Anlage 1

Transcrição

Anlage 1
Verbindliche Bestimmungen zu den Verbandsrunden
Inhaltsübersicht (in alphabetischer Aufstellung)
Achtmeterschießen (D7-, E-Junioren)
Altersklassen, Stichtage
Anzahl der Spielerinnen/Spieler
Ausbleiben der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters
Anlage 6
Nr. 1.1
Nr. 1.3
Nr. 1.9
Ballgröße, Ballgewicht
Besondere Regeln im Kinderfußball (G- bis E-Junioren)
DFB-Net , Ergebniseingabe (§ 39 JO)
Anlage 3a
Anlage 3a
Nr. 1.7, Anlage 1
Ein- und Auswechslungen (§ 12 Nr. 1 JO)
Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften
Elfmeterschießen
Nr. 1.3
Nr. 1.4
Anlage 6
FAIRPLAY-Liga
F- und G-Junioren, Sonderregelungen (§ 13 Nr. 4, 5 JO)
Anlage 8
Nr. 1.14
Klassenleitung und Vertretung
Kleinspielfelder, Maße
Anlage 2
Nr. 1.13, Anlage 3
Letzter Spieltag
Nr. 1.15
Nachmeldung von Mannschaften, Termine
Nr. 3, Anlage 2a
Pokalspiele
Nr. 1.16, Anlage 5
Qualifikation, Durchführung
Qualifikation, Zuordnungsbestimmungen
Nr. 2.1
Nr. 2.2, Anlage 4
Rückmeldung von Mannschaften, Termine
Nr. 3, Anlage 2a
Schiedsrichter
Spielabsetzung, kurzfristig
Spielbälle, Größe, Gewicht
Spielbericht
Spieldauer (§ 15 JO)
Spielfeldmaße
Spielleitung, Schiedsrichterin oder Schiedsrichter
Spielverlegungen
Spielwertung, Tabellen
Stichtage, Altersklassen
Nr. 1.8
Nr. 1.11, Anlage 2a
Anlage 3b
Nr. 1.6, Anlage 2a
Nr. 1.2
Anlage 3
Nr. 1.8
Nr. 1.10, Anlage 2a
Nr. 1.12
Nr. 1.1
Vereinfachte Reglen im Kinderfußball (G- bis E-Junioren)
Anlage 3a
Zuordnungsbestimmungen nach Qualifikation
Zweitspielrecht
Nr. 2.2, Anlage 4
Nr. 1.5, Anlage 7
Hessischer Fußballverband – Kreis 34 – Dieburg
Verbindliche Bestimmungen
zu den Verbandsrunden der Junioren
Spielzeit 2014/15
Einführung
Diese für alle Vereine, Jugendspielgemeinschaften und Mannschaften des Fußballkreises Dieburg
verbindlichen Bestimmungen einschließlich der zugehörigen Anlagen fassen auf der Basis der
Jugendordnung (JO) des Hessischen Fußballverbandes die für den Pflichtspielbetrieb (Qualifikation,
Hauptrunden und Pokalrunden) der A-, B-, C-, D- und E-Junioren sowie die Spielrunden der F- und GJunioren wichtigsten Vorgaben in überschaubarem Rahmen zusammen. Sie werden ergänzt durch
spezielle Regelungen für den verbandsseitig organisierten Spielbetrieb auf Kreisebene.
Das Jugendmanagement jedes Vereins ist gehalten, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen von
allen für Training und Betreuung sämtlicher Junioren-Mannschaften verantwortlichen Personen zur
Kenntnis genommen werden und ihnen jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Die beigefügte Inhaltsübersicht in alphabetischer Aufstellung soll zur zügigen Lösung aktuell
aufgetretener Probleme beitragen.
1. Bestimmungen zum Spielbetrieb
1.1
Stichtage, zulässiges Lebensalter von Juniorinnen und Junioren
A-Junioren: 01.01.1996
D-Junioren: 01.01.2002
G-Junioren: 01.01.2008
B-Junioren: 01.01.1998
C-Junioren: 01.01.2000
E-Junioren: 01.01.2004
F-Junioren: 01.01.2006
Für Juniorinnen gelten die gleichen Stichtage.
Juniorinnen dürfen in allen Juniorenmannschaften bis zu den B-Junioren mitspielen (§ 14
Nr. 5 Satz 1 JO). Mit Ausnahme der B-Junioren dürfen die Juniorinnen dabei jeweils ein
Jahr älter sein (§ 14 Nr. 5 Satz 2). Zum Mitwirken von Juniorinnen bei den B- und CJunioren muss der Klassenleitung die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen
Vertreters vorliegen (§ 14 Nr. 5 Absatz 2 JO), sonst fehlt die Einsatzberechtigung.
Grundsätzlich dürfen Juniorinnen und Junioren nur in ihrer eigenen Altersklasse sowie in
der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden (§ 11 Nr. 3 JO). Davon abweichend
dürfen C-Junioren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auch bei den A-Junioren
mitwirken (§ 11 Nr. 4 JO).
Der nicht zulässige Einsatz in einer höheren Altersklasse führt gemäß § 18 Nr. 3 Abs. 2
StO zu einer Verwaltungsstrafe. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt.
Der Einsatz von Spielerinnen oder Spielern in einer niedrigeren Altersklasse erfüllt den
Tatbestand von § 31 Nr. 3, 4 StO und führt zu Geldstrafe und Spielverlust.
Juniorinnen und Junioren dürfen an einem Kalendertag, unabhängig von der Einsatzdauer,
nur in einem Spiel mitwirken (§ 42 Nr. 2 JO). Verstöße können mit einer Verwaltungsstrafe
gemäß § 18 Nr. 2 e StO geahndet werden. Die Spielwertung bleibt hiervon unberührt.
Ausgenommen sind zusätzliche Einsätze von A-Junioren in Seniorenmannschaften (§ 29
JO) und B-Juniorinnen in Frauenmannschaften (§ 30 JO).
Für Turniere gelten besondere Bestimmungen (§ 42 Nr. 3 JO i. V. m. Anhängen 5 und 7 zu
Satzung und Ordnungen des HFV).
1
1.2
Spieldauer (§ 15 JO)
A-Junioren: 2 x 45 Min.
D-Junioren: 2 x 30 Min.
G-Junioren: 2 x 20 Min.
B-Junioren: 2 x 40 Min.
C-Junioren: 2 x 35 Min.
E-Junioren: 2 x 25 Min.
F-Junioren: 2 x 20 Min.
Für Juniorinnen gelten die gleichen Zeiten.
Verlängerung bei Entscheidungs- und Pokalspielen (analog § 16 Nr. 3 JO):
A-Junioren:
2 x 15 Minuten
B-Junioren sowie B-Juniorinnen:
2 x 10 Minuten
alle jüngeren Altersklassen:
2 x 5 Minuten
Elfmeterschießen zur Entscheidung (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen)
Durchführung gemäß Anlage 6 in Anlehnung an die FIFA- und DFB-Richtlinien
1.3
Anzahl der Spieler/-innen (§ 12 Nr. JO)
Auf dem elektronischen Spielbericht sind bis zur Freigabe
bei 11er-Mannschaften
bei 9er-Mannschaften
bei E7er-Mannschaften
bei G- und F-Junioren
maximal 15 Spieler/-innen,
maximal 13 Spieler/-innen,
maximal 11 Spieler/-innen
maximal 15 Spieler/-innen
einzugeben. Es besteht die Möglichkeit der Ergänzung von nicht aufgerührten Spielern
bzw. Entfernung von nicht eingesetzten Spielern durch den Schiedsrichter nach dem Spiel.
Alle auf dem Spielbericht aufgeführten, Spieler/-innen gelten als im Spiel eingesetzt,
unabhängig davon, ob sie tatsächlich zum Einsatz gekommen sind (§ 12 Nr. 3 Satz 2
JO).
Bei Verwendung eines herkömmlichen Spielberichtsformulars gilt ebenfalls die oben genannte Anzahl der Spieler/-innen, die mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum eingetragen und auch wieder gestrichen werden. Alle dann eingetragenen Spieler bzw.
Spielerinnen gelten grundsätzlich als eingesetzt (§ 12 Nr. 3 JO). Ein/-e zweite/-r Torhüter/in darf nicht zusätzlich aufgeführt werden. Ab Gruppenligen können auf dem
elektronischen Spielbericht bis zu 7 Auswechselspieler eingetragen werden.
In Altersklassen A- bis E-Junioren können bis zu vier Spielerinnen oder Spieler bei
Spielunterbrechungen ein- und ausgewechselt werden (§ 12 Nr. 1 JO). Bei F- und
G-Junioren können es bis zu acht Spielerinnen oder Spieler sein (§ 12 Nr. 2 JO).
Bei Spielbeginn müssen
bei 11er-Mannschaften
bei 9er-Mannschaften
bei 7er-Mannschaften
mindestens 7 Spieler/-innen,
mindestens 6 Spieler/-innen,
mindestens 5 Spieler/-innen
auf dem Spielfeld sein (§ 12 Nr. 3 Satz 1 JO).
Wird die Mindestzahl im laufenden Spiel unterschritten, kann die davon betroffene
Mannschaft (Spielführer/-in) den Abbruch des Spiels verlangen. Das Spiel wird dann
entsprechend dem Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet, mindestens aber mit
0:3 für den Gegner (§ 12 Nr. 3 Satz 2 JO).
1.4
Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unteren Mannschaften (§ 8 JO)
Untere Mannschaften sind zweite, dritte oder auch weitere Mannschaften eines Vereins
oder einer Jugendspielgemeinschaft in derselben Altersklasse (z. B.: D2-Junioren oder
auch E3-Junioren etc.). Bei der Anwendung der Regelungen ist zwischen folgenden WettBewerben zu unterscheiden:
2
a) Qualifikationsspiele und Feld-Meisterschaften
b) Hallenmeisterschaften
c) Hessenpokal
Jeder Wettbewerb ist gesondert zu bewerten.
Generelle Einsatzbegrenzung (§ 8 Nr. 2 JO)
In unteren Mannschaften darf nur eine begrenzte Anzahl von Spielerinnen und Spielern
eingesetzt werden, die am voraus gegangenen Pflichtspieltag in einer höheren Mannschaft
derselben Altersklasse mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 3 Satz 2 JO) und kann
stets nur um eine Stufe erfolgen (Bsp. von E1 zur E2 oder von E2 zur E3, nicht aber von
E1 direkt zur E3):
In einer 11er-Manschaft
In einer 9er-Mannschaft
In einer 7er-Mannschaft
In der Hallenrunde
nicht mehr als drei Spieler/-innen
nicht mehr als zwei Spieler/-innen
nicht mehr als ein Spieler/ eine Spielerin
nicht mehr als ein Spieler/eine Spielerin
Sonderfall: Erster Pflichtspieltag (§ 8 Nr. 2 Satz 3 JO)
In allen Altersklassen dürfen am ersten Pflichtspieltag eines Spieljahres in einer unteren
Mannschaft maximal drei Spieler/-innen eingesetzt werden, die laut namentlicher
Spielermeldung des Vereins bzw. der JSG einer höheren Mannschaft zugeordnet sind
Einsatz von Spielerinnen und Spieler von unteren Mannschaften (§ 8 Nr. 3 JO)
In höheren Mannschaften können Juniorinnen und Junioren, die am vorherigen Spieltag
in einer unteren Mannschaft gespielt haben, uneingeschränkt eingesetzt werden.
Sonderfall: Letzte Phase der Meisterschaftsrunden (§ 8 Nr. 4 JO)
In den letzten vier Spieltagen der Meisterschaftsrunden (Hauptrunden) sowie ggf. in
Entscheidungs- und Relegationsspielen dürfen Spieler/-innen, die in der Rückrunde in
mehr als fünf Spielen einer höheren Mannschaft mitgewirkt haben (Spielbericht, § 12 Nr. 2
Satz 2 JO), nicht mehr in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden.
Unberechtigter Einsatz in unteren Mannschaften
Verstöße führen gemäß § 31 Nr. 3 und 4 StO zu Geldstrafe und Spielverlust.
1.5
Sonderfälle der Spiel- und Einsatzberechtigung (siehe hierzu Anlage 7)
Zweitspielrecht für Junioren (§ 28 JO), Juniorinnen (§ 28 a JO), Jugendspielgemeinschaften, Juniorenfördervereine
Beim Zweitspielrecht für Junioren und Juniorinnen sowie bei Jugendspielgemeinschaften
und Juniorenfördervereinen sind einige Besonderheiten hinsichtlich der Spiel- und
Einsatzberechtigung zu beachten. Sie sind in Anlage 7 zusammengefasst.
1.6
Spielbericht
A- bis F-Junioren
Die Spielberichte werden am Spieltag über einen PC des Heimvereins (können auch schon
von Zuhause eingegeben werden) von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die
Vereine werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Auf
dem Online-Spielbericht ist die Aufstellung von den Mannschaften bis spätestens 15
Minuten vor Spielbeginn freizugeben. Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der
Spieler dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme
beider Mannschaftsverantwortlicher sowie des Schiedsrichters erfolgen. Für diesen Fall
erfolgt die Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den
3
Schiedsrichter. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Die
Schiedsrichter geben die Spielereignisse ebenfalls online ein.
Ist bei einem Spiel kein Schiedsrichter eingeteilt oder nicht angetreten, ist der gastgebende
Verein für die reibungslose Anwendung des elektronischen Spielberichts verantwortlich.
G-Junioren
Bei Spielen der G-Junioren ist die Nutzung des elektronischen Spielberichts freigestellt.
Sie können weiterhin wie folgt verfahren. Das gleiche gilt bei technischen Störungen im
Telefon- bzw. Netzbereich.
Spielbericht (siehe hierzu auch Anlage 2 a)
Über jedes Spiel ist ein Spielbericht in einfacher Ausfertigung bei der Klassenleitung
einzureichen. Der Spielbericht ist vollständig (u.a. Ergebnis!) ausgefüllt spätestens am Tag
nach dem Spiel einzusenden. Der Heimverein stellt hierzu einen ausreichend frankierten
und adressierten Briefumschlag.
Für das rechtzeitige Einreichen des Spielberichtes ist ausschließlich die Spielleiterin bzw.
der Spielleiter verantwortlich.
Bei Spielen ohne vom Verband gestelltem/-r Schiedsrichter/-in bestätigen die beiden
Mannschaftsbetreuer/-innen die Angaben mit Unterschrift.
1.7
Unverzügliche Ergebniseingabe ins DFB-Net (§ 39 JO, siehe hierzu auch Anlage 1)
Jedes Spielergebnis (einschließlich ggf. Spielabbruch oder Spielausfall) der A-, B-,
C-, D- und E-Junioren sowie der B-, C- und D-Juniorinnen ist unverzüglich ins DFB-Net
einzugeben. Sie kann telefonisch oder über Internet (www.dfbnet.org) erfolgen. Eingabe
mehrerer Ergebnisse in unmittelbarer Folge nacheinander in einem Vorgang ist möglich.
Die unverzügliche Eingabe gilt als erfüllt, wenn sie

bei Spielen, die planmäßig bis 17.00 Uhr beendet sind,
bis spätestens 18.00 Uhr noch am Spieltag,

bei allen anderen Spielen bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss
erfolgt ist.
Bei genereller Spielabsetzung für eine oder mehrere Ligen bzw. Spielklassen erfolgt die
Eingabe zentral durch die Administratoren. Im Einzelfall abgesetzte Spiele müssen analog
ausgetragenen Spielen vom jeweiligen Heimverein eingepflegt werden.
Für jedes einzelne nicht fristgemäß eingegebene Ergebnis wird gemäß § 18 Nr. 3 Abs. 3
StO eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 5,00 fällig, die ohne Einwirkungsmöglichkeit
seitens der Klassenleitung zentral von der Verbandsgeschäftstelle eingezogen wird. Die
gemäß § 10 a FBGO fälligen Verwaltungskosten in Höhe von € 15,00 werden jedoch bei
mehreren versäumten Eingaben nur einmal pro laufendem Monat erhoben.
Sollte sich die Eingabe durch nicht selbst verursachte Probleme verzögert haben (Technik,
späterer Spielbeginn, späterer Spielschluss, z.B. wegen Spielunterbrechung) kann eine
Bestrafung vermieden werden, wenn am nächsten Tag eine E-Mail mit entsprechender
Begründung unter Angabe der Spielkennung an [email protected] gesandt wird.
Im Falle technischer Probleme muss diese E-Mail darüber hinaus folgende Angaben
enthalten: die zur missglückten Eingabe angerufene Telefonnummer; Telefonnummer des
Standortes, von dem der Anruf erfolgt ist; detaillierte Fehlerbeschreibung.
Eine Anleitung zur telefonischen Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
4
1.8
Spielleitung
Vom HFV werden für folgende Pflichtspiele Schiedsrichter gestellt:
Qualifikationsrunde:
A-, B, C- und D-Junioren
Hauptrunde:
A-, B-, C-Junioren, D-Junioren Kreisliga und E-Junioren Kreisliga
B- und C-Juniorinnen
Pokalrunde:
A-, B-,C-, D-Junioren / E-Junioren ab Halbfinale;
B- und C-Juniorinnen
Bei allen übrigen Spielen ist der jeweilige Heimverein für die Spielleitung
verantwortlich.
Hiervon abweichende Regelungen sind zwischen den beteiligten Vereinen zu vereinbaren.
Sie sind im Spielbericht zu vermerken.
1.9
Ausbleiben der/des vom HFV gestellten Schiedsrichterin oder Schiedsrichters
(§ 33 Nr. 2 JO)
Abweichend von der Regelung für Spiele im Seniorenbereich (§ 69 SpO) darf das
angesetzte Spiel nicht ausfallen.
Das Spiel ist stets auszutragen. Es wird auf jeden Fall als Pflichtspiel gewertet. Fällt das
Spiel aus, so wird die dafür verantwortliche Mannschaft (u.U. auch beide beteiligten
Mannschaften) wegen verschuldeten Spielausfalls gemäß § 44 StO bestraft.
Es ist wie folgt zu verfahren (Reihenfolge beachten!):






ernsthaftes beiderseitiges Bemühen um eine/-n unbeteiligte/-n
Schiedsrichter/-in
ein/-e unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in kann von keiner Seite abgelehnt
werden
wenn unbeteiligte/-r Schiedsrichter/-in nicht erreichbar, Einigung auf
beteiligte/-n Schiedsrichter/-in bzw. sonstige/-n Spielleiter/-in
erfolgt keine Einigung, muss der Heimverein eine/-n Spielleiter/-in stellen
Vermerk im Spielbericht, wie es zu der anderweitigen Spielleitung gekommen
ist
Bestätigung der Angaben durch Unterschriften der beiden Betreuer/innen
Entfällt bei Nutzung des elektronischen Spielberichts
1.10 Spielverlegungen (siehe hierzu auch Anlagen 2 und 2 a)
Die offiziellen Terminlisten sind grundsätzlich verbindlich. Die vor ihrer Erstellung schriftlich
eingereichten Terminwünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten und in den Grenzen
sportlicher Vertretbarkeit weitgehend berücksichtigt.
Einzelne Spielverlegungen kommen in beschränktem Umfang noch bei den offiziellen
Rundenbesprechungen in Betracht.
Ab der laufenden Qualifikationsrunde können Spielverlegungen nur noch über die Funktion
Anträge Spielverlegungen im DFBnet beantragt und abgewickelt werden. Für die Anträge
wird keine Gebühr erhoben!
Ausgenommen von dieser Regelung sind die F- und G-Junioren. In diesen beiden
Altersklassen muss nach Einigung der Beteiligten der Klassenleiter per E-Mail, bzw. bei
kurzfristigen Spielverlegungen telefonisch informiert werden.
5
1.11 Kurzfristige Spielabsetzung (siehe hierzu auch Anlage 2 a)
Eine kurzfristige Spielabsetzung ist ausschließlich auf Fälle des § 39 SpO begrenzt. Die
dort verlangten zwingenden Gründe sind einwandfrei nachvollziehbar schriftlich zu
belegen. In Eilfällen kann die schriftliche Bestätigung unverzüglich nachgereicht werden.
Als zwingende Gründe gelten insbesondere

Unglücksfälle

Todesfälle (z.B. Spieler, Betreuer, Trainer)

sonstige unabwendbare und nicht voraussehbare Ereignisse

extreme Witterungsbedingungen

erhebliche Mannschaftsschwächung durch akute ärztlich attestierte
Krankheitsfälle nur möglich bei kurzfristigem Ausfall von mindestens
- fünf Stammspielerinnen bzw. Stammspielern (11er-Mannschaften)
- vier Stammspielerinnen bzw. Stammspielern (9er-Mannschaften)
- drei Stammspielerinnen bzw. Stammspielern (7er-Mannschaften)
Als Stammspieler/-in gilt nur, wer in den letzten zehn Pflichtspielen regelmäßig auf
den Spielberichten aufgeführt war.
Die Spielabsetzung kann nur durch die Klassenleiterin bzw. den Klassenleiter oder
im Bedarfsfall durch die in Anlage 2 geregelte Vertretung erfolgen. Eigenmächtige
Spielabsetzung durch einen Verein kommt nicht in Frage und ist stets strafbar.
1.12 Spielwertung, Tabellen
Für A-, B-, C-, D- und E-Junioren werden nach Abschluss der Qualifikation und der
Hauptrunde „amtliche“ Tabellen erstellt. Sie werden nach erreichten Punkten und
Tordifferenz gegliedert.
Stehen an der Tabellenspitze mehrere Mannschaften punktgleich, so entscheidet

in der Qualifikation in dieser Reihenfolge gemäß § 16a Nr. 2 JO:
- der direkte Vergleich nach Punkten nur aus den Spielen untereinander
- der direkte Vergleich nach der Tordifferenz nur aus den Spielen
untereinander
- Tordifferenz aus allen Gruppenspielen

in der Hauptrunde ein Entscheidungsspiel (§ 16 Nr. 2 JO) bei zwei
punktgleichen Mannschaften oder eine Entscheidungsrunde (§ 16 Nr. 3 JO)
bei drei und mehr punktgleichen Mannschaften

auch die Spiele in den Klassen ohne Aufstiegsrecht und Abstiegsregelung
sind Pflichtspiele im Sinne des § 12 Nr. 2 SpO.
Die aktuellen Spielergebnisse und Tabellen sind während des Rundenverlaufs stets im
DFB-Net unter www.fussball.de einsehbar.
Aufstiegsberechtigt in die Gruppenligen der A-, B- und C-Junioren ist nur der
jeweilige Tabellenerste der Kreisliga.
6
1.13 Kleinspielfelder
D9-Junioren spielen ebenso wie die E-, F- und G- Junioren ausschließlich auf
Kleinspielfeldern. Die vorgeschriebenen Maße für diese Kleinspielfelder, bezogen jeweils
auf die Altersklasse, sind der Anlage 3a zu entnehmen. Querspielfelder sind bei
den D9-Junioren nur noch nach Genehmigung durch den KJA zulässig.
1.14 Sonderregelungen für F- und G-Junioren (§ 13 Nr. 3 bis 7 JO)
Spiele der F- und G-Junioren sind ausschließlich auf Kleinspielfeldern und nach den
Richtlinien der FAIRPLAY-Liga (siehe Anlage Nr. 8) auszutragen.
Die Maße für alle Kleinspielfelder sind Anlage 3 zu entnehmen.
Für F- und G-Junioren werden keine Spielwertungen vorgenommen und keine Tabellen
erstellt. Dennoch werden die Spielgruppen getrennt nach ersten und unteren
Mannschaften eingeteilt.
In der Herbstrunde, für die Spielgruppen nach regionalen Gesichtspunkten gebildet
werden, soll ein Überblick über die Spielstärke der einzelnen Mannschaften gewonnen
werden. Diese Erkenntnisse fließen dann in die Zuordnung zu den Spielgruppen in der
Frühlingsrunde ein.
Auch für die F- und G-Junioren gilt eine verbindliche Terminliste. Es handelt sich um
Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter. Unbegründete Spielabsage oder
Nichtantreten wird daher gemäß § 41 StO bestraft.
Für die Spielerinnen und Spieler müssen gültige Spielerpässe vorliegen. Hinsichtlich der
Vorlage von Spielerpässen wird bei den G-Junioren eine Kulanzfrist von maximal vier
Spielen eingeräumt.
Spielberichte sind komplett ausgefüllt (mit Ergebnis) auszufüllen und unverzüglich der
Klassenleitung einzusenden. Verantwortlich für das rechtzeitige Einsenden ist der jeweilige
Heimverein, der auch für die Spielleitung zu sorgen hat (siehe oben Nr. 1.7).
Die Eingabe der Spielergebnisse ins DFB-Net ist erwünscht, wenn möglich ist auch der
elektronische Spielbericht zu verwenden.
Spielverlegungen (anderer Spieltag, andere Anstoßzeit) können unter den beteiligten
Vereinen frei vereinbart werden. Soll das Spiel in einer anderen Kalenderwoche als in der
Terminliste vorgesehen ausgetragen werden, ist die Klassenleitung zu beteiligen bzw. sind
Spielverlegungsanträge gem. 1.10 zu stellen.
1.15 Letzter Spieltag der Qualifikations- und Hauptrunden
Sämtliche Spiele einer Spielklasse (bzw. Qualifikationsgruppe) an den jeweils letzten
Spieltagen der Qualifikations- bzw. Hauptrunden bei den A-, B-, C-, D- und E-Junioren
sollen unabhängig von anderweitigen Terminwünschen grundsätzlich am selben Tag mit
derselben Anstoßzeit angesetzt werden. Davon kann im Einzellfall aus besonderen
Gründen abgewichen werden, insbesondere dann, wenn ein Spiel für Platzierung bzw.
Zuordnung keine Bedeutung mehr hat.
1.16 Pokalrunden
Pokalspiele (nur A-, B-, C, D- und E-Junioren sowie Juniorinnen) werden von der
Klassenleitung gesondert angesetzt. Die Auslosung der Spielpaarungen erfolgt
grundsätzlich öffentlich. Zum Austragungsmodus siehe Anlage 5.
7
2.
Sonderbestimmungen zu den Qualifikationsrunden
2.1
Durchführung der Qualifikationsrunde
Die Qualifikationsrunden gelten als Entscheidungsrunden im Sinne des § 16a JO. Sie
werden im Einrundensystem durchgeführt. Bei Punktgleichheit gilt der direkte Vergleich
(siehe Nr. 1.12).
Bei den D- und E-Junioren werden in der Qualifikation auch die Aufsteiger in die
Gruppenliga ermittelt.
Sofern hier auf Kreisebene mehr Gruppen gebildet werden müssen als Aufstiegsplätze zur
Verfügung stehen, werden unter den Gruppensiegern die Aufsteiger durch eine gesonderte
Entscheidungsrunde ggf. auch durch ein Entscheidungsspiel ermittelt. Davon kann
abgesehen werden, wenn eine der zur Teilnahme berechtigten Mannschaften schriftlich
auf den Aufstieg verzichtet. Für jedes Entscheidungsspiel gelten die Regelungen für
Pokalrunden gemäß Anlage 5 Nr. 4, 5 und 6 analog.
Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so scheidet sie aus dem Wettbewerb aus
(§ 16a Nr. 4 JO).
Eine ausgeschiedene Mannschaft kann jedoch später in der Hauptrunde wieder an den
Pflichtspielen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Rückmeldung bis zu
dem unter Punkt 3 dieser Bestimmungen genannten Termin. Die zurückgemeldete
Mannschaft wird dann in die unterste Kreisklasse eingestuft.
2.2
Zuordnungsbestimmungen
Die Zuordnungsbestimmungen (Einzug in die Gruppenliga der D-Junioren, Einzug in die
Kreisligen, Zuteilung in die Kreisklassen) sind in der Anlage 4 festgelegt.
Absteigern aus den Gruppenligen steht grundsätzlich die Zuordnung in die Kreisliga
ihrer Altersklasse zu. Sofern keine gesonderte Vereinbarung erfolgt, können sie einer der
Qualifikationsgruppen zugeordnet werden. Ihre Spiele werden dann nicht in die Wertung
einbezogen. Es handelt sich vielmehr um Freundschaftsspiele mit Pflichtspielcharakter.
Die Absteiger können jedoch auch auf das Privileg des direkten Einzugs in die Kreisliga
schriftlich verzichten. Sie nehmen dann wie alle anderen Mannschaften an der normalen
Qualifikation teil und werden danach entsprechend zugeordnet.
3.
Nach- und Rückmeldung von Mannschaften – Termine
A-, B-, C-, D- und E-Junioren
F- und G-Junioren:
12. Oktober 2014
09. Februar 2015
Nachmeldungen außerhalb der vorgegebenen Termine werden im Rahmen der Möglichkeiten unter
sportlichen Gesichtspunkten ggf. berücksichtigt.
Dieburg, im August 2014
im Original gezeichnet
Jochen Bäcker, KJW
8
DFB – Net
Anlage 1
Telefonische Eingabe von Spielergebnissen
Hinweis: Funktioniert nur mit dem Mehrfrequenzwahlverfahren
Reihenfolge des Vorgehens bei der Eingabe
Jede Taste nur einmal drücken!
Eingabe bei jedem Schritt in direkter Reihenfolge ohne Pause
Hinweis:
Nach jedem durchgeführten Schritt erfolgt eine Ansage über das weitere Vorgehen.
Die Eingabe kann jeweils fortgesetzt werden, ohne das Ende der Durchsage
abzuwarten.
1.
Schritt: Anwahl Festnetz (kostenlos)
Anwahl Handy (ab 0,03 € / Min.)
2.
0800 – 03 32 63 8
069 – 222 261 111
Schritt: Anwendernummer und Kennwort (Passwort)
HFV
34
Vereinsnummer
34 . . .
Angehängte Ziffer 0
0
Kennwort (fünfstellig)
. . . . .
Kennwort ist allen Vereinen mitgeteilt worden. Der Buchstabe am
Anfang des Kennwortes ist bei der telefonischen Eingabe durch
die entsprechende Ziffer (laut Wahltastatur) zu ersetzen!
Raute zum Abschluss
3.
#
Schritt: Spielkennung (Spielklasse) und Spielnummer
Beide sind aus dem Spielplan zu entnehmen.
Spielklasse (sechsstellig)
Spielnummer (dreistellig)
Raute zum Abschluss
4.
5.
6.
Schritt: Meldungsart
Ergebnismeldung
Sondermeldung
Nur bei Ziffer 2 ergänzend hinzufügen:

Spielausfall

Spielabbruch

Nichtantreten
Heimmannschaft
Auswärtsmannschaft
Beide Mannschaften

Annullierung
34 . . . .
. . .
#
1
2
1
2
3
4
5
6
Schritt: Spielergebnis
Tore Heimmannschaft – Raute
Tore Gastmannschaft – Raute
... #
... #
Schritt: Bestätigung der Eingabe nach Ansage
1
Anlage 2
Klassenleitung und Vertretung
Sofern aus der Sicht einer beteiligten Mannschaft eine kurzfristige Spielabsetzung gemäß Punkt
1.10 der Verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden erforderlich wird, ist wie
folgt zu verfahren:
1.
2.
3.
4.
Kontaktaufnahme zum Klassenleiter, der endgültig über das Anliegen entscheidet.
Ist der Klassenleiter nachweislich nicht erreichbar, übernimmt der fest nominierte
ständige Vertreter die Entscheidung.
Sofern in Ausnahmefällen keine der vorgenannten Personen erreicht werden konnte,
sollte sich der betroffene Verein an den Kreisjugendwart oder seinen Stellvertreter
wenden.
Bei längerer Abwesenheit des Klassenleiters (z.B. wegen Krankheit, Kur oder längerer
Reise) erfolgt hinsichtlich der Klassenleitung eine gesonderte Übergangsregelung. Solche
Fälle werden jeweils den Vereinen per E-Mail sowie auf der Homepage des
Kreisfußballausschusses Dieburg (aufzurufen über www.hfv-online.de ) mitgeteilt.
Klassenleitung 2013/14
Spielklasse/Liga
Klassenleitung
Vertretung
A-Junioren Qualifikation
A-Junioren Kreisliga u. Kreisklasse 2
A-Junioren Kreisklasse 1
B-Junioren Qualifikation
B-Junioren Kreisliga u. Kreisklasse 2
B-Junioren Kreisklasse 1
C-Junioren Qualifikation
C-Junioren Kreisliga
C-Junioren alle Kreisklassen
D-Junioren generell
E-Junioren generell
F-Junioren generell
G-Junioren generell
Peter Lotz
Frank Weber
Günther Reinhardt
Peter Lotz
Wolfgang Ducke
Frank Weber
Frank Weber
Peter Lotz
Frank Weber
Carsten Schmieder
Jürgen Heinz
Mario Rizzo
Roger Spalt
Peter Lotz
Jochen Bäcker
Jochen Bäcker
Roger Spalt
Mario Rizzo
Die Erreichbarkeit der Klassenleitung ist der aktuellen Anschriftenliste zu entnehmen.
Spielabsetzungen ohne Beteiligung der Klassenleitung sind ausnahmslos unzulässig!
Generelle Spielabsetzungen werden auf der Homepage (s.o.) und in der regionalen
Presse veröffentlicht.
Bäcker, KJW 07/14
Anlage 2 a
–
Zusatzregelungen
Der Kreisjugendausschuss (KJA) hat die nachfolgend aufgeführten Regelungen
beschlossen. Sie sind verbindlich für den Spielbetrieb der Junioren auf Kreisebene.
1.
Spielberichtsbogen
Leider haben die von allen Klassenleitern immer wieder monierten Nachlässigkeiten
trotz aller Appelle in jüngerer Zeit ein derart unerträgliches Ausmaß angenommen, dass
nachfolgende Bestimmungen unumgänglich geworden sind:
1.1 Unzulänglich ausgefüllter Spielberichtsbogen
Häufig festzustellende Mängel sind:

Klassenleiter nicht oder falsch angegeben

Spielklasse (Liga, Kreisklasse, Quali-Gruppe) fehlt oder falsch angegeben

unleserliche oder unvollständige Spielernamen und Geburtsdaten

Spielergebnis nicht oder falsch angeben

Betreuer nicht angegeben

besondere Vorkommnisse unklar oder falsch geschildert

Unterschriften der Betreuer fehlen bei Spielen ohne vom HFV gestelltem
Schiedsrichter
Je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls führen Verstöße gegen die
ordnungsgemäße Berichterstattung zu einer Ordnungsstrafe gemäß § 18 Nr. 2 StO bzw.
werden in Fällen des § 51 StO dem Kreissportgericht zugeleitet.
1.2 Verspätetes Einsenden des Spielberichtsbogens
Jeder Spielbericht hat spätestens fünf Tage (einschließlich Spieltag) nach dem
Spieltag der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter vorzuliegen. Verstöße führen zu
einer Ordnungsstrafe gemäß § 18 Nr. 2 l StO.
2.
Nachmeldung und Rückmeldung von Mannschaften
Die in den verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden aufgeführten
Stichtage für die Nachmeldung (neuer) sowie die Rückmeldung (zuvor
ausgeschiedener) Mannschaften sind strikt einzuhalten. Nach dem Stichtag eingehende
Meldungen können wegen des damit verbundenen Aufwandes nicht mehr
berücksichtigt werden. Eine Aufnahme in die offiziellen Terminlisten (DFB-Net) kann in
solchen Fällen mithin nicht mehr erfolgen.
3.
Spielverlegungen
Spielverlegungen sind stets auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken. Wird
die Verlegung mehr als eines Spieles über die im Voraus eingereichten Terminwünsche
hinaus unumgänglich, hat der Verein bzw. die JSG die Terminvereinbarung mit den
betroffenen Spielpartnern bereits im Vorfeld der offiziellen Terminbesprechung
abzustimmen. Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter ist schriftlich über jede solche
Vereinbarung in Kenntnis zu setzen.
Bei den Terminbesprechungen selbst können dann nur noch Einzelspiele verlegt oder
ihre Anstoßzeit neu festgesetzt werden.
Für kurzfristige Spielverlegungen während des Rundenverlaufs gilt Nr. 1.10 der
verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden.
4.
Ansprechpartner der Klassenleitung
Ansprechpartner für die Klassenleitung sind nur die Jugendleiterinnen und Jugendleiter
(ggf. ihre als solche eingesetzten Stellvertreterinnen oder Stellvertreter), nicht aber
Betreuerinnen oder Betreuer einzelner Mannschaften. Dies gilt für den gesamten
Spielbetrieb, insbesondere für kurzfristige Spielabsagen im Sinne von Nr. 1.11 der
verbindlichen Bestimmungen zu den Junioren-Verbandsrunden.
i. O. gez.: Bäcker, KJW 08/14
Anlage 3
Maße für Kleinspielfelder
1. D9-Junioren
Ideale Außenmaße (zugleich maximale Maße) 70 x 50 Meter = 3500 m²
Mindestmaße 65 x 45 Meter = 2925 m²
Entspricht das Normalspielfeld ungefähr den Idealmaßen (105 x 68 Meter) kann das Spielfeld
für D9-Junioren alternativ aufgebracht werden:

längs von Außenlinie Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 1)

längs eingerückt von Strafraum zu Strafraum des Normalspielfeldes (Schaubild 2)

