49-51 Amtsblatt 30. Nov.
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49-51 Amtsblatt 30. Nov.
Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 48, 30. November 2006 3 genschaft Nr. 147, Grundbuch Glarus, an der Landstrasse 21, zu befahren oder darauf Fahrzeuge abzustellen. Vorbehalten bleiben die Rechte der Kunden, die im Geschäftslokal an der Landstrasse 21 Einkäufe tätigen sowie der Mieter. Die Übertretung dieses Rechtbotes kann mit Polizeibusse bis Fr. 500.– bestraft werden. Vorbehalten bleibt der Nachweis eines besseren Rechts im Sinne von Artikel 282 der Zivilprozessordnung. 1. Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 44 vom 2. November 2006. 8750 Glarus, 2. Oktober 2006 Der Kantonsgerichtspräsident: lic. iur. Andreas Hefti Der Gerichtsschreiber: lic. iur. Giuseppe Mongiovì Fahrhabeversteigerung Steigerungstag: Freitag, 1. Dezember 2006, 17.30 Uhr. Steigerungsort: Glarus, Feuerwehrlokal Buchholz. Besichtigung: am Steigerungstag von 17 bis 17.30 Uhr. Es werden zwangsrechtlich öffentlich, gegen Barzahlung und ohne Nachwährschaft und Garantie, folgende Fahrzeuge und Fahrhabegegenstände verwertet: Fahrzeuge und Anhänger: Personenwagen Mazda 323 1.5, Jg. 12. 1996, letztmals geprüft 1. 2003, über 50000 km; Personenwagen Mitsubishi Space Wagon 2.4, Jg. 6. 2000, letztmals geprüft 2. 2006, über 125 000 km; Personenwagen Toyota Corolla 1600 EFI, beige-met., Automat, nur im Sommer gefahren, Jg. 1990, zirka 85 000 km, letztmals vorgeführt: 4. November 2003; Personenwagen VW Golf Kombi, weiss, Jg. 1990, über 325 000 km; Personenwagen MG B Cabriolet, Jg. 5. 1969, nicht als Veteranenfahrzeug eingetragen; Sachentransportanhänger, Pionier P 1000, Jg. 1. 1990, Nutzlast 800 kg, Brücke. Fahrhabe: Diverse Bilder; diverse Weine und Spirituosen; Musikinstrumente wie: Banjo mit Koffer, 1 Gitarre akustisch; 1 Gitarre mit Verstärker inkl. Mischpult; Keyboard Yamaha PSR-290; Blechinstrument Bass; PC inkl. Flachbildschirm und Drucker HP; diverse kleine Handwerksmaschinen; portables Schweissgerät; 1 professionelle Planfilmkamera Marke Sinar, auf Stativ montiert; 1 automatische Papier-Entwicklungsmaschine Marke Dürr Processing Industry 260 (zur Entwicklung von belichtetem s/w Fotopapier); elektrischer Laubsauger; elektrischer Rasentrimmer; Fundvelos und vieles mehr. 8750 Glarus, 30. November 2006 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus H. R. Simitz Tel. 055 646 69 30 Konkurse Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffendenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. spruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Kaufofferten von Gläubigern sind innert zehn Tagen ebenfalls schriftlich dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden. Glarus Jose Luis Pinto und Maria Ferreira, Kirchweg 38, Glarus Sanierung und Umbau am Reihenhaus, Kirchweg 38, Parzelle Nr. 844, wie durch Profile bezeichnet. Schluss des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: Zbinden-Hochwarter Margaretha (ausgeschlagene Erbschaft), von Guggisberg BE, geboren 15. Juli 1927, gestorben 19. Mai 2005, wohnhaft gewesen Obergässli, Rüti. 2. Datum des Schlusses: 10. November 2006. Kollokationsplan und Inventar 1. Schuldner: Burkhard Bruno, von Dietwil, geboren 3. September 1966, Am Bach 12, Glarus. 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation. 3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation. 4. Bemerkungen: Der Kollokationsplan sowie das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern innert Frist beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationplanes sind beim Kantonsgerichtspräsidenten des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden sind beim Departement für Sicherheit und Justiz des Kantons Glarus, Postfach, Glarus, einzureichen. Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt. Glarus, 28. November 2006 Der Gemeinderat Schluss des Konkursverfahrens 1. Schuldner: Ippolito Vincenzo (ausgeschlagene Erbschaft), Staatsbürgerschaft Italien, geboren 11. Juni 1954, gestorben 24. Mai 2006, wohnhaft gewesen Glarnerstrasse 2, Ennenda. 2. Datum des Schlusses: 10. November 2006. Schluss des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: Walser-Looser Klara (ausgeschlagene Erbschaft), von Sennwald SG, geboren 21. Mai 1910, gestorben 16. Mai 2006, wohnhaft gewesen im Letz 11, Näfels. 2. Datum des Schlusses: 10. November 2006. Konkurspublikation/Schuldenruf 1. Schuldnerin: Wicki Maja, von Escholzmatt LU, geboren 11. April 1954, Mürtschenstrasse 4, Bilten. 2. Datum der Konkurseröffnung: 20. November 2006. 3. Konkursverfahren: summarisch. 4. Eingabefrist: 3. Januar 2007. 5. Bemerkungen: Inh. EF Maja Wicki Dienstleistungen, Herrenacker 22, 8730 Uznach. Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven (exkl. Grundstück) beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkursamt schriftlich Einspruch erhebt, gilt dieser Antrag als genehmigt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Kaufofferten von Gläubigern sind innert zehn Tagen ebenfalls schriftlich dem Konkursamt einzureichen. Eigentumsansprachen sind innert der gleichen Frist anzumelden. Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldnerin: Verein Jugendhilfe Schweiz und Glarnerland, ohne Domizil mit Sitz in Glarus. 2. Datum der Konkurseröffnung: 4. September 2006. 3. Datum der Einstellung: 10. November 2006. 4. Frist für Kostenvorschuss: 11. Dezember 2006. 5. Kostenvorschuss: Fr. 5000.–. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 6. Bemerkungen: Innert der gleichen Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). Einstellung des Konkursverfahrens 1. Schuldner: Kistler Fridolin Josef (ausgeschlagene Erbschaft), von Reichenburg, geboren 1. Februar 1938, gestorben 27. September 2006, wohnhaft gewesen Alte Gasse 3, Niederurnen. 2. Datum der Konkurseröffnung: 24. Oktober 2006. 3. Datum der Einstellung: 14. November 2006. 4. Frist für Kostenvorschuss: 11. Dezember 2006. 5. Kostenvorschuss: Fr. 4500.–. Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. 6. Bemerkungen: Zum Nachlass gehört die Liegenschaft Nr. 21, Grundbuch Niederurnen, Wäni, Niederurnen. Sofern das Konkursverfahren rechtskräftig eingestellt wird, können in Anwendung von Artikel 230a Absatz 1 SchKG die Erben, Gläubiger oder Dritte bis 11. Dezember 2006 die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven verlangen, wenn sie sich bereit erklären, die persönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeckten Liquidationskosten zu übernehmen. Nach unbenütztem Ablauf der angesetzten Fristen verwertet das Konkursamt die Aktiven ohne weitere Formalitäten (Art. 230a Abs. 4 SchKG). Konkurspublikation/Schuldenruf 1. Schuldnerin: obb ag, Kerenzerstrasse, Obstalden. 2. Datum der Konkurseröffnung: 4. Oktober 2006. 3. Konkursverfahren: summarisch. 4. Eingabefrist: 3. Januar 2007. 5. Bemerkungen: Seitens der Konkursverwaltung wird die sofortige Verwertung aller Aktiven (exkl. Grundstück) beantragt (freihändig oder durch Versteigerung). Wenn nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert zehn Tagen beim Konkursamt schriftlich Ein- Kollokationsplan und Inventar 1. Schuldnerin: SSK GmbH, Kirchweg 2, Glarus. 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation. 3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation. 4. Bemerkungen: Der Kollokationsplan sowie das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern innert Frist beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationplanes sind beim Kantonsgerichtspräsidenten des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden sind beim Departement für Sicherheit und Justiz des Kantons Glarus, Postfach, Glarus, einzureichen. Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt. 8750 Glarus, 30. November 2006 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus: Heiri Elmer Ennenda Gabriela und Peter Schätti-Jenny, Rosengasse 5, Ennenda Anbau an bestehendes Einfamilienhaus, Rosengasse 5, Parzelle Nr. 1371, gemäss Profilierung. Ennenda, 22. November 2006 Der Gemeinderat Schwanden Diemer AG, Modell- und Formenbau, im Tschachen 9, Schwanden Abbruch der Lagerhalle, LB-Nr. 1899, sowie von zwei Garagen, zugehörig zur LB-Nr. 1799, Parzelle Nr. 1650, im Tschachen, gemäss den eingereichten Unterlagen. Schwanden, 22. November 2006 Der Gemeinderat Luchsingen Otto und Bernadette Stalder-Schuster, Oberdorf, Hätzingen Erstellen einer Fertiggarage, Parzelle Nr. 109, LB-Nrn. 203, 309, Oberdorf, Hätzingen, gemäss den eingereichten Unterlagen. Luchsingen, 27. November 2006 Der Gemeinderat Rüti Fridolin Kundert-Böni, Sätliboden, Rüti Verkleiden der bestehenden Holzfassade durch Eternit am Einfamilienhaus, im Sätliboden, Parzelle Nr. 410, gemäss den eingereichten Unterlagen. Rüti, 16. November 2006 Der Gemeinderat Linthal Albrecht Zweifel-Zweifel, Schülfen, Linthal Abbruch Sennhütte/Nebenbaute, Parzelle Nr. 629, LB-Nr. D486, Schülfen, wie bereits ausgeführt (ausserhalb Bauzone, zonenkonform). Linthal, 27. November 2006 Der Gemeinderat Baugesuche Baugesuchspublikation gestützt auf Artikel 38 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes. Mühlehorn Christian Grob, Tiefenwinkel, Mühlehorn Anbau Holzschopf an Wohnhaus, im Tiefenwinkel, Parzelle Nr. 219, gemäss den eingereichten Unterlagen. Elm Landwirtschaftliche Genossenschaft Elm, vertreten durch Rudolf Freitag, Rüfi, Elm Erneuern der Aussenreklame beim Ladengeschäft, im Unterdorf, Parzelle Nr. 222, gemäss den eingereichten Unterlagen. Elm, 21. November 2006 Der Gemeinderat Andrea und Martin Baumgartner, Oberschlacht, Mühlehorn Sitzplatzüberdachung am Fabrik-/Wohngebäude, in der Oberschlacht, Parzelle Nr. 239, gemäss den eingereichten Unterlagen. Mühlehorn, 26. November 2006 Der Gemeinderat Obstalden Fridolin und Evelin Altmann-Imhof, Hauet, Obstalden Renovation des Einfamilienhauses, in der Hauet, Parzelle Nr. 250, gemäss den eingereichten Unterlagen. Hanspeter Richi, Bummelstein, Obstalden Überdachung des bestehenden Parkplatzes, im Bummelstein, Parzelle Nr. 530, wie durch Profile bezeichnet. Obstalden, 28. November 2006 Der Gemeinderat Filzbach Hermann Neugebauer, Vordemwald, Filzbach Balkon-Verglasung am bestehenden Einfamilienhaus, im Vordemwald, Filzbach, Parzelle Nr. 448, wie durch Profile bezeichnet. Hermann Neugebauer, Vordemwald, Filzbach Erweiterung bestehende Garagen mit Überdachung, im Vordemwald, Filzbach, Parzelle Nr. 448, wie durch Profile bezeichnet. Filzbach, 23. November 2006 Der Gemeinderat Mollis Elektro Schuler + Germann AG, Vorderdorfstrasse 57, Mollis Umbau des Wohn- und Geschäftshauses, Vorderdorfstrasse 57, Parzelle Nr. 524, wie durch Profile bezeichnet. Mollis, 23. November 2006 Der Gemeinderat Die Baugesuchsunterlagen liegen bei den Gemeindekanzleien zur Einsichtnahme auf. Gegen diese Baugesuche kann gemäss Artikel 39 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes innert 14 Tagen seit der Publikation beim zuständigen Gemeinderat Einsprache wegen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen eingereicht werden. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 41 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes innert 14 Tagen seit dieser Publikation Vermittlung am Ort der gelegenen Sache einleiten. Diese Fristen laufen auch während der Gerichtsferien.