Einladung zur Mitgliederversammlung 2016
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Einladung zur Mitgliederversammlung 2016
Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes Telefon: 06182 26626 www.tsvseligenstadt.de E-Mail: [email protected] Tierschutzverein Seligenstadt u. U. e. V. Friedrich Ebert Straße 29 63500 Seligenstadt An Die Mitglieder des Tierschutzvereins 30. Mai 2015 Einladung zur Mitgliederversammlung 2016 Liebe Tierschützerinnen und Tierschützer, hiermit laden wir sie herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins Seligenstadt u.U.e.V. ein. Sie findet statt am: 23.06.2016 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus „Zum Riesen“ in Seligenstadt, Sackgasse (Einfahrt über Mauergasse), Matthias-Grünewald-Kolleg im Erdgeschoß Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand des Tierschutzvereins Seligenstadt Tagesordnungspunkte: Top 1. Beschlussfassung der ordnungsgemäßen Einladung Top 2. Beschlussfassung über die Tagesordnung Top 3. Satzungsänderung §1 Name und Zweck §3 Erwerb der Mitgliedschaft §4 Beendigung der Mitgliedschaft §7 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlungen §8 Der Vorstand §13A Jugendgruppe, neu eingefügt §14 Auflösung §15 Inkrafttreten Als Anlage beigefügt, die geänderten und ergänzten Texte der Satzung Die Änderungen sind entsprechend markiert, rote Markierung entfällt, blaue Markierung Ergänzungen und neuer Text Die Satzungsänderungen sind in Anlehnung der Mustersatzung des deutschen Tierschutzbundes entnommen. Das Finanzamt hat die Satzung in der Neufassung abgesegnet. Top 4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes Top 5. Kassenbericht Top 6. Bericht der Kassenprüfer Top 7. Entlastung des Vorstandes Top 8. Wahl des 1. Vorsitzenden, der erste Vorsitzende ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten Top 9. Verschiedenes Bank- und Spendenkonto: Sparkasse Langen-Seligenstadt IBAN: DE39 506 521 24 0007 102 148 BIC: HELADEF1SLS Satzung des Tierschutzvereins Seligenstadt und Umgebung e. V. in der Fassung vom Änderung 2016 § 1 NAME UND ZWECK: 1.6 Der TSV Seligenstadt u. U. e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere durch Hilfe für notleidende Tiere, Kastration wildlebender Katzen, Bau und Betrieb eines Tierunterkunftsheimes, Bau von Hundehütten, Katzenfallen und Käfigen sowie Pflege von kranken und verwahrlosten Tieren. § 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT Mitglied ist, wer gemäß Aufnahmeantrag a) im Besitz eines gültigen, vom Vorstand ausgestellten Mitgliedsausweises ist, b) die Vereinssatzung erhalten und mit der die Zahlung des ersten Jahresmitgliedsbeitrages rechtsverbindlich anerkannt hat geleistet hat, c) seine Jahresbeiträge laufend satzungsgemäß entrichtet hat. § 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT Eine Erstattung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge ist in den o.g. Fällen ausgeschlossen § 7 DIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG UND ANDERE MITGLIEDER-VERSAMMLUNGEN 7.1 Die Jahreshauptversammlung (JHV) findet einmal jährlich im ersten Halbjahr Quartal des Kalenderjahres statt. 7.2 Die Einladung zur JHV erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Mitteilung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit. Die Versammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet, wenn die Mitgliederversammlung nicht über einen anderen Versammlungsleiter beschließt. 7.5 Satzungsänderungen bedürfen nach BGB einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Eine Satzungsänderung kann nur in einer ordentlichen .Mitgliederversammlung mit der in § 7.8 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Eine Beschlussfassung über eine Satzungsänderung kann nur erfolgen, wenn die Änderungen einschließlich einer kurzen Begründung unter Beachtung der für Einladung zur Mitgliederversammlung geltenden Frist und Form allen Mitgliedern mitgeteilt worden sind. 7.6 Der/die Vorsitzende Der Vorstand hat der Jahreshauptversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. 7.8 Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung (bzw. einer Mitgliederversammlung) werden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden. Zur Satzungsänderung ist abweichend davon eine Stimmenmehrheit von ¾, zur Auflösung des Vereins eine solche mit 4/5 der gültig abgegebenen Stimmen, erforderlich. Seite 1 Satzung des Tierschutzvereins Seligenstadt und Umgebung e. V. in der Fassung vom Änderung 2016 Die Niederschrift der Jahreshauptversammlung (bzw. einer Mitgliederversammlung) ist von Vorsitzenden/der Vorsitzenden dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und dem Schriftführer/der Schriftführerin zu unterzeichnen. § 8 DER VORSTAND Der erweiterte Vorstand besteht aus: dem Vertreter/der Vertreterin der Arbeitsgruppe - als geborenes Mitglied – und dem Leiter/der Leiterin bzw. einem Mitglied der Kindergruppenleitung und dem Leiter/der Leiterin bzw. einem Mitglied der Jugendgruppenleitung und mindestens 3, maximal 6 Beisitzern/Beisitzerinnen und dem Vorstand gemäß § 26 BGB. 8.2 Der Verein wird durch den 1 Vorsitzenden/die 1. Vorsitzende oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten (Alleinvertretungsrecht des/der 1.Vorsitzenden).Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Der 1. und 2. Vorsitzende sind - jeder für sich- alleinvertretungsberechtigt. § 13A Jugendgruppe Um Heranwachsende für den Tierschutzgedanken zu begeistern, kann eine Jugendgruppe gebildet werden. Jugendgruppenleiter/in werden auf jederzeitigen Widerruf vom Vorstand ernannt. Sie müssen durch ihre Persönlichkeit Gewähr für ordnungsgemäße, auf die Jugend abgestellte Leitung der Gruppe bieten. Sie üben ihre Tätigkeit nach den vom Vorstand erteilten Richtlinien aus. § 14 AUFLÖSUNG Die Auflösung des Vereins TSV Seligenstadt u. U. e. V. kann nur in einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit der in § 7.8 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss einer Mitgliederversammlung. Die Einladung zu der Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins beschließen soll, muss 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich erfolgt sein (Datum des Poststempels). Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende zu Liquidatoren ernannt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 47 ff. BGB) Der TSV Seligenstadt u. U. e. V. löst sich durch Beschluss von 3/4 aller Mitglieder auf. Bei Auflösung des oder Aufhebung des Tierschutzvereins Seligenstadt u.U.e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Deutschen Tierschutzbund e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat § 15 INKRAFTTRETEN Die Satzung tritt mit dem Augenblick ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom _________mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Seite 2