ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

Transcrição

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
AGB
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
1. Auftragsannahme
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt
auch für Ergänzungen, Änderungen, Streichungen und sonstige Vereinbarungen. Wir nehmen nur Aufträge
zu den nachstehenden Bedingungen an, die daher für alle unsere Lieferungen gelten. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt
sind. In keinem Falle wird unser Eigentumsvorbehalt (Ziffer 9) eingeschränkt.
2. Preise und Termine
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Käufer jedoch
die angebotene Ware nicht an dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so können wir die
Preise des Liefertages berechnen. Der Liefertermin wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aber unverbindlich.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Beschaffenheit der Ware, technische Verkaufsbedinungen
Unsere Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die technischen Verkaufsbedingungen,
insbesondere solche über Maße und deren Errechnung, über Dicken, Preisermittlung, Kisteninhalt,
Verpackung, Pfandgeld, Frachten usw. ergeben sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, aus Preislisten
oder Sondervereinbarungen bzw. aus den handelsüblichen Gepflogenheiten. Soweit der Käufer eine
ungenügende Kenntnis von diesen technischen Verkaufsbedingungen hat, obliegt es ihm, bei uns
entsprechende Information anzufordern. Die Maßtoleranzen bei Festmaßen betragen + 3 mm. Im Übrigen
werden die von unseren Lieferanten beanspruchten Toleranzen auch von uns dem Käufer gegenüber in
Anspruch genommen.
Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte
Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de
4. Verpackungen
Für die Verpackung und deren Berechnung sind die jeweiligen Preislisten oder Sondervereinbarungen
maßgebend. Soweit die Verpackung in unserem Eigentum bleibt, besteht bei Nichtrückgabe ein Anspruch auf
Ersatz des Wertes mindestens in Höhe des ausbedungenen Pfandes. Einwegpackung geht in das
Eigentum des Käufers über und wird nicht zurückgenommen.
5. Versand
Die Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Auslieferungslager. Mit der Übergabe an den Transportführer
gehen Gefahr, Bruchrisiko sowie Beweislast bezüglich ordnungsgemäßer Verpackung und Verladung auf den
Käufer über. Dies gilt auch für Franko-Lieferung. Bei Anlieferungen mit unserem Wagen gilt die Übergabe
spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf der befestigten
Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers. Etwaiges
Abladen durch das Wagenpersonal oder dessen Hilfeleistung beim Abladen bedeuten nicht die Übernahme
einer weiteren Gefahr oder Haftung. Es ist alleinige Aufgabe und Verpflichtung des Käufers, für geeignete
Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Kräfte beim Abladen zu stellen. Wenn die Einlagerung
der Ware bei uns erforderlich wird, erfolgt diese auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Soweit auf Wunsch
des Käufers eine Versicherung durch uns abgeschlossen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers: wir
handeln in solchen Fällen nur als Vermittler unter Ausschluss jeder Verantwortung.
6. Mängelrügen / Haftung
Die von uns verkauften Erzeugnisse sind mit größter Sorgfalt hergestellt. Dennoch können im Einzelfall die
Verschiedenartigkeit der Rohstoffe oder andere nicht überwachbare Faktoren das Endprodukt beeinflussen.
In Bezug auf solche Einwirkungen wird keine Gewähr übernommen. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe zu erheben. Sie können spätestens bis Ablauf von 8 Tagen nach Erhalt der Ware
und ausschließlich für solche Erzeugnisse geltend gemacht werden, die nach Lieferung weder ver- noch
bearbeitet, noch mit anderen Sachen verbunden worden sind. Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir
Ersatz. Wir behalten uns jedoch das Recht vor (z.B. bei Schwierigkeiten bezüglich der Ersatzlieferung), eine
andere die Interessen beider Partner angemessen berücksichtigende Regelung zu treffen. Weitergehende
Ansprüche gleich welcher Art (z.B. Wandlung, Minderung, Ersatz für Schäden oder Folgekosten) sind
ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf Mängel der Herstellung beruhen, werden – auch bei Garantieerklärungen der Lieferanten – nur insoweit berücksichtigt, wie uns diese Ersatz leisten. Auskünfte über
Materialien und deren Verwendung werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr erteilt.
7. Rücktrittsrecht
Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertag berechtigt, falls der Liefertermin um vier Wochen überschritten wird
und eine sodann vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist fruchtlos verstreicht. Die Überschreitung des
Liefertermins mit einer verhältnismäßig geringfügigen Teilmenge berechtigt nicht zum Rücktritt.
Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt:
a) Unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine
Ausführung für uns oder unsere Lieferanten unmöglich oder unzumutbar machen.
b) Krieg, Streik und Unregelmäßigkeiten in der Rohstoff- und Energiezufuhr sowie alle anderen
Fälle wesentlicher Betriebsstörungen oder höhere Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten.
Der Rücktritt ist binnen 14 Tage nach Kenntnis der zum Rücktritt berechtigenden Umstände schriftlich zu
erklären. Schadenersatzansprüche im Hinblick auf den Rücktritt sind beiderseitig ausgeschlossen.
Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte
Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de
8. Zahlung
Alle Rechnungen sind zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen. Schecks gelten erst mit ihrer
bedingungslosen Einlösung als Bezahlung. Etwaige Warenbeanstandungen beeinflussen nicht die Fälligkeit.