quer zum Normalspielfeld mit annähernd gesamter Breite einer Hälfte des
Normalspielfeldes (nur nach Genehmigung durch den KJA) (Schaubild 3)
2. E7-Junioren
Maximale Außenmaße 60 x 40 Meter = 2400 m².
Mindestmaße 55 x 35 Meter = 1925 m²
(Schaubild 4)
Das Feld kann beliebig auf einem Normalspielfeld platziert werden. Zwei Kleinspielfelder auf
einem Normalspielfeld sind möglich
3. F- Junioren
Außenmaße 40 x 35 Meter = 1400 m² (Schaubild 5a)
Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich
4. G-Junioren
Außenmaße 35 x 32 Meter = 1120 m² (Schaubild 5b)
Mehrere Kleinspielfelder auf einem Normalspielfeld sind möglich.
5. Strafraummaße, Torraum, Strafstoßmarke, Mittelkreis
D9- und E7-Junioren: 12 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 12 Meter
ins Spielfeld.
F- und G-Junioren: 10 Meter von den Torpfosten jeweils nach außen, von dort 10 Meter ins
Spielfeld.
Auf den Torraum kann verzichtet werden.
Strafstoßmarke: 8 Meter
Auf den Mittelkreis und den Abstandskreis beim Strafstoß kann verzichtet werden.
6. Größe der Tore
5 x 2 Meter
7. Alternative zur Kennzeichnung des Spielfeldes durch Linien oder Bänder
Spielfeld- und Strafraumbegrenzungen können an Stelle von aufgebrachten Linien oder
Bändern auch durch in angemessenen Abständen (ca. 10 bis 12 Meter) ausgelegte
Markierungsteller gekennzeichnet werden.
Schaubild 1
D9-Junioren-Spielfeld - längs
105 m
Breite: 45m
bis 50m
65 m
Länge: 65m bis 70m
D9-Junioren-Spielfeld – längs eingerückt
Länge: 65m bis 70m
65 m
65 m
105 m
Breite: 45
m bis 50m
Schaubild 2
Schaubild 3
D9-Junioren-Spielfeld - quer
Breite: 45 m
bis 50 m
65 m
65 m
Länge: 65m bis 70m
105 m
Schaubild 4
E7-Junioren-Spielfeld
Breite: 35 m
bis 40m
65 m
65 m
Länge: 55m
bis 60m
105 m
Schaubild 5b
Fanzone
Fanzone
Länge: 40m
Länge: 35m
G7-Junioren-Spielfeld
Fanzone
Fanzone
F7-Junioren-Spielfeld
Breite:
32 m
Breite: 35m
Coachingzone
Fanzone
Fanzone
105 m
65 m
Schaubild 5a
Anlage 3 a
Ballgrößen und -gewichte gemäß
§ 13 Jugendordnung
Altersklasse
A-Junioren
B-Junioren
C-Junioren
D-Junioren
E-Junioren
F-Junioren
G-Junioren
Größe
Gewicht
5
5
5
5
5
5
4
410 gr. - 450 gr.
410 gr. - 450 gr.
410 gr. - 450 gr.
350 gr.
290 gr.
290 gr.
290 gr.
Vereinfachte Spielregeln für den Kinderfußball (G- bis E-Junioren)
 Abseits ist aufgehoben!
 Keine Rückpassregel für die Torhüter!
 Der Abstoß kann auch als Abwurf erfolgen!
 Bei den Bambini und F-Junioren hat ein falscher Einwurf keine Konsequenz,
das Spiel läuft weiter. Bei den E-Junioren bekommt der Spieler die
Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung ("Mit beiden Händen über
Kopf") durch den Spielleiter zu wiederholen.
Anlage 4
KAT
GES
-
Meldezahlen
GL/VL KRSDI Odw
Zuordnungsbestimmungen 2014/15
Quali
Einzug GL
GR M/Gr M
Kriterien
Einzug KL
M Kriterien
Kein Einzug in GL
(feste Spielklasse)
A
18
3
15
10
3
3x5
--
8
+ 5 DI; + 3 Odw
DI: 1. der Qualifikation.
Relegation der
drei 2.
8
+ 5 DI; + 3 Odw
DI: 1. der Qualifikation.
Relegation der
drei 2.
(+ 1 GL)
Kein Einzug in GL
(feste Spielklasse)
B
C
19
25
3
2
16
23
10
10
3
4
(+ 1 GL)
2x5
1x6
1x5
3x6
-Kein Einzug in GL
(feste Spielklasse)
--
D1
27
---
27
---
4
1x6
3x7
4
D2
10
---
10
---
2
2x5
--
Kein Einzug in GL
8
KK3
9
E1
28
---
28
---
4
4x7
4
Alle Gruppenersten der Qualifikationsgruppen
8
KK3
E2
23
---
23
---
3
2 x8
1x7
--
Keine GL
M
8
DI: 1. der vier
Qualifikationsrunden. Relegation
der vier 2.
Vier 2. und vier 3.
der Qualifikationsrunden
Die 3. bis 5. Der
beiden Qualifikationsgruppen +
7. der D1
Qualifikationsgruppen
Alle Gruppenzweiten und
Gruppendritten
Alle Gruppensieger, Gruppenzweiten und die
zwei relativ besten
Gruppendritten
KK 1
Kriterien
9
5 DI +4 Odw
DI: Verlierer Releg.
KL + 3. und relativ
bester 4. der
Qualifikation
9
5 DI + 4 Odw
DI: Verlierer Releg.
KL + 3. und relativ
bester 4. der
Qualifikation
DI + 7 DI +3 Odw
10
Die vier 1. der
Qualifikationsrunden
-
8
8
8
KK4
8
Ein 2., vier 3. und
die drei relativ
beste 4. der Qualifiktionsgruppen
Vier 4. und die zwei
besten 5. der
Qualifikationsrunden + die zwei
1. der D2 Qualifikationsgruppen
Alle Gruppenvierten und
Gruppenfünften
Ein Gruppendritter,
alle Gruppenvierten, Gruppenfünften und der
beste Gruppensechste
Stand: 07. August 2014
KK 2
M
Kriterien
8
9
8
8
5 DI + 4 Odw
DI: 4. bis 5. der
Qualifikation
Kreismeister
6 DI + 3 Odw
DI: 4. bis 6. der
Qualifikation
Kreismeister
Ein 4., vier 5.,
drei 6. der Qualifiktionsgruppen
Kreismeister
Zwei 5., die 6.
der Qualifikationsgruppen +
die zwei 2. der
D2-Qualifikationsgruppen
Kein Aufstieg am
Rundenende, da
2015/16 neue
Qualifikation zu
den Gruppenligen
Alle übrigen
Mannschaften
Kein Aufstieg am
Rundenende, da
2015/16 neue
Qualifikation zu
den Gruppenligen
8
KK5
7
Aufst.
GL
Alle übrigen
Mannschaften
Keine GL
Anlage 5
Pokalspiele – Durchführungsbestimmung
Die Anmeldung von Juniorenmannschaften zur den Pokalrunden ist den Vereinen bzw.
Jugendspielgemeinschaften (JSG) freigestellt.
Jeder Verein bzw. jede JSG kann in jeder Altersklasse (A- bis E-Junioren) mit einer Mannschaft an
den Pokalrunden auf Kreisebene teilnehmen.
Für die teilnehmenden Mannschaften sind die angesetzten Pokalspiele Verbandsspiele im Sinne des
§ 44 StO.
Die Pokalrunden werden von den Klassenleitern angesetzt und nach den folgenden Bestimmungen
durchgeführt:
1. Begradigungsrunde
Für die Pokalrunden ist jeweils eine durch vier teilbare Anzahl an Mannschaften anzustreben.
Sollte die Anzahl der gemeldeten Mannschaften diese Vorgabe nicht erfüllen, so wird vor oder
unmittelbar nach der ersten Hauptrunde eine Begradigungsrunde gespielt, um eine durch vier
teilbare Zahl zu erreichen.
Die Teilnehmer an der Begradigungsrunde werden ausgelost, die übrigen Mannschaften
haben für diese Runde Freilos.
2. Heimrecht
Gemäß Nr. 4 der Durchführungsbestimmungen des HFV für Pokalspiele der Junioren
(Anhang 4 zu Satzung und Ordnungen) hat die jeweils klassentiefere Mannschaft Heimrecht.
Gehören die beiden Mannschaften der gleichen Spielklasse an (gilt auch während der
Qualifikation), wird das Heimrecht ausgelost. In gegenseitigem Einvernehmen kann das
Heimrecht getauscht werden.
3. Auslosung
Die Auslosung der einzelnen Runden erfolgt öffentlich. Über Ort und Zeit der Auslosung
werden die beteiligten Vereine auf der Homepage des KFA Dieburg (aufzurufen über:
www.hfv-online.de ), in der regionalen Presse oder auf Tagungen informiert.
4. Verlängerung, Elfmeterschießen
Pokalspiele müssen zu einer Entscheidung führen. Steht es nach regulärer Spieldauer
unentschieden, erfolgt eine Verlängerung gemäß Punkt 1.2 unserer verbindlichen
Bestimmungen analog § 16 Nr. 3 JO.
Führt auch die Verlängerung nicht zu einer Entscheidung, so wird der Sieger durch ein
Elfmeterschießen (bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen) gemäß Anlage 7 ermittelt.
5. Endspiel
Das Endspiel jeder Pokalrunde soll auf neutralem Platz stattfinden. Mehrere Endspiele
können im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung angesetzt werden. Sollte sich kein
neutraler Platz zur Ausrichtung finden, kann auch für das Endspiel das Heimrecht ausgelost
werden. Für diese Auslosung trifft Punkt 2 nicht zu.
6. Kosten
Bei zugelostem Heimrecht trägt der Heimverein alle Kosten. Eine Entschädigung für
Fahrtkosten der reisenden Mannschaft erfolgt nicht.
Findet ein Endspiel auf neutralem Platz statt, so werden die anfallenden Kosten zwischen
den beteiligten Mannschaften (Verein bzw. JSG) zu gleichen Teilen übernommen.
Für Platzaufbau, Gestellung der Spielbälle, Pausengetränke sowie Kabinen- und
Duschennutzung werden dem ausrichtenden Verein bei A- und B-Junioren € 50,00, bei C- und
D-Junioren € 40,00 und bei E-Junioren € 30,00 pauschal vergütet.
Anlage 6
Durchführungsbestimmungen
für
Elfmeterschießen
(bzw. Achtmeterschießen bei Kleinfeldspielen)
Ein Elf- bzw. Achtmeterschießen wird erforderlich, wenn ein Entscheidungsspiel
gemäß § 16 JO oder ein Pokalspiel (siehe Anlage 6) auch nach Verlängerung noch
nicht entschieden ist. Für die Durchführung gelten in Anlehnung an die Richtlinien
der FIFA und des DFB die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Auswahl des Tores
Es steht der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter frei, das Tor zur
Ausführung auf Grund der Gegebenheiten vor Ort eigenständig auszuwählen
oder durch Auslosung festzulegen. Eine eigenständige Bestimmung braucht nicht
gerechtfertigt zu werden.
2. Auslosung der Reihenfolge
Auslosung durch Schiedsrichter in Anwesenheit beider Spielführer
3. Berechtigte Spieler
Schießen dürfen nur Spieler, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel
befunden haben.
Jeder dieser Spieler darf zu jedem folgenden Schuss den Platz des Torwarts
einnehmen.
4. Ersatz des Torwartes
Wenn sich der Torwart während des Elfmeterschießens verletzt und deshalb das
Tor nicht mehr hüten kann, darf er auch durch einen der Ersatzspieler ersetzt
werden, die sich zum Ende der Verlängerung nicht im Spiel befunden haben.
5. Grundsatz: Fünf Torschüsse
Beide Mannschaften führen abwechselnd jeweils fünf Torschüsse durch fünf
verschiedene Spieler aus.
Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine Mannschaft so viele Tore
erzielt hat, dass sie bereits als Gewinner feststeht.
6. Fortführung bei Gleichstand nach jeweils fünf Torschüssen
Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die
gleiche Anzahl an Toren erzielt haben, werden die Torschüsse abwechselnd in
gleicher Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von
Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat als die andere.
7. Aufenthalt nicht beteiligter Spieler
Alle Spieler – mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torwarte – sollen sich
im Mittelkreis aufhalten, während die Torschüsse ausgeführt werden.
8. Aufenthalt des nicht beteiligten Torwartes
Der Torwart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss sich auf dem
Spielfeld außerhalb des Strafraums aufhalten, mindestens 9,15 Meter von der
Strafstoßmarke entfernt. Er darf keinerlei Einfluss auf den Schützen oder den
Torwart der anderen Mannschaft nehmen.
Anlage 7
Spezielle Arten der Spielberechtigung und Einsatzberechtigung
1. Zweitspielrecht (nur für Junioren) – § 28 JO
Die Spielberechtigung für den Zweitverein gilt ausschließlich für die eigene Altersklasse. Weiterhin
kann der Spieler in der nächsthöheren Altersklasse des Stammvereins eingesetzt werden. Besteht
beim Stammverein auch hier keine Spielmöglichkeit, ist der Einsatz in der nächsthöheren Altersklasse beim Zweitverein erlaubt § 28 Nr. 5 JO.
A-Junioren dürfen nach Maßgabe von § 29 JO nur im Stammverein, nicht aber im Zweitverein, in
einer Seniorenmannschaft eingesetzt werden (Verstoß: § 31 StO).
Das Zweitspielrecht endet automatisch mit dem Ende des Spieljahrs. Für jedes weitere Spieljahr
muss es neu beantragt werden.
Jeder neu ausgestellte Spielerpass mit Zweitspielrecht ist mit einem zeitnahen Passbild des
Spielers zu versehen, das der Stammverein zu überstempeln hat.
2. Zweitspielrecht (nur für Juniorinnen) – § 28 a JO
Ist nun analog zum Zweitspielrecht der Junioren des § 28 JO. Mit Ausnahme, dass das
Zweitspielrecht entweder für eine Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft erteilt werden kann.
3. Jugendspielgemeinschaften (JSG) – §§ 34 JO, Anhang 12
Dem Genehmigungsantrag sind Listen mit sämtlichen Spielerinnen und Spielern der beteiligten
Vereine für die jeweilige Altersklasse beizufügen.
Ausschlaggebend für die Genehmigung der JSG ist die Feststellung eines Spielermangels, der
einen eigenständigen Spielbetrieb realistisch nicht zulässt. Der Kreisjugendausschuss orientiert sich
hierzu vorrangig an den eingereichten Spielerlisten. Daher sind die Spielerlisten wichtigster
Bestandteil des Antrags auf Genehmigung.
Folglich sind nach der Genehmigung nur solche Spielerinnen bzw. Spieler in Mannschaften der JSG
einsatzberechtigt, die auf den eingereichten Spielerlisten für die jeweilige Altersklasse aufgeführt
worden sind (Verstoß § 31 StO). Später hinzukommende Spielerinnen und Spieler (Vereinswechsel,
erstmalige Spielberechtigung, Zweitspielrecht) sind darüber hinaus sofort einsatzberechtigt.
Spielerinnen bzw. Spieler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits für ihren Verein
spielberechtigt waren, ohne auf der Spielerliste aufgeführt worden zu sein, sind vorerst für die JSGMannschaft nicht einsatzberechtigt. Auf beim KJW einzureichendem Antrag wird nach sportlichen
Gesichtspunkten entschieden, ob und ggf. ab wann die Spielerin bzw. der Spieler eingesetzt
werdend darf.
Spielerinnen und Spieler der nächstjüngeren Altersklasse aller an der JSG beteiligten Vereine
dürfen in der JSG-Mannschaft eingesetzt werden.
Spielerinnen, die in ihrem Verein in einer am normalen Pflichtspielbetrieb teilnehmenden
Juniorinnenmannschaft spielen, brauchen nicht auf Spielerlisten zum Genehmigungsantrag für eine
Junioren-JSG aufgeführt zu werden. Nach Maßgabe von § 14 Nr. 5 JO können solche Juniorinnen
auch in JSG-Mannschaften der Junioren eingesetzt werden.
4. Juniorenfördervereine (JFV) – § 15 a JO, Anhang 13
Alle Spieler müssen für den JFV spielberechtigt sein. Neben dem JFV wird auch der Stammverein
im Spielerpass eingetragen. Spieler, die von einem nicht am JFV beteiligten Verein zum JFV
wechseln möchten, müssen sich daher für einen der am JFV beteiligten Vereine als Stammverein
entscheiden.
Spieler, die bei einem der Stammvereine verblieben sind, dürfen nicht im JFV eingesetzt werden.
Für den JFV spielberechtigte Spieler dürfen nicht in Juniorenmannschaften ihres Stammvereins
eingesetzt werden.
Auch für einen JFV kann ein Zweitspielrecht (§ 28 JO) erteilt werden. A-Junioren des JFV dürfen
nach Maßgabe von § 29 JO nur in Seniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden.
Anlage 8 – FAIRPLAY-Liga
1. Die Schiedsrichter-Regel

Kinder entscheiden selbst und
spielen ohne Schiedsrichter

Regeln im Kinderfußball sind einfach

Fußballregeln bleiben
unverändert: Tor - Toraus - Foul Eckball - Hand uws.

Da kein Schiedsrichter auf dem Platz ist, lernen die
Kinder Verantwortung für sich selbst und
Mitverantwortung für andere zu übernehmen

Kinder lernen, Entscheidungen
zu treffen und zu akzeptieren

Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den
Trainern, die am Spielfeldrand gemeinsam in der
Coachingzone stehen und bei strittigen
Entscheidungen eingreifen
2. Die Fan-Regel

Eltern/Fans halten Abstand zum
Spielfeld

Durch eine ca. 15 Meter vom Spielfeld entfernte
"Fanzone" wir die direkte Ansprache an die Kinder
von außen unterbunden

Kinder können dadurch ihre
eigene Kreativität im Spiel
entfalten

Spiel wird den Kindern "zurückgegeben"
3. Die Trainer-Regel

Trainer begleiten das Spiel aus der Coachingzone

Trainer verstehen sich als
Partner im sportlich fairen
Wettkampf

Trainer geben nur die nötigsten Anweisungen

Trainer verstehen sich als
Vorbilder

Finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern
(siehe Schiedsrichter-Regel)

Documentos relacionados