs in die Kreisliga schriftlich verzichten. Sie nehmen dann wie alle anderen Mannschaften an der normalen Qualifikation teil und werden danach entsprechend zugeordnet. 3. Nach- und Rückmeldung von Mannschaften – Termine A-, B-, C-, D- und E-Junioren F- und G-Junioren: 12. Oktober 2014 09. Februar 2015 Nachmeldungen außerhalb der vorgegebenen Termine werden im Rahmen der Möglichkeiten unter sportlichen Gesichtspunkten ggf. berücksichtigt. Dieburg, im August 2014 im Original gezeichnet Jochen Bäcker, KJW 8 DFB – Net Anlage 1 Telefonische Eingabe von Spielergebnissen Hinweis: Funktioniert nur mit dem Mehrfrequenzwahlverfahren Reihenfolge des Vorgehens bei der Eingabe Jede Taste nur einmal drücken! Eingabe bei jedem Schritt in direkter Reihenfolge ohne Pause Hinweis: Nach jedem durchgeführten Schritt erfolgt eine Ansage über das weitere Vorgehen. Die Eingabe kann jeweils fortgesetzt werden, ohne das Ende der Durchsage abzuwarten. 1. Schritt: Anwahl Festnetz (kostenlos) Anwahl Handy (ab 0,03 € / Min.) 2. 0800 – 03 32 63 8 069 – 222 261 111 Schritt: Anwendernummer und Kennwort (Passwort) HFV 34 Vereinsnummer 34 . . . Angehängte Ziffer 0 0 Kennwort (fünfstellig) . . . . . Kennwort ist allen Vereinen mitgeteilt worden. Der Buchstabe am Anfang des Kennwortes ist bei der telefonischen Eingabe durch die entsprechende Ziffer (laut Wahltastatur) zu ersetzen! Raute zum Abschluss 3. # Schritt: Spielkennung (Spielklasse) und Spielnummer Beide sind aus dem Spielplan zu entnehmen. Spielklasse (sechsstellig) Spielnummer (dreistellig) Raute zum Abschluss 4. 5. 6. Schritt: Meldungsart Ergebnismeldung Sondermeldung Nur bei Ziffer 2 ergänzend hinzufügen: Spielausfall Spielabbruch Nichtantreten Heimmannschaft Auswärtsmannschaft Beide Mannschaften Annullierung 34 . . . . . . . # 1 2 1 2 3 4 5 6 Schritt: Spielergebnis Tore Heimmannschaft – Raute Tore Gastmannschaft – Raute ... # ... # Schritt: Bestätigung der Eingabe nach Ansage 1 Anlage 2 Klassenleitung und Vertretung Sofern aus der Sicht einer beteiligten Mannschaft eine kurzfristige Spielabsetzung gemäß Punkt 1.10 der Verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden erforderlich wird, ist wie folgt zu verfahren: 1. 2. 3. 4. Kontaktaufnahme zum Klassenleiter, der endgültig über das Anliegen entscheidet. Ist der Klassenleiter nachweislich nicht erreichbar, übernimmt der fest nominierte ständige Vertreter die Entscheidung. Sofern in Ausnahmefällen keine der vorgenannten Personen erreicht werden konnte, sollte sich der betroffene Verein an den Kreisjugendwart oder seinen Stellvertreter wenden. Bei längerer Abwesenheit des Klassenleiters (z.B. wegen Krankheit, Kur oder längerer Reise) erfolgt hinsichtlich der Klassenleitung eine gesonderte Übergangsregelung. Solche Fälle werden jeweils den Vereinen per E-Mail sowie auf der Homepage des Kreisfußballausschusses Dieburg (aufzurufen über www.hfv-online.de ) mitgeteilt. Klassenleitung 2013/14 Spielklasse/Liga Klassenleitung Vertretung A-Junioren Qualifikation A-Junioren Kreisliga u. Kreisklasse 2 A-Junioren Kreisklasse 1 B-Junioren Qualifikation B-Junioren Kreisliga u. Kreisklasse 2 B-Junioren Kreisklasse 1 C-Junioren Qualifikation C-Junioren Kreisliga C-Junioren alle Kreisklassen D-Junioren generell E-Junioren generell F-Junioren generell G-Junioren generell Peter Lotz Frank Weber Günther Reinhardt Peter Lotz Wolfgang Ducke Frank Weber Frank Weber Peter Lotz Frank Weber Carsten Schmieder Jürgen Heinz Mario Rizzo Roger Spalt Peter Lotz Jochen Bäcker Jochen Bäcker Roger Spalt Mario Rizzo Die Erreichbarkeit der Klassenleitung ist der aktuellen Anschriftenliste zu entnehmen. Spielabsetzungen ohne Beteiligung der Klassenleitung sind ausnahmslos unzulässig! Generelle Spielabsetzungen werden auf der Homepage (s.o.) und in der regionalen Presse veröffentlicht. Bäcker, KJW 07/14 Anlage 2 a – Zusatzregelungen Der Kreisjugendausschuss (KJA) hat die nachfolgend aufgeführten Regelungen beschlossen. Sie sind verbindlich für den Spielbetrieb der Junioren auf Kreisebene. 1. Spielberichtsbogen Leider haben die von allen Klassenleitern immer wieder monierten Nachlässigkeiten trotz aller Appelle in jüngerer Zeit ein derart unerträgliches Ausmaß angenommen, dass nachfolgende Bestimmungen unumgänglich geworden sind: 1.1 Unzulänglich ausgefüllter Spielberichtsbogen Häufig festzustellende Mängel sind: Klassenleiter nicht oder falsch angegeben Spielklasse (Liga, Kreisklasse, Quali-Gruppe) fehlt oder falsch angegeben unleserliche oder unvollständige Spielernamen und Geburtsdaten Spielergebnis nicht oder falsch angeben Betreuer nicht angegeben besondere Vorkommnisse unklar oder falsch geschildert Unterschriften der Betreuer fehlen bei Spielen ohne vom HFV gestelltem Schiedsrichter Je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls führen Verstöße gegen die ordnungsgemäße Berichterstattung zu einer Ordnungsstrafe gemäß § 18 Nr. 2 StO bzw. werden in Fällen des § 51 StO dem Kreissportgericht zugeleitet. 1.2 Verspätetes Einsenden des Spielberichtsbogens Jeder Spielbericht hat spätestens fünf Tage (einschließlich Spieltag) nach dem Spieltag der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter vorzuliegen. Verstöße führen zu einer Ordnungsstrafe gemäß § 18 Nr. 2 l StO. 2. Nachmeldung und Rückmeldung von Mannschaften Die in den verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden aufgeführten Stichtage für die Nachmeldung (neuer) sowie die Rückmeldung (zuvor ausgeschiedener) Mannschaften sind strikt einzuhalten. Nach dem Stichtag eingehende Meldungen können wegen des damit verbundenen Aufwandes nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Aufnahme in die offiziellen Terminlisten (DFB-Net) kann in solchen Fällen mithin nicht mehr erfolgen. 3. Spielverlegungen Spielverlegungen sind stets auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken. Wird die Verlegung mehr als eines Spieles über die im Voraus eingereichten Terminwünsche hinaus unumgänglich, hat der Verein bzw. die JSG die Terminvereinbarung mit den betroffenen Spielpartnern bereits im Vorfeld der offiziellen Terminbesprechung abzustimmen. Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter ist schriftlich über jede solche Vereinbarung in Kenntnis zu setzen. Bei den Terminbesprechungen selbst können dann nur noch Einzelspiele verlegt oder ihre Anstoßzeit neu festgesetzt werden. Für kurzfristige Spielverlegungen während des Rundenverlaufs gilt Nr. 1.10 der verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden. 4. Ansprechpartner der Klassenleitung Ansprechpartner für die Klassenleitung sind nur die Jugendleiterinnen und Jugendleiter (ggf. ihre als solche eingesetzten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter), nicht aber Betreuerinnen oder Betreuer einzelner Mannschaften. Dies gilt für den gesamten Spielbetrieb, insbesondere für kurzfristige Spielabsagen im Sinne von Nr. 1.11 der verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden. i. O. gez.: Bäcker, KJW 08/14 Anlage 3 Maße für Kleinspielfelder 1. D9-Junioren Ideale Außenmaße (zugleich maximale Maße) 70 x 50 Meter = 3500 m² Mindestmaße 65 x 45 Meter = 2925 m² Entspricht das Normalspielfeld ungefähr den Idealmaßen (105 x 68 Meter) kann das Spielfeld für D9-Junioren alternativ aufgebracht werden: längs von Außenlinie Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 1) längs eingerückt von Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 2) quer zum Normalspielfeld mit annähernd gesamter Breite einer Hälfte des Normalspielfeldes (nur nach Genehmigung durch den KJA) (Schaubild 3) 2. E7-Junioren Maximale Außenmaße 60 x 40 Meter = 2400 m². Mindestmaße 55 x 35 Meter = 1925 m² (Schaubild 4) Das Feld kann beliebig auf einem Normalspielfeld platziert werden. Zwei Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 3. F- Junioren Außenmaße 40 x 35 Meter = 1400 m² (Schaubild 5a) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich 4. G-Junioren Außenmaße 35 x 32 Meter = 1120 m² (Schaubild 5b) Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich. 5. Strafraummaße, Torraum, Strafstoßmarke, Mittelkreis D9- und E7-Junioren: 12 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 12 Meter ins Spielfeld. F- und G-Junioren: 10 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 10 Meter ins Spielfeld. Auf den Torraum kann verzichtet werden. Strafstoßmarke: 8 Meter Auf den Mittelkreis und den Abstandskreis beim Strafstoß kann verzichtet werden. 6. Größe der Tore 5 x 2 Meter 7. Alternative zur Kennzeichnung des Spielfeldes durch Linien oder Bänder Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien oder Bändern auch durch in angemessenen Abständen (ca. 10 bis 12 Meter) ausgelegte Markierungsteller gekennzeichnet werden. Schaubild 1 D9-Junioren-Spielfeld - längs 105 m Breite: 45m bis 50m 65 m Länge: 65m bis 70m D9-Junioren-Spielfeld – längs eingerückt Länge: 65m bis 70m 65 m 65 m 105 m Breite: 45 m bis 50m Schaubild 2 Schaubild 3 D9-Junioren-Spielfeld - quer Breite: 45 m bis 50 m 65 m 65 m Länge: 65m bis 70m 105 m Schaubild 4 E7-Junioren-Spielfeld Breite: 35 m bis 40m 65 m 65 m Länge: 55m bis 60m 105 m Schaubild 5b Fanzone Fanzone Länge: 40m Länge: 35m G7-Junioren-Spielfeld Fanzone Fanzone F7-Junioren-Spielfeld Breite: 32 m Breite: 35m Coachingzone Fanzone Fanzone 105 m 65 m Schaubild 5a Anlage 3 a Ballgrößen und -gewichte gemäß § 13 Jugendordnung Altersklasse A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren G-Junioren Größe Gewicht 5 5 5 5 5 5 4 410 gr. - 450 gr. 410 gr. - 450 gr. 410 gr. - 450 gr. 350 gr. 290 gr. 290 gr. 290 gr. Vereinfachte Spielregeln für den Kinderfußball (G- bis E-Junioren) Abseits ist aufgehoben! Keine Rückpassregel für die Torhüter! Der Abstoß kann auch als Abwurf erfolgen! Bei den Bambini und F-Junioren hat ein falscher Einwurf keine Konsequenz, das Spiel läuft weiter. Bei den E-Junioren bekommt der Spieler die Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung ("Mit beiden Händen über Kopf") durch den Spielleiter zu wiederholen. Anlage 4 KAT GES - Meldezahlen GL/VL KRSDI Odw Zuordnungsbestimmungen 2014/15 Quali Einzug GL GR M/Gr M Kriterien Einzug KL M Kriterien Kein Einzug in GL (feste Spielklasse) A 18 3 15 10 3 3x5 -- 8 + 5 DI; + 3 Odw DI: 1. der Qualifikation. Relegation der drei 2. 8 + 5 DI; + 3 Odw DI: 1. der Qualifikation. Relegation der drei 2. (+ 1 GL) Kein Einzug in GL (feste Spielklasse) B C 19 25 3 2 16 23 10 10 3 4 (+ 1 GL) 2x5 1x6 1x5 3x6 -Kein Einzug in GL (feste Spielklasse) -- D1 27 --- 27 --- 4 1x6 3x7 4 D2 10 --- 10 --- 2 2x5 -- Kein Einzug in GL 8 KK3 9 E1 28 --- 28 --- 4 4x7 4 Alle Gruppenersten der Qualifikationsgruppen 8 KK3 E2 23 --- 23 --- 3 2 x8 1x7 -- Keine GL M 8 DI: 1. der vier Qualifikationsrunden. Relegation der vier 2. Vier 2. und vier 3. der Qualifikationsrunden Die 3. bis 5. Der beiden Qualifikationsgruppen + 7. der D1 Qualifikationsgruppen Alle Gruppenzweiten und Gruppendritten Alle Gruppensieger, Gruppenzweiten und die zwei relativ besten Gruppendritten KK 1 Kriterien 9 5 DI +4 Odw DI: Verlierer Releg. KL + 3. und relativ bester 4. der Qualifikation 9 5 DI + 4 Odw DI: Verlierer Releg. KL + 3. und relativ bester 4. der Qualifikation DI + 7 DI +3 Odw 10 Die vier 1. der Qualifikationsrunden - 8 8 8 KK4 8 Ein 2., vier 3. und die drei relativ beste 4. der Qualifiktionsgruppen Vier 4. und die zwei besten 5. der Qualifikationsrunden + die zwei 1. der D2 Qualifikationsgruppen Alle Gruppenvierten und Gruppenfünften Ein Gruppendritter, alle Gruppenvierten, Gruppenfünften und der beste Gruppensechste Stand: 07. August 2014 KK 2 M Kriterien 8 9 8 8 5 DI + 4 Odw DI: 4. bis 5. der Qualifikation Kreismeister 6 DI + 3 Odw DI: 4. bis 6. der Qualifikation Kreismeister Ein 4., vier 5., drei 6. der Qualifiktionsgruppen Kreismeister Zwei 5., die 6. der Qualifikationsgruppen + die zwei 2. der D2-Qualifikationsgruppen Kein Aufstieg am Rundenende, da 2015/16 neue Qualifikation zu den Gruppenligen Alle übrigen Mannschaften Kein Aufstieg am Rundenende, da 2015/16 neue Qualifikation zu den Gruppenligen 8 KK5 7 Aufst. GL Alle übrigen Mannschaften Keine GL Anlage 5 Pokalspiele – Durchführungsbestimmung Die Anmeldung von Juniorenmannschaften zur den Pokalrunden ist den Vereinen bzw. Jugendspielgemeinschaften (JSG) freigestellt. Jeder Verein bzw. jede JSG kann in jeder Altersklasse (A- bis E-Junioren) mit einer Mannschaft an den Pokalrunden auf Kreisebene teilnehmen. Für die teilnehmenden Mannschaften sind die angesetzten Pokalspiele Verbandsspiele im Sinne des § 44 StO. Die Pokalrunden werden von den Klassenleitern angesetzt und nach den folgenden Bestimmungen durchgeführt: 1. Begradigungsrunde Für die Pokalrunden ist jeweils eine durch vier teilbare Anzahl an Mannschaften anzustreben. Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften diese Vorgabe nicht erfüllen, so wird vor oder unmittelbar nach der ersten Hauptrunde eine Begradigungsrunde gespielt, um eine durch vier teilbare Zahl zu erreichen. Die Teilnehmer an der Begradigungsrunde werden ausgelost, die übrigen Mannschaften haben für diese Runde Freilos. 2. Heimrecht Gemäß Nr. 4 der Durchführungsbestimmungen des HFV für Pokalspiele der Junioren (Anhang 4 zu Satzung und Ordnungen) hat die jeweils klassentiefere Mannschaft Heimrecht. Gehören die beiden Mannschaften der gleichen Spielklasse an (gilt auch während der Qualifikation), wird das Heimrecht ausgelost. In gegenseitigem Einvernehmen kann das Heimrecht getauscht werden. 3. Auslosung Die Auslosung der einzelnen Runden erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Auslosung werden die beteiligten Vereine auf der Homepage des KFA Dieburg (aufzurufen über: www.hfv-online.de ), in der regionalen Presse oder auf Tagungen informiert. 4. Verlängerung, Elfmeterschießen Pokalspiele müssen zu einer Entscheidung führen. Steht es nach regulärer Spieldauer unentschieden, erfolgt eine Verlängerung gemäß Punkt 1.2 unserer verbindlichen Bestimmungen analog § 16 Nr. 3 JO. Führt auch die Verlängerung nicht zu einer Entscheidung, so wird der Sieger durch ein Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) gemäß Anlage 7 ermittelt. 5. Endspiel Das Endspiel jeder Pokalrunde soll auf neutralem Platz stattfinden. Mehrere Endspiele können im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung angesetzt werden. Sollte sich kein neutraler Platz zur Ausrichtung finden, kann auch für das Endspiel das Heimrecht ausgelost werden. Für diese Auslosung trifft Punkt 2 nicht zu. 6. Kosten Bei zugelostem Heimrecht trägt der Heimverein alle Kosten. Eine Entschädigung für Fahrtkosten der reisenden Mannschaft erfolgt nicht. Findet ein Endspiel auf neutralem Platz statt, so werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Mannschaften (Verein bzw. JSG) zu gleichen Teilen übernommen. Für Platzaufbau, Gestellung der Spielbälle, Pausengetränke sowie Kabinen- und Duschennutzung werden dem ausrichtenden Verein bei A- und B-Junioren € 50,00, bei C- und D-Junioren € 40,00 und bei E-Junioren € 30,00 pauschal vergütet. Anlage 6 Durchführungsbestimmungen für Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) Ein Elf- bzw. Achtmeterschießen wird erforderlich, wenn ein Entscheidungsspiel gemäß § 16 JO oder ein Pokalspiel (siehe Anlage 6) auch nach Verlängerung noch nicht entschieden ist. Für die Durchführung gelten in Anlehnung an die Richtlinien der FIFA und des DFB die nachfolgenden Bestimmungen: 1. Auswahl des Tores Es steht der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter frei, das Tor zur Ausführung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort eigenständig auszuwählen oder durch Auslosung festzulegen. Eine eigenständige Bestimmung braucht nicht gerechtfertigt zu werden. 2. Auslosung der Reihenfolge Auslosung durch Schiedsrichter in Anwesenheit beider Spielführer 3. Berechtigte Spieler Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befunden haben. Jeder dieser Spieler darf zu jedem folgenden Schuss den Platz des Torwarts einnehmen. 4. Ersatz des Torwartes Wenn sich der Torwart während des Elfmeterschießens verletzt und deshalb das Tor nicht mehr hüten kann, darf er auch durch einen der Ersatzspieler ersetzt werden, die sich zum Ende der Verlängerung nicht im Spiel befunden haben. 5. Grundsatz: Fünf Torschüsse Beide Mannschaften führen abwechselnd jeweils fünf Torschüsse durch fünf verschiedene Spieler aus. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine Mannschaft so viele Tore erzielt hat, dass sie bereits als Gewinner feststeht. 6. Fortführung bei Gleichstand nach jeweils fünf Torschüssen Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl an Toren erzielt haben, werden die Torschüsse abwechselnd in gleicher Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat als die andere. 7. Aufenthalt nicht beteiligter Spieler Alle Spieler – mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torwarte – sollen sich im Mittelkreis aufhalten, während die Torschüsse ausgeführt werden. 8. Aufenthalt des nicht beteiligten Torwartes Der Torwart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss sich auf dem Spielfeld außerhalb des Strafraums aufhalten, mindestens 9,15 Meter von der Strafstoßmarke entfernt. Er darf keinerlei Einfluss auf den Schützen oder den Torwart der anderen Mannschaft nehmen. Anlage 7 Spezielle Arten der Spielberechtigung und Einsatzberechtigung 1. Zweitspielrecht (nur für Junioren) – § 28 JO Die Spielberechtigung für den Zweitverein gilt ausschließlich für die eigene Altersklasse. Weiterhin kann der Spieler in der nächsthöheren Altersklasse des Stammvereins eingesetzt werden. Besteht beim Stammverein auch hier keine Spielmöglichkeit, ist der Einsatz in der nächsthöheren Altersklasse beim Zweitverein erlaubt § 28 Nr. 5 JO. A-Junioren dürfen nach Maßgabe von § 29 JO nur im Stammverein, nicht aber im Zweitverein, in einer Seniorenmannschaft eingesetzt werden (Verstoß: § 31 StO). Das Zweitspielrecht endet automatisch mit dem Ende des Spieljahrs. Für jedes weitere Spieljahr muss es neu beantragt werden. Jeder neu ausgestellte Spielerpass mit Zweitspielrecht ist mit einem zeitnahen Passbild des Spielers zu versehen, das der Stammverein zu überstempeln hat. 2. Zweitspielrecht (nur für Juniorinnen) – § 28 a JO Ist nun analog zum Zweitspielrecht der Junioren des § 28 JO. Mit Ausnahme, dass das Zweitspielrecht entweder für eine Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft erteilt werden kann. 3. Jugendspielgemeinschaften (JSG) – §§ 34 JO, Anhang 12 Dem Genehmigungsantrag sind Listen mit sämtlichen Spielerinnen und Spielern der beteiligten Vereine für die jeweilige Altersklasse beizufügen. Ausschlaggebend für die Genehmigung der JSG ist die Feststellung eines Spielermangels, der einen eigenständigen Spielbetrieb realistisch nicht zulässt. Der Kreisjugendausschuss orientiert sich hierzu vorrangig an den eingereichten Spielerlisten. Daher sind die Spielerlisten wichtigster Bestandteil des Antrags auf Genehmigung. Folglich sind nach der Genehmigung nur solche Spielerinnen bzw. Spieler in Mannschaften der JSG einsatzberechtigt, die auf den eingereichten Spielerlisten für die jeweilige Altersklasse aufgeführt worden sind (Verstoß § 31 StO). Später hinzukommende Spielerinnen und Spieler (Vereinswechsel, erstmalige Spielberechtigung, Zweitspielrecht) sind darüber hinaus sofort einsatzberechtigt. Spielerinnen bzw. Spieler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für ihren Verein spielberechtigt waren, ohne auf der Spielerliste aufgeführt worden zu sein, sind vorerst für die JSGMannschaft nicht einsatzberechtigt. Auf beim KJW einzureichendem Antrag wird nach sportlichen Gesichtspunkten entschieden, ob und ggf. ab wann die Spielerin bzw. der Spieler eingesetzt werdend darf. Spielerinnen und Spieler der nächstjüngeren Altersklasse aller an der JSG beteiligten Vereine dürfen in der JSG-Mannschaft eingesetzt werden. Spielerinnen, die in ihrem Verein in einer am normalen Pflichtspielbetrieb teilnehmenden Juniorinnenmannschaft spielen, brauchen nicht auf Spielerlisten zum Genehmigungsantrag für eine Junioren-JSG aufgeführt zu werden. Nach Maßgabe von § 14 Nr. 5 JO können solche Juniorinnen auch in JSG-Mannschaften der Junioren eingesetzt werden. 4. Juniorenfördervereine (JFV) – § 15 a JO, Anhang 13 Alle Spieler müssen für den JFV spielberechtigt sein. Neben dem JFV wird auch der Stammverein im Spielerpass eingetragen. Spieler, die von einem nicht am JFV beteiligten Verein zum JFV wechseln möchten, müssen sich daher für einen der am JFV beteiligten Vereine als Stammverein entscheiden. Spieler, die bei einem der Stammvereine verblieben sind, dürfen nicht im JFV eingesetzt werden. Für den JFV spielberechtigte Spieler dürfen nicht in Juniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden. Auch für einen JFV kann ein Zweitspielrecht (§ 28 JO) erteilt werden. A-Junioren des JFV dürfen nach Maßgabe von § 29 JO nur in Seniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden. Anlage 8 – FAIRPLAY-Liga 1. Die Schiedsrichter-Regel Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter Regeln im Kinderfußball sind einfach Fußballregeln bleiben unverändert: Tor - Toraus - Foul Eckball - Hand uws. Da kein Schiedsrichter auf dem Platz ist, lernen die Kinder Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für andere zu übernehmen Kinder lernen, Entscheidungen zu treffen und zu akzeptieren Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern, die am Spielfeldrand gemeinsam in der Coachingzone stehen und bei strittigen Entscheidungen eingreifen 2. Die Fan-Regel Eltern/Fans halten Abstand zum Spielfeld Durch eine ca. 15 Meter vom Spielfeld entfernte "Fanzone" wir die direkte Ansprache an die Kinder von außen unterbunden Kinder können dadurch ihre eigene Kreativität im Spiel entfalten Spiel wird den Kindern "zurückgegeben" 3. Die Trainer-Regel Trainer begleiten das Spiel aus der Coachingzone Trainer verstehen sich als Partner im sportlich fairen Wettkampf Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen Trainer verstehen sich als Vorbilder Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern (siehe Schiedsrichter-Regel)