Bei Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber in
Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.Finanzielle Unklarheiten beim Käufer nach Auftragsannahme berechtigen uns, die Auslieferung von einer Barvorauszahlung
oder von einer anderweitigen Sicherheit (Bankbürgschaft) abhängig zu machen. Im Falle der Barvorauszahlung gilt entsprechend unsere Skontoregelung. Bei Zahlungsverzug bezüglich mindestens zweier Rechnungsbeträge, bei Zahlungseinstellung, bei Beginn außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen oder bei Stellung
eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens durch den Käufer werden alle unsere
Rechnungen sofort fällig. Vereinbarte Abzüge vom Rechnungsbetrag, wie Rabatte, Skonti usw. dürfen nicht
mehr vorgenommen werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir halten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung (Ziffer 8) aller Forderungen
gegen den Käufer vor. Bei Gefährdung dieser Forderung können wir jederzeit Herausgabe verlangen, ohne
vom Vertrag zurückzutreten. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Käufer ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich mitzuteilen. Jeder Be- oder
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns
hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt der Käufer uns schon jetzt an den ihm gehörenden Sachen oder
Gegenständen Miteigentum zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den
Rechnungswerten anderer verwendeter Sachen sowie zu den etwaigen Be- oder Verarbeitungskosten des
Käufers entspricht. Alle derartigen Sachen und Bestände verwahrt er für uns mit kaufmännischer
Sorgfalt. Der Käufer tritt alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm in Zusammenhang mit der Verwendung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere aufgrund von Weiterveräußerung, Be- und
Verarbeitung oder Einbau zustehen, in voller Höhe an uns ab. Ist eine abgetretene Forderung in ein mit dem
Drittschuldner bestehendes Kontokorrent aufgenommen worden, so erstreckt sich die Abtretung auch auf
alle Ansprüche des Käufers aus dem Kontokorrent. Die Abtretung dient der Sicherung aller Forderungen, die
wir gegen den Käufer haben. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vom Käufer
zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, auch ohne dass Miteigentum entstanden ist, verkauft
oder eingebaut, gilt die Abtretung der daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes
unserer dabei verwendeten Waren als vereinbart. Hat ein Drittschuldner dem Käufer die Forderungsabtretung
untersagt oder von seiner Zustimmung abhängig gemacht, so hat der Käufer uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer ist zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ermächtigt, wenn er uns
zuvor die Zustimmung des Drittschuldners zur Abtretung vorgelegt hat. Bei Veräußerung ohne
Ermächtigung werden unsere Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Übersteigt der Wert der
bestehenden Sicherungen alle Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, insgesamt um mehr als 20 %,
so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Der Käufer ist bei Zahlungsverzug auf unser Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu
erteilen, die der Durchsetzung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte dienlich sind.
Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte
Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist Georgsmarienhütte bzw. der Ort des Auslieferungslagers. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Bad Iburg und – soweit nichts anderes vereinbart – Erfüllungsort für die Zahlung ist
Georgsmarienhütte.
11. Vertragsergänzung
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen,
die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung am nächsten kommt.
12. Gewährleistung für Günther Zierath-Spiegel
Für einen Zeitraum von fünf Jahren – gerechnet von dem Tage der Lieferung an – gewährleisten wir unseren
Abnehmern, dass der Belag unserer Spiegel ohne äußere Einwirkung weder fleckig noch blind wird. Bei
berechtigten Beanstandungen kann nur Ersatzlieferung verlangt werden. Ein Anspruch verjährt spätestens
nach Ablauf von fünf Jahren. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Mängelrügen gemäß Ziffer 6 unserer
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entsprechend.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
· Bestimmungsgemäße Verwendung unserer Spiegel in Innenräumen, nicht jedoch bei Verwendung in
Reithallen, Schwimmbädern, Heilbädern, Saunen und deren angrenzenden Räumen, mit ständig
extrem hoher Luftfeuchtigkeit.
· Eine Luftzirkulation zwischen Spiegel und Wandfläche bzw. sonstigen Montageflächen muss
durch ausreichenden Wandabstand vorhanden sein.
· Die Befestigungsteile dürfen nicht aus aggressiven Materialien bestehen. Geputzte und
gestrichene Flächen müssen vor der Spiegelmontage ganz ausgetrocknet sein.
· Unsere Kontrollzeichen bzw. Schutzmarken auf unseren Spiegeln dürfen nicht entfernt oder
unkenntlich werden, um einen einwandfreien Herkunftsnachweis zu ermöglichen.
Ein Gewährleistungsanspruch entfällt:
· Bei Belagsschäden infolge von Be- und Verarbeitung oder bei fester Verbindung mit Flächen und
Stoffen (z.B. Verklebungen, Rahmungen, Entkittungen), sofern dies nicht durch uns geschehen ist.
· Bei Beschlagsschäden infolge der Einwirkung von Wirkstoffen, insbesondere von Flüssigkeiten, die
Säuren oder ähnlich wirkende chemische Mittel enthalten, einerlei ob diese direkt oder in Form von
Dämpfen mit dem Spiegel in Berührung kommen. Zu diesen Wirkstoffen zählen die meisten handels üblichen Reinigungsmittel und Kosmetika.
· Bei Schäden des Spiegels, die ganz oder teilweise durch mechanische Einwirkung hervorgerufen sind.
· Bei Nichteinhaltung unserer Vorschriften für Lagerung und Pflege von Spiegeln, die
angefordert werden können.
Der Käufer hat zu beweisen, dass die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt bzw. Garantieausschlüsse
nicht gegeben sind. Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen bereits fälligen Rechnungen beglichen werden. Skonti werden nur auf den
Nettowarenbetrag, also ohne Berücksichtigung der Kosten für Fracht, Verpackung usw. gewährt.
Günther Zierath GmbH Licht / Spiegel / Manufaktur, Hamburger Straße 19, D – 49124 Georgsmarienhütte
Telefon +49 5401 8682-0, Fax +49 5401 8682-11, [email protected], www.zierath.de