Einladung zur Mitgliederversammlung 2016

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Einladung zur Mitgliederversammlung 2016
Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes
Telefon: 06182 26626
www.tsvseligenstadt.de
E-Mail: [email protected]
Tierschutzverein Seligenstadt u. U. e. V.
Friedrich Ebert Straße 29
63500 Seligenstadt
An
Die Mitglieder des Tierschutzvereins
30. Mai 2015
Einladung zur Mitgliederversammlung 2016
Liebe Tierschützerinnen und Tierschützer,
hiermit laden wir sie herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung des Tierschutzvereins
Seligenstadt u.U.e.V. ein. Sie findet statt am:
23.06.2016 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus „Zum Riesen“
in Seligenstadt, Sackgasse (Einfahrt über Mauergasse),
Matthias-Grünewald-Kolleg im Erdgeschoß
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Tierschutzvereins Seligenstadt
Tagesordnungspunkte:
Top 1. Beschlussfassung der ordnungsgemäßen Einladung
Top 2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
Top 3. Satzungsänderung
§1
Name und Zweck
§3
Erwerb der Mitgliedschaft
§4
Beendigung der Mitgliedschaft
§7
Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlungen
§8
Der Vorstand
§13A Jugendgruppe, neu eingefügt
§14 Auflösung
§15 Inkrafttreten
Als Anlage beigefügt, die geänderten und ergänzten Texte der Satzung
Die Änderungen sind entsprechend markiert,
rote Markierung entfällt, blaue Markierung Ergänzungen und neuer Text
Die Satzungsänderungen sind in Anlehnung der Mustersatzung des deutschen
Tierschutzbundes entnommen. Das Finanzamt hat die Satzung in der Neufassung
abgesegnet.
Top 4. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
Top 5. Kassenbericht
Top 6. Bericht der Kassenprüfer
Top 7. Entlastung des Vorstandes
Top 8. Wahl des 1. Vorsitzenden, der erste Vorsitzende ist aus gesundheitlichen
Gründen zurückgetreten
Top 9. Verschiedenes
Bank- und Spendenkonto: Sparkasse Langen-Seligenstadt
IBAN: DE39 506 521 24 0007 102 148 BIC: HELADEF1SLS
Satzung des
Tierschutzvereins Seligenstadt und Umgebung e. V.
in der Fassung vom Änderung 2016
§ 1 NAME UND ZWECK:
1.6 Der TSV Seligenstadt u. U. e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere
durch Hilfe für notleidende Tiere, Kastration wildlebender Katzen, Bau und Betrieb eines
Tierunterkunftsheimes, Bau von Hundehütten, Katzenfallen und Käfigen sowie Pflege von
kranken und verwahrlosten Tieren.
§ 3 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
Mitglied ist, wer gemäß Aufnahmeantrag
a) im Besitz eines gültigen, vom Vorstand ausgestellten Mitgliedsausweises ist,
b) die Vereinssatzung erhalten und mit der die Zahlung des ersten
Jahresmitgliedsbeitrages
rechtsverbindlich anerkannt hat geleistet hat,
c) seine Jahresbeiträge laufend satzungsgemäß entrichtet hat.
§ 4 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Eine Erstattung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge ist in den o.g. Fällen ausgeschlossen
§ 7 DIE JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG UND ANDERE MITGLIEDER-VERSAMMLUNGEN
7.1 Die Jahreshauptversammlung (JHV) findet einmal jährlich im ersten Halbjahr Quartal des
Kalenderjahres statt.
7.2 Die Einladung zur JHV erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter
Mitteilung der Tagesordnung, des Ortes und der Zeit. Die Versammlung wird vom 1.
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet, wenn die
Mitgliederversammlung nicht über einen anderen Versammlungsleiter beschließt.
7.5 Satzungsänderungen bedürfen nach BGB einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
Eine Satzungsänderung kann nur in einer ordentlichen .Mitgliederversammlung mit der in
§ 7.8 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Eine Beschlussfassung über eine Satzungsänderung kann nur erfolgen, wenn die
Änderungen einschließlich einer kurzen Begründung unter Beachtung der für Einladung zur
Mitgliederversammlung geltenden Frist und Form allen Mitgliedern mitgeteilt worden sind.
7.6 Der/die Vorsitzende Der Vorstand hat der Jahreshauptversammlung einen Tätigkeitsbericht zu
erstatten.
7.8 Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung (bzw. einer Mitgliederversammlung) werden
ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
Zur Satzungsänderung ist abweichend davon eine Stimmenmehrheit von ¾, zur Auflösung des
Vereins eine solche mit 4/5 der gültig abgegebenen Stimmen, erforderlich.
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Satzung des
Tierschutzvereins Seligenstadt und Umgebung e. V.
in der Fassung vom Änderung 2016
Die Niederschrift der Jahreshauptversammlung (bzw. einer Mitgliederversammlung) ist von
Vorsitzenden/der Vorsitzenden dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und dem
Schriftführer/der Schriftführerin zu unterzeichnen.
§ 8 DER VORSTAND
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
dem Vertreter/der Vertreterin der Arbeitsgruppe - als geborenes Mitglied – und
dem Leiter/der Leiterin bzw. einem Mitglied der Kindergruppenleitung und
dem Leiter/der Leiterin bzw. einem Mitglied der Jugendgruppenleitung und
mindestens 3, maximal 6 Beisitzern/Beisitzerinnen und
dem Vorstand gemäß § 26 BGB.
8.2 Der Verein wird durch den 1 Vorsitzenden/die 1. Vorsitzende oder durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten
(Alleinvertretungsrecht des/der 1.Vorsitzenden).Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Der 1. und 2. Vorsitzende sind - jeder für sich- alleinvertretungsberechtigt.
§ 13A Jugendgruppe
Um Heranwachsende für den Tierschutzgedanken zu begeistern, kann eine Jugendgruppe gebildet
werden.
Jugendgruppenleiter/in werden auf jederzeitigen Widerruf vom Vorstand ernannt. Sie müssen
durch ihre Persönlichkeit Gewähr für ordnungsgemäße, auf die Jugend abgestellte Leitung der
Gruppe bieten. Sie üben ihre Tätigkeit nach den vom Vorstand erteilten Richtlinien aus.
§ 14 AUFLÖSUNG
Die Auflösung des Vereins TSV Seligenstadt u. U. e. V. kann nur in einer dazu einberufenen
Mitgliederversammlung mit der in § 7.8 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden erfolgt
auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss einer Mitgliederversammlung. Die Einladung zu der
Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins beschließen soll, muss 4 Wochen vor
der Mitgliederversammlung schriftlich erfolgt sein (Datum des Poststempels).
Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende zu
Liquidatoren ernannt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich.
Die Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (§§ 47 ff. BGB)
Der TSV Seligenstadt u. U. e. V. löst sich durch Beschluss von 3/4 aller Mitglieder auf.
Bei Auflösung des oder Aufhebung des Tierschutzvereins Seligenstadt u.U.e.V. oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Deutschen Tierschutzbund e.V., der
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat
§ 15 INKRAFTTRETEN
Die Satzung tritt mit dem Augenblick ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in
Kraft.
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom _________mit der erforderlichen
Mehrheit beschlossen.
